Skip to main content

Full text of "Archiv für kriminologie (kriminalanthropologie und kriminalstatistik)"

See other formats


Archiv  für  kriminologie 
(kriminalanthropologie  und ... 


4 


'      1  • 


2  .  ' 


v      •  •  •  i7". 


■ 


■  i 


« 


■ 


JDigitized.by  Google 


r-  r 


■  . 


-■  5 


-ij<>' 1  ■  > ^ Iis      '  & 


-'V.-. 


•  I 


■  9  


■ 


•  . :'  -  f    '  • '  • '  • 


*  • 


■ 


_ . 


- 


•  •       1     -  . 


-  -     :       »  t 


Digitized  by  Google 


ARCHIV 

für 


KRIMINAL  -  ANTHROPOLOGIE 


UNO 


KRIMINALISTIK 

MIT  EINER  ANZAHL  VON  FACHMÄNNERN 
HERAUSGEGEBEN 

VON 

Prof.  Dr.  HANS  GROSS 


ELFTER  BAND. 

MIT  23  ABBILDUNGEN  IM  TEXT  CSD  2  TAFELN. 


i  '  ~~  i  *     i    ;  •"• 


LEIPZIG 

VERLAG  VON  F.  C.  W.  VOGEL 
1903 


Digitized  by  Google 


1 

1 

! 


•  .  •  .        *  •  .  ■  • 

.    *  •  *  • 


I  •  . .      •  •  .  •    ••      •  • 
.  •  •    •     .*.*••»•    •   ■  . 


Digitized  by  Google 


Inhalt  des  elften  Bandes. 


Erstes  Heft 

ausgegeben  22.  December  1902. 

Original  -  Arbeiten.  Seit« 

1.  Die  Breiehungen  der  Prostitution  zum  V ort» roch cn.    Von  Pr.  Antun 

Banmgarten,  Wien   1 

IL  Psychiatrische  Gutachten.  I»  Von  Ernst  Schultze  35 

III.  Soll  die  Strafbarkeit  der  fahrlässigen  falschen  eidlichen  Aussage  vor 

Gericht  im  Strafgesetzbuch  beibehalten  werden?  Von  .lustizrath 
K.Martin.  Rechtsanwalt  in  Nürnberg  

IV.  Emile  Zola.   In  memoriam.   Seino  Beziehungen  zur  Kriminalanthro- 

pologie und  Sociologic.    Von  Medicinalrath   Pr.  V.  Nücke  in 
Hnbertusburg  SO 

V.  Die  Geldmftnnel  im  sächsischen  Vogtlande.   Von  Referendar  Mothes 

in  Prc^deü  .  ,  ,  ,  ,  ..  ..  ..  .  «  ..  s  «  ,  ,  ,  •  «  ..  ,  22 


Zweitee  und  Drittes  Heft 

ausgegeben  16.  April  1908. 

Original-Arbeiten. 

VI.  L'eher  jugendliche  Monier  und  Todtsehläger.  Kriminnlanthropo- 

logische  Beobachtungen.  Von  Geh.  Mcd.-Kath  Dr.  A.  Bacr, 
Oberarzt  am  Strafgcfangniss  l'lötzeiisee  bei  Berlin.  (Mit  22  Ab- 
bildungen   ....  .103 

VII.  Der  Raubmordprocess  gegen  Georg  Will.   Mitgetheilt  vom  k.  k. 

Gerichtsailjuncten  I  >r.  \ .  M  acko  w  i  tz  in  Innsbruck  171 

VII I.  Zwei  Knaben  als  Kaubmörder.    Von  Alfred  Amachl.  k.  k.  Staats- 

anwalt in  Graz.  .  ,  ,  .  .  ,  ,  .  .  .  ,  ,  .  ,  ,  ,  ,  ,  ,  Iii 

IX.  Kin  Opfer  platonischer  Liebe.    Von  Hans  Sclmeirkert.  Uechts- 

praktikant  in  München  200 

X.  Das  Vorleben  des  Angeklagten.  Vom  Ersten  Staatsanwalt  Sicfert 

in  Weimar  ,  ,  ,  .  ,  ,  ,  .  .  ,  ,  ,  .  ,  ,  ,  ,  ,  .  ,  

XI.  Scxualpathologisclic  Fülle.    Von  Siegfried  Türkei  in  Wien    .    .  214 

XII.  Statistisches  Ober  das  Lynchen  in  Nordamerika.  Von  Dr.E.  A.  Spltzka 

in  New- York.   (Mit  1  Curve)  224 

XIII.  Körperverletzung  durch  K'"'iitgcn>tralden.    Vom  Kr>tcn  Staatsanwalt 

Nessel  in  Hannover.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ,  221 

XIV.  Vonmindschait  über  Verbrecher.  Von  Werner  Koaonberg,  Staats- 

anwalt  in  Stragsburg  i.  E  232 


IV 


Iidialtsverzeicbniss. 


Seite 


Kleinere  M  i  1 1  h  e  i  1  n  n  g  e  n : 

L.  L'eber  innere  Stigmata  bei  schweren  Verbrechern.    (Nücke*  .  255 

2.  Thierquälerei  und  Aberglaube.   (Nücke)   2.">r, 

3.  Eine  entartete  Familie,    (Nücke)   257 

4.  Zur  Psychologie  der  Aufmerksamkeit  uml  de*  Traume».  (Nücke)  25** 

5.  Merkwürdige  Untersuchungen  über  die  Kraft  der  L'rinblaso. 
(Nücke)   2»il 

H.  Paradoxe  Wirkung  der  Pubertät.   tXiiekcj   2»>2 

7.  Mithilfe  des  Publicums  bei  Erkennung  gewisser  Verbrecher. 

Vc'v         .    ■   ...  2 

S.  Nochmals:  Pro  und  contra  Todesstrafe.    (Nücke)     ....  2*i3 

9.  Aerzt liehe  Untersuchung  der  Heinitii'kaii'H'iaten.    (Nücko  .  2»it> 

10.  Galgenbriefe.    (.Schukowitz)   2t>~ 

11.  .Süuiinungsuiaeherei  durch  Ansichtskarten.    {Lobsing*  .    .    .  2»'.* 

B Q c herbesprechungen  vou  Medicinalrath  Dr.  P.  Nücke: 

I.  Baer,  l'eber  die  Trunksucht,  ihre  Folgen  und  ihre  Bekämpfung  27Q 

2.  May  et,  Les  stigmates  anatomiques  et  physiologiques  de  la 
deg£gen6rcscence  etc   272 

3.  Die  Gesetze  Hanimurabi's,  Königs  von  Babvlon  um  2250  v.  Chr.  27-1 

4.  Pf  ister.  Strafrechtlich-psychiatrische  Gutachten  als  Beiträge 

zur  gerichtlichen  Psychiatric  für  Juristen  und  Aerzte     .    .    .  275 

5.  Penot.  Kvolution  du  Manage  et  Consanguiiiite  275 

6.  Die  Memoiren  einer  Sängerin    27t> 

7.  Bloch,  Beitrüge  zur  Aetiologie  der  Psychopathia  sexnaliB  .  276 
S.  Asch  äffen  bürg,  Das  Verbrechen  und  seine  Bekämpfung  .  277 
9.  Eulenburg,  Sadismus  und  Masochismus  270 

10.  Löwenfeld,  l'eber  die  geniale  Geistesthütigkeit  mit  beson- 
derer Berücksichtigung  de*  Genien  für  bildende  Kunst  .    .    .  279 

11.  Bernd t,  Krankheit  oder  Verbrechen  2S1 

12.  Estadistica  de  la  administraciun  de  justica  eu  lo  criminaJ 
duraute  el  afio  1900  en  la  peninsula  e  islas  adyaeentes  publi- 
cado  por  el  Ministerio  de  Gratia  y  Jusficia  2S2 

13.  Morselli  e  de  Sanctis,  Biograf ia  di  un  bandito,  Giuseppe 
Musolino  di  fronte  alla  psiehiatria  cd  alla  sociologia ....  253 

14.  Moll,  Der  Kinfluss  des  grossstädtischen  Lebens  uud  des  Ver- 
kehrs auf  das  Nervensystem  2S6 

15.  Matiegka,  l'eber  das  Hirngewicht,  die  Schadelcapacitat  und 
die  Kopfform,  sowie  deren  Beziehungen  zur  psychischen 
Thatigkeit  des  Menschen  2Sti 

16.  Möbius,  1.  Geschlecht  und  Krankheit;  2.  Geschlecht  und 
Kiitartuiiu   2*7 

17.  Mcudes  Martins,  Sociologia  Crimiual  2S*> 

Büchorbesprechungen  von  Han8  Gross. 

IS.  H  e n n  e b erg ,  L'eber  die  Beziehungen  zwischen  Spiritismus  und 

Geistesstörung  2£9 

19.  Kevenstorf,  l'eber  Gefricirmnktsbestimmungcn  von  Leichen- 
flüssigkeiten  und  deren  Venvendung  zur  Bestimmung  des  Zeit- 
punktes des  eingetretenen  Todes  289 


Inhaltsverzeichnis».  V 

Seite 

2'">.  Franciseus  Hähnel,  Alkoholisinus  und  Frziehunif  .  .  .  2H0 
21.  Holling,  Praktische  Strafanzeigen  (Strafrechtsfälh-i  aus  der 
Praxis  «ler  Staatsanwaltschaft  gesammelt  und  für  <len  akadem. 
Unterricht  sowie  für  Referendaro  der  Justiz  und  Verwaltung 
unter  Berücksichtigung  des  bürgert.  Gesetzbuches  und  fort- 
laufender Anführung  der  gesetzl.  VorBchriften,Verordnungcn  usw.  200 


22.  Travers.  Internationales  Verhrechcralhiun   .    .    291 

2:\.  Landau,  Archiv  für  slavischc  Philologie     ...        .        .  2'U 

24.  Parcns-Duchätelet,  Die  Prostitution  in  Paris      ...  291 

25.  William  Stern,  ..Zur  Psychologie  der  Aussage  ....  292 

26.  Richard  Katzenstein,  Die  Todesstrafe  in  einem  neuen 
Kcichsstrafgesetzlmch   "IW 


Viertes  Heft 

ausgegeben  7.  Mai  1903. 

Original- Arbeiten. 

XV.  Mord  und  Raub  versuch  oder  Todtschlag  und  Aufgeben  der  Absicht 

zu  stehlen  .  .  .  .  ,  ,  .  .  ,  ,  ,  ,  ,  ,  .  ,  ,  ,  .  2M 

Mord  aus  eigenem  Entechlnss  oder  auf  Anstiften   ......  307 

XVI.  Ein  Fall  schwerster  Beschuldigung  eines  Unschuldigen.  Erläutert 
durch  die  Kriminalanthropologie.    Von  Prof.  C.  1,  o  m  h  ro  s  o  und 
Dr.  A.  Bon elli.    Uebersetzt  von  Benvenuto  Tonelli  in  Prag  .    .  322 
Kriminelle  Suggcstionining  an  einem  schwachsinnigen  Alkoholiker. 

Von  Prof.  C.  Lomhro«o  und  Dr.  A.  Bonelli  ,  ,  ,  ,  ,  ,   227 

XVII.  Die  Sehrcckreacfion  vor  (iericht.  Von  Nervenarzt  1  >r.  1>  i  eli  I .  Lübeck  'JtP 
Will.  Aus  dem  Institut  für  gerichtliche  Medicin  der  Universität  Leipzig. 

Weiteres  über  die  Idcntificirung  von  Schartenspuren.  Von  Prof. 
Dr.  Rockel.   (Mit  Tafel  I.  11 1  347 


MX,  <'ode  Hanunural'i  vor  -!»'>"  ,l;ilneii  \ «>n  "efele  in  l>ad  Neuenahr  Ml 


I. 


Die  Beziehungen  der  Prostitntion  zum  Verbrechen. 

Von 

Dr.  Anton  Baumgarten,  Wien. 

In  den  folgenden  Zeilen  soll  der  Versuch  unternommen  werden, 
die  Erscheinung  der  Prostitution  vom  Standpunkte  des  Kriminalisten 
möglichst  umfassend  zu  untersuchen,  und  zwar  nicht  bloss  nach  der 
Richtung  der  kriminellen  Veranlagung  der  Prostituirten  hin,  sondern 
insbesondere  auch  rücksichtlich  ihres,  oft  nur  indirecten  Zusammen- 
hanges mit  dem  Verbrechen.  Das  schwierige,  vom  kriminalistischen 
Standpunkte  noch  ungenügend  erforschte  Gebiet  der  auf  einer  abnormen 
vita  sexualis  beruhenden  Delicte  wird  gleichfalls  berührt  werden 
müssen,  um  einige  Anhaltspunkte  zu  gewinnen,  welche  für  die  Auf- 
hellung mancher,  mysteriös  erscheinender,  im  Grunde  auf  sexuelle  Ver- 
irrungen  zurückzuführender  Verbrechen  von  grösster  Wichtigkeit  sind. 
Die  nachfolgenden  Untersuchungen  werden  speciell  bezüglich  des 
letzterwähnten  Punktes  die  Schwierigkeiten  darthun,  welche  der  Ge- 
winnung kriminalistisch  bedeutungsvoller  Gesichtspunkte  entgegen- 
stehen und  werden  aus  diesem  Grunde  oft  nur  Anregungen  zu 
weiteren  Forschungen  bieten.  —  Die  Erfahrungen  zu  vorstehender 
Arbeit  habe  ich  in  meiner  nun  mehr  als  10  jährigen  Thätigkeit  als  Poli- 
zeikommissär gewonnen.  — 

I.  Wesen  der  Prostitution. 

Bereits  in  meinem  im  8.  Bande  des  Archivs  publicirten  Aufsatze 
„Polizei  und  Prostitution**  habe  ich  meiner  Auffassung  über  das 
Wesen  der  Prostitution  in  grossen  Zügen  Ausdruck  gegeben.  Diese 
Auffassung  wurde  auch  vonNeisser  in  seinem  Referate,  welches  er 
der  in  der  Zeit  vom  t.— 6.  September  1902  in  Brüssel  stattgefundenen 
II.  internationalen  Conferenz  zur  Verhütung  der  Syphilis  und  der 
venerischen  Krankheiten  vorgelegt  hatte,  als  richtig  bezeichnet.  Ich 
habe  darauf  hingewiesen,  dass  die  Prostitution  alsein  organischer 

Archiv  fftr  Kriminal anthiopologi*  XI.  1 


Digitized  by  Google 


2  :  .  I.    BaUMU ARTEN 

Bestflndtheil  des  socialen  Lebens  im  Zusammenhange  mit  dem  gesanim  - 
ten-sorialen  Leben  weder  vom  einseitig  ethischen,  noch  einseitig  Ökono- 
miken oder  gar  psychopathischen  Standpunkte  aus  begriffen  werden 
kann.  Uebersieht  man  diesen  Charakter  der  Prostitution  als  einer  noth- 
wendigen  —  d.  h.  sociologisch,  nicht  teleologisch  noth wendigen  —  durch 
.  das  gesammte  sociale  Leben  und  dessen  Ent Wickelung  bedingten  Erschei- 
nung, so  verfällt  man  leicht  in  den  Irrthum,  die  einzelne  Prostituirte  als 
ein  von  gewissenlosen  Verführern  dem  Laster  in  die  Arme  getriebenes 
unschuldiges  Opfer,  oder  als  ein  der  wirtschaftlichen  Nothlage  er- 
legenes oder  endlich  als  ein  psychopathische«  Individuum  zu  betrachten. 

Die  leider  am  meisten  verbreitete,  jedoch  von  der  Erkenntniss 
des  wahren  Wesens  der  Prostitution  sich  am  weitesten  entfernende 
Ansicht  ist  jene,  welche  in  der  einzelnen  Prostituirten  regelmässig  ein 
Opfer  der  Verführung  erblickt  und  deshalb  die  Befreiung  der  Verirrten 
fordert.  Tarnowsky  hat  in  seinem  durch  die  Fülle  treffendster  Be- 
obachtungen sich  auszeichnenden  Buche  „Prostitution  und  Abo- 
litionismus"  an  der  Hand  reicher  statistischer  Daten  gezeigt,  wie 
die  an  Prostituirten  unternommenen  sogenannten  Besserungsversuche 
fast  ausnahmslos  scheitern,  und  dass  alle  hierauf  abzielenden  Be- 
strebungen ihren  Zweck  selbst  in  jenen  einzelnen  Fällen  verfehlen,  in 
welchen  es  gelingt,  der  Prostituirten  eine  behagliche,  vom  mora- 
lischen Standpunkte  einwandfreie  Existenz  zu  sichern.  Die  Prostituirte 
kehrt  —  über  kurz  oder  lang  —  immer  wieder  zu  ihrem  alten  Ge- 
werbe zurück.  Naturain  expellas  furca,  tarnen  usque  recurret  Die 
Magdalenenstifte,  wie  die  in  manchen  Städten  bestehenden  Besserungs- 
häuser  genannt  werden,  haben  trotz  ihrer  zumeist  vortrefflichen  Orga- 
nisation keine  nennenswerthen  Erfolge  nachzuweisen.  Auch  sonstige 
auf  die  Besserung  Prostituirter  abzielende  Bestrebungen  prallten  nutz- 
los ab.  So  wird  in  Wien  von  der  Stellung  einer  minderjährigen 
Frauensperson  unter  sittenpolizeiliche  Controle  stets  das  zuständige 
Vormundschaftsgericht  verständigt.  Das  Gericht  verfügt  in  der  Regel, 
dass  der  Prostituirten  das  Gesundheitsbuch  entzogen  und  derselben 
unter  Androhung  ihrer  Abgabe  in  eine  Besserungsanstalt  eine  Frist 
zum  Nachweise  eines  redlichen  Erwerbs  ertheilt  werde.  Die  praktische 
Consequenz  dieser  Verfügung  ist  die,  dass  die  Prostituirte  entweder 
Wien  verlässt  und  im  Auslande  der  Controle  sich  unterstellt,  oder  abeT, 
und  dies  ist  zumeist  der  Fall,  nach  einiger  Zeit  nach  Wien  zurück- 
kehrt und,  jeder  polizeilichen  Aufsicht  sich  entziehend,  der  geheimen 
Prostitution  verfällt.  In  den  seltensten,  praktisch  gar  nicht  in  Betracht 
kommenden  Fällen  wendet  sich  die  gewesene  Prostituirte  einem  red- 
lichen Erwerbe  zu.    Aus  der  Fülle  meiner  Beobachtungen  will  ich 


Digitized  by  Gc 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


3 


nur  ein  besonders  drastisches  Beispiel  anführen,  welches  die  Nutz- 
losigkeit noch  so  ernster  und  wohlgemeinter  Besserungsversuche  in's 
hellste  Licht  zu  rücken  vermag. 

Vor  einigen  Jahren  wurde  eine  Frau  in  einer  sehr  frequenten 
Strasse  von  einem  Polizeiorgane  angehalten,  weil  sie  in  Begleitung 
ihrer  13  Jahre  alten  Tochter  vorübergehende  Männer  in  unzweideu- 
tiger Art  an  sich  lockte.  Die  Untersuchung  ergab,  dass  die  Mutter 
selbst  die  Prostitution  ausgeübt  hat,  und  zwar  im  Beisein  der  Tochter, 
welche,  völlig  entkleidet,  dem  Unzuchtsacte  der  Mutter  zusehen  und 
von  deren  Besuchern  sich  schänden  lassen  musste.  Zuweilen  wurde 
mit  dem  Kinde  selbst  der  Coitus  vollzogen.  Bei  einem  solchen  An- 
lasse acquirirte  das  junge  Geschöpf  Lues.  Während  die  Mutter  dem 
Gerichte  eingeliefert  worden  ist,  wurde  die  Tochter  —  nach  erfolgter 
Genesung  —  in  eine  Besserungsanstalt  abgegeben,  wo  ihr  eine  be- 
sonders liebevolle  und  sorgfältige  Behandlung  zu  Theil  geworden  ist 
Nach  dreijährigem  Aufenthalte  in  der  Anstalt,  woselbst  man  sich  be- 
sondere Mühe  mit  der  sittlichen  Erziehung  gegeben  hatte,  trat  das 
Mädchen,  dessen  Mutter  inzwischen  im  Kerker  gestorben  war,  angeb- 
lich „gebessert"  aus.  Bereits  nach  Verlauf  weniger  Monate  meldete 
sich  das  Mädchen  mit  der  Bitte,  unter  sittenpolizeiliche  Controle  ge- 
stellt zu  werden,  obwohl  ihm  Gelegenheit  zu  redlichem  Erwerbe  ge- 
boten war.  Charakteristisch  ist  dieser  Fall  auch  dadurch,  dass  für 
die  Rückkehr  des  Mädchens  zur  Prostitution  nicht  die  Erinnerung  an 
das  scheinbare  Wohlleben  als  Prostituirte  bestimmend  sein  konnte,  da 
es  in  frühester  Jugend  der  gewissenlosen  Mutter  nur  als  Ausbeutungs- 
object  diente  und  ihm  als  Erinnerung  an  die  Prostitution  nur  die  er- 
worbene Lues  zurückgeblieben  ist. 

Nicht  minder  einseitig,  wenn  auch  der  Wahrheit  etwas  näher 
kommend,  ist  jene  Ansicht,  welche  in  der  Prostituirten  ein,  der  wirt- 
schaftlichen Noth  zum  Opfer  gefallenes  Individuum  erblickt.  Jeder- 
mann, welcher  vermöge  seiner  ärztlichen  Thätigkeit,  oder  vermöge 
seines  amtlichen  Berufes,  genöthigt  ist,  in  die  Verhältnisse  der  Pro- 
stituirten tieferen  Einblick  zu  gewinnen,  wird  wissen,  dass  bei  einer 
Unzahl  Prostituirter  nicht  die  Noth  als  Ursache  der  Hingabe  an  das 
Laster  bezeichnet  werden  kann.  Es  ist  ein  Trrthum,  zu  glauben,  dass 
das  Schandgewerbe  vermöge  des  mit  demselben  angeblich  verbundenen 
mühelosen  Erwerbes  und  Wohllebens  die  verworfenen  Frauenspersonen 
an  sich  locke.  Ein  verhältnissmässig  nur  geringer  Procentsatz  der 
Prostituirten  lebt  thatsächlich  in  anscheinendem  Wohlstande,  während 
die  bei  Weitem  überwiegende  Mehrzahl  in  unsagbarem,  wirtschaft- 
lichem Elende,  welches  sogar  jenes  der  niedersten  Magd  oder  Tag- 


Digitized  by  Google 


•1 


I.  Baumgarten 


löhnerin  übertrifft,  schmachtet  Wie  viele  dieser  Geschöpfe  müssen 
Tag  und  Nacht,  ohne  Rücksicht  auf  die  Unbill  der  Witterung,  noth- 
dürftig  bekleidet,  in  den  Strassen  herumstreichen,  um  schliesslich  von 
einem  etwa  betrunkenen  Passanten  nach  Hause  geleitet  zu  werden? 
Der  empfangene  Scbandlohn  wandert  zumeist  in  die  Tasche  der  die 
Pro8tituirte  völlig  ausbeutenden  Kupplerin  oder  aber  in  den  nimmer- 
satten  Rachen  des  Zuhälters.  Von  dem  Heere  jener  Prostituirten, 
welche,  ohne  bestimmten  Unterstand,  während  der  nächtlichen  Stunden 
in  Parkanlagen  und  in  der  Nähe  von  Brücken  herumstreichen  und 
froh  sind,  wenn  sie  gegen  ein  geringes  Schandgeld  die  oft  absonder- 
lichen Lüste  vorübergehender  Wüstlinge  befriedigen  können,  will  ich 
gar  nicht  reden.  Diese  in  der  Wiener  Prostituirtensprache  „Stangel- 
putzerinnen"  genannten  Dirnen  führen,  oft  Monate  lang  ohne  Obdach, 
das  kümmerlichste  Dasein.  Diese  vorangeführte,  auf  langjähriger  Er- 
fahrung beruhende  Schilderung  möge  endlich  dem  weit  verbreiteten 
Irrthume,  dass  die  Mehrzahl  der  Prostituirten  einer  Grossstadt  im 
scheinbaren  Wohlstande  lebe,  den  Boden  entziehen. 

Wohl  bildet  in  den  meisten  Fällen  die  Noth  jenes  Agens,  welches 
die  Wirkung  der  bereits  vorhandenen  Ursache  auslöst,  so  dass 
allerdings,  bei  oberflächlicher  Betrachtung,  dieses  Agens  mit  der  viel 
tiefer  liegenden,  wie  bereits  oben  angedeutet,  in  der  Entwicklung  des 
gesammten  socialen  Lebens  begründeten  Ursache  der  Prostitution 
verwechselt  wird. 

Die  richtige  Erkenntniss,  dass  weder  die  Verführung,  noch  die 
wirthschaftliche  Noth  die  Prostitution,  wie  sie  sich  uns  als  zwar  sehr 
bedauerliche,  doch  naturgesetzlich  noth  wendige  Erscheinung  des  socialen 
Lebens  darstellt,  verursachen,  da  einerseits  die  an  Prostituirten  unter- 
nommenen Besserungsversuche  zumeist  scheitern,  andererseits  zahl- 
reiche Personen  der  Prostitution  verfallen,  bezw.  in  derselben  verharren, 
obwohl  sie  genügend  Gelegenheit  zum  redlichen  Erwerbe  hätten  und 
obwohl  sie  in  vielen  Fällen  durch  die  Prostitution  vor  Noth  nicht 
geschützt  werden,  hat  zur  Auffassung  der  Prostituirten  als  eines 
psychopathischen  Individuums  geführt.  So  entstand,  gleich  dem 
Lombroso 'sehen  „delinquente  natou,  der  Begriff  der  geborenen 
Prostituirten,  als  einer  anatomisch  und  psychisch  vom  normalen  Men- 
schen sich  unterscheidenden  anthropologischen  Speeies.  Aehnlich  wie 
Lombroso,  setzt  Tarnowsky,  welcher  als  hauptsächlichster  Ver- 
treter der  erwähnten  Richtung  erscheint,  bei  der  Prostituirten  nicht 
bloss  angeborenen  moralischen  Defect,  angeborene  Lasterhaftigkeit, 
sondern  auch  anatomische  Verschiedenheiten  voraus.  Diese,  auf  un- 
zuverlässigen statistischen  Daten  und  auf  unwissenschaftlicher  Gene- 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen.  6 

ralisirung  von  Einzelfällen  beruhende  Theorie  ist  gleich  der  Lom- 
bro so  sehen  Lehre,  welche  die  neue  Strafrechtswissenschaft  trotz 
mancher  werthvoller  Einzelerkenntnisse  über  Bord  geworfen  hat, 
hinfällig.  Schon  durch  die  nothgedrungene,  jedoch  willkürliche  Ein- 
schränkung, wonach  jene  Prostituirten ,  bei  welchen  die  speeifischen 
Degenerationszeichen  nicht  wahrnehmbar  sind,  keine  „eigentliche* 
Prostituirte,  sondern  nur  „zufällige4',  sogenannte  Gelegenheitsprostituirte 
seien,  wird  der  Werth  der  Hypothese  bedeutend  gemindert.  Dass  psycho- 
pathische, mit  angeborenen  moralischen  und  anatomischen  Defecten 
behaftete  Individuen,  deren  Existenz  selbstverständlich  nicht  in  Zweifel 
zu  ziehen  ist,  am  leichtesten  und  am  wahrscheinlichsten  der  Prostitution 
verfallen  werden,  ist  wohl  richtig,  berechtigt  aber  nicht  zu  der,  auf 
dem  unrichtigen  a  minori  ad  majus  gezogenen  Schlüsse  beruhenden 
allgemeinen  Erklärung  der  Prostitution  als  einer  in  das  Gebiet  der 
Psychopathie  fallenden  Erscheinung. 

Wir  können  die  Prostitution  nur  als  Gesammterscheinung  im  Zu- 
sammenhalte mit  dem  gesammten  socialen  Leben  und  dessen  Ent- 
wicklung begreifen  und  dürfen  auch  die  Prostituirte  als  solche  nicht 
in  ihrer  Eigenschaft  als  isolirtes  Einzel  Individuum,  sondern  nur 
als  Glied  einer  socialen  Gruppe,  welcher  sie  angehört,  betrachten. 

Sehen  wir  uns  einmal  die  Bevölkerungsschichten,  aus  deren  An- 
gehörigen sich  die  Prostituirten  recrutiren,  genauer  an;  Von  1721  Pro- 
stituirten waren  vor  Eintritt  in  die  Prostitution  58  Proc.  Dienstmädchen, 
16  Proc.  Handarbeiterinnen,  14  Proc.  Cassirinnen,  5 Vi  Proc.  Fabrik- 
arbeiterinnen, 0,38  Proc.Comptoiristinnen,  0,36  Proc.  Bonnen,  0.28  Proc. 
Sängerinnen;  der  restliche  Theil  recrutirte  sich  aus  ehemaligen  Fri- 
seurinnen und  Modellen. 

Alle  diese  Prostituirte  haben,  zumeist  in  den  ärmlichsten  Verhält- 
nissen aufgewachsen,  eine  äusseret  vernachlässigte  Erziehung  genossen, 
haben  —  zuweilen  als  Zeugen  der  Unmoral  der  Eltern  —  den  sitt- 
lichen Werth  der  Keuschheit,  sowie  den  Begriff  der  Geschlechtsehre 
nicht  kennen  gelernt,  und  haben  es,  in  Folge  der  in  ihrem  allernächsten 
Kreise  herrschenden  Ungezwungenheit  der  gegenseitigen  Beziehungen 
der  Geschlechter,  alsbald  als  ihr  natürliches  Recht  betrachtet,  über 
ihren  Körper  frei  zu  verfügen.  Diese  mit  geringer  moralischer  Wider- 
standskraft ausgestatteten  Personen  müssen  zwar  als  zur  Prostitution 
veranlagt  bezeichnet  werden,  jedoch  ist  —  und  hierin  besteht  der 
fundamentale  Gegensatz  zur  Lombroso-Tarnowsky  'sehen  Lehre  — 
diese  Disposition  keine  angeborene,  oder,  um  mich  eines  Ausdruckes 
Tarnowsky  ?s  zu  bedienen,  keine  in  der  „inneren  Organisation" 
selbst  gelegene,  vielmehr  muss  diese  Veranlagung,  die  verhältniss- 


Digitized  by  Google 


6 


1.    ÜAr.M«  i  ARTEN 


massig  geringen  Fälle  psychopathischen  Charakters  auggenommen, 
als  eine  erst  anerzogene  bezeichnet  werden.  Dase  diese,  ursprünglich 
nicht  angeborene  Disposition  mit  der  Zeit  bei  der  Prostituirten 
bleibende  und  vererbbare  Structurveränderungen  hervorzubringen 
im  Stande  ist,  mag  wohl  richtig  sein,  ja  ich  wäre  sogar  geneigt,  die 
von  Wundt  in  seinem  System  der  Philosophie  enthaltene  Bemerkung, 
dass  die  regelmässige  Betätigung  des  Menschen  eine  Disposition 
hinterlässt,  welche  in  dem  Organismus  als  Habitus  fixirt  wird  und 
bleibende,  durch  Vererbung  übertragbare  Structurveränderungen  her- 
vorbringt, auch  als  für  die  Prostituirte  giltig,  ohne  Weiteres  zu  accep- 
tiren.  Thatsächlich  bemerken  wir  bei  Frauenspersonen,  welche  längere 
Zeit  die  Prostitution  ausüben,  einen  gewissen  Habitus,  welcher  dem 
Kenner  die  Beschäftigung  des  betreffenden  Individuums  sofort  verräth. 
Glücklicher  Weise  sind  die  meisten  Prostituirten  kinderlos  und  ver- 
mögen daher  ihre  erworbene  Disposition  durch  Vererbung  nicht  zn 
übertragen. 

Seit  frühester  Jugend  von  den  äusseren  Lebensbedingungen  der 
erwähnten  Art  umgeben,  bedarf  es  nur  einer  geringen  äusseren 
Veranlassung,  um  diese  jugendlichen  Personen  der  Prostitution,  für 
welche  sie  prädisponirt  erscheinen,  zuzuführen.  Sie  erblicken  in  der 
Prostitution  selbst  nichts  Schimpfliches  und  büssen  auch  innerhalb 
ihres  bisherigen  Milieus,  wo  die  Geschlechtsehre  nur  als  ein  imaginäres 
Gut  erscheint  und  die  Bethätigung  der  Tugend  sich  höchstens  in  der 
NichtVerletzung  der  fremden  Rechts-,  speciell  der  Eigenthumssphäre 
äussert,  an  der  Achtung  in  ihrem  Bekanntenkreise  nichts  ein.  Es 
giebt  zahlreiche  Prostituirte,  welche  in  ausgiebiger  Weise  für  ihre 
Angehörigen  sorgen,  ja  gewisse,  mit  ihrem  Schandgewerbe  anscheinend 
unvereinbare,  moralische  Anwandlungen  zeigen,  —  ein  Zeichen,  dass 
sie  sich  des  unmoralischen  Charakters  der  Hingabe  ihres  Körpers  an 
den  Erstbesten  gar  nicht  bewusst  sind.  Flierin  liegt  auch  einer  der 
Hauptgründe,  warum  Bekehrungsversuche,  welche  an  Prostituirten 
unternommen  werden,  fruchtlos  sind.  Während  der  Verbrecher  der 
Rechtswidrigkeit  seiner  Handlungsweise  sich  regelmässig  wohl  be- 
wusst ist,  begreift  die  Prostituirte  es  nicht,  warum  es  ihr  verwehrt 
sein  soll,  über  ihren  eigenen  Körper  nach  freiem  Willen  zu  verfügen. 
Ihr  leuchtet  ein,  dass  sie  nicht  stehlen  dürfe  und  dass  sie  hiermit  die 
Rechtssphäre  eines  Anderen  verletze,  sie  hat  jedoch  kein  Verständnis» 
dafür,  dass  sie  im  geschlechtlichen  entgeltlichen  Verkehre  mit  den  sie 
selbst  begehrenden  Männern  beschränkt  werden  soll.  Die  Rechts- 
parömie  „Volenti  non  fit  injuria"  schlummert,  ich  möchte  sagen,  im 
Unterbewusstsein  der  Prostituirten. 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


7 


An  dieser  Stelle  wäre  noch  in  aller  Kürze  jener  Bestrebungen  zu 
gedenken,  welche  den  Schutz  der  verwahrlosten  Jugend  betreffen. 
Auf  diesem  Gebiete  bricht  sich  allmählich  die  Erkenntniss  Bahn,  das« 
es  in  erster  Linie  darauf  ankomme,  die  Jugend  vor  drohender 
Verwahrlosung  zu  schützen,  also  die  Entstehung  bezw.  die  Entwick- 
lung der  kriminellen  Anlage  zu  hindern,  und  dass  es  bei  der  Errich- 
tung von  Besserungsanstalten  für  bereits  verwahrloste  jugend- 
liche Personen  nicht  sein  Bewenden  haben  dürfe.  Von  diesem  Stand- 
punkte geht  auch  das  treffliche  preussische  Fürsorge-Erziehungsgesetz 
vom  2.  Juli  1900  aus. 

In  Oesterreich  haben  einige  in  jüngster  Zeit  stattgefundene,  Auf- 
sehen erregende  Processe  gegen  ihre  Kinder  roh  misshandelnde 
Eltern  das  öffentliche  Bewusstsein  kräftig  aufgerüttelt  Die  Behörden, 
besonders  die  Justiz-  und  Polizeibehörden,  fördern  in  hervorragendster 
Weise  die  Ziele  der  in  Wien  gegründeten  Kinderschutzvereine,  welche 
bestrebt  sind,  die  Kinder  vor  eintretender  Verwahrlosung  aus  den 
sie  umgebenden,  schädlich  wirkenden  Verhältnissen  zu  befreien.  Dank 
der  Förderung  der  genannten  Behörden  entwickeln  diese  Vereine  seit 
ihrem  kurzen  Bestände  eine  segensreiche  Thätigkeit.  Insbesondere 
hat  auch  das  österreichische  Justizministerium  in  mehreren  Erlässen 
den  Schutz  der  Kinder  als  vornehmste  und  wichtigste  Aufgabe  der 
Pflegschaftsbehörden  bezeichnet.  Zu  einer  vollkommen  erspriesslichen 
Thätigkeit  ist  allerdings  noch  nothwendig,  da.ss  die  Bevölkerung  stets 
über  die  Wichtigkeit  des  Kinderschutzes  aufgeklärt  werde  und  selbst, 
von  der  Ueberzeugung  der  Nothwendigkeit  dieses  Schutzes  durch- 
drungen, an  der  Verwirklichung  des  angestrebten  Zweckes  im  Vereine 
mit  den  in  Betracht  kommenden  staatlichen  Factoren  mitwirke.  Durch 
das  hoffentlich  in  absehbarer  Zeit  zu  Stande  kommende  Kindcrfür- 
sorgegesetz  wird  auch  Oesterreich  in  die  Reibe  jener  Staaten  treten, 
welche,  wie  England,  Frankreich  und  Deutschland,  auf  dem  Gebiete 
der  staatlichen  Fürsorgeerziehung  hervorragende  I^istungen  nachzu- 
weisen haben.  Speciell  bezüglich  der  Schilderung  der  englischen 
Zwangserziehung  und  deren  geradezu  erstaunliche  Resultate  möchte 
ich  hier  auf  die  ausgezeichnete,  ein  reiches  Zahlenmaterial  enthaltende 
Schrift  von  Adolf  Lenz  „Die  Zwangserziehung  in  England"  verweisen. 

Aus  dem  Gesagten  erhellt  wohl  zur  Genüge,  dass  es  eine  von 
vornherein  ihren  Zweck  verfehlende  Maassregel  ist,  wenn  man  durch 
Abgabe  minderjähriger  Prostituirter  in  Besserungsanstalten,  oder  aber 
durch  Untersagung  der  Stellung  Minderjähriger  unter  polizeiliche 
Controle  eine  sittliche  Besserung  erhofft.  Wiewohl  auch  für  die  Ver- 
minderung der  Kriminalität  der  Jugend  in  erster  Linie  jene  Fürsorge, 


Digitized  by  Google 


I.  BaüMOARTEN 


welche  die  Abwendung  drohender  Verwahrlosung  bezweckt,  viel 
erfolgreicher  ist,  als  die  versuchte  Besserung  bereits  verwahrloster, 
mit  dem  Strafgesetze  schon  in  Conflict  gerathener,  jugendlicher  Per- 
sonen, sind  dennoch  letztere  Versuche  bei  rationell  eingerichtetem 
Strafvollzuge  und  bei  entsprechend  organisirten,  mehr  dem  Charakter 
von  Erzieh ungs-  als  Strafanstalten  sich  nähernden  Besserungshäusern, 
nicht  als  unnütz  zu  bezeichnen  und  zwar  letzteres  deshalb,  weil  der 
jugendliche  Verbrecher  in  der  Regel  der  Rechtswidrigkeit  seiner  Hand- 
lungsweise sich  bewusst  ist  und  nur  zu  willensschwach  ist,  um  den 
sittlichen  Motiven  gegenüber  jenen,  welche  ihn  zum  Verbrechen 
drängen,  das  Uebergewicht  zu  verschaffen.  Ganz  anders  verhält  sich, 
wie  ich  bereits  oben  angedeutet  habe,  die  Sache  bei  der  jugendlichen 
Prostituirten,  welcher  der  Begriff  und  das  Wesen  der  Geschlechtsehre 
überhaupt  nicht  zum  Bewusstsein  gelangt.  Hierzu  kommt  noch,  dass 
die  Geschlechtsehre  nur  so  lange  sie  völlig  unberührt  ist,  nach  den 
herrschenden  sittlichen  Anschauungen,  moralischen  Werth  besitzt  und 
dass  die  einmal  der  Prostitution  verfallen  gewesene  Frauensperson  in 
den  Augen  der  Mitwelt  stets  geächtet  bleibt.  Auf  dem  Gebiete  der 
Prostitution  ist  es  daher  vor  Allem  nothwendig,  Institutionen  zu  schaffen 
und  Bestrebungen  zu  fördern,  welche  —  die  Axt  an  die  Wurzel  des 
Uebels  legend  —  bezwecken,  den  Zufluss  zur  Prostitution  durch 
ausreichende  Fürsorge  für  solche  jugendliche,  weibliche  Personen  zu 
vermindern,  welchen  in  Folge  der  sie  umgebenden,  äusseren  Lebens- 
bedingungen die  sittliche  Verwahrlosung  droht.  Es  würde  den 
Rahmen  dieser  Abhandlung  überschreiten,  wenn  ich  hier  die  speciellen 
Mittel,  durch  welche  der  vorerwähnte  Zweck  erreicht  werden  könnte, 
eingehend  erörtern  wollte.  Dass  eine  solche  Fürsorge  dringend  nöthig 
ist,  erhellt  aus  der  grossen  Zahl  minderjähriger  Prostituirter.  Um 
jedoch  die  richtige  Auffassung  über  die  grosse  Anzahl  minorenner 
Prostituirter  zu  erlangen,  genügt  es  nicht,  bloss  die  Listen  der  bei  der 
Polizei  Inscribirten  zu  vergleichen,  vielmehr  ist  es  nothwendig,  das 
grosse  Heer  der  geheimen  Prostituirten  zu  überblicken.  Während 
nämlich  unter  1000  inscribirten  Frauenspersonen  bloss  16  Proc. 
unter  21  Jahren  alt  waren,  erreicht  der  Procentsatz  bei  1000  aufge- 
griffenen geheimen  Prostituirten  die  stattliche  Ziffer  52,7  Proc 
Also  mehr  als  die  Hälfte  von  1000  angehaltenen,  geheimen  Prosti- 
tuirten war  unter  21  Jahren,  hierunter  waren: 

Jahre     ...  13       14       16       17       18       19  20 
Prostituirte  .    .  4        19       94       97      III      119  83 
Da  wir  die  meisten  minderjährigen  Prostituirten  nicht  als  verf  ü  h  rte 
unschuldige  Opfer  betrachten  dürfen,  sondern  als  Grundursache  der  Prosti- 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


9 


tution  die  durch  äussere  Lebensbedingungen  und  vernachlässigte  Er- 
ziehung veranlasste  sittliche  Verwahrlosung  bezeichnen  müssen,  werden 
wir  grundsätzlich  alle  jene  Massnahmen,  welche  im  Wege  versuchter 
Bekehrung  der  Prostituirten  das  üebel  zu  bekämpfen  trachten,  nur  in 
jenen,  verhältnissmässig  nicht  allzu  zahlreichen  Fällen  für  begründet  er- 
achten, in  welchen  nachweisbar  nicht  sittliche  Verwahrlosung,  sondern 
lediglich  Verführung  vorliegt,  oder  wo  es  sich  bloss  um  eine  sogen.  Gelegen - 
heitsprostituirte  handelt,  welche  nur  temporär,  während  der  Zeit  ihrer 
Arbeitslosigkeit,  der  Prostitution  sich  ergiebt.  Im  Uebrigen  wird, 
wenn  —  was  die  Regel  ist  —  vollständige  sittliche  Verwahrlosung 
auf  Grund  der  früheren  Lebensverhältnisse,  unter  welchen  ein  der 
Prostitution  ergebenes  Mädchen  sich  befand,  vorliegt,  die  nicht 
besserungsfähige  minderjährige  Prostituirte  —  schon  aus  Gründen  der 
Hygiene  —  genau  so  zu  behandeln  sein,  wie  die  grossjährige.  In 
richtiger  Erkenntniss  des  Wesens  der  Prostituirten  hat  auch  Neisser 
diesen  letzteren  Satz  der  oben  erwähnten  II.  internationalen  Conferenz 
in  Brüssel  als  zu  beschliessende  These  vorgelegt.  Aus  den  angeführten 
Gründen  muss  daher  die  Bestimmung  des  dänischen  Gesetzes  vom 
1.  März  1895,  wonach  Frauenspersonen  unter  18  Jahren  der  Aufent- 
halt in  öffentlichen  Häusern  verboten  ist,  als  verfehlt  betrachtet  werden. 

Um  der  Verführung  jugendlicher  Personen  zur  Unzucht  zu 
steuern,  ist  eine  strenge  Handhabung  der  Bestimmungen  über  Kuppe- 
lei, sowie  eine  energische  Bekämpfung  des  Mädchenhandels  noth- 
wendig.  Allerdings  darf  hier  nicht  verschwiegen  werden,  dass  die  be- 
stehenden, auf  Kuppelei  sich  beziehenden  Bestimmungen  des  öster- 
reichischen Strafgesetzes  unzureichend  sind,  und  dass  es  insbesondere 
nothwendig  wäre,  eine  dem  $  48  des  deutschen  Auswanderungsgesetzes 
vom  9.  Juni  1S97  analoge  Bestimmung,  welche  den  Mädchenhandel 
als  selbstständiges  Delict  erfasst,  aufzunehmen.  Der  citirte  Para- 
graph bestraft  mit  Zuchthaus  bis  zu  5  Jahren  und  mit  Verlust  der 
bürgerlichen  Ehrenrechte  die  Verleitung  einer  Frauensperson  zur  Aus- 
wanderung zu  dem  Zwecke,  sie  der  gewerbsmässigen  Unzucht  zuzu- 
führen, mittelst  arglistiger  Verschweigung  dieses  Zweckes.  Mit  Rück- 
sicht darauf,  dass  die  einzelnen,  Delictsmomente  bildenden  Thathand- 
lungen  regelmässig  auf  Territorien  mehrerer  verschiedener  Staaten 
sich  abspielen,  wäre  die  Zusicherung  internationaler  Rechts- 
hilfe eine  conditio  sine  qua  non  der  erfolgreichen  Bekämpfung  des 
Mädchenhandels.  Die  Nothwendigkeit  solcher  internationaler  Rechts- 
hilfe wurde  auch  von  den  beiden  im  Jahre  1902  in  Paris  und  in 
Frankfurt  a.  M.  stattgefundenen,  mit  der  Frage  des  Mädchenhandels 
sich  befassenden  Congressen  nachdrücklichst  betont. 


Digitized  by  Google 


10 


I.  BAi'M«iAim:x 


II.  Kriminelle  Veranlagung  der  Prostitu irten. 

Eine  statistische  Zusammenstellung  der  im  Zeiträume  von  3  Jahren 
—  und  zwar  standen  mir  die  Jahre  189G,  1887  und  1898  zur  Ver- 
fügung —  wegen  anderer  Delicte,  als  blosser  Uebertretung  der  sogen. 
Prostitutionsvorscliriften ,  bestraften  Prostituirten ,  wird  die  längst  be- 
kannte, jedoch  nicht  genügend  gewürdigte  Thatsache,  dass  nur  ein 
äusserst  geringer  Procentsatz  der  Prostituirten  mit  dem  Strafgesetze, 
speciell  mit  den  zum  Schutze  des  Eigenthums  erlassenen  Bestimmungen 
in  Conflict  geräth,  ziffermässig  illustriren. 

Bei  einer  Gesammtzahl  von  2400  Prostituirten  wurden  bestraft: 


Wegen 


Oeff  entlicher  Gewalttätigkeit  

Vorleitung  zum  Mißbrauch  der  Amtsgewalt 
Schwerer  körperlicher  Beschädigung 

Üaufhandcls  

Waehbeleidigung  

Boshafter  Sachbeschädigung .  .  . 
Verbrechen  de«  Diebstahls  .  .  . 
Verbrechen  der  Veruntreuung  .  . 
Verbrechen  de«  Betruges  .... 
Uebertretung  des  Diebstahls    .  . 

Veruntreuungen  und  Betrügereien 

Zusammen 


In  den  Jahren: 


ls9r.     |     1897     1  1S9S 


! 
1 

S 
12 


I  - 


6 
16 
1 


■■•> 


y-2  30 


t 

1 

5 
1 

11 
l 

3 
•i 

I  2 

i  lu 

I  — 

41 


Unter  den  vorangeführten  Ziffern  fällt  insbesondere  der,  im  Ver- 
hältniss  zu  2400  Prostituirten  äusserst  geringe,  fast  gar  nicht  in  Be- 
tracht kommende  Procentzatz  der  gegen  die  Sicherheit  des  Eigenthums 
sich  vergehenden  Prostituirten  auf.  Dies  ist  bemerkenswerth  und  be- 
darf um  so  mehr  einer  Erklärung,  weil  einerseits,  wie  meine  Aus- 
führungen über  das  Wesen  der  Prostitution  ergaben,  den  Prostituirten 
im  Hinblicke  auf  ihre  vernachlässigte  Erziehung  eine  sehr  geringe 
moralische  Widerstandskraft  eignet,  andererseits,  weil  gerade  der  Prosti- 
tuirten in  Folge  ihres  häufigen,  wahllosen  geschlechtlichen  Verkehrs 
mit  verschiedenen  Leuten  wiederholt  die  denkbar  günstigste  Gelegen- 
heit, speciell  zur  Bestehlung  ihrer  Besucher,  sich  bietet  Diese  Ge- 
legenheit ist  um  so  verlockender,  als  in  zahlreichen  Fällen  der  die 
Prostituirte  frequentirende  Mann  alkoholisirt  ist,  sich  daher  event  gar 
nicht  bewusst  wird,  dass  ihm  ein  Theil  seiner  Baarschaft  gestohlen 
wurde  und  überdies  in  vielen  Fällen  die  Prostituirte  mit  Grund  er- 
warten könnte,  dass  der  Bestohlene  die  Anzeige  bei  der  Behörde  zu 
erstatten  aus  Scham  unterlassen  würde.  Dass  wirklich  nur  eine  ver- 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


11 


schwindend  geringe  Zahl  Prostituirter  diebisch  veranlagt  ist,  erbellt 
Übrigens  nicht  bloss  aus  den  angeführten  Ziffern,  welche  einerseits  sich 
nur  auf  die  inscribirten  Prostituirten,  andererseits  nur  auf  jene  Fälle 
beschränken,  welche  der  Behörde  zur  Kenntniss  gelangt  sind,  sondern 
auch  aus  der  die  Wahrheit  obigen  Satzes  stützenden  Erfahrung,  dass 
in  den  seltensten  Fällen  Prostituirte  in  ihrem  Unterstande,  wo  sie  oft 
Zutritt  zu  den  Effecten  ihrer  Mitbewohnerinnen  oder  ihrer  Ver- 
mietherinnen  haben,  Diebstähle  verüben.  Solche  Diebstähle  würden 
jedenfalls  zur  Anzeige  gebracht  werden.  Hierzu  kommt  noch,  dass 
es  sich  durchaus  nicht  selten  ereignet,  dass  Prostituirte  Pretiosen  oder 
Baarbeträge,  welche  unbekannte  Besucher  bei  ihnen  vergessen,  frei- 
willig bei  der  Behörde  deponiren.  und  zwar  auch  in  Fällen,  wo 
nach  der  concreten  Sachlage  die  Entdeckung  des  Diebstahls  zweifel- 
haft wäre. 

Ist  die  auch  kriminalpsychologisch  höchst  interessante  Thatsache 
der  verschwindend  geringen  kriminellen  Veranlagung  der  Prostituirten 
etwa  auf  einen  diesen  innewohnenden  Sinn  für  Rechtlichkeit  zurück- 
zuführen? 

Wiewohl  ich  bereits  oben  angedeutet  habe,  dass  die  moralische 
Verworfenheit  der  Prostituirten  zum  Tbeile  auch  darauf  beruht  dass 
sie  sich  des  schimpflichen  Charakters  ihres  Gewerbes  gar  nicht  be- 
wusst  sind  und  dass  aus  dieser  Thatsache  nicht  auch  auf  den 
Mangel  des  ßewusstseins  der  Grenze  zwischen  Recht  und  Unrecht 
geschlossen  werden  kann,  wird  es  wohl  Niemandem  ernstlich  ein- 
fallen, die  geringe  kriminelle  Veranlagung  der  Prostituirten  mit  deren 
Sinn  für  Rechtlichkeit  zu  begründen.  Diese  Begründung  wäre  um  so 
nichtiger,  als  nicht  übersehen  werden  darf,  dass  die  Prostituirte  in 
Fortsetzung  ihres  Schandgewerbes  auch  des  etwa  zur  Zeit,  als  sie  sich 
der  Prostitution  ergab,  noch  vorhandenen  geringen  Restes  moralischer 
Widerstandskraft  völlig  verlustig  geht. 

Wir  müssen  also  eine  andere  Erklärung  der  merkwürdigen  That- 
sache suchen.  Die  von  Vielen  vertretene  Ansicht,  dass  für  die  Prosti- 
tuirte die  Prostitution  Das  ist,  was  für  den  verkommenen  Mann  das 
Verbrechen,  oder  deutlicher  ausgedrückt,  dass  die  Prostitution  den 
Ersatz  für  das  Verbrecheu  bildet,  dass  daher  für  die  Prostituirte, 
weil  vom  Ertrage  des  Unzuchtsgewerbes  lebend,  kein  ausreichendes 
Motiv  zur  Verübung  von  Verbrechen,  insbesondere  Diebstählen,  vor- 
handen sei.  ist  schon  deshalb  unrichtig,  weil  sie  eine  petitio  prineipii 
enthält,  nämlich  die  keineswegs  der  Wahrheit  entsprechende  Prämisse, 
dass  das  Scbandgewerbe  der  Prostituirten  ein  genügendes  Erträgniss 
abwerfe.    In  Wahrheit  ist  die  wirtschaftliche  Situation  der  Prosti- 


Digitized  by  Google 


12 


I.  Bacmoaktkx 


tuirten  keineswegs  eine  solche,  um  hieraus  den  Schluss  ziehen  zu 
können,  dass  in  der  Prostituirten  das  Verlangen,  sich  fremdes  Gut 
rechtswidrig  anzueignen,  nicht  entstehen  könne.  Derjenige  Theil  der 
Prostituirten,  welchen  das  Unzuchtsgewerbe  ein  beträchtliches  Erträg- 
niss  abliefert,  bildet  für  die  Vermietherin  das  willkommenste  Objekt 
maassloser  Ausbeutung,  und  nur  in  den  seltensten  Fällen  gelingt  es 
einer  Prostituirten,  für  sich  selbst  eine  Summe  zu  ersparen,  die  sie  in 
Stand  setzen  würde,  sich  vom  wirth schaftlichen  Abhängigkeitsverhält- 
nisse zur  Vermietherin  zu  emancipiren  und  selbst  in  den  Stand  der 
Kupplerinnen  „hinaufzusteigen".  Die  meisten  Prostituirten  sind  beim 
Domicilswechsel  so  armselig,  wie  zur  Zeit,  als  sie  das  Domicil  be- 
zogen, nur  oft  mit  dem  Unterschiede,  dass  sie  noch  Schulden  zurück- 
lassen, zu  deren  Deckung  ihre  geringen  Habseligkeiten  der  Ver- 
mietherin verbleiben.  Hiezu  kommt  noch,  dass  jene  Prostituirten, 
welchen  es  ausnahmsweise  gelingt,  mehr,  als  sie  der  Vermietherin 
zahlen  müssen,  zu  erwerben,  diesen  Ueberschuss  entweder  in  leicht- 
sinnigster Weise  vergeuden,  oder  aber  in  die  Tasche  ihrer  Zuhälter 
fliessen  lassen.  Die  oft  an  Naivetät  grenzende  Unerfahrenheit  in 
wirtschaftlichen  Dingen,  sowie  die  in  Folge  geistiger  und  moralischer 
Beschränktheit  zu  Tage  tretende  Vertrauensseligkeit  tragen  auch  dazu 
bei,  dass  die  Prostituirte  regelmässig  nichts  für  sich  selbst  zu  erübrigen 
vermag.  Der  auffallendste  und  zugleich  für  das  Wesen  der  Prosti- 
tuirten höchst  charakteristische  Umstand  ist  jedoch,  dass  sie  sich  gar 
nicht  dessen  bewusst  sind,  von  der  Vermietherin  ausgebeutet  zu  wer- 
den und  dass  sie  sogar  gegen  den  Versuch  einer  Abhilfe  sich  wehren. 

Als  Beleg  hierfür  diene  folgendes  Beispiel:  In  einem  Bordelle, 
in  welchem  beiläufig  1 5  Prostituirte  untergebracht  waren,  wurde  der 
Schandlohn  für  jeden  einzelnen,  mit  der  Prostituirten  verübten  Unzuchts- 
akt von  der  Vermietherin  eincassirt.  Diese  pflog  dann  wöchent- 
lich mit  der  einzelnen  Prostituirten  in  der  Weise  Abrechnung,  dass 
sie  zunächst  die  Hälfte  des  Schandlohnes  für  sich  behielt,  sodann 
von  der  anderen  Hälfte  den  pro  Tag  mit  10  Kronen  berechneten 
Bernig  für  Kost  und  Wohnung  abzog  und  erst  den  etwa  verbleiben- 
den Ueberschuss  der  Prostituirten  ausfolgte.  Selbstverständlich  ergab 
sich  oft  nicht  nur  kein  Ueberschuss,  sondern  vielmehr  ein  Deficit 
zum  Nachtheile  der  Prostituirten,  welches  ihr  dann  für  die  nächste 
Woche  zu  Lasten  geschrieben  worden  ist.  Von  dem  allfälligen  Ueber- 
schusse  niusste  die  Prostituirte  ihren  Bedarf  an  Wäsche,  Kleidern  und 
dgl.  mehr  decken.  Jn  vorstehendem  Falle  musstc  daher  die  Prosti- 
tuirte mindestens  20  Kronen  täglich  erwerben,  um  nur  ihren  Ver- 
pflichtungen gegenüber  der  Vermietherin  nachzukommen,  hatte  aber 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  /um  Verbrechen.  13 


noch  nichts  für  Wäsche,  Beschuhung  und  Bekleidung.  Wenn  die 
Prostituirte  das  Bordell  verliess,  wurde  allerdings  —  nach  dem  mit 
der  Vennietherin  getroffenen  Uebereinkommen  —  die  Schuld  als  getilgt 
betrachtet  Als  den  erwähnten  Prostituirten  von  massgebender  Seite 
die  Aussicht  eröffnet  wurde,  sich  von  dem  Sklavenjoche  dadurch  be- 
freien zu  können,  das6  die  Vermietherin  verhalten  würde,  auf  die 
ohne  jedes  Aequivalent  empfangene  Hälfte  des  Schandlohnes  zu  ver- 
zichten, und  sich  mit  einem,  von  vornherein  mit  der  Prostituirten  ver- 
einbarten, fixen  täglichen  Miethzins  zu  begnügen,  waren  es  die 
Prostituirten,  welche  überhaupt  nicht  begreifen  wollten,  dass  sie  aus- 
gebeutet werden,  und  welche  sich  gegen  die.  ihr  wirtschaftliches 
Abhängigkeitsverhältniss  mildernde  Verfügung  ernstlich  sträubten.  Die 
Begründung  dieses  Widerstandes  der  Prostituirten  ist  psychologisch 
merkwürdig:  Bei  dem  gewohnten  Modus  der  Bezahlung  brauchten 
sie  sich,  sagten  die  Prostituirten,  um  nichts  zu  kümmern,  denn  wenn 
sie  wenig  oder  nichts  verdienen,  bekomme  auch  die  Vermietherin  wenig 
oder  nichts,  während  sie  bei  der  geänderten  Zahlungsweise  von  vornherein 
mit  einem  bestimmten  Betrage  verpflichtet  wären,  den  sie  unter  allen 
Umständen  zahlen  müssten.  Mit  anderen  Worten:  Die  Prostituirten 
wollten  nicht  einmal  jenes  geringe  Maass  von  Energie  aufwenden, 
welches  erforderlich  wäre,  wenn  sie  selbst  über  das  Erträgniss  ihres 
Gewerbes  Rechnung  führen  müssten.  Sie  wollten  gar  nichts  zu 
thun  haben  und  Alles,  sogar  die  Auftheilung  des  Geldes,  sollte  von 
der  Vermietherin  besorgt  werden.  Es  genügte  ihnen,  dass  sie  der 
Sorge  um  Wohnung  und  Verköstigung  enthoben  waren  und  sich  um 
nichts  zu  kümmern  brauchten.  Hiermit  ist  aber  nur  jener  Theil  der 
Prostituirten  gekennzeichnet,  welchen  das  Erträgniss  des  Schandge- 
werbes wenigstens  ein  Obdach,  sowie  die  tägliche  Nahrung  sichert. 

Abgesehen  von  dieser  (Masse  von  Prostituirten,  sowie  von  jener  ver- 
schwindend geringen  —  allerdings  in  Folge  ihrer  Lebensweise  mehr  in  die 
Augen  fallender — Anzahl  von  Prostituirten,  welche  ein  behagliches  Dasein 
zu  führen  in  der  Lage  sind,  giebt  es  ein  grosses  Heer  Prostituirter, 
welche  in  den  elendesten,  kümmerlichsten  Verhältnissen  leben  und 
nicht  einmal  die  notwendigsten  Bedürfnisse  zu  befriedigen  im  Stande 
sind.  Der  Versuch,  die  geringe  kriminelle  Veranlagung  der  Prosti- 
tuirten damit  zu  erklären,  dass  das  Unzuchtsgewerbe  der  Prostituirten 
ein  genügendes  Erträgniss  abwerfe,  ein  Erträgniss,  welches  den  An- 
reiz zur  Vertibung  von  Diebstählen  nicht  auszulösen  vermag,  niuss 
demnach  als  misslungen  verzeichnet  werden. 

Die  richtige  Erklärung  ist  —  meines  Erachtens  —  weder  ethi- 
scher, noch,  ich  möchte  sagen,  ökonomischer  Natur,  sie  ist  vielmehr 


Digitized  by  Google 


14 


I.  Bai  m<;  artks 


in  dem  bereits  charakterisirten  Wesen  der  Prostituirten,  in  deren  Psyche 
zu  finden.  Das  Verbrechen  —  im  weitesten  Sinne  als  Bezeichnung 
für  die  vorsätzliche  kriminelle  Handlung  überhaupt  gebraucht  —  setzt 
nicht  nur  den  auf  die  Verletzung  der  fremden  Rechtssphäre  gerich- 
teten Willen  voraus,  sondern  auch  die  diesen  Willen  ausfuhrende 
That.  Die  zur  That  erforderliche  Energie  mangelt  der  geistig  und 
moralisch  unterwerthigen  Prostituirten,  welche  in  einem  förmlichen 
Dämmerzustande  mehr  animalisch,  als  menschlich  vegetirt  und  nicht 
einmal  jene  geringe  Thatkraft  aufzubringen  vermag,  welche  erforder- 
lich wäre,  um  sich  im  eigensten  Interesse  des  drückenden  Joches 
ihrer  Äusbeuterinnen,  der  Kupplerinnen,  zu  entledigen.  Auf  diesem 
völligen  Mangel  jedes  Gefühles  der  Selbstständigkeit  und  der 
Thatkraft  beruht  auch,  wenigstens  theil weise,  das  Verhältniss  der 
Prostituirten  zu  ihrem  Zuhälter.  Dieser  Mangel  an  Thatkraft  ist 
nicht  identisch  mit  Feigheit.  Die  wenigsten  Prostituirten  scheuen 
sich,  die  Nacht  mit  einem  ihnen  völlig  unbekannten  Manne,  welcher 
sie  auf  der  Strasse  angesprochen  hat,  in  einem  einsamen  Hotelzimmer 
zu  verbringen. 

Weit  entfernt  davon,  das  Verhalten  der  Prostituirten  als  Muth 
auszulegen,  halte  ich  vielmehr  dafür,  dass,  sowie  der  Begriff  der 
Geschlechtsmoral  überhaupt,  so  auch  der  Begriff  des  Muthes  und  der 
Feigheit  zum  grossen  Theile  der  Prostituirten  mangelt  und  nur  im 
Falle  augenscheinlichster,  unmittelbarer  Gefahr  gleichsam  in- 
stin ctiv  zum  Vorscheine  kommt.  Feigheit  setzt  immerhin  den  Willen 
zur  That  voraus,  die  That  unterbleibt  nur,  weil  bei  dem  Feigling  das 
durch  die  Vorstellung  der  Folgen  der  That  bez.  der  die  That  be- 
gleitenden Umstände  hervorgerufene  Unlustgefühl  die  Lust  zur  That 
überwindet.  Dieser  Kampf  beider  Gefühle  findet  bei  der  Prostituirten 
nicht  statt,  vielmehr  mangelt  ihr  der  Wille  zur  That  und  sie  zieht  es 
vor,  ohne  Nachdenken  im  Schlamme  fortzuwaten.  Wenn  wir  die 
oben  angeführten  statistischen  Daten  näher  ansehen,  so  finden  wir, 
dass  im  Verhältniss  zu  der  gar  nicht  in  Betracht  kommenden 
geringen  Zahl  der  von  Prostituirten  verübten  Eigentbumsdelicte  jene 
gegen  die  Autorität  der  Behörde  gerichteten  Delicte  eine  relativ  statt- 
liche Anzahl  aufweisen.  So  wurden  wegen  Wachebeleidigung  in  den 
Jahren  1896,  1S97  und  189b:  12,  16  bez.  11  Prostituirte  bestraft 
Diese  Delicte,  welche  die  Prostituirte  verübt,  sei  es,  dass  sie  alkoholi- 
sirt  ist,  sei  es,  dass  sie,  wegen  Uebertretung  der  Prostitutionsvor- 
schriften beanstandet,  sich  zu  exculpiren  versucht  und  hierbei  die 
Grenze  des  Zulässigen  überschreitet,  haben  regelmässig  einen  Affect- 
zustand  des  Delinquenten  zur  thatsächlichen  Voraussetzung  und  be- 


1 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


15 


ruhen  nicht  auf  einer,  wenn  auch  noch  so  kurzen,  planmäßigen  Ueber- 
legung,  wie  die  VerÜbung;  eines  Diebstahls.  Diese  Delicte  sind  als 
sogen.  Augenblicksdelicte  Aeusserungsformen  blosser  acuter  Krimi- 
nalität und  bedürfen  zu  ihrer  Begehung  auch  nicht  jener,  oben  ge- 
kennzeichneten Thatkraft  Aus  denselben  Gründen  erklärt  es  sich 
auch,  dass  die  Betheiligung  der  Prostiruirten  an  Excessen  und  Rauf- 
händeln relativ  keine  so  unbedeutende  ist,  wie  deren  Theilnahme  an 
der  Verübung  von  Eigenthumsdelicten. 

Üm  einem  Missverständnisse  vorzubeugen,  muss  hier  noch  einer 
Kategorie  von  Diebinnen,  welche  in  der  Wiener  Gaunersprache  als 
«Abstiererinnen"  bezeichnet  werden,  gedacht  werden.  Es  sind  dies 
Frauenspersonen,  welche  die  sie  besuchenden  Männer  anlässlich  des 
Unzuchtsactes  bestehlen.  Solche  Frauenspersonen  besitzt  jede  Gross- 
stadt in  beträchtlicher  Menge.  Diese  Thatsache  widerlegt  keineswegs 
die  behauptete,  auffallend  geringe  kriminelle  Veranlagung  der  Prosti- 
tuirten.  Die  erwähnten  verbrecherischen  Frauenspersonen  sind  nicht 
diebische  Prostituirte,  sondern  nur  Diebinnen,  welche  unter  dem 
Scheine  der  Prostitntion,  um  eben  die  Gelegenheit  zum  Diebstahle 
»ich  zu  verschaffen,  die  Unzucht  betreiben.  Das  Diebeshandwerk  ist 
das  primäre,  die  Prostitution  nur  das  Mittel  zur  Ausübung  des 
Handwerkes.  Diese  Diebinnen  üben  auch  nicht  die  Prostitution  in 
einem  bestimmten  Unterstande  aus,  sondern  gehen  mit  ihrem  Opfer, 
welches  sie  in  Vergnügungsetablissements  oder  auf  der  Strasse  an 
sich  gelockt  haben,  in  ein  Hotel,  um  dann  dort  den  Mann  während 
des  Schlafes  zu  bestehlen.  Gelingt  ihnen  die  That,  so  verschwinden 
sie,  um  die  Verfolgung  zu  erschweren,  vom  Schauplatze  für  einige 
Zeit,  nach  deren  Verlauf  sie  abermals  ihr  Metier  aufnehmen. 

III.  Kriminalistische  Bedeutung  der 
Prostitution  für  die  Entdeckung  von  Verbrechern  bezw. 

strafbarer  Handlungen. 

Wiewohl  die  Prostituirte  selbst  nicht  verbrecherisch  veranlagt  ist 
und  auch  selten  der  Theilnahme  an  von  Anderen  verübten  Verbrechen 
sich  schuldig  macht,  ist  sie  nichtsdestoweniger  für  die  Sicherheitsbe- 
hörde, welche  sich  mit  der  Entdeckung  der  Verbrechen  und  Ausfor- 
schung der  Verbrecher  zu  befassen  hat,  von  nicht  zu  unterschätzender, 
hoher  Bedeutung.  Diese  Bedeutung  ergiebt  sich  nach  zwei  verschie- 
denen Richtungen.  Zunächst  ist  in  Betracht  zu  ziehen,  dass  zahlreiche 
Prostituirte  einen  grossen  Theil  des  Tages  —  und  insbesondere  Nacht- 
zeit —  auf  Männerfang  ausgehend,  auf  der  Strasse  und  zwar  stets 
nur  in  wenigen,  bestimmten  Strassen  sich  aufhalten,  daher  in  erster 


Digitized  by  Google 


16 


I.  B a tr m OA rten 


Linie  bei  jenen  Verbrechen,  dessen  Spuren  von  der  Strasse  ans  wahr- 
nehmbar sind,  wie  beispielsweise  Einbrüche  in  Geschäftsiocale,  als 
Auskunftspersonen  vorzüglich  zu  berücksichtigen  sind.    An  das  nor- 
male Strassenbild  gewohnt,  fällt  der  taglich,  bezw.  allnächtlich  den- 
selben Strassentheil  wiederholt  passirenden  Prostituirten  jede,  vom 
einfachen  Passanten  gar  nicht  bemerkte  Abweichung  auf.  Auch  fällt 
ihr,  da  sie  gewohnt  ist,  männliche  Passanten  zu  fixiren.  um  sie  zum 
Besuch  einzuladen,  die  Erscheinung  eines  Mannes  auf,  welcher  wiederholt 
ein  und  dieselbe  Strasse  passirt  oder  in  derselben  wartet.  Ein  aus  einem 
sonst  unbeleuchteten  Ideale  hervordringender  Lichtschimmer,  kurz 
Umstände,  welche  der  nur  gelegentlich  Vorübergehende  keiner  Be- 
achtung würdigt,  werden  die  Aufmerksamkeit  der  Prostituirten  erregen. 
Mit  Bücksicht  auf  die  geringe  Intelligenz  der  Prostituirten  darf  jedoch 
nicht  damit  gerechnet  werden,  dass  die  Prostituirte  selbst  Umstände, 
welche  für  den  Kriminalbeamten  von  Bedeutung  sind,  angeben  werde. 
Hier  ist  es  Aufgabe  der  Sicherheitsbehörde,  dafür  Sorge  zu  tragen, 
dass  einige  ihrer  Organe  mit  den  persönlichen  Verhältnissen  der  Pro- 
stituirten vertraut  sind  und  in  stetem  Contacte  mit  diesen  stehen. 
Diesen  Organen  wird  es.  wenn  sie  ihre  Aufgabe  richtig  erfassen  und 
wenn  sie  —  ohne  denunciatorisch  oder  spionenhaft  vorzugehen  — 
es  verstehen,  das  Vertrauen  der  die  Behörde  ängstlich  meidenden 
und  fürchtenden  Prostituirten  zu  gewinnen,  oft  gelingen  müssen,  durch 
fleissige  Umfrage  bei  Prostituirten,  und  zwar  nicht  bloss  dann,  wenn 
bereits  ein  Verbrechen  entdeckt  worden  ist.  manche  wichtige  Anhalts- 
punkte zur  Eruirung  eines  Verbrechers,  ja  oft  Umstände,  welche  zur 
Aufdeckung  eines  noch  nicht  bekannten  Verbrechens  führen,  in  Er- 
fahrung zu  bringen.    Eine  Conditio  sine  qua  non  ist  jedoch  hierbei, 
dass  ein  einträchtiges,  verständiges  Zusammenwirken  der  Sittenpolizei 
mit  der  Sicherheitspolizei  bestehe  und  dass  insbesondere  erstere  die 
sitten  polizeiliche  Aufsicht  bezüglich  des  Verhaltens  der  Prostituirten 
auf  der  Strasse  denselben  nur  dann  fühlbar  mache,  wenn  thatsäch- 
lic  h  ein  öffentliches  Aergerniss  erregt  worden  ist.   Insbesondere  wird 
eine  milde  Handhabung  der  sittenpolizeilichen  Aufsicht  zur  Nachtzeit 
Platz  greifen  müssen.    Es  darf  auch  der  nicht  unwichtige  Umstand 
nicht  übersehen  werden,  dass  die  Prostituirten,  wenn  sie  häufig,  bei 
allen  möglichen  Anlässen,  über  Vorgänge  auf  der  Strasse  befrag 
werden,  selbst  in  gewissem  Grade  eine  Art  Routine  in  der  Wahr 
nehmung  und  Beobachtung  bedenklicher  Umstände  oder  bedenklicher 
Personen  erlangen.  Mit  Rücksicht  auf  den  bekannten  Hang  der  Prosti- 
tuirten zur  Lügenhaftigkeit,  sowie  zum  unbewussten  Uebertreiben  werden 
selbstredend  die  von  Prostituirten  erhaltenen  Auskünfte  nicht  kritiklos 


L 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen.  17 


aufzunehmen  sein  und  wird  es  insbesondere  von  Werth  sein,  wenn 
irgend  möglich,  einen  und  denselben  Vorfall  von  mehreren  Prostituirten 
sich  erzählen  zu  lassen. 

Auch  nach  einer  zweiten  Richtung  hin  kommen  die  Prostituirten, 
soweit  es  sich  um  die  Ausforschung  von  Verbrechern  und  die  Entdeckung 
strafbarer  Handlungen  handelt,  in  Betracht.  Eine,  speciell  in  der  Gross- 
stadt gemachte,  bekannte  Erfahrung  ist,  dass  viele  Verbrecher,  um 
sich  für  einige  Zeit  der  Verfolgung  zu  entziehen,  bei  Prostituirten, 
bauend  auf  deren  Leichtgläubigkeit  und  Vertrauensseligkeit,  für  einige 
Zeit  Aufenthalt  nehmen,  oder  dass  sie,  um  nach  verübtem  Verbrechen 
sich  zu  vergnügen  und  das  verbrecherisch  erlangte  Geld  in  lustiger 
Gesellschaft  zu  vergeuden,  Prostituirte  aufsuchen.  Der  Prostituirten 
wird  es  oft  möglich  sein,  gewisse  markante  Merkmale  der  Pereons- 
besebreibung,  die  normaler  Weise  gar  nicht  bemerkt  werden,  wie 
Täto wirungen  am  Körper,  Muttermale  u.  dgl.  wahrzunehmen.  Das 
Verhalten  der  Sicherheitsorgane  wird  dasselbe  sein  müssen,  wie  es 
bereits  geschildert  worden  ist  Allerdings  muss  bemerkt  werden,  dass 
es  durchaus  nicht  genügt,  sich  auf  die  etwa  unter  Controle  stehenden 
Prostituirten  zu  beschränken,  vielmehr  wird  es  nothwendig  sein,  dass 
die  genannten  Organe  auch  eine  grosse  Anzahl  sogenannter  clan- 
destiner  Prostituirter  kennen,  die  an  Zahl  und  oft  auch  an  Intelligenz 
die  regulären  Prostituirten  überragen.  Von  ganz  besonderer  Bedeu- 
tung werden  hier  jene  Mädchen  in  Betracht  zu  ziehen  sein,  welche 
eine  anscheinend  ehrliche,  jedoch  in  Wahrheit  nur  als  Deckmantel 
der  Prostitution  dienende  Beschäftigung  ausüben,  so  z.  B.  Blumen- 
mädchen, Buffetdamen  in  gewissen,  von  der  Lebewelt  frequentirten 
Vergnügungsetablissements.  Gerade  die  letztere  Kategorie  Prostituirter 
unter  welchen  sich  zumeist  jüngere  Mädchen  befinden,  welche  durch 
den  Verkehr  mit  der  Lebewelt  einen  gewissen  sogenannten  gesell- 
schaftlichen Schliff  und  einen  der  regulären  Prostituirten  nicht  eig- 
nenden Grad  von  Intelligenz  und  Pfiffigkeit  erlangt  haben,  werden 
mit  Vorliebe  von  flüchtigen  Defraudanten  und  Hochstaplern  aufgesucht 

von  Prostituirten  schon  oft  durch  ihre  den 
Sicherheitsorganen  gemachte  Angaben  zur  Entdeckung  so  mancher 
Verbrecher  beigetragen.  Eine  geschickte  Beachtung  dieser  Prostituirten 
würde  nicht  selten  der  Flucht  eines  Verbrechers  ein  vorzeitiges  Ziel 
setzen. 

Einer  traurigen,  mit  der  Prostitution,  insbesondere  mit  der  m- 
scribirten,  untrennbar  verbundenen  Erscheinung  muss  hier  Erwähnung 
pethan  werden.  Es  ist  dies  die  Erscheinung  des  Zuhälters,  in  Wien 
„Strizzi",  in  Berlin  „Louis",  in  Paris  rsouteneur*  genannt  dessen  Ge- 

Archir  fQr  Kriminalen thropologio.  XI.  2 

i 

Digitized  by  Google 


18  1.  Bacmoakten 

meingefährlichkeit  zu  steuern,  speciell  in  jüngster  Zeit,  in  einigen 
Ländern  durch  Erlassung  strenger  Bestimmungen,  leider  zumeist  ohne 
grossen  Erfolg,  versucht  worden  ist.  Das  Zuhälterwesen  ist  so  innig 
mit  der  Prostitution  verknüpft,  dass  man  fast  geneigt  wäre,  dasselbe, 
gleich  der  Prostitution,  für  unausrottbar  zu  halten.  Während  jedoch 
die  Gefahren  der  Prostitution  im  Grossen  und  Ganzen  hygienischer 
Natur  sind,  ist  der  Zuhälter  ein  die  öffentliche  Sicherheit  im  höchsten 
Grade  beunruhigendes,  gefährdendes  Individuum.  Die  Zuhälter  sind 
fast  ausnahmslos  wegen  Gewaltthätigkeit  und  Diebstahls  vorbestrafte 
Individuen,  welche,  zunächst  ein  Liebesverhältniss  mit  der  Prostituirten 
anknüpfend,  in  ihr  den  geringen  Rest  jedweden  Selbstetändigkeitsge- 
fühles  ertödten  und  sie  vollkommen  unterjochen.  Sie  begleiten  die 
Prostituirten  auf  ihren  nächtlichen  Spaziergängen,  um  sie  einerseits 
gegen  die  Concurrenz  der  anderen  Prostituirten  zu  schützen,  anderer- 
seits um  ihnen  das  Herannahen  behördlicher  Organe  zu  avisiren,  und 
suchen  auch  wiederholt  mit  Passanten  Händel.  Für  den  prekären 
Schutz,  weichen  der  Zuhälter  der  Prostituirten  angedeihen  lässt,  muss 
diese  ihn  denkbar  reichlichst  versorgen.  Schliesslich  muss  die  Pro- 
stituirte  Schläge,  Drohungen  und  Erpressungen  seitens  des  Zuhälters 
erdulden,  wenn  die  Einkommenquelle  aus  dem  Schandgewerbe  nicht 
reichlich  fliesst  Zuweilen  kommt  es  auch  vor,  dass  Prostituirte  von 
ihren  Zuhältern  getödtet  werden.  Das  erpresserische  Vorgehen  des 
Zuhälters  versetzt  die  ohnehin  nur  mit  geringer  Willenskraft  ausge- 
stattete Prostituirte  in  derartige  Furcht,  dass  sie  das  wirthschaftliche 
Abhängigkeitsverhältniss  nicht  zu  lösen  wagt 

Im  österreichischen  Rechte  fehlt  die  scharfe  Abgrenzung  des  Be- 
griffes des  Zuhälters  vom  Kuppler.  Die  einzige  gegen  Zuhälter  ge- 
richtete Bestimmung  ist  in  den  §§  5  und  7  des  Gesetzes  wider  Arbeits- 
scheue und  Landstreicher  vom  24.  Mai  1885  enthalten:  „Personen 
beiderlei  Geschlechtes,  welche  ausser  den  Fällen  des  §  512  Strafgesetz 
vom  27.  Mai  1S52  (Kuppeleiparagraph)  aus  der  gewerbsmässigen  Un- 
zucht Anderer  ihren  Unterhalt  suchen,  sind  mit  strengem  Arrest  von 
8  Tagen  bis  3  Monaten  zu  bestrafen/  ^Das  Gericht  kann  im  Falle 
der  Verurtheilung  im  Urtheile  die  Zulässigkeit  der  Anhaltung  in  einer 
Zwangsarbeitsanstalt  aussprechen/  Diese  Bestimmungen  sind  in 
der  Praxis  schwer  anwendbar.  In  den  meisten  Fällen  gelingt  es  dem 
Zuhälter  einen  scheinbaren  Erwerb  als  sogenannter  Provisionsagent 
nachzuweisen.  Erschwert  wird  noch  die  Feststellung  des  Thatbestandes 
durch  die  regelmässig  rückhältige  Aussage  der  Prostituirten,  welche, 
vom  Zuhälter  eingeschüchtert,  es  nicht  wagt,  ihn  zu  beschuldigen, 
dass  er  an  ihrem  Schandlohne  participire.   In  dem  Momente,  wo  es 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


19 


dem  Zuhälter  gelingt,  nachzuweisen,  dass  er  einen,  wenn  auch  nur 
scheinbaren,  redlichen  Erwerb  hat,  bietet  die  Subsumption  des  That- 
bestandes  unter  die  angeführte  gesetzliche  Bestimmung  die  grössten 
Schwierigkeiten,  auch  dann,  wenn  nach  allen  äusseren  Umständen, 
wie  ständiges  Verweilen  in  Gesellschaft  der  Prostituirten,  kein  Zweifel 
über  den  factischen  Charakter  des  fraglichen  Individuums  obwaltet 
In  dieser  Beziehung  ist  das  deutsche  Strafgesetzt  vorzuziehen,  welches 
in  §  iSta  folgende  Bestimmung  enthält: 

„Zuhälter  ist  die  männliche  Person,  welche  von  einer  Frauens- 
person, die  gewerbsmässige  Unzucht  treibt,  unter  Ausbeutung  ihres 
unsittlichen  Erwerbes  ganz  oder  theilweise  den  I^ebensunterhalt 
bezieht/ 

„Zuhälter  ist  aber  auch  derjenige,  der  einer  solchen  Frauens- 
person gewohnheitsmässig  oder  aus  Eigennutz  in  Bezug  auf  die  Aus- 
übung des  unzüchtigen  Gewerbes  Schutz  gewährt  oder  sonst  förder- 
lich ist" 

„Strafe:  Gefängniss  nicht  unter  einem  Monat;  ist  der  Zuhälter  der 
Ehemann  oder  hat  er  die  Frauensperson  unter  Anwendung  von  Ge- 
walt oder  Drohungen  zur  Ausübung  des  unzüchtigen  Gewerbes  an- 
gehalten, Gefängniss  nicht  unter  einem  Jahre.  Neben  der  Gefängniss- 
strafe kann  auf  Ehrverlust  erkannt  werden,  Polizeiaufsicht,  sowie 
Ueberweisung  an  die  Landespolizeibehörde  mit  den  im  §  362  alinea  3 
und  4  vorgesehenen  Folgen,  d.  h.  Unterbringung  in's  Arbeitshaus  oder 
statt  dessen  in  eine  Besserungs-  oder  Erziehungsanstalt  oder  in  ein  Asyl/ 

Nach  dem  deutschen  Gesetze  ist  es  demnach  möglich,  auch 
jene  Individuen,  bezüglich  welcher  der  Nachweis,  dass  das  unzüch- 
tige Gewerbe  der  Prostituirten  für  sie  eine  Einnahmequelle  bilde,  der 
Bestrafung  zuzuführen. 

Gleich  dem  österreichischen  und  dem  deutschen  Strafgesetz  stellt 
auch  das  belgische  Gesetz  vom  27.  November  1891  und  das  franzö- 
sische Gesetz  vom  27.  Mai  1885  die  Zuhälter  mit  den  Landstreichern 
in  gleiche  Linie  und  ermöglicht  daher  deren  Abgabe  in  Corrections- 
häuser  oder  Zwangsarbeitsanstalten.  — 

IV.  Die  Prostitution  als  Veranlassung  zum  Verbreohen. 

Die  Frage,  ob  durch  die  Prostitution  Verbrechen  veranlasst  bezw. 
verursacht  werden,  ist  von  zwei  Gesichtspunkten  aus  zu  erörtern. 
Zunächst  ist  zu  untersuchen,  ob  die  Prostitution  die  VerÜbung  von 
Verbrechen  veranlasst,  welche  auch,  ja  zumeist,  aus  anderen  Motiven 
begangen  werden,  sodann  wäre  zu  erörtern,  ob  die  Prostitution  nicht 
die  Ursache  ganz  besonderer,  ihr  speeifisch  eignender  Delicto  sei. 

2* 


Digitized  by  Google 


20 


I.  Batmoarten 


Nach  der  ersteren  Richtung  hin  ist  es  wobl  klar,  dass  der  Ver- 
kehr mit  Prostituirten,  insbesondere  mit  solchen,  welche  nicht  inscribirt 
sind  und  welche  den  Umgang  mit  den  sie  besuchenden  Männern 
nicht  auf  den  Unzuchtsact,  für  welchen  sie  honorirt  werden,  allein 
beschränken,  nicht  selten  Männer,  hauptsächlichst  junge,  willens- 
schwache Leute  von  der  Bahn  der  Redlichkeit  auf  den  Weg  des  Ver- 
brechens drängt.  Ich  fasse  hier  speciell  jene  Kategorie  von  Prosti- 
tuirten in's  Auge,  welche  als  „feine  demi-mondeu  oder  als  „Lebedarae" 
bezeichnet  werden,  das  sind  Frauenspersonen,  welche  zumeist  in 
Theatern  oder  grösseren  Vergnügungsetablissements  mit  scheinbarer, 
äusserer  Eleganz  auftretend,  es  nicht  darauf  absehen,  durch  Anlocken 
zahlreicher  Männer  Erwerb  zu  finden,  sondern  es  sind  dies  Pro- 
stituirte,  welche,  sich  auf  den  Verkehr  mit  verhältnissniässig  wenigen 
Männern  beschränkend,  die  intensivste  Ausbeutung  dieser  Männer 
bezwecken,  indem  sie  mit  denselben  in  den  Vergnügungslocalen  in 
möglichst  zahlreicher  Gesellschaft  zechen  und  auch  andere  kost- 
spielige Passionen  befriedigen.  Da  diese  Prostituirten  durch  ele- 
gantes Auftreten  und  verführerisches  Temperament  in  dem  Willens- 
schwächen Manne  nicht  bloss  die  momentane,  nur  auf  den  Un- 
zuchtsact gerichtete,  nach  erfolgter  geschlechtlicher  Befriedigung 
verschwindende  Leidenschaft  erwecken,  sondern  ihn  für  so  lange, 
als  seine  Geldmittel  ausreichen,  an  sich  fesseln  und  ihn  in  eine  Art 
sinnlichen  Liebestauraels  versetzen,  ist  wohl  nicht  zu  verwundern, 
dass  der  in  eine  solche  Gesellschaft  gerathene  Mann,  um  die  Bedürf- 
nisse seiner  Maitresse  zu  befriedigen,  zum  Diebe  oder  Defraudanteu 
wird.  Der  Typus  solcher,  durch  den  Verkehr  mit  Dirnen  der  er- 
wähnten Kategorie  zu  Verbrechern  gewordener  Männer  ist  jedem 
Kriminalbeamten  einer  Grossstadt  bekannt.  So  bedauernswerth  auch 
diese  durch  die  Prostituirten  zu  Verbrechern  gewordenen  Geschöpfe 
sein  mögen,  bieten  sie  dennoch  in  der  Regel  nur  geringes  krimina- 
listisches Interesse. 

Eine  erhöhte  Bedeutung  kommt  jenen  Fällen  zu,  in  welchen  die 
Prostitution  in  directem  causalen  Zusammenhange  mit  dem  Ver- 
brechen steht:  ich  meine  hier  die  Kuppelei  und  den  Mädchenhandel. 
Die  Kuppelei  weist  von  der  einfachsten  Verführung  einer  Frauens- 
person zur  Unzucht  bis  zur  gewaltsamen  Entführung  die  verschieden- 
artigsten Formen  auf.  Zu  den  häufigsten  Fällen  zählen  jene,  in  welchen 
weibliche  oder  männliche  Agenten  der  Bordelle  dienstlose  Mägde  unter 
der  listigen  Vorspiegelung,  ihnen  einen  Dienstplatz  zu  verschaffen,  in 
ein  verrufenes  Haus  locken,  woselbst  sie,  erst  allmählich  den  Charakter 
der  Oertlichkeit  wahrnehmend,  unter  Anwendung  ganz  läppischer  Ver- 


Digitized  by  Go 


1 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Vorbrechen.  21 

führungskünste  zum  freiwilligen  Verweilen  in  Bordelle  veranlasst  und 
so  für  die  Prostitution  angeworben  werden.  Weit  gefährlicher  als 
diese,  immerhin  durch  eine  strenge  Beaufsichtigung  bintanzuhaltende 
Form  der  Kuppelei  ist  jene,  bei  welcher  junge  Mädchen  —  oft  kaum 
den  Kinderschuhen  entwachsen  —  in,  der  Behörde  nicht  bekannten 
Absteigquartiere  gelockt  und  dort,  eventuell  mit  Anwendung  von  Ge- 
walt, Wüstlingen  preisgegeben  werden.  Diesbezüglich  enthielten  die 
im  Jahre  1 889  erfolgten  Enthüllungen  der  Pall-Mall- Gazette  in  London 
haarsträubende  Schilderungen,  deren  Richtigkeit  damals  auch  gericht- 
lich nachgewiesen  worden  ist.  So  giebt  es  in  London  Kupplerinnen, 
die  sich  damit  befassen,  Jungfrauen  (fresh  girls),  deren  Virginität  durch 
ärztliches  Attest  nachgewiesen  ist,  Wüstlingen  zuzuführen.  Die  Nach- 
frage nach  solchen  fresh  girls  soll,  nach  Tarnowsky's  Schilderungen 
eine  so  grosse  sein,  dass  behufs  Täuschung  von  Männern  deflorirten 
Mädchen  durch  Zustopfen  oder  Zunähen  der  zerrissenen  Hymenränder 
der  Schein  der  Jungfräulichkeit  verliehen  wird.  Es  sind  dies  die 
künstlich  gefälschten  Jungfrauen  (patched  up).  Die  Frauen,  welche 
solche  .Jungfrauen14  präpariren,  werden  „Stopferinnen"  genannt.  Mag 
auch  in  Ixmdon  —  vielleicht  in  Folge  der  mit  Bezug  auf  die  Pro- 
stitution herrschenden  abolitionistischen  Auffassung  —  die  Kuppelei 
in  besonders  crasser  Form  auftreten,  so  darf  dennoch  nicht  geleugnet 
werden,  dass  auch  in  anderen  Grossstädten,  woselbst  die  Prostitution 
reglementirt  erscheint,  die  Verkuppelung  unschuldiger  Personen,  ins- 
besondere Kinder,  nur  zu  häufig  vorkommt.  Jede  Grossstadt  besitzt 
eine  erschreckend  grosse  Anzahl  moralisch  und  sexuell  degenerirter 
Männer,  deren  Wollust  durch  den  einfachen  Verkehr  mit  Prostituirten 
nicht  befriedigt  wird,  welche  vielmehr  eines  besonderen  Kitzels 
bedürfen»  um  ihrer  Sinnenlust  befriedigend  fröhnen  zu  können.  Ein 
interessanter  Fall,  in  welchem  ein  Kind  von  seiner  Mutter  für  die 
Prostitution  förmlich  trainirt  wurde,  mag  hier  Erwähnung  finden: 
K.,  ein  akademisch  gebildeter  Mann  in  geachteter,  socialer  Stellung, 
32  Jahre  alt,  seit  2  Jahren  verheirathet  und  Vater  eines  Kindes,  hatte 
in  Folge  seines  gesteigerten  Geschlechtssinnes,  dessen  Befriedigung  er 
in  der  Ehe  nicht  erlangen  konnte,  Beziehungen  zu  seiner  Wäscherin, 
einer  um  8  .Fahre  älteren,  unintelligenten,  geradezu  hässlichen  Frau, 
angeknüpft  Ursprünglich  bewegte  sich  der  geschlechtliche  Verkehr 
innerhalb  der  normalen  Grenzen.  Alsbald  jedoch  regte  sich  in  dem 
Manne  die  Begierde  nach  der  13jährigen  Tochter  seiner  Maitresse. 
Da  er  es  aber,  aus  Furcht  vor  den  Folgen  der  Nothzucht,  nicht 
wagte,  das  Kind  vor  vollendetem  14.  Lebensjahre  zu  entjungfern, 
schloss  er  mit  der  Mutter  einen  förmlichen  Vertrag  des  Inhaltes, 


Digitized  by  Google 


I.  Bavmoartek 


dass  es  ihm  vorbehalten  bleiben  müsse,  das  Kind,  sobald  es  das 
14.  Lebensjahr  vollendet  hat,  zu  defloriren.  In  der  Zwischenzeit 
suchte  er  seine  Sinnenlust  dadurch  zu  befriedigen,  dass  er  im  Beisein 
des  völlig  entkleideten  Kindes  mit  der  Mutter  desselben  den  Beischlaf 
vollzog  und  gleichzeitig  die  Schamtheile  des  dem  ünzuchtsacte  zu- 
sehenden Kindes  betastete.  Die  Mutter,  in  ihrem  Kinde  eine  will- 
kommene Einkommensquelle  erblickend,  eqtschloss  sich,  das  Mädchen 
noch  vor  vollendetem  14.  Lebensjahre  der  Prostitution  zuzuführen. 
Sie  gab  zu  diesem  Zwecke  vorerst  dem  eigenen  Kinde  förmlichen 
Unterricht,  indem  sie  es  auf  einen  Divan  legte  und  ihm  die  den  Coitus 
begleitenden  Körperbewegungen  einstudirte.  Sodann  führte  sie  das 
Kind  auf  die  Strasse.  Bei  der  Entjungferung  durch  den  ersten,  auf 
der  Strasse  acquirirten  Mann  war  die  Mutter  zugegen.  Das  Kind 
ergab  sich  später,  trotz  eindringlicher  Besserungsversuche,  freiwillig 
der  Prostitution. 

Dieses  Beispiel,  welches  noch  durch  andere,  nicht  minder  ent- 
setzliche Sittenbilder  vermehrt  werden  könnte,  zeigt,  dass  trotz  der 
reglementirten  Prostitution  die  Kuppelei  in  den  widerwärtigsten  Formen 
existirt  und  dass  die  Richtigkeit  der  vielfach  geäusserten  Ansicht, 
wonach  die  reglementirte  Prostitution  ein  Palliativ  gegen  das  Ueber- 
handnehmen  der  Kuppelei  bilden  würde,  mindestens  sehr  bezweifelt 
werden  niuss.  Die  Notwendigkeit  einer  Reglementirung  der  Pro- 
stitution kann  mit  der  Notwendigkeit  einer  Verhinderung  der  Kuppelei 
nicht  begründet  werden. 

Nicht  selten  erscheint  auch  die  Kuppelei  in  Form  von  Zeitungs- 
inseraten, in  welchen  ein  Herr  oder  eine  Dame  entsprechende  Be- 
kanntschaft sucht,  ein  junges  Mädchen  einen  edlen  Wohlthäter  um  ein 
Dahrlehen  bittet  u.  dgl.  m.  Von  der  ärgsten  Form  der  Kuppelei,  dem 
sogenannten  Mädchenhandel,  zu  dessen  Bekämpfung  vor  Allem,  da 
sich  derselbe  unter  den  casuistisch  gefassten,  gesetzlichen  Begriff  der 
Kuppelei  oft  nicht  subsumiren  lässt,  eine  den  Mädchenhandel  als 
Specialdelict  erfassende  legale  Bestimmung,  sowie  die  Sicherung 
internationaler  Rechtshilfe  gehört,  haben  wir  bereits  oben  gehandelt  — 

V.  Besondere,  auf  sexuellen  Verirrungen  beruhende 

D  e  I  i  c  t  e. 

Es  giebt  eine  Reihe  von  Fällen,  in  welchen  es  sich  um  Vor- 
kommnisse handelt,  welche  auf  sexuelle  Verirrungen  zurückzuführen 
sind  und  welche  oft,  für  sich  betrachtet,  gar  nicht  den  Thatbestand 
einer  strafbaren  ITandlung  involviren,  nichtsdestoweniger  jedoch  von 
hervorragendstem,  kriminalistischem  Interesse  sind.  Die  ausgezeichneten 


Digitized  by  Google 


Die  Bezieh  uiffceii  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


23 


Untersuchungen  K  raf  f  t-Ebing's,  Moll's  und  zahlreicher  anderer 
Schriftsteller  haben  zwar  über  das  Wesen  der  abnormen  vita  sexual  iß 
einiges  aufklärendes  Licht  verbreitet,  doch  sind  immerhin  diese  Er- 
scheinungen mehr  vom  Standpunkte  des  Pathologen,  als  von  dem  des 
Kriminalisten  erörtert  worden.  Die  genannten  Untersuchungen  lehrten 
uns  insbesondere  verstehen,  dass  zwar  zahlreiche  Erscheinungsformen 
des  abnormalen  Geschlechtslebens  lediglich  vom  Standpunkte  des 
Psychiaters  zu  betrachten  sind,  dass  aber  dennoch  genug  widerwärtige 
geschlechtliche  Perversitäten  existiren,  deren  Erklärung  nicht  so  sehr 
eine  pathologische,  als  vielmehr  psychologische  ist.  Der  Uebergang 
vom  Pathologischen  zum  Psychologischen  ist  allerdings  oft  schwer  zu 
entdecken.  Ehe  ich  zu  dem  Versuche  schreite,  die  hier  in  Betracht 
kommenden  Fälle  kriminalistisch  zu  beleuchten,  will  ich  ein  von  mir 
gesammeltes  Thatsachenmaterial  vorführen,  um  dann  die  auf  dieser 
concreten  Basis  beruhenden,  allgemein  giltigen  Folgerungen  zu  ziehen. 
Dieses  Material  habe  ich  vorzugsweise  dadurch  gewonnen,  dass  ich 
bei  mehr  als  300  Prostituirten  eingehende  und  wiederholte  Umfragen 
hielt  über  von  ihnen  bemerkte  Abnormitäten  im  Geschlechtsverkehre, 
Dass  Männer  mit  masochistischen  oder  sadistischen  Empfindungen 
zur  Befriedigung  ihrer  Lüste  in  erster  Linie  die  käufliche  Lustdirne 
erwählen,  ist  wohl  in  der  Natur  der  Sache  begründet.  Thatsächlich 
bat  ausnahmslos  jede  Prostituirte  eine  Anzahl  solcher  Männer  unter 
ihren  Besuchern.  Bei  dem  bekannten  Hange  zur  Lügenhaftigkeit, 
sowie  bei  der  Furcht,  diese  Dinge  zu  erzählen,  ist  es  begreiflich,  dass 
ich  die  mir  gegebenen  Schilderungen  der  Prostituirten  nicht  kritiklos 
hinnehmen  konnte  und  unter  den  zahllosen  Erzählungen  insbesondere 
jenen,  welche  von  mir  als  glaubwürdig  erkannten  Prostituirten  her- 
rührten, eine  grössere  Bedeutung  beilegte.  Auch  von  diesen  Mittei- 
lungen habe  ich  jedoch  eine  Mittbeilung  erst  dann  als  verlässliche 
Beobachtung  angesehen,  wenn  ich  durch  die  Vergleichung  vieler 
Schilderungen  mehrerer,  zu  einander  in  gar  keiner  Beziehung 
stehender  Prostituirter  die  Wahrheit  des  Sachverhaltes  erprobt  habe. 
Dass  trotzdem  auch  diese  als  zweifellos  richtig  zu  bezeichnenden  Be- 
obachtungen nicht  alle  vom  kriminalistischen  Standpunkte  wichtigen 
Details  enthalten,  ist  auf  die  leider  beschränkte  Intelligenz  der  Prosti- 
tuirten, speciell  der  inscribirten ,  welche  letztere  in  erster  Linie  von 
perversen  Individuen  aufgesucht  werden,  zurückzuführen. 

Mediciner,  ca.  28  Jahre  alt,  sucht  beiläufig  zweimal  im  Monate 
eine  Prostituirte  auf  der  Strasse  auf,  wartet  in  ihrer  Wohnung,  bis 
sie  in  der  Lage  ist,  die  grosse  Nothdurft  zu  verrichten.  Hierauf 
fängt  er  urinas  et  faeces  mit  seinem  Munde  auf.   Hie  und  da  übt 


Digitized  by  Google 


24 


I.  Baumgarten 


er  zum  Schlüsse  den  normalen  Coitus  ans.  Dieser  anf  masochisti- 
scher  Triebempfindung  beruhenden  Handlungsweise  fehlt  jede  Be- 
ziehung zur  Kriminalität  und  ist  der  Fall  zweifellos  ausschliesslich 
pathologischer  Natur.  — 

■  '  mm  mm  m        m  't*  mm^  m  fcrf       mm  .  m^  m-mmm  ■ 

Mann,  ca.  28  Jahre  alt,  lässt  sich  von  der  Prostituirten  in  den 
Mund  uriniren  und  entfernt  sich,  ohne  den  Coitus  ausgeübt  zu  haben. 
Dieser  Fall  unterscheidet  sich  von  dem  vorerwähnteu  nur  durch  die 
Unterlassung  des  Coitus.  — 

Ein,  anscheinend  den  gebildeten  Ständen  angehörender,  ca, 
35  jähriger  Mann  lässt  sich,  nachdem  er  sich  bis  aufs  Hemd  enkleidet 
hat,  von  der  Prostituirten  die  Details,  wie  eine  Henne  geschlachtet 
wird  und  wie  deren  Blut  floss,  schildern.  Nachdem  Erection  einge- 
treten ist,  übt  er  den  Coitus  aus.  Hier  handelt  es  sich  um  einen 
symbolischen  Sadismus,  und  ist  diesem  Falle  bereits  mehr  krimina- 
listische Bedeutung  beizumessen,  weil  es  nicht  ausgeschlossen  erscheint, 
dass  nur  die  noch  vorhandene  moralische  Widerstandskraft  die  per- 
verse Geschlechtsempfindung  so  weit  niederringt,  dass  sie  sich  vor- 
läufig nur  in  der  geschilderten  symbolischen  Ausdrucksform  äussert. 
Mit  der  Schwächung  der  moralischen  Widerstandskraft  kann  die  per- 
verse Geschlechtsempfindung  in  Handlungen  sich  äussern,  welche  mit 
dem  Strafgesetze  in  Collision  gerathen,  wie  Verletzung,  ja  selbst  Tödtung 
der  Prostituirten.  — 

Eine  Prostituirte  wird  seit  zwei  Jahren  fast  wöchentlich  von 
einem  Manne  besucht,  welcher  den  gebildeten  Ständen  angehört  und 
ca,  26  Jahre  alt  ist.  Derselbe  entkleidet  sich  nackt,  lässt  sich  sodann 
von  der  vollkommen  bekleideten  Prostituirten  an  einen  Tisch  fesseln 
und  mit  einer  Hundepeitsche  züchtigen,  wobei  er  wiederholt  ruft: 
„Ich  bin  dein  Sklave,  du  bist  meine  Herrin  !u  Die  Züchtigung  er- 
reicht mit  dem  Eintritte  der  Ejaculation  ihr  Ende.  Dies  ist  ein  Fall 
des  Masochismus,  wo  der  Proccdur  ein  Coitus  weder  vorausgeht 
noch  nachfolgt.  In  der  erduldeten  Züchtigung  erschöpft  sich  die 
sexuelle  Befriedigung.  — 

Eine  Prostituirte  wird  seit  zwei  Jahren,  allmonatlich  an  mehreren 
auf  einander  folgenden  Tagen  von  einem  ca.  40  Jahre  alten,  gebil- 
deten Manne,  anscheinend  Russe,  besucht.  Sie  muss  ihn  würgen, 
ohrfeigen,  ihm  in  die  Brustwarzen  zwicken  und  in  die  Mundhöhle 
spucken.   Er  ist  während  der  etwa  10  Minuten  währenden  Procedur 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


26 


*ehr  aufgeregt;  es  tritt  schliesslich,  ohne  Coitus,  Ejakulation  ein. 
Hierauf  entfernt  sich  der  Mann  in  anscheinend  sehr  deprimirter 
Stimmung.  — 

Ein  ca.  45 jähriger  Mann,  Kaufmann,  übt  durch  immissio  penis 
in  anum  der  Prostituirten  die  den  Coitus  zu  ersetzende  Handlung  aus. 
Hier  haben  wir  es  vermuthlich  mit  einem  ursprünglich  sexuell  normal 
veranlagten  Individuum  zu  thun,  dessen  Potenz  jedoch  durch  Ueber- 
sättigung  im  normalen  Geschlechtsverkehr  gesunken  ist  und  der  seiner 
libido  durch  abnorme  Reize  Befriedigung  zu  verschaffen  sucht  Bemerkt 
uiU8s  allerdings  hier  werden,  dass  eine  Befriedigung  des  Geschlechts- 
triebes durch  den  Coitus  inter  mammas  oder  in  anum  nicht  immer  den 
Scbluss  rechtfertigt,  dass  der  fragliche  Mann  ein  Wüstling  sei,  viel- 
mehr liegt  den  geschilderten  Vorgängen  oft  nur  Syphilidophobie  zu 
Grunde.  Endlich  ist  vielleicht  selten  die  sexuelle  Ausschreitung  er- 
wähnter Art  lediglich  auf  einen  durch  Trunkenheit  veranlassten  Ueber- 
muth  zurückzuführen.  — 

Eine  bezüglich  ihrer  Mittheilungen  als  verlässlich  erkannte  Pro- 
stituirte, welche  selbst  32  Jahre  alt  ist,  erzählt,  dass  auf  10  ihrer  Be- 
suche mindestens  3  entfallen,  welche  sich  flagelliren  lassen.  Ein 
Theil  derselben  übt  nach  erfolgter  Flagellation  den  Coitus  aus,  die 
Anderen  begnügen  sich  mit  der  blossen  Misshandlung.  Die  fraglichen 
Individuen  sind  zumeist  jüngere,  gebildete  I^ute.  Wie  häufig  diese 
Form  perversen  geschlechtlichen  Handelns  ist,  beweist  die  von  mir 
gemachte  Beobachtung,  dass  fast  jede  Prostituirte  eine  Ruthe  besitzt, 
um  masochistisch  belastete  Männer  zu  flagelliren.  — 


Folgender  Fall  illustrirt  das  seltene  Vorkommen  beider,  anscheinend 
entgegengesetzter  Perversionen  —  des  Sadismus  und  des  Masochis- 
mus —  bei  einem  und  demselben  Individuum.  Ein  Fabrikant, 
ca.  37  Jahre  alt,  ist  seit  9  Jahren  Gast  einer  und  derselben  Prosti- 
tairten.  Anfangs  äusserte  sich  bei  dem  Manne  die  perverse  Anlage 
nur  darin,  dass  die  Prostituirte  sich  mit  der  von  ihm  mitgebrachten 
Seidenwäsche  bekleiden  musste  und  er  ihr  sodann  den  Fuss  küsste. 
Nach  einigen  Monaten  steigerte  sich  die  Perversion,  und  der  Mann 
verlangte,  dass  er  gefesselt  und  gegeisselt  werde.  Später  brachte  er 
eine  Hundepeitsche,  mit  welcher  ihn  die  Prostituirte  züchtigen  musste. 
Manchmal  äusserte  er  auch  sadistische  Anwandlungen,  indem  er  die 
Prostituirte  auf  das  Bett  warf  und  in  sichtbar  grösster  Erregung  sie 


Digitized  by  Google 


26 


I.  Baimgaktei» 


zu  schlagen  versuchte.  Sie  musste  oft  ihre  Mitbewohnerinnen  zu 
Hilfe  rufen,  um  aus  der  ihr  Gefahr  drohenden  Situation  befreit  zu 
werden.  Immerhin  war  jedoch  die  masochistische  Veranlagung  die 
vorherrschende,  die  sadistische  nur  eine  gelegentlich  hervortretende. 
Dieses  Beispiel  illustrirt  den  von  Krafft-Ebing  hervorgehobenen 
innigen  Zusammenhang  beider  anscheinend  entgegengesetzter  Per- 
versionen. Hiernach  stellen  sich  Sadismus  und  Masochismus  eigent- 
lich nur  als  die  Avers-  bezw.  Reversseite  einer  und  derselben  perversen 
Triebempfindung  dar.  Ich  schliesse  mich  daher  auch  der  psycholo- 
gisch geistvoll  begründeten  Ansicht  Krafft-Ebing's  an,  wonach 
mit  der  Erklärung  des  Wesens  der  einen  Perversion  auch  die  Er- 
klärung des  Wesens  der  anderen  Perversion  von  selbst  gegeben  er- 
scheint Das  letztangeführte  Beispiel  ist  deshalb  von  besonderem 
kriminalistischem  Interesse,  weil  es  einen  wichtigen  Fingerzeig  giebt, 
dass  beim  Versuche  der  Aufhellung  eines,  auf  erwiesen  sadistischem 
Motive  beruhenden  Verbrechens  nicht  bloss  nach  Männern  mit  sadisti- 
scher Veranlagung  geforscht  werden  darf,  sondern  dass  auch,  aller- 
dings erst  in  zweiter  Linie,  die  Nachforschungen  sich  auf  solche  In- 
dividuen zu  erstrecken  haben  werden,  deren  perverse  Veranlagung 
vorzugsweise  nach  der  Richtung  des  Masochismus  hin  sich  äussert. 
Insofern,  dass  accidentiell  neben  der  masoch istischen  Veranlagung 
auch  eine  sadistische  einhergehen  kann,  kommt  demnach  auch  dem 
Masochismus  eine  kriminalistische  Bedeutung  zu. 

Wie  ich  bereits  oben  erwähnt  habe,  tritt  die  masochistische 
Neigung  viel  häufiger  und  in  den  verschiedensten  Formen  auf,  seltener 
der  Sadismus  und  am  seltensten  der  sogen.  Fetischismus.  Manchmal 
treten  auch  diese  Perversionen  in  Verbindung  mit  conträrer  Sexual  - 
empfindung  auf.  Von  zahlreichen  Prostituirten  wird  übereinstimmend 
geschildert,  dass  die  meisten  ihrer  perversen  Besucher  sich  in  sicht- 
lich deprimirter  Stimmung  wortlos  entfernen,  während  sie  vor  und 
während  der  perversen  Acte  sehr  lebhaft  und  redselig  seien. 

In  einem  mir  bekannten  Falle  wurde  eine  Prostituirte  2  Jahre 
hindurch  von  einem  ca.  33jährigen  Manne  in  Intervallen  von  3  bis 
4  Wochen  besucht.  Beide  legten  sich,  völlig  entkleidet,  nieder  und 
der  Mann  beschränkte  sieh  darauf,  die  Körpertheile  des  Mädchens  zu 
berühren.  Eines  Tages  musste  das  Mädchen  einen  1 5  jährigen  Knaben 
herbeischaffen.  Der  völlig  entkleidete  Knabe  musste  sich  zwischen 
den  nackten  Mann  und  die  nackte  Prostituirte  legen,  worauf  Beide 
mit  dem  Gliede  des  Kindes  spielten.  Schliesslich  nahm  der  Mann 
das  Glied  des  Knaben  in  den  Mund,  indem  er  gleichzeitig  mit  den 
Händen  die  Brüste  der  Prostituirten  betastete. 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitntion  zum  Verbrechen. 


27 


Eine  nicht  selten  vorkommende  Erscheinung  ist,  dass  der  die 
Frostituirte  besuchende  Mann  sich  darauf  beschränkt,  aus  einem  Ver- 
stecke dem  mit  einem  anderen  Manne  verübten  Coitus  zuzusehen 
oder  aber  Zeuge  zu  sein,  wie  zwei  Frostituirte  widernatürliche  Un- 
zucht treiben  in  der  Weise,  dass  ein  Mädchen  den  Geschlechtsthcil 
des  anderen  mit  der  Zunge  leckt  Nicht  selten  befriedigt  sich  der 
dem  Acte  zusehende  Mann  durch  Onanie.  Auch  kommt  es  wieder- 
holt vor,  dass  der  Mann  selbst  dadurch  seine  Wollast  befriedigt,  dass 
er  die  Schamtheile  der  Prostituirten  mit  der  Zunge  leckt.  Eine 
Kupplerin  hatte  einen  künstlichen  Penis  in  ihrem  Hause,  mittelst 
welchen  die  Prostituirte,  denselben  um  ihren  Leib  schnallend,  mit 
einer  anderen  Prostituirten  den  männlichen  Coitus  nachahmte.  Dem 
Acte  sah  der  hiermit  seine  Lust  befriedigende  Mann  zu.  In  den  zu- 
letzt angeführten  Fällen  handelt  es  sich  zweifellos  zumeist  nicht  um 
pervers  veranlagte  Individuen,  sondern  um  Wüstlinge,  welche,  in  Folge 
Ausschweifung  ihrer  Potenz  verlustig  geworden,  auf  absonderliche 
Art  ihrem  Geschlechtstriebe  Befriedigung  zu  verschaffen  versuchen. 

Die  mir  bekannt  gewordenen  Fälle,  welche  ich  oben  gewisser- 
maassen  nur  typisch  angeführt  habe,  erreichen  die  stattliche  Anzahl 
von  mehr  als  500.  Untersuchungen,  welche  ich  bezüglich  des  Alters, 
Standes,  der  Religion  und  der  Nationalität  der,  perverse  Neigungen 
äussernden  Männer  angestellt  habe,  lassen  keinen  wissenschaftlich  ver- 
werth baren  Schluss  zu  auf  das  etwa  häufigere  Vorkommen  der  Per- 
version bei  einer  bestimmten  Classe  von  Menschen,  vielmehr  betrachte 
ich  es  als  feststehend,  dass  die  auf  pathologischen  Bedingungen  be- 
ruhenden perversen  Geschlechtsempfindungen  eine  Unterscheidung  be- 
züglich der  Religion,  Nationalität  des  Individuums  nicht  zulassen. 
Nur  so  viel  haben  die  Untersuchungen  ergeben,  dass  die  Anzahl  der, 
perverse  Geschlechtsempfindungen  äussernden  Individuen  eine  sehr 
beträchtliche  ist  und  dass  mindestens  der  fünfte  Theil  der  Besucher 
von  Prostituirten  auf  solche  Individuen  entfällt.  Bemerkenswerth  ist 
endlich,  dass  diese  Individuen  in  den  meisten  Fällen  den  gebildeten 
Stünden  angehören,  und  mag  dieser  traurige  Umstand  in  der  durch 
die  geistige  Thätigkeit  hervorgerufenen  Steigerung  der  Nervosität  be- 
gründet erscheinen. 

So  weit  wir  auch  noch  davon  entfernt  sein  mögen,  die  Psyche 
eines  Individuums  mit  abnormer  vita  sexualis  vollständig  erfasst  zu 
haben,  sind  wir  dennoch,  besonders  durch  die  gründlichen  Arbeiten 
K rafft -Ebing's  zu  der  wohl  heute  als  wissenschaftlich  sicher 
geltenden  Einsicht  gelangt,  die  erwähnten  Erscheinungen  als  patho- 
logische Erscheinungen  zu  erkennen.    Sowohl  der  Sadismus  —  ich 


Digitized  by  Google 


28 


I.  BArVUAJtTES 


folge  hier  der  von  Krafft-Ebing  angewendeten  Terminologie  — 
als  Association  der  Wollust  mit  Grausamkeit  und  activer  Gewalttätig- 
keit, als  auch  der  Masocbismus  als  Association  der  Wollust  mit  er- 
duldeter Grausamkeit  und  Gewalttätigkeit,  und  endlich  der  Fetischis- 
mus als  Association  der  Wollust  mit  der  Vorstellung  einzelner  Körper- 
theile  oder  Kleidungsstücke  des  Weibes,  sind  krankhafte  Aeusserungen 
der  Geschlechtsempfindung.  Ich  schliesse  mich  der  Ansicht  Krafft- 
Ebing's  an,  wonach  —  im  Gegensatze  zu  der  von  Schrenck- 
Notzing  geäusserten  Meinung  —  bei  der  perversen  Veranlagung  des 
einzelnen  Individuums  der  originäre  Charakter  und  nicht  das  rein 
äusserliche,  durch  zufällige  Ereignisse  hervorgerufene  occasionelle 
Moment  zu  betonen  ist.  Das  occasionelle  Moment  ist  lediglich  im 
Stande,  die  bisher  latente  Perversion  in  die  äussere  Erscheinungs- 
form treten  zu  lassen.  Einige  Schriftsteller  haben  den  Masocbismus 
und  Sadismus  als  atavistischen  Rückschlag  zu  erklären  versucht,  indem 
sie  darauf  hinwiesen,  dass  bei  gewissen  Thieren  niedriger  Gattung 
die  Paarung  anscheinend  in  dem  Verzehren,  d.  i.  in  der  Vernichtung 
des  einen  Thieres  durch  das  andere  bestünde.  Wie  Kraf ft-Ebing 
richtig  hervorhebt,  ist  der  Vorgang  der  Paarung  niederer  Lebewesen 
wissenschaftlich  noch  nicht  genügend  festgestellt,  um  in  unzweifel- 
hafter Weise  den  Geschlechtsact  der  erwähnten  Organismen  einfach 
als  eine  Verzehrung  des  Individuums  auffassen  zu  können.  Die  auf 
dieser,  wissenschaftlich  nicht  feststehenden  Basis  gegründeten  Hy- 
pothesen verlieren  hierdurch  an  Werth.  Wohl  aber  möchte  ich  — 
vielleicht  nicht  ganz  unbegründet  —  die  Ansicht  theilen,  dass  der 
Sadismus,  insofern  sich  in  demselben  das  Verlangen  nach 
Grausamkeit  und  activer  Gewalttätigkeit  äussert,  aller- 
dings atavistischen  Charakters  und  dass  lediglich  die  Verbindung 
dieses  Verlangens  mit  Gefühlen  sexueller  Lust  pathologischer  Natur 
ist.  Mit  anderen  Worten:  Die  Culturgeschichte  aller  Völker  zeigt 
uns,  dass  der  Hang  zur  VerÜbung  von  Grausamkeiten  ein  dem  Natur- 
menschen innewohnender  Drang  ist,  welcher  mit  wachsender  Cultur 
immer  mehr  durch  stärker  hervortretende,  Widerstand  leistende  sitt- 
liche Motive  in  den  Hintergrund  geschoben  wird  und  schliesslich  förm- 
lich unter  der  Bewusstseinsschwelle  verschwindet  und  nur  bei 
Störungen  des  Nervensystems  hervorbricht.  Die  Zerstörungswuth  der 
Kinder,  die  Lust  ungebildeter  Leute,  Thiere  zu  quälen,  die  Mordlust 
im  Kriege,  die  Lust  der  Stierkämpfer,  das  Verlangen,  Hinrichtungen 
beizuwohnen,  sogen.  Schauerromane  zu  lesen,  das  sich  äussernde  Ver- 
gnügen, waghalsigen  Productionen  von  Artisten  zuzuschauen  u.dergl.m. 
sind  auf  den  erwähnten  atavistischen  Trieb  zurückzuführen.  Die  im 


Digitized  by  Goc 


I 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen.  29 

Streicheln  der  Wangen,  Zwicken  und  scherzhaften  Schlagen  der 
Kinder,  sowie  Drücken  der  Hände  sich  täglich  äussernden  Formen 
unserer  Liebe  und  Freundschaft  sind  vielleicht  nichts  Anderes,  als 
rudimentäre  Aeusserungsformen  des  erwähnten  in  uns  schlummern- 
den, uns  nicht  mehr  bewussten  Triebes.  Bei  neuropathischen  Indi- 
viduen assoeiirt  sich  dieser  Trieb  mit  wollüstigen  Vorstellungen.  Diese 
Association  begründet  dann  die  pathologische  Perversion. 

Zwei  Fälle  seien  hier  angeführt,  in  welchen  einerseits  die  Zer- 
stürungswuth ,  andererseits  der  Drang,  sich  unterzuordnen,  ohne 
nachweisbare  Beziehung  zur  Geschlechtsempfindung  hervortritt: 

Ein  16 jähriger  Lehrling  hatte  Wochen  hindurch  die  Behörde 
dadurch  in  Athem  gehalten,  dass  er  die  Kleider  vorübergehender 
Passanten,  gleichviel  ob  männlichen  oder  weiblichen  Geschlechtes, 
durch  Bespritzen  mit  einer  ätzenden  Säure  beschädigte.  Er  wurde 
eruirt  und  gab  als  Motiv  seiner  Handlungsweise  das  Gefühl  der 
maasslosen  Freude  an,  welches  er  bei  Beschädigung  der  Kleider 
empfinde.  Er  stellte  die  Existenz  irgend  welcher  mit  dem  Geschlechts- 
triebe in  Verbindung  stehender  wollüstiger  Gefühle  bei  Begehung  der 
erwähnten  Delicte  in  Abrede,  und  es  konnte  auch  eine  solche  Asso- 
ciation nicht  constatirt  werden. 

In  einem  anderen  Falle  hatte  ein  Hoehschüler  Knaben  ange- 
balten, ihnen  mit  einer  Bürste,  welche  er  bei  sich  trug,  die  Schuhe 
geputzt  und  sodann  die  geputzten  Schuhe  geküsst.  Seine  vita  sexualis 
wies  nichts  Abnormes  auf.  Er  selbst  bezeichnete  den  unwidersteh- 
lichen Drang,  untergeordnete  Dienste  zu  verrichten  als  Motiv  seiner 
Handlungsweise.  Beziehungen  seines  Vergehens  zu  seinem  Geschlechts- 
leben leugnete  er.  Der  Unglückliche  war  bereits  einmal  in  einer 
Irrenanstalt.   

Wenn  wir  nun  versuchen  wollen,  die  für  den  Kriminalisten  wich- 
tigen Gesichtspunkte  hervorzuheben,  müssen  wir  zunächst  feststellen: 

1.  Deutet  das  uns  vorliegende  Verbrechen,  mit  Rücksicht  auf  die 
Art  der  VerÜbung  oder  mit  Bezug  auf  den  Mangel  eines  vernünftigen 
Motive»,  auf  Merkmale,  welche  auf  eine  geschlechtliche  Verirrung  des 
Thäters  schliessen  lassen? 

2.  Ist  diese  geschlechtliche  Verirrung  pathologischer  Natur  oder 
deutet  sie  lediglich  auf  die  Handlung  eines  Wüstlings  hin,  oder  —  um 
mich  der  Kr  äfft- Ebing'schen  Terminologie  zu  bedienen,  begründet 
das  Handeln  des  Thäters  eine  Perversion  (das  ist  Ausfluss  der  krank- 
haften Veranlagung)  oder  eine  Perversität  (verbrecherisches  Handeln)? 


Digitized  by  Google 


30 


I.  Baltig  arten 


Die  stärkste  Ausdrucksform  des  Sadismus  äussert  sich  in  der 
Tödtung  des  weiblichen  Individuums,  in  dem  sogenannten  Lust- 
morde. Die  äusserlichen  Merkmale  des  Lustmordes  bestehen  zumeist 
darin,  dass  Körpertheile,  und  zwar  vorzugsweise  die  Geschlechtstheile 
und  die  mit  diesen  zusammenhängenden  Organe  der  getödteten  Pereon 
herausgeschnitten  oder  herausgerissen  oder  Körperhöhlen  geöffnet 
wurden  oder  auch  einzelne  Körpertheile  überhaupt  fehlen.  Zuweilen 
kommt  es  auch  vor,  dass  der  Thäter  gewisse,  an  sich  gering- 
werthige  Kleidungsstücke,  wie  Hemd,  Strümpfe  u.  dgL,  geraubt 
hat  Diese  Gegenstände  haben  für  den  Thäter  zweifellos  fetischi- 
stische Bedeutung.  Aus  diesen  äusserlichen  Merkmalen  allein 
wird  jedoch  noch  nicht  auf  einen  Lustmord  geschlossen  werden 
dürfen,  vielmehr  wird  die  Möglichkeit  ins  Auge  gefasst  werden  müssen, 
ob  nicht  etwa  ein  Mord  aus  Aberglauben  verübt  worden  ist  So  hebt 
Gross  in  seinem  „Handbuch  für  Untersuchungsrichter11,  sowie  in 
seinem  jüngst  erschienenen  Buche  „Die  Erforschung  des  Sachverhaltes 
strafbarer  Handlungen,  endlich  in  seiner  Abhandlung  „Psychopathischer 
Aberglaubenu  (Bd.  IX  dieses  Archivs  S.  253)  mit  Recht  hervor,  da±>s 
in  vielen  mysteriös  erscheinenden  Fällen,  in  welchen  das  Motiv  des 
Verbrechens  nicht  erklärbar  erscheint,  sowie  insbesondere  auch  die 
Morde,  welche  prima  facie  als  Lustmorde  erscheinen,  der  That  in 
Wahrheit  ein  Aberglaube  des  Thäters  zu  Grunde  liege.  Erst 
wenn  die  Nachforschungen  nach  dieser  letzteren  Richtung  hin 
nichts  ergeben,  wird  die  Annahme  eines  Lustmordes  berechtigt  er- 
scheinen. Oft  wird  auch  das  Augenmerk  darauf  zu  lenken  sein,  ob 
nicht  etwa  lediglich  deshalb  ein  Mord  verübt  worden  ist,  damit 
der  Thäter  sich  des  Zeugen  der  von  ihm  verübten  Nothzucht  oder 
Schändung  entledige.  Bemerkenswerth  ist  übrigens,  dass  der  Lust- 
mord durchaus  nicht  zur  Voraussetzung  hat,  dass  an  der  Getödteten 
ein  Stuprum  verübt  oder  zu  verüben  versucht  worden  wäre.  Ist 
der  Lustmord  an  einer  Prostituirten  verübt  worden,  werden  ein- 
gehendste Umfragen  bei  den  Prostituirten  nach  dem  Charakter  ihrer 
Besucher  erfolgen  müssen  wobei  nicht  bloss  nach  Individuen  mit 
ausgesprochen  sadistischer  oder  masochistischer  Veranlagung,  sondern 
auch  nach  solchen  Personen,  die  nur  andeutungsweise  sadistische 
Anwandlungen  zeigten,  eifrigst  zu  forschen  sein  wird.  Wichtig  ist 
auch  die  Erkenntniss,  dass  der  eigentliche  Lustmord  immer  nur 
von  einem  Thäter  verübt  wird.  Wo  demnach  die  Nachforschungen 
mit  Sicherheit  auf  Complicen  hinweisen,  ist  die  Annahme  eines  Lust- 
mordes eine  irrige  und  müssen  andere  Motive  für  die  That  gefunden 
werden.  — 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


31 


Vor  4  Jahren  wurde  in  Wien  eine  41  Jahre  alte  Prostituirte 
früh  in  ihrem  Cabinete  ermordet  aufgefunden.  Bauchhöhle  und 
Brust  sind  mit  einem  scharfen  Instrumente  geöffnet  worden,  die  Leber 
war  herausgerissen  und  lag  neben  der  Leiche,  auf  welch7  letztere 
abgeschnittene  Haare  der  Ermordeten  gestreut  worden  waren.  Geraubt 
wurden  die  Schuhe,  Strümpfe  und  das  Hemd  der  Ermordeten.  Der 
Verdacht  lenkte  sich  gegen  ein  geschlechtlich  pervers  veranlagtes 
Individuum,  doch  führten  die  vollkommen  sachlich  gepflogenen  Nach- 
forschungen nicht  zur  Eruirung  des  Thäters.  — 

Es  sei  hier  noch  einiger,  mit  der  Geschlechtsempfindung  in  Ver- 
bindung stehender  strafbarer  Handlungen  gedacht,  deren  Object  aller- 
dings, der  Natur  der  Sache  nach,  nicht  die  Prostituirte  bildet  In  den 
fallen  von  Nothzucht  und  Schändung  wird  es  besonders  wichtig  er- 
scheinen, sich  nicht  auf  die  schablonenhafte  Feststellung  des  sub- 
jectiven  und  objectiven  Thatbestandes  zu  beschränken,  sondern  es 
wird  unter  allen  Umständen  eine  eingehende,  gerichtsärzliche  Unter- 
suchung des  Geisteszustandes  des  Thäters,  sowie  eine  sorgfältige 
Prüfung  bezüglich  etwa  vorhandener  sexueller  Perversion  stattfinden 
müssen.  Diese  Prüfung  ist  um  so  wichtiger,  als  die  beiden  erwähnten 
Delicte  keineswegs  pathologische  Bedingungen  zur  Voraussetzung 
haben,  sondern  oft  ihre  Erklärung  finden  in  einer  durch  Alkoholmiss- 
brauch gesteigerten  Sinnlichkeit  oder  in  einer  durch  die  concreten 
Umstände  verursachten  langen  Enthaltsamkeit  vom  normalen  Ge- 
schlechtsverkehre oder  endlich  in  einer  Uebersättigung  in  diesem  Ver- 
kehre. Auch  ist  es  nicht  selten,  dass  Schändungen  von  Wüstlingen 
verübt  werden,  ohne  dass  von  einer  krankhaften  Veranlagung  des 
Thäters  gesprochen  werden  könnte.  Oft  wird  allerdings  schon  die 
Art  der  Begehung  des  Delictes,  die  Häufigkeit  der  einzelnen  Sctiän- 
dungsacte,  die  wiederholte  Rückfälligkeit  trotz  vorausgegangener  Be- 
strafung, die  Verübung  des  Delictes  auf  offener  Strasse,  vor  Schul- 
gebäuden, trotz  grosser  Gefahr,  entdeckt  zu  werden,  der  Mangel  jeder 
Schlauheit,  den  Schluss  auf  das  Vorhandensein  pathologischer  Be- 
dingungen gerechtfertigt  erscheinen  lassen.  Hierher  gehören  auch 
jene  unglücklichen  Geschöpfe,  welche  in  geradezu  läppischer  Weise, 
z.  B.  durch  Reiben  ihres  Gliedes  an  vorübergehenden  weiblichen  Per- 
sonen —  sogenannte  Frotteure  —  oder  durch  blosses  Entblössen  ihres 
Schamtheiles  —  sogenannte  Exhibitionisten  — ,  die  geschlechtliche 
libido  befriedigen.  So  wurde  einmal  ein  Mann  angehalten,  welcher 
beim  Stiegenaufgange  einer  Mädchenschule  auf  die  die  Schule  ver- 
lassenden Mädchen  mit  entblösstem  Gliede  wartete,  ohne  die  Mädchen 
anzusprechen  oder  sonstwie  zu  belästigen. 


Digitized  by  Google 


32 


I.    Ii  Al'MG  ARTEN 


Zwei  mir  bekannte  Schändungsfälle  mögen  hier  angeführt  werden 
Dieselben  erscheinen  nicht  bloss  durch  ihr  seltenes  Vorkommen,  sondern 
auch  dadurch  merkwürdig,  dass  in  den  Kindern,  welche  geschändet 
worden  sind,  durch  die  Schändung  die  latente  Geschlechtserapfindung. 
welche  Krafft-Ebing  mit  Paradoxia  sexualis  bezeichnet,  erst  ge- 
weckt worden  ist: 

Eine  Arbeitersgattin  bemerkte,  dass  das  Glied  ihres  zweijährigen 
Söhnchens  auffallend  geröthet  und  entzündet  war.  Sie  verniuthete, 
dass  das  Kind  von  einem  Hausgenossen  geschändet  worden  sei,  und 
erstattete  die  Anzeige.  Die  Erhebungen  ergaben  das  überraschende 
Resultat,  dass  das  Kind  von  seiner  S jährigen  Halbschwester  durch 
immissio  penis  in  den  Mund  und  Saugen  am  Penis  wiederholt  ge- 
schändet worden  ist.  Aus  den  Angaben  des  Mädchens  erhellte,  dass 
das  Mädchen  zu  der  ungeheuerlichen  Perversität  von  einem  unwider- 
stehlichen Drange  getrieben  worden  sei.  Es  war  ausser  der  Ehe  ge- 
boren worden  und  befand  sich  zur  Zeit  der  Verehelichung  der  Mutter 
bei  seinem  natürlichen  Vater  in  Pflege.  Dieser  hat  das  Kind  schänd- 
lich missbraucht,  indem  er  entweder  dessen  Hand  zum  Onaniren  be- 
nutzte oder  aber  sein  Glied  in  den  Mund  des  Kindes  steckte,  welches 
daran  bis  zum  Eintritte  der  Ejaculation  saugen  musste.  Dieses  Vor- 
gehen des  im  Laufe  des  Gerichtsverfahrens  durchaus  nicht  als  patho- 
logisch belastet  erklärten  Lüstlings  hat  zweifellos  die  im  Kinde  ah 
origine  schlummernde  perverse  Geschlechtserapfindung  ins  Leben  ge- 
rufen. Das  Mädchen  wurde  später,  trotz  mehrjähriger  Anhaltung  in 
einer  Besserungsanstalt,  —  Prostituirte. 

In  einem  anderen  Falle  wurde  ein  7  jähriges  Mädchen  von  ihrem 
21  Jahre  alten,  syphilitischen  Bruder  genothzüchtet.  Das  Kind  hat 
männliche  Altersgenossen  in  den  Abort  gelockt  und  dort  coitusähn- 
liche  Handlungen  zu  verüben  versucht.  Dein  sittenverderbenden 
Treiben  des  Mädchens  wurde  Einhalt  gethan,  als  es,  mit  arger  Sy- 
philis behaftet,  in  ein  Krankenhaus  abgegeben  werden  musste.  So 
oft  dem  Kinde  im  Spitale  die  Schamtheile  gereinigt  wurden,  fühlte 
es  eine  heftige  libido.  Diese  äusserte  es  im  Spitale  in  unbewachten 
Momenten  in  der  Weise,  dass  es,  im  Bette  liegend,  die  den  Coitus 
begleitenden  Körperbewegungen  imitirte  und  hierbei  mit  dem  Aus- 
drucke höchster  Wollust  rief:  „So  hat  es  der  M.  (Name  eines  männ- 
lichen Spielkameraden)  gemacht."  Auch  dieses  Kind  ergab  sich  mit 
Erreichung  des  entsprechenden  Alters  der  Prostitution. 

Dass  Verletzungen  des  Körpers  oder  Beschädigungen  fremden 
Eigenthumes,  sowie  Diebstahl  und  Raub  manchmal  eine  perverse 
Gcschlechtsempfindung  zur  Grundlage  haben,  ist  bereits  oben  erwähnt 


Digitized  by  Google 


Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrechen. 


33 


worden  und  ergeben  sich  die  für  die  Nachforschungen  wichtigen 
Gesichtspunkte  aus  dem  Gesagten.  Insbesondere  wird  beim  Diebstahle 
oder  Raube  dann  die  Vermuthung  für  eine  perverse  Geschlechts- 
empfindung bestehen,  wenn  der  Thäter  immer  gleichartige  Gegen 
stände,  z.  B.  Taschentücher,  Schuhe,  Damenhandschuhe  unter  gleichen 
äusseren  Begleitumständen  stiehlt  oder  raubt  und  ein  gewinnsüchtiges 
Motiv  der  Handlungsweise  ausgeschlossen  erscheint.  Viele  Fälle  der 
sogenannten  Kleptomanie  finden  in  der  perversen  Geschlechtsenipfin- 
dung  des  Tbätere  ihre  Erklärung.  — 

Noch  eine  häufig  vorkommende  Erscheinung  sei  hier  angeführt : 
Während  nach  deutschem  Strafgesetze  nur  die  Päderastie  strafbar 
erscheint,  ist  nach  dem  geltenden  österreichischen  Strafgesetze  auch 
die  Tribadie  (amor  lesbicus)  strafbar.  Diesem  letzterwähnten  Laster 
begegnen  wir  bei  den  Prostituirten  sehr  häufig  und  werden  solche 
Prostituirte  in  Wien  von  den  übrigen  Dirnen  „warme  Schwestern" 
genannt  und  tief  verachtet  Das  Vorhandensein  einzelner  psychopa- 
thischer Individuen  unter  den  Prostituirten,  der  häufige  Verkehr  fast 
ausnahmslos  aller  Prostituirter  mit  perversen  Männern,  mag  das  nicht 
seltene  Vorkommen  des  Lasters  unter  den  Prostituirten  begreiflich 
erscheinen  lassen.  De  lege  ferenda  möchte  ich  mich  der  Ansicht 
anschliessen,  welche  sowohl  Tribadie  als  auch  Päderastie  nur  dann 
als  strafbar  gelten  lassen  will,  wenn  die  öffentliche  Sittlichkeit  ver- 
letzt erscheint  Speciell  gegen  die  Strafbarkeit  der  Päderastie  sprechen 
gewichtige  kriminalpolitische  Gründe.  Die  grosse  Anzahl  von  Männern 
mit  conträrer  Sexualempfindung  hat  zur  Folge,  dass  in  jeder  Gross- 
stadt moralisch  depravirte  Individuen  sich  finden,  welche  ihren  aus- 
schliesslichen Erwerb  in  dem  sich  Anbieten  an  Urninge  suchen.  Diese 
gefährlichen  Individuen  üben  nicht  selten  Erpressungen  an  dem  Ur- 
ning aus,  wodurch  dieser  entweder  finanziell  zu  Grunde  gerichtet 
oder  aber  zum  Selbstmorde  getrieben  wird.  Es  bilden  sich  förmliche 
Erpresserbanden,  welche  ihren  Opfern  in  der  Nähe  von  Pissoirs  oder 
in  Parkanlagen  auflauern;  einer  der  Burschen  lockt  den  Urning  an 
sich,  worauf  der  zweite  Complice  plötzlich  auftaucht  und  —  schein- 
bar Beiden  —  mit  der  Anzeige  droht  und  von  der  Verwirklichung 
seiner  Drohung  erst  ablässt,  nachdem  er  vom  Urning  den  erpressten 
Geldbetrag  erhalten  hat.  Schon  behufs  Beseitigung  dieser  gemein- 
gefährlichen Chantage  wäre  eine  Streichung  des  Verbrechens  der 
Päderastie  aus  dem  Strafgesetze  zu  wünschen.  Ueber  die  Ausbreitung 
den  Urningthums  wird  man  sich  wohl  einige  Vorstellung  machen 
können,  wenn  man  erfährt,  dass  in  Wien  bis  vor  wenigen  Jahren  in 
einem  bekannten  grossen  Tanzsaale  alljährlich  ein  Ball  abgehalten 

Arehir  ür  Kriminalanthroplogie.  XL  3 


34     I.  Baumoabtes,  Die  Beziehungen  der  Prostitution  zum  Verbrochen. 


worden  ist,  welcher  fast  ausschliesslich  von,  theils  in  Männer-,  theils 
in  Frauenkleidung  erschienenen  Urningen  besucht  war.  Die  als  Frauen 
verkleideten  Urninge  vermochten  durch  ihr  weibisches  Aussehen  und 
Benehmen  das  wachsamste  Auge  zu  tauschen. 

Der  Mangel  einer  verlfisslichen  Statistik,  sowie  die  Schwierigkeit 
der  Beobachtung  der  einzelnen  Fälle  verhinderte  es  bisher,  auf  dem 
in  vorstehenden  Zeilen  berührten  Gebiete  zu  wissenschaftlich  fest- 
stehenden Resultaten  zu  gelangen;  immerhin  enthalten  jedoch  obige 
Schilderungen  einige  nicht  unwesentliche  Anhaltspunkte,  welche  der 
weiteren  wissenschaftlichen  Forschung  würdig  erscheinen  und  auch 
vom  praktischen  Standpunkte  aus  für  den  Kriminalisten  von  grösster 
Wichtigkeit  sind. 


Digitized  by  Go( 


II 


Psychiatrißclie  Gutachten.  I. 

Von 

Ernst  Schult ze. 

Klinische,  diagnostische,  therapeutische  Erörterungen  werden  viel- 
fach in  der  Form  von  Vorträgen  veröffentlicht;  und  letzthin  ist  man 
dazu  übergegangen,  den  heutigen  Stand  der  klinischen  Medicin  in 
einem  gross  angelegten  Sammelwerk  in  der  gleichen  Form  dar- 
zustellen. 

Das  hat  seinen  guten  Grund;  eine  derartige  Arbeit  liest  sich 
besser,  angenehmer,  auch  schneller,  als  die  streng  wissenschaftliche 
Abhandlung  in  ihrer  starren  Form,  und  das  lebendige  Wort  des 
Redners  wird  so  am  besten  ersetzt,  soweit  es  überhaupt  bei  der 
Benutzung  der  todten  Buchstaben  möglich  ist 

Es  hätte  nun  sicherlich  sehr  nahe  gelegen,  auch  gerichtlich-medi- 
cinische,  insbesondere  psychiatrische  Gutachten  in  gleichem  Gewände 
mitzutheilen. 

Gerade  der  Umstand,  dass  viele  strafrechtliche  Gutachten  persön- 
lich von  dem  Sachverständigen  vor  den  Schranken  des  Gerichts  ver- 
treten werden,  hätte  dazu  auffordern  müssen.  Meines  Wissens  ist  es 
aber  bisher  wenig  oder  gar  nicht  geschehen;  an  Gelegenheit  dazu  hätte 
es  nicht  gefehlt.  Denn  darüber,  dass  nicht  hinreichend  Gutachten 
weiteren  Kreisen  zugänglich  gemacht  werden,  darf  in  unserer  publica- 
tionslustigen  Zeit  wirklich  nicht  geklagt  werden. 

Aber  diese  Gutachten  entsprechen  in  der  Form  der  Wiedergabe 
meist  dem  schriftlichen  Gutachten;  der  Leser  muss  sich  erst  durch 
eine  mehr  oder  minder  ausführliche  Geschichtserzählung  und  die  eige- 
nen Beobachtungen  des  Gutachters  hindurchwinden,  um  dann  schliess- 
lich zum  endgültigen  Gutachten  zu  gelangen.  Dieses  pflegt  aber  doch 
am  meisten  zu  interessiren,  weniger  vielleicht,  weil  es  eine  klinische 
Würdigung  des  Befundes  giebt  —  hie  und  da  begegnet  man  sogar 
der  Ansicht,  der  Gutachter  brauche  dem  Richter  keine  bestimmte 

8* 


Digitized  by  Google 


36  II.  SCHILTZK 

Diagnose  zu  stellen  — ,  als  vielmehr,  weil  es  die  Anwendbarkeit  oder 
Nichtanwendbarkeit  bestimmter  rechtlicher  Begriffe  nachweist.  Wieder- 
holungen werden  sich  bei  der  Erstattung  des  schriftlichen  Gutachtens 
nicht  umgehen  lassen. 

Ohne  sie  kann  es  vielmehr  nicht  hergehen,  wenn  die  Forderung 
strenge  durchgeführt  wird,  dass  in  dem  den  Befund  enthaltenden 
Theile  die  eigenen  Beobachtungen  des  Gutachters  ohne  jedes  Urtheil 
seinerseits  wiedergegeben  werden,  während  die  kritische  Verarbeitung 
erst  im  eigentlichen  Gutachten  erfolgt. 

Diese  Wiederholungen  werden  sich  in  dem  mündlichen  Gut- 
achten leichter  vermeiden  lassen,  6chon  deshalb,  weil  es  eine  freiere 
Form  der  Darstellung  zulässt  Nichtsdestoweniger  wird  und  kann 
es  oft  genug  nicht  kurz  ausfallen.  Die  Kenntniss  des  bei  den  Acten 
liegenden,  bereits  früher  erstatteten  Gutachtens  därf  bei  dem  Gericht 
nicht  unbedingt  vorausgesetzt  werden.  Das  mündliche  Verfahren  ist 
es  vor  Allem,  das  die  richterliche  Entscheidung  anbahnen  soll. 

Im  Laufe  der  mündlichen  Verhandlung  sind  vielleicht  neue 
Zeugenaussagen  aufgetaucht,  mit  denen  auch  der  Gutachter  sich  sofort 
abfinden  muss;  oder  aber  es  werden  durch  die  Richter  Fragen  an- 
geschnitten, die  bisher  noch  nicht  berührt  sind.  Schliesslich  wird  der 
(lutachter  die  eigentliche  Beweisführung  breiter  anlegen,  als  er  es  in 
seinem  schriftlichen  Gutachten  gethan  hat;  er  wird  sich  unter  steter 
Berücksichtigung  des  im  Laufe  der  Verhandlung  zu  Tage  geförderten 
Materials  mehr  in  Detailmalerei  einlassen  dürfen  und  seine  Aus- 
führungen mit  dem  Hinweis  auf  andere  ähnliche  Beobachtungen, 
unter  Bezugnahme  auf  actuelle  Ereignisse,  belegen. 

Wenn  aber  auch  wirklich  so  geartete  Gutachten  für  den  Medi- 
ciner  zu  lang  gerathen  erscheinen,  für  den  Richter  werden  sie  es 
kaum  sein,  der  nach  Aufklärung  verlangt,  zumal  wenn  ihm  psychia- 
trische Probleme  früher  fremd  waren;  und  wenn  schon  der  Jurist 
einer  Belehrung  sich  nicht  unzugänglich  erweist,  so  wird  deren  in 
noch  höherem  Grade  der  Geschworene  bedürfen. 

Diese  Erwägungen  waren  es,  die  mich  veranlassten,  in  Folgen- 
dem in  dieser  Zeitschrift  Gutachten  zu  publiciren,  die  mir  von  einigem 
Interesse  zu  sein  scheinen,  und  zwar  so,  wie  ich  sie  etwa  mündlich 
in  der  Verhandlung  vertreten  habe.  Eine  möglichst  kurz  gehaltene 
Geschichtserzählung  ist  zur  Orientirung  für  den  Leser  vorausgeschickt. 

1. 

Der  22  Jahre  alte  Musketier  K.  verliess  am  12.  Jan.  1902  Nach- 
mittags die  Kaserne  seiner  Garnison  G.  und  stellte  sich  erst  am 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


37 


27.  Jan.  freiwillig  der  Polizeibehörde  in  Z.,  von  derer  nach  6.  trans- 
portirt  wurde.  Am  1 3.  Jan.  hatte  man  seine  sämmtlichen  Bekleidungs- 
und  Ausrüstungsstücke  im  Volksgarten  in  G.  gefunden. 

Bei  seiner  Vernehmung  gab  K.  an,  er  habe  sich  in  trunkenen» 
Zustande  von  der  Truppe  entfernt;  wenn  er  angetrunken  sei,  und  auch 
sonst  wohl,  sei  er  nicht  ganz  richtig  im  Kopfe.  Seine  Mutter  sei  in 
einer  Irrenanstalt  Er  habe  1897  bei  einer  Schlägerei  einen  Schlag  mit 
einem  Selterswasserglas  auf  den  Hinterkopf  erhalten  und  habe  dar- 
nach 3  —  4  Wochen  im  Krankenhause  gelegen.  Letztere  Angabe 
konnte  durch  Erkundigungen  nicht  bestätigt  werden;  ebensowenig  Hess 
sich  durch  die  von  ihm  angegebenen  Zeugen  feststellen,  dass  er  früher 
Zeichen  von  Geistesstörung  geboten  oder  zeitweilig  verkehrte  Arbeiten 
gemacht  habe.  Auch  bei  der  Truppe  sind  Zeichen  von  Geistesschwäche 
an  ihm  nicht  bemerkt  worden.  Dagegen  wurde  ermittelt,  dass  seine 
Mutter  sich  seit  12.  Febr.  1S89  in  der  Irrenpflege -Anstalt  X.  wegen 
hallucinatorischer  Verrücktheit  befindet. 

Bei  der  Verhandlung  des  Gerichts  am  18.  Febr.  gab  K.  an,  seit 
der  Verletzung  habe  er  Momente,  in  denen  er  nicht  mehr  wisse,  was 
er  thue ;  in  einem  solchen  Zustande  sei  er  weggelaufen.  Da  K.  zudem 
auf  das  Gericht  den  Eindruck  eines  Geisteskranken  machte,  so  wurde 
die  Sache  auf  unbestimmte  Zeit  vertagt,  und  K.  dem  Garnisonlazareth 
zur  Beobachtung  auf  seinen  Geisteszustand  überwiesen.  Unter  dem 
29.  April  beantragte  der  Vertheidiger  von  K.  mit  Erfolg  dessen  üeber- 
fdhrung  in  eine  Irrenanstalt  zum  Zwecke  der  Beobachtung,  entsprechend 
dem  militärärztlichen  Gutachten. 

In  diesem  wurde  hervorgehoben,  dass  K.  im  Garnisonlazareth 
dauernd  eine  etwas  deprimirte  Stimmung  aufwies;  leidenschaftliche 
Ausbrüche  hätten  nicht  stattgefunden.  Auf  die  Eindrücke  der  Aussen- 
welt  reagire  er  langsam;  seine  Vorstellung  erscheine  verlangsamt; 
der  Drang  zum  Handeln  sei  herabgesetzt 

K.  ist  wegen  Bettelei  einmal  mit  3  Tagen,  dann  mit  3  Wochen 
Haft  bestraft,  sodann  wegen  Landstreicherei  mit  6  Wochen  Haft  und 
wegen  Körperverletzung  mit  2  Monaten  Gefängnis». 

Gutachten. 

M.  II. !  Dass  die  Frage  der  Zurechnungsfälligkeit  überhaupt  bei 
der  vorliegenden  Strafsache  auftauchte,  daran  sind  meines  Erachtens 
zwei  Momente  Schuld,  einmal  die  Angabe  K.%  dass  er  von  der  ihm 
zur  Last  gelegten  strafbaren  Handlung  nichts  wisse,  und  dann  der 
persönliche  Eindruck,  den  K.  bei  der  vorigen  Verhandlung  auf  das 
Gericht  gemacht  hat. 


Digitized  by  Google 


38 


II.  SCHILTZE 


Aus  praktischen  Rücksichten  erscheint  es  mir  rathsamer,  bei  der 
Erstattung  des  Gutachtens  von  dem  an  erster  Stelle  erwähnten  Um- 
stände auszugehen;  auf  das  zweite  Moment  werde  ich  zu  gegebener 
Zeit  noch  zu  sprechen  kommen. 

Wenn  uns  ein  Individuum  angiebt,  es  habe  keine  Erinnerung 
mehr  an  bestimmte  Erlebnisse,  so  sprechen  wir  Aerzte  kurz  von  Am- 
nesie; diesen  Ausdruck  wollen  wir  auch  hier  gebrauchen,  um  eine 
gegenseitige  Verständigung  möglichst  zu  erleichtern. 

Ich  brauche  Ihnen  kaum  zu  versichern,  dass  die  Angabe  des 
Vorliegens  einer  Amnesie  ein  rein  subjectives  Symptom  ist,  d.  h.  ein 
Zeichen,  welches  willkürlich  zu  jeder  beliebigen  Zeit  von  Jedem  pro- 
ducirt  werden  kann.  Die  Amnesie  an  sich  lässt  sich  in  objectiver 
Weise  nicht  feststellen,  ich  meine,  in  einer  solchen  Weise,  dass  auf 
die  Beweisführung,  ob  eine  Amnesie  wirklich  vorliegt  oder  nicht,  die 
betreffende  Person  ohne  jeden  Einfluss  ist  Es  ist  aber  selbstver- 
ständlich ,  dass  wir  dem  Individuum,  das  sich  keine  Lüge  zu  Schul- 
den kommen  lässt,  von  vornherein  mehr  Glauben  beimessen  werden 
hinsichtlich  seiner  Angabe,  es  leide  an  Zuständen  mit  nachfolgender 
Amnesie,  als  dem,  welches  sich  immerzu  in  Widersprüche  verwickelt. 

Nach  den  Acten  macht  K.,  wie  ich  offen  zugebe,  einen  höchst 
unglaubwürdigen  Eindruck.  Um  nun  den  wichtigsten  Grund  gleich 
hervorzuheben,  so  hatte  seine  Angabe,  dass  er  im  Jahre  1897  im 
Krankenhause  wegen  einer  Schädelverletzung  4  Wochen  gelegen  habe, 
durch  Nachfrage  an  der  betreffenden  Stelle  nicht  im  Geringsten  bestä- 
tigt werden  können.  Eine  gewisse  Voreingenommenheit  gegen  K.  er- 
scheint daher  schon  berechtigt. 

Uns  gab  K.  später  an,  er  sei  nicht  1897,  sondern  1899  im  Kranken- 
hause behandelt  worden;  in  der  That  wurde  uns  von  dort  aus  be- 
stätigt, dass  er  zu  der  von  ihm  angegebenen  Zeit  dort  verpflegt  wurde 
wegen  einer  Kopfverletzung,  vielleicht  auch  wegen  einer  Schädelver- 
letzung behandelt  worden  sei.  Dass  er  bei  einer  früheren  Verneh- 
mung ein  falsches  Datum  angab,  das  darf  man  ihm  nicht  nachtragen 
aus  Gründen,  die  ich  nachher  noch  berühren  werde. 

Ebenso  wenig  vermag  aber  auch  der  Umstand  zu  seinen  Un- 
gunsten zu  sprechen,  dass  die  von  K.  angeführten  Schutzzeugen  nur 
wenig  über  geistige  Anomalien  bei  ihm  zu  berichten  wissen.  Zum 
Theil  erklärt  sich  das  dadurch,  dass  K.  nur  kurze  Zeit  bei  ihnen  in 
Stellung  war,  zu  kurz,  als  dass  es  zu  einer  Kenntnissnahme  seiner 
geistigen  Persönlichkeit  gekommen  wäre;  sodann  ist  aber  darauf  hin- 
zuweisen, dass  die  bei  K.  vorliegenden,  übrigens  nur  vorübergehenden: 
Störungen  derart  sind,  dass  sie  nicht  Jedermann  ohne  Weiteres  er- 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


kennen  kann;  dazu  bedarf  es,  ich  will  nicht  gerade  sagen,  einer 
psychiatrischen  Kenntniss,  aber  doch  einer  gewissen  psychologischen 
Schulung  und  einer  nicht  gewöhnlichen  Beobachtungsgabe.  Aber 
selbst  wenn  solche  Beobachtungen  gemacht  sind,  bedarf  es  weiterhin 
einer  Routine  und  Fachkenntnis«,  um  bei  der  Zeugenvernehmung  das 
Resultat  dieser  Beobachtungen  ermitteln  zu  können.  Das  erklärt  denn 
auch  hinreichend,  warum  der  Fachmann  bei  der  Unterhaltung  mit 
dem  angeblich  kranken  Individuum,  sowie  durch  persönliche  Ver- 
nehmung der  Zeugen  unendlich  viel  mehr  erfährt  als  der  Laie. 

Der  ungünstige  Eindruck,  den  K.  auf  Jeden  macht,  der  seine 
Strafacten  durchliest,  darf  also  durchaus  nicht  maassgebend  sein,  und 
daraus  ergiebt  sich,  dass  der  Inhalt  der  Acten  hinsichtlich  des  Nach- 
weises der  Glaubwürdigkeit  von  K.  nur  mit  Vorsicht  zu  verwerthen  ist 

Ich  habe  mich  sehr  viel  und  eingehend  mit  K.  unterhalten;  aber 
auch  nicht  einmal  habe  ich  feststellen  können,  dass  er  mir  die  Un- 
wahrheit gesagt  hätte  oder  dass  er  sich  auch  nur  in  wenn  auch  im- 
gewollte  Widersprüche  verwickelt  hätte.  Seine  Angaben  stimmten 
untereinander  stets  Uberein  und  entsprechen  in  jeder  Richtung  dem 
Inhalte  der  Acten.  Er  hat  mir  eine  Reihe  von  Details  aus  seinem 
Leben  erzählt,  die  ich,  weil  sie  von  nebensächlicher  Bedeutung  sind, 
dem  schriftlichen  Gutachten  nicht  einverleibt  habe;  aber  heute,  nach- 
dem inzwischen  6  Wochen  verflossen  sind,  lässt  er  sich  in  genau  der 
gleichen  Weise  wieder  darüber  aus.  Uns  berichtete  er  z.  B.  von 
zwei  Ohnmachtsanfällen,  die  er  beim  Militär  gehabt  habe.  Sie  haben 
gehört,  m.  H.,  dass  deren  Schilderung  seitens  der  zwei  als  Zeugen 
vernommenen  Unterofficiere  sich  vollkommen  mit  der  seinigen  deckte. 

Ich  darf  bei  der  Gelegenheit  auf  das  weitere  Ergebniss  der  Zeugen- 
aussagen hinweisen.  K.  erhält  von  allen  Vorgesetzten  das  beste  Zeug- 
niss;  er  ist  der  beste  seines  Ersatzes,  wie  verschiedene  Zeugen  über- 
einstimmend bekunden.  Er  war  nach  seiner  eigenen  Auslassung  mit 
Lust  und  Liebe  Soldat;  beim  Militär  hat  er  sich  bis  heute  keines 
Vergehens  schuldig  gemacht,  abgesehen  von  diesem,  das  der  heutigen 
Verhandlung  zu  Grunde  liegt 

Das  spricht  auch  für  seine  Wahrheitsliebe;  wir  stehen  seinen 
Angaben  somit  weit  unbefangener  gegenüber,  als  wenn  wir  hätten 
oach weisen  können,  dass  er  es  mit  der  Wahrheit  wenig  genau  nehme; 
das  gilt  dann  aber  auch  für  den  vorliegenden  Fall,  wo  K.  Aeusserungen 
macht  die  ihn  zu  entlasten  geeignet  erscheinen. 

Ich  gebe  zu,  dass  die  bisherigen  Erwägungen  viel  mehr  juristischer 
als  klinischer  Art  sind,  aber  sie  schienen  mir  nothwendig,  um  meine 
Stellungnahme  zu  der  Glaubwürdigkeit  des  Angeklagten  zu  begründen, 


Digitized  by  Google 


40 


II.  8<;hüi*tze 


die  gerade  im  vorliegenden  Falle  besonders  wichtig  ist;  sodann  er- 
scheinen sie  mir  auch  deshalb  berechtigt,  weil  sie  sich  auf  meine 
eigenen  Beobachtungen  gründen  und  weil  insbesondere  auch  vom 
rein  ärztlichen  Standpunkte  aus  betrachtet,  die  Angaben  von  K. 
durchaus  glaubhaft  sind;  sie  stimmen  völlig  mit  den  an  andern,  nicht 
kriminellen  Fällen  gemachten  Beobachtungen  überein. 

üm  aber  auf  die  eigentliche  Domäne  des  Sachverständigen  zurück- 
zukommen, so  giebt  K.  an,  er  habe  für  bestimmte  Zeiten  keine  Er- 
innerung. 

Trifft  dies  in  Wirklichkeit  zu,  so  kann  man  in  erster  Linie  an- 
nehmen, dass  es  sich  um  eine  eigenartige  Bewusstseinsstörung  zur 
kritischen  Zeit  gehandelt  haben  kann;  in  ihr  hat  die  Beziehung  der 
Persönlichkeit  zu  ihrer  Umgebung  eine  derartige  Lockerung  erfahren, 
dass  sie  eine  Reihe  der  verschiedensten,  geordneten  sowohl  wie  un- 
geordneten Handlungen  begehen  kann,  ohne  dass  nachher  eine  klare 
Erinnerung  möglich  ist.  Das  Verhalten  des  Gedächtnisses  kann  da 
recht  verschiedenartig  sein.  Früher  nahm  man  gemeiniglich  an,  dass 
die  Erinnerung  für  den  ganzen  Zeitraum  völlig  fehle,  dass  also  aus 
dem  Gedächtniss  eine  umschriebene  Partie  wie  mit  dem  Locheisen 
scharf  ausgestossen  sei.  So  sehr  damit  auch  die  Begutachtung  erleichtert 
wurde,  so  sehr  war  andrerseits  der  Simulation  Vorschub  geleistet  Denn 
es  ist  einleuchtend,  dass  es  sehr  viel  leichter  ist,  anzugeben,  man 
habe  etwa  für  einen  bestimmten  Tag  gar  keine  Erinnerung,  als  zu 
behaupten,  man  habe  für  dies  und  das  keine  Erinnerung,  und  be- 
ständig bei  dieser  Behauptung,  trotz  aller  Querfragen,  zu  bleiben. 

K.  weiss  nach  seiner  Angabe  nicht,  wie  er  an  dem  fraglichen 
Abend  von  A.,  dem  Vorort  der  Garnison  G.,  nach  G.  gekommen  ist;  er 
erinnert  sich  nur  dunkel,  dass  er  im  Laufe  des  Tages  in  einem  Restaurant 
in  einer  grösseren  Gesellschaft,  von  der  er  heute  nur  eine  Person  be- 
stimmt angeben  kann,  ein  Glas  Bier  getrunken  hat,  und  dass  er  am 
nächsten  Tage  in  dem  Bette  eines  Kameraden  in  dessen  Privatwoh- 
nung erwachte.  Für  alles  das,  was  dazwischen  liegt,  besteht  bei  ihm 
gar  keine  Erinnerung,  so  oft  und  so  eindringlich  man  ihn  auch  befragt 

Diese  eigenartigen  Zustände  von  Trübung  oder  Umdämmerung 
des  Bewusstseins,  die  man  kurz  als  Dämmerzustände  bezeichnet,  sind 
indess  keine  Krankheit  für  sich;  sie  sind  vielmehr  lediglich  von 
symptomatischer  Bedeutung  und  weisen  auf  ein  Hirnleiden  hin, 
von  dem  sie  einen  Theil  bilden. 

Am  bekanntesten  sind  die  Dämmerzustände  der  Epileptiker.  Dass 
auch  hier  Epilepsie  vorliegt,  erscheint  mir,  um  das  gleich  vorweg  zu 
nehmen,  nach  meinen  Beobachtungen  das  Wahrscheinlichste. 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


41 


Freilich  typische  epileptische  Anfälle,  die  Krampfanfälle  der  Fall- 
süchtigen, die  in  ihrem  jähen  Einsetzen,  ihrer  elementaren  Gewalt 
auch  dem  Laien  wohlbekannt  sind,  sind  bei  K.  nicht  beobachtet;  es 
läsat  sich  nicht  nachweisen,  dass  er  solche  jemals  gehabt  hat. 

Es  wäre  aber  falsch,  daraus  nun  den  Schluss  ziehen  zu  wollen, 
dass  K.  deshalb  nicht  Epileptiker  sein  kann;  denn  die  Forschungen 
auf  dem  Gebiete  der  Epilepsie  der  letzten  Jahrzehnte  haben  gelehrt, 
dass  an  die  Stelle  der  epileptischen  Anfälle  andere  Zustände,  Äqui- 
valente, treten  können,  die  den  epileptischen  Anfällen  gleich  werthig 
sind,  die  aber  entweder  die  Störungen  auf  motorischem  Gebiete  — 
ich  meine  die  Zuckungen  —  oder  die  Bewusstseinsstörung  —  ich 
meine  die  tiefe  Benommenheit  zur  Zeit  der  epileptischen  Anfälle,  in 
denen  die  Kranken  sich  die  schwersten  Verletzungen  zuziehen  können, 
ohne  das  Geringste  zu  merken  —  mehr  oder  weniger  vermissen  lassen 
können.  Diese  Störungen,  die  das  psychische  oder  somatische  Gebiet 
betreffen  können,  haben  mit  jenen  Krampfanfällen  das  geraeinsam, 
<\aa&  sie  ohne  äusseren  Anlass  auftreten,  dass  sie  sich  des  Oefteren 
wiederholen,  dass  sie  mehr  oder  weniger  schnell  verlaufen.  Dass  sie 
aber  den  Krampfanfällen  klinisch  gleichwerthig  sind,  das  erhellt 
daraus,  dass  diese  Zustände  sich  vorwiegend  oder  fast  nur  bei  Epi- 
leptikern finden,  dass  diese  Störungen  bei  denselben  Individuen  in 
directer  Abhängigkeit  von  Krampfanfällen  sowohl  wie  unabhängig 
von  ihnen  auftreten  können ;  das  beweist  ferner  die  Beobachtung,  dass 
Individuen,  welche  nur  an  Aeqnivalenten  leiden,  auf  die  Dauer  die 
gleiche  Veränderung  der  Persönlichkeit  erfahren  können,  wie  wir  bei 
der  typischen  Epilepsie  so  oft  zu  beobachten  in  der  läge  sind;  das 
beweist  schliesslich  auch  der  häufige  Erfolg  einer  Behandlung,  die 
der  der  Epilepsie  gleicht 

Es  wäre  sicherlich  auffallend,  wenn  K.  nur  den  einen  Dämmer* 
zustand  geboten  hätte,  der  mit  der  Strafthat  zusammenfällt,  die  ihrer 
Beurtlieilung,  m.  H. ,  untersteht  Wäre  dem  wirklich  so,  so  würde 
das  ein  peinlicher,  fast  verhängnissvoller  Zufall  sein. 

Nun  hat  aber  K.  mir  angegeben,  dass  er  früher  2  mal  ähnliches 
bei  sich  beobachtet  habe. 

Das  eine  Mal  ist  er,  als  er  in  L  beschäftigt  war,  eines  Sonnabends 
den  ganzen  Tag  im  Walde  spazieren  gegangen,  ohne  das  geringste 
davon  zu  wissen.  Er  erinnert  sich  nur  dunkel,  dass  er  an  dem 
fraglichen  Abend  müde  und  matt  nach  Hause  kam.  Seine  Kennt- 
niss  von  der  Wanderung  im  Walde  verdankt  er  der  Mittheilung 
eines  Arbeitscollegen,  der  wegen  einer  Verletzung  an  der  Hand  feiern 
musste  und  ihm  damals  im  Walde  begegnete.  Dass  ein  „Ausnahme- 


* 


Digitized  by  Google 


42 


II.  fXHULTZK 


zustand",  wie  man  solche  Störungen  auch  nennt,  wirklich  vorgelegen 
hat,  wird  weiter  dadurch  wahrscheinlich  gemacht,  dass  er  an  dem 
Tage  sich  nicht  wie  sonst  die  ihm  zustehende  Löhnung  holte. 

Eine  zweite  Begebenheit,  die  hier  erwähnt  zu  werden  verdient, 
spielte  sich  in  Baden  ab.  Er  erschien  dort  eines  Tages  wie  gewöhnlich 
zur  Arbeit  und  war  aufs  Höchste  erstaunt,  als  ihm  ohne  Weiteres  sein 
Meister  die  Thüre  wies.  Von  ihm  erfuhr  er,  was  ihm  bis  dahin  ganz 
fremd  war,  dass  er  am  Tage  vorher  r  Krach  geschlagen44  habe,  dass 
er  mehr  Lohn  verlangt  und,  als  ihm  dies  verweigert  worden  war,  ge- 
kündigt habe.   Er  musste  die  Stellung  aufgeben. 

K.  schildert  diese  beiden  Begebenheiten  recht  glaubhaft,  in  völliger 
Uebereinstimmung  mit  dem,  was  wir  von  unseren  Kranken  erfahren. 
Ich  betone  noch  besonders,  dass  Alkoholgenuss  hierbei  keine  Rolle 
gespielt  hat. 

Es  ist  sehr  gut  möglich,  dass  K.  solche  Ausnahmezustände  noch 
öfter  erlebt  hat;  aber  die  kamen  ihm  selbst  vielleicht  nicht  zum  Bewusst- 
sein,  weil  er  etwas  Besonderes  in  der  fraglichen  Zeit  nicht  gethan  hat. 
Ist  gar  die  Absence  nur  von  kurzer  Dauer,  und  hat  sie  sich  in  die 
gewohnte  Beschäftigung  eingeschoben ,  diese  also  nur  für  kurze  Zeit 
unterbrochen,  so  vermag  das  betreffende  Individuum  aus  eigener 
Wissenschaft  kaum  etwas  anzugeben,  wenn  es  nicht  von  Anderen  nach- 
her eine  Aufklärung  erfährt. 

Sodann  hat  K.  hier  mehrfach  über  intensive  Kopfschmerzen  ge- 
klagt, die  plötzlich,  unvermittelt  auftraten  und  die  nach  kurzer  Zeit 
von  selbst  wieder  verschwanden.  Dahinlautende  Angaben  hatte  er 
mir  von  Anfang  an  gemacht.  Dass  aber  die  Kopfschmerzen  wirklich  vor- 
handen waren,  das  bewies  sein  leidender  Gesichtsausdruck;  noch  mehr 
beweiskräftig  ist  die  mehrfach  gemachte  Beobachtung,  dass  bei  seinen 
Klagen  über  einseitigen  Kopfschmerz  das  Auge  derselben  Seite  stark 
thränte  und  dass  dessen  Bindehaut  sehr  stark  gefüllte  Blutgefässe 
aufwies.  Diese  beiden  Erscheinungen  kamen  und  verschwanden  mit 
den  Kopfschmerzen. 

Glauben  Sie  nur  nicht,  m.  H.,  dass  ich  Jeden,  der  an  zeitweiligen 
oder  periodischen  Kopfschmerzen  leidet,  nun  direct  für  einen  Epileptiker 
halte;  das  wäre  sehr  falsch,  und  die  Zahl  der  Epileptiker  würde  bei 
einer  derartigen  Auffassung  noch  weit  grösser  werden,  als  sie  schon  ist. 
Der  periodische  Kopfschmerz  ist  gewissermaassen  nur  ein  kleiner  Mo- 
saikstein, der  an  und  für  sich  werthlos  ist,  der  aber  sofort  an  Be- 
deutung gewinnt,  wenn  er  zu  andern,  für  sich  ebenfalls  bedeutungs- 
losen Mosaiksteinen  passt  und  mit  diesen  ein  harmonisches  Bild 
liefert. 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


43 


Sodann  gab  mir  K.  an,  dass  er  mehrfach  Ohnmacht»-  und 
Schwindelanfälle  gehabt  habe.  Er  giebt  zwei  ganz  bestimmte  Fälle 
an,  die  beim  Militär  passirt  sind,  das  eine  Mal  beim  Exerciren,  das 
andere  Mal  beim  Springen.  Er  wurde  bleich,  es  schwindelte  ihm  vor 
den  Augen,  er  glaubte,  die  Sinne  schwänden  ihm,  aber  nicht  für 
längere  Zeit,  sondern  höchstens  2 — 3  Minuten;  er  meinte,  erbrechen 
zu  müssen,  er  musste  austreten,  und  in  kurzer  Zeit  hatte  er  sich  so 
erholt,  dass  er  wieder  seinen  Dienst  aufnehmen  konnte.  Nachher 
wusste  er  wohl  noch,  was  während  der  2—3  Minuten  passirt  war,  aber 
nicht  so  recht  deutlich. 

Auf  Befragen  haben  uns  heute  erst,  m.  H.,  die  Zeugen  angegeben, 
dass  sie  sich  dieser  Vorkommnisse  erinnern.  In  Vervollständigung 
des  Berichts  von  K.  führen  sie  noch  aus,  dass  das  eine  Mal  K.  beim 
Stillestehen  während  der  ersten  Aufstellung  bewusstlos  zusammen- 
brach,  dass  er  das  zweite  Mal  Erbrechen  hatte. 

Nach  den  übereinstimmenden  Berichten  kann  nun  Alkoholwirkung 
nicht  vorliegen.  Uebermüdung  kann  auch  nicht  im  Spiele  sein,  denn 
K.  wurde  allein  ohnmächtig,  und  der  an  erster  Stelle  erwähnte  Ohn- 
niachtsanfall  trat  bei  der  ersten  Aufstellung  ein.  An  einen  Hitzschlag 
darf  man  schon  deshalb  nicht  denken,  weil  K.  ja  erst  im  Oktober 
vorigen  Jahres,  kurz  vor  den  fraglichen  Ereignissen,  eingetreten  war. 

Nun  ist  von  einem  von  Ihnen,  m.  H.,  die  Frage  angeschnitten 
worden,  ob  nicht  der  Druck  des  Helmes  auf  die  Narbe  am  Kopf  den 
i  Mimnachtsanfall  ausgelöst  habe.  Gewiss  ist  das  an  und  für  sich 
möglich;  aber  diese  Annahme  trifft  für  den  2.  Fall  sicherlich  nicht 
zu,  da  bei  der  Gelegenheit  K.  keinen  Helm  trug. 

Indess  giebt  mir  diese  Zwischenbemerkung  erwünschten  Anlass 
auf  die  Bedeutung  der  Schädelverletzung  mit  wenigen  Worten  ein- 
zugehen. 

Das  Krankenhaus  tbeilte  uns  nur  kurz  mit,  dass  K.  eine  Kopf- 
verletzung, möglicher  Weise  einen  Schädelbruch  erlitten  habe  und 
dieserhalb  dort  verpflegt  worden  sei. 

Andrerseits  sind  die  bisher  beschriebenen  Krankheitserscheinungen 
und  noch  andere,  auf  deren  Bedeutung  ich  gleich  noch  eingehen  werde, 
erst  nach  der  Kopfverletzung  zu  Tage  getreten.  Dadurch  gewinnt 
die  Annahme  an  Wahrscheinlichkeit,  dass  hier  nicht  nur  ein  zeitlicher, 
sondern  auch  ein  ursächlicher  Zusammenhang  vorliegt. 

Man  wende  nicht  ein,  jene  Kopfverletzung,  die  in  kurzer  Zeit 
zur  Heilung  oder  doch  wenigstens  zur  Entlassung  aus  dem  Kranken- 
bause  geführt  habe,  könne  nicht  so  schwer  gewesen  sein,  dass  sie 
eine  Epilepsie  hätte  nach  sich  ziehen  können.   Der  kurze  Kranken- 


Digitized  by  Google 


44 


II.  ScHri/raic 


hausaufenthalt  spricht  nicht  unbedingt  dagegen,  dass  etwa  ein  Bruch 
der  innersten  Schicht  des  knöchernen  Schädels  vorgelegen  haben  kann; 
dieser  wäre  dann  nach  aussen  nicht  in  Erscheinung  getreten,  und 
einer  Behandlung  hätte  es  somit  nicht  bedurft 

Wir  brauchen  aber  die  Annahme  einer  solchen,  ich  gebe  zu,  nicht 
gerade  wahrscheinlichen  Verletzung  nicht  zu  machen.  Denn  es  ist 
bekannt,  dass  der  erste  epileptische  Anfall  ausgelöst  werden  kann  durch 
einen  blossen  psychischen  Shok.  Wenn  der  Lehrer  dem  Kinde  eine 
Ohrfeige  giebt,  und  dieses  gleich  nachher  mit  einem  echten  epilep- 
tischen Anfall  debutirt,  so  ist  dabei,  abgesehen  von  der  individuellen 
Beschaffenheit  des  Verletzten,  neben  der  mechanischen  Einwirkung 
sicherlich  auch  der  psychische  Schreck  von  Bedeutung.  Mit  diesem 
allein  haben  wir  etwa  dann  zu  reebnen,  wenn  der  erste  Anfall  da- 
durch ausgelöst  wird,  dass  das  Kind  über  den  ihm  entgegenspringen- 
den, bellenden  Hund  erschrickt 

Die  Möglichkeit,  dass  K.  durch  eine  relativ  unbedeutende  Ver- 
letzung oder  gar  durch  einen  blossen  Schreck  epileptisch  werden 
konnte,  ist  hier  um  so  grösser,  als  er  hierzu  disponirt  war,  d.  h.  in 
besonderem  Maasse  dazu  befähigt  war,  auf  derartige  Einwirkungen 
von  aussen  so  lebhaft,  so  nachhaltig  zu  reagiren.  Die  Disposition 
ist  im  vorliegenden  Falle  gegeben  vor  Allem  durch  die  geistige  Er- 
krankung seiner  Mutter,  die  nun  schon  fast  20  Jahre  in  einer  Irren- 
anstalt verpflegt  werden  rausste. 

Es  ist  oft  genug  beobachtet,  dass  eine  Kopfverletzung,  welche 
psychische  Veränderungen  des  Verletzten  nach  sich  zieht,  insbesondere 
eine  hochgradige  Reizbarkeit  und  Intoleranz  gegen  Gifte  im  Gefolge 
hat.  Die  gleichen  Symptome  bieten  aber  auch  viele  Epileptiker.  In 
der  That  finden  wir  sie  auch  hier. 

K.  hat  bei  sich  selbst  beobachtet,  dass  er,  nachdem  er  die  Ver- 
letzung erlitten  hat,  sehr  viel  reizbarer  geworden  ist  gegen  früher. 
Während  er  früher  gegebenen  Falls  bei  Seite  ging,  lässt  er  sich  jetzt 
gleich  hinreissen,  zu  schimpfen  und  dreinzuschlogen. 

Während  seines  Anstaltsaufenthalts  hatten  wir  sehr  oft  Gelegen- 
heit, zu  beobachten,  dass  K.  sich  zutreffend  geschildert  hat.  Ich  be- 
gnüge mich  damit,  ra.  II.,  Ihnen  nur  ein  Vorkommniss  zu  schildern. 

Um  eine  möglichst  genaue  und  ununterbrochene  Beaufsichtigung 
des  K.  zu  erreichen,  die  wegen  des  nur  periodischen  Auftretens  der 
Störungen  besonders  geboten  war,  lag  K.  Tag  und  Nacht  auf  einem 
Wachsaal  zu  Bett,  d.  h.  in  einem  grösseren  Krankenzimmer,  mit 
anderen  Kranken  tinter  ständiger,  Tag  und  Nacht  anhaltender  Aufsicht 
durch  Pfleger.    Seinem  leicht  begreiflichen  Wunsch,  aufstehen  zu 


Digitized  by  Goc 


Psychiatrische  Gutachten. 


45 


dürfen,  glaubte  ich,  aus  den  eben  skizzirten  Gründen  nicht  sofort 
nachgeben  zu  dürfen.  Eines  Tages  hatte  ich  mich  allein  mit  ihm 
in  einem  anderen  Zimmer  unterhalten.  Als  er  sich  nun  wieder  zu 
Bett  legen  sollte,  wurde  er  sehr  erregt;  der  Hinweis  des  Pflegers, 
er  dürfe  nur  mit  besonderer  ärztlicher  Erlaubniss  aufstehen,  fruchtete 
nichts.  Er  riss  die  Weste  so  heftig  auf,  dass  alle  Knöpfe  absprangen. 
Er  schimpfte  sehr  über  die  ihm  zu  Theil  werdende  Behandlung,  und 
er  drohte  damit,  dass  er  es  durch  seinen  Vetter,  den  Redacteur  einer 
Zeitung,  in  die  Presse  bringen  lassen  werde,  dass  man  ihm  nicht 
gestatte,  aufzustehen.  Schliesslich  kündigte  er  an,  er  werde  niemals 
mehr  mit  dem  Gutachter  auch  nur  ein  Wort  sprechen.  Dabei  war 
er  bleich,  bleicher  als  sonst;  sein  Blick  hatte  etwas  flackerndes;  und 
während  er  sonst  nur  wenig  stotterte,  stotterte  er  jetzt  so  stark,  dass 
er  mehrsilbige  Worte  kaum  hervorstossen  konnte,  ja  dass  er  viel- 
fach ganz  unverständlich  sprach.  Er  legte  sich  zu  Bett,  ver- 
kroch sich  unter  der  Bettdecke,  unterhielt  sich  mit  keinem  seiner 
Nachbarn  und  ass  nicht  Dies  Verhalten,  welches  stark  mit  seinem 
sonstigen  Benehmen  contrastirte,  hielt  bis  zum  Abend  an,  und  erst 
im  Laufe  des  anderen  Nachmittags  liess  er  sich  wieder  herbei,  mit 
dem  Gutachter  zu  sprechen.  Für  das  fragliche  Ereignis»  hatte  er 
eine  nur  mangelhafte  Erinnerung;  vor  Allem  wusste  er  nicht  auf 
Vorhalt  meinerseits,  dass  er  erklärt  hatte,  er  wolle  niemals  mehr  mit 
mir  sprechen. 

Derartige  Ausbrüche  haben  wir  oft  genug  bei  ihm  erlebt;  die 
geringste  Kleinigkeit,  ein  Anlass,  den  zu  finden  oft  geradezu  schwer 
war,  genügte  schon. 

Die  hochgradige  Erregbarkeit  ist  Ihnen  auch  heute  aufgefallen. 
Es  wird  Ihnen  nicht  entgangen  sein,  wie  der  recht  intelligente  und 
geweckte  K.  sich  auf  die  Beantwortung  selbst  einfacher  Fragen  viel- 
fach lange  besinnen  musste,  wie  undeutlich  er  einzelne  Worte  aus- 
sprach, wie  ungeschickt  er  die  einzelnen  Worte  zu  Sätzen  gruppirte. 
Dass  in  der  That  eine  deutliche  Veränderung  mit  ihm  heute  vorgeht,  das 
haben  die  verschiedenen  Zeugen,  die  K.  von  der  Dienstzeit  her,  also 
aus  dem  normalen  Leben  her,  kennen,  übereinstimmend  bekundet. 
Vor  Allem  hat  einer  von  Ihnen,  m.  H.,  auf  den  „trüben  Blick'',  den 
der  Angeklagte  bietet,  hingewiesen,  und  in  Uebereinstimmung  mit 
dieser  Beobachtung  sagen  die  Zeugen  aus,  er  sehe  sonst  anders  drein. 
Es  ist  ja  sicherlich  zuzugeben,  dass  wohl  kein  Angeklagter,  der  zum 
ersten  Male  vor  den  Schranken  des  Militärgerichts  steht,  die  gewohnte 
Ruhe  beibehalten  wird;  aber  die  Veränderung,  die  wir  hier  beobachten, 
übersteigt  doch  das  Maass  des  Physiologischen.   Dafür  spricht  vor 


Digitized  by  Google 


46 


II.  Sciirr/rzE 


Allem  der  Umstand,  dass  gerade  Ihnen,  die  Sie  doch  öfter  Ange- 
klagte vor  sich  stehen  sehen,  diese  Veränderung  aufgefallen  ist. 

Wir  dürfen  nach  dem  heutigen  Eindruck,  den  der  K.  auf  uns 
gemacht,  mit  Sicherheit  annehmen,  dass  er  auch  bei  der  ersten  Ver- 
handlung ein  ähnliches  Bild  geboten  hat  Das  lässt  es  denn  auch 
durchaus  begreiflich  erscheinen,  dass  der  Angeklagte  bei  der  ersten 
Verhandlung  den  Eindruck  eines  Kranken  gemacht  hat. 

Ebenso  werden  wir  es  aber  verstehen,  wenn  K.  in  einem  solchen 
Zustande  Angaben  macht,  die  nicht  ganz  den  Thatsachen  entsprechen, 
wenn  er  z.  B.  erklärt,  er  wisse  nichts  von  seiner  Reise  durch  Belgien 
oder  Holland.  Er  selber  macht  darauf  aufmerksam,  er  sei  damals  zu 
erregt  gewesen ,  als  dass  er  Alles  hätte  klar  überlegen  können ;  man 
habe  ihn  zudem  missverstanden,  man  habe  ihn  nicht  ausreden  lassen. 

Jener  Kopfverletzung  schreibt  K.  eine  weitere  Folgewirkung  zu, 
nämlich  eine  erhöhte  Empfindlichkeit  gegen  die  Einwirkung  von  Giften. 

Er  könne  das  Rauchen,  raeint  er,  schlechter  vertragen,  und  nach 
schweren  Cigarren  werde  es  ihm  leichter  schlecht  als  vordem. 

Aber  auch  auf  Alkohol  reagirt  er  stärker.  Wenn  er  früher  15 
bis  20  Glas  Bier  trinken  konnte,  wird  es  ihm  jetzt  nach  einem  Genuss 
von  3 — 4  Glas  Bier  schon  schlecht ;  dann  verwirrten  sich  die  Gedanken 
bei  ihm,  er  sei  reizbar,  könne  keinen  Spass  vertragen.  Er  schlafe  ein ; 
nach  dem  Erwachen  sei  er  matt,  unlustig  zu  Allem,  leide  an  Kopf- 
schmerzen, und  er  wisse  nicht  mehr  Alles,  was  er  gethan  habe.  Er 
wisse  dann  vielmehr  nur  hier  und  da  etwas,  habe  aber  keinen  rich- 
tigen Zusammenbang. 

Um  ihn  auf  die  Richtigkeit  seiner  Angaben  zu  prüfen,  gaben 
wir  ihm  eines  Tages  eine  geringe  Menge  unseres  ganz  leichten  An- 
staltsbieres zu  trinken.  Ich  brauche  Sie  wohl  kaum  zu  versichern, 
dass  wir  zu  dem  Experiment  sein  Einverständnis*»  einholten,  das,  er 
übrigens  bereitwilligst  gab.  Er  hatte  noch  nicht  ein  Liter  des,  wie 
gesagt,  recht  leichten  Anstaltsbieres  getrunken,  da  ging  eine  bedeutende 
Aenderung  mit  ihm  vor.  Der  sonst  schweigsame,  fast  scheue  K. 
wurde  recht  gesprächig  und  redete  ohne  Anlass  den  Gutachter  an; 
so  verträglich  er  sonst  war,  fing  er  jetzt  mit  seiner  Umgebung  Händel 
an.  Er  fühlte  sich  sehr  wohl;  er  war  munter,  fast  ausgelassen,  sang 
unausgesetzt  Militärlieder;  und  während  er  sonst  Hochdeutsch  sprach, 
wandte  er  nun  den  echten,  unverfälschten  Cölnischen  Dialect  an.  Er 
bekam  nur  noch  wenig  Bier,  obwohl  er  solches  energisch  verlangte 
und  verfiel  dann  nach  vorübergehendem  Erbrechen  in  einen  Schlaf. 
Ich  darf  wohl  noch  hinzufügen,  dass  er  während  der  gehobenen 
Stimmung  gegen  sonst  erheblich  erhöhte  Sehnenreflexe  hatte. 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


47 


Gewiss  ist  zuzugeben,  dass  K.  seit  Ende  Januar  in  Haft  war  und 
*?it  der  Zeit  keinen  Alkohol  bekommen  bat,  dass  die  Wirkung  der 
Alkoholzufubr  nach  der  langen  Abstinenz  eine  lebhafte  sein  musste. 
Aber  da  er  selber  angab,  schon  früher  bei  sich  eine  verstärkte 
Reaction8fähigkeit  beobachtet  zu  haben,  so  ist  nach  Lage  der  Sache 
auch  seine  persönliche  Beschaffenheit  hierbei  sehr  wohl  zu  berück- 
sichtigen. Ob  eine  Abstinenz  von  nur  wenigen  Monaten  bei  einem 
sonst  gesunden,  an  massigen  Alkoholgenuss  gewöhnten  Menschen 
solche  Wirkung  hätte  entfalten  können,  das  möge  dahingestellt  bleiben. 
Dass  das  Ungewöhnliche  der  Wirkung  der  Alkoholmenge  auch  der 
Umgebung  auffiel,  das  braucht,  meine  ich,  kaum  noch  erwähnt  zu 
werden,  wo  heut  zu  Tage  noch  die  Mehrzahl  unter  uns  ein  gewisses, 
wenn  auch  nur  beschränktes  Sachveretändniss  in  der  Beurtheilung  der 
Alkoholwirkung  durch  Beobachtung  an  sich  und  Anderen  erworben  hat. 

Ich  gebe  zu,  dass  es  dieses  Experiments  nicht  unbedingt  bedurft 
liätte,  aber  andererseits  ist  der  Nachtheil,  der  dem  K.  daraus  erwachsen 
könnte,  gering  im  Vergleich  dazu,  dass  der  positive  Ausfall  sehr  zu 
Gunsten  der  Annahme  der  Wahrheitsliebe  des  Angeklagten  spricht. 

Darf  ich  die  bisherigen  Erörterungen,  m.  H.,  kurz  zusammen- 
fassen, so  ergiebt  sich,  dass  der  Angeklagte  im  Anschluss  an  eine 
Kopfverletzung  an  Dämmerzuständen,  an  periodischem  Kopfschmerz 
an  Schwindelanfallen,  an  hochgradiger  Reizbarkeit  und  schliesslich  an 
einer  verminderten  Widerstandsfähigkeit  gegen  Alkohol  und  Nicotin 
leidet. 

Dieser  eigenartige  Symptomencomplex  entspricht  aber  durchaus 
dem  Krankheitsbilde  der  traumatischen  Epilepsie.  Es  ist  daher  die 
Annahme  berechtigt,  dass  auch  hier  diese  Krankheit  mit  höchster 
Wahrscheinlichkeit  vorliegt. 

Mit  diesen  rein  klinischen  Erörterungen,  die  ich  mit  Absicht  etwas 
ausführlicher  gestaltet  habe,  weil  sie  ein  ungewohntes  und  weiteren 
Kreisen  noch  wenig  bekanntes  Krankheitsbild  betreffen,  darf  ich  mich 
aber  nicht  begnügen.  Meine  wesentliche  Aufgabe  besteht  vielmehr 
noch  darin,  Ihnen,  m.  H.,  zu  erörtern,  was  sich  daraus  für  die  Frage 
der  Zurechnungsfähigkeit  des  Angeklagten  ergiebt. 

Aus  praktischen  Gründen  erscheint  es  mir  geboten,  die  ihm  zur 
Last  gelegte  strafbare  Handlung  in  zwei  Theile  zu  zerlegen;  einmal 
ist  er  am  12.  Januar  Abends  nicht  zur  Kaserne  zurückgekehrt,  und 
dann  hat  er  am  13.  Januar  Morgens  die  Garnison  verlassen. 

Was  das  Ausbleiben  über  Urlaub,  also  den  ersten  Theil  der 
Strafthai  angeht,  so  darf  ich  Ihnen  wohl  kurz  in's  Gedächtniss  zurück- 
rufen, dass  K.  am  12.  Januar  Nachmittags  die  Kaserne  mit  Urlaub 


48 


II.  SOHLI.TZE 


verliess  und  nach  A,  dem  Vorort  der  Garnison,  ging,  um  dort  seine 
Schwester,  an  der  er  offenbar  mit  inniger  brüderlicher  Liebe  hängt 
zu  besuchen.  Er  findet  sie  unvermuthet  schwer  krank,  und  in  ihren 
Fieberdelirien  erzählte  sie  ihm  von  seiner  Mutter,  die  in  der  Irren- 
pflegeanstalt  zu  H.  schon  seit  Jahr  und  Tag  sei.  Das  machte  einen 
tiefen  Eindruck  auf  ihn.  Hatte  er  doch  bis  dahin  geglaubt,  seine 
Mutter  sei  schon  lange  todt  Ich  darf  an  dieser  Stelle  wohl  einschalten, 
das8  ich  durch  private  Erkundigungen  habe  feststellen  können,  daas 
damals  seine  Schwester  thatsächlich  plötzlich  schwer  an  Gallenstein- 
war;  und  dass  K.  an  den  Tod  seiner  Mutter  wirklich 
glaubte,  dafür  spricht  seine  bei  der  Einstellung  gemachte  und  uns 
heute  von  einem  Zeugen  bestätigte  Angabe,  seine  Eltern  seien  beide 
todt.  Wie  er  von  A.  nach  G.  gekommen  ist,  welche  Strecke  zu  Fuss 
zurückzulegen  etwa  ;Vi  Stunden  erfordert,  ob  zu  Fuss,  ob  mit  der 
Pferdebahn,  das  weiss  er  nicht.  Er  findet  sich  in  einer  Kneipe  wieder, 
und  dann  setzt  erst  am  nächsten  Morgen  die  Erinnerung  wieder  ein, 
als  er  erwacht  und  sich  in  dem  Bette  eines  Kameraden  wiederfindet 

Das  ist  aber  auch  Alles,  was  K.  zu  reproduciren  vermag. 

Dürfen  wir  die  Richtigkeit  seiner  Angaben  annehmen  —  und 
dazu  werden  auch  Sie  sich  für  berechtigt  halten  nach  dem  beutigen 
Ergebniss  der  Beweisaufnahme  — ,  so  handelt  es  sich  zweifellos  um 
einen  Zustand  von  krankhafter,  auf  dem  Boden  der  traumatischen 
Epilepsie  beruhenden  Bewusstseinsstörung.  Das  Fehlen  der  Erinne- 
rung gestattet  im  vorliegenden  Falle  mit  einer  an  Sicherheit  grenzenden 
Wahrscheinlichkeit  den  Rückschluss  auf  eine  Trübung  des  Bewußt- 
seins. Dieser  Anfall  war  ausgelöst  durch  das  psychische  Moment  des 
Erschreckens  über  die  schwere  Erkrankung  seiner  Schwester  und 
über  die  seine  Mutter  betreffenden  Nachrichten  und  unterhalten  durch 
die  Zufuhr  von  Alkohol,  von  dem  für  sein  Gehirn  so  verhängniss- 
vollen Gifte«). 

Lag  damals,  an  dem  Abend  des  12.  Januar,  aber  eine  Bewußt- 
seinsstörung vor,  so  fällt  K.  für  die  Zeit  unter  den  Schutz  des  §  51 
St.  G.  B. 

Weiterhin  ist  K.  am  Morgen  des  13.  nicht  in  die  Kaserne  heira- 


1)  Als  Medianer  wird  man  an  die  Möglichkeit  denken  müssen,  dass  der 
Ausfall  der  Erinnerung  für  die  Zurücklegung  des  Weges  auf  retrograde  Amnesie 
zurückgeführt  werden  kann.  Ich  habe  mit  dieser  Möglichkeit  vor  Gericht  nicht 
gerechnet,  um  das  S:ieh\  erhältniss  nicht  complicirter  zu  gestalten,  als  es  schon 
ist;  dann  aber  wäre  auch,  die  Richtigkeit  «lieser  Annahme  vorausgesetzt,  die  hier 
vertretene  Auffassung  der  Krage  der  Zurechuungsfahigkeit  nicht  im  Mindesten 
verändert  worden. 


Digitized  by  Google 


I 


Psychiatrische  Gutachten.  49 

gekehrt;  statt  dessen  hat  er  die  Garnison  verlassen,  ist  längere  Zeit 
durch  Holland  und  Belgien  Arbeit  suchend  gereist,  und  hat  sich  erst 
Ende  des  Monats  freiwillig  in  Z.  gestellt 

Die  nächstliegende  Annahme  ist  ja  wohl  die,  dass  auch  dieser 
Zeitraum  bei  ihm,  der  mit  Lust  und  Liebe  Soldat  war,  in  einen 
Dämmerzustand  fiel.  Die  Länge  der  Zeit  —  14  Tage  —  spricht 
nicht  unbedingt  dagegen,  denn  man  hat  Dämmerzustände  beobachtet, 
die  Wochen  gedauert  haben  und  die  von  den  Kranken  zur  Zurück- 
legung weiterer  Reisen,  z.  B.  von  Deutschland  bis  in's  Innere  von 
Amerika  benutzt  worden  sind,  ohne  dass  die  Individuen  auf  ihren 
Reisen  irgendwie  aufgefallen  wären. 

Allein  diese  Annahme  wird  durch  seine  eigenen  Aussagen  wenig 
wahrscheinlich  gemacht. 

Einmal  giebt  er  nämlich  recht  genau  an,  wo  er  sich  an  den  ein- 
zelnen  Tagen  aufgehalten  bat,  was  er  da  und  dort  gemacht  hat, 
welche  Strecken  er  zurückgelegt  hat,  wann  er  weiter  gereist  ist. 
Das  allein  spricht  natürlich  noch  nicht  gegen  die  obige  Annahme, 
wie  ich  Ihnen,  ra.  H.,  schon  früher  auseinandersetzte.  Ebenso  wenig 
würde  auf  der  anderen  Seite  eine  lückenhafte  Erinnerung  zur  An- 
nahme von  Dämmerzuständen  zwingen.  Denn  wer  von  Ihnen  ist  im 
Stande,  mir  heute  genau  anzugeben,  wo  und  wie  er  vor  einigen 
Monaten  an  einem  bestimmten  Tage  die  einzelnen  Stunden  zugebracht 
hat!  Ich  bin  der  Ansicht,  dass,  wenn  nicht  ganz  besondere  Umstände 
mitsprechen,  keiner  von  Ihnen  das  vermag. 

Aber  noch  zwei  andere  Punkte  verdienen  bei  der  vorliegenden 
Discussion  verwerthet  zu  werden.  Reist  ein  Epileptiker  im  Dämmer- 
zustande, so  giebt  er  meist  an,  er  habe  fortgemusst,  er  habe  einen 
inneren  Drang  gehabt,  der  ihn  getrieben  habe,  dem  er  nicht  habe 
widerstehen  können,  er  habe  Angstgefühle  gehabt;  andrerseits  berichtet 
er,  in  dem  Orte  X.  sei  er  zu  sich  gekommen,  da  sei  es  ihm  wie 
Schuppen  von  den  Augen  gefallen,  da  habe  er  gemerkt,  was  für  eine 
Dummheit  er  wieder  gemacht  habe. 

K.  macht  weder  die  eine  noch  die  andere  Angabe.  Das  zu- 
sammengehalten mit  dem  Fehlen  einer  erweisbaren  Amnesie  macht 
es  nur  wenig  wahrscheinlich,  dass  er  in  einem  Dämmerzustand 
die  Garnison  verlassen  und  sich  im  Auslande  umhergetrieben  hat. 
Ich  muss  aber  zugeben,  dass  die  Möglichkeit  nicht  mit  einer,  wenn 
ich  so  sagen  darf,  mathematischen  Sicherheit  ausgeschlossen  wer- 
den kann. 

K.  selber  motivirt  seine  Reise  in  einer  anderen  und,  wie  mir 
dünkt,  nicht  unglaubhaften  Weise.   Als  er  am  Morgen  des  13.  er- 

Arehir  für  KriBioalanthropoloffio.  XI.  4 


Digitized  by  Google 


50 


II.  Schult/K 


wachte,  erzählte  ihm  sein  Kamerad,  er  habe  am  Abend  vorher  sich 
schlecht  aufgeführt,  er  habe  Krach  geschlagen,  er  werde  auf  FeBtung 
kommen;  das  Beste  für  ihn  sei,  in's  Ausland  zu  gehen.  Auf  eine 
Detailschilderung  Hess  sich  der  Kamerad  nicht  ein,  wiewohl  ihn  K. 
darum  bat. 

Nun  vergegenwärtigen  Sie  sich  die  Lage,  in  der  K.  war.  Er 
hört  von  einem  Kameraden,  dass  ihm  eine  schwere  Strafe  bevorsteht. 
K.  kennt  ihn  hinreichend  genau,  um  die  Annahme  auszuschliessen, 
dass  jener  sich  einen  Scherz  mit  ihm  erlauben  wolle.  Sie  haben  Alle 
selber  gesehen,  wie  leicht  K.  sein  psychisches  Gleichgewicht  verliert. 
Diese  Gefahr  war  für  ihn  an  dem  Tage  noch  grösser  als  sonst,  da 
er  am  Abend  vorher  gekneipt  hatte.  Die  Schwester  von  K.  hatte  ihm 
früher  schon  gesagt,  er  solle  nur  machen,  dass  er  beim  Militär  nicht 
bestraft  werde;  sonst  wolle  sie  gar  nichts  mehr  von  ihm  wissen.  K. 
sieht  diese  Möglichkeit  vor  Augen,  und  andrerseits  weiss  er  doch  auch 
nicht  das  Geringste  von  dem,  was  er  gethan  haben  soll,  hat  also  das 
leicht  begreifliche  Gefühl,  völlig  unschuldig  zu  sein. 

Ich  glaube,  Sie  werden  mir  beipflichten,  wenn  ich  annehme,  dass 
alle  diese  Momente  K.  zu  einer  verständigen  Ueberlegung  nicht  haben 
kommen  lassen.  Ich  sehe  davon  ab,  dass  er,  der  sich  unschuldig 
fühlte,  mit  der  Möglichkeit  rechnen  konnte,  straffrei  auszugehen.  Die 
zu  einem  solchen  Schluss  nothwendige  psychiatrische  und  juristische 
Kenntniss  fehlte  ihm.  Er  dachte  gar  nicht  ruhig  über  seine  Lage 
nach.  Planlos,  ohne  jede  weitere  Vorbereitung  verlässt  er,  dem  be- 
denklichen Rathe  seines  Freundes  blindlings  folgend,  die  Garnison; 
er  macht  seine  Situation  damit  nur  noch  schlechter,  als  sie  bereits  ist. 

Der  besonnene,  einer  verständigen,  ruhigen  Ueberlegung  zugäng- 
liche Mensch  wird  doch  nicht  eine  zweite  Strafthat  der  ersten  folgen 
lassen,  um  deren  Folgen  zu  entgehen! 

Es  lässt  sich  meines  Erachtens  nicht  erweisen,  dass  K.,  als  er 
seine  Garnison  verliess,  sich  in  einem  Zustande  ausgesprochener  Geistes- 
störung gemäss  §  51  St.  G.  B.  befand.  Aber  andrerseits  muss  bei  der 
strafrechtlichen  Bewerthuug  dieser  strafbaren  Handlung  deren  Moti- 
virung  und  die  Eigenart  der  psychopathischen  Persönlichkeit  des  An- 
geschuldigten im  weitesten  Maasse  berücksichtigt  werden.  K.  gleicht 
da  eben,  möchte  ich  fast  sagen,  einem  Kinde,  das  wenig  Lebenserfah- 
rung gesammelt  hat  und  ohne  Nachdenken  das  thut,  was  ihm  ein 
Anderer  sagt;  es  erweist  sich  den  Eingebungen  fremder  Personen 
gegenüber  zugänglicher,  als  es  für  den  normalen  Durchschnittsmenschen 
zutrifft. 

Ich  weiss  wohl,  dass  das  Militär-Strafgesetzbuch  sowenig  wie  das 


Digitized  by  Google 


I 


Psychiatrische  Gutachten.  51 

Bürgerliche  Strafgesetzbuch  eine  geminderte  Zurechnungsfäbigkeit  kennt 
Gäbe  es  aber  eine  solche,  so  würde  ich  nicht  anstehen,  von  ihr  im 
vorliegenden  Falle  Gebrauch  zu  machen. 

Die  dauernd  bestehende  geistige  Anomalie  des  K.  verdient  eben 
eine  weitgehende  Berücksichtigung,  besonders  im  militärischen  Leben. 

Ich  gebe  daher  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  mein  Gut- 
achten dahin  ab: 

1.  Der  Angeklagte  befand  sich,  als  er  am  12.  Januar  nicht  zur 
Kaserne  heimkehrte,  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit  in  einem  Zustande 
von  Bewusstlosigkeit  gemäss  §  51  St  G.  B. 

2.  Dagegen  befand  er  sich  wahrscheinlich  nicht  in  einem  die 
freie  Willensbestimmung  aussen  liessenden  Zustande  gemäss  §  51  St 
G.  B.,  als  er  sich  aus  der  Garnison  entfernte;  indess  verdient  er  hier- 
bei aus  den  oben  angeführten  Gründen  eine  milde  Beurtheilung. 


Im  Laufe  der  Verhandlung  wurde  mir  die  Frage  vorgelegt,  ob 
ich  K.  für  dienstuntauglich  halte;  ich  bejahte  die  Frage. 

Der  Vorsitzende  des  Gerichts  wies  dann  weiterhin  auf  die  be- 
kannte Reichsgerichts-Entscbeidung  hin,  nach  der  schon  berechtigte 
Zweifel  an  der  Zurechnungsfäbigkeit  diese  ausschliessen  und  fragte 
mich  im  Anschluss  daran,  oh  denn  die  Möglichkeit  bestände,  dass  K. 
in  einem  Dämmerzustande  die  Reise  gemacht  habe.  Ich  erwiderte, 
dass  das  wohl  möglich  sei,  aber  auch  nur  möglich;  etwas  Weiteres 
könne  ich  nicht  sagen. 

Der  Vertreter  der  Anklage  billigte  dem  Angeklagten  mildernde 
Umstände  im  weitesten  Maasse  zu  und  beantragte  die  geringste  Strafe 
ohne  Verlust  der  Ehrenrechte. 

Der  Vertheidiger  plaidirte  für  Freisprechung. 

Das  Gericht  kam  nach  kurzer  Berathung  zu  dem  Schluss,  K.  sei 
möglicher  Weise  auch  zur  Zeit  der  Fahnenflucht  unzurechnungsfähig 
gewesen,  und  sprach  ihn  daher  frei. 

Ich  halte  es  nicht  für  ausgeschlossen,  dass  bei  dem  Zustande- 
kommen des  freisprechenden  Unheils  auch  die  Erwägung  mitgewirkt 
hat,  dass  K.  dienstuntauglich  sei. 

IL 

Der  25  Jahre  alte  Matrosen -Artillerist  X.  hatte  eines  Tages  mit 
seinem  Kameraden  ohne  Urlaub  seine  Garnison  verlassen  und  hatte 
sich  diesen  und  den  nächsten  Tag  in  der  benachbarten  Stadt  umher- 
getrieben, bis  er  von  einer  ausgesandten  Patrouille  festgenommen  wurde. 

4* 


Digitized  by  Google 


52 


IL  SCHULTZK 


Den  meisten  Zeugen  erschien  er  damals  zum  Mindesten  angetrunken, 
jedenfalls  betrunkener  als  sein  mit  ihm  verhafteter  Kamerad.  In  die 
Kaserne  zurückgebracht,  versuchte  er  zu  entweichen,  widersetzte  sich 
seiner  Verbringung  in  die  Zelle  und  geberdete  sich  dabei  ganz  wild. 
Er  verlangte  bald  darauf  auszutreten,  zog  auf  dem  Aborte  sein  Taschen- 
messer, bedrohte  damit  seine  Umgebung,  insbesondere  einen  bestimmten 
Unterofficier,  und  gab  das  Messer  erst  nach  mehrfachem  Befehle  seitens 
eines  Officiers  ab,  nachdem  er  vorher  von  anderen  Vorgesetzten  ver- 
geblich dazu  aufgefordert  worden  war.  Er  wurde,  da  er  Drohungen 
ausstiess,  mit  Gewalt  in  die  Arrestzelle  zurückgebracht  Hier  tobte  er 
weiter,  zerschlug  die  hölzernen  Fensterladen,  riss  am  Fenster  eine 
Sicherheitsstange  aus  der  Wand  und  wurde  schliesslich  ruhig.  Er 
wurde  dann  gebunden ;  dabei  soll  er  sich  in  einem  völlig  erschlafften, 
vielleicht  besinnungslosen  Zustande  befunden  haben. 

X.  wurde  daraufhin  von  dem  Kriegsgericht  zu  A.  zu  3  Jahren 
2  Monaten  Gefängniss  wegen  seiner  eben  skizzirten  Vergehen  (uner- 
laubte Entfernung,  Unternehmen  eines  thätlichen  Angriffs  gegen  Vor- 
gesetzte, Selbstbefreiung  als  Gefangener,  ausdrückliche  Gehorsamsver- 
weigerung, Achtungsverletzung,  Beschädigung  von  Dienstgegenständen) 
verurteilt.  Der  als  Sachverständiger  hinzugezogene  Militärarzt  hatte 
bei  der  Verhandlung  erklärt ,  X.  sei  nicht  sinnlos  betrunken  gewesen 
und  habe  sich  keinenfalls  in  einem  Zustande  krankhafter  Störung  u.s.w. 
befunden ;  er  habe  vielmehr  bei  den  ganzen  Vorgängen  die  volle  Be- 
sinnung gehabt;  ebensowenig  sei  aus  den  Aussagen  über  sein  Vor- 
leben ein  krankhafter  Zustand  zu  folgern. 

X.  legte  daraufhin  Berufung  ein,  indem  er  unter  Hinweis  auf  die 
verschiedensten  Vorkommnisse  seines  Lebens  behauptete,  er  habe  die 
strafbaren  Handlungen  in  einem  Zustande  völliger  Bewussüosigkeit 
begangen,  da  er  sich  ihrer  nicht  zu  entsinnen  vermöchte.  Er  bean- 
tragte eine  irrenärztliche  Untersuchung. 

Das  Obergutachten  der  militärärztlichen  Commission  kam  zu  dem 
Scbluss,  X.  leide  an  Dipsomanie;  dieser  zeitweise  auftretende  krank- 
hafte Geisteszustand  schliesse  selbstverschuldete  Trunkenheit  aus;  die 
fraglichen  Handlungen  seien  in  einem  dipsomanischen  Anfall,  also  in 
einem  krankhaften  Geisteszustand,  vollbracht 

In  der  darnach  folgenden  Sitzung  des  Ober  -  Kriegsgerichts  des 
. . .  Armeecorps  beantragten  sowohl  der  Vertreter  der  Anklage,  wie  der 
Vertheidiger  Freisprechung  des  X.  unter  Anwendung  des  §  51  Str.G.B. 
Das  Gericht  beschloss  aber  eine  nochmalige  Begutachtung  des  X.  durch 
einen  Irrenarzt  auf  Grund  einer  Anstaltsbeobachtung  gemäss  §  21 7  Militär- 
strafgerichtsordnung, der  dem  bekannten  §  Sl  Str.  P.  0.  entspricht 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


53 


Es  sei  noch  bemerkt,  dass  X.  vor  seinem  Eintritt  beim  Militär 
9  mal  vorbestraft  ist,  nnd  zwar  8  mal  mit  Haft  bezw.  Geldstrafe 
wegen  Erregung  ruhestörenden  Lärms,  Bettelei,  Beleidigung,  sowie 
einmal  mit  2  Monaten  Gefangniss  wegen  Körperverletzung  und  Wider- 
stand gegen  die  Staatsgewalt.  Ferner  ist  X.  bei  der  Marine  des 
Oefteren  bestraft  wegen  Trunkenheit,  Postenbeleidigung,  unerlaubter 
Entfernung,  sowie  zweimal  mit  je  2  Monaten  Gefängniss  wegen  offene 
lieber  Beleidigung,  Ruhestörung,  Widerstand  gegen  die  Staatsgewalt 
bezw.  Körperverletzung  und  ausdrücklicher  Gehorsamsverweigerung. 

Gutachten. 

M.  II.!  Wer  sich  über  das  Wesen  und  den  Charakter  einer 
Persönlichkeit  klar  werden  will,  wird  hierzu  oft  genug  nur  dann 
im  Stande  sein,  wenn  ihm  die  Kenntniss  von  ihrer  ganzen  Lebens- 
geschichte zur  Verfügung  steht.  Deren  bedarf  es  naturgemäss  vor 
Allem  dann,  wenn  nicht  nur  einzelne  Aeusserungen,  einzelne  Handlungen, 
sondern  viele  und  zudem  zu  den  verschiedenen  Zeiten  einen  Zweifel  an 
dem  Vorhandensein  geistiger  Gesundheit  aufkommen  lassen.  Damit 
stimmt  durchaus  eine  Erfahrung  überein,  die  jeder  Irrenarzt  oft  genug  zu 
machen  Gelegenheit  hat,  nämlich  die,  dass  bei  vielen  seiner  Patienten 
deren  Lebensgeschichte  zugleich  auch  deren  Krankheitsgeschichte  ist. 

Das  Gesagte  gilt  im  besonderen  Maasse  von  dem  vorliegenden 
Falle.  Eben  deshalb  habe  ich  mich  mit  X.  in  den  mannigfachen  Unter- 
redungen besonders  eingehend  über  sein  früheres  lieben  unterhalten.  Eben 
deshalb  ist  es  auch  dankbar  zu  begrüssen,  dass  die  mit  der  Erstattung 
des  Obergutachtens  betraute  Coramission  so  weitgehende  und  mannig- 
fache Erhebungen  über  das  Vorleben  und  die  häuslichen  Verhältnisse 
des  X.  hat  anstellen  lassen ;  denn  dadurch  war  ich  in  der  I^age,  mich 
von  der  Richtigkeit  der  Angaben,  die  X.  selber  mir  gemacht  hat,  über- 
zeugen zu  können. 

Was  wir  über  das  Vorleben  des  X.  wissen,  entspricht  im  Wesent- 
lichen Folgendem: 

Schon  als  Kind  war  er  reizbar,  jähzornig,  eigenwillig,  eitel.  In- 
tellectuell  zwar  ganz  gut  veranlagt  —  er  verfügt  heute  über  durchaus 
normale  Kenntnisse  auf  den  verschiedensten  Wissensgebieten  —  war  er 
faul  und  musste  oft  zum  Fleiss  angehalten  werden.  Bereits  auf  der 
Schule  duldete  er  keinen  Widerspruch  seitens  seiner  Kameraden,  und 
so  kam  es  oft  zu  Zank  und  Streit,  zumal  er  auch  vielfach  glaubte,  dass 
man  ihn  hänselte.  Da  er  die  Angriffe  als  Stärkerer  und  Geschickterer 
stets  abwehrte,  wurde  er  immer  rauflustiger  und  anmaassender. 

Uebereinstimmend  hoben  die  verschiedenen  als  Zeugen  vernom- 


54 


II.  Sem  ltzk 


menen  Ijehrer,  die  Sie  gehört  haben,  seine  Leichtlebigkeit  hervor.  Der 
eine  Lehrer  kennzeichnet  ihn  kurz  und  treffend  mit  den  heute  noch 
zutreffenden  Worten  „ Bruder  sorglosu,  und  ein  Anderer  sagt  von  ihm 
mehr  richtig  als  schön  aus,  er  habe  wohl  etwas  mehr  Anlage  zum 
Leichtsinn  gehabt,  als  man  es  noch  ohne  besondere  Befürchtungen  für 
die  Leistungen  in  Kauf  zu  nehmen  pflege.  Er  stellt  ihm  also  eine 
sehr  wenig  erbauliche  Zukunft  in  Aussicht! 

Diese  sich  schon  von  früh  an  geltend  machende  Abnormität  seines 
Wesens  erscheint  um  so  erklärlicher,  als  X.  —  und  auch  darin  stimmen 
die  Angaben  aller  in  Betracht  kommenden  Zeugen  durchaus  überein 
—  als  einziger  Sprössling  von  den  Seinigen,  besonders  von  seiner  Mutter 
und  Grossmutter,  aufs  Aeusserste  verwöhnt  und  in  seiner  Neigung 
zum  Eigenwillen  nur  bestärkt  wurde.  Die  Eltern  nahmen  ihren  Sohn 
gegenüber  den  Klagen  Anderer  gar  zu  einseitig  in  Schutz  und  schenkten 
den  Warnungen  wohlmeinender  Freunde  vor  zu  grosser  Nachgiebigkeit 
kein  Gehör.  Sie  putzten  ihn  heraus ;  er  fiel  allgemein  auf  der  Elemen- 
tarschule durch  seinen  guten  Anzug  auf,  und  ein  Zeuge  glaubt,  darauf 
besonders  aufmerksam  machen  zu  dürfen,  dass  X.,  der  Sohn  eines 
Werkmeisters,  schon  auf  der  Bürgerschule  Manschetten  getragen  habe. 

Nachdem  er  auB  der  Schule  entlassen  ist,  rauss  er  natürlich  einen 
Beruf  ergreifen.  Am  liebsten  möchte  er  auf  die  See;  die  verschie- 
denen Romane,  insbesondere  die  May 'sehen  Erzählungen,  haben  es 
ihm  angethan.  Aber  die  Eltern  wollten  es  nicht,  und  noch  musste  er 
sich  deren  Willen  fügen. 

X.  wollte  Lehrer  werden;  aber  nachdem  er  etwas  über  1  Jahr  auf 
einer  Präparandenschule  geblieben  war,  ging  er  weg.  Er  hatte  da  noch 
mehr  Indianergeschichten  gelesen,  und  er  wollte  weg,  nach  Amerika. 
Die  Eltern  licssen  das  aber  nicht  zu.  Seine  Absicht,  Förster  zu  werden, 
scheiterte  daran,  dass  er  bei  einer  Untersuchung  als  zu  schwach  be- 
funden wurde. 

Dann  wollte  er  in  den  Reitstall  gehen,  Jockey  werden ;  der  ver- 
diene doch  viel  Geld  auf  seinen  Reisen  mit  Wetten  und  Spielen ;  aber 
das  wollten  die  Eltern  nicht  Deren  Wunsch,  auf  die  Postschule  zu  gehen, 
passte  ihm  wieder  nicht,  weil  er  keine  Lust  hatte,  Beamter  zu  werden. 

So  wurde  er  denn  Kaufmann.  Zuerst  war  er  V2  Jahr  auf 
einem  Fabrikcomptoir,  Hess  sich  da  aber  nichts  sagen,  überwarf  sich 
mit  den  andern  Lehrjungen  und  lief  einfach  weg  nach  Hause.  Darnach 
war  er  V2  Jahr  in  einer  Eisenhandlung  und  gab  ohne  Grund  die 
Stellung  auf.  Ebensolang  war  er  in  einer  Droguerie,  aus  der  er  mehr- 
fach fortlief.  Schliesslich  blieb  er  für  immer  weg,  weil  es  ihm  nicht 
passte,  andere  Leute  zu  bedienen,  da  er  lieber  sich  selber  bedienen 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


55 


Hess.  Und  dann  Abends  so  lange  arbeiten  zu  müssen !  Und  Sonntags 
nicht  frei  zu  haben!  Und  alle  die  Beschränkungen  bei  den  Vergnü- 
gungen und  Tanzlustigkeiten  sich  gefallen  zu  lassen !  Das  passte  ihm 
nicht  Die  Lust,  in's  Ausland  zu  gehen,  machte  sich  wieder  recht  stark 
geltend;  in  Folge  der  Leetüre  der  „furchtbaren"  Seegeschichten  und 
Räuberromane  hatte  er,  wie  er  sich  selber  ausdrückt,  „romantische 
Gedanken  gekriegt u ;  aber  da  er,  anscheinend  in  Folge  der  Mitwirkung 
seiner  Eltern,  keinen  Pass  bekam,  musste  er  zu  Hause  bleiben. 

Der  Vater  sah,  dass  mit  seinem  Sohne  nichts  zu  raachen  war,  und 
er  verschaffte  ihm  eine  Stellung  als  „Volontär",  wie  X.  mit  Stolz 
immer  wieder  erzählt,  in  dem  Möbelgeschäft,  in  dem  er  selber  als 
Werkmeister  seit  Jahren  angestellt  war.  Hier  blieb  er  Über  ein  Jahr, 
wurde  nach  eigener  Angabe  als  Decorateur  und  Tapezierer  völlig  aus- 
gebildet und  trat  dann  eines  Tages  plötzlich,  eigenmächtig,  ohne  Grund 
aus.  Er  Hess  sich  auch  hier  nichts  sagen,  von  keinem  Menschen,  weil 
er  nicht  daran  gewöhnt  sei,  oder  es  müsste  schon  ein  kolossaler  Zwang 
dahinter  sein.  Es  kam,  wie  der  Zeuge  S.  anschaulich,  fast  zu  drastisch, 
schilderte,  zu  richtigen  Wuthausbrüchen  bei  X.;  es  traten  ihm  die 
Augen  förmlich  aus  dem  Kopf,  Schaum  stand  vor  seinem  Mund,  und 
er  wusste  nicht  mehr,  was  er  sagte.  Einmal  schlug  er  seinen  Vor- 
gesetzten mit  einem  Holzpantoffel;  ein  anderes  Mal  warf  er  nach  einem 
Gehilfen,  der  ihn  zurechtgewiesen  hatte,  mit  dem  Beile,  und  wenn 
dieser  nicht  so  schnell  zur  Seite  gesprungen  wäre,  wäre  ihm  der 
Schädel  vom  Beile  gespalten  worden. 

Derselbe  Zeuge  S.  wurde  mehrfach  vom  Vater  des  X.  in  seine 
Wohnung  gerufen,  und  bei  der  Gelegenheit  sah  er,  wie  X.  das  Mittag- 
essen, Teller,  Geschirr,  kurz  Alles,  was  ihm  in  die  Finger  kam,  gegen  die 
Wände  und  Fenster  warf.  Das  Gleiche  bekundet  auch  der  Vater  des  X. 

Die  Rücksichtnahme  auf  den  Vater  hat  wohl  dazu  beigetragen, 
dass  X.,  der  sich  im  geschäftlichen  Verkehr  als  so  jähzornig  erwies 
nicht  ohne  Weiteres  entlassen  wurde.  Seine  Wuthanfälle  im  Kreise 
der  Seinigen  hatten  aber  später  zur  Folge,  dass  der  Vater  des  X.  seine 
im  Geschäft  gelegene  Wohnung  räumen  musste. 

Uebrigens  wurde  danach  noch  der  Zeuge  S.  einmal  zur  Hilfe  ge- 
rufen und  fand,  dass  X.  wieder  alles  Geschirr  zerschlagen  hatte. 

Die  Eltern  mochten  wohl  eingesehen  haben,  dass  es  nicht  mehr 
möglich  war,  X.  länger  zu  Hause  zu  halten;  und  damit  begann  für  X. 
ein  regel-  und  zielloses  Wanderleben.  Er  kam  in  aller  Herren  Länder ; 
wir  erfahren,  dass  er  in  England,  Frankreich,  Belgien,  Italien,  Oester- 
reich-Ungarn und  Amerika  gewesen  ist  Ab  und  zu  arbeitete  er  wohl 
als-Decorateur,  indess  nur  wenig  und  nicht  anhaltend.   Und  warum  ? 


56 


II.  Soiri.Tzr. 


er  verdiente  dabei  täglich  nur  4,00  Mk.,  und  das  war  ihm  ein  zu  ge- 
ringer Verdienst,  ihm,  der  nach  seiner  Ansicht  so  viel  ausgeben  konnte 
wie  er  Lust  hatte;  so  sei  er  doch  erzogen  worden! 

Später  arbeitete  er  auch  wohl  in  Kunstarena's,  indem  er  den 
Diener  spielte  oder  in  Ausstattungspantomimen  half,  aber  immer  nur 
für  kurze  Zeit.  Vorübergebend  rang  er  auch  in  Athletenbuden,  die 
auf  Schützenfesten  umherzogen,  oder  er  war  bei  wandernden  Schau- 
spielertruppen thätig  und  spielte  die  Rolle  des  jugendlichen  Liebhabers. 
Nirgendwo  aber  hielt  er  es  lange  aus,  und  wenn  das  Geld  ausging, 
vermiethete  er  sich  als  Arbeiter,  als  Kohlenschlepper,  als  Viehtreiber,  um 
freie  Heimfahrt  zu  haben,  oder  die  Eltern  mussten  ihm  Gelder  schicken, 
damit  er  wieder  in  seine  Heimath  reisen  konnte. 

Auch  hier  lag  er  ihnen,  so  lange  es  ihn  zu  Hause  hielt,  auf  der 
Tasche.  Wohl  versuchte  er  dreimal,  in  dem  Möbelgeschäft,  in  dem 
auch  sein  Vater  thätig  war,  wieder  zu  arbeiten,  jedoch  immer  nur  für 
kurze  Zeit  Nach  einigen  Wochen  blieb  er  jedesmal  weg,  ohne  An- 
gabe eines  Grundes,  ohne  aeine  begonnene  Arbeit  fertig  zu  machen; 
und  man  sah  ihn  nicht  ungern  scheiden,  da  er  sich  mit  Keinem  vertrug, 
da  Keiner  es  mit  ihm  aushalten  konnte. 

Dass  X.  bei  einem  solchen  Lebenswandel  sich  vielfach  alko- 
holischen und  sexuellen  Excessen  hingab,  erscheint  um  so  weniger 
wunderbar,  als  seine  Eltern  ihm  nach  seinen  Angaben  recht  er- 
kleckliche Summen  sandten.  In  4 — 5  Jahren  will  er  etwa  4 — 5000  Mk. 
erhalten  haben.  Woher  das  Geld  stammt,  dass  weiss  er  nicht;  auf 
directes  Befragen  meinte  er,  das  werde  sich  der  Vater  wohl  im  Laufe 
der  Zeit  erspart  haben.  Aber  darüber,  wie  viel  Geld  der  Vater  früher 
verdient  habe,  kann  er  mir  keine  Auskunft  geben.  Das  Geld  habe 
er,  wie  er  offen,  ich  möchte  fast  sagen,  mit  einem  Anfluge  von  stolzem 
Selbstbewusstsein  erzahlt,  alle  verbraucht,  verreist,  versoffen,  mit 
Frauenzimmern  durchgebracht 

Wie  Ihnen  aus  dem  Strafregister  bekannt  ist,  m.  H.,  ist  X.  im 
bürgerlichen  Leben  fast  10  mal  vorbestraft,  und  fast  immer  hat  er  die 
strafbare  Handlung  in  einem  Zustande  von  Trunkenheit  begangen. 
Ebenso  wissen  Sie  alle,  dass  er  vor  kaum  2  Jahren  zur  Marine  kam 
und  dass  er  auch  in  dieser  Zeit  recht  oft,  meist  wieder  unter  dem  Ein- 
fluss  von  Alkohol,  sich  strafbare  Handlungen  hat  zu  Schulden  kommen 
lassen,  bis  die  jetzige  Anklage  die  Untersuchung  auf  seinen  Geistes- 
zustand herbeigeführt  hat. 

Das  ganze  bisherige  Leben  des  X.  ist  somit  nichts  wie  eine  un- 
unterbrochene Kette  von  Entgleisungen.  So  viele  Geschäfte  er  auch 
begonnen  hat,  so  viele  hat  er  auch  aufgegeben,  und  das  geschieht 


Digitized  by  Google 


57 


jedesmal  nach  ganz  kurzer  Zeit,  ohne  jeden  ersichtlichen  oder  ver- 
ständigen Grund.  Aber  auch  in  dem  einen  Arbeitsbetriebe,  in  dem 
er  noch  am  längsten  gearbeitet  hat,  hat  er  wenig  erreicht;  er  hat 
darin  so  wenig  gelernt,  dass  er  zu  einer  einschlägigen,  selbständigen 
Arbeit  heute  unfähig  ist.  An  keinem  Orte  hält  er  es  lange  aus, 
ziellos  und  zwecklos  wandert  er  durch  die  Welt. 

Der  Irrenarzt  wird,  wenn  ihm  eine  solche  Biographie  aufstösst, 
nicht  nur  geneigt  sein,  an  der  geistigen  Intactheit  des  Individuums 
zu  zweifeln,  sondern  wird  noch  weiterhin  angesichts  der  ungeschwächten 
Intelligenz  die  Vermuthung  nicht  unterdrücken  können,  dass  er  es  mit 
einem  Degenerirten  zu  thun  hat,  d.h.  mit  einem  Individuum,  das 
vom  Typus  im  ungünstigen  Sinne  dauernd  und  so  wesentlich  abge- 
wichen ist,  dass  man  berechtigt  ist,  es  bereits  zu  den  Geisteskranken 
zu  zählen. 

Gerade  die  Degenerirten  sind  es,  auf  die  man  das  oft  citirte 
Stifter 'sehe  Wort  mit  Recht  anwendet:  „Es  waren  in  seinem  Leben 
nur  Anfänge  ohne  Fortsetzungen  und  Fortsetzungen  ohne  Anfänge", 
und  dass  des  Dichters  Wort  auch  für  den  vorliegenden  Fall  zutrifft, 
wird  Jeder  von  Ihnen,  m.  H.,  ohne  Weiteres  zugeben. 

Sehen  wir  nun  zu,  m.  H.,  ob  unsere  Vermuthungsdiagnose  zu- 
trifft, ob  X.  auch  noch  andere  Zeichen  bietet,  welche  die  klinische 
Beobachtung  Degenerirter  uns  hat  erkennen  lassen. 

Man  muss  hier  unterscheiden  zwischen  Zeichen  auf  körperlichem 
und  solchen  auf  geistigem  Gebiete.  Die  ersteren  sind  vorzugsweise 
das,  was  man  unter  dem  bekannten  Namen  Degenerationszeichen  zu- 
sammenfasst.  Es  kann  nicht  bezweifelt  werden,  dass  dieser  Begriff 
gar  zu  oft  und  zu  viel  angewandt,  um  nicht  zu  sagen,  missbraucht 
wurde;  es  darf  daher  auch  nicht  Wunder  nehmen,  wenn  er  discre- 
ditirt  ist,  und  deshalb  begnüge  ich  mich,  mehr  im  Vorbeigehen  darauf 
hinzuweisen,  dass  X.  eine  Differenz  der  Sehnenreflexe,  die  übrigens 
recht  lebhaft  sind,  ein  Zucken  der  Gesichtsmusculatur,  sowie  der 
Schiütermusculatur  beim  Sprechen  erkennen  lässt. 

Von  ungleich  grösserem  Werthe  sind  für  den  vorliegenden  Zweck, 
m.  H.,  die  geistigen  Merkmale  der  Degeneration,  und  hier  kann  man 
bei  der  bnnten  Mannigfaltigkeit  der  Züge,  die  der  Degenerirte  bietet, 
vor  Allem  2  Symptomengruppen  beobachten ;  das  ist  einmal  eine  auf- 
fällige Ungleichmässigkeit  in  der  Entwicklung  und  Ausbildung  der 
einzelnen  geistigen  Fähigkeiten,  sodann  ein  ungewöhnliches  Missver- 
hältniss  zwischen  Reiz  und  zugehöriger  Reaction. 

Was  den  ersteren  Punkt  angeht,  den  Mangel  des  Gleichgewichts 
in  der  geistigen  Persönlichkeit,  so  muss  hervorgehoben  werden,  dass 


Digitized  by  Google 


58 


11.   Belli  LTZE 


die  Intelligenz  von  X.  eine  durchaus  normale  ist,  ja  vielleicht  die 
Intelligenz  der  Leute  seines  Standes  und  seiner  Herkunft  übersteigt. 
Es  wird  auch  Ihnen  aufgefallen  sein,  m.  H.,  mit  welch'  regem  Interess« . 
mit  welch'  tiefem  Verständnisse  er  dem  Gange  der  Verhandlung  ge- 
folgt ist.  Die  Intelligenz  erfreut  sich  bei  der  Beurtheilung  zweifel- 
hafter Geisteszustände,  insbesondere  durch  Laien,  einer  so  weit  ver- 
breiteten Ueberschätzung,  dass  es  durchaus  verständlich  ist,  wenn 
X.  der  Mehrzahl  der  Zeugen  nicht  als  Kranker  erschienen  ist 

Um  so  mehr  fällt  aber  die  gute  intellectuelle  Veranlagung  des 
X.  auf,  als  sein  ethisches  Empfinden  und  Wollen  im  Vergleich  dazu 
recht  kümmerlich  entwickelt  ist.  Diese  Dishannonie  machte  sich 
schon  recht  früh  bei  ihm  geltend. 

Ich  weise  nur  darauf  hin,  dass  er  trotz  seiner  guten  Auffassungs- 
kraft, trotz  seines  guten  Gedächtnisses  nichts  mehr  von  dem ,  was  er 
im  Religionsunterricht  gelernt  hat,  anzugeben  vermag;  er  kennt  nicht 
die  Zahl  noch  das  Wesen  der  Sacramente,  und  die  Confirmation 
spricht  er  als  eine  heute  nun  einmal  übliche  Mode  an,  durch  die 
nach  aussen  hin  der  Eintritt  unter  die  Zahl  der  Erwachsenen  be- 
kundet werde.  Doch  aus  naheliegenden  Gründen  möchte  ich  auf 
diese  Unkenntniss  nicht  allzugrosses  Gewicht  legen. 

Viel  wichtiger  ist  die  Verkümmerung  des  sittlichen  Empfindens, 
die  sich  in  seinen  Handlungen  kundgiebt. 

Er  findet  gar  nichts  Beschämendes  darin,  dass  er  seinem  Vater 
solche  Unkosten  verursacht  hat,  die  in  keinem  Verhältniss  zu  dessen 
socialer  Stellung  stehen,  dass  er  ihm  mehr  als  einmal  Geldsummen 
mit  Drohungen  abgetrotzt  hat. 

Man  bekommt  eher  fast  den  Eindruck,  dass  er  den  Vater  dazu 
für  verpflichtet  hält;  und  er  entblödet  sich  nicht,  auch  heute,  nach- 
dem er  den  Seinigen  bereits  so  viel  Herzeleid  bereitet  hat,  diese  um 
Zusendung  von  Esswaaren  anzugehen.  Deren  bedarf  er  doch  wirklich 
nicht !  Aber  kaum  ist  ein  Packet  da,  so  bittet  er  schon  um  Wiederholung 
der  Sendung  in  „angemessenen  Zwischenräumen*4 ;  und  wie  mannig- 
fache Wünsche  an  Zahl  und  Art  äusserte  er  dabei! 

Die  mangelhafte  Ausbildung  der  Gefühlsseite  tritt  uns  wohl  kaum 
deutlicher  entgegen,  als  dann,  wenn  er  über  seine  sexuellen  Erlebnisse 
erzählt.  Sie  haben  vielfach  einen  recht  bedenklichen,  abenteuerlichen 
Anstrich ;  aber  ohne  jede  Spur  von  Scham  oder  Reue  erzählt  er  von 
ihnen.  Ein  wie  strenger  Sittenrichter  aber  ist  er,  wenn  er  von  der 
Unkeuschheit  des  weiblichen  Geschlechts  redet!  Einer  Tochter,  die  sich 
vergeht,  muss  der  ordentliche  Vater,  meint  er,  sofort  die  Thüre  weisen. 

Auch  heute  fällt  er  Ihnen,  m.  H.,  auf  durch  die  Eitelkeit  und 


Digitized  by  Goc 


Psychiatrische  Gutachten. 


59 


Selbstgefälligkeit,  die  er  zur  Schau  trägt;  sie  macht  sich  bei  ihm  in 
einem  Maasse  geltend,  wie  sie  weder  zu  seiner  Stellung  noch  zu  seiner 
momentanen  Lage  passt.  Ich  darf  Ihnen  wohl  auch  verrathen,  das* 
er,  da  ihm  die  Natur  einen  geraden  Wuchs  der  Beine  versagt  hat, 
sich  ein  besonderes  von  ihm  construirtes  Bekleidungsinstrument  zur 
Verdeckung  dieses  Schadens  zugelegt  hat  —  sicherlich  etwas  sonderbar 
für  einen  Königlich  preußischen  Soldaten.  Wie  grossen  Werth  er 
aber  auf  dessen  Anwendung  legt,  mögen  Sie  daraus  ermessen,  dass 
ers  dringend  verlangte,  als  er  zum  Zwecke  der  Unterhaltung  mit  mir 
ganz  vorübergehend,  für  eine  Stunde  den  Wachsaal  verliess,  in  dem 
er  damals  zu  Bett  lag. 

Die  Schwäche  und  Haltlosigkeit  tritt  weniger  im  Denken  als  im 
Handeln  zu  Tage;  er  vermag  sehr  schön  zu  sprechen  und  zu  schreiben, 
er  ist  verständigen  Ueberlegungen  nicht  unzugänglich,  aber  er  ver- 
sagt sofort,  wenn  es  sich  um  praktische  Betätigung  handelt  Die 
Sorge  um  das  eigene  liebe  Ich  spricht  hier  allein  mit,  aber  nicht  Er- 
wägungen einer  praktischen  Klugheit,  und  wie  er  selber  des  inneren 
Gleichgewichts  entbehrt,  so  ist  seine  ganze  Lebensführung  schwankend 
und  haltlos. 

Bisher  hat  er  es  mit  seinen  25  Jahren  noch  zu  nichts  gebracht, 
obwohl  es  ihm  wahrlich  nicht  an  Gelegenheit  fehlte,  sich  die  für 
einen  bestimmten  Beruf  nöthigen  Kenntnisse  zu  erwerben.  An  die 
Zukunft  denkt  er  auch  heute  trotz  aller  bösen  Erfahrungen  nicht;  da- 
für zu  sorgen  ist  Sache  seines  Vaters !  Wie  kindlich  naiv  sind  seine 
Vorstellungen  darüber,  was  er  später  anfangen  soll!  Sie  sind  zu 
kennzeichnend  für  das  ganze  Wesen  eines  Degenerirten,  als  dass  ich 
deren  Mittheilungen  Ihnen,  m.  H.,  vorenthalten  möchte!  Wenn  er 
vom  Militär  entlassen  wird,  will  er  eine  Kneipe  anfangen.  Geld  hat 
er  nicht,  aber  er  denkt,  eine  Wirthschaft  könne  er  schon  für  ein  paar 
tausend  Mark  pro  Jahr  pachten,  und  der  Vater  werde  ihm  wohl  das 
Geld  geben.  Er  wird  die  Gäste  nicht  selbst  bedienen!  Wie  kann  er 
das  thun,  so  etwas  macht  der  Wirth  selber  nicht,  der  sitzt  am  Büffet 
und  schenkt  aus.  Zuvor  will  er  eine  Zeitlang  „Volontär"  sein;  ein 
Vierteljahr  wird  genügen.  Das  Essen  —  ja,  das  macht  der  Koch 
in  der  Küche!  An  die  Buchführung,  an  den  Einkauf  der  verschie- 
denen Waaren  u.  s.  w.,  ja,  daran  hat  er  noch  gar  nicht  gedacht  in 
seiner  Einfalt  und  Kurzsichtigkeit;  nun,  da  muss  er  doch  etwas  länger 
in  die  Lehre  gehen. 

Nun  hört  er  vom  Arzt,  dass  diese  Beschäftigung  gerade  für  ihn 
recht  bedenklich  ist  Flink  giebt  er  den  Plan  auf,  und  er  will  nun 
als  Inspektor  auf  eine  Plantage.    Er  hat  zwar  nichts  gelernt  von  der 


Digitized  by  Google 


II.  SCHCLTZE 


Landwirtschaft;  aber  dessen  bedarf  es  auch  nicht.  Er  hat  ja  doch 
mit  eigenen  Augen  gesehen,  wie  die  Aufseher  in  Amerika  auf  den 
Plantagen  herumreiten,  und  das  kann  er  doch  auch.  Na,  wenn  das 
nicht  geht,  dann  wird  ihm  vielleicht  der  Vater  etwas  Besseres  sagen. 

So  etwa  sind  die  Betrachtungen,  die  er  über  seine  zukünftige 
Thätigkeit  anstellt,  und  jede  für  sich  beweist,  wie  wenig  er  den  An- 
forderungen des  praktischen  Lebens  gewachsen  ist,  selbst  wenn  man 
diese  nicht  zu  hoch  stellt  Aus  Allem  spricht  eine  völlige  Unfähigkeit 
in  der  Erfassung  socialer  Verhältnisse,  wie  man  sie  vielleicht  noch 
von  einem  Knaben  in  den  Entwicklungsjahren,  aber  nicht  von  einem 
25jährigen  Menschen  erwarten  darf! 

Kurz  und  treffend  bezeichnen  die  Franzosen  die  Degenerirten 
eben  wegen  dieses  Fehlens  der  Harmonie  als  desequilibres. 

Diese  sind  aber,  wie  ich  oben  schon  andeutete,  weiterhin  dadurch 
gekennzeichnet,  dass  sie  auf  Reize  qualitativ  oder  quantitativ  wesent- 
lich anders  reagiren  wie  der  Durchschnittsmensch.  Auch  das  können 
wir  bei  X.  leicht  feststellen. 

So  viel  Zeugen  auch  vernommen  worden  sind,  alle  stimmen  darin 
überein,  dass  X.  ein  jähzorniger  Mensch  ist ;  und  dass  ihm  ein  solches 
Zeugniss  bereits  von  einem  Lehrer  ausgestellt  wird,  beweist,  dass  er 
es  bereits  von  Jugend  auf  war.  Ich  erinnere  nur  kurz  an  die  mannig- 
fachen Auftritte,  die  X.  den  Seinigen  machte,  in  denen  er,  wenn  ihm 
seine  Bitte,  etwa  das  Verlangen  nach  Geld,  gar  nicht  oder  nicht  hin- 
reichend erfüllt  wurde,  fluchte,  schimpfte,  tobte,  in  brutalster  Weise 
die  Seinigen  mit  dem  Beile  bedrohte,  so  dass  diese  sich  flüchten  raussten. 
Es  kann  unter  den  Umständen  nicht  auffallen,  wenn  der  eine  oder 
andere  Zeuge  von  solchen  Auftritten  den  Eindruck  bekam,  als  ob  X. 
nicht  mehr  recht  bei  Verstand  sei!  Bei  der  Truppe  erboste  er  sich 
über  einen  verschmitzt  lächelnden  Kameraden  derartig,  dass  er  einen 
Besen  auf  dessen  Kopf  zerschlug. 

Wie  roh  sein  Gefühlsleben  ist,  das  konnten  wir,  m.  H.,  auch  in 
der  Anstalt  beobachten. 

Der  geringste  Anlass  brachte  ihn  aus  dem  gemüthlichen  Gleich- 
gewicht. So  forderte  ihn  einmal  ein  bewährter  Pfleger  in  ruhiger 
Weise,  entsprechend  den  ärztlichen  Anordnungen,  auf,  er  möge  das 
betreffende  Zimmer  verlassen.  Sofort  brauste  X.  auf,  er  brauche  sich 
das  nicht  sagen  zu  lassen,  er  brauche  hier  nach  Keinem  etwas  zu 
fragen.  Als  der  gleiche  Pfleger  den  X.  wenige  Tage  darauf  bat,  zu 
Bett  zu  gehen,  wurde  er  sofort  wieder  sehr  erregt  und  verbat  sich 
jede  Berührung;  wer  ihn  anfasse,  der  sei  eine  Leiche.  Da  er  sich 
später  noch  öfter  zu  derartigen  Drohungen  hinreissen  Hess,  auch  Miene 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


machte,  diese  in  Thätlichkeiten  umzusetzen,  so  wurde  X.  aus  Sicher- 
heitsrücksichten dauernd  auf  den  Wachsaal  gelegt. 

Diese  Neigung  zu  Wuthausbrüchen  berechtigte  sicherlich  die  Poli- 
zeibehörde seiner  Heimath,  X.  als  einen  brutalen  Menschen  zu  be- 
zeichnen, und  sie  lässt  es  andererseits  auch  erklärlich  erscheinen, 
wenn  die  verschiedensten  Zeugen  einstimmig  bekunden,  es  sei  mit 
ihm  recht  schwer  auszukommen ;  keiner  wolle  gerne  was  mit  ihm  zu 
thun  haben. 

Noch  deutlicher  tritt  uns  die  ungewöhnliche  Reactionsfähigkeit 
des  X.  entgegen,  wenn  es  sich  um  Gifte  handelt,  die  ihm  zugeführt 
werden;  ich  meine  seine  Reaction  auf  Alkoholzufuhr. 

Es  ist  eine  alte  Erfahrung,  dass  gerade  bei  den  degenerirten  In- 
nividuen  der  Alkohol  ganz  anders  wirkt  wie  bei  normalen  Individuen, 
dicht  nur,  indem  schon  geringe  Mengen  dieselbe  Wirkung  entfalten  wie 
sonst  grössere  Mengen,  sondern  vor  Allem,  indem  die  Art  der  Gift- 
wirkung eine  völlig  andere  ist. 

Dass  das  auch  bei  X.  zutrifft,  lehren  uns  die  mannigfachen 
Zeugenaussagen.  X.,  der  schon  in  gesunden  Zeiten  brutal  ist,  wird 
dann  noch  gewalttätiger,  er  beleidigt  und  droht  dann  nicht  nur, 
sondern  er  lässt  dann  auch,  wie  uns  Zeuge  B.  glaubhaft  und  in  Ueber- 
einstimmung  mit  anderen  Erfahrungen  angiebt,  an  Personen  und  Gegen- 
ständen seine  Kraft  aus.  Die  Steigerung  seiner  Reizbarkeit  und  Händel- 
sucht durch  den  Trunk  hat  ihn  darum  auch  so  mannigfach  mit  den» 
Strafgesetz  in  Conflict  gebracht. 

Aber  es  kommt  auch  zu  eigenartigen,  dem  nüchternen  Individuum 
sonst  fremden  Störungen  der  geistigen  Thätigkeit,  zur  Bildung  von 
mancherlei  Wahnideen  und  einer  gleichzeitig  einhergehenden  Einengung 
des  Bewusstseins.  Geradezu  klassisch  ist  das  in  den  Acten  mehrfach 
erwähnte  Erlebniss. 

Sie  haben  gehört,  wie  die  Eltern  bis  in  Einzelheiten  tiberein- 
stimmend uns  erzählten,  dass  sie  eines  Abends,  vor  etwa  2  Jahren, 
ihren  Sohn  auf  der  Strasse  im  Rinnstein  liegend  fanden;  er  war  be- 
trunken und  phantasirte,  vor  Angst  in  Schweis»  gebadet.  Er  erzählte, 
er  habe  eben  den  Schlosser  C.  D.  erschossen,  der  liege  an  der  und  der 
Brücke.  Die  Polizei  komme,  um  ihn  zu  holen,  und  er  verlangte 
dringend  Geld,  um  seinen  Verfolgern,  die  er  schon  deutlich  um  sich 
sah,  zu  entfliehen.  Die  Eltern  brachten  ihn  in's  Haus,  wo  er  die 
gleichen  Ideen  äusserte.  Er  wusste  sich  ein  Dolch  messer  zu  ver- 
schaffen, stach  damit  um  sich,  trieb  den  Vater  in  die  Flucht,  drang 
in  das  Schlafzimmer  seiner  Mutter  und  führte  mehrere  Stiche  nach 
deren  Bett.   Nur  mit  Mühe  und  Noth  konnte  er  in's  Bett  gebracht 


Digitized  by  Google 


62  IL  ScHULTÄK 

werden,  wo  er  alsbald  in  einen  tiefen  Schlaf  verfiel.  AU  er  erwachte, 
wusste  er  vom  ganzen  Vorfall  auch  nicht  das  Geringste. 

Uebrigens  äusserte  X.,  wenn  er  betrunken  war,  nicht  nur  Wahn- 
ideen persecutorischen  Inhalts,  sondern  auch  Grössenideen.  So  er- 
fahren wir  durch  die  Mutter,  dass  er  sich  dann  für  sehr  reich  hielt, 
so  dass  er  sich  Wagen  und  Pferd  halten  könnte,  dass  er  dann  glaubte, 
nicht  der  Sohn  seiner  Eltern,  sondern  der  eines  Grafen  zu  sein. 

Eine  der  Hauptursachen  der  Entartung  ist,  um  die  ätiologische 
Seite  hier  kurz  abzuhandeln,  erbliche  Belastung;  solche  besteht  hier 
bei  X.  sowohl  von  Vaters  wie  Mutters  Seite.  Sie  haben  gehört,  dass 
ein  Bruder  der  Mutter  an  Grössenwahn  litt  und  deshalb  in  einer  Irren- 
anstalt untergebracht  werden  musste,  wo  er  starb,  dass  ein  Vetter  der 
Mutter  gleichfalls  geisteskrank  war  und  eine  ganz  auffallende  Men- 
schenscheu erkennen  Hess,  dass  ein  Bruder  des  Vaters  endlich  dem 
Trünke  ergeben  war. 

Sodann  kann  man  sich  bei  Betrachtung  der  Lebensgeschichte 
des  X.  weiterhin  nicht  dem  Eindrucke  entziehen,  dass  die  Eltern,  be- 
sonders die  Mutter,  recht  uneinsichtige  und  schwächliche  Naturen  waren, 
welche  sich  ihrer  Pflichten  bei  der  Erziehung  nicht  in  vollem  Maasse 
bewusst  waren.  Nicht  einmal  heute  schreiben  und  handeln  sie  ver- 
ständig. 

Ich  behaupte  durchaus  nicht,  dass  der  Wegfall  einer  sorgfältigen 
und  verständigen  Erziehung  die  Degeneration  verschuldet  hat;  ich 
möchte  nur  hervorheben,  dass  diese  auch  zu  ihrem  Theile  beige- 
tragen hat. 

Schliesslich  dürfen  wir  die  Trunksucht  nicht  unerwähnt  lassen, 
der  sich  X.  schon  in  relativ  jungen  Jahren  hingegeben  und  seitdem 
immer  gehuldigt  hat. 

Diese  drei  Schädlichkeiten  haben  alle  in  der  einen  Richtung  ge- 
wirkt, und  ihr  Vorhandensein  kann  unsere  Annahme,  X.  sei  ein  Degene- 
rirter,  nur  stützen,  wenn  natürlich  auch  nicht  für  sich  allein  beweisen. 

Wir  finden  nun  aber  weiter  bei  den  Degenerirten  noch  Eigen- 
schaften, die  auf  der  einen  Seite  nicht  immer,  sondern  nur  periodisch 
sich  geltend  machen  und  die  auf  der  anderen  Seite  nicht  bei  allen  De- 
generirten sich  nachweisen  lassen.  Unter  diesen  nimmt  die  Neigung 
zu  impulsiven  Handlungen  wegen  ihrer  ausserordentlich  engen  Be- 
ziehung zur  Begehung  gerade  krimineller  Thaten  vom  strafrechtlichen 
Standpunkte  fast  die  erste  Stelle  ein. 

Unter  impulsiven  Handlungen  versteht  die  Psychiatrie  solche  Hand- 
lungen, denen  nur  ein  einziges  Motiv  —  und  das  ist  der  Trieb  —  zu 
Grunde  liegt. 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten 


Der  Degenerirte  thut  dann  eben  das,  was  ihm  in  den  Sinn  kommt, 
er  überlegt  nicht,  was  für  oder  gegen  die  Bethätigung  seines  Triebes 
spricht,  er  kennt  keinen  Streit  der  Beweggründe  zur  Handlung.  Der 
Degenenrte  bandelt  so  und  muss  so  handeln  Dank  seiner  krankhaften 
<  Organisation. 

Weiter  lehrt  uns  die  Erfahrung,  dass  solche  Individuen  vielfach 
ähnliche  oder  gar  ganz  gleiche  Handlungen  begehen ;  der  Eine  stiehlt 
immer,  der  Andere  demonstrirt  immer  seine  Genitalien,  ein  Dritter 
legt  immer  Feuer  an  u.  s.  w.  Das  sind  die  Zustände,  die  zu  der 
bedenklichen,  heute  überwundenen  Lehre  von  den  auch  Ihnen  sicher- 
lich bekannten  Monomanien  geführt  haben. 

Impulsive  Handlungen  können  wir  auch  bei  X.  feststellen,  und 
zwar  erstreckt  sich  diese  Neigung  einmal  aufs  Trinken  und  dann 
aufs  Reisen. 

Ich  bin  aber  weit  davon  entfernt,  jeden  Alkoholexcess  nun  auf 
Rechnung  eines  solchen  unwiderstehlichen  Triebes  zu  setzen.  Im  Gegen- 
theile,  wir  hören  von  X.,  dass  er  seit  seinem  16. — 17.  Lebensjahre, 
seitdem  er  Tanzstunde  gehabt  hat,  dem  Trünke  ergeben  ist.  Er  trinkt 
fast  immer;  in  manchen  Zeiten  ist  er  nach  eigener  Angabe  Tag  für 
Tag  betrunken  gewesen.  Wenn  er  aber  Zeiten  hatte,  in  denen  er 
nicht  trank,  nun,  so  hatte  er  kein  Geld  oder  es  fehlte  ihm  an  Ge- 
legenheit, alkoholhaltige  Getränke  zu  bekommen.  Hätte  er  Gelegen- 
heit gehabt,  so  würde  er  eben  jeden  Tag  gekneipt  haben,  wie  er 
selber  sagt. 

Nun  aber  hat  X.  zweifellos  in  ganz  unbestimmten  Zwischenräu- 
men ab  und  zu  ein  erhöhtes,  fast  unwiderstehliches  Bedürfniss,  zu 
trinken.  Er  selbst  merkte  dieses,  wie  er  mir  mittheilte,  wohl  kaum, 
aber  der  Mutter  ist  es  aufgefallen,  dass  er  dann  besonders  gereizter 
Stimmung,  übelnehmerisch  und  ärgerlich  gewesen  sei.  Nachträglich 
fällt  ihm  ein,  dass  er  dann  vorher  vielfach  schlecht  geschlafen  bat. 
Kam  dieser  Zustand,  dann  hatte  er  ganz  im  Gegensatze  zu  sonst  keine 
Lust  zum  Spielen  und  Tanzen;  er  musste  vielmehr  nur  trinken,  immer 
trinken,  er  lief  von  einer  Kneipe  zur  anderen  und  schüttete  wahllos 
Alles  herunter,  was  er  nur  bekam.  Dann  schlief  er  tief  und  wusste 
nach  dem  Erwachen  nur  wenig  oder  gar  nichts  von  Dem,  was  pas- 
sirt  war. 

Auf  der  andern  Seite  bin  ich  aber  auch  ebenso  wenig  geneigt, 
alle  die  vielen  Reisen,  die  X.  gemacht  hat,  als  eine  periodische  krank- 
hafte Eigenthümlichkeit  zu  deuten.  Vielfach  reist  er  nur,  um  sich  für 
den  Augenblick  Vergnügen  zu  verschaffen,  ohne  an  später  zu  denken. 

Andere  Reisen  aber  führt  er  aus,  weil  er  unwiderstehlich  dazu 


Digitized  by  Google 


64  II.  Schültzi: 

angetrieben  wird.  Lassen  Sie  mich,  m.  HL,  statt  vieler  Auseinander- 
setzungen seine  eigenen  Worte  anführen:  „Lange  vorher  war  der 
Gedanke  nicht  da;  er  kam  meist  ganz  plötzlich  und  Hess  mich  dann 
nicht  wieder  los.  Ich  wurde  furchtbar  wild,  wenn  ich  nicht  wegkam. 
Ich  hatte  keine  Angst,  sondern  nur  einen  Trieb,  als  wenn  ich  weg- 
müsste.  Es  war  mir  so,  als  ob  ich  angebunden  wäre  und  hingezogen 
würde.  Ich  musste  reisen,  trotzdem  es  mir  schon  recht  schlecht  ge- 
gangen war,  und  zu  Hause  brauchte  ich  gar  nichts  zu  machen;  da 
hatte  ich  es  sehr  gut.  Was  ich  mir  dabei  dachte,  das  weiss  ich  nicht. 
Es  ist,  als  ob  mich  eine  Gewalt  forttrieb,  obwohl  ich  trübe  Erfahrungen 
gemacht  hatte.  Ich  konnte  es  zu  Hause  nicht  mehr  aushalten,  ich 
musste  weg,  und  es  ist  schon  passirt,  dass  ich  um  12  Uhr  eine  grosse 
Reise  antrat,  während  ich  um  11  Uhr  noch  nichts  wusste.  Ich  be- 
komme eine  förmliche  Sehnsucht;  es  kommt  mir  nur  auf  das  Reisen 
an;  und  wenn  ich  in  der  Bahn  sitze,  fühle  ich  mich  schon  wohler. u 

Das  sind  freilich  seine  eigenen  Aussagen,  die  einer  objectiven 
Prüfung  nicht  wohl  zugänglich  sind;  die  sonst  sicher  berechtigte 
Skepsis  gegenüber  ihrer  Verwerthung  können  wir  hier  ausser  Acht 
lassen,  da  uns  auch  die  Eltern  unter  Eid  bekundet  haben,  dass  ihr 
Sohn  häufig  und  plötzlich,  ohne  jeden  ersichtlichen  vernünftigen 
Grund  den  Einfall  bekam,  in?s  Ausland  zu  gehen;  dann  Hess  er  sich 
gar  nicht  zureden,  er  musste  weg,  und  er  Hess  Alles  Hegen.  Um  so 
grösserer  Werth  ist  diesen  Aussagen  der  Eltern,  die  unabhängig  von 
denen  des  Sohnes  erfolgten,  beizumessen,  als  sie  die  klinische  Be- 
deutung des  Symptoms  zu  würdigen  nicht  in  der  Lage  sind. 

Ich  glaube  annehmen  zu  dürfen,  dass  diese  Ausführungen  Ihnen, 
m.  H.,  den  Beweis  erbracht  haben,  dass  X.  zu  den  Degenerirten  mit 
ausgesprochener  Neigung  zu  impulsiven  Handlungen  gehört 

Damit  ist  aber  nur  der  erste  Theil  meiner  Aufgabe  gelöst,  und 
ich  habe  noch  zu  erörtern,  wie  unter  diesen  Umständen  seine  straf- 
baren Handlungen  aufzufassen  und  zu  beurtheilen  sind. 

Ich  möchte  die  Summe  der  ihm  zur  Last  gelegten  Thaten  aus 
praktischen  Gründen  in  zwei  Theile  theilen;  einmal  bitte  ich,  allein 
die  unerlaubte  Entfernung  aus  der  Garnison  berücksichtigen  und  dann 
die  Gesammtheit  der  anderen  Delicte  besprechen  zu  dürfen. 

Was  den  Thatbestand  der  unerlaubten  Entfernung  angeht,  so  ist 
der  mit  wenigen  Worten  wiedergegeben.  X.  verlangte  an  dem  frag- 
lichen Sonntage  Urlaub,  der  ihm  zuerst  bewilHgt,  dann  aber  vom 
Feldwebel  mit  Rücksieht  auf  eine  bald  abzusitzende  Gefängnissstrafe 
wieder  entzogen  wurde.  X.  hielt  den  Feldwebel  hierzu  nicht  für  be- 
rechtigt, und  er  ging  weg,  ohne  Urlaub  zu  haben. 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


65 


Hinsichtlich  der  strafrechtlichen  Würdigung  dieser  Handlung  sind 
wir  auf  seine  eigenen  Angaben  angewiesen,  und  wir  würden  es,  rein 
menschlich  betrachtet,  schon  verstehen,  wenn  X.  hierbei  die  Unwahr- 
heit sagen  würde,  um  dadurch  seine  Lage  besser  zu  gestalten.  Da 
aber  X.,  so  viel  schlechte  Eigenschaften  er  auch  haben  mag,  nach 
Anderer  und  meiner  Erfahrung  Glauben  verdient,  da  seine  Angaben 
unter  sich  und  mit  den  klinischen  Erfahrungen  übereinstimmen,  so 
darf  man  ihm,  meine  ich,  Glauben  beimessen. 

Nun  giebt  uns  X.  an,  dass  er  an  jenem  Tage  zur  Stadt  habe 
fahren  müssen;  es  sei  ihm  so  gewesen,  als  ob  er  wegreisen  müsse, 
und  wenn  er  angebunden  gewesen  wäre,  wäre  er  nicht  zu  halten  ge- 
wesen. Wir  werden  also,  wenn  wir  ihm  glauben,  seine  Wegreise  von 
der  Garnison  als  eine  impulsive  Handlung  deuten,  also  als  eine  Hand- 
lung, die,  nachdem  deren  Vorstellung  im  Bewusstsein  des  Indivi- 
duums aufgetaucht  ist,  in  die  That  umgesetzt  wird,  ohne  dass  das 
pro  et  contra  überlegt,  ohne  dass  deren  Tragweite  ermessen  wird. 
Aber  nicht  nur  das,  sie  muss  auch  sofort  ausgeführt  werden;  ein  dem 
Kranken  unverständlicher  Drang  zwingt  ihn  dazu,  eine  innere  Un- 
ruhe bemächtigt  sich  seiner,  die  nicht  eher  nachlässt,  bis  die  Hand- 
lung erfolgt  ist. 

Wir  haben  somit  einen  Zustand  vor  uns,  der  beide  im  §  51  St. 
G.  B.  verlangten  Kriterien  der  Unzurechnungsfähigkeit  erfüllt,  einmal 
einen  Zustand  krankhafter  Störung  der  Geistesthätigkeit  und  zweitens 
eine  dadurch  bedingte  Aufhebung  der  freien  Willensthätigkeit. 

Mit  um  so  grösserer  Berechtigung  müssen  wir  X.  den  Schutz 
des  genannten  Paragraphen  zusprechen,  als  wir  wissen,  dass  die 
Neigung  zu  triebartigen  Handlungen  gerade  unter  dem  Einfluss  von 
Affecten  sich  besonders  leicht  und  intensiv  geltend  macht;  es  ist  aber 
leicht  ersichtlich,  dass  X.  bei  seinen  lebhaften  Affectschwankungen 
die  Verweigerung  des  erbetenen  Urlaubs  besonders  peinlich  empfand, 
um  so  peinlicher,  als  er  die  nachträgliche  Zurückziehung  der  einmal 
ertheilten  Erlaubniss  als  eine  ungerechtfertigte  Handlung  ansah. 

Hinsichtlich  der  Beurtheilung  der  anderen  X.  zur  Las»t  gelegten 
Strafthaten  steht  uns  zweierlei  Material  zu  Gebote,  einmal  die  Aus- 
sagen des  X.,  über  deren  Verwendbarkeit  ich  auf  meine  Ausführungen 
von  vorhin  zurückweise,  sodann  die  Angaben  der  Zeugen. 

Was  X.  über  die  kritische  Zeit  anzugeben  vermag,  das  ist  herz- 
lich wenig;  aber  das  Wenige  bekundet  er  zu  den  verschiedenen  Zeiten 
immer  in  der  gleichen  Weise.  An  dem  betreffenden  Sonntage  ist  er 
nach  seiner  Schilderung  in  die  Stadt  gefahren  und  hat  dort  viel  Bier 
getrunken;  er  selber  schätzt  die  Menge  auf  30  Glas!  Er  erinnert  sich 

ArehiT  für  KrimJnalMthropologi«.  XI.  5 


Digitized  by  Google 


6ti 


II.  ScWl'LTZE 


nur  dunkel,  dass  er  sieb  Abends  längere  Zeit  auf  der  Strasse  mit 
einem  Mädchen  unterhalten  bat,  dass  er  am  andern  Morgen,  als  er 
halbwegs  nüchtern  aufwachte,  mit  seinem  Kameraden  Z.  im  Chaussee- 
graben lag.  Mit  diesem  hat  er  den  ganzen  zweiten  Tag  hindurch 
weitergetrunken,  und  um  sich  das  nöthige  Geld  zu  verschaffen,  noch 
seine  Uhr  versetzt. 

Wie  er  aber  an  diesem  Abend  von  der  Patrouille  heimgebracht 
worden  ist,  wie  er  in  der  Kaserne  empfangen  wurde,  das  weiss  er 
nicht;  er  hat  nur  das  unbestimmte  Gefühl,  als  ob  er  sich  widersetzt 
habe.  Von  allen  weiteren  Vorkommnissen  weiss  er  aus  eigener  Kennt- 
niss  gar  nichts.  Er  ist  nur  sehr  erstaunt,  als  er  am  zweiten  Morgen 
beim  Erwachen  sieh  in  der  Zelle  fand,  mit  Stricken  an  die  Pritsche 
gebunden.  Er  verspürte  etwas  Schmerzen  im  linken  Arm  und  hatte 
das  dunkle  Gefühl,  als  ob  er  gekämpft  habe. 

Auf  der  anderen  Seite  haben  wir  die  Aussagen  der  Zeugen.  Die 
einen  gaben  an,  X.  sei  ganz  gerade  gegangen,  er  habe  noch  gut  laufen 
können,  er  habe  eine  militärische  Haltung  angenommen,  er  habe  offenbar 
seine  Vorgesetzten  erkannt.  Andere  gaben  an,  X.  sei  nicht  sinnlos  be- 
trunken gewesen,  sondern  er  habe  gewusst,  was  er  gethan;  er  habe 
noch  ganz  vernünftige  Antworten  gegeben.  Dann  wieder  hören  wir, 
dass  er  „turkelte",  dass  er  wunderlich  war  im  Kopfe,  dass  er  den 
Officier  in  schlaffer  Haltung  und  eordialem  Tone  anredete,  dass  er 
vom  Feldwebel  Essen  verlangte,  da  er  noch  Geld  habe.  Weiter  erfahren 
wir,  dass  er  sich  wie  toll  geberdete,  dass  er  wüthete  und  tobte,  dass 
er  eine  Eisenstange  mitsammt  Krampe  losriss. 

Was  iässt  sich  nun  daraus  schliessen? 

Ich  möchte  gleich  vorw  eg  bemerken,  dass  ein  Laie  nicht  der  Sach- 
verständige sein  kann,  der  über  die  Frage  entscheidet,  ob  hier  eine 
sinnlose  Betrunkenheit  vorliegt  oder  nicht,  und  ich  halte  es,  neben- 
bei gesagt,  für  recht  bedenklich,  wenn  der  Untersuchungsrichter  die 
Vernehmung  eines  Zeugen  darüber  anordnet,  ob  die  Betrunkenheit 
so  stark  ist,  dass  nach  seiner  Ansicht  die  freie  Willensbestimmung 
ausgeschlossen  ist.  Wie  wenig  Verständniss  die  Zeugen  für  die  Beur- 
teilung derartiger  Zustände  haben,  das  scheint  mir  schon  daraus 
hervorzugehen,  dass  das  Heulen  des  Kameraden  von  X.  von  einem 
Zeugen  als  Ausdruck  der  Beue  autgefasst  wird.  Nach  Lage  der 
Sache  halte  ich  es  für  viel  wahrscheinlicher,  dass  man  es  hier  mit 
einer  selteneren  Spielart  der  Betrunkenheit,  mit  dem  sogenannten  heu- 
lenden Elend,  zu  thun  hat 

Wie  man  aber  auch  über  die  Urtheilsfähigkeit  der  Laien  gegen- 
über solchen  Zuständen  denken  mag,  das  Eine  steht  fest,  dass,  wenn 


Digitized  by  Google 


Psychiatrische  Gutachten. 


67 


eine  atypische  Reaction  des  Alkohols  in  Frage  steht,  nur  der  Psychiater 
berechtigt  ist,  zu  urtheilen.  Das  ist  der  gegebene  Sachverständige. 

Die  Zeugenaussagen  bieten  in  ihrer  Mannigfaltigkeit  hinreichendes 
Material  zu  einer  facbgemässen  Beurtheilung.  Wir  wissen,  dass  der 
Alkohol  bei  Degenerirten  weniger  auf  das  motorische  Gebiet  wirkt,  als 
bei  Andern;  und  in  der  That  fällt  es  den  verschiedenen  Zeugen  auf, 
dass  die  Bewegungen  des  X.  alle  sicher  und  schnell  erfolgen.  Daraus 
darf  natürlich  nicht  geschlossen  werden,  er  sei  nicht  sinnlos  betrunken 
gewesen,  ebensowenig  wie  aus  der  Thatsache,  dass  er  einen  Vorge- 
setzten vorschriftsmässig  grüsste.  Ich  meine,  das  ist  eine  Thätigkeit,  die 
bei  den  älteren  Soldaten  geradezu  automatisch  vor  sich  geht,  genau  so 
automatisch,  wie  das  Auf-  und  Zuschliessen  der  Hausthüre  durch  den 
heimkehrenden  Trunkenbold;  und  keinem  Menschen  wird  es  natürlich 
einfallen,  daraus  allein  den  Schluss  ziehen  zu  wollen,  dieses  Individuum 
sei  wohl  nicht  sinnlos  betrunken. 

Verfolgt  man  die  Zeugenaussagen  des  genaueren,  so  kann  man 
feststellen,  dass  X.  sich  zuerst  leidlich  geordnet  benimmt;  erst  in  dem 
Augenblick  tritt  er  so  wüst  und  roh  auf,  als  er  hört,  dass  er  in  die 
Arrestzelle  gebracht  werden  soll;  da  erst  widerstrebt  er,  während  er 
bis  dahin  ruhig  mitgeht,  er  widersetzt  sich,  und  nun  folgt  ein  Delict 
dem  anderen.  Nun  wissen  wir  aber,  dass  dieser  atypische  oder  com- 
plicirte  Bausch  ganz  plötzlich  und  unvermittelt  bei  dem  betrunkenen 
Individuum  einsetzen  kann  im  Anschluss  an  einen  Affect.  Ich  bin 
geneigt,  dies  auch  hier  anzunehmen,  und  ich  halte  es  für  nicht  un- 
wahrscheinlich, dass  X.,  als  er  den  Befehl  hörte,  dass  er  in  eine  Arrest- 
zelle gebracht  werden  sollte,  geraüthlich  sehr  alterirt  wurde  und  damit 
die  ungewöhnliche  Reaction  auf  die  Alkoholzufuhr  auslöste;  die  mo- 
torische Entladung,  die  nun  einsetzte,  ist  fast  typisch;  wir  begegnen 
ihr  vor  Allem  noch  bei  der  Epilepsie,  und  oft  genug  liegt  hier  sowohl 
wie  da  ein  Angstaffect  zu  Grunde.  Die  Aeusserung  von  X.,  er  habe 
das  Gefühl,  als  ob  er  gekämpft  habe,  lässt  es  nicht  ausgeschlossen 
erscheinen,  dass  auch  bei  ihm  die  Angst  die  Handlungen  dictirt  hat 

Doch  ich  möchte  nicht  auf  eine  weitere  Analyse  jenes  Zustandes 
eingehen.  Ich  glaube,  meine  bisherigen  Ausführungen  genügen.  Wir 
rinden  einen  durch  Zufuhr  grosser  Alkoholmengen  entstandenen  Zu- 
stand, der  mancherlei  Charakteristisches  hat;  eine  geringe  Betheiligung 
der  motorischen  Sphäre,  das  Nebeneinander  geordneter  und  unge- 
ordneter, unverständlicher,  widersinniger  Handlungen,  dann  intensive 
motorische  Entladung,  Verfallen  in  einen  tiefen  Schlaf.  Erwachen  aus 
ihm  mit  einer  fast  völligen  Erinnerungslücke. 

Alle  diese  Momente  sprechen  mit  einer  Sicherheit,  soweit  von  einer 

5* 


Digitized  by  Google 


68 


II.  Sc*hultzk 


solchen  bei  einer  Begutachtung  wie  der  vorliegenden  die  Rede  sein 
kann,  dafür,  dass  X.  sich  zur  Zeit  dieser  strafbaren  Handlungen  in 
einem  Zustand  von  Bewußtlosigkeit  befand,  in  welchem  er  der  Fähig- 
keit ermangelte,  planroässig  und  zielbewusst  zu  handeln  und  sich  zu 
entscheiden. 

Dass  auch  diese  Bewußtseinsstörung  nicht  auf  eine  selbstver- 
schuldete Trunkenheit  zurückzuführen  ist,  das  wird  dadurch  wieder 
mehr  als  wahrscheinlich  gemacht,  dass  X.  an  dem  fraglichen  Tage 
in  sich  den  Drang  fühlte,  zu  trinken;  er  wurde  dazu  wieder,  wie  er 
selbst  sagte,  geradezu  getrieben. 

Mithin  treffen  auch  hier  die  Voraussetzungen  des  §  51  St  G.B.  zu. 

Gestatten  sie  mir  noch,  m.  H.,  mit  einigen  wenigen  Worten 
Stellung  zu  der  Ansicht  der  Herren  Vorgutachter  zu  nehmen.  Ich 
will  durchaus  nicht  behaupten,  dass  X.  nicht  an  Dipsomanie  leidet 
und  nicht  von  diesem  Standpunkte  aus  zu  begutachten  sei. 

Ich  gebe  gerne  zu,  dass  Vieles  zu  Gunsten  der  Dipsomanie  oder 
der  weiteren  Diagnose  Epilepsie  spricht.  Aber  andererseits  hat  mich 
die  genaue  Beobachtung  des  X.  während  seines  sechswöchigen  An- 
staltsaufenthaltes in  dieser  Annahme  schwankend  gemacht 

Nur  einige  wenige  Punkte  möchte  ich  herausgreifen.  Er  gab 
mir  auf  meine  wiederholten  Fragen  an,  dass  er  vor  den  als  pathologisch 
gedeuteten  Reiseunternehmungen  weniger  das  Gefühl  der  Angst,  der 
Unruhe,  als  das  eines  Triebes  gehabt  habe,  dessen  Einwirkung  er  sich 
nicht  zu  entziehen  vermocht  habe.  Doch  das  will  nicht  viel  besagen. 

Auch  mir  gab  er  an,  dass  ihn  zeitweilig  eine  trübe  Stimmung 
überfalle,  aber  aus  eigenem  Antriebe  setzte  er  hinzu,  er  mache  sich 
Gedanken  wegen  seines  verfehlten  Trebens,  er  empfinde  Reue,  und  er 
denke  mit  Schrecken  an  die  Zukunft  Das  ist  doch  ein  gesundes 
Empfinden,  wie  wir  es  bei  X.  nur  recht  selten,  und  dann  auch  nur 
vorübergehend,  nicht  nachhaltig  finden.  Jedenfalls  liegt  kein  zwingen- 
der Grund  vor,  diese  Zustände  in  seinem  Gemüthsleben  als  periodische 
Depression  aufzufassen,  der  wir  so  oft  bei  Epileptikern  begegnen. 

Die  ungewöhnliche  Art  des  Rausches  sowie  Angstzustände,  wie 
deren  einer  im  Garnisonlazareth  beobachtet  ist,  sprechen  ebenfalls  nicht 
unbedingt  nur  für  Epilepsie,  da  die  gleichen  Erscheinungen  auch  auf 
dem  Boden  der  Degeneration  vorkommen. 

Was  ich  zu  Gunsten  meiner  Ihnen  hier  entwickelten  Ansicht  an- 
führen möchte,  das  ist  der  Umstand,  dass  diese  der  ganzen  Persön- 
lichkeit des  X.  meiner  Ansieht  nach  mehr  gerecht  wird. 

X.lässt  nicht  nur  zwischen  den  Episoden  viel  Auffallendes  erkennen, 
sondern  ist  vor  Allem  schon  ein  ab  ovo  psychopathisches  Individuum. 


Digitized  by  Goc 


Strafrechtliche  Gutachten. 


69 


Gross  ist  aber  der  Unterschied  zwischen  der  Ansicht  der  Herren 
Vorgutachter  und  meiner  Meinung  nicht;  er  liegt  mehr  auf  klinischem 
als  auf  strafrechtlichem  Gebiete.  Sind  wir  doch  Beide  der  Ueber- 
zeugung,  dass  X.  von  einem  krankhaften  Drang  beseelt  war,  der  die 
Straffreiheit  involvirt. 


Darauf  wurde  X.  entsprechend  dem  Antrage  des  Vertheidigers 
und  des  Vertreters  der  Anklage  nach  kurzer  Berathung  freigesprochen. 

Auf  Befragen  erklärte  ich  noch,  dass  X.  meiner  Ansicht  nach 
dienstuntauglich  sei,  dass  er  nach  dem  bisherigen  Vorleben  nichts 
Gutes  verspreche,  mithin  gemeingefährlich  und  einer  Irrenanstalt  zu 
überweisen  sei. 

X.  war  natürlich  wenig  von  dieser  Aussicht  erbaut,  um  zweifellos 
wieder  später  ebenso  sehr  auf  seine  völlige  geistige  Gesundheit  hin- 
zuweisen, wie  er  jetzt  angesichts  der  drohenden  Strafe  behauptete 
ein  Geisteskranker  zu  sein. 

Wenige  Stunden  nach  der  Freisprechung  schrieb  übrigens  X. 
seinen  Eltern  und  bat  sie,  ihn  bald  abzuholen,  aber  in  guter  Toilette 
zu  erscheinen,  um  auf  die  Herren  einen  guten  Eindruck  zu  machen. 


Digitized  by  Google 


III. 

Soll  die  Strafbarkeit  der  fahrlüssigen 
falschen  eidlichen  Aussage  vor  Gericht  im  Strafgesetzbuch 

beibehalten  werden? 

Von 

Juatizrath  B.  Martin,  Itechteanwalt  in  Nürnberg. 

Der  9.  Abschnitt  des  deutschen  Strafgesetzbuches,  umfassend 
$  153  bis  163  führt  die  üeberechrift  Meineid. 

§  153  sagt,  dass  mit  Zuchthaus  bis  zu  10  Jahren  bestraft  wird, 
wer  einen  ihm  zugeschobenen,  zurückgeschobenen  oder  auferlegten 
Eid  wissentlich  falsch  schwört. 

§  154  bedroht  mit  Strafe  denjenigen,  welcher  wissentlich  ein 
falsches  Zeugniss  oder  Gutachten  vor  den  zuständigen  Behörden  abgibt 

Für  obige  Frage  interessirt  noch  §  163,  welcher  in  Abs.  1  sagt: 

„Wenn  eine  der  in  den  §§  153  bis  163  bezeichneten  Handlungen 
aus  Fahrlässigkeit  begangen  worden  ist,  tritt  Gefängnissstrafe  bis 
zu  einem  Jahre  ein*'. 

Dieser  §  schaltet  sobin  aus  §  153  und  154  den  Thatbestand  des 
Wissentlichen  aus  und  setzt  an  dessen  Stelle  Fahrlässigkeit. 

Der  Rechtslehrer  Oppen hof  führt  in  seinem  Commentar  zum 
St  G.  B.  aus,  dass  bei  §  163  der  vollständige  Thatbestand  der  Verbrechen 
mit  der  Modification  vorliegt,  dass  statt  der  dort  erheischten 
Wissentlich kei t  der  Falschheit  eine  Fahrlässigkeit  bei 
der  Beurkundung  von  etwas  objectiv  U  n  w  a  h  r  e  m  vorliegt. 

Es  finde  also  §  163  auch  Anwendung  auf  einen  unrichtig  aus- 
geschworenem Glaubens-  oder  Ignoranzeid.  Oppenhof  ist  hierbei  noch 
der  Meinung,  dass  der  Umstand,  dass  der  Schwörende  von  der  Rich- 
tigkeit der  bekundeten  Thatsachen  überzeugt  war,  an  sich  die  An- 
wendung des  §  163  nicht  ausschliesse.  Ols  hausen,  welcher  in  seinen 
Anschauungen  milder  zu  sein  scheint,  sieht  in  Mangel  der  Anstrengung 
des  Gedächtnisses  eine  Fahrlässigkeit. 


Digitized  by  Google 


Soll  die  Strafbarkeit  der  fahrlässigen  falschen  eidlichen  Aussage  u.  s.  w.  71 


II. 

Bei  meinen  weiteren  Ausführungen  mache  ich  keinen  Anspruch 
auf  besondere  Gelehrsamkeit,  ich  will  mich  auch  in  keiner  Weise 
über  herrschende  Streitfragen  und  deren  Richtigkeit  einlassen.  Mein 
Boden,  auf  welchem  ich  stehe,  ist  derjenige  der  Praxis  und  meine 
Anschauungen  gründen  sich  auf  diejenigen  des  Volkes  und  auf  die 
Beobachtungen,  welche  ich  im  Verkehr  mit  denjenigen  Personen 
machte,  welche  meinen  Schutz  oder  meinen  Rath  in  Anspruch  nahmen. 
Im  Volke  sieht  man  die  Strafe  als  ein  Uebel  an,  welches  Denjenigen 
zu  treffen  bestimmt  ist,  welcher  die  als  allgemein  anerkannte  Rechts- 
ordnung verletzt,  und  zwar  absichtlich  verletzt,  wer  sich  über  die- 
selbe bewusst  hinwegsetzt.  Dagegen  hat  die  Meinung,  dass  es  auf 
den  Willen  des  Verletzenden  nicht  ankommt,  weil  die  Gesetzeskennt- 
nise  bei  Jedem  vorausgesetzt  wird,  im  Volke  nie  ein  Verständniss 
gefunden,  es  hat  vielmehr  das  Gefühl  sich  gegen  diese  Anschauung 
aufgelehnt. 

Klar  ist,  dass  Jeder  weiss,  dass  man  nicht  stehlen,  dass  man 
nicht  unterschlagen,  dass  man  nicht  betrügen,  dass  man  keinen  falschen 
Eid  schwören  darf.  Hierüber  herrscht  im  Volke  kein  Zweifel,  so 
wenig  wie  darüber,  was  man  unter  stehlen,  falsch  schwören  u.  s.  w. 
versteht. 

Aber  die  feinen  Doctrinen  und  Unterscheidungen,  die  oft  aufge- 
stellt wurden  und  die  Rechtssprechung  die  zum  Theil  noch  herrscht 
welche  eine  Handlung  zu  einer  strafbaren  stempelten,  für  welche  dem 
Volke  jedes  Verständniss  fehlt,  haben  ein  Unheil  bewirkt,  welches 
nur  Denjenigen  unbekannt  ist,  welche  dem  Empfinden  des  Volkes 
ferne  stehen. 

Ich  erwähne  nur  ein  Beispiel.  In  vielen  bäuerlichen  Gegenden 
ist  es  Brauch,  dass  nach  dem  sogenannten  Versprach,  d.  h.  wenn 
man  einig  ist,  dass  man  sich  heirathet,  der  Verkehr  mit  der  Braut 
im  Hause  derselben  dem  Bräutigam  gestattet  ist.  Derselbe  fensterlt 
d.  h.  steigt  Nachts  ein  und  bleibt  bei  seiner  Braut  Wenn  er  dies 
nicht  thut,  wird  er  für  einen  langweiligen  Buben  gehalten.  In  niederen 
Volkskreisen  wird  kein  Anstand  genommen,  dem  Bräutigam,  wenn 
die  Heirathspapiere  eingereicht  sind  und  die  Braut  mit  ihrer  Mutter 
zusammenlebt,  in  die  Familiengemeinschaft  aufzunehmen,  in  welcher 
er  nach  der  Hochzeit  ohnedies  verbleibt.  Dass  in  diesen  Fällen  die 
Eltern  wegen  Verbrechens  der  Kuppelei  mit  Zuchthausstrafe  von 
mindestens  1  Jahr  zu  verurtheilen  sind,  konnte  Niemand,  als  das 
Reichsgericht  begreifen.  Das  Volksbewusstsein  empörte  sich  hiergegen 


Digitized  by  Google 


72 


III.  Maktin 


derartig,  dass  Abhilfe  geschaffen  werden  musste.  Freilich  konnte 
man  in  Berlin  lediglich  einen  Beisatz  durchsetzen,  wonach  mildernde 
Umstände  zugelassen  wurden. 

In  Bayern  sind  meines  Wissens  nur  auf  Anzeige,  welche  meist 
Bosheit  geboren  hat,  Verurtheilungen  erfolgt,  als  das  Reichsgericht 
mit  seiner  strengen  Auffassung  hervortrat  und  es  wurden  Verurthei- 
lungen der  Gnade  des  Regenten  empfohlen.  Bei  einem  Falle  weiss 
ich,  dass  den  betroffenen  alten  Vater  nach  der  Verurtheilung  der 
Schlag  getroffen  hat 

Diese  Abschweifung  gehört  streng  genommen  nicht  zur  Sache, 
sie  ist  nur  insofern  von  Bedeutung,  als  ich  hiermit  beweisen  will, 
dass  Strafgesetze  dem  Volksbewusstsein  entsprechend,  klar  und  bundig 
sein  und  juristischen  Doctrinen  und  Auslegungen,  an  welche  das  Volk 
nicht  denken  kann,  keinen  Raum  gewähren  dürfen.  Eine  gesetzliche 
Bestimmung  aber,  wie  sie  nicht  sein  soll,  welche  nur  schädlich  und 
unheilvoll  wirken  kann,  ist  der  §  163  St  G.  B.  Was  nun  die  Eide, 
welche  gewöhnlich  geschworen  werden,  anlangt,  so  betreffen  sie  ent- 
weder bestimmte  wahrgenommene  Thatsachen,  unter  welchen  sowohl 
die  Zeugen  als  auch  die  Parteieide  fallen  und  worunter  ich  auch  die 
Eide  über  Angabe  von  Vermögensbestandtheilen  (Offenbarungseid) 
rechne  oder  Eide,  welche  in  der  Ueberzeugungsform  geschworen 
werden,  d.  h.  darüber,  dass  man  nach  gewissenhafter  Nachforschung 
zu  einer  bestimmten  Ueberzeugung  gelangt  ist.  Endlich  kommen  noch 
die  Eide  der  Sachverständigen  in  Betracht. 

III. 

Was  nun  die  Eide  der  Sachverständigen  anlangt,  so  ist  hier  meines 
Erachtens  jede  Fahrlässigkeit  oder  doch  jede  Verurtheilung  hieraus 
ausgeschlossen.  Jeder  Sachverständige  hat  die  Pflicht,  sein  Gutachten 
nach  reiflicher  Erwägung,  nach  bestem  Gewissen  abzugeben.  Es  wird 
schwer  sein,  ihm  nachzuweisen,  dass  er  nicht  nach  seinem  besten 
Wissen  das  Gutachten  abgegeben  hat 

Ist  das  Gutachten  aber  von  der  Art,  dass  es  gegen  alle  Regeln 
der  Kunst  und  Wissenschaft  sich  auf  einen  dem  Vorschlagenden 
dienenden  Standpunkt  stellt,  so  dass  die  Absicht  des  Sachverständigen 
unverkennbar  und  nachweisbar  ist,  dass  er  sich  gegen  besseres  Wissen 
in  den  Dienst  einer  Partei  stellt,  so  liegt  Fahrlässigkeit  überhaupt 
nicht  vor. 

Handelt  der  Sachverständige  aber  nach  bestem  Wissen  und  Ge- 
wissen, so  kann  man  ihm  Fahrlässigkeit  nicht  vorwerfen.  Denn  es 
handelt  sich  ja  um  sein  Wissen,  um  den  Umkreis  seiner  Kenntnisse 


Digitized  by  Google ! 


Soll  die  Strafbarkeit  der  fahrlässigen  falschen  eidlichen  Auasage  u.  8.  w.  73 


und  es  ist  verfehlt,  den  Maassstab  eines  höher  begabten  oder  kennt- 
nissreicheren  Mannes  als  Grundlage  dafür  anzunehmen,  dass  eine  Fahr- 
lässigkeit auf  Seite  des  Anderen  vorliege.  Wer  nach  seiner  Ansicht 
eine  Materie  beherrscht  hat  keinen  Anlass,  nach  Ansichten  Anderer 
zu  forschen  und  wer  jene  Ueberzeugung  in  sich  trägt,  hat  keinen 
Anlass,  sich  um  weitere  Anschauungen  umzusehen.  Entspricht  dieser 
Ansicht  dem  Hochmuthe  eines  beschränkten  Geistes,  so  ist  hierdurch 
noch  keine  Strafbarkeit  gegeben. 

IV. 

Zu  einem  gleichen  Resultate  kommt  man  beim  Parteieide  oder 
Zeugeneide  über  bestimmte  wahrgenommene  Thatsaehen. 

Hier  kann  nun  vorkommen,  entweder,  dass  man  ohne  es  zu  wissen, 
das  Bild  der  erlebten  Thatsache  falsch  aufgenommen  hat  oder  dass 
man  sich  nach  und  nach  in  der  Erinnerung  die  aufgenommene  That- 
sache in  einzelnen  Punkten  unrichtig  fixirt. 

Für  ersteren  Fall  kann  ich  ein  vor  Kurzem  selbst  erlebtes  Bei- 
spiel aufführen.  Eine  Dame  erklärte  mir,  dass  ich  in  einer  bestimmten 
hell  erleuchteten  Strasse  ihr  und  ihrem  Manne  Nachts  12  Uhr  be- 
gegnet sei  und  sie  nicht  gegrüsst  habe.  Ihr  Mann  bestätigte  dies.  Ich 
war  aber  an  diesem  Tage  schon  früh  nach  Hause  gegangen  und  dort 
geblieben.  Ich  konnte  ihr  den  Irrthum  nicht  ausreden.  Sie  ist  heute 
noch  von  dieser  Thatsache  überzeugt  und  würde  diese  sicherlich  mit 
reinem  Gewissen  beschwören.  Wenn  sie  nun  dies  in  der  That  be- 
schworen hätte,  könnte  man  einwenden,  dass  sie  in  einem  solchen 
Falle  aber  allen  Anlass  gehabt  hätte,  sich  zuerst  zu  erkundigen?  Dies 
kann  man  wohl  einwenden,  aber  diese  Dame  hat  eben  keinen  Anlass, 
sich  zu  erkundigen,  weil  ihre  Ueberzeugung  feststeht.  Es  ist  eben 
der  grosse  Fehler,  seinen  Nebenmenschen  nach  sich  selbst  zu  beur- 
theilen  und  insbesondere  aus  den  später  sich  ergebenden  Thatsaehen 
zu  seh  Hessen,  was  ein  Anderer  hätte  thun  sollen.  Man  könnte  hier 
sicher  nicht  sagen,  dass  ein  fahrlässiger  Eid  vorliegt,  weil  es  nicht 
schwer  war,  sich  vor  der  Vernehmung  hierüber  Kenntniss  zu  ver- 
schaffen. Es  lag  eben  für  die  Dame  nach  deren  innersten  Ueber- 
zeugung kein  Anlass  vor,  sich  zu  erkundigen.  Verfehlt  ist  die  Mei- 
nung, es  sei  eben  die  Pflicht  gewesen,  sich  zu  erkundigen,  womit  ich 
nicht  sagen  will,  dass  das  Gespenst  der  Verurtheilung  wegen  Fahr- 
lässigkeit nach  der  Doctrin  und  den  mehrere  Jahre  anhaltenden  An- 
schauungen des  Reichsgerichts,  des  Musterbildes  für  unsere  Strafrechts- 
pflege, diese  Dame  nicht  bedroht  hätte. 


Digitized  by  Google 


74 


111.  Martin 


V. 

Andere  Hegt  die  Sache  bezüglich  des  Offenbarungseides,  wonach 
Jemand  den  Bestand  eines  ihm  bekannten  Vermögens  angeben  soll. 
Hier  hat  Jeder  die  Verpflichtung,  bevor  er  schwört,  sich  genau  zu  in- 
formiren,  was  ja  auch  nicht  schwierig  ist,  da  die  anzugebenden  Gegen- 
stände vor  Augen  liegen  oder  doch  bekannt  sind.  Hat  der  Schwörende 
dies  gethan,  so  fällt  ihm  keine  Fahrlässigkeit  zur  Last,  hat  er  es  nicht 
gethan,  sondern  hält  er  es  nicht  für  der  Mühe  werth,  Nachforschungen 
anzustellen,  so  kann  von  Fahrlässigkeit  nicht  mehr  die  Rede  sein, 
dann  nimmt  er  eben  das  Risiko  des  wissentlich  falschen  Eides  auf  sich. 

VI. 

Nun  kommt  noch  der  Eid,  wonach  Jemand  beschwört,  nach  ge- 
wissenhafter Nachforschung  zur  Ueberzeugung  der  Richtigkeit  der 
beschworenen  Thatsache  gekommen  zu  sein.  Was  beisst  nun  Nach- 
forschung und  wie  weit  hat  sich  dieselbe  zu  erstrecken? 

In  den  meisten  Fällen  wird  die  Gelegenheit  Nachforschungen 
zu  halten,  eine  sehr  umgrenzte  sein.  Jedenfalls  kann  man  nur  da 
Nachforschungen  halten,  wo  man  glaubt,  etwas  sicheres  erfahren  zu 
können.  Wie  weit  diese  Nachforschungen  zu  gehen  haben,  wann  sie 
genügend  sind,  ergiebt  sich  nach  der  Individualität  der  Personen 
ganz  verschieden.  Es  geht  auch  hier,  wie  bereits  bemerkt,  nicht  an, 
seine  eigene  Pereon  bei  Beurtheilung  anderer  Personen  als  maass- 
gebend  zu  Grunde  zu  legen.  Hierzu  kommt,  dass  später  nach  durch- 
geführter Untersuchung  Quellen  auftauchen  können,  welche  dem 
Schwörenden  unbekannt  waren.  Man  ist  zu  leicht  dann  versucht, 
anzunehmen,  dass  auch  diese  Quellen  bei  einiger  Aufmerksamkeit 
hätten  gefunden  werden  können.  Diese  Annahme,  zu  welcher  spätere 
Ergebnisse  verleiten,  ist  eine  unrichtige.  Hat  Jemand  nach  seiner 
Meinung  Alles  das  gethan,  was  nach  seiner  Meinung  geeignet  war. 
eine  gewisse  Ueberzeugung  über  eine  Thatsache  zu  erhalten,  so  kann 
aus  eben  bemerkten  Gründen  der  geschworene  Eid  nicht  als  fahr- 
lässig angenommen  werden.  Wenn  Oppenhof  sagt,  dass  der  Um- 
stand, dass  der  Schwörende  von  der  Richtigkeit  der  bekundeten  That- 
sache überzeugt  ist,  an  sich  die  Anwendung  des  §  163  nicht  aus 
schliesst,  so  ist  diese  Meinung  meines  Erachtens  eine  verfehlte.  Was 
soll  denn  „an  sichu  bedeuten V  Wenn  Jemand  von  der  Richtigkeit 
der  beschworenen  Thatsache  überzeugt  ist,  beschwört  er  nach  seiner 
Ueberzeugung  die  Wahrheit  und  kann  nicht  bestraft  werden. 

Nicht  unberührt  kann  ich  eine  Anschauung  Oppenhofs  lassen. 


Digitized  by  Google  j 

i 


Soll  die  Strafbarkeit  der  fahrlässigen  falschen  eidlichen  Aussage  u.  s.  w.  75 

dass  fahrlässiger  Eid  dann  vorliegt,  wenn  der  aufgelegte  Eid  resp. 
dessen  Inhalt  fahrlässiger  Weise  missverstanden  ist  Was  soll  denn 
damit  gesagt  werden?  Wenn  ein  Eid,  was  überhaupt  nicht  vor- 
kommen soll,  derartig  ist,  dass  er  missverstanden  werden  kann,  so 
kann  Derjenige  nicht  gestraft  werden,  welcher  ihn  so  schwört,  wie 
er  ihn  verstanden  bat  Ein  aufgelegter  Eid  soll  übrigens  so  gefasst 
werden,  dass  ein  Missverständniss  nicht  möglich  ist.  liegt  aber  noch 
etwas  im  Eide  was  dem  Laien  ein  Missverständniss  ermöglicht,  so  ist 
es  Pflicht  des  Richters,  hierüber  dem  Schwörenden,  bevor  er  den  Eid 
abnimmt,  eine  Aufklärung  zu  geben.  Thut  er  dies  nicht,  so  trifft  ihn 
ein  schwerer  Vorwurf,  eine  Pflichtverletzung,  wegen  welcher  es  Un- 
recht ist,  den  Schwörenden  Missen  zu  lassen. 

VII. 

Interessant  ist  es  noch,  die  Rechtssprechung  des  Reichsgerichtes 
über  fahrlässigen  Falscheid  kennen  zu  lernen.  Hier  ist  vor  Allem 
zu  bemerken,  dass  ich  diejenigen  Urtheile  ausscheide,  welche  sich  auf 
den  Offenbarungseid,  wonach  Jemand  verpflichtet  ist,  sein  Vermögen 
anzugeben  und  die  Richtigkeit  dessen  zu  beschwören,  beziehen.  Denn 
wenn  Jemand  beschwört,  dass  die  vorhandenen  Mobilien  seine  Ehe- 
frau in  die  Ehe  gebracht  hat,  während  er  sie  auf  Abzahlung  kaufte, 
oder  wenn  Jemand  verschweigt,  dass  er  Theilhaber  einer  offenen 
Handelsgesellschaft  ist,  wenn  Jemand  seinen  Gehalt,  den  Besitz  eines 
Pelzrockes  verschweigt,  so  liegt  überhaupt  kein  fahrlässiger  Falscheid, 
sondern  ein  wissentlicher  Meineid  vor.  Ist  der  Fall  so  geartet,  dass 
er  einer  milderen  Beurtheilung  würdig  wäre,  so  ist  nicht  §  163  an- 
zuwenden, sondern  es  liegt  eben  ein  Mangel  in  der  gesetzlichen  Be- 
stimmung insofern  vor,  als  bei  §  153  mildernde  Umstände  nicht  vor- 
gesehen resp.  zugelassen  sind. 

Was  aber  die  übrigen  Fälle  anlangt,  so  sind  dieselben  insofern 
interessant,  als  sie  erkennen  lassen,  wie  gefährlich  es  ist,  dem  Richter 
eine  strafrechtliche  Bestimmung  an  die  Hand  zu  geben,  durch  welche 
ein  Angeklagter  ganz  den  Anschauungen  eines  Richters  oder  der  mo- 
mentan herrschenden  Richtung  in  die  Hände  gegeben  ist. 

Oppenhoff  hat  in  der  neuesten  Auflage  seines  Conimentare 
die  Meinung  ausgesprochen,  dass  es  auf  den  Grund  der  Fahrlässig- 
keit nicht  ankomme,  dass  dieselbe  auch  bei  einem  Rechtsirrthum  vor- 
kommen könne.  Rechtsirrthum  sei  regelmässig  nur  dann  als  Fahr- 
lässigkeit anzunehmen,  wenn  der  Schwörende  nach  Lage  des  concreten 
Falles  die  Pflicht  hatte,  sich  die  richtige  Kenntniss  zu  ver- 
schaffen.    Das   Reichsgericht  sagt  in   seiner  Entscheidung  vom 


Digitized  by  Google 


76 


III.  Martin 


21.  Juni  1S80,  dass  eine  allgemeine  Verpflichtung,  Bich  bei  einem 
Rechtsverständigen  über  die  einschlagenden  civilrechtlichen  Bestim- 
mungen zu  erkundigen,  nicht  überall  eine  verantwortlich  machende 
Fahrlässigkeit  enthalte.  Mit  solchen  Grundsätzen  und  Anschauungen 
kann  man  doch  in  der  Strafrechtspflege  nicht  arbeiten,  wo  es  darauf 
ankommt,  sich  in  die  Seele  des  Angeklagten  und  seine  Anschauungen 
hineinzudenken,  wenn  man  ihn  strafrechtlich  beurtheilen  will.  Wem 
man  auferlegen  will,  sich  erst  über  civilrechtliche  Bestimmungen  zu 
erkundigen,  von  diesem  muss  man  doch  erst  wissen,  ob  er  nach 
seiner  Geistesrichtung  dies  für  nöthig  hielt  Was  heisst  das  Wort 
nicht  Teheran?  was  heisst  concreter  Fall? 

Wenn  einmal  mit  solchen  Begriffen  gearbeitet  wird,  so  ist  es 
schon  besser,  eine  strafgesetzliche  Bestimmung  zu  streichen,  welche 
nur  zu  Ungerechtigkeiten  führen  kann  und  ich  stehe  stets  auf  dem 
Standpunkt,  dass  eine  ungerechte,  dem  Volke  nicht  verständliche  Ver- 
urteilung viel  mehr  Schaden  bringt,  als  wenn  einmal  ein  Schuldiger 
der  Bestrafung  entgeht 

Es  ist  dies  zwar  auch  eine  verbrecherische  Ansicht  in  den  Augen 
mancher  strenger  Kriminalisten,  allein  ich  halte  dieselbe  doch  für  die 
richtige. 

Am  IG.  Februar  1883  hat  das  Reichsgericht  ein  freisprechendes 
Urtheil  aufgehoben.  Es  hatte  ein  Zeuge  ein  bestimmtes  Ereig- 
niss,  über  welches  selbst  keine  Differenzen  vorlagen,  als  am  23.,  24., 
25.  Februar  geschehen  bezeichnet,  während  es  am  26.,  27.,  28.  Februar 
geschehen  war.  Der  Erstrichter  sprach  frei,  weil  der  Angeklagte  von 
der  Richtigkeit  seiner  Zeitangaben  im  Augenblick  der  Vernehmung 
überzeugt  gewesen  sei  und  eine  Pf  licht  dem  Zeugen  nicht 
obliegt,  vor  der  Vernehmung  hierüber  Erkundigungen  einzuziehen. 
Der  Zeuge  habe  lediglich  die  Pflicht,  nach  bestem  Wissen  auszusagen, 
was  er  zur  Zeit  der  Vernehmung  weiss. 

Das  Reichsgericht  hob  dieses  Urtheil  auf.  Die  Fahrlässigkeit  ist 
nach  dessen  Ansicht  zu  suchen  im  pflichtwidrigen  Verhalten  des 
Schwörenden,  welches  ihn  dahin  gebracht  hat,  die  Unwahrheit  eidlich 
zu  erhärten,  der  Zeuge  hätte  sich  vorbereiten,  Erkundigungen  ein- 
ziehen sollen,  es  handle  sich  nicht  um  fahrlässige  Unwissenheit,  sondern 
Fahrlässigkeit  in  der  Unterlassung  eines  Handelns,  wo  ein  solches 
geboten  war. 

Dieses  Urtheil  ist  unrichtig,  psychologisch  unbegreiflich.  Wer 
von  einer  Thatsache  überzeugt  ist,  hat  doch  gar  keinen  Anlass  sich 
zu  erkundigen,  ob  seine  Ueberzeugung  richtig  ist.  Und  wenn  Jemand 
sich  erkundigen  und  ein  Anderer  ihm  sagen  würde,  dass  die  Sache 


Digitized  by  Goc 


Soll  die  Strafbarkeit  der  fahrlässigen  falschen  eidlichen  Aussage  u.  s.  w.  77 

sich  anders  verhält,  darf  er  dann  von  seiner  bestimmten  Ueberzeugung 
abweichen?  Wie  ist  es  denn  dann,  wenn  der  Andere  eine  unrichtige 
Ueberzeugung  gehabt  hätte?  Wie  kann  man  sich  dann  vorbereiten? 
Weiss  man  denn,  was  man  Alles  gefragt  wird? 

Wenn  solche  Urtheile  bekannt  werden,  entstellt  eine  Unsicherheit 
in  der  Ergründung  der  Wahrheit,  indem  jeder  Schwörende  hinter  sich 
bereits  den  Staatsanwalt  sieht,  sich  nicht  mehr  traut,  eine  bestimmte 
Aussage  zu  machen,  sich  vielmehr  darauf  beschränkt,  seine  Aussagen 
als  seine  Meinung  zu  bezeichnen.  —  Diese  reichsgeriehtliche  Ent- 
scheidung hat  in  der  Praxis  schnell  ihre  Jünger  gefunden. 

Das  Reichsgericht  hat  aber  bald  selbst  eine  andere  Richtung 
'ingenommen.  In  seiner  Entscheidung  vom  8.  Januar  1892  hat  es 
den  Erstrichter,  welcher  nichts  Anderes  that,  als  dem  Geiste  des  Reichs- 
gerichts zu  folgen,  reprobirt  und  sich  dahin  geäussert: 

„.Der  oben  raitgetheilte  Satz  „Bei  gehöriger  Aufmerksamkeit 
konnte  und  musste  die  Angeklagte  einsehen,  dass  das  von  ihr  eidlich 
Bekundete  nicht  der  Wahrheit  entsprach-,  entbehrt  jedes  concreten, 
greifbaren  Inhaltes,  gibt  nur  eine  formelmassige  Umschreibung  der 
subjektiven  Voraussetzung  eines  fahrlässigen  Falscheides,  lässt  aber 
nicht  im  Mindesten  ersehen,  was  die  Angeklagte  hätte  bedenken  und 
worauf  sie  ihre  Aufmerksamkeit  hätte  richten  sollen,  um  die  bei  ihr 
festgewurzelte  Vorstellung  als  eine  solche  zu  erkennen." u  Das  Reichs- 
gericht ist  nun  der  Anschauung  geworden,  dass  der  Zeuge,  wenn  bei 
ihm  eine  Thatsache  nach  bestem  Wissen  zweifellos  feststeht,  sie  auch 
als  feststehend  zu  bekunden  hat  und  auch  beim  Widerspruch  anderer 
Zeugen  nicht  verpflichtet  ist,  zu  wiederholen,  dass  er  nur  sein  bestes 
Wissen  bekunde. 

Auch  am  16.  Februar  1894  musste  ein  Urtheil  aufgehoben  werden. 
Der  Erstrichter  hat  folgende  Ansicht  seiner  Verurtheilung  zu  Grunde 

gelegt: 

«Die  Angeklagte  hat  es  bei  der  Erinnerung  an  den  Vorfall  an 
der  gehörigen  Aufmerksamkeit  und  Vorsicht  fehlen  lassen  und  sie 
hätte,  wenn  sie  dieselbe  angewendet  hätte,  wozu  sie  genügende  Zeit 
und  Gelegenheit  hatte,  nach  den  ihr  eigenen  geistigen  Fähigkeiten 
erkennen  können  und  müssen,  dass  die  von  ihr  beschworene  That- 
sache den  wirklichen  Verhältnissen  nicht  entspricht.  Sie  war  zu  einer 
Prüfung  um  so  mehr  verpflichtet,  als  es  ihr  keinen  Augenblick  ent- 
gangen sein  konnte,  dass  diese  Bekundung  für  den  Ausgang  des  Straf- 
verfahrens von  maassgeblicher  Bedeutung  gewesen  ist." 

Mit  Recht  hat  das  Reichsgericht  dieses  Urtheil  aufgehoben  und 
ausgeführt : 


Digitized  by  Google 


78 


IU.  Martin 


„Diese  Begründung:  ist  unzureichend  und  beruht  auf  einer  Ver- 
kennung der  im  §  1 63  St  G.  B.  vorausgesetzten  Fahrlässigkeit.  Be- 
fand sich  die  Angeklagte  nun  einmal  in  einem  tatsächlichen  Irrthume, 
hatte  sich  bei  ihr  eine  falsche  Vorstellung  über  die  Reihenfolge  der 
in  Betracht  kommenden  Vorgänge  festgesetzt,  so  ist  nicht  verständlich, 
wie  sie  durch  „Aufmerksamkeit  und  Vorsicht44  ihren  Irrthum  ver- 
meiden konnte.  Es  muss  daran  festgehalten  werden,  dass  im  Allge- 
meinen, wie  der  erkennende  Senat  bereits  in  dem  Urtheile  vom 
8.  Januar  1902,  (Entsch.  des  R.-Gs.  in  Strafsachen  Bd.  XXII,  S.  297) 
hervorgehoben  hat,  das  Gedächtniss  durch  blosse  Anstrengungen  des 
Willens  und  der  Aufmerksamkeit  nicht  dazu  gebracht  werden  kann, 
richtig  zu  funetioniren.* 

Auch  am  2.  Getober  1894  war  das  Reichsgericht  in  die  Not- 
wendigkeit versetzt,  ein  Urtheil  aufzuheben  und  von  Interesse  ist 
folgende  Ausführung: 

„Es  wäre  daher  zu  prüfen  gewesen,  ob  und  inwiefern  der  Ange- 
klagte gleichwohl,  da  er  bestimmt  in  Abrede  stellte,  mit  dem  N.  ge- 
sprochen und  zusammen  mit  ihm  gegessen  zu  haben,  den  Zeugeneid 
verletzte.  Hierbei  hätte  insbesondere  erwogen  werden  müssen,  ob 
denn  wirklich  gerade  diese  Thatsache  im  Vergleiche  mit  dem  ander- 
weitigen Gegenstande  seiner  im  Uebrigen  nicht  beanstandeten  Aus- 
sage von  so  besonderer  Bedeutung  gewesen  war,  dass  sie  sich  seinem 
Gedächtnisse  mit  Noth wendigkeit  einprägen  musste.  Der  Umstand 
allein,  dass  andere  Zeugen  von  seiner  Aussage  abwichen,  konnte  dem 
Angeklagten  keinen  Anla&s  geben,  von  seiner  Aussage,  wenn  er  diese 
für  wahr  hielt,  abzugehen;  dass  ihm  aber  besondere  Anhaltspunkte 
zur  Auffrischung  seines  Gedächtnisses  geboten  seien,  oder  dass  er  sich, 
wie  es  in  dem  Urtheile  beisst,  in  Widersprüche  verwickelt  habe,  ist 
nicht  ersichtlich.  Der  erste  Richter  hat  offenbar  auf  die  Aussage 
der  erst  vernommenen  Th.'schen  Eheleute  erhebliches  Gewicht  gelegt 
und  ist  von  der  rechtsirrthümlichen  Annahme  ausgegangen,  dass  ein 
objectiv  falscher  Eid  entweder  auf  Vorsätziichkeit  oder  auf  Fahrlässig- 
keit zurückgeführt  werden  müsse,  während  eine  fahrlässige  Verletzung 
des  Zeugeneides  nur  angenommen  werden  darf,  wenn  der  Zeuge  eine 
objective  falsche  Aussage  abgiebt,  obwohl  er  bei  seiner  Vernehmung 
die  Wahrheit  hätte  wissen  können.*4 

Hiermit  hat  das  Reichsgericht  seine  Anschauung  vom  16.  Feb- 
ruar 1S83  missbilligt. 

VIII. 

Nach  dieser  Excursion  in  die  praktische  Rechtspflege  ist  aus 
derselben  zu  entnehmen,  dass  das  Reichsgericht  öfters  in  die  Lage 


Digitized  by  Google 


Soll  die  Strafbarkeit  der  fahrlässigen  falschen  eidlichen  Aussage  u.  8.  w.  79 

versetzt  war,  in  sehr  ernster  und  bestimmter  Weise  die  Anschauung 
des  Untergericbtes  über  fahrlässigen  Falscheid  zu  corrigiren. 

Welche  Fälle  aber  nicht  an  das  Reichsgericht  kamen,  weil  die 
Angeklagten  in  ihrer  Bestürzung  sich  unterworfen  haben  oder  nicht 
wussten,  dass  ihnen  noch  ein  Rechtsmittel  zu  Gebote  steht,  ist  unbe- 
kannt Jedenfalls  sind  die  wenigen  dem  Reichsgericht  unterstellten 
Fälle  nicht  erschöpfend  und  liegt  eine  Anzahl  von  Verurtheilungen 
vor,  welche  sich  anlehnend  an  die  Doctrinen  maassgebender  Rechtslehrer 
oder  der  momentanen  Auffassung  des  obersten  Gerichtshofes  besser 
nicht  erfolgt  wären. 

Fehlgriffe  in  der  Praxis  sind  nie  ausgeschlossen,  aber  im  höchsten 
Grade  bedenklich  erscheint  es,  wenn  das  Gesetz  die  Fehlgriffe  be- 
günstigt durch  Aufstellung  von  Begriffen,  welche  den  Richter  nur  zu 
leicht  verleiten,  seine  individuellen  kritischen  Anschauungen  als  maass- 
gebend  bei  Beurtheilung  der  geistigen  Vorgänge  anderer  Menschen 
zu  erachten.  Auch  der  gewissenhafteste  Zeuge  kann  irren,  er  kann 
sich  selbst  täuschen,  er  kann  je  nach  seiner  individuellen  Anschauung 
ein  ihm  gegebenes  Bild  anders  gestalten,  er  kann  auch  nach  und  nach 
durch  Beeinflussungen  sich  eine  andere  Ueberzeugung  bilden.  So 
lange  der  Zeuge  von  seiner  inneren  Ueberzeugung  nicht  abweicht, 
handelt  er  nicht  fahrlässig.  Würde  er  anders  aussagen,  so  wäre  diese 
von  seinem  Standpunkt  aus  betrachtet,  meineidig.  So  lange  er  aber 
eine  feste  innere  Ueberzeugung  hat,  hat  er  keinen  Anlass  hierüber 
erst  Erkundigung  einzuziehen  und  die  Meinung  Anderer  seiner  Ueber- 
zeugung zu  substituiren. 

Welcher  Richter  endlich  vermag  zu  beurtheilen,  ob  die  nach  bester 
Ueberzeugung  gegebene  Aussage  nur  auf  oberflächliche  Eindrücke 
sich  bezieht? 

Ich  schliesse  meine  Erörterungen  mit  dorn  Hinweise  auf  die  vor- 
trefflichen Ausführungen  des  Reichsgerichtsrathes  a.  D.  Dr.  Steng- 
lein in  Leipzig  in  den  Verhandlungen  des  26.  Deutschen  Juristen- 
tages Bd.  I.  (Gutachten)  S.  56,  welcher  diese  Frage  ebenfalls  ver- 
neinend beantwortet  und  hierbei  auch  die  bisher  in  verschiedenen 
Landern  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  berücksichtigt 

Es  ist  daher  nur  zu  wünschen,  dass  dieser  §  163  in  ein  Straf- 
gesetzbuch nicht  aufgenommen,  wo  er  besteht,  gestrichen  wird. 

Ich  möchte  nur  noch  bemerken,  dass  im  bayerischen  Strafgesetz- 
buch vom  10.  November  1861  eine  solche  Bestimmung  nicht  bestanden 
und  sich  in  der  Praxis  kein  Bedürfniss  nach  derselben  gezeigt  hat, 
wie  dies  auch  Reichsgerichtsrath  Stenglein  in  seinem  oben  bemerkten 
vorzüglichen  Gutachten  hervorhebt 


Digitized  by  Google 


IV. 


iSmile  Zola*  In  memoriam. 
Seine  Beziehung  zur  Kriminalanthropologie  und  Sociologie. 

Von 

Medicinalrath  Dr.  P.  Nack©  in  Hubertusburg. 

Dahingegangen  ist  der  gewaltige  Barde,  ein  Füret  im  Reiche  der 
Geister,  der  mit  Ibsen  und  Tolstoi  ein  seltenes  Dreigestirn  bildete, 
das  seine  tiefen  Furchen  in  die  Gedankenwelt  eines  halben  Jahr- 
hunderts zog.  Er  starb  seinen  tragischen  Tod  zur  rechten  Zeit,  sagt 
man,  just  als  sein  Stern  zu  verbleichen  begann. 

Wir  wollen  hier  nicht  Zola's  literarisch -künstlerischen  Werth 
untersuchen,  weil  dies  mehr  Sache  der  eigentlichen  Literaturhistoriker 
ist.  Noch  lebt  zudem  sein  Andenken  zu  frisch,  als  dass  man  hier  ein 
völlig  gerechtes  und  abschliessendes  Urtheil  darüber  fällen  könnte. 
Interessant  für  den  Unparteiischen  ist  es  aber  zu  sehen,  wie  auch 
seine  literarisch-künstlerische  Einschätzung  immer  höher  stieg,  nach- 
dem das  theologisch- moralisirende  Gebälfer  über  seine  angebliche  Un- 
sittlichkeit  allmählich  mehr  und  mehr  verstummte.1) 

War  es  ja  doch  Verblendung  zu  behaupten,  Zola  wälze  sich  ab- 
sichtlich in  Schmutz,  mit  Wollust  male  er  die  gewagtesten  Situationen 
aus  und  thue  dies  nicht  am  wenigsten,  um  Leser  anzulocken,  indem 
er  ihren  niederen  Trieben  schmeichle.  Es  gehört  nur  wenig  Ueber- 
legung  und  Lektüre  dazu,  um  solche  Beschuldigungen  als  albern  hin- 
zustellen. Da  er  sich  vorgenommen  hatte,  hauptsächlich  die  Nachtseiten 
des  zweiten  kaiserlichen  Paris  zu  schildern,  und  zwar  concreter  Weise, 
so  war  es  unausbleiblich,  dass  er,  wollte  er  ein  wirklicher  Sitten- 
schilderer  sein,  die  Personen  und  das  Milieu  möglichst  wahrheitsgetreu 

1)  Audi  die  ganz  einseitige,  /.  Th.  sogar  total  falhchc  Beurteilung  Zola's 
seiten»  Nordau's  (Entartung.  2.  Bd.  Berlin  1S93),  hat  zum  Glück  Zola  wenig 
geschadet.  Nordau  spielt  sich  gern  unter  Anderen  als  Psychiater  auf  und  bringt 
dann  oft  ganz  unhaltbare  Behauptungen  vor.  wie  er  denn  als  glühender  Verehrer 
Lombroso»  kritiklos  des»cu  mehr  als  zweifelhafte  Theorieen  auftischt 


Digitized  by  Google 


fimile  Zola. 


81 


darstellen  musste,  nicht  als  Fälschung  ä  la  Salontiroler  oder  etwa  so 
wie  Auerbach  die  dörflichen  Typen  verbal! bornisirte.  Er  musste 
also  die  Gedanken  und  die  Sprache  der  betreffenden  Berufs-  und 
Volksschichten  wiedergeben,  das  Jargon  der  feilen  Dirne  verwenden 
u.  s.  w.  Und  noch  gab  er  nicht  die  volle,  krasse  Nacktheit  wieder, 
sondern  deutete  Vieles  nur  an,  was  ein  Hintertreppen-Romanschrift- 
steller breit  und  lüstern  geschildert  hätte.  Selbst  sein  laszivstes  Werk: 
Nana,  lässt  dies  genugsam  erkennen.  Hier  würde  manch  anderer 
Schriftsteller  viele  Details  noch  weiter  ausgemalt  haben,  die  Zola 
nur  errat hen  lässt  Seine  Cynismen  sollen  nicht  als  solche  wirken, 
sondern  —  man  liest  dies  überall  zwischen  den  Zeilen  —  abschrecken 
und  zum  guten  Wege  leiten.  Zola 's  Romane  sind  nicht  nur  cultur- 
historisch  wichtig,  sondern,  wie  ich  behaupte,  eminent  moralisch, 
freilich  in  anderer  Weise  wirkend,  als  die  Moral  der  Geistlichen  und 
Lehrer.  Zuzugeben  ist  allerdings  ohne  Weiteres,  dass  diese  Art  von 
Moralpredigt  nur  für  Erwachsene  und  Erfahrene  passt,  die  zugleich 
die  mancherlei  Uebertreibungen ,  deren  sich  Zola  schuldig  macht, 
richtig  würdigen  können.  Für  die  Jugend,  den  Unerfahrenen  sind 
und  bleiben  sie  zum  grossen  Theile  nur  Giftblumen.  Damit  ist  also 
der  Kreis,  den  Zola's  Werke  finden  sollen,  wesentlich  eingeschränkt, 
aber  hier  wirken  sie  nicht  die  Sinne  kitzelnd,  sondern  tragisch,  und 
deshalb  „reinigend*4  im  Sinne  von  Aristoteles. 

Viele  Sittenschilderungen  hat  es  freilich  schon  vor  Zola  gegeben, 
Schilderungen  bald  der  höheren,  bald  der  niederen  Schichten,  bald 
mehr  wahr  oder  nicht,  bald  humoristisch  angehaucht  oder  nur  zur 
Belustigung  dienend  u.  s.  w.  Bei  Zola  ist  aber  Alles  bitter  ernst  Er 
ist  der  strenge  Sittenrichter  und  durch  Hinweis  auf  die  eiternden 
Wunden  glaubt  er  eine  Mission  zu  erfüllen.  Ein  Kritiker  nennt  ihn 
daher  mit  Recht  den  „Juvenal*  seiner  Zeit.  Trotz  fruchtbarer,  wenn 
vielleicht  auch  etwas  einseitiger  Phantasie,  die  ihn  befähigte,  immer 
neue  Gestalten  (ca.  2000!)  und  Lagen  zu  ersinnen,  ist  er  im  Grunde 
doch  der  gelehrte  Analytiker  und  Kritiker  geblieben,  ein  echter  Schüler 
Taine's,  der  erst  auf  Grund  von  massenhaften  wissenschaftlichen  Daten 
"eine  Romane  aufbaut  und  ihnen  so  einen  soliden,  dauernden  Unterbau 
giebt  Allerdings  passirt  es  ihm  hierbei  öfters,  dass  er  als  Laie  sich 
bez.  der  Tragweite  gewisser  Theorieen  irrt  —  z.  B.  betreffs  der  Ver- 
erbung — ,  oder  in  den  angesammelten  Notizen  Wesentliches  und  Un- 
wesentliches zusammen  verarbeitet  Das  sind  aber  immerhin  nur 
kleine  Ausstellungen.  Er  steht  durch  seine  Methodik  thurmhoch  über 
den  meisten  seiner  Zeitgenossen.  Seine  Sprache  ist  aber  ungelenk, 
grobkörnig,  man  merkt  es  ihm  an,  dass  er  kein  Vollblutfranzose  ist, 

ArehlT  für  KrimiB»lanthropologte.  XL  f> 


82 


IV.  XXCKE 


Sie  wird  daher  schneller  veralten,  als  die  seines  grossen  Vorgängers 
Balzac,  nnd  nicht  entfernt  reicht  sie  an  die  schöne  Diction  eines 
Bourget  oder  gar  an  das  elegante  und  fascinirende  Französisch  eines 
Marcel  Pr£vost  oder  Loti  heran. 

Zwei  deutliche  Penoden  lassen  sich  in  Zola's  Schaffen  erkennen. 
Die  erste,  grössere,  umfasst  sein  monumentales  Werk  der  Rougon- 
Macquart  Hier  ist  er  vorwiegend  Pessimist,  obgleich  er  in  seinen 
schwärzesten  Bildern  immer  noch  einige  Lichtpunkte  anzubringen 
weiss.  Er  lässt  sich  nicht  auf  Heilung  der  Schäden  ein;  er  will 
letztere  nur  schonungslos  aufdecken,  wobei  er  in  seinem  Hasse  gegen 
das  zweite  Kaiserreich  sicher  zu  weit  geht,  daher  manches  zu  schwarz 
malt  In  seinen  3  Städteroraanen  und  in  den  letzten  zwei  Werken 
—  das  dritte  ist  eben  im  Drucke  begriffen  —  zeigt  uns  Verfasser 
dagegen  ein  ganz  neues  Gesicht  Er  ist  hier  Reformator,  ungeschminkter 
Optimist  und  vollkommen  überzeugt,  dass  die  Menschheit  ganz 
gesunden  könne,  durch  das  Evangelium  der  Arbeit,  Abstreifen  dog- 
matischer und  abergläubischer  Fesseln  u.  s.  w.  Hier  jagt  er  leider 
solchen  Utopieen  nach,  dass  selbst  der  simpelste  Leser  sich  von  der 
Undurchführbarkeit  derselben  überzeugt  und  davon  sich  abgestossen 
fühlen  rauss,  was  zum  grossen  Theile  den  Niedergang  Ruhmes 
mit  bewirkte.  Auch  war  schliesslich  die  Phantasie  erlahmt,  die  Wieder- 
holungen und  Längen  wurden  immer  häufiger,  die  Situationen  manch- 
mal an  den  Haaren  herbei  gezogen,  ja,  Manches  erinnerte  bedenklich 
an  die  Technik  der  Hintertreppenromane.  Trotzdem  zeigen  sich  bis 
zuletzt  noch  viele  poetische  Perlen.  — 

Sein  Hauptwerk  ist  also  der  Cyklus  der  Rougon-Macquart,  und 
nur  staunend  kann  man  trotz  mancher  Einwendungen  das  Ganze  über- 
schauen. Es  ist  auch  nicht  der  nackte  Naturalismus,  der  den  Autor 
hier  leitet,  sondern  er  handelt  stets  seinem  Principe  getreu,  dass  ein 
Kunstwerk  ^ein  durch  ein  Temperament  gesehenes  Stück  Naturu  sein 
soll.  Trotz  möglichster  Beachtung  alier  Realien  und  scharfer  Beob- 
achtung von  I^and  und  Leuten  taucht  er  doch  alles  in  die  Färbung 
des  Prismas,  durch  welches  er  die  Welt  betrachtet.  Dadurch  erst 
kann  in  der  That  ein  Werk  zum  Kunstwerk  erhoben  werden,  wenn 
ein  subjectiver  Ton  überall  sichtbar  wird,  der  nackten,  absolut  objec- 
tiven  Photographie  gegenüber.  Diese  subjective  Seite  seines  Schaffens 
zeigt  sich  auch  in  seiner  merkwürdigen  Liebe  zur  Verkörperung  leb- 
loser Dinge,  wie  z.  B.  der  Lokomotive,  und  zwar  von  Anfang  an. 
Das  macht  kein  wahrer  Naturalist!  In  ihm  steckt  eben  mehr:  auch 
ein  Romantiker.  Zola's  warme  Menschen-  und  Gerechtigkeitsliebe 
ferner  pulsirt  überall  und  ringt  sich  schliesslich  zu  einem  unmöglichen 


Digitized  by  Google  j 


Kmile  Zola. 


83 


Optimismus  durch,  wie  wir  schon  sahen.  Nur  da,  wo  sein  Hass 
£egen  das  kaiserliche  Regiment  die  Oberhand  gewinnt,  wird  er  un- 
gerecht, weniger  schon  in  der  Aufstellung  gewisser  Typen,  wie  wir 
noch  sehen  werden.  Einmal  wird  er  sogar  aus  Connivenz  ungerecht. 
Deutscherseits  hat  man  ihm  nämlich  mit  Recht  den  Vorwurf  gemacht, 
dass  er  in  einem  grossen  Werke:  „la  D6bacle'k  die  deutschen  Soldaten 
meist  als  rohe  Barbaren  darstellte  und  zwar  wider  besseres  Wissen. 
Er  selbst  hat  seiner  Zeit  gebeichtet,  dass  er  vollständig  von  der  Grund- 
losigkeit dieser  Behauptung  tiberzeugt  sei,  dies  aber  seiner  franzö- 
sischen Leser  halber  gethan  habe,  welche  er  durch  seine  klassische 
und  wenig  schmeichelhafte  Darstellung  der  inneren  Ursachen  des  Zu- 
sammenbruchs auf  französischer  Seite  schwer  gekränkt  hatte.  Ver- 
zeihen wir  ihm  also  diese  offenbare  Lüge! 

Doch  wir  wollten  Zola  ja  von  einer  anderen  Seite  her  unter- 
suchen, bez.  seines  Verhältnisses  nämlich  zur  Kriminalanthropologie 
und  Sociologie.    Das  wird  uns  gleichzeitig  Gelegenheit  geben,  einige 
wichtige  allgemeine  Principien  zu  besprechen.  Eine  Vorfrage  erhebt  sich 
hier  zunächst    Was  befähigte  ihn,  sich  mit  den  Problemen  jener  Dis- 
ciplinen  zu  beschäftigen?  Von  jeher  hatte  er  sich  speciell  für  Natur- 
wissenschaften interessirt,  damit  natürlich  auch  für  den  Causalzu- 
*ammenhang  der  Dinge.    Dem  bio-  oder  sociologischen  Causalnexus 
nachzudenken  scheint  ihm  aber  erst  während  seiner  Studienzeit  beige- 
kommen zu  sein,  angeregt  wohl  durch  das  wahre  Kaleidoskop  mensch- 
licher Typen  in  den  Romanen  des  grossen  Balzac,  dann  aber  beson- 
dere durch  das  Studium  Ta ine's.    Durch  Letzteren  beeinflusst,  er- 
kannte er  immer  mehr,  dass  jeder  Charakter,  jedes  mensch- 
liche Thun  die  Resultante  eines  angeborenen  Elements 
und  des  Milieus  im  engeren  und  weiteren  Sinne  sei.  Er 
ward  also  überzeugter  Determinist  und  glaubte  fast  mathema- 
nsch den  Charakter  und  die  kommenden  Dinge  aus  oben  genannten 
Hauptfactoren  construiren  zu  können.   In  thesi  hat  er  sicher  Recht. 
Wenn  es  nämlich  gelänge,  absolut  sicher  den  angebornen  —  vielleicht 
richtiger  gesagt:  eingeborenen  —  Factor  eines  Menschen  in  allen 
Details  zu  kennen,  ferner  genau  das  Milieu,  in  dem  er  lebte,  sowie 
die  daraus  niedergelegten  Gedächtnisshilder  und  die  Gedankenwelt, 
wenn  man  endlich  die  ihn  erfüllenden  Gedanken  und  Gefühle  in  den 
einer  Handlung  vorangehenden  Minuten,  nebst  dem  begleitenden  all- 
gemeinen Körperzustand  sicher  feststellen  könnte,  so  müsste  absolut 
sicher  jede  Handlung  oder  Unterlassung  in  jedem  Momente  seines 
Lebens  construirbar  sein.    Da  aber  leider  alle  diese  Prämissen  uner- 
füllbar sind,  so  ist  der  Schluss  zwar  hinfällig,  darum  aber  noch  lange 

6* 


Digitized  by  Google 


84 


IV.  SÄCKE 


nicht  falsch.  Er  ist  sogar  logisch  ahsolut  richtig,  nur  die  Prämissen 
können  nie  ganz  erfüllt  werden,  immerhin  aber  doch  bis  zu  einem 
gewissen  Grade.  Das  Ganze  steht  also  zweifelsohne  auf  einer  soli- 
deren Basis  als  alle  sonstigen  metaphysischen  Schlüsse.  Der  Deter- 
minismus und  die  Lehre  des  Nichtexistirens  eines  freien  Willens  im 
eigentlichen  Sinne  bildet  daher  mit  Recht  eine  stolze  Errungenschaft 
der  heutigen  Naturwissenschaft,  die  auch  immer  mehr  und  mehr  von 
der  Rechtswissenschaft  und  Philosophie  anerkannt  wird,  freilich  mit 
der  dogmatischen  Theologie  sich  schlecht  verträgt 

Mit  diesem  Grundsatze  des  Determinismus  hat  Zola  schon  einen 
Fuss  in  die  Kriminalanthropologie  gesetzt.  Sein  Fehler  ist  vielleicht 
nur  der,  dass  er  seine  Constructionen  doch  hie  und  da  etwas  zu  ge- 
wagt aufbaute.  Weiter  war  er  von  dem  tiberwiegenden  Ein- 
flüsse des  endo-  über  den  des  exogenen  Factors  im 
Menschenleben  völlig  tiberzeugt,  namentlich  bez.  der  Wirkung 
der  Vererbung.  Hier  ging  es  ihm  jedoch  leider  so,  wie  es  vielen 
iAien  ergeht:  er  übertrieb  diesen  Einfluss.  „Die  Stammmutter ,  sagl 
Sommerau ')  in  seiner  lesenswerthen  Studie  über  Zola,  .eine  ge- 
borene Fouque,  ist  schwachsinnig  und  epileptisch  und  hat  chronische 
Geisteskrankheit  in  ihre  Sippe  gebracht,  von  der  kein  einziges  Mit- 
glied völlig  gesunde  Nerven,  einen  völlig  normalen  und  harmonischen 
Charakter  hat."  Dies  ist  fabelhaft  übertrieben !  Eine  solche  Familie 
hat  es  kaum  jemals  gegeben.  2)  Auch  in  seinem  „Dr.  Pascal"  hat  er 
die  Vererbungstheorie  auf  die  Spitze  getrieben.  Aehnliches  passirt  be- 
kanntlich gleichfalls  I  bsen.  Man  vergesse  aber  nicht,  dass  Zola  kein 
Arzt,  noch  weniger  ein  Irrenarzt  ist;  ihm  sind  also  solche  Uebertrei- 
bungen  nicht  allzuhoch  anzurechnen.  Ein  Verdienst  ist  es  jedenfalls 
von  ihm,  dass  er  im  Gegensatz  zu  den  neuesten  Schriftstellern  bewusst 
auf  den  grossen  Einfluss  des  endogenen  Elements  hinwies  und  weiter- 
hin auch  bewusst  den  Wirkungen  des  Milieus  auf  dasselbe  nachgeht, 
während  Balzac  dies  alles  mehr  unbewusst  thut  und  jedenfalls  den 
angeborenen  Factor  viel  weniger  in  Anschlag  bringt.3)  Das  Milieu  haben 
schon  viele  Schriftsteller  vor  oder  gleichzeitig  mit  Zola  dargethan, 
wenn  auch  nicht  immer  mit  klarer  Absicht  und  nicht  so  eindringlich. 
Denn,  um  diesen  Einfluss  darzulegen,  ergeht  sich  Zola  oft  in  die 

lt  Semmerau,  ftmilc  Zola.  Wissenschaftliche  Beilage  der  Leipziger  Zeitung. 
1902.  Nr.  12t».  7.  Octbr. 

2)  Nordau  (I.e.)  behauptet,  dasB  die  Geschichte  der  Familie  Kerangal  den 
Stoff  zu  Zola's  sämnitlichcu  Romanen  geliefert  habe  was  er  natürlich  nicht 
beweisen  kann  —  und  dass  der  Stammbaum  der  Kougon-Macquart  dem  der 
Korangars  nachgebildet  wäre. 

8)  Dass  Balzac  aber  schon  durch  reine  Beobachtung  Vieles  richtig  voraus- 
sah, zeigt  die  Notiz  im  Arcluvio  di  psichiatria  etc  1002.  p.  fi05. 


Digitized  by  Go 


I'lmile  .Zola. 


85 


geringsten  Details,  in  häufig  weitschichtige  Ausmalung,  deren  Zweck 
gerade  dem  Leser  anfangs  nicht  einleuchten  will. ')  So  werden  die 
traarigen  hygienischen  Verbältnisse  der  Armen,  ihre  schlechte  Nah- 
rung, das  Spärliche  von  Licht  und  Luft,  der  Schmutz,  das  Cantinen- 
leben  u.  s.  w.  in  grausiger,  fast  photographischer  Treue  wiedergegeben. 
Ebenso  aber  auch  die  Atmosphäre  des  Reichthums,  Luxus  u.  s.  w.,  kurz 
alle  Höhen  und  Tiefen  der  menschlichen  Gesellschaft. 

Ein  grosses  Verdienst  Z  ola'  8  beruht  ferner  darin,  dassersehr 
früh  schon  auf  den  „männertödtenden"  Alkohol  hinwies 
and  seine  furchtbaren  Folgen  nicht  bloss  für  das  Individuum  und  das 
Familienleben,  sondern  namentlich  für  die  Nachkommenschaft  dar- 
stellte. Jeder,  der  den  „Todtschläger"  gelesen  hat,  sieht  mit  Schaudern 
die  Menschen  in  der  ekeln  Fuselregion  sich  bewegen:  und  wer  mit 
den  schrecklichen  Folgen  des  Alkohols  einigermaassen  vertraut  ist, 
wird  die  wahrheitsgetreue  Schilderung  des  Verfassers  nur  bewundern 
können.  Mit  fast  cynischer  Offenheit  riss  er  den  Verband  von  der 
Wunde  los  und  zeigte  sie  den  Menschen  als  abschreckendes  Beispiel. 
Damals,  als  der  „Todtschläger"  zuerst  erschien,  kannte  das  Publikum 
diesen  Erbfeind  des  Menschen  in  Paris  relativ  noch  wenig  und  hielt 
deshalb  die  Beschreibung  Z  o  1  a  's  für  ungeheuer  übertrieben.  Als  jedoch 
vor  etlichen  Jahren  dasselbe  Werk  in  Form  eines  Dramas  dort  auf  den 
Brettern  erschien,  waren  alle  Anwesenden  über  die  Wahrheit  der  Bilder 
geradezu  verblüfft  und  erschüttert.  Hatte  doch  Jeder  unterdess  am 
hellen  lichten  Tage  die  traurigen  Opfer  des  Soffs  sogar  auf  den 
eleganten  Boulevards  genügsam  studiren  können!  Aber  nicht  nur 
die  Zerrüttung  aller  Familienbande  durch  den  Schnapsteufel  wird  uns 
vorgeführt,  wie  auch  das  selbstverständliche  Zurückgehen  der  pecu- 
nären  und  socialen  Lage,  sondern  wir  sehen  den  Trinker  intellektuell, 
besonders  aber  ethisch  immer  tiefer  sinken  und  sogar  zum  Verbrecher 
werden.  Gerade  dieser  Zusammenhang  zwischen  Alkohol 
und  Verbrechen  tritt  überall  klar  zu  Tage.  Nicht  weniger 
drastisch  sehen  wir  die  Wirkung  des  Fusels  auf  die  Kinder,  wie  sie 
so  oft  von  Geburt  an  geistige  und  moralische  Krüppel  sind  und  es 

Ii  Wenn  N  ordau  sagt,  es  »ei  in  der  Dichtkunst  eine  Verirrung,  die  Theorie 
de*  Milieu»  vorzubringen,  so  bestreite  ich  das  entschieden.  Die  Phantasie  hat 
dadurch  keinen  Schaden  gelitten  und  wahre  Poesie  lässt  sich  sicherlich  auch  auf 
wissenschaftlicher  Basis  errichten,  wie  wir  dies  z.  B.  in  Jordan 's  ..Demiurgos-* 
neben.  Anderweitig  meint  Nordau:  „Statt  künstlerischer  Gestaltung  versucht 
er.  uns  Wissenschaft  zu  geben,  und  er  giebt  uns  falsche  Wissenschaft  . . Auch 
«las  ist  falsch,  abgesehen  davon,  dass  uns  Zola  zwar  keine  strenge  Wissen- 
schaft giebt,  sicher  aber  auch  keine  falsche,  wenigstens  nicht  allgemein  gesprochen. 
Ein  Hanptverdienst  liegt  sicher  mit  darin,  dass  er  gewisse  wissenschaftliche  That- 
>aehen,  die  eben  berührt  wurden,  erst  popularisirte. 


Digitized  by  Google 


8H 


IV.  NÄCKK 


durch  das  traurige  Milieu  nocii  mehr  werden.  Typisch  hierfür  ist 
die  kleine  Nana  im  „Todtschlägeru.  Schlecht  genährt,  elend  aussehend, 
sehen  wir  in  ihr  schon  alle  späteren  Schattenseiten  angedeutet.  Früh- 
zeitig geschlechtlich  erregt,  späht  sie  durch  die  halbgeöffnete  Thür 
des  Schlafzimmers,  wo  der  betrunkene  Vater  eben  mit  der  Mutter 
coitirt   So  kann  nichts  Anderes  als  eine  Dirne  aus  ihr  werden! 

Aber  auch  die  übrigen  Wurzeln  des  Verbrechens  wer- 
den aufgedeckt  Es  giebt  da  „geborene  Verbrecher"  im  Sinne 
Lombroso's  —  die  wir  bekanntlich  ablehnen  — ,  ferner  Leidenschafts- 
Gelegenheitsverbrecher  in  Hülle  und  Fülle ;  und  Zola  hätte  nicht  der 
grosse  Schilderer  menschlicher  Leidenschaften  sein  müssen,  wenn  er 
nicht  auch  hier  den  nahen  Schritt  zum  Verbrechen  dargethan  hätte.1) 
Wir  sehen  den  traurigen  Einfluss  von  Noth  und  Elend  auf  das  Ver- 
brechen, ebenso  aber  auch  des  Geldes,  der  Habsucht,  der  Weiberherr- 
schaft  u.  s.  f.  bei  gewissen  Menschen.  Die  Psyche  des  Verbrechens 
wird  secirt.  Hierbei  lässt  sich  deutlich  erkennen, dass  Zola  von  einer 
speeifischen  Verbrecherpsychologie  nichts  wissen  will, 
sondern  sie  nur  aus  der  normalen  Psyche  gleichsam  herauswachsen 
lässt.  Wir  sehen  genug  äusserlich  schon  abstossende  Delinquenten. 
Auch  die  Gefahren  des  Geschlechtstriebs  und  seiner  Perversionen  werden 
geschildert,  wie  überhaupt  wohl  Alles,  was  die  Abwege  der  mensch- 
lichen Seele  kennzeichnet. 

Aber  alle  äussere,  scharfe  Beobachtung  würde  Zola  wenig  ge- 
nützt haben,  wäre  er  nicht  zweitens  zugleich  auch  ein  feiner  Psycho- 
log gewesen.  Am  prägnantesten,  fast  peinlich,  tritt  dies  in  seinem 
.lugendwerk,  in  Therese  Raquin,  in  Erscheinung.  Jeder  Gedanke 
wird  hier  zergliedert  und  logisch  reiht  sich  ein  Gedanke  an  den  an- 
deren, eine  Handlung  an  die  andere.  Man  hat  von  gewissen  Seiten 
dieses  Werk  als  Hintertreppenroman  bezeichnet  und  seine  Psychologie 
als  falsch  hingestellt.  Das  ist  sicher  unrichtig.  Wie  die  Charaktere 
einmal  gegeben  sind,  musste  Alles  logisch  so  vor  sich  gehen  und 
nicht  anders.   Das,  was  selten,  aussergewöhnlich  ist,  ist  darum  noch 

l)  Lombrogo  (Nordau  I.e.»,  sagt  freilich  bez.  der  Gestalt  des  Morden* 
Lantier  in  „La  bete  huraaine":  „Zola  hat  meiner  Uebcrzeugung  nach  Verbrecher 
im  Leben  nicht  beobachtet . .  .  Seino  Verbrechergestalten  machen  nur  den  Ein- 
druck des  Blassen  und  Verzeichneten  gewisser  Lichtbilder,  die  Portrait«  nicht 
nach  dem  Leben,  sondern  nach  Oelgcmälden  wiedergeben."  Ob  dies  Urtheil 
wirklich  gerechtfertigt  ist,  in  dieser  Allgemeinheit  wenigstens,  möchte  ich  sehr 
bezweifeln  und  mit  mir  gewiss  Andere  auch.  Ein  Mann,  der,  wie  Zola,  die 
Monscheu  so  beobachtet  hat,  wird  genug  verbrecherische  Personen  aller  Art  an- 
getroffen haben.  Auch  die  Mörder  stellen  durchaus  nicht  immer  das  Bild  dar, 
wie  es  Lombroso  schematisch  entwirft.  Es  ist  mir  ausserdem  sehr  wahr- 
scheinlich, dass  Zola  bei  seiner  Gründlichkeit  die  Gelegenheit  ergriffen  hat,  die 
Insassen  eines  Gefängnisses  zu  besuchen. 


Digitized  by  Googl 


Kmilc  Zola. 


87 


nicht  falsch.  Wir  vergessen  immer,  das«  auch  im  gewöhnlichen  Leben 
die  sogenannten  Normalen  in  so  manchen  Dingen  sich  abnorm  ver- 
halten und  dass  unendlich  viel  Zwischenstufen  von  hier  bis  zur  geistigen 
Erkrankung  führen.  Davon  muss  selbstverständlich  auch  die  Psycho- 
logie betroffen  werden.  Um  also  in  psychologischen  Dingen  einen  ge- 
rechten Maassstab  zu  gewinnen,  dürfen  wir  nicht  fragen:  wie  würdest 
du  dich  in  einem  solchen  Falle  verhalten,  sondern:  wie  kann  und  darf 
die  betreffende  Person  mit  ihren  angeborenen  Eigenschaften  und  in 
ihrem  Milieu  sich  benehmen?  Stimmt  Letzteres  mit  den  Prämissen 
überein,  so  ist  die  Psychologie  wahr.  Wenn  uns  nun  trotzdem  die 
Folgerichtigkeit  in  Themse  Raquin  peinlich  berührt,  so  kommt  es  daher, 
dass  wir  1.  nicht  gewöhnt  sind,  unsere  eigenen  Gedanken  und  Handlungen 
so  eingebend  zu  analysiren;  und  2.  die  geschilderten  Charaktere  uns  ab- 
gössen. Ganz  Aehnliches  erleben  wir  ja  auch  in  der  grossartigen  No- 
velle von  Otto  Ludwig:  „Zwischen  Himmel  und  Erde8  und  in  Bour- 
get's  „le  disciple%  dessen  Held  fast  die  Grenze  der  Wahrscheinlich- 
keit streift,  trotzdem  aber  sehr  wohl  denkbar  ist.  Auch  in  Tolstoi's 
r  Auferstehung"  haben  wir  eine  ähnliche  Seelenanalyse  oder  in  Dosto- 
jewski^ „Raskolnikow*.  So  eingehend  psychologisch  wie  in  Therese 
Raquin  sind  freilich  die  meisten  anderen  Figuren  Zola's  nicht  behandelt 
Wir  werden  hier  vielmehr  gezwungen,  die  Zergliederung  nach  einigen 
Andeutungen,  Handlungen  oder  Unterlassungen  selbst  vorzunehmen. 
Trotzdem  tritt  uns  bei  selbst  flüchtig  Gezeichneten  meist  eine  hin- 
reichend scharfe  Charakterisirung  entgegen,  so  dass  ich  nie  habe  be- 
greifen können,  wie  Zola  bloss  Typen,  Schemen,  Abstractionen,  aber 
keine  lebenden  Menschen  gezeichnet  haben  soll.  Sicher  kommt  es 
ihn)  zunächst  auf  das  Allgemeine,  Typische  an,  z.  B.  im  Bauern,  im 
Geldprotzen,  in  der  Dirne  u.  s.  f.  Daneben  aber  giebt  es  stets  noch 
eine  Menge  rein  individueller  Züge,  die  sich  zu  einem  besonderen, 
persönlichen  Charakter  zusammenschliessen. 

Freilich  geschieht  es  bisweilen,  dass  Zola  dabei  auf,  ich  will  nicht 
sagen,  unmögliche,  aber  doch  sehr  gesuchte  Wege  geräth,  oder  aber 
Züge  bringt,  die  mindestens  überflüssig  sind,  ja  unästhetisch  wirken. 
Im  Momente  fallen  mir  einige  Beispiele  aus  seinen  Städteromanen: 
Rome  und  Paris,  ein.  Die  jugendliche  Gräfin  in  „Ronie*  hatte  dem 
directen  oder  indirecten  Anstürmen  ihres  Geliebten,  ihres  leiblichen 
Vetters,  nach  fleischlicher  Umarmung  bisher  stets  widerstanden.  Als 
nun  der  Mann  auf  dem  Todtenbette  lag,  entkleidet  sie  sich  in  Gegen- 
wart ihrer  Umgebung,  bereut  in  ihrer  heissen  Liebe,  dass  sie  seinem 
Wunsche  nicht  früher  nachgab  und  will  dies  jetzt  bei  dem  Sterbenden 
nachholen!  Eine  widerliche,  trotzdem  vielleicht  nicht  unpsychologische 


Digitized  by  Go 


1 


88  IV.  NXcke 

Handlang,  die  aber  um  so  ekler  wirkt,  als  vorher  die  erschütternde 
Scene  der  letzten  Oelung  vor  sich  gegangen  war.  Weiterhin  sehen 
wir  den  brutalen,  uncultivirten  I^andcuraten,  der  Früchte  vergiftet  hat, 
um  eine  seinem  hohen  Gönner  missliebige  Person  aus  dem  Wege  zu 
schaffen.  Auch  dies  ist  durchaus  möglich  und  sicher  nicht  bloss  im 
Mittelalter  vorgekommen,  wie  hier  und  da  gewisse  Mordprocesse  katho- 
lischer Geistlicher,  besonders  im  Süden  Europas,  oder  gar  im  spani- 
schen Amerika  beweisen.  Aber  diese  immerhin  überaus  seltene  Hand- 
lung war  hier  ganz  unnöthig,  da  der  Tod  des  Geliebten  der  Grafin 
ganz  anders  hätte  herbeigeführt  werden  können.  Wahrscheinlich  wollte 
aber  Zola  in  seinem  Hasse  gegen  die  Priester  ihnen  etwas  am  Zeuge 
flicken,  wobei  er  jedoch  sicher  nicht  daran  dachte,  diesen  Vorgang 
etwa  verallgemeinert  zu  wissen.  Hat  er  doch  manche  herrliche  Gestalten 
unter  ihnen  gezeichnet.  So  kam  es  jedenfalls,  dass  Manche  ..Rome* 
zu  den  Hintertreppenromanen  zählen,  was  absolut  falsch  ist  Ich  er- 
innere ferner  an  den  Ingenieur  in  „Paris",  der  in  seinem  verkehrten 
Fanatismus  gegen  die  Religion  die  Sacr6-Coeur-Kirche  auf  dem  Mont- 
martre in  die  Luft  zu  sprengen  beabsichtigt,  woran  er  in  der  elften 
Stunde  nur  durch  den  Bruder  verhindert  wird.  Sicher  ist  ein  solcher 
ganz  zweckloser  Fanatismus  möglich,  aber  in  dieser  Gestalt  brauchte 
er  in  dem  Stücke  nicht  aufzutreten. 

Wir  sehen  also  Zola  nicht  bloss  verschiedenartig  die  Krimi- 
nalanthropologie  streifen,  sondern  als  feinen  Psychologen  auch  die 
Kriminalpsychologie.  Aber  damit  noch  nicht  genug,  zeigt  er  sich  uns 
auch  als  kundiger  Sociolog.  Er  schildert  meisterhaft  die  einzelnen 
Volksschichten,  von  unten  bis  oben,  in  besonderen  Repräsentanten, 
denen,  wie  gesagt,  jedoch  stets  noch  individuale  Züge  anhaften.  Er 
führt  unserem  Auge  so  den  Proletarier,  den  Bürger,  den  Rentner, 
den  kleinen  und  grossen  Beamten,  den  Börsianer,  Geldprotzen,  Par- 
venü, den  alten,  verarmten  Adligen,  den  kleinen  Krämer,  den  Gross- 
kaufmann,  den  Diplomaten  u.  s.  w.  vor.  Diese  Personen  sind  im  All- 
gemeinen so  wahr  geschildert,  dass  sie  eben  in  jedem  I^ande  und  zu 
jeder  Zeit  vorkommen  können  und  das  eben  verleiht  ihnen  die  all- 
gemeine Bedeutung.  Manche  Charaktere  kann  man  freilich  von  einer 
gewissen  Einseitigkeit  oder  Uebertreibung  nicht  freisprechen,  besonders 
wenn  sie  mehrfach  in  gleicher  Zeichnung  auftreten  und  deshalb  erst 
recht  den  Eindruck  des  Typischen  zurücklassen. 

So  bat  Z  o  1  a  z.  B.  in  „la  Terre"  dem  Bauer  sicher  zu  viel  Schlimmes 
aufgehalst.')    Wer  aber  denselben  genauer  kennen  lernt,  wobei  es  im 

1)  Siehe  Notiz  3  auf  S.  !>4  dies«*  Aufsatzes. 


Digitized  by  Google 

i 


Kmile  Zola. 


89 


Allgemeinen  ziemlich  gleichgültig  ist,  wo  der  Bauer  sich  befindet,  wird 
dem  Kerne  der  Darstellung  nur  zustimmen  können.  Der  Geiz,  die 
Habsucht,  der  Ultraconservatismus,  das  Fehlen  jeglicher  Ideale,  das 
gewöhnliche  Heiraten  aus  Geldrücksichten,  die  nicht  seltene  geistige 
Beschranktheit  trotz  gewisser  Schlauheit  u.  s.  w.,  sind  solche  Schatten- 
seiten, die  jeder  Kenner  nur  bestätigen  wird.  Aus  dem  Milieu  und  aus 
der  Inzucht  wird  man  diese  Qualitäten  erklären  können.  Natürlich  giebt 
es  viele  Ausnahmen,  doch  kommt  es  immer  darauf  an,  was  das  Häu- 
figere ist  Auf  dem  3.  internationalen  psychologischen  Congresse  zu 
München  im  Jahre  1896  habe  ich1)  speciell  diese  Punkte  näher  be- 
leuchtet, und  zwar  nach  eigener  Erfahrung  und  nach  Besprechung  mit 
einem  Collegen,  der  diese  Verhältnisse  gut  kannte.  Auf  diesem  Con- 
gresse protestirten  Verschiedene  gegen  meine  Ausführungen,  unter  An- 
derem Prof.  v.Mayr,  der  den  Bauern,  speciell  den  bayerischen,  energisch 
in  Schutz  nahm  und  sagte,  dass,  wenn  meine  Darstellung  des  Bauern- 
charakters richtig  wäre,  sich  dies  nur  auf  Sachsen  beziehen  könnte,  wo 
vielfach  die  Industrie  auf  den  Charakter  nachtheilig  wirke.  Nun  habe  ich 
aber  meine  langjärigen  Beobachtungen  gerade  in  einer  Gegend  Sachsens 
gemacht,  die  von  Industrie  so  gut  wie  frei  ist.  Dass  aber  selbst  die 
Meinung  v.  Mayr's  bez.  des  bayerischen  resp.  des  süddeutschen  Bauers 
unrichtig  ist,  weisen  namentlich  die  Bauerngeschichten  von  Maxi- 
milian Schmidt  und  die  ähnlichen  von  Rosegger  auf.  Neuer- 
dings hat  Ludwig  Thoma  (München  1902)  einen  Bauernroman 
„Hochzeit*  herausgegeben.  Prof.  Stern2)  sagt  hierbezüglich :  „Dem 
Verfasser  ist  es  vor  Allem  darum  zu  thun,  den  schweren,  zähen  Eigen- 
nutz wohlangesessenen  Bauernthums,  die  völlige  Unterordnung  jeden 
persönlichen  Gefühls  unter  das  nackte  prosaische  Herkommen,  die 
Abwesenheit  jeder  besseren  seelischen  Regung  in  verschiedener  Deut- 
lichkeit vor  Augen  zu  bringen.14  Thoma  geht  also  noch  bedeutend 
weiter  als  ich  es  that  und  entschieden  zu  weit,  sodass  er  sich  Zola 
nähert  Alle  echten  Bauerngeschichten  der  Weltliteratur  stimmen  in 
der  Hauptsache  mit  dem  von  mir  Geschilderten  überein.  Man  denke 
z.  B.  an  den  Simplicissimus !  Ich  will  hier  nur  an  die  häufige  Be- 
obachtung erinnern,  dass  der  Bauer  eher  den  Thier  -  als  den  Menschen- 
arzt holt  und  Letzteren  am  wenigsten  beim  Dienstpersonal.  Freilich, 
wo  die  Industrie  einwirkt,  ändert  sich  der  Charakter  und  ich  glaube, 
im  Gegensatze  zu  v.  Mayr,  zum  Besseren.  Die  Jugend  vom  Lande 

1)  Näcke,  Ueber  Kriminalpsychologie.  Erweiterter  Vortrag,  gehalten  auf 
dem  3.  internationalen  Congress  für  Psychologie  zu  München.  Wiener  klin. 
Rundschau.  1696.  Nr.  46— 4ö.   Dort  sehe  man  alles  Nähere  ein. 

2)  Besprochen  im  Dresdener  Journal  vom  30.  Septbr.  1902. 


Digitized  by  Google 


90 


IV.  NXckk 


erscheint  heute  psychologisch  zum  Theile  anders  geartet,  als  früher, 
wie  ich  mich  wiederholt  überzeugte.  Sie  nähert  sich  im  Denken  und 
Fühlen  mehr  der  übrigen  Welt,  mit  der  sie  ja  vielmehr  in  Berührung 
kommt  als  die  Altvordern,  was  nur  ein  Vortheil  ist.  Gewiss  bringt 
die  Cultur  auch  hier  Schattenseiten,  doch  scheinen  mir  die  Vorzüge 
grössere  zu  sein.  Man  halte  mir  nicht  die  patriarchalischen  Ver- 
bältnisse von  früher  vor,  wie  sie  namentlich  auf  den  grossen  Gütern  in 
Ostpreussen,  Mecklenburg  u.s.w.  bestanden,  und  die  eher  nach  Tyrannei 
und  Sklaverei  rochen.  So  lange  der  Untergegebene  unterwürfig  sich 
zeigte,  ging  Alles  gut.  Sobald  er  aber  wagte,  eine  eigene  Meinung 
zu  äussern  oder  gar  ein  Freiheitsgelüste,  so  waltete  der  Kantschu 
seines  Amtes.  Freilich  ist  und  war  dies  bei  den  eigentlichen  Bauern 
viel  weniger  der  Fall,  aber  doch  bis  zu  einem  gewissen  Grade.  Auch 
das  Inslitut  des  „Auszugs"  fällt  sehr  zu  Ungunsten  der  Bauern-Psy- 
chologie  aus. 

Wenn  bei  der  Psychologie  des  Bauern  oder  anderer  Berufsklassen 
oft  so  diametrale  Meinungen  geäussert  werden,  so  liegt  dies  daran,  dass 
jeder  Beobachter  andere,  aber  immer  nur  beschränkte,  dazu  oft  genug 
rein  subjectiv  gefärbte  Erfahrungen  macht,  also  nur  auf  den  Eindruck 
sein  Dogma  gründet  Das  wird  auch  so  lange  bestehen,  als  es  noch 
nicht  gelungen  ist,  eine  wissenschaftliche  Untersuchungsmethode  bei 
Psychologie  von  Berufsarten,  Völkern  u.  s.  w.  zu  finden,  so  lange  also 
der  Willkür  Thür  und  Thor  offen  stehen.  Trotzdem  hat  Jeder  das  Recht 
—  und  so  auch  ich  —  seine  eigene  Meinung  vorzutragen,  voraus- 
gesetzt, dass  er  sich  der  möglichen  Fehlerquellen  stets  bewusst  bleibt. 

Der  Leser  verzeihe  mir  diese  kleine  Abschweifung,  die  mir  aber 
aus  principiellen  Gründen  wichtig  erschien.  Zola  hat  also  die  unan- 
genehmen Hauptzüge  des  Bauern  festgehalten,  wenn  auch  übertrieben, 
und  die  guten  meist  vernachlässigt.  Im  Romane  „au  bonheur  des  dames" 
wird  uns  dann  klassisch  der  kleine  Krämer  geschildert,  der  mit  seinen 
zurückgebliebenen  Ansichten  gegen  den  modernen  Geschäftsbetrieb  um- 
sonst ankämpft.  Wunderbar  in  der  lakonischen  Sprechweise,  in  seiner 
Brutalität,  Sorglosigkeit  und  Leichtsinnigkeit  sehen  wir  weiter  den  Berg- 
mann auftreten.  Und  derselbe  bleibt  in  der  Hauptsache  überall  gleich. 
Ein  specieller  Kenner  des  Zwickauer  Kohlenbezirks  erzählte  mir,  dass 
Zola 's  Typen  von  Bergleuten  genaue  Photogramme  der  Wirklich- 
keit wären.  Aber  auch  der  Handarbeiter,  der  ehrliche  Handwerker, 
der  Unternehmer  u.  s.  w.,  sie  werden  uns  mehr  oder  weniger  gut  vor- 
geführt Andererseits  die  hohe  und  niedere  Frauenwelt,  von  der  ehr- 
lichen Frau  bis  zur  verachteten  Dirne  herab.  Ein  schöner  Zug  Zola'» 
bleibt  immer  der,  dass  er  uns  selbst  in  des  Verworfensten  Seele  noch 


Digitized  by  Google 


I 


Kmile  Zola. 


Hl 


einige  Lichtpunkte  zeigt  und  uns  so  nicht  alle  Hoffnung  aufgeben 
lässt  Wie  versöhnt  uns  z.  B.  Die  Tragik  von  Xanas  Tod  mit 
ihrer  traurigen  Vergangenheit! 

Selbstverständlich  musste  bei  so  genauer  Darstellung  der  Personen 
das  Milieu  ebenfalls  nicht  zu  kurz  kommen.  Und  fast  bin  ich  geneigt, 
hier  die  Stärke  Zola's  grösser  zu  sehen  als  in  der  Schilderung  von 
Personen.  Er  kann  in  der  Ausmalung  der  Details,  die  das  Mosaik- 
bild  zusammensetzen  sollen,  nicht  genug  thun,  daher  die  häufigen 
Widerholungen  und  scheinbaren  Längen.  Er  erreicht  damit  aber  eine 
fast  greifbare  Wirklichkeit,  Am  Anfang  von  rNanaa  sehen  wir  das 
Theater  geöffnet,  und  die  U»ute  strömen  hinein.  Wir  riechen  förmlich 
den  Gasgeruch,  hören  das  Geräusch  der  sich  füllenden  Plätze,  der 
knisternden  Toiletten,  das  gedämpfte  Reden  u.  s.  w.,  kurz  wir  empfinden 
in  uns  das  Entstehen  und  Wachsen  der  Feststiramung.  Wie  anders 
ist  das  Milieu  in  den  traurigen  Kneipen  des  „Todtschlägers*  oder  unter 
den  Bergleuten  in  „Genninal".  Wer  ist  nicht  mit  Leib  und  Seele  bei 
den  Salonschilderungen  oder  bei  der  päpstlichen  Pilgeraudienz  in„Rome" 
oder  auf  dem  Rennplatze  von  Longchamps?  Wer  schaudert  nicht  bei 
der  Beschreibung  der  fürchterlichen  üeberschwemmung  der  Garonne 
oder  der  Einnahme  der  Mühle  im  Kriege?  Zola  zeigt  sich  überall 
als  grossartiger  Massenschilderer  und  Massenpsycholog.  Man  erkennt 
die  Macht  der  Suggestion  —  man  denke  z.  B.  an  die  Streikscenen  im 
Gennina]  — ,  man  sieht  die  Entfesselung  der  bete  humaine,  wenn  der 
geeignete  Augenblick  kommt.  Man  trifft  alle  Momente  wieder,  die 
Sighele  und  andere  Autoren  hervorheben.  Wie  wird  weiter  die 
weibliche  Menge  bezaubert,  wenn  sie  in  die  festlich  geschmückten 
Räume  des  grossen  Bazars  zum  Ausverkaufstage  tritt  und  wir  sehen, 
wie  sie  zum  Theile  der  Verhöhnung  unterliegen  muss. 

So  könnte  ich  noch  Vieles  anführen,  doch  mag  das  Gegebene 
genügen.  Hier  erhebt  sich  aber  eine  wichtige  Frage.  Zola  zählt  be- 
kanntlich seine  Personen  und  Geschichten  zu  den  „Documenta  humainsu. 
Hat  er  Recht?  Ich  glaube  es  entschieden.  Selbstverständlich  kommen 
diese  immerbin  nur  ersonnenen  Geschichten  an  wissenschaftlichem 
Werthe  nicht  gleich  den  von  Gelehrten  studierten  wirklichen  That- 
sachen,  wie  z.  B.  bei  Feuerbach  oder  im  Pitaval  (resp.  dessen 
Nachahmern).  Wenn  wir  aber  bedenken,  dass  wir  doch  solche  wirk- 
liche documents  humains  relativ  noch  recht  wenige  besitzen,  der 
kaleidoskopischen  Wirklichkeit  gegenüber,  so  dürfen  wir  jene,  die  ein 
Dichter  mit  freier  Benutzung  concreten  Materials  uns  bringt,  darum 
noch  nicht  verwerfen  und  zu  leicht  befinden,  zumal  wir  dann  eine 
neue  und  mögliche,  von  der  Wissenschaft  bisher  noch  nicht  studierte 


Digitized  by  Google 


92 


IV.  Xäcke 


menschliche  Seite  kennen  lernen  und  unser  Augenmerk  auf  sie  richten 
können.  Auch  unsere  psychologischen  Kenntnisse  werden  erweitert, 
indem  wir  immer  neue  Combinationen  als  durchaus  möglich  vor  uns 
sehen.  Die  Wissenschaft  kann  aus  ihnen  also  sicher  Vieles  lernen 
und  der  Satz  Nordau's:  „Welch'  eine  Kinderei!  Die  Wissenschaft 
kann  [mit  Erdichtung  nichts  anfangen"  ist  also  ganz  unberechtigt. 
Dessoir1)  hat  sicher  Recht,  wenn  er  sagt,  dass  unsere  Menschen- 
kenntniss  zum  grossen  Theile  aus  Romanen  stammt  Letzteres  ist 
aber  nur  dann  werthvoll,  wenn  die  Romane  gut  sind.  Sie  erweitern 
zweifelsohne  den  geistigen  Horizont  Faute  de  mieux  sind  also  Zola 's 
Romane  wichtig  und  verdienen  durchaus  das  Interesse  des  Psycho- 
logen und  Soziologen.  Der  bekannte  Soziolog  und  Kriminalpsycholog 
Ferriani  hat  daher  auch  mit  gutem  Recht  immer  wieder  auf  die  hohe 
Bedeutung  der  Werke  von  Zola,  Ibsen,  Tolstoi,  Bourget, 
Dostojewski  u.  s.  w.  hingewiesen,  als  auf  eine  nie  versiegende 
Quelle  menschlicher  Weisheit.  Wissen  wir  dies  nicht  auch  z.  B.  vom 
„Wilhelm  Meister",  trotzdem  dies  nur  ein  Dichterproduct  ist?  Wie 
unendlich  viel  kann  man  bez.  der  Psychologie  der  Liebe  bei  Marcel 
Pr£vost  lernen!  Wenn  auch  zahlreiche  Kriminalerzählungen  wie  im 
Pitaval  uns  authentisches  Material  liefern,  oder  die  „geheimen  Ge- 
schichten" Bünau's,  selbst  Kriminalromane  älaGobinau,Temme, 
0.  Klausemann  u.  s.  w.  solches  mit  verarbeiten,  so  wirkt  das  doch 
nicht  so  auf  das  Gemüth  und  die  Phantasie  des  Lesers  ein,  wie  die 
Geistesproducte  eines  wahren  Dichters,  die  daher  viel  nachhaltiger  sich 
geltend  machen  und  gewisse  Wahrheiten  stärker  einprägen.  Das  aber 
ist  gerade  einsehr  wesentlicher  Punkt! 

Das  Mileu  wirklich  wissenschaftlich  zu  bearbeiten,  ist  bei 
dem  ungeheuren  Durcheinander  von  Gewebsfäden  aller  Art  bisher  un- 
möglich gewesen.  Man  hat  sich  daher  begnügt,  nur  eineine  dieser  Fäden 
zu  verfolgen,  z.  B.  die  Statistik  der  Armuth,  des  Verbrechens,  Selbst- 
mords, der  unehelichen  Geburten,  der  Löhne,  der  Lebensdauer  u.  s.  w. 
So  haben  wir  bis  jetzt  sogar  wissenschaftlich  nur  einen  sehr  unge- 
nügenden Einblick  in  das  sociale  Gewebe.  Dass  ein  Dichter,  selbst 
ein  Zola,  wissenschaftlich  davon  noch  wenigergeben  kann,  ist  klar. 
Was  er  aber  zu  leisten  vermag,  ist:  einen  allgemeinen  und  gewaltigen 
Eindruck  des  Ganzen  zu  geben,  den  selbst  die  Darstellung  aller  ein- 
zelner Fäden  nicht  gewähren  kann.  Dieser  Eindruck  wird  um  so 
grösser  sein,  je  me  hrer  den  Erfahrungen  der  Meisten  entspricht.  Und 
diesen  Eindruck  gewinnt  man  bei  Zola.    Dass  er  nicht  das  wirk- 

1)  Dessoir,  Die  sociale  Stellung  iler  Kunst.    Die  Woche.  1902.  Nr.  43. 


Digitized  by  Google 


KmiJe  Zola. 


93 


liehe,  ganze  Leben  in  seine  Romane  eintragen  kann,  wie  Nordau  sagt 
ist  richtig;  das  wird  billiger  Weise  von  ihm  aber  Niemand  verlangen. 

Aach  die  Personen,  die  er  schildert,  sind,  wie  wir  sahen,  meist 
richtig  anfgefasst  Es  fragt  sich  nun:  sollen  diese  wirklich  einen 
Typus  darstellen,  d.  h.  einen  in  der  betreffenden  Berufsclasse  oder 
Volksschicht  gang  und  gäben  oder  wenigstens  sehr  häufigen  ?  oder  sollen 
sie  nur  einzelne  Charaktere  und  Personen  wiedergeben?  Es  ist  sicher 
Zola  nie  eingefallen  zu  behaupten,  dass  eine  von  ihm  geschilderte 
Gestalt  stets  einen  Typus  in  obigem  Sinne  bedeuten  sollte.  Das  legen 
meist  nur  die  Leser  oder  die  Kritik  hinein.  Nur  wo,  wie  in  „la 
terreu  der  Bauer,  mehrere  Personen  in  gleicher  Art  beschrieben 
werden,  hat  er  offenbar  einen  Typus  darstellen  wollen.  Der  beste 
Beweis  dafür  ist,  dass  in  einem  und  demselben  Romane  meist  gute 
und  böse  Repräsentanten  derselben  Species  zur  Beschreibung  gelangen. 
So  z.  B.  in  rRome;':  gute  und  böse  Priester,  in  „Germinal~:  gute  und 
böse  Bergleute  u.  s.  w.  Nur  das  Verhältnis  einer  bestimmten  Person 
zur  Anzahl  der  Berufsgenossen  u.  s.  w.  kann  den  terrainus  technicus: 
Typus,  bestimmen.  Diese  statistische  Arbeit  hat  der  Dichter  nicht 
unternommen.  Wenn  wir  nun  trotzdem  in  seinen  meisten  Gestalten 
Typen  erkennen  oder  zu  erkennen  glauben,  so  liegt  dies  offenbar 
daran,  dass  wir  die  geschilderten  Charaktere  in  ihrem  Kern  so  häufig 
wiederfinden,  zumal  Zola  absichtlich  mehr  das  Allgemeine,  als  das 
Individuelle  betont  Nie  ist  es  ihm  beigekommen,  alle  Financiers  als 
Schurken,  alle  Priester  als  Heuchler,  Lügner  u.  s  f.  darzustellen.  Er 
wollte  nur  zeigen,  dass  solche  Leute  wirklich  vorkommen,  und  zwar 
jrar  nicht  so  selten.  Damit  hat  er  einen  Typus  geschaffen,  dessen 
Abschätzung  in  der  Häufigkeit  zu  den  übrigen  Typen  desselben  Be- 
rufs, derselben  Volksschicht,  er  dem  Leser  ruhig  überlässt. 

Direct  falsch  ist  die  Behauptung  Nordau *a:  „ Die  Sittengeschichte 
legt  die  unterhaltlichen  Romane  Zola's  geringschätzig  bei  Seite  und 
greift  zu  den  langweiligen  statistischen  Tafeln,  wenn  sie  Thatsachen 
braucht.14  Nein,  sie  muss  sich  ihrer  —  natürlich  cum  gran  salis  — 
ebenso  bedienen,  wie  der  Werke  eines  Balzac  oder  der  „promessi 
sposiu,  des  Decamerone,  des  Simplicissimus,  wie  der  Dramen  der  alten 
Tragöden,  Shakespeares  u.  A.,  wie  der  Schilderungen  eines  Juvenal, 
Martial  u.  s.  f.  Der  schwerste  Vorwurf  aber,  den  Nordau  Zola 
macht,  ist,  dass  er  Tnie  beobachtet14,  nie  in's  volle  Menschenleben 
hineingegriffen  habe,  sondern  stets  in  der  engeren  Welt  eingesperrt 
geblieben  ist  und  alle  seine  Stoffe  aus  dem  eigenen  Gemüth,  alle  seine 
realistischen  Einzelheiten  aus  Zeitungen  und  kritiklos  gelesenen  Büchern 
geholt  hat11   Das  ist  direct  eine  Lüge!  Es  wäre  sicher  dem  Dichter 


94 


IV.  NÄCKE 


unmöglich  gewesen,  das  Getriebe  der  Bergwerke,  der  Börse,  der 
grösseren  Bazare,  der  Markthallen,  der  Theatercoulissen,  der  Salons, 
der  Rennplätze  n.  s.  w.  bloss  auf  Grund  schriftlicher  Notizen  so  lebens- 
wahr zu  schildern.  Er  hat  sich  mit  den  Gegenständen  persönlich 
ganz  eingehend  beschäftigt;  wenn  er  in  den  späteren  Jahren  sich  mehr 
zurückzog,  so  hat  er  es  Anfangs  doch  nicht  gethan.  Auch  ist  es  falsch, 
dass  er  die  Bücher  und  Zeitungsberichte  „kritiklos"  verwendet  habe. 
Hier  und  da  wohl,  als  Ijue,  aber  durchaus  nicht  allgemein.  Rßgis1) 
sagt  z.  B.,  dass  er  bez.  der  Schilderung  des  Säuferwahnsinns  im  „Todt- 
schlägera  ziemlich  naturgetreu  verfahren  sei,  sich  jedenfalls  aber  der 
besten  Quellen  bedient  habe.  Nord  au  macht  ihm  aber  sogar  den 
Vorwurf  des  Plagiats.  Er  habe  z.  B.  eine  Entbindungsscene  „wörtlich 
aus  einem  Lehrbuche  der  Geburtshilfe  abgeschrieben"  u.  s.  f.  Nun, 
dies  kann  ich  einfach  nicht  glauben.  Hat  man  doch  dasselbe  auch 
bez.  der  historischen  Einleitung  in  „Romeu  gesagt,  ihn  einen  rBädekera 
genannt.  Dass  er  vielfach  Bücher  u.  s.  w.  benutzt  hat  und  meist  ge- 
wissenhaft und  mit  Kritik,  ist  sicher.  Abgeschrieben  hat  er  aber  wohl 
kaum !  Die  lange  Einführung  in  „Romeu  z.  B..  wo  die  ganze  römische 
Geschichte  in  markigen  Zügen  vorüberrollt,  trägt  durchaus  Zola's 
Gepräge.  Ich  möchte  sie  trotz  ihrer  Länge  nicht  missen  und  ich 
kenne  keinen  Abriss  der  römischen  Geschichte  in  wenigen  Seiten,  der 
so  packend  wirkte.  Toulouse2),  der  genau  Zola  und  seine  Arbeits- 
weise kennt,  sagt  wörtlich :  „II  est  ordinairement  oblige"  de  faire  une 
enqußte  sur  place  . . .  Jusque-lä  M.  Zola  a  agi  en  savant  consciencieux 
et  honnete:  il  cherchait . . .  Comme  on  le  voit,  M.Zola  emploie,  pour 
faire  ses  romans,  des  procedes  rationeis  scientifiques.  II  s'instruit 
d'abord,  cnquete,  observe,  puis  laisse  fermenter  les  idees . . .  M.  Zola  ne 
fait  pas  de  brouillon.  Ce  qu'il  ecrit  est  pour  Pimprimeur  .  .  M.  Zola 
ne  change  pas  ce  qui  a  ete  ecrit . . .  Cela  montre  une  grande  lucidite 
dans  les  idees  des  le  debut . .  .u  Das  klingt  freilich  anders  als  der 
oberflächliche  Nordau  sagt,  der  Zola  sogar  Verworrenheit  der  Ideen 
andichtet!   Er  verurtheilt  sich  selbst! 

Ich  glaube  der  kriminalanthropologischen  und  soziologischen  Be- 
deutung Zola's  wenigstens  einigermaassen  gerecht  geworden  zu  sein, 
einer  Bedeutung  nicht  nur  für  den  Fachgelehrten,  der  ja  zudem  kritisch 


Ii  Hegis,  La  folie  dann  Part  dramatique.  Archive»  d'anthropologie  crimi- 
nelle etc.  1902  p.  581. 

2)  Toulouse,  Emile  Zola.  Paris,  societ£  d'cditions  scientifiques.  Parist896. 
An  andrer  Stelle  (Revue  de  Psychiatric  etc.  1902,  p.  517)  schildert  Toulouse , 
wie  Zola,  als  er  Ja  Terrea  schrieb,  intensiv  sich  mit  den  Bauern  beschäftigte, 
so  sehr,  dass  dann  da»  Militär,  die  Finanziers  u.  s.  w.  seine  Aufmerksamkeit  nicht 
mehr  erregten. 


Digitized  by  Google 


ßinile  Zola. 


»5 


sichten  wird,  sondern  namentlich  für  den  Laien,  der  so  wichtige 
Theorien  eingeprägt  erhält  Bevor  ich  jedoch  diese  Studie  beende, 
möchte  ich  nochmals  auf  den  Autor  zurückkommen  und  auf  diese 
Weise  den  Ring  der  Betrachtung  schliessen. 

Jeder,  der  sich  intensiv  mit  einem  Geisteshelden  abgegeben  hat, 
fühlt  ein  inneres  Bedürfniss,  dem  Menschen  selbst  näher  zu  treten. 
Er  wird  dann  zu  Biographien  desselben  greifen,  die  zum  Theil  nur 
Wahrheit  und  Dichtung  sind  und  nie  den  wahren  Menschen  erfassen 
können,  selbst  wenn  sie  möglichst  archivalisch  und  philologisch  vorgehen. 
Wir  möchten  aber  gerade  gern  etwas  vom  Menschen  selbst  wissen, 
von  seinem  innersten  Denken,  Fühlen  und  Wollen.  Ein  genaues 
Studium  seiner  Schriften,  Briefe  u.  s.  w.  wird  uns  hierbezüglich  freilich 
riel  enthüllen,  aber  wiederum  viele  Rath  sei  aufgeben.  Wir  werden 
z.  B.  fragen:  Warum  wählte  der  Dichter  gerade  diesen  und  nicht  jenen 
Stoff?  Warum  bebandelte  er  ihn  so  und  nur  so?  Wir  werden  daher 
immer  wieder  auf  das  innerste  Palladium  verwieseu,  auf  seine  ange- 
borene Naturanlage,  und  weiterhin  erst  fragen,  wie  das  Milieu  auf 
diese  wohl  eingewirkt  habe.  Das  Milieu  eines  Dichters  im  Allgemeinen 
und  im  Speciellen  erfahren,  kann  wohl  ein  fleissiger  Biograph.  Da- 
gegen vermag  er  dessen  wahren  Einfluss  auf  seinen  Helden  nie  richtig 
zu  ermessen,  weil  er  eben  seine  angeborene  Naturanlage,  sein  wahres 
„Ich"  nicht  kennt  Dies  kann  streng  wissenschaftlich  nur 
auf  Grund  von  physiologischen  und  psychologisch-ex- 
perimentellen Untersuchungen  sich  zeigen,  was  leider  bei 
allen  Grossen  im  Reiche  der  Geister  nicht  geschah.  So  werden  wir 
denn  nie  absolut  Exactes  über  die  innere  Geistesstructur  eines  Goethe, 
eines  Schiller  erfahren.  Ja,  nicht  einmal  die  äussere  Gestalt  ist 
überall  sicher  gestellt!  Man  denke  nur  an  die  so  verschiedenen,  von 
einander  oft  abweichenden  Bilder  eines  Goethe,  noch  mehr  eines 
Beethoven! 

Emile  Zola  ist  nun  bis  jetzt  der  einzige  Grosse,  der 
auch  naturwissenschaftlich,  d.  Ii.  anthropo-,  physio-  und 
psychologisch  nach  besten  Methoden  untersucht  worden 
ist.  Wir  verdanken  diese  Grossthat  dem  energischen  Betreiben  von 
Dr.  Toulouse  in  Paris,  der  Zola  dazu  veranlasste,  während  eines 
ganzen  Jahres  sich,  zeitweis  wenigstens,  von  16  verschiedenen  Specia- 
listen  untersuchen  zu  lassen.  So  kennen  wir  genau  (zur  Zeit  der 
Untersuchung)  die  Beschaffenheit  seiner  Sinnesorgane,  seine  Blut-  und 
Athemverhältnisse,  den  Stoffwechsel,  das  Muskel-  und  Nervensystem, 
seine  Sprache,  Gedächtnis*,  Phantasie,  Wille,  Emotivität,  Arbeitsweise 
u.  s.  w.  Wir  haben  authentische  Körper-  und  Schädelmaasse  von  ihm, 


Digitized  by  Go 


96 


IV.  Näbkk 


Photographien  der  Büste  und  der  Hände,  Fingerabdrücke  u.  s.  f. 
Freilich  ist  gleich  hier  festzustellen,  dass  alle  Untersuchungen  nicht 
so  häufig  und  andauernd  vorgenommen  werden  konnten,  wie  an  einem 
I^aboratoriums-Object,  da  Zola  ja  zu  wenig  Zeit  zu  opfern  hatte. 
Immerhin  gewinnen  wir  doch  einen  solchen  tiefen  Blick  in  seine 
Leibes-  und  Gehirnbeschaffenheit,  wie  bei  keinem  anderen  genialen 
Sterblichen  zuvor.  Toulouse  hat  dann  die  Gesammtbeobachtungen 
veröffentlicht  —  in  dem  citirten  Buche  über  Zola  —  indem  er  nichts 
unterschlug,  und  selbst  gewisse  Seiten  berührte,  die  Empfindlichen  sicher 
unangenehm  gewesen  wären.  Der  Dichter  erlaubte  ihm  die  Veröffent- 
lichung, und  zwar  ganz  charakteristisch  für  ihn,  in  dem  einführenden 
Briefe,  mit  dem  Zusätze:  „parceque  je  n?ai  eu  qu'un  amour  dans  la  vie, 
la  venteV'    Aus  diesem  Buche  seien  folgende  Daten  kurz  mitgetheilt. 

Zola  war  griechisch-italienischer  Abkunft. ')  Der  Vater  war  eine 
Art  von  Abenteurer,  doch  hat  dies  damals,  um  1815  herum,  bei 
Venetianern  nicht  viel  zu  besagen.  Beide  Eltern  waren  kräftig,  also 
auch  der  Sohn.  Die  Mutter  war  nervös ,  was  sich  auch  bei  Zola 
durch  eine  Contractur  des  linken  Augenschliessmuskels,  durch  ge- 
wisse leichte  Sprachstörungen,  später  durch  allerhand  Neuralgieen, 
Zitterbewegungen,  Harndrang  u.  s.  w.  kundgab.  Im  56.  Lebensjahre 
war  er  170,5  cm  gross,  mit  grösserem  Schädel  als  normal,  also  wahr- 
scheinlich auch  mit  grösserem  Gehirne.  Eigentliche  Entartungszeichen 
fehlten.  Der  Puls  war  zur  Zeit  der  Untersuchung  langsam,  die  Zähne 
waren  schlecht,  die  Hautsensibilität,  besonders  die  Schraerzempfind- 
lichkeit  sehr  gross.  Der  Schlaf  war  oft  schlecht.  Es  bestand 
Kurzsichtigkeit,  leichter  A srygmatismus,  etwas  verengtes  Gesichts- 
feld, rechts  verminderte  Hörschärfe.  Die  tactischen  Empfindungen 
erwiesen  sich  als  sehr  zart  Die  Hörfunction  war  für  Musik 
schlecht1),  das  Geruchsvermögen  dagegen  stark.1')  Der  Realismus 
Zola 's  beruhte  vielleicht  zum  Theil  eben  auf  der  Richtigkeit 
und  Schärfe  der  Wahrnehmungen.  Er  gehörte  ferner  zu  den  sogen, 
„auditifs  verbaux",  d.  h.  beim  Denken  gebrauchte  er  mit  Vorliebe 
Hörbilder  der  Worte  4),  doch  verstand  er  nur  gut,  wenn  er  las, 

1)  Auch  ein  jüdischer  Einschlag  soll  nach  Einigen  bei  ihm  vorhanden  sein. 
Davon  merkt  man  aber  wohl  kaum  etwas  in  »einem  Lehen  und  Schaffen.  In 
den  Werken  Lombroso's  und  Nordau's  hingegen,  die  jüdischer  Abstammung 
sind,  lässt  sich  dies  nicht  verleugnen,  wenn  man  Ferrero  folgt,  der  eine  er- 
schöpfende Psychologie  der  jüdischen  Schriftsteller  giebt,  wobei  er  jedoch  auch 
Ausnahmen  statu  irt  haben  will. 

2)  Daher  spielt  in  seinen  Schriften  die  Musik  nur  eine  geringe  Rolle. 

3)  Wer  denkt  hierbei  nicht  an  seine  berühmte  „Kasesymphonio"? 

4)  Diese  „auditifs  verbaux"  in  reiner  Form  sind  sehr"  selten.  Die  Meisten 
gehören  ganz  oder  thoilweis  zu  den  sog.  ,.moteurs",  d.  h.  Solchen .  die  beim 
Denken  innerlich  leise  mitsprechen.   Auch  Zola  that  dies  z.  Th.,  da  er  eben 


Digitized  by  Google 


Kmile  Zola. 


97 


nicht  wenn  er  hörte.  Er  sprach  schlecht  und  dachte  am  besten  beim 
Schreiben1).  Sein  Gedächtniss  war  schlecht  bestellt,  besonders  z.  Z. 
der  Untersuchung.  Er  behielt  nur  das,  was  für  ihn  günstig  war. 
Messer  war  seine  Aufmerksamkeit  beschaffen.  Die  Erinnerung  knüpfte 
besondere  an  Farbe,  Form  und  Namen  des  Gegenstandes  an.  Am 
>färksten  wird  der  Geruch  behalten;  so  besass  für  ihn  jede  Frau, 
j^de  Jahreszeit,  manche  Stadt  u.  s.  f.  einen  besonderen  Geruch.  Sein 
W'ortgedächtniss  war  nicht  gut,  auch  nicht  für  Orthographie,  Syntax 
oder  Literatur,  sogar  nicht  für  seine  eigenen  Werke.  Die  Associationen 
fingen  leicht  von  statten,  meist  durch  visuelle  Bilder,  besonders  bei 
concreten  Sachen.  Mit  Abstraction  gab  er  sich  wenig  ab.  Bezüglich 
der  Moral  huldigte  er  nur  den  natürlichen  Gesetzen;  er  war  Atheist, 
peinlich  in  der  Ordnung  und  Methodik  des  Arbeitens,  gross  seine  Neigung 
zu  Kampf,  Kraft  und  Gruppirung.  Eigentümlich  waren  bei  ihm  ge- 
wisse krankhafte  Ideen  und  Impulse,  so  Anklänge  an  Zweifelsucht,  der 
Drang,  bestimmte  Gegenstände  immer  wieder  zu  zählen  u.  s.  w.  Seine 
Phantasie  war  nicht  sehr  gross.  „Son  imagination  creatrice  est  .  . .  une 
sorte  de  d£duction,  oü  les  personnages  et  les  episodes  sont  les  consß- 
quences  deHats  g£nerauxu,  sagt  Toulouse.  Seine  Sympathieen  be- 
zeugten den  Realisten.  Er  war  endlich  weder  epileptisch,  noch  hyste- 
risch oder  geisteskrank,  wohl  aber  neur opathisch.  Toulouse  hält 
ihn  aber  mit  Recht  deshalb  noch  nicht  für  einen  Entarteten.  Er  ist 
ein  Neuropath,  erblich  dazu  beanlagt  und  durch  Ueberanstrengung 
noch  mehr  so  geworden.  «Schwerlich  war  dies  aber  die  Ursache  seines 
Genies,  trotz  Lorabroso's.  Seine  geistigen  Eigenschaften  waren  im 
Manzen  harmonisch  abgestimmt  u.  s.  w.  Das  allein  spricht  schon 
fregen  eine  eigentliche  Degeneration,  zumal  die  krankhaften  Ideen 
mehr  den  schlechten  Angewohnheiten  beizuzählen  sind. 

Das  ist  die  Quintessenz  des  Toulouse'schen  Buches.  Nordau 
erklärt  natürlich  Zola  ohne  Weiteres  —  Beweise  kennt  er  ja  nicht!  — 
für  einen  Entarteten,  und  zwar  ganz  in  der  oberflächlichen  Weise 
Lombroso's,  dem  er  nicht  nur  „erröthend",  sondern  sehr  stramm 
durch  dick  und  dünn  folgt.    Er  sagt:  ..Die  Verworrenheit  seines 

besser  verstand,  wenn  er  las,  als  wenn  er  hörte,  wobei  allerdings  nicht  ausgeschlossen 
ist.  das»  zugleich  Gesichtsbilder  mitwirkten.    Letzteres  wohl  aber  kaum  allein. 

Ii  Dies  ist  besonders  interressant ,  da  es  ausserordentlich  selten  ist.  Auch 
icb  gehöre  zu  den  „Schreibdenkern",  wie  ich  diesen  Arbeitstypus  bezeichnen 
machte.  Durch  abstraktes  Denken  kann  ich  höchstens  nur  das  Skelett  einer 
Arbeit  oder  einer  Gedankenreihe  festlegen.  Sobald  ich  aber  die  Kcdcr  zur  Hand 
nehme,  fliegen  mir  von  selbst  die  Gedanken  zu  und  am  Ende  der  Seite  bin  ich 
dann  oft  genug  überrascht,  was  für  Ideen  ich  producirte,  die  vorher  absolut  im 
L'nbewusstsein  lagen. 

ArchtT  fftr  Kriraiiwlanthropologio.  XI  7 


Digitized  by  Google 


«8 


IV.  Näcke,  Emile  Zola. 


Denkens,  seine  triebhafte  Hinneigung  zur  Darstellung  von  Wahn- 
sinnigen, Verbrechern,  Prostituirten  und  Halbnarren,  sein  Anthropo- 
morphismus  und  Symbolismus,  sein  Pessimismus,  seine  Coprolalie  und 
seine  Vorliebe  für  das  Rothwälsch  kennzeichnen  Zola  hinreichend 
als  höheren  Entarteten.  Er  weist  aber  ausserdem  noch  einige  be- 
sonders charakteristisehe  Stigmata  auf,  welche  die  Diagnose  vollends 
sicher  stellen.  Dass  er  ein  Sexual-Psychopath  ist,  verräth  sich  auf 
jeder  Seite  seiner  Romane  . . .  Besondere  Erregung  verschafft  ihm  der 
Anblick  der  Frauenwäsche  ...  die  betreffenden  Vorstellungen  bei 
ihm  wollüstig  betont  sind . . .  Mit  seiner  Sexual-Psychopathie  hängt 
auch  die  Rolle  zusammen,  welche  die  Geruchsempfindungen  bei  ihm 
spielen."  Fast  jeder  Satztheil  ist  hier  falsch  und  erdichtet.  Toulouse*« 
wissenschaftliches  Urtheil  über  Zola  steht  uns  unendlich  viel 
höher,  als  das  Gefasel  eines  Xordau!  Zola  war  also  wohl  ein 
Neuropath,  aber  kein  Entarteter,  wenn  man  diesen  Begriff  nicht  zu 
weit  fassen  will.  Nordairs  Beweise  für  Zola's  abnorme  Sexuali- 
tät sind  aber  geradezu  kindisch.  Toulouse  sagt  hier  bezüglich: 
„L'appetit  sexuel  n'a  pas  ete  chez  M.Zola  tres  expansif . .  L'instinct 
de  la  reproduetion  est . . .  un  peu  anormal  dans  son  activite ,  mais 
nullement  dans  son  objet ...  11  a  toujours  ete  tres-olfaetif  dans  ses 
sympathies  sexuelles."  Nirgends  also  weiss  er  von  eigentlichen  tiefen 
Perversitäten  des  Geschlechtstriebs  zu  berichten. 

Die  Section  hat  bestätigt,  dass  Zola  einen  gesunden  und  kräftigen 
Körper  besass.  Leider  ist,  allein  Anschein  nach,  das  Gehirn  nicht 
untersucht  worden.  Und  hier  wäre  geradezu  die  Untersuchung  der 
Riechcentren  sehr  wichtig  gewesen.  Principiell  sollte  aber  bei  allen 
grossen  Männern  das  Gehini  zur  wissenschaftlichen  Forschung  aufge- 
hoben werden,  um  endlich  dem,  was  man  Genie,  Talent  nennt,  näher 
zu  kommen,  was  sicherlich  zum  grösseren  Theile  anatomisch  begründet 
ist.  In  allen  liindern  sollten  daher  nach  dem  Beispiele  von  Paris 
Gesellschaften  bedeutender  Männer  gegründet  werden,  die  sich  ver- 
pflichten, nach  ihrem  Tode  ihr  Gehirn  der  wissenschaftlichen  Unter- 
suchung zu  vermachen.  Dann  würde  auch  der  schöne  Spruch  Geltung 
haben,  dereinst  über  dem  alten  Pariser  anatomischen  Amphitheaterstand: 

Hie  locus  est,  ubi  mors  gaudet  succurrere  vitae. 

Wenngleich  es  sich  nicht  um  einen  handgreiflichen  Nutzen  für 
die  leidende  Menschheit  handeln  würde,  wohl  aber  um  einen  grossen, 
der  Wissenschaft  geleisteten  Dienst.  So  hatten  vor  Kurzem  2  ameri- 
kanische berühmte  Psychiater  und  Neurologen:  Seguin,  Vater  und 
Sohn,  ihr  Gehirn  der  Wissenschaft  zur  Verfügung  gestellt  und  wir 
lernten  daraus  mit  Staunen  ')?  dass  die  Aehnlichkeit  von  Vater  und 
Sohn  sogar  auf  viele  Details  der  Gehirnwindungen  sich  erstreckte, 
also  greifbare  Befunde,  die  sicher  irgendwie  mit  gleichen  Eigenschaften 
in  Verbindung  standen. 

1»  E.  A.  Spitzka,  A  preliminary  cominunication  of  a  *tmlv  of  the  brains 
of  two  distingnished  physicians,  fathor  and  son.  Philadelphia  tfcdical  Journal. 
April  (».  1901. 

Hnbertusbiirg,  November  4002. 


Digitized  by  Google 


V. 


Die  Geldmännel  im  sächsischen  Vogtlande. 

Von 

Refeivmlar  Mothea  in  Dresden. 

Ann  sacra  fames  zeitigt  im  sächsischen  Vogtlande  eine  eigen- 
artige Form  des  Betruges.  Die  Vogtländer  glauben,  dass  es  Leute 
triebt,  die  es  in  der  Falschmünzerei  zu  hoher  Vollkommenheit  ge- 
bracht haben,  und  bei  denen  man  für  wenig  Geld  gut  gefälschte 
Münzen,  Kassenscheine  und  Hanknoten  über  hohe  Beträge  kaufen 
könne;  solche  Leute  heissen  sie  Geldmännel.  Da  nun  ein  ehrlicher 
Mann  nicht  so  leicht  mit  einem  Geldmännel  in  Berührung  kommt 
und  es  vielleicht  weniger  giebt,  als  die  Vogtländer  annehmen,  so 
pflegen  sich  derzeit  ehrliche  l,cute  an  einen  Vermittler  zu  wenden, 
der  glaubhaft  versichert,  dass  er  ein  Geldmännel  kenne.  Dieser  Ver- 
niiltler,  der  bisweilen  auch  Geldmännel  genannt  wird,  lässt  sich  den 
Betrag,  um  den  er  gefälschtes  Geld  einkaufen  soll,  auszahlen  und 
verschwindet  damit.  Er  baut  darauf,  dass  der  Gesehädigte  ihn  nicht 
anzeigen  wrird,  um  seine  eigene  böse  Absieht  nicht  an  den  Tag  kommen 
zu  lassen.  In  einem  Falle  wurde  das  Geldmännel  in  eigenartiger 
Weise,  ähnlich  wie  der  grosse  Unbekannte  und  zwar  neben  diesem 
benutzt:  Ein  verlaufener  Musiker  fuhr  im  September  1901  mit  einem 
Viehhändler  aus  dem  Vogtlande  nach  I^eipzig  zur  Michaelismesse.  Sie 
kehrten  gemeinsam,  um  zu  speisen,  in  einem  Gasthause  ein.  Als  der 
Viehhändler  die  Zeche  bezahlen  wollte,  merkte  er,  dass  ihm  das  Klein- 
geld ausgegangen  sei.  Er  wollte  sich  Papiergeld  wechseln  lassen, 
um  auch  für  seine  etwaigen  Einkäufe  besser  gerüstet  zu  sein.  Er 
hegte  Bedenken,  dass  die  Kellnerin  ihm  einen  Tausendmarksehein 
wechseln  könne.  Da  erklärte  der  Musiker,  er  sei  in  dem  Laden  jen- 
seits der  Strasse  bekannt  und  wolle  ihm  dort  den  Sehein  umwechseln; 
der  Viehändler  solle  auf  ihn  in  dem  Gasthause  warten.  Nach  einigem 
Zögern  gab  der  Viehhändler  dem  Musiker  den  Schein.  Dieser  ver- 
schwand damit  und  wurde  auf  die  Anzeige  des  Viehhändlers  erst  nach 

7* 

Digitized  by  Google 


100  V.  Murin»,  Oie  Geldmännel  im  ahrhftiachpn  Voptlande. 

einigen  Wochen  in  Dresden  festgenommen,  wo  er  auffälligen  Auf- 
wand mit  dem  veruntreuten  Geld  gemacht  hatte.  Bei  seiner  Ver- 
nehmung vor  Gericht  erklärte  er,  der  Viehhändler  habe  ihn  veran- 
lasst mit  nach  Leipzig  zu  fahren,  um  dort  ein  sog.  Geldmännel  auf- 
zusuchen. In  dem  Gasthause  in  Leipzig  habe  er  ihm  den  Tausend- 
markschein gegeben,  nicht  damit  er  ihn  einwechsele,  sondern  damit 
er  dafür  bei  einem  Geldmännel  gefälschtes  Geld  kaufe.  Nur  zum 
Schein  habe  er  die  Banknote  genommen,  um  sie  dann  zurückzubringen. 
In  einer  benachbarten  Gastwirthschaft  habe  ihm  aber  ein  Unbekannter 
gesagt,  den  Viehhändler  müsse  man  eine  Weile  ängstigen.  Diesem 
Unbekannten  habe  er  die  Banknote  gegeben  u.  s.  w.  Der  als  Zeuge 
vernommene  Viehhändler  stellte  unter  Eid  die  Geschichte  mit  dem 
Geldmännel  in  Abrede;  der  Musiker  wurde  verurtheilt. 


Digitized  by  Googl 


VI. 

Ueber  jugendliche  Mörder  nnd  Todtechlftger. 

Kriminalanthropologische  Beobachtungen.1) 

Von 

Geh.  Med.-Rath  Dr.  A.  Ba«r, 

Oborant  an  Strafaeningiiiat  Plötrenaee  bei  Berlin. 

Unter  den  jugendlichen  Gefangenen  im  Alterzwischen  1 2—1 8  Jahren 
erregen  diejenigen,  welche  wegen  schwerer  Verbrechen  zu  einer  langen 
Strafzeit  verurtheilt  sind,  und  unter  diesen  wiederum  besonders  die 
wegen  Mordes  und  wegen  eines  verwandten  Delicts,  wie  wegen  Theil- 
nabme  am  Mord,  wegen  Mordversuches,  Todtschlages  bestraften,  ein 
hervorragendes  Interesse.  Sowohl  wegen  ihres  relativ  seltenen  Vor- 
kommens als  vorzugsweise  wegen  ihrer  moralischen  Monstrosität  ver- 
dienen sie  eine  ernste  Beachtung. 

In  dem  Special -Gefängniss  für  männliche  jugendliche  Gefangene 
in  der  Anstalt  Plötzensee  war  uns  die  Gelegenheit  gegeben,  eine  nicht 
zu  kleine  Anzahl  von  jugendlichen  Verbrechern  dieser  Art  zum  Theil 
durch  viele  Jahre  hindurch  einer  genauen  Beobachtung  zu  unterziehen. 
Die  nachstehenden  Erörterungen  beruhen  auf  Wahrnehmungen,  die 
an  22  Personen  jugendlichen  Alters  gemacht  worden  sind,  welche 
nicht  allein  aus  Berlin,  sondern  auch  aus  anderen  Orten  und  Provinzen 
der  Anstalt  zugegangen  sind.  Diese  Zahl  ist  keine  geringe,  wenn 
man  bedenkt,  dass  im  ganzen  Deutschen  Reiche  während  der  vier- 
jährigen Periode  von  1897- 1900  jährlich  durchschnittlich  464  837  er- 
wachsene Personen  wegen  Verbrechen  und  Vergehen  verurtheilt  sind 
und  unter  diesen  262  wegen  Mordes  und  Todtschlages,  dass  in  der 
gleichen  Zeit  47371  Jugendliche  im  jährlichen  Durchschnitt  verurtheilt 
sind  und  unter  diesen  21  wegen  Mordes  und  Todtschlages,  sodass  bei 

1)  Ein  kleiner  Theil  dieser  Arbeit  ist  bei  Gelegenheit  einer  Di&cusaion  auf 
dem  Kriminalanthropologischcn  Congress  zu  Amsterdam  1901  zum  Vortrage  ge- 
bracht worden 

2)  Statistisches  Jahrbuch  für  das  Deutsehe  Reich.  19.-21.  Jahrg.  1899-1901. 


Digitized  by  Google 


104  ••:•/•  VI.  Baer 

•  •  •. 

d$r" 'allgemeinen  Kriminalität  die  Jugendlichen  mit  10.19  Proc,  beim 
.'^ford  und  Todtscblag  hingegen  mit  S.Ol  Proc.  betheiligt  sind.  Die 
*eJ5ige  Zahl  ist  hinlänglich  gross,  um  der  Beantwortung  einer  Reihe  von 
Fragen  näher  treten  zu  können,  welche  sich  nur  an  der  Hand  der  Be- 
obachtung solchen  Verbrechermaterials  entscheiden  lassen.  Die  Beant- 
wortung derselben  dürfte  auch  um  desshalb  werthvoll  sein,  weil  unsere 
jugendlichen  Beobachtungsobjecte  aus  verschieden  gearteten  örtlichen, 
gesellschaftlichen  und  wirthschaftlichen  Verhältnissen,  somit  aus  einem 
verschieden  gearteten  localen  und  socialen  Milieu  stammen,  und  ganz 
vorzugsweise  auch  um  desshalb,  weil,  wie  schon  angedeutet,  diese 
jugendlichen  Gefangenen  durch  eine  lange  Reihe  von  Jahren  unter 
unserer  fortgesetzten  Beobachtung  verblieben  sind. 

Da  die  Frage  nach  dem  „Geborenen  Verbrecher"  und  dem 
„Verbrecher-Typus^  noch  immer  die  Grundlage  bildet,  auf  welcher 
die  positive  Schule  die  Lehre  der  Kriminalanthropologie  aufbaut,  so 
glauben  wir,  dass  es  von  wesentlichem  Interesse  sein  dürfte,  zu  ver- 
suchen, auch  aus  diesen  Beobachtungen  festzustellen,  ob  diese  jugend- 
lichen Verbrecher  mit  Merkmalen  somatischer  Art  behaftet,  welche 
für  die  verbrecherische  Individualität  specifisch  sind  der  Art,  dass 
man  aus  ihrem  Vorhandensein  mit  irgend  einer  Wahrscheinlichkeit  auf 
eine  verbrecherische  Tendenz  ihres  Trägers  zu  schliessen  berechtigt  ist; 
—  und  ob  diese  jugendlichen  Verbrecher  sich  schon  frühzeitig  durch  be- 
sondere, eigenartige  psychische  und  ethische  Eigenschaften  auszeichnen. 

Fragen  dieser  Art  lassen  sich  nicht  durch  allgemeine  Eindrücke 
beantworten.  Nur  die  genaue  Beobachtung  einer  grösseren  Zahl  dies- 
bezüglicher Einzelfälle,  die  genaue  Darlegung  ihrer  Genese  und  die 
strenge  Analyse  ihres  Verlaufes  berechtigen,  die  realen  Thatsachen 
zu  concreten  Schlussfolgerungen  zu  verwerthen.  In  diesem  Sinne  halten 
wir  die  Mittheilung  derselben  für  den  Kriminalisten,  für  den  ärztlichen 
Sachverständigen  und  für  den  Strafvollzugsbeamten  nicht  unwerth. 

Um  die  einzelnen  Fälle  in  ihrer  Bedeutung  für  die  vorgenannten 
Beobachtungszwecke  kennen  zu  lernen,  werden  wir  die  Geschichte 
des  Einzelfalles,  so  weit  sie  die  individuelle  Entwicklung  anbetrifft, 
insbesondere  den  Hergang  der  Strafthat,  das  Verhalten  des  Verbrechers 
bei  und  nach  derselben,  und  die  weiteren  Wahrnehmungen  bei  dem 
Einzelindividuum  während  der  Gefangenschaft  darstellen.  Wir  verfahren 
bei  ihrer  Ausführung  lediglich  chronologisch,  ganz  nach  der  Zeit  ihrer 
Einlieferung  in  die  Anstalt,  und  wünschen  besonders  hervorzuheben,  dass 
die  einzelnen  Gefangenen  zu  unserm  lebhaften  Bedauern  nicht  einem 
gleichartigen  und  einheitlichen  System  der  Beobachtung  unterzogen 
worden  sind,  weil  diese  sich  über  eine  zu  lange  Zeit  erstreckte,  und  im 


Digitized  by  Gc 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtsehlägcr.  105 

Laufe  derselben  immer  neue  Fragen  auftraten,  die  bei  den  früheren  Be- 
obachtungsobjecten  nicht  Gegenstand  der  Expertise  werden  konnten.  Wir 
bedauern  ausserordentlich,  das»  es  nicht  möglich  war,  mit  genügender 
Sorgfalt  die  Familienabstammung  und  die  Entwicklung  unserer  jugend- 
lichen Personen  in  ihrer  Kindheit  zu  ermitteln  und  genügend  zu  analysiren. 
Von  dem  früheren  und  älteren  Theile  unserer  Beobachtungsindividuen 
fehlen  uns  auch  die  exaeten  Befunde  der  anthropologischen  Maassbe- 
stimmungen und  ebenso  die  Merkmale  der  Kopf-  und  Gesichtsbildung, 
sowie  die  des  physiognomiseben  Ausdruckes.  Bei  Einzelnen  haben 
wir  versucht,  die  Entwicklungsveränderung  während  der  langen  Haft- 
zeit durch  photographische  Bilder  aus  der  früheren  und  späteren  Lebens- 
zeit des  Delinquenten  darzustellen. 


1.  Der  erste  dieser  Fälle  betrifft  den  Eigenthümereohn  Karl  L. 
aus  Scböneberger  Theerofen  (Brandenburg),  einer  kleinen  Ortschaft 
auf  dem  Lande.  Er  war  am  24.  März  1860  geboren  und  wurde 
am  17.  October  1876,  16  Jahre  alt,  wegen  Mordes  zu  10  Jahren  Ge- 
fängnis» verurtheilt 

L.  selbst  war  der  That  geständig.  Er  giebt  nach  den  gerichtlichen 
Artenden  Vorgang  folgendermaassen  an:  Meine  Eltern  lebten  mit  meiner 
Tante  N.  seit  langer  Zeit  im  Streit.  Diese  und  meine  Mutter  sind  am 
1 3.  Juli  1876  auf  der  Strasse  vor  unserem  Hause  in  Zank  gerathen,  wobei 
die  Tante  gegen  meine  Mutter  thätlich  geworden  war.  „Ich  hörte",  sagte 
er,  „die  letztere  um  Hülfe  rufen,  sprang  rasch  hinzu  und  sah,  dass 
raeine  Mutter  geschlagen  wurde;  dies  versetzte  mich  derartig  in  Wuth, 
dass  ich  unser  mit  Rehposten  geladenes  Gewehr  holte  und  damit  nach 
meiner  Tante  schoss.  Leider  traf  ich  so  unglücklich,  dass  sie  sogleich 
niederstürzte  und  bald  verstarb."  —  Diese  Angaben  sind  gerichtlicher- 
seits  nicht  als  wahrheitsgetreu  befunden.  Es  hat  sich  vielmehr  er- 
geben, dass  L.  die  Frau  N.,  seine  Tante,  schon  lange  mit  Hass  und 
Groll  verfolgte.  Oftmals  that  er  Aeusserungen  in  dem  Sinne:  „Ich 
will  ihr  was  auswischen".  Die  N.  ging  am  13.  Juli  1876  Mittags  zu 
ihrer  Tochter  mit  einem  Eimer  Milch.  Das  bemerkte  L.  und  fasste 
den  Entschluss,  sie  auf  dem  Rückwege  zu  erschiessen.  Mit  geladenem 
Gewehr  lauerte  er  ihr  an  der  Hausthür  stehend  auf  und  schoss 
sie  nieder,  als  sie  bei  ihm  vorübergehen  wollte.  Das  Gericht  war 
überzeugt,  dass  es  sich  um  die  wohlüberlegte  Ausführung  eines 
Racheactes  gehandelt  Die  That  war  vorher  überlegt  und  beab- 
sichtigt Der  p.  L.  hat,  so  heisst  es  in  dem  Straf urtheil,  einen  ver- 
worfenen Charakter;  er  hat  bis  zum  letzten  Augenblick  gelogen 
und  die  Tödtung  mit  Ueberlegung  ausgeführt.   Er  hat  seine  eigene 


Digitized  by  Google 


106 


VI.  Bark 


Tante  aus  Bache  erschossen  und  zeigt  dann  nicht  eine  Spur  von 
Reue  über  diese  ruchlose  That 

Das  Appellationsgericht  fand  das  gegen  den  L.  erkannte  höchste 
Strafmaass  von  15  Jahren  GefängnisB  mit  Rücksicht  darauf,  dass  der- 
selbe zur  Zeit  der  That  kaum  das  16.  Lebensjahr  zurückgelegt  hatte, 
dass  er  augenscheinlich  bei  seiner  Handlung  wesentlich  unter  dem 
Einfluss  seiner  Mutter  gestanden,  wenn  auch  eine  directe  An- 
stiftung seitens  derselben  nicht  erwiesen  ist,  und  dass  zwischen  seiner 
und  der  Neschen  Familie  ein  sehr  feindseliges  Verhältniss  obgewaltet 
hat,  als  zu  hoch  gegriffen  und  eine  Gefängnissstrafe  von  10  Jahren 
für  angemessen. 

L.  war  bei  seiner  Einlieferung  am  21.  November  1876  in  die  An- 
stalt von  körperlich  kräftiger  Gesundheit,  für  sein  Alter  robust  ent- 
wickelt Er  war  ehelich  geboren,  und  sind  in  seiner  Familie  Geistes- 
krankheiten nicht  vorgekommen.  Er  hatte  eine  geringe  Schulbildung 
genossen,  war  wenig  intelligent,  das  Gedächtniss  überaus  gut  In 
seinem  Gemüthszustande  waren  viele  auffallende  Absonderlichkeiten 
zu  bemerken.  Er  war  verschlossen  und  mürrisch.  Er  sprach  sehr 
wenig,  ungemein  langsam  und  eintönig,  häufig  etwas  näselnd,  da- 
bei war  Kopf  und  Blick  nach  unten  gerichtet  Die  mürrische  Stimmung 
wurde  noch  anhaltender,  als  ihn  die  Nachricht  vom  Tode  seines  Vaters 
1878  getroffen.  Später  war  er  zeitweise  etwas  gehobener  und  heiterer 
Stimmung;  sein  Lachen  war  immer  ungewöhnlich,  kurz  und  unheim- 
lich. Besonders  hervorstechend  war  bei  seiner  nicht  geringen  Zu- 
gänglichkeit und  Empfänglichkeit  für  religiösen  Zuspruch  sein  rohes 
Fühlen  und  sein  ungezügelter  Jähzorn.  In  einem  Anfall  von  Aerger 
und  Unzufriedenheit  hat  er  in  grausamer  Art  seinem  Kanarienvogel, 
den  er  in  der  Zelle  als  Vergünstigung  sich  halten  durfte,  den  Kopf 
umgedreht  Auch  hierüber  hat  er  bei  entsprechenden  Vorhaltungen 
kein  Wort  der  Reue  oder  des  Bedauerns  geäussert 

Dem  bizarren,  stumpfen  und  rohen  inneren  Wesen  entsprach  sein 
äusseres.  Er  hatte  einen  flachen,  sehr  breiten  Schädel,  eine  schmale, 
etwas  zurückfliehende,  relativ  hohe  Stirn.  Augenbrauengegend  gewölbt 
Augenbrauen  spärlich,  obere  Augenlider  herabgesenkt;  Hinterhaupt 
flach;  Ohren  gross,  abstehend;  Jochbeine  hervorragend  und  breit  von 
einander  weit  entfernt;  Kinn  schmal,  spitz;  Haare  hochblond,  dünn. 

L.  hat  sich  häufig  während  der  Strafverbüssung  Zuwiderhand- 
lungen gegen  die  Hausordnung  zu  Schulden  kommen  lassen  und 
Disciplinarstrafen  zugezogen.  Er  war  nachlässig,  eigensinnig,  bisweilen 
frech,  jähzornig  und  selbst  bösartig.  Er  war  schon  früh  in  Gemein- 
schaftshaft verlegt   Sein  Geistes-  und  Gemüthsleben  verschlimmerte 


Digitized  by  Google 


üebcr  jugendliche  Mörder  und  Todtsch läger.  107 

sich,  als  er  Ausgang  1882  auf  wiederholte  Versuche,  definitiv  oder 
bedingt  begnadigt  und  aus  der  Strafliaft  enthissen  zu  werden,  ab- 
schlägig beschieden  wurde,  als  er  sein  stetes  Hoffen  und  Trachten 
die  Freiheit  zu  erlangen,  gescheitert  sah.  Er  wurde  tief  verstimmt, 
misstrauiscb ,  apathisch,  verweigerte  die  Nahrung,  nnd  zeigte  18S3 
Anfälle  von  Unruhe ,  von  Präcordialangst ;  er  sah  später  brennende 
Scheiterhaufen  mit  grässlichen  Gestalten.  Er  wurde  nach  einer  ca. 
7  jährigen  Gefangenschaft  in  einem  dement-paranoischen  Zustande  am 
19.  Juni  1883  in  die  Irrenanstalt  verbracht  und  befindet  sich,  wie 
von  dort  berichtet  ward,  auch  jetzt,  Februar  1903,  noch  in  einem 
Zustande  tiefer  Stumpfheit  und  Verblödung. 


2.  Am  23.  October  1877  wurde  der  Knecht  Gottlieb  H.  in  die 
Anstalt  eingeliefert  Er  wurde  am  17.  März  1877  vom  LAndgericht 
zu  Liebenwerda  wegen  Mordes  zu  15  Jahren  Gefängniss  verurtheilt 

H.  war  bereits  wegen  Sachbeschädigung  und  wegen  schweren 
Diebstahls  mit  je  3  Tagen  Gefängniss  vorbestraft  Er  fasste  am  9.  Fe- 
bruar 1877  den  Vorsatz,  seinen  Mitknecht  W.  zu  ermorden  und  sich 
dessen  neue  Kleidungsstücke  und  Uhr  anzueignen.  Er  trug  am  10.  Fe- 
bruar 1877  die  üolzaxt  in  den  Pferdestall,  in  welchem  W.'s  Bettlager 
war  und  versteckte  sie  daselbst,  um  sie  in  der  folgenden  Nacht  zu 
gebraueben.  Gegen  10  Uhr  legten  sich  beide  im  Pferdestall  zu  Bett, 
W.  im  Hemd  und  Unterhose,  H.  nur  nach  Entkleidung  des  Rocke» 
und  der  Stiefel.  Nachdem  sich  Beide  noch  eine  Weile  unterhalten 
und  W.  eingeschlafen  war,  stieg  H.  von  der  hochgelegenen  Bettstätte 
herunter,  holte  die  Axt,  stieg  die  Leiter  bis  auf  die  obere  Sprosse 
hinauf  und  schlug  mit  der  Axt  nach  W.'s  Kopf.  Als  W.  wiederholt 
„au"  geschrieen,  schlug  H.  noch  mehrere  Male  auf  ihn  los,  warf  als- 
dann die  Axt  auf  den  Boden  des  Stalles,  packte  den  W.  mit  der  rechten 
Hand  an  der  Gurgel,  hielt  ihn  eine  Weile  fest,  uro,  wie  er  selbst  ein- 
gestand, ihn  vollends  todt  zu  machen.  Daraufhin  warf  er  den 
Korper  des  W.  von  der  Bettstatt  herunter  und  schlug  auch  jetzt  noch 
einmal  mit  der  Axt  auf  W.'s  Kopf  ein.  Jetzt  suchte  er  bei  angezündetem 
Licht  die  Uhr  und  steckte  diese  zu  sich ;  die  Kleidungsstücke  des  W. 
hatte  er  bereits  Tags  vorher  versteckt  Nach  einer  Weile  ging  er  zum 
Voigt  B.,  weckte  diesen  und  erzählte  ihm,  dass  er  mit  W.  in  der  Schenke 
gewesen,  dass  er  später  als  dieser  in  den  Pferdestall  zurückgekehrt 
und  ihn  auf  dem  Boden  todt  vorgefunden  habe. 

Bei  seiner  späteren  Vernehmung  am  14.  Februar  1877  und  auch 
bei  der  öffentlichen  Gerichtsverhandlung  hat  H.  jedoch  die  Strafthat 


Digitized  by  Google 


108 


VI.  Baeb 


in  allen  Einzelheiten  so  eingestanden,  wie  die  sonst  ermittelten  Um- 
stände mit  denselben  übereinstimmen.  Der  Voigt  B.  erzählte,  dass  E. 
ihn  mit  kläglichem  Geschrei  geweckt  und  ihm  weinend  mitgetheilt 
habe,  Carl  W.  sei  aus  dem  Bett  gefallen,  liege  todt  im  Stall  und  blute. 
Er,  B.,  habe  zweifellos  dem  H.,  da  er  die  Leiche  des  W.  in  der  be- 
zeichneten Lage  gefunden,  Alles  geglaubt,  bis  er  bald  erfahren,  dass 
H.  und  W.  die  vorige  Nacht  nicht  in  der  Schenke  gewesen.  —  Die 
gerichtliche  Section  hatte  festgestellt,  dass  W.  durch  die  Axthiebe  be- 
täubt und  widerstandslos  gemacht,  und  durch  Zusammenpressung  der 
Luftröhre  gestorben  sei  Der  Gerichtshof  hat  angenommen,  dass  W. 
mit  voller  Ueberlegung  gehandelt  und  bei  der  Begehung  der  Handlung 
die  zur  Kenntniss  ihrer  Strafbarkeit  erforderliche  Einsicht  besessen,  dass 
H.  seinen  stets  freundlich  gesinnten  Mitknecht  mit  kalter  Ueberlegung 
ermordet  habe,  um  sich  einige  Kleidungsstücke  und  die  Uhr  anzueignen. 

II.  empfand  keine  Reue  über  seine  That,  trug  vielmehr  die 
vollständigste  Gleichgültigkeit  zur  Schau,  und  da  wegen  der  That, 
wenn  er  im  gesetzlichen  Alter  gewesen,  die  Todesstrafe  über  ihn  aus- 
gesprochen wäre,  so  konnte  die  höchste  zulässige  Strafe  als  Sühne  für  die 
Freveltbat  gelten  und  wurde  desshalb  auf  1 5  Jahre  Gefängniss  erkannt. 

H.  war  am  12.  Juli  1860  ehelich  geboren,  bei  den  Eltern  erzogen, 
und  hat  die  Dorfschule  besucht.  Seine  Erziehung  war  eine  sehr  mangel- 
hafte. Der  Vater,  ein  Arbeiter  und  starker  Trinker,  trieb  sich  in  der 
Welt  umher  und  kümmerte  sich  nicht  um  den  Knaben.  Er  selbst 
musste  schon  Behr  frühe  in  ärmlichen  Dienst  treten  und  ebenso  seine 
beiden  jüngeren  Schwestern. 

Bei  seiner  Einlief erung  in  die  Anstalt  gab  H.  an:  „Ich  habe  den 
bei  meiner  Herrschaft  mit  mir  dienenden  Knecht  Carl  W.  im  Bett  mit 
einem  Beil  erschlagen.  Er  schuldete  mir  Geld  und  wollte  mir  dasselbe 
nicht  zurückgeben". 

Er  war  damals,  am  23.  October  1877,  schlecht  genährt,  abgemagert, 
von  blassem  Aussehen.  Der  Brustkorb  war  sehr  flach,  an  der  Lunge 
selbst  liessen  sich  Zeichen  einer  organischen  Erkrankung  nicht  wahr- 
nehmen. Er  war  stumpfsinnig  und  gleichgültig,  von  sehr  geringer  In- 
telligenz. Es  stellte  sich  bald  grosse  Reue  und  tiefgehende  Zerknirschung 
bei  ihm  ein,  so  dass  in  der  Conferenz  der  Anstalts-Oberbeamten  eine 
freundliche  und  aufmunternde  Behandlung  für  ihn  gewünscht  und 
empfohlen  wurde.  H.  war  152  cm  gross,  schlank,  blond;  der  Kopf 
zeigte  eine  regelmässige  Bildung,  die  Stirn  hoch  und  breit,  der  Unter- 
kiefer stark  hervorragend,  der  Blick  hatte  einen  gutmüthigen,  demuths- 
vollen,  flehentlichen  Zug. 

Schon  früh  im  2.  Jahre  seiner  Haft  entwickelte  sich  das  Symptom- 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtachläger. 


109 


bild  einer  schnell  fortschreitenden  Lungenschwindsucht,  so  dass  er  am 
9.  August,  nach  einer  2'/2 jährigen  Gefangenschaft,  seinem  Leiden  im 
vorgeschrittenen,  marantischen  Zustande  erlag. 

Die  Zeichen  tiefster  Reue  machten  sich  bei  H.  schon  früh 
geltend;  er  hatte  viele  schlaflose  Nächte,  weinte  viel;  'der  von  ihm 
ermordete  W.,  so  klagte  er  vielfach,  stehe  vor  seinem  Bett  und  lasse 
ihn  nicht  zur  Ruhe,  zum  Schlafen  kommen. 


3.  Wegen  Ermordung  seines  eigenen  Vaters  ist  der  Schuhmacher- 
lehrling Louis  B.  zu  15  jähriger  Gefängnissstrafe  am  12.  October  1877 
vom  Königl.  Kreisgericht  zu  Thorn  verurtheilt  und  am  14.  Februar  1878 
in  unsere  Anstalt  eingeliefert  worden. 

B.  ist  am  22.  April  1860  als  Sohn  des  Wirthschaftsbesitzers  Hein- 
rich B.  geboren.  Er  lebte  mit  seiner  15jährigen  Schwester,  Auguste 
B.,  bei  seinem  Vater.  Da  die  Mutter  vor  1  V»  Jahren  verstorben  war, 
musste  Auguste  B.  die  Wirthschaft  führen.  Louis  B.  war  bei  einem 
Schuhmacher  in  der  Lehre  gewesen  und  von  hier  weggelaufen,  am 
10.  Juni  1877  in's  elterliche  Haus  zurückgekehrt  Der  Vater  B.  soll 
zu  den  Kindern  hart  und  lieblos  gewesen  sein,  sie  geschlagen  und 
gemisshandelt  haben.  Als  der  Vater  die  Absicht  äusserte,  sich  wieder 
zu  verheirathen,  fürchteten  Beide  eine  Verschlechterung  ihrer  l^age, 
und  jetzt  wagte  die  Schwester  Auguste,  welche  schon  früh  sittlich 
verwahrlost  war,  zuerst  den  Gedanken  zu  äussern,  diese  Wiederver- 
heirathung  durch  Beiseiteschaffung  des  Vaters  zu  verhindern.  Louis  B. 
fasste  den  Gedanken  auf  und  schlug  vor,  den  Vater  im  Schlafe  zu 
erwürgen  und  in  die  Weichsel  zu  schaffen.  Auguste  B.  stellte  dies 
dein  Bruder  als  nicht  ausführbar  vor,  und  beide  beschlossen  hierauf, 
den  Vater  mit  dem  in  der  Stube  hängenden  Revolver  zu  erschiessen. 
Louis  B.  verstand  sich  nicht  auf  das  Oeffnen  des  Patronenlagers,  und 
Auguste  war  ihm  behilflich,  sie  öffnete  selbst  den  Verschluss.  Sie 
theilte  am  23.  Juni  den  älteren,  auswärts  lebenden  Geschwistern  mit 
dass  der  Vater  verreisen  werde.  In  der  Nacht  am  24.  Juni,  um  3  Uhr, 
stand  Louis  B.  auf  und  ging  in  die  nebenstehende  Stube,  in  welcher 
ausser  dem  Vater  die  Schwester  Auguste  und  auch  die  siebenjährige 
Schwester  Amanda  schlief;  er  zauderte  unschlüssig,  und  erst  um  5  Uhr 
hat  er  auf  das  wiederholte  Zureden  der  Auguste  dem  fest  schlafenden 
Vater  mit  dem  bereit  gehaltenen  Gewehr  eine  Kugel  in  den  Hals  ge- 
schossen. Der  verwundete  B.  versuchte  sich  zu  erheben,  rief  wieder- 
holt: „Was  ist  das  für  ein  Schmerz,  ach  Gott,  erbarm  Dich  meiner!* 
und  ist  auf  die  Kissen  zurückgesunken.  Louis  B.  war  nach  seiner 
Schlafstube  geeilt  und  die  Auguste  war  ihm  dahin  gefolgt  Bald  darauf 


110 


VI.  Bxzn 


nahm  Louis  B.  dem  verwundeten  Vater  das  Decktnch  fort,'  um  den 
Tod  desselben  festzustellen.  Das  Bett  wurde  in  die  Stube  des  Louis 
gelegt  Jetzt  raffte  sich  der  Verwundete  auf,  begab  sich,  mit  Blut  über- 
gössen, in  die  Nebenstube,  nahm  das  Deckbett  von  der  Erde  auf,  trug 
dasselbe  auf  sein  Bett  zurück  und  legte  Bich  darauf.  Auguste  B.  rief 
nunmehr  dem  Bruder  zu:  „Du  hast  den  Anfang  gemacht,  du  musst 
auch  das  Ende  machen".  —  Und  nun  ergriff  dieser  die  in  seiner  Stube 
liegende  Axt  und  versetzte  mit  dem  Rücken  derselben  dem  Vater  zwei 
Schläge  auf  den  Hinterechädel.  In  Folge  des  von  diesem  erhobenen 
Geschreis  entfloh  die  Auguste  nach  der  Küche.  Von  hier  wurde  sie  von 
Louis  B.  wieder  in  die  Stube  zurückgerufen,  und  als  Beide  vernahmen, 
dass  der  Vater  noch  Leben  in  sich  habe,  rieth  Auguste  B.  nun  dem 
Bruder,  dem  Vater  mit  der  scharfen  Kante  des  in  der  Vorderstube 
liegenden  Beiles  in  den  Hals  zu  hauen.  Während  die  Auguste  das 
Deckbett  vom  Halse  des  Vaters  wegzog,  versetzte  Louis  B.  dem  Vater 
mit  dem  Beile  2  Hiebe  mit  solcher  Kraft  in  den  Hals,  dass  der  Er- 
schlagene nach  dem  gerichtsärztlichem  Gutachten  als  geköpft  zu 
erachten  war.  —  Nunmehr  trugen  Beide  die  mit  Blut  übergossene 
Leiche  in  den  Keller.  Sie  waren  Tags  über  bemüht,  die  Blutspuren 
aus  den  Betten  und  Stubendielen  zu  beseitigen,  trennten  die  blutge- 
tränkten Federn  von  den  unbefleckten  und  verbrannten  die  ersteren. 
Den  jüngeren  Geschwistern  sagte  die  Auguste,  dass  der  Vater  schon 
sehr  früh  zu  seiner  Braut  gegangen  sei.  In  der  folgenden  Nacht 
schafften  sie  die  Leiche  nach  dem  Ufer  der  Weichsel ;  hier  zog  Louis 
B.  die  Leiche  längs  einer  in  den  Strom  hineingebauten  Buhne  mitten 
in  den  Fluss  hinein  und  Hess  sie  abwärts  hinunter  schwimmen.  Noch 
in  derselben  Nacht  vergruben  sie  die  blutigen  Sachen,  Betten,  Bezüge 
in  der  im  Bau  begriffenen  Scheune  und  fuhren  frische  Erde  darauf. 
Gleich  nach  der  That,  am  24.  Juni,  reiste  Louis  B.,  von  Reue  ergriffen, 
nach  Thorn  zu  seinem  beim  Militär  stehenden  älteren  Bruder  Friedrich  B., 
und  theilte  diesem  die  entsetzliche  That  mit  Nachdem  Auguste  B., 
welche  roh  und  gefühllos  geständig  war,  diesen  Thatbestand  bestätigte, 
machte  Friedrich  B.  am  26.  Juni  1877  bei  dem  Amtsvoreteher  die  An- 
zeige von  dem  Mord. 

Das  Kreisgericht  zu  Thorn  verurtheilte  am  12.  October  1877 
den  Louis  B.  wegen  Mordes  zu  15  Jahren  Gefängniss  und  zu 
gleichem  Strafmaass  die  Auguste  B.  wegen  Anstiftung  zum  Morde, 
weil  sie  durch  Rath  und  That  bei  Begehung  des  Mordes  Hülfe 
geleistet,  da  sie  mit  dem  Bruder  Louis  B.  den  Plan  der  Ermor- 
dung besprochen,  ihn  die  Handhabung  des  Revolvers  gelehrt,  ihm 
die  Anwendung  des  Beiles  und  der  Axt  gerathen  und  sodann  vor 


Digitized  by  Co 


Ueber  jagendliche  Mörder  und  TodtschlSgor. 


111 


den  geführten  Beilhieben  die  Decke  von  dem  Halse  des  Vaters  zurück- 
gezogen hat. 

Der  noch  nicht  18  Jahre  alte  Louis  B.  war  am  14.  Februar  1878 
in  die  Anstalt  eingeliefert;  er  war  von  gutem  Gesundheitszustande  be- 
fanden, jedoch  zeigte  die  rechte  Lungenspitze  keine  normalen  Ver- 
hältnisse. Von  gesunden  Eltern  stammend,  war  er  gut  genährt  und 
von  kräftigem  Körperbau.  Aber  schon  nach  1  '/*  jähriger  Haft  war  er 
sehr  heruntergekommen.  Durch  die  Nachricht  von  der  schweren  Erkran- 
kung und  dem  im  Gefängniss  bevorstehenden  Ende  seiner  Schwester 
Auguste  hart  betroffen,  musste  er  im  September  1879  wegen  ausge- 
sprochener Lungenphthisis  in's  Lazareth  verlegt  werden,  und  ist  be- 
reits am  1.  October  1880  diesem  rapid  verlaufenem  Leiden  erlegen. 

Louis  B.  erklärte  selbst,  dass  ihn  gleich  nach  der  That  die  Beue 
ergriffen  und  er  furchtbar  gelitten  habe,  während  seine  Schwester 
Auguste  sehr  kaltblütig  ihre  Häuslichkeit  weiter  versehen.  Auch  diese 
war  im  Gefängniss  nach  kaum  2  Jahren  verstorben. 

Louis  B.  war  kräftig  gebaut,  162  cm  gross.  Der  Kopf  zeigte  bis  auf 
geringe  rhachi  tische  Deformation  keine  Anomalie;  er  war  flach,  breit  und 
nach  vorn  stark  ausgelegt;  tiefliegende,  dunkle  Augen,  niedrige  Stirn  mit 
prominenten  Stirnhöckern  und  gewölbter  Augenbrauengegend  verliehen 
dem  Gesichte  einen  unheimlichen  Ausdruck.  B.  war  immer  tief 
gedrückt,  still  in  sich  gekehrt,  ergeben  und  zufrieden,  aber  meist 
in  tiefer  Zerknirschung,  sodass  ihm  inniges  Mitleid  geschenkt  wer- 
den musste,  ganz  besonders  als  ihm  das  Schicksalsende  seiner 
Schwester  bekannt  wurde.  Seine  Intelligenz  war  ungemein  gering; 
Gefühl  und  Gemflth  ungemein  weich,  allen  Einwirkungen  leicht  zu- 
gängig.  Schwere  Gewissensbisse  lagen  auf  den  kummervollen  Gesichts- 
zügen. Charakteristisch  ist,  wie  er  an  seine  ältere  verheirathete 
Schwester  am  12.  October  1879  schreibt:  „Liebe  Schwester.  Gott  weiss 
es,  dass  ich  bereue  und  darum  hoffe  ich,  von  ihm  durch  meinen  Hei- 
land Gnade  zu  erlangen  In  mir  war  wieder  Hoffnung  erwacht 

und  einen  guten  Entschluss  hatte  ich  gefasst,  aber  seit  ich  das  weiss 
dass  sich  die  Geschwister  seiner  schämen)  ist  alles  in  mir  verloren, 
und  ich  bin  ganz  verzagt  und  meine  Seele  betrübt  bis  in  den  Tod  — 
Ich  werde  Euch  stets  treu  bleiben,  aber  raein  Leben  muss  ich  nur 
mit  Vorwürfen  hinfressen,  dass  ich  meinen  Geschwistern  allen  ein  Stein 
des  Anstosses  und  des  Aergernisses  geworden  bin." 


4.  Der  Wirthschaftslehrling  Robert  Sch.,  am  18.  Mai  1868  geboren, 
wegen  Diebstahl  am  2.  Juni  1877  mit  14  Tagen  Gefängniss  vorbestraft, 
war  auf  dem  Landgute  Str.  bei  Perleberg  untergebracht,  um  daselbst 


Digitized  by  Google 


112 


VI.  Baku 


die  Landwirtschaft  zu  erlernen.  Nach  seinem  eigenen  Geständnis« 
hat  er  im  October  1 878  zu  Str.  seinen  Mitlehrling  M.  Geld  und  Cigarren 
gestohlen.  Er  war  im  December  1877  zur  Weihnachtszeit  von  seinem  Lehr- 
herrn zu  seinen  Eltern  beurlaubt  Von  seinem  Vater  mit  Reisegeld  ver- 
sehen, trat  er  am  27.  December  die  Rückreise  an.  In  Bitterfeld,  so  giebt 
er  an,  habe  er  auf  den  Abgang  des  Zuges  warten  müssen  und  den  Ent- 
schluss  gefasst,  nicht  mehr  nach  Str.  zurückzukehren,  weil  der  dort  von 
ihm  begangene  Diebstahl  seinem  Lehrherrn  bekannt  geworden  sei, 
sondern  sich  selbst  zu  erschiessen.  Zu  diesem  Zwecke  habe  er  auch  in  B. 
einen  Revolver  mit  50  Patronen  gekauft  Er  habe  indessen  nicht  den 
Muth  gehabt,  den  Selbstmord  auszuführen,  sei  nach  Vergeudung 
Reisegeldes,  nachdem  er  dort  mit  einem  Bekannten  Bier  getrunken, 
in  den  Wohnort  seines  Vaters  zurückgekehrt.  Um  sich  mehr  in  die 
Enge  zu  treiben  und  auf  diese  Weise  sich  zur  Begehung  des  Selbst- 
mordes zu  zwingen,  habe  er  beschlossen,  die  Gehöfte  der  ihm  befreun- 
deten Gebrüder  K.  anzuzünden.  Er  schlich  sich  in  die  Wohnung  der- 
selben und  suchte  daselbst  mit  einem  angezündeten  Streichholze,  ob 
K.  sich  dort  befinde.  Da  er  nicht  deutlich  sehen  konnte,  schlug  er  die 
Fensterscheibe  ein  und  sah  von  der  Strasse  aus  den  K.  aus  dem 
Hause  kommen  und  wieder  dahin  zurückkehren.  Er  habe  noch  15 
Minuten  gewartet  und  dann  die  anstossende  Scheune  des  K.  ange- 
zündet, indem  er  von  der  Gartenseite  ein  brennendes  Streichholz  in 
die  Oeffnung  der  Scheune  gesteckt.  Das  Feuer  hat  sich  schnell 
verbreitet;  es  wurden  2  Scheunen,  2  Ställe  und  das  Wohnhaus  des 
K.  in  Asche  gelegt.  Als  das  Feuer  ausgebrochen  war,  ging  er,  wie 
festgestellt  worden  ist,  raschen  Schrittes  nach  Redis  zu;  auf  dem 
Wege  dahin  beschloss  Sch.,  bei  dem  Besitzer  des  Gasthofes  zu  Gr. 
Geld  zu  stehlen.  Er  stieg  durch  eine  eingeschlagene  Scheibe  in 
die  Schenkstube  zur  ebenen  Erde  und  öffnete  den  unverschlossenen 
Kasten  des  Buffetschrankes.  Da  er  in  diesem  kein  Geld  fand,  wollte 
er  sich  durch  die  Hausthür  entfernen,  traf  jedoch  auf  dem  Hausflur 
den  Sohn  des  Besitzers,  der  hinter  einem  Lattenverschlage  des  Gast- 
zimmers die  Manipulationen  des  Sch.  gesehen  und  den  Vater  rufen 
wollte.  Sch.  hat,  6  Schritt  von  ihm  entfernt,  gerufen  „Zurück  oder 
geschossen"  und  entkam  auf  die  Strasse.  Auf  einem  Nebenwege 
in  Redis  angekommen,  ging  er  nach  dem  von  der  Strasse  abgelegenen 
Hause  des  Windmüllers  R.,  in  dessen  Stube  er  Licht  sah,  trat  an 
das  Fenster  und  schoss,  als  er  jenen  vom  Sopha  nach  dem  Fenster 
sich  nähern  sah,  eine  Kugel  aus  dem  Revolver  auf  R.  und  begab  sich 
nach  Gr.  Von  R.  verfolgt,  wurde  er  hier  arretirt  Sch.  behauptete  zu- 
erst, dass  R.  ihn  früher  mit  dem  Stocke  geschlagen  und  dass  er  sich 


Digitized  by  Google 


Ceber  jugendliche  Mörder  und  Todtechlager. 


113 


jetzt  rächen  wollte;  später  gab  er  an,  dass  er  den  R.  gar  nicht  gekannt, 
dass  er  ihn  auch  gar  nicht  habe  tödten  wollen;  er  wollte  nur  durch 
den  Schuss  auf  sich  aufmerksam  machen,  um  sich  alsdann  selbst  er- 
schiessen  zu  müssen.  Thatsächlich  bat  Frau  R.  ihren  Mann  aufmerk- 
sam gemacht,  dass  ein  Mensch  am  Fenster  sei;  und  als  dieser  sich 
nach  demselben  hin  begab,  erhielt  er  3  Schritt  von  dem  Fenster  einen 
Schuss,  der  auf  die  Rippen  aufgeschlagen  und  nur  wegen  der  dicken 
Bekleidung  des  R.  keine  schweren  Folgen  für  diesen  nach  sich  gezogen. 

Das  Gericht  kam  zu  der  Ueberzeugung,  dass  der  Selbstmord  nicht 
der  Grund  dieser  Verbrechen  gewesen.  Sch.  wollte,  weil  er  den  Empfang 
bei  seinem  Lehrherrn  fürchtete,  nicht  zu  diesem  zurückkehren;  er 
wollte  in  die  weite  Welt  fliehen,  sich  aber  vorher  Geld  auf  jede  Weise 
verschaffen  und  sich  selbst  vor  Angriffen  sichern.  Zu  diesem  Zweck 
kaufte  er  den  Revolver  mit  mehr  Munition  als  zum  Selbstmord  not- 
wendig war.  Er  wollte  bei  seinem  Freunde  K.  stehlen,  revidirte  das  Haus, 
steckte  das  Gehöft  an,  um  bei  dieser  Gelegenheit  den  Diebstahl  aus- 
zuführen. Als  dies  nicht  anging,  versuchte  er  es  im  Gasthof  zum  grünen 
Berg,  und  als  es  auch  hier  misslang,  versuchte  er  es  bei  dem  Müller 
R.  Im  Gasthof  drohte  er  zu  schiessen  und  bei  R.  schoss  er  wirklich, 
als  er  überrascht  wurde.  Das  Gericht  nahm  an,  dass  Sch.  am  27.  De- 
cember  1S7S  zu  R.  den  Entschluss,  den  Müller  R.  zu  tödten,  zwar 
mit  Vorsatz,  jedoch  nicht  mit  Ueberlegung,  durch  eine  Handlung  be- 
thätigt  hat,  welche  einen  Anfang  der  Ausführung  dieses  Verbrechens 
enthält  nicht  aber  ist  dieses  mit  Ueberlegung  geschehen,  sodass  nur 
Mordversuch  vorliegt. 

Sch.  ist  erst  17  Jahre  alt,  heisst  es  in  dem  Gerichtserkenntniss, 
aber  er  hatte  die  zur  Erkenn tniss  der  Strafbarkeit  der  begangenen 
Handlung  erforderliche  Einsicht  Auch  hatte  der  Sachverständige 
Dr.  H.  kein  Zeichen  einer  Geistesstörung  bald  nach  dem  verübten  Ver- 
brechen an  ihm  beobachtet,  ihn  vielmehr  für  zurechnungsfähig  erklärt. 
Er  wurde  daher  der  vorsätzlichen  Brandstiftung,  eines  ver- 
suchten schweren  Diebstahls  und  des  versuchten  Todt- 
sc h  lag  es  für  schuldig  befunden. 

Sch.  ist  zur  Verbüssung  der  wider  ihn  erkannten  7jährigen  Ge- 
fängnissstrafe am  9.  Mai  1879  in  unsere  Anstalt  eingeliefert  Er  war 
der  Sohn  eines  Pfarrers,  im  elterlichen  Hause  erzogen  und  hat  das  Gym- 
nasium bis  Tertia  besucht.  Er  war  gross,  schlank  gewachsen  (171  cm), 
kräftig  gebaut  und  vollkommen  gesund.  Schädel  und  Gesicht  zeigten 
keine  Deformationszeichen;  er  hatte  röthliches  Haar  und  blaue  Augen. 

Er  hat  im  üntersuchungsgefängniss  einen  Selbstmordversuch  ge- 
macht   Er  war  in  den  ersten  Jahren  seiner  Strafzeit,  die  er  gern 


Digitized  by  Go 


114 


VI.  Baer 


und  willig  in  der  strengen  Einzelhaft  verbüsste,  anfangs  verschlossen, 
auffallend  gedrückt  und  tief  verstimmt,  später  offener,  ruhiger  und  ge- 
faxter. Seine  Führung  war  eine  tadellose,  er  war  bescheiden  und 
ernst  geworden  und  geblieben,  er  zeigte  das  volle  Bewusstsein  seiner 
Schuld  und  eine  aufrichtige  Keue  unter  festen  Grundsätzen  zur  Besserung 
seines  Lebens.  Er  wurde  in  Anerkennung  seines  sittlich  gebesserten 
Charakters  nach  Verbüssung  von  drei  Viertel  seiner  Strafzeit  am 
30.  Juli  1884  aus  der  Strafhaft  bedingungsweise  entlassen. 

Es  kann  nicht  unerwähnt  bleiben,  dass  die  so  schnell  hinterein- 
ander in  einer  Nacht  ausgeführten  Verbrechen  (wie  Brandstiftung, 
schwerer  Diebstahl,  Todtschlagversuch)  bei  dem  p.  Sch.  etwas  der- 
artig Impulsives  zeigte,  dass  man  unwillkürlich  an  einen  vorübergehenden 
pathologischen  Geisteszustand  desselben  denken  muss.  Es  liegt  nahe, 
einen  durch  den  starken  Biergenuss  hervorgerufenen  krankhaften  Er- 
regungszustand, einen  pathologischen  Rausch,  zu  vermuthen.  Während 
seiner  ö1/^  jährigen  Gefangenschaft  sind  bis  auf  vorübergehende  durch- 
aus nicht  krankhafte  Depressionszustände  bei  Sch.  Zeichen  von  Geistes- 
störung nicht  wahrgenommen  worden. 

5.  Der  Müller  Otto  K.  aus  Klein-Karge  (Kr.  Wittenberg),  am 
14.  Sept  1863  geboren,  Sohn  des  Mühlenbesitzers  K.  zu  Sclimiede- 
berg,  war  wegen  Mordes  und  wegen  Diebstahls  zu  15  Jahren  Gefängniss 
verurtheilt 

Derselbe  hat  am  Tage  nach  seiner  Verurtheilung  Folgendes  ge- 
standen: „In  der  Nacht  vom  14.  zum  15.  December  1880  befand  ich 
mich  mit  dem  Mühlknappen  R.  in  der  Obermühle.  Kurz  nach  2  Uhr 
gerieth  ich  mit  ihm  in  Streit,  weil  R.  mir  vorwarf,  das  Getreide- 
reinigen nicht  zu  verstehen;  wir  fassten  uns  und  rangen  miteinander. 
Als  wir  dem  Fahrstuhl  nahe  kamen  —  es  war  auf  dem  Boden  — 
stiess  ich  ihn  mit  aller  Kraft  durch  die  Oeffnung  nach  unten,  und  R. 
stürzte  mit  dem  Kopf  voran  auf  den  unteren  Fussboden.  Durch  das 
Ringen  war  ich  sehr  aufgeregt  und  ging  halb  besinnungslos  hinunter; 
hier  sah  ich,  dass  R.  mit  den  Händen  noch  Bewegungen  machte,  und 
da  ich  fürchtete,  dass  er  wieder  aufleben  und  ich  eine  schwere  Strafe 
erleiden  werde,  holte  ich  einen  Spitzhamraer  und  schlug  mit  der  spitzen 
Seite  gegen  seinen  Hinterkopf.  Der  Tod  musste  rasch  eingetreten  sein. 
Ich  zog  den  R.  unter  den  Fahrstuhl  und  legte  den  Leichnam  so,  wie 
er  gefunden  wurde.  Ich  ging  zu  Bett,  konnte  aber  vor  Aufregung 
nicht  schlafen.  Zwischen  5  und  6  Uhr  ging  ich  zum  Obermüller  Sch. 
und  theilte  ihm  mit,  dass  R.  todt  unter  dem  Fahrstuhl  liege,  dass  er 
vom  Fahrstuhl  erschlagen  sein  müsste  Uhr  und  Geld  habe  ich 


Digitized  by  Google 


ücber  jugendliche  Mörder  und  Todtschlüger.  115 


nicht  gestohlen ;  das  Verbrechen  stand  mir  stets  vor  Augen  und  bereue 
ich  es  auf  das  Tiefste.  Mein  Gemüth  ist  nach  diesem  offenen  Ge- 
standniss  ruhiger  und  will  ich  meine  erhaltene  Strafe  geduldig  ertragen." 

Der  Verdacht  des  Mordes  war  auf  K.  gefallen,  weil  dieser  mit 
R.  in  der  qu.  Nacht  allein  war,  weil  K.,  wie  das  Gericht  annahm, 
tod  gewaltsamem  und  hinterlistigem  Wesen  und  schon  mehrfach  wegen 
Diebstahls  vorbestraft  war.  „Wer  uns  zu  nahe  kommt,  der  wird  er- 
würgt", hat  er  zu  seinem  Complicen  bei  der  Ausführung  eines  solchen 
geäussert.  K.  hat  an  seiner  Kleidung  Blutspuren  gehabt,  hat  kurz 
nach  dem  Tode  It?s  den  gebrauchten  Hammer  ohne  Wissen  des  Herrn, 
dem  er  gehörte,  umarbeiten  lassen.  An  dem  einen  Ende  desselben 
waren  rothe  Flecke  sichtbar.  K.  hat  nach  vollbrachtem  Morde  sich 
die  Uhr  und  das  in  der  Kiste  aufbewahrte  baare  Geld  von  R.  ange- 
eignet; er  hat  trotz  der  erdrückensten  Beweise  die  Blutthat  und  die  Dieb- 
stahle geleugnet  Da  K.,  wie  das  Strafurtheil  hervorhebt,  die  schwerste 
strafbare  Handlung  in  wahrhaft  tückischer  und  teuflischer  Weise  voll- 
fuhrt hat  und  trotz  der  gravirendsten  Momente  in  der  frechsten,  keine 
Reue  zeigenden  Weise  ableugnete,  da  er  einen  Mann  tödtete,  dem  er  seine 
Stelle  zu  verdanken  hatte,  und  welcher  der  beste  Familienvater  und 
Mensch  war,  da  K.  seinem  Vorleben  nach  als  gemeingefährlicher  Mensch 
anzusehen  ist,  so  ist  gegen  ihn  das  höchste  Strafmaass  anzuwenden. 

K.  hat  in  der  Untersuchungshaft  einen  Fluchtversuch  gemacht, 
einen  Ofen  eingerissen  und  das  Fenstergitter  beschädigt.  Er  ist  nach 
seiner  Verurtheilung  am  28.  Oktober  1881  in  das  Strafgefängniss 
Plötzensee  verbracht  worden.  Er  war  bei  guter  Gesundheit,  1 65  cm 
gross.  Der  Schädel  war  flach,  die  Stirn  niedrig  und  breit,  der  Joch- 
beinknochen ragte  stark  hervor;  das  Kinn  war  rund,  die  Ohren  regel- 
mässig, Haare  blond. 

K.  war  im  elterlichen  Hause  erzogen  unter  8  Geschwistern  und 
hatte  die  Elementarschule  besucht  Er  war  verschlossen,  stumpf  und 
gleichgültig,  apathisch;  häufig  war  er  sehr  gedrückter,  ergriffener 
Stimmung.  Er  fing  bald  an  abzumagern  und  unter  dem  Bilde  einer 
galoppirenden,  in  allen  Organen  gefundenen  Miliar-Tuberculose  ist  er 
am  2.  October  1884  nach  einer  3jährigen  Gefangenschaft  verstorben. 


6.  In  der  Nacht  zum  16.  März  1881  ermordete  die  Ehefrau  des 
Tapetendruckers  L.  ihren  Ehemann  dadurch,  dass  sie  ihn  mit  einem 
Rasirmesser  den  Hals  durchschnitt  Bei  diesem  Mord  war  der  damals 
14jährige  Arbeitsbursche  Ernst  L.,  ihr  beiderseitiger  Sohn,  betheiligt  da- 
durch, dass  er  dem  Vater  die  Hände  festhielt,  als  die  Mutter  den  Mord 
ausführte.  Ernst  I*  war  wegen  T  heil  nah  nie  am  Mord  am  27.  Mai 


Digitized  by  Google 


11(3 


VI.  Baer 


1881  vom  Landgericht  zu  Nordhausen  zu  "'/»jähriger  Gefängniss- 
strafe verurtheilt.  Am  t.  November  1884  ist  er  in  die  Anstalt  zu 
Plötzensee,  Abth.  für  Jugendliche,  eingeliefert. 

Nach  dem  wiederholt  abgelegten  Geständniss  der  Frau  L.,  welche 
zu  lebenslänglicher  Zuchthausstrafe  verurtheilt  wurde,  soll  der  Ernst 
nicht  blos  die  Hände  des  Vaters  bei  dem  von  ihr  ausgeführten  Morde 
gehalten  haben,  sondern  auch  seinerseits  verschiedene  Stiche  gegen 
ihn  geführt  haben.  Diesen  letzteren  Angaben  wiederspricht  Ernst  L. 
Er  selbst  sagte  später  aus :  Als  meine  Mutter  meinem  Vater  die  Kehle 
durchschnitten  hatte,  und  dieser  in  seiner  Todesangst  noch  auf  die 
Mutter  zusprang,  trat  ich  dazwischen  und  stiess  den  Vater  zurück, 
worauf  er  auch  sofort  verstarb.  Die  Geschworenen  haben  den  Ernst 
L.  für  schuldig  befunden,  zur  Begehung  der  That  wissentlich  Hülfe 
durch  die  That  geleistet  zu  haben,  dagegen  die  in  Gemeinschaft  mit 
Vorsatz  und  mit  üeberlegung  ausgeführte  Tödtung  verneint 

Ernst  L.  war  am  TS.  August  1866  ehelich  geboren  und  in  elter- 
lichem Hause  erzogen.  Er  hat  die  Elementarschule  besucht,  und  war 
am  3.  November  1884  bei  seinem  Zugange  in  die  Anstalt  von  kleinem, 
kräftigem,  gedrungenem  Körperbau.  Er  selbst  gab  an,  früher  an  epi- 
leptischen Krämpfen  gelitten  zu  haben.  Auf  der  linken  Hornhaut 
war  eine  starke,  fleckenartige  Trübung  vorhanden.  Der  Schädel  war 
schmal,  hoch  und  dadurch  deformirt,  dass  der  obere  Stirntheil  wie  eine 
Halbkugel  sich  nach  vorn  und  oben  hutförmig  hervorwölbte.  Das 
Hinterhaupt  war  flach;  die  Nase  klein  und  platt;  die  Ohren  weit 
nach  hinten,  die  Augen  klein  und  flach  liegend.  Gesicht  und  Unter- 
kiefer war  breit  und  grob;  die  Physiognomie  bot  ein  fremdartiges, 
hässliches  Bild  dar. 

Ernst  L.  zeigte  sich  immer  verschlossen,  wenig  zugänglich,  ge- 
fühllos. Er  blieb  in  dieser  Weise  während  der  ganzen  Gefangenschaft 
bis  zu  der  am  4.  December  1888  erfolgten  Entlassung.  Er  wurde 
wegen  unpassenden  Verhaltens  und  wegen  groben  Vergehens  gegen 
die  Hausordnung,  auch  wegen  Fluchtverdachts  häufig  disciplinirt  „Man 
habe",  wie  der  Gefängnissgeistliche  am  8.  Februar  1888  mittheilt 
„bei  aller  Mühe,  ihm  die  Furchtbarkeit  seiner  That  zu  Gemüth  zu 
fuhren  und  bei  ihm  das  Gefühl  der  Reue  zu  erwecken,  nichts  als 
kalte,  herzlose  Antworten  und  ein  völlig  verstocktes  Gemüth  gefunden, 
und  eine  Gleichgültigkeit  sondergleichen  gab  sich  zu  erkennen.  Er 
hat  das  schwere  und  entsetzliche  Verbrechen  sowie  seine  verantwortliche 
Schuld  nie  begriffen  und  nie  gefühlt"  . . . 

In  einem  Briefe  an  einen  Verwandten  schreibt  er:  Er  habe  in 
den  Gefängnissbeamten  nur  Personen  gesehen,  die  dem  Gefangenen  das 


Digitized  by  Google 


Ucbcr  jugendliche  Monier  und  Tod tseh läger. 


117 


Leben  sauer  machen  wollen  und  die  Strafe  hart,  er  habe  desshalb 
die  Beamten  immer  gemieden; ...  sie  wollen  nur  etwas  aus  ihm  heraus- 
locken; darüber,  wie  es  in  seinem  Herzen  aussehe,  sei  er  Niemand 
Rechenschaft  schuldig.  Das  müsse  er  immer  sagen,  dass  seine  Ver- 
schuldung an  dem  Morde  seines  Vaters  ihm  zu  schwer  angerechnet 
sei,  da  er  damals  noch  ein  ganz  unreifer  Junge  von  14'/2  Jahren, 
and  auch  durch  den  Genuss  von  Liqueur  mit  Rum,  den  die  Mutter 
ihm  beim  Abendessen  gereicht  hatte,  etwas  dämlich  gewesen  sei. 

Seine  Entlassung  nach  Verbüssung  von  dreiviertel  seiner  Straf- 
zeit konnte  nicht  befürwortet  werden,  da  er  nicht  das  geringste  An- 
zeichen von  Reue,  von  Gewissensbissen  dargeboten,  sondern,  wie  der 
Hausgeistliche  mit  Recht  hervorhob,  vielmehr  in  rätselhafter  Weise 
immer  zufrieden  mit  sich  wäre,  und  je  länger  die  Strafzeit  währt,  um 
so  kalter  an  sein  entsetzliches  Verbrechen  zurückdenkt. 

L.  hat  bis  zu  seiner  am  4.  December  1888  eingetretenen  Ent- 
lassung eine  nie  zu  durchbrechende  Gefühllosigkeit  und  eine  eiserne 
Ruhe  behalten.  Er  hat  sich  im  Gefängniss  stets  behaglich  gefühlt  und 
niemals  das  Gefühl  eines  Schuldbewusstseins  gezeigt 


7.  Der  Dienstknecht  Ernst  II.,  am  2.  August  1867  zu  Z.,  Kreis 
Torgau  geboren,  nicht  vorbestraft,  war  am  28.  März  1885  vom  Land- 
gericht Torgau  wegen  Mordversuches  zu  9  Jahren  Gefäng- 
niss verurtheilt  und  am  25.  April  18S5  in  das  Strafgefängniss  Plötzen- 
see eingeliefert. 

Es  ist  durch  Zeugenaussagen  und  durch  eigenes  Geständniss 
Nachstehendes  festgestellt:  H.  hatte  als  Mistknecht  früher  einen  sehr 
geringen  Lohn  und  dabei  Schulden  gemacht,  die  ihn  andauernd  drückten. 
Am  Abend  des  tl.  Januar  1885  wurde  er  in  einem  Tanzlocale  von 
einem  Schuhmacher  an  seine  Schuld  von  5  Mark  gemahnt.  Er  konnte 
diese  nicht  bezahlen  und  fasste  den  Entschluss,  sich  auf  jede  Weise 
Geld  zu  verschaffen.  Im  Locale  bemerkte  er  den  Hufner  A.  mit  seinem 
Dienstpersonal,  und  gewann  dadurch  die  Ueberzeugung,  dass  die  Frau 
des  A.  sich  allein  im  Hause  befinde.  Aus  dem  Stall  seines  Dienst- 
herrn nahm  er  eine  Axt  und  ein  Stemmeisen,  begab  sich  alsdann, 
nachdem  er  einen  schlechten  Rock  angezogen,  nach  dem  A.'schen 
Hause.  Hier  brannte  in  der  Stube  Licht  und  H.  konnte  in  derselben 
die  Frau  A.  sehen.  Da  die  Hausthür  verschlossen  war,  klopfte  er  an 
das  untere  Fenster  und  rief  „Gebt  das  Geld  heraus".  Frau  A. 
glaubte,  dass  muthwillige  Dorfkinder  sich  einen  schlechten  Spass  er- 
lauben und  rief  zurück:  rMacht,  dass  ihr  fortkommt**.  H.  drückte  hierauf 
eine  Fensterscheibe  ein,  stieg  in  die  Stube  und  folgte  Frau  A.  nach 


Digitized  by  Google 


11» 


VL  Bazr 


dem  Hausflur,  wohin  dieselbe  geflohen  war.  Hier  versetzte  er  derselben 
einen  wuchtigen  Schlag  mit  dem  flachen  Theil  der  Axt  auf  den  Kopf, 
sodass  der  Schädel  zerschmetterte.  Frau  A.  stürzte  zu  Boden  und  in 
dieser  Lage  versetzte  H.  ihr  noch  2  Schläge  auf  den  Kopf,  die  je- 
doch wegen  des  dichten  Haares  die  tödtliche  Wirkung  nicht  ausübten. 
H.  Hess  nunmehr  die  besinnungslose  Frau  A.  liegen,  erbrach  mittelst 
des  Stemmeisens  in  der  Stube  die  Kommode,  entwendete  aus  derselben 
ca.  400  Mark  baaren  Geldes,  ging  nach  Hause,  stellte  das  Beil  an 
den  früheren  Ort,  zog  den  guten  Rock  wieder  an  und  ging  in  das 
Tanzlocal  zurück.  Das  Gerücht  von  dem  Verbrechen  war  sehr  bald 
in  das  Local  gedrungen,  woselbst  sich  H.  an  dem  bald  wieder  be- 
ginnenden Tanze  lebhaft  betheiligte.  Er  tractirte  die  Burschen  und 
Mädchen  mit  Bier  und  Kuchen,  bezahlte  dem  Schuhmacher  die  schul- 
digen 5  Mark,  blieb  bis  zum  Schluss  des  Tanzes  und  ging  gegen  7  Uhr 
früh  nach  Hause  ohne  sich  schlafen  zu  legen. 

Das  in  der  Stube  des  A.  zurückgelassene  Stemmeisen,  Blutflecke 
in  den  Kleidern  des  H.  und  an  der  Axt  haben  zur  Entdeckung  des 
Thäters  geführt.  Da  Frau  A.  am  Leben  geblieben  und  voraussicht- 
lich bald  ganz  hergestellt  werden  dürfte,  so  wurde  auf  die  obige 
That  wegen  Mordversuches  erkannt. 

Bei  seinem  Zugang  in  die  Anstalt  war  der  17  Vi  jährige  H.  von 
mässigem  Ernährungszustand,  blassem  Aussehen,  kräftigem  Körperbau, 
der  Brustkorb  flach,  die  linke  Lungenspitze  verdächtig.  Der  Vater 
war  an  Lungenschwindsucht  gestorben.  H.  war  160  cm  gross,  von 
dunkler  Gesichtsfarbe,  der  Kopf  flach  und  breit,  vornüber  gebeugt, 
die  Stirn  niedrig,  das  Kinn  spitz.  Die  Augen  lagen  tief  in  grossen 
Augenhöhlen ;  der  Blick  war  gutniüthig.  Die  Gesichtsknochen  waren 
stark  hervorragend,  weit  von  einander  liegend,  das  Hinterhaupt  steil. 
Die  Sprache  war  auffallend  langsam. 

H.  war  ehelich  geboren,  zuerst  im  elterlichen  Hause,  später  bei 
den  Grosseltern  unter  sehr  ärmlichen,  kümmerlichen  Verhältnissen  er- 
zogen. Der  Vater  war  Panrinenmacher  und  1873,  die  Mutter  be- 
reits 1871  verstorben.  Er  selbst  giebt  an,  dass  er  eine  schlechte  Er- 
ziehung gehabt  habe.  Er  war  mehrfach  wegen  Diebstahls  bestraft. 
Bei  seiner  Einlieferung  war  seine  Stimmung  gefasst,  häufig  jedoch 
gedrückt;  er  war  anfangs  sehr  verschlossen,  später  offener  und  zu- 
traulicher. Er  zeigte  eine  aufrichtige,  tiefe  Reue.  Nach  einer  mehr- 
jährigen Strafhaft  war  H.  brustkrank  und  arbeitsunfähig  geworden. 
Vom  6.  April  1890  an  befand  er  sich  auf  dem  AnstaltslazaretL 
Er  schrieb  häufig  an  seinen  einzigen  Bruder  und  bittet  1891  um 
seine  vorläufige  Entlassung.    „Er  möchte  aus  der  Straf  halt,  die 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtw-hlfiger. 


119 


schwer  auf  ihn  drückt,  entlassen  sein;  er  fühle,  dass  er  im  Gefängniss 
zu  Grande  gehe  und  er  möchte  doch  noch  gern  leben. u 

Er  ist  am  18.  Jannar  1892  an  weit  vorbereiteter  Lungenschwind- 
sucht gestorben.  Nach  dem  Urtheil  der  Beamten  konnte  H.  als  ge- 
bessert angesehen  werden,  da  er  stets  eine  tiefe,  ernste  Reue  gezeigt 

8.  Der  noch  nicht  18  Jahr  alte  Diener  Max  R.  aus  Pr.  wurde 
wegen  Todtschlages  und  Diebstahls  zu  5'/2  Jahren  Gefängniss 
verurtheilt  und  verbüsste  diese  Strafe  in  der  Anstalt  Plötzensee  vom 
11.  November  1886  bis  zum  24.  April  1892. 

E.  befand  sich  auf  der  Wanderschaft  und  lernte  am  15.  Juli  1886 
in  Burg  bei  Magdeburg  den  Töpfergesellen  N.  kennen,  der  am 
5.  Juli  ej.  aus  dem  Gefängniss  zu  Werden  in  Hannover  entsprungen 
und  nicht  im  Besitz  von  Legitimationspapieren  war.  Auf  dem 
Wege  von  Burg  nach  Genthin  gesellte  sich  der  22jährige  Schlosser 
H.  aus  Böhmen  zu  ihnen.  Sie  nächtigten  alle  drei  in  einer  Korn- 
miethe  und  als  sie  am  anderen  Tage  in  der  Nähe  von  Brandenburg 
im  Walde  Bast  gemacht,  und  H.  sich  auf  sein  ausgezogenes  Jacket, 
in  dem  seine  Papiere  steckten,  hingelegt  hatte  und  eingeschlafen  war, 
stahlen  B.  und  N.  dieselben  und  entfernten  sich  schleunigst  auf  dem 
Wege  nach  Berlin.  H.  traf  Beide  am  nächsten  Tage  wieder  in 
Baumgartenbrück  und  verlangte  von  ihnen  seine  Papiere  zurück.  R. 
und  N.  leugneten  den  Besitz,  und  H.  folgte  ihnen  mit  der  Erklärung, 
sie  in  Potsdam  der  Behörde  anzuzeigen.  H.  war  in  G.  in  ein  Wirths- 
baus  gegangen,  um  sich  ein  Stück  Brod  zu  holen,  und  N.  machte 
den  Vorschlag,  den  H.  zu  erwürgen,  da  sie  sonst  bestraft  würden. 
R.  ging  auf  diesen  Vorschlag  ohne  Zögern  ein ;  alle  drei  gingen  auf 
der  Chaussee  lang  und  Hessen  sich  später  auf  N.'s  Aufforderung  in 
einer  Schonung  nieder,  um  auszuruhen.  Es  wurde  so  eingerichtet, 
dass  H.  zwischen  den  beiden  andern  zu  sitzen  kam.  Auf  ein  verab- 
redetes Zeichen  schlang  N.  seinen  Lederhosenträger  um  den  Hals 
H/s,  behielt  das  eine  Ende  in  der  Hand  und  warf  das  andere 
Ende  dem  R.  zu.  Beide  zogen  mit  vereinten  Kräften  die  Schlinge 
fest  zu  und  hielten  ihm  die  Hände  fest  R.  hatte  dem  H.  ein  Taschen- 
tuch in  den  Mund  gesteckt,  sodass  er  nicht  schreien  konnte.  Nach 
wenigen  Minuten  war  H.  erwürgt.  Beide  entkleideten  die  Leiche  bis 
auf's  Hemd  und  eigneten  sich  dessen  wenige  Habseligkeiten  an,  ver- 
kauften diese  später  für  10  Mark,  und  hat  R.  3  Mark  50  Pfg.  davon 
abbekommen.  Die  Leiche  banden  sie  mit  einem  Tuch,  das  an  einem 
um  den  Hals  geschlungenen  Bindfaden  befestigt  war,  an  einer  jungen 
Kiefer  fest,  sodass  der  Anschein  eines  Selbstmordes  erweckt  werden 

ArchiT  für  Kriminalanthropologio.  XI.  9 


Digitized  by  Go 


120 


VI.  Baer 


sollte.  Die  Leiche  selbst  wurde  am  26.  Juli,  mit  Moos  bedeckt  und  stark 
verwest,  aufgefunden.  Bis  zum  23.  Juli  reisten  R.  und  N.  zusammen,  dann 
hat  N.  heimlich  den  R.  verlassen  und  blieb  auch  spurlos  verschwunden, 
obschon  festgestellt  war,  dass  er  wieder  die  Nähe  des  Thatortes  auf- 
gesucht hatte.  R.  wurde  am  26.  Juli  in  Dahme  verhaftet,  weil  er 
sich  durch  den  Gebranch  der  Papiere  des  H.  verdächtig  gemacht 
hatte.  Nach  seiner  Verhaftung  legte  er  ein  offenes,  reuiges  Geständniss 
ab.  Die  Geschworenen  erachteten  R.  des  Mordes  nicht,  dagegen  des 
Todtschlages  schuldig  und  billigten  ihm  auch  mildernde  Umstände  zu. 

R.  war  bei  seiner  Einlieferung  (12.  November  1886)  schlecht  ge- 
nährt und  blutleer.  Die  rechte  Hornhaut  zeigte  eine  starke  Trübung.  Das 
Gesicht  war  asymmetrisch,  die  Ohrläppchen  faltenartig  an  die  Wangen 
angewachsen.  Der  Kopf  war  flach,  breit  R.  war  ehelich  geboren 
und  im  elterlichen  Hause  erzogen.  Er  war  sehr  verkommen  und  ver- 
wahrlost Während  seiner  Strafverbüssung  war  er  ruhig  und  gefasst; 
er  zeigte  stets  eine  ernste  Reue.  Er  ist  am  25.  April  1895  aus  der 
Anstalt  gesund  entlassen  und  war  die  Hoffnung  auf  seine  sittliche 
Besserung  allseits  als  wohl  vorhanden  angesehen. 


9.  Anton  Kr„  Müllerlehrling,  am  26.  Februar  1869  zu  K.,  Kreis 
Heilsberg  geboren,  noch  nicht  bestraft,  war  am  10.  Mai  1S86  vom 
Landgericht  Bartenstein  wegen  Mordes  zu  zwölfjähriger  Gefängniss- 
strafe verurtheilt 

Kr.  selbst  ist  geständig  in  der  Nacht  vom  22.  zum  23.  Februar 
1886  in  der  Mühle  des  Mühlenbesitzers  B.  in  M.  den  Müllergesellen 
Karl  W.  ermordet  zu  haben.  Etwa  zwei  Monate  nach  seinem  Eintritt 
als  Lehrling  bei  dem  Mühlenbesitzer  B.,  trat,  wie  Kr.  angiebt,  W.  als 
Geselle  ein.  Er  habe  sich  mit  diesem  niemals  sonderlich  vertragen, 
weil  er  ihn  öfters  ausgeschimpft  habe.  Als  er,  Kr.,  Mitte  Februar  1886 
sich  bei  einer  Weizenlieferung  Unredlichkeiten  habe  zu  Schulden  kommen 
lassen  und  ihn  W.  wieder  ausgescholten  habe,  habe  er  nicht  mehr  in 
die  Mühle  zurückgehen  wollen.  Die  Eltern  brachten  ihn  jedoch  am 
Montag  den  22.  Februar  wieder  nach  M.  zurück.  Sein  Stiefvater  sei 
zu  dem  Mühlenbesitzer  B.  gegangen,  um  mit  ihm  seinetwegen  (Kr.'s 
wegen)  zu  sprechen,  er  habe  sich  dann  nach  der  Mühle  begeben  und 
seine  gewöhnliche  Arbeit  wieder  aufgenommen. 

Er  hatte  schon  jetzt  den  Entschluss  gefasst,  den  W.  todtzu- 
schlagen  und  ihn  alsdann  in's  Mühlenbassin  zu  werfen.  Als  um 
3  Uhr  Morgens  die  Arbeit  eingestellt  werden  sollte,  sei  er  an  den 
Steg  gegangen,  um  das  Rad  abzuschrauben,  während  W.  in  der 
Nähe,  mit  dem  Gesicht  abgewandt,  gestanden  habe.   Diesen  Augen- 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugondliche  Mörder  und  Todtsehläger. 


121 


blick  habe  er  benutzt,  habe  einen  in  der  Nähe  liegenden  Hammer  er- 
griffen und  mit  demselben  dem  W.  mehrere  Schläge  auf  den  Hinter- 
kopf versetzt,  sodass  derselbe  mit  den  Worten  „Anton",  „Antonu  zur 
Erde  gesunken  sei.  Dann  habe  er  dem  W.  weitere  5 — 6  Schläge  und 
demnächst  mit  einer  Axt  noch  2 — 3  Schläge  auf  den  Kopf  versetzt; 
alsdann  habe  er  die  Fallthür  des  Wassers  geöffnet  und  den  leblosen 
Körper  in  das  Wasser  geworfen.  Nachdem  er  hierauf  von  dem  Gelde 
des  W.  sich  8  Mark  angeeignet,  sei  er  zu  Bett  gegangen  und  habe 
ruhig  geschlafen.  Um  6  Uhr  sei  er  erwacht,  habe  sich  angekleidet 
und  sei  zum  Arbeiter  Kl.  gegangen, 
um  ihn  aufzufordern,  nach  der 
Mühle  zu  kommen,  weil  W.  ver- 
schwunden sei.  Es  wurde  nach 
ihm  vergeblich  gesucht,  da  Nie- 
mand von  dem  Morde  etwas  wusste. 
Erst  als  der  Amtsrichter  heraus- 
gekommen und  ihm,  weil  an  seinen 
Kleidern  Blutspuren  entdeckt  wur- 
den, den  Mord  auf  den  Kopf  zu- 
gesagt hatte,  habe  er  eingestanden, 
dass  er  der  Mörder  sei. 

K.  war  am  S.  Juli  1S86  in  die 
Anstalt  eingebracht  Er  war  voll- 
kommen gesund,  gross  gewachsen 
und  sehr  kräftig  gebaut.  Sein 
Kopf  war  hoch  und  breit,  die  Stirn 
in  der  Augenbrauengegend  hervor- 
ragend und  gewölbt,  die  Augen- 
brauen zusammengewachsen,  die 
Ohren  gross,  nach  hinten  stehend,  der  Unterkiefer  breit.  Der  Blick  war 
stets  düster;  der  Gesichtsausdruck  hatte  etwas  Unheimliches,  Finsteres. 
Er  war  stets  still,  gedrückter  Stimmung,  immer  nachdenklich  vor  sich 
hinbrütend.  Seine  Führung  am  Strafort  war  stets  gleich  gut  Die 
ernste  und  tiefgehende  Reue  Hess  eine  sittliche  Gesundung  erhoffen. 


Fig.  1  (Kr.). 


10.  E.  M.  war  am  1.  Juli  1887  wegen  Todtschlags  vom  Land- 
gericht zu  Königsberg  i.  P.  zu  einer  fünfjährigen  Gefängnissstrafe  ver- 
urtheilt  und  verbüsste  dieselbe  vom  11.  August  ej.  bis  zum  >.  Juli  1892 
in  der  Gefangenanstalt  zu  Plötzensee. 

Es  ist  Nachstehendes  festgestellt.    Der  Commis  Albert  Sehr,  war 

in  einer  Dampfer-Expeditionsgesellschaft  angestellt  und  musste  häufig 

[)* 


Digitized  by  Google 


122 


VI.  Baeb 


den  Schiffscapitänen  Geld  an  Bord  bringen.  Am  8.  November  1SS6 
hatte  er  einem  solchen  ca.  50o  Mark  abgeliefert  nnd  sollte  am  9.  No- 
vember nm  '/?9  Uhr  Abends  die  Summe  von  325  Mark  hinüberbringen. 
Von  diesem  Gange  ist  er  niemals  zurückgekehrt;  er  war  von  Georg  G. 
und  Ernst  M.  gemeinschaftlich  ermordet  und  beraubt  worden. 

G.  und  Sehr,  waren  von  Kindheit  an  bekannt  und  befreundet. 
Ersterer  machte  diesen  mit  M.  und  dem  Commis  S.  bekannt  Diese 
drei,  G.  M.  und  S.  holten  den  Sehr,  öfters  von  den  Dampfern, 
auf  denen  er  zu  thun  hatte,  ab.  G.  und  M.  waren  stellungslos  und 
lebte  Letzterer  nur  vom  Versetzen  von  Werthgegenständen.  Beide  be- 
schlossen den  Sehr,  zu  berauben  und  bei  Seite  zu  schaffen.  Der  Vor- 
schlag war  von  G.  ausgegangen  und  von  M.  sofort  angenommen.  Sie 
verabredeten,  dieses  Verbrechen  am  8.  November  Abends  auszuführen, 
da  sie  wussten,  dass  Sehr,  um  diese  Zeit  5— 600  Mark  einem  Boots- 
capitän  zu  überbringen  habe.  M.  entwendete  seiner  Mutter  zwei 
silberne  Löffel,  versetzte  diese  sowie  seinen  Ueberzieher,  um  Geld  zum 
Miethen  eines  Bootes  zu  haben.  G.  hatte  einen  Hammer  und  einen 
Strick  eingesteckt;  er  sollte  nach  Verabredung  den  Sehr,  mit  dem 
Hammer  tödten,  dann  wollten  sie  die  Leiche  mit  mitgenommenen 
Steinen,  die  sie  an  den  Strick  banden  und  um  jene  befestigten,  in 
den  Pregel  werfen.  Sie  nahmen  noch  einige  Flaschen  Bier  mit  und 
wussten  es  dahin  zu  bringen,  dass  Sehr,  zwischen  G.  und  M.  sass,  die 
Rückseite  dem  G.,  der  am  Steuer  sich  befand,  zugewandt  Dieser 
führte,  als  ihm  M.  zugenickt  hatte,  einen  Schlag  mit  dem  Hammer 
gegen  das  Hinterhaupt  des  Ahnungslosen,  der  sofort  röchelnd  auf  den 
Boden  sank.  G.  führte  noch  einige  Schläge  gegen  den  Kopf  des 
Sehr,  und  MM  der  vorher  „bau  zu,  hau  zuu  gerufen,  legte  die  Leiche 
mit  dem  Kopf  über  den  Bootsrand,  damit  das  Blut  m  das  Wasser  floss. 
Sie  nahmen  nunmehr  den  Beutel  mit  Geld  aus  Schr.'s  Tasche;  G.  band 
einen  Stein  an  den  linken  Oberschenkel  der  Leiche  und  warf  diese 
in  der  Mitte  unter  der  Eisenbahnbrücke  in's  Wasser.  Sie  reinigten 
das  Boot  mit  ihren  Taschentüchern,  die  sie  ebenfalls  hineinwarfen, 
fuhren  nach  der  I.andungsstelle,  zählten  das  Geld,  warfen  den  Beutel 
fort,  gingen  in  ein  Restaurant  und  speisten  dort  M.  löste  seinen  Ueber- 
zieher ein  und  ging  zu  einer  Prostituirten.  Das  Geld  wurde  nicht 
getheilt;  am  andern  Vormittag  trafen  sich  Beide  und  blieben  10  Tage 
hindurch  zusammen.  Am  Tage  trieben  sie  sich  in  Restaurationen,  des 
Nachts  in  schlechten  Schank-  und  Gasthäusern  herum.  G.  bezahlte 
alle  Kosten  aus  dem  gemeinsamen  Gelde,  kaufte  sich  einen  Anzug, 
einen  Revolver  und  einen  Tesching.  Nachdem  das  Geld  verbraucht 
war,  trennten  sich  beide  Genossen ;  M.  ging  nach  Hause  und  G.  trieb 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtschläffcr. 


123 


sich  noch  mehrere  Tage  herum  und  lebte  von  dem  Erlös  der  früher 
angeschafften  Waffen. 

Diese  Darstellung  beruht  im  Wesentlichen  auf  den  Geständnissen 
der  beiden  Complicen.  M.  will  jedoch  von  dem  Plane  Nichts  gewusst 
haben  und  von  dem  verbrecherischen  Vorhaben  G.7s,  mit  dem  er 
ahnungslos  den  Sehr,  abgeholt,  erst  erfahren  haben,  als  G.  den  Hammer 
auf  letzteren  losschlug.  Nur  aus  Furcht  will  er  später  dem  G.  ge- 
holfen haben,  weil  dieser  gedroht  habe,  ihn  nebst  seiner  Mutter  zu 
erschlagen.  G.  wollte  die  intellectuelle  Urheberschaft  des  Verbrechens 
auf  H.  schieben,  dieser  war  aber  an  dem  Tage,  wo  die  Besprechung 
stattgefunden,  in  Hamburg. 

Den  beiden  Complicen  M.  und  G.  wurde  noch  ein  zweiter  Mord 
an  dem  Kanonier  Sn  einem  Freunde  Schr.'s  zur  Last  gelegt  Jener 
war  am  t8.  November  1886  plötzlich  und  spurlos  verschwunden.  Erst 
am  5.  Februar  1887  wurde  er  bei  den  Fortificationsgruben  unter  dem 
Eise  auf  dem  Rücken  liegend  gefunden.  Die  Sachverständigen  er- 
klärten, dass  Selbstmord  und  Verunglückung  ausgeschlossen,  dass 
derselbe  vielmehr  durch  einen  Dritten  um's  Leben  gekommen  sei. 
G.  und  S.  kannten  sich  seit  ihrer  Jugend  und  sollte  auch  M.  in  ihrer 
Gesellschaft  gesehen  worden  sein.  M.  soll  auch  bei  diesem  Morde  be- 
theiligt sein,  da  er  mit  G.  bis  zum  21.  November  1886  ein  gemein- 
sames Leben  geführt  habe.  —  G.  ist  auch  verdächtig  mit  M.  Päde- 
rastie getrieben  zu  haben,  was  M.  auch  zuerst  zugegeben,  nachher 
jedoch  widerrufen  hat 

G.  ist  zum  Tode  verurtheilt  und  zu  lebenslänglicher  Zuchthaus- 
strafe begnadigt  Er  ist  nach  einigen  Jahren  im  Zuchthause  verstorben. 
M.  wurde  wegen  Todtschlages  zu  5  Vi  Jahren  Gefängniss  verurtheilt, 
da  er,  wie  das  gerichtliche  Urtheil  hervorhebt,  bei  seiner  grossen 
Jugend  eine  aussergewöhnliche  sittliche  Verwilderung  durch  das  hart- 
nackige leugnen  und  sein  Auftreten  vor  dem  Gerichte  gezeigt 

Ernst  M.  war  am  7.  August  1871  ehelich  geboren;  sein  Vater 
war  Zugführer  und  bereits  1884  gestorben.  Seine  Mutter  war  ihm 
mit  grosser  Liebe  zugethan.  Er  selbst  hat  das  Gymnasium  bis  Tertia 
besucht,  musste  jedoch  auf  Anrathen  seiner  Innrer  Michaelis  1885 
dasselbe  verlassen.  Er  wurde  Schreiber  bei  einem  Rechtsanwalt,  ver- 
liess  am  1.  Oktober  1886  diesen  Dienst,  weil  sich  herausstellte,  dass 
Briefe,  welche  durch  M.'s  Hände  gingen,  aus  dem  Bureau  unfrankirt 
an  die  Kunden  verschickt  wurden,  und  man  angenommen  hatte,  dass 
M.  die  Briefmarken  unterschlagen  habe.  Er  wurde  Lehrling  in  einem 
Assecuranzgeschäft,  lief  jedoch  auch  hier  am  1.  November  1886  fort. 
Es  stellte  sich  heraus,  dass  M.  eine  Postanweisung  und  den  Betrag 


Digitized  by  Google 


124 


VI.  Baer 


derselben  (26  Mk.)  unterschlagen  habe.  Er  wurde  mit  einer  Gefäng- 
nissstrafe belegt  und  trieb  sich,  aus  dem  Gefängniss  entlassen,  ohne 
Stellung  umher,  bis  er  sich  mit  dem  Complicen  G.  zu  der  Ausführung 
der  entsetzlichen  That  entschloss. 

Ueber  seine  Abstammung,  über  seine  Entwicklung  in  der 
Kindheit  ist  Genaues  nicht  ermittelt  worden.  Seine  intellectuellen 
Fähigkeiten  waren,  soweit  aus  dem  späteren  Beobachtungen  ge- 
schlossen werden  darf,  überaus  gut  ausgebildet.  Um  so  ungünstiger 
war  sein  sittlicher  Entwicklungsgang;  schon  früh  war  sein  Hang 

zur  Ungebundenheit,  zur  Lüder- 
lichkeit  und  Zügellosigkeit  stark 
ausgeprägt. 

Während  der  Untersuchungs- 
haft in  K.,  also  kurz  nach  jener  (ein- 
oder  auch  zwiefachen)  Mordthat 
musste  M.  disciplinirt  werden  wegen 
eines  Vergehens,  das  sein  Denken 
und  Fühlen,  seinen  Leichtsinn  und 
seine  Verkommenheit  charakteris- 
tisch kennzeichnet  Er  wurde  am 
25.  April  1887  mit  3  Tagen  Arrest 
bei  Wasser  und  Brod  bestraft, 
weil  er  in  ein  ihm  in  die  Zelle  ge- 
gebenes Lesebuch  an  verschiedenen 
Stellen  mit  einem  scharfen  Gegen- 
stand Bemerkungen  eingekratzt 
hat,  wie:  „0,  du  himmlische 
See,  kennst  nicht  mein 
Weh!u  —  „na  Prosit14  — 
„Ochsentreiber"  —  „Ich  habe  einen  Mord  begangen;  den 
13.  3.  1887.u 

Bei  seiner  Einlieferung  in  die  Anstalt  Plötzensee  am  tl.  August 
1887  ist  M.  massig  genährt,  für  sein  Alter  von  16  Jahren  kräftig  ent- 
wickelt, 171  cm  gross,  Haar  dunkelblond,  Augen  grau.  Die  Brust  ist 
schmal  und  flach.  Schädel  und  Gesicht  symmetrisch;  die  Stirn 
hoch  und  breit;  die  Ohren  sehr  gross,  missgestaltet;  Ohrläppchen 
angewachsen;  Nase  lang  und  breit;  Gesichtsknochen  und  Unterkiefer 
massig,  hervorspringend.  Lippen  dick,  aufgeworfen.  Das  Gesicht 
ist  grob  sinnlich,  ungemein  abstossend  und  finster.  Seine  Stimmung 
ist  während  der  ganzen  Zeit  seiner  naft  gedrückt;  er  ist  immer  ver- 
schlossen, sehr  leicht  erregt  und  zeitweise  von  Angst  und  Unruhe 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtechläger.  125 

befallen.  Er  wird  als  Schreiber  beschäftigt,  zeigt  ein  geordnetes  Be- 
nehmen und  eine  sehr  gute  Befähigung  für  geistige  Arbeit;  er  wird 
jedoch  sehr  bald  in  seiner  Kleidung  und  äusseren  Haltung  auffallend 
nachlässig.  Er  musste  später  aus  der  Zellenhaft  entlassen  werden, 
weil  sein  geistiger  Zustand  ihn  für  diese  ungeeignet  machte.  In  der 
Gemeinschaftshaft  verursachte  er  vielfache  Störungen,  verweigert  die 
Arbeit,  ist  eigensinnig  und  widersetzlich,  so  dass  er  vielfach  disciplinirt 
werden  musste. 

In  den  ersten  Jahren  seiner  Haft  verräth  er  oft  einen  schweren 
inneren  Kampf;  er  legte  später  ein  volles  Geständniss  ab.  Die  unver- 
kennbaren Zeichen  von  Gram  und  Angst  und  die  Erscheinungen  eines 
gefolterten  Seelenzustandes  waren  bald  als  Heimsuchungen  schwerer 
Gewissensbisse  gedeutet,  bald  auch  als  Unruhe  und  Furcht,  dass  G. 
im  Zuchthause  ein  Geständniss  von  der  Ermordung  des  Kanonier  S. 
ablegen  würde.  Als  er  die  Nachricht  von  dem  Tode  dieses,  seines 
Complicen  erfahren,  da  erscheint  er  mehr  ruhig  und  gesammelt,  legt 
ein  langes,  weites  Geständniss  ab  und  wagt  auch  nach  Ablauf  der 
betreffenden  Strafzeit  um  die  vorläufige  Entlassung  zu  bitten.  In 
diesem  Gesuche  am  16.  März  1891  erklärt  er:  ,,Ich  bereue  aufrichtig 
meine  schwere  That,  sie  steht  mir  Tag  und  Nacht  vor  Augen  und 
noch  habe  ich  bis  jetzt  keine  Ruhe  finden  können.  .  .  .  Mein  einziger 
Wunsch  geht  dahin,  in  die  weite  Welt  hinausgehen  zu  dürfen,  um 
in  rastloser  Thätigkeit  und  unerkannt  unter  Mitmenschen  mich  ehr- 
lich ernähren  zu  können/ 

Man  war  allgemein  überzeugt,  dass  auch  nach  dem  gemachten 
Geständniss  noch  ein  schwerer  Druck  auf  ihm  laste.  Sein  ver- 
schlossener, schwankender  Charakter,  seine  übergrosse  Empfindlichkeit, 
nnd  sein  häufiger,  unüberwindlicher  Eigensinn  sprachen  nicht  für  eine 
wirkliche  Sinnesänderung.  Er  machte  den  Eindruck,  dass  sein  Ge- 
wissen noch  schwer  belastet  sei.  Sein  Gesam mtverhalten  war  stets 
ein  abnormes  und  erregte  schon  früh  den  Verdacht,  dass  der  Zu- 
stand seines  Gefühls-  und  Gemüthslebens  krankhaft  afficirt  und  ein 
deffecter  sei.  Dieser  Verdacht  sollte  sich  bald  als  wirkliche  Wahrheit 
erweisen. 

M.  wurde  am  2.  Juli  1892  nach  Verbüssung  seiner  vollen  Straf- 
zeit aus  der  Strafhaft  entlassen  und  kehrte  nach  Königsberg  zurück. 
Er  war  bis  auf  die  erwähnten  Eigenheiten  und  die  Gemüthsschwan- 
kungen,  die  sich  zeitweise  einstellten,  bei  voller  Einsicht  in  seine  Lage 
und  vollkommen  orientirt 

Am  31.  Juli  1893  musste  M.,  wie  berichtet  worden  ist,  wegen  eines 
plötzlichen  Ausbruchs  vonTobsucht  in  die  städtische  Irrenanstalt  gebracht 


Digitized  by  Google 


126 


VI.  Baer 


werden.  Am  9.  September  wurde  er  nach  der  Pro vinzial- Irrenanstalt  in 
Alienstein  überführt  und  stellte  sich  hier  nach  einer  erheblichen  Beruht- 
gung  und  Klärung,  die  auch  noch  weiter  zunahm,  Anfangs  December  ein 
neuer  Erregungsanfall  ein.  Seitdem,  beisst  es  in  einem  Berichte,  befindet 
sich  M.  in  einem  Zustande  andauernder,  hochgradiger.  Verwirrtheit, 
Incohärenz,  Ideenflucht  und  der  lebhaftesten  auf  Illusionen  oder  Hai- 
lucinationen  beruhenden  Delirien,  welche  sich  vorzugsweise  um  seine 
Strafthat  drehen.  Am  1.  April  1894  schreibt  der  dortige,  leider  so 
früh  verstorbene  Director  Dr.  Sommer:  „Augenblicklich  befindet  sich 
M.  schon  seit  Monaten  im  katatonischen  Stupor  mit  Stummheit,  Speichel- 
fluss,  massiger  Gliedstarre."  Er  ist  sehr  bald  in  einem  Zustande 
tiefster  Verblödung  seinem  chronischen  Leiden  erlegen. 

Dass  M.  schon  während  der  Strafzeit  nicht  im  Besitz  normalen 
Geistes  gewesen  ist,  ist  bereits  erwähnt;  es  ist  auch  anzunehmen,  dass 
er  schon  zur  Zeit  der  Begehung  seines  Verbrechens  und  wohl  auch 
schon  von  Kindheit  an  ein  degenerirtes,  psychisch  defectes  Individunm 
gewesen  ist. 


11.  Der  Tischlerlehrling  Otto  Br.  wurde  am  16.  Juli  1SS9  vom 
Landgericht  I  Berlin  wegen  Todtschlages  zu  6  Jahren  Gefängniss  ver- 
urtheilt.  Er  war  am  8.  März  1872  zu  Berlin  geboren  und  noch  nicht 
171/»  Jahr  alt,  als  er  die  strafwürdige  Handlung  begangen. 

Br.  war  seit  dem  22.  März  1886  bei  einem  Tischlermeister  B. 
in  der  Lehre  mit  noch  zwei  anderen  Lehrlingen  zusammen,  mit  Sk. 
und  M.  Am  26.  März  1889  war  Sk.  aus  der  Lehre  entlaufen  und 
klagte  seiner  Mutter,  dass  Br.  ihn  schlage  und  misshandle.  Sk.,  der 
nach  der  Werkstatt  zurückgebracht  wurde,  gab  auch  dem  Lehrmeister 
an,  dass  Br.  ihn  veranlasst  habe,  zu  entlaufen. 

Nach  dem  Geständnisse,  dass  Br.  am  10.  April  1859  bei  seiner 
Verhaftung  abgelegt,  hat  er  am  26.  März  Abends  bald  nach  8  Uhr 
den  Sk.  getödtet.  Er  sei  mit  diesem  in  der  Werkstatt  allein  gewesen ; 
sie  seien  in  einen  Streit  gerathen,  der  in  eine  Schlägerei  ausge- 
artet, in  welcher  Sk.  von  ihm  zu  Boden  geworfen  sei.  Er  (Br.)  habe 
dann  einen  in  der  Werkstatt  liegenden  Schnürgurt  ergriffen,  eine 
Schlinge  aus  diesem  gemacht,  diese  dem  Sk.  um  den  Hals  geworfen 
und  sie  zusammengezogen.  Er  wollte  den  Sk.  nicht  tödten  sondern 
züchtigen.  Er  sei  so  erregt  gewesen,  dass  er  seiner  Sinne  nicht 
mächtig  war.  Die  Schlinge  habe  er  fest  zugezogen  und  die  beiden 
Enden  des  Gurtes  so  lange  festgehalten,  bis  Sk.  kein  Lebenszeichen 
mehr  von  sich  gegebe.  Hierauf  habe  er  die  Leiche  aus  dem  Fenster 
in  den  Garten  gezogen,  durch  den  Zaun  gesteckt,  nach  dem  Hof 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtschläger. 


127 


geschleift  und  dort  in  die  Spähnegrube  geworfen.  Die  zurückgeblie- 
benen Pantinen  habe  er  verbrannt.  An  der  Leiche  war  der  Tod  durch 
Strangulirung  festgestellt. 

Das  Gericht  nahm  an,  dass  Br.  vorsätzlich  mit  dem  Bewusstsein 
der  Rechts  Widrigkeit  die  That  begangen.  Er  habe  sich  als  ein  ver- 
stockter, lügenhafter  Mensch  erwiesen.  Es  sei  jedoch  auch  möglich, 
dass  er  im  Affect  und  ohne  Ueberlegung  gehandelt,  dass  er  bei  der 
Ausführung  der  ursprünglich  nur  vorgehabten  Züchtigung  in  eine  der- 
artige Erregung  gerathen,  dass  er  erst  jetzt  beschloss,  den  Sk.  zu  tödten 
und  diesen  Entschluss  ausgeführt. 
Br.  habe  die  zur  Erkenntniss  der 
Strafbarkeit  jener  Strafthat  erfor- 
derliche Einsicht  besessen,  habe 
aber  die  Tödtung  nicht  mit  Ueber- 
legung ausgeführt  und  sei  bei 
seiner  aussergewöhnlichen  Ver- 
stocktheit und  Verlogenheit  des 
Todtschlages  schuldig  und  zu 
<j jähriger  Gefängnissstrafe  zu  ver- 
urteilen. 

Br.,  am  8.  März  1872  als 
Sohn  der  Silberarbeiterseheleute 
ßr.  geboren  und  nicht  vorbestraft, 
war  bei  seiner  Einlieferung  kör- 
perlich gut  entwickelt,  157  cm 
j.toss,  kräftig,  von  straffer  Mus- 
kulatur und  gesundem  Aussehen. 
Der  Kopf  war  hoch  und  gleich-  s  (Hr.>. 

massig  breit;    Hinterhaupt  wie 

Stirn  gut  gewölbt,  letztere  hoch  und  frei;  Augenbrauen  etwas  zusam- 
menflie8send,  Ohren  ohne  jede  Verbildung,  Nase  lang  und  breit,  Mund 
breit;  die  Nasenlippenfalte  stark  ausgeprägt,  die  Gesichtsknochen 
standen  weit  von  einander  ab;  das  Gesicht  hatte  einen  sonderbar 
selbstgefälligen,  stets  lächelnden  Ausdruck,  stets  immer  denselben 
ohne  Abwechslung.  Seine  Stimmung  war  beständig  eine  ruhige, 
heitere,  fast  vergnügte  und  auch  diese  zeigte  keine  Abwechslung. 
Ein  Ausdruck  von  Reue  ist  bei  ihm  niemals  zu  Tage  getreten. 
Er  war  stets  zufrieden  und  erging  sich  in  grosser  Selbstgefälligkeit 
gern  in  Betrachtungen  philosophischen  und  religiösen  Inhalts;  er 
machte  Gedichte,  auf  die  er  sehr  stolz  war.  rEr  habe  sie  aber  alle 
verbrannt,  weil  der  Herr  Pastor  sie  von  ihn  verlangt  habe.44  Er 


128 


VI.  Baer 


sucht  sein  Verbrechen  mit  seiner  mangelhaften  Erziehung  zu  ent- 
schuldigen. Seine  Eltern  lebten  getrennt,  er  sei  bis  zum  8.  Jahre  in 
mehreren  Familien  in  Pflege  gewesen,  sei  dann  bis  zum  14.  Lebens- 
jahre im  grünen  Hause  (Rettungsanstalt)  erzogen  und  dann  als 
Tischlerlehrling  eingetreten.  Er  sei  zu  schlecht  erzogen  und  vernach- 
lässigt, sei  jedoch  niemals  roh  und  schlecht  gewesen.  Von  Kindheit 
an,  so  gab  er  selbst  an,  sei  er  immer  unglücklich  gewesen,  ihm  seien 
wiederholt  schon  als  Knabe  Selbstmordgedanken  gekommen.  „Er  sei 
über  die  begangene  Strafthat  sehr  unglücklich ;  er  habe  eine  Abneigung 
gegen  den  Sk.  gehabt  und  habe  ihm  gerathen,  aus  der  Lehre  zu  gehen. 
Das  Schlimmste,  meint  er,  war,  dass  er  mit  diesem  in  einem  Bette 
habe  schlafen  müssen.  Als  Sk.,  nachdem  er  fortgelaufen,  von  seiner 
Tante  wieder  in  die  Werkstatt  gebracht  sei,  da  sei  ihm  zum  ersten 
Male  der  Gedanke  gekommen,  ihn  umzubringen,  damit  er  ihn  los  wäre. 
Er  wundere  sich  jetzt,  wie  er  dies  habe  ausführen  können,  da  er  nicht 
habe  zusehen  können,  wenn  im  Hause  geschlachtet  worden  sei." 

Br.  hat  sich  während  der  Straf verbüssung  fleissig  und  fügsam 
gezeigt ;  seine  Führung  war  eine  stets  gute ;  er  Hess  die  Hoffnung  auf 
seine  Besserung  erwarten  und  hat  dieselbe  insofern  bewahrheitet,  als 
er  nach  seiner  Entlassung  aus  der  Straf haft  (15.  Juli  1S92)  bis  jetzt 
(1901)  nicht  wieder  bestraft  ist. 


12.  Friedrich  R.,  Fabrikarbeiter,  am  25.  April  1872  zu  W.  im 
Weimar'schen  geboren,  zweimal  vorbestraft,  ist  am  16.  Januar  1890 
vom  Landgericht  zu  Nordhausen  wegen  Mordes  zu  15  Jahren  Ge- 
fängniss  verurtheilt  worden. 

Am  13.  October  1S89,  an  einem  Sonntage,  wurde  der  Leichnam  des 
19  jährigen  Arbeiters  M.  in  Sangerhausen  in  einem  Wasserleitungsgraben 
mit  dem  Gesicht  im  Wasser  liegend  todt  gefunden.  Der  Hinterkopf 
war  entzwei  geschlagen,  und  musste  die  Verletzung  mit  einem  stumpfen 
Instrumente  beigebracht  sein.  Ausser  dieser  schweren  Verletzung 
war  an  der  Leiche  eine  tiefe,  scharf  geränderte  Stirnwunde  gefunden, 
die  dem  M.  mit  einer  Thürangel  beigebracht  sein  konnte,  welche  in 
dem  halbverfallenen  Brunnen  des  R.'schen  Hauses  aufgefunden  und 
erst  kurz  vor  der  Auffindung  der  Leiche  in  diesen  gebracht  sein 
konnte.  An  der  Leiche  waren  ferner  erhebliche  Messerstiche  hinter 
beiden  Ohren,  am  Halse  und  an  der  Hand  vorhanden.  Der  Tod 
des  M.  war  in  Folge  von  Erstickung  in  dem  Wasserschlamm  ein- 
getreten; M.  muss,  noch  kräftig  athmend  (Schlammtheilchen  in  der 
Luftröhre  und  im  Magen),  mit  dem  Gesicht  nach  unten  in  den  Schlamm 
niedergedrückt  sein.    Einige  Schritte  von  der  laiche  entfernt  wurde 


Digitized  by  Go 


Uebcr  jugendliche  Mßitler  und  Todtechläger. 


129 


auf  der  dem  Ufer  des  Grabens  sich  entlang  ziehenden  Rasenfläche, 
die  einige  Schritte  weit  wie  von  einem  schweren  Körper  niedergedrückt 
war,  die  Mütze  des  M.  sowie  ein  ca.  24  cm  langes  Bruchstück  einer 
eisernen  Gasröhre  aufgefunden.  Bei  der  Leiche  selbst  war  kein  Geld 
vorhanden,  und  doch  hat  M.  am  12.  October  ej.  am  Sonnabend  Nach« 
mittag  63/«  Uhr  die  Fabrik  mit  einem  Wochenlohn  von  8  Mk.  7  Pfg. 
in  einem  ledernen,  von  der  Fabrik  gelieferten  Geldbeutel,  in  welchem 
der  Name  M.  eingezeichnet  war,  verlassen.  M.  ist  nicht  mehr  nach 
Hause  gekommen.  Der  Beutel  war  leer,  nur  mit  dem  Wochenlohn- 
zettel  des  M.  in  einem  blutigen  Taschentuch  mit  rothen  Rändern,  eine 
Strecke  entfernt  von  dem  Fundort  der  Leiche,  aufgefunden. 

Es  hat,  wie  es  in  den  Gerichtsacten  heisst,  eine  mit  Ueberlegung 
und  vorsätzlich  mit  scharfem  Instrumente  ausgeführte  Tödtung  des  M. 
stattgefunden,  und  hat  der  Thäter  den  Körper  des  Opfers  in  den  Graben 
gezogen  und  dort  in  den  Schlamm  eingedrückt.  Diese  Tödtung  hat 
nach  der  Ueberzeugung  des  Gerichts  der  R.  ausgeführt.  Dieser  hatte 
dem  M.  gegenüber  seit  Kurzem  eine  feindselige  Gesinnung  an  den 
Tag  gelegt,  weil  M.  ihm  einen  Wurstdiebstahl  vorgeworfen.  R.  hat 
gegen  M.  an  demselben  Abend  die  Drohung  ausgestossen :  „Er  solle 
sich  nur  in  Acht  nehmen;  er  (M.)  komme  sicher  nicht  nach  Hause." 
Diese  Drohung  machte  M.  den  Tag  über  auffallend  niedergeschlagen. 
—  R.  will  an  dem  betreffenden  Abend  aus  der  Fabrik  direct  nach 
Hanse  gegangen,  zu  Abend  gegessen  und  dann  sofort  noch  vor  8  Uhr 
sich  zu  Bett  begeben  haben.  Dies  hat  sich  als  unwahr  ergeben 
R.  ist  nicht  vor  3/4S  Uhr,  wie  die  Hausgenossen  des  R.  bezeugen, 
nach  Hause  gekommen.  Es  wurde  ferner  festgestellt,  dass  R.  seine 
Arbeitsstiefel  und  die  braune  Arbeitsjacke,  die  er  am  Tage  der  That 
getragen,  bei  Seite  geschafft  hatte.  Es  wurde  weiter  ermittelt,  dass 
diese  Stiefeln  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit  im  Ofen  der  elterlichen 
Familie  verbrannt  wurden,  da  bei  dessen  Reinigung  13  Schuhzwecken, 
welche  sich  zwischen  den  Roststäben  festgesetzt  hatten,  entfernt  werden 
mussten,  und  diese  nach  Zeugenaussagen  von  den  vermissten  Stiefeln 
herrühren  konnten.  Auch  wurde  das  oben  erwähnte  blutbefleckte 
Taschentuch  mit  dem  leeren  Geldbeutel  des  M.  von  mehreren  Zeugen 
als  Eigenthum  des  R.  erkannt,  während  dieser  alle  Ermittlungen  und 
auch  diese  Angaben  bestritt  Das  Gericht  ist  durch  die  Gesammtheit 
der  ermittelten  Thatsachen  zu  der  überzeugenden  Gewissheit  von  der 
Schuld  des  R.  gelangt.  Dieser  hat  durch  seine  Gefühllosigkeit  und 
sein  reueloses  Verhalten  nach  der  That  jede  mildernde  Beurtheilung 
derselben  unmöglich  gemacht,  so  dass  die  ganze  Schwere  des  Gesetzes 
gegen  ihn  in  Anwendung  kommen  musste. 


130 


VI.  Bakk 


R.  hat  seit  seiner  Verhaftung  bis  auf  den  heutigen  Tag  (1902) 
stete  seine  Schuld  geleugnet,  er  hat  niemals  auch  nur  die  Andeutung 
eines  Geständnisses  gemacht,  sodass  von  Einzelnen  an  seine  Unschuld 
geglaubt  wird.  Er  hat  mit  Aufgebot  aller  Energie  und  mit  Aufwand 
vieler  Kosten  eine  Wiederaufnahme  seines  Verfahrens  beantragt.  Diese 
ist  jedoch  nach  Prüfung  der  Sachlage  vom  Gericht  zurückgewiesen. 

R.,  ehelich  geboren  und  von  seinen  Eltern,  Arbeitsleuten  in 
Sangerhausen  erzogen,  besuchte  die  Dorfschule.  Er  hat  noch  2  Ge- 
schwister und  war  zweimal  wegen  Diebstahls  mit  14  Tagen  und 
6  Wochen  Gefängniss  vorbestraft.   Er  war  bei  seinem  Zugang  in  die 


Anstalt  am  24.  April  1890  noch  nicht  17  Jahre  alt,  für  sein  Alter 
ungemein  kräftig  und  durchgehends  gesund.  Er  war  165  cm  gross, 
von  roher,  unschöner  Gesichtsbildung;  die  Stirn  hoch,  die  Augen- 
brauen zusammenfliessend,  Schädel  schmal,  hoch,  Ober-  und  Unter- 
kiefer massig,  breit.  Hinterhaupt  stark  hervorragend,  Ohren  abstehend, 
das  Gesicht  asymmetrisch.  Bei  seiner  im  Juli  1901  vorgenommenen 
Nachuntersuchung  war  der  ganze  Horizontalumfang  57  cm  (der  vordere 
29,  hintere  28),  der  Längendurchmesser  119  mm,  der  Breitendurch- 
messer 115;  die  Schädelhöhe  125,  Stirnhöhe  73;  Stirnbreite  120,  Occi- 
pitalregion  stark  hervorragend ;  Gesichtshöhe  A  1 19,  Gesichtshöhe  B  1 13 ; 
Augenbrauengegend  stark  hervorragend,  Augenbrauen  confluirend; 


Fig.  4  a  (R.  IS92). 


Fig.  4  b.  (R.  1901). 


Googl 


Ueber  jugendliche  Mörder  nnd  Todtechlager. 


Körperlänge  167  cm,  Spannweite  169;  Jochbeinbreite  125,  Unterkiefer- 
breife  123  mm;  Nase  56  lang,  37  breit,  Gaumen  hoch  und  schmal;  Haar 
stark  nnd  dunkel,  auch  ist  die  ganze  Körperfläche  abnorm  stark  behaart. 

R.  hat  niemals  einen  Schein  von  Reue  gezeigt  und  niemals  seine 
Schuld  gestanden,  er  hat  niemals  Zeichen  von  Gewissensbissen  ge- 
zeigt. Er  hat  sich  körperlich  sehr  kräftig  entwickelt  und  war  stets 
bei  guter  Gesundheit;  er  bat  sich  auch  geistig  und  sittlich  nicht  un- 
günstig geändert.  Er  ist  ernster  und  ruhiger  geworden;  die  in  früherer 
Zeit  wechselnde  Stimmung  ist  eine  mehr  gleich  massige,  ergebene  ge- 
worden. Er  ist  für  religiöse  Einwirkung  zugänglich  und  arbeitet 
fleissig.  Er  schickt  den  Geschwistern  und  den  Eltern  zu  Weihnachten 
und  zu  den  Geburtstagen  Geldsendungen  und  hat  grosses  Interesse  für 
seine  Familie.  Er  hat  mehrfach  Geschicklichkeit  in  mechanischen 
Fähigkeiten  gezeigt.  Er  hat  in  den  ersten  Jahren  wegen  Plauderns, 
Unfugs  vielfach  disciplinirt  werden  müssen,  zeigte  sich  oft  unverträg- 
lich, rechthaberisch,  jähzornig,  in  den  letzten  Jahren  ist  er  fügsamer 
und  hofft  auf  dem  Wege  der  Gnade  aus  der  Strafhaft  entlassen  zu 
werden.  Es  muss  noch  erwähnt  werden,  dass  er  gelegentlich  einmal 
angegeben  hat,  dass  er  schon  als  Kind  an  Krämpfen  gelitten  habe. 
Während  seiner  nunmehr  über  12  jährigen  Inhaftirung  haben  sich  nie- 
mals Zeichen  eines  epileptischen  Zustandes  bei  ihm  zu  erkennen  gegeben. 
Er  befindet  sich  gegenwärtig  noch  in  der  Anstalt. 

13.  W.  Otto  Julius,  Stukateur,  am  9.  Juli  1 874  zu  Berlin  geboren, 
ist  wegen  Mordes  und  Raubes  am  10.  September  1892  vom  Land- 
gericht zu  1 5  Jahren  Gefängniss  verurtheilt  und  am  1 5.  September  in 
das  Strafgefängniss  Plötzensee  eingeliefert.  Er  hat  den  grausigen  Mord 
zusammen  mit  seinem  Freunde  N.  ausgeführt. 

Die  Postschaffnersfrau  M.  war  am  4.  Mai  1 892  ermordet  in  ihrer 
Wohnung  gefunden  worden.  W.  hat  dieselbe  schon  seit  langer  Zeit 
gekannt,  da  diese  mit  seiner  Mutter  als  Landsmännin  befreundet  war 
und  ihm  selbst  auch  viel  Gutes  getban  hatte.  Im  April  1892  machte 
W.  die  Bekanntschaft  mit  N.  und  zwei  anderen  Angeklagten,  K. 
und  W.  Diese  drei  hatten  keine  Arbeit  und  kein  Geld,  sie  sprachen 
oft  vom  Stehlen  und  Einbrechen.  N.  frug  den  W.  mehrfach,  ob  er 
nicht  eine  Gelegenheit  zum  Stehlen  auskundschaften  könne.  Nach 
vielem  Drängen  erklärte  er,  dass  vielleicht  bei  Frau  M.,  von  der  er 
wusste,  dass  sie  Ersparnisse  habe  und  oft  allein  sei,  etwas  geholt  werden 
könnte.  N.  Hess  nunmehr  von  dem  W.  nicht  mehr  ab;  am  2.  Mai 
1892  suchte  N.  diesen  Mittags  auf  dem  Arbeitsplatz  auf,  und  als  sie 
fortgehen  wollten,  da  entdeckte  W.,  dass  ihm  seine  Uhr  gestohlen  sei. 


132 


VI.  Bahr 


N.  meinte  nun,  da  müsse  man  eine  andere  suchen,  —  »jetzt  gehst  da 
zu  Frau  M.  und  stichst  sie  nieder. u  W.  ging  auf  den  Gedanken  ein, 
und  beide  schliffen  nunmehr  das  Arbeitsmesser  des  W.  auf  der  scharfen 
und  stumpfen  Seite,  da  N.  zu  W.  sagte,  er  solle  es  nur  recht  scharf 
machen,  sonst  gehe  die  Sache  schief.  Beide  suchten  die  M.'sche 
Wohnung  auf,  fanden  sie  aber  nicht  und  W.  ging  zu  seinen  Eltern, 
um  die  Wohnung  zu  erfragen.  Zufällig  war  Frau  M.  bei  seiner  Mutter 
zu  Besuch  und  W.  wusste  zu  erfahren,  dass  Frau  M.  am  3.  Mai  allein 
zu  Hause  sei.  An  diesem  Tage  begaben  sich  beide  Angeklagte  in 
die  M.'sche  Wohnung;  sie  verabredeten,  dass  W.  der  Frau  M.  erzählen 
solle,  dass  ihm  die  Uhr  gestohlen  und  dass  N.,  sein  Freund,  vor  der 
Thür  sei  und  dies  bestätigen  könne.  N.  sollte  alsdann  in  die  Woh- 
nung gerufen  werden.  Als  W.,  wie  verabredet,  der  Frau  M.  den 
Diebstahl  erzählte  und  nach  N.  vergeblich  gerufen  hatte,  da  dieser  auf 
die  Strasse  gegangen  war,  machte  dieser  den  Vorschlag,  dass  W.  noch 
einmal  hinaufgehen  und  von  Frau  M.  etwas  Geld  borgen  sollte.  Er 
fügte  eindringlich  hinzu :  „Stich  die  Frau  gleich  nieder,  wenn  sie  die 
Thür  aufmacht44  W.  erhielt  in  der  That  von  Frau  M.  80  Pfennige,  da 
sie  nicht  mehr  Kleingeld  hatte;  sie  forderte  ihn  auf,  einige  Zeit  zu 
warten,  da  sie  mit  ihm  mitgehen  wollte.  Als  sie  die  auf  die  Erde 
gefallenen  Schlüssel  der  Kommode  aufheben  wollte,  packte  W.  die  M. 
mit  der  linken  Hand  an  der  Kehle,  warf  Bie  aufs  Bett  und  stiess  das 
aufgemachte  scharf  geschliffene  Messer  mit  aller  Wucht  in  ihre  Brust 
Diese  schrie  um  Hilfe  und  versprach,  ihm  Alles  zu  geben,  wenn  er 
sie  los  lasse.  Dieser  hörte  auf  die  Bitte  der  Frau  M.  nicht,  holte 
vielmehr,  da  die  Spitze  des  Messers  abgebrochen  war,  ein  Küchen- 
messer aus  der  Küche  und  brachte  mit  diesem  der  Frau  M.  noch 
einige  Stiche  bei.  Als  Frau  M.  sicli  nicht  mehr  rührte,  nahm  er  aus 
der  Kommode  180  Mark  und  einige  Silbersachen.  Es  schien  ihm, 
dass  sich  Frau  M.  wieder  bewege,  und  nun  nahm  er  einen  Ofen- 
kratzer und  hieb  damit  mit  voller  Kraft  auf  das  Gesicht  und  den 
Kopf  der  Frau  ein.  W.  ging  nun  mit  N.,  der  Schmiere  gestanden, 
nach  einem  Keller,  wo  W.  sich  die  Hände  gewaschen;  sie  theilten  das 
Geld,  kneipten  bis  Nachmittags,  gingen  alsdann  zu  einem  Schneider 
und  Hessen  sich  Proben  zu  einem  Anzug  vorlegen.  Sie  renommirten 
hier  mit  dem  Gelde,  erzählten,  dass  sie  eine  Alte  todt  gemacht  hätten, 
morgen  werde  es  an  der  Litfasssäule  stehen.  W.  hat  sich  später  gerühmt, 
wie  er  sich  zu  verstellen  verstanden  habe,  um  sich  bei  seiner  Mutter 
nicht  zu  vcrrathen,  als  diese  ihm  am  Tage  nach  der  That  weinend 
um  den  Hals  gefallen  sei  und  erzählt  habe,  dass  die  Frau  M.  ermordet 
worden  sei. 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtechläger. 


133 


Beide  Complicen  sind  geständig  gewesen  und  auch  des  Mordes 
überführt  worden.  Sie  sind  mit  dem  höchst  zulässigen  Strafraaass, 
mit  15 jährigem  Gefängnissstrafen  belegt  worden. 

W.  ist  ehelich  geboren  und  im  elterlichen  Hause  erzogen.  Die 
Erziehung  war  eine  wenig  günstige;  er  soll  schon  als  Kind  mit 
dem  Messer  auf  den  Vater  losgegangen  sein.  Bei  seinem  Zugang 
in  die  Anstalt  am  15.  September  1892  war  W.  massig  kräftig,  im 
Allgemeinen  gesund.  Schädel-  wie  Gesichtsbildung  sind  regelmässig; 
der  Gesichtsausdruck  hatte  trotz  der  Rohheit  der  einzelnen  Züge  zeit- 


Fig.  5  a.  (W.  1890).  Fig.  5  b.  (W.  1901). 


weise  etwas  Gewinnendes,  Harraloses.  Die  Stirn  ist  gut  gewölbt; 
die  Nase  breit  und  geradlinig,  die  Jochbeinhöcker  wenig  hervortretend, 
Unterkiefer  schmal  und  spitz.  —  Sein  Verhalten  während  der  Ge- 
fangenschaft ist  sehr  verschieden;  er  hat  keine  Einsicht  in  seine 
Lage  trotz  seines  Geständnisses,  keine  Spur  von  Gewissensbissen  und 
von  reuigem  Gefühl.  Er  hat  oft  ein  schwachsinniges  Benehmen, 
zeigt  sich  kindisch,  läppisch.  Er  benimmt  sich  in  der  ersten  Zeit 
häufig  sehr  frech,  widersetzt  sich  wiederholt  der  Hausordnung  und 
wird  schwer  bestraft.  Er  ist  immer  zufrieden  und  heiter,  entwickelt 
sich  körperlich  zu  einem  kräftigen  starken  Menschen  und  zeigt  auch 
jetzt  keine  besonderen  Degenerationszeichen.  „Man  muss  sich  das 
Leben  nicht  verbittern  lassen,"  äussert  er  häufig.    Er  ist  ungemein 


Digitized  by  Google 


134 


VI.  Baer 


eitel,  hält  viel  auf  sein  Aeusseres  und  meint  selbst,  dass  er  sich 
freue,  was  für  ein  Kerl  er  sei.  —  W.  ist  ein  willenloser  unselbständiger 
Charakter,  ein  beschränkter,  schwachsinniger  Mensch,  der  ohne  Spur 
von  Gemüth,  keine  Hoffnung  auf  Aenderung  seiner  Gefühlsart  und 
auf  Besserung  zulässt. 


14.  N.,  Otto,  Arbeiter,  am  31.  Januar  1875  ehelich  geboren  und 
bei  den  Eltern  erzogen,  wegen  Sachbeschädigung  mit  drei  Monaten 
Gefängniss  vorbestraft,  ist  der  Complice  von  dem  vorher  genannten  W. 
und  wegen  derselben  Strafthat,  wegen  Mordes  und  Raubes  zu  15  Jahren 


Fig.  6a.  (X.  1890).  Fig.  X  6b  (X.  1901). 

Gefängniss  verurtheilt.  Bei  seinem  Zugang  in  die  Anstalt  am  29.  Oc- 
tober  1892  war  er  vollkommen  gesund  befunden.  Er  weist  die  An- 
gaben des  W.,  dass  er  der  Urheber  des  Mordes  gewesen,  zurück;  er 
sei  nur  als  Mitwisser  bei  dem  Raub  betheiligt  gewesen. 

X.  war  körperlich  gut  und  kräftig  entwickelt,  170  cm  gross;  die 
Stirn  ist  hoch  und  breit,  der  Schädel  gleichmässig  gewölbt,  Ohren 
gross,  Unterkiefer  stark  prognath.  Er  hat  sich  im  Laufe  der  Ge- 
fangenschaft nach  10  Jahren  regelmässig  weiter  entwickelt,  ist  jetzt 
(1901)  nur  sehr  massig  genährt  Der  Horizontalumfang  des  Kopfes  be- 
trägt jetzt  57  cm  (vorderer  Umfang  29,  hinterer  25),  Längendurchmesser 
118  mm,  Breitendurchmesser  114,  die  Kopf-  resp.  Schädelhöhe  117, 
Stirnhöhe  52,  Stirnbreite  42.    Das  Hinterhaupt  ragt  stark  hervor.  Die 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtechläger.  136 

Ge^ichtshöhe  A  beträgt  117,  die  Gesichtshöhe  B  112  mm.  Die  Joch- 
breite 12,8,  die  Unterkieferbreite  11,5,  Körperlänge  174,  Spannweite 
173  cm,  Körpergewicht  62  kg;  die  Nase  ist  5,7  cm  lang  und  3  cm 
breit  Der  Gaumen  ist  breit,  niedrig,  Augenbrauengegend  hervortretend 
Augenbrauen  nicht  zusammenfliessend. 

N.  war  in  der  ersten  Zeit  seiner  Gefangenschaft  sehr  verstockt, 
häufig  gedrückt,  später  mehr  gefasst  Die  Reue  war  nur  scheinbar 
und  das  Geständniss  nur  ein  theilweises.  Er  schreibt  viel  an  seine 

5 Geschwister,  hängt  mit  inniger  Liebe  an  Mutter  und  Geschwistern. 
Er  schickt  ihnen  häufig  Geldgeschenke,  und  als  er  im  October  1900 
die  Nachricht  von  dem  Tode  der  Ersteren  erhielt,  war  er  lange  tief 
ergriffen.  Er  war  auch  in  den  früheren  Jahren  häufig  schwer  ver- 
stimmt und  niedergedrückt  „Ihm  sei  so  traurig  zu  Muthe,  meint  er 
(1894),  wenn  er  so  an  Alles  zurückdenkt;  er  könne  es  nicht  über 
sich  bringen,  dass  er  sich  mit  so  etwas  habe  abgeben  können/  Er 
denkt  am  liebsten  an  seine  kleinen  Geschwister  und  weint  dabei  viel. 
Auch  später  wird  er  beim  Anblick  der  Photographien  der  Seinigen  weinend 
gesehen.  Im  Jahre  1897  bittet  er  in  strenge  Einzelhaft  wieder  ver- 
legt zu  werden,  da  er  die  guten  Grundsätze,  die  er  für  sein  spätere« 
Leben  gefasst,  in  der  Gemeinschaftshaft  nicht  aufrecht  erhalten  könne. 
Im  Jahre  1895  und  später  im  Jahre  1899  hat  er  trotzdem  einen  sehr 
verwegenen  Fluchtversuch  gemacht  Im  September  1901  gesteht  er 
uns  persönlich  nnter  Thränen,  dass  er  viel  an  sein  Verbrechen  denke 
und  häufig  des  Nachte.  „Er  möchte  es  gern  wieder  gut  machen, 
wenn  er  es  könnte.  Er  bedaure  stets  diese  That  und  begreife  nicht, 
wie  er  dazu  gekommen.  Er  habe  viel  Reue  und  wollte  für  seine 
Mutter  sorgen,  wenn  er  heraus  käme,  nun  sei  sie  gestorben/ 

15.  Einen  der  entsetzlichsten  Fälle  von  Raubmord  bildet  der 
nachstehende. 

Der  Arbeitsbursche  Paul  Sch.,  am  10.  November  1877  bei  Brom- 
berg geboren,  ist  wegen  Ermordung  einer  Frau  und  ihres  Kindes  zu 
15  Jahre  Gefängnissstrafe  verurtheilt  und  verbüsst  diese  Strafe  seit 
dem  15.  April  1893  in  der  Gefangenanstalt  zu  Plötzensee. 

Sch.  hat  im  Jahre  1892  bei  seinen  Eltern  gewohnt  Im  Keller- 
geschoss  dieses  Hauses  bewohnt  der  Schneidergeselle  L.  mit  seiner 
30  jährigen  Ehefrau  und  dem  2  Vi  jährigen  Söhnchen  Hans  drei  nach 
vorn  und  drei  nach  hinten  liegende  Räume.  Zum  ersten  Vorderraum 
führt  von  der  Strasse  aus  eine  6  Stufen  haltende  Kellertreppe  durch 
eine  Holzthür,  die  am  Tage  immer  offen  gehalten  wird  und  an 
welcher  eine  Klingel  angebracht  war,  die  beim  Oeffnen  und  Schliessen 

Arrtür  für  Krimin.l.nthropologi.   XI.  10 


Digitized  by  Google 


136 


VI.  Bakh 


anschlägt  In  diesem  Vorderraum  betrieb  Frau  L.  ein  kleines  Grfin- 
waaren-  nnd  Victualiengeschäft  Von  diesem  Raum  ans  führt  eine 
Thür  in  ein  Zimmer,  in  welchem  eine  von  den  Nachbarn  benutzte 
Wäscherolle  aufgestellt  war,  und  an  diesen  Raum  grenzte  die  Schlaf- 
stube der  Familie  L.  Der  Ehemann  ging  gewöhnlich  des  Morgens 
6  Uhr  zur  Arbeit  und  kehrte  Abends  nach  6  Uhr  zu  seiner  Familie 
zurück. 

Paul  Sch.  war  oft  in  diese  Räume  gekommen  und  wusste,  dass 
die  Loschen  Eheleute  in  der  Wohnung  Geld  aufbewahrten.  Ende  1892 
hatte  er  keine  Arbeit  und  kein  Geld;  die  Eltern  drangen  in  ihn,  sich 
Arbeit  und  Verdienst  zu  verschaffen.  Er  wnsste  sich  im  Januar  1 893 
durch  einen  unentdeckten  Diebstahl  27  Mk.  zu  verschaffen,  hatte  aber 
dieses  Geld  verausgabt.  Ihm  fehlte  es  auch  an  Geld,  sich  die  not- 
wendigste Kleidung  und  Wäsche  zu  besorgen.  Er  kam,  wie  er  in 
seinem  Geständniss  aussagte,  auf  den  Gedanken,  Frau  L.  in  ihrer 
Wohnung  zu  überfallen  und  zu  berauben.  Er  wollte  anfänglich  der 
Frau  L.,  um  von  ihr  nicht  erkannt  zu  werden,  eine  Schürze  über  den 
Kopf  werfen,  sie  knebeln  und  dann  das  Geld  stehlen.  Da  er  indessen 
befürchtete,  dass  er  nicht  kräftig  genug  wäre,  sie  zu  aberwältigen,  so 
beschloss  er,  sie  zu  tödten;  da  er  kein  Mordinstrument  besass,  so 
beschloss  er  das  Rollholz  hierzu  zu  benutzen.  Er  verschob  diesen 
Plan  mehrfach,  nur  weil  der  rege  Verkehr  auf  der  Strasse  und  im 
Keller  selbst  ihn  hinderte.  Am  1.  Februar  1893  Abends  nach  V26  Uhr 
sah  er  durch  die  erleuchteten  Fenster,  dass  Frau  L.  mit  dem  kleinen 
Hans  sich  in  der  Schlafstube  befanden,  und  dass  die  zu  dieser  führende 
Thür  geschlossen  war.  Auf  der  Strasse  war  kein  Verkehr.  Sch.  stieg 
durch  die  äussere  Holzthür  in  den  Laden,  hielt  den  Glockenklöppel 
fest,  um  das  Klingeln  zu  verhüten,  schraubte  die  Petroleumlampe  im 
Traden  herunter,  schlich  sich  in  die  Rollkammer,  ergriff  das  Mangel- 
holz, welches  ca.  7  kg  schwer  war,  und  stellte  sich  in  die  Glasstuben- 
thür. Er  sties8  mit  dem  Rollholz  mehrere  Male  auf  den  Fussboden 
auf,  und  als  Frau  L.  die  Thür  geöffnet  und  die  Schwelle  kaum  über- 
schritten hatte,  schlug  Sch.  mit  dem  Rollholz  derartig  auf  ihren  Kopf, 
dass  sie  lautlos  zu  Boden  fiel.  Im  Fallen  riss  sie  das  ihr  dicht  ge- 
folgte  Kind  mit  zu  Boden,  und  als  dieses  zu  schreien  anfing,  warf  Sch. 
das  Rollholz  ihm  derartig  wuchtig  an  den  Kopf,  dass  dasselbe  sofort 
verstummte.  Sch.  nahm  nunmehr  das  in  der  Seitentasche  der  Frau  L. 
befindliche  Geld  (3  Mk.),  zertrümmerte  mit  dem  Rollholz  die  obere 
Platte  der  Kommode,  entnahm  aus  der  ersten  Schublade  150  M.  ein- 
gewickeltes baares  Geld  und  aus  der  zweiten  Schublade  ein  Etui  mit 
goldener  Damenuhr  und  unechter  Kette,   Er  entfernte  sich  nunmehr 


Digitized  by  Gc 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtochläger. 


schleunigst  ans  der  Wohnung  und  als  er  beim  Vorbeigehen  be- 
merkte, dass  Frau  L.  noch  Lebenszeichen  von  sich  gab,  stach  er  mit 
einem  auf  dem  Tisch  liegenden  Messer  in  ihren  Hals  und  Hess  das- 
selbe in  der  Wunde  stecken.  Er  verliess  unbemerkt  das  Haus.  Der 
ganze  Vorgang  hatte  kaum  eine  Viertelstunde  gedauert  Nach  6  Uhr 
war  der  Mord  entdeckt;  der  Knabe  verschied  bald  darauf  und  Frau  L. 
3  Stunden  später.  Scb.  ging  gleich  nach  der  Mordthat  zu  einem 
Uhrmacher,  um  einen  Uhrschlüssel  zu  der  Uhr  (Remontoir)  zu  kaufen; 
dort  erfuhr  er,  dass  er  zu  dieser  Uhr  keinen  Schlüssel  brauche.  Er 
zeigte  dieselbe  am  nächsten  Morgen  bei  einem  Uhrmacher  in  der 
Oranienstrasse.  Er  ging  selbst  zu  seiner  Tante  H.  und  übergab 
dieser  unter  Vorspiegelung  falscher  Thatsachen  65  Mk.  und  die  Uhr 
zur  Aufbewahrung,  kaufte  sich  einen  Anzug,  Hut,  Shlips,  eine  Uhr, 
Hess  sich  photographiren,  vertrank  und  verprasste  viel  Geld  und  trieb 
sich  mit  einem  Freunde  umher.  In  einem  Laden,  wo  er  diese  Ein- 
kaufe machte,  gab  er  seinen  richtigen  Namen  an.  Er  hielt  sich  zum 
Theil  bei  seiner  Tante  H.  auf  und  zeigte  sich  in  den  ersten  Tagen 
scheinbar  ruhig,  suchte  sich  aber  zu  zerstreuen  und  in  Vergnügungs- 
und Tanzlokalen  Vergessenheit  zu  finden.  Er  lebte,  wie  er  in  seinem 
Geständniss  aussagte,  in  steter  Furcht  und  wurde  namentlich  gegen 
Abend  von  einer  namenlosen  Angst  befallen.  Er  bat  seine  Tante  in- 
ständigst, bei  ihr  bleiben  zu  dürfen.  „Lass  mich  nicht  allein  schlafen" 
bat  er  diese,  „lass  mich  auf  den  Stühlen  oder  lass  mich  unter  dem 
Bette  schlafen".  Später  kehrte  er  in  die  elterliche  Wohnung  zurück 
und  gab  seiner  Mutter  25  Mk.  als  Beihülfe  zur  Miethe.  Nach  kaum 
einer  Woche  wurde  er  am  12.  Februar  von  hier  aus  verhaftet 

Das  Gericht  verurtheilte  ihn,  ohne  sein  Geständniss  als  straf- 
mildernd in  Betracht  zu  ziehen,  mit  Rücksicht  auf  die  ganz  ausser- 
ordentliche Verworfenheit  und  Ruchlosigkeit  der  an  den  Tag  gelegten 
Gesinnung  zu  der  höchsten  zulässigen  Strafe,  zu  1 5  Jahren  Gefängniss- 
strafe. Bios  um  seine  Habgier  zu  befriedigen,  habe  er  zwei  Menschen 
um's  Leben  gebracht 

Paul  Sch.  ist  der  eheliche  Sohn  unbescholtener  Eheleute.  Der 
Vater  ist  Schuhmacher  und  von  Schneidemühl  nach  Berlin  verzogen. 
Er  besuchte  hier  die  Gemeindeschule  und  hat  sich  gute  Kenntnisse 
angeeignet 

Bei  seiner  Einlieferung  in  die  Anstalt  am  17.  April  1893  war 
er  für  sein  Alter,  15  Jahr,  gross  gewachsen  und  gut  genährt 
Sein  Gesichtsausdruck  und  seine  Gesichtsbildung  hat  sich  im  Laufe 
der  Jahre  ungemein  verändert.  Sein  früher  kindliches,  fast  un- 
schuldiges Aussehen  hat  sich  bis  zu  einem  unheimlichen,  widrigen 

10* 


Digitized  by  Google 


138 


VI.  Baku 


entwickelt  Der  Kopf  ist  relativ  klein  zu  seiner  Körperlänpe  (176  cm), 
nach  hinten  und  oben  zulaufend,  die  Stirn  hoch  und  breit,  die  lange 


Fitf.  7  c  (1896).  Fig.  7.1  <1901i. 


Digitized  by  Google 


Uehcr  jugendliche  Mörder  und  Todtschläger. 


139 


spitze  Nase  ragt  stark  hervor,  Mund  und  Kinn  treten  nach  innen  und 
hinten  zurück.  Das  Gesicht  hat  ein  vogelartigea  Aussehen,  zeitweise 
mit  einem  im  höchsten  Grade  widrigen,  abstossenden  Ausdruck. 

Der  Horizontalumfang  des  Kopfes  beträgt  jetzt  (Juli  1901)  56  cm, 
der  vordere  wie  der  hintere  28  cm;  der  Längendurchmesser  195  mm, 
der  Breitendurchmesser  145,  die  Kopfhöhe  1 16,  die  Stirnhöhe  63,  Stirn- 
breite  134;  der  Hinterhauptshöcker  ragt  mächtig  stark  hervor.  Die 
Gesichtshöhe  A  beträgt  17,0,  die  Gesichtshöhe  B  11,7  cm;  die  Augen- 
brauenbogen  ragen  stark  hervor,  die  Augenbrauen  nicht  zusammen- 
fliessend;  die  Körperlänge  beträgt  176  cm,  die  Spannweite  181,  Körper- 
gewicht 69,5  kg,  die  Jochbeinhöcker  stehen  13,0  cm  weit  von  einander 
ab,  die  Unterkieferbreite  16,6;  die  Nase  ist  6,3  cm  lang,  3,2  breit; 
Ohren  sind  gross,  Ohrmuschel  verkrüppelt  nach  hinten  sitzend;  Ohr- 
läppchen angeheftet;  Gaumen  breit,  flach.  Oberkiefer  stark  prognath, 
Gesiebt  asymmetrisch.  Der  Blick  ist  ungemein  finster,  stechend,  die 
oberen  Augenlider,  insbesondere  das  linke,  hängen  schlaff  herab;  an 
diesem  ist  eine  Narbe  vorhanden.  Die  Lippen  sind  dünn,  der  Mund 
breit,  Kinn  spitz  und  schmal,  Haar  braun  und  dicht  Der  Gesichts- 
ansdruck  hat  stets  einen  tiefernsten,  eisigen  Ausdruck,  der  bei  ge- 
wissen Stimmungen  und  zu  gewissen  Zeiten  abschreckend  wild  und 
widrig  wird.  Er  ist  sehr  blasa  geworden  und  in  der  Ernährung 
heruntergekommen. 

Sch.  ist  während  der  ganzen  Strafzeit  (seit  1893)  immer  tief  ver- 
schlossen, in  sich  gekehrt,  stets  unzufrieden,  nur  vorübergehend 
raittheilsam  und  zugänglich.  Sein  ganzes  Sinnen  und  Trachten  war 
stets  darauf  gerichtet,  aus  der  Gefangenschaft  zu  entkommen  und 
hierzu  hat  er  die  raffinirtesten  und  kaum  glaublichen  Machinationen 
in's  Werk  gesetzt.  In  den  ersten  Jahren  seiner  Haft  bat  er  mehr- 
fache Fluchtversuche  gemacht;  er  hat  die  Fenstertraillen  durchfeilt 
und  sich  eine  Strickleiter  angefertigt;  er  hat  die  Steine  der  Zellen- 
wand herausgenommen  und  versucht  in  den  Heizkanal  zu  gelangen; 
er  hat  in  sehr  geschickter  Weise  die  Thürbekleidung  an  dem  Zellen- 
schloss  zu  entfernen  versucht,  um  in  der  Nacht  aus  der  Zelle  zu  ent- 
kommen und  wie  vermuthet  wird,  einen  Aufseher  niederzuwerfen  und 
zu  entfliehen.  Als  ihm  diese  Manipulationen  durch  die  sorgsame 
Ueberwachung  des  Aufsichtspersonals  nicht  gelungen  waren,  versuchte 
er  in's  Lazareth  zu  kommen,  um  von  dort  aus  seinen  Ausbruch  besser 
zu  ermöglichen.  Er  schob  sich  ganz  feine  Lederstückchen  —  Sch.  war 
als  Schuhmacher  beschäftigt  —  unter  die  Augenlider  und  führte  sich 
eine  sehr  heftige  Augenbindehautentzündung  herbei ;  er  verweigerte  später 
die  Nahrung,  machte  einige  Tage  nachher  einen  Selbstmordversuch,  in- 


140 


VI.  Bakk 


dem  er  sich  die  Pulsader  am  linken  Arm  anzuschneiden  versuchte,  stört 
in  der  Kirche  den  Gottesdienst  und  gesteht  selbst,  dass  er  dies  gethan, 
um  als  geistesgestört  zu  gelten.  —  Schon  vorher  hat  er  zu  einem 
anderen,  niederträchtigen  Mittel  gegriffen.  Er  gab  (1S94)  mit  An- 
führung der  genauesten  Einzelheiten  an,  dass  sein  Onkel  H.  den  Mord 
in  dem  L.* sehen  Keller  mit  Hülfe  seines  Vaters  ausgeführt,  dass  auch 
seine  Tante  Mitwisserin  dieser  That  »ei.  Diese  Angaben  haben  sich 
bei  seiner  polizeilichen  Confrontirung  mit  dem  Onkel  und  Vater  als 
Lug  und  Trug  ergeben.  Er  hat  selbst  angegeben,  dass  er  gehofft 
hatte,  auf  dem  Wege  zum  Termin  auf  dem  Polizeipräsidium  ent- 
springen zu  können.  —  Im  Jahre  1 897,  nachdem  er  einige  Jahre  von 
seinen  Entweichungsversuchen  abgelassen  hatte,  entkam  er  aus  dem 
Dachfenster  seiner  Arbeitsbaracke  und  hielt  sich  in  eisiger  Winters- 
kälte eine  ganze  Nacht  unter  der  Closetverkleidung  verborgen.  Und 
in  der  allerjüngsten  Zeit  (September  1902)  wusste  er  auf  dem  Boden, 
auf  welchem  er  mit  einem  anderen  Gefangenen  zeitweise  Arbeiten  zu 
verrichten  hatte,  einen  schweren  Eisenhammer  zu  verbergen  und  ver- 
suchte mit  diesem  jenen  durch  einen  wuchtigen  Schlag  auf  den 
Kopf  zu  beseitigen  und  eine  sehr  gewagte,  missglückte  Entweichung 
auszuführen.  Für  dieses  schwere  Verbrechen,  für  den  Mordversuch, 
wurde  Sch.  vom  Schwurgericht  (November  1902)  mit  15  Jahren 
Zuchthaus  verurtheilt.  Bei  allen  diesen  Fluchtversuchen,  die  im  Laufe 
von  9  Jahren  zu  verschiedenen  Zeiten  ausgeführt  sind,  ist  Sch.  stets 
mit  klarster  Ueberlegung  vorgegangen,  er  hat  sie  lange  Zeit  mit  grosser 
Schlauheit  vorbereitet  und  immer  den  richtigen  Zeitpunkt  gewählt, 
um  sie  auszuführen. 

Es  haben  sich  bei  Sch.  niemals  Zeichen  von  fixirten  oder  vorüber- 
gehenden Wahnideen  gezeigt,  niemals  Zustände  abnorm  gesteigerter 
Affecte,  niemals  Zustände  von  Bewusstseinsstörungen,  von  Erinnerungs- 
defecten  oder  von  Zwangshandlungen  erkennen  lassen.  Er  war  stets 
gut  orientirt  und  im  Besitz  derjenigen  geistigen  Eigenschaften,  welche 
seine  Einsicht  in  die  Folgen  seiner  Handlungen  nicht  ausschlössen. 
Häufig  hingegen  war  bei  ihm  der  Zustand  seiner  Stimmung,  seines 
Gefühls-  und  Gemüthslebens  krankhaft  und  abnorm  beschaffen.  Er  war 
und  ist  tief  verschlossen,  mürrisch,  nur  äusserst  selten  zugänglich 
und  mittheilsam.  Er  hat  niemals  eine  Spur  von  Reue  über  seine  Ver- 
brechen zu  erkennen  gegeben  und  Hess  sich  niemals  zu  einer  Aeus- 
serung  über  diesen  unglücklichen  Punkt  seiner  Vergangenheit  herbei. 
Er  schiebt  die  ganze  Schuld  auf  die  harte  und  lieblose  Erziehung,  die 
er  genossen,  auf  die  schlechte  Behandlung,  welche  ihm  von  seinem 
Vater  zu  Theil  geworden.    .Seine  Eltern  haben  immer  von  ihm  Geld 


Digitized  by  Co 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todteehlagcr. 


141 


verlangt,  haben  auf  ihn  geschimpft,  er  durfte  nicht  zu  Hause  bleiben 
und  niusste  sich  immer  herum  treiben.  Und  so  habe  er  zu  stehlen 
angefangen.*  —  In  der  ersten  Zeit  seiner  Haft  hat  sich  Sch.  viel  mit 
Zeichnen  beschäftigt;  wollte  eine  Flugmaschine  construiren,  machte 
allerband  Zeichnungen  zu  derselben  und  wollte  sich  diese  Entdeckung 
patentiren  lassen.  Er  grübelt  auch  sonst  über  Religion  und  ist  mit 
frommen  Gedanken  beschäftigt  Er  schreibt  konfuse  Briefe,  macht 
Gedichte,  will  im  Traum  Stimmen  hören.  Seine  Strafzeit  werde 
bald  zu  Ende  sein,  es  werden  Wunder  geschehen.  Er  schreibt  an 
seine  Mutter:  „Alles  sieht  mich  ärgerlich  an  und  doch  bin  ich  nicht 
daran  schuld.  Ja  mir  wäre  am  liebsten,  mein  Ende  wäre  auf  dem 
Block  gewesen,  dann  wäre  ich  gestorben  und  brauche  mich  hier  nicht 
mit  den  wirren  Gedanken  zu  ärgern,  aber  Gott  sei  es  anheimgestellt, 
wozu  er  es  zum  Resten  lenkt"  Sein  Gefühls-  und  Gemüthsleben 
äussert  sich  auch  in  wechselnder  explosiver  Form.  Hin  und  wieder 
schickt  er  seinen  Eltern  Geld  von  seinem  Arbeitsverdienst,  bittet 
eindringlich  um  ihren  Besuch  und  freut  sich  mit  ihnen,  ein  anderes 
Mal  will  er  Nichts  von  ihnen  wissen,  wendet  er  sich  in  bösem  Zorn 
von  ihnen  ab.  Alle  diese  Anomalien  des  Gefühlslebens  gehen  vorüber; 
sie  sind  nicht  bleibend  und  wechseln  in  verschiedener  Zeit  ab. 

Körperlich  ist  Sch.  stets  gesund,  er  war  niemals  krank;  er  hat 
während  seiner  ca.  10 jährigen  Haft,  wie  er  selbst  sagt,  stets  gut  ge- 
schlafen und  gegessen.  Es  lassen  sich  bei  ihm,  wie  schon  angeführt, 
viele  Degenerationszeichen  nachweisen.  Gesicht  und  Schädel  sind 
asymmetrisch,  der  Kopf  spitz  nach  hinten  mit  starken  Hinterhanpts- 
höckern;  die  Ohren  sind  sehr  missgestaltet,  Ohrläppchen  fehlen;  die 
Spannweite  ist  grösser  als  die  Körperlänge,  Oberkiefer  prognath, 
Nase  sehr  lang  und  spitz;  das  Auge  ruhig,  lauernd. 

Sch.  ist  jetzt  nach  langer  Strafzeit  andauernd  stumpf,  eiskalt, 
unter  dem  Druck  schwerer  Depression  seelisch  zweifellos  abnorm. 
Und  wenn  sein  Geisteszustand  auch  nicht  der  Art  ist,  dass  seine  Wil- 
lensbestimmung als  ganz  ausgeschlossen  erachtet  werden  kann,  so  ist 
er  doch  ein  andauernd  minderwerthiger,  ein  geistig  hochgradig  defecter 
Mensch,  der  auf  der  äussersten  Grenze  zwischen  Geistesgesundheit 
nmi  vTeisicSKranK neu  sieoi« 


16.  Der  Barbierlehrling  Richard  L.  ist  am  11.  März  1878  in  Berlin 
geboren.  Als  er  zwei  Jahre  alt  war,  waren  seine  beiden  Eltern  be- 
reits verstorben,  der  Vater  an  den  Folgen  der  Schwindsucht.  Er 


Digitized  by  Go 


142 


VI.  Baeb 


wurde  bis  zum  7.  Lebensjahre  von  Verwandten  und  später  in  einer 
öffentlichen  Erziehungsanstalt  erzogen.  Im  Jahre  1892  kam  er  zu 
dem  Barbierherrn  A.  in  die  Lehre,  entlief  in  wenigen  Monaten 
dreimal  von  dort  und  entwendete  das  letzte  Mal  seinem  Lehrheim 
24  Mark.  Er  flüchtete  nach  Kiel  zu  einem  Onkel,  wollte  nach 
Dänemark,  wurde  aber  verhaftet  nach  Berlin  gebracht  und  hier  zu 
einer  Woche  Gefängniss  verurtheilt  Auf  Bitten  seiner  Verwandten 
nahm  ihn  der  frühere  Lehrmeister  A.  wieder  in  die  Lehre;  hier  nahm 
er  mit  den  Kindern  seines  Lehrherrn  wiederholt  unzüchtige  Hand- 
lungen  vor,  entlief  bald  wieder  und  wurde  schliesslich  in  die  städtische 
Besserungsanstalt  gebracht  Wegen  der  sehr  strengen  Zucht  Hess  sich 
L.  hier  nichts  zu  schulden  kommen  und  wurde  1893  im  August  bei 
dem  Barbierherrn  W.  zu  K.  untergebracht  unter  der  Bedingung,  dass 
er  bei  der  kleinsten  Unredlichkeit  auf  der  Stelle  entlassen  werde. 
Sehr  bald  machte  er  sich  einer  geringen  Unterschlagung  verdächtig, 
und  da  er  fürchtete,  dass  er  entlassen  und  ausserdem  gerichtlich 
bestraft  wieder  in  die  Erziehungsanstalt  kommen  werde,  so  fasste 
er,  wie  er  selbst  angegeben  hat,  den  Entschluss  zu  entfliehen  und 
gleichzeitig  eine  solche  Strafthat  zu  begehen,  dass  er  eine  recht 
lange  Gefängnissstrafe  bekommen  mtisste,  sodass  er  aus  dem  Gefäng- 
niss in  einem  Alter  entlassen  würde,  in  welchem  er  nicht  mehr  in 
die  Correctionsanstalt  kommen  könnte.  Er  fürchtete  nach  seinem  Ge- 
ständniss  vor  Gericht  die  strenge  Zucht  und  die  Behandlung  in  der 
Correctionsanstalt,  zumal  diese  im  Gefängniss  eine  viel  bessere  sei. 
Nach  reiflicher  Ueberlegung  entwendete  er  Abends,  als  die  W.'schen 
Eheleute  sich  auf  den  Hof  begeben  hatten,  die  Ladenkasse  mit  circa 
18  Mk.,  nahm  das  4  jährige,  in  tiefem  Schlaf  befindliche  Kind  Lucie  W. 
aus  dem  Bett,  wickelte  es  in  seinen  Mantel  ein,  lief  mit  der  Kasse 
und  dem  Kinde  bis  zum  Kanal  und  warf  letzteres  in  diesen  hinein. 
Das  Kind  war  des  niedrigen  Wasserstandes  wegen  nicht  ertrunken, 
sondern  auf  die  Böschung  geklettert  und  nach  langer  Bemühung 
wieder  in's  Leben  zurückgerufen.  Mit  einer  mitgenommenen  Feile 
öffnete  L.  die  Kasse  und  fuhr  mit  der  Eisenbahn  nach  Berlin, 
um  sofort  von  hier  weiter  zu  fahren  und,  wenn  ihm  das  wenige 
Geld  ausginge,  sich  bettelnd  weiter  durchzuschleppen.  Er  wurde  je- 
doch bald  verhaftet  und  räumte  die  begangene  That  unumwunden  ein. 
Als  Motiv  für  sein  Vergehen  bezüglich  der  Lucie  hat  er  früher  an- 
gegeben, dass  er  sich  an  den  Vater  des  Kindes  rächen  wollte,  weil  er 
ihm  mit  der  Entlassung  drohte,  später  gab  er  jedoch  bestimmt  an, 
dass  er  sich  durch  diese  Handlung  die  lange  Gefangnissstrafe  zuziehen 
wollte. 


Digitized  by  Google 


lieber  jugendliche  Mörder  und  Todtschläger. 


143 


Das  Gericht  nahm  als  strafmildernd  die  Jugend  und  die  mangel- 
hafte Erziehung  des  L.  an  und  verurtheilte  ihn  wegen  des  Mord- 
versuches, des  Sittlichkeitsverbrechens,  der  Körperverletzung  und  der 
Unterschlagung,  sowie  des  Diebstahls  zu  einer  Gefängnissstrafe  von 
6  Jahren. 

L.  ist  am  2.  Mai  1894,  noch  nicht  15  Jahre  alt,  in  die  Abtheilung 
für  Jugendliche  eingebracht  worden.  Er  war  körperlich  für  sein  Alter 
noch  wenig  entwickelt,  klein  und  schlecht  genährt.  Der  Brustkorb 
war  flach  und  schmal,  Fettgewebe  und  Musculatur  spärlich,  der 
allgemeine  Ernährungszustand  sehr 
mangelhaft.  Der  Kopf  war  hoch 
und  kugelig,  die  Stirnhöcker  stark 
ausgeprägt,  die  Stirn  hoch  und 
breit  Die  Ohren  gross,  nach 
hinten  stehend.  Unterkiefer  breit 
und  das  Kinn  rund;  Nase  lang 
und  breit  Das  Gesicht  war  sym- 
metrisch gebildet,  mit  dem  Aus- 
druck einer  einfältigen  kindlichen 
Gutmüthigkeit  und  einer  zurückge- 
bliebenen Entwicklung.  Er  hatte 
sich  schon  in  der  Erziehungsanstalt 
als  ein  geistig  wenig  begabter 
Knabe  gezeigt,  der  hinter  seinen 
gleichaltrigen  Kameraden  weit  zu- 
rückgeblieben war.  In  der  Correc- 
tionsanstalt  wird  er  als  schläfriger, 
ziemlich  stumpfsinniger,  unauf- 
merksamer Zögling  bezeichnet,  wel- 
cher sich  meist  jüngeren  Genossen  angeschlossen.  Er  zeigte  bösartige 
instinktive  Neigungen,  musste  sehr  streng  gehalten  werden  und  wurde 
oft  ihretwegen  gezüchtigt.  Er  hat  sich  schon  früh,  wie  angegeben 
worden  ist,  abnormen,  sexuellen  unsittlichen  Handlungen  hingegeben 
und  beging  ausserdem  noch  andere,  die  für  seine  minderwerthige 
Organisation  sprechen.  So  hat  er  dem  Erich  A.  ohne  jede  Veran- 
lassung ein  glühendes  Messer  gegen  die  Backen  gehalten,  angeblich 
um  zu  sehen,  ob  es  diesem  weh  thun  würde. 

In  der  Gefangenanstalt  zeigte  er  eine  grosse  Gleichgültigkeit  und 
Stumpfheit,  und  immer  eine  gleich  ruhige,  zufriedene  Stimmung.  Er 
soll  in  früherer  Kindheit  epileptisch  gewesen  sein;  während  seiner 
6  jährigen  Gefangenschaft  sind  Zeichen  einer  solchen  nicht  beobachtet 


Fig.  8  iL.). 


Digitized  by  Google 


144 


VI.  Baeb 


worden.  Er  war  immer  als  ein  mit  angeborenem  Schwachsinn  und 
zurückgebliebener  geistiger  Entwicklung  behafteter  Mensch  angesehen 
worden.  Im  Frühjahr  1896  stellten  sich  bei  L.  die  deutlichen  Zeichen 
eines  schweren  Lungenleidens  ein  und  ist  er  am  22.  Juni  ej.  an 
Lungenschwindsucht  gestorben. 

17.  u.  18.  Nachstehender  Mordfall  bildet  ein  grausiges,  viel  be- 
sprochenes Ereigniss,  das  lange  Zeit  das  öffentliche  Interesse  be- 
schäftigt hat  Der  Arbeitsbursche  Bruno  W.  und  der  Laufbursche 
Willy  G.,  beide  aus  Berlin,  haben  gemeinschaftlich  am  18.  October  1896 
den  Justizrath  L.  in  Berlin  mit  Vorsatz  und  Ueberlegung  getödtet 
und  dessen  Frau  mit  Vorsatz  und  Ueberlegung  zu  tödten  versucht. 
Beide  sind  am  1.  December  1896  wegen  des  gemeinschaftlichen, 
theils  vollendeten,  theils  versuchten  Mordes,  sowie  wegen  der  ihnen 
zur  Last  gelegten  Diebstähle  zu  je  15  Jahren  Gefängnissstrafe  ver- 
urtheilt  worden.  Sie  befinden  sich  Beide  seit  dem  16.  December  1896 
in  dem  Straf gefängniss  zu  Plötzensee. 

Wir  entnehmen  auch  hier  den  gerichtlichen  Feststellungen  nach- 
stehende Thatsachen.  Zur  Zeit  als  Beide  das  grässliche,  das  ungeheuer- 
lichste Aufsehen  erregende  Verbrechen  begangen  hatten,  war  W.  163/* 
und  G.  16'  i  Jahr  alt.  Beide  waren,  da  ihre  Familien  seit  langem  in 
demselben  Hause  wohnten,  schon  aus  der  Knabenzeit  bekannt.  Beider 
Väter  waren  vor  einigen  Jahren  gestorben  und  sie  selbst  fanden 
Wohnung  und  Unterhalt  bei  ihren  Müttern.  Ihre  Freundschaft  war 
nach  ihrer  Einsegnung  eine  um  so  innigere,  als  sie  beide  Schreiber 
hei  Rechtsanwälten  wurden. 

W.  war  vom  15.  April  1894  bis  1.  Januar  1896  bei  dem  Justiz- 
rath L.  als  Schreiber  beschäftigt  und  wegen  eines  begangenen  Dieb- 
stahls entlassen.  Bis  zum  8.  Mai  1896  fand  er  alsdann  eine  gleiche 
Stellung  bei  dem  Rechtsanwalt  G.,  später  war  er  abwechselnd  kurze 
Zeit  in  verschiedenen  Geschäften  thätig.  —  G.  war  in  gleicher  Weise 
bis  Mai  1896  bei  verschiedenen  Berliner  Rechtsanwälten  und  dann  in 
verschiedenen  Geschäften  als  Laufbursche  in  Stellung.  Beide  befanden 
sich,  da  sie  mehr  verausgabten  als  ihre  Stellen  einbrachten  und  sie 
auch  häufig  stellenlos  waren,  fortgesetzt  in  Geldnoth,  und  da  sie  in 
inniger  Verbindung  geblieben  waren,  beschlossen  sie,  gemeinschaftlich 
Diebstähle  auszuführen.  Einzeln  und  gemeinsam  unternahmen  sie 
solche  in  raffinirter  Weise  insbesondere  in  ihren  früheren  Arbeits- 
stellen mittelst  Einsteigens  in  Wohnräume  und  Erbrechens  von  ver- 
schlossenen Behältern.  Auf  Anregung  von  W.  beschlossen  Beide,  in 
die  Wohnung  seines  früheren  Dienstherrn,  des  Justizrath  L.,  einzudringen 


Digitized  by  Google 


lieber  jagendliche  Mörder  und  Todtschifiger.  145 

und  aas  dem  im  Bureau  befindlichen  Geldspinde  Geld  zu  entwenden. 
Zu  diesem  Zwecke  musste  der  Schlüssel  zu  diesem  Spinde,  welchen 
der  Justizrath  L.  nach  der  Vermntbung  W.'s  in  der  von  ihm  und  seiner 
Ehefrau  gemeinschaftlich  benutzten  Schlafstube  verwahrt  hatte,  beschafft 
werden.  Sie  kamen  nach  langer  Besinnung  überein,  jeden  sich  etwa  ent- 
gegenstellenden Widerstand  des  Ehepaares  L.  mit  Gewalt  zu  beseitigen. 
Sie  kauften  sich  zu  diesem  Zweck  etwas  Bindfaden,  um  die  Eheleute 
zu  knebeln;  gingen  aber  von  diesem  Plane  ab,  da  W.  befürchtete,  von 
dem  Justizrath  L.  erkannt  zu  werden.  Sie  beschlossen  diese  zu  tödten, 
falls  sie  bei  der  Entwendung  des  Geldseh  lüssels  erwachen  und  ihnen 
irgendwie  hinderlich  würden.  W.  und  G.  kauften  am  15.  October  1896 
zwei  grosse,  scharf  geschliffene,  sogen,  schwedische  Dolchmesser,  be- 
sichtigten am  Abend  desselben  Tages  die  Lage  der  Loschen  Wohnung 
und  den  Zugang  zu  dieser  vom  Hausflur  und  vom  Hofe  aus.  Sie 
wollten  am  16.  October  in  der  Frühe  an  dem  vorderen  Wohnungs- 
eingang der  Loschen  Wohnung  klingeln,  das  Dienstmädchen,  welches 
die  Zimmerthür  öffnet,  niedermachen  und  in  die  Schlafstube  eindringen. 
Die  Ausführung  dieses  Planes  wurde  jedoch  an  diesem  wie  am  an* 
deren  Tage  vereitelt,  weil  am  ersten  Tage  bereits  Bewohner  des  Hauses 
auf  dem  Hofe  beschäftigt  waren,  und  am  zweiten  Tage  (am  17.  October), 
weil  sie  nach  ihrem  Anklingeln  an  der  Loschen  Wohnung  das  Ge- 
räusch von  zuklappenden  Thüren  und  Stimmen  von  mehreren  Per- 
sonen hörten.  Sie  verloren  alsdann  den  Muth  und  eilten  davon.  Am 
18.  October  sind  sie  in  aller  Frühe  durch  ein  Flurfenster  über  eine 
Gallerie  in  das  Schlafzimmer  des  L.'schen  Ehepaares  eingedrungen. 
Die  wach  gewordene  Frau  L.  schrie  laut:  „Wer  ist  da?*  worauf  W. 
sofort  mit  gezücktem  Messer  auf  sie  eindrang  und  losstiess,  ohne  in 
der  Dunkelheit  zu  sehen,  wohin  er  gestossen.  Frau  L.  war  im  Bett 
zurückgesunken  und  hatte  das  Bett  über  sich  gezogen.  Auch  G.  stiess 
auf  sie  ein,  und  als  sie  Hilfe  rufend  sich  erhoben,  drückte  er  sie  mit 
der  linken  Hand  packend  in  das  Bett  zurück,  und  verwundete  sich 
selbst  beim  eifrigen  Znstossen  in  der  Dunkelheit  an  der  linken  Hand 
derartig,  dass  er  von  Frau  L.  abliess.  Dieser  gelang  es  jetzt,  hinter 
G.  und  den  Betten  herumlaufend,  in  das  Nebenzimmer  zu  entkommen 
und  das  im  zweiten  Zimmer  liegende  Mädchen  zu  Hülfe  zu  rufen.  In- 
dessen war  der  aus  dem  Schlaf  erwachte  Justizrath  L.  nach  dem 
Fussende  des  Bettes  gekrochen,  um  seiner  Ehefrau  zu  helfen,  und 
ward  hierbei  von  den  Stichen  der  Beiden  derartig  schwer  verletzt,  dass 
er  blutüberströmt  zusammenbrach.  In  Folge  des  Hülfegeschreies  der 
Frau  L.  Hessen  W.  und  G.  von  weiteren  Stichen  ab  und  eilten  aus 
der  Wohnung,  wobei  G.  seinen  Dolch  noch  auf  der  Gallerie  fallen 


Digitized  by  Go 


146 


VI.  Baer 


Hess.  W.  wartete  unten  vergeblich  auf  6.,  der  schon  nach  einer  anderen 
Richtung  gelaufen  war  und  ging  nachher  langsam  bei  dem  L.'schen 
Hause  vorbei.  Hier  traf  er  das  Dienstmädchen  laut  um  Hilfe  rufend; 
er  fragte,  was  los  sei  und  versprach  ihr  einen  Schutzmann  zu  holen. 
Er  traf  später  mit  6.,  der  sich  die  verletzte  Hand  in  einer  Sanitäts- 
wache hatte  verbinden  lassen,  im  Thiergarten  zusammen.  Sie  wan- 
derten zusammen  weiter  und  trennten  sich  in  Potsdam.  6.  wurde  am 
21.  October  in  Berlin  und  W.  erst  am  29.  ej.  bei  Halberstadt  verhaftet 

G.  und  W.  gestanden  die  That;  sie  erklärten  übereinstimmend, 
dass  sie  die  Tödtung  beider  Eheleute  zu  gleicher  Zeit  geplant  und 
beschlossen  haben,  und  dass  sie  hierbei  sich  nur  in  die  Arbeit  getheilt 
hätten.  W.  hatte  sich  schon  vor  der  Begehung  der  That  über  die  auf 
Mord  stehenden  Strafbestimmungen  erkundigt  und  G.  damit  beruhigt, 
dass  sie  nicht  geköpft  würden,  da  sie  noch  unter  1 8  Jahre  seien. 

Das  gerichtliche  Urtheil  äusserte  sich  dahin.  Beide  haben  trotz 
ihres  jugendlichen  Alters  ein  derartig  systematisches,  fast  zielbewusstes 
Fortschreiten  auf  der  Verbrech erl aufbahn  an  den  Tag  gelegt,  dass  man 
wirklich  staunen  muss,  wie  die  von  ihnen  verübten  Strafthaten  von 
so  jugendlichen  Personen  verübt  sein  können.  In  stetig  fortschreiten- 
der Qualificirung  steigerte  sich  die  Schwere  ihrer  Verbrechen  bis  zum 
Mord.  Lediglich  die  Sucht  nach  dem  Gelde,  die  Begierde,  grössere 
Geldsummen  ihr  eigen  zu  nennen,  trieb  sie  von  Stufe  zu  Stufe  auf 
der  Verbrecherlauf  bahn  vorwärts.  Für  ihre  begangenen  Strafthaten 
und  Verbrechen  konnte  nur  auf  das  höchst  zulässige  Strafmaass  von 
15  Jahren  Gefängniss  erkannt  werden. 

17.  Bruno  W.  ist  am  16.  Februar  1880  in  Berlin  ehelich  geboren; 
»ein  Vater,  Kürschner,  war  1894  an  der  Schwindsucht  verstorben.  Er 
besuchte  die  Volksschule  und  Hess  sich  schon  als  Kind  und  auch 
später  als  Knabe  Gesetzwidrigkeiten  zu  Schulden  kommen. 

W.  ist  bei  seinem  Zugang  in  die  Gefangenanstalt  (16.  December 
1896)  von  kleiner  (160  cm)  schwächlicher  Statur  und  schlecht  genährt 
Die  Haut  ist  blass,  die  sichtbaren  Schleimhäute  blutleer.  An  der 
Halsseite  liegen  grössere  Drüsenanschwellungen,  verhärtete  Drüsen- 
pakete, Zeichen  einer  bestehenden  Skrophulose.  Der  Kopf  ist  hoch 
und  schmal,  die  Ohren  sehr  gross,  Muscheln  stark  gekrümmt  Sein 
gesundheitliches  Befinden  ist  stets  ein  vortreffliches;  er  bat  immer 
guten  Appetit,  schläft  gut  und  ist  immer  zufrieden.  Er  hat  sich  zu 
einem  kräftigen,  starken  Menschen  entwickelt  Er  hat  jetzt  (Juli  1901) 
eine  Körperlänge  von  172,  eine  Spannweite  von  175  cm  und  ein 
Körpergewicht   von  71  kg.    Der  Kopfumfang  beträgt  56  cm,  der 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Monier  und  Todtschliigcr 


147 


vordere  Horizontalumfang  29,  der  hintere  27  cm,  der  Längendurchmesser 
174  der  Breitendurchmesser  141  mm;  das  Hinterhauptsbein  ist  flach.  Die 
Schädel-  resp.  Kopf  höhe  1 1,7,  die  Stirnhöhe  6,4  cm,  die  Stirnbreite  13,2, 
die  Gesichtshöhe  11,8,  die  Jochbeinbreite  12,8,  der  Unterkiefer  11,3; 
die  Nase  4,9  lang,  3,4  cm  breit;  die  Ohren  sind  gross,  weit  nach  hinten 
stehend,  Muschelrand  oben  stark  verkrüppelt,  Gaumen  sehr  hoch  und 
schmal.  Augenbrauen  nicht  zusammenf liessend.  Das  Gesiebt  hat  nicht 
selten  einen  sympathischen,  ansprechenden,  zeitweise  aber  auch  einen 
düsteren,  unheimlichen  Ausdruck,  der  Blick  ist  lauernd,  zeitweise  bei 


Fig.  9  a  ( VV. ,  1  &96 ).  Fig.  9  b  ( 1  «0 1  l. 


geeigneter  Gelegenheit  ausserordentlich  stechend,  durchbohrend  und 
unangenehm. 

W.  ist  immer  verschlossen,  kalt,  ohne  jede  erkennbare  Spur  von 
Reue  und  Gewissensbissen.  Er  spricht  ungern  und  abweichend  von 
seiner  Vergangenheit  Es  ist  ihm  sichtlich  unangenehm,  wenn  er  an 
seine  That  erinnert  wird.  In  der  ersten  Zeit  seiner  Haft  soll  er  des 
Nachts  hin  und  wieder  unruhig  gewesen,  aus  dem  Bett  gesprungen 
sein  und  an  die  Zellenthür  geklopft  haben  aus  innerer  Angst  und  Un- 
ruhe. Seine  Führung  war  in  der  ersten  Zeit  keine  gute,  er  war 
wiederholt  diseiplinirt.  In  den  letzten  Jahren  weiss  er  sich  in  die 
Hausordnung  sehr  wohl  zu  fUgen  und  ist  stets  fleissig  und  ordnungs- 
liebend.   Er  bat  keine  geistigen  Interessen;  obschon  er  angeblich  viel 


Digitized  by  Google 


148 


VI.  Baer 


Romane  und  dergl.  in  seiner  Kindheit  gelesen  haben  soll.  Er  lebt 
jetzt  in  ruhigstem  Gleich muth  und  ißt  während  der  mehrjährigen  Ge- 
fangenschaft nach  wie  vor  ohne  jede  seelische  Erregung,  ohne  jeden 
Gern üthsz weif el  gewesen;  in  gleicher  Ruhe  und  in  zufriedener  Stimmung 
ist  er  körperlich  und  geistig  gesund  geblieben.  Bei  seiner  eisigen  Kälte 
und  stets  gleich  scheinender  Gleichgültigkeit  war  es  doppelt  über- 
raschend, dass  er  jüngst  aus  sich  herauskommend  eingestand,  dass  er 
seine  ßtrafthat  niemals  vergessen  könne,  dass  er  täglich  an  sie  denke. 

18.  Willy  G.,  der  Complice  von  dem  vorigen  W.,  ist  am  6.  Juli 
1880  zu  Berlin  ehelich  geboren.  Der  Vater,  Postschaffner,  ist  1890 
verstorben,  als  er  selbst  erst  10  Jahre  alt  war.  Er  hat  die  Ge- 
meindeschule besucht  und  soll  daselbst  erheblich  zurückgeblieben  sein. 
Er  ist,  wie  W.,  wegen  gemeinschaftlich  mit  W.  theils  vollendeten,  theils 
versuchten  Mordes  und  Diebstahls  zu  1 5  Jahren  Gefängniss  verurtheilt. 

G.  soll  angeblich  als  Kind,  7  Monate  alt,  aus  dem  Bett  auf  den 
Fussboden  und  zwar  auf  den  Hinterkopf  gefallen  sein.  An  demselben 
Tage  soll  er  gegen  Abend  Krämpfe  bekommen,  die  die  ganze  Nacht 
bis  zum  Morgen  angedauert  haben.  Später  war  er  angeblich  lange 
Zeit  hindurch  mit  der  englischen  Krankheit  (Rachitis)  behaftet,  hatte 
den  Stimmritzenkrampf  und  konnte  erst  mit  dem  4.  Lebensjahre  gehen; 
er  lernte  erst  sprechen  als  er  in  die  Schule  ging.  Er  soll  auch  später 
und  zuletzt  im  1 4.  Lebensjahre  auf  der  Strasse  Krampfanfälle  gehabt 
haben;  er  soll  mit  einem  Korb  Essen  hingefallen  sein,  und  die  Mutter 
musste  polizeilicherseits  ermittelt  werden,  um  ihn  abzuholen.  Auch 
1896  soll  er  in  einem  Anfalle  auf  dem  Abtritt  in  Koth  gefallen  sein. 
Seit  dem  14.  Lebensjahre  sollen  Zustände  aufgetreten  Bein,  in  denen 
er  schwindelig  und  ganz  verwirrt  wurde;  das  Gesicht  soll  ganz  roth 
und  aufgedunsen  werden,  die  Augen  stille  stehen.  Er  musste  Bich 
hinsetzen  oder  hinlegen.  Die  Schule  bat  er  regelmässig  besucht,  war 
aber  zerstreut,  immer  zurückgeblieben;  er  hat  schlecht  gelernt  und 
hat  oft  seine  Sachen  vergessen.  Der  Vater  war  ein  Gewohnheitstrinker. 
Von  den  später  geborenen  Kindern,  3  an  der  Zahl,  lebt  nur  der  Willy. 
In  der  weiteren  Familie  sollen  viele  Fälle  von  Geistesstörungen,  Miss- 
bildungen, Hydrocephalie  vorkommen. 

Bei  seiner  Einlieferung  ( 1 6.  December  1 896)  ist  G.  für  sein  Alter 
kräftig  entwickelt,  von  kräftigem  Körperbau.  Der  Kopf  ist  schmal, 
nach  oben  und  hinten  zulaufend,  die  Stirn  sehr  hoch  und  breit, 
etwas  zurückstehend,  die  Stimhöcker  sehr  stark  ausgebildet  Das 
Gesicht  ist  asymmetrisch.  Die  Ohren  sind  klein,  die  Ohrmuschel 
oben  stark  verkrüppelt;  Oberkiefer  massig  und  breit,  Nase  kurz  und 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtsehläger. 


149 


breit,  Oberkiefer  prognathisch.  An  beiden  Zeigefingern  ist  eine  läng- 
lich verlaufende,  gut  verheilte  Narbe  von  ca.  4  cm  Länge.  Die  Sprache 
ist  stotternd. 

G.  klagt  in  der  ersten  Zeit  seiner  Haft  viel  über  Kopfschmerzen; 
er  schläft  aber  gut.  Er  zeigt  sich  ungemein  roh,  frech,  faul,  wider- 
spenstig und  wird  viel  disciplinirt;  er  bleibt  stumpf  und  absolut  frei 
von  Reue  und  Gewissensbissen.  Auf  seine  Schiefertafel  schreibt  er: 
„die  schlage  ich  alle  todt.  W.  G.u.  Darunter  hat  er  ein  Beil  und 
Messer,  kreuzweise  liegend,  gezeichnet  und  daneben  „Blut,  Blut.u  — 


¥i^.  10a  (Gr)..  Fip.  10h. 

„Grosse  Strolche  sind  die  Vorgesetzten.  Ihr  Ijausebuhen,  unschuldig 
muss  ich  15  Jahre  bleiben,  unschuldig  wie  Jesus  Christus."  Er  klagt 
in  sehr  charakteristischer  Weise,  dass  er  gar  nicht  ein  bischen  Freude 
habe.  Während  einer  längeren  Zeit  ist  er  ruhiger,  zufriedener. 
Später  (1898)  richtet  sich  sein  ganzes  Denken  und  Trachten  darauf, 
auf  irgend  eine  Weise  die  Freiheit  wieder  zu  gewinnen.  Von  be- 
sonders ungünstigem  Einflüsse  auf  seinen  Gemüthszustand  sind  Be- 
suche und  Briefe  von  seiner  Mutter,  die  die  schweren  Verbrechen  ihres 
Sohnes  als  dumme  Jungenstreiche  betrachtet,  die  ihn  mit  Zärtlichkeit 
überhäuft  und  mit  ungebührlichen  Redensarten  aufregt  —  G.  klagt 
später  Uber  Schlaflosigkeit  und  Angstzustände,  so  dass  er  in's  I-azareth 
verlegt  werden  muss.    Er  macht  hier  (Nachts  vom  15.  bis  16.  Mär/. 


150 


VI.  Baer 


1899)  einen  Selbstmordversuch  durch  Erhängen.  „Er  sei  des  Lebens 
überdrüssig,  habe  auch  Nichts  in  der  Welt,  und  solle  so  lange  im  Ge- 
fängniss  leiden.  Er  denke  immer  an  seine  Mutter  und  habe  so  schlechte 
Träume;  er  habe  keine  Lust  mehr  zu  leben." 

Er  vermeidet,  von  seinen  Verbrechen  zu  sprechen.  „An  meine 
Sachen  denke  ich  nicht  mehr,  meint  er  bei  einer  Unterredung.  Man 
sagt,  dass  solche  Menschen,  die  so  etwas  gethan  haben,  keine  Ruhe 
mehr  haben.  Wenn  ich  an  so  was  denken  möchte,  würde  ich  nicht 
mehr  leben;  ich  habe,  seitdem  ich  hier  bin,  nicht  daran  gedacht fc 
—  Er  spricht  viel  von  seinem  Complicen  W.  „Das  ist  ein  pfiffiger 
Junge;  er  konnte  mit  mir  Dusel  machen,  was  er  wollte,  ich  habe 
nicht  so  viel  Kraft  und  Energie  gehabt." 

G.  sucht  den  Geisteskranken  zu  simuliren.  „Er  habe  Frau 
Justizrath  L.  gesehen.  Sie  habe  sich  über  den  Tod  ihres  Ehemannes 
zu  Tode  gegrämt.  Des  Nachts  komme  sie  an  sein  Bett  und  wolle  ihn 
erwürgen;  er  müsse  dann  aufspringen  und  sich  vertheidigen/  —  Er 
copirt  das  Verhalten  von  zwei  im  Lazareth  befindlichen  wirklichen 
Geisteskranken,  benimmt  sich  ganz  wie  diese.  Er  theilt  einem  anderen 
Gefangenen  seine  Absicht  mit,  nach  einer  Irrenanstalt  gebracht  zu 
werden,  um  von  dort  zu  entspringen  oder  beurlaubt  zu  werden.  Er 
werde  einen  Aufseher  angreifen,  um  als  geisteskrank  zu  gelten.  G.  hat 
wiederholt  derartige  Auftritte  siroulirt,  bis  er  die  Vergeblich keit  dieser 
Versuche  eingesehen  und  zu  einem  mehr  geordneten  Verhalten  zurück- 
gekehrt ist  Zeitweise  kehren  periodische  Aufregungszustände  mit  im- 
pulsiver Handlungsweise  wieder. 

G.  ist  thatsächlich  geistig  nicht  intact,  er  leidet,  wie  auch  be- 
obachtet ist,  an  selten  auftretenden  epileptoiden  Zustanden,  die  seinem 
Verhalten  zu  Grunde  liegen.  Er  ist  sehr  leicht  erregbar,  aber  voll- 
kommen gut  orientirt  und  weiss  in  genau  berechneter  Weise,  seinen 
Zustand  zu  verwerthen.  Er  ist  im  Laufe  der  Jahre  in  der  Gefangen- 
schaft ein  robuster,  ungemein  stämmiger  Mensch  geworden.  Er  ist 
sittlich  noch  so  verkommen,  wie  er  gewesen,  ohne  jede  Regung  von 
Reue  und  Gewissensbissen. 


19.  Franz  W.,  Arbeitsbursche,  am  15.  October  1884  geboren,  ist 
wegen  versuchten  Mordes,  schweren  Raubes  an  seiner  Grossmutter  zu 
8  Jahren  Gefängnissstrafe  verurtheilt,  und  am  3.  November  1899  zur 
Verbüssung  dieser  Strafe  eingeliefert 

Der  noch  sehr  unentwickelte  15jährige  Knabe  war  arbeitsscheu 
und  wiederholt  aus  der  Lehre  entlaufen.  Er  hatte  seinem  Arbeitgeber 
100  Mk.  unterschlagen  und  das  Geld  mit  lüderlichen  Frauenzimmern 


Digitized  by  Google 


lrcber  jugendliche  Morder  und  Todtechläger. 


151 


vergeudet.  Er  war  bald  mittel-  und  obdachslos  und  begab  sieb  am 
26.  September  1899,  da  sein  Vater  ihn  züchtigen  wollte,  zu  seiner 
83 jährigen  Grossmutter,  der  Wittwe  K.,  die  mit  zwei  Schlafburschen 
eine  kleine  Wohnung  inne  hatte.  Er  erzählte  ihr,  dass  er  am  folgen- 
den  Tage  nach  Hamburg  reisen  wolle  und  bat  sie  um  Obdach.  Die 
Grossmutter  räumte  ihm  ihr  eigenes  Bett  ein  und  schlief  selbst  auf 
dem  Sopha.  Als  am  anderen  Morgen  die  beiden  Schlafburschen  die 
Wohnung  verlassen  hatten,  und  die  alte  schwächliche  Frau  in  der 
Küche  beschäftigt  war,  stürzte  Franz  W.  plötzlich  aus  der  Vorderstube, 
packte  sie  von  hinten  mit  der  linken  Hand  um  den  Hals  mit  dem 
Ausruf:  „Jetzt  muss  Du  sterben",  und  führte  mit  seinem  Taschenmesser, 
welches  er  in  der  rechten  Hand  hatte,  mehrere  Stiche  gegen  ihren 
Kopf.  Diese  hielt  sich  unter  Stöhnen  noch  aufrecht,  und  jetzt 
führte  er  mit  einem  schweren  Mangelholz,  das  er  ergriffen  hatte, 
mehrere  wuchtige  Schläge  gegen  den  Kopf  seiner  greisen  Grossmutter. 
<lass  Sie  zusammenbrach.  Aus  einer  Schublade  der  Kommode  ent- 
wendete er  ca.  1 00  Mk.  baares  Geld  und  6  Stück  Stadtobligationen  zu 
je  500  Mk.  Er  vertauschte  seinen  mit  Blut  besudelten  Anzug  mit 
einem  solchen,  der  einem  der  Schlafburschen  gehörte,  verschloss  die 
Thür  der  Wohnung  ohne  auf  die  leblos  daliegende  Frau  zu  achten 
und  verliess  das  Haus.  Die  Frau,  die  eine  Schnittwunde,  mehrere 
Verletzungen  am  Kopf  und  einen  Bruch  des  linken  Armes  davonge- 
tragen, ist  mit  dem  Leben  davongekommen.  Von  einem  lüderlichen 
Frauenzimmer,  bei  der  er  sich  mehrere  Tage  aufgehalten,  angezeigt, 
wurde  er  verhaftet.  Er  hat  diese  unglaubliche  Handlung,  dessen  Her- 
gang die  alte  geschwächte  Greisin  vor  Gericht  erörterte,  ohne  jedes 
Zeichen  von  Reue  eingestanden  und  wurde,  da  er  die  zur  Strafbar- 
keit erforderliche  Einsiebt  besessen  und  eine  unglaublich  rohe  Natur 
documentirt  hatte,  zu  einer  Gefängnissstrafe  von  8  Jahren  verurtheilt. 

Franz  W.  ist  ehelich  geboren;  er  hat  die  Volksschule  besucht  und 
ist  dort  regelmässig  vorwärts  gekommen.  Er  hat  schon  früh  eine 
Neigung  zum  Vagabundiren  und  zu  sexuellen  Excessen  gezeigt,  und 
soll  auch  eine  kurze  Zeit  in  einer  Erziehungsanstalt  gewesen  sein.  Ob- 
schon  er  sein  Verbrechen  eingestanden,  hat  er  niemals  ein  Zeichen 
einer  ernsten,  Reue  zu  erkennen  gegeben.  Er  ist  verschlossen,  in  sich 
gekehrt,  von  stets  ruhiger  Stimmung,  ohne  jede  Erregung.  Er  scheint 
überaus  stupid,  ohne  jedes  Interesse  für  kirchliche  Einrede  oder 
sonstige  sittliche  Fragen;  er  ist  kalt  und  undurchdringlich. 

Körperlich  schlecht  entwickelt,  schwächlich,  161  cm  gross,  hat  er 
im  Gefängniss  sich  gesundheitlich  gekräftigt.  Er  hat  jetzt  ein  Körper- 
gewicht von  62  kg;  die  Spannweite  beträgt  166  cm;  der  Kopf  ist 

Atthir  für  KrimliuUnthropoloKi«.  XI.  1 1 


Digitized  by  Go 


152 


VI.  Baer 


relativ  gross,  hoch  und  rund;  der  Horizontaluni  fang  beträgt  57  cm, 
der  vordere  28,  der  hintere  29;  der  Längendurchmesser  18,8,  der 
Breitendurchmesser  14,5;  die  Kopfhöhe  11,6,  Stirnhöhe  7,2,  Stirn- 
breite  13,7.  Gesichtshöhe  18,8,  Nasenlänge  6,0,  Nasenbreite  3,1  cm. 
Ohren  sehr  gross,  Muscheln  stark  gekrümmt.  Jochbeinbreite  12,5,  Unter- 
kieferbreite 11,8  cm,  Kinn  spitz,  Lippen  aufgewuistet  dick,  Augen- 
brauen etwas  zusammenfliessend.  Der  Gesichtsausdruck  ist  leer,  voll- 
kommen gleichgültig. 

W.  ist  geistig  von  nicht  normaler  Beschaffenheit;  er  ist  von  Ge- 
burt aus  ein  schwachsinniger  mit  vielen  Defecten  begabter  Mensch. 


als  Zwangszögling  untergebracht.  Er  wohnte  und  arbeitete  dort  in 
demselben  Räume  zusammen  mit  den  Zöglingen  J.,  H.  und  Sch.  J. 
hatte  sich  durch  seine  Gewandtheit  die  Zuneigung  der  Aufseher  zu 
erwerben  gewusst,  und  übte  auch  durch  seine  Körperkräfte  eine  ge- 
wisse Herrschaft  über  die  Mitzöglinge  aus  und  ganz  besondere  da- 
durch, dass  er  diese  bei  irgend  welcher  Ungehörigkeit  anzeigte  und 
zur  Bestrafung  brachte.  Zu  diesem  J.  hatte  B.  schon  wiederholt  ge- 
äussert, dass  er  einem  anderen  Zöglinge  etwas  auswischen  möchte,  nur 
um  aus  der  strengen  Erziehungsanstalt  in's  Gefängniss  zu  kommen, 
weil  sie  es  hier  besser  haben  werden.  Beide  kamen  schliesslich  überein, 
den  Mitzögling  H.  zu  tödten.    B.  versuchte  dieses  Vorhaben  aus- 


Auch  dieses  scheinbar  eisig  kalte, 
undurchdringlich  harte  Herz  von 
Stein  zeigt  hin  und  wieder,  wie 
wir  selbst  erfahren,  Beweise  von 
aufdämmernder  Reue  und  Ge- 
wissensregung. Nur  ist  *  diese 
weniger  leicht  erkennbar  wie  bei 
Anderen. 


20.  Karl  August  B.,  geboren 
am  24.  Juli  1877  zu  Alsleben  im 
Kreise  Merseburg, ist  wegen  Mordes 
am  18.  Juli  1S94  zu  15  Jahren 
Gefängnissstrafe  verurtheilt.  Nach- 
dem er  über  7  Jahr  dieser  Straf- 
zeit in  Naumburg  verbüsst  hatte, 
wurde  er  am  12.  Januar  1900  in 
die  Anstalt  Plötzensee  überführt 


Fig.  11  (W.,  1901*. 


B.  war  im  Jahre  1894  in 
der  Erziehungsanstalt   zu  Zeitz 


Digitized  by  Google 


153 


zuführen,  indem  er  eines  Tages  den  auf  dem  Schemel  sitzenden  H. 
mit  einem  Stuhlbein  an  den  Kopf  schlug,  sodass  dieser  vom  Schemel 
herunterfiel.  Er  richtete  sich  jedoch  wieder  auf  und  setzte  sich 
zur  Wehr.  Am  27.  Mai  1894  forderte  J.  den  B.  auf,  den  viel 
schwächeren  Mitzögling  Sch.  zu  tödten  und  gab  ihm  eine  Ofenschraube, 
mit  welcher  er  jenen  an  die  Schlafe  schlagen  sollte.  Auch  H.  wurde 
von  diesem  Plane  in  Eenntniss  gesetzt  und  stimmte  ihm  nach  anfäng- 
lichem Sträuben  zu.  B.  gab  jedoch  die  Ofenschraube  zurück.  Am 
28.  Mai  IS94  früh  rieth  J.,  den  Sch.  mit  einem  Hosenträger  zu  er- 
würgen. J.  reizte  verabredetermaassen  den  Sch.  gegen  B.,  sodass 
dieser  den  kleinen  schwächlichen  Sch.,  der  ihn  geschimpft  hatte,  zu 
Boden  warf  und  auf  ihm  derartig  kniete,  dass  er  nicht  im  Stande 
war,  sich  zu  wehren.  B.  verlangte  nun  einen  Hosenträger;  H.  knüpfte 
sich  auf  die  Aufforderung  von  J.  einen  seiner  Hosenträger  ab,  warf 
ihn  dem  B.  zu,  und  da  ihn  B.  noch  nicht  greifen  konnte,  stiess  J. 
denselben  mit  dem  Fusse  dem  B.  hin.  Dieser  legte  den  Hosenträger 
dem  Sch.  um  den  Hals  und  zog  mit  beiden  Händen  fest  zusammen. 
Als  Sch.  das  Gesicht  verzerrte  und  ganz  blau  wurde,  legte  H.  auf  die 
Aufforderung  des  J.  und  des  B.  ein  Taschentuch  über  das  Gesicht 
des  Sch.  und  B.  zog  noch  einige  Minuten  den  Hosenträger  fest  zu. 
Jetzt  rief  J.  nach  dem  Aufseher,  und  dieser  traf  bei  seinem  Eintritt  in 
den  Arbeitsraum  den  J.  und  H.  bei  der  Arbeit  sitzend,  den  B.  vor 
der  Leiche  des  Sch.  stehend.  Dieser  war  an  Erstickung  durch  Er- 
drosselung gestorben.  Diesen  Tod  hat,  wie  der  Gerichtshof  befunden, 
B.  zuerst  geplant  und  mit  voller  Ueberzeugung  herbeigeführt.  Den 
Gedanken,  Sch.  zu  tödten,  hat  J.  in  dem  B.  nicht  nur  erzeugt,  sondern 
ihn  durch  Ueberredung,  Drohung  und  Missbrauch  des  Ansehens  zur 
Ausführung  der  Tödtung  vorsätzlich  bestimmt,  indem  er  wollte,  dass 
B.  die  That,  sowie  er  sie  ausführte,  beging.  H.  bat  in  Eenntniss  der 
in  seiner  Gegenwart  geplanten  That  zur  Ausführung  derselben  Hülfe 
geleistet,  indem  er  dem  B.  den  Hosenträger  zuwarf,  den  dieser,  wie 
er  wnsste,  zur  Vollbringung  der  Strafthat  verlangte.  Da  die  Handlungen 
des  Bn  J.  und  H.,  wie  das  gerichtliche  Urtheil  lautet,  von  einer  Rohheit, 
sittlichen  Verworfenheit  und  Verderbtheit  zeugen,  die  fast  ohne  Gleichen 
dasteht,  so  war  gegen  die  beiden  Ersteren  eine  Strafe  von  je  15  Jahren 
und  gegen  Letzteren  eine  solche  von  5  Jahren  für  angemessen  er- 
achtet 

B.  war,  da  seine  Mutter  1 884  und  sein  Vater  1 896  gestorben  war, 
schon  früh  verwahrlost  Er  ist  im  Rettungshause  in  Langensalza,  wo 
er  die  Schule  besuchte,  erzogen  und  kam  später  in  die  Corrections- 
anstalt  zu  Zeitz.   Hier  ist  er  vielfach  wegen  Faulheit,  Anstiftung  zum 

Digitized  by  Co 


164 


VI.  Bark 


Ungehorsam,  Thätlichkeit  gegen  Mitgefangene.  Durchstecherei  und 
auch  wegen  Vorbereitung  eines  Ausbruchsversuches  bestraft. 

In  hiesiger  Anstalt  ist  er  in  der  ersten  Zeit  seiner  Inhaftirung  in 
strenger  Einzelhaft  sehr  deprimirt,  ungemein  verschlossen,  und  auch 
körperlich  heruntergekommen.  Sein  Complice  an  dem  Mord  war  ge- 
storben und  B.  soll  auch  in  Folge  dieser  Nachricht  sehr  viel  an  Ge- 
wissensbissen gelitten  haben.  Am  25.  Mai  1900  machte  er  einen 
Selbstmordversuch  durch  Erhängen  mittelst  eines  Halstuches. 
Das  an  der  Thürangel  befestigte  Tuch  war,  als  er  sich  in  der  Schlinge 


Wort,  das  an  ihn  gerichtet  wird.  Er  ist  gross  und  ebenmässig 
gewachsen,  blass  und  schlecht  genährt  Die  Körperlänge  beträgt 
177  cm,  Spannweite  179,  das  Körpergewicht  69  kg.  Der  Kopf  ist 
gross,  hoch  und  schmal;  der  Horizontalumfang  beträgt  58  cm,  der 
vordere  31,  der  hintere  Umfang  27,  der  Längendurchmesser  11,8, 
der  Breitendurchmesser  11,5,  die  Kopf  höhe  12,1,  die  Stirnhöhe  7,8, 
Stirnbreite  13,  Gesichtshöhe  11,8,  die  .Jochbeinbreite  12,5,  die  Unter- 
kieferbreite 11,2  cm,  Nase  5,1  cm  lang  und  3,4  cm  breit,  Augenbrauen- 
bogen  massig  stark  entwickelt.  Ohren  gross,  Ohrläppchen  deforrairt. 
Auf  den  Annen  und  der  Brust  ist  er  viel  tätowirt  (Schiff).  Der  Ge- 
sichtsausdruck ist  leidend,  sehr  tiefe  Depression  verrathend,  unsym- 
pathisch, obwohl  Mitleid  erregend.    B.  hat  in  neuester  Zeit  wieder 


anhing,  gerissen  und  er  zur  Erde 
gefallen.  Er  war  weinend  und 
zerknirscht  gefunden;  er  gestand 
später  tief  jammernd,  „dass  er 
nicht  mehr  leben  wolle  und  mit 
Selbstmordgedanken  umgehe  .  .  . 
Er  sei  öfters  ohne  Besinnung.u 


Fig.  12  <B.,  1901). 


B.  zeigt  tiefe  Reue  über  sein 
Vorleben:  r  Ich  bin  es  kaum  werth", 
schreibt  er  am  10.  Juni  1900,  an 
seinen  Schwager,  „dass  ich  noch 
Menschen  sehe,  ich  war  vor  drei 
Wochen  fast  zum  Selbstmörder 
geworden.  Denn  du  wirst  dir  den- 
ken können,  wie  mir  manchmal  zu 
Muthe  ist . . .  Die  Hoffnung,  dass 
ihr  mich  nicht  vergesst,  erhält 
mich  noch  aufrecht."  B.  ist  sehr 
scheu  und  demüthig,  ungemein 
dankbar    für  jedes  freundliche 


Digitized  by  Google 


155 


einen  Anfall  schwerer  Verstimmung  und  Verzweiflung  überstanden. 
Er  klagt  schon  seit  längerer  Zeit  über  Kopfschmerzen,  allgemeines 
Schmerzgefühl  im  Bücken  und  war  mehr  als  vorher  unzufrieden  und 
mürrisch.  Im  Ausbruch  schwerer  Verzweiflung  verweigerte  er  jede 
Nahrung,  suchte  sein  Bettzeug  anzustecken,  und  war  unzugänglich, 
stumm  und  konnte  kaum  die  Worte:  „ich  will  nicht  leben41  hervor- 
bringen. Nach  mehreren  Tagen  wurde  er  jedoch  für  freundlichen  Trost 
wieder  zugänglich  und  allmählich  kehrte  er  in  das  alte  Leben  zurück. 

21.  Der  Photographenlehrling  Hugo  H.,  am  16.  Juni  1884  zu 
Berlin  geboren,  ist  wegen  Raubes  und  Mordversuches,  eines  schweren 
und  mehrerer  einfachen  Diebstähle  zu  einer  7 '/2  jährigen  Gefängniss- 
strafe verurtheilt  und  befindet  sich  seit  dem  21.  Oktober  1900  in  der 
<  fcfangenanstalt  zu  Plötzensee. 

H.  hat  schon  frühzeitig  verbrecherische  Neigungen  gezeigt,  er  hat 
seinem  Vater  und  seinen  Verwandten,  sowie  auch  seinem  ersten  Lehr- 
heim  Münzen  und  Geld  gestohlen,  das  er  im  Theater  und  in  Restau- 
rants mit  Damenbedienung  verbrachte.  Auch  seinen  neuen  Lehrherrn, 
den  Photographien  Pf.  bestahl  er  mehrfach.  Er  beschloss,  das  Ver- 
mögen des  Lehrherrn,  welches  dieser  in  einem  Geldschranke  auf- 
bewahrte, sich  anzueignen  und  dann  in?s  Ausland  zu  flüchten.  H. 
wusste,  dass  der  Lehrherr  den  Schlüssel  zum  Geldschrank  stets  bei 
sich  trug,  und  dass  er  nur  aus  dem  Schlafzimmer  entwendet  werden 
konnte.  Am  18.  Juni  1900  Hess  sich  H.  beim  Schluss  des  Ge- 
schäfts in  das  Atelier  einsperren;  er  hatte  sich  vorher  mit  einem  Beile, 
mit  einer  Luftpistole,  mit  einem  Fläschchen  Schwefeläther  zum  Betäuben, 
mit  einem  Tuch,  einem  Lederriemen,  einer  Schnur  und  einer  grossen 
Flasche  Spiritus  versehen.  Er  hatte  die  Absicht,  den  Pf.  zu  tödten, 
ihn  zu  betäuben,  zu  binden  und  dann  die  Wohnung  in  Brand  zu 
setzen.  An  8  Stunden  hat  H.  sich  versteckt  gehalten  und  auf  Pf. 
gewartet  Dieser  war  gegen  4  72  Uhr,  als  es  heller  Tag  geworden, 
in  seine  Wohnung  zurückgekehrt  Kaum  eingeschlafen,  hörte  er  ein 
Geräusch  und  sah  einen  Menschen  aus  der  Ofenecke  auf  allen  Vieren 
hervorkriechen,  der  sich  sofort  auf  ihn  stürzte  und  ihn  zu  erwürgen 
versuchte.  Er  fühlte  sich  an  der  Gurgel  gepackt  und  erhielt  mehrere 
Hiebe  auf  den  Kopf.  Bei  dem  jetzt  entstehenden  Kampfe  entfiel  dem 
H.  das  Beil,  und  als  es  dem  Pf.  durch  Zufall  gelang,  den  Hodensack 
des  H.  zu  fassen  und  zu  drücken,  Hess  dieser  von  dem  Halse  des 
ersteren  ab.  Pf.  übergab  ihm  den  Geldschrankschlüssel  und  rief  ihm 
zu,  er  möge  Alles  nehmen,  ihm  nur  das  Leben  lassen.  Während  dieser 
dem  Geldschrank  ca.  500  Mark  entnahm,  eilte  Pf.  ans  Fenster  und 


Digitized  by  Go 


16fi 


VI.  Barr 


schrie  um  llülfe.  Jetzt  vertauschte  H.  das  blutgetränkte  Jacket  schnell 
mit  einem  andern,  schloss  die  Thür  zu,  stieg  auf  das  Dach  und  suchte 
über  das  des  Nebenhauses  zu  entkommen.  Er  wurde  aus  einem  Boden- 
verschlage hervorgezogen  und  verhaftet. 

H.  gestand  sein  Verbrechen  und  wurde  wegen  der  angewendeten 
Hinterlist  und  Rohheit,  sowie  wegen  der  in  einem  hohen  Grade  sich 
zeigenden  Verworfenheit  der  Gesinnung  und  wegen  der  Hartnäckigkeit, 
mit  welcher  er  sein  Opfer  erwartet  hatte  —  wegen  des  Mordversuches 
ist  er  freigesprochen  —  zu  7*/j  jähriger  Gefängnissstrafe  verurtheilt. 

H.  ist  ehelich  geboren  und  bei 
den  Eltern  erzogen ;  sein  Vater,  ein 
Stubenmaler,  hat  ihm  eine  gute 
Schulbildung  angedeihen  lassen.  Er 
hat  die  Realschule  bis  zur  Ober- 
sekunda besucht 

Während  der  Untersuchungs- 
haft am  18.  Juni  1900  hat  er  einen 
Selbstmordversuch  gemacht.  Er 
giebt  an,  als  Kind  an  Epilepsie  ge- 
litten zu  haben.  Er  ist  während 
seiner  Strafzeit  ungemein  ernst, 
zeitweise  deprimirt,  scheinbar  auch 
reuig  und  von  dem  Willen  erfüllt, 
sein  verfehltes  Leben  neu  zu  be- 
ginnen. Er  selbst  gesteht  sein  Ver- 
brechen offen  und  rückhaltlos  ein, 
er  will  sehr  viele  Räubergeschichten 
gelesen  haben  und  die  Mordver- 
brechen in  neuerer  Zeit  mit  be- 
sonderem Interesse  verfolgt  haben.  Er  war  in  Folge  seines  lüder- 
lichen  Lebenswandels  sehr  stark  heruntergekommen. 

H.  ist  ein  lang  aufgeschossener,  gross  gewachsener  Mensch, 
von  blassem  Aussehen  und  schlecht  genährt.  Seine  Körperlänge  be- 
trägt (17 jährig)  178  cm,  seine  Spannweite  179;  das  Körpergewicht 
67  Kilo.  Der  Kopf  ist  lang  und  hoch,  der  Horizontalumfang  57  cm, 
der  vordere  29  cm,  der  hintere  28  cm;  der  Längendurchmesser  18,4, 
der  Breitendurchmesser  15,5,  die  Kopfhöhe  11,9  cm;  die  Stirn  ist  hoch, 
etwas  zurückfliehend,  sie  hat  eine  Höhe  von  6,5  cm  und  ist  11,8  cm 
breit.  Die  Gesichtshöhe  13,5  cm,  die  Jochbeine  stehen  11,7  cm  von 
einander,  die  Unterkieferbreite  beträgt  11,2  cm.  Der  Oberkiefer  ist 
prognath,  das  Hinterhaupt  ragt  stark  hervor;  die  Ohren  sind  gross, 


Flg.  Kl  (11.,  1901). 


>y  Google 


Ucber  jugendliche  Mörder  und  Todtacliläger.  157 

das  Kinn  spitz;  der  Gesichtsausdruck  ist  finster,  ernst,  unsympathisch, 
unangenehm.   

22.  Theodor  Otto  Bl.  wurde  am  27.  März  1901  der  Anstalt 
Plötzensee  zugeführt,  nachdem  er  bereits  eine  ca.  6  jährige  Gefängniss- 
strafe in  der  Gefangenanstalt  zu  Naumburg  verbüsst  hatte. 

In  der  Zwangserziehungsanstalt  zu  Zeitz,  in  welcher  Hl.  als 
Zwangszögling  lebte,  wurde  in  der  Nacht  vom  27.  zum  2S.  November 
1S94  (in  demselben  Jahr,  als  der  obige  Mord,  vgl.  Nr.  20,  in  der 
Anstalt  vorgefallen  war)  der  Zwangs- 
zögling L.  getödtet  und  zwar  hat 
Bl.  und  M.  diese  Tödtung  gemein- 
schaftlich, vorsätzlich  und  mit  Ueber- 
legung  ausgeführt,  während  J.,  der 
in  dem  B.'schen  Falle  zuerst  nicht 
mitangeklagt  war,  durch  Rath 
wissentliche  Hilfe  geleistet  hat  Die 
beiden  ereteren,  15  und  16  Jahre 
alt,  haben  übereinstimmend  in  der 
Hauptverhandlung  gestanden,  dass 
sie  auf  Mittel  gesonnen  hätten,  aus 
der  Erziehungsanstalt  herauszu- 
kommen. J.  habe  ihnen  gerathen, 
einen  Mitzögling  zu  tödten,  damit 
sie  aus  der  Anstalt  ins  Gefängniss 
kamen.  Alle  drei,  Hl.,  M.  und  J., 
kamen  am  27.  November  1894 
überein,  den  schwächlichen  L.  im  Fig.  u  (HL,  I9un. 

Schlafsaale  mittelst  eines  Hosen- 
trägers zu  erdrosseln.  M.  hatte  einen  solchen  heimlich  in  den 
Schlafsaal  mitgenommen  und  etwa  2  Stunden  nach  der  Schlafzeit  rief 
J.  dem  M.  zu:  „Na,  wird's  nu  bald".  Um  3  Uhr  Morgens  legte  sich 
M.  dicht  neben  L.,  schlang  den  Hosenträger  um  dessen  Hals,  und 
während  er  mit  ihm  freundlich  sprach,  drückte  er  das  eine  Ende  dem 
auf  der  anderen  Seite  des  L.  liegenden  Bl.  in  die  Hand  und  behielt 
das  andere  Ende  in  der  eigenen.  Auf  den  Ruf  „Bl.  zuu  zogen  beide 
den  Hosenträger  fest  nach  beiden  Seiten  an,  und  nachdem  L.  noch 
3  Mal  aufgeschrieen ,  war  er  verschieden.  Durch  das  Geschrei  er- 
weckt, wollten  die  anderen  Schlaf  genossen  den  Aufseher  herbei- 
rufen, J.  verbat  ihnen  dies  jedoch  unter  schweren  Drohungen  und 
meldete  selbst  am  andern  Morgen  das  Vorgefallene.    Das  Gericht 


Google 


158 


VI.  Baer 


verurtheilte  den  M.  zu  15  Jahren,  J.  zu  15  und  Bl.  zu  12  Jahren 
Gefängniss. 

Bl.  ist  jetzt  22,  zur  Zeit  der  Begehung  des  schweren  Verbrechens 
war  er  kaum  15  Jahre  alt.  Er  ist  kräftig  gebaut ,  gut  genährt 
Seine  Körperlänge  beträgt  167  cm,  die  Spannweite  172,  das  Körper- 
gewicht 72,5  Kilo.  Der  Kopf  ist  relativ  gross,  flach  und  breit; 
der  ganze  Horizontalumfang  beträgt  59  cm,  der  vordere  30,  der  hintere 
29,  der  Längendurchmesser  11,8,  der  Breitendurchmesser  11,4,  die 
Kopfhöbe  12,7,  die  Stirnhöhe  5,8,  Stirnbreite  12,  die  Gesichtshöhe  11,7, 
die  Jochbeinbreite  11,8.  Die  Nase  ist  5,7  cm  lang  und  3,4  cm  breit, 
das  Ohr  ist  vielfach  deform;  es  hat  das  Darwinsche  Knötchen  und 
ist  ein  Spitz-,  sowie  ein  Henkelohr;  die  Muschel  ist  verkrüppelt  Die 
Augenbrauenbogen  sind  stark  gewölbt,  die  Stirnhöcker  hervorragend, 
Kinn  spitz,  Unterkiefer  massig,  breit  Der  Gesichtsausdruck  ist  un- 
heimlich, abstoBsend. 

Bl.  ist  am  16.  Mai  lSsO  in  Greussen  unehelich  geboren,  hat 
die  Bürgerschule  besucht  und  musste  schon  früh  in  die  CorrectionB- 
anstalt  gebracht  werden.  Er  ist  dort  viel  disciplinirt  worden  wegen 
Faulheit,  Ungehorsams,  frechen  Benehmens,  Arbeitsverweigerung  und 
Misshandlung  eines  Gefangenen.  Er  ist  hier  stets  gehorsam,  fleissig, 
ruhig,  ernst,  gefasst  und  zufrieden.  Er  ist  sehr  verschlossen,  verstockt 
und  wenig  mittheilsam.  Er  hat  bis  jetzt  kein  Zeichen  von  Beue  und 
von  Gewissensbissen  gezeigt 


Die  oben  eingehend  beschriebenen  22  jugendlichen  Verbrecher 
waren  verurtheilt,  wie  wir  gesehen  haben:  13  wegen  Mordes,  4  wegen 
Mordversuches,  1  wegen  Theilnahme  am  Mord,  3  wegen  Todtschlages, 
1  wegen  Todtschiags  versuch  es. 

Wir  dürfen,  ohne  erheblichen  Widerspruch  zu  erwarten,  diese 
verschiedenartige  Bewerthung  der  Straf that,  so  sehr  bedeutungsvoll  sie 
strafrechtlich  auch  ist,  für  den  Zweck  unserer  Betrachtung  übersehen, 
und  sämmtliche  Fälle  als  gleichartige  erachten,  insofern  bei  allen  die 
kriminelle  Tendenz  mehr  oder  weniger  dieselbe  gewesen,  und  nur  die 
Begleit-  und  Folgeerscheinungen  für  die  Begriffsbestimmung  des  Ver- 
brechens sowie  für  die  Bestrafung  des  Verbrechers  ausschlaggebend 
gewesen  ist. 

Von  wesentlicher  Bedeutung  für  die  kriminalistische  Analyse 
des  Einzelfalles  ist  das  Motiv,  das  den  Verbrecher  zur  Ausführung 
der  Straf  that  bestimmt.  In  den  das  Verbrechen  veranlassenden,  das- 
selbe zeitigenden  und  zur  Ausführung  bringenden  Ursachen  offen- 
bart sich  offenkundig  oder  auch  nur  andeutungsweise,  ob  überhaupt  eine 

* 


Digitized  by  Google 


lieber  jugendliche  Mörder  and  Todtschläger. 


159 


wirkliebe  verbrecherische  Neigung  in  dem  Verbrecher  vorhanden,  und 
von  welcher  Intensität  dieselbe  gewesen  ist  Wir  dürfen  erwarten, 
rinss  ein  im  Verbrecher  liegender  angeborener  Keim,  eine  instinetive 
Neigung  zum  Verbrechen,  sowie  die  mit  diesem  etwa  zusammen- 
hängenden somatischen  und  moralischen  Anomalien  gerade  bei  den- 
jenigen jugendlichen  Verbrechern  am  ausgeprägtesten  zur  Erschei- 
nung kommen  werden,  bei  denen  der  Beweggrund  zum  Mord  ein 
gemeiner,  rein  selbstsüchtiger  gewesen,  auch  selbst  wenn  er  von  einem 
sonst  schon  kriminell  belasteten  Individuum  ausgeführt  ist 

Unterscheiden  wir,  wie  das  bekanntlich  immer  geschieht,  unter 
den  Triebfedern  zur  Mordthat,  wenn  man  von  etwaigen  edleren 
Motiven,  von  den  politischen,  patriotischen  u.  dgl.  absieht,  solche,  die 
auf  sexuelle  Verhältnisse  (verschmähte  Liebe,  Eifersucht  u.  dgl.)  zu- 
rückzuführen sind,  und  solche,  die  aus  gemeinen,  habsüchtigen  und 
egoistischen  Beweggründen  entspringen,  so  liegt  auch  bei  unseren 
jugendlichen  Mördern  der  Raubmord,  d.  b.  dasjenige  Mordmotiv, 
in  denen  der  Mord  zur  Befriedigung  der  Habgier  oder  der  Geldgier 
verübt  wird,  in  den  allermeisten  Fällen  zu  Grunde.  „Meist  sind", 
wie  v.  Holtzendorff1)  die  Genese  des  Raubmordes  zutreffend 
ausfuhrt,  „die  Thäter  durch  Verwahrlosung  zur  rohesten  Genuss- 
sucht und  Ausschweifung,  durch  Müssiggang  zum  Eigenthumsver- 
brechen, zum  Diebstahl  und  endlich  zum  Mord,  anfangs  langsam, 
dann  schneller  sinkend,  heruntergekommen".  Von  dem  Raubmörder, 
der  nach  langer,  reiflicher  Ueberlegung  sein  Opfer  auflauert  und  um- 
bringt, lediglich  um  den  Raub  zu  gemessen,  ist  diejenige  Klasse  von 
Mördern  zu  unterscheiden,  welche  durch  die  impulsive  Kraft  einer 
entbrannten  Leidenschaft  zur  Straft  hat  getrieben  werden.  Während 
der  eretere  kalt  und  ruhig  zu  Werke  geht,  geschieht  die  That  bei 
letzterem  schnell,  plötzlich,  wie  von  einem  unwiderstehlichen  Zwang 
getrieben.  Bei  ersterem  fehlt  jede  sittliche  Regung,  die  den  Willen 
an  der  Ausführung  hindert,  bei  letzterem  kann  die  Leidenschaft  nicht 
gezügelt  werden,  wenn  auch  das  sittliche,  hemmende  Motiv  nicht 
piozlicb  fehlt. 

Nur  bei  6  von  unseren  jugendlichen  Mördern  war  das  zweite 
Mordmotiv  vorhanden  und  zwar  bei  den  schwersten  der  ausge- 
führten Mordverbrechen  (2  Mal  Vatermord  in  Folge  schlechter  Be- 
handlung, 2  Mal  Rachegefühl,  1  Mal  verletztes  Ehrgefühl,  1  Mal  Hass 
gegen  einen  Mitlehrling) ;  in  13  Fällen  hingegen  war  gemeiner  Raub- 


1)  Da»  Verbrechen  des  Mordes  und  die  Todesstrafen.  Von  Franz  v.  II  oltzcn- 
dorff.  Bertin  1828.  S.96. 


160  VI.  Baer 

mord  das  Motiv  zur  Strafthat  und  zwar  in  7  Fällen  zum  Morde,  in 
6  Fällen  zum  Todtscblag — und  endlich  noch  lag  die  Triebfeder  in  3  Fällen 
in  dem  selbstsüchtigen  Verlangen,  sich  durch  den  Mord  in  eine  bessere 
Lebenslage  (aus  der  strengen  Correctionsanstalt  in  eine  Gefangenanstult 
u.  dgl.)  zu  bringen. 

Beim  Begehen  der  That  waren  die  bestraften  jugendlichen  Mörder 
(resp.  Todtschläger)  in  dem  Alter  von: 


14—  15  Jahren   3 

15—  16      =   3 

16—  17      =   8 

17—  16      s   8 


22 

Nach  den  Motiven  ihrer  Strafthat  vertheilt,  standen  die  Deli- 
quenten  in  dem  Alter  von: 

AJter:  Motiv  aus  Leidenschaft:     Motiv  aus  Habsucht: 


14—  15  Jahren            1  2 

15—  16     s                —  3 

16—  17      s                4  4 

17—  18      s                 1  7 

tt~  "76 


War  bei  diesen  Verbrechern,  bei  den  in  noch  fast  kindlichem  oder 
bei  den  in  späterem  jugendlichem  Alter  befindlichen,  in  der  körper- 
lichen Organisation  eine  spezifische  Formation  oder  eine  Andeutung 
einer  solchen  vorhanden,  derartig,  dass  sie  bei  ihnen  einzig  und  allein 
vorkommt,  so  dass  man  das  Vorhandensein  dieser  als  ein  Merkmal 
der  kriminellen  Individualität  bezeichnen  könnte? 

Wir  haben  Zeichen  dieser  Art  bei  diesen  jugendlichen  Verbrechern 
in  keiner  Kategorie  und  in  keinem  Alter  auffinden  können  Wir 
haben  weder  an  der  allgemeinen  Bildung  des  Schädels  noch  an  der 
des  Gesichts  und  an  der  des  übrigen  Skeletts  besondere  Charaktere 
verzeichnen  können,  die  spezifisch  abweichend  wären  von  der  all- 
gemeinen Norm  der  Entwicklung  der  Altersgenossen  aus  demselben 
Volksstamm  und  event.  auch  der  Volksklassen,  denen  diese  jugend- 
lichen Mörder  angehören.  Wie  wir  bei  vielen  Verbrechern  aus  dem 
späteren  Lebensalter  schon  nachweisen  konnten1)»  zeigen  die  Köpfe 
unserer  jugendlichen  Verbrecher  eine  normale  meist  brachycephale  For- 
mation; weder  war  der  vordere,  noch  der  hintere  Theil  des  Schädels  vor- 


1)  A.  Baer,  Der  Verbrecher  in  anthropologischer  Beziehung.  1893.  Leipzig. 
Thieme. 


Digitized  by  Googl 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtechlägcr. 


161 


wiegend  oder  mangelhaft  ausgebildet;  meist  war  die  vordere  Circum- 
ferenz  sogar  etwas  grösser  als  der  hintere,  und  der  Hinterkopf  durch- 
aus nicht  durch  eine  besondere  Entwicklung  ausgezeichnet   Nur  in 
seltenen  Fällen  war  die  Stirn  flach  und  fliehend,  waren  die  Stirn- 
höcker überaus  stark  entwickelt.   Es  waren  häufig  einzelne  Abnor- 
mitäten zu  verzeichnen,  wie  leichte  Grade  der  Proganthie,  starke  Ent- 
wicklung des  Unterkielers  und  abnorme  Breite  desselben,  ebenso  eine 
grosse  Breite  des  Jochbeinknochens,  das  Ueberwiegen  der  Spannweite 
über  die  Körperlänge;  es  waren  Zeichen  pathologischer  Deformationen 
vorbanden  (zuallermeist  Folgen  rhachitischer  Knochenerkrankung)  und 
auch  häufige  geringfügige  und  schwere  Deformationserscheinungen  an 
den  Ohren.  Aber  alle  diese  Zeichen  traten  bald  vereinzelt,  bald  gehäuft 
auf  und  fehlten  auch  gänzlich  in  vereinzelten  Fällen  bei  den  ver- 
schiedenen Graden  der  manifesten  Delinquenz.  Wir  müssen,  wie  schon 
früher,  auch  in  den  vorliegenden  Fällen  behaupten,  und  wir  sind  hier 
in  üebereinstimmung  mit  vielen  Beobachtern  aus  früheren  und  auch 
aus  der  neuesten  Zeit1),  dass  bei  dem  Verbrecher  kein  Merkmal  der 
somatischen  Organisation  vorhanden  ist,  das  ihm  allein  spezifisch  ist, 
das  nicht  auch  bei  ehrenhaften,  nicht  verbrecherischen  Personen  vor- 
kommt. Wir  müssen  auch  besonders  hervorheben,  dass  die  bei  unseren 
jugendlichen  Verbrechern  vorhandenen  somatischen  Erscheinungen  der 
Degenerescenz  in  gar  keinem  Verbältniss  zu  dem  Grade  der  ver- 
brecherischen Intensität  steht,  deren  der  Träger  jener  Stigmata  fähig 
ist.    Darf  man  ohne  sonderliche  Widersprüche  erwarten,  dass  die 
sieht-  und  nachweisbaren  typischen  Zeichen  des  „Geborenen  Ver- 
brechers" am  meisten  und  ursprünglichsten  im  kindlichen  und  jugend- 
lichen Alter  ausgeprägt  sein  müssten,  weil  jene  in  diesem  Entwicklungs- 
stadium noch  nicht  durch  anderweitige  Einflüsse  modificirt  und  ab- 
geändert sind,  bedenkt  man  ferner,  dass  der  Mord  insbesondere  bei 
Individuen,  die  ihn  aus  gemeinem  egoistischen  Instinct  begehen,  den 
extremen  Grad  einer  endogenen  d.  h.  angeborenen,  kriminellen  Tendenz 
darstellen  dürfte,  so  kann  man  bei  dem  Mangel  solcher  spezifischen 
Merkmale  ohne  Voreiligkeit  und  ohne  Voreingenommenheit  die  Ueber- 
zeugung  aussprechen,  dass  es  in  Wirklichkeit  keinen  „Verbrecher- 
typuB"  und  ebensowenig  einen  „ Geborenen  Verbrecher"  giebt 
Der  Verbrechertypus  der  Lombroso'schen  Schule  ist  ein  anthropologi- 
scher Irrthum.   „Er  ist",  wie  v.  Holder  ausführt,  „nur  eine  Summe 
von  pathologischen  Eigentümlichkeiten,  aber  nicht  die  von  cbarakte- 


1)  Vgl.  auch:  Recherche«  d'authrogravologic  criminelle  cbez  i'cnfant.  Crimi* 
nalite  et  Degeneration.  Dr.  Leon  Monpatl.  These.  Paris  1893. 


Digitized  by  Google 


VI.  Baer 


ristischen,  normalen,  körperlichen  nnd  geistigen  Eigenschaften44.  Und 
ebensowenig  wie  im  Bau  des  Schädels  nnd  des  Gesichts  lassen  sich  in 
der  Formation  des  Gehirns  Merkmale  auffinden,  die  ein  Verbrech ergehirn 
erkennen  lassen.  Die  Existenz  eines  Verbrechertypus  und  eines  Ver- 
brechergehirns hat  ganz  besonders  R.  Virchow  stets  mit  Entrüstung  zu- 
rückgewiesen. „Ein  Verbrechergehirn,  meint  auch  der  Anatom  Bischof, 
d.  b.  durch  die  anatomische  Organisation  ihrer  Gehirne  bestimmte  Mörder, 
Diebe,  Meineidige  u.  s.  w.  giebt  es  nicht,  und  ebensowenig  eine  Aenderun^ 
der  Furchen  und  Windungen  des  Gehirns,  welches  dasselbe  von  vorn- 
herein zum  Verbrecher  stempeltu.  An  dem  Gehirn  des  vielfältigen 
Mörders  ßobbe  hat  in  neuester  Zeit  Prof.  Waldeyer  keine  besonderen 
Abnormitäten  nachweisen  können,  so  dass  der  autoritative  Beobachter 
dasselbe  im  Gegentheil  als  Typus  eines  normalen  menschlichen  Gehirns 
bezeichnen  möchte.  Und  am  Gehirn  von  Czolgosz,  dem  Mörder 
Mac  Kinley's  haben  die  Experten  keine  Abweichung  von  der  Norm, 
keine  Anomalie,  keine  Asymmetrie,  keine  Entwicklungshemmung 
gefunden. 

Was  von  älteren  und  neueren  Beobachtern  bei  dem  Verbrecher 
als  charakteristisches  und  typisches  Moment  angesehen  und  ange- 
nommen wird,  das  ist  der  Gesammtausdruck  der  Gesichtsbildung,  die 
Eigen-  und  Fremdartigkeit  des  Gesichtsausdruckes,  das  in  sehr  vielen 
Fällen  Widerwärtige  und  Abstossende  in  demselben.  Auch  wir  finden 
unter  unseren  jugendlichen  Mördern  und  insbesondere  unter  den  Raub- 
mördern  höchst  unangenehme,  rohe  und  unsympathische  Physio- 
gnomieen,  Physiognomieen,  die  uns  mit  Abschen  erfüllen  und  deren 
unangenehmen  Eindrücke  wir  uns  nicht  entziehen  können.  Aber 
auch  der  physiognomischc  Eindruck  unserer  jugendlichen  Mörder  ist 
kein  gleichartiger;  er  ist  auch  durchaus  nicht  der  treue  Spiegel  der  Seele 
und  des  Inneren  seines  Besitzers.  Ein  Theil  dieser  rohen  und  un- 
schönen Physiognomieen  findet  sich  bei  jugendlichen  Individuen  in 
allen  Gesellschaftsklassen  gar  nicht  selten  wieder,  ein  anderer  Theil 
zeigt  mehr  den  vollständigen  Ausdruck  von  Schwachsinn  und  Im- 
becillität,  mehr  den  Ausdruck  einer  krankhaften,  mangelhaften  geistigen 
Entwickelung  als  den  eines  Verbrechers.  Und  ein  nicht  geringer  Theil 
unserer  jugendlichen,  schweren  Verbrecher  haben  sich,  wie  wir  ge- 
sehen haben,  während  der  Gefangenschaft  als  ausgesprochene  Geistes- 
kranke oder  auf  der  Grenze  der  Geistesstörung  sich  befindlich  gezeigt 
Endlich  sind  auch  Gesichtsbildungen  unter  ihnen  vertreten,  die  durch 
eine  gewisse  Gefälligkeit  uns  sogar  über  ihren  wirklichen  Werth  zu 
täuschen  geeignet  sind. 

Es  kann  von  einer  spezifischen  d.  h.  angeborenen  typischen  Physio- 


Digitized  by  Google 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtschläser. 


163 


gnomie  des  Verbrechers  im  allgemeinen  ebensowenig  die  Rede  sein, 
als  Ton  der  typischen  Besonderheit  eines  Diebes,  eines  Todtschlägers 
oder  eines  Mörders.  Viele  von  unseren  Raubmördern  waren  schon  in  ihrer 
frühesten  Jugend  mehrfach  wegen  Diebstahls  bestraft,  die  allermeisten 
waren  schon  in  zarter  Jugend  sittlich  verkommen  und  der  Verwahr- 
losung anheim  gefallen.  Ihnen  ist  der  Stempel  der  Verkommenheit 
auf  dem  Gesicht  ausgedrückt,  der  Minderwerthigkeit  der  gesammten 
Organisation,  aber  durchaus  nicht  der  einer  in  der  Organisation  liegenden 
genuinen  Kriminalität.  Und  bei  nicht  wenigen  von  ihnen  hat  sich 
das  Gesicbtsgerüst  und  der  Gesichtsausdruck  unter  den  Einflüssen 
der  langen  Gefangenschaft,  wie  einzelne  Photographien  zeigen,  immer 
mehr  zu  der  unschönen  widrigen  Form  entwickelt,  welche  die  Ver- 
brecher-Physiognomie darstellt 

Ibissen  sich  bei  diesen  jugendlichen  Mördern  bestimmte  Charaktere 
für  ein  absonderliches  und  eigengeartetes  Verhalten  der  psychischen 
Organisation  nachweisen? 

Bei  allen  Verbrecherklassen  sind  intellectuelle  und  emotive  De- 
fekte derartig  häufig  und  wiederkehrend,  dass  der  minderwerthige 
und  abnorm  geartete  Zustand  ihres  Geisteslebens  nicht  bezweifelt 
werden  kann.  Die  eigenartigen  Erscheinungen  dieser  psychischen 
Organisation  dürfen,  wenn  die  Art  des  Verbrechens  einen  Hinweis 
auf  den  Grad  derselben  zu  bieten  vermag,  nach  der  monströsen  Straf- 
that  eines  Mordes  zu  urtheilen,  bei  den  Mördern  am  intensivsten  zu 
gewärtigen  sein.  Dieses  zeigt  sich  in  der  That  in  einem  extremen  Grad 
auch  bei  unseren  jugendlichen  Mördern.  Diese  Thatsache  wird  um 
so  deutlicher,  je  länger  die  That  jugendlichen  Verbrecher  in  ihrer 
Gesammtentwicklung  Gegenstand  einer  genauen  Beobachtung  bleiben, 
je  genauer  ihr  Entwicklungsgang  verfolgt  und  erkannt  wird. 

Von  unseren  22  jugendlichen  Mördern  waren,  wie  sich  heraus- 
gestellt hat:  3  geistesschwach,  4  epileptisch,  3  psychisch  defect,  1 2 geistes- 
gesund. Es  waren  3  entschieden  mit  einer  mehr  oder  weniger  ange- 
borenen, stark  ausgeprägten  Geistesschwäche  behaftet  (W.,  Fig.  11 ;  Br., 
Fig.  3;  L.);  4  waren  mit  Epilepsie  in  früher  Kindheit  oder  später 
behaftet  gewesen  (H.,  Fig.  13;  L.,  Fig.  8;  Gr.,  Fig.  10;  Sch.,  Xr.  4); 
2  zeigten  ferner  kenntliche  Spuren  eines  geisteskranken  defecten  Zu- 
standes  (L.,  Nr.  1;  M.,  Fig.  2),  so  dass  sie  auch  früher  oder  später 
einer  Irrenanstalt  übergeführt  werden  müssten.  Auch  von  den  anderen 
zeigten  5  (Schm.,  Fig.  7;  Gr.,  Fig.  10;  Br.,  Fig.  12;  H.,  Fig.  13;  Sch.) 
vorübergehend  Depressionszustände ,  die  sich  bis  zum  Selbstmord- 
versuch steigerten.  Von  diesen  hatten  2  den  Selbstmordversuch  schon 
während  der  Untersuchungshaft,  3  während  der  Verbüssung  der  Straf- 


[ 


Digitized  by  Google 


1  04 


VI.  Baer 


haft  unternommen.  Von  den  22  waren  2  (L.  [Nr.  1]  nach  Verbüssung 
7'/* jährigen  Haft  von  seiner  10jährigen  Strafzeit;  M.  [Fig.  2]  kurz 
nach  seiner  Entlassung,  nach  Verbüssung  einer  5 '/z  jährigen  Strafzeit) 
geistesgestört  und  nach  Irrenanstalten  gebracht  worden.  Die  vorkommen- 
den Fälle  bestätigen  in  überzeugender  Weise,  was  in  jüngster  Zeit  auch 
von  Cr  am  er1)  mit  besonderem  Nachdruck  betont  worden  ist,  dass  die 
Psychosen,  deren  Anfänge  schon  in  die  Pubertät  hineinreichen  (Hebe- 
phrenie,  originäre  Paronoia),  meist  erst  im  16.  bis  18.  Lebensjahre  sicher 
erkannt  wurden,  dass  ihre  Conflicte  mit  dem  Strafgesetz  im  13.  bis 
15.  Lebensjahre  schon  der  Ausdruck  der  im  Gehirn  sich  entwickelnden 
pathologischen  Verhältnisse  sind.  —  Dass  bei  nicht  wenigen  unserer 
jugendlichen  Mörder  das  sexuelle  Moment  in  einem  nicht  geringen 
Grade  zu  der  Entstehung  der  verbrecherischen  That  im  Alter  der 
Pubertätsentwicklung  beigetragen  hat,  ist  bei  der  frühreifen  sexuellen 
Perversität  dieser  Individuen  nicht  zu  bezweifeln;  haben  doch  mehrere 
von  diesen  jugendlichen  Verbrechern  unmittelbar  nach  verübter 
Mordthat  das  geraubte  Geld  bei  und  mit  Prostituirten  verprasst. 

Geben  diese  Zahlen  einen  deutlichen  Beweis  dafür,  dass  die  Zahl 
der  psychisch  Defecten  und  Abnormen  bei  unseren  jugendlichen  Mör- 
dern eine  excessiv  grosse  ist  (ca.  50  Proc.)  so  lassen  sich,  wie  schon  von 
anderen  Beobachtern  und  auch  von  uns  an  einer  anderen  Stelle  aus- 
führlich dargelegt  ist,  auch  bei  den  meisten  von  ihnen  vielfache  Merkmale 
der  psychischen  Degeneration  nachweisen.  Viele  von  unseren  jugend- 
lichen Verbrechern  zeigen  bei  einer  relativ  genügenden  intellectuellen 
Befähigung  eine  schwache  Ausdauer  ihrer  Denkfähigkeit,  einen  Man- 
gel an  Aufmerksamkeit,  sodass  sie  in  der  Schule  mehrfach  zurück- 
geblieben und  bei  einer  zeitweise  ausgesprochenen  Begabung  für 
technische  und  selbst  künstlerische  Hantirungen  einen  geringeren 
Grad  der  Denkfähigkeit  und  des  Urtheilsvermögens  besitzen  als  Durch- 
schnittspersonen aus  derselben  Alters-  und  Berufsklasse  im  gewöhnlichen 
Leben. 

Einen  besonders  starken  Defect  zeigt  bei  einem  ansehnlichen 
Theile  der  jugendlichen  Verbrecher  und  auch  unserer  jugendlichen 
Mörder  die  Willensstärke  und  Willensfähigkeit.  Nicht  nur  dass 
bei  den  aus  Leidenschaftsmotiven  Handelnden  der  Wille  nicht  im 
Stande  ist,  das  Gefühl  des  Hasses,  der  Rache,  des  Zornes  u.  s.  w.  zu 
zügeln  und  zu  unterdrücken,  sodass  die  That  in  impulsiver  Form 


1)  ITebcr  jugendliche  Verbrecher.  Von  Cr  am  er- Göttingen.  Versammlung 
des  Vereins  der  Irrenärzte  Niedersachsens  u.  s.  w.  Allgem.  Zeitschr.  f.  Psychiatric. 

1899.  8,79$. 


Digitized  by  Googl 


ücber  jugendliche  Morder  und  Todtschlfigcr. 


165 


ohne  jede  Corrective  and  Hemmung  schnell  vor  sich  geht,  noch 
deutlicher  tritt  dieser  Mangel  an  Willensenergie  and  an  Selbstleitung 
durch  den  eigenen  Willen  bei  denjenigen  Leidenschaft«-  und  auch 
bei  einer  nicht  geringen  Zahl  von  Raubmördern  hervor,  die  von  einem 
Andern  zur  That  angestiftet  und  zur  Ausführung  angeleitet  werden. 
So  war  bei  den  Thätern  aus  ersterem  Motiv  bei  2  Vatermördern 
(B.  und  L.),  die  Schwester  und  die  Mutter  der  suggerirende 
Theil,  bei  5  Mördern  aus  egoistischen  Motiven  ein  Gomplice  der 
denkende,  treibende  — ,  und  der  ausführende  der  willensschwache 
Faktor. 

Ueberaus  abnorm  beschaffen  ist  die  Gemüths-  und  Gefühlssphäre 
unserer  jugendlichen  Verbrecher.  Bekanntlich  wird  von  vielen 
Seiten  in  dem  Fehlen  der  altruistischen  Kegungen,  der  moralischen 
Neigungen  und  Instincte  das  charakteristische  Merkmal  des  „Ge- 
borenen Verbrecherett  gesehen.  Sollten  diese  Merkmale,  wenn  sie 
angeboren  und  durch  eine  eigene  Organisation  bedingt  sind,  nicht 
in  einem  unmodificirten  Zustande  sich  bei  schweren  jugendlichen 
Verbrechern  am  deutlichsten  und  sichersten  zeigen?  Bei  einem 
grossen  Theil  unserer  jugendlichen  Mörder  sehen  wir  die  That  mit 
einer  Grausamkeit,  Rohheit  und  Gefühllosigkeit  ausführen,  die  dem 
Alter  der  Thäter  niemals  zuzutrauen  ist  Schon  Casper ')  weist  bei  der 
Besprechung  erwachsener  jugendlicher  Mörder  darauf  hin,  dass  sich 
des  Bösewichts,  wenn  der  mörderische  Entscbluss  zur  That  geworden 
ist,  ein  blinder  Affect  bemeistert  T  Fanatisch  erstickt  er,  schlagt  oder 
sticht  er  auf  sein  Opfer  los,  auch  wenn  es  ihm  nach  der  ersten  Ver- 
letzung klar  sein  muss,  dass  ein  weiteres  Wüthen  wirklich  zweck- 
los ist44.  Einer  unserer  Verbrecher  gestand  selbst,  dass  er  es  unbe- 
greiflich finde,  wie  er  so  grausam  ein  Menschehieben  habe  ermorden 
können,  da  er  sonst  kein  Blut  habe  fliessen  sehen  können.  Aber 
dieses  Verhalten  ist  bei  dem  jugendlichen  Verbrecher  zum  Theil 
dadurch  erklärlich,  dass  dem  Zerstörungsgedanken,  wie  bei  einem 
Geisteskranken,  kein  gebietender  Einhalt  durch  einen  hemmenden 
Willen  entgegentritt.  Noch  überraschender  und  befremdlicher  kann 
das  gefühllose  Benehmen  unserer  jugendlichen  Mörder  bei  Gelegenheit 
der  Recognoscirung  mit  der  Leiche,  bei  ihrer  Vernehmung  vor  Ge- 
richt erscheinen,  die  kalte  Ruhe,  mit  der  sie  die  That  eingestehen, 
das  Fehlen  jeglicher  Reue  über  ihr  grausiges  Verbrechen,  der  Mangel 


1)  Mörderphysiognomien.  Studie  aus  der  praktischen  Psychologie  nach 
eigenen  Beobachtungen.  Von  J.  L.  Casper.  Vierteljahrsschr.  f.  gerichtl.  Med. 
1854.  6.  Bd.  S.  8. 


Digitized  by  Google 


166 


VI.  Baku 


jedes  Mitgefühls  mit  dem  erlegenen  Opfer  ihrer  bösen  That  Gewiss 
weist  dieser  Zustand  während  und  nach  der  That  auf  eine  abnorme 
Beschaffenheit  des  Gefühls-  und  Gemüthslebens  hin,  ebenso  wie  das 
Fehlen  jeder  Reue  und  Gewissensregung  während  der  Strafverbüssung. 
Bei  14  unserer  jugendlichen  Mördern  hat  sich  niemals,  weder  früher 
noch  nach  einer  langen  Straf verbüssung  eine  wirkliche  Reue  gezeigt, 
obschon  1 3  von  ihnen  ihre  That  eingestanden  haben ;  bei  4  von  den 
22  war  eine  tiefe  Reue  unmittelbar  nach  dem  Begehen  des  Delicto 
eingetreten  und  in  anderweiten  Merkmalen  stets  lebhaft  geblieben;  bei 
anderen  4  war  die  Reue  erst  später  lebhaft  aufgetreten,  während  sie 
mit  kalter  Gleichgültigkeit  und  ohne  jede  Regung  von  Reue  vor  dem 
Richter  ihre  That  eingestanden.  Dieses  Verhalten  scheint  jedoch  bei 
genauer  Beobachtung  des  Thäters  in  einzelnen  Fällen  nicht  immer 
die  Ursache,  sondern  eine  Folge  des  Verbrechens.  Das  Bewusstwerden 
der  begangenen  Strafthat  wirkt  auf  den  Thäter  nach  Art  einer 
Erschütterung,  die  sein  geBammtes  Sein  ergreift  und  sein  Denken  und 
Fühlen  eisern  erhärtet  und  erstarrt. 

Wie  die  Reue  und  Gewissensbisse,  fehlt  bei  einem  Theile  dieser 
schweren  Verbrecher  jedes  sittliche  Fühlen,  jede  sittliche  Regung, 
aber  der  Defect  dieses  moralischen  Empfindens  ist  gar  häufig  allein 
dem  Mangel  der  Erziehung  und  dem  Beispiel  der  Umgebung  (Milieu) 
zuzuschreiben.  Neben  vielen  angeerbten  und  angeborenen  Fehlern 
der  Organisation  werden  in  den  Verbrecherklassen  viele  Erschei- 
nungen der  Deformation  und  der  Unvollkommenheit  in  der  ersten 
und  späten  Kindheit  durch  die  Einflüsse  der  Umgebung  in  grosser 
Anzahl  erworben.  Und  das  Product  dieser  Einwirkungen  ist  den 
Verbrechern,  wie  auch  vielen  Nicht -Verbrechern  aus  den  niederen 
Volkskreisen  als  Stempel  der  Minderwertigkeit  aufgedrückt  Körper- 
liche Defecte  werden  in  diesen  Klassen  durch  mangelhafte  Er- 
nährung, durch  ungünstige  gesundheitswidrige  Lebensweise,  durch 
frühzeitige  Ueberanstrengung  vielfach  erworben,  —  und  Rohheit 
des  Gemüthslebens,  Unempfindlichkeit  gegen  das  Leiden  Anderer, 
Stumpfheit  des  Gefühls  und  sittliche  Verkommenheit  nicht  minder 
durch  Beispiel  und  Angewöhnung  anerzogen.  Nur  2  von  unseren 
jugendlichen  Verbrechern  haben  eine  bessere,  9  eine  schlechte 
und  1 1  eine  mangelhafte  Erziehung  genossen;  8  von  ihnen  waren 
verwaist;  nur  9  haben  eine  genügende  Schulbildung  (Volksschule) 
genossen;  11  waren  in  sehr  armen  Familienverhältnissen  gross  ge- 
worden und  mussten  schon  früh,  sehr  früh,  durch  Mitarbeit  die  Fa- 
milie erhalten  helfen.  Und  endlich  waren  10  von  ihnen  auf  den 
Strassen  in  der  Grossstadt  aufgewachsen,  der  Verwahrlosung  und  der 


Digitized  by  Googl 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  TodtechlSger. 


167 


Verführung  preisgegeben.  Aach  unter  unseren  jugendlichen  Mördern 
finden  sich  solche,  die  nicht  des  Mitgefühls  mit  dem  Leiden  Anderer 
entbehren,  die  mit  grosser  Zärtlichkeit  und  Liebe  an  den  Ihrigen  und 
an  früheren  Freunden  hängen,  sie  mit  dem  geringen  Verdienste,  den 
sie  von  der  Strafarbeit  erwerben,  unterstützen.  Liebe  und  Freund- 
schaft werden  in  ,ihren  Briefen  nicht  selten  in  übertriebener  Weise 
geäussert;  nur  an  ihr  Verbrechen  wollen  sie  nicht  erinnert  sein.  Und 
noch  Andere  schliessen  ihr  Inneres  von  der  Aussenwelt  und  den  Mit- 
menschen ab  in  tiefem  Haas  und  Grimm,  weil  sie  sich  als  ausgeworfen 
und  ausgegossen  von  der  Mitwelt  ansehen,  auch  als  Opfer  eines  unab- 
änderlichen Schicksalswillens,  als  Opfer  ihrer  Herkunft  und  Erziehung 
betrachten  und  misstrauisch  jede  Gemeinschaft  mit  der  Aussenwelt 
meiden. 

Der  Mangel  an  Reue  und  das  Fehlen  von  Gewissensregung  bildet 
die  gewöhnliche  Erscheinung  bei  den  jugendlichen  Verbrechern,  die 
aus  den  Lebensverhältnissen  der  Grossstädte  hervorgehen,  und  dieses 
ist  im  gesteigerten  Maasse  der  Fall  bei  den  jugendlichen  Raubmördern 
derselben  Art  Diese  gedeihen  in  ihrer  körperlichen  Entwicklung  und 
zeigen  nur  hin  und  wieder  Stimmungszustände,  die  eine  zeitweise 
Verstimmung  ihres  Inneren  verrathen,  die  sie  zu  Ausbruchs-  und  Ent- 
weichungsversuchen ,  selbst  zum  Selbstmordversuche,  wie  wohl  nur 
sehr  selten  zum  wirklichen  Selbstmord  treiben.  Auch  unter  diesen 
jugendlichen  Raubmördern  erscheint  nach  langer  Haft  nicht  selten  ein 
Gemüthszustand,  der  an  Reue  und  Gewissensbisse  erinnert,  der  ihm 
iibnlich  sieht  und  vielleicht  auch  in  Wirklichkeit  ein  solcher  ist  Unter 
Thränen  wird  das  Vorleben  und  das  Elend  der  Gegenwart  sowie  der 
Zukunft  geklagt,  um  abwechselnd  wieder  einer  heiteren  Stimmung, 
einer  freudigeren  Lebensauffassung  Platz  zu  machen.  Die  geoffen- 
barten Gemüthsregungen  sind  nicht  immer  die  Anzeichen  einer  wirk- 
lichen Reue.  Nicht  das  Verbrechen,  nicht  die  schwere  That  wird  be- 
reut und  bedauert,  sondern  der  Verbrecher  bedauert  sich  selbst;  er 
beweint  das  I^eid,  das  ihn  getroffen,  die  Entbehrungen,  die  er  durch 
die  Strafverbüssung  erleiden  muss.  Wirkliche  Reue,  inneres  Seelen- 
leid, andauernde  Einkehr  in  sich  und  schwere  Gewissensangst  zeigen 
nur  wenige  unserer  jugendlichen  Mörder,  und  meist  solche,  die  aus 
ländlichen  Verhältnissen  stammen,  und  auch  solche,  die  aus  voller 
Lebenskraft  herausgerissen,  im  Gefängnisse  zur  Einsicht  ihres  Elends 
gelangen.  Vier  unserer  jugendlichen  Mörder,  die  von  tiefer  Reue 
und  Zerknirschung  ergriffen  wurden,  sind  nach  kurzer  Strafzeit  unter 
schweren  Leiden  erlegen,  sie  sind  von  einer  schnell  oder  langsam 
sich  entwickelnden  Schwindsucht  hingerafft  worden.  Bei  2  war  dies 

AicWt  für  Krüniumlanthropolotf«.  XI.  12 


1 

I 


168  VI.  Baer 

der  Fall;  bald  nachdem  sie  von  dem  Todesfall  ihres  Mitthätere  gebort 
haben ;  hier  hat  die  Angst  und  die  Furcht  vor  einem  gleichen  Geschick 
und  unter  dem  Einfluss  andauernden  Kummers  das  Gemüthsleben 
unterwühlt.  Andere  zwei,  die  aufrichtig  ihre  Missethat  bereut,  sind 
nach  einer  12-  und  7  jährigen  Strafzeit  nach  der  Ueberzeugung  der  Ge- 
fängnissbeamten gebessert  aus  der  Anstalt  entlassen  und  voraussicht- 
lich einem  geordneten  Lebenswandel  wiedergegeben.  Von  den  noch  in 
der  Anstalt  befindlichen  1 0  Sträflingen  zeigt  nur  ein  einziger  Zeichen 
von  Reue  und  ernsten  Gewissenskämpfen.  Diejenigen  unter  ihnen, 
welche  durch  ihre  ruchlosen,  schweren  Strafthaten  viel  Aufsehen  erregt 
haben,  sind  nach  vielen  Jahren  ihrer  Strafverbüssung  ebenso  stumpf 
und  gleichgültig  ob  ihrer  That  geblieben,  wie  sie  unmittelbar  nach 
VerÜbung  derselben  gewesen.  Sie  werden  voraussichtlich  auch  nach 
Verbüssung  ihrer  langen  Strafzeit  dieselbe  Gefahr  für  die  Gesellschaft 
bleiben,  wie  sie  eine  solche  schon  vorher  gewesen. 


Am  Schlüsse  dieser  Betrachtungen  drängt  sich  noch  die  Frage 
auf:  „Wie  werden  diese  jugendlichen  Mörder  von  dem  System 
unseres  Strafvollzuges  betroffen  und  beeinflusst?" 

Von  unseren  22  jugendlichen  Verbrechern  waren  verurtheilt  zu 


einer  Strafe  von: 

5   Jahren   1  (Todtschlag) 

5  Vi    *    1  (Todtschlag) 

6  *    2(1  Mordversuch,  l  Todtschlag) 

7  *    1  (Todtschlag) 

  2  (Mordversuch) 

8  <    1  (Mordversuch) 

9  i    1  (Mordversuch) 

10       *    1  (Mord) 

12       *    2  (Mord) 

15       *    10  (Mord). 


Sämmtliche  Sträflinge  wurden  bei  Beginn  der  Haft  der  strengen 
Einzelhaft  unterworfen.  Diese  wurde  je  nach  der  Individualität  ver- 
schieden ertragen.  Bei  einer  nicht  geringen  Zahl  musste  dieselbe 
unterbrochen  werden,  da  diese  auf  Geist  und  Gemüth  derartig 
nachtheilig  einwirkte,  dass  sie  mit  der  Gemeinschaftshaft  vertauscht 
werden  musste.  Schwere  Depressionserscheinungen,  zu  tiefe  Reue 
und  auch  schwere  nachtheilige  Einwirkungen  auf  die  körperliche 
Gesundheit  (beginnende  Phthisis)  machte  eine  Ueberführung  in  ge- 
meinschaftliche Haft  nothwendig.    Dies  war  ganz  besonders  bei  den 


Digitized  by  Google 


« 


Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtochliffer.  169 

aus  leidenschaftlichen  Motiven  zum  Verbrechen  gelangten  und  ganz 
vorwiegend  bei  den  aus  ländlichen  Verbältnissen  herausgerissenen 
Sträflingen  der  Fall.  Viele  zu  den  maximalen  Strafsätzen  Verurtheilten 
verlangten  nach  der  Verbüssung  der  ersten  3  Jahre  ihrer  Strafzeit 
in  der  Einzelhaft  die  ihnen  gesetzlich  zustehende  Versetzung  in  die  Ge- 
meinschaftshaft Von  ihnen  verlangten  wiederum  einzelne  sehr  bald 
die  Rück  Versetzung  in  die  Zelle,  weil  sie  unter  den  Mitgefangenen 
Widerwärtigkeiten  und  Unannehmlichkeiten  erdulden  mussten.  Andere 
lebten  sich  in  den  Zustand  der  Isolirung  derartig  ein,  dass  sie,  da 
sie  in  eine  abnorme  Stupidität  verfielen,  sogar  widerwillig  in  die 
Gemeinschaft  gebracht  werden  mussten.  Bei  der  grössten  Mehrheit 
wirkte  die  Einzelhaft  in  keiner  Weise  nachtheilig  auf  die  geistige 
und  körperliche  Entwicklung  der  jugendlichen  Sträflinge  ein. 

Von  den  22  Sträflingen  verliessen  7  die  Anstalt  vollkommen 
gesund:  2  nach  Verbüssung  einer  5»/i  jährigen  (der  eine  von  diesen 
war  bald  nachher  geisteskrank  und  in  eine  Irrenanstalt  gebracht); 

2  nach  6;  1  nach  7;  1  nach  71  und  einer  nach  12 jähriger  Strafzeit 
Von  ihnen  sind  ferner  4  in  der  Anstalt  verstorben  und  sämmtlich 
an  Phthisis  (1  nach  2'/4 ;  1  nach  2 1 2 ;  l  nach  23/4  und  1  nach 

3  jähriger  Straf  verbüssung) ;  von  ihnen  ist  endlich  l  nach  einer  7'/2- 
jährigen  Straftzeit  geisteskrank  in  eine  Irrenanstalt  gebracht  worden. 

Ob  es  für  das  Gemeinwohl  nützlich  und  zweckmässig  ist,  zu 
langzeitiger  Strafe  verurtheilte  jugendliche  schwere  Verbrecher  in  der 
bisherigen  Weise  dem  Straf  Vollzüge  zu  unterwerfen  V 

Will  man  diese  Kategorie  von  Verbrechern  nicht  als  moralisch 
unverbesserlich  ansehen,  und  will  man  mit  Rücksicht  auf  ihre  Jugend 
und  ihre  häufig  vernachlässigte  Jugenderziehung  noch  eine  Rettung 
versuchen,  so  ist  ihre  Bestrafung  mehr  nach  pädagogisch-progressivem 
System  einzurichten.  Hier  kann  nach  langer  Erprobung  der  Sträfling 
seine  Umkehr  zu  einem  besser  gewordenen  Menschen  zeigen,  das  Ver- 
trauen zu  seiner  sittlichen  Besserung  sich  erwerben  und  verdienen.  Und 
diejenigen  von  ihnen,  welche  auch  nach  langem  Strafvollzug  keine 
Umkehr,  keine  Aenderung  zeigen,  die,  wie  wir  auch  bei  unseren 
jugendlichen  Sträflingen  sehen  und  erfahren,  eine  stete  Gefahr  für 
die  freie  Gesellschaft  bilden,  diesen  sollte  man  nicht  nach  formaler 
Verbüssung  der  ihnen  gesetzlich  auferlegten  Strafzeit  die  Gefängniss- 
thüren  öffnen  und  sie  auf  die  ausserhalb  derselben  befindliche  Gesell- 
schaft loslassen.  Hier  sollte  die  Einsperrung  auf  unbestimmte  Zeit 
und  mit  dieser  auch  die  lebenslängliche  Internirung  zulässig  sein, 
um  Verbrecher  dieser  Art  andauernd  unschädlich  zu  machen.  Die  Ge- 
sellschaft hat  ein  Recht,  sich  vor  diesen  gefährlichen  Elementen  zu 

12* 


Digitized  by  Google 


170  VI.  Baer,  Ueber  jugendliche  Mörder  und  Todtechlägcr. 

schützen.  Für  die  schweren  Missethäter  im  jugendlichen  Lebens- 
alter sollten  eigene  Anstalten  vorhanden  sein,  Erzieh  ungs-  und  Straf- 
anstalten mit  kolonial  -  ländlichem  Charakter.  Als  jugendliche  Ver- 
brecher eingeliefert,  wachsen  sie  bald  aus  dem  kindlichen  Lebensalter 
heraus  und  werden  der  Behandlung  der  ereteren  bald  entwachsen. 
Eine  zu  lange  Einzelhaft  wird  in  vielen  Fällen  unzulässig.  Mit 
anderen  Sträflingen  gemeinsam  sind  sie  eine  sittliche  Gefahr  für 
diese  und  eine  schwere  Verlegenheit  für  die  Verwaltung;  sie  müssen 
besonders  beobachtet  und  auch  besonders  berücksichtigt  werden.  Ver- 
brecher dieser  Art  sollten  in  eigenen  Anstalten  zusammengebracht 
und  einem  eigenen  Strafvollzug  unterworfen  werden. 


Digitized  by  Google 


VII. 


Der  Raubmordprocess  gegen  Georg  Will. 

MHgAtheilt  vom 

k.  k.  Gerichtoadjancten  Dr.     Maokowita  in  Innsbruck. 

Im  Mai  1902  spielte  sich  vor  dem  Schwurgericht  in  Augsburg 
ein  Kriminalprocess  ab,  der  im  Publikum  grosses  Aufsehen  erregte 
und  auch  für  die  Fachkreise  nicht  ohne  Interesse  ist,  weshalb  seine 
wichtigsten  Momente  in  einer  kurzen  Darstellung  hier  Platz  finden 
mögen,  die  sich  streng  an  meine  persönlichen  Erinnerungen  anschliesst. 

Am  6.  November  1900  Nachts  wurde  ein  Individuum  wegen 
Einbruchsdiebstahls  auf  der  Karlsbader  Hütte  im  Gerichtsbezirk  Glums 
(Tirol)  verhaftet  und  dem  Kreisgericht  in  Bozen  eingeliefert  Der  Mann 
gab  bei  seinem  Verhör  dem  Schreiber  dieser  Zeilen,  der  damals  als 
Untersuchungsrichter  in  Bozen  fungirte,  an,  er  heisse  Emil  Szeget, 
sei  im  Jahre  1874  zu  Rezisca  in  Ungarn  geboren  worden,  habe  seine 
Eltern  früh  verloren,  nach  mangelhafter  Erziehung  bei  seiner  Gross- 
mutter das  Bierbrauergewerbe  gelernt,  eine  Zeit  lang  in  Ungarn  und 
Oesterreich  gearbeitet;  er  streife  nun  seit  Jahren  aus  weis-  und  be- 
schäftigungslos in  Deutschland,  der  Schweiz  und  Oesterreich  herum, 
führe  den  Namen  Kohlhammer  oder  Becheraz  und  habe  bereits  früher 
in  Innsbruck  eine  Abstrafung  wegen  Einbruches  in  Alpenschutzhütten 
erlitten. 

Szeget  räumte  weiters  beim  Verhör  aus  freien  Stücken  ein,  dass 
er  eine  ganze  Reihe  von  Alpenschutzhütten  erbrochen  und  beraubt 
habe  und  dass  er  gerade  im  Begriffe  gestanden  sei,  sich  durch  das 
Ortlergebiet  in  die  Schweiz  und  nach  Italien  zu  wenden,  als  seine 
Arreurang  erfolgte. 

Bevor  die  notwendigen  Constatirungen  in  den  angeblich  beraubten 
Schutzhütten  vorgenommen  werden  konnten,  traten  enorme  Schnee- 
falle ein  und  an  eine  Schadenserhebung  (welche  in  Oesterreich  schon 
wegen  der  Competenzfrage  unerlässlich  ist)  war  vorläufig  nicht  mehr 
zu  denken.   Aus  den  requirirten  Strafacten  des  Landesgerichts  Inns- 


_  Google 


172 


VII.  Mackowitz 


brück  ergab  sich,  dass  Szeget  dortselbst  am  22.  Februar  1898  wegen 
Einbruches  in  Schutzbütten  zu  15  Monaten  schweren  Kerkers  verurtheilt 
worden  war  und  die  Strafe  in  der  Anstalt  Garsten  verbüsst  hatte. 
Die  Untersuchung  vermochte  zwar  zu  konstanten,  dass  seine  Angaben 
über  Heimath  u.  s.  w.,  welche  sich  im  Ganzen  und  Grossen  mit  seinen 
bezüglichen  Behauptungen  in  Bozen  deckten,  erlogen  seien,  aber  eine 
Identificirung  des  Mannes  war  nicht  zu  erreichen  gewesen;  wenn  ich 
daher  auch  nicht  hoffen  konnte,  volles  Licht  in  die  Angelegenheit  zu 
bringen,  so  beschloss  ich  doch,  das  Möglichste  zu  versuchen,  da  es 
mir  einerseits  räthselhaft  genug  schien,  dass  der  Beschuldigte  allein, 
zu  beginnender  Winterszeit,  lebensgefährliche,  halsbrecherische  Wege 
durch  die  verlassenen  Gebirge,  über  Schnee  und  Gletscher  unternahm, 
während  doch  seinesgleichen  um  diese  Jahreszeit  die  wirthlichen  Thäler 
aufzusuchen  pflegen,  und  da  ich  andererseits  aus  seinem  freiwilligen 
Geständniss  von  der  Beraubung  verschiedener  Ilütten  den  Schluss 
zog,  der  Mann  wolle  dem  Strafgericht  möglichst  viel  und  genaues 
Material  zu  einer  baldigen  Verurtheilung  an  die  Hand  geben. 

Schon  während  der  Untersuchung  beim  Landesgericbt  Innsbruck 
hatte  Szeget  erzahlt,  er  sei  in  der  Schweiz  anlässlich  einer  Rauferei 
mit  einem  Revolver  angeschossen  und  in  Bern  verpflegt  worden; 
letztere  Behauptung  erwies  sich  als  unwahr,  wohl  aber  fand  sich  an 
seiner  linken  Brustseite  eine  kreisrunde,  etwa  1  cm  im  Durchmesser 
haltende  Narbe,  die  von  einer  Schusswunde  herrühren  konnte  und 
ausserdem  fühlte  man  in  der  linken  Achselhöhle  des  Verhafteten  einen 
runden  harten  Körper,  der  sich  alsProjectil  deuten  Hess,  als  welches 
ihn  auch  Szeget  erklärte. 

Die  umfangreichen  Recherchen  nach  seiner  Persönlichkeit  schienen 
kein  Resultat  ergeben  zu  wollen,  bis  Ende  November  1900  von 
der  königl.  Staatsanwaltschaft  in  Augsburg  die  Anfrage  einlief,  ob 
Szeget  vielleicht  mit  dem  langgesuchten  Raubmörder  Georg  Will 
identisch  sei.  —  Aus  dem  mir  zur  Prüfung  dieser  Frage  zur  Ver- 
fügung gestellten  Actenmaterial  ergab  sich  in  Kurzem  folgende  Vor- 
geschichte: 

Am  6.  October  1891  Nachts  wurden  in  Wertingen  bei  Augsburg 
der  Bäcker  Josef  Braun  und  dessen  Tochter  Theres  in  ihrer  Woh- 
nung  erschlagen,  die  Frau  des  Ersteren,  Anna  Braun  aber  in  mörde- 
rischer Absicht  mittelst  mehrerer  Beilhiebe  am  Kopfe  schwer  verletzt; 
der  Mörder  nahm  Geld  und  Wertheffecten  mit  sich  und  entfloh.  Der 
Verdacht  lenkte  sich  sofort  auf  den  Bäckergehilfen  Georg  Will,  am 
28.  März  1872  in  Pabres  (Bayern)  geboren,  der  wegen  groben  Un- 
fuges und  Diebstahls  bereits  mehrere  Male  vorbestraft  war,  vom 


Digitized  by  Googl 


Der  Raubmordproceiw  gegen  Georg  Will.  173 


23.  August  1891  bis  zur  Unglücksnacht  bei  Braun  gearbeitet  hatte 
und  sodann  spurlos  verschwand. 

Am  12.  October  1891  fand  man  in  einem  Park  zu  Bremen  einen 
jungen  Mann  auf,  der  sich  in  selbstmörderischer  Absicht  drei  Revolver- 
kugeln in  die  Brust  geschossen  hatte;  im  Krankenhaus  entfernte  man 
ein  Projectil,  während  zwei  im  Körper  belassen  wurden.  Das  Be- 
finden des  Verletzten  besserte  sich,  und  am  21.  October  1891  gab  er 
bei  einer  polizeilichen  Vernehmung  an,  er  heisse  Kotier  Georg,  sei 
am  28.  Februar  1872  geboren,  seines  Zeichens  Graveur;  seine  Eltern 
seien  Zigeuner  gewesen  und  er  habe  nach  langem  Wanderleben  in 
Verzweiflung  über  seine  Mittellosigkeit  einen  Selbstmordversuch  unter- 
nommen. Ohne  dass  der  Verdacht  rege  geworden  zu  sein  scheint, 
Kotter  sei  mit  dem  von  Augsburg  aus  verfolgten  Georg  Will  iden- 
tisch, wurde  er  aus  dem  Krankenhaus  entlassen  und  kam  in  die  An- 
stalt „Bethel"  bei  Bremen,  wo  er  bis  zum  14.  Februar  1892  verblieb. 
Am  13.  Februar  1892  wurde  er  über  Veranlassung  der  Regierungs- 
behörde, die  sich  mit  dem  ausweislosen  Menschen  zu  befassen  be- 
gann, photographirt  und  im  Schrecken  darüber  entfloh  er  Tags  darauf 
heimlich,  ohne  dass  man  weiter  eine  sichere  Spur  von  ihm  eruirt  hätte. 

Zwei  in  seinem  Besitz  gefundene  Zinsscheine,  welche  eingewechselt 
wurden  und  sich  als  Eigenthum  des  ermordeten  Braun  herausstellten, 
sowie  die  in  Bethel  aufgenommene  Photographie  bewiesen,  dass  der 
angebliche  Kotter  mit  Georg  Will  identisch  sei  und  da  die  weiter 
gepflogenen  Erhebungen  einem  Zweifel,  dass  Will  den  Raubmord 
verübt  hatte,  nicht  mehr  Raum  Hessen,  musste  das  Verfahren  bis  zur 
Aufgreifung  des  flüchtigen  Thäters  eingestellt  werden.  —  Jahre  waren 
vergangen,  ohne  dass  sich  eine  Spur  des  Verbrechers  entdecken  Hess 
und  die  Betheiligten  nahmen  an,  Georg  Will  habe  Selbstmord  verübt, 
oder  sei  nach  Amerika  entschlüpft. 

Die  [Photographie  Will's,  welche  der  Staatsanwalt  in  Augsburg 
dem  Kreisgericht  in  Bozen  übersandte,  war  ein  Abzug  jener  in  Bethel 
aufgenommenen  und  stellte  einen  jungen,  bartlosen  Mann  mit  rundem, 
breitknochigen,  ausdruckslosen  Gesicht  dar;  die  Farbe  der  Augen 
liess  sich  nicht  erkennen.  Szeget  hingegen  hatte  eher  schmales,  langes 
Gesicht,  mittelstarken  Schnurrbart,  stechende  graue  Augen  und  un- 
gemein markante,  in  Folge  seines  beschwerlichen  Wanderlebens  ver- 
witterte Züge:  also  für  den  ersten  Moment  nicht  die  geringste  Aehn- 
lichkeit!  Aber  wer  vermag  die  Aenderungen  zu  beurth eilen,  denen 
ein  in  der  Entwicklung  begriffener  Organismus  unterworfen  ißt,  ins- 
besondere wenn  der  Kampf  um  das  Leben  harte  Entbehrungen  for- 
dert? Wer  würde  es  wagen,  sich  über  die  Identitätsfrage  zu  äussern, 


Digitized  by  Google 


174 


VII.  Mackowitz 


wenn,  wie  in  diesem  Fall,  zum  Vergleich  nur  eine  vor  9  Jahren  auf- 
genommene Photographie  vorliegt? 

Das  in  Bozen  angefertigte  Bild  Szeget's  wurde  also  mehreren 
Personen  vorgewiesen,  welche  Will  gekannt  hatten  —  die  einen  wollten 
Aehnlichkeit  mit  letzterem  herausfinden,  andere  nicht  Ein  in  der 
Strafanstalt  Garsten  aufgenommenes  Bild  Szeget's  lieferte  auch  kein 
brauchbares  Mittelglied  zwischen  dem  Bilde  Will's  und  der  in  Bozen 
angefertigten  Photographie,  ebenso  vermochten  die  Haftgenossen 
keinerlei  verwerthbare  Angaben  zu  machen,  da  Szeget  als  schweig- 
samer Mann  bekannt  war.  Pa  konnte  nur  die  Confrontation  mit  allen 
Zeugen  helfen  und  so  lieferte  man  Szeget  am  30.  Januar  1901  zn 
diesem  Zwecke  nach  Augsburg. 

Der  Verhaftete  hatte  in  Bozen  während  der  ganzen  Zeit,  als  die 
ersten  Erhebungen  währten,  absolut  keine  Kenntniss  vom  Verdacht 
erhalten,  der  nunmehr  auf  ihm  ruhte  und  mit  Spannung  sah  ich 
deshalb  der  Wirkung  entgegen,  welche  die,  am  29.  Januar  1901 
Abends  gemachte  Eröffnung,  er  werde  am  nächsten  Morgen  nach 
Augsburg  geliefert,  auf  ihn  ausüben  würde.  Keine  Miene  zuckte  in 
seiuem  wetterharten  Gesicht  und  lachend  trug  er  mit  ungeheuchelteni 
Erstaunen,  was  man  von  ihm  in  Augsburg  wolle.  Das  Eine  stand 
bei  mir  fest:  der  Mann  ist  ein  Schauspieler  ersten  Ranges,  wenn  er 
wirklich  den  Raubmord  begangen  hat 

Die  Erhebungen  in  Augsburg  verstärkten  den  Verdacht;  eine 
ganze  Reihe  von  Zeugen  betonte  grosse  Aehnlichkeit  mit  Will,  einige 
behaupteten  geradezu,  er  sei  sicher  der  Gesuchte,  wenige,  darunter 
ein  Oberamtsrichter,  der  den  Mörder  kurze  Zeit  vor  der  That  gesehen 
hatte,  schlössen  die  Identität  Szeget's  mit  Will  aus.  Der  Vater,  ein 
Bruder  und  eine  Schwester  Will's  entschlugen  sich  nach  Gegenüber- 
stellung mit  Szeget  der  Aussage;  ein  Zeuge  wusste  zu  sagen,  Will 
habe  sich  vor  dem  Mord  geäussert,  er  werde,  wenn  er  einmal  etwas 
anstelle,  in  die  Berge  flüchten,  wo  ihn  Niemand  finden  könne.  — 
Aus  dem  Dialekt  des  Verhafteten  Hess  sich  keinerlei  verwert- 
bares Moment  konstruiren,  weil  die  Zeugen  über  die  Mundart  Will's 
ganz  verschieden  aussagten  und  Szeget,  vermuthlich  in  Folge  seines 
Wanderlebens,  ein  Gemisch  von  Dialekten  sprach ,  das  auf  keine  be- 
stimmte Gegend  deutete. 

Endlich  ist  noch  zu  bemerken,  dass  von  all  den  vernommenen 
Zeugen  Niemand  mit  Will  näher  bekannt  war,  sondern,  dass  s&mnit- 
liche  ihn  nur  oberflächlich  an  seinen  früheren  Dienstorten,  in  Wer- 
tingen, oder  auf  der  Flucht  gesehen  hatten.  Von  besonderer  Wichtigkeit 
waren  aber  die  objectiven  Momente,  die  zu  Lasten  Szeget's  zeugten. 


Digitized  by  Google 


Der  Raubmordprocees  gegen  Georg  Will. 


175 


Die  Durchleuchtung  seines  Körpers  mit  Röntgenstrahlen  bewies, 
dass  ein  Revolverprojectil  in  der  Lunge  stak,  und  zwar  an  jener 
Stelle,  wo  es  sich  nach  den  im  Bremerspital  gemachten  ärztlichen 
Aufzeichnungen  auch  bei  Will  finden  musste.  Der  von  Szeget  als 
Projectil  gedeutete  Fremdkörper  in  der  Achselhöhle  konnte  hingegen 
nicht  als  Geschoss  anerkannt  werden;  nun  blieb  die  Möglichkeit,  dass 
das  zweite  Projectil  (das  dritte  war,  wie  schon  gesagt,  extrahirt  worden) 
bei  der  Durchleuchtung  nicht  gefunden  —  oder  aber  später  einmal 
herausgenommen  wurde,  eine  Annahme,  die  um  so  gerechtfertigter 
schien,  als  der  Bremer  Spitalsarzt  nach  seinen  Aufzeichnungen  die 
I-age  der  drei  Schusswunden  Kottens  genau  zu  lokalisiren  wusste, 
und  diesen  drei  Stellen  präcis  je  eine  Narbe  am  Körper  Szegetfs  ent- 
sprach, von  denen  die  erste  von  ihm  selbst  als  von  einer  Schuss- 
wunde herrührend  erklärt  worden  war,  während  er  die  zwei  anderen, 
für  das  Laienauge  kaum  kenntliche  kleine  Hautverfärbungen ,  über- 
haupt nie  beobachtet  haben  wollte. 

Eine  Narbe  Will's  an  der  linken  Hand  findet  sich  an  gleicher 
Stelle  bei  Szeget,  ebenso  eine  Narbe  am  rechten  Ellenbogen,  die  der 
Mörder  hatte,  und  einige  Narben,  die  ein  Friseur  kurze  Zeit  vor  der 
Thal  am  Kopfe  Will's  konstatirt  hatte. 

Nur  die  Depositum  des  Photographen,  von  dem  das  Bild  Will's 
in  Bethel  aufgenommen  worden  war,  fügte  sich  nicht  in  den  Rahmen 
des  Beweises;  nach  diesem  besass  nämlich  Will  braune  Augen,  wäh- 
rend Szeget  graublaue  hatte. 

Den  angeführten,  wie  man  wohl  zugeben  muss,  sehr  belastenden 
Momenten  setzte  Szeget  stets  nur  die  eine  Antwort  entgegen,  er  sei 
mit  Will  nicht  identisch,  wenngleich  er  zugeben  müsse,  dass  er  nicht 
Szeget  heisse,  und  dass  auch  seine  Angaben  über  Geburtsort,  Zu- 
ständigkeit u.  8.  w.  erlogen  seien.  So  wurde  der  Genannte  nach  Bozen 
zurückgeliefert  und  dortselbst  am  12.  April  1901  wegen  Verbrechen 
des  Diebstahls  zur  Strafe  des  schweren  Kerkers  von  2  Vi  Jahren  ver- 
urtheilt  die  er  in  der  Strafanstalt  Graz  verbüsste. 

Mittlerweile  fanden  die  Erhebungen  in  Bayern  ihre  Fortsetzung, 
verschiedene  nebensächliche  Momente,  deren  Ausführung  hier  nicht 
nöthig  erscheint,  ergänzten  den  Schuldbeweis,  und  nnn  sah  sich  die 
Staatsanwaltschaft  Augsburg  bewogen,  im  Frühling  1902  gegen 
Georg  Will  alias  Emil  Szeget  die  Anklage  wegen  Mordes  an  Josef 
und  Theres  Braun,  Mordversuch  an  Anna  Braun,  beides  im  Zusammen- 
fluß mit  erschwertem  Raub  zu  erheben,  über  welche  am  1.  Mai  1902 
vor  dem  Schwurgericht  in"Augsburg  die  Hauptverhandlung  stattfand. 

Bei  hundert  Zeugen  (darunter  auch  der  Untersuchungsrichter  des 


Digitized  by  Google 


176 


VII.  Mackowitz 


I-andesgerichtes  Innsbruck  und  ich)  theils  von  der  Anklage,  theils  von 
der  Verteidigung  beantragt,  waren  geladen,  da  der  Schuldbeweia  in 
dreifacher  Richtung  zu  erbringen  war:  1.  dass  das  Verbrechen  von 
Georg  Will  verübt  wurde,  2.  dass  Georg  Will  und  Georg  Kotter  — 
endlich  3.  dass  Georg  Will  und  Emil  Szeget  identisch  sei. 

Dem  Beschuldigten  hatte  man  Kleider  gegeben,  wie  sie  Will  auf 
der  Photographie  zeigt,  sein  Schnurrbart  war  rasirt,  sein  Haupthaar 
geschnitten  worden  und  ich  muss  gestehen,  dass  ich  im  ersten  Moment 
Mühe  hatte,  in  dem,  vom  Aufenthalt  im  Kerker  bleich  gewordenen 
Burschen  den  verwegenen  kecken  Mann  wiederzuerkennen,  der  mir 
M/2  Jahre  früher  eingeliefert  worden  war. 

Die  oben  sub  1  und  2  bezeichneten  Beweissätze  wickelten  sich 
rasch  und  glatt  ab  und  es  traten  nun  in  langer  Reihenfolge  die  Zeugen 
auf.  welche  die  Identität  des  Beschuldigten  mit  dem  Mörder  dartbun 
sollten.  Das  Ergebniss  dieser  Aussagen  hätte  sich  gewiss  nicht  ein- 
mal der  von  der  Schuld  Szegefs  fest  überzeugte  Staatsanwalt  träumen 
lassen :  Den  früher  erwähnten  Oberamtsrichter  ausgenommen,  der  bei 
seiner  Annahme  blieb,  versicherte  ein  Zeuge  nach  dem  anderen  mit 
einer  geradezu  verblüffenden  Entschiedenheit,  der  Beschuldigte  sei 
kein  anderer  als  Will;  wer  in  der  Untersuchung  unentschieden,  zweifel- 
haft ausgesagt  hatte,  jetzt  wusste  er  sicher  und  genau,  dass  der  Lang- 
gesuchte vor  ihm  sitze.  Der  Hinweis  des  Vertheidigers  auf  die  Mög- 
lichkeit der  Täuschung  nach  so  langer  Zeit,  auf  Differenzen  zwischen 
einzelnen  Angaben  bezüglich  des  Dialektes  WilPs  blieb  stets  ohne  Er- 
folg, ja  schien  sogar  die  Sicherheit  der  Zeugen  zu  bestärken.  Nuu 
stelle  man  sich  den  Eindruck  vor,  den  diese  Beweisführung  auf  die 
Geschworenen  machte,  man  vergegenwärtige  sich  die  geradezu  frap- 
pirende  Wirkung,  als  die  Narben  zur  Sprache  kamen!  Dazu  ein 
Angeklagter,  der  nur  höhnisch  lächelt,  dann  und  wann  eine  freche 
Bemerkung  macht  und  zu  all  den  belastenden  Momenten  nichts 
anderes  zu  sagen  weiss,  als  er  sei  nicht  Will,  wolle  aber  nicht  ver- 
rathen,  wer  er  wirklich  sei! 

Das  Schicksal  des  Beschuldigten  schien  besiegelt;  es  dürften 
wenige  Menschen  im  Schwurgerichtssaale  gewesen  sein,  welche  nicht 
fest  von  der  Schuld  Szegefs  überzeugt  waren,  dies  spiegelte  sich  in 
den  Mienen  der  Geschworenen  wieder,  man  konnte  es  aus  dem  Zu- 
schauerraum hören  und  in  den  Zeitungen  lesen:  der  Angeklagte  ist, 
Gott  sei  Dank,  überwiesen! 

Am  dritten  Verhandlungstage  —  es  wären  noch  ca.  30  Zeugen, 
darunter  der  Arzt  aus  Bremen  abzuhören  und  das  gerichtsärztliche 
Gutachten  über  die  Schussnarben  abzugeben  gewesen  —  erklärte  der 


Digitized  by  Gc 


Der  Raubmordprocess  gegen  Georg  Will. 


177 


Vertheidiger,  offenbar  unter  dem  Eindruck  der  bisherigen  Verhand- 
lung und  in  der  Ueberzeugung,  es  stehe  kein  anderer  Ausweg 
mehr  offen,  —  der  Angeschuldigte  heisse  Anton  Kerscher  aus  Furth 
im  Walde,  habe  zur  Zeit  des  Raubmordes  in  Oesterreich  gearbeitet, 
die  Schusswnnde  an  der  Brust  gelegentlich  in  der  Heimath  anlässlich 
eines  Streites  erhalten  und  mit  Rücksicht  auf  seine  Familie  seine 
Generalien  verschwiegen;  sein  Bruder,  der  in  Augsburg  arbeite,  könne 
als  Kronzeuge  sofort  auftreten. 

Anfangs  war  alles  starr  vor  Staunen;  man  konnte  sich  nicht  im 
Gedanken  zurecht  finden,  dass  der  Zufall  ein  solches  Spiel  treibe, 
man  dachte  an  Mystificationen,  bis  die  Scene  der  Erkennung,  welche 
sich  unmittelbar  darauf  mit  dem  herbeigerufenen  Bruder  abspielte, 
Licht  in  die  Sache  brachte,  die  Behauptung  des  Vertheidigers  be- 
stätigte und  den  Gerichtshof  veranlasste,  die  Verhandlung  zu  vertagen, 
um  das  nun  leicht  nachzuweisende  Vorleben  des  Angeklagten  und 
sein  Alibi  für  die  kritische  Zeit  zu  erheben. 

Dies  geschah  denn  auch  in  einer,  jeden  Zweifel  ausschliessenden 
Weise  und  zwei  Monate  später  erfolgte  vor  dem  Schwurgericht  formell 
der  Freispruch  Anton  Kersch  er 's. 

Wenn  auch  die  gebotene  Darstellung  nur  die  wichtigsten  Mo- 
mente des  Processes  berührt  und  eine  Menge  von  kleinen  Schatti- 
rangen  übergeht,  die  sich  wie  der  verbindende  Mörtel  in  das  Beweis- 
gebäude eingliederten,  so  wird  wohl  Niemand  zweifeln,  dass  da  eine 
Reihe  von  sehr  spannenden  und  aufregenden  Augenblicken  zu  durch- 
leben waren,  die  jedem  Betheiligten  immer  in  Erinnerung  bleiben  werden. 

Es  bedarf  eigentlich  zur  Erzählung  der  Facta  gar  keiner  weiteren 
Ausführungen:  der  Process  lehrt  eo  ipso  eindringlich  genug;  doch 
möchte  ich  kurz  zwei  Punkte  berühren,  die  für  die  Praxis  von  Werth 
sein  können,  es  ist  dies  die  Verwendbarkeit  der  Identitätszeugen  und 
der  sogenannten  objectiven  Indicien. 

Jeder  Praktiker  weiss  von  der  Unverlässlichkeit  der  Zeugen  zu 
erzählen,  insbesondere,  wenn  sie  die  Identität  eines  ihnen  nicht  sehr 
nahe  bekannten  Menschen  bestätigen  sollen.  Trotz  aller  theoretischen 
Belehrungen  wird  aber  häufig  ausser  Acht  gelassen,  dass  man  den 
lauten  von  Gerichtswegen  zu  derartigen  Aussagen  behülflich  ist  Im 
concreten  Fall  sollten  die  verlässlichsten  Zeugen  jene  sein,  welche 
den  Will  während  der  Zeit  kannten,  die  er  beim  Bäcker  Braun  ge- 
arbeitet hatte,  oder  die  er  sich  in  Bethel  aufhielt,  in  zweiter  Linie 
jene,  welche  ihn  früher,  und  endlich  jene,  welche  ihn  nach  der  That 
in  oder  bei  Wertingen  sahen.  Mehr  als  10  Jahre  sind  verflossen, 
das  Verbrechen  und  der  Thäter  vergessen.   Nun  erfolgen  plötzlich 


Digitized  by  Google 


178 


VII.  Ma<  kowtiz 


gerichtliche  Ladungen,  die  ersten  Vernehmungen  lauten  zweifelnd,  aber 
zufällig'  nicht  absolut  verneinend.  Die  Leute  tragen  die  Neuigkeit 
in  das  stille  Wertingen  zurück,  sie  bildet  ein  Gesprächsstoff;  die  Er- 
innerung an  das  'schreckliche  Verbrechen,  an  den  flüchtigen  Thäter 
taucht  wieder  auf,  in  manchen  Details  durch  Gedächtnissfälschungeo 
verzerrt,  in  manchen  Details  lückenhaft  Diese  Lücken  füllen  sich 
von  selbst  durch  die  Erzählungen  der  bereits  Vernommenen,  der 
Eine  bat  dies  Moment  beobachtet,  Jener  ein  anderes;  man  hört  von 
den  Narben,  die  Will  trug,  mit  denen  Szeget  gezeichnet  ist:  das 
schafft  kein  Zufall!  Der  Verhaftete  nennt  seinen  Namen  nicht,  man 
hat  ihn  in  der  einsamen  Bergwelt  festgenommen,  in  der  er,  offen- 
bar das  Vergessen  suchend,  herumgeirrt,  —  kein  Zweifel,  die  Nemesis 
hat  ihn  endlich  erreicht! 

Es  kommt  zur  Hauptverhandlung;  durch  zwei  Tage  sitzen  die 
Zeugen  beisammen,  sprechen  von  Will  und  ihren  Erinnerungen  daran. 
Die  Erzählung  der  Zeugen  aus  Bremen  ergänzt  die  der  Wertinger 
und  umgekehrt,  und  wenn  der  Einzelne  zur  Aussage  vor  die  Ge- 
richt8scbranken  tritt,  steht  es  in  ihm  unumstösslich  fest,  der  Beschul- 
digte sei  Georg  Will  und  gehoben  durch  das  ßewusstsein,  mit  bei- 
zutragen zu  dessen  Ueberweisung,  beschwört  er  seine  Angabe. 

Der  Zeuge  spricht  optima  fide,  aber  im  Banne  der  suggestiven 
Wirkung,  welche  der  Process  auf  ihn  unmerklich  ausgeübt  hat  und 
der  er  sich  nicht  entziehen  kann,  wenn  ihm  die  das  Gedächtnis»  kri- 
tisch prüfenden  Fähigkeiten  mangeln,  welche  dem  erwähnten  Ober- 
amtsrichter ermöglichten,  fest  bei  seiner  Meinung  zu  bleiben.  Es  ist 
ja  selbstverständlich,  dass  Niemand  im  Stande  sein  wird,  die  Gefahr  der 
Suggestion  zu  bannen,  aber  zur  Vorsicht  mahnen  muss  der  Fall,  nicht 
nur  den  Untersuchungsrichter,  der  durch  mehrmalige  Vernehmungen, 
durch  Bekanntgabe  von  Momenten,  die  das  vom  Zeugen  Auszu- 
sagende wahrscheinlich  machen,  häufig  selbst  unbewusst  suggerirt, 
sondern  auch  den  erkennenden  Richter,  der  diesen  Factor  besonders 
dann  nicht  aus  den  Augen  lassen  darf,  wenn  eine  grössere  Anzahl 
von  Zeugen  durch  längere  Zeit  (z.B.  während  der  Verhandlung)  sich 
selbst  überlassen  bleiben  muss. 

Interessant  war  übrigens,  den  Eindruck  zu  beobachten,  den  die 
Eröffnung  des  Vertheidigers  über  die  Generalien  seines  dienten  auf 
die  im  Saale  anwesenden,  bereits  vernommenen  Zeugen  machte.  In 
wirrem  Durcheinander  versicherten  sich  die  Leute,  es  handle  sich 
nur  um  einen  verzweifelten  Coup  des  Rechtsanwaltes,  sie  hätten  sich 
nicht  getäuscht,  könnten  Bich  nicht  täuschen  und  das  Ende  vom 
Lied  werde  eine  neuerliche  Vorladung  zur  nächsten  Schwurgerichts- 


Digitized  by  Google 


Der  Raabmordproceas  gegen  Georg  Will. 


179 


Verhandlung  sein;  mir  ist  nicht  erinnerlich,  dass  auch  nur  einer  von 
ihnen  sich  dahin  geäussert  hatte,  er  räume  die  Möglichkeit  eines  Irr- 
tbums  ein,  oder  er  erschrecke  vor  dem  Spiel  des  Zufalls,  welch 
letzterer  Empfindung  sich  gewiss  keiner  verscbliessen  konnte,  dessen 
Lebensberuf  die  Arbeit  im  Gerichtssaale  ist 

Es  d«irf  allerdings  nicht  unerwähnt  bleiben,  dass  man  nur  schwer 
ermessen  kann,  in  wie  weit  Aehnlichkeiten  des  Gesichtes  und  des 
ganzen  Gebahrens  zwischen  Kerscher  und  Will  den  Zeugen  die  Bil- 
dung ihrer  Meinung  erleichtert  haben,  nur  steht  fest,  dass  vom  Bilde 
Will's  Niemand  auf  Szeget- Kerscher  geschlossen  hätte;  aber  auch  an- 
genommen, dass  Aehnlichkeiten  existirten,  muss  in  der  fortgesetzten 
Aussprache  zwischen  den  Zeugen  zum  Mindesten  jene  suggestive 
Wirkung  gesucht  werden,  welche  die  gesteigerte  Präcision  ihrer  Be- 
hauptungen bei  der  Verhandlung  im  Gegensatz  zur  Untersuchung 
verursachte. 

Oder  kann  man  zu  einer  anderen  Erklärung  kommen,  wenn  man 
bedenkt,  dass  das  Bild  Szeget's  sowohl  von  Bozen  als  auch  später 
von  Augsburg  an  alle  Sicherheitsbehörden  gesendet  und  veröffentlicht 
wurde,  —  wenn  man  erwägt,  dass  jedenfalls  die  Sicherheitsbehörden 
in  der  Heimath  Kerscher's,  —  wahrscheinlich  auch  einige  seiner  Be- 
kannten —  es  zu  Gesicht  bekamen,  und  dass  trotzdem  von  dort  keine 
Nachricht  einlief,  obwohl  die  in  den  Beschreibungen  erwähnte  Schuss- 
narbe, durch  welche  die  Staatsanwaltschaft  Augsburg  zur  Anfrage  in 
Bozen  veranlasst  wurde,  das  Augenmerk  auf  die  Person  des  lange 
vermissten  Anton  Kerscher  hätte  lenken  müssen. 

Die  Gefahr  der  Suggestion,  schon  beim  Zeugenbeweis  in  hohem 
Maasse  vorhanden,  heftet  sich  aber  in  unvergleichlich  grösserem  Um- 
fange an  den  Beweis  durch  objective  Indicien. 

Es  kann  Niemand  Wunder  nehmen,  wenn  der  Richter  besonderes 
Gewicht  auf  die  Punkte  legt,  welche  den  Sinnestäuschungen  und 
Erinnerungsfälschungen  schlechter  zufälliger  Beobachter  nicht  aus- 
gesetzt, durch  Fachmänner  gewürdigt  wurden,  oder  ihm  selbst  zur 
Würdigung  vorliegen,  mit  anderen  Worten,  dass  er  sich  gerne  aus 
dem  Reiche  schwankender  Zeugenaussagen  nach  dem  realen  Boden  der 
objectiven  Indicien  rettet,  die  mit  Recht  als  Errungenschaft  des 
modernen  Processes  gelten,  dass  er  sich  an  sie  klammert,  auf  sie 
seine  Ueberzeugung  baut. 

Aber  ein  Fehler  schleicht  dann  nicht  selten  mit,  der  ver- 
hängnissvoll werden  kann:  gerade  der  Umstand,  dass  Sachverständige 
unter  richterlicher  Controle  geprüft  und  ihr  Gutachten  abgegeben 
haben,  oder  dass  der  Richter  selbst  die  Umstände  wahrnehmen  kann, 


Digitized  by  Google 


180         VII.  Mackowitz,  Der  Raubmordproccs»  gegen  Georg  Will. 

deren  Constatirung  er  beim  Zeugenbeweis  Dritten  überlassen  muss, 
gerade  das  hierdurch  hervorgerufene  Gefühl  der  Beruhigung  ver- 
leitet nur  zu  leicht,  an  die  Möglichkeit  von  Täuschungen  nicht  zu 
denken,  und  den  Fehlercoefficienten  des  Zufalls  ausser  Berechnung 
zu  lassen. 

Es  giebt  natürlich  auch  hier  keinen  Grundsatz,  nach  dem  man 
bei  Würdigung  solcher  Indicienbeweise  vorzugehen  hat,  nur  wird 
man  sich  beim  Vorliegen  einzelner  Indicien  gewissenhaft  die  Fragv 
beantworten  müssen,  ob  gerade  der  zu  verwertende  Umstand  für  sich 
allein  betrachtet,  leicht  als  Product  des  Zufalles  vorkommen  kann 
und,  falls  mehrere  Indicien  zur  Prüfung  gelangen,  ob  ein  gewisser 
Zusammenhang  unter  ihnen  besteht,  oder  ob  sie,  von  einander  unab- 
hängig, nur  scheinbar  einen  Complex,  in  Wirklichkeit  aber  eine  Mehr- 
heit von  Momenten  bilden,  von  denen  jedes  einzelne  für  die  Con- 
struction  eines  Beweises  wenig  oder  gar  kein  Gewicht  hätte. 

In  welch'  erhöhtem  Maasse  liegt  aber  die  Gefahr  eines  Fehl- 
schlusses vor,  wenn  die  Geschworenen  solch  heikle  psychologische 
Fragen  in  den  Bereich  ihrer  Erwägung  ziehen  sollen !  Der  Suggestion 
so  leicht  zugänglich,  wie  die  Zeugen,  der  schwierigen  Arbeit  des 
gegenseitigen  Abwägens  belastender  und  entlastender  Momente  völlig 
ungewohnt,  liegt  ihnen  der  Ausweg  nur  zu  nahe,  anscheinend  präcis 
aussagenden  Zeugen  blind  zu  glauben,  sich  auf  das  erste  beste  ob- 
jective  Moment  zu  verlassen  und  daran  eine  felsenfeste  Ueberzeugung 
zu  knüpfen,  die  sie  aus  allen  Zweifeln  befreit,  aber  auch  für  das 
Schicksal  des  Angeklagten  entscheidend  wird. 

Die  Pathologie  des  Geschworeneninstitutes  ist  schon  so  oft  und 
erschöpfend  von  berufensten  Seiten  behandelt  worden,  dass  sie  durch 
eine  weitere  Darlegung  dieser  Momente  keine  nennenswerthe  Be- 
reicherung erfahren  würde;  ich  glaube  aber  zum  Schlüsse  noch  an- 
führen zu  sollen,  dass  wir  praktische  Juristen,  die  wir  dem  Process 
Will  beiwohnten,  unter  dem  tiefen  Eindruck  des  Erlebten  unB  die 
Versicherung  gaben,  die  Lehre  von  der  Macht  des  Zufalls,  welche 
der  Straf  fall  mit  erschreckender  Eindringlichkeit  gepredigt  hatte,  nie 
vergessen  zu  wollen. 


Digitized  by  Google 


VIII. 

Zwei  Knaben  als  Raubmörder. 

Von 

Alfred  Amsohl, 
V.  k.  StaAtsanwalt  In  Gnu. 

In  meiner  langen  Praxis  als  Untersuchungsrichter,  Vertheidiger, 
Bezirksrichter,  Schwurgerichts-Vorsitzender  und  Staatsanwalt  hat  noch 
niemals  ein  so  scheusslicher  Fall  mich  beschäftigt  als  derjenige,  dessen 
Schilderung  ich  jetzt  beginne.  Es  sind  schon  schwerere  Verbrechen  be- 
dangen worden  und  schwerere  Verbrecher  haben  auf  der  Anklage- 
hank gesessen.  Nicht  die  einzelnen  Strafthaten,  die  Thäter  sind  es, 
die  dem  heutigen  Falle  sein  grauenhaftes  Relief  verleihen. 

Der  eine  zählt  19,  der  andere  17  Jahre;  der  eine  ist  acht-,  der 
andere  -  siebenmal  vorbestraft.  Allein  abgesehen  davon:  die  beiden 
jugendlichen  Verbrecher  offenbaren  eine  solche  Summe  von  Ver- 
worfenheit und  Schlechtigkeit,  einen  solchen  Abgrund  von  Rohheit 
und  Gewissenlosigkeit,  dass  man  sich  fragen  muss:  Sind  das  Men- 
schen von  Fleisch  und  Blut?  Menschen  mit  menschlichen  Fehlern 
und  Schwächen,  aber  auch  mit  jenen  Vorzügen  des  Menschen,  von 
denen  ein  Keimchen  selbst  noch  im  Verdorbensten  zu  finden  ist,  wie 
Gefühl,  Religion,  Gewissen?  , 

Die  Ursachen  solcher  Erscheinungen  zu  ergründen,  ist  nicht 
Aufgabe  der  Strafrechtspflege.  Ob  Naturanlage,  Erziehung,  böses 
Beispiel  hier  das  treibende  Moment  gewesen,  ob  alle  diese  Factoren 
zusammengewirkt  haben,  lässt  sich  nicht  ermitteln.  Ob  Heilung 
möglich  war,  mag  dahingestellt  bleiben,  —  wie  Heilung  möglich  ge- 
wesen wäre,  ist  Angesichts  der  Thatsachen,  die  nun  geschildert  werden 
sollen,  eine  müssige  Frage. 

Johann  Nestl  wurde  am  24.  November  1S82  im  Gebärhause 
zu  Graz  als  unehelicher  Sohn  der  nachmaligen  Keuschlersgattin  Marie 
Koisek  und  des  Fabrikarbeiters  Johann  Hörzer  oder  Hierzer  geboren, 
in  dessen  Haus  er  aufwuchs.    Der  Knabe  bereitete  seinen  Lehrern 


Digitized  by  Google 


182 


VIII.  Am  sohl 


nach  deren  Zeugniss  Stunden  der  bittersten  Qual  und  bot  seinen  Mit- 
schülern während  seines  ganzen  Aufenthaltes  in  der  Schule  ein  Bei- 
spiel der  niederträchtigsten  Verworfenheit  als  Lügner,  Dieb,  Betrüger 
und  Raufer.  Der  Oberlehrer  setzte  sich  energisch  für  die  Aufnahme 
dieses,  die  übrige  Schuljugend  geradezu  verpestenden  Burschen,  in 
eine  Erziehungsanstalt  für  verwahrloste  Jugend  ein,  musste  aber 
wegen  Ueberfüllung  dieser  Privatanstalt  abgewiesen  werden. 

Am  7.  Februar  1893  schilderte  ihn  das  Gemeindeamt  Eggenberg 
als  grundverdorbenen,  gemeingefährlichen  Knaben,  dessen  Anhaltung 
in  einer  Besserungs-  oder  Erziehungsanstalt  dringend  geboten  sei.  Im 
Alter  von  12  Jahren,  am  17.  August  1694,  erlitt  er  seine  erste  Ab- 
strafung vom  Bezirksgericht  Umgebung  Graz,  weil  er  seinem  Dienstgeber 
Johann  Reisinger  in  Thal  eine  Sackuhr  im  Werthe  von  mehr  als 
10  Kr.  entwendete,  eine  That,  die  ihm  wegen  Unmündigkeit  nur  als 
Ucbertretung  zugerechnet  werden  konnte,  wenngleich  sie  an  sich  ein 
Verbrechen  begründet1).  Er  wurde  dann  vom  7.  September  1894  bis 
13.  März  1897  in  der  Zwangsarbeitsanstalt  Messendorf  angehalten2), 
woselbst  er  sich  schlecht  führte  und  14  Disciplinarstrafen  erlitt,  da- 
runter eine  auch  wegen  Entweichung.  Nach  seiner  Entlassung 
aus  der  Anstalt  kam  er  mittelst  Schubes  in  seine  Heimathgemeinde 
Flamberg,  Bezirk  Leibnitz,  von  dort  zu  seiner  Mutter,  der  vulgo 
Michelbäuerin,  nach  Dobl  bei  Graz  und  dann  zur  Grundbesitzerin 
Maria  Tropper  in  Attendorfberg  als  Knecht  Dort  stahl  er  am  9.  De- 
cember  1897  seinem  Mitknechte  Rudolf  Friedl  eine  Uhr  und  Baargeld 
und  floh  unter  Zurücklassung  eines  Revolvers,  den  man  in  seinem 
Bette  fand,  nach  Mödling  zu  seinem  damals  dort  arbeitenden  Vater. 

1)  Nach  §  287  de«  österr.  Strafgesetzes  Bind  die  »trafbaren  Handlungen,  die 
von  Kindern  bis  zum  vollendeten  zehnten  Lebensjahre  begangen  werden,  bloss 
der  häuslichen  Zucht  zu  überlassen;  vom  angehenden  elften  bis  zum  vollendeten 
vierzehnten  Jahre  werden  Handlungen,  die  nur  wegen  Unmündigkeit  des  Thäters 
nicht  als  Verbrechen  zugerechnet  werden,  als  Ucbertretungcn  bestraft. 

2)  Die  Zwangsarbcitsanstaltcn  in  Oesterreich  sind  nicht  Staats-,  sondern 
Landesanstalten  und  unterstehen  dem  vom  Landtag  gewählten  autonomen 
Landesausschnss.  Die  Statuten  und  Hansordnungen  der  Zwangsarbeitsanstalten 
bedürfen  der  Genehmigung  der  Staatsverwaltung.  Der  politischen  Landesbehörde 
kommt  es  zu,  die  vom  Gerichte  für  zulässig  erkannte  Anhaltung  in  der  Zwangs- 
arbeitsanstaJt  zu  verhängen  ttnd  in  Vollzug  zu  setzen,  lieber  die  Verhängung 
der  Anhaltung  entscheidet  eine  bei  der  politischen  Ijuidesbehörde  (Statthalterei, 
I^ndesrcgierung)  unter  Zuziehung  wenigstens  Eines  Vertreters  des  Landesaus- 
schusses als  stimmführenden  Mitgliedes  zu  bildende  Commission. 

Die  Anhaltung  in  einer  Zwangsarbcitsaustalt  darf  ununterbrochen  nicht 
länger  als  8  Jahre  dauern.  Tritt  die  Besserung  früher  ein,  so  ist  der  Angehaltene 
vor  Ablauf  dieser  Zeit  zu  entlassen  (Gesetz  vom  24.  Mai  1SS5,  Nr.  89  R.  G.  B.). 


Digitized  by  Google 


Zwei  Knaben  als  Raubmörder. 


183 


In  Mödling,  Nieder-Oesterreich,  erhielt  er  am  14.  November  1899  wegen 
Raufhandels  48  Stunden  und  am  20.  December  desselben  Jahres  wegen 
Landstreicherei  8  Tage  Arrest.  Im  Januar  odei  Februar  1900  ent- 
wendete er  seinem  Unterstandsgeber  Sebastian  Küfer  in  Mödling  6  K 
und  verschwand  bald  darauf.  Am  13.  Februar  1900  trat  er  beim 
Grundbesitzer  Johann  Zötsch  in  St  Gotthard  bei  Graz  als  Knecht  in 
Dienst,  stahl  dort  am  5.  März  1900  nach  Aufbrechen  eines  versperrten 
Koffers  dem  Tagelöhner  Franz  Holl  Geld,  Kleider  und  eine  Uhr, 
flüchtete  dann  nach  Voitsberg,  wurde  dort  am  30.  März  1900  ver- 
haftet und  am  1.  Mai  1900  wegen  dieser  Diebstähle  vom  Landes- 
gerichte Graz  zu  8  Monaten  schweren  Kerkers  verurtheilt,  worauf 
ihn  das  Erkenntniss  der  K.  K.  Bezirkshauptmannschaft  Leibnitz  vom 
4.  Januar  1901  Z.  175  in  seiner  Heimathgemeinde  Flamberg  auf  ein 
Jahr  unter  Polizeiaufsicht  stellte.  Schon  am  28.  April  1901  musste 
er  vom  Bezirksgericht  Leibnitz  wegen  Entweichung  aus  der  Polizei- 
aufsicht mit  achttägigem  Arreste  bestraft  werden.  Am  14.  Mai  des- 
selben Jahres  erhielt  er  wegen  Raufhandels  3  Wochen  und  am  29.  Oc- 
tober  1901  wegen  neuerlicher  Entweichung  aus  der  Polizeiaufsicht 
und  Landstreicherei  2  Monate  Arrest.  Das  Gemeindeamt  Flamberg 
äusserte  sich  am  20.  October  1901  über  ihn,  er  sei  trotz  seiner  Jugend 
gemeingefährlich,  jeder  Besserung  unzugänglich,  kein  Besitzer  wage 
es,  ihn  auch  nur  eine  Stunde  zu  behalten,  weil  Niemand  vor  ihm 
seines  Lebens  sicher  sei.  Da  das  Bezirksgericht  Leibnitz  die  Zu- 
lässigkeit  seiner  Anhaltung  in  einer  Zwangsarbeitsanstalt  ausgesprochen 
hatte,  wurde  er  nach  verbtisster  Strafe  am  29.  December  1901  dem 
Gemeindeamte  Leibnitz  als  Schubstation  überstellt,  brach  am  30.  De- 
cember 1901  aus  dem  Gemeindearreste  aus  und  vagirte  bis  21.  Ja- 
nuar 1902  arbeitslos  und  stehlend  herum. 

An  demselben  Tage  erschien  er  gegen  lO'/i  Uhr  Abends  bei  den 
Knechten  Josef  und  Franz  Maier  in  St  Nicolai  i.  S.,  die  er  im  Stall 
weckte,  erzählte  ihnen  den  Vorgang  des  Ausbrechens,  gestand  ihnen, 
unterwegs  einen  vor  einem  Stall  hängenden  Lodenrock  gestohlen  zu 
haben,  den  er  bei  sich  trug,  und  fügte  bei,  er  wolle  zunächst  seine 
Mutter  aufsuchen,  dann  nach  Graz  und  von  dort  nach  Ungarn  gehen, 
denn  in's  Zwangsarbeitshaus  brächte  ihn  Niemand.  Er  erkundigte 
sich  hierauf,  ob  beim  vulgo  Pichler  noch  derselbe  Knecht  diene,  mit 
dem  er  dort  im  Jahre  1900  durch  ein  halbes  Jahr  zusammen  gedient 
hatte  und  entfernte  sich  nach  bejahender  Antwort  dahin.  Dieser  Knecht, 
Simon  Kositter,  gewahrte  am  nächsten  Morgen  den  Abgang  seiner 
Schuhe,  seiner  Stiefel  und  einer  Hose,  die  ihm  Nestl  in  der  Nacht, 
ohne  ihn  zu  wecken,  gestohlen  hatte. 

Axchir  fttr  Kriminalanthroplope.  XI  13 


Digitized  by  Go 


184 


VIII.  Amsciil 


Am  Abende  des  7.  Januar  1902  brach  er  in  die  ebenerdige  Bau- 
kanzlei des  Guido  Wolf  in  Graz,  Tummelplatz  7,  ein,  indem  er  mit 
Hülfe  seines  Taschentuches  eine  Scheibe  eindrückte,  die  Fensterriegel 
öffnete  und  einstieg.    Am  nächsten  Morgen  ertappte  ihn  daselbst  der 
Kanzleidiener  Franz  Thamm  auf  dem  Zimmerteppich  schlafend.  Thamm 
packte  den  Burschen  an  beiden  Armen,  hielt  ihn  fest  und  rief  um 
Polizei,  Nestl  aber  versetzte  ihm  einen  so  kräftigen  Stoss,  dass  Thamm 
zurücktaumelte  und  sprang  durch 's  Fenster  auf  die  Strasse.   Er  hatte 
die  Schreibtische  durchwühlt,  jedoch  nichts  entwendet,  wohl  aber  aus 
einer  offenen  Stellage  mehrere  Arbeitsbücher,  darunter  die  des  Michael 
Stadler,  Markus  Posch  und  Georg  Labitsch,  sowie  ein  Arbeitszeugniss 
des  Marcus  Posch  und  ein  vom  Gemeindeamte  Trofajach  für  Johann 
Brugger  ausgestelltes  Certificat  vom  22.  Juni  1901,  Ziffer  1350,  mit- 
genommen.   Diese  Documente  behielt  er  sich,  die  andern  warf  er 
weg.   Er  wanderte  dann  in  die  Gegend  von  Semriach,  bat  am  15.  Ja- 
nuar 1902  Abends  den  Besitzer  vulgo  Paulpeter  in  Windhof  um  Nacht- 
berberge  und  erhielt  im  Stall  ein  Bett  angewiesen,  das  er  mit  dem 
Knechte  Joseph  Kröpf  1  theilte.   Nachts  stand  er  heimlich  auf  und 
stahl  dem  Kröpfl  eine  Uhr  sammt  Kette.   Am  H.Januar  190t  kam 
er  zum  Besitzer  Matthäus  Fuchs  vulgo  Winkler  in  Schönegg,  Ge- 
meinde Semriach,  gab  sich  für  Markus  Posch  aus,  überreichte  dessen 
Arbeitsbuch,  verdang  sich  als  Knecht  und  entlehnte  von  Fuchs  4  K 
unter  dem  Vorwande,  dass  er  dieses  Betrages  zur  Auslösung  seines 
in  Graz  verwahrten  Koffers  benöthige.   Er  fälschte  nun  im  Arbeits- 
buche des  Georg  Labitsch  das  Geburtsjahr  1831  in  BlSS2li  und  be- 
gab sich  in  die  Gegend  von  Leoben.   Am  17.  Januar  Abends  erschien 
er  beim  Strasseneinräumer  Matthäus  Genowitz  am  Präbichl,  Bezirk 
Eisenerz,  und  bat  um  Arbeit  und  Nachtquartier.    Das  Letztere  wurde 
ihm  gewährt;  er  erhielt  auch  Abendessen  und  am  nächsten  Morgen 
Frühstück,  worauf  er  sich  am  18.  Januar  etwa  10  Uhr  Vormittags 
in  der  Richtung  gegen  Eisenerz  entfernte.    Bald  nach  seinem  Ver- 
sehwinden bemerkte  Frau  Genowitz  den  Abgang  einer  silbernen  Uhr, 
welche  frei  an  der  Wand  gehangen  war. 

Nestl  hatte  sie  in  Anwesenheit  der  Frau  Genowitz  und  ihres 
Töchterchens  ganz  ungescheut  von  der  Wand  herabgenommen.  Ueber 
telephonische  Verständigung  des  Postens  Hieflau  hielt  ihn  der  Gen- 
darmerie-Postenführer Gregor  Wagner  noch  am  18.  Januar  in  Hief- 
lau  an.  Nestl  nannte  sich  zuerst  Michael  Stadler,  dann  Johann 
Fuchs,  wies  aber  schliesslich  das  gefälschte  Arbeitsbuch  des  Georg 
Labitsch  vor  und  erklärte  diesen  Namen  für  seinen  richtigen.  Er 
leugnete  die  Fälschung  entschieden  und  behauptete,  das  Arbeitsbuch 


Digitized  by  Google 


Zwei  Knaben  als  Raubmorder.  185 

von  einem  unbekannten  Manne  schon  in  diesem  Zustande  gekauft  zu 
haben.  Bei  seiner  Durchsuchung  fand  der  Gendarm  Wagner  die  dem 
Genowitz  gestohlene  Uhr  und  das  Arbeitszeugniss  des  Markus  Posch. 
Nestl  wurde  verhaftet  und  sollte  am  19.  Januar  dem  Bezirksgerichte 
Eisenerz  eingeliefert  werden.  Auf  dem  Wege  dahin  entwich  er  trotz 
der  angelegten  Fesseln  dem  Gendarm  und  wanderte  Eons -abwärts 
gegen  Waidhofen  an  der  Ybbs  nach  Niederösterreich.  Am  21.  Ja- 
nuar 1902  trat  er  unter  dem  Namen  und  mit  dem  Arbeitsbuche  des 
Michael  Stadler  beim  Besitzer  Anton  Huber  in  St  Georgen  a,  d.  Reith 
als  Tagelöhner  in  Dienst  und  verblieb  daselbst  bis  zum  16.  März  1902. 
An  diesem  Tage  verschwand  er  aus  der  Gegend  unter  RUcklassung 
des  Stadler'schen  Arbeitsbuches,  nachdem  er  seiner  Mitmagd  Maria 
Brackner  Geld  und  eine  silberne  Damenuhrkette  im  Gesammtwerthe 
von  66  K  gestohlen  hatte.  Er  wandte  sich  dann  in  die  Voitsberger 
Gegend- 
Arn  22.  März  1902  gegen  2  Uhr  Nachmittags  kehrte  die  58  jährige 
Grandbesitzerin  Anna  Theissl  vulgo  Paulijosl  von  Voitsberg  nach  ihrem 
Gehöft  in  Oberwald  zurück.  Auf  der  von  Ligist  nach  Wald  führenden 
Strasse  erblickte  sie  am  Saume  des  Eholzwaldes  einen  unbekannten 
Burschen,  der  in  auffälliger  Weise  die  Baumstämme  zu  betrachten 
schien.  Theissl  sprach  ihn  an;  er  erwiderte,  dass  er  einen  Dienst 
als  Knecht  suche.  Der  Bursche  schloss  sich  ihr  an,  blieb  aber  zu- 
rück und  folgte  ihr  etwa  eine  halbe  Stunde  lang.  —  Plötzlich  packte 
er  die  gebrechliche,  ganz  verschrumpfte  und  marastische,  alte  Frau 
von  rückwärts  mit  beiden  Händen  am  Halse,  würgte  sie,  warf  sie 
zu  Boden,  versetzte  ihr  mit  geballter  Faust  einige  heftige  Schläge  auf 
den  Kopf,  schob  ihren  Kittel  in  die  Höhe,  entblösste  sein  Glied,  legte 
sich  auf  sie  und  versuchte  sie  zu  gebrauchen.  Anna  Theissl  aber 
leistete  ihm  so  heftige  Gegenwehr,  dass  es  nicht  zum  Beischlafe  kam, 
worauf  er  sich  mit  den  Worten:  „Alte,  bist  du  denn  gar  nicht  zu 
brauchen?'*  erhob.  Darauf  erfasste  er  die  noch  auf  der  Erde  liegende 
Theissl  abermals  mit  einer  Hand  am  Halse  und  rief:  „Jetzt  giebst 
mir s  Geld  her!  Wie  du  imVs  Geld  nicht  giebst,  bist  geschwind  hin!" 

Anna  Theissl  erhob  sich  mühsam,  vermochte  aber  in  Folge  des 
Würgens  nicht  zu  reden.  Darauf  entriss  er  ihr  das  Körbchen,  das 
sie  noch  am  rechten  Arme  trug,  öffnete  den  Deckel,  leerte  den  Inhalt 
auf  den  Boden,  nachdem  er  dem  Korbe  ein  Gebetbuch  entnommen 
hatte,  durchblätterte  dessen  Inhalt,  fand  eine  10  Gulden -Note  und 
steckte  sie  zu  sich.  Das  Gebetbuch  warf  er  wieder  fort  Dann  rief 
er  neuerdings:  „Alte,  wenn's  d7  mir's  Geld  nicht  giebst,  bist  heute  hin!*' 
—  griff  in  den  hinteren  Kittelsack,  riss  ihr  den  Kittel  derart  vom 

in* 


Digitized  by  Google 


VIII.  Amschl 


Leibe,  dass  er  nur  noch  vorae  festsass,  entnahm  dem  Sacke  die  Brief- 
tasche mit  17  K,  steckte  das  Geld  zu  sich,  warf  das  Täschchen  weg 
und  sprang  davon  in  den  angrenzenden  Wald. 

Nestl  leugnet  diese  Thaten,  während  er  die  Diebstähle  ge- 
steht, wiewohl  ihn  Anna  Theissl  mit  vollster  Bestimmtheit  wieder 
erkennt  und  der  Gastwirth  Gabriel  Schörgi  in  Ligist,  seine  Frau  Agnes 
und  seine  Tochter  Rosa  bestätigen,  dass  Nestl  am  22.  März  1902  (Palm- 
samstag) Nachmittag  vor  dem- Attentat  auf  Theissl  bei  ihnen  gezecht 
und  dort  erzählt  hätte,  er  sei  Rosshändler  und  habe  all  sein  Geld 
versoffen  und  verspielt.  Auch  der  Pferdeknecht  Schörgi's,  Johann 
Pöschl,  erkennt  in  Nestl  bestimmt  jenen  Burschen,  der  die  Theissl 
gegen  den  Eholzwald  begleitete,  als  er  durch  diesen  Wald  gegen  den 
Sucholdwald  in  Steinberg  fuhr. 

Tags  darauf  erscheint  Nestl  mit  dem  Arbeitsbuch  eines  gewissen 
Konrad  Klampfer,  das  er  von  einem  unbekannten  Burschen  um  8  K 
gekauft  haben  will,  beim  Grundbesitzer  Vincenz  Salmutter  in  St  Rade- 
gund bei  Graz,  verdingt  sich  bei  ihm  als  Knecht,  lockt  ihm  4  K 
Leibkauf  heraus,  bleibt  bis  30.  März  1902  daselbst,  stiehlt  an  diesem 
Tage  seinem  Dienstgeber  aus  versperrtem  Behältnisse  140  K,  begiebt 
sich  damit  nach  Graz  und  verjubelt  diesen  Betrag  in  einer  Nacht 

Ende  Mär/  1902  verlor  der  Schlossergehülfe  Julian  Schuster  in 
Graz  sein  Arbeitsbuch.  Ob  es  Nestl  gestohlen,  gefunden  oder  dem 
Finder  abgekauft  hat,  lässt  sich  nicht  feststellen.  Thatsache  ist,  dass 
Schuster  den  Verlust  seines  Arbeitsbuches  am  3.  April  1902  beim 
Stadtrath  in  Graz  angezeigt  hat,  dass  Nestl  sich  fortan  den  Namen 
Julian  SchuBter  beilegte  und  dass  dieser  letztere  am  1.  Juli  1902  unter 
dem  Verdachte,  die  von  Nestl  verübten  Verbrechen  begangen  zu  haben, 
verhaftet  und  dem  Grazer  Landesgericht  eingeliefert  wurde. 

Am  3.  April  1902  trat  Nestl  unter  dem  Namen  Julian  Schuster 
bei  Maria  Glantschnigg  vulgo  Almbäuerin  in  Kemetberg,  Bez.  Voits- 
berg,  im  Stubalpengebiete  am  Fusse  des  bewaldeten  Laudonkogels, 
als  Knecht  in  Dienst.  Er  erzählte,  Maschinenschlosser  zu  sein.  Der 
schlechte  Geschäftsgang  zwinge  ihn,  anderswo  Arbeit  zu  suchen.  Er 
sei  auch  mit  landwirtschaftlichen  Arbeiten  vertraut,  denn  seine  Eltern 
hätten  2  Stunden  ausser  Graz  eine  Keusche  besessen,  die  von  seiner 
Mutter,  nachdem  der  Vater,  ein  Raufer,  erstochen  oder  erschlagen 
worden,  verkauft  werden  musste. 

Eines  Tages  meinte  er,  wenn  er  nur  seine  Büchse  hier  hätte, 
dann  wäre  es  viel  lustiger.  Er  habe  sie  versteckt  und  zum  Holen 
sei  es  zu  weit 

Auch  über  Viehzucht  sprach  er  sachverständig.    Einmal  erzählte 


Digitized  by  Gc 


187 


er,  dass  daheim  ein  Kalb  fast  todt  zur  Welt  gekommen  wäre,  worauf 
seine  Mutter  gerufen  hätte:  „Johann,  komm  her  und  stich  das  Kalb 
ab!"4  Kaum  hatte  er  diese  unvorsichtigen  Worte  gesprochen,  als  er 
feuerroth  wurde  und  bei  seinen  Zuhörern  den  Verdacht  erregte,  Julian 
sei  nicht  sein  wahrer  Taufname. 

Nach  den  Wahrnehmungen  der  Maria  Glantechnigg  pflegte  der 
angebliche  Julian  Schuster  nach  6  Uhr  Abends  wildern  zu  gehen. 
Er  gesteht,  einem  Holzknechte  ein  einläufiges  Schrotgewehr  abgekauft 
und  dieses  wiederholt  zum  Wildern  benützt  zu  haben.  —  Wären  ihm 
Hirsche  oder  Rehe  schussgerecht  gekommen,  so  hätte  er  sicherlich 
geschossen. 

Nestl  blieb  bis  10.  Mai  1902  im  Dienste  der  Maria  Glantechnigg. 
Am  S.Mai  1902  trat  daselbst  als  Taglöhner  Johann  Reinthaier 
in  den  Dienst.  Seit  jener  Zeit  schlössen  sich  Nestl  und  Reinthaier 
eng  aneinander  und  trieben  sich  bis  zu  ihrer  am  5.  Juli  1902  erfolgten 
Verhaftung  gemeinschaftlich  herum,  nur  auf  Verbrechen  sinnend,  trotz 
ihrer  Jugend  ein  Schreck  für  die  Gegenden,  die  sie  durch  ihren 
Besuch  unsicher  machten;  ein  Raubmörderpaar,  das  an  Gefährlichkeit, 
Verwegenheit  und  Skrupellosigkeit  seinesgleichen  sucht. 

Johann  Reinthaier  war  am  27.  December  1 886  m  Lobming  bei  Voits- 
berg  als  der  Sohn  eines  Bezirkskrankenkassen-Controleurs  geboren,  be- 
suchte durch  8  Jahre  die  Volksschule  in  Voitsberg  und  wurde  dann 
Fabrikarbeiter.  Nach  dem  Zeugnisse  des  Gemeindeamtes  Voitsberg  steht 
die  Familie  im  übelsten  Rufe  und  soll  die  Mutter  ihn  und  seine  7  Ge- 
schwister nach  dem  1899  im  Irrenhaus  erfolgten  Tode  des  Vaters  zum 
Betteln  und  Stehlen  angeleitet  haben.  Reinthaier  selbst  wird  schon 
im  Jahre  1900  als  äusserst  roher  und  arbeitsscheuer  Bursche  geschildert, 
der  ein  Jahr  zuvor  vom  Gemeindeamte  Voitsberg  wegen  boshaften  Be- 
werfens  eines  Lastzuges  polizeilich  mit  2  Stockstreichen  bestraft  wurde1). 
Am  27.  Februar  1900  verurtheilte  ihn  das  I^andes-  als  Strafgericht 
Graz  zu  3  Monaten  schweren  Kerkers  wegen  verschiedener,  in  Gesellschaft 
seines  Bruders  Anton  verübter  Diebstähle.  Am  27.  December  1 900  wurde 
Johann  Reinthaier  vom  Bezirksgerichte  Graz  wegen  Betteins  zu  8  Tagen 
Arrest  verurtheilt,  seine  Mutter  Antonia  aber,  die  von  der  Sicherheits- 
bebörde  angezeigt  worden  war,  ihre  Kinder  zum  Betteln  von  Haus 
zu  Haus  verwendet  zu  haben,  sowie  seine  Geschwister  Ignaz  und 
Anton  freigesprochen.    Antonia  Reinthaier  übersiedelte  dann  nach 

1)  Nach  §  273  des  österr.  Strafgesetzes  sind  die  von  Unmündigen  begangenen 
Vergehen  nnd  Uebertretungen  der  häuslichen  Züchtigung,  in  Ermangelung  dieser 
aber  der  Ahndung  durch  die  Sicherheitsbehördc  (hier  das  Gemeindeamt  Voits- 
berg) überlassen. 


Digitized  by  Go 


188 


VIII.  Amscbl 


Niederösterreich,  wohin  ihr  Johann  folgte,  der  am  21.  Januar  1901 
vom  Bezirksgericht  Gloggnitz  wegen  Diebstahls  eine  Strafe  von 
4  Wochen  Arrest  erlitt  Im  März  1902  verübte  er  mehrere  Diebstähle 
an  seinen  Mitarbeiterinnen  in  der  Pappendeckelfabrik  Stnppach  bei 
Gloggnitz,  wurde  deshalb  vom  Bezirksgericht  Gloggnitz  am  2.  April 
1902  in  seiner  Abwesenheit  zu  4  Monaten  Arrest  verurtheilt,  entzog 
sich  aber  dem  Strafvollzug  durch  die  Flucht,  sowie  er  sich  auch  der 
vom  Bezirksgericht  Graz  ihm  wegen  Betteins  auferlegten  8  tägigen 
Arreststrafe  durch  die  Flucht  zu  entziehen  wnsste.  Von  Gloggnitz 
begab  er  sich  in  die  Gegend  von  Bruck  a.  M.,  trat  dort  beim  Bauer 
Thomas  Scheikl  in  Lassing  in  Dienst,  wurde  am  15.  April  1902  von 
einem  Gendarm  in  Strasseck  gesehen,  dem  er  eiligst  zu  entrinnen 
suchte,  jedoch  festgehalten  und  dem  Bezirksgericht  Bruck  vorgeführt, 
weil  er  unter  seinem  Rock  ein  Hemd  verborgen  hatte  und  sich  im 
Besitze  eines  stiletartigen  Messers  befand.  Auf  dem  Wege  nach  Bruck 
bot  er  dem  Gendarmen  die  ihm  abgenommenen  82  II  als  Geschenk 
für  seine  Freilassung  an.  Dieserwegen  wurde  er  vom  Bezirksgerichte 
Bruck  am  19.  April  1902  zu  14  Tagen  Arrestes  verurtheilt,  die  er  am 
3.  Mai  1902  verbUsste,  worauf  er  dem  Stadtamte  Bruck  überstellt 
wurde.  Von  dort  kam  er  mittelst  Schubes  nach  seiner  Heimathgemeinde 
Voitsberg  und  trat  am  8.  Mai  1902  bei  Maria  Glantschnigg  als  Tag- 
löhner  in  Dienst.  Mit  NeBÜ  schloss  er  bald  Freundschaft.  Dieser 
erzählte  ihm,  dass  er  sich  in  der  Vorzeit  nur  durch  Diebstähle  fort- 
gebracht und  mit  falschen  Documenten  durchgeschlagen  habe;  er 
werde  ohnehin  nie  erwischt  und  sei  den  Gendarmen  schon  öfter  durch- 
gegangen. Es  sei  auch  ganz  bequem,  auf  der  Strasse  Weibsbilder 
anzufallen,  sie  abzuwürgen  und  dann  zu  berauben;  er  kenne  den 
Brauch  der  Weiber;  diese  haben  das  Geld  entweder  in  einem  Körbchen 
oder  in  den  Gebetbüchern  zwischen  den  Blattern.  Nestl  brüstete  sieb, 
zu  Ostern  in  einer  Nacht  die  bei  Salmutter  gestohlenen  140  K  ver- 
braucht zu  haben  und  schilderte  dem  Reinthaler  das  Vagantenleben 
so  verlockend,  dass  beide  beschlossen,  sobald  als  thunlich  das  ihnen 
so  verhasste  Arbeiten  aufzugeben  und  von  Raub  und  Diebstahl  ein 
müheloses  Leben  zu  führen. 

Am  3.  Mai  1902  trat  Nestl  beim  Holzmeister  Ferdinand  Moser 
vulgo  Engelbauer  in  Kemetberg  als  Holzknecht  in  Taglohn;  über  sein 
Zureden  folgte  ihm  am  16.  Mai  1902  Reinthaler  dorthin  nach.  Nestl 
j:ing  fleissig  auf  die  Pürsch,  wohin  ihn  Reinthaler  begleitete.  Einige 
Tage  jagten  sie  im  Klceacker  der  Glantschnigg  Hasen.  Auf  einem 
dieser  Pürschgänge  fand  Nestl  in  einer  Mühle  zwei  vermuthlich  von 
Wilderern  versteckte  Gewehre,  einen  Doppellader  und  ein  einläufiges 


Digitized  by  Google 


Zwei  Knaben  als  Raubmörder. 


189 


Kugelgew ebr,  die  er  sich  aneignete;  seine  Schrotflinte  schenkte  Nestl 
am  14.  Juni  t902  dem  Reinthaler.  Im  Besitze  dreier  Gewehre  be- 
schlossen die  beiden  Freunde,  ihren  Plan  auszuführen  und  die  Arbeit 
aufzugeben.  Nestl  goss  aus  Blei,  das  er  am  15.  Juni  1902  in  Lanko- 
witz  gekauft  hatte,  5  bis  6  Kugeln ,  die  Reinthaler  zuschnitt,  Pulver 
verschafften  sie  sich  durch  den  kleinen  Anton  Moser,  den  sie  baten, 
solches  beim  Vater  zu  nehmen  und  ihnen  zu  geben,  und  so  verliessen 
sie  denn  am  16.  Juni  1902  vor  4  Uhr  Morgens  heimlich  ihren  Dienst- 
platz bei  Moser,  um  ihren  Raubzug  anzutreten,  Nestl  mit  seinem 
Doppelgewehr,  Reinthaler  mit  der  Schrotflinte  bewaffnet,  beide  Ge- 
wehre mit  Kugeln  geladen. 

Sie  schlugen  den  Weg  auf  die  Höhe  der  Stubalpe  ein  und  hatten 
beide  die  Absicht,  denjenigen,  der  ihnen  unterkommt  und 
voraussichtlich  Geld  bei  sich  haben  dürfte,  niederzu- 
schießen und  zu  berauben.  Dieser  Absicht  hatte  Nestl  bei 
Moser  mehrmals  Ausdruck  verliehen  und  sie  mit  der  Bemerkung  be- 
gründet: „Ohne  Geld  können  wir  ja  nicht  fortgehen  und  das  Arbeiten 
freut  mich  nicht". 

Noch  vor  4  Uhr  Morgens  erschienen  beide  Freunde  bei  der 
Grundbesitzerin  Maria  Birnhuber  vulgo  Adamjackl  in  Kemetberg, 
fragten,  ob  ein  Mannsbild  im  Hause  sei  und  gaben  sich  den  Schein, 
Arbeit  zu  suchen.  Sie  baten  um  Milch,  frühstückten  und  entfernten 
sich  gegen  die  Stubalpe  zu.  Nach  kurzer  Zeit  kehrte  Reinthaler  zu- 
rück, um  NestTs  beim  Brodschneiden  vergessenes  Messer  abzuholen, 
wobei  er  bemerkte,  sein  Messer  dürfe  man  doch  nicht  verlassen. 

Gegen  7  Uhr  früh  trafen  sie  die  vulgo  Hochpuntschertochter 
Juliana  Ofner.  Da  sie  Gewehre  trugen,  war  ihnen  diese  Begegnung 
nicht  angenehm.  Nestl  meinte  zur  Ofner,  sie  werde  sie  wohl  nicht 
verratben.  Juliana  Ofner,  die  sich  offenbar  fürchtete,  erwiderte,  dass 
in  ihren  Krautgarten  öftere  ein  schöner  Hirsch  komme,  den  sie  schiessen 
könnten.  Gegen  10  Uhr  Vormittags  kamen  sie  zum  Gaberl wirthshaus 
auf  der  Stubalpenhöhe.  Sie  versteckten  die  Gewehre  im  Gebüsch. 
Nestl  ging  ins  Wirthshaus,  um  Cigaretten  zu  kaufen  und  zu  speculiren. 
Nach  einigen  Minuten  kehrte  er  zu  Reinthaler  zurück,  erzählte,  dass 
sich  im  Wirtbshause  Bauern  befinden,  darunter  auch  ein  Viehhändler, 
der  gewiss  Geld  bei  sich  trage  und  den  sie  „nehmen*  können.  Rein- 
thaler verstand  sogleich,  dass  es  sich  um  einen  Raub  handle  und  war 
einverstanden.  Sie  legten  sich  nun  auf  die  Lauer  und  sahen  mehrere 
Bauern,  darunter  auch  den  vermeintlichen  Viehhändler.  Da  dieser  sich 
in  Gesellschaft  befand,  meinte  Nestl,  da  könne  man  nichts  machen,  worauf 
sie  in  der  Richtung  gegen  das  sogenannte  Soldatenhaus  weiter  gingen. 


Digitized  by  Go 


I 


190  VIII.  Am«  hl 

Am  Sonntag  den  15.  Juni  hatten  mehrere  Bauern,  darunter  Os- 
wald Krammer  vulgo  Riegler  aus  St  Martin,  Bezirk  Voitsberg,  ihr 
Vieh  auf  die  Stubalpe  aufgetrieben1).  Sie  übernachteten  beim  vulgo 
Neuhäuslwirth  in  Kreuzberg  und  setzten  am  Morgen  des  16.  Juni 
ihren  Weg  auf  die  Stubalpe  fort  Krammer  kehrte  unterwegs  um 
9  Vi  Uhr  Vormittags  bei  seinem  Vetter  Ignaz  Schmölzer  vulgo  Gaberl  - 
wirth  ein  und  befand  sich  zu  der  Zeit  im  Wirtbshause,  als  Nestl  dort 
Cigaretten  kaufte.  Er  trug  über  dem  Bock  eine  grosse  braunlederne 
Tasche  mit  einem  Ueberzug  von  Rehfell  und  Rehklauen,  die  einen 
sackleinenen  Regenmantel,  einen  Jochriemen  und  etwas  Fleisch  ent- 
hielt, trank  »/<  Liter  Wein,  ass  vom  mitgebrachten  Fleisch,  zahlte  seine 
Zeche  mit  einer  Krone  und  verliess  etwa  um  !  >11  Uhr  das  Gaberl- 
wirthshaus.  Er  mochte  10  bis  15  Minuten  gegen  den  Rappoldsberg 
gegangen  sein,  als  die  beiden  Räuber  seiner  ansichtig  wurden  und 
sich  im  Tannendickicht  verbargen.  Nestl  hockte  sich  nieder,  hielt  sein 
Gewehr  mit  beiden  Händen,  den  Lauf  nach  aufwärts  und  flüsterte  zu 
Reinthaler,  der  sich  niedergesetzt  hatte:  „Ein  Bauer  ist's,  der  rauss 
jetzt  vorbei!"  Während  Reinthaler  an  seinem  Gewehre  herumgriff, 
ging  dieses  los,  worauf  Nestl  ihm  zurief:  „Verfluchter  Tepp,  jetzt 
schiesst  er,  dass  es  Lärm  macht,  dass  uns  alle  hören!*  Als  Rein- 
thaler sich  darauf  erhob,  um  zu  schauen,  ob  der  Bauer  näher  komme, 
stand  Nestl  auf,  legte  sein  Gewehr  auf  den  Bauer  an  und  drückte 
aus  einer  Entfernung  von  ungefähr  30  Schritt  los.  Krammer  fuhr 
mit  beiden  Händen  gegen  den  Kopf,  rief:  „Geht's!  marschirt's!*1  und 
that  einige  Schritte  gegen  das  Gaberlwirthshaus  zurück.  Nun  feuerte 
Nestl  einen  zweiten  Schuss  gegen  Krammer  ab,  welch  letzterer  den 
Beiden  bereits  den  Rücken  gekehrt  hatte.  Krammer  stürzte  nach  vorn 
zu  Boden.  Nestl  rief  zu  Reinthaler:  „Geh  hin,  er  liegt  schon !u  Beide 
schritten  nun  auf  Krammer  zu,  Reinthaler  warf  den  im  Todeskampfe 
zuckenden  unglücklichen  Bauer,  der  am  Hinterhaupt,  an  Stirn  und 
Schläfen  blutete,  die  Augen  aber  noch  offen  hatte,  auf  den  Rücken, 
zog  ihm  die  I^edertascbe  Uber  den  Kopf  herab,  reichte  sie  dem  Nestl, 
durchwühlte  Krammers  linke  Hosentasche  und  entnahm  ihr  ein 
schwarzes  Taschenmesser  mit  Schnapper  und  einen  Schlüssel.  Die 
beiden  Burschen  eilten  dann  in  den  Wald  und  durchsuchten  die  Tasche, 


1)  Der  15.  Juni  ist  der  Tag  des  heiligen  Veit  und  der  Tag  des  Auftriebs 
auf  die  Alpe,  das  wichtigste  und  fröhlichste  Fest  des  Alpenbewohners.  Die 
Bauern  hegleiten  ihre  Sennerinnen  (auch  Schwaigerinnen  oder  Brentierinnen  ge- 
nannt) und  das  Vieh  auf  die  Alpe,  die  Sennerinnen  bewohnen  den  Sommer  Oher 
die  Hütten  und  herrschen  dort,  viel  umfreit  und  viel  umworben,  mit  dem  Wahl- 
spruch: „Auf  der  Alm  da  gieht's  ka  Sund!" 


Digitized  by  Google 


Zwei  Knaben  als  Raubmörder. 


191 


fanden  aber  nur  das  Fleisch.  Nest]  warf  die  Tasche  mit  den  Worten: 
„Ist  nichts!  der  ist  umsonst  hin  geworden,  da  hab'  ich  nix  kriegt!u 
in  ein  Gebüsch.  Diese  Aeusserung  harmonirt  mit  der  cynisch- rohen 
Bemerkung,  die  Nestl  nach  seiner  Einlief erung  gegen  den  landes- 
gerichtlichen Gefangenaufseher  Hermann  Zielinski  machte:  „Ja,  man 
wird  so  ein  Viech  nicht  lang  leiden  lassen !~ 

Nestl  und  Beintbaler  nahmen  dann  ihre  Gewehre  auf  und  liefen 
durch  den  Wald  den  Graben  hinab.  Unterwegs  rief  Nestl  dem  Rein- 
thaler  zu:  „Dummer  Kerl,  warum  bist  so  traurig?  Mir  macht's  nix!", 
gab  dem  Reinthaler  vom  geraubten  Fleisch  zu  essen  und  meinte,  es 
wäre  ihm  lieber,  wenn  Reinthaler  vom  Ganzen  nichts  wüsste.  Das 
geraubte  Messer  gab  Reinthaler  dem  Nestl,  den  Schlüssel  warf  er  weg. 

In  der  Mittagsstunde  kehrten  die  Besitzer  Joseph  Pöschl  und 
^1  rinn  Krug  vom  Auftrieb  auf  das  Stühlergut  gegen  das  Gablerwirths« 
haus  zurück.  Zwischen  diesem  und  dem  Almwirth  sahen  sie  auf  der 
Erde  einen  Todten  liegen,  die  Hände  beiderseits  wie  ein  Gekreuzigter 
ausgestreckt,  die  Beine  über's  Kreuz.  Neben  ihm  lag  eine  hölzerne 
Schnupftabakdose.  Die  beiden  Besitzer  trafen  auf  dem  Wege  den 
Besitzer  Leopold  Reibenbacher  und  den  Knecht  Mathias  Assmann, 
die  im  Todten  den  Oswald  Krammer  erkannten.  Assmann  fand  hinter 
Kramiuer's  Hut  einen  Viehpass,  auf  dessen  Namen  lautend,  und  brachte 
ihn  zum  Gaberlwirth,  während  Pöschl  im  Stüblerwirthshause  die  Auf- 
findung des  Todten  erzählte.  Dort  befand  sich  der  Foretwart  Sylvester 
Leitner,  der  telegraphisch  die  Anzeige  an  das  Bezirksgericht  Knittel- 
feld  erstattete.  Bei  dem  am  nächsten  Tage  vorgenommenen  gericht- 
lichen Augenschein  wurde  in  Krammer's  rechter  Hosentasche  ein 
lederner  Geldbeutel  mit  10  K  72  H  vorgefunden,  der  den  beiden 
Raubmördern  entgangen  war.  Die  Tasche  Krammer's  und  den  Zwilch- 
regenmantel fand  der  Jäger  Johann  Hübler  am  1.  August  1902  in 
Jungholz. 

Jobann  Reinthaler  gesteht  die  That,  wie  sie  hier  ge- 
schildert ist  Nestl  dagegen  erklärte  sich  anfänglich  für  ganz  un- 
schuldig, behauptete,  Reinthaler  habe  den  Plan  des  Raubmordes  aus- 
geheckt und  zwei  Schüsse  auf  Krammer  abgegeben.  Während  Rein- 
thaler die  Leiche  durchsuchte,  sei  Nestl  in  den  Wald  geflohen.  — 
Reinthaler  soll  nach  der  That  sich  geäussert  haben:  „ Wegen  des  einen 
Mannes  macht's  so  nix,  gesehen  hat  uns  so  Niemand14.  Nestl  habe 
Reinthaler  meiden  wollen,  dieser  aber  sich  nicht  abschütteln  lassen. 
Ja,  Nestl  behauptet,  dass  er  dem  Reinthaler  Vorwürfe  über  die  Blut- 
that  gemacht  habe. 

Nun  ist  aber  Reinthaler  gewiss  noch  der  Bessere  von  Beiden  und 


192 


VIII.  Amschi, 


sein  Geständniss  glaubwürdiger.  Er  besass  nur  seine  einläufige  Schrot- 
flinte, kann  daher  nur  einen  Schuss  abgegeben  haben,  während  Nestl 
aus  seinem  Doppelgewehr  ganz  leicht  zwei  Schüsse  nacheinander  ab- 
zufeuern vermochte.  Erst  in  jüngster  Zeit  wurden  durch  die  Umsicht 
des  Forstwartes  Sylvester  Leitner  drei  Zeugen  namhaft  gemacht,  die 
zur  Thatzeit  drei  Schüsse  hörten,  der  Pächter  Florian  Reiner,  sein 
Sohn  Felix  und  sein  Knecht  Franz  Petscbek.  Dadurch  erscheint  die 
Wahrheit  der  Angaben  Reinthalers  bekräftigt  Beim  Untersuchungs- 
richter in  Graz  gestand  Nestl  schliesslich,  dass  sich  Beide  auf  die 
Lauer  gelegt  hätten,  um  den  Mann,  der  sich  im  Wirthshause  befand, 
niederzuschießen  und  zu  berauben. 

Die  vom  Bezirksgerichte  Knittelfeld  geleitete  Obducrion  ergab  je 
eine  Oeffnung  der  Hirnschale  und  des  Hinterhauptbeines  und  gelangte 
zum  Schlüsse,  dass  Oswald  Kram m er  mit  einem  Hammer  erschlagen 
worden  sei.  Da  die  Landärzte  bei  der  Section  ;m  Innern  des  Schädels 
an  verschiedenen  Knochensplittern  Metallglanz  wahrgenommen  haben 
wollten,  sandte  das  Bezirksgericht  diese  Splitter  nach  Graz  zur  mikro- 
skopischen Untersuchung.  Diese  ergab,  dass  die  Metallspuren  von 
Blei  herrühren,  was  den  Verdacht  einer  Schussverletzung  erregte.  Die 
Grazer  Gerichtsärzte  Professor  Kratter  und  Dr.  Kautzner  ver- 
langten die  Einsendung  des  Schädels,  der  nach  sorgfältiger  Unter- 
suchung am  Hinterhaupte  genau  die  Einschussstelle  aufwies.  Ein 
Ausschussloch  wurde  nicht  gefunden,  das  Projectil  muss  daher  in  der 
Hirnmasse  stecken  geblieben  sein,  woselbst  es  bei  der  Obducrion  un- 
begreiflicher Weise  nicht  gefunden  wurde.  Die  Leiche  zeigte  auch 
am  linken  Unterarm  eine  offenbar  von  einem  Streifschuss  herrührende 
Verletzung. 

Die  Mörder  flohen  nun  durch  den  Stüblergraben  nach  Klein- 
Feistritz.  Etwa  um  1  Uhr  Nachmittags  kamen  sie,  die  Gewehre  frech 
am  Rücken,  zur  Trattnerkeusche.  Nestl  fragte,  wie  weit  es  noch  nach 
Zeltweg  sei  und  ob  der  verfluchte  Graben  nicht  bald  ein  Ende  nähme. 
Beim  vulgo  Bärmüller  erkundigten  sie  sich  abermals  um  den  Weg 
nach  Zeltweg.  Ungefähr  20  Minuten  von  der  Ortschaft  Klein-Feistritz 
entfernt  war  der  beeidete  Jäger  Aegyd  Eisbacher  mit  Streuaufladen 
beschäftigt,  als  er  die  beiden  Bursche  mit  ihren  Gewehren  vorüber- 
gehen sab.  Er  eilte  ihnen  nach,  forderte  sie  auf,  stille  zu  stehen, 
worauf  sie  die  Flucht  ergriffen,  Halt  machten  und  den  Jäger  an  sich 
herankommen  Hessen.  Nestl  fragte  nun,  was  er  wolle,  worauf  der 
Jäger  erwidernd  fragte,  in  welchem  Reviere  sie  das  Recht  zu  jagen 
hätten.  Nestl  riss  sein  Doppelgewehr  von  der  Schulter,  spannte  den 
Hahn,  forderte  den  Jäger  3  oder  4  Mal  auf,  sich  zu  entfernen,  rief 


Digitized  by  Google 


Zwei  Knaben  als  Raubmörder. 


193 


schliesslich:  rGehen's  weg,  ich  sag'  Ihnen's  zum  letzten  Mal!u  und 
nahm  hierbei  sein  Gewehr  in  Anschlag.  Da  Eisbacher  vollständig 
unbewaffnet  war,  zog  er  sich  langsam  zurück,  lief  nach  Hause,  be- 
waffnete sich  und  verfolgte  die  beiden  Bursche,  die  auf  der  sogen. 
Reisstrasse  weiter  geflohen  waren,  vergeblich.  Zwischen  2  und  3  Uhr 
trafen  sie  die  Schülerin  Kunigunde  Gruber.  Nestl  rief  ihr  zu:  rWir 
sind  Wilderer,  die  Feistritzer  sollen  nur  kommen,  wenn  sie  den  letzten 
Dreck  geschissen  haben  wollen!"  Damals  trugen  sie  keine  Gewehre 
mehr.  Sie  dürften  sie  in  der  Nähe  des  Krumpengrabens  versteckt 
haben.  Trotz  eifrigsten  Suchens  vermochte  sie  die  Gendarmerie  nicht 
zu  rinden. 

Nestl  und  Reinthaler  sind  diesfalls  im  Wesentlichen 
geständig.  Nestl  gesteht  auch,  dass  er  beim  Anschlag  auf  den 
.läger,  den  er  als  solchen  erkannt  hatte,  den  Hahn  gespannt 
hielt  Reinthaler  behauptet,  er  habe  dem  Jäger  den  Raubmord  an- 
zeigen wollen,  sei  aber  von  Nestl  abgehalten  worden,  der  sein  Gewehr 
gegen  ihn  mit  den  Worten  aufzog:  „Bub*,  renn7  nicht,  sonst  ist  mir 
alles  Eins!"  Durch  diese  Drohung  eingeschüchtert,  sei  er  bei  Nestl 
geblieben,  der  ihm  später  wiederholt  gesagt  haben  soll,  „mit ge- 
fangen, mitgehangen/4 

Die  beiden  Burschen  führten  nun  bis  zu  ihrer  Verhaftung  ihren 
Vorsatz,  durch  Diebstähle  sich  mühelosen  Erwerb  zu  sichern,  getreu- 
lich aus.  Fast  kein  Tag  verging  ohne  Einbruch. .  Sie  brandschatzten 
die  armen  Landbewohner  förmlich  und  entwickelten  eine  Verwegenheit, 
die  für  ihre  Jugend  beispiellos  genannt  werden  muss.  Hatten  sie  sich 
ihrer  Gewehre  entledigt,  so  besassen  sie  Messer  und  seit  26.  Juni  Re- 
volver, stets  bereit,  bei  ihrer  Betretung  mit  Waffengewalt  sich  all- 
fälliger Verfolger  zu  erwehren. 

Schon  am  16.  Juni  Nachmittags  unmittelbar  nach  dem  Zusammen- 
stoß mit  dem  Jäger  Eisbacher,  wenige  Stunden  nach  der  Ermordung 
Krammer's,  brachen  sie  beim  Besitzer  Franz  Karner  vulgo  Lex  in 
Feistritz  bei  Zeltweg  ein,  nachdem  sie  den  in  einem  Kellerfenster  ver- 
steckten Hausthorschlüssel  gefunden  hatten.  Sie  kehrten  dann  in 
einem  Dorfwirthshause  bei  Zeltweg  ein,  wo  Reinthaler  den  Plan  aus- 
heckte, die  Wirthin  zu  Uberfallen  und  zu  berauben,  an  dessen  Aus- 
führung sie  nur  durch  das  Erscheinen  einer  zweiten  Frau  gehindert 
wurden. 

Am  18.  Juni  Vormittags  bemächtigten  sie  sich  des  auf  dem  Fenster 
neben  dem  Eingang  liegenden  Schlüssels  zum  isolirt  stehenden  Hause 
des  Pulverwerkbesitzers  Johann  Dietrich  nächst  Feistritz,  sprengten 
mit  einer  Hacke  die  Kästen  und  Koffer  auf  und  nahmen,  was  sie 


Digitized  by  Google 


194 


VIII.  Amschl 


nehmen  konnten.  Insbesondere  gingen  sie.  wie  überall,  auf  Uhren 
und  Bargeld.  Als  der  Pulverarbeiter  Johann  Kogler  gegen  9  Uhr 
Vormittags  nach  Hause  zurückkehrte,  erfuhr  er  durch  seinen  Kame- 
raden Josef  Hoffeiner,  dass  bei  ihnen  eingebrochen  worden  sei.  Kogler 
lief  in?8  Dorf,  holte  die  zwei  Burschen  ein,  von  denen  einer  seinen 
Hut  auf  dem  Kopf  und  zwei  gestohlene  Röcke  auf  dem  Rücken  trug 
und  riss  ihm  Hut  und  Röcke  herab.  Die  beiden  Einbrecher  kehrten 
sofort  um,  rissen  ihre  Taschenmesser  heraus,  öffneten  sie  und  richteten 
die  Spitzen  gegen  Kogler,  der  in  Folge  dessen  zurücktrat,  worauf  die 
Beiden  nach  Knittelfeld  flüchteten,  wo  Nestl  eine  der  gestohlenen 
Uhren  verkaufte  und  um  den  Erlös  dem  Johann  Reinthaler  einen 
Hut  kaufte.  —  Dann  fuhren  sie  nach  Leoben,  übernachteten  dort  am 
18.  und  19.  Juni,  gingen  nach  Bruck,  verkauften  dort  zwei  Uhren, 
übernachteten  in  einem  Heustall  bei  St.  Marein  im  Mürzthale  und 
gingen  am  20.  Juni  gegen  Mittag  nach  Kapfenberg.  Dort  brachen 
sie  in  das  alleinstehende  Haus  des  Andreas  Trippl  in  Deuchendorf 
ein,  indem  sie  die  verriegelte  Hausthür  mit  dem  Messer  öffneten  und 
die  Wohnung  durchsuchten.  Hierauf  gingen  sie  nach  Bruck  und  fuhren 
nach.  Frohnleiten,  wo  sie  übernachteten.  Am  2t.  Juni  wanderten 
sie  nach  Graz.  In  Rohrerberg,  Gemeinde  Schattleiten,  kroch  Nestl 
durch  das  offene  Fenser  in  das  Haus  des  Johann  Schöberl  und  stahl 
einen  Winterrock  und  ein  Hemd,  ^während  Reinthaler  den  Aufpasser 
machte.  Sie  zogen  dann  nach  Graz,  übernachteten  dort  vom  21.  bis 
22.  Juni  und  statteten  über  NestTs  Vorschlag  seinem  einstigen  Dienst- 
geber Johann  Zötech  in  St.  Gotthard  bei  Graz,  wegen  dessen  er  schon 
im  Jahre  1900  bestraft  worden  war,  einen  Besuch  ab.  Nestl  wusste, 
dass  die  Tenne  ein  mit  einem  Ziegel  verschlagenes  Loch  besitze,  durch 
das  man  in  den  Heuboden  gelangt.  Sie  entfernten  den  Ziegel,  über- 
nachteten in  der  Tenne,  stahlen  am  23.  Juni  vom  Hausboden  Schinken 
und  Würste  und  gingen  auf  Umwegen  über  den  Rosenberg  nach  Graz. 
Unterwegs  wurde  Nestl  in  der  Nähe  des  Stoffbauer  vom  Wachmann 
Gustav  Laurer  angehalten,  erwiderte  aber:  „Wir  sind  Arbeiter,  wir 
können  gehen,  wo  wir  wollen".  Nachdem  der  Wachmann  Beiden 
mit  der  Verhaftung  gedroht  hatte,  entschlossen  sie  sich,  ihm  zu  folgen. 
Vor  dem  Gasthause  zur  Rose  warf  Nestl  sein  Packet  mit  Wurst  und 
Schinken  weg  und  lief  durch  die  Quellen-  und  Zuserthalgasse  davon. 
Während  der  Wachmann  ihm  vergeblich  nacheilte,  ging  auch  Rein- 
thaler durch. 

Am  24.  Juni  zogen  sie  neuerdings  auf  einen  Diebstahl  aus  und 
zwar  erkoren  sie  sich  die  dem  Nestl  wohlbekannte  Gegend  von  Anten- 
dorf hierzu.   Dort  drangen  sie  mittelst  Nachsperre  in  das  Wohnhaus 


Digitized  by  Google 


Zwei  Knaben  als  Raubmörder. 


195 


des  Mathias  Weiss!  vulgo  Schartenhiesl  ein.  nahmen  eine  im  Bette  ver- 
wahrt gewesene  Ledertasche  mit  einer  Hundertguldennote  und  ein 
steiermärkisches  Sparkassabüchel,  lautend  auf  740  Gulden.  Am  29.  Juni 
Nachmittags  fand  der  Winzer  Johann  Reiter  im  Kaiserwald  Fetzen 
des  Sparkassabuches  und  zwar  einen,  der  den  Namen  Weissl  trug. 
Reinthaler  und  Nestl  beschuldigen  sich  gegenseitig,  das  Sparkassa- 
buch und  die  Brieftasche  zerrissen  zu  haben. 

Die  beiden  Burschen  hatten  nun  die  Frechheit,  nach  Kemetberg 
zurückzukehren,  um  ihre  zurückgelassenen  Kleider  zu  holen.  Am 
25.  Juni  etwa  um  4  Uhr  Morgens  fand  sie  der  Grundbesitzer  Josef 
Pischler  in  seinem  Heustall  schlafend.  Nestl-Schuster  wünschte  ihm 
guten  Morgen  und  erwiderte  auf  Pischler's  Frage,  wie  sie  daher 
kommen,  bei  der  Nacht  seien  sie  halt  kommen,  es  sei  so  kalt  ge- 
wesen ;  in  der  Nacht  hätte  der  Hund  einmal  so  geheult,  —  „ich  habT 
glaubt,  sie  suchen  unsu.  Pischler  bemerkte  darauf,  dass  sie  gesucht 
werden,  weil  sie  den  Oswald  Kram  in  er  auf  der  Alm  erschlagen  haben. 
Nestl  hielt  sich  hierüber  nicht  weiter  auf,  sondern  sagte  nur  „mir  nötlu 
Leider  wagte  es  Pischler  nicht,  sie  festzuhalten,  sondern  Hess  sie  ruhig 
zu  ihrem  früheren  Arbeitgeber  Ferdinand  Moser  ziehen.  Dort  traten 
sie  keck,  ohne  sich  anzumelden,  in's  Zimmer  und  räumten  den  Koffer 
aus,  der  ihre  Effecten  barg.  Moser  war  nicht  zu  Hause,  seine  Frau 
lag  krank  im  Bette.  Die  Tochter,  Maria  Grabler,  war  überrascht,  die 
beiden  Flüchtlinge  beim  Ausleeren  des  nicht  einmal  ihnen  gehörigen 
Koffers  unvermutbet  anzutreffen.  Auf  ihre  Frage,  wo  sie  jetzt  immer 
gewesen,  entgegnete  Nestl,  frech  wie  immer:  „das  brauchst  Du  jetzt 
gar  nicht  zu  fragen".  Nach  einigen  Minuten  entfernten  sich  die 
sauberen  Gäste  und  Hessen  einige  Kleidungsstücke  zurück,  die  Nestl 
im  üebermuthe  vorher  zerschnitt. 

Die  beiden  Vagabunden  kehrten  nun  wieder  nach  Graz  zurück 
und  führten  ein  flottes  Leben.  Sie  besuchten  in  Gesellschaft  von 
Mädchen  in  den  Nächten  vom  26.  zum  28.  Juni  verschiedene  Ver- 
gnügungslocalitäten  in  Graz  und  gaben  sich,  der  eine  für  einen  reichen 
Pferdehändler,  der  andere  für  einen  Bauernsohn  aus.  Nestl  nannte 
sich  nach  seinem  Vater  „Hörzer"  (Hierzer)  und  gab  in  diesen  Tagen 
mindestens  50 — 60  K  aus.  Der  Kellnerin  Maria  Brodnik  schenkte 
er  10  K.   Reinthaler  wurde  als  sein  Stiefbruder  vorgestellt. 

Am  27.  Juni  reisten  sie  nach  Gloggnitz  in  der  zugestandenen 
Absicht,  einen  Bauer,  bei  dem  Reinthalers  Mutter  früher  gewohnt 
hatte,  auszurauben,  zu  welchem  Zwecke  sie  sich  am  26.  Juni  1902 
in  Graz  bei  einem  Trödler  2  Revolver  gekauft  hatten,  die  sie  fortan 
stets  bei  sich  trugen.   Sie  konnten  aber  ihr  Vorhaben  nicht  ausführen, 


Digitized  by  Google 


196 


VIII.  Amschl 


weil  Leute  im  Hause  sich  befanden  und  Gelegenheit  mangelte.  Am 
30.  Juni  reisten  sie  unverrichteter  Dinge  nach  Mürzzuschlag.  am  fol- 
genden Tage  nach  Bruck  und  von  da  nach  Peggau,  um  die  Gegend 
von  Semriach  zu  brandschatzen. 

Am  2.  Juli  um  9  Uhr  Vormittags  kamen  sie  zum  Hause  des 
Keuschlere  Andreas  Pensold  auf  der  „Taschen",  fanden  den  über  der  Thür 
Hegenden  Schlüssel,  plünderten  die  Kästen,  aus  denen  sie  die  Sachen 
auf  den  Boden  streuten  und  durchwühlten  die  Betten.  Die  4jährige 
Justine  Pensold,  die  ihrer  Mutter  aus  dem  Garten  durch-  und  in  die 
Wohnung  gegangen  war,  genirte  sie  hierbei  nicht  Das  Kind  lief 
zur  Mutter  hinaus  und  rief  ihr  zu:  „Mutter,  grausliche  Buben I"  Die 
Mutter  aber  schenkte  dem  Kinde  kein  Gehör.  Die  Diebe  fanden  zum 
Glück  nur  2*  K,  einen  Ring  und  2  Cigarren,  nicht  aber  die  Brief- 
tasche mit  dem  Gelde.  Gegen  5  Uhr  Nachmittags  öffneten  sie  das 
Hausthor  der  Juliane  Reisinger  vulgo  Grabenseppl  in  Schrems  bei 
Fladnitz  mit  der  unter  dem  Dach  in  einer  Stellage  versteckten  Schnalle, 
plünderten  die  Kästen  und  stahlen  Geld,  eine  Uhr  und  ein  Messer. 

Am  3.  Juli  zwischen  9  und  10  Uhr  Vormittags  öffneten  sie  die 
Hausthür  der  Keuschlerin  Margarethe  Hollantsch  in  Haufenreith  auf 
gleiche  Weise,  stahlen  Baargeld  und  eine  Uhr.  Sie  wanderten  nach 
Arzberg,  zechten  dort  und  wandten  sich  dann  gegen  Graz.  Am  5.  Juli 
gegen  1 1  Uhr  Vormittags  schlichen  sie  in  das  Haus  des  Vincenz 
Schweinzger  vulgo  Postmeister  in  Eisenberg,  Gemeinde  Grambach. 
Nestl  erbrach  mit  einem  Schusterhammer  die  versperrte  Lade  eines 
Kleiderkastens.  Sie  entwendeten  Geld  und  Uhren  im  Gesammtwerthe 
von  76  K.  Schon  um  Mittag  machte  sich  die  Gendarmerie  an 
ihre  Verfolgung.  Um  5  Uhr  Nachmittags  traf  Postenführer  Friedrich 
Theierl  die  beiden  Strolche  in  Hart,  Gemeinde  Raaba.  Sie  folgten 
ihm  anfänglich  willig,  rissen  aber  bei  der  Ziegelei  aus.  Theierl  fasste 
den  Reinthaler,  während  Nestl  im  Wald  gegen  Petersbergen  verschwand. 
Nachdem  Theierl  den  Reinthaler  gefesselt  und  den  Bauernburschen 
zur  Ueberwachung  gegeben  hatte,  machte  er  sich  mit  mehreren  Ar- 
beitern an  die  Verfolgung  des  Nestl.  Die  Ziegelmacher  Friedrich  Urdl 
und  Michael  Grach  hatten  ihn  fast  erreicht,  als  Nestl  Kehrt  machte, 
aus  seinem  Stiefelschaft  einen  Revolver  hervorzog  und  ihn  auf  die 
beiden  Arbeiter  anlegte.  Auf  diese  Weise  gelang  es  Nestl,  nach 
Graz  zu  entkommen,  woselbst  er  seine  Freundinnen  aus  den  letzten 
Junitagen,  Oi Iii  Kohl  und  Maria  Brodnik,  in  einer  Kaffeeschänke  in 
der  Dominikanergasse  aufsuchte.  Der  Gendarm  Theierl  war  ihm  bis 
zur  städtischen  Sicherheitsbehörde  nachgeeilt  und  machte  sich  auf  die 
Verfolgung  Nestl's,  wobei  ihm  der  Wachmann  Karl  Wachschütz  Assi- 


Digitized  by  Google 


Zwei  Knaben  als  Raubmörder. 


197 


stenz  leistete.  Bei  Beintbaler  hatte  man  eine  Gruppenphotographie, 
ihn,  Nestl  und  Cacilia  Kohl  darstellend,  gefunden,  weshalb  die  beiden 
Wachorgane  sich  in  die  Kaffeeschänke  anf  die  Suche  begaben.  Nestl 
hatte  sich  bereits  entfernt,  wurde  aber  von  Wachschütz  bald  in  der 
Schulgasse  getroffen,  worauf  ihn  dieser  verhaftete.  Nestl -Hörzer 
suchte  sich  loszureissen,  griff  in  seine  innere  Rocktasche  nach  seinem 
Revolver,  konnte  ihn  aber  nicht  herausziehen,  weil  sich  der  Hahn  in 
der  Tasche  verfangen  hatte,  versetzte  dem  Wachschütz  mehrere  Stösse, 
sodass  dieser  beinahe  zu  Fall  gekommen  wäre,  bis  Theierl  herzukam 
und  dem  Nestl  das  Bajonett  auf  die  Brust  setzte. 

Die  beiden  Raubmörder  wurden  nun  dem  Landesgerichte  Graz 
eingeliefert,  hierauf  nach  Leoben  überstellt,  von  dort  aber  nach  Ent- 
scheidung über  die  Zuständigkeitsfrage  wieder  nach  Graz  befördert. 
Am  13.  August  hatte  Nestl  beim  Kreisgericht  Leoben  einen  Ausbruchs- 
versuch gemacht,  indem  er  die  Mauer  über  dem  Fussboden  durchbrach. 
Am  19.  August  erfolgte  die  Escorte  nach  Graz.  Nestl  wurde  von 
zwei  Gendarmen  begleitet,  Reintbaler  von  einem.  Beide  Gefangene 
waren  gefesselt.  Als  die  Escorte  gegen  5  Uhr  Nachmittags  vor  dem 
Landesgerichtsgebäude  angelangt  war  und  nach  dem  grossen  Thore 
des  Gefängnisstractes  einbog,  machte  Nestl  einen  gewaltigen  Sprung 
nach  rechts  in  die  Steyrergasse.  Der  Zimmerputzer  Franz  Egger  sass 
gerade  in  einem  Gasthause  und  sah  einen  von  zwei  Gendarmen  ver- 
folgten Burschen  in  die  Maigasse  einbiegen.  Egger  setzte  sich  rasch 
aufs  Rad  und  fuhr  dem  Burschen  nach,  der  ihm  in  der  Brockmann- 
gasse entgegenlief.  Egger  sprang  vom  Rad,  packte  Nestl,  der  ihm 
zuschrie:  „Du  Hund,  lass  mich  aus!"  und  der  mit  den  Zähnen  nach 
ihm  bise,  am  Rock,  versetzte  ihm  einen  Schlag  auf  die  Zähne  und 
gab  ihm,  da  Nestl  ihm  mit  der  rechten  Hand  das  Gesicht  zerkratzeD 
wollte,  einen  Stoss  in  die  Magengegend,  sodass  Nestl  überwältigt  und 
in7s  Gefangenhaus  gebracht  werden  konnte,  das  mit  ihm  einen  der 
gefährlichsten  Verbrecher  aufnahm,  denen  sich  je  seine  Thore  öffneten, 
und  der,  höchst  bezeichnend,  bei  seinem  Eintritt  dem  Gefangenauf- 
seber zurief:  „Ach  was,  a  zwanzig  Jahrl'n  werdend  halt  werden,  da 
is  ja  nix  dahinter".  „Ja,"  meinte  der  Aufseher,  „wenn's  nur  nit  gar 
der  Strick  wird!"    „Kann  man  a  nix  machen",  schloss  Nestl. 

Die  k.  k.  Staatsanwaltschaft  Graz  erhob  auf  Grund  dieses  Sach- 
verhaltes gegen  Johann  Nestl  und  Jobann  Reintbaler  die  Anklage 
wegen  Verbrechens  des  meuchlerischen  Raubmordes  und  zwar  gegen 
Beide  als  Mitthäter,  wegen  Verbrechens  des  versuchten  Wilddiebstahls, 
wegen  Verbrechens  des  qualificirten  Diebstahls,  wegen  Uebertretung 
der  lAndstreicherei  und  des  unbefugten  Waffentragens,  gegen  Nestl 


Digitized  by  Google 


198 


VIII.  Amschl 


allein  überdies  auch  wegen  Verbrechens  der  versuchten  Nothzucht  und 
des  dreifach  qualificirten  Raubes  an  Anna  Theissl,  wegen  bewaffneten 
Widerstandes  gegen  den  in  Ausübung  Dienstes  befindlichen,  be- 

eideten Jagdaufseher  Aegydius  Eisbacher,  wegen  Verbrechens  der  Er- 
pressung, verübt  durch  gefährliche  Bedrohung  des  Polizeiwachmanns 
Karl  Wachschütz,  der  Arbeiter  Grach  und  ürdl  und  des  Zimmerputzer? 
Egger,  um  die  Unterlassung  seiner  Festnahme  zu  erzwingen,  wegen 
Verbrechens  der  Urkundenfälschung,  wegen  Uebertretung  des  Betruges 
durch  üerauslockung  von  Leihkauf,  wegen  Uebertretung  der  Falsch- 
meldung und  des  Fortkommens  mit  fremden  Documenten. 

Die  Hauptverhandlung  vor  dem  Schwurgerichtshof  in  Graz  fand 
am  12.  und  13.  November  1902  unter  grossem  Zulauf  des  Publicums  statt. 

Johann  Nestl  und  Johann  Reinthaler  erschienen  in  ihren  Kleidern, 
die  Beinkleider  in  hohe  Röhrenstiefel  gesteckt,  Nestl  mit  einer  schweren 
silbernen  Uhrkette,  daran  eine  grosse  Silbermünze  baumelte.  Nestl 
trug  sein  flachsblondes  Haar  nach  vorn  sorgfältig  in  die  Stirne  ge- 
kämmt Seine  blauen  Augen  blickten  keck  umher,  sein  längliches 
Gesicht  schien  nicht  unsympathisch,  die  fein  gebogene,  längliche  Nase, 
die  bartlosen,  regelmässigen  Lippen  verliehen  ihm  ein  hübsches  Profil, 
seine  Gestalt  war  für  sein  Alter  gross,  zwar  schlank,  aber  kräftig  und 
elastisch,  seine  Hände  auffallend  klein  und  wohlgeformt. 

Reinthaler  ist  grösser  als  Nestl,  sein  Ausseben  kindlicher,  seine 
Gestalt  gröber,  das  Gesicht  rund,  die  Lippen  aufgeworfen,  die  Nase 
stumpf  und  etwas  aufgestülpt,  die  Stimme  tief  und  kräftig,  wie  die 
eines  erwachsenen  Mannes. 

Nestl  benahm  sich  während  der  ganzen  Verhandlung  frech  und 
selbstgefällig,  Reinthaler  weit  anständiger,  aber  viel  rückhältiger. 

Nestl  gestand  alle  seine  Tbaten  mit  cynischer  Offenheit  ein,  nur 
die  Nothzucht  und  den  Raub  an  Anna  Theissl  stellte  er  mit  Ent- 
schiedenheit in  Abrede.  Er  behauptete,  die  Erhebungen  ob  seines 
Alibis  am  Tage  der  That  seien  „lüderlich"  geführt  worden;  „i  bin  a 
nixnutziger  Mensch,  aber  dös  hab'  i  net  than."  Er  schämte  sich  offen- 
bar seines  schlechten  Geschmackes,  nicht  nur  vor  dem  Publicum, 
sondern  auch  vor  Reinthaler.  Als  ihn  der  Vorsitzende  befragte,  wie 
er  sich  in  Hieflau  und  bei  seiner  Escorte  ins  Grazer  Landesgericht 
der  Fesseln  so  rasch  entledigen  konnte,  erwiderte  er  mit  selbstge- 
fälligem Lächeln:  „Das  ist  meine  Geschicklichkeit*'. 

Bei  Besprechung  des  Einbruches  in  die  Baukanzlei  des  Stadt- 
baumeisters Wolf  meinte  er,  ,,ieh  hab'  müssen  einbrechen,  weil  ich  ein 
Arbeitsbuch  gebraucht  hab'."  Das  Arbeitsbuch  des  Julian  Schuster 
will  er  in  Graz  von  einem  Unbekannten  um  6  K,  jenes  des  Konrad 


Digitized  by  Google 


Zwei  Knaben  als  Raubmörder. 


199 


Klampfer  auf  der  Wanderschaft  bei  Leoben  um  8  K  gekauft  haben. 
Dem  Klampfer  war  es,  als  er  am  Fusse  des  Annaberges  bei  Leoben 
schlief,  nebst  10  K  gerade  um  jene  Zeit  gestohlen  worden,  als  Nestl 
auf  der  Wanderschaft  von  Waidhofen  jan  der  Ybbs  nach  Steiermark 
sich  befand,  also  in  der  Zeit  vom  16.  bis  22.  März  1902. 

Bei  der  Hauptverhandlung  gestand  Nestl  ausdrücklich  zu,  zwei 
Schüsse  auf  Oswald  Krammer  abgegeben  zu  haben,  nachdem  Rein* 
thaler  zuerst  auf  Krammer  gezielt,  geschossen,  aber  gefehlt  hatte.  Er 
selbst  habe  Krammer  nicht  durchsucht,  sondern  nur  Reinthaler,  was 
auch  vollkommen  glaubwürdig  klang,  da  Nestl  Krammer's  Jagdtasche 
durchsuchte,  während  Reinthaler  den  linken  Hosensack,  der  umge- 
stülpt und  heraushängend  gefunden  worden  war,  plünderte. 

Reinthaler  behauptet  dagegen,  der  Schuss  sei  ihm  zufällig  losge- 
gangen, erst  auf  Nestl's  zweiten  Schuss  sei  Krammer  zu  Boden  gestürzt 

Nestl  gestand  auch,  Weissl's  Sparkassabuch  gestohlen  zu  haben,  wo- 
bei Reinthaler  bemerkte,  „wenn  wir  nix  haben,  soll  er  auch  nix  haben*. 

Beim  Diebstahl  an  Vincenz  Schweinzger  in  Grambach  bei  Graz  am 
5.  Juli  1902  haben  sie  sich  eines  Fiakers  bedient,  um  an  den  Tbatort  zu 
gelangen;  dies  sei  zu  ihrer  persönlichen  Sicherheit  noth wendig  gewesen; 
sie  haben  sich  öftere  eines  Fiakers  bedient,  um  nicht  erkannt  zu  werden. 

In  der  Untersuchungshaft  hatte  sich  Nestl  geäussert,  es  wäre  das 
Beste  gewesen,  er  hätte,  wie  der  Bauer  „hin41  gewesen  ist,  auch  den 
Reinthaler  erschossen,  dann  säss'  er  heut  nicht  hier.  — 

Die  Geschworenen  bejahten  sämmtliche  an  sie  gestellten  Fragen 
und  zwar  nahezu  alle  einhellig. 

Nach  dem  österreichischen  Strafgesetze  (§  52)  ist  anstatt  der  Todes- 
oder lebenslänglichen  Kerkeretrafe  auf  schweren  Kerker  zwischen  zehn 
und  zwanzig  Jahren  zu  erkennen,  wenn  der  Verbrecher  zur  Zeit  des 
begangenen  Verbrechens  das  Alter  von  zwanzig  Jahren  noch  nicht 
zurückgelegt  hat;  der  Gerichtshof  ist  jedoch  nach  §  33S  St.  P.  0.  be- 
fugt, die  Strafe  wegen  des  Zusammentreffens  sehr  wichtiger  und  über- 
wiegender Milderungsumstände  bis  auf  drei  Jahre  herabzusetzen. 

Johann  Nestl  wurde  zu  zwanzig,  Reinthaler  zu  zwölf  Jahren 
schweren  Kerkers,  ergänzt  durch  ein  hartes  Lager  vierteljährig,  ver- 
schärft bei  Nestl  durch  einsame  Absperrung  in  dunkler  Zelle,  bei  Rein- 
thaler durch  Fasten  am  16.  Juni  j.  J.  verurtheilt  Zugleich  wurde 
ihre  Anhaltung  in  einer  Zwangsarbeitsanstalt  nach  verbüsster  Strafe 
für  zulässig  erklärt.  Beide  traten  ihre  Strafe  an  und  verzichteten 
auf  jedes  Rechtsmittel,  Nestl  mit  der  Bemerkung  „nutzt  eh'  nix,  kann 
man  nix  machen !"  —  Nach  Schluss  der  Verhandlung  wendete  sich 
Nestl  höhnisch  lachend  mit  einer  tiefen  Verbeugung  gegen  das  Publicum. 

Archiv  für  Kiiminjüanthropolosie.  XI.  14 


Digitized  by  Google 


IX. 


Ein  Opfer  platonischer  Liebe. 

Von 

Hans  Sehneiokert,  Rechtspraktikant  in  München. 

Am  6.  Juni  vorigen  Jahres,  Abends  um  7  Uhr,  verbreitete  sich 
in  der  Halbmillionenstadt  München  wie  ein  Lauffeuer  die  Kunde,  dass 
ein  Grieche  seiner  Geliebten  aufgelauert  und  sie  erschossen  habe. 
Einen  näheren  Grund  hierfür  wusste  man  in  bestimmter  Weise  nicht 
anzugeben,  zumal  da  das  Motiv  zur  That  Vielen  heute  noch  ein 
Räthsel  ist. 

I.  Die  Vorgeschichte  dieses  nicht  wenig  interessanten  Kriminalfalles 
ist  Folgende: 

Constantinos  Kentros,  geboren  am  24.  April  1S69  zu  Patraa 
in  Griechenland,  kam  im  Jahre  1 895  zum  ersten  Mal  nach  München, 
trat  dort  bei  einem  Friseur  in  Stellung,  verliess  aber  bald  darauf 
wieder  diese  Stadt  und  hielt  sich  u.  A.  auch  einmal  in  Berlin  auf. 
Im  Jahre  1S97  kam  er  wieder  nach  München  und  hielt  sich  hier 
dauernd  auf  bis  zu  seiner  Verhaftung  am  6.  Juni  vor.  Jahres.  Am 
1.  August  1899  errichtete  er  ein  selbstständiges  Friseurgeschäft  in  der 
Herzogstrasse  und  gab  sich  auch  jetzt  ernsthaft  mit  dem  Gedanken 
ab,  als  selbstständiger  Mann  zu  heirathen.  Bald  nach  diesem  Zeit- 
punkte wurde  er  aufmerksam  auf  ein  junges  hübsches  Mädchen,  das 
öfters  an  seinem  Laden  vorbeikam  und  zufälliger  Weise  ihm  gegen- 
über bei  den  Eltern  wohnte.  Es  war  die  damals  erst  15  Jahre  alte 
Therese  H.,  Tochter  des  Vorarbeiters  H.  Er  grüsste  sie,  wenn  er  sie 
sah,  ohne  aber  jemals  den  Muth  gehabt  zu  haben,  sie  anzureden. 
Eine  heftige  Leidenschaft  erfasste  gar  bald  den  jungen  Griechen;  er 
liebte  das  Mädchen,  wie  er  des  öfteren  angab,  ganz  platonisch  und 
mit  der  ernstesten  Absicht,  das  Mädchen  auch  zu  heirathen,  da  er  es 
für  ordentlich  und  sittsam  hielt.  Den  Leuten  seiner  Umgebung  konnte 
er  diese  Absicht  nicht  länger  verheimlichen  und  wurde  jedes  Mal 
leidenschaftlich  erregt,  wenn  diese  ihm  unter  den  verschiedensten,  einen 


Digitized  by  Google 


Ein  Opfer  platonischer  Liebe. 


201 


Verzicht  auf  das  Mädchen  bezweckenden  Einwänden  seine  Absicht 
auszureden  suchten.  Der  Einwand,  dass  das  Mädchen  viel  zu  jung 
sei,  dass  es  noch  gar  nichts  von  Liebe  wisse  und  daher  unmöglich 
eine  Neigung  zu  ihm  haben  könne,  brachte  ihn  am  meisten  aus  seiner 
Ruhe,  zumal  er,  wie  er  angab,  durch  das  Verhalten  des  Mädchens  zur 
Ueberzeugung  kam,  dass  es  auch  eine  Neigung  zu  ihm  haben  müsse. 
So  legte  er  insbesondere  das  freundliche  Danken  des  Mädchens  beim 
Grüssen  zu  seinen  Gunsten  aus,  will  auch  mit  dem  Mädchen,  wenn 
es  aus  dem  Fenster  zu  ihm  herüber  sah,  günstig  zu  deutende  Blicke 
und  Zeichen  gewechselt  haben.  Und  als  Therese  H.  in  letzter  Zeit 
als  Buchhalterin  in  einem  Geschäft  eingetreten  und  daher  seltener  zu 
Hause  war  wie  sonst,  will  er  sie  durch  Zeichen  —  zum  Fenster  des 
Mädchens  hin  —  gefragt  haben,  wo  sie  während  des  Tages  sei,  worauf 
er  ebenfalls  durch  Zeichen  die  Antwort  erhalten  haben  will,  dass  sie 
Buchhalterin  sei.  Daraufhin  sei  er  ihr  einmal  nachgegangen  und 
habe  so  erfahren,  wo  sie  als  Buchhalterin  beschäftigt  sei,  und  habe 
so  auch  die  Zeit  ihres  täglichen  Austrittes  aus  dem  Geschäfte  erforscht 
Von  diesen  gegenseitig  gewechselten  Zeichen  will  eine  Zeugin,  die 
Kentros  zu  beobachten  Gelegenheit  hatte,  nie  etwas  gemerkt  haben. 

Am  29.  Mai  vorigen  Jahres  fasste  Kentros  den  Entschluss,  den 
Vater  des  Mädchens  um  die  Hand  seiner  Tochter  zu  bitten  und  lud 
ihn  unter  dem  Vorgeben,. etwas  mit  ihm  sprechen  zu  wollen,  ein,  in 
seinen  Laden  zu  kommen,  was  auch  geschah.  Als  dieser  Kentros 
Absicht  erfuhr,  erklärte  er  ihm  die  Unmöglichkeit  der  Erfüllung  seines 
Wunsches,  da  seine  Tochter  noch  zu  jung  und  auch  lungenleidend 
sei.  Diese  nicht  erwartete  Abweisung  durch  den  Vater  brachte  Kentros 
in  der  Folgezeit  der  Verzweiflung  nahe.  Er  vernachlässigte  von  jetzt 
an  sein  Geschäft,  das  lieben  war  ihm  ganz  gleichgültig.  Acht  Tage 
etwa  vor  der  That  fasste  er  Selbstmordgedanken,  wurde  aber,  wie  er 
selbst  angab,  durch  seinen  13 jährigen  Neffen,  den  er  nach  dem  Tode 
dessen  Vaters  aus  Griechenland  zur  Erziehung  zu  sich  genommen 
hatte,  und  der  ihn  bat,  ihn  nicht  allein  hier  zu  lassen,  wieder  von 
diesen  Gedanken  abgebracht,  ohne  sie  aber  ganz  aufzugeben.  In  seiner 
Verzweiflung  wandte  sich  Kentros  an  einen  in  seiner  Nähe  wohnenden 
Geistlichen  um  Rath,  der  ihm,  als  er  Kentros  von  seinem  Entschluss,  das 
junge  Mädchen  unbedingt  heirathen  zu  wollen,  nicht  abzubringen  glaubte, 
anrieth,  das  Mädchen  einmal  selbst  zu  fragen,  ob  es  ihn  wolle.  Das  war 
am  Abend  des  S.Juni,  und  am  nächsten  Tag  befolgte  Kentros  diesen  Rath- 
schlag und  beging,  als  er  sich  durch  eine  unerwartete  abweisende  Ant- 
wort des  von  ihm  jetzt  zum  ersten  Male  angeredeten  Mädchens 
in  allen  seinen  Hoffnungen  getäuscht  sah,  die  verbrecherische  That. 

14* 


Digitized  by  Google 


202  IX.  ScuxriCKEBT 

Ueber  die  That  selbst  sind  noch  folgende  Einzelheiten  bekannt 
und  von  Interesse:  Am  Abend  des  6.  Juni,  kurz  vor  7  Uhr,  wartete 
Kentros  auf  die  Ii,  bis  diese  ans  dem  Geschäft  kam,  ging  ihr  nach 
bis  zu  der  unweit  von  diesem  Geschäft  gelegenen  Theklapost,  wo  die 
H.  Briefe  aufzugeben  hatte.  Als  sie  von  da  wieder  auf  die  Strasse 
kam ,  trat  Kentros  auf  sie  zu ,  grüsste  sie  und  redete  sie  hier  zum 
ersten  Mal  an,  etwa  mit  den  Worten:  „Fräulein  Therese,  ich  habe  ein 
paar  ernste  Worte  mit  Ihnen  zu  reden".  Das  Mädchen  aber  machte 
eine  abweisende  Bewegung,  um  Kentros  verstehen  zu  geben,  daas  sie 
nichts  hören  wolle.  Dieses  abweisende  Verhalten  der  H.,  in  dem 
Kentros,  wie  er  angab,  eine  Verachtung  seiner  Person  fühlte,  brachte 
ihn  in  helle  Verzweiflung,  er  zog  einen  Revolver  aus  der  Tasche  und 
feuerte  aus  unmittelbarer  Nähe  einen  Schuss  auf  das  Mädchen,  das, 
ins  Herz  getroffen,  nach  einigen  Augenblicken  lautlos  zu  Boden  stürzte. 
Ein  zweiter  Schuss,  den  Kentros  auf  sich  selbst  gerichtet  hatte,  war 
erfolglos,  da  die  Kugel  nur  bis  auf  die  Haut  drang,  ohne  diese  jedoch 
zu  verletzen,  wie  sich  nachträglich  herausstellte.  Dem  ihn  wider- 
standslos verhaftenden  Schutzmann  gegenüber  entschuldigte  er  seine 
That  mit  dem  Vorbringen,  er  sei  in  das  Mädchen  verliebt  gewesen 
und  Bie  wollten  zusammen  sterben.  Während  Postbedienstete  das  be- 
wusstlose  und  zum  Tod  verwundete  Mädchen  in  das  Postgebäude 
trugen,  wo  es  alsbald  seinen  Geist  aushauchte,  entzog  ein  Schutzmann 
den  Thäter  den  Angriffen  der  wüthenden  sich  ansammelnden  Volks- 
menge und  brachte  ihn  in  einer  Droschke  in  polizeilichen  Gewahrsam. 

Ueber  das  Verhalten  des  Thäters  vor  und  nach  der  That  geben 
uns  dessen  Aussagen,  soweit  möglich  durch  Zeugen  bestätigt,  noch 
näheren  Aufschluss: 

Zwei  Tage  vor  der  That  steckte  er  einen  Revolver  zu  sich,  den 
er  kurz  vorher  bei  einem  Tändler  gegen  einen  anderen  eintauschte. 
Er  fühlte  Bich  in  der  letzten  Zeit  vor  der  That  lebensüberdrüssig, 
melancholisch,  nervös  gereizt,  lief  viel  allein  herum.  Am  Morgen  des 
6.  Juni,  dem  Tage  der  That,  erhob  er  bei  der  hiesigen  Sparkasse  seine 
Spareinlage  im  Betrage  von  230  Mark,  damit  sie  sein  hülfloser  Neffe 
für  den  Lebensunterhalt  oder  für  die  Reise  in  seine  Heimath  verwenden 
könne.  Im  Einklang  mit  den  von  Kentros  geäusserten  Selbstmord- 
gedanken steht  auch  eine  kurze  Aufzeichnung,  die  er  am  gleichen 
Vormittag  in  sein  Notizbuch  in  neugriechischer  Sprache  machte.  Sie 
enthielt  nach  seiner  Angabe,  die  mit  der  Uebersetzung  eines  Sach- 
verständigen übereinstimmt,  den  Gedanken,  dass  er  durch  den  Ent- 
schluss  des  Vaters  seiner  Geliebten  an  den  Rand  des  Grabes  getrieben 
worden  sei,  und  dass  man  seinen  Leichnam  beim  Auffinden  auf  die 


Digitized  by  Google 


Ein  Opfer  platonischer  Liebe.  203 

Strassen  Münchens  werfen  solle,  womit  er,  wie  er  selbst  erklärte,  sein 
Einverständnis«  mit  der  Lehre  der  katholischen  Kirche,  die  dem  Selbst- 
mörder das  kirchliche  ßegräbniss  verweigert,  zum  Ausdruck  bringen 
wollte. 

Kentros'  Leumund  war  ungetrübt  Die  Straf  liste  enthielt 
keinen  Eintrag;  nach  seiner  eigenen  Angabe  wurde  er  einmal  mit 
6  Mark  Strafe  belegt,  weil  er  einem  Landsinanne,  durch  den  er  sich 
beleidigt  fühlte,  eine  Ohrfeige  gab.  Seine  früheren  Lehrmeister  und 
Geschäftskameraden  bekundeten  übereinstimmend,  dass  Kentros  im 
Geschäft  ein  fleissiger,  sparsamer  und  zuverlässiger  Arbeiter  gewesen; 
andere  wussten  auch  zu  bezeugen,  dass  er  ein  braver,  redlicher  und 
frommer  Mensch  gewesen  sei,  ferner  dass  er  leicht  reizbar  sei,  be- 
sonders wenn  man  an  seiner  Ehrenhaftigkeit  zweifle.  Auch  Wider- 
spruch konnte  er  nicht  gut  vertragen.  Dass  er  sparsam  war,  beweist 
sein  selbstständiges  schuldenfreies  Geschäft,  zu  dessen  Einrichtung  er 
haare  Darlehn  aufnahm,  die  er  bald  wieder  aus  seinen  Einnahmen 
zurückbezahlte.  Die  230  Mark  betragende  Spareinlage  rührte  auch 
von  seinen  Arbeitseinkünften  her;  dabei  unterstützte  er  noch  seinen 
13jährigen  Neffen  und  seine  jetzt  70  Jahre  alte  Mutter,  sowie  seine 
Schwester,  die  beide  in  Griechenland  verwitwet  leben.  Seine  Lebens- 
weise war  anspruchslos  und  nüchtern;  im  Genuss  alkoholischer  Ge- 
tränke war  er  sehr  massig,  dagegen  rauchte  er  stark  Cigaretten.  Auch 
bezüglich  der  Befriedigung  sexueller  Bedürfnisse  konnte  ein  tadelns- 
wert b  es  Verhalten  des  Kentros  nicht  nachgewiesen  werden. 

Aus  seiner  Jugendzeit  gab  Kentros  noch  einige  bemerkenswerthe 
Daten  an:  Als  Freiwilliger  machte  er  den  griechisch-türkischen  Krieg, 
sowie  die  Expedition  nach  Kreta  mit  Er  war  als  Kind  immer  schwäch- 
lich und  nervös  und  machte  auch  mehrere  Kinderkrankheiten  durch, 
was  seine  greise  Multer,  die  zur  Schwurgerichtsverhandlung  hierher 
gereist  war,  auch  bestätigte.  Selbstmord  oder  Geisteskrankheiten  traten 
in  seiner  Familie  niemals  auf;  doch  glaubten  einige  Zeugen,  bei  Kontros 
einen  Hang  zur  Melancholie  entdeckt  zu  haben. 

Die  getödtete  H.  war  ein  unbescholtenes  Mädchen. 

Aus  dem  Gutachten  des  Landgerichtsarztes  Dr.  II.,  der  auch 
die  Secrion  der  Leiche  vorgenommen  hatte,  ist  Folgendes  hervorzuheben : 

Das  12  mm  lange  Geschoss  war  dem  Mädchen  in  der  Nähe  der 
linken  Brustwarze  in's  Herz  eingedrungen,  durchbohrte  die  vordere 
Wand  der  rechten  Herzkammer,  die  Scheidewand  zwischen  den  beiden 
Herzkammern,  sowie  die  hintere  Wand  der  linken  Herzkammer.  Im 
Wundcanal  wurde  ein  kleines  Stück  Draht  aufgefunden,  das  von  einem 
Kleidungsstück  abgerissen  und  mit  der  Kugel  eingeführt  sein  musste. 


Digitized  by  Google 


204 


IX.  SCHKKICK 


Die  Geschlecbtetbeile  des  Mädchens  waren  in  jungfräulichem  Zu- 
stand; an  der  Lunge  wurden  einige  Tuberkeln  entdeckt. 

Ueber  den  körperlichen  und  geistigen  Zustand  des  An- 
geklagten wurde  angegeben,  dass  dieser  bei  seiner  kleinen  Statur  ganz 
normal  entwickelt  und  zur  Zeit  körperlich  und  geistig  vollkommen 
gesund  sei.  Eine  flache  glänzende  Narbe,  in  der  Magengegend  des 
Angeklagten  wahrzunehmen,  scheint  der  zweite  Schuss,  den  er  un- 
mittelbar nach  der  That  auf  Bich  gerichtet  hatte,  hinterlassen  zu  haben. 

Das  Motiv  zur  That  habe  keine  krankhafte  Anlage  zur  Grund- 
lage gehabt,  sondern  lediglich  einen  durch  die  Abweisung  verursachten 
Kummer;  der  Angeklagte  habe  sonach  in  einem  erregten  Zustande 
gehandelt,  durch  den  seine  freie  Willensbestimmung  zwar  beeinträchtigt, 
aber  nicht  ausgeschlossen  worden  sei. 

Oberarzt  Dr.  II.  von  der  hiesigen  Kreisirrenanstalt  kam  zu  dem 
gleichen  Resultate  wie  Landgerichtsarzt  Dr.  H.  Er  bezeichnete  den 
Angeklagten  als  einen  abnorm  leidenschaftlichen  Menschen,  der,  wie 
im  gewöhnlichen  Leben  durch  einen  unbedeutenden  Widerspruch  auf- 
geregt, so  durch  die  für  ihn  eine  Verachtung  seiner  Person  bedeutende 
Abweisung  des  Mädchens  zu  dessen  Tödtung  hingerissen  worden  sei. 

Am  28.  October  fand  die  Strafthat  in  einer  etwa  sechsstündigen 
Verhandlung  vor  dem  oberbayerischen  Schwurgericht  in  München  seine 
Erledigung.  Die  den  Geschworenen  vorgelegten  Fragen  lauteten  1.  auf 
Todtschlag,  2.  auf  mildernde  Umstände;  auf  Antrag  des  Vertheidigers 
wurden  noch  zwei  weitere  Fragen  diesen  zugefügt:  3.  auf  vorsätzliche 
Körperverletzung  mit  nachgefolgtem  Tod,  4.  auf  mildernde  Umstände. 
Der  Staatsanwalt  beantragte,  nachdem  die  Geschworenen  die  beiden 
ersten  Fragen  bejaht  hatten,  eine  Gefängnissstrafe  von  drei 
Jahren  sechs  Monaten,  welche  dem  Angeklagten  auch  zuerkannt 
wurden. 

II.  Der  an  sich  ganz  einfache  Thatbestand  dieses  Kriminalfalles 
giebt  Veranlassung  zur  Erörterung  einiger  interessanter  psycholo- 
gischer Fragen. 

Im  Vordergrund  steht  natürlich  die  Frage :  Hatte  das  junge  Mäd- 
chen eine  Ahnung  von  der  leidenschaftlichen  Liebe  des  Griechen? 
Die  Eltern  veraeinen  dies  unter  allen  Umständen;  directe  überzeugende 
Anhaltspunkte  sind  auch  keine  dafür  vorhanden.  Ein  Verkehr  zwischen 
beiden  bestand  nicht;  ob  die  angebliche  geheime  Verständigung  durch 
Wechseln  von  Zeichen  aus  der  Ferne  in  Wirklichkeit  stattgefunden 
hat,  hängt  zunächst  von  der  Glaubwürdigkeit  des  Kentros  ab.  Seine 
Aussagen  sind,  wie  aus  dem  ganzen  Verlauf  des  Strafverfahrens  zu 
erkennen  ist,  durchweg  glaubwürdig.    Ein  Widerspruch,  auf  den  ich 


Digitized  by  Google 


Ein  Opfer  platonischer  Liebe. 


20b 


unten  noch  näher  eingehen  werde,  fand  sich  allerdings  in  seinen  An- 
gaben, wurde  aber  durch  ihn  selbst  in  zufriedenstellender  Weise  ge- 
löst. Aber  Unwahrheiten,  die  eine  Besserstellung  seiner  schlimmen 
Lajje  hätten  bezwecken  sollen,  hat  Kentros  eigentlich  nie  behauptet. 
Dass  Kentros  die  H.  grüsete,  wenn  er  sie  sah,  und  diese  dankte,  ist 
nicht  ohne  Weiteres  zu  bezweifeln,  ebenso  nicht,  dass  Kentros  zu  dem 
Fenster,  aus  dem  die  H.  schaute,  hinblickte  und  Zeichen  machte,  um 
deren  Aufmerksamkeit  auf  sich  zu  lenken.  Dass  diese  aber  die  Zeichen 
bemerkte  und  sich  Mühe  gab,  sie  zu  verstehen  und  zu  beantworten, 
ist  nicht  leicht  anzunehmen;  denn  wenn  sie  Kentros  Zeichen  beachtet 
und  beantwortet  hätte,  so  hätte  Kentros  sicher  öfters  Gelegenheit  ge- 
funden, solche  Zeichen  zum  Zwecke  einer  Verständigung  mit  der  H. 
zu  wechseln,  und  wäre  Kentros  durch  die  offensichtliche  Bereitwillig- 
keit der  H.,  mit  ihm  zu  sprechen,  auch  zu  mündlichen  Unterredungen 
ermuthigt  worden.  Kentros  hat  aber  nie  mit  dem  Mädchen  Worte  ge- 
wechselt; sein  Gestündniss  in  dieser  Richtung  hat  auch  nie  Jemand 
bestritten.  Andererseits  aber  hätten,  wenn  Zeichen  mit  beiderseitigem 
Bewusstsein  und  Einveretändniss  gewechselt  worden  wären,  Leute 
aus  Kentros'  Nachbarschaft  diese  zweifellos  bemerken  müssen,  da 
Kentros  von  seinem  zu  ebener  Erde  gelegenen  Friseurladen  aus  zu 
einem  höhergelegenen  Stockwerke  hin  solche  Zeichen  unbeobachtet 
nicht  leicht  hätte  machen  können.  Dazu  kommt  noch  Kentros'  ausser- 
ordentliche Anlage  zur  Autosuggestion,  die  ihm  bei  seiner  regen 
Phantasie  und  Einbildungskraft  zu  den  optimistischsten  Ueberzeugungen 
brachte.  So  behauptete  auch  Kentros,  dass  das  Mädchen,  von  dessen 
Neigung  zu  ihm  er  felsenfest  überzeugt  war,  die  abweisende  Antwort 
des  Vaters  erfahren  haben  und  dadurch  sehr  traurig  gestimmt  worden 
sein  müsse,  da  er  es  eines  Tages  weinend  am  Fenster  stehen  gesehen, 
die  Augen  mit  dem  Taschentuch  verdeckend. 

Es  ist  also  nicht  anzunehmen,  dass  die  H.  die  Liebe  des  Kentros 
zu  ihr  fühlte  und  erwiderte,  während  sie  aber  von  dessen  Neigung 
zu  ihr  sehr  leicht  Kenntniss  erhalten  haben  kann,  da  ja  Kentros  mit 
dieser  und  jener  Nachbarin  öfters  über  dieses  Thema  sprach  und  kein 
Geheimniss  daraus  machen  wollte.  Der  Vater  der  H.,  den  Kentros 
bat,  von  seiner  Unterredung  mit  ihm  Niemandem  etwas  mitzutheilen, 
wird  wohl  kaum  über  diesen  Punkt  mit  seiner  jungen  Tochter  ge- 
sprochen haben.  Leicht  ersichtliche  Gründe,  warum  das  junge  Mäd- 
chen die  liebe  seines  Verehrers  nicht  erwiderte  oder  bei  unbestrittener 
Kenntniss  derselben  wohl  auch  nicht  erwidert  hätte,  wären  manche 
anzuführen;  doch  gehören  diese  nicht  hierher. 

Dass  die  Abweisung  durch  den  Vater  Kentros  ausser  Fassung 


206 


IX.  ScflNFK.'K  KRT 


brachte,  ist  bei  seinem  schon  erwähnten  Naturell  leicht  erklärlich. 
Als  dieser  fühlte,  dass  der  Gegenstand  seiner  idealsten  Wünsche  und 
Hoffnungen  für  ihn  unerreichbar  ist,  hatte  das  Leben  keinen  Beiz 
mehr  für  ihn.  Alles  um  ihn  her  ist  ihm  jetzt  gleichgültig;  er  ver- 
fällt in  melancholische  Grübeleien,  die  in  natürlicher  Folge  zu  Selbst- 
mordgedanken führen.  Beim  Anblick  eines  ihm  bisher  so  geliebten 
Verwandten,  seinem  jungen  Neffen,  wird  er  dem  überlegenden  Be- 
wußtsein wieder  näher  gebracht,  es  kommen  ihm,  dem  frommen, 
orthodoxen  Christen,  die  Gedanken  ,  an  seine  ihm  so  heilige  Religion, 
und  so  schiebt  er  seine  Selbstmordgedanken,  dessen  Verwirklichung 
er  schon  so  nahe  getreten  war,  noch  einige  Augenblicke  auf,  geht  zu 
einem  Geistlichen,  vertraut  ihm  seinen  Herzenskummer  an,,  klagt  ihm 
seine  bittere  Noth  und  erhofft  von  ihm  rettende  Rathschläge.  Dieser 
war  sich  nicht  bewusst,  dass  er  einem  halbwahnsinnigen  Menschen 
einen  so  verhängnissvoll  werdenden  Rath  ertheilt  Wäre  Kentros  nicht 
der  Gedanke  gekommen,  als  frommer  Christ  in  der  äussersten  Noth- 
lage  einen  Geistlichen  aufzusuchen,  oder  hätte  ihm  dieser  den  Rath, 
das  Mädchen  einmal  selbst  zu  sprechen,  nicht  gegeben,  wer  weiss, 
ob  Kentros  allein  den  Muth  gefasst  hätte,  das  Mädchen  unerwartet 
auf  offener  Strasse  anzusprechen:  an  einsamer  Stelle,  ohne  Aufsehen 
zu  erregen,  hätte  er  vielleicht  als  Selbstmörder  sein  Leben  beschlossen. 
Doch  sind  in  dieser  Lage  des  Menschen  Entschlüsse  nicht  mehr  so 
abhängig  von  seinem  sonst  freien  Willen  und  daher  hinsichtlich  ihrer 
Entstehung  und  Entwicklung  nicht  mehr  controllirbar. 

Dafür,  dass  Kentros,  als  er  zwei  oder  drei  Tage  vor  der  That 
den  Revolver  zu  sich  steckte,  schon  einen  Entschluss  fasste,  auch  die 
H.  zu  tödten,  sind  keine  Anhaltspunkte  vorhanden;  es  lässt  sich  an- 
dererseits aber  auch  nicht  ohne  Weiteres  die  Richtigkeit  des  Gedankens 
bestreiten,  dass  Kentros  allmählich  den  Entschluss  fasste,  gemeinsam 
mit  dem  so  leidenschaftlich  geliebten  Mädchen  aus  dem  Leben  zu 
scheiden,  da  ihm  sein  Besitz  ja  doch  für  immer  vorenthalten  erschien, 
er  diesen  aber  auch  unter  keinen  Umständen  einem  Anderen  gönnte. 
Dieser  Gedanke,  in  Verbindung  mit  der  ungeahnten,  ihn  aufs  Heftigste 
erregenden,  bitteren  Enttäuschung  hinsichtlich  der  erwarteten  Gegen- 
liebe des  Mädchens,  scheint  mir  für  die  Begehung  der  That  ausschlag- 
gebender gewesen  zu  sein,  als  der  von  Kentros  angegebene,  dass  er 
in  der  Abweisung  des  Mädchens  lediglich  eine  Verachtung  seiner 
Person  fühlte.  Dafür  spricht  auch  die  natu  r  noth  wendige  Folgeer- 
scheinung einer  leidenschaftlichen  Liebe,  die  selbstsüchtige  Eifersucht, 
dafür  spricht  ferner  die  innere  Befriedigung  und  Seelenruhe  nach  der 
That  —  und  besonders  bei  der  Nachricht  des  eingetretenen  Todes  des 


Digitized  by  Google 


Ein  Opfer  platonischer  Liebe. 


207 


Mädchens  —  sowie  seine  Ruhe  während  des  ganzen  Verlaufs  der 
Schwurgerichtsverhandlung. 

Soviel  über  die  inneren  Beweggründe  zur  That 

Es  ist  nun  noch  ein  während  des  Strafverfahrens  zu  Tage  ge- 
tretener Widerspruch  in  den  Aussagen  des  Kentros  aufzuklären. 
Wie  schon  erwähnt,  waren  Kentros'  Angaben  im  Allgemeinen  glaub- 
würdig. Er  war,  wie  die  Zeugen  ihn  schilderten,  ein  braver,  ehren- 
hafter Mensch,  und  fand  auch,  nachdem  ihm  sein  ganzes  Leben  gleich- 
gültig war  und  er  durch  den  Tod  seiner  für  ihn  unerreichbaren  Geliebten 
eine  gewisse  innere  Befriedigung  empfunden  hatte,  nicht  die  geringste 
Veranlassung,  durch  eine  falsche  oder  bloss  günstigere  Darstellung  der 
Thatumstände  eine  Milderung  seiner  Strafe  zu  bezwecken.  Kein  Zeuge 
—  allerdings  mit  Ausnahme  des  Vaters  der  Getödteten  —  konnte  den 
Angaben  des  Angeklagten  widersprechen.  Der  einzige  Widerspruch 
in  den  Angaben  des  Kentros  trat  bei  der  Erzählung  des  genauen  Her- 
gangs der  Begegnung  mit  der  H.  auf.  Bei  dem  wiederholten  Verhör 
des  Angeklagten  in  der  Voruntersuchung  stellte  er  in  stets  unverän- 
derter Weise  seine  Begegnung  mit  der  H.  vor  der  That  dar,  wie  folgt: 

Ich  wartete  auf  der  Strasse,  bis  die  H.  aus  dem  Comptoir  kam, 
trat  grüssend  auf  sie  zu  und  fragte  sie,  ob  ich  sie  begleiten  dürfe. 
Sie  hat  dies  zwar  zuerst  abgelehnt,  mir  aber  erlaubt,  mit  ihr  zu 
sprechen,  wenn  sie  ihre  Aufträge  bei  der  nahegelegenen  Theklapost 
erledigt  habe.  Ich  ging  langsam  hinter  ihr  nach  und  erwartete  sie 
vor  dem  Postgebäude.  Als  sie  von  da  wieder  auf  die  Strasse  kam, 
fragte  ich  sie,  ob  sie  etwas  von  ihrem  Vater  erfahren  habe,  worauf 
sie  dann  antwortete:  „Ja,  alles,  aber  ich  bin  nicht  schuld  daran,  ich 
bin  seit  dieser  Zeit  sehr  traurig".  Mit  den  Worten:  „Therese,  ich  kann 
nicht  leben  ohne  Dich,  es  ist  besser,  wir  sterben  zusammen"  —  richtete 
ich  die  Waffe  zuerst  auf  sie  und  dann  auf  mich. 

Während  Kentros  in  der  Voruntersuchung  den  Vorgang  bei  der 
That  öftere  in  der  eben  angegebenen  Weise  wiederholte,  doch  ohne 
hierbei  je  zu  behaupten,  dass  die  H.  mit  einem  gemein- 
samen Tode  einverstanden  gewesen  sei,  bat  er  beim  Beginn 
seiner  Vernehmung  in  der  Hauptverhandlung,  die  Erzählung  des  Vor- 
ganges dahin  berichtigen  zu  dürfen,  wie  sie  dem  oben  wiedergegebenen 
objectiven  Thatbestand  zu  Grunde  liegt.  Die  frühere  Erzählung  des 
Kentros  war  zweifellos  eine  Folge  seiner  Autosuggestion.  Bei  seiner 
Schüchternheit  machte  sich  Kentros  gewiss  viele  Gedanken  darüber, 
wie  er  die  H.  anreden,  wie  er  ihr  seine  heisse  Liebe  eingestehen  soll 
und  wie  er  sie  bei  der  Aussichtslosigkeit  einer  ehelichen  Verbindung  zu 
einem  freiwilligen,  gemeinsamen  Tode  überreden  werde.    So  kam 


Digitized  by  Google 


208 


IX.  Schneickert,  Ein  Opfer  platonischer  Liebe. 


wohl  der  Oedanke  des  gemeinsamen  Todes  in  seine  erste  Erzählung 
des  Vorgangs  herein ;  so  rührte  wohl  auch  die  Erwähnung  der  trau- 
rigen Stimmung  des  Mädchens  wegen  der  Abweisung  des  Vaters  in 
Kentros'  erster  Erzählung  [offenbar  von  dessen  angeblicher  Beobach- 
tung her,  dass  er  das  Mädchen  einmal  weinend  am  Fenster  stehen  sah. 
Andererseits  muss  man  auch  bedenken,  dass  die  seelische  Nüchternheit 
und  die  Ueberlegungsfähigkeit  bei  dem  gleich  nach  der  That  erfolgten 
Verhör  bei  dem  Thäter  noch  nicht  zurückgekehrt  sein  konnte  nnd 
jetzt  noch  die  Autosuggestion  eine  um  so  grössere  Wirkung  ausüben 
musste.  Die  einmal  gegebene  Schilderung  des  Vorgangs  bei  der  That 
wusste  Kentros  bis  zur  Hauptverhandlung  stets  consequent  und  wider- 
spruchslos zu  wiederholen  und  vermied  so  durch  eine  vorzeitige  Aen- 
derung  bezw.  Berichtigung  seiner  Erzählung  eine  nachtheilige  Er- 
schütterung seiner  Glaubwürdigkeit  Sein  Gefühl  der  Ehrenhaftigkeit 
Hess  es  aber  nicht  zu,  in  diesem  einzigen  Punkt  von  der  Wahrheit 
abzuweichen,  zumal  deren  Geständniss  seine  Lage  kaum  verschlimmern 
konnte;  und  so  benutzte  Kentros  die  letzte  geeignete  Gelegenheit  seine 
Vernehmung  vor  den  über  ihn  zu  Gericht  sitzenden  Geschworenen, 
um  in  diesem  Punkte  der  Wahrheit  auch  die  Ehre  zu  geben.  Und 
dies  that  er  unaufgefordert  zu  Beginn  seiner  Vernehmung.  Das  gute 
Vorleben,  das  unumwundene  Geständniss  und  die  unglückselige  Liebes- 
leidenschaft des  Angeklagten  stimmten  seine  Richter  milde. 

Zu  der  Schwurgerichtsverhandlung  war  der  Zudrang  des  Publi- 
cums  gross.  So  sehr  die  Zuhörer  ohne  nähere  Kenntniss  des  Falles 
den  Thäter  ob  seines  Verbrechens  verfluchten,  so  sehr  bemitleideten  sie 
den  jungen,  unglücklichen  Mann  am  Ende  der  Verhandlung,  nachdem 
sie  in  deren  Verlauf  selbst  erfahren  hatten,  dass  es  sich  um  einen  ganz 
braven  Menschen  handelte,  der  keine  Anlagen  zu  Rohheiten,  dagegen 
eine  furchtbare,  eine  geradezu  abnorme  und  doch  nicht  entwürdigende 
Liebesleidenschaft  besass,  die  seine  , Verantwortlichkeit  nicht  unbe- 
deutend minderte. 


Digitized  by  Google 


X. 


Das  Vorleben  des  Angeklagten. 

Vom  • 
Ersten  Staatsanwalt  8iefert  in  Weimar. 

Am  8.  November  1902  stand  vor  dem  Schwurgerichte  zu  Weimar 
eine  Verhandlung  wegen  gemeinschaftlichen  Mordes  gegen  die  folgen- 
den Personen  an: 

1.  Schlosser  Arthur  Behnert, 

2.  Stallschweizer  Oskar  Richard  Goldschmidt  von  Dresden,  ge- 
boren 29.  Februar  1876,  militärfrei,  dreizehnmal  wegen  Betteins  vor- 
bestraft, 

3.  Bahnarbeiter  Peter  Fousse. 

Die  Genannten  hatten  sich  im  Juni  v.  J.  in  der  Herberge  zur  Heimat 
in  Plauen  getroffen.  Behnert,  welcher  im  December  1901  einen 
Raubmord  in  Leipzig  begangen  hatte,  engagirte  die  beiden  anderen, 
mit  ihm  auf  Raub  und  Mord  auszugehen.  Um  sich  vor  Allem  bessere 
Kleider  zu  schaffen,  sollte  zuerst  ein  Althändler  beraubt  werden,  dann 
war  ein  Raubmord  in  Goslar  und  hierauf  in  Wien  gegen  einen  Bankier 
geplant.  Nachdem  es  in  Gera,  in  Halle,  auf  dem  Wege  von  der  Rudels- 
burg nach  Kösen,  in  Apolda  nicht  gelungen  war,  die  beabsichtigte 
That  auszuführen,  wurde  am  3.  Juli  v.  J.  die  Ehefrau  des  Althändlers 
Harz  in  Jena  von  den  Genannten  überfallen.  Goldschmidt  sollte  sie 
mit  einem  Hammer  todtschlagen,  fand  aber  nicht  den  Muth  dazu  und 
gab  den  Hammer  an  Behnert  ab,  der  dann  den  tödtlichen  Schlag  aus- 
führte. Auch  Fousse  führte  Schläge  nach  der  Frau.  Nachdem  die 
Harz  leblos  in  einer  Ecke  lag,  machten  sich  die  Drei  daran,  den  Laden 
auszurauben  und  begaben  sich  dann  in  die  eine  Treppe  hoch  gelegene 
Wohnung.  Sie  befürchteten,  dass  der  Ehemann  Harz,  welcher  nicht 
heimisch  war,  zurückkehre  und  planten,  ihn  eventuell  zu  tödten. 
Goldschmidt  stand  vor  der  Stubenthür  Wache  und  sollte  den  etwa 
herankommenden  Harz  festhalten. 


Digitized  by  Google 


210 


X.  SlEFKRT 


Ueber  das  Vorleben  Goldschmidt's  war  in  der  Voruntersuchung 
festgestellt,  dass  sein  letzter  Wohnort  Apolda  war,  wo  er  bis  24.  Januar 
v.  J.  beim  Oekonomen  Schrimpf  gearbeitet  habe,  dass  er  öfters  wegen 
Betteins  bestraft  sei,  dass  er  nicht  Soldat  war.  In  letzterer  Beziehung 
hiess  es  im  Protokolle:  „wegen  Krankheit  militärfrei".  Was  war  denn 
das  für  eine  Krankheit?  —  fragte  der  Herr  Schwurgerichtsvorsitzende 
den  Angeklagten  Goldschmidt,  und  dieser  erzählte  nun,  dass  er  in 
Hubertusburg  3  Jahre  im  Irrenhause  gewesen  sei.  Diese  Mittheilung 
hatte  die  Aussetzung  der  Verhandlung  auf  den  10.  November  zur 
Folge  und  die  Vorladung  des  Irrenarztes,  welcher  Goldschmidt  in  der 
Irrenanstalt  behandelt  hatte,  sowie  des  Directors  der  Irrenanstalt  in 
Jena  als  Sachverständigen.  Jener  Arzt  war  Medicinalrath  Näcke, 
dieser  ist  der  Geheime  Medicinalrath  Binswangen 

In  der  am  10.  November  fortgesetzten  Verhandlung  stellte  sich 
nun  Folgendes  heraus: 

Der  Vater  betreibt  in  Dresden  einen  kleinen  Brennholzhandel. 
.  Aus  der  Ehe  stammen  15  Kinder,  von  denen  10  ganz  klein  oder  in 
den  ersten  Lebensjahren  starben.    Die  Goldschmidt'scben  Eheleute 
erfreuen  sich  eines  guten  Rufes,  doch  soll  der  Vater  trinken. 

Richard  Goldschmidt  lernte  erst  im  dritten  Jahre  laufen,  er  litt 
an  der  englischen  Krankheit.  In  der  Jugend  hat  er  Diphtheritis, 
Scharlach,  Blattern,  Masern  gehabt 

Seine  Mutter  hat  ihn  als  stets  vergesslich  bezeichnet.  Er  habe, 
als  er  schon  gross  war,  nur  mit  kleinen  Kindern  gespielt  Verschiedene 
Frauen  hätten,  als  er  10  Jahre  alt  war,  gesagt,  er  sei  nicht  ganz 
richtig  im  Kopfe. 

In  der  Schule  lernte  er  sehr  schlecht,  er  war  faul,  nachlässig, 
unordentlich.  Stundenlang  kam  er  nicht  nach  Hause,  sondern  bummelte 
umher.  Deshalb  kam  er  mit  dem  1 2.  Lebensjahre  der  besseren  Auf- 
sicht wegen  in  das  Pestalozzistift.  Auch  hier  war  er  träge  und  seine 
Censuren  waren  immer  schlecht  Seine  Confirraation  erfolgte  ein  Jahr 
später  als  gewöhnlich. 

Nachdem  er  confirrairt  war,  kam  er  zu  einem  Bäcker  in  die 
Lehre.  Schon  nacli  6  Wochen  wurde  er  wegen  Trägheit  und  Un- 
brauchbarkeit  entlassen,  worauf  er  Jahr  in  die  Siemens'sche  Glas- 
fabrik ging.  In  dieser  Zeit  fing  er  an  Schnaps  zu  trinken. 
Mehrmals  setzte  er  die  Arbeit  aus,  weshalb  er  entlassen  wurde.  Lan<n 
war  er  nun  arbeitslos  zu  Hause,  ohne  Energie  und  Trieb  sah  er  sich 
nicht  nach  Arbeit  um.  Endlich  brachte  ihn  sein  Vater  in  die  Lehre 
zum  Schornsteinfeger  Naumann,  einem  sehr  ordentlichen  Manne,  der 
sehr  gut  gegen  den  jungen  Goldschraidt  war.  In  dieser  Lehre  scheint 


Digitized  by  Google 


Daa  Vorleben  des  Angeklagten. 


211 


er  1  Jahr  lang  gewesen  zu  sein,  aber  er  war  anch  hier  faul,  lief  von 
der  Arbeit  fort  und  führte  sich  schlecht  Entlassen,  ging  er  zunächst 
wieder  in  die  Glasfabrik,  von  wo  er  aber  anch  bald  wieder  fort- 
geschickt wurde.    In  der  Folgezeit  war  er  überall  nur  kurze  Zeit 
beschäftigt  und  befand  sich  öfter  auf  Wanderschaft.  Ueberall  log  er, 
war  faul,  trank  Schnaps  und  Bier,  soviel  er  bezahlen 
konnte.  Er  wurde  wegen  groben  Unfuges,  Betteins  und  Trunkenheit 
mehrfach  bestraft,  auch  der  Correctionsanstalt  in  Rummelsburg  über- 
wiesen.   Durch  den  Geistlichen  dieser  Anstalt  bekamen  die  Eltern 
wieder  Nachricht  von  ihm;  eines  Tages  kehrte  er  zu  diesen  zurück. 
Wieder  sah  er  sich  nicht  um  Arbeit  um,  mehrfach  suchte  er  bei  ganz 
jungen  Mädchen  Geschlechtsverkehr  („Dummheiten")  zu  erlangen. 
Die  Mutter  musste  sich  an  die  Polizei  wenden,  um  ihn  unterzubringen; 
er  bekam  auch  eine  Stellung.  Aber  auch  in  dieser  blieb  er  nur  kurze 
Zeit  und  wurde  dann  in  die  Arbeitsanstalt  gebracht.  Mehrfach  wurde 
er  hier  wegen  Faulheit  und  ungebührlichen  Benehmens  bestraft.  Am 
2.  Februar  1S95  schreibt  der  Anstaltsarzt  Dr.  Raab  nieder: 
„Goldschmidt  macht  hie  und  da  den  Eindruck  eines  schwachsinnigen 
Menschen.  Ich  ersuche  den  Herrn  Anstaltsgeistlicben  um  sein  Gut- 
achten über  Goldschmidt's  geistigen  Zustand  auf  Grund  der  im 
Unterricht  gemachten  Beobachtungen" 
und  der  Geistliche  erwidert: 
.Goldschmidt  muss  als  schwachsinnig  (wenn  auch  nicht  im  schlimmsten 
Grade)  bezeichnet  werden.   Im  Unterricht  war  er,  wie  mir  gegen- 
über stets,  zugänglich  und  willig,  und  vermochte  deswegen  immerhin 
leidliche  Antworten  zu  geben;  dagegen  ist  er  sehr  schwerfällig  und 
hastig,  geradezu  und  roh.   Nach  meiner  Erfahrung  ist  G.  durch 
Milde  noch  am  besten  zu  lenken." 
Am  25.  Februar  wird  Goldschmidt  für  „geistesschwach  in  Folge  Schnaps- 
trinkens in  jugendlichem  Alter  erklärt".   Tags  darauf  wurde  er  von 
der  Arbeitsanstalt  in  das  städtische  Irren-  und  Siechenhaus  gebracht. 
Hier  lernte  man  ihn  als  einen  vielfach  frechen  und  unverschämten 
Menschen  kennen,  der  die  Pfleger  und  Kranken  belästigte,  während 
er  gegen  die  Aerzte  zuvorkommend  und  unterwürfig  war.  In  gereizter 
Stimmung  knotete  er  sich  einmal  das  Halstuch  um  den  Hals  und  war 
dabei  so  erregt,  dass  er  isolirt  werden  musste.   Er  tobte  und  lärmte 
in  der  Zelle  ununterbrochen  einen  Tag  lang  und  verweigerte  1 >/*  Tage 
die  Nahrung. 

Am  9.  Mai  1895  wurde  er  in  die  Irrenanstalt  zu  Hubertusburg 
übergeführt.   Dabei  erklärte  der  Dresdener  Oberarzt: 
«Sein  Gesichtsausdruck  ist  apathisch,  stumpfsinnig.   Gereizt,  wird 


X.  SlEFKKT 


er  leicht  hitzig,  jähzornig  und  gewaltthätig  gegen  Andere.  Sein 
Gedächtnissvennögen  ist  schlecht  Leichtere  abstrakte  Be- 
griffe vermag  er  ziemlich  gut  zu  definiren  und  weiss  auch  bei 
fingirten  Beispielen  die  ethisch  richtige  Handlungsweise  anzugeben, 

bandelt  aber  im  geeigneten  Falle  nicht  demgemäss.  Er 

leidet  an  angeborener  Geistesschwäche  mit  Reizbarkeit,  Neigung  zur 
Vagabundage,  Trunk  und  verbrecherischen  Ausschreitungen.  Er  ist 
unheilbar  und  gefährlich  und  dauernder  Behandlung  in  einer  ge- 
schlossenen Anstalt  bedürftig.1* 
Unter  dem  15.  Januar  1896  wurde  der  Militär-Ersatz-Behörde  über 
ihn  bezeugt,  dass  er  an  unheilbarem  Geistesgebrechen  leide,  und  am 
30.  April  1897  in  Erbschaftssachen  dem  Amtsgerichte  Dresden,  dass 
er  an  unheilbarem  Schwachsinn  mit  Erregungszuständen,  zeitweise 
auftretender  hochgradiger  Reizbarkeit  und  einem  pathologischen  Hang 

zu  verbrecherischen  Excedirungen  leide  und  deshalb  als  seines 

Vernunftgebrauches  beraubt  zu  erachten  sei. 

Medicinalrath  Näcke  bezeichnet  ihn  als  sehr  frech  und  wider- 
spenstig. Er  habe  nach  den  übrigen  Kranken  mit  Steinen  geworfen, 
einmal  versucht,  einem  Anderen  Drahtstifte  in  den  Kopf  zu  treiben. 
Wegen  seines  flegelhaften  Betragens  sei  er  zeitweise  auf  die  Station 
der  Unruhigen  gebracht  worden.  Mit  der  Zeit  habe  sich  seine  Unruhe 
gelegt  und  deshalb  sei  er  im  Februar  1899  als  „gebessert1*  vom 
Personalbestande  der  Anstalt  abgeschrieben  worden.  Am  6.  Februar 
1899  Hess  ihn  die  Arbeitsanstalt  in  Dresden  wieder  abholen;  hier  blieb 
er  bis  24.  April  1899. 

Seiner  Behauptung  nach  hat  sein  Vater  es  durchgesetzt,  dass  er 
wieder  auf  freien  Fuss  kam.  Dann  hat  er  sich  aber  nicht  lange  in 
Dresden  aufgehalten  und  ist  wieder  auf  die  Wanderschaft  gegangen, 
wo  er  sich  als  Stallschweizer  ausgebildet  hat 

Nach  nochmaligem  Gehör  des  Angeklagten  Goldschmidt  und  nach 
der  zeugenschaftlichen  Vernehmung  des  Medicinalrathes  Näcke  gab 
der  Letztere  sein  Gutachten  über  Goldschmidt  ab.  Die  unmoralische 
That  an  sich  besage  noch  nichts  für  Krankheit,  es  habe  eine  genaue 
Anamnese  bis  in  die  früheste  Kindheit  zurück  einzusetzen,  um  zu 
sehen,  ob  die  Unmoralität  schon  von  Anfang  an  bestand  oder  erst 
später  eintrat  und  letzteren  Falls,  ob  dies  pathologisch  oder  im  Wesent- 
lichen durch  das  Milieu  (Verführung,  Verlotterung)  bedingt  war.  Es 
frage  sich,  ob  im  concreten  Falle  wirkliche,  declarirte  Psychose  und 
damit  Unzurechnungsfähigkeit  vorliege.  Ohne  Weiteres  brauche  man 
diese  aber  nicht  auszusprechen.    G.  sei  der  Suggestion  Anderer  in 


Digitized  by  Google 


213 


hohem  Grade  unterworfen.  Er  bezeichne  den  Angeklagten  als  ver- 
mindert zurechnungsfähig,  es  lägen  mildernde  Umstände  vor.  Auf 
Hefragen  erklärte  der  Sachverständige,  dass,  wenn  er  mildernde  Um- 
stände ausscheiden  solle,  er  den  Angeklagten  als  unzurechnungsfähig 
bezeichnen  müsse.  G.  sei  ethisch  depravirt,  sein  ethisches  Niveau  wenig 
über  0. 

Geheimer  Medicinalrath  Binswanger  hatte  aus  der  Vernehmung 
Goldschmidt's  und  der  Zeugenaussage  des  Herrn  Näcke  ein  ab« 
schliessendes  Urtheil  darüber  sich  nicht  bilden  können,  ob  der  Schwach- 
sinn Goldschmidt's  so  ausgedehnt  sei,  dass  er  dessen  Zurechnungs- 
fähigkeit ausschliesse.  Er  beantragte  deshalb  Beobachtung  Goldschmidt's 
in  der  Irrenanstalt,  welchem  Antrage  vom  Gerichtshofe  stattgegeben 
wurde. 

Die  beiden  anderen  Angeklagten  wurden  von  den  Geschworenen 
als  Mitthäter  am  Morde  der  Frau  Harz  schuldig  erklärt  und  vom 
Gerichtshofe  zum  Tode  verurtheilt 


Digitized  by  Google 


Sexualpathologische  Fälle. 

Von 

I>r.  Siegfried  Türkei,  Wien. 
I. 

Der  Umstand,  dass  der  vorliegende  Fall  in  seiner  Art  vereinzelt 
dasteht  und,  soweit  mir  bekannt  ist,  ein  in  seiner  Aetiologie  so 
klarer  Fall  noch  nicht  beschrieben  ist,  veranlasst  mich  zu  dieser  Ver- 
öffentlichung. 

Wohl  haben  Moll  und  Tarnowsky  auf  eine  besondere  Per- 
version des  Geschlechtssinnes  hingewiesen,  die  man  bei  hetero-  und 
homosexualem  Triebe  findet  und  welche  Moll  als  „Mixoskopie"  be- 
zeichnet hat 

Es  finden  sich  nämlich  mitunter  Männer,  die  nicht  durch  den 
Coitus  mit  dem  Weibe  sich  befriedigt  fühlen,  sondern  die  ihre  Be- 
friedigung darin  finden,  dass  sie  einen  dritten  den  Coitus  ausführen 
sehen. 

Moll  ist  durch  Analysis  zur  persönlichen  Anschauung  gelangt, 
dass  diese  Fälle  eine  Abart  des  von  Kr  äfft -Ebing  so  benannten 
Masochismus  seien,  indem  er  annimmt,  es  bestehe  der  Reiz  dieser 
Mixoscopie  für  den  Dritten  vielleicht  in  dem  Leiden,  welches  in  ihm 
dadurch  hervorgerufen  wird,  dass  er  das  begehrte  Weib  in  den  Armen 
eines  Andern  sieht. 

Sacher-Masoch  selbst  habe  bereits  in  seiner  „Venus  im  Pelzt" 
dieses  masochistische  Gefühl  folgenderraaassen  beschrieben:  „Die  Treu- 
losigkeit eines  schönen  Weibes  facht  meine  Leidenschaft  sehr  an".  „In 
der  Treulosigkeit  eines  geliebten  Weibes  liegt  ein  schmerzhafter  Reiz, 
die  höchste  Wollust". 

Tarnowsky  hat  Weiteres  über  einige  homosexuale  Fälle  ähn- 
lichen Charakters  berichtet.  (Es  handelte  sich  um  zwei  Knaben,  die 
ein  Mann  dazu  abgerichtet  hatte,  einander  zu  masturbiren;  er  selbst 
sah  zu,  wobei  er  sich  mitunter  am  päderastischen  Acte  selbst  be- 
theiligte.) 


Digitized  by  Google 


Sexualpatholngische  Fälle. 


215 


Der  von  mir  im  Folgenden  beschriebene  Fall  hat  mit  den  obigen 
vielleicht  eine  scheinbare  und  ätisserliche  Aehnlicbkeit,  unterscheidet 
sich  aber  im  Wesen  ganz  bedeutend  von  denselben,  was  bei  psycho- 
logischer Analyse  der  Genese  und  der  Motive  sofort  zu  Tage  tritt 

Dr.  A.  F.  ist  1870  in  einer  Provinzhauptstadt  geboren.  Seine  Mutter, 
derzeit  64  Jahre  alt,  eine  gewesene  Opernsängerin,  ist  angeblich  seit  dem 
Klimax  hysterisch  (Stigmen,  Anästhesien,  Lähmungen,  Einschränkungen  des 
Gesichtsfeldes).  Der  Vater,  ein  höherer  Staatsbeamter,  sei  angeblich  höchst 
nervös  und  reizbar  gewesen,  habe  in  den  letzten  Jahren  auffallende  Ge- 
dächtnisschwäche gezeigt,  litt  in  diesen  Jahren  auch  an  heftigen  Neuralgien, 
wurde  Morphinist  und  starb  angeblich  in  einem  apoplektischen  Anfalle  (1899). 

Dr.  A.  F.  wurde  im  ersten  Jahre  der  Ehe  geboren.  Drei  weitere  Kinder 
wurden  todt  zur  Welt  gebracht  (Lues?). 

A.  F.  wurde  als  Kind  von  der  Amme  fallen  gelassen,  hatte  angeblich 
Zahnkrämpfe,  litt  später  an  Bettnässen,  unruhigem  Schlafe  (Epil.  noctV). 
Er  besuchte  die  unteren  Schulen  mit  gutem  Erfolge  und  gelangte  sohin  in 
das  Gymnasium.  Im  13.  Lebensjahre  lernte  er  von  einem  Schulcollegen 
,masturbiereni4,  welchem  Treiben  er  sich  seither  exceesiv  ergab.  Er  litt 
auch  an  häufigen  Pollutionen. 

Seine  Collegen  aus  jener  Zeit  schildern  ihn  als  höchst  reizbar,  jäh- 
zornig und  verschlossen. 

In  Gesellschaft  fiel  er  durch  sein  linkisches,  schüchternes  Benehmen 
und  durch  seinen  lauernden  Blick  auf. 

Das  Gymnasium  absolvirte  er  mit  Mühe  und  begann  das  Studium  der 
Geschichte. 

Die  Leetüre  von  populären  Schriften  über  Nervenschwäche  erweckte 
in  ihm,  der  noch  nie  einen  Coitus  versucht  hatte,  die  Angst  vor  der  Impo- 
tentia  coöundi.    Dies  suchte  er  auf  folgende  Art  zu  constatiren: 

Er  beobachtete  sich,  ob  er  beim  Anblicke  schöner  Frauen  auf  der  Gasse 
erregt  werde,  und  consultirte  wegen  des  negativen  Erfolges  mehrere  Aerzte, 
welche  ihn  angeblich  zu  einem  „  Versuche*  ermunterten.  Der  erste  Versuch 
mißlingt,  wie  er  selbst  sich  ausdrückte,  „da  mich  einige  brutale  Worte  der 
Meretrix  sofort  ernüchterten.  Möglich  war  auch  eine  Erregung  überhaupt 
nicht  vorhanden*. 

Auch  in  der  folgenden  Zeit  sind  einige  Versuche,  zu  welchen  er  sich 
mit  Mühe  entschlossen  hat,  misslungen. 

Er  eonsultirt  brieflich  einen  „Nervenarzt'*,  welchem  er  in  seinem  auffallend 
schwülstigen  Stile  schreibt,  dass  „seine  Ausschweifungen  ihm  das  Kains- 
zeichen des  Lasters  auf  sein  Antlitz  gedrückt"  hätten,  „die  blauen  Ränder 
seiner  Augen  seien  die  sichtbaren  Ringe  jener  höllischen  Kette,  die  den 
Gefesselten  auf  ewig  der  Freiheit  beraube"  u.  s.  w. 

Er  fühlt  sich  von  den  Frauen  so  sonderbar  beobachtet  provocirt  ein- 
mal einen  Excess  in  einem  ihm  bisher  unbekannten  Bordelle,  indem  er  sich 
von  der  Inhaberin  wegen  seiner  Impotenz,  die  man  ihm  ansehe,  verlacht 
wähnt  (Paronia  masturbatoriaV    Paranoide  Form  der  Neurasthenie?). 

Der  Gedanke  an  seine  Impotenz  und  die  Furcht  vor  Verhöhnung  lassen 
eine  sexuelle  Erregung  praesente  puella  nie  zu  Stande  kommen,  während 
er  absente  puella  an  sexuellen  Erregungszuständen  leidet,  die  ihn  oft  zwingen, 

AietÜT  für  KrimiiuüanthTopologie.  XI.  15 


Digitized  by  Google 


216 


XI.  TORR  KI. 


Uber  Hals  und  Kopf  Arbeit  und  Studium  im  Stiche  zu  lassen  und  zur  nächsten 
Meretrix  zu  eilen,  jedesmal  mit  gleichem,  negativen  Erfolge. 

lieber  Consultation  eines  Nervenarztes  in  Prag,  zu  welchem  Zwecke 
er  von  der  Provinzhaupt-  und  Universitätsstadt  unbegreiflicher  Weise  eigens 
nach  Prag  und  nicht  in  das  nähere  Wien  fuhr  (vielleicht  auch  ein  paranoider 
Zug),  machte  er  eine  Kaltwassercur  mit.  Nach  zweimonatlichem  Aufenthalte 
kehrte  er  zurück  und  nahm  seine  Universitätsstudien  wieder  auf. 

Vom  Theater  spät  Nachts  heimkehrend,  blickte  er  durch  ein  Glasfenster 
im  Vorübergehen  in  das  erleuchtete  Dienstbotenzimmer  im  elterlichen  Hause. 

Da  wurde  ihm  nach  seiner  Angabe  folgender  Anblick:  Das  eine  von 
den  Mädchen  hatte  sich  bereits  zur  Ruhe  begeben,  wahrend  die  Andere,  am 
Bettrande  sitzend,  mit  Dir  „hetzte,  sie  zwickte  und  unter  den  Armen  kitzelte", 
während  sie  sie  mit  der  freien  Hand  festhielt. 

Der  Anblick  dieses  „festgehaltenen,  gekitzelten  und  sich  unter  krampf- 
haftem Lachen  sich  windenden  Mädchens"  u.  s.  w.  verursachte  ihm  eine  Eja- 
culation  mit  „ unsagbarem  Orgasmus". 

Eine  erfahrene  Prostituirte,  welche  er  nach  diesem  Vorfalle  und  in 
Folge  desselben  provocandi  causa  fragt,  „ob  alte  Greise  sich  nie  tribadisclie 
Komödie  aufführen  lassen",  erbietet  sich  hierzu.  Hierbei  Erectio  und  Eja- 
culatio  unter  heftigem  Orgasmus.    Oeftere  Wiederholung. 

Im  25.  Jahre  Rigorosen  und  Doctorat.  Nach  Alkoholgennss  (acute 
Intoxication)  Krampfanfall  mit  Bewußtlosigkeit,  Zungenbiss  und  Amnesie. 

Reise  nach  Paris.  Anblick  eines  wirklichen  Coitus  inter  virum  et 
inulierem,  den  er,  von  Freunden  verführt,  in  Paris  zu  sehen  bekommt,  er- 
regt Ekel  und  Uebelkeiten. 

Eine  Stelle  seines  Pariser  Tagebuches,  an  welcher  er  über  sich  als 
sexuelle  Persönlichkeit  meditirt,  lautete:  „Männer  sind  mir  ein  Greuel 
ferner  „Ich,  der  ich  nie  iin  Stande  wäre,  einem  Lebewesen  etwas  zu 
Leide  zu  thun,  werde  aber  durch  den  Anblick  eines  sexuell  entbehrenden 
Weibes  und  ihres  psychischen  Leidens  halb  wahnsinnig  vor  Freude.  Mein 
Wunsch  wäre,  einmal  eine  Nymphomanin  durch  Abstinenz  zum  Tode  zu 
bringen/ 

Er  kauft  sich  in  Paris  sohin  eine  ganze  Collection  obseöner  Bilder  und 
Films  von  Kineniatographen,  welche  später  bei  ihm  gefunden  werden  und 
welche  alle  Tribaden  darstellen. 

In  seine  heimathliche  IVovinzhauptstadt  zurückgekehrt,  lernt  er  in  einem 
Vergnügungs-Etablissement  zwei  französische  Chansonetten  kennen,  welche 
er  für  seine  Zwecke  gewann.  Insbesondere  legt  er  Gewicht  darauf,  dass 
„die  Qual  der  Liebe"  hierbei  deutlich  zu  Tage  trete.  Von  einer  Collegin 
der  Variet^bühne,  welche  hiervon  Kenntniss  erlangte  und  „solche  französische 
Ausartungen  k  brandmarken  wollte,  wurde  die  Anzeige  erstattet  und  die  Ge- 
sellschaft in  flagranti  ertappt,  und  zwar  Dr.  A.  F.  in  einem  Fauteuil  sitzend, 
die  zwei  puellae  nudae  in  eubiculo  coitum  inter  virum  et  mulierem  sed  sine 
priapo  non  nisi  symbolice  id  est  motu  et  geraitu  imitantes. 

Dr.  A.  F.  wurde  mit  den  zwei  Mädchen  verhaftet.  Er  wurde  sohin 
auf  freien  Fuss  gesetzt,  soll  sielt  jedoch  einige.  Tage  nachher  erhängt  haben. 
Gegen  die  zwei  Mädchen  soll  die  Anklage  wegen  Unzucht  wider  die  Natur 
mit  Personen  desselben  Geschlechtes  erhoben  worden  sein.  Es  ist  mir  nicht 
gelungen,  authentische  Nachrichten  über  letztere  Momente  zu  erhalten. 


Digitized  by  Google 


SexuaJpathologteche  Fälle.  217 

Ueber  die  Frage  der  geistigen  Gesundheit  des  Dr.  A.  F.  und 
über  die  Diagnose  seiner  möglichen  Erkrankung  (Epilepsie  —  Neu- 
rasthenie?) will  ich  als  für  den  vorliegenden  Fall  nicht  ausschliess 
lieh  entscheidend  nicht  sprechen.  Ueber  das  sexuelle  Moment  dieses 
von  mir  redigirten  Falles  sei  es  mir  gestattet,  nachstehende  psycho- 
logische Bemerkungen  anzusch  Ii  essen. 

Es  ist  eine  bekannte,  bereits  von  Krafft-Ebing  und  Anderen 
ausführlich  besprochene  Thatsache,  dass  das  Ereotionscentrum,  jene 
Zwischenstation  im  Rückenmarke,  auch  hemmenden  Einflüssen  von 
Seiten  des  Gehirns  unterworfen  ist  Insbesondere  bei  Neurasthenikern, 
Hypochondern  u.  A.  wirkt  oft  die  Angst  vor  Impotenz  schon  als  hem- 
mende Vorstellung  und  macht  den  Act  unmöglich,  so  auch  bei  Dr.  A.  F. 

Durch  Zufall  wurde  Dr.  A.  F.  sich  nun  beim  Anblicke  eines  unter 
den  in  gewissem  Sinne  stimulirenden  Heizungen  des  anderen  Mädchens 
„sich  windenden  Weibes44  inne,  dass  dieser  Anblick  für  ihn  höchst 
positiv  sexuell  betont  sei!  Und  mit  einem  bei  Neuropathen 
so  häufigen  Trugschlüsse  führt  die  zufällige  Coexistenz 
der  Thatsache,  dass  die  stimulirende  Person  damals  ge- 
rade ein  Weib  war,  in  seinem  minderwerthigen  Gehirne 
zu  einer  causalen  Association,  und  seine  Sexualität  wird 
auf  Bahnen  gelenkt,  welche  dem  Falle  ein  so  eigenartig 
perverses  und  täuschendes  Colorit  verleihen. 

Ob  es  sich  im  vorliegenden  Falle  psychogenetisch  um  einen 
-psychischen  Sadismus"  handelt,  ist  fraglich.  Eine  gewisse  Analogie 
mit  sadistischen  Ideen  lässt  sich,  bei  Berücksichtigung  der  obeitirten 
Stellen  ans  dem  Tagebuche,  nicht  leugnen. 

Der  Leiter  der  psychiatrischen  Klinik  an  der  Wiener  Landes- 
irrenanstalt, Docent  Dr.  Pilcz,  der  so  freundlich  war,  den  obigen 
Fall  gesprächsweise  zu  begutachten,  will  für  denselben  die  Bezeich- 
nung „Sadismus"  nicht  gelten  lassen,  da  das  Moment  eines  physischen 
oder  psychischen  Leidens  nicht  klar  genug  zu  Tage  liege. 

Schliesslich  ist  dies  jedoch  kaum  mehr  als  ein  Streit  um  Namen 
und  Worte. 

Sieht  man  selbst  ganz  von  der  Eventualität  eines  sadistischen 
Colorits  des  Falles  ab,  die  Associations-,  respective  Irradiationsanomalien 
treten  in  dem  besprochenen  Falle  sexueller  Perversität  mit  einer  sel- 
tenen, geradezu  paradigmatischen  Klarheit  zu  Tage  und  heischen 
nach  einigen  erläuternden  Worten. 

Wie  Friedmann»)  bereits  gezeigt  hat,  sind  eindrucksvolle  sinn- 

1)  Weiteres  zur  Entstehuog  der  Wahnideen  und  über  die  Grundlage  des 
Urtheils.    Monataschr.  f.  Psychologie  u.  Neurasthenie.  tyJT. 


Digitized  by  Google 


218  XI.  Türk«. 

liehe  Wahrnehmungen  oder  Körperempfindun^en  häufig  bei  wilden 
Völkern  die  UrBache  falsch  gebildeter  Urtheile,  abergläubischer  Denk» 
gewohnheiten,  ja  ganzer Wahnsysteme,  indem  solche  Eindrücke, 
unbekümmert  um  die  Gesetze  der  Causalität,  lediglich 
mit  Rücksicht  auf  die  Gleichzeitigkeit  mit  einer  zweiten 
Vorstellung  zu  einem  Urtheile  verknüpft  werden  (nach 
Fried  mann:  Primärurtheile). 

Es  ist  diese  associative  Verknüpfung  unbekümmert  um  die  Ge- 
setze der  Causalität  ganz  besonders  charakteristisch  für  das  kindliche 
Geistesleben  zur  Zeit  des  Gehirnwachsthnms,  sowie  für  die  minder- 
entwickelte Denkkraft  der  Naturvölker. 

„Affecte,  gesteigerte  Vorstellunpsfähiirkeit,  lebhafte  Organempfin- 
dungen, minderwerlhige  Denkkraft  begünstigen  die  Tendenz  zu  solchen 
Ideen  Verknüpfungen ,  durch  welche  eincausales  Band  zwischen 
zufällig  coexistenten  Vorstellungen,  oder  zwischen  einer 
Vorstellung  und  einer  coexistenten  Lust-  oder  Unlust- 
empfindung  geknüpft  wird. 

Die  Irradiation  von  Reizen  bei  psychischen  Geschehnissen  ist  nun 
bei  Degenerirten  eine  viel  ausgiebigere,  oft  uncorrigirbare  (Binet, 
Zingerle1)  und  auf  diese  pathologische  Association  und  Irradiation 
lasBt  sich  eine  grosse  Zahl  der  Anomalien  des  geschlechtlichen  Fühlens 
zurückführen,  wobei  ich  die  streitige  Frage  einer  latenten  Disposition 
unerörtert  lassen  will. 

Mit  grosser  Klarheit  hat  Schrenck- Notzing2)  diesen  psychi- 
schen Process  beschrieben. 

Die  Erinnerung  an  die  erste  sexuelle  Erregung  und  an  alle  äusseren 
begleitenden  Umstände  ist  in  der  Regel  begreiflicher  Weise  sehr  leb- 
haft. Wenn  nun  ein  zufälliger  äusserer  Reiz  —  also  ein  rein  aoei- 
denticlles  Moment  —  zur  Auslösung  der  natürlichen  Reaction  wirklich 
oder  vermeintlich  beiträgt,  so  erfolgt  oft  impulsiv  und  ganz  kritiklos  die 
associative  Verknüpfung  der  Objectsvorstellung  mit  dem  sexuellen  Be> 
wusstsemsinhalte,  die  nun  in  der  Regel  auch  nachträglich  jahrelang 
keine  Correctur  erfährt.  Die  beiden  assoeiirten  psychischen  Elemente 
reproduciren  sich  gegenseitig  und  schliessen  sich  dadurch  immer  enger 
aneinander. 

„Der  durch  festgewordene,  pathologische  Association  mit  den  sexu^ 
eilen  Sphären  verknüpfte  Vorstellungscomplex  ruft  sexuelles  Drängen 
hervor",  andererseits  begleitet  „der  durch  beinahe  automatische  Repro- 

1)  Zur  Psychogene«?  sexueller  Perversitäten.   Jahrb.  f.  Psychologie. 

2)  Beitrige  rur  forenaen  Beurtheilang  von  Sittlichkeitevergehcn  u.  s.  w. 
Archiv  f.  Kriminalanthropologie.  I. 


Digitized  by  Google 


Sexualpathologische  Falle.  219 

duction  jeweilig  über  die  Bewusstseinsschwelle  gehobene  Vorstellun^s- 
complex  alle  sexuellen  Körpervorgänge  (Traumpollutionen). u 

Es  ist  also  die  Möglichkeit  gegeben,  dass  schon  in  den  frühesten 
Jahren  eine  solche  pathologische  Association  oder  Irradiation  sich 
bildet,  und  mit  Rücksicht  auf  die  hohe  Wertigkeit  sexueller  Sensa- 
tionen einerseits,  die  psychische  Defectuosität  neuropathischer  Indivi- 
duen andererseits,  ist  sie  eine  besonders  feste  (Zwangsdenken,  vide 
Schrenck-Notzing  1.  c,). 

Auf  diese  Weise  erhalten  oft  ganz  disparate  Vorstellungen  mit- 
unter sexuelle  Betonung,  und  es  knüpft  das  Individuum  seine 
Sexualität  an  eine  mit  dem  Geschlechtsleben  in  gar  keinem 
Zusammenhange  stehende  Vor  stell  ung  oder  Handlung  als 
causale  conditio  sine  qua  non. 

So  hatte  ein  Patient  Schrenck-Notzing's  regelmässig  Erec- 
tionen  beim  Antritt  eines  Spazierganges,  ein  Patient  Zingerle's1)  bei 
Schularbeiten  und  Prüfungen,  eine  weitere  Patientin  desselben  beim 
Ausführen  von  Diebstählen  (ohne  Rücksicht  auf  die  Art  des  gestohlenen 
Gegenstandes  —  also  kein  Fetischismus). 

Die  Vergangenheit  hilft  uns  hier  oft  einzig  und  allein  zum  Ver- 
ständnisse der  Gegenwart  und  so  muss  man  zur  Zusammenstellung  einer 
brauchbaren  Anamnese  stets  womöglich  bis  auf  die  Zeit  der  ersten 
bewussten  sexuellen  Regungen  zurückgehen,  um  die  Psychogenese  des 
Falles  zu  erforschen  oder  um  zu  studiren,  wann  „eventuell  latente 
psychopathische  Momente"  zum  ersten  Male  zur  Geltung  kamen. 

Im  Straf-,  respective  Untersuchungsverfahren,  dürfte  jedenfalls 
nicht  versäumt  werden,  nach  der  bezeichneten  Richtung  zu  forschen, 
denn  sie  ist  diejenige,  die  oft  einzig  zur  psychologischen  Lösung  des 
jeweiligen  Falles  und  sohin  zur  richtigen  Beurtheilung  in  foro  führt. 

II. 

M.  S.  Hereditäre  Belastung  nicht  nachweisbar,  1868  in  Ostpreussen  ge- 
boren,  übersiedelte  in  jagendlichem  Alter  mit  seiner  Familie  nach  P.  Besuchte 
mit  zehn  Jahren  das  Österreichische  Gymnasium,  war  in  der  I.  und  II.  Clas.se 
Vorzugisscli  iiier,  fiel  in  der  HI.  Glasse  durch,  wurde  im  Wiederholungsjahre 
von  seinem  Vater  aus  dem  Gymnasium  herausgenommen  (wegen  Schulschwän- 
zens  während  eines  ganzen  Monates),  besuchte  hierauf  zwei  Jahre  eine  Han- 
delsschule mit  fraglichem  Erfolge,  wird  wegen  kleinerer  Diebstähle  im  dritten 
Jahre  ausgeschlossen.  Wird  sohin  zu  einem  mit  dem  Vater  befreundeten 
Theater-  und  Dekorationsmaler  m  die  Lehre  gegeben,  brennt  durch;  bleibt 
ein  Jahr  lang  unbekannten  Aufenthaltes,  taucht  sodann  als  Mitglied  einer 
„fahrenden  Schmiere"  in  Nordböhmen  auf,  gelangt  als  Chorist  in  ein  Pro- 

l)  Zingerle  1.  c. 


Digitized  by  Google 


220 


XI.  Türk  el 


vinztheater,  wo  er  wegen  seiner  besonderen  musikalischen  Begabung  ge- 
schätzt wird.  Er  verlässt  dieses  Engagement  und  findet  als  Localkomiker 
in  einem  Vergnügungsetablissement  der  Hauptstadt  Anstellung.  Ist  straf- 
rechtlich nicht  unbescholten:  „vier  Mal  wegen  Raufexcesses,  zwei  Mal  wegen 
Wachebeleidigung  vorbestraft" 

In  sexueller  Hinsicht  wäre  zu  bemerken:  Wurde  von  der  Naiven  der 
fahrenden  Bühne  verführt,  übte  aber  geschlechtliche  Acte,  wie  er  sich  äusserte, 
nur  ,als  körperliche  Notwendigkeit  ohne  Vergnügen k  aus.  Vergewaltigt 
während  seines  Auf  enthaltes  in  der  Hauptstadt  ein  15jährige» 
Mädchen,  das  sich  herbeigelassen  hat,  ihn  zu  besuchen  (Anzeige 
wurde  gegen  ihn  keine  erstattet).  Hierbei  mächtiges  Wollustgefüh  1. 
Hierauf  etliche  Nothzuchtsversuche  an  anderen  Frauenspersonen, 
welche  er  jedoch  jedes  Mal  in  Folge  Schreiens  der  Frauenspersonen  aus 
Angst  aufgiebt  (keine  Strafanzeigen). 

Er  veranlasst  nun  Prostituirte,  sich  gegen  gute  Honorirung  oft  stunden- 
lang zu  wehren  und  erst  dann  scheinbar  seiner  Gewaltanwendung  weichen 
zu  müssen.  Ist  in  den  Kreisen  der  Prostituirten  unter  dem  Spitznamen 
„der  Nothztichter"  bekannt 

Im  Sommer  1 899  trifft  er  im  Garten  eines  VergnügungsetablissementB 
der  Stadt  V.  ein  junges  Mädchen,  welches  er  durch  Geldversprechungen  da- 
hin bringt,  die  Nacht  bei  ihm  zuzubringen.  Er  macht  sie  jedoch  mit  den 
folgenden  oder  ähnlichen  Worten  aufmerksam,  „sie  möge  an  seinen  Eigen- 
tümlichkeiten nicht  Anstoss  nehmen,  er  sei  ein  Sonderling'. 

In  seiner  Wohnung  fesselt  er  plötzlich  das  im  Bette  liegende  Mädchen 
und  vergewaltigt  es  in  diesem  Zustande.  Anzeige.  Voruntersuchung  wegen 
Nothzucht  Anklage  und  Verurteilung  wegen  Beschränkung  der  persönlichen 
Freiheit 

Die  obigen  Daten  ex  vita  stammen  aus  der  Krankheitßgeschichte  de* 
seither  wegen  Cocainismus  in  einer  Anstalt  internirten  Patienten. 

Dieser  Fall  symbolischen  Sadismus  zeigt  wiederum,  dass  Noth- 
zucbtsacte  nicht  selten  auf  sadistischer  Basis  beruhen1)« 

Bereits  veröffentlicht  ist  ein  ganz  analoger  Fair  von  Kraf  f  t-Ebing, 
in  welchem  ein  Mann  nur  ein  einziges  Mal  beim  Coitus  ein  Wollust- 
gefühl hatte,  und  zwar  als  er  sich  ein  Stuprum  gegen  ein  Mädchen 
zukommen  Hess.  Kurze  Zeit  darauf  übte  er  mit  derselben  Person 
nach  deren  Einwilligung  den  Beischlaf  aus,  ohne  dabei  ein  Wollust- 
gefühl zu  haben. 

(In  einem  Ehescheidungsprocesse  der  Gräfin  K.  kam  ein  ähnliches, 
noch  nicht  veröffentlichtes  Moment  zur  Sprache.  Ihr  Gatte  verlangte 
von  ihr,  dass  sie  sich  an  ein  eigens  zu  diesem  Zwecke  angefertigtes 
Kreuz  binden  lasse,  in  welchem  Zustande  er  sie  gebraueben  wollte, 
da  er  nur  bei  Ausübung  des  Coitus  an  „willenlos  gemachten  Personen44 
ein  Vergnügen  habe.) 

1;  Moll,  Die  contiitic  .Sexualcmpfindung.  1891. 


Digitized  by  Google 


Sexualpathologiftche  Fälle.  221 

Die  deutsche  Literatur  zählt  solche  Fälle  meistens  zum  Sadismus. 
Anders  der  Franzose  Raffalovich  »): 

„On  a  beaucoup  abuse*  en  psycho-pathologie  du  sadisme  et  du 
masochisme.  Des  qu'on  dlcouvrit  l'&trange  familiarite'  entre  la  volupte 
sexuelle  assouvie  ou  inassouvie  et  la  cruauttf,  la  rage  destructrice  qui 
s'empare  de  certains  etres  humains  apres  le  plaisir  sexuel  ou  qui  le 
remplace  möme,  on  crut  avoir  une  des  clefs  du  probleme  de  la  sexu- 
alite\  Le  vrai  sadisme  cependant  est  une  folie  criminelle  qui  selon 
moi  n'est  qu'illusoirement  H6e  au  faux  sadisme  litteraire  ou  psycho- 
logique". 

„L'homme  qui  enfonce  des  aiguilles  ou  des  epingles  dans  le  corps 
de  ses  maftresses  n'est  pas  du  tout  explicable  de  la  meme  raaniere 
que  lTiomme  ironique  ou  irritable  qui  donne  des  piqüres  d'amour- 
propre  aux  femmes  qui  Faimentu. 

Entre  la  cruaute*  que  Ton  aime  exercer  et  Pamour  d'executer  un 
semblant  de  cruaute,  il  y  a  une  difference  fondamentale  que  les  ob- 
servations  cliniques  tendent  ä  obscurcir". 

„L'homme  qui  reclame  de  ses  maftresses  de  ne  pas  sc 
donner  mais  de  se  laisser  prendre  nesaurait  etreconfondu 
avec  le  detrousseur  de  filles  campagnardes,  de  fillettes,  pari- 
siennes  ou  autres.  LTiomme  qui  recherche  une  factice  con- 
quSte  qui'l  sait  qu'ilaura,  ou  qui  s'amuseädes  symboles 
de  victoire,  est  un  faux  sadique,  un  fatigu£,  un  ennuyö  qui 
demande  aux  rapports  sexuelles  un  intCrft  autre  que  le  physique;  le 
detrousseur  de  campagne  ou  de  fortification  est  un  brutal;  le  minotaure, 
le  monstre  qui  de"vore  les  enfanta,  qui  ne  peut  avoir  de  volupte  sexu- 
elle sans  la  souffrance  reelle  et  non  symbolique  de  sa  Yictime,  est 
le  vrai  sadique". 

„Dans  ce  culte  infernal,  celui  que  cherche  la  souffrance  morale 
ou  son  symbole  n'est  qu'un  idolatre,  en  dehors  des  vrais  erflyants; 
les  vrais  croyants  ne  peuvent  se  passer  de  la  souffrance  corporelle 
reelle". 

„II  ne  faut  pas  se  tromper  et  prendre  Fidolatre  pour  le  croyant" 
„L'un  est  taquin,  vilain,  ggo'iste,  sans  coeur,  sans  Timagination 
de  la  Sympathie;  l'autre  est  cruel,  mechant,  mauvais,  avec  une  vio- 
lente  force  d'imagination  destructrice.  Entre  le  couard,  le  läche  des 
laches,  et  le  nerveux,  le  timide  capable  de  toutes  les  belles  actions,  il 
y  a  moins  de  distance  qu'entre  le  vrai  et  le  faux  sadique". 

Eine  Entscheidung,  welche  von  diesen  sich  diametral  gegenüber- 


1)  Uraniune  et  Uni&exuaJite. 


Digitized  by  Google 


222 


XI.  TÜRKJCL 


stehenden  Ansichten  die  richtige  ist,  lässt  sich  so  allgemein  nicht  fallen, 
denn  in  der  Praxis  will  und  muss  jeder  Fall  auf  Grund  der  concreten 
Umstände  und  nach  Erforschung  der  Psychogenese,  nicht  aber  nach 
äusserlichen  Merkmalen  entschieden  werden. 

Der  Name  ist  ja,  wie  bereits  erwähnt,  schliesslich  für  die  con- 
creto Beurtheilung  ganz  gleichgültig. 

III«) 

Louis  N.,  38  Jahre  alt,  Sohn  von  Bauersleuten  aus  dem  Süden  Frank- 
reichs. Seine  Mutter  war  sehr  bigott  und  litt  seit  ihrem  45.  Jahre  an  ex- 
statischen und  visionären  Krampfanfällen  (la  grande  neuroseV). 

Der  Vater  soll  ein  nur  massiger  (?)  Alkoholiker  gewesen  und  im  Alter 
von  58  Jahren  an  Pneumonie  gestorben  sein.  Dieser  Ehe  entstammte 
Louis  N.,  welchem  noch  drei  Geschwister  folgteu.  Von  diesen  sollen  noch 
2  Schwestern  am  Leben  sein,  die  dritte  Schwester,  Marie  N.,  durch  Suicid 
im  14.  lebenswahre  aus  Furcht  vor  Strafe  ihrem  Leben  ein  Ende  gemacht 
haben.  Ueber  die  Kindheit  und  den  Schulgang  des  Louis  N.  ist  mir  nichts 
Näheres  bekannt.2) 

Mit  1 7  Jahren  übersiedelte  er  in  die  grossere  Industriestadt  MM  wo  er 
sich  als  Commis,  dann  als  Copist  und  Schreiber  bei  einein  Rechtsanwälte 
seinen  Lebensunterhalt  erwarb. 

Ungefähr  in  seinem  20.  Lebensjahre  machten  sich  neurasthenischc  Be- 
sehwerden stärker  fühlbar  (Zwangsvorstellungen,  z.  B.  Buchstabenkrankbeit 
und  Zwangshandeln);  er  wendet  sich  an  einen  Arzt,  welchem  er  mittheilt, 
dass  schon  vor  oder  kurz  vor  der  Pubertät  der  Anblick  be- 
trübter oder  erschreckter  Gesichter  für  ihn  mit  dem  Impulse 
zu  lachen  verbunden  war,  dass  aber  dieses  Lachen  mit  seiner  jewei- 
ligen, psychischen  Stimmung  keineswegs  contraatirte,  wie  dies  meist  bei 
,Zwangshandelntt  vorzukommen  pflegt,  sondern,  dass  er  dergleichen  An- 
blicke psychisch  stets  als  belustigend  empfunden  habe. 

An  den  ersten  Fall  dieses  positiv  mit  Lustgefühlen  betonten  Anblickes 
könne  er  sich  nicht  erinnern,  er  falle  aber  lange  vor  seine  Ueberaiedlung 
nach  M. 

Ueber  Befragen  giebt  er  an,  dass  zur  Zeit  der  Pubertät  sich 
zu  dem  bisherigen  Lustgefühle,  welches  sich  in  .Lachen  Luft 
machte",  auch  sexuelle,  ihm  bewusst  werdende  Lustgefühle 
gesellten.  Er  hatte  jedoch  auch  ohne  Anblick  von  depressiven  Affeoten 
sexuelle  Libido  beim  Anblick  üppiger  Frauengestalten  gehabt,  nur  sei  die- 
selbe mächtiger  in  der  erwähnten  Combination  aufgetreten  und  sei  er  „seinem 
Begehren  dadurch  entgegengekommen",  dass  er  sich  derartige  Vorstellungen 
jwychisch  reproducirte. 


1)  Ich  verdanke  diesen  noch  uicht  veröffentlichten  interessanten  Fall  der 
Liebenswürdigkeit  des  in  der  Krankcngescltichte  erwähnten  seither  verstorbenen 
französischen  Arzte»,  den  ich  während  einer  Ferienreise  in  München  zufällig 
kennen  lernte. 

2)  Da  der  erwähnte  Arzt  verstorben,  konnte  ich  hierüber  keine  Nachrichten 
erhalten. 


Digitized  by  Google 


Sexualpathologische  Fülle. 


Er  nennt  seine  Empfindung  hierbei:  „un  doux  et  merveilleux  sentiment". 

Er  habe  deshalb  ungefähr  in  seinem  15.  oder  16.  Jahre  seine  zwei 
Schwestern  beim  Ankleiden  oder  schlafend  gerne  überrascht,  nicht  um  Nudi- 
täten  zu  sehen,  sondern  nur,  weil  er  bei  deren  erschrecktem  Aufschrei  leb- 
haftes Wollustgefühl,  einige  Male  verbunden  mit  Ejakulation,  gehabt  habe. 
Bis  zu  seinem  19.  Jahre  habe  er  wohl  onanirt,  aber  keinen  normalen  Co- 
itus  gepflogen. 

Louis  N.,  dessen  geistige  Fähigkeiten  in  intellectueUer  Hinsicht  keine 
wesentlichen  Defecte  aufweisen  sollen,  findet  später  als  Detectiv,  ob  im 
öffentlichen  oder  privaten  Dienste,  konnte  ich  nicht  erfahren,  Anstellung  und 
wird  zur  Ueberwachung  von  Ladendiebstählen  verwendet  Mit  30  Jahren 
lässt  sich  Louis  N.  ärztlich  untersuchen,  wobei  die  erwähnten  Einzelheiten 
durch  Befragen  in  Erfahrung  gebracht  wurden. 

Ueber  sein  derzeitiges  sexuelles  Leben  antwortet  er  ausweichend  und 
wird  misstrauisch,  erklärt,  er  sei  lediglich  gekommen,  um  sich  untersuchen 
zu  lasen,  ob  er  nicht  an  Tabes  leide. 

Acht  Jahre  nachher  wird  er  wegen  eines  peinlichen  Missgriffes,  be- 
dangen durch  Beschuldigung  der  Gattin  eines  hohen  Beamten,  einen  Dieb- 
stahl versucht  zu  haben,  aus  seiner  Stellung  entlassen.  Er  wendet  sich  nun 
neuerlich  an  den  Arzt  mit  der  Bitte,  ihn  zu  hypnotisiren  oder  zu  diesem 
Behufe  nach  Paris  zu  Charcot  zu  begleiten.  Er  eröffnet  über  Befragen, 
das»  sich  sein  Znstand  verschlimmert  habe,  dass  er  nur  mehr 
beim  Anblicke  grosser  psychischer  Angstzustände  sexuelle 
Erregung  verspüre,  dass  er  daher,  wenn  er  nicht  genügend 
wirkliche  Diebe  ertappte,  ganz  unschuldige  Personen  weib- 
lichen Geschlechts  wegen  angeblich  versuchten  Diebstahles 
anhalten  und  verhaften  liess,  um  sich  an  ihren  vor  Schreck  und  Auf- 
regung verzerrten  Gesichtern  zu  weiden,  wobei  Ejaculation  eintrete.  Auch 
Hinrichtungen  weiblicher  Personen  mitanzusehen,  verursache  ihm  die 
gleiche  Wollust,  aber  auch  hier  sei  es  nur  die  Todesangst  der  Delinquentin, 
die  ihn  errege,  während  er  zu  sensibel  sei,  um  dem  eigentlichen  Hinrichtungs- 
acte  zusehen  zu  können.  Auch  seine  Zwangsvorstellungen  (Tiefenschwindel, 
Suiridimpulse)  quälen  ihn  bei  Tag  und  in  den  schlaflosen  Nächten.  Er 
erhielt  eine  Empfehlung  an  Charcot,  erhängte  Bich  jedoch  vor  Antritt  der 
Heise  nach  Paris. 

Dieser  letzte  Fall  verdient  besonders  die  Aufmerksamkeit  des 
Kriminalisten,  denn  er  ist  ein  werthvoller  casuistischer  Beitrag  zur 
Psychopathologie  der  Anzeige,  einem  Capitel  der  Kriminalpsychologie, 
welchem  bisher  entschieden  zu  wenig) Beachtung  geschenkt  wurde. 


XII. 

Statistisches  über  das  Lynchen  in  Nordamerika. 

Von 

Dr.  B.  A.  Spitzka  in  New-York. 
(Mit  1  Curve.) 

Die  interessante  Notiz  Dr.  Näcke's  (dieses  Archiv,  S.  171 — 173) 
bedarf  einer  vielleicht  unwesentlichen  Berichtigung.  Die  Behauptung- 
<lass  das  Lynchen  in  neuerer  Zeit  zu-  statt  abnimmt,  entspricht  näm- 
lich den  Thatsachen  nur  ungenau.  So  z.  B.  hat  in  dem  letzten  Jahr- 
zehnt das  Lynchen  bedeutend  abgenommen,  was  allerdings  blos  epi- 
sodisch aufgefasst  werden  könnte,  da  die  Statistik  eine  Art  periodische 
Schwankung,  wie  man  es  ja  oft  im  Kriminal-  und  Irrsinnswesen  findet, 
zeigt  Unmittelbar  nach  dem  Bürgerkrieg  (1860—65)  wurden  auf- 
fallend viele  Menschen  gelyncht,  und  zwar  beinahe  ausschliesslich 
Neger.  Dann  aber  nahm  das  gesetzlose  Wesen  beträchtlich  ab,  um 
wieder  im  Anfang  der  90  er  Jahre  zeitweilig  zu  steigen.  Die  nach- 
stehende Tabelle  (I)  enthält  sämmtliche  bekannt  gewordenen  Lynch- 
fälle, sowie  die  Mordthaten  und  die  Anzahl  der  gesetzlich  zum  Tode 
Verurtheilten  in  den  Jahren  1886 — 1901. 

Tabelle  I. 


Jahr. 

Lynchings. 

Gesetzlich 
verurtheilt. 

Mordthaten. 

1886 

133 

83 

1,449 

18*7 

123 

79 

2,335 

18S8 

144 

87 

2,184 

1889 

175 

98 

3,567 

1890 

127 

102 

4,290 

1891 

192 

123 

5,906 

1892 

236 

107 

6,791 

1893 

200 

126 

6,615 

1894 

190 

132 

7,747 

1895 

171 

132 

7,900 

1896 

131 

122 

10,652 

1897 

160 

128 

9,520 

1898 

127 

109 

7,840 

Digitized  by  Google 


Statistisches  über  das  Lynchen  in  Nordamerika. 


225 


Mordtliatcn. 

6,225 
5,637 

 V» 


I>m,I>>7I^,  181*.  IV.M  1-!'.'  l.v.CM-'M  1  *.<>."»  IS'JG  Ifc»7  I81W  ls'ifl  PJ04I  1901 


wLvnchingsu  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika,  lSSfi— 1901. 

Die  Curve  (Fig.  1)  zeigt,  dass  (trotz  der  beträchtlichen  Zunahme 
der  gesammten  Einwohnerzahl  —  21  Proc.  in  dem  Jahrzehnt  1890 
bis  1900  —  die  hier  nicht  mit  in  Anbetracht  genommen  worden)  eine 
bedeutende  Verminderung  der  „Lynchings"  seit  1892  stattgefunden  hat. 
Das  Minimum  wurde  im  Jahre  1899  erreicht,  und  steigt  seitdem  all- 
mählich wieder.  Es  wird  nach  Jahren  interessant  sein,  nachzuforschen, 
ob  diese  Steigerung  fortläuft,  um  wieder  zum  gewöhnlichen  Procent- 
satz zurückzufallen.  Die  hohe  Zahl  der  Lynchings  in  den  Jahren 
1891  —  1893  ist  sehr  auffallend  und  erinnert  an  eine  Art  Periodicität 
nach  Art  gewisser  endemischer  Erscheinungen.  Auch  ist  die  relativ 
grosse  Anzahl  der  gelynchten  Weissen  in  dieser  Periode  bemerkens- 
werth,  nämlich  69  von  195  im  Jahre  1891  oder  35,4  Proc.  In  den 
Jahren  1898  und  1901  waren  blos  18,1  und  19  Proc.  Weisse.  Auch 
wurden  in  dem  bewussten  Jahr  (1891)  6  Frauen  gelyncht!  Im  Jahre 
1890  auch  1  Frau.   (S.  Tabelle  II.) 

Tabelle  II. 


(Gelynchte  nach  Rasse  und  Geschlecht.) 


Im  Jahre 

:  1890 

1891 

1898 

1901 

90 

121 

102 

107 

.  31 

09 

23 

4 

2 

2 

1 

Chinesen 

2 

1 

Mexikaner 

1 

120 

195 

127 

135 

(Darunter 

waren 

weiblich :) 

1 

6 

J*r.  1^  £Ä 

1899  107  131 

1900  115  — ? 

1901  135  — ? 


226 


XII.  Spitzka 


Wie  Dr.  Näcke  bemerkt,  finden  die  meisten  Lynchings  in  den 
Südstaaten  statt;  so  waren  es  1898,  118  solche  von  127;  in  1901, 
121  von  135.  In  dem  letztgenannten  Jahre  gab  es  16  Fälle  in 
Mississippi,  15  in  Alabama,  15  in  Louisiana,  14  in  Georgia,  12  in 
Tennessee  und  11  in  Texas;  also  83  in  nur  6  Staaten  mit  12  Millionen 
Einwohnern.  Die  beste  Erklärung  hierfür  liegt  in  der  Thateache,  dass 
über  92,5  Proc.  der  Neger  sich  in  den  16  Südstaaten,  wo  der  Rassen- 
hass  am  stärksten  ist,  befinden. 

Die  weitverbreitete  Meinung,  das  die  Neger  meistens  wegen  un- 
sittlichen Angriffs  auf  Frauen  gelyncht  werden,  ist  irrthümlich.  Die 
„Lynchers"  selbst  verbreiten  diese  Ansicht  zur  Erklärung  und  Be- 
schönigung ihrer  Handlungen.  Unter  den  127  Personen  (darunter 
102  Neger),  die  in  1898  gelyncht  wurden,  gab  es  blo*  16,  welche 
solchen  Angriffes  beschuldigt  waren,  7,  einen  solchen  versucht  zu 
haben  und  1,  welcher  der  Mitschuld  verdächtig  schien;  also  24  im 
Ganzen  —  18,9  Proc.  Wegen  Mordes  wurden  61,  des  Mordes  ver- 
dächtig 16  und  wegen  Diebstahls  6  weitere  gelyncht  2  armselige 
Geschöpfe  wurden  „irrthümlicher  Weise"  von  dem  rabiaten  „Moba 
getödtet.  Als  weitere  Gründe  wurden  angegeben:  Schweinediebstahl, 
freches  Benehmen  gegen  einen  Weissen,  Bestellung  eines  Glases  Soda- 
wasser, Selbstverteidigung  gegen  den  Angriff  eines  Weissen  u.  s.  w. 
Brannte  zum  Beispiel  eine  Scheune  nieder  und  verrauthete  man  diesen 
oder  jenen  rNiggcru  als  den  Brandstifter,  so  knüpfte  der  „Mobu  ihn 
am  ersten  besten  Baume  auf  und  spickte  den  Körper  voll  Kugeln. 
Am  Pfahle  wurden  wenigstens  14  Neger  im  Zeiträume  1893—1901 
verbrannt  Doch  muss  hier  hervorgehoben  werden,  dass  solche  grau- 
same Misshandlungen  und  Torturen,  wie  sie  in  dem  citirten  Bericht 
der  Dresdner  Nachrichten  (dieses  Archiv,  S.  171)  erwähnt  sind,  wahr- 
haftig äusserst  selten  vorkommen,  und  in  diesem  Falle  nur  in  den 
schlimmsten  und  verwildertsten  Gregenden.  In  dem  T,Mob"-wesen  der 
Südstaaten  kommt  die  bete  hu  raaine  oft  schnell  zum  Erwachen; 
die  Weissen  (besonders  die  niederträchtige  Art,  die  man  „White 
Trash"1)  nennt)  sind  nur  zu  flinkfertig  mit  dem  Schiesseisen  und 
dem  Galgenstrick.  Dass  die  lose  Gesetzesausführung  in  den  Süd- 
staaten daran  viel  Schuld  trägt,  ist  unzweifelhaft;  doch  wird  auch 
oft  eine  „Lynchingbee"  durch  das  brutale  Element  zum  Jux  orga- 
nisirt  und  dann  fällt  oft  ein  ganz  Unschuldiger  in  die  Hände  des 
aufgeregten  Lynchmobs.  Unter  solchen  Umständen  hat  natürlich 
ein  wirklicher  Verbrecher  wenig  Hoffnung,  davon  zu  kommen,  da- 


1)  Weisser  Abschaum,  resp.  Abfall;  sogen.  „Grobzeug-. 


Digitized  by  Google 


Statistisches  über  das  Lynchen  in  Nordamerika. 


227 


neben  der  Unschuldige  seinem  Schöpfer  danken  kann,  falls  ihm  nichts 
„  Lynchiges"  passirt 

Obgleich  die  Ne^erfainilien  ziemlich  kinderreich  sind,  vennehrt 
sich  die  Basse  doch  viel  weniger  als  die  weisse;  ihre  Anzahl  ist  des- 
halb —  besonders  seit  dem  Bürgerkrieg  —  relativ  weniger  und  weniger 
geworden.  Dies  ersiebt  man  aus  der  folgenden  Tabelle  III  (nach 
„Statistics  of  the  Negroes  in  the  United  States",  v.  H.  Gannett,  Balti- 
more, 1894).  Im  Aussterben  sind  die  Neger  zwar  nicht,  doch  ist  die 
nNeger-Frage"  nicht  das  drohende  Gespenst,  als  welches  sie  früher 
♦.•rschien. 


Verhältnisse  zwischen  der  weissen  und  schwarzen  Bevölkerung, 
1790—1900. 


Tabelle  III. 


Jahr. 

1790 

1800 

1810 

1820 

1830 

1840 

1850 

1860 

1870 

1880 

1890 

1900 


80,73 
81,12 
80,97 
81,61 
81,90 
83,16 
84,31 
85,62 
87,11 
86,54 
87,80 
88,41 


Digitized  by  Google 


XIII. 


Körperverletzung  dnrch  Röntgenstrahlen. 

Vom 

Ersten  Staatsanwalt  Nessel  in  Hannover. 

Ein  juristisch  wie  medicinisch  gleich  interessanter  Fall  wurde 
von  der  Strafkammer  des  Landgerichts  Hannover  abgeurtheilt  Er 
führte  zur  Bestrafung  eines  Arztes  wegen  fahrlässiger  Körperverletzung 
begangen  unter  Verletzung  seiner  Berufspflicht  (§  230  Abs.  2  R.StG.B.). 
Der  Sachverhalt  ist  dieser: 

Eine  35  Jahre  alte  Dame  war  mit  einem  bartartigen  Haarwuchs 
am  Kinn  behaftet  Bereits  1896  wurde  sie  dieserhalb  von  dem  Arzt 
N.  N.  behandelt,  welcher  mittelst  Elektricität  jeden  Haarbalg  einzeln 
ausbrannte  und  dadurch  auch  den  Erfolg  erzielte,  dass  die  Haare 
schwanden  und  dauernd  beseitigt  schienen.  Allein  nach  gewisser  Zeit 
wuchsen  die  Haare  vermehrt  wieder.  —  Die  Dame  las  in  der  Zeitung, 
dass  es  Aerzten  gelungen  sei,  abnormen  Haarwuchs  durch  Röntgen- 
strahlen zu  beseitigen.  Sie  wandte  sich  daher  aufs  Neue  an  den 
schon  erwähnten  Arzt,  der  sich  als  Specialisten  auf  dem  Gebiete  der 
Röntgenstrahlen-Therapie  bezeichnete.  Dieser  versicherte  ihr,  dass  er 
schon  in  12  bis  15  Fällen  Patienten  von  gleichartigen  Leiden  durch 
Röntgenstrahlen  befreit  hätte.  Nach  sechs-  bis  achtmaliger  Behandlung 
werde  der  Haarwuchs  ohne  sonstige  nachtheilige  Folgen  beseitigt  sein. 
Daraufhin  willigte  sie  im  Januar  1900  in  die  vorgeschlagene  Kur, 
die  in  drei  Perioden  stattfand:  1)  vom  Januar  an  7  Wochen  lang, 
dann  4 — 6  Tage  Unterbrechung,  demnächst  2)  27  Sitzungen  durch 
13  Wochen  mit  Unterbrechung  von  August  bis  October,  3)  von  Mitte 
October  bis  3.  November.  —  In  dem  ersten  Kurabschnitt  geschahen 
etwa  17  Bestrahlungen  von  15—18  Minuten,  zuerst  3  Mal,  dann  2  Mal, 
zuletzt  1  Mal  in  der  Woche.  Mitte  März  stellten  sich  leichte  Röthungen 
am  Halse,  im  Gesicht  und  namentlich  dem  Kinn  der  Patientin  ein. 
Deshalb  die  mehrtägige  Unterbrechung.  —  Hierauf  27  Bestrahlungen, 
wie  früher;  nach  einigen  Sitzungen  leichte,  bald  aber  wieder  ver- 


Digitized  by  Google 


Körperverletzung  durch  Röntgenstrahlen. 


229 


schwindende  Verbrennungserscheinungen.  Der  Haarwuchs  aber  ver- 
schwand, sodass  der  Arzt  im  August  die  Kur  für  beendet  erklärte. 
Nach  wenig  Wochen  trat  indessen  Haarwuchs,  wenngleich  vermindert, 
wieder  auf.  Mitte  October  wurde  die  Kur  deshalb  fortgesetzt  Der 
Arzt  erklärte ,  er  werde  auf  Grund  von  Mittheilungen,  die  ihm  auf 
dem  Pariser  Aerztecongress  geworden,  nunmehr  häufigere  und  längere 
Bestrahlungen  vornehmen,  womit  die  behandelte  Dame  einverstanden 
war.  Dies  geschah  nun  —  2  Tage  ausgenommen  —  täglich.  Es 
stellten  sich  schon  am  27.  October  Hautverfärbungen  ein.  Trotzdem 
erfolgten  weitere  Bestrahlungen.  Die  Röthungen  der  Haut  verstärkten 
sich  und  verbreiteten  sich  auf  Hals  und  Brust;  die  Behandlung  ging 
dennoch  bis  zum  3.  November  weiter,  an  welchem  Tage  das  Kinn 
sich  hochroth  färbte,  die  Lippen  schwollen  und  weiss  wurden.  Der 
Arzt  sah  dieses  alles  wohl,  bestrahlte  aber  die  Patientin  nochmals, 
„weil  der  Erfolg  so  gut  im  Gange  sei",  allerdings  unter  Verwendung 
einer  Schutzvorrichtung  für  die  Lippen.  —  Nach  dieser  letzten  Sitzung 
verschlimmerte  sich  aber  der  Zustand  des  Fräuleins  derartig,  dass  ihr 
Vater  ihre  weitere  Behandlung  untersagte.  Die  Schwellung  der  Lippen 
steigerte  sich,  andere  Gesichtstheile  schwollen  auch  an.  Es  traten 
heftige  Gesichtsschmerzen  ein,  sodass  am  8.  November  derselbe  Arzt 
zu  ihr  gerufen  wurde.  Dieser  constatirte  erhebliche  Schwellung  des 
ganzen  Gesichts  vom  Auge  bis  unter  das  Kinn,  nannte  dies  eine  leichte 
Verbrennung,  die  er  in  4—6  Wochen  zu  heilen  versprach.  Er  ver- 
ordnete mildernde  Salben.  Die  Dame  wandte  sich  wegen  ünerträg- 
lichkeit  der  Schmerzen  Mitte  November  an  einen  ihr  verwandten 
Zahnarzt,  der  ihr  einmal  Carbolumschläge  applicirte.  Ende  Januar 
gab  der  bisher  genannte  Arzt  wegen  unerfreulicher  Auftritte  mit  dem 
Vater  des  Fräuleins  deren  Behandlung  auf.  Andere  Aerzte  traten  ein, 
stellten  eine  schwere  Verbrennung  (dritten  Grades)  fest  und  vermochten 
erst  nach  Monaten  die  heftigen  Schmerzen  der  Patientin  zu  beseitigen. 
Die  Heilung  ist  bis  heute  aber  keine  vollständige,  vielmehr  sind  an 
Kinn,  Hals  und  Brust  geröthete  Wundflächen  mit  Narbenbildungen 
verblieben,  die  entstellend  wirken. 

Auf  Grund  eines  Gutachtens  des  Medicinalcollegiums  der  Provinz 
und  eines  solchen  der  Königlichen  Wissenschaftlichen  Deputation  für 
das  Medicinalwesen  zu  Berlin  hat  die  Strafkammer  zunächst  objectiv 
festgestellt,  dass  die  schweren  Verbrennungen  der  Dame  durch  das  von 
dem  angeklagten  Arzte  angewendete  Heilverfahren  mittelst  X-Strahlen 
verursacht  seien.  Die  vom  Angeklagten  hiergegen  gemachten  Ein- 
wendungen, dass  der  Zustand  seiner  Patientin  durch  unzweckmässige 
Behandlung  späterer  Aerzte,  namentlich  auch  durch  die  einmaligen 


XIII.  Ni 


Carbolumschlage  erheblich  verschlimmert  sei,  werden  als  rechtlich  und 
^tatsächlich  belanglos  erachtet;  rechtlich,  weil  die  etwaige  concurrirende 
Fahrlässigkeit  Dritter  die  Strafbarkeit  dessen  nicht  beseitige,  der  durch 
sein  eigenes  fahrlässiges  Handeln  den  Erfolg  mit  herbeigeführt  habe, 
—  thateächlich ,  weil  nach  den  medicinischen  Gutachten  keines  der 
von  anderer  Seite  angewendeten  Mittel  die  bereits  eingetretene  Ver- 
brennung verschlimmert  habe.  Namentlich  sei  nach  dem  Obergntachten 
das  Sichsteigern  der  Krankheitserscheinungen  während  der  spateren 
sachgemässen  Behandlung  eine  schon  mehrfach  bei  Röntgenstrahlen- 
Verbrennungen  gemachte  Beobachtung. 

Anlangend  die  subjective  Seite,  so  ist  in  der  Behandlung  mit 
X-Strahlen  an  und  für  sich,  sowie  in  der  Art  ihrer  Anwendung  in 
der  ersten  und  zweiten  Kurperiode  besonders  eine  Fahrlässigkeit  nicht 
gefunden;  auch  ist  die  forcirte  Benutzung  derselben  Mitte  October 
nicht  als  Kunstfehler  angesehen.  Ferner  ist  der  Annahme  der  Anklage 
dahin  nicht  beigetreten,  dass  der  Angeklagte  fahrlässig  handelte,  indem 
er  es  unterliess,  seine  Patientin  auf  die  besondere  Gefährlichkeit  ver- 
stärkter Anwendung  von  X-Strahlen  hinzuweisen.  Dagegen  folgt  der 
Richter  dem  Gutachten  der  genannten  Collegien  dahin,  dass  der  An- 
geklagte insofern  fahrlässig  handelte,  als  er  Ende  October  trotz  Auf- 
tretens von  Verbrennungssymptomen  erheblicher  Art  die  Bestrahlungen 
fortsetzte.  Ende  October  durch  seine  Patientin  auf  die  Gesichts- 
verfärbung mehrfach  aufmerksam  gemacht,  wäre  es  Pflicht  des  An- 
geklagten gewesen,  die  Dame  einer  eingehenden  UnterBuchung,  nicht 
blos,  wie  geschehen,  bei  Auerlicht,  sondern  erneut  auch  bei  Tageslicht 
zu  unterziehen.  Die  Verbrennungserscheinungen  hätten  ihm  bei  An- 
wendung gehöriger  Sorgfalt  nicht  entgehen  können,  er  hätte  dann  die 
Bestrahlungen,  wie  in  den  ersten  Abschnitten  des  Heilverfahrens,  so 
lange  aussetzen  müssen,  bis  die  Erscheinungen  gänzlich  geschwunden 
waren.  Tbat  er  das,  wie  festgestellt,  nicht,  setzte  er  vielmehr  die 
„forcirte"  Behandlung  ohne  ausreichende  Unterbrechung  fort  und  hielt 
er  selbst  dann  nicht  inne,  als  er  am  3.  November  die  weisse  Färbung 
und  Schwellung  der  Lippen  sah,  so  beging  er,  wie  das  Obergutachten 
der  Wissenschaftlichen  Deputation  für  das  Medicinalwesen  in  Ueber- 
einstimmung  mit  dem  gerichtsärztlichen  Gutachten  ausführt,  einen  den 
anerkannten  Regeln  der  Wissenschaft  zuwiderlaufenden  Kunstfehler, 
durch  den  er  die  vorerwähnte,  sich  als  Körperverletzung  darstellende 
schwere  Verbrennung  verursachte. 

Bei  der  erforderlichen  Sorgfalt  habe  er  auch  diesen  Erfolg  als 
mögliche  Folge  seines  Thuns  vorhersehen  können.  Denn  wenn  es 
ihm  bei  dem  heutigen  Stande  der  wissenschaftlichen  Forschung  über 


Digitized  by  Google 


Korperverletzung  durch  Röntgenstrahlen 


231 


Wesen  und  Wirkung  von  X-Strahlen  auch  nicht  möglich  gewesen  sei, 
die  eingetretene  schwere  Verbrennung  in  ihrer  concreten  Erscheinungs- 
form vor  Augen  zu  haben,  so  hätte  er  doch  sich  sagen  müssen,  dass 
fortgesetzte  Anwendung  solcher  Strahlen  eine  einmal  bestehende  Ver- 
brennung unter  allen  Umständen  steigern  und  in  höhere  Verbrennungs- 
grade überführen  werde. 

Die  Behauptung,  dass  Specialisten  in  Fachzeitschriften  Fortsetzung 
der  Bestrahlung  auch  bei  geringer  Verbrennung  der  Haut  anriethen, 
und  dass  dieses  auch  auf  dem  Pariser  Aerztecongress  empfohlen  sei, 
könne  den  Angeklagten  nicht  schützen.  Denn  es  sei  in  jedem  Einzel- 
falle selbstständig  die  Anwendbarkeit  solcher  Methode  zu  prüfen  und 
dann  jedenfalls  auszusch Hessen,  wenn  die  Empfindlichkeit  der  Haut 
des  Patienten  sie  nicht  vertrüge.  Derartige  besondere  Empfindlichkeit 
sei  dem  Angeklagten  vorliegenden  Falls  an  seiner  Patientin  im  Laufe 
der  Cur  immer  wieder  vor  Augen  getreten. 

Auch  die  Einwilligung  der  Dame  in  die  fortgesetzte  Bestrahlung 
schliesse  die  Strafbarkeit  des  Angeklagten  nicht  aus.  Denn  diese  Ein- 
willigung sei  nur  unter  der  Voraussetzung  sachgemässer  Behandlung 
und  des  Nichteintritts  des  concreten  rechtsverletzenden  Erfolges  ge- 
schehen. 

Das  Reichsgericht  hat  am  4.  December  1902  die  Revision  des 
Angeklagten  gegen  dieses  Urtheil  verworfen.  Der  Angriff  namentlich, 
es  sei  widerspruchsvoll  und  unbegründet,  das  Verfahren  forcirter  Be- 
strahlung als  einen  Knnstfebler  anzusehen,  obzwar  festgestellt  werde, 
dass  ärztliche  Specialisten  diese  Therapie  trotz  Röthung  und  anderer 
Merkmale  minderwerthiger  Verbrennung  empfehlen,  ist  mit  der  Be- 
gründung zurückgewiesen,  diese  Empfehlung  habe  schon  wegen  ihrer 
aus  der  Natur  der  Sache  sich  ergebenden  Unbestimmtheit  den  An- 
geklagten der  Verpflichtung  nicht  entheben  können,  die  Besonderheit 
des  einzelnen  Falles,  also  bei  der  von  ihm  behandelten  Dame  deren 
Hautempfindlichkeit  zu  beachten.  Dass  die« es  nicht  geschehen  sei, 
habe  der  erste  Richter  einwandsfrei  für  erwiesen  erachtet 


XIV. 


Vormundschaft  über  Verbrecher. 

Von 

Werner  Bosenberg, 

Staatunwalt  in  Straubarg  1.  E. 

Die  Ehefrau  Weibel ,  Besitzerin  eines  Bauernhofes  in  der  elsässi- 
schen  Landgemeinde  Batzendorf,  hat  aus  erster  Ehe  eine  33jährige 
Tochter  Katharina,  aus  zweiter  Ehe  einen  18 jährigen  Sohn  Joseph; 
beide  Kinder  leben  zusammen  im  Hause  ihrer  Mutter.  Am  21.  August 
1 902  gebar  die  Tochter  Katharina  ein  uneheliches  Kind.  Als  Erzeuger 
desselben  bezeichnete  sie  ihren  Stiefbruder  Joseph,  der  sie  angeblich 
verführt  habe.  Joseph  Weibel  gab  zu,  mit  seiner  Stiefschwester  ge- 
schlechtlich verkehrt  zu  haben,  behauptete  jedoch,  die  Verführung  sei 
von  der  Stiefschwester  ausgegangen,  welche  15  Jahr  älter  sei  und 
schon  vor  6  Jahren  ein  Mal  unehelich  geboren  habe.  Gegen  beide 
Geschwister  wnrde  Voruntersuchung  wegen  Blutschande  eingeleitet. 
Im  Laufe  derselben  entstanden  Zweifel  über  die  Zurecbnungsfähiirkeit 
der  Angeschuldigten. 

Die  Katharina  Weibel  kann  2  und  2  zusammenzählen,  4  und  4 
dagegen  nicht  Zehn  Pfennige  und  fünf  Pfennige  vermag  sie  nicht 
zusammen  zu  rechnen ;  sie  unterscheidet  aber  die  verschiedenen  Münz- 
sorten :  Zehn-  und  Fünf-Pfennigstücke,  auch  Einmarkstücke.  Sie  weiss, 
dass  wir  „ditschtt  reden;  von  der  Existenz  einer  französischen  Sprache 
hat  sie  keine  Vorstellung.  Die  Stadt  Hagenau,  welche  in  der  Nähe 
ihres  Heimathdorfes  liegt,  ist  ihr  bekannt;  dagegen  sind  Elsass- 
Lothringen,  Deutschland,  Frankreich  und  der  Kaiser  ihr  unbekannte 
Begriffe.  Sie  kennt  nur  das  ganz  Naheliegende  und  Alltägliche;  alle 
Dinge,  zu  deren  Verständniss  Ueberlegung  und  Combination  gehören, 
sind  ihr  fremd. 

Der  Bruder  Joseph  Weibel  besitzt  eine  etwas  höhere  Intelligenz. 
Ein  Einmarkstück  kennt  er  allerdings  nicht;  so  viel  Geld  hat  er  nach 
seiner  Behauptung  noch  nie  gehabt   Er  rechnet  aber  richtig  54-5  +  1 


Digitized  by  Google 


Vormundschaft  über  Verbrecher. 


Pfennige  =  11  Pfennige.  Bei  der  Addition  von  8 -+-8  Pfennigen  triebt 
er  zuerst  18,  später  aber  richtig  16  Pfennige  als  Resultat  an.  Der 
Kreis  Hagenau,  in  welchem  sein  Heimathdorf  liegt,  ist  ihm  bekannt; 
für  den  Höchsten  im  Kreise  hält  er  den  Herrn  Pfarrer.  Was  Elsass- 
Lotli ringen  ist,  kann  er  nicht  näher  beschreiben;  dagegen  weiss  er, 
dass  der  Rhein  ein  Fluss  mit  vielem  Wasser  und  mit  einer  Brücke 
ist,  dass  Strasbourg  eine  Stadt  ist  und  dass  in  Deutschland  der  Kaiser 
regiert 

Ueber  den  Geisteszustand  der  beiden  Angeschuldigten  wurde  das 
Gutachten  eines  Sachverständigen  erhoben.  Letzterer  erklärte,  die 
Katharina  Weibel  sei  ganz  unzurechnungsfähig,  die  Zurechnungs- 
fäbigkeit  des  Joseph  Weibel  sei  zweifelhaft;  jedenfalls  müsse  an- 
genommen werden,  dass  Joseph  Weibel,  der  zur  Zeit  des  geschlecht- 
lichen Verkehrs  mit  seiner  Schwester  erst  17  Jahr  alt  war,  die  zur 
Erkenntniss  der  Strafharkeit  erforderliche  Einsicht  nicht  besessen  habe. 
Auf  Grund  dieses  Gutachtens  wurde  Joseph  Weibel  von  der  Straf- 
kammer freigesprochen  und  seine  Unterbringung  in  einer  Erziehungs- 
oder Besserungsanstalt  angeordnet 

Dieser  Fall  giebt  zu  folgenden  Betrachtungen  Anlass: 
Joseph  Weibel  darf  nur  bis  zur  Vollendung  des  20.  Lebensjahres 
in  der  Erziehung»-  oder  Besserungsanstalt  festgehalten  werden  (§  56 
Absatz  2  StG.B.).  Nach  seiner  Entlassung,  welche  spätestens  in 
hj%  Jahren  erfolgen  mass,  kann  er  den  geschlechtlichen  Verkehr  mit 
seiner  Stiefschwester  wieder  aufnehmen  und  zahllose  schwachsinnige 
Kinder- erzeugen.  Die  Gerichts-  und  Polizeibehörden  haben  kein  Mittel, 
um  gegen  die  Geschwister  Weibel  wegen  Blutschande  einzuschreiten. 
Bestraft  können  die  genannten  Geschwister  auch  in  Zukunft  nicht 
werden.  Die  Katbarina  Weibel  wird  ihr  ganzes  Leben  hindurch  un- 
zurechnungsfähig bleiben  und  die  Zweifel,  welche  an  der  Zurechnungs- 
fähigkeit des  Joseph  Weibel  bestehen,  genügen,  um  eine  Verurtheilung 
desselben  auszuscb Hessen  (Entscheidungen  des  Reichsgerichts  in  Straf- 
sachen Bd.  21  8. 131).  In  eine  Irrenanstalt  kann  die  Katharina  Weibel 
gleichfalls  nicht  gesperrt  werden.  Die  Familie  Weibel  wird  die  Unter- 
bringung niemals  beantragen,  weil  sie  die  Arbeitskraft  der  Katharina 
Weibel  nicht  entbehren  will;  die  Polizeibehörde  darf  die  Unterbringung 
nicht  anordnen,  weil  die  Katharina  Weibel  nicht  gemeingefährlich  ist 
Dagegen  ist  es  möglich,  die  Aufnahme  der  Katharina  Weibel  in  eine 
Pflegeanstalt  herbeizuführen.  Die  Staatsanwaltschaft  kann  die  Ent- 
mündigung wegen  Geistesschwäche  beantragen.  Das  Gericht  kann 
diesem  Antrage  stattgeben  und  der  Katharina  Weibel  einen  Vormund 
bestellen.    Der  Vormund  hat  für  die  Person  des  Mündels  zu  sorgen 


Digitized  by  Google 


234 


XIV.  Rodenberg 


und  den  Aufenthaltsort  desselben  zu  bestimmen.  Der  Vormund  der 
Katharina  Weibel  ist  also  befugt,  die  Letztere  in  einer  Pflegeanstalt 
unterzubringen.  Will  er  von  dieser  Befugniss  Gebrauch  machen ,  so 
entsteht  sofort  die  Frage:  „Wer  bezahlt  die  Kosten  der  Unterbringung?" 
Die  Entmündigte  selbst  besitzt  kein  Vermögen.  Die  Mutter  Weibel  ist 
nicht  verpflichtet,  die  fraglichen  Kosten  zu  tragen,  weil  ihre  Tochter 
im  Stande  ist,  sich  selbst  zu  ernähren  (§  1602  B.O.B.).  Die  Gemeinde 
kann  zur  Erstattung  der  Pflegekosten  gleichfalls  nicht  gezwungen 
werden;  in  Elsass- Lothringen  gilt  noch  das  alte  französische  Gesetz 
vom  24.  Vendemiaire  des  Jahres  II,  welches  lediglich  eine  moralische 
Verpflichtung  der  Gemeinden  zur  Unterstützung  ihrer  kranken  und 
hülfsbedürftigen  Angehörigen  kennt1).  Der  Bezirk  bat  allerdings 
Mittel,  welche  zur  Unterhaltung  der  Pflegehäuser  bestimmt  sind;  allein 
diese  Mittel  sind  doch  nur  beschränkt.  Dieselben  müssen  in  erster 
Linie  zur  Unterstützung  von  arbeitsunfähigen  Personen  verwendet 
werden;  für  die  Unterstützung  arbeitsfähiger  Personen  bleibt  in  der 
Regel  nichts  übrig.  Der  Staat  überlässt  die  Sorge  für  die  Pflegehäuser 
den  Bezirken;  er  selbst  leistet  keine  Beiträge  für  den  Unterhalt  der 
genannten  Anstalten.  Es  ist  also  möglich,  aber  zugleich  sehr  unwahr- 
scheinlich, dass  die  körperlich  gesunde,  arbeitsfähige  und  arbeitswillige 
Katharina  Weibel,  welche  ein  sicheres  Unterkommen  bei  ihrer  Mutter 
hat,  überhaupt  in  einer  Pflegeanstalt  Aufnahme  findet 

Nehmen  wir  nun  an,  die  Katharina  Weibel  hätte  denselben  Grad 
von  Intelligenz,  wie  ihr  Bruder  Joseph,  so  wäre  sie  im  Stande,  ihre 
Angelegenheiten  als  Dienstmagd  oder  Tagelöhnerin  in  den  kleinen 
Verhältnissen  ihres  Heimathdorfes  selbst  zu  besorgen.  Ein  genügender 
Grund  zur  Entmündigung  läge  nicht  vor  (§  6  Ziff.  1  B.  G.  B.);  ein 
Vormund  könnte  nicht  bestellt  werden ;  ein  Zwang  zur  Unterbringung 
der  Katharina  Weibel  in  eine  Pflegeanstalt  dürfte  nicht  ausgeübt  werden. 

Die  Vorschriften  des  positiven  Rechts  reichen  also  nicht  aus,  um 
zwei  Geschwister,  deren  Zurechnungsfähigkeit  nicht  festgestellt  werden 
kann,  an  der  fortgesetzten  VerÜbung  des  Vergehens  der  Blutschande 
zu  hindern! 

Es  entsteht  nunmehr  die  Frage:  welche  Reformen  sind  erforder- 
lich, um  die  geschilderten  Mängel  unserer  Rechtsordnung  zu  beseitigen  ? 
Ein  geeignetes  Mittel,  die  Geschwister  Weibel  und  andere,  geistig 
minderwerthige  Personen  unschädlich  zu  machen,  bietet  die  Einführung 
einer  staatlichen  Vormundschaft  für  alle  diejenigen  Verbrecher,  bei 


1)  l'rtheil  de*  Olierlandesgerichtis  Colmar  in  der  Juristischen  Zeitschrift  fßr 
Elsass-Lothringcn.  23.  Bd.  8.  139. 


Digitized  by  Google 


Vormundschaft  über  Verbrecher. 


denen  die  Verhängung  einer  Freiheitsstrafe  überhaupt  keinen  oder 
wenigstens  keinen  ausreichenden  Schutz  gegen  den  Ruckfall  gewährt. 

v.  Massow  bat  vorgeschlagen,  die  Rechtsnormen  des  Privatrechts 
über  die  Bevormundung  minderjähriger  und  geisteskranker  Personen 
auch  auf  grossjährige  und  zurechnungsfähige  Verbrecher  auszudehnen. 
Bei  Uebertretungen  und  kleinen  Vergehen  soll  die  Bevormundung  einen 
Ersatz  für  die  Freiheitsstrafe  bilden;  bei  grösseren  Delicten  soll  die 
Bevormundung  eine  Ergänzung  der  Freiheitsstrafe  sein.  Die  Ent- 
mündigung grossjähriger  Verbrecher  soll  keine  obligatorische  Maass- 
regel werden;  vielmehr  soll  es  ganz  vom  Ermessen  des  Gerichtes  ab- 
hängen, dieselbe  in  geeigneten  Fällen  auszusprechen.  Wenn  der  gross- 
jährige Verbrecher  unter  Vormundschaft  gestellt  wird,  so  erhält  er 
einen  Vormund,  der  einerseits  für  den  Verbrecher  sorgt,  andererseits 
denselben  beaufsichtigt.  Der  Vormund  bestimmt  die  Wohnung  und 
die  Arbeitsstelle  seines  Mündels;  er  entscheidet,  wieviel  Geld  das 
Mündel  für  sich  und  seine  Familie  verbrauchen  darf;  der  Ueberschuss 
des  Lohnes  und  der  sonstigen  Einnahmen  wird  vom  Vormund  auf  der 
Sparkasse  eingezahlt  oder  in  anderer  Weise  zinsbar  angelegt  Der 
Vormund  schreibt  auch  vor,  ob  das  Mündel  Abends  ausgehen  darf 
und  wann  es  wieder  heimkommen  muss.  Zuwiderhandlungen  gegen 
die  Gebote  und  Verbote  des  Vormunds  werden  vom  Gericht  mit  der 
Disciplinarstrafe  des  Arrestes  geahndet1). 

Noch  viel  weiter  gehen  die  Vorschläge,  welche  Professor  Julius 
Vargha  in  seinem  Werke  „Die  Abschaffung  der  Strafkncchtschaft" 
gemacht  hat  Vargha  steht  auf  dem  Standpunkt:  alle  menschlichen 
Tbaten  seien  naturnothwendige  Ereignisse;  Jeder,  der  ein  Ver- 
brechen begehe,  sei  ein  „Unglücklicher,  den  der  Zufall  mit  dem 
für  seine  momentane  Widerstandskraft  allzuheftigen  Anreize  zu  einer 
strafgesetzwidrigen  Handlung  heimgesucht  habe,  welchem  er  unter 
den  gegebenen  Umständen  unausweichlich  unterliegen  musste2);  der 
Verbrecher  dürfe  daher  nicht  als  Bösewicht  gemartert  werden, 
sondern  müsse  als  Unglücklicher  gezähmt  und  erzogen  werden 3) ; 
für  den  Unglücklichen  solle  die  Strafe  kein  Uebel,  sondern  eine 


1)  v.  Massow,  Reform  oder  Revolution.  2.  Aufl.  1S95.  S.  125-12«. 
Ferner:  Die  Stellung  volljähriger  Delinquenten  unter  Vormundschaft  als  selbst- 
ständigo  Strafart  und  als  Zosatzstrafe ,  sowie  die  Ausdehnung  und  energische 
Handhabung  der  Vormundschaft  über  Minderjährige  als  Praventivmittel.  Blatter 
für  Gefängnisskunde.   Redigirt  von  Wirth.  29.  Bd.  S.  3  -IS.  1^95. 

2)  Julius  Vargha,  Die  Abschaffung  der  Strafknechtschaft.  1S96  97.  2.  Bd. 
S.  35,  718.  1.  Bd.  S.  235. 

3)  Derselbe,  2.  Bd.  S.  51t. 


Digitized  by  Google 


XIV.  ROSEXBER« 


Wohlthat  sein1).  Das  gerichtliche  Verfahren  —  der  Strafbevor- 
mundungs-Process  —  wird  von  Vargha  in  zwei  verschiedene  Ab- 
schnitte zerlegt:  in  das  Straferkenntnissverfahren  nnd  in  das  Straf- 
voll 8t reo kungs verfahren.  Ersteres  hat  den  Zweck,  festzustellen  a)  ob 
der  Anpekla^rte  eine  gesetzlich  verpönte  Handlung  begangen  hat. 
b)  ob  der  Angeklagte  einen  abnormen,  kriminell-gemeingefährlichen 
Charakter  besitzt  Wird  festgestellt,  dass  eine  gesetzlich  verpönte  That 
überhaupt  nicht  vorliegt,  so  spricht  das  Gericht  den  Angeklagten  frei. 
Wird  festgestellt,  dass  eine  gesetzlich  verpönte  That  vorliegt,  aber  der 
kriminell-gemeingefährliche  Charakter  des  Thäters  nicht  für  erwiesen 
erachtet,  so  ertheüt  das  Gericht  dem  Angeklagten  einen  Verweis.  Wird 
zugleich  die  gesetzlich  verpönte  That  und  der  kriminell -gemein- 
gefährliche Charakter  des  Thäters  festgestellt,  so  verurtheilt  das  Gericht 
den  Angeklagten  zur  Strafe  der  staatlichen  Bevormundung  2).  Das 
Straf  vollstreckungsverfahren  bat  den  Vollzug  der  Bevormundungsstrafe 
zum  Gegenstand.  Der  als  Vormund  bestellte  Straf vollzugsrichter») 
hat  nach  dem  Grundsatz  der  Individualisirung  gegen  jeden  Ver- 
urtheilten  diejenigen  Beschränkungen  der  persönlichen  Freiheit  zu 
verhängen,  welche  im  speciellen  Falle  am  wirksamsten  sind4).  Die 
Einsperrung  des  Bevormundeten  wird  in  der  Regel  überflössig  oder 
sogar  schädlich  sein,  da  die  meisten  Sträflinge  auch  ausserhalb  eines 
Gefängnisses  tiberwacht,  gezähmt  und  erzogen  werden  können*).  Ueber 
den  Zeitpunkt,  in  welchem  die  Bevormundung  aufhören  soll,  bat  nicht 
der  Erkenntnissrichter,  sondern  der  Strafvollzugsrichter  zu  entscheiden. 
Letzterer  wird  den  Sträfling  nur  dann  aus  der  Vormundschaft  entlassen, 
wenn  zuverlässige  Gründe  dafür  vorliegen,  dass  der  Sträfling  nicht 
mehr  gemeingefährlich  ist«). 

Vargha  macht  also  keinen  Unterschied  zwischen  zurechnungs- 
fähigen und  unzurechnungsfähigen  Thätern.  Jeder,  der  den  objectiven 
Thatbestand  einer  strafbaren  Handlung  verwirklicht,  wird  unter  Vor- 
mundschaft gestellt,  wenn  er  einen  gemeingefährlichen  Charakter  bat. 
Die  Jugend-,  Irren-  und  Sträflingsbevormundung  sind  lediglich  Unter- 
abtheilungen eines  und  desselben  Rechtsinstituts,  der  staatlichen  Vor- 
mundschaft über  gemeingefährliche  Personen7). 

Gegen  die  Vorgehläge  von  Massow  sprechen  folgende  Bedenken: 
Das  persönliche  Verhältniss  zwischen  dem  Minderjährigen  und  seinem 


1)  Vargha,  2.  Bd.  8.  163—164.  2)  Derselbe,  2.Bd.  8.  508. 

3)  Derselbe,  2.  Bd.  S.  508.  4)  Derselbe,  2.  Bd.  8.504,  684. 

5)  Derselbe,  2.  Bd.  S.  511,  «05,  678.  6)  Derselbe,  2. Bd.  S.  509. 
7)  Derselbe,  2.  Bd.  S.  45)6,  512,  684. 


Digitized  by  Google 


Vormundschaft  über  Verbrecher. 


Vormund  ist  ein  ganz  anderes  als  das  persönliche  Verhältnis*  zwischen 
dem  Verbrecher  und  seinem  Vormund.  Der  Minderjährige  ist  in  Folge 
seiner  Jugend  und  Unerfahrenheit  vielfach  ausser  Stande,  Nahrung, 
Kleidung  und  Obdach  für  sich  zu  beschaffen,  sowie  seinen  Lebens- 
unterhalt selbst  zu  verdienen.  Er  befindet  sich  daher  in  materieller 
und  moralischer  Abhängigkeit  von  seinem  Vormund.  Hierzu  kommt 
das  höhere  Alter  des  Vormunds,  seine  sociale  Stellung  und  das  ver- 
wandtschaftliche Verhältnis» ,  welches  häufig  zwischen  dem  Vormund 
und  dem  Minderjährigen  besteht  Alle  diese  Umstände  wirken  zu- 
-aramen,  um  den  Vormund  in  den  Augen  des  Minderjährigen  als  eine 
liespectsperson  erscheinen  zu  lassen,  welcher  der  Minderjährige  Achtung, 
Rücksicht  und  Dank  schuldig  ist.  Der  Verbrecher  hingegen  hat  in 
den  meisten  füllen  die  Hülfe  eines  Vormunds  gar  nicht  nöthig,  um 
sich  Nahrung,  Kleidung  und  Obdach  zu  verschaffen  oder  um  seinen 
Lebensunterhalt  zu  verdienen.  Er  wird  die  Einmischung  eines  Vor- 
munds in  sein  Privatleben,  in  seine  Wohnungs-  und  Arbeitsverhältnisse, 
in  seine  Einnahmen  und  Ausgaben  nicht  als  Wohltbat,  sondern  als 
unnöthige  Belästigung  empfinden.  Ein  Verbrecher,  der  während  einer 
längeren  Zuchtbaus-  oder  Gefängnisstrafe  alle  Lebensgenüsse  entbehrt 
hat,  kann  auch  gar  nicht  geneigt  sein,  sofort  nach  wiedererlangter 
Freiheit  von  einem  fremden  Manne  sich  vorschreiben  zu  lassen,  wann 
und  wo  er  arbeiten  soll,  wieviel  er  sparen  muss,  wie  lange  er  im 
Wirtbshaus  sitzen  darf.  Ein  Verwandter  des  Verbrechers  wird  nur  in 
seltenen  Fallen  zum  Vormund  bestellt  werden  können,  da  die  Ver- 
wandten in  der  Regel  demselben  Milieu  angehören  wie  der  Verbrecher 
und  daher  keine  grössere  Garantie  gewähren  als  dieser  selbst  Eine 
weitere  Schwierigkeit  bietet  der  Umstand,  dass  der  Vormund  des  Ver- 
brechers häufig  ausser  Stande  ist,  die  Befolgung  seiner  Gebote  und 
Verbote  zu  controliren.  Soll  der  Vormund  etwa  durch  persönliche 
Nachtbesuche  sich  überzeugen,  ob  ein  trunksüchtiger  Fabrikarbeiter 
oder  ein  liederliches  Ladenmädchen  am  Sonntag  Abend  um  10  Uhr 
nach  Hause  gekommen  ist?  Er  könnte  dann  leicht  in  Situationen 
geratben,  welche  das  Amt  eines  Vormunds  zu  einem  sehr  dornenvollen 
machen  würden!  Gänzlich  verdorben  würde  das  persönliche  Verhältnis» 
zwischen  Vormund  und  Verbrecher,  wenn  der  Vormund  wegen  Ueber- 
rretung  seiner  Gebote  oder  Verbote  die  Hülfe  des  Gerichts  anrufen 
wollte.  Der  Vormund,  der  gegen  einen  rohen  und  jähzornigen  Ver- 
brecher eine  Arreststrafe  wegen  Ungehorsams  erwirkt  hätte,  wäre 
beständig  der  Gefahr  gemeiner  Beschimpfungen,  vielleicht  sogar  brutaler 
Misshandlungen  von  Seiten  seines  Mündels  ausgesetzt.  Die  Bezahlung, 
welche  v.  Massow  den  Vormündern  der  Verbrecher  gewähren 


Digitized  by  Google 


238 


XIV.  RosfENBEBG 


will»),  dürfte  für  die  meisten  dieser  Vormünder  nicht  verlockend  genug 
sein,  um  freiwillig  die  Mühen,  Sorgen  und  Gefahren  auf  sich  zu  nehmen, 
welche  mit  der  Beaufsichtigung  von  Verbrechern  verbunden  sind. 

Endlich  kommt  noch  ein  letzter  Punkt  in  Betracht:  Wenn  der 
Vormund  den  Verbrecher  überwachen  soll,  so  muss  der  Verbrecher  in 
der  Nähe  des  Vormunds  bleiben.  Der  Baum,  in  welchem  der  Ver- 
brecher arbeiten  kann,  ist  also  nur  ein  sehr  beschränkter.  Sache  des 
Vormunds  soll  es  sein ,  dem  Verbrecher  Arbeit  zu  verechaf fen.  Man 
denke  sich  nun  in  die  Lage  eines  Vormunds,  der  in  den  engen  Ver- 
hältnissen einer  kleinen  Stadt  einem  wegen  Unterschlagung  bestraften 
Schreiber  oder  Reisenden,  einem  wegen  Diebstahls  verurtheilten  Dienst- 
mädchen oder  Ladenmädchen  ein  Unterkommen  verschaffen  soll.  Dem 
Vormund  wird  eine  Aufgabe  zugemuthet,  die  er  mit  seinen  schwachen 
Kräften  vielfach  überhaupt  nicht  lösen  kann.  v.  Massow  sagt  nun 
freilich:  die  Schutzvereine  werden  dem  Vormund  helfen  und  im 
schlimmsten  Falle  kann  der  Vormund  den  Verbrecher  in  die  Arbeiter- 
colonie  schicken2).  Allein  an  vielen  Orten  giebt  es  keine  Schutz- 
vereine; nicht  jeder  Schutzverein  ist  im  Stande,  Arbeit  nachzuweisen; 
manche  Schutzvereine  unterstützen  nur  „würdige"  Verbrecher5).  In 
Arbeitercolonien  finden  nur  männliche  Personen  Aufnahme;  diese 
Colonien  sind  die  letzte  Zuflucht  aller  schiffbrüchigen  Existenzen; 
zum  dauernden  Aufenthalte  sind  sie  weder  bestimmt  noch  geeignet. 
Die  Aufgabe,  ständige  und  passende  Arbeit  für  die  bevormundeten 
Verbrecher  zu  beschaffen,  lässt  sich  nur  dann  bewältigen,  wenn  Staat 
und  Communalverband  mit  den  Vormündern  und  freiwilligen  Hülfs- 
vereinen  planmässig  zusammenwirken.  Die  einfache  Ausdehnung  der 
für  Minderjährige  und  Geisteskranke  geltenden  Vorschriften  auf  gross- 
jährige und  zurechnungsfähige  Verbrecher  ist  also  unmöglich. 

Die  Theorie  von  Vargha  enthält  einen  inneren  Widerspruch. 
Wenn  Alles,  was  geschieht,  unter  den  gegebenen  Verhältnissen  ge- 
schehen muss,  wenn  Jeder  dasjenige  thut,  was  er  unter  den  gegebenen 
Verhältnissen  thun  muss4),  so  ist  es  nicht  blos  ungerecht,  sondern 
auch  unlogisch,  dem  unglücklichen  Thäter  für  seine  nothwendige 
Handlung  einen  gerichtlichen  Verweis  zu  ertheilen 5).  Der  Verweis  ist 


1)  Blätter  f.  Gefängnisskunde.  29.  Bd.  S.  IS. 

2)  Ebenda.  29  Bd.  S.  14. 

3)  Vgl.  z.  B.  den  IS.  Jahresbericht  des  unterel rassischen  Gefangenen-Fürsorge- 
Vereins  für  1901-1902.  S.  10.  nDie  Aufgabe  des  Vereins  besteht  darin,  w  ürdigeu 
entlassenen  Gefangeneu  die  Rückkehr  zu  einem  geordneten  Lebenswandel  zu 
ermöglichen." 

4»  Vargha,  >.  Bd.  S.  542.  5)  Derselbe,  2. Bd.  S.  503,  609,  6C3. 


Digitized  by  Google 


Vormundschaft  über  Verbrecher. 


23  ü 


ferner  bei  Erwachsenen  eine  ganz  zwecklose  und  wirkungslose  Maass- 
regel. Der  Ansicht  von  Vargha,  das  gelinde  Straf  mittel  des  Verweises 
bewähre  sich  erfahrungsgemäss  vortrefflich *),  kann  die  Ansicht  von 
Liszt  entgegen  gestellt  werden,  der  mit  vollem  Recht  sagt:  „Für  die- 
jenigen,  deren  Ehrgefühl  stumpf  geworden  oder  niemals  rege  gewesen 
ist,  ist  der  Verweis  des  Richters  eine  Komödie  ohne  ernste  Bedeutung, 
für  den  Ehrliebenden  ist  er  eine  tiefe  Verletzung,  eine  schwere  Krän- 
kung*12).  Die  Strafe  des  Verweises  passt  höchstens  für  jugendliche 
Personen,  deren  Charakter  noch  in  der  Entwicklung  begriffen  ist  Ob 
der  Verweis  bei  diesen  etwas  nützt,  hängt  zum  grossen  Tb  eil  von  der 
Persönlichkeit  des  Richters  —  von  der  Form  und  Würde  seines  Auf- 
tretens, von  seiner  Fähigkeit  und  Geschicklichkeit,  mit  jungen  Leuten 
umzugehen  —  also  von  ganz  zufälligen  Umständen  ab 3).  Erwachsene 
Personen  dagegen  sind  keine  Schulbuben;  sie  dürfen  daher  auch  nicht 
wie  Schulbuben  behandelt  werden.   Erwachsene  Verbrecher  werden 
sich  schwerlich  durch  einen  Verweis  abhalten  lassen,  von  Neuem  straf- 
bare Handlungen  zu  verüben.   Auch  die  Anordnung  einer  Vormund- 
schaft wird  keinen  grossen  Eindruck  auf  dieselben  machen.  Wenn 
ihnen  die  Maassregeln  des  Strafvollzugsrichters  unbequem  werden,  so 
verschwinden  sie  einfach  von  dein  Schauplatz  ihrer  bisherigen  Thätigkeit 
und  tauchen  an  einem  entfernten  Orte  unter  falschem  Namen  wieder 
auf.  Eine  Marterstrafe  haben  sie  ja  für  ihren  Ungehorsam  nicht  zu 
befürchten;  im  schlimmsten  Falle  droht  ihnen  die  „Wohlthaf*  der 
Bevormundung  in  geschlossenen  Räumen!  Vargha  bestreitet,  dass 
die  bestehenden  Marterstrafen  eine  abschreckende  Wirkung  hätten; 
das  Motiv,  welches  die  meisten  Menschen  von  der  Verübung  strafbarer 
Handlungen  abhält,  soll  nicht  die  Furcht  vor  der  Strafe,  sondern 
die  Furcht  vor  dem  Verbrechen  sein4).  Diese  Meinung  wird  durch 
die  historische  Tbatsache  widerlegt,  dass  stets  eine  ungeheure  Ver- 
mehrung der  strafbaren  Handlungen  eintritt,  sobald  die  Polizei-  und 
Gerichtsbehörden  durch  Krieg  oder  Revolution  in  ihrer  Thätigkeit 
gehemmt  bezw.  gänzlich  ausser  Function  gesetzt  sind.  Ein  interessantes 
Beispiel  hierfür  bietet  die  Zunahme  der  Forstdiebstähle  in  Elsass- 
Lothringen  während  des  Krieges  von  1870—71.   Als  die  deutschen 
Truppen  Elsass  und  Lothringen  besetzten,  verliess  ein  grosser  Theil 
der  französischen  Beamten  das  Land.    Auch  ein  Theil  der  Forst- 
beamten  ging  fort;  die  zurückbleibenden  Forstbeamten  reichten  nicht 

1)  Vargha,  2. Bd.  S.663. 

2)  Zeitachr.  f.  die  geaammte  Strafrechtswi^enscluift.  <>.  Bd.  S.  777. 

3)  Ebenda.  22.  Bd.  S.51 

4}  Vargha,  2.  Bd.  S.  557. 


240 


XIV.  Rosenberg 


mehr  aus,  um  die  Waldungen  zu  beaufsichtigen.  Bei  manchen  der 
Zurückgebliebenen  mag  auch  der  Zusammenbruch  der  bisherigen 
Staatsordnung  den  guten  Willen  zu  einer  energischen  Handhabung 
des  Forstscbutzes  beeinträchtigt  haben.  Die  Folge  dieser  Zustände 
war  eine  grosse  Verwüstung  der  Wälder,  sodass  die  deutsche  Regierung 
schliesslich  Truppen  gegen  die  Holzdiebe  schicken  musste1).  Warum 
haben  nun  dieselben  Bauern,  welche  1870  und  1871  Holz  gestohlen 
haben,  nicht  auch  1869  und  1872  Holz  gestohlen?  Offenbar  sind  sie 
nicht  durch  die  Furcht  vor  dem  Verbrechen,  sondern  lediglich  durch 
die  Furcht  vor  der  Strafe  zurückgebalten  worden.  —  In  den  Jahren 
1793  und  1794  haben  zahlreiche  Jakobiner  in  allen  Theilen  Frank- 
reichs die  abscheulichsten  Verbrechen  verübt;  diese  Verbrechen  hörten 
plötzlich  auf,  als  Robespierre  gestürzt  und  die  Schreckensherrschaft 
beseitigt  wurde.  Warum  haben  dieselben  Menschen,  die  unter  dem 
Wohlfahrtsausschuss  fortgesetzt  gemordet,  geraubt,  geschändet  und 
erpresst  haben,  nicht  auch  unter  dem  Directorium,  dem  Consulat  und 
dem  ersten  Kaiserreich  gemordet,  geraubt,  geschändet  und  erpresst? 
Die  Furcht  vor  dem  Verbrechen  hat  sie  ganz  gewiss  nicht  abgehalten, 
sondern  einzig  und  allein  die  Furcht  vor  der  Strafe! 

v.  Massow  und  Vargha  begehen  denselben  Fehler.  Beide 
fassen  die  Vormundschaft  über  Verbrecher  als  ein  Rechtsinstitut  des 
Privatrechts  auf,  welches  denselben  juristischen  Charakter  haben  soll 
wie  die  Vormundschaft  über  Minderjährige  und  Geisteskranke 2).  Bei 
der  Behandlung  von  Verbrechern  aber  kann  nicht  das  Interesse  der 
Individuen  maassgebend  sein,  sondern  nur  das  Interesse  der  Gesammt- 
heit  Die  Rechtsnormen  des  Privatrechts  gewähren  dem  Vormund  und 
dem  Vormundschaftsgericht  keine  ausreichende  Zwangsgewalt  gegen- 
über dem  Mündel,  wenn  das  letztere  ein  erwachsener  und  zurechnungs- 
fähiger Verbrecher  ist.  Die  Vorschriften  über  die  Bevormundung  der 
Verbrecher  müssen  von  dem  Privatrecht  vollständig  getrennt  und  zu 
einem  selbstständigen  Rechtsinstitut  des  öffentlichen  Rechts  erhoben 
werden.  Die  Vormundschaftsbehörde  muss  mit  der  Generalvollmacht 
ausgerüstet  werden,  gegen  den  bevormundeten  Verbrecher  diejenigen 
Beschränkungen  der  persönlichen  Freiheit  zu  verhängen,  welche  durch 
die  besonderen  Unistände  des  Falles  geboten  sind.  Die  genannte 
Behörde  muss  also  die  Befugniss  haben,  den  dauernden  oder  vorüber- 
gehenden Aufenthalt  des  Verbrechers  an  bestimmten  Orten  zu  ver- 

1)  Ltfning,  Die  Verwaltung  des  Generalgouvernements  im  Elsass.  1674. 
S.  141— 143. 

2)  v.  Massow,  Reform  und  Revolution.  S.  125;  Blatter  f.  Gefängnisskunde. 
29.  Bd.  S.  4.  -  Vargha,  Die  Abschaffung  der  Strafknechtschaft.  2.  Bd.  S.  496,  b!2. 


Digitized  by  Google 


241 


bieten,  z.  B.  den  Aufenthalt  yon  Familienvätern,  welche  ihre  minder- 
jährigen Töchter  oder  Stieftöchter  gern  issbraucht  haben,  an  dem  Wohn- 
ort ihrer  Familie,  sowie  von  gewerbsmässigen  Heb  lern  an  dem  Orte 
ihres  früheren  Geschäftsbetriebes,  das  Herumtreiben  von  Wilddieben 
in  Wäldern  oder  von  Taschendieben  auf  Jahr-  und  Wochenmärkten, 
den  Verkehr  von  Raufbolden,  Messerhelden,  Spielern,  Bauernfängern, 
Dirnen,  Zuhältern  und  Dieben  in  Wirtschaften  u.  s.  w.1).   Ein  all- 
gemeines Wirthshausverbot  lässt  sich  natürlich  nur  in  kleinen  Orten 
dnrchfubren;  allein  auch  in  grossen  Städten  kann  das  Wirthshausverbot 
eine  wirksame  Maassregel  sein,  wenn  dasselbe  auf  einzelne  Locale 
oder  auf  einzelne  Olassen  von  Localen  beschränkt  wird.  Dem  gewerbs- 
mässigen Glücks-  oder  Falschspieler  kann  z.  B.  der  Besuch  gewisser 
Spielhöllen  untersagt  werden,  der  Dirne  und  dem  Zuhälter  der  Besuch 
gewisser  Balllokale  und  Nachtcafe*s,  dem  Dieb  und  Einbrecher  der 
liesuch  gewisser  Verbrecherkneipen.  —  Die  Vorraundschaftsbehörde 
rnnss  ferner  befugt  sein,  den  Aufenthalt  von  Verbrechern  an  bestimmten 
Orten  zu  gebieten  und  jeden  Wechsel  des  Aufenthaltsortes  von  ihrer 
Genehmigung  abhängig  zu  machen.   Sie  muss  also  berechtigt  sein, 
(tewohnheitsbettlern,  Landstreichern,  Dirnen,  Zuhältern  und  anderen 
arbeitsscheuen  Personen  den  Aufenthalt  in  einer  bestimmten  Gemeinde 
anzuweisen,  desgleichen  kranke  und  arbeitsunfähige  Verbrecher  — 
Trunksüchtige,  Epileptiker,  Krüppel  u.  s.  w.  —  in  bestimmten  An- 
stalten unterzubringen.   Das  Zwangsdomizil  des  Verbrechers  in  einer 
Stimmten  Gemeinde  setzt  allerdings  voraus,  dass  die  Vormundschafts- 
behörde im  Stande  ist,  dem  internirten  Verbrecher  innerhalb  des  an- 
gewiesenen Bezirks  regelmässige  und  passende  Arbeit  zu  verschaffen. 
Die  Vormundschaftsbehörde  kann  solche  Arbeit  verschaffen,  wenn  ihre 
«ocialpolitische  Thätigkeit  nicht  blos  von  Vereinen  und  Oommunalver- 
bänden,  sondern  auch  vom  Staate  planmässig  unterstützt  und  gefördert 
wird.  Der  Staat  bewirtschaftet  Forsten  und  Domänen;  er  beutet  Kohlen- 
gruben und  Steinbrüche  aus;  er  betreibt  Gewehr-  und  Munitionsfabriken, 
Porzellan-  und  Tabakmanufacturen,  Brauereien  und  Druckereien,  Eisen- 
werke und  Sägemühlen;  er  verwaltet  Eisenbahnen,  Gefängnisse,  Bade- 
anstalten, Kranken  und  Waisenhäuser;  er  baut  Strassen,  Brücken,  Ca- 
näle,  Häfen,  Eisenbahnen,  Kirchen,  Schulen,  Kasernen,  Offizierkasinos, 
Irrenhäuser,  Strafanstalten,  Gerichts-  und  Verwaltungsgebäude  u.  s.  w. 
Der  Staat  ist  also  in  der  Lage,  arbeitsfähige  Personen  aus  allen  Klassen 
der  Bevölkerung  —  Städter  und  Landbewohner,  industrielle  und  land- 
wirthschaftliche  Arbeiter,  Dienstboten,  Tagelöhner  und  Schreiber  —  in 


1)  Vgl.  Vargha,  2.  Bd.  S.  667. 


Digitized  by  Google 


242 


XIV.  Rosen  berg 


geeigneter  Weise  zu  beschiifti^en.  Es  ist  auch  gar  nicht  schwierig, 
den  staatlichen  Arbeitsnachweis  für  den  einzelnen  Fall  zu  regeln.  Die 
Vormundschaftsbehörden  berichten  alljährlich,  wieviel  hülfsbedürftige 
Verbrecher  vorhanden  sind  und  welchen  Berufsständen  dieselben  an- 
gehören. Der  Staat  setzt  sodann  die  Gesamintzahl  der  Verbrecher 
fest,  welche  er  in  seinen  Geschäftstrieben  unterbringen  will  und  ver- 
theilt dieselben  auf  die  einzelnen  Zweige  der  Staatsverwaltung:  auf 
die  Forst-,  Domänen-,  Strassen-,  Eisenbahn-,  Bau-,  Finanzverwaltung 
u.  s.  w.,  hierauf  bezeichnet  er  die  Behörden  und  Beamten,  welche  die 
Verbrecher  anstellen,  beschäftigen  und  überwachen  sollen.  Die  Liste 
der  offenen  Stellen  wird  nunmehr  nach  der  Zahl  der  Einwohner  oder 
nach  der  Zahl  der  bevormundeten  Verbrecher  in  Unterabtheilungen 
zerlegt,  welche  den  Unterabtheilungen  des  Staates  —  den  Provinzen 
und  Bezirken  —  entsprechen.  Die  Vormundschaftsbehörde  überweist 
den  unter  ihrer  Obhut  stehenden  Verbrecher,  der  nicht  selbst  Arbeit 
finden  kann,  derjenigen  Verwaltungsbehörde  ihres  Bezirks,  welche  eine 
für  den  Verbrecher  passende  Stelle  zu  vergeben  hat  Sind  alle  ge- 
eigneten Stellen  im  Bezirk  besetzt,  so  müssen  die  Communalverbände 
und  die  Htilfsvereine  für  das  Unterkommen  des  Verbrechers  sorgen. 
Der  Staat  kann  im  Aufsichtswege  dahin  wirken,  dass  Communal- 
verbände, Berufsgenossenschaften,  Innungen,  Gewerbevereine  u.  s.  w. 
den  gemeinnützigen  Bestrebungen  der  Vorraundscbaftsbehörde  mög- 
lichst entgegenkommen.  Der  Staat  kann  auch  noch  in  anderer  Weise 
die  Bemühungen  der  Vormundschaftsbehörde  fördern:  zahlreiche  Bau- 
unternehmer, Holzhändler,  Militärlieferanten,  Bahnhofsrestaurateure, 
Domänenpächter  u.  s.  w.,  die  in  ständiger  Geschäftsverbindung  mit 
dem  Staate  stehen,  sind  in  manchen  Dingen  auf  den  guten  Willen 
der  Behörden  angewiesen  und  daher  auch  ihrerseits  geneigt,  billige 
Wünsche  und  Forderungen  der  Behörden  zu  berücksichtigen.  Der 
Staat  kann  nun  diesen  Personen  bei  Uebertragung  von  Arbeiten,  Ab- 
schluss  von  Lieferungsverträgen,  Mieth-  und  Pachtverträgen  die  Ver- 
pflichtung auferlegen,  eine  bestimmte  Anzahl  von  bevormundeten  Ver- 
brechern, die  ihnen  von  den  Behörden  überwiesen  werden,  in  ihren 
Betrieben  zu  beschäftigen.  Werden  alle  diese  Hebel  in  Bewegung 
gesetzt,  so  wird  die  Vormundschaftsbehörde  niemals  in  Verlegenheit 
sein,  arbeitsfähigen  und  arbeitswilligen  Verbrechern  ein  geeignetes 
Unterkommen  zu  verschaffen. 

Die  Vormundschaftsbehörde  muss  auch  berechtigt  sein,  dem  Ver- 
brecher nicht  blos  örtliche,  sondern  auch  zeitliche  Beschränkungen 
seiner  persönlichen  Freiheit  aufzulegen,  z.  B.  das  Herumtreiben  von  Dir- 
nen, Zuhältern,  Einbrechern  und  Wilddieben  zur  Nachtzeit  zu  verbieten. 


Digitized  by  Google 


Vonnundwhaft  über  Verbrecher. 


243 


Die  Vormundscbaftsbehörde  nmss  endlich  die  Ermächtigung  be- 
sitzen, von  dem  Verbrecher  den  Nachweis  regelmässiger  Arbeit  zu 
verlangen  und  eine  bestimmte  Art  der  Beschäftigung  vorzuschreiben. 

Bei  den  sehr  verschiedenartigen  Elementen,  welche  unter  den 
Verbrechern  sich  befinden,  ist  natürlich  nicht  zu  erwarten,  dass  alle 
Verbrecher  der  Vormundschaftsbehörde  blind  gehorchen  werden. 
Manche  Verbrecher  werden  an  verbotenen  Orten  sich  aufhalten ;  andere 
werden  die  ihnen  zugewiesene  Arbeit  überhaupt  nicht  aufnehmen  oder 
sehr  bald  wieder  niederlegen;  viele  endlich  werden  durch  einen  eigen- 
mächtigen Wechsel  ihres  Wohnsitzes  sich  jeder  Aufsicht  zu  entziehen 
suchen.  Es  sind  daher  strenge  Disciplinarmittel  nöthig,  um  die  Auto- 
rität der  Vormundschaftsbehörde  aufrecht  zu  erhalten :  Ordnungsstrafen, 
Arrest1),  vorübergehende  Einsperrung  in  einer  geeigneten  Anstalt, 
endlich  —  als  ultima  ratio  —  die  zeitlich  unbegrenzte  Internirung  in 
einem  Arbeits-  oder  Pflegehause.  Nach  dem  Vorbild  des  französischen 
Rechts,  welches  dem  ministere  public  eine  umfassende  Mitwirkung 
auf  dem  Gebiete  der  freiwilligen  Gerichtbarkeit  einräumte 2),  empfiehlt 
es  sich,  der  Staatsanwaltschaft  das  Recht  der  Antragstellung  und  Be- 
schwerde in  allen  Angelegenheiten  der  öffentlich-rechtlichen  Vormund- 
schaft zu  gewähren.  Den  Verbrechern  selbst  muss  natürlich  ebenfalls 
das  Recht  der  Antragstellung  und  Beschwerde  zustehen. 

Selbstverständlich  kann  nicht  jeder  Mensch,  der  eine  kleine 
Polizeiübertretung  begeht,  unter  Vormundschaft  gestellt  werden.  Diese 
Maassregel  muss  auf  erhebliche  Verletzungen  der  Rechtsordnung 
sowie  auf  diejenigen  Personen  beschränkt  bleiben,  bei  welchen  das 
öffentlichelnteresse  eine  dauernde  Ueberwachung  erfordert  Die 
Aufhebung  der  Vormundschaft  ist  zulässig,  wenn  der  Bevormundete 
durch  längere  gute  Führung  bewiesen  hat,  dass  eine  Beaufsichtigung 
nicht  mehr  nöthig  ist3). 

Was  nun  die  Frage  betrifft,  ob  die  Vormundschaft  über  Ver- 
brecher einen  Ersatz  oder  eine  Ergänzung  der  bisherigen  Freiheits- 
strafen bilden  soll,  so  kommen  folgende  Erwägungen  in  Betracht: 

Der  Gesetzgeber  unterscheidet  in  §  51  des  deutschen  Gesetzbuchs 
verschiedene  Classen  von  Thätern:  Thäter,  welche  bewusstlos  sind, 
und  solche,  welche  nicht  bewusstlos  sind,  ferner  Thäter,  deren  Geistes- 
tbätigkeit  krankhaft  gestört  ist  und  solche,  deren  Geistesthätigkeit  nicht 
krankhaft  gestört  ist,  endlich  Thäter,  deren  freie  Willensbestimmung 
ausgeschlossen  ist,  und  solche,  deren  freie  Willensbestimmung  nicht 

1)  Vgl.  Blätter  f.  Gcfängnisskunde.  29.  Bd.  S.  6. 

2)  Art  $3  des  Code  de  procßdure  civile. 

3)  Vgl.  Vargha,  2.  Bd.  S.  509. 


XIV.  ROSKNBKK.. 


ausgeschlossen  ist.  Diese  scharfe  Trennung  und  Gegenüberstellung 
entspricht  nicht  den  thatsächlichen  Verhältnissen.  Zwischen  Bewußt- 
sein und  Bewusstlosigkeit,  zwischen  Gesundheit  und  Krankheit  be- 
stehen zahlreiche  Uebergangsstufen,  welche  weder  ganz  der  einen 
Kategorie  noch  ganz  der  anderen  hinzugerechnet  werden  können. 
Zwischen  den  Fällen,  in  welchen  die  freie  Willensbestimmung  zweifel- 
los vorhanden  oder  ausgeschlossen  ist,  liegt  ein  Grenzgebiet,  in  welchem 
der  Ausschluss  der  freien  Willensbestimmung  zweifelhaft  ist  Solche 
Zweifel  können  namentlich  in  folgenden  Fällen  entstehen: 

1  Mehrere  Sachverständige  erstatten  widersprechende  Gutachten 
über  den  Geisteszustand  des  Thäters;  keiner  der  Sachverständigen 
vermag  das  Gericht  vollständig  zu  überzeugen. 

i.  Aieurere  toacnversuintiige  erstatten  unereinsnmmenae  iiutacuteu 
über  den  Geisteszustand  des  Tbäters;  sie  erklären  den  Thäter  ent- 
weder für  zurechnungsfähig  oder  für  unzurechnungsfähig.  Durch 
diese  Gutachten  wird  die  abweichende  Ansicht  des  Gerichts  zwar  er- 
schüttert, aber  nicht  vollständig  widerlegt  und  entkräftet. 

3.  Mehrere  Sachverständige  erklären  übereinstimmend,  es  liege 
ein  zweifelhafter  Fall  vor,  der  auf  der  Grenze  zwischen  Zurechnungs- 
fähigkeit und  Unzurechnungsfähigkeit  stehe. 

In  allen  3  Fällen  wird  der  Thäter  nach  dem  Grundsatz  in  dubio 
pro  reo  regelmässig  freigesprochen.  Seine  Einsperrung  in  eine  Irren 
anstalt  kann  jedenfalls  dann  nicht  erfolgen,  wenn  die  Sachverständigen 
ihn  für  zurechnungsfähig  erklärt  oder  nur  Zweifel  an  seiner  Zurech - 
fahigkeit  geäussert  haben.  In  solchen  Fällen  darf  der  Thäter  ungestraft 
sein  gesetzwidriges  Verhalten  fortsetzen;  er  ist  vor  dem  Gefängnis* 
und  vor  dem  Irrenhause  in  gleicher  Weise  sicher.  Die  Einfuhrung 
der  öffentlich-rechtlichen  Vormundschaft  bietet  in  diesem  Falle  das 
beste  Mittel,  um  den  Thäter  trotz  der  gerichtlichen  Freisprechung  un- 
schädlich zu  machen.  Eine  Ueberweisung  des  freigesprochenen  Thäters 
an  die  Landespolizeibehörde,  wie  sie  van  Calker  in  seinem  Gut- 
achten für  den  26.  deutschen  Juristen  tag  vorschlägt1),  ist  nicht  zu 
empfehlen.  Es  kommt  vor,  dass  Gericht  und  Polizeibehörde  über  die 
Notwendigkeit  oder  Zweckmässigkeit  der  Ueberfübrung  des  Tbäters 
in  eine  Anstalt  verschiedener  Meinung  sind,  z.  B.  wenn  widersprechende 
Gutachten  über  den  Geisteszustand  des  Thäters  vorliegen  und  da> 
Gericht  das  Gutachten  A,  die  Polizeibehörde  das  Gutachten  B  für 
richtig  erachtet  Bestehen  solche  Differenzen,  so  wird  der  Thäter 
überhaupt  nicht  in  einer  Anstalt  untergebracht  oder  schon  nach  kurzer 


1)  Vorbdlgen.  d.  26.  deutschen  Juristentagea.  2.  Bd.  (Gutachten.)  1902.  S.  259. 


Digitized  by  Google 


I 


Vormundschaft  Ober  Verbrecher. 


Zeit  wieder  entlassen;  die  vom  Gericht  ausgesprochene  Ueberweisunp: 
ist  in  diesen  Fällen  also  eine  ganz  wirk  ungslose  Maassregel.  Ferner 
ist  zn  berücksichtigen»  dass  die  zeitlich  unbegrenzte  Ueberweisung  an 
die  Landespolizeibehörde  den  Ueberwiesenen  anf  Lebenszeit  des  ge- 
richtlichen Schutzes  beraubt  und  der  schrankenlosen  Willkür  der  Poli- 
zeibehörde ausliefert.  Bessere  Garantieen  für  die  Gesellschaft  und  für 
den  Thäter  selbst  bietet  der  Vorschlag  von  Liszt's,  nach  welchem 
das  erkennende  Gericht  die  Befugniss  haben  soll,  den  freigesprochenen 
Thäter  einer  Heil-  oder  Pflegeanstalt  zu  überweisen1).  Allein  auch 
dieser  Vorschlag  passt  nicht  für  alle  Fälle.  Häufig  wird  es  zweck- 
mässig sein,  an  Stelle  der  Einsperrung  in  einer  Anstalt  andere  Be- 
schränkungen der  persönlichen  Freiheit  anzuordnen.  Bei  altersschwachen 
Greisen  z.  B.,  welche  im  Alter  von  70  bis  80  Jahren  noch  ein  Un- 
zuchtsdelict  verüben,  wird  es  vielfach  ausreichen,  dieselben  ihrer  Familie 
zu  überweisen  und  ihnen  das  Verlassen  der  Familienwohnung,  des 
Familienhauses  oder  des  Familiengutes  nur  unter  sicherer  Bewachung 
zu  gestatten  bezw.  ganz  zu  verbieten.  Auch  in  dem  oben  erwähnten 
Fall  W  ei  bei  ist  das  öffentliche  Interesse  vollkommen  gewahrt,  wenn 
dem  Joseph  Weibel  das  Betreten  und  der  Katharina  Weibel 
das  Verlassen  der  Gemeinde  Batzendorf  verboten  wird.  Der  Vor- 
schlag, alle  diese  Personen  bei  Gefahr  für  die  öffentliche  Sicherheit 
einer  Heil-  oder  Pflegeanstalt  zu  überweisen,  geht  viel  zu  weit  Es 
kommt  darauf  an,  dem  freigesprochenen  Thäter  diejenigen  Freiheits- 
beschränkungen aufzulegen,  welche  den  besonderen  Umständen  des 
einzelnen  Falles  angepasst  sind.  Zur  Verhängung  solcher  individuellen 
Maassregeln  ist  auch  das  erkennende  Gericht  nicht  im  Stande.  Die 
Verhältnisse,  welche  zur  Zeit  der  Urtheilsfällung  bestehen,  können  sich 
ändern.  Die  Angehörigen  eines  freigesprochenen  Thäters,  welche 
denselben  bei  sich  aufgenommen,  verpflegt  und  überwacht  haben, 
können  sterben  oder  ihren  Wohnsitz  nach  einem  anderen  Orte  ver- 
legen; sie  können  durch  Unglücksfälle  aller  Art  seihst  in  eine  httlfs- 
bedürfti^e  Lage  gerathen,  welche  ihnen  eine  weitere  Unterstützung 
und  Beaufsichtigung  des  Thäters  unmöglich  macht;  sie  können  es  ab- 
lehnen, in  Zukunft  für  den  Thäter  zu  sorgen;  sie  können  sich  endlich 
bei  der  Bewachung  des  Thäters  als  unzuverlässig  oder  ungeeignet 
erweisen.  Das  Strafgericht  muss  sich  also  darauf  beschränken,  in 
allen  Fallen,  in  welchen  der  objective  Tbatbestand  einer  strafbaren 
Handlung  festgestellt  wird,  zugleich  aber  Zweifel  an  der  Zurechnungs- 
fähigkeit des  Angeklagten  bestehen  und  das  öffentliche  Interesse  eine 


l)  VerhdlKen.  d.  26.  deuüM'Ju  u  Juristentages.  1.  Bd.  (Gutachten.)  1902.  S.299. 


Digitized  by  G< 


2  AG 


XIV.  ROSEKBBRO 


Ueberwachung  desselben  erfordert,  den  Thäter  unter  öffentlich  recht- 
liche Vormundschaft  zu  stellen.  Sache  der  Vormundschaftsbehörde 
ist  es  sodann,  diejenigen  Maassregeln  zu  treffen,  welche  den  gegebenen 
Verhältnissen  am  besten  entsprechen. 

Die  Anordnung  einer  Vormundschaft  kann  nicht  nur  bei  den- 
jenigen Personen  zweckmässig  sein,  deren  Zurechnungsfähigkeit  zweifel- 
haft ist,  sondern  auch  bei  denjenigen  Personen,  welche  notorisch  un- 
zurechnungsfähig sind.  Sie  wird  sogar  häufig  das  einzige  Mittel  sein, 
um  unzurechnungsfähige  Personen,  die  nicht  gemeingefährlich  sind, 
an  der  Verletzung  der  bestehenden  Rechtsordnung  zu  hindern.  Ein 
Beispiel  aus  der  gerichtlichen  Praxis  soll  diese  Behauptung  näher  er- 
läutern: H.,  33  Jahre  alt,  Buchdrucker  und  Theaterstatist  in  Straas- 
burg,  hatte  mehrere  Operngläser  an  einen  Trödler  verkauft  Da  Ver- 
dachtsgründe dafür  vorlagen,  dass  diese  Operngläser  im  Theater 
weggenommen  oder  gefunden  waren,  so  wurde  eine  Haussuchung  bei 
H.  angeordnet,  welche  eine  grosse  Menge  gestohlener  Sachen  zu  Tage 
förderte  —  50  Theatertextbücher,  94  andere  Bücher,  320  Ansichts- 
postkarten, 12  Packete  Zucker,  4  Packete  Lichter,  ferner  Thermometer, 
Kleiderbürsten,  Spielsachen  u.  s.  w.,  welche  sämmtlich  aus  Strassburger 
Geschäften  entwendet  waren.  Der  Sachverständige  erklärte  H.  für  un- 
zurechnungsfähig, der  Bezirksprasident  lehnte  die  Unterbringung  in 
einer  Irrenanstalt  ab,  da  H.  nicht  gemeingefährlich  sei.  H.  kann  also 
ruhig  weiter  stehlen;  er  hat  weder  das  Oefängniss  noch  das  Irren- 
haus zu  fürchten !  Nehmen  wir  jedoch  an,  H.  sei  in  eine  Irrenanstalt 
überführt  worden,  so  bleibe  die  Möglichkeit  bestehen,  dass  der  An- 
staltsarzt anderer  Meinung  ist  als  der  Gerichtsarzt  In  diesem  Falle  wird 
II.  sehr  schnell  wieder  entlassen  werden.  Ein  Hindernis»,  neue  Dieb- 
stähle zu  verüben,  giebt  es  für  ihn  nicht.  Wenn  er  ertappt  wird,  so 
lässt  ihn  das  Gericht  laufen,  weil  er  geisteskrank  ist,  und  die  Ver- 
waltungsbehörde lässt  ihn  laufen,  weil  er  geistig  gesund  ist 

Ein  anderes  Beispiel!  Der  Kaufmann  Münter  aus  Strassburg,  ein 
vielfach  wegen  Betruges  vorbestraftes  Subject,  wurde  vor  der  Straf- 
kammer in  Frankfurt  a.  M.  wegen  Betruges  angeklagt  Der  Gerichts- 
arzt bezeichnete  Münter  als  unzurechnungsfähig  und  gemeingefährlich ; 
letzterer  wurde  ausser  Verfolgung  gesetzt  und  in  eine  Irrenanstalt 
gebracht  Der  Irrenarzt  kam  nach  längerer  Beobachtung  zu  der  Ansicht, 
Münter  sei  nicht  gemeingefährlich :  auch  seine  Unzurechnungsfähigkeit 
sei  zweifelhaft,  Münter  stehe  auf  der  Grenze  zwischen  geistiger  Gesund- 
heit und  Geisteskrankheit  In  Folge  dessen  wurde  Münter  in  das 
[^andarmenhaus  überführt,  aus  dem  er  nach  kurzer  Zeit  entsprang. 
Er  kehrte  zu  seiner  Familie  nach  Strassburg  zurück.   Die  Polizei- 


Digitized  by  Google 


Vormundschaft  über  Verbrecher. 


247 


behörde  Hess  ihn  daselbst  unbehelligt,  da  sie  ihn  nicht  für  gemein* 
gefährlich  hielt  Münter  hätte  ungestört  zahllose  neue  Schwindeleien 
Tertiben  können,  wenn  nicht  zufällig  noch  ein  anderes  Strafverfahren 
gegen  ihn  in  Strassburg  anhängig  gewesen  wäre  und  ein  anderer 
Sachverständiger  ihn  in  diesem  zweiten  Strafverfahren  für  zurech- 
nungsfähig erklärt  hätte. 

Gegen  Verbrecher,  welche  unzurechnungsfähig  sind  oder  deren 
Zurechnungsfähigkeit  zweifelhaft  ist,  kann  natürlich  das  Discipli Bar- 
mittel der  Ordnungsstrafe  nicht  angeordnet  werden.  Es  wird  daher 
zweckmässig  sein,  nach  dem  Vorbild  des  §361  Ziffer  9  St.G.B.  zu 
bestimmen,  dass  diejenigen  Personen,  welche  der  Vormundschafts- 
behörde gegenüber  sich  verpflichtet  haben,  einen  bevormundeten  Ver- 
brecher zu  beaufsichtigen,  durch  Unterlassung  dieser  Beaufsichtigung 
sich  strafbar  machen. 

Die  Anordnung  einer  Vormundschaft  kann  ferner  bei  solchen  Ver- 
brechern zweckmässig  sein,  deren  Zurechnungsfähigkeit  eine  geminderte 
ist  v.  Liszt  und  van  Calker  empfehlen,  die  gemeingefähr- 
lichen Personen  dieser  Gasse  in  Anstalten  unterzubringen1);  die 
nicht  gemeingefährlichen  Angehörigen  derselben  Kategorie  sollen  ledig- 
lich eine  geringere  Strafe  erhalten.  Die  Herabsetzung  des  Straf- 
maasses  ist  indessen  nicht  geeignet,  die  Gesellschaft  vor  Alkoholikern, 
Epileptikern  und  anderen  geistig  minderwerthigen  Menschen  zu  schützen; 
dagegen  bietet  die  öffentlich-rechtliche  Vormundschaft  ein  wirksames 
Mittel,  um  die  genannten  Personen  auch  nach  Vollstreckung  der  Strafe 
zu  überwachen  und  nötigenfalls  unschädlich  zu  machen. 

Die  Anordnung  einer  Vormundschaft  kann  endlich  bei  Verbrechern 
zweckmässig  sein,  die  vollkommen  zurechnungsfähig  sind,  van  Calker 
will  rückfällige  Verbrecher,  bei  denen  trotz  der  Bestrafung  ein  wei- 
terer Rückfall  zu  erwarten  ist,  nach  Beendigung  des  Strafvollzugs 
auf  die  Dauer  von  1  bis  15  Jahren  in  einem  Arbeitshause  unter- 
bringen 2).  Dieser  Vorschlag  ist  viel  zu  radical  und  auch  viel  zu  kost- 
spielig. Vor  Kurzem  wurde  von  dem  Landgericht  Strassburg  eine 
Frauensperson  zum  siebenten  Male  wegen  Diebstahls  verurtheilt  Die- 
selbe hatte  dem  Eigenthümer  des  Hauses,  in  welchem  sie  wohnte,  zwei 
Gänseatallthüren  entwendet,  um  dieselben  als  Brennmaterial  zu  be- 
nutzen. Die  fraglichen  Thüren  bestanden  aus  je  3  zusammengenagelten 
Brettern  im  Gesammtwerthe  von  20  bis  30  Pfennigen.  Nach  mensch- 
licher Berechnung  ist  zu  erwarten,  dass  nach  Verbüssung  der  4  Monate 

1)  Verhandlangen  des  26.  deutschen  Juristentages.  1.  Bd.  8.  300.  2.  Bd.  S.  259. 
2»  Ebenda.  2.  Bd.  S.261. 
^:ctüv  f&r  Kriminalaothiopologta.  XI.  IT 


Digitized  by  Google 


248 


XIV.  Rodenberg 


Gefängniss,  welche  für  diesen  Diebstahl  verhängt  wurden,  noch  weitere 
Rückfälle  folgen  werden.  Gleichwohl  erscheint  die  Unterbringung  der 
Yerurtheilten  in  einem  Arbeitshause  nicht  nothwendig.  Das  Interesse 
des  Staates  und  der  Gesellschaft  ist  vollkommen  gewahrt,  wenn  die 
Vormundschaftsbehörde  die  Verurtheilte  dauernd  beaufsichtigt  und  zn 
regelmässiger  Tbätigkeit  anhält;  die  Furcht  vor  dem  Arbeitshause 
wird  in  der  Regel  genügen,  um  die  Durchführung  der  von  der  Vor- 
mundschaftsbehörde erlassenen  Befehlezu  sichern. 

Die  Vorschläge,  welche  v.  Liszt  zur  Bekämpfung  des  gewerbs- 
mässigen Verbrecherthums  macht '),  treffen  nur  eine  kleine  Minderheit 
unter  den  rückfälligen  Verbrechern.  Die  Zahl  der  Diebe  z.  B.,  welche 
das  Stehlen  gewerbsmässig  betreiben,  ist  verhältnissmässig  gering.  Auch 
die  rückfälligen  Diebe  sind  zum  grössten  Theil  Gelegenheitsdiebe; 
sie  begehen  Diebstähle,  weil  sie  in  ihrer  moralischen  Haltlosigkeit  der 
Versuchung  nicht  widerstehen  können,  unter  günstigen  Umständen  fremde 
Sachen  sich  anzueignen.  Die  Vormundschaft  über  grossjährige  und 
zurechnungsfähige  Verbrecher  behält  also  auch  dann  praktische  Be- 
deutung, wenn  für  gewerbsmässige  Verbrecher  besondere  Vorschriften 
erlassen  werden.  Diese  Vormundschaft  bietet  ferner  die  Möglichkeit, 
denjenigen  Verbrechern,  die  während  einer  langjährigen  Freiheitsent- 
ziehung die  Kraft  und  die  Fähigkeit  des  selbstständigen  Denkens, 
Wollens  und  Handelns  verloren  haben,  zunächst  nur  eine  beschränkte 
Freiheit  einzuräumen  und  ihnen  erst  dann,  wenn  sie  in  diesem  Stadium 
sich  bewährt  haben,  die  volle  Freiheit  wiederzugeben. 

Es  bleibt  nun  noch  die  Frage  zu  erörtern:  Welche  Behörde  soll 
die  vormundschaftliche  Gewalt  über  Verbrecher  ausüben  ?  Die  Polizei- 
behörden sind  gänzlich  ausser  Stande,  bevormundete  Verbrecher  in 
geeigneter  Weise  zu  überwachen.  Dies  beweisen  die  Erfahrungen, 
welche  seit  mehr  als  fünfzig  Jahren  in  Preussen  mit  der  Polizeiauf- 
sicht gemacht  worden  sind.  Ein  gewiss  unverdächtiger  Zeuge  für  die 
Wirksamkeit  der  polizeilichen  Organe  ist  der  preussische  Minister  des 
Innern.  Derselbe  hat  am  22.  Mai  1866  eine  Verfügung  über  die 
Handhabung  der  Polizeiaufsicht  erlassen,  in  welcher  u.  a.  folgende 
Sätze  vorkommen:  „Zahlreiche  Erfahrungen  haben  gelehrt,  dass  bei 
Handhabung  der  Polizeiaufsicht  über  entlassene  Gefangene  von  vielen 
Polizeibehörden  zu  wenig  auf  die  Besonderheit  der  ein- 
zelnen Fälle  Rücksicht  genommen  wird.  —  Die  aus  den  Straf- 
anstalten von  Zeit  zu  Zeit  eingehenden  Jahresberichte  enthalten  fort- 
dauernd eine  Anzahl  Fälle,  in  welchen  frühere  Gefangene,  welche  mit 


1)  Verhandlungen  des  26.  deutschen  Juristentages.  l.Bd.  S.  295. 


Digitized  by  Google 


t 


Vormundschaft  aber  Vorbrecher.  249 

den  besten  Vorsätzen  die  Anstalt  verlassen  hatten,  hauptsächlich 
nar  durch  die  rücksichtslose  Art  und  Weise,  mit  welcher 
viele  Polizeibehörden  die  Polizeiaufsicht  handhaben,  in 
der  Erlangung  eines  ehrlichen  Broderwerbes  wesentlich 
bebindert  oder  geradezu  eines  mit  vieler  Mühe  kaum  er- 
langten ordentlichen  Unterkommens  wieder  verlustig 
geworden  und  in  Folge  davon  dem  Rückfall  von  Neuem 
zugeführt  worden  sind"  l). 

Bei  Berathung  des  Strafgesetzbuchs  für  den  Norddeutschen  Bund 
erklärte  der  Bundescommissar  Präsident  Dr.  Friedberg  im  Reichstage : 
„Es  ist  eine,  wenigstens  in  diesseitigen  Landen,  häufig  gemachte  Er- 
fahrung, dass  die  Polizeiaufsicht  für  die  bestraften  Personen,  die  in 
Fabriken  oder  als  Dienstboten  oder  sonst  ein  Unterkommen  gefunden, 
den  Missstaud  herbeiführt,  dum  die  auf  die  Polizeiaufsicht 
gestützte  Nachfrage  der  Polizeibehörde  sie  gar  leicht 
wieder  aus  dem  Kreise  der  ehrlichen  Personen  vertreibt44*). 
In  derselben  Reichtagssitzung  äusserte  ein  anderer  juristischer  Sach- 
verständiger, der  ehemalige  Appellationsgerichts- Vicepräsident  von  Kirch- 
mann, die  Stellung  unter  Polizeiaufsicht  sei  eine  Brandmarkung  des 
Verbrechers,  die  ebenso  verderblich  sei  wie  die  frühere  Kennzeichnung 
des  Verbrechers  durch  ein  auf  der  Stirn  eingebranntes  Mal3). 

Die  Strafgesetzbücher  für  den  Norddeutschen  Bund  und  für  das 
Deutsche  Reich  haben  die  Vorschriften,  welche  das  preussische  Straf- 
gesetzbuch über  die  Polizeiaufsicht  enthielt,  etwas  gemildert.  Die  Polizei- 
aufsicht wurde  aus  einer  obligatorischen  Nebenstrafe  in  eine  fakul- 
tative umgewandelt;  die  Zahl  der  strafbaren  Handlungen,  bei  welchen 
auf  diese  Nebenstrafe  erkannt  werden  konnte,  wurde  vermindert;  die 
Dauer  der  Polizeiaufsicht  wurde  herabgesetzt;  auch  der  Umfang 
der  Polizeiaufsicht  wurde  beschränkt;  das  Recht  der  Ortspolizei- 
behörden, das  Verlassen  des  Wohnorts  und  der  Wohnung  zur  Nacht- 
zeit zu  verbieten,  wurde  beseitigt  Allein  diese  Reform  ist  ganz 
ungenügend. 

Auf  einer  Versammlung  des  Vereins  deutscher  Strafanstaltsbeamten, 
welche  1880  in  Bremen  stattfand,  wurde  von  erfahrenen  Gefängniss- 
und Polizeibeamten  die  Ansicht  vertreten,  die  Polizeiaufsicht  über  ent- 
lassene Sträflinge  nütze  gar  nichts,  in  manchen  Fällen  sei  sie  sogar 


1)  Verhandlungen  de»  Reichstags  dos  Norddeutschen  Bundes.  1.  Leg.-Periode. 
JS70.  3.  Bd.  Nr.  5.  8.  108. 

2)  Reichstagsverhandlungen  vom  5.  M&ra  1870.  Stenogr.  Bericht.  8.  218. 

3)  Stenogr.  Bericht  S.  2 IS. 

17* 


Digitized  by  Google 


250 


XIV.  R08KNHEKG 


schädlich  gewesen ').  Die  Mehrheit  der  Versammlung  hat  allerdings 
den  Vorschlag,  die  Polizeiaufsicht  ganz  aufzuheben,  abgelehnt  und  eine 
Verschärfung  derselben  befürwortet. 

Ein  anderer  klassischer  Zeuge  —  der  ehemalige  Ministerialrat!) 
Eugen  von  Jagemann  in  Karlsruhe  —  schreibt  in  seinem  Handbuch 
des  Gef ängnisswesens :  „Nichts  ist  zweckwidriger  als  das  Er- 
scheinen des  Schutzmanns  bei  dem  Arbeitgeber,  der  da- 
durch selbst  misstrauisch  wird  oder  oft  in  die  Lage  kommt,  den  Ent- 
lassenen dem  Mitarbeiter  gegenüber  nicht  behalten  zu  können"  2). 

Der  Gefängnissgeistliche  Braune  in  Görlitz  hat  in  der  Zeitschrift 
für  die  gesammte  Strafrechtswissenschaft  1889  einen  Aufsatz :  „Wider 
die  Polizeiaufsicht"  veröffentlicht,  in  welchem  er  auf  Grund  zahlreicher 
persönlicher  Beobachtungen  zu  dem  Ergebniss  gelangt:  „Es  wird  mit 
und  ohne  Polizeiaufsicht  jedwedes  beliebige  Verbrechen  begangen.  Die 
Polizeiaufsicht  kann  daran  Niemand  hindern.  —  Die  Polizeiaufsicht 
ist  thatsächlich  recht  oft  noch  immer  die  Klippe,  an 
welcher  jeder  Rettungsversuch  scheitert,  weil  Handwerks- 
meister, Logiswirthe  u.  s.  w.  nicht  geneigt  sein  können,  Leute  bei  sich 
aufzunehmen,  die  sich  mindestens  Haussuchung  bei  Tage  und  bei 
Nacht  müssen  gefallen  lassen"3). 

Karl  Fuhr  bat  in  seinem  Werke:  „Strafrechtspflege  und  Social- 
politik"  die  Aeusserungen  verschiedener  Polizeibehörden  über  die  Er- 
folge der  Polizeiaufsicht  zusammengestellt  Das  Polizeipräsidium 
Berlin,  der  Kreis  Wolffenbüttel,  das  Landrathamt  Koburg,  das  Kreis- 
amt Lauterbach,  das  Amt  Delmenhorst  haben  erklärt,  die  Erfolge 
der  Polizeiaufsicht  seien  gleich  Null4).  Fuhr  selbst  kommt 
auf  Grund  umfassender  Studien  gleichfalls  zu  dem  Ergebniss,  daas 
die  Polizeiaufsicht  gar  nichts  genützt  habe. 

In  Band  IX  dieser  Zeitschrift  hat  Hans  Gross  die  Autobiographie 
eines  Rückfälligen  veröffentlicht  Hier  wird  in  schlichten  und  er- 
greifenden Worten  erzählt,  wie  ein  einfacher  Mann  aus  dem  Volke, 
der  in  seiner  Jugend  mehrfach  bestraft  worden  ist,  Jahre  lang  ernst 
lieh  versucht,  durch  ehrliche^  Arbeit  sein  Brod  zu  verdienen,  aber 

1)  Blatter  f.  GcfangniHskunde.  Rcdigirt  von  Gustav  EkerL  15.  Bd.  1S*>2. 
S.  62-64,  68. 

2|  v.  Holtzcndorff  und  v.Jagomann,  Handbuch  des  GcfangniBswesena. 

2.  Bd.  1S>S.  S.  127. 

3)  v.  Liszt  und  v.  Li  Menth  al,  Zeitschrift  für  die  gesammte  Strafrechte- 
wissenschaft. 9.  Bd.  3.  bSl. 

4)  Karl  Fuhr,  Strafrechtspflege  und  Socialpolitik.  Ein  Beitrag  zur  Reform 
der  Strafgesetzgebung  auf  Grund  rcchtsvcrgleichender  und  statistischer  Erhebungen 
über  die  Polizeiaufsieht  1S92.  8.234—236. 


Digitized  by  Google 


Vormundschaft  übor  Verbrecher. 


251 


immer  wieder  von  den  Polizeiorganen  durch  ungeschickte  Nach- 
forschungen, grobe  Verletzungen  des  Dienstgeheimnisses  und  willkür- 
liche Ausweisungen  an  der  Gründung  einer  festen  Existenz  gebindert 
oder  zur  Aufgabe  einer  mühsam  errungenen  Stellung  genöthigt  wird1). 

Nach  diesen  Citaten  kann  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass 
die  Abschaffung  der  Polizeiaufsicht  nur  noch  eine  Frage  der  Zeit  ist. 
An  einen  weiteren  Ausbau  dieses  allgemein  verurtheilten  Rechtsinstituts 
ist  nicht  zu  denken. 

Andere  Verwaltungsbehörden  sind  gleichfalls  nicht  geeignet,  die 
Vormundschaft  über  Verbrecher  zu  führen.  Dieselben  müssen  den 
dienstlichen  Anweisungen  der  ihnen  vorgesetzten  Behörden  Folge 
leisten.  Diese  Abhängigkeit  könnte  von  der  Regierung  benutzt  werden, 
um  unbequeme  politische  Gregner,  die  von  irgend  einem  Gericht  ver- 
urtheilt  und  wegen  ihrer  Gefährlichkeit  unter  Vormundschaft  gestellt 
worden  sind,  wirthschaftlich  zu  ruiniren  oder  der  persönlichen  Freiheit 
zu  berauben.  Dass  die  Gefahr  eines  solchen  Missbrauchs  der  Amts- 
gewalt nicht  blos  graue  Theorie  ist,  beweisen  z.  B.  die  wiederholten 
Versuche,  welche  der  preussische  Minister  v.  d.  Heydt  gemacht  hat, 
um  den  liberalen  Politiker  Hans  Viktor  von  Unruh  aus  seinen 
Stellungen  in  der  Privatindustrie  zu  vertreiben2). 

Die  beste  Vormundschaftsbehörde  ist  das  Vormnndschaftsgericht. 
Die  Unabhängigkeit  des  Richterstandes  bietet  eine  genügende  Bürg- 
schaft dafür,  dass  die  rechtlich  unbegrenzte  Gewalt,  welohe  die  Vor- 
mundschaftsbehörde über  den  Verbrecher  erhalten  soll,  nicht  für  poli- 
tische Zwecke  missbraucht  wird.  Das  Vormundschaftsgericht  besitzt 
ferner  in  den  Gemeindewaisenräthen,  welche  kraft  Gesetzes  in  jeder 
Gemeinde  bestehen  müssen3),  geeignete  Organe,  um  die  seiner  Aufsicht 
unterstellten  Personen  in  unauffälliger  Weise  zu  überwachen.  An 
manchen  Orten  wird  das  Vormundschaftsgericht  sich  auch  der  Hülfe 
von  Armenpflegern  und  Fürsorgevereinen  bedienen  können.  In  den- 
jenigen Fällen,  in  welchen  eine  Mitwirkung  der  Polizeiorgane  nicht 
zu  entbehren  ist,  kann  das  Vormundschaftsgericht  durch  Ertheilung 
bestimmter  und  begrenzter  Aufträge  dafür  sorgen,  dass  bei  Erledigung 
der  Aufträge  berechtigte  Interessen  der  bevormundeten  Personen  weder 
verletzt  noch  gefährdet  werden. 

Die  Beschränkungen  der  persönlichen  Freiheit,  welche  hier 
empfohlen  werden,  sind  nichts  Neues  und  Unerhörtes.   Nach  §  39 

1)  Archiv  f.  Krhninalantbropologio  u.  Kriminalistik,  i».  Bd.  1902.  S.  66—951. 

2)  v.  Poschinger,  Erinnerungen  aas  dem  Leben  von  Hans  Viktor  v.  Unruh. 
1S95.  S.  IT!,  173,  175,  198. 

3i  §  1849-1951  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs. 


262 


XIV.  ROSKNHEKC. 


des  Strafgesetzbuchs  kann  Verurtheilten,  welche  unter  Polizeiaufsicht 
stehen,  der  Aufenthalt  an  einzelnen  bestimmten  Orten  von  der  höheren 
Landespolizeibehörde  untersagt  werden.  Nach  §  3  des  Gesetzes  über 
die  Freizügigkeit  vom  1.  November  1867  kann  Personen,  welche 
innerhalb  der  letzten  zwölf  Monate  wegen  wiederholten  Betteins  oder 
wegen  wiederholter  Landstreicherei  bestraft  worden  sind,  der  Aufent- 
halt in  jedem  anderen  Bundesstaate  von  der  Landespolizeibehörde 
verweigert  werden.  Nach  §  5  desselben  Gesetzes  dürfen  Personen, 
die  niemals  mit  den  Strafgesetzen  in  Konflikt  gekommen  sind,  aus 
ihrem  Wohnort  ausgewiesen  werden,  wenn  sie  vor  Erwerbung  des 
Unterstützungswohn8itze8  die  Hülfe  der  Gemeinde  in  Anspruch  nehmen 
müssen. 

§  2  des  Jesuitengesetzes  vom  4.  Juli  1872  lautet:  „Die  Angehörigen 
des  Ordens  der  Gesellschaft  Jesu  oder  die  ihm  verwandten  Orden 
oder  ordensähnlichen  Kongregationen  können,  wenn  sie  Ausländer 
sind,  aus  dem  Bundesgebiet  ausgewiesen  werden;  wenn  sie  In- 
länder sind,  kann  ihnen  der  Aufenthalt  in  bestimmten 
Bezirken  oder  Orten  versagt  oder  angewiesen  werden.1* 
Auch  diese  Beschränkung  der  Freizügigkeit  ist  unabhängig  davon, 
ob  der  Betroffene  eine  strafbare  Handlung  begangen  hat  oder  nicht. 

Durch  den  Beleidigungsprocess  Paalzow-Nickel  in  Berlin  ist  be- 
kannt geworden,  dass  die  Lehrer  in  Trakehnen  Urlaub  erbitten  müssen, 
wenn  sie  ein  Nachbardorf  besuchen  wollen  und  dass  sie  bestraft  werden, 
wenn  sie  in  der  Ferienzeit  Urlaub  nach  Gumbinnen  nehmen,  oder 
nach  lnsterburg  fahren.  Warum  soll  ein  bestrafter  Verbrecher  grössere 
Freiheit  der  Bewegung  gemessen  als  ein  unbestrafter  Lehrer? 

Den  gewerbsmässigen  Dirnen  ist  in  manchen  Städten  verboten, 
bestimmte  Strassen  und  Plätze  zu  betreten,  bestimmte  Wirtschaften 
zu  besuchen,  zur  Nachtzeit  sich  herumzutreiben  u.  s.  w.  Warum  soll 
das  Gericht  dem  gewerbsmässigen  Zuhälter  bei  seiner  Verurtheilung 
nicht  die  gleichen  Beschränkungen  auferlegen  können,  welche  die 
Polizeibehörde  den  gewerbsmässigen  Dirnen  auch  ohne  Verurtheilung 
auferlegen  darf. 

Nach  der  Gewerbeordnung  kann  die  Verwaltungsbehörde  bestraften 
und  nicht  bestraften  Personen  unter  bestimmten  Voraussetzungen  den 
Betrieb  einzelner  Gewerbe  verbieten,  sowie  den  Gewerbebetrieb  im 
L'mherziehen  untersagen x). 

Nach  manchen  Landesgesetzen  kann  die  Verwaltungsbehörde 
bestrafte  und  nicht  bestrafte  Personen  in  gewissen  Fällen  am  Fischen 


1)  Vgl.  Gewerbeordnung  vom  26.  Juli  1900.  §  85,  57,  57a,  57b. 


Digitized  by  Google 


Vormundschaft  über  Verbrecher. 


und  Jagen  verhindern  dadurch,  dass  sie  ihnen  den  Jagdschein  oder 
die  Fischerkarte  verweigert '). 

Die  Verbrecher,  welche  nach  Verbüssung  von  Dreivierteln  ihrer 
Strafe  vorläufig  entlassen  werden  (§  23  Str.  G.  B.),  erlangen  nicht  so- 
fort ihre  volle  Freiheit,  sondern  zunächst  nur  eine  geminderte  Freiheit. 
Zu  jeder  Veränderung  ihres  Aufenthaltsortes,  zur  Vornahme  von  Reisen 
u.  s.  w.  ist  die  Erlaubniss  der  Polizeibehörde  erforderlich.  Auch  das 
ganze  Privatleben  der  vorläufig  Entlassenen  unterliegt  einer  ständigen 
Controlle  durch  die  Polizeibehörde,  Für  Elsass- Lothringen  bestimmt 
z.  B.  §  25  einer  vom  Oberpräsidenten  und  vom  General procurator  am 
28.  März  1872  gemeinschaftlich  erlassenen  Verfügung:  „Zeigt  ein 
vorläufig  Entlassener  sich  arbeitsscheu,  trunk fällig  oder 
giebt  derselbe  in  anderer  Weise  durch  ungeordnetes  Ver- 
halten Anstoss,  so  kann,  falls  eine  sogleich  zu  erlassende  erste  Ver- 
warnung erfolglos  bleibt,  seitens  des  Kreis-  oder  Polizeidirectors  gemäss 
§  24  Sir.  G.  B.  der  Widerruf  der  Entlassung  bei  dem  Generalprocurator 
in  Antrag  gebracht  werden.  Dasselbe  findet  statt,  wenn  der  Entlassene 
mit  übelbertichtigten  Personen  Umgang  pflegt  oder  bei 
denselben  Wohnung  nimmt  oder  wenn  er  einen  bestimm- 
ten Lebenserwerb  nicht  nachzuweisen  vermag"*).  Die  vor- 
läufige Entlassung  darf  bekanntlich  nur  denjenigen  Personen  bewilligt 
werden,  welche  sich  während  der  Strafverbüssung  gut  geführt  haben 
welche  also  durch  ihr  Verhalten  Hoffnung  auf  nachhaltige  Besserung 
erweckt  haben 3).  Wenn  sogar  der  gebesserte  Verbrecher  bei  seiner 
Entlassung  einer  staatlichen  Aufsicht  unterworfen  werden  darf,  so  ist 
es  nur  recht  und  billig,  dass  derungebesserte  Verbrecher  bei  seiner 
Entlassung  ebenfalls  einer  staatlichen  Aufsicht  unterworfen  wird. 

Weitgehende  Beschränkungen  der  persönlichen  Freiheit  enthielt 
auch  das  Gesetz  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Social - 
demokratie  vom  21.  October  1878,  welches  zwölf  Jahre  lang  im 
Deutschen  Reiche  Geltung  gehabt  hat.  Nach  diesem  Gesetz  hatten 
die  Gerichte  die  Befugniss,  in  gewissen  Fällen  neben  der  Verurthei- 
lung  zu  einer  Freiheitsstrafe  auf  die  „Zulässigkeit  der  Einschrän- 

II  Vgl.  z.  B.  das  ehvlothr.  Gesetz  betr.  dio  Jagdpolizei  vom  7.  Mai  ISV*, 
§  9,  11  und  das  els.-lothr.  Gesetz  betr.  die  Fischerei  vom  2.  Juli  18b  1.  §20,  24. 

2)  Vgl.  die  fast  wörtlich  gleichlautende  Verhaltungsvorschrift  für  beurlaubte 
Gefangene  im  Königreich  Sachsen.  Stenographische  Berichte  über  die  Verhand- 
lungen des  Reichstags  des  Norddeutschen  Bundes.  1.  Leg.-Periode.  1870.  3.  Bd. 
(Anlagen.)  Acten&tück  Nr.  5.  S.  95. 

3)  Verordnung  des  königl.  sächsischen  Ministeriums  des  Innern  vom  5.  August 
1*>62.  Verbandlungen  des  Reichstags  des  Norddeutschen  Bundes.  1.  Leg.-Periode. 
1S70.  3.  Bd.  Nr.  5.  8.  92. 


Digitized  by  Google 


254 


XIV.  Rosknrrrg,  Vormundschaft  über  Verbrecher. 


kung  des  Aufenthaltes*  (§22)  und  auf  „Untersagung  des 
Gewerbebetriebes44  (§  23)  zu  erkennen.  Die  Landespolizeibehörde 
war  befugt,  denjenigen  Personen,  bei  welchen  eine  Einschränkung  des 
Aufenthaltes  auf  Grund  richterlichen  ürtheils  zulässig  war,  den  Auf- 
enthalt in  bestimmten  Bezirken  oder  Ortschaften  zu  ver- 
sagen. Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Aufenthaltsverbote  waren 
mit  Gef&ngniss  von  einem  Monat  bis  zu  einem  Jahre  bedroht.  Die 
Centraibehörden  der  Bundesstaaten  durften  ferner  mit  Genehmigung 
des  Bundesraths  für  einzelne  Bezirke  oder  Ortschaften  sowie  für  die 
Dauer  eines  Jahres  anordnen,  dass  Personen,  von  denen  eine 
Gefährdung  der  Öffentlichen  Sicherheit  oder  Ordnung  zu 
besorgen  war,  der  Aufenthalt  in  den  Bezirken  oder  Ort- 
schaften versagt  werden  könne  (§28  Ziffer  3). 

Der  berühmte  Dictaturparagrapb,  der  in  Elsass-Lothringen  durch 
Landesgesetz  vom  30.  December  1871  (§10)  eingeführt  und  durch 
Reichsgesetz  vom  18.  Juni  1902  wieder  aufgehoben  wurde,  ordnete 
an:  „Bei  Gefahr  für  die  öffentliche  Sicherheit  ist  derOber- 
präsident  ermächtigt,  alle  Maassregeln  ungesäumt  zu  tref- 
fen, welche  er  zur  Abwendung  der  Gefahr  für  erforderlich 
erachtet."  Dieser  Paragraph  ist  von  angesehenen  Juristen  und  Parla- 
mentariern sowie  fast  von  der  gesammten  öffentlichen  Meinung  in 
dem  Sinne  ausgelegt  worden,  dass  der  Oberpräsident  bezw.  sein  Rechts- 
nachfolger, der  Statthalter,  eine  unbegrenzte  Gewalt  besitze  und  dass 
weder  Landesgesetze  noch  Reicbsgesetze  eine  Sc  Ii  ranke  für  seine  Macht- 
befugnisse bilden1)- 

Bei  Einführung  der  öffentlich-rechtlichen  Vormundschaft  für  Ver- 
brecher bandelt  es  sich  also  lediglich  darum,  eine  Reihe  von  Rechts- 
vorschriften, welche  ohne  Ordnung  und  Zusammenhang  in  verschie- 
denen Gesetzen  zerstreut  sind,  zu  einem  einheitlichen  Rechtssystem  zu 
vereinigen  und  dieses  einheitliche  System  von  Keclitssützen  auf  die- 
jenigen  Personen  anzuwenden,  welche  durch  erhebliche  Zuwiderhand- 
lungen gegen  die  bestehende  Rechtsordnung  ihre  Gemeingefährlichkeit 
bekundet  haben. 

1)  Vgl.  Archiv  für  öffentliches  Recht.  12.  Bd.  1*97.  S.  539  ff.  und  Grenzboten 
vom  10.  Oetober  1901.  Nr.  41.  8.  67. 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheilungen. 


a)  Von  Näcke. 
1. 

Teber  innere  Stigmata  bei  schweren  Verbrechern.  Der 
Leser  wird  sich  erinnern,  dass  ich  im  Jahrgange  1902,  S.  153  dieser  Zeit- 
schrift einen  kurzen  Auszug  einer  sehr  eingehenden  Arbeit  von  mir  Dber  „innere 
somatische  Entartungszeichen  *  gegeben  habe.  Der  ausgezeichnete  Kriminal- 
anthropolog  und  Irrenarzt  Penta  veröffentlicht  nun  in  der  Rivista  di  psich. 
for.  etc.  1902,  p.  425  unter  dem  Titel:  Alcune  note  su  35  autopsie  di 
condannati*  die  Sectionsergebnisse  von  35  schweren  Verbrechern  aus  ver- 
schiedenen Gefängnissen  Italiens.  Er  weiss  sehr  wohl,  dass  diese  Zahl  zu 
klein  ist,  um  definitive  Schlüsse  zu  ziehen  und  ist  daher  sehr  vorsichtig,  wie 
meist  immer,  mit  seinen  Behauptungen.  Vor  allem  ist  es  aber  schade,  dass 
das  Material  kein  einheitliches  ist  (die  verschiedensten  Provinzen  Italiens!) 
und  keine  Vergleiche  mit  Leichen  gleicher  Schichten  und  gleicher  Herkunft 
geschahen.  Trotzdem  sind  die  Ergebnisse  interessant  genug  und  verdienen 
daher  hier  eine  specielle  Erwähnung.  Merkwürdig  war  es  zunächst,  dass 
Brustfellentzündungen  und  -verklebungen  schmerzlos  verliefen.  Mit  Recht 
(gegen  Lombroso!)  führt  er  diese  Gefühllosigkeit  zum  sehr  grossen  Theile 
auf  das  Milieu,  die  Arbeit,  Abhärtung  gegen  Schmerz  n.  s.  w.  und  nicht 
blos  auf  ein  endogenes  Moment  zurück,  damit  hängt  auch  die  moralische 
Gefühllosigkeit  zusammen.  Aehnlich  entsteht  ferner  die  häufigen  schwere 
und  vorzeitige  Gefässverkalkung,  wie  auch  die  häufiger  partiellen  Hirnhaut- 
entzündungen ,  die  häufige  und  frühe  Demenz  u.  s.  w.  Das  Gehirn  und 
die  Gefässe  sind  also  durch  das  Milieu  und  den  angeborenen  Factor  ge- 
schwächt, nicht  am  wenigsten  durch  das  elende  und  lange  Gefängnissleben. 
So  erklärt  sich  auch  z.  Th.  das  durchschnittlich  geringere  Hirngewicht; 
z.  Th.  freilich  auch  ist  es  ab  ovo  so,  wie  die  mannigfachen  Anomalien  an  den 
Hirnwindungen,  die  oft  atavistisch  sind  (V  Näcke),  beweisen.  Desgleichen 
die  Abweichungen  der  inneren  Organe  und  an  den  Gefässen  des  Schädels. 
Diese  .könnten *  wohl  Stigmata  andeuten.  Damit  hat  Penta  fast  den- 
delben  Schluss  gezogen,  wie  ich  aus  meinen  grossen,  vergleichenden  Unter- 
suchungen an  Paralytikern.  Dies  muss  speciell  hervorgehoben  werden,  du 
neuerdings  der  bekannte  Anatom  und  Anthropolog  Prof.  Stieda  in  Königs- 
berg, bei  einer  eingehenden  Besprechung  meiner  Arbeit  sich  gegen  die 
Aufstellung  der  von  mir  als  mögliche  Stigmata  beschriebenen  Abwei- 
chungen an  den  5  inneren  Hauptorganen  aussprach.  Hier  glaube  ich,  über- 
schreitet er  seine  Function  als  Anatom.    Wohl  kann  ein  solcher  mit  mehr 


Digitized  by  Google 


256 


Kleinere  Mittheilungen. 


Recht  als  ein  Irrenarzt  u.  s.  w.  die  Bedeutung  einer  Variation  bez.  ihrer 
Genese  anfechten.  Die  klinisch  -  anthropologische  Bedeutung 
der  sogenannten  Entartuugszeichen  steht  aher  heute  durch 
unzählige  Untersuchungen  fest.  Mögen  die  Herren  Anatomen  die- 
selben für  gewöhnliche  oder  seltene  Variationen  ausgeben,  sie  auf  diese  oder 
jene  Weise  erklären,  so  können  sie  doch  nie  leugnen,  dass  1.,  dieselben  in 
den  seltneren  und  schwereren  Formen  bei  allen  Entarteten  häufiger  vorkommen, 
als  bei  sogenannten  Normalen ;  2.,  gern  vergesellschaftet  und  zwar  mögliche 
am  Körper  verbreitet  sind  und  3.,  mit  dem  Grade  der  Entartung  an  Häufig- 
keit und  Schwere  zunehmen.  Damit  allein  ist  ihre  Bedeutung  festgelegt, 
wobei  man  selbstverständlich  nur  allgemein  spricht,  in  concreto  stet,* 
sehr  vorsichtig  sein  muss,  da  einmal  ein  Degenerirter  scheinbar  keine, 
ein  Normaler  viele  Entartungszeichen  aufweisen  kann.  Als  „Signale"'  für 
eine  „ mögliche"  Minderw  erthigkeit  des  Centraluervensystems  werden  sie  deni 
Kundigen  aber  stets  wichtig  genug  sein  und  ihn  zur  näheren  Untersuchung 
der  l\vclie  u.  s.  w.  direct  auffordern. 


2. 

Thierquälerei  und  Aberglaube.  Unter  obiger  Spitzmarke  lese 
ich  im  „Thier-  und  Menschenfreund  a  1902,  Nr.  11  folgenden  Passus,  der 
wieder  der  „Allgemeinen  Thierschutz-Zeitschrift 14 ,  Januar  1902,  entlehnt  ist. 
rIn  manchen  Gegenden  besteht  der  Glaube,  dass  der,  welcher  den  2.  Schwanz 
wirbel  eines  schwarzen  Katers  in  den  Mund  steckt,  unsichtbar  wird.  Den 
Schwanzwirbel  gewinnt  man  auf  folgende  Weise:  Man  steckt  den  Kater 
gefesselt  in  einen  halb  mit  Wasser  gefüllten  Topf  und  kocht  das  lebende 
Thier  3  Nächte  hindurch  langsam  zu  Tode.  Dann  löst  man  den  Knochen 
aus  dem  Skelett  des  zu  Tode  gemarterten  Thieres  aus.  Man  kann  den 
unsichtbar  machenden  Knochen  noch  auf  eine  zweite  Weise  gewinnen.  Man 
steckt  einen  lebendigen  Grünspecht  in  eine  tiberall  durchlöcherte  Schachtel 
und  vergräbt  diese  in  einen  Ameisenhaufen.  Nach  etwa  3  Monaten  haben 
die  Ameisen  den  Vogel  aufgefressen.  Man  gräbt  jetzt  das  Skelett  aus  und 
steckt  in  Gegenwart  eines  Freundes  einen  Knochen  nach  dem  andern  in 
den  Mund,  bis  man  durch  den  richtigen  den  Blicken  des  Freundes  ent- 
zogen wird." 

Diese  Mittheilung  ist  also  ein  Beitrag  zum  Aberglauben,  der  unter 
Umständen  für  den  Richter  wichtig  werden  kann.  Finden  sich  nämlich  bei 
einem  Verbrecher  unter  anderem  Knochenstücke,  deren  Zweck  nicht  auf  der 
Hand  liegt,  so  wird  man  an  obige  Möglichkeiten  denken.  Gerade  das  „Un- 
sichtbarmachen'4 spielt  bekanntlich  bei  Dieben  eine  grosse  Rolle,  namentlich 
früher.    Daher  die  vielen  Vorschriften  hierfür. 

Nicht  das  Factum  aber  als  solches  interessirt  mich  hier,  sondern  der 
psychologische  Vorgang.  Bei  diesem,  wie  überhaupt  bei  jedem  Aberglauben 
sind  nun  zwei  Möglichkeiten  gegeben.  Entweder  die  betreffende  Vorschrift 
entspringt  zufällig  im  Gehirn  eines  Einzelnen  als  neues  Phantasiegebilde 
und  verbreitet  sich  durcli  ihn  weiter.  Oder  aber:  Es  sind  gewisse  Erfah 
rungselcuiente,  die  dem  Unsinn  zu  Grunde  liegen.  Letzteres  halte  ich  for- 
den gewöhnlichen,  sogar  vielleicht  für  den  alleinigen  Vorgang.  Bleiben  wir 
nun  bei  unseren  obigen  Beispielen  stehen,  so  wäre  zunäclist  zu  fragen: 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mitthcilungen. 


257 


wie  kommt  der  Kater  oder  der  Grünspecht  dazu,  eine  so  wunderbare  Eigen- 
schaft, wie  die  der  Tarnkappe  zu  Hefern  ?  Der  Kater  ist  ein  scheues,  flinkes 
Thier,  das  gern  Nachtspaziergänge  macht.  Das,  sowie  das  Funkeln  der 
Augen  und  andere  üble  Eigenschaften,  macht  das  Thier  in  den  Augen  des 
Volkes  unheimlich.  So  wird  es  zum  Gesellschafter  der  Hexen  und  Unholde. 
Das  wäre  also  erklärlich.  Beim  Grünspecht  ist  dies  aber  nicht  der  Fall, 
da  es  ganz  andere  Vögel  giebt,  die  die  Volkspliantasie  erhitzen.  Warum 
gerade  er,  zumal  er  sehr  einladend  und  also  nicht  abstossend  aussieht? 
Aber  weiter:  nicht  das  Thier  als  solches  kann  unsichtbar  machen,  sondern 
nur  ein  bestimmter  Theil  desselben,  hier  ein  Knochen,  der  im  zweiten  Falle 
humoristischer  Weise  sogar  erst  ausprobirt  werden  muss.  Warum  gerade 
ein  Knochen?  Warum  gerade  der  2.  Schwanzwirbel  des  Katers?  Letzteres 
könnte  damit  zusammenhängen,  dass  er  sich  an  einer  versteckten  und  un- 
anständigen Stelle  vorfindet.  Denn  gerade  das  Ekle,  Niedrige,  Stinkige 
wird  vom  Volke  gern  als  heilbringend  angesehen,  daher  in  Salben  u.  a.  w. 
verwendet  In  beiden  Fällen  endlich  muss  erst  das  Thier  auf  grausame 
Art  zu  Tode  geführt  werden,  bis  man  zum  Wunderknochen  gelangt  Wes- 
halb? Vielleicht  zeigt  sich  liier  die  böte  humaiue  in  der  Form  der  Jedem 
mehr  oder  minder  innewohnenden  Grausamkeit,  die  gerade  bei  Opferungen 
und  Ritualien  aller  Art  oft  wahre  Triumphe  feiert.  Dadurch  soll  die  Wunder- 
kraft wahrscheinlich  erhöht,  wenn  nicht  gar  erst  erzeugt  werden.  Das  sind 
so  einige  der  hier  möglichen  Fragen. 

Schon  an  diesem  einfachen  Beispiele  sieht  man,  wie  viele  psychologisch 
interessante  Fragen  an  Einen  sich  herandrängen,  und  wie  tief  wir  in  die 
Volkspsyche  und  die  Kulturanfänge  hinabsteigen  müssen,  um  einigermaassen 
die  Elemente  des  Aberglaubens  zu  entwirren  und  unserem  Verständnisse 
näher  zu  bringen.  Hier  vor  allem  würde  eine  Vergleichung  ähnlichen 
Aberglaubens  bei  verschiedenen  Völkern  Noth  thun,  dann  aber  lohnende 
Einblicke  in  diese  verzwickten  Verhältnisse  gewähren.  Die  Meisten  lachen 
oder  entsetzen  sich  bei  Lesen  abergläubiger  Gebräuche,  denken  aber  darüber 
nicht  weiter  nach.  Der  Gelehrte  und  Grübler  hingegen  hebt  auch  dies 
unscheinbare  und  weggeworfene  Ding  vom  Boden  auf  und  betrachtet  es 
naturwissenschaftlich.  Nur  er  versteht  die  abgebrochene  Brücke  des  Ver- 
ständnisses wiederherzustellen  und  wenigstens  einige  Lichtstrahlen  in  das 
Dunkel  der  menschlichen  Vorzeit  zu  werfen. 


3. 

Eine  entartete  Familie.  Der  Leser  hat  gewiss  die  Geschiente 
der  berüchtigten  Yukesfamilie  in  Amerika  gelesen,  die  in  ihren  vielen  ver- 
brecherischen u.  s.  w.  Mitgliedern  verschiedener  Generationen  dem  Staate  ent- 
setzliche« Geld  gekostet  hat  Auch  neuerdings  wurden  ähnliche  Beispiele 
aus  Frankreich  berichtet  Jetzt  veröffentlicht  man  in  der  Medical  News 
(31.  Mai  1902) ')  aus  Amerika  den  folgenden  Fall,  der  des  Aufhebens  wohl 
werth  ist.  Die  Stammmutter  der  Familie,  eine  Bordellwirthin  und  Trinkerin 
zugleich,  starb  1827,  mit  51  Jahren.  Ihre  Nachkommen  zusammen  be- 
laufen sicli  auf  800  Personen,  davon  waren  700  wenigstens  einmal  bestraft 


1)  Nach  Notiz  in  den  Archive»  d'anthropologie  criminelle  etc.  1902.  p.700. 


Digitized  by  Google 


258  Kleinere  Mittheilungen. 

worden.  Ausserdem  waren  342  Nachkommen  dem  Trünke  ergeben,  12* 
waren  Huren  und  37  Personen  zum  Tode  verurtheilt!  Die  Processkosten 
aller  krimineller  Akten  dieser  Familie  hat  dem  Staate  allein  ca.  3  Millionen 
Dollars  =  12  Hill.  Mark  gekostet! 

Gewiss  würden  solche  traurige  Stammbäume  sich  in  Masse  vorfinden, 
wenn  man  die  Stammtafel  gewisser  Verbrecher  u.  s.  w.  aufstellen  könnte, 
was  gerade  aber  hier  bekanntlich  schwer  hält.  Man  wird  nicht  leugnen, 
dass  durch  solche  Ahnen  ein  schweres  Degenerationselement  in  die  Mitwell 
gebracht  ward  und  man  wird  mir  wohl  Recht  geben,  dass  durch  Auemerzung 
der  Stammeltern  viel  Unheil  und  Kosten  erspart  worden  wäre.  Freilich 
Oberwindet  die  übrige  gesunde  Welt  solche  Schäden,  doch  nicht  ohne  Ver- 
lust und  Schmerzen.  Immer  wieder  wird  man  an  die  Unschädlichmachung 
gewisser  entarteter  Elemente  gemahnt,  wie  ich  dies  des  Weiteren  in  einem 
grösseren  Aufsatze  über  die  Kastration  bei  gewissen  Klassen  von  Entarteten 
(dies.  Archiv,  III.  Bd.,  1 .  H.)  näher  ausführte.  Aber  noch  ein  anderer  Punkt 
verlangt  besondere  Erwägung.  Wie  ist  diese  hohe  Kriminalität  in  unserem 
obigen  Falle  zu  erklären  V  Handelt  es  sich  hier  um  Vorwiegen  des  angeborenen, 
endogenen  Factors,  oder  des  Milieus?  Gewiss  spielt  das  endogene  Moment 
hier  eine  grosse  Rolle.  Es  lässt  sich  aber  nicht  sicher  behaupten  ob  die 
vorwiegende.  In  Säufer-  und  Verbrecherfamilien  pflegt  nämlich  schon  das 
Familienmilieu  ein  sehr  desolates  zu  sein  und  das  äussere  Milieu  ist  meist 
dementsprechend.  Wie  hoch  also  das  exogene  Moment  hier  anzuschlagen 
ist,  lässt  sich  nicht  ohne  Weiteres  sagen ;  man  müsste  genau  jeden  einzelnen 
Fall  daraufhin  für  sich  betrachten.  Trotzdem  halte  ich  das  endogene  hier 
für  wichtiger.  Um  mögliclist  reine  Naturexperimente  zu  erlangen,  sehe 
ich  nur  2  Wege:  1.,  Verfolgen  der  weiteren  Carriere  von  Findelkindern  und 
2.,  Beispiele  von  schlechten  Subjecten  in  guten,  und  von  guten  in  schlechten 
Familien.  Freilich  wird  auch  nur  eine  sehr  grosse  Wahrscheinlich- 
keit so  erreicht,  mehr  nicht!  Im  1.  Beispiele  kann  bei  gleichem  Milieu 
im  Findelhause  später  doch  eine  Verschlechterung  des  Charakters  durch 
ungünstiges  äusseres  Milieu  eintreten  und  ein  Kind  der  besten  Familie  kanu 
nicht  ganz  von  dem  Contacte  einer  schlechten  Umgebung  immer  bewahrt 
werden.  Am  klarsten  liegt  der  Fall,  wo  in  einer  schlechten  Familie  plötz- 
lich ein  Engel  ersteht,  was  freilich  selten  genug  ist.  Wie  ich  schon  in 
einer  frühereu  Mittheilung  (9.  Bd.  S.  364)  sagte,  ist  das  Verhalten  von 
Waisenkindern  nicht  so  beweisend,  wie  das  von  Findelkindern, 
weil  jene  wohl  in  einem  späteren  Alter  aufgenommen  wurden  und  also 
genug  Gelegenheit  hatten,  mit  einem  schlechten  Milieu  in  Berührung  zu 
kommen. 


4. 

Zur  Psychologie  der  Aufmerksamkeit  und  des  Trauraes. 
In  den  Dresdner  Nachrichten  vom  7.  Deceinber  1902  lese  ich  Folgende*: 

*  Ein  interessanter  Fall  psychologischer  Sinnestäuschung 
wurde  jüngst  in  einer  Münchener  Gesellschaft  erzählt.  Ein  Brautpaar  sä* 
beim  Mondschein  im  Garten.  Unter  irgend  einem  Vorwand  entfernte  sich 
die  Braut,  während  der  an  und  für  sich  sehr  sensible  und  mit  lebhafter 
Phantasie  begabte  Bräutigam  in  Folge  der  anstrengenden  geistigen  Tliäti^- 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mitteilungen. 


keit  des  Tages  plötzlich  in  einen  Zustand  starker  Ermüdung  und  bald  in 
tiefen  Schlaf  gerieth.  Da  traf  ihn  nun  ein  fürchterlicher  Traum:  Eines 
Mordes  bezichtigt,  wurde  er  vor  Gericht  geschleppt  und  schliesslich  zum 
Tode  verurtheilt.  Er  sah  alle  Einzelheiten  der  Todesvollstreckung  an 
sich  vorübergeben:  mit  verbundenen  Augen  wurde  er  aus  der  Zelle 
hinausgeführt,  er  hörte  die  Verlesung  des  Todesurtheils ,  das  Gebet  des 
Geistlichen,  fühlte  sich  gepackt,  auf  das  Brett  geschnallt,  unter  die 
Guillotine  geschoben  —  und  —  in  diesem  Augenblicke  legte  die  inzwischen 
zurückgekehrte  Braut,  um  den  über  den  Tisch  gebeugt  Schlafenden  zu 
wecken,  ihre  Hand  auf  sein  Genick,  —  da  machte  eine  jähe  Herzlähmung 
seinem  Leben  wirklich  ein  Ende.  —  In  diesem  Fall  war  nun  die  Wirkung 
dieser  Erzählung  auf  die  Zuhörerschaft  das  psychologisch  Interessanteste, 
der  spannende  Inhalt  der  Geschichte  hatte  Alle  so  sehr  gefesselt,  daas 
Niemand  auch  nur  einen  Moment  daran  dachte,  wie  denn  der  ganze  Fall 
uos  überhaupt  Überliefert  worden  sein  konnte?  ') 

Die  Sache  ist  also,  wie  der  Schluss  genugsam  zeigt,  nur  ersonnen. 
Trotzdem  ist  sie  lehrreich  genug  und  giebt  hier  Veranlassung,  kurz  zwei 
interessante  Punkte  zu  besprechen.  Fassen  wir  gleich  das  Ende  an,  so 
hatte  Niemand  gleich  die  Unmöglichkeit  der  Erzählung  bemerkt.  Wie  ist 
das  möglich?  Ganz  parallel  dazu  laufen  die  oft  genug  gemachten  Er- 
falirungen,  dase  im  Theater  oder  in  einer  öffentlichen  Versammlung  u.  s.  w. 
mitten  drin  ganz  ruhig  ein  Unsinn  gesagt  werden  kann,  ohne  dass  es 
Jemanden  auffällt.  Die  Erklärung  hierfür  kann  nur  folgende  sein.  Alles 
organische  Dasein  verläuft  nicht  in  einer  geraden,  sondern  in  einer  Wellen- 
linie. Genau  so  auch  alles  Psychische  und  insbesondere  die  Aufmerksam- 
keit. Letztere  ist  nie  gleichmässig  angespannt,  auch  nicht  beim  am 
schärfsten  Denkenden,  sondern  zeigt  fortwährend  ein  An-  und  Abschwellen 
der  Intensität,  die  bis  zu  wahrer  Intermittenz  gedeihen  kann,  namentlich 
bei  Denkungewohntep,  wie  wir  denn  oft  in  einer  Versammlung,  im  Theater 
u.a.  w.  genug  zerstreuten  Gesichtern,  sogar  Schläfern  begegnen.  Jeder 
kann  dies  leicht  an  sich  im  Ermüdungszustande  beobachten,  oder  wenn  ihn 
der  vorgetragene  Gegenstand  nicht  sehr  interessirt.  Das  Gleiche  wird  er 
aber  auch  unter  entgegengesetzten  Verhältnissen  bei  gewissenhafter  Intro- 
spection  finden.  Dieses  Flutuiren  der  Intensität  hängt  offenbar  mit  dem 
Stoffwechsel  des  Centrainervensystems  zusammen.  Je  grösser  der  Reiz  die 
Gehirnzelle  trifft  —  angenommen,  dass  hier  wirklich  die  Denkstätte  ist  — 
um  so  mehr  muss  nachher  eine  Ermattung  eintreten,  mag  sie  auch  nur 
noch  so  kurze  Zeit  und  verschiedenen  Grades  sein,  bis  der  Stoffwechsel 
das  Verbrauchte  wieder  ersetzt  hat  und  ein  neuer  Reiz  wirksam  sein  kann. 
Diese  Reizgrösse  wird  aber  gerade  dort  am  grössten  sein,  wo  alle  Kräfte 
angespannt  sind,  wo  wir  mit  Affect  und  höchstem  Interesse  zuhören,  also 
i.  B.  im  Drama.  Dann  muss  sehr  bald  ein  Punkt  kommen,  wo  eine  Ab- 
nahme der  Aufmerksamkeit  stattfinden  muss  und  da  dieser  bei  den  meisten 
Zuhörern  eventuell  synchronisch  eintritt,  so  ereignet  es  sich  leicht,  dass 
irgend  eine  ungehörige  Aeusserung  einfach  überhört  ward.  Dies  hat  aber 
nicht  nur  grosses  psychologische«,  sondern  auch  juristisches  Interesse.  Be- 
kannt ist,  dass  wenn  irgend  zehn  Leute  irgend  eine  Hede  u.  s.  w.  anhören 


1)  Vgl.  Uans  Gross,  Kriminalpsychologie.  Graz  lWft.  S.  135. 


200 


Kleinere  Mitthei lungen. 


und  darüber  berichten  sollen,  in  Einzelheiten  oft  die  grössten  Widersprüche 
sich  zeigen.  Das  ist  namentlich  bei  Zeugen  der  FalL  Man  spricht  dann 
gewöhnlich  von  „  Verhören  \  Dies  ist  meist  falsch.  Es  handelt  sich  ge- 
wöhnlich um  ein  momentanes  Versagen  der  Aufmerksamkeit  in  eben  ent- 
wickelter Weise  und  die  Phantasie  füllt  die  Lücke  dann  durch  irgend  eine 
unbewusste  Association  aus.  Ein  wirkliches  Verhören  könnte  nur  statt- 
finden, wenn  der  Hörer  schlecht  hört  oder  in  einem  Moment  der  Intensitäts- 
abnahme  ein  Wort  nur  halb  hört  und  die  Phantasie  dies  sofort  umgestaltet 
Häufiger  als  diese  zwei  Fälle  ist  aber  der  Modus  der  später  eintretenden 
Erinnerungstäuschung  oder  des  Erinnerungsdefects.  Mit  diesen  Vorgängen 
muss  also  der  Richter  rechnen!  Dieses  Schwanken  der  Aufmerksamkeit 
erklärt  weiter  auch  die  gerade  beim  Anhören  so  oft  brachliegende  Kritik, 
wie  genugsam  die  Discussionen  nach*  einem  Vortrag  erweisen.  Man  erfasst 
eben  meist  nur  die  Hauptsache  —  auch  das  nicht  immer!  —  und  manche 
Nebenpunkte,  Lücken,  falsche  Schlüsse  u.  s.  w.  übersieht  man  einfach. 
Aber  aucli  beim  Lesen  kann  Aehnliches,  wie  beim  Hören  passiren.  Man 
liest  —  namentlich  beim  schnellen  Lesen  —  nicht  jedes  Wort,  wie  man 
nicht  jeden  Buchstaben  buchstabirt,  sondern  überspringt  nicht  selten  Worte, 
besondere  in  geläufigen  Sätzen,  und  ersetzt  sie  sich  in  Gedanken  selbst. 
Dadurch  kann  eventuell  ein  rechter  Unsinn  entstehen,  den  man  bisweilen 
erst  am  Ende  des  gelesenen  Satzes  sich  klar  macht,  und  der  einen  zur 
Wiederholung  des  Satzes  zwingt  Gerade  wenn  Kinder  vorlesen,  die  so 
leicht  zerstreut  sind,  werden  oft  Worte  weggelassen  oder  durch  andere, 
nicht  hergehörige  ersetzt  Bei  Kindern  ist  also  das  Phänomen  besondere 
deutlich.  An  sich  strengt  das  Lesen  die  Aufmerksamkeit  sicher  nicht  so 
an,  wie  das  Hören,  datier  arbeitet  sie  hier  stetiger  und  besser  und  es  be- 
steht dabei  schärfere  Kritik. 

Der  zweite  interessante  Punkt  ist  der  Vorgang  beim  Traume.  Hier 
ist  in  der  Notiz  der  Traum  nur  ersonnen.  Er  könnte  aber  wohl  sicher 
sich  so  abspielen.  Man  weiss,  dass  im  Traume  die  ganze  Scala  der  ver- 
schiedenen Affecte,  wie  im  Wachen  sich  abspielen  kann,  ja  vielleicht  noch 
tiefer  packend,  da  ja  eben  die  Gegenvorstellungen  meist  abgehen.  Alle 
begleitenden  körperlichen  Symptome  wie:  Angstsch weiss,  unregelmässiges 
Athmen,  können  sich  einstellen,  ja  der  Affekt  kann  so  gross  sein,  dass  er 
in  das  Wachleben  übergehen,  Verbrechen,  Wahnideen  u.  s.  w.  erzeugen 
kann ').  Es  wäre  bei  sehr  sensiblen,  nervösen,  herzkranken  u.  s.  w.  Menschen 
daher  sehr  leicht  möglich,  dass  z.  B.  in  einer  erträumten  Hinrichtungssoene, 
wie  oben,  irgend  eine  Berührung  des  Nackens  den  Eindruck  des  Richt- 
schwertes macht  und  einen  tödtlichen  Herzschlag  durch  Angstaffect  erzeugt 
Bis  jetzt  ist  allerdings,  soviel  ich  weiss,  solches  noch  nie  passirt,  aber  mög 
lieh  ist  es  gewiss.  Solche  schwere  Träume  dürften  aber  vorwiegend  nur 
Nachts,  besondere  nach  vollem  Magen,  Beengtsein  des  Mundes  u.  8.  w.  ent- 
stehen, selten  beim  Einnicken  Abends  bei  Ermüdung  (wie  oben)  oder  gar 
in  einem  Nachmittagsschläfchen.  Psychologisch  sind  die  Träume  in  den 
beiden  letzten  Fällen  mit  denen  in  der  Nacht  nicht  ohne  Weiteres  zu  ver- 
gleichen, da  eben  vorher  noch  inelir  frische  Eindrücke  stattfanden,  als  beim 


1)  Siehe  Näheres  darüber  in  meinem  Aufsatze  in  diesem  Archiv.  3.  Bd. 
Heft  1,  „Die  forensische  Bedeutung  der  Träume". 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheilungen.  261 

Nachttraum  und  die  Kritik  gewiss  länger  fungirt.  Dadurch  wird  aber  sicher 
Manches  verändert  und  bei  der  Trauuipsychologie  sollten  deshalb  nur  die 
Nachtträume  berücksichtigt  werden.  Ja  aus  ähnlichem  Grunde  sind  für  den 
l\vchologen  auch  d  i  e  Träume  auszuscheiden,  welche  entstehen,  wenn  man 
erst  schlief,  aufwachte  und  nach  Wiedereinschlafen  träumte.  In  der  Zwischen- 
zeit war  die  Phantasie  erwacht  und  der  Trauminhalt  gefälscht.  Gern 
scheinen  sich  bei  Nachmittagsträumen  sexuelle  Sachen  abzuspielen,  offenbar 
durch  den  vollen  Magen,  Blase  bedingt,  auch  durch  den  Alkohol,  ohne 
den  manche  zu  Mittag  nichts  essen  können.  Hier  schweigt  dann  die  Kritik, 
weil  der  Traum  die  Sinne  kitzelt.  Bei  schrecklichen  Träumen  aber  bäumt 
sich  gewöhnlich  noch  eine  Portion  Kritik  dagegen  auf,  so  dass  man  der 
Sache  skeptischer  gegenüber  steht  und  dann  weniger  stark  mitgenommen 
vird,  als  wenn  es  Nachts  gesclueht,  wo  die  Kritik  meist  auch  schläft  Auf 
alle  Fälle  haben  aber  die  Traumpsychologen  auf  die  Verschie- 
denheiten des  Traumes  Nachts  oder  am  Tage  bisher  nicht 
geachtet. 


5. 

Merkwürdige  Untersuchungen  über  die  Kraft  der  Urin- 
blase. Der  ausgezeichnete  englische  Psycho-,  Socio-  und  Kriminalanthro- 
polog  Havelock-Ellis  veröffentlichte  im  American  Journal  of  Dermatology 
März  1 902)  eigenthümliche  Untersuchungen  über  die  Blasenkraft.  Bekannt 
ist,  dass  die  Blase  fortwährend  sich  bewegt  und  so  zum  echten  „Spiegel 
der  Seele*  wird,  mehr  als  das  Auge  u.  s.  w.  Die  eigentliche  Kraft  aber 
maass  Verf.  an  der  vom  Urinstrahl  erreichten  Entfernung  von  den  Fuss- 
spitzen.  Im  Ganzen  steigt  die  Kraft  mit  den  Tagesstunden,  doch  ist  ein 
taglicher  Rhythmus  fraglich;  sicher  aber  ist  ein  wöchentlicher  (wie  auch 
bei  den  Pollutionen)  und  nach  den  Jahreszeiten  (Maximum  im  August)  vor- 
handen. Viele  äussere  Momente  wirken  mit;  die  deprimirenden  wirken 
weniger  als  die  reizenden.  Das  Seebad  erhöht  den  Druck,  auch  das  Ein- 
tauchen der  Hand  in  kaltes  Wasser,  ebenso  Spaziergänge,  besonders  aber 
geschlechtliche  Erregungen.  Bei  einer  Frau  fand  sich,  dass  die  Wurfkraft 
noch  grösser  war,  wie  beim  Mann.  In  der  Kindheit  ist  sie  stets  grösser, 
als  später.  Da  die  Frau  im  Stehen  oder  Sitzen  meist  unter  sich  pisst,  der 
Mann  im  Bogen,  so  kann  die  Harnspur  gerichtsärztlich  unter 
Umständen  wichtig  werden.  —  Diese  Versuche  sind,  meint  Ref.,  hoch- 
interessant. Freilich  sind  sie  immerhin  noch  sehr  roh,  da  die  Aufmerksamkeit 
and  Autosuggestion  dabei  nie  auszuschliessen  waren,  und  vor  allem  nie  bekannt 
war,  in  welchem  Füllungszustand  sich  die  Blase  befand,  was  doch  von  funda- 
mentaler Bedeutung  ist  Besser  —  beim  Manne  freilich  bedeutend  schwieriger  — 
wäre  es  vielleicht,  das  Maximum  von  Druckkraft  an  einem  eingeführten  Plethys- 
raeter  zu  messen,  wobei  allerlei  Reize  wirken  könnten.  Hier  würde  man 
dann  von  der  Urinmenge  absehen  und  stets  einen  bestimmten  Inhalt  der 
Kautschuk  blase  vor  sich  haben.  Auch  wäre  besonders  auf  die  interessante 
Einwirkung  der  Musik  zu  achten,  die  Ellis  leider  nicht  untersucht.  Be- 
kannt ist  ja,  wie  man  Kinder  und  Pferde  durch  Töne  leichter  zum  Harnen 
bringt,  offenbar,  weil  sie  als  angenehmer  Reiz  wirken. 


Digitized  by  Google 


262  Kleinere  Mittheilungen. 

6. 

Paradoxe  Wirkung  tler  Pubertät.  Autonini  und  Carini 
beschreiben  nach  einem  Ref.  im  Internationalen  Centralbl.  für  Anthropol.  u.s.w. 
1002,  S.  336)  eine  mikrocephale  Idiotin,  deren  Hirngewicht  nur  372,0  be- 
trug und  interessante  Details  am  Schädel  und  Gehirn  aufwies.  Das  Be- 
merkenswcrtheste  ist  aber  der  Umstand,  dass  die  mit  20  Jahren  Verstorbene 
als  Kind  wild,  fast  thierisch,  mit  verbrecherischen  Neigungen  behaftet  sich 
zeigte  und  nach  eingetretener  Geschlechtsreife  das  Gegentheil  ward:  züch- 
tig, reinlich,  ordnungsliebend.  Das  ist  im  höchsten  Grade  auffallend  und 
geradezu  paradox !  Man  weiss,  dass  die  Geschlechtsreife  schon  für  den  Nor- 
malen eine  Klippe,  eine  gewisse  Gefahr  darstellt.  Noch  viel  mehr  aber 
bei  dem  Entarteten,  Desequilibrirten.  Viele  Fälle  sogenannter  Moral  insaniiy 
treten  erst  nach  der  Geschlechtsreife  deutlich  in  die  Erscheinung  und 
dort  beginnt  das  eigentliche  jugendliche  Verbrecherthum.  Auch  ent- 
schieden geistige  und  intellectuelle  Minderwertigkeiten  werden  nach  dieser 
Zeit  deutlicher,  ebenso  wie  auch  gewisse  krankhafte  körperliehe  Anlagen  dann 
zu  Krankheiten  erst  auswachsen.  Physiologisch  ist  dies  ja  auch  ganz  erklärlich. 
Sehr  schwer  dagegen  der  umgekehrte  Vorgang,  wie  in  obigem  Beispiele. 
Wir  können  uns  dann  nur  vorstellen,  dass  nicht  unheilbare  anatomische 
Verhältnisse  dem  ursprünglichen  Charakter  zu  Grunde  lagen,  sondern  nur 
gewisse  zeitweise  Hemmungen,  die  durch  den  um  die  Zeit  der  Pubertät  ein- 
tretenden, so  überaus  regen  Stoffwechsel  behoben  wurden.  Aehnliches  sieht 
man  bisweilen  auf  der  Schule,  wo  bei  einem  „Dummen"  plötzlich  ,.der 
Faden  reisst"  und  der  Kopf  heller  wird.  Dies  zeigt  sich  auch  manchmal 
bei  scheinbaren  Idioten,  die  eines  Tages  als  Pseudoidioten  sich  entpuppen 
und  fast  normal  worden.  Freilich  ist  dadurch  zunächst  nur  die  Intelligenz 
betroffen ;  die  Moral  wird  aber  häufig  auch  mit  berülirt,  da  zwischen  beiden 
entschieden  ein  gewisser  Zusammenhang  besteht.  In  unserem  obigen  Bei- 
spiele erscheint  aber  nur  die  Moral  verändert. 


/. 

Mithilfe  des  Publicum»  bei  Erkennung  gewisser  Ver- 
brecher. Eine  sehr  nachahmens werte  Einrichtung  ist  soeben  in  Dresden 
getroffen  worden,  wie  uns  in  Folgendem  dio  Dresdener  Nachrichten  vom 
13.  Deceraber  1902  berichten: 

Seitens  der  Kriminalabtheilung  der  Königl.  Polizeidirection  ist  eine  neue, 
beachtenswerthe,  den  Kriminaldienst  erleichternde  Einrichtung  getroffen  worden. 
Im  Hauptportal  des  Königl.  Polizei gebäudes,  Schiessgasse  7,  ist  an  der  linken 
Seite  ein  Schaukasten  mit  Photographien  verschiedener  Personen  angebracht 
worden.  Die  ausgestellten  Abbildungen  sind  meist  in  Haft  befindliche,  ge- 
meingefährliche Individuen,  die  Uber  ihre  Person  zweifelhafte  Angaben  ge- 
macht haben,  um  das  begangene  Verbrechen  zu  verdecken.  Ausser  diesen 
Abbildungen  sind  noch  Photographien  von  aufgefundenen  Todten,  deren  Per- 
sönlichkeit sich  nicht  feststellen  Hess,  ausgestellt  worden.  Der  Schaukasten 
ist  für  Jedermann  zugänglich.  Wer  Auskunft  zu  geben  vermag,  wolle  das 
der  Kriminalpolizeiabtheilung,  1.  Stock,  Zimmer  37,  melden.  Die  neue  Ein- 
richtung, welche  sicher  vom  Publicum  Unterstützung  finden  wird  und  dazu 


Digitized  by  Google 


Kleincrc  Mitteilungen. 


263 


beitragen  dürfte,  gemeingefährliche  Personen  festzustellen,  ist  vom  Vorstand 
der  Kriroinalabtheilung,  Herrn  Oberregiernngsrath  Köttig,  in  s  lieben  gerufen 

Es  ist  also  eine  Art  Morgue,  aber  auf  Lebende  bezogen.  Freilich 
werden  nnr  relativ  wenig  Personen  dort  passiren  und  die  Schaukästen  be- 
gichtigen. Besser  wäre  es  gewiss,  Letztere  an  verschiedenen  Punkten  der 
Stadt,  wo  die  Meisten  verkehren,  also  besonders  an  den  Kreuzungspunkten 
von  Strassen  und  an  den  Hauptplätzen  aufzustellen.  Zu  erwägen  wäre 
endlich  noch,  ob  ein  zeitweises  Veröffentlichen  der  Verbrecherbilder  in  den 
gelesensten  Zeitungen  sich  nicht  empfehlen  durfte.  Bei  der  heutigen  Technik 
?ind  solche  Zinkogravüren,  die  ganz  roh  sein  könnten,  billig  herzustellen, 
wie  gewisse,  täglich  iilustrirt  erscheinende  Tagesblätter  zu  beweisen  scheinen. 
Jedes  Mittel,  das  in  das  Dunkel  zweifelhafter  lebender  oder  todter  Persön- 
lichkeiten Licht  zu  verbreiten  vermag,  muss  willkommen  geheissen  werden. 


8. 

Nochmals:  Pro  und  contra  Todesstrafe.  Von  Medicinalrath 
Dr.  P.  Näcke  in  Hubertusburg.  Loh  sing  hat  in  seinem  Aufsatze  über 
Todesstrafe  und  Standrecht  (dies.  Archiv,  X.  Bd.  S.  305  ff.)  so  lichtvoll  seine 
Argumente  gegen  die  Todesstrafe  vorgebracht,  dass  er  mich  beinahe  zu 
seinem  Standpunkte  bekehrt  und  aus  mir,  dem  Saulus,  einen  Paulus  gemacht 
hat.  Freilich,  sage  ich,  beinahe !  Ich  nehme  voraus,  dass  bei  mir  der  „  Affect- 
werth"  in  dieser  Sache  auf  ein  Minimum  gesunken  ist,  da  man  das  von 
einem  vorurtheilsiosen  Gelehrten  verlangen  muss  und  wie  ich  das  schon  oft 
betont  habe.  Sonst  ist  überhaupt  eine  Verständigung  unmöglich  und  alle 
logischen  Gründe  prallen  von  dem  Panzer  der  Af festläge  wirkungslos  ab. 
Eine  von  Lohsing  s  Hauptargumenten  ist  die  Besserun ^sniö^lichkeit  der 
Verbrecher,  und  er  giebt  dafür  sogar  Beispiele,  ohne  uns  leider  zu  sagen, 
ob  sie  zu  jener  Gruppe  der  kaltblütigen  Mordbuben  gehören,  die  ich  allein 
im  Ange  hatte.  Für  die  meisten  anderen  Mörder  —  von  Affeetverbrechern 
abgesehen  — ,  welche  zu  Penta's  „ Primitiven"  gehören,  gebe  ich  die 
Besserungsmöglichkeit  ohne  Weiteres  zu.  Für  Jene  dagegen  ist  mir  die 
Sache  mehr  als  fraglich  und  was  man  von  der  Besserung  schwerer  Ver- 
brecher im  Allgemeinen  zu  halten  hat,  wissen  die  Gefängnissdirectoren  am 
besten  und  die  Erfahrungen  auf  Sachalin,  in  Sibirien  u.  s.  w.  bestätigen  es 
nnr.  Ich  kann  mir  nicht  helfen,  ich  muss  bekennen  und  Lohsing  wird 
mich  entschuldigen,  dass  ich  für  solche  traurige  Mordbuben  kein  Mitleid  ver- 
spüre und  sie  wie  giftiges  Gewürm  niedertreten  möchte,  da  sie  ihrer  Qua- 
lität als  Mensch  völlig  entsagten.  Es  mag  dies  eine  Art  „Atavismus"  des 
(iefühls  sein,  noch  ein  Stück  des  sus  talionis,  aber  so  wie  ich  fühlen  gewiss 
viele  andere  auch.    Doch  lassen  wir  dies  auf  sich  beruhen! 

Ich  muss  Lo  h  s  i  n  g  durchaus  Recht  geben,  dass  die  Strafe  in  jeglicher 
Gestalt  abschreckend  wirkt  und  dies  Moment  habe  ich  leider  entselüeden 
unterschätzt.  Schon  dass  die  Verbrecher  in  den  seltensten  Fällen  sich  frei 
dem  Gericht  stellen,  sondern  die  Strafe  durch  Flucht  u.  s.  w.  abzuwenden 
suchen,  ist,  meine  ich,  ein  hinreichender  Beweis  für  die  Abschreckung  und 
Furcht    Dies  wird  auch  so  bleiben,  wenn  wir  mit  der  neuen  Schule  die 

Archiv  tür  KriminAUnthropoIogie.  XI. 


Digitized  by  Google 


•264 


Kleinere  Mittheilungen. 


Strafe  einfach  nur  als  „socialen  Schutz"  betrachten  und  gerade  die  daraus 
fliessende  Strafe  auf  unbestimmte  Zeit  dürfte  noch  mehr  abschreckend  wirken 
als  die  jetzigen  Strafen.  Ich  bedaure,  dass  Lohsing  nicht  auf  die  wich- 
tige theoretische  Frage  eingegangen  ist,  ob  der  Staat  ein  Recht  hat, 
eventuell  die  Todesstrafe  zu  verhängen,  wie  ich  es  glaube.  Doch  ist  dies 
selbstverständlich  eine  rein  juristische  Sache,  in  der  ich  nicht  mitreden  darf. 
Wenn  ich  von  „Justizmorden  a  an  irren  Verbrechern  sprach,  so  sollte  dies 
Wort  natürlich  nur  im  volkstümlichen,  nicht  im  juristischen  Sinne  ge- 
meint sein. 

Bezüglich  der  Guillotine  sind  die  paar  Fälle,  welche  Loh  sing  erwähnt, 
wo  die  Sache  nicht  klappte,  den  Tausenden  wohlgelungener  Hinrichtungen 
gegenüber  kaum  in  Betracht  zu  ziehen  und  sie  lassen  die  Guillotine  trotzdem 
als  die  einfachste  und  wenigst  grausame  Art  der  Hinrichtung  erscheinen. 
Wir  preisen  auch  die  Chloroformäthernarkose  als  die  beste  Art  des  Narko- 
tisirens,  trotzdem  auch  hier  immer  noch  Unglücksfalle  vorkommen.  Was  die 
„Elektro- Ex ecution"  anbetrifft,  so  will  ich  hier  der  Kuriosität  halber  erwähnen, 
dass  Hughes')  die  Guillotine  deshalb  bei  schweren  Verbrechern  vorziehen 
möchte,  weil  sie  das  Gehirn,  das,  wie  er  mit  Kecht  verlangt,  in  jedem  Falle 
genau  untersucht  werden  sollte,  nicht  so  schädigt,  wie  die  Elektro-Execution. 
Das  könnte  sich  aber  doch  nur  auf  mikroskopische  Veränderungen  in  den 
Nervenelementen  beziehen.  Bis  jetzt  haben  wir  immer  noch  relativ  recht 
wenig  genau  untersuchte  Verbrechergehirne.  Das  aber  lässt  sich  schon  jetzt 
sagen  uud  ein  Blick  auf  die  Verbrechergehirne  Benedikta  beweisen  dies 
schlagend  —  dass  nämlich  hier  zwar  nichts  Specifisches  sich  vorfindet, 
wohl  aber  viel  melir  Anomalien  aller  Art  an  den  Gehirnwindungen,  ferner  ab 
norme  Lagerungen  der  Zellen,  der  Gefässe  u.  s.  w.,  als  an  den  der  Nor- 
malen, genau  dem  Verhalten  der  häufigeren  sogenannten  Entartungszeichen 
entsprechend.  Diese  gröberen  Verhältnisse  schon  —  wahrscheinlich  bestehen 
auch  feinere  mikroskopische,  die  bis  jetzt  aber  nicht  näher  untersucht  wurden 

—  werden  durch  die  Electro-Execution  nicht  geändert.  Wenn  aber  jene 
abnormen  Verhältnisse  bei  schweren  Verbrechern  so  überaus  häufig  zu  sein 
scheinen,  so  folgt  daraus,  dass  auch  die  Disposition  zum  Verbrechen  mehr 
oder  minder  angeboren  sein  muss,  ohne  dass  man  deshalb  Lombrosos 
..geborenen  a  Verbrecher  anzunehmen  braucht.  Denn  selbst  bei  der  grössten 
Disposition  ist  ein  Verbrecher  sein-mttssen  nicht  ohne  weiteres  zuzugelien. 
Aber  schon  bei  Affektverbrechern  müssen  wir  eine  gewisse  Disposition  an 
nehmen,  wenn  auch  eine  nur  geringe,  mehr  bereits  bei  den  „Primitiven". 
Ist  nun,  wie  ich  glaube,  bei  den  schwersten  Verbrechern  eine  mehr  oder 
minder  grosse  Anlage  zum  Verbrecherthum  vorhanden,  so  würde  daraus 
logisch  —  auch  wenn  es  sich  nicht  um  eine  eigentliche  Psychose  handelt 

—  ein  neues  Argument  gegen  die  Todesstrafe  angeben.    Dafür  würde 
dann  nur  der  grössere  sichere  sociale  Schutz  reden.    Es  ist  weiter  wohl 
einleuchtend,  dass,  je  schwerer  die  Anlage  ausgefallen  ist,  um  so  weniger 
Hoffnung  auf  Besserung  vorhanden  ist  und  das  eben  scheint  bei  Jenen  be 
sonders  der  Fall  zu  sein,  die  ich  im  Auge  habe. 

Gering  möchte  ich  das  von  Lohsing  angeführte  Verrohungsmoment 


1)  Hughes.  Mcdical  aspects  of  the  Czolgosz  case.   The  Alienist  ad  Neu- 
rologie. 1902.  Nu.  1. 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheilun^en. 


2üo 


bei  intramuraJer  Hinrichtung  anschlagen.  Es  sind  stets  nur  wenige  Zuschauer 
da  und  nur  Gebildete  und  nie  habe  ich  gehört,  dass  diese  dadurch  in  ihrer 
Moral  geschädigt  worden  sind.  Manche  treibt  ein  rein  wissenschaftliches 
Interesse  hin.  Das  Uebrige  sind  Juristen  und  Journalisten.  Letztere  sollten 
allerdings  principiell  nie  über  den  letzten  Act  im  Leben  eines  Verbrechers 
berichten,  da  solche  Berichte  entschieden  nur  der  gemeinen  Neugier  und  dem 
Kitzel  nach  Grausamen,  das  mehr  oder  weniger  in  jedem  ruht,  dieneu. 
Einen  Punkt,  den  ich  nur  berührt  habe,  hätte  ich  endlich  gern  von  dein 
erfahrenen  und  viel  belesenen  Juristen  Lohsing  näher  besprochen  gesehen. 
Vielleicht  thut  er  es  nächstens  einmal!  Ich  meine  nämlich,  wie  es  sich  mit 
der  von  vielen  Kriminologen  und  Juristen  getheilten  Ansicht  verhält  —  die 
auch  mir  sehr  sympathisch  ist  — ,  dass  die  Kriminalität  im  grossen  Ganzen 
stets  gleich  bleibt  und  nur  ihre  Formen  wechseln.  Man  will  im  Allgemeinen 
nur  beobachtet  haben,  dass  mit  der  Givilisation  die  Verbrechen  gegen  die 
Person  ab-,  die  gegen  das  Eigenthum  zunehmen.  Und  hier  kommen  wir 
dann  auf  die  fundamentale  Frage:  Hebt  die  Civilisation  das  etlüsche  Niveau 
der  Menge  oder  nicht  ?  Manche  bejahen,  andere  verneinen  es.  Ich  glaube,  beide 
haben  Recht.  Sie  kann  die  Moral  heben,  muss  es  aber  nicht.  Freilich 
sind  das  alles  nur  Muthmassungen  und  stricte  Beweise  pro  oder  contra  sind 
bisher  nicht  vorgebracht  worden  und  können  es  vielleicht  auch  nie  werden. 

Nachtrag.  Penta  wirft  in  einer  kürzlich  erschienenen  Arbeit  ( Pagine 
retrospettive.  La  pena  di  morte  a  Firenze  dal  132S  al  1759  in  Kivista 
mensile  di  psich.  for.  etc.  1903,  p.  1)  interessante  historische  Streiflichter 
auf  die  Todesstrafe.  Es  zeigt  sich,  dass  überall  zuerst  der  Dieb  mit  Tod 
bestraft  wird,  dann  der  Ehebruch  der  Frau,  an  dritter  Stelle  erst  der  Mord. 
Wie  der  Diebstahl  wurde  auch  die  Falschmünzerei  bestraft  „Es  steht  also 
historisch  fcstu,  sagt  Verf.,  „dass  die  Todesstrafe  eine  Waffe  der  Tyrannei 
war  and  es  noch  ist".  Letzteres,  in  der  Beschränkung  der  Todesstrafe,  die 
ich  wollte,  ist  es  aber  sicher  nicht,  sondern  vor  allem  ist  es  die  Sicherheit, 
die  es  wünschenswerth  macht.  Der  Schluss  des  Verf.,  dass  die  Todesstrafe 
Dicht  abschreckt  oder  nur  wenig,  weil  schwere  Verbrecher  sich  dadurch  nicht 
abhalten  lassen,  ist,  wie  ich  jetzt  zugebe,  falsch,  da  sicher  die  meisten 
sich  durch  die  Todesstrafe  gewiss  von  schweren  Verbrechen  abhalten  lassen. 
Dies  gilt  auch  von  jeder  Strafe,  auch  dann,  wenn  sie  als  „socialer  Schutz44 
in  Einsperrung  auf  unbestimmte  Zeit  verwandelt  wird,  was  für  die  Mehr- 
zahl der  Verbrecher  noch  abschreckender  wirken  wird,  als  die  früheren  fest- 
gesetzten Strafen.  Penta  beklagt  sich  endlich  an  anderer  Stelle  (S.  r>9), 
dass  Lohsing  in  seinem  2.  Aufsatze  nur  deutsche  Autoren  angeführt  habe, 
nicht  aber  die  positive  italienische  Schule.  Das,  was  von  der  letzteren  für 
die  Todesstrafe  wichtig  erscheint,  habe  ich  in  meiner  Arbeit  erwähnt,  dass 
nämlich  kranke  Personen  selbstverständlich  nicht  gerichtet  werden  sollen. 
Stellt  man  sich  freilich  auf  den  Standpunkt  der  Ultra-Lombrosianer,  dass 
nämlich  jeder  Verbrecher  krank  ist,  dann  ist  jede  Todesstrafe  Frevel.  Der 
Grosskophta  der  Schule,  Lombroso,  erkennt  aber  trotzdem  für  gewisse 
Fälle,  die  sich  ungefähr  mit  den  meinigen  decken,  die  Berechtigung  der 
Todesstrafe  an.  Und  Penta  sellwt  hält  ja  seine  grosse  Classe  der  „Primi- 
tiven" auch  nicht  für  eigentlich  krank.  Wenn  wir,  was  wohl  das  einzig 
Richtige  ist,  das  Gros  der  Verbrecher  als  geistig  zurechnungsfähig  halten, 
so  wurden  vom  psychiatrisch-forensen  Standpunkte,  den  ja  gerade  immer  die 

IS* 


I 


266  Kleinere  Mitthoilungen. 

positive  Schule  betont,  gegen  Anwendung  der  Todesstrafe  in  gewissen  Fällen 
kaum  etwas  einzuwenden  sein.  Bezüglich  der  von  Lohsing  hervorgehobenen 
Verrohung  der  zuschauenden  Personen  bei  einer  Hinrichtung,  die  icb,  wie 
gesagt,  bei  der  jetzigen  Handhabung  der  Sache  für  sehr  gering  halte,  will 
ich  hier  einen  wohl  einzig  dastehenden  Fall  von  Irrsinn  nach  Zuschauen 
einer  Hinrichtung  der  Curiosität  halber  erwähnen.  Die  Notiz,  welche  ich 
den  Dresdener  Nachrichten  vom  20.  März  1903  entnehme,  lautet  so: 

Zu  einer  in  Olmütz  vollzogenen  Hinrichtung  eines  Mörders  hatte  sieh 
der  Gemischtwaarenhändler  Joseph  Sadel  eine  Eintrittskarte  verschafft,  um 
den  grausigen  Act  anzusehen.  Er  wurde  durch  die  Hinrichtung  so  unge- 
mein aufgeregt,  dass  er  irrsinnig  wurde.  Als  er  das  Gerichtsgebäude  ver- 
liess,  begann  er  sich  höchst  aufgeregt  zu  benehmen  und  schrie  unaufhörlich, 
dass  er  gemordet  habe  und  auch  gehängt  werden  solle.  Von  diesem  Ge- 
danken konnte  er  sich  nicht  mehr  befreien  und  musste  schliesslich  der  ärzt- 
lichen Beobachtung  übergeben  werden. 


9. 

Aerztliche  Untersuchung  der  Heiratbskandidaten.  Wie 
ich  einer  Notiz  der  Archives  d'anthropologie  criminelle  u.  s.  w.  1903, 
S.  757  entnehme,  müssen  im  Staate  Dakota  die  Personen,  die  sich  zu 
ehelichen  gedenken,  gesetzlich  durch  eine  Jury  von  Aerzten  auf  so- 
matische oder  geistige  Fehler  sich  untersuchen  lassen.  Dies  scheint  ein 
ganz  neues  Gesetz  zu  sein  und  sein  Ziel  ist  ein  durchaus  würdiges:  das 
Volk  so  viel  als  möglich  vor  Entartung,  Noth  und  Elend  zu  schützen. 
Freilich  fürchte  ich,  dass  das  Ganze  mehr  auf  dein  Papier  steht  und  dass 
sich  genug  Mittel  und  Wege  werden  finden  lassen,  um  dem  Gesetze  ein 
Schnippchen  zu  schlagen,  besonders  im  Lande  des  Dollars.  Das  Experiment 
ist  aber  auf  jeden  Fall  interessant  und  wenn  es,  wie  ich  fürchte,  fehlschlägt, 
so  wird  es  doch  sicher  zunächst  in  Amerika  noch  weitere  Versuche  zeitigen, 
die,  immer  besser  angestellt,  vielleicht  doch  in  erreichbarer  Weise  dem 
Ziele  näher  kommen.  Schon  der  ausgezeichnete  Brauch,  der  sich  dort  immer 
mehr  und  mehr  einbürgert,  dass  nämlich  von  den  Verlobten  eine 
frisch  abgeschlossene  Lebensversicherung  verlangt  wird, 
die  also  eine  medicinische  Untersuchung  voraussetzt,  ist  ein  gutes  Auslese- 
mittel,  wenngleich  dadurch  auf  der  anderen  Seite,  wie  Penot  (Evolution 
du  Mariage  et  Consanguinitc\  These  de  Lyon  1902)  richtig  bemerkt,  die 
Zahl  der  Ehen,  die  jetzt  schon  abnimmt,  noch  mehr  zurückgehen  dürfte. 
Eine  gewisse,  auslesende  Wirkung,  in  moralischer  Hinsicht  wenigstens,  übt 
bei  uns  das  Erforderniss  des  Heirathsconscnses  im  Heere  und  bei  gewissen 
Beamtenkategorien  aus.  Interessant  ist  endlich  der  Umstand,  dass  im 
Lande  der  fast  absoluten  Freiheit  Bills  vorgebracht  und  sogar  durchgebracht 
werden,  die  der  persönlichen  Freiheit  des  Einzelnen  am  schärfsten  entgegen- 
treten. Ich  erinnere  hier  an  die  verschiedenen  Bills  bez.  der  Castration  ge- 
wisser Entarteten  '),  von  denen  eine  bei  einem  Haare  in  einem  Staate  durch- 

1)  Siehe  hierbezügluh  meine  ausführliche  Arbeit  im  8.  Bd.  dieser  Zeitschrift 
Prof.  v.  Eh  reu  fei  d  spottet  zwar  (Zuchtwahl  und  Monogamie.  Politisch. anthropol. 
Revue.  1H03.  Nr.  2}  über  die  r  wohlwollenden  Saiiitätsrätheu,  die  „Züchtung*- 
erwägungen  auf  monogamische  Eheachlüsse"  vorbringen;  die  Amerikaner  werden 
hoffentlich  den  Professor  vielleicht  eines  Besseren  belehren ! 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheilungen. 


207 


ging.  Sicher  werden  diese  und  andere  Antrage  immer  wiederkommen,  ver- 
bessert werden  und  einmal  wirklich  praktisch  durchführbar  sein,  während 
das  alte  Europa  solche  angebliche  Utopien  nur  belacht  und  erst,  wie  so 
häufig,  Dezennien  braucht,  um  das  Gute  aus  Amerika  sich  anzueignen. 


b)  Von  Dr.  Hans  Schuko witz. 
10. 

Galgen briefe.    Im  Frank  selten  Onomastiken  aus  dem  Jahre  1604 
findet  man  unter  Anderem  auch  das  damals  geläufige  Sprüchwort  verzeichnet : 
Einem  einen  Galgen  an's  Haus  malen,  will  sagen:  Der  Hausinhaber  gehört 
an  den  Galgen.    Es  bestand  in  der  That  um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts 
in  Deutschland  und  bei  uns  in  Oesterreich  die  Unsitte,  dass  fahrendes  Volk, 
nicht  selten  auch  ein  friedlicher  Nachbar,  dem  oder  jenem  im  Dorfe  ein 
„Mordinstrument4'  an  die  Wand  malte.    Später  wurden  eigene  Formularien, 
Galgenbriefe  genannt,  von  den  Briefmalern  gedruckt,  in  die  der  Name 
des  .Angeschwärzten*  eingesetzt  wurde  und  die  dann  heimlich  an  dessen 
Hausthor  oder  Fensterladen  geklebt  wurden.    Auch  Wilhelm  Stricker 
kennt  diese  Galgenbriefe.    (Zeitschrift  für  deutsche  Kulturgeschichte.  Neue 
Folge  II.  Jahrg.  1873,  S.  254  f.).  Mir  sind  nun  otliche  solcher  Drucke  be- 
kannt geworden.   Sie  zählen  heute  zu  den  typograplüschen  Seltenheiten  und 
werden,  wie  die  „ Nürnberger  Antiquitätenzeitung"  unlängst  gemeldet  hat, 
von  Liebhabern  mit  20—30  Mark  per  Stück  bezahlt.   Die  zwei  Exemplare, 
welche  ich  hier  kurz  beschreibe,  sind  in  alte  lateinische  Codices  der  k.  k. 
Universitätsbibliothek  in  Graz  eingeklebt.    Es  sind  schlichte  Einblattdrucke 
in  flüchtigen  Schwabacher-  und  gothischen  Typen.    Bei  einem  umrahmt 
eine  magere  Holzschnittbordüre  in  nachlässiger  Ausführung  den  kurzen  Text 
Das  Papier  ist  dünn  und  brüchig,  das  Wasserzeichen  des  einen,  ein  ge- 
schlängelter  Aal,  verweist  auf  eine  Nürnberger  Officin.    Die  Grösse  dieser 
Flugblätter  wechselt  zwischen   15 — 20  cm  Höhe  und  10  —  15  cm  Breite. 
Textlich  stehen  sich  diese  beiden  Blätter  ziemlich  nahe.  Nach  der  Schreib- 
weise und  Sprache  müssen  wir  sie  in  die  Mitte  des  1 7.  Jahrhunderts  zurück- 
datiren.    Auch  dürften  sie  ziemlich  sicher  in  bayrischen  Orten  gedruckt 
worden  sein.    Die  beiden  Texte  lauten:  1.  Derweilen  N.  N.  widerrecht  und 
sazzung  wucherzins  urgieret,  arme  lcutli,  als  da  seind  handtw  erckher,  pfeiffer 
und  adterlasser  an  die  Schwellen  setzet  und  ein  böss  Kebbsweib  zueholt,  so  ge- 
hört er  an  das  Dreiholz  („Dreibeinige  Tier*',  Kotler  zu  Spiegelberg  in  Schillers 
rRänhernu).    Wer  am  Galgen  vertrocknen  soll,  der  ersäufet  nit  im  Wasser. 

2.  N._N.  treibet  unzuechten,  stielt  von  der  andern  guth  rückhet  den 
Marstein  (Grenzstein),  schwöret  falsch  und  führet  Trügerisch  niaass  und 
Waagen,  also  soll  er  an  den  Galgen  und  an  das  Kadt.  Gifft  ist  im  nitt 
von  nöthen. 

Beiden  Briefeu  sind  dann  zum  Schlüsse  handschriftliche  „Mordbrenner- 
zeichen" beigefügt,  die  wohl  das  Signum  der  Ankläger  bedeuten  dürften. 

^        §  <t  Y 


268 


Kleinere  Mittheilungen. 


Gegen  diesen  Rachebrauch  in  jener  Zeit  ist  offenbar  das  Kölner  Ratbs- 
edict  vom  Jahre  1652  gericJitet:  Als  wir  hinbevor  ans  wichtig  Ursaclieii 
und  billiger  Bewegniss  den  bössen  Unfug  verbothen,  dass  unterschiedlich 
Landstreicher  und  Vagabundi  an  Thor  und  Thür  unser  Bürger  und  Ein- 
gesessenen Feuerzettel  und  Oalgenbriff  anheften  aus  Bach  und  Teuffei- 
listen,  so  haben  wir  mit  Trommelschlag  anjetzo  publizieren  lassen,  dass 
unser  Stichmeister  bei  offenem  Tag  und  nächtlich  Zeitten  solch  Gesindel 
gefänglich  verstricken  und  auf  unser  Thürme  fuhren,  bis  solang  von  uns 
ein  Arbitrar-Straff,  Strafpfahl  und  Karrenschieben ,  ihnen  erlassen  werde. 
(Kriegk,  Deutsches  Bürgerthum  im  Mittelalter,  1868,  S.  226).  Die  Galgen- 
briefe  gehören  ohne  Zweifel  in  die  Kategorie  der  Drohbriefe  (Brandbriefe), 
die  für  den  Kriminalisten  von  Werth  und  Interesse  sind. 


c)  Von  Ernst  Lohsing. 
11. 

Stimmungsmacherei  durch  Ansichtskarten.  Im  Oktober  1902 
wurden  mehrere  Ausschnssmitglieder  der  Wenzelsvorschusskassa  in  Prag  in 
Untersuchungshaft  genommen  unter  dem  dringenden  Verdachte,  seit  einer 
Reihe  von  Jahren  Defraudationen  begangen,  bezw.  ermöglicht  zu  haben,  als 
deren  Höhe  man  die  Summe  von  ca.  1 4  000  000  Kr.  ermittelt  hat.  Als  die 
Hauptschuldigen  sieht  man  den  Geistlichen  Drozd  und  einen  gewissen  Ko- 
hout  an.  „ Drozd"  heisst  auf  deutsch  „Drossel",  rKohout*  ■=  «Hahn*.  Der 
Ansichtskartensport  bentitzte  dies,  Karten  in  Verkehr  zu  setzen,  deren  Bild 
einen  wohlversperrten  Käfig  darstellte,  in  dem  sich  ein  Hahn  und  eine 
Drossel  befanden,  die  mit  „Drozd"  und  „Kohout"  bezeichnet  waren.  Dieser 
Witz  war  zwar  nicht  schlecht,  aber  —  man  verzeihe  das  harte  Wort  — 
gemein  und  dies  aus  mehreren  Gründen.  Fürs  erste  sind  Namenswitze 
stets  die  ordinärsten,  weil  bei  ihnen  jemand  dem  Gespötte  ausgesetzt  wird 
ans  einem  Grunde,  an  dem  er  thalsächlieh  unschuldig  ist;  denn  für  seinen 
Namen  kann  man  niemanden  verantwortlich  machen.  Fürs  zweite  war 
diese  Ansichtskarte,  welche  übrigens  die  verschiedensten  Variationen  erlebte, 
die  alle  reissenden  Absatz  fanden,  gemein  aus  dem  Grunde,  weil  ^tatsäch- 
lich —  sehr  gelinde  gesprochen  —  gar  kein  grosser  Muth  dazu  gehört, 
über  Leute,  die  sich  in  Untersuchungshaft  befinden,  in  solcher  Weise  her- 
zufallen; denn  gegen  derartige  Angriffe  ist  der  Untersuchungshäftling  aller- 
dings wehrlos,  aber  ehrlos  macht  ihn  die  Untersuchungshaft  nicht.  Auel 
der  Untersuchungshäftling  steht  unter  dem  strafrechtlichen  Schutze  des  §  491 
des  österreichischen  Strafgesetzes,  dem  zu  Folge  eine  Ehrenbeleidigung  be- 
geht, .wer  einen  Andern  öffentlich  oder  vor  mehreren  Leuten,  in  Druck- 
werken, verbreiteten  Schmähschriften,  oder  bildlichen  Darstellungen 
von  was  immer  für  einer  Art,  es  sei  namentlich,  oder  durch  auf 
ihn  passende  Kennzeichen,  ohne  Angabc  bestimmter  That Sachen, 
verächtlicher  Eigenschaften  zeiht,  oder  dem  öffentlichen  Spotte  aus- 
setzt/ Allerdings  gestattet  der  2.  Abs.  des  §491  StGB,  dem  Schmähen- 
den, rum  straflos  zu  werden,  die  Wahrheit  seiner  Angaben  zu  beweisen^; 
jedoch  im  vorliegenden  Falle  trifft  (lies  nicht  zu,  da  der  Beweis,  dass  Leute, 
die  Drozd  und  Kohout  heissen,  eine  Drossel  und  ein  Halm  sind,  unmög 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


26Ü 


lieh  und  straf  processual  ebenso  unzulässig  ist,  wie  wenn  man  einen  minder 
intelligenten  Menschen  mit  einem  anderen  der  Zoologie  entnommenen  Namen 
belegt.  Das  eine  muss  man  den  Produzenten  dieser  Karten  freilich  lassen : 
Schlecht  spekulirt  haben  sie  nicht.  Die  Karten  fanden  reissenden  Absatz; 
sie  wurden  auch  seitens  solcher  Personen  verkauft,  die  gewerberechtlich 
hierzu  gar  nicht  befugt  waren.  Wer  in  den  Oktobertagen  1902  durch  die 
Strassen  Prags  ging,  konnte  den  massenhaften  Andrang  des  Publikums  vor 
den  verschiedenen  Verkaufsstellen  dieser  Karten  wahrnehmen;  der  konnte 
die  Leute  aber  auch  in  mitunter  recht  derber  Art  auf  die  czechisch-kleri- 
kale  Partei  schimpfen  hören.  Und  dennoch !  Man  braucht  weder  czechisch 
noch  klerikal  zu  sein,  um  zuzugeben,  dass  einerseits  für  das  Individuum 
nie  eine  Gesammtheit  verantwortlich  gemacht  werden  darf,  andererseits  eine 
Betrachtung  der  grossen  Defraudanten  der  letzten  Jahre  lehrt,  dass  die 
Hekenner  verschiedener  Konfessionen  und  die  Vertreter  verschiedener  Stände 
dies  einträgliche  Handwerk  betreiben.  Aber  noch  eines  kommt  in  Betracht : 
Ihese  Ansichtskarten  waren  in  aller  Händen,  wurden  auf  der  Strasse,  in 
Gast-,  Kaffee-  und  Privathäusern  besprochen  und  haben  auf  diese  Weise 
auch  auf  die  Stimmung  der  öffentlichen  Meinung  gewirkt,  derselben  öffent- 
lichen Meinung,  deren  ausgeloste  Vertreter  von  der  Geschworenenbank  aus 
die  Schuldfragen  zu  beantworten  haben  werden.  Weit  davon  entfernt,  zu 
behaupten  oder  auch  nur  zu  glauben,  dass  die  intelligenten  Geschworenen 
der  Hauptstadt  sich  dem  auf  die  öffentliche  Meinung  ausgeübten  Drucke 
fügen  werden,  lässt  sich  doch  nicht  in  Abrede  stellen,  dass  hier  ein  Druck 
versucht  wurde.  Darum  ist  es  anerkennenswerth,  dass  die  politische  Behörde 
als  Gewerbebehörde  den  Verkauf  dieser  Ansichtskarten  eingeschränkt  hat. 
Bemerkt  sei,  dass  auf  einigen  dieser  Ansichtskarten  die  Angabe  des  Druck- 
ortes, des  Druckers  und  des  Verlegers  fehlte,  was  eine  Übertretung  des 
§  9  des  Österreichischen  Pressgesetzes  ist. 


Besprechungen. 


a)  Bücherbesprechungen  von  Näcke. 

1. 

Baer,  Ueber  die  Trunksucht,  ihre  Folgen  und  ihre  Be- 
kämpfung. Die  deutsche  Klinik  am  Eingange  des  20.  Jahr- 
hunderts. Berlin,  Wien,  Urban  und  Schwarzenberg  1902, 
7 1  Seiten. 

Wenn  der  Altmeister  in  Alkoholfragen  wieder  das  Wort  ergreift,  so 
ist  damit  schon  eo  ipso  gesagt,  dass  die  Arbeit  eine  ausgezeichnete  sein 
muss.  Und  sie  ist  es  in  der  That.  In  grossen  Zügen  schildert  uns  Ver- 
fasser die  physiologische  und  pathologische  Einwirkung  des  Alkohols,  die 
deletären  Folgen  desselben  für  daB  Individuum  und  das  Volk,  den  Nieder- 
gang der  Familie  und  der  Nachkommenschaft,  des  Nationalwohlstandes,  und 
bespricht  endlich  die  verschiedenen  dagegen  empfohlenen  Mittel.  Sein 
Rcsuml,  dem  sicher  die  Meisten  nur  zustimmen  werden,  lautet  herbezüglich : 
„  ...  so  gross  auch  der  Erfolg  zu  sein  scheint,  so  wenig  halten  wir  das 
Enthaltsamkeitsprincip  für  dasjenige,  was  geeignet  ist,  die  Trunksucht  in 
einem  I<ande  dauernd  zu  beseitigen  oder  auch  nur  wesentlich  zu  ver- 
mindern." Wie  alle  Fanatiker,  so  gehen  sicher  die  Abstinenzler  zu  weit 
und  werden  ihr  Ziel  nie  erreicht  sehen !  Nur  eine  vernünftige  Einschränkung 
des  Alkohols  vermag  zu  nützen.  Sehr  richtig  sagt  Baer  weiter:  „  ...  soll 
man  deshalb  den  massigen  Alkoholgenuss  verbieten,  weil  der  unmassige 
schädlich  und  verderblich  ist!  .  .  .  aber  auch  der  massige  Alkoholgenuss 
ist  für  viele  Menschen  ohne  jeden  Nachtheil  und  auch  von  unleugbarem 
Werth  in  verschiedenen  Lebensverhältnissen  und  im  Kampf  im  modernen 
Leben."  Mit  dem  letzten  Satze  steht  es  allerdings  im  Widerspruch,  wenn 
er  früher  sagt,  dass  auch  nach  täglich  genosseneu  massigen  und  kleinen 
Alkohol  mengen  früher  oder  später  überall  pathologische  Organveränderungen 
sich  einstellen.  Das  mttsste  erst  bewiesen  werden  und  ist  sogar  wenig  wahr- 
scheinlich. Unter  den  Hunderten  von  Spitalleichen,  bei  denen  Leber  und 
Nieren,  Herz  gesund  waren,  ist  gewiss  ein  ziemlicher  Theil  von  solchen,  die 
im  Leben  täglich  ein  massiges  Quantum  Alkohol  ohne  Schaden  für  sich  und 
ihre  Organe  nahmen.  Einen  grossen  Werth  legt  Verfasser  mit  Recht  auf 
Klarleguug  des  Alkoholschadens  besonders  in  Schulen,  auf  Nüchternheit  be- 
sonders der  Beamtenwelt  auch  im  Heere  und  in  der  Flotte,  Bestrafung  der 
öffentlichen  Trunkenheit,  Abschaffung  der  Trinksitten  und  Schaffung  von 
Trinkerasylen. 

Noch  einige  weitere  Punkte  wollen  wir  anführen,  wobei  uns  der  ge- 
ehrte Verfasser  einige  kleine  Meinungsverschiedenheiten  nicht  verübeln  mag. 


Digitized  by  Google 


27! 


Leider  giebt  er  uns  keine  Definition  des  „Trinkens*  im  eigentlichen  Sinne. 
Wie  der  Verein  deutscher  Irrenärzte  s.  Zt.  richtig  hervorhob,  ist  ein  Trinker 
nur  ein  solcher,  bei  dem  physisch  nnd  psychisch  Zeichen  des  chroni- 
schen Alkoholismus  nachweisbar  sind.    Vorher  kann  man  einen  solchen 
zwar  vermuthen,  nicht  aber  beweisen,  sageich.  Selbstverständlich  gehen 
die  Abstinenzler  hier  viel  zn  weit,  indem  sie  womöglich  Jeden  für  einen 
Trinker  ansehen.   Die  Toleranz  gegen  Alkohol  hängt  eben  von  vielen  Um- 
ständen ab.   Mit  Recht  betont  Verfasser,  dass,  wenn  auch  der  Alkohol  die 
Haopt^efahr  bildet,  doch  namentlich  noch  andere  Substanzen,  besonders  da* 
hochwerthige  Amylalkohol  wichtig  ist    und   früher    und  schneller  zum 
chronischen  Alkoholismus  führt.    Dies  wichtige  Moment  vergessen  nur  zu 
leicht   die   rabiaten  Alkoholgegner  und  alberner  Weise  behauptete  mjr 
gegenüber  Forel,  Bier  und  Wein  wären  ebenso  gefährlich  wie  Schnaps 
and  enthalten  ebensoviel  Amylalkohol  u.  s.  w.!    Das  ist  absolut  falsch! 
Zunächst  kommt  es  doch  auf  die  gleiche  Alkoholmenge  an,  die  Einer  trinkt. 
Nun  wird  diese  sicher  beim  Schnapstrinker  meist  eine  grössere  sein  als  beim 
Bier-  und  Weintrinker.  Es  enthält  aber  der  Schnaps  ausserdem  den  so  ge- 
fährlichen Amylalkohol,  den  Bier  oder  Wein   nicht  oder  nur  in  ver- 
schwindender Menge  enthalten,  obgleich  Forel  mir  weiss  machen  wollte, 
sie  enthalten  ebensoviel.   Daraus  geht  hervor,  dass  c et.  par.  der  Sehn aps 
gefährlicher  ist  als  Bier  nnd  Wein.    Beim  Absinth  ist  weiter  be- 
kannt, dass  das  Absinthöl  unendlich  viel  gefährlicher  ist  als  der  Alkohol 
nnd  nach  Magnan  an  den  so  früh  schon  auftretenden  Krämpfen  allein 
die  Schuld  trägt    Mit  Recht  betont  Baer,  dass  Alkohol  „zu  einem 
der  wichtigsten    und    einem    häufig  lebensrettenden  Heil- 
mittel" gehört,  was  jeder  Praktiker  trotz  Abstinenzler  nnr  bekräftigen 
wird.   Immerhin  sind  die  Indicationen  selten  und  der  vorsichtige  Arzt  wird 
nur  zur  Notli  dazu  greifen.    Wenn  aber  Baer  weiter  sagt,  dass  Alkohol 
„absolut  contraindicirt  bei  allen  Geistes-  und  Nervenkrankheiten*  ist,  so  geht 
dies  zu  weit     Leichtes  Braunbier  (1-1  «/a  Proc),   i/j  1  täglich  wird 
sicher  keinem  Geisteskranken  schaden,  nicht  einmal  Epileptikern!  Nie 
sah  ich  davon  je  Schaden,  und  bei  den  vielen  Festlichkeiten,  denen  ich 
beiwohnte,  habe  ich  vielleicht  nur  2  oder  3  der  Kranken  gesehen,  die 
etwas  angeheitert  waren.    In  den  meisten  preussischen  Anstalten  bekam 
oder  bekommt  noch  der  Kranke      I  Lagerbier  in  Flaschen,  ohne  dass 
darüber  geklagt  wurde.  Aber  freilich  nötliig  ist  es  nicht,  und  die  Kranken 
gewöhnen  sich  dies  Getränk  sehr  bald  ab.    Wir  geben  deshalb  nur  Ar- 
beitern je  '/» —  1  I  Braunbier,  sonst  nur  auf  Privatgeld  hin  und  mit  Aus- 
schaltung der  Trinker.    Dass  durch  den  Alkohol  dermassen  Mobilität  und 
Mortalität  steigt,   wie  Baer  sagt,  ist  sicher,  obgleich  hier,  wie  bei  Ver- 
brechen und  Selbstmord,  die  Rolle  des  Alkohols  procentualiter  schwer  zu 
fixiren  ist,  da  es  eben  noch  andere  Momente  dafür  giebt.    Wenn  die 
Trunksucht  wirklich  zugenommen  hat,  so  muss  dies  auch  mit  der  Zahl 
der  alkoholischen  Psychosen  der  Fall  sein.     Dass  aber  überhaupt  die 
Geistes-  und  Nervenkrankheiten  an  Zahl  wirklich  zugenommen  haben,  ist 
stricte  wissenschaftlicli  noch  unbewiesen,  wenn  auch  sehr  wahrscheinlich. 
Zwischen  beiden  Behauptungen  besteht  aber  eben  ein  kleiner  Unterschied, 
der  nur  zu  leicht  vergessen  wird!    Bez.  des  Verhältnisses  von  Trunksucht 
und  Armuth  hat  Verfasser  völlig  Recht,  wenn  er  nicht  mit  den  Abstinenzlern 


Digitized  by  Google 


272 


Besprechungen. 


alle  Armuth  aus  jenen  ableitet,  obgleich  dies  wohl  der  häufigere  Fall  »ein 
dürfte,  Verfasser  zeigt  ferner,  dass  in  Deutschland  der  Gesammtalkohol 
consum  in  der  letzten  Zeit  mehr  abnimmt,  auch  der  Branntweingenuss  in 
den  eigentlichen  Schnapsländern ,  und  letzteres  geschieht  durch  immer 
steigenden  Bierconsum.  Das  wäre  an  sich  ja  von  Vortheil,  wenn  nicht  statt 
der  leichten  obergährigen  die  scliweren  untergährigen  Biere  Uberhand  nehmen 
würden.  Als  Hauptursachen  für  die  Volkstrunksucht  bezeichnet  Verfasser 
vor  Allem  die  Nachahmung,  weniger  die  Armuth  u.  s.  w.,  am  wenigsten  die 
Erblichkeit.  Ich  glaube  nun,  dass  Baer  letztere  entschieden  unterschätzt. 
Berühmte  Kenner  des  Alkoholismus,  wie  z.  B.  Fe*re*,  sagen:  ne  boit  qui 
veut, d.  h.,  um  wirklich  Säufer  zu  werden, 'gehört  ein  angeborenes 
Moment,  das  ich  für  sehr  wichtig  halte.  Es  ist  z.B.  bekannt, 
wie  viel  leider  unter  den  Studenten  auf  der  Hochschule  getrunken  wird.  Von 
diesen  bleibt  aber  sicher  nur  ein  geringer  Theil  Trinker  und  zwar  derjenige, 
welcher  eben  erblich  irgendwie  belastet  war.  Bei  den  Dipsoroanen  ist  die* 
nun  noch  viel  deutlicher:  um  sich  anhaltend  verführen  zu  lassen,  anhaltend 
die  Andern  nachzuahmen,  gehört,  glaube  ich,  eben  dies  endogene  Moment, 
das  meiner  Ansicht  nach  bei  keinem  echten  Säufer  fehlt  Es  Hesse  sich 
also  vielleicht  nur  über  die  Stärke  desselben  streiten.  Aehnlich  liegen  ja 
bekanntlich  auch  die  Verhältnisse  bei  den  Gewohnheitsverbrechern,  nur  dass 
mir  hier  das  endogene  gegenüber  dem  exogenen  Moment  mehr  als  bei  den 
Säufern  zurückzutreten  scheint.  Bez.  der  Trinkerheilanstalten  sei  erwähnt, 
dass  es  deren  in  Deutschland  z.  Z.  24  mit  3 SO  Betten  für  Männer  und  50 
für  Frauen,  zusammen  430  Betten  giebt,  immerhin  noch  sehr  wenig,  obgleich 
damit  ein  erfreulicher  Anfang  gemacht  ist.  Wenn  auch  kein  Parallelismus 
zwischen  Verbrechen  und  Trunksucht  besteht  —  die  Ursachen  zum  Ver- 
brechen sind  eben  vielfach  —  so  steht  doch  so  viel  sieher,  dass  letztere, 
und  zwar  die  acute  und  chronische,  Verbrechen  vermehrt,  namentlich  die 
gewalttätigen.  Zunahme  der  Alkoholisten  ist  nicht  immer  identisch  mit 
solcher  des  Alkoholconsums  im  Allgemeinen.  Baer  fand  unter  den  ge 
fangenen  Männern  53,6  Proc.  Gelegenheits-  und  46,8  Proc.  Gewohnheits- 
trinker, unter  den  Weibern  39  Proc.  und  6 1  Proc.  Indireet  wird  das  Ver- 
brechen dadurch  befördert,  dass  die  familiäre  und  pekuniäre  Lage  unter- 
graben wird.  Das  Schrecklichste  bekanntlich  ist  und  bleibt  aber  immer  die  \ 
traurige  Nachkommenschaft  der  meisten  Säufer. 

Wenn  Verfasser  gerade  diese  Arbeit  so  ausführlich  besprach,  so  ge- 
schah es  auch  deshalb,  um  gleichzeitig  hier  verschiedene  Punkte,  die  ihm 
der  Besprechung  werth  schienen  und  ihm  darum  sehr  am  Herzen  lagen, 
etwas  klarzulegen,  wozu  sich  hier  die  beste  Gelegenheit  darbot. 


2. 

Mayet,  Les  stigmates  anatomiques  et  physiologiques  de  la  d<5- 
gdndrescence  etc.    Stork,  Lyon -Paris,  164  Seiten. 

Verf.  hat  recht  oberflächlich  mögliclist  alle  sogenannte  Entartungszeiehen. 
insbesondere  die  anatomischen  und  physiologischen  (nicht  aber  die  socio- 
logischeu  und  die  ninnemu)  aufgezählt,  ohne  auf  ihre  Genese  näher  einzu- 
gehen. Hierbeztiglich  ist  die  entsprechende  Arbeit  von  Giuffrida-Ruggeri 

i 

i 

Digitized  by  Google  j 


Besprechungen. 


viel  inhaltsreicher  und  genauer.  Besser  steht  es  mit  der  Kritik,  doch  über- 
schätzt er  entschieden  den  Werth  der  Degenerationszeiehen.  Die  Biblio- 
graphie ist  eine  reiche,  aber  nicht  vollständige,  wie  Verf.  selbst  zugiebt  und 
selbst  wichtige  Specialarbeiten  fehlen  ganz.  Die  Ausstattung  ist  eine  vor- 
nehme, die  Holzschnitte  sind  leider  recht  schlecht 

Um  auf  einiges  Einzelne  zu  kommen,  sei  zunächst  gesagt,  dass  Verf. 's 
Definition  von  Entartung  durchaus  nicht  neu,  und  wie  alle  Definitionen 
liier,  mehr  oder  minder  anfechtbar  ist.  „Die  Entartung  (sagt  er)  ist  ein 
vererbter  Zustand  körperlicher  und  moralischer  Minderwerthigkeit,  des  Herab- 
sinkens des  ganzen  Wesens  mit  der  Tendenz  zur  Sterilität  und  raschen 
Verloschung  des  entarteten  Individuums  und  seiner  Nachkommen/  „Die 
geistige  oder  moralische  Entartung  ist  nur  ein  Theil  der  Entartung.  Letztere 
zeigt  sich  durch  anatomische,  physiologische,  psychologische  und  sociologische 
Zeichen.  Es  ist  Identität  vorhanden  zwischen  den  anatomischen  und  physio- 
logischen Stigmaten  und  den  Pseudostigmaten  ...  der  Verbrecher,  die  durch 
Lombroso  und  einige  andere  italienische  Schriftsteller  beschrieben  wurden/ 
Das  sind  seine  Hauptsätze.  Er  bestreitet  also  mit  Recht  irgend  welche 
charakteristische  Zeichen  für  die  Verbrecher.  Unter  den  Ursachen  zur  Ent- 
artung folgt  er  seinen  I^andsleuten,  giebt  aber  auf  den  sogenannten  Artheri- 
tismus  und  auf  leichte  Nervosität  nur  wenig  Gewicht,  viel  dagegen  auf 
luberculöse  Anlage.  Im  Hospitale  fand  Verf.  65  Proc.  mit  Entartungszeichen, 
auf  dem  Lande  kaum  10 — 15  Proc  Das  liegt  gewiss  nur  an  der  subjek- 
tiven Untersuchung.  Ref.  z.  B.  fand  bei  Normalen  so  gut  wie  nie  Stigmata 
fehlend.  So  lange  nicht  feststeht,  was  als  solche  zu  gelten  hat  und  von 
welchem  Maasse  ab,  so  lange  werden  stets  Subjectivitäten  mit  unterlaufen 
und  die  einzelnen  Statistiken  sind  miteinander  daher  nicht  vergleichbar, 
\ias  Lombroso  u.  s.  w.  freilich  nicht  beachten.  Auch  Verf.  sagt  uns  nicht, 
von  wann  ab  er  irgend  etwas  als  Stigma  bezeichnet  haben  will,  nur,  dass 
in  geringem  Grade  es  kein  solches  mehr  ist.  Zur  Feststellung  der  Schädel- 
asymmetrie empfiehlt  Verf.  das  Vergleichen  beider  auriculobregmatischer 
Hohen  miteinander.  Die  Ohranomalien  hält  Ref.  im  Gegensatze  zu  Verf. 
für  nur  wenig  wichtig,  da  schon  bei  Normalen  alles  Mögliche  hier  vorkommt; 
ebenso  leugnet  er,  dass  die  Hutchinson'schen  Zähne  immer,  oder  auch  nur 
meist  auf  hereditäre  Syphilis  sich  beziehen.  Auf  die  Proportionsverhältnisse  der 
Krager  giebt  Verf.  nur  wenig  Werth,  ebenso  auf  die  Abdrücke  der  Finger- 
beeren. (Letztere  möchte  Ref.  doch  entschieden  als  wichtig  hinstellen.) 
Die  Schriftzeichen  gelten  ihm  mit  Recht  nur  bisweilen  als  Stigma,  Die 
sogenannten  „obstetrischen  Zeichen"  von  Larger  hält  er  sehr  richtig  för 
riesige  Uebertreibungen  (die  als  solche  aber  gerade  Lombroso  passten). 
Zu  den  Stigmaten  rechnet  Verf.  endlich  auch  alle  möglichen  Nervenkrank- 
heiten u.  s.  w.  Das  geht,  meint  Verf.  zu  weit  und  was  eine  wirkliche  Krank- 
heit ist,  sollte  seiner  Meinung  nach  kein  eigentliches  Degenerationszeichen 
darstellen.  Sie  kann  mit  solchen  verbunden  sein  oder  bei  den  Nachkommen 
solche  erzeugen,  braucht  es  aber  nicht.  Man  sieht  aber  auch  hier  wieder, 
wie  schon  der  Begriff:  Entartungszeichen,  verschieden  interpretirt  wird! 


274 


Besprechungen. 


3. 

Die  Gesetze  Hammurabi 's,  Königs  von  Babylon  um  2250  v.  Chr. 
Das  älteste  Gesetzbuch  der  Welt  Uebersetzt  von  Dr.  H.  Winklei. 
Der  alte  Orient,  gemeinschaftliche  Darstellungen  u.  s.  w.  4.  Jahrg. 
Heft  4  (1902)  Leipzig,  Ilinrichs.    42  Seiten.    0,60  M. 

Unter  den  in  Snsa  von  den  Franzosen  1897 — 99  ausgegrabenen  Alter- 
tümern fand  sich  eine  z.  Th.  verstümmelte  Stele  mit  Keüinschrift  des  baby- 
lonischen, glorreichen  Königs  Hammurabi  (Mitte  des  3.  Jahrtausends  v.  Chr.) 
vor,  die  vielleicht  die  wichtigste  Keilinschrift  überhaupt  bis  jetzt 
bedeutet.  Denn,  wie  der  Uebersetzer  sagt,  stellt  dieses  Corpus  juris  niefit 
nur  „die  älteste  bis  jetzt  bekannte  Urkunde  dieser  Art  in  der  Entwicklung 
der  Menschheit  dar",  sondern  „die  Gesetze  Hamraurabi's  werden  für  die  Kultur- 
geschichte künftig  stetB  einen  Merkstein  darstellen."  Und  damit  hat  der 
Uebersetzer  völlig  Recht  Die  vergleichende  Rechtskunde,  die  Soeiologie  u.  s.  w. 
wird  hier  ganz  neue  Horizonte  gewinnen  und  für  lange  Zeit  wird  diese 
alte  Inschrift  eine  Quelle  der  Uranfänge  mensclüicher  Kultur  sein.  Wir  sehen 
hier  in  eine  Urkultur  hinein  und  Alles  bestärkt  uns,  dass  hier  die  Quelle 
für  die  Kultur  in  Aegypten  und  Israel  zu  finden  ist  Merkwürdig  sind 
namentlich  die  vielen  Berührungspunkte  mit  der  mosaischen  Gesetzgebung. 
Es  sind  282  Paragraphen  oder  Gesetze;  in  der  Mitte  fehlen  aber  einige. 
Wir  sehen  eine  Gesellschaft,  die  schon  selir  entwickelt  ist  und  der  Schutz 
für  Handel,  Landwirtiisehaft  und  Gewerbe  ist  geradezu  erstaunlich.  Das 
Lehnsrecht,  die  Sklaven,  Halbfreie  spielen  eine  Rolle.  Die  Erbuchkeits- 
verhältnisse sind  genau  geregelt,  ebenso  die  Prozessualien,  die  Hauptverbreeben 
geschildert,  wobei  Zeugen  und  Gottesurtheil  auftreten,  das  Borgen,  Ver- 
jähren u.  s.  w.  wird  geregelt,  wie  auch  das  Miethsrecht  der  Zwischenhandel, 
die  Schuldforderungen,  der  Ehevertrag,  der  Ehebruch,  das  Erbrecht,  die 
Nebenfrauen,  die  Blutschande,  die  Adoption,  das  jus  talionis  u.  s.  f.  besprochen. 
Sehr  merkwürdig  und  barbarisch  dünkt  es  uns,  dass  selbst  bei  relativ  geringen 
Vergehen  der  Tod  in  verschiedenster  Form  und  Verstümmelung  steht  Geld- 
strafen stehen  ganz  zurück,*  sind  aber  nach  dem  Stande  abgestuft  Hier 
einige  interessante  Beispiele,  als  Lockspeise  für  den  Leser:  5.  „Wenn  ein 
Richter  einen  Process  leitet  und  eine  Entscheidung  fällt  .  .  .,  wenn  später 
sich  sein  Process  als  fehlerhaft  erweist,  jener  Richter  im  Processe,  den  er 
geleitet,  als  Ursache  des  Fehlers  überfuhrt  wird,  dann  soll  er  die  Anfechtungs- 
strafe -  . .  zwölffach  geben  und  öffentlich  soll  man  ihn  von  seüiem  Richter- 
stuhle stossen  .  .  .*  —  21.  .Wenn  Jemand  in  ein  Haus  ein  Loch  bricht 
(einbricht;,  so  soll  man  ihn  vor  jenem  Ijoclie  tödten  und  einscharren.*  — 
128.  „  Wenn  Jemand  eine  Ehefrau  nimmt  aber  keinen  Vertrag  mit  ihr  al>- 
schliesst  so  ist  dieses  Weib  nicht  Ehefrau/  (Also  Ehevertrag  uöthig!)  — 
145.  .Wenn  Jemand  eine  Frau  nimmt  und  sie  ihm  keine  Kinder  schenkt 
und  er  beabsichtigt,  eine  Nebenfrau  zu  nehmen,  wenn  er  die  Nebeufrau 
nimmt  und  in  sein  Haus  bringt,  so  soll  diese  Nebenfrau  mit  der  Ehefrau 
nicht  gleichstehen.*  —  157.  „Wenn  Jemand  nach  seinem  Vater  bei  der 
Mutter  schläft,  so  soll  man  beide  verbrennen.*  —  196.  „Wenn  Jemand 
einem  Andern  das  Auge  zerstört,  so  soll  man  ihm  das  Auge  zerstören."  — 
218.  „Wenn  ein  Arzt  Jemand  eine  schwere  Wunde  mit  dem  Operations- 
inesser macht  und  ihn  tödtet  ...  so  soll  man  ihm  die  Hände  abhauen.* 


Digitized  by  Goo 


Besprechungen. 


27  5 


4. 

Pfister,  Strafrechtlicb-psychiatriBche  Gutachten  als  Beiträge 
zur  gerichtliehen  Psychiatrie  für  Juristen  und  Aerzte. 
Stuttgart,  Enke,  1902.    379  Seiten. 

Wie  der  Titel  besagt,  ist  die  vorliegende  Sammlung  psychiatrischer 
Cutachten  zunächst  nur  für  Juristen  und  Gerichtsärzte  bestimmt  und  soll 
den  Irrenärzten  nichts  Neues  bringen.  Seinen  Zweck  hat  Verf.  voll  und 
£anz  erreicht  und  der  Psychiater  wird  wenigstens  eine  interessante  Samm- 
lung von  Krankengeschichten  haben.  Das  Buch  kann  Juristen  und  Aerzten 
nur  bestens  empfohlen  werden.  Es  ist  überaus  klar  und  anschaulich  ge- 
schrieben, so  dass  jeder  Laie  es  verstehen  kann.  Wichtiger  ist  es  aber, 
dass  Verf.  überall  den  Leser  auf  die  wichtigsten  Punkte  aufmerksam  macht, 
besonders  bezüglich  der  Epilepsie,  des  chronischen  Alkoholismus,  der  Zu- 
rechnungsfahigkeit  u.  s.  w.  So  wird  das  Werk  eine  Art  von  Lehrbuch 
der  gerichtlichen  Psychiatrie,  freilich  nur  in  ausgewählten  Kapiteln.  Verf. 
macht  mit  Recht  auch  auf  den  verschiedenen  Werth  der  „Entartunj^szeiclien" 
als  ,  WarnungSvsigiialeu  aufmerksam.  Dem  Ganzen  schadet  es  natürlich 
wenig,  wenn  Verf.  einige  kleine  Ausstellungen  macht.  So  scheint  Verf.  z.  B. 
noch  die  moral  insanity  anzunehmen,  überschätzt  das  anfallsweise  Bettnässen 
der  Kinder  als  epileptisches  Zeichen,  ebenso  den  Eifersuchtswahn  der  Alko- 
holiker (der  auch  sonst  vorkommt!),  ist  vielleicht  mit  der  Diagnose:  epilep- 
tische Aequivalente ,  larvirte  Epilepsie  etwas  zu  freigebig,  ebenso  mit  der 
Annahme  einer  Kindererzeugung  im  Rauschzustande  u.  s.  w.  Die  Ausstattung 
des  Buches  ist  eine  gute. 


5. 

Penot,  Evolution  du  Mariage  et  Consanguinitö-  These  de  Lyon, 
1902,  Storck,  88  Seiten. 

1900  hat  der  Deutsche  Peipers  in  einer  ausgezeichneten  Dissertation 
die  schwierige  Frage  der  Bluteverwandtschaft  behandelt;  1902  thut  es  der 
Franzose  Penot  gleichfalls,  wenn  auch  anders,  in  vorzüglicher  Weise.  Der 
Letztere  bat  seine  Aufgabe  aber  dadurch  erweitert,  dass  er  einen  sehr  guten 
und  weiten  Ueberblick  Uber  die  Entwicklung  der  Ehe  giebt  und  hier  zu 
der  wohl  jetzt  trotz  Westermarck's  von  den  Meisten  acceptirten  Hypo- 
these gelangt,  dass  die  Monogamie  ein  künstliches  Institut  ist  und  wahr- 
scheinlich aus  Promoskuität  oder  verwandten  Zuständen  hervorging.  Es 
sind  zu  viel  Ueberreste  davon  noch  in  Sitten,  Legenden  und  Religionsge- 
brauchen übrig  geblieben.  Das  Patriarchat  folgte  dem  Mutterrecht.  Mit 
Recht  führt  Verf.  auch  an,  dass  noch  jetzt  der  innerste  Sinn  des  Mannes 
polygam  ist  Im  2.  Theile  wird  die  Blutsverwandtschaft  juridisch-ethnologisch 
behandelt,  eingehend  besonders  bezüglich  ihrer  angeblichen  Schäden  an  der 
Hand  vieler  Statistiken  und  Beobachtungen.  In  Frankreich  giebt  es  1  Proc 
blutsverwandter  Ehen,  in  Deutschland  1:150,  für  Berlin  1:125;  im 
Alterthum  waren  sie  überaus  zahlreich.  An  sich  ist  die  Blutsverwandt- 
schaft unschuldig,  wie  es  scheint,  und  nur  gute  oder  schlechte  Erblichkeit 
erklärt  die  eventuellen  schlechten  Resultate.  „Die  latente  Erblichkeit  und 
der  Atavismus  erklären  die  Ausnahmen,  wo  die  Erblichkeit  zu  fehlen  scheint." 


Google 


L>7ü 


Besprechungen. 


Damit  kann  man  sich  gewiss  nur  einverstanden  erklären.  Interessant  und 
wohl  wahr  ist  endlich  der  Satz  des  Verf.,  dass  der  physiologische  Werth 
eines  Volkes  nach  den  guten  oder  schlechten  Resultaten  der  blutsverwandten 
Ehen  ermessen  werden  kann.  (Die  ganze  Frage  hat  eigentlich,  wenn  auch 
unbewusst,  Hippokrates  gelöst,  wenn  er  sagt:  „A  sanis  sana,  a  morbosis. 
morbosau.  Ref.)   

6. 

Die  Memoiren  einer  Sängerin.    Bukarest,  Casanova.    2  kl.  Bände. 

Wir  haben  hier  ein  anonymes  Werk  aus  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen 
Jahrhunderts  vor  uns,  ohne  Jahrangabe  auf  schlechtem  Papier,  in  kleinstem 
Format  gedruckt  Der  Herausgeber  sagt,  dass  das  Werk  durchaus  den 
Eindruck  des  Wahren  und  Selbsterlebten  macht,  und  darin  hat  er  sicher 
Recht,  Unrecht  aber,  wenn  er  behauptet,  es  sei  durchaus  sittlich,  weil  es 
vor  den  vielen  Gefahren  der  Liebe  warne.  Diese  Sachen  braucht  das  junge 
Mädchen,  der  gewöhnliche  Mann  nicht  zu  wissen,  ebensowenig  wie  der 
Beichtvater  trotz  der  Vorschriften  des  heiligen  Liguori.  Es  ist  vielleicht 
mit  das  unzüchtigste  Buch  bezüglich  des  Inhalts  und  der  Darstellung,  aber 
trotzdem  ist  es  für  den  Psychologen,  Psychiater,  Richter  u.  s.  w.  von  hohem 
Werthe,  weil  es,  abgesehen  von  sehr  vielen  feinen,  psychologischen  Bemer- 
kungen deutlich  zeigt,  wie  gross,  auch  ausserhalb  der  Bordelle,  auch  im 
ehelichen  Verkehre,  die  sexuellen  Pervereitäten  aller  Arten  sind,  welche,  wie 
Jean  Bloch  sehr  richtig  anführt,  das  Variationsbedürfniss  in  der  Geschlechts- 
liebe bedingt.  Freilich  giebt  es  genug  solcher  Fälle,  die  angeboren  be- 
dingt sind,  mit  Variationsbedürfniss  also  nichts  zu  thun  haben.  Hier  sind 
es  Perversionen,  dort  Perversitäten.  Selbst  wenn  man  aber  ein  gewisses 
Variationsbedürfniss  in  der  Liebe  zugesteht,  so  sind  solche  Auswüchse,  wie 
sie  in  obigem  Buche  von  anscheinend  geistig  Gesunden  gesclüldert  werden, 
frevel-  und  lasterhaft  und  selbst  eine  Übermächtige  Libido  kann  sie  kaum 
entschuldigen.  Man  sieht  übrigens  auch,  wie  Verführung,  Umgebung, 
schlechte  Gesellschaft,  laszive  l>ectüre  u.  s.  w.  den  geschlechtlichen  Reiz- 
hunger immer  mehr  steigern  und  zu  Monstrositäten  bringen.  Ob  dann  auch 
der  Charakter  intact  bleiben  kann,  ist  mehr  als  fraglich.  Die  Verfasserin 
scheint  sich  aus  dem  Sumpfe  aber  doch  emporgearbeitet  zu  haben,  obgleich 
sie  sich  nicht  über  ihre  Exzesse  zu  schämen  scheint,  sondern  sie  behaglich 
und  breit  schildert.  (Sie  soll  übrigens  die  berühmte  Sängerin  Corona  Schröder 
gewesen  sein.  Näcke.)   

7. 

Bloch,  Beiträge  zur  Actiologie  der  Psy chopathia  sexualis. 
II.  Bd.  Dresden,  Dohm  1903.  400  S.  10  Mk. 
Nachdem  Verf.  im  I.  Bd.  die  allgemeine  Aetiologie  der  sexuellen 
Anomalien,  speziell  der  Homosexualität  beschrieben  hatte,  kommen  in  diesem 
Bande  der  Reihe  nach  der  Sadismus,  Masochismus  und  die  „complicirton* 
sexuellen  Aberrationen,  wie:  Fetischismus,  Skatologte,  Nekrophilie,  Incest, 
Statuenliebe  u.  s.  w.  zur  Besprechung  und  zwar  bezüglich  der  Aetiologie 
der  verschiedenen  Erscheinungsweisen  und  des  ubjquitäreo  Vorkommens. 
Das  Ganze  ist  anregend,  mit  reicher  Benutzung  der  Literatur  geschrieben. 
Verf. 's  Hauptsätze  sind  folgende:  die  klinisch-pathologische  Betrachtung  der 


Digitized  by  Googl 


Besprechungen. 


277 


P&ychopathia  sexualis  ist  eine  falsche,  da  die  letzte  Ursache  aller  Erschei- 
nungen hier  im  geschlechtlichen  Variationsbedürfnisse  des  Menschen  liegt. 
Der  Geschlechtstrieb  ist  durch  äussere  Einflüsse  leicht  bestimmbar  und  so 
kann  Alles  schliesslich  erworben  werden.  Die  häufige  Wiederholung  der- 
selben Perversion  ist  sehr  wichtig,  ebenso  Suggestion,  Nachahmung  und  der 
Unterschied  des  geschlechtlichen  Fühlens  bei  Mann  und  Weib.  Bei  sexuellen 
Delicten  sollte  stets  die  „verminderte"  Zurechnungsfälligkeit  in  Anwendung 
kommen.  Die  beste  General- Prophylaxe  besteht  im  Abwehren  der  äusseren 
Einflüsse.  —  Gegen  viele  Punkte  des  Verf.'s  lassen  sich  Einwendungen 
machen.  Er  verwechselt  immer:  Perversion  (was  nur  den  angeborenen 
Hang  bezeichnet)  mit:  Perversität,  er  leugnet  mehr  oder  minder  das  An- 
geborensein der  Homosexualität,  des  Sadismus,  Masochismus,  Fetischismus, 
u.  s.  w.,  indem  er  der  psychologischen  Theorie  sich  zuwendet.  Ref.  behauptet 
dagegen,  sicher  mit  den  meisten  Kennern,  das  Angeborensein  von  Perver- 
sionen, die  freilich  als  Perversitäten  auch  erworben  sein  können,  aber  die 
dann  nur  äusserlich  Handlungen  darstellen,  nicht  allein  und  innerlich  bedingt 
sind,  wie  die  Perversionen. 


8. 

Aschaffenburg,  Das  Verbrechen  und  seine  Bekämpfung. 
Heidelberg  1903,  Winter.  246  Seiten. 
Dieses  relativ  kleine,  sehr  vornehm  ausgestattete  Werk  steht  thurm- 
hoch über  das  gleiche,  dickleibige  Buch  von  Lombroso.  Es  ist  ein  Meister- 
werk deutscher  Gründlichkeit  und  scharfer  Kritik.  Mit  grösster  Vorsicht 
wird  vorgegangen  und  lieber  ein  non  liquet  ausgesprochen,  statt  in  ufer- 
lose Hypothesen  sich  zu  ergehen.  Nach  einer  Einleitung  werden  in  drei 
Abschnitten  die  socialen  und  individuellen  Ursachen,  sowie  der  Kampf 
gegen  das  Verbrechen  knapp,  aber  erschöpfend  vorgeführt.  Ich  freue  mich, 
dass  Verf.  bei  den  meisten  Dingen  Meinungen  äussert,  die  auch  ich  früher 
wiederholt  gethan  habe.  Vor  Allem  wird  fast  in  Allem  Lombroso  scharf 
abgewiesen,  so  bezüglich  seiner  Lehre  des  reo-nato,  des  atavistischen  und 
epileptischen  Hintergrundes  des  Verbrechens,  der  Identifizierung  mit  dem 
inoral  insane,  der  Aequivalenz  von  Verbrechen  und  Prostitution  u.  s.  w. 
Auch  das  Tätowiren,  Hothwälsch  u.  s.  w.  als  Charakteristica  des  Verbrechens 
wird  abgewiesen,  ebenso  eine  speeifische  Psychologie.  Sehr  recht  meint 
Verf.,  dass  ein  Verbrecher  nur  dann  epileptische  Züge  zeige,  wenn  er  an 
dieser  Krankheit  leide,  was  durchaus  nicht  immer  der  Fall  sei.  „Das  Ver 
brechen  ist  in  erster  Linie  ein  sociales  Phänomen;  jede  Zeit  hat  die  Ver- 
brechen, die  sie  selbst  hervorbringt.  Aber  nicht  jeder  wird  zum  Verbrecher. 
Es  gehört  dazu  zweifellos  noch  eine  individuelle  Veranlagung.  Das 
ist  der  richtige  Kern  der  Lorabroso'schen  Lehre."  Verf.  wirft  L.  „ver- 
blüffende Kritiklosigkeit"  vor.  Damit  spricht  er  das  denkbar  vernichtendste 
Verdict  über  den  Italiener  aus.  Verf.  schildert,  wie  L.  Wichtiges  und  Un 
wichtiges,  Falsches  und  Richtiges  unter  einander  vermengt  und  sagt  weiter: 
«Diese  Unzuverlässigkeit  seiner  Veröffentlichungen  entspringt  zum  Theil  der 
unglaublichen  Mannigfaltigkeit  seiner  Veröffentlichungen ,  die  ein  vertieftes 
Studium  unmöglich  machen,  liegen  aber  wohl  aucli  in  einer  oberflächlichen 
Veranlagung."    Man  sieht,  Verf.  drückt  sich  kaum  weniger  scharf  über  L. 


278 


Besprechungen . 


aus,  als  neulich  E.  C.  Spitzka,  wie  ich  in  einer  kleinen  Mittheilung  sagte. 
"IYotz  dieser  erneuten  Abweisung  wird  Ijombroso  ruhig  weiter  »eine  Laden- 
hüter anbieten.  Er  ist  unbelehrbar  und  darin  auch  sehe  ich  einen  semiti- 
schen Zug.  Wie  der  Handelsjude  mit  seinen  Waaren  10  mal  zur  Thür 
hinausgeworfen  wird  und  das  11.  Mal  wieder  hereinkommt,  so  auch  Lom- 
broeo  mit  seinen  Theorien! 

Doch  möchte  ich  hier  das  Wichtigste  noch  aus  des  Verf. 's  Buche  vor- 
bringen. Ueberall  prüft  er  die  Statistiken  auf  ihre  Fehlerquellen,  überall 
giebt  er  reichlich  aus  eigener  Erfahrung.  Den  Einfluss  der  Temperatur 
auf  das  Verbrechen  bemisst  er  sehr  gering  und  das  mit  Hecht.  Die  Curven 
der  Sittlichkeitsverbrechen  bringt  er  mit  einer  sehr  wahrscheinlichen  perio- 
dischen Schwankung  des  Sexuallebens  in  Verbindung.  Den  Einfluss  der 
Religion  scheint  Verf.  zu  unterschätzen.  Ref.  glaubt,  dass  wie  die  Con- 
feesion,  auch  bei  gleicher  Rasse,  von  ziemlichem  Einflüsse  auf  Kunst 
und  Wissenschaft  ist,  so  auch  auf  das  Verbrechen.  Noch  mehr  thut  dies 
freilich  die  Rasse,  obgleich,  wie  Verf.  richtig  bemerkt,  es  sehr  schwer  ist, 
exaete  Beweise  dafür  zu  erbringen.  Wichtig,  aber  wenig  erforscht,  ist  die 
Psychologie  der  Berufsarten.  Sehr  schön  wird  die  furchtbare  Alkoholgefahr 
geschildert,  namentlich  für  die  Nachkommen.  Die  Rausch- Verbrechen  führen 
eher  ins  Gcfängniss  als  ins  Zuchthaus,  hier  sind  mehr  die  Gewohnheit* 
saufer.  Dass  Tabak  Verbrechen  erzeuge,  wie  Lombroao  sagt,  ist  unbe- 
wiesen. Verbrechen  und  Prostitution  vereinigen  sich  häufig,  sind  also  keine 
Gegensätze  und  keine  Aequivalcnte;  letzteres  nur  manchmal  (Beweis?  Ref.) 
Selten  (V  Ref.)  erzeugt  Noth  Hurerei.  Mit  Recht  verlangt  er  strenge 
Kasernirung  und  Controle  der  Dirnen  (Ref.  hat  sogar  Vermehrung  der 
Bordelle  verlangt).  Zwischen  Diebstahl  und  Getreidepreis  besteht  ein  enger 
Oonnex;  es  ist  dies  aber  nicht  die  absolute  Höhe  des  Preises,  sondern  nur 
sein  Steigen  und  Fallen.  Vererbung  verbrecherischer  Neigungen  läset  sich 
stricte  nicht  beweisen,  nur  die  minderwerthige  Anlage.  Sehr  wichtig  ist 
die  Rolle  des  Milieus,  besondere  die  Erziehung.  Kenntnisse  schützen  nicht 
vor  Verbrechen,  sind  aber  ein  wichtiges  Mittel  im  Kampfe  uin's  Dasein. 
Die  Entartungszciehen  erkennt  Verf.  an,  scheint  sie  aber  entschieden  zu 
unterschätzen.  -Die  Psychologie  des  Verbrechens  zn  schreiben, 
sind  wir  einstweilen  ausser  Stande.*1  Durchschnittlich  steht  der  Ver- 
brecher intellectuell  tiefer,  als  der  Normale,  und  damit  auch  die  Ethik,  da 
zwischen  beiden  doch  ein  Connex  ist.  Die  grössten  Widersprüche  kommen 
vor,  sogar  bei  ein  uud  demselben  Verbrecher.  Die  iBolirhaft  ist  an  Psychosen 
ho  gut  wie  unschuldig.  Einen  eigenen  ..Gefängnisswahn*  giebt  es  nicht, 
ebenso  wenig  die  sog.  raoral  insanity.  Verf.  theilt  die  Verbrecher  ein  in: 
Zufalls-,  Affects-,  Gelegenheits-,  Vorbedachts-,  Rückfalls-,  Gewohnheits-  und 
Berufsverbrecher.  Vor  Allem  muss  der  Noth  und  dem  Alkohol  gesteuert 
werden.  Vernünftiger  Weise  sieht  aber  Verf.  ein,  dass  bei  uns  völlige 
Abstinenz  undurchführbar  ist.  Verwahrloste  gehören  in  Erziehungsanstalten. 
Viel  können  auch  leisten  Haus,  Schule,  Kirche  und  IVesse.  Einen  r  freien 
Willen"  giebt  es  naturwissenschaftlich  nicht;  das  ist  nur  eine  Illusion. 
Trotzdem  besteht  ein  Verantwortlichkeilsgefühl.  Die  abschreckende  Bedeu- 
tung der  Strafe  wirkt  erzieherisch.  Hauptsache  ist  Schuta  der  Gesellschaft. 
Der  jetzige  Strafvollzug  ist  ganz  mangelhaft.  Am  besten  ist  das  „irische 
Strafsystem".    Verf.  spricht  für  die   „bedingte  Verurtheilung*,  versnehs- 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


270 


weise  Entlassung,  vor  Allem  aber  für  die  Abschaffung  des  Strafmaasses. 
Die  Jugendlieben,  vermindert  Zurechnungsfähigen  und  Trinker  müssen  be- 
sonders behandelt  werden.  Der  Verbrecher  oder  vielmehr  das  Verbrechen 
kann  nur  naturwissenschaftlich  untersucht  werden. 


9. 

Eulenburg,  Sadismus  und  Masochismus.  Wiesbaden, Bergmann  1902, 
S9  Seiten.  Grenzfragen  des  Nerven-  und  Seelenlebens  XIX. 
In  glänzender  Diction,  unter  Heranziehung  eines  reichen  geschichtlichen 
und  literarischen  Apparats  behandelt  Verf.  Ursprung  und  Wesen  des  Sadis- 
mus und  Masochismus  —  die  er  zusammen  auch  als  Algolagnie  bezeichnet 
—  in  ihren  verschiedenen  Stufen.  Gemeinschaftlich  ist  beiden  der  Schmerz, 
der  zum  Wollustgefühl  wird,  selbst  wenn  es  sich  nur  um  psychischen 
Schmerz  handelt.  Die  Algolagnie  ist  krankhaft  nnd  social  und  forensisch 
wichtig.  Die  Grausamkeit,  Lust  zur  Zerstörung  liegt  in  jedem  Menschen; 
es  giebt  keine  Lust  ohne  Schmerz  und  umgekehrt.  Neben  dem  Hang  zur 
Grausamkeit  ist  auch  der  frevelnde  Hochmut  gegen  Gott  und  Autorität 
wichtig.  Die  atavistische  Theorie  weist  Verf.  mit  Recht  zurück,  eher  ist 
sie  eine  psychologische,  indem  „der  Reiz  zur  Vorstellung  von  Wollustge- 
fühlen  und  zur  Auslösung  sexueller  Impulse  nicht  direkt  von  den  Sinnes- 
organen, sondern  auf  dem  Umwege  von  solchen  über  die  Vorstellung  von 
Schmerzgefühlen"  geht  Sodann  werden  sehr  fein  das  Leben  des  Marquis 
de  Sade  und  Sacher-Masoch's  und  ihre  Werke  analysirt,  Notbzucht,  Lust- 
mord, Necrophilie  (die  nicht  immer  sadistisch  sind)  und  besonders  eingehend 
der  Flagellantismus  betrachtet  und  endlich  eine  hochwillkommene,  ziemlich 
grosse  Literatur  über  die  Algolagnie  gegeben,  wobei  auch  die  belletristische 
berücksichtigt  wird.  —  Verf.  hätte  nur  einige  Fragezeichen  zu  machen. 
Zunächst  scheint  Bloch  Recht  zu  haben,  wenn  er  überall  die  Algolagnie 
rindet  und  sie,  soweit  Religion  oder  Krankheit  nicht  im  Spiele  sind,  aus 
dem  sexuellen  Variationsbedürfniss  erklärt.  Es  würde  hier  dann  also  eine 
lasterhafte  und  eine  wirklich  krankhafte  originelle  Algola- 
gnie zu  unterscheiden  sein.  Bei  der  letzteren  ist  es  aber  weiter  ein  grosser 
Unterschied,  ob  der  sadistische  u.  s.  w.  Akt  nur  präparatorisch 
ist  oder  den  Coitus  ganz  ersetzt.  In  letzterem  Falle  ist  die  Störung 
natürlich  grösser  als  im  ersteren.  Verf.  wettert  gegen  eine  Ethik  als  ^posi- 
tive Wissenschaft *.  Ref.  glaubt  doch  daran,  wie  an  eine  „Entwicklung* 
ethik*. 


10. 

Löwenfeld,  Ueber  die  geniale  Geistesthätigkeit  mit  beson- 
derer Berücksichtigung  des  Genies  für  bildende  Kunst. 
Grenzfragen  des  Nerven-  und  Seelenlebens.  Heft  XXI.  Wiesbaden, 
Bergenau  1903.    104  Seiten. 

Verf.  erörtert  sine  ira  et  studio  auf  s  Neue  das  schwierige  l*roblem 
des  Genies,  speeiell  das  des  künstlerischen,  indem  er  eingehend  das  Leben 
von  12  berühmten  Malern  (Lionardo,  Michelangelo,  Tizian,  Rafael,  Dürer, 
Holbein  jun.,  Rubens,  Rembrandt,  Meissonier,  Millet,  Böcklin,  Feuerbach) 


Digitized  by  Google 


280 


Besprach  un  gen . 


analysirt.  Mit  Recht  erklärt  er  das  Genie  dem  Talent  gegenüber  nicht 
als  ein  absolut  Neues,  verlangt  aber  für  Ereteree  das  Hervorbringen 
eines  Neuen,  Originellen,  für  die  Menschheit  Nützlichen.  Neben  der  reichen 
Phantasie  ist  Conibinationsgabe  nöthig,  sehr  viel  auch  Intellekt.  Dabei  ist 
es  falsch,  das  Talent  nur  als  reeeptiv  zu  behandeln.  Die  Gesetze  des  Genies 
sind  die  gewöhnlichen  psychologischen.  Fleiss  ist  fast  stets  nöthig.  Vieles 
geht  automatisch  und  unterbewusst  vor,  daher  es  den  Anschein  von  Inspira- 
tion erweckt,  was  es  aber  nicht  ist.  „Die  neuen  genialen  Ideen  beruhen 
auf  einem  Plus  associativer  I^eistungcn*.  Manche  arbeiten  mehr  periodisch, 
andere  mehr  anhaltend.  Der  „  Schaffensdrang*  ist  immer  intensiv,  bleibt 
aber  meist  stets  dem  Willen  unterthan.  Beim  Genie  kommen  gewöhnlich 
Disharmonien  der  Fähigkeiten  vor  (gerade  so,  wie  bei  jedem  Andern !  Ref.) 
Man  darf  wohl  beim  Genie  im  Allgemeinen  sagen,  dass  seine 
Kraft  im  Gesunden,  nicht  im  Kranken  liegt,  obgleich  patholo- 
gische Züge  sehr  häufig  sich  beimischen.  -Die  Annahme  der  combinirten 
Vererbung  latenter  väterlicher  und  mütterlicher  Fähigkeiten  ist  von  grosser 
Tragweite,  da  sie  uns  das  Auftauchen  eines  Genies  in  einer  Familie  erklärt, 
deren  Glieder  sich  bisher,  soweit  bekannt,  in  keiner  Weise  auszeichneten". 
(Diese  Hypothese  ist  sehr  billig,  da  man  mit  ihr  alle  möglichen  anderen 
Eigenschaften  erklären  kann!  Ref.)  Es  giebt  ein-  und  vielseitige  Genies. 
Verf.  unterscheidet  endlich  3  Arten  von  Genies.  1.  Solche  —  wahrschein 
lieh  die  kleinste  Gruppe  —  olme  ausgesprochene  pathologische  Züge: 

2.  mit  solchen  als  Regleiterscheinungen  (ab  ovo  oder  erst  erworben)  und 

3.  das  pathologisch  bedingte  Genie.  Für  Nr.  3  bringt  freilich  der  verehrte 
Verfasser  keinen  Beweis  vor,  denn  wo  auch  ab  ovo  pathologische  Züge 
bestehen,  ist  dies,  meint  Verf.  noch  lange  kein  Beweis  dafür,  dass  die  den 
selben  zu  Grunde  liegenden  organischen  Veränderungen  auch  wirklich  die 
Quelle  der  Genies  seien.  Es  kann  sich  um  reine  ^Juxtapposition*  handeln. 
Soweit  also  unser  vorsichtiger  und  belehrender  Autor. 

Hier  möchte  ich  nur  noch  einige  Anmerkungen  mir  erlauben.  Wenn 
also  das  Genie  meist,  wie  es  scheint,  gewisse  pathologische  Züge  darbietet, 
so  ist  er  darum  selbst  noch  nicht  pathologisch,  selbst  wenn  ab  ovo  eine 
abnorme  Gehirnorganisation  vorliegen  sollte,  und  letzteres  ist  durchaus  nicht 
immer  leicht  zu  beweisen.  Und  im  letzteren  Falle  ist  der  weitere  Beweis,  dass 
diese  Gelürnorganisation  das  Genie  erzeugt,  glaube  ich,  absolut  nicht  zu 
führen.  Wenigstens  wüsste  ich  nicht  wie  das  geschehen  sollte!  Bei  der 
Definition  vom  Genie  bin  ich  mit  Verf.  einverstanden.  Doch  giebt  es  auch  hier 
Schwierigkeiten.  Ueber  die  Begriffe:  Originelles,  Neues,  kann  man  gewiss 
oft  verschiedener  Meinungen  sein  und  nicht  selten  wird  die  Tragweite  eines 
Gedankens  oder  Erfindung  erst  spät  erkannt.  Die  Grenze  zwischen 
Talent  und  Genie  ist  also  keine  absolut  eindeutige.  Weiter 
möchte  ich  mit  Anderen,  z.  B.  Morsclli  die  Einteilung  der  Genies  in  In 
tcllekt-,  Gefühl-,  Willensgenie,  ja  Muskelgenie  u.  s.  w.  befürworten,  wobei 
allerdings  der  Begriff  der  Nützlichkeit  mehr  oder  minder  aufgegeben  wird, 
ein  Begriff,  der  ja  auch  strittig  sein  kann.  Dann  wäre  Genie  allerdings 
nur  die  höchste  Spitze  des  Talents.  Man  könnte  also  einen  Virtuosen, 
grossartigen  Equilibristen  u.  s.  w.  auch  dazu  rechnen.  Bez.  der  pathologischen 
Züge,  resp.  geistigen  Minderwertigkeiten  bei  so  vielen  Genialen  muss  man 
stets  eine  gewisse  Variationsbreite  annehmen,  da  sonst  schliesslich  unter 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


281 


«ler  Lupe  jeder  Normale  desequilibirt  erscheint.  Verf.  zeigt  sich  hierin  sehr 
vorsichtig.  Mit  Recht  führt  er  das  neuerliche  Studium  des  Genies  auf  Loin- 
hroBO  zurück.  Freilich  sind  dessen  Werke  über  Genie,  so  über  alle  Massen 
traurig  und  oberflächlich,  dass  sie  einen  Gewinn  kaum  darstellen  können. 
Verf.  liat  ihm  eine  ganze  Keihe  der  falschesten  Schlüsse  nachgewiesen  und 
wer  s.  Zt.  die  Zerpflückung  einiger  Kapitel  des  Lombroso  sehen  1.  Buches 
seitens  B i n d e r 's  gelesen  hat,  wird  genug  daran  haben.  Nur  dass  Binder 
ihm  grobkörniger  begegnet,  als  Löwenfeld.  Wie  Lorabroso  mit  Bio- 
graphien umspringt,  Anekdoten  auftischt,  die  albernsten  Schlüsse  zieht  u.  s.  w., 
ist  geradezu  haarsträubend.  Natürlich  wendet  sich  Löwen  fei  d  mit  Recht 
auch  gegen  Lombroso  s  Lehre  des  Entstehens  des  Genies  auf  epileptischer 
Basis.  Endlich  möchte  ich  bez.  Michelangelo  s  erwähnen,  dass  sein  Ver- 
hältniss  zu  Cavalieri  auf  Grund  seiner  Sonnette  namentlich  kaum  anders 
ab  ein  homosexuelles  bezeichnet  werden  kann.  Ob  sein  Verhältniss  zu 
Vittoria  Colonna  wirklich  nur  ein  platonisches  war,  möchte  ich  noch 
bezweifeln,  da  ich  solche  Verhältnisse  für  fast  unmöglich  halte. 


11. 

Berndt.  Krankheit  oder  Verbrechen?  Eine  gemeinverständliche  Dar- 
stellung des  Geschlechtslebens,  des  Mordes,  der  Körperverletzungen, 
der  Unfallserkrankungen,  Geisteskrankheiten,  des  Hypnotismus  u.  s.  w. 
in  ihren  Beziehungen  zum  Gesetz  und  zur  öffentlichen  Moral.  Unter 
Anführung  von  über  200  gerichtlichen  Entscheidungen.  Mit  zahl- 
reichen Illustrationen.    2  Bände,  Leipzig,  Wiest. 

Der  etwas  reclamenhafte  Titel,  sowie  das  Fehlen  der  Jahreszahl  — 
1»J02  erschienen  —  nimmt  zunächst  gegen  das  Buch  ein.  Bei  näherem 
Zusehen  bemerkt  man  aber  doch,  dass  Verf.  ein  recht  brauchbares  Buch 
der  gesammten  gerichtlichen  Medicin  für  Laien,  namentlich  für  Juristen  und 
Geschworene,  geliefert  hat,  was  entschieden  mit  Freuden  zu  begrttssen  ist. 
(1*  die  Laien  von  den  Fachbüchern  zu  wenig  haben.  Berndt  versteht  es, 
kurz,  prägnant  die  Hauptsache  zu  schildern,  z.  B.  bezüglich  der  Psychosen, 
wobei  zahlreiche  Bilder,  Fälle  (zum  Theil  allerdings  veraltete!)  und  inter- 
essante gerichtliche  Entscheidungen  die  Sache  erläutern.  Letztere  sind  auch 
für  den  Fachmann  interessant.  Verf.  stellt  sich  meist  überall  auf  den  rich- 
tigen Standpunkt,  vertheidigt  die  Viviscction,  das  Impfen,  zeigt  die  heutige 
Unmöglichkeit  auf,  Geistesgesunde  in  eine  Anstalt  zu  sperren  u.  s.  w.  Leider 
nimmt  er  einen  -(geborenen4*  Verbrecher  und  eine  „geborene  Hure"  mit  Lom- 
broso  an,  nicht  aber  einen  speeifischen  Verbrechertypus.  Er  unterschätzt 
entschieden  den  Werth  der  Entartungszeichen  und  vertheidigt  leider  das 
Schächtungsverfahren.  Bei  Anführung  der  Gesetzesstellen  muthet  es  den 
Leser  eigentliümlich  au,  dass  er  auch  das  alte,  verflossene,  preussische  Land- 
recht und  das  sächsische  Bürgerliche  Gesetzbuch  mit  citirt.  Jeder  Jurist 
wird  in  dem  Buche  viel  Interessantes  finden.  Die  Ausstattung  ist  gut. 
Manche  Bilder  erscheinen  überflüssig  und  mehr  auf  das  Sensationsbedürfniss 
berechnet,  wie  auch  die  wöchentlichen  oder  heftweisen  Lieferungen. 


Digitized  by  Google 


282 


12. 

Estadistica  de  la  administracidn  de  jnsticia  en  lo  criminal 
dnrante  el  ano  1900  en  la  peninsula  e  islas  adyacentes 
publicado  por  el  Miqisterio  de  Gracia  y  Jnsticia. 
Madrid,  1902. 

Hier  liegt  die  officielle  VerbrecherBtatiatik  Spaniens  für  1 900  vor  und 
sie  bietet  auch  dem  Fernerstehenden  manches  Interessante  dar.  Zunächst 
ist  es  sehr  auffallend,  dass  ein  Land  wie  Spanien,  welches  von  Alters  her 
durch  seine  Juristen  berühmt  war,  in  der  Verbrecherstatistik  so  zurück- 
geblieben ist.    Und  sehr  richtig  sagt  der  Verf.,  dass  eine  gute  Verbrecher- 
statistik der  sicherste  Barometer  ist,  um  die  Verbrecherneigung,  das  mora- 
lische Niveau,  die  Cultur,  den  Stand  der  Sitten  und  die  zur  guten  Führung 
der  Völker  notwendigen  Reformen  zu  beachten.    In  der  Constitution  von 
1812  wurde  eine  solche  zwar  vorgesehen,  aber  nicht  ausgeführt  und  erst 
viel  später,  unregelmässig  und  sehr  mangelhaft  Statistik  geübt,  die  ausser- 
dem wegen  der  verschiedenen  Gesetzbücher  schwer  miteinander  vergleichbar 
ist.    So  liegen  Daten  vor  nur  aus  dem  Jahre  1838,  1843,  1859  und 
I SS3 — 18S9  vor-   Schon  diese  grossen  Zeiträume,  wo  nichts  geschah,  zeigen 
hinreichend  den  ganzen  Jammer  der  spanischen  Politik  und  Wirthschaft. 
Jetzt  liegt  nun  ein  neuer  Bericht  mit  sehr  vielen  beigelegten  Tabellen  vor* 
die  immer  Rücksicht  auf  die  früheren  Daten  nimmt  und  dadurch  unser  leb- 
haftes Interesse  für  das  unglückliche  Land  erweckt.    In  dem  Jahre  1900 
betrug  die  Verbrecherzahl  der  Frauen  13  Proc  der  der  Männer.  Unter 
1 8  Jahren  finden  sich  8  Proc.  Verbrecher  vor.    39  Geistliche  figuriren  als 
Thäter  von  Vergehen  und  Verbrechen.    47  Personen  wurden  zum  Tode 
verurtheilt,  davon  nicht  begnadigt  18.    581  Selbstmorde  wurden  gemeldet, 
davon  ausgeführt  407.   Die  Männer  erschossen  oder  erhängten  sich  mit  Vor- 
liebe, die  Weiber  (101  incl.  Versuche)  ertränkten  und  vergifteten  sich. 
Mehr  Verheirathete.  Der  häufigste  Selbstmordmonat  war  December,  dann  Juli 
und  April.    Die  meisten  Verbrechen  gegen  die  Person  geschahen,  wie  schon 
a  priori  einleuchtet,  in  Andalusien,  die  wenigsten  auf  den  Inseln.   Seit  IS9*> 
ist  die  Kriminalität  immer  mehr  ansteigend,  am  meisten  bei  den  Delicten 
gegen  das  Eigenthum.     Recidive  gab  es  1843:8  Proc,  1859: 12  Proc.. 
1983—87:6  Proc,  1895—99:4,9  Proc,  1900:5,60  Proc.  Auch  der  Selbst- 
mord hat  sehr  zugenommen.    1838  sind  nur  25  angegeben  (sicher  ab- 
solut falsche  Zahl!  Ref.),  1843:24;  1883:743;  1897:618;  1900:  551). 
Die  Gründe  dafür  werden  angegeben.    Todesstrafen  sind  in  Spanien  im 
19.  Jahrhundert  nur  sehr  wenige  ausgeführt  worden.    Bis  1883  ist  nichts 
gemeldet,  dann  ist  die  Höchstzahl  mit  23  im  Jahre  1884:  1900:18  ^incl. 
2  Weiber).    Eine  der  Hauptursachen  der  Verbrechen  sieht  Verf.  in  den 
schlechten  Schulverhältnissen.     1843  waren  58  Proc  Analphabeten  und 
1900  :  57  Proc,  was  einen  schweren  Vorwurf  für  Spanien  bildet.   Mit  Recht 
sagt  Verf.,  dass  der  Elementarunterricht,  wenn  gut  geleitet,  die  solide  Basis 
der  Erziehung  und  der  socialen  Cultur  abgiebt,  das  unfehlbare  Gegenmittel 
gegen  das  Verbrechen.    Das  Fehlen  der  guten  Schulcultur  zeigt  sich  auch 
in  der  erscli  reck  enden  Zahl  von  Vergehen  u.  s.  w.  gegen  den  Staat  und  die 
Beamten.    Die  Spielsucht  hat  abgenommen  und  nur  anscheinend  das  Duell. 
„Der  Nachlass  religiöser  Ueberzeugungen,  die  Vorbereitung  auflösender  Ideen, 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


2S3 


der  Alkoholismus  und  der  Gebrauch  verbotener  Waffen  beeinflussen  schäd- 
lich die  Menge  zur  Ausführung  von  Verbrechen/*  Dazu  kommt  noch  mangel- 
hafte» Gefängnisswesen.  Sehr  anerkennenswerth  ist  es,  dass  Verf.  überall 
die  Schäden  aufdeckt,  „lieber  der  Wahrheit,  mag  sie  auch  noch  so  traurig 
sein,  den  Tribut  zollend,  als  sie  mit  rhetorischen  Kunststücken  verdeckend." 
Kef.  fürchtet  aber,  dass  noch  auf  absehbare  Zeit  Spanien  innerlich  und 
äusserlich  dieselben  Zustände  bieten  wird. 


13. 

Morselli  e  de  Sanctis:  Biografia  di  un  bandito,  Giuseppe 
Musolino  di  fronte  alla  psichiatria  ed  alla  sociologia. 
Con  8  tavole  e  59  incisioni.  Milano,  Treves,  424  S.   5  Lire.  1903. 

Vorliegendes  Buch  zweier  italienischer  Irrenärzte  und  Psychologen  ist 
nicht  nur  für  die  Kriminalanthropologie  wichtig,  sondern  auch  für  die  Psy-  . 
ehiatrie,  forense  Medicin  und  Sociologie.  Es  handelt  sich  hier  um  den  be- 
rüchtigten Banditen  Musolino  aus  Calabrien,  der  wegen  sieben  vollendeter,  sechs 
verfehlter  Mordthaten,  Diebstahls  u  .  s.  w.  zu  lebenslänglicher  Zwangsarbeit 
verurtheilt  wurde.  Es  dürfte  wohl  bisher  der  einzige  so  gründlich  nach 
jeder  Hinsicht  untersuchte  Verbrecher  sein  und  die  genauen  Untereuchungs- 
roethoden  stellen  gleichsam  ein  Handbuch  dar,  wie  solche  Menschen  zu 
studiren  sind.  Dabei  ist  meist  eine  genügende  Kritik  vorhanden  und  grosse 
Erfahrung  auf  psychiatrischem  Gebiete.  Leider  neigen  Verf.  trotz  manchen 
Einwandes  —  wohl  vornehmlich  Morselli  —  sehr  zu  Lombroso's  Lehren, 
was  dem  Buche,  wie  Verf.  glaubt,  entschiedenen  Abbruch  thut.  Die  Aus- 
stattung des  Buchs  ist  eine  gute,  die  Zinkogravüren  sind  leider  z.  Th.  schlechte. 

Bei  der  Wichtigkeit  des  Werkes  müssen  wir  etwas  näher  darauf  ein- 
gehen. Bei  dem  ungeheuren  Processe  waren  6  Sachverständige,  meist  be- 
rühmte Irrenärzte,  tliätig,  drei  für  die  Anklage,  drei  für  die  Verteidigung. 
Das  Resultat  der  drei  ersten  ist  kurz  folgendes.  Joseph  Musolino  ist  nur 
wenig  belastet,  zeigt  anthropologisch  den  calabresischen  Typus  in  Ueber- 
treibang,  einige  Entartungszeichen  und  eine  leichte  anatomische  und  functio- 
nelle  Asymmetrie.  Er  ist  nicht  sehr  kräftig,  zeigt  schnelle  Veränderungen 
des  Blutkreislaufs,  leichte  dynamometrische  und  ergographische  Linksseitig- 
keit, eine  ausgebreitete  Hypalgesie  der  Haut,  im  Arme  zeitweis  rechts  leichtes 
Zittern.  Er  ist  epileptisch,  wahrscheinlich  partiell,  hat  aber  nur  selten  An- 
fälle, scheinbar  von  einem  Schlage  am  Kopfe  aus  der  Kinderzeit  herrührend. 
Er  ist  intelligent,  ungebildet,  stolz,  eitel,  rachsüchtig,  seit  der  Jugend  gewalt- 
tätig, sehr  erotisch,  liebt  die  Seinen  über  alle  Maassen,  ist  schlau,  aber 
kein  moral  insane.  Die  Kopfwunde  hat  wahrscheinlich  Körper  und  Geist 
beeinflnsst  und  die  Epilepsie  erzeugt  (leider  aber  nicht  sichor  zu  erweisen! 
Verf.).  Er  zeigt  die  guten  und  schlechten  Eigenscliaften  seiner  I^andsleute. 
Durch  das  Banditenleben  (während  ca.  2'/i  Jahre)  ist  sein  Charakter  ver- 
ludert worden.  Seine  Verbrechen  sind  nicht  nur  durch  Kachsucht  diktirt 
sondern  auch  Liebe  u.  s.  w.  Alles  geschah  mit  Vorbedacht  und  meist  aus 
dem  Hinterhalt  Er  verhält  sich  wie  ein  gewöhnlicher  Verbrecher.  Seine 
seltene  Epilepsie  hat  den  Intellekt  nicht  angegriffen,  aber  trotzdem  Ver- 
änderungen gesetzt,  das  „kriminelle  Temperament"  erzeugt  (Beweis?  Ref.) 


Besprechungen. 


Seine  Verbrechen  haben  mit  der  Epilepsie  nichts  zu  schaffen.  Er  ist  weder 
ein  epileptischer,  noch  paranoischer  oder  anderweit  irrer,  noch  ein  „geborener" 
Verbrecher,  auch  kein  I^eidenschafts-  oder  Gelegenheitsverbrecher,  sondern 
ein  .Kriminaloider*,  eine  Fusion  oder  Oombination  der  verschiedenen  oben 
genannten  Verbrecherarten.  Er  ist  ein  „Primitiver"  (Penta)  und  Krimina- 
loider  zugleich,  der  dann  ein  gewerbsmässiger  Verbrecher  (Bandit)  ward. 
(Man  sieht  Verf.  gebraucht  ganz  die  Terminologie  Lombroso's,  die  wir 
nicht  ohne  Weiteres  aeeeptiren).  Er  ist  durchaus  zurechnungsfähig,  aber 
zahlt  zu  den  sehr  Gefährlichen  und  Unverbesserlichen.  Die  Gegenpartei 
der  Expertise  hat  wahrscheinlich  die  Untersuchung  nicht  so  gründlich  vor- 
genommen, kam  z.  Th.  zu  anderen  Resultaten  und  hielt  den  Verbrecher  für 
vermindert  zurechnungsfähig.  Ref.  hält  das  Urtheil  der  ersten  Experten  für 
das  richtigere. 

Die  Untersuchung  des  Banditen  ist,  wie  gesagt,  meist  sehr  eingehend 
geschehen  und  namentlich  das  Psychologische  sehr  fein  herausgearbeitet. 
Ein  prächtiges  Kapitel  ist  die  Darstellung  des  Milieus,  d.  h.  das  von  Land 
und  Leuten  in  Calabrien.  Ausgezeichnet  sind  im  Allgemeinen  die  Bemer- 
kungen Über  die  Epilepsie  und  ihren  Einfluss  auf  die  Psyche,  ferner  die 
über  Zurechnungsfähigkeit  u.  s.  w.  Auch  bezüglich  der  Sachverständigen- 
thätigkeit  kann  man  manche«  Gute  lernen,  wie  überhaupt  wohl  jetler  I^ser 
etwas  finden  wird,  was  ihn  speciell  interessirt.  Hier  wollen  wir  nur  Einiges 
erwähnen,  womit  wir  uns  nicht  einverstanden  erklären  können.  Und  eine 
gesunde  Kritik  ist  nur  nützlich. 

Verf.  halten,  wie  die  meisten  ihrer  Landsleute,  an  dem  Begriff  der  „raoral 
insanity*'  fest,  den  wir  im  Allgemeinen  nicht  haben  wollen.  In  der  Loro- 
b  roso'schen  Schule  insbesondere  gehört  dieser  Name  fast  zum  täglichen  Brote 
und  wird  sicher  nie  so  missbraucht,  wie  gerade  hier.  Da  Namen  und  Diagnosen 
zum  sehr  grossen  Theile  Sache  des  Geschmackes  und  der  Gewohnheit,  vor  allem 
aber  des  Affects  sind,  so  sind  manche  schwer  auszurotten,  so  auch  die  „mural 
insanity",  die  absolut  keine  Daseinsberechtigung  hat.  Mit  Recht  räumen  Verf. 
dagegen  dem  Milieu  eine  grössere  Rolle  ein,  als  Lombroso.  Mit  Recht  be- 
tonen sie  feiner  die  grosse  Wichtigkeit  der  individuellen  (anatomischen  und 
psychologischen)  Variabilität  der  Menschen.  Das  vergessen  eben  leider  so  viele 
Kriminalanthropologen!  Verf.  glauben,  dass  der  Mord  recht  wenig  mit  der 
ökonomischen  Ijige  zu  thun  hat.  Ref.  glaubt,  sie  unterschätzen  hier  ent- 
schieden diesen  Factor.  Sicher  haben  damit  auch  die  Camorra,  Maffia  u.  s.  w. 
etwas  zu  thun,  trotz  des  Leugnens  der  Verf.  Ganz  entschieden  Front  zu 
machen  ist  aber  bezüglich  der  Stellungnahrae  der  Verf.  betreffs  der  Epilepsie 
und  Verbrechen,  die  sie  zwar  nicht  ganz  identificiren ,  wie  Lombroso. 
aber  doch  einander  sehr  nahe  stehend  erklären.  Es  giebt  epileptische  Ver- 
brecher, die  aber  eigentlich  nur  Kranke  sind,  keine  Verbrecher;  andererseits 
sind  die  andern  nur  Verbrecher,  haben  aber  von  der  Epilepsie  gar  nichts, 
wenn  man  nicht  die  uferlose  Definition  dieser  Krankheit  a  la  Lombroso 
annehmen  will.  Lombroso  hat  also  nichts  bewiesen  und  nur  Verwirrung 
in  der  Epilepsielehre  angestiftet,  ebenso  wie  mit  seiner  Lehre  des  atavistischen 
Ursprungs  des  Verbrechens.  Lassen  wir  aber  ruhig  die  Italiener  sich  in  den 
unbewiesenen  Lehren  Lombroso's  berauschen.  Die  Wissenschaft  legt  die*« 
Sachen  ad  acta  und  wird  später  nur  mit  Lächeln  davon  lesen.  Es  ist  be- 
dauerlich und  wiederum  ein  Beweis  für  die  ungeheure  Wirkung  der  Suggestion 


Digitized  by  Google 


B  e  ^prcdiun  gen. 


285 


auch  in  der  Wissenschaft,  dass  so  scharfe  Denker ,  wie  Morselli  und  de 
Sanctis  sich  von  ihrem  wissenschaftlichen  und  nationalen  Milieu  nicht 
immer  losmachen  können,  so  auch  hier  nicht.    Sie  sind  dann  blind  für 
Anderes  und  die  verwegensten  Behauptungen  erscheinen  ihnen  schon  als 
Beweise.   Sie  behaupten  so  auch,  dass  die  primitiven  Völker  mehr  Epilepsie 
und  Entartung  darbieten,  als  die  fortgeschrittenen,  was  wenig  wahrscheinlich 
ist    Vor  Allem  wissen  wir  hier  über  diese  Dinge  so  gut  wie  nichts 
Sichere«.   Alles,  was  Lombroso  über  die  primitiven  Völker  sagt,  ist,  wie 
auch  über  Atavismus  im  Allgemeinen  und  Besonderen,  nur  zusamraengefaselt! 
Leider  folgen  Verf.  auch  ihrem  Meister  bezüglich  der  Graphologie,  wenn 
«deich  nur  mit  Vorsicht.  Sie  finden  in  Musolino's  Schrift  Zeichen  von  Stolz, 
Herrschsucht,  Grausamkeit!    Ref.  hat  seine  Meinung  hierüber  an  anderer 
Stelle  angebracht   Lombroso  hat  den  Banditen  als  einen  „genialen  Ver- 
brecher" bezeichnet  (Musobno  ein  Genie?  hört,  hört!  Ref.)  und  bringt  dafür 
seine  Gründe  vor,  warum  solche  geborene  Verbrecher  nicht  die  anthropo- 
logischen Zeichen  der  rei  naü  tragen.    Unsere  Verf.  erwähnen  dies  nur 
kurz,  statt  der  Schiefe  der  Erklärung,  die  nur  die  Verteidigung  des  ge- 
horenen  Verbrechers  bezweckt,  herauszuheben ;  ja  sie  scheinen  damit  sogar 
zu  sympathisiren !   Verf.  glauben  weiter,  dass  jeder  Verbrecher  krank  oder 
anomal,  dass  jeder  Verbrecher  im  Grunde  „desequilibrirt44  sei.    Ich  glaube, 
dies  ist  zu  weit  gegangen ;  denn  dann  gäbe  es  keine  Verbrecher  mehr,  nur 
Kranke  oder  zu  Krankheit  Disponirte,  Strafe  wäre  ein  Nonsens  und  das 
Krankenhaus  der  einzig  richtige  Ort  für  sie.    Sicher  sind  sehr  viele  Ver- 
brecher minderwerthig,  manche  geisteskrank.    Die  Meisten  aber  sind 
verlotterte  Elemente,  die  durchaus   nicht  „desequilibrirt" 
zu  sein  brauchen,  sondern  sich  noch  in  den  so  weiten  Grenzen  der 
geistigen  u.  s.  w.  Gesundheit  bewegen  können.   Ein  Leidenschaftsverhrecher 
ist  z.  B.  deshalb  noch  lange  kein  „Desiquilibrirter"  und  kann  ganz  normal 
sein.   Wir  müssten  sonst  alle  Menschen  zu  diesen  zählen,  da  in  allen  mehr 
oder  minder  ein  „latenter  Verbrecher*'  steckt,  also  eine  gewisse  Anlage  dazu, 
die  nur  bei  dem  Einen  stärker,  bei  dem  Andern  schwächer  ist.   Verf.  glauben 
nicht,  dass  ein  Epileptiker  wissenschaftlich  gesundeu  Sinnes  sein,  aber 
wohl,  dass  trotzdem  die  juristische  Zurechnungsfälligkeit  bestehen  kann,  wie 
eben  bei  MusoUno.    Bei  sehr  seltenen  Anfällen  möchte  Ref.  Ersteres  doch 
nicht  ohne  Weiteres  bejahen.  Praktisch  nehmen  endlich  Verf.  die  verminderte 
Zurechnungsfähigkeit  an,  die  sie  aber  theoretisch  verwerfen.    Wenn  man 
aber  sieht,  dass  auch  in  der  Psychologie,  wie  in  der  Natur,  überall  Grad- 
unterschiede stattfinden,  so  würde  Ref.  auch  theoretisch  keinen  Grund  gegen 
die  Annahme  einer  verminderten  Zurechnungsähigkelt  finden. 

Es  wäre  dem  Ref.  ein  Leichtes,  noch  eine  Reihe  anderer  Punkte  so 
vorzunehmen,  doch  wollte  er  hier  gerade  wieder  gewisse  wichtige  Momente 
besprechen,  die  den  Lehren  Lombroso's  und  seiner  Schüler  gegenüber 
immer  wieder  betont  werden  müssen,  was  freilich  im  Gegenlager  sicher 
wenig  Anklang  finden  wird,  dafür  aber  hoffentlich  um  so  mehr  bei  vor- 
urteilslosen Praktikern  und  Gelehrten.  Es  gilt  eben  stets  immer  und  immer 
wieder  eine  reinliche  Scheidung  zwischen  Lombrosianern  und  Nichtlombro- 
fiianem  herzustellen. 


Digitized  by  Google 


'J86 


Besprechungen. 


14. 

Moll,  Der  Einflussdes  grossstädtischen  Lebens  und  des  Ver- 
kehrs auf  das  Nervensystem.  Zeitschr.  für  Pädagogische  l*sy- 
chologie,  Pathologie  und  Hygiene,  1902.   Berlin,  Walther.  Hl  Seiten. 

Viel  kritischer  und  vorsichtiger  als  Möbius  tritt  Moll  uns  selbst  in 
seinen  populären  Schriften  gegenüber;  so  auch  hier.  Er  will  zeigen,  dass 
das  Leben  der  Grossstadt  (hier  nur  als  Kultur- Centrum  aufgefasst)  durchaus 
nöthig  ist  und  in  sich  selbst  Heilmittel  gegen  ihre  Schäden  hat,  die  entschieden 
meist  Übertrieben  werden.  Wohl  giebt  es  hier  mehr  Hirnarbeiter  und  Eut 
artete,  als  auf  dem  Lande,  daher  hier  auch  mehr  Geistes-  und  Nerven- 
krankheiten. Doch  fehlen  diese  auch  dort  nicht  und  es  steht  der  Beweis 
noch  aus,  ob  selbige  überhaupt  in  der  Jetztzeit  zugenommen  haben,  ob- 
gleich es  wahrscheinlich  ist.  Wir  haben  zu  wenig  Statistiken  aus  Stadt 
und  Land  und  über  deren  Leiden,  und  zu  unsichere.  Wegen  der  vielen 
Kopfarbeit  erkranken  relativ  mehr  Juden,  fraglich  ist  aber  die  Rolle  der 
erblichen  Belastung  und  der  Inzucht,  (Letzteres  wird  von  den  Meisten  aber 
bejaht.  Ref.).  Den*  Concurrenzkampf  hält  Verf.  nicht  für  grösser  in  der 
Grossstadt  (V  Ref.),  dagegen  wohl  die  Gefahr  des  Lebens  ausserhalb  de* 
Berufs,  wobei  der  Alkohol  nicht  eine  so  übermässige  Rolle  spielt.  Leider 
hält  Verf.  die  Verwandtschaft  zwischen  Geistesstörung  und  Genie  nicht  für 
eine  blosse  Schrulle  Lombroso's,  mit  Recht  dagegen  die  Schulüberbür- 
dung  zum  Theil  für  blosse  Phrase.  Wer  davon  tangirt  wird,  ist  eben  nur 
ab  ovo  minderwerthig.  Es  steht  noch  zu  beweisen,  ob  Kinderselbstmord 
in  Industrieorten  und  in  den  Städten  häufiger  sei.  Die  Hygiene  ist  auf 
dem  Lande  oft  schlecht,  so  dass  manche  Grossstädte  geringere  Sterblichkeit 
und  mehr  Rekruten  aufweisen  als  die  Umgegend,  z.  B.  Paris.  Die  Sittlich- 
keit der  Grossstadt  ist  kaum  schlechter,  als  auf  den  Lande.  Der  Verkehr 
bringt  Nach-,  aber  auch  Vortheile  (z  B.  hindert  er  die  Inzucht).  Eine 
nicht  geringe  Gefahr  der  Grossstadt  liegt  in  der  „doctrinären  Hygiene", 
z.  B.  in  der  Bazillenfurcht.  Man  sieht  also,  dass  Moll  den  landläufigen 
Ansichten  Über  die  Gefahren  der  Grossstadt  entschieden  widerspricht  und, 
wie  Ref.  meint,  mit  vollem  Rechte. 


15. 

Matiegka,  lieber  das  Hirngewicht,  die  Schädelcapacität  und 
die  Kopfform,  sowie  deren  Beziehungen  zur  psychischen 
Thätigkeit  des  Menschen.  I.Uebcr  das  Hirngewicht  des  Menschen. 
Sitzungsberichte  der  kgl.  böhm.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  in  Praj:. 
1902.    75  Seiten. 

In  geradezu  musterhafter  und  erschöpfender  Weise  behandelt  der  be- 
kannte tschechische  Gelehrte  das  Hirngewicht  des  Menschen  bezw.  seiner  ver 
schiedenen,  auf  es  wirkenden  Factoren,  wie  Alter,  Geschlecht,  Körpergrösse. 
Musculatur  und  Kuochen,  Ernährungszustand,  Beruf,  Schädelmasse,  Schädel 
form,  Rasse,  Krankheiten,  speciell  Psychosen  und  Todesart,  sowie  die  Über- 
aus häufige  Concurrenz  mehrerer  Factoren.  Er  bringt  sehr  reiche  Statistiken 
.aus  Prag,  zieht  die  gesammte  Literatur  heran  und  bcfleissigt  sich  überall 


Digitized  by  Google 


287 


der  grössten  Voreicht  in  seinen  Schlössen.  Am  interessantesten  ist  natür- 
lich das  Kapitel  von  Hirngewicht  nnd  Intelligenz,  wobei  von  Neuem  schlagend 
nachgewiesen  wird,  dass  zwischen  beiden  ein  enger  Connex  besteht,  wenn 
gleich  noch  andere  Factoren  mitspielen,  so  auch  zwischen  Schädelmasse 
und  Hirngewicht.  Erst  nach  Lektion  dieser  schönen  Arbeit  (und  auf  solchem 
Grunde  werden  wir  mit  Freuden  unsern  tschechischen  Brüdern  die  Hand 
reichen!)  wird  einem  klar,  wie  unendlich  viel  Probleme  sich  hier  erheben, 
wie  kaum  vergleichbar  die  vielen  gelieferten  Statistiken  der  Autoren  sind 
und  wie  oberflächlich  oft  Schlüsse  gemacht  wurden.  Von  den  vielen  inter- 
essanten Resultaten  der  Arbeit  seien  nur  folgende  erwähnt.  Deutlich  ist 
Abnahme  des  H.  (Hirngewichts)  mit  dem  Alter,  und  deutlich  der  Geschlechts- 
unterschied, deutlich  die  Zunahme  mit  der  Körpergrösse,  starken  Muskeln, 
Knochen,  besserem  Ernährungszustand.  Unter  den  Factoren,  die  bei  der 
Intelligenz  mitspielen,  ist  das  H.  der  wichtigste,  die  Ausnahmen  sind  eben 
nur  scheinbar.  Auch  der  Beruf  ist  von  Einfluss,  selbstverständlich  die 
Schädelmaasse  und  indirekt  auch  die  Kopfform.  Trotz  A  m  m  o  n  's,  Wilsers 
u.  s.  w.  hat  den  Brachycephale  cet  par.  mehr  H.  als  der  Dolichocephale. 
Bei  der  Rasse  spielen  neben  dem  ethischen  Factor  noch  das  Milieu,  Er- 
nährung, Grosse  u.  s.  w.  mit  Das  Hirngewicht  der  Inen  ist  im  Ganzen 
kleiner  und  zeigt  eine  grössere  Tendenz,  von  dem  Mittelwerthe  in  beiden 
Richtungen  hin  abzuweichen,  wie  ja  auch  der  Schädelindex. 


16. 

Möbius,   1.  Geschlecht  und  Krankheit.    Marhold,  Halle,  1903. 
39 Seiten.  2. Geschlecht  und  Entartung.  Ibidem.  1903,  45Seiten. 

Wieder  ein  echter  Möbius !  Geistreich,  anregend  geschrieben,  mit  vielen 
unbewiesenen  Behauptungen  und  manchen  kühnen  Hypothesen,  sowie  z.  Th. 
mit  direkt  falschen  Tliatsachen.  In  der  ersten  Schrift  sucht  Verf.  nachzu 
weisen,  dass  die  Männer  häufiger  als  die  Weiber  durch  ihr  Handeln  er- 
kranken und  sterben,  besondere  wegen  des  Alkohols  und  der  Lues,  dass 
endlich  bei  den  Weibern  eine  speeifische  Langlebigkeit  wahrscheinlich  nicht 
vorliegt.  Die  letztere  Thatsache  hat  er  aber  durchaus  nicht  so  wahrschein- 
lich gemacht.  Es  ist  dies  jedenfalls  auch  eine  schwere  Aufgabe!  Die 
Wirkung  der  „inneren  Secretion*  der  Organe  überschätzt  Verf.  entschieden; 
sie  ist  noch  viel  zu  wenig  bekannt.  Das  sind  zum  grossen  Theil  nur 
Hypothesen.  Dass  die  Entfernung  der  Eierstöcke  die  Knochenerweichung 
stets  aufhören  lässt,  ist  noch  zu  beweisen.  M.  ist  auch  von  der  fort- 
schreitenden Entartung  der  Menschen  überzeugt,  was  bisher  stricte  noch 
nicht  bewiesen  ist,  ebensowenig  wie  die  Zunahme  der  Geistes-  und  Nerven- 
krankheiten. Direct  falsch  ist  es,  wie  M.  sagt,  dass  Paralyse  der  Irren 
und  Tabes  stets  auf  Lues  sieh  bezieht.  Das  sind  so  nur  einige  Punkte. 
In  der  zweiten  Schrift  schildert  Verf.  erst  den  „normalen  Menschen*  (auch 
hier  sind  hier  und  da  Fragezeichen  geboten !  Ref.).  Als  Entartungen  studirt 
er  nachher  kurz  die  körperlichen  und  geistigen  Abweichungen  des  Ge- 
schlechtstriebes. So  den  Hermaphroditismus  (echter  ist  beim  Menschen,  so 
viel  Ref.  weiss,  bisher  unendlich  selten  gefunden  worden),  Hyperpadie,  Gynä- 
komastie,  Effeminatio,  Infantilismus  u.  s.  w.  Es  ist  falsch,  dass  beim  Infan 
tilismus  immer  deutlicher  Schwachsinn  besteht.    Falsch  ist  es  auch,  dass  M. 


Digitized  by  Google 


288 


Besprech  iiiigen. 


mit  Lombroso  die  Anlage  zum  Verbrecher-  und  Dirnenthuni  im  Grunde  für 
dieselbe  hält;  noch  erst  neuerdings  haben  Asch  äffen  bürg  und  Baum- 
garten  das  widerlegt.  In  Vielem  nähert  sich  leider  M.  Lombroso  in  bedenk- 
licher Weise.  Hef.  glaubt  ferner  durchaus  nicht,  dass  jeder  Homosexuelle 
oder  Geniale  ein  Entarteter  sei.  Mit  dem  Worte  .Entartung"  sollte  man 
Uberhaupt  nicht  so  freigebig  sein  wie  M.  Absolut  gesunde  und  harmonische 
Menschen  giebt  es  nicht.  So  wäre  nocli  manches  andere  zu  rügen.  Mit 
Recht  verlangt  endlich  Verf.  Abschaffung  des  §  175  und  sieht  als  Haupt  - 
factor  der  Entartung  den  Alkoholismus  an.  Hier,  wie  in  dem  Kampfe, 
gegen  Syphilis  und  sociale  Noth  hat  die  Therapie  einzusetzen 


17. 

Meudes  Martins,  Sociologia  Criminal.    (Estudos)   Lisboa,  1903 
Tavares  Cardoso  e  Irmao  (portugiesisch). 

In  klarer,  kurzer  und  durchaus  origineller  Art  schildert  Verf.  — 
Advocat  in  Lissabon  —  zuerst  die  alte  und  die  neue  Schule  der  Krimino- 
logie, prüft  weiter  die  Kriminalstatistik,  bringt  die  Theorien  des  Verbrechens 
vor  und  behandelt  endlich  eingehend  die  Behandlung  des  Verbrechers.  Er 
steht  durchaus  auf  dem  neuen  Standpunkte  der  positiven  Schale,  deren 
Resultate  er  voll  annimmt.  Wie  er  sich  zu  den  schiefen  Theorien  Lom- 
broso's  stellt,  geht  nicht  aus  dem  Buche  hervor.  In  vielen  Richtungen  tritt 
er  den  Meinungen,  welche  in  den  romanischen  Ländern  herrschen,  bei,  wo 
wir  ihm  nicht  folgen  können.  Einiges  aus  der  interessanten  Schrift  sei 
hier  angeführt.  Die  Literatur  wird  reichlich  angeführt,  doch  finden  sich 
hier  trotzdem  vielfach  Lücken  vor.  So  wird  unter  den  deutschen  Kriminal 
anthropologen  nur  Albrecht  und  Liszt  erwähnt,  Baer,  Näcke  und 
Kurella  weggelassen,  ebenso  unter  den  Italienern  z.  B.  Penta  und 
Puglia.  Die  Kriminalstatistik  steckt  in  Portugal  noch  in  den  Kinderschuhen. 
Leider  sieht  Verf.  die  rooral  insanity  als  eigene  Krankheit  an,  was  sie 
sicher  nicht  ist  Bei  uns  in  Deutschland  sind  es  nur  wenige,  die  sie  ver- 
teidigen. Mit  Recht  ist  Verf.  Determinist  und  leugnet  den  freien  Willen. 
Leider  will  er  aber  von  der  verminderten  Zurechnungsfälligkeit  nichte 
wissen.  Sein  Ideal  ist  die  sociale  Verteidigung  gegen  das  Verbrechen  bei 
einem  Minimum  persönlichen  Ixndens.  Daher  spricht  er  von  der  Todes- 
strafe überhaupt  nicht,  präconisirt  aber  für  Unverbesserliche  die  Deportation. 
Leider  glaubt  er  mit  manchen  Italienern,  dass  die  Verrücktheit  ein  Atavismus 
sei,  was  wir  Deutsche  entschieden  ablehnen,  wie  wir  auch  durchaus  nicht 
jeden  Verbrecher  für  einen  Kranken  halten.  Mit  den  Romanen  plädirt 
Verf.  weiter  für  Centralanstalten  für  irre  Verbrecher.  Alle  seine  Argumente 
hat  Ref.  wiederholt  widerlegt.  Mit  Recht  weist  Verf.  die  Existenz  einer 
eigenen  Gefängnisspsychose  zurück,  hält  dagegen  das  Zellensystem  für  ab- 
solut unschädlich,  was  sie  bei  langer  Dauer  und  Disponirten  nicht  ist. 
Warm  tritt  Verf.  endlich  für  ein  Patronat  für  Gefangene  ein. 


Digitized  by  Google 


Besprechungen.  289 

b)  Bticherbesprechungen  von  Hans  Gross. 

18. 

lTeber  die  Beziehungen  zwischen  Spiritismus  und  Geistes- 
störung. Von  Dr.  R.  Henneberg,  Privatdoz.  und  Assistent  an  d. 
Psych,  und  Nervenklinik  der  Kgl.  Charit^.  2.  Abdr.  a.  d.  Arch.  f. 
Psych,  u.  Nervenkrankheiten.    Bd.  34.    A.  Hirschwald,  Berlin  1902. 

Der  zur  Zeit  noch  immer  weit  verbreitete  Spiritismus  berührt  das 
Straf  recht  in  mehrfacher  Weise.  Vor  Allem  ist  nicht  zu  zweifeln,  dass  mit 
demselben  in  ausgedehnter  Weise  Betrug  verübt  wird,  indem  sich  Leute  als 
.Spiritisten''  produciren  und  ihre  Vorführungen  gut  bezahlen  lassen,  oder 
indem  sie  gläubige  Leute  zu  Spenden  der  verschiedensten  Art  veranlassen 
oder  sonst  auf  sie  in  benachtheiligender  Weise  einwirken.  Aber  auch  hier 
darf  nicht  zu  weit  gegangen  werden,  indem  oft  Leute  mit  ausgesprochen 
krankhafter  Anlage,  im  Somnambulismus,  in  hysterischem  Dämmerzustande 
u.  s.w.,  Handlungen  verüben,  die  strafbar  aussehen,  es  aber  nicht  sind. 
Das  wichtigste  Moment  dürfte  aber  darin  liegen,  dass  durch  spiritistische 
Experimente  oft  Geisteskrankheiten  hervorgerufen  werden,  so  dass  von  fahr- 
lässigem, oft  sehr  gefährlichem  Treiben  gesprochen  werden  kann.  So  nannte 
Charcot  den  Spiritismus  geradezu  den  agent  provocateur  der  Hysterie;  in 
amerikanischen  Irrenanstalten  berechnet  man  bis  zu  2  Proc.  der  Erkran- 
kungen auf  Rechnung  des  Spiritismus,  ja  die  Zahl  der  in  den  Vereinigten 
Staaten  in  Folge  spiritistischer  Manipulationen  Erkrankten  wird  auf  10  000 
angegeben.  Diese  und  zahlreiche  ähnliche  wichtige  Daten  bringt  das  an- 
gezeigte kleine  Werk  an  der  Hand  zahlreicher  Krankengeschichten  in  be- 
lehrender Weise.  Verf.  will  zwar  nur  darthun,  .dass  die  Beschäftigung 
mit  dem  spiritistischen  Experiment  unter  Umständen  nervöse  und  psychische 
Störungen  auszulösen  vermag'"  —  aber  er  bringt  daneben  noch  so  viele 
Mittheilungen  und  Ausblicke  der  verschiedensten  Art,  dass  die  Schrift  auch 
für  uns  Kriminalisten  als  werthvoll  und  belehrend  bezeichnet  werden  rauss. 


19. 

Ueber  Gefrierpunktsbestimmungen  von  Leichenflüssigkeiten 
und  deren  Verwendung  zur  Bestimmung  des  Zeitpunktes 
de«  eingetretenen  Todes.  Von  Dr.  Revenstorf,  Assistent  im  anatom. 
Inst  des  Hafenkrankenhauses  von  Hamburg.  (Vierteljahrssehrift  für 
gerichtl.  Medicin  XXV.  1). 

Wenn  diese  neue  Methode  auch  nur  den  Gerichtsarzt  betrifft,  so  ist 
sie  doch,  wenn  sie  sich  bewährt,  auch  für  den  Kriminalisten  so  bedeutend, 
dass  er  davon  Kenntniss  zu  nehmen  hat.  Wir  erwarten  eingehende  Be- 
sprechungen dieser  Methode  von  zuständiger  Seite  mit  Interesse. 


Digitized  by  Google 


230 


20. 

Alkoholismus  und  Erziehung.  Von  Franciscus  Hähncl  (Bib- 
liothek für  modernes  Geistesleben)  Thüringische  Verlagsanstalt  Eise- 
nach, Leipzig  1902.    Jahrgang  I  Heft  5. 

Der  Kampf  gegen  den  Alkohol  ist  zweifellos  eine  der  segensreichsten 
Thätigkeiten  und  wer  sich  demselben  anschliesst,  ist  der  beste  Gehilfe  im 
Kampfe  gegen  das  Verbrechen.  Die  vorliegende  Schrift  wendet  sich  gegen 
den  Alkoholmißbrauch  der  Jugendlichen  und  weist  mit  Recht  darauf  hin, 
wie  sehr  Zunahme  von  Alkoholgenuss  und  Steigerung  der  Kriminalität  bei 
Jugendlichen  zusammenhängt.  Der  Verf.  bringt  einige  Zahlen  aus  deutscher 
Kriminalstatistik  —  die  österreichische,  wie  sie  Högel  in  diesem  Archiv 
(Bd.  10  8.  1)  darstellt,  hätte  dem  Verf.  noch  sehr  unterstützendes  Material 
geboten.  Ich  will  nur  darauf  hinweisen,  dass  Högel  darthut,  dass  in 
Oesterreich  die  Zahl  der  im  Jahre  1881  wegen  Verbrechen  Verurtheilten 
Über  33000,  im  Jahre  1897  aber  nur  über  29  000  betrug,  also  nicht  un- 
wesentlich gefallen  ist;  dagegen  stieg  in  der  gleichen  Zeit  die  Zahl  der 
verurtheilten  Jugendlichen  im  Alter  von  10 — 14  Jahren  von  460  auf  812! 
Dass  diese  erschreckende  Steigerung  zum  Theile  auch  dem  Alkohol  zuzu- 
schreiben ist,  wird  kaum  zu  leugnen  sein,  wenn  wir  auch  den  ziffermässige» 
Antheil  nicht  ausrechnen  können. 


21. 

Praktische  Strafanzeigen  (Straf rechtsfäl le)  aus  der  Praxis 
der  Staatsanwaltschaft  gesammelt  und  für  den  akadem. 
Unterricht  sowie  für  Referendare  der  Justiz  und  Ver- 
waltung unter  Berücksichtigung  des  bürgerl.  Gesetz- 
buches und  fortlaufender  Anführung  der  gesetzl.  Vor- 
schriften, Verordnungen  u.  s.  w.  Bearbeitet  von  Helling. 
Staatsanwaltschaftsrath,  kgl.  pr.  Staatsanwalt  beim  L.-G.  in  Hüdesheiiii. 
Hannover,  Helwing.  1902. 

Der  Titel  dieses  sehr  brauchbaren  Buches  ist  zwar  lang,  aber  er  ent 
hält  auch  alles,  was  Uber  den  Inhalt  und  den  Zweck  des  Werkes  zu  sageu 
ist.  Die  einzelnen  Fälle,  über  300,  sind  alle  der  Praxis  entnommen,  oft  in 
dem  mangelhaften  Style  des  Anzeigers,  wodurch  die  Sache  an  Lebendig- 
keit bedeutend  gewinnt.  Am  Ende  jedes  Falles  sind  die  in  Betracht  kom- 
menden Gesetzesstellen  angeführt,  wodurch  namentlich  dem  Anfänger  die 
Behandlung  sehr  erleichtert  wird.  Durch  diese,  dem  wirklichen  Leben  ent- 
nommene Form  der  Fälle  wird  nicht  bloss  die  wissenschaftliche  Frage  ge- 
stellt: „wie  ist  der  Fall  zu  entscheiden Vtf  sondern  auch  die  praktische: 
„was  ist  Überhaupt  mit  der  Sache  anzufangen  Vu  Ich  glaube,  dass  sich 
das  Buch  auch  zum  akademischen  Gebrauche  trefflich  eignet  Auf  österr. 
Universitäten  kann  beim  Gebrauche  die  vergleichende  Behandlung  aehr 
nützlich  werden,  da  zu  den  angegebenen  dcutschrechtlichen  Gesetzesstellen 
erst  die  österreichischen  gesucht  werden  müssen,  was  namentlich  in  den 
Seminaren  mehrfachen  Nutzen  schafft. 


Digitized  by  Google 


291 


22. 

Internationales  Verbrecheralbum.    Von  J.  Travers,  Polizeirath 
und  Polizeiamtsvorstand,  Herausgeber  des  Internationalen  Kriminal- 
,    polizeiblattes.    Mainz  1 1)02.    Selbstverlag  des  Herausgebers. 

Dieses  internationale  Album  enthält  502  Abbildungen  von  Verbrechern 
der  verschiedensten  Länder,  die  nach  Verbrechen  geordnet  sind  (Mörder,  Ein: 
brecher,  Hochstapler,  Sittlichkeitsverbrecher  u.  s.  w.).  Der  Text  enthält  das 
Signalement  des  betreffenden  Verfolgten,  die  Angabe  von  wem  und  in 
welchem  Blatte  er  verfolgt  wird.  Der  praktische  Werth  einer  solchen  Zu- 
sammenstellung ist  um  so  zweifelloser,  als  es  bekanntlich  mühsam  und 
schwierig,  mitunter  unmöglich  ist,  gerade  eine  bestimmte  Person  aus  den 
unzähligen  Polizei-  und  Spähblättern  herauszusuchen;  hat  man  die  Leute 
in  einem  einzigen  Buche  vereinigt,  so  ist  das  Heraussuchen  ebenso  leicht 
als  rasch  zu  bewerkstelligen. 

Abgesehen  von  diesem  eminenten  praktischen  Werth  ist  dies  Buch  auch 
für  den  Kriminalanthropologen  von  grosser  Wichtigkeit,  denn  ein  halbes 
Tausend  Verbrecherbilder  sieht  man  nicht  leicht  irgendwo  vereinigt.  Der, 
nenn  man  so  sagen  darf,  künstlerische  Werth  der  einzelnen  Bilder  ist  be- 
greiflicherweise sehr  verschieden,  er  hängt  davon  ab,  woher  die  Abbildung 
entnommen  wurde,  und  findet  man  neben  sehr  simpeln,  aber  immer  deutlich 
erkennbar  wiedergegebenen  Gesichtern  solche,  die  geradezu  vortreffliche  Por- 
träts darstellen.  Belehrend  ist  die,  übrigens  genügend  bekannte  Thataache, 
«läse  Verbrecher  keineswegs  immer  ausgesprochene  Gaunerphysiognomien 
aufweisen.  Neben  einer  Reihe  von  allerdings  auserlesenen  Galgengesichtern 
finden  sich  auch  solche,  welche  selbst  der  erfahrene  Kriminalist  keineswegs 
von  denen  des  ehrlichsten*  Menschen  unterscheiden  kann.  Ein  sorgfältiges 
Stadium  dieser  Köpfe  ist  sehr  lehrreich,  für  eine  Neuausgabe  des  Buches 
möchte  ich  rathen,  unter  jeden  Kopf  ausser  Nummer  und  Name  auch  ganz 
knrz  das  Delict  zu  setzen  (Todtschlag,  Wechselfälschung,  Einbruch  u.  s.  w.) ; 
es  erhöht  die  Handlichkeit  des  Werkes  bedeutend  und  macht  keine  wesent- 
liche Mühe. 

23. 

Archiv  für  slavische  Philologie  (v.  Jagic)  XXIV.  Bd.  S.  137,  ent- 
hält eine  ausgezeichnete  Besprechung  v.  A.  Landau  über  ein  (in  pol- 
nischer Sprache  herausgegebenes)  Buch  von  Anton  Kurka  über  die 
polnische  Gaunersprache. 

Diese  Dinge  sind  für  uns  sämmtlich  von  grosser  Wichtigkeit,  und 
wenn  sie  in  einer  unverständlichen  Sprache  erschienen  sind,  so  müssen  wir 
für  Besprechungen,  besonders  wenn  sie  so  gut  sind,  wie  die  von  Landau, 
hervorragend  dankbar  sein.   

24. 

Parens-Duch&telet,  Die  Prostitution  in  Paris.  Eine  social-hygie- 
nische  Studie,  bearbeitet  und  bis  auf  die  neueste  Zeit  fortgeführt 
von  Dr.  med.  G.  Martaus,  Freiburg  i.  Br.  und  Leipzig.  Fr.  P. 
Idony.  1903. 

Dieses  vollkommen  ernst  und  wissenschaftlich  gehaltene  Buch  giebt  in 


Digitized  by  LjOOQIC 


292 


Bcßproclnm^on. 


einer  Reihe  von  Artikeln,  die  die  wichtigsten  Momente  des  Wesens  der 
Prostituirten  behandeln,  belehrende  und  erschöpfende  Auskunft  über  das 
Leben  der  Prostituirten  in  Paris,  aber  auch  Über  diese  Leute  überhaupt 
da  das  Eigentliche  der  Sache  kaum  irgendwo  wiederholt  verschieden  sein 
wird.  Da  nun  die  Prostitution  in  so  wichtigem  Zusammenhange  mit  den 
Verbrechern  steht,  so  ist  das  Buch  für  den  Kriminalisten,  Kriminalsociologen, 
Kriminalpsychologen  und  Kriminalpolitiker  von  wesentlicher  Bedeutung. 


25. 

„Zur  Psychologie  der  Aussage."  Experimentelle  Untersuchungen 
über  Erinnerungstreue.  Von  L.  William  Stern,  Privatdocent  der 
Philosophie  a.  d.  Universität  Breslau.  Mit  3  Bildern.  Berlin  1902. 
J.  Guttentag. 

Es  giebt  wenige  Bücher,  die  in  letzter  Zeit  erschienen  sind,  welche  in 
gewisser  Richtung  für  uns  Kriminalisten  wichtiger  sind,  als  das  angezeigte. 
Stern  fasst  das  Erinnerungsproblem  mit  fester  Hand  an  und  zeigt  uns. 
wie  unsicher  und  schwankend  die  auch  ganz  normale  Erinnerung  der 
Menschen  ist ;  er  wählt  lüerzu  geschickte  ersonnenc  Proben,  über  welche  gut 
Buch  geführt  wird  und  die  vortrefflich  in  ihren  Ergebnissen  zusammen 
gestellt  erscheinen.  Es  hat  auch  den  Anschein,  als  ob  durch  solche  überaus 
fördernde  Studien  eine  der  für  uns  wichtigsten  Fragen:  die  Scheidung  des 
Wahrnehmungsproblems  von  dem  des  Erinneruugsproblems  der  Lösung 
näher  gebracht  werden  könnten.  Die  Bedeutung  dieses  Unterschiedes  ist 
deshalb  für  uns  so  gross,  weil  wir  die  Verlässlichkeit  oder  die  Fehler  einer 
Aussage  anders  beurtheilen  müssten,  wenn  wir  die,  Probe  auf  Wahrnehmung, 
anders  wenn  wir  sie  auf  Erinnerung  macheu;  zum  Mindesten  finden  wir 
dann,  wenn  wir  auf  Erinnerung  proben,  einen  Anhaltspunkt  in  der  seither 
verflossenen  Zeit,  während  diese  bei  Untersuchung  auf  Wahrnehmung  gleich- 
gültig bleibt.  Ich  habe  s.  ZtJ)  als  oft  benutztes  Experiment  einen  Vorgang 
angegeben ,  bei  welchem  vor  mehreren  Zuschauern  aus  einer  Flasche  in 
mehrere  auf  einer  Tasse  stehende  Gläser  Wasser  gegossen  wird,  worauf 
nach  einiger  Zeit  die  Zuschauer  sagen  sollen,  was  geschehen  ist;  Einzel 
heiten,  z.  B.  wie  viel  gegossen  wurde,  mit  welcher  Hand,  in  welcher  Reihen 
folge,  ob  es  wohl  Wasser  war  u.  s.  w.  weiss  selten  Einer.  Daran  ist  übrigens 
nichts  Merkwürdiges,  es  werden  nur  Thatsachen  bestätigt,  die  jeder  Krimi 
nalist  längst  weiss,  aber  wichtig  wäre  es  für  uns,  zu  wissen,  ob  die  Leute 
die  Vorgänge  nicht  gesehen  oder  wieder  vergessen  haben,  d.  h.  ob  die  Fehler 
der  Wiedergabe  in  der  Wahrnehmung  oder  in  der  Erinnerung  gelegen 
sind:  haben  die  Leute  also  in  unserem  Beispiele  nicht  gesehen,  dass  ich 
z.  B.  beim  Eingiessen  in  das  zweite  Glas  etwas  daneben  gegossen  habe, 
oder  haben  sie  es  wieder  vergessen,  oder,  was  auch  möglich  ist:  haben 
sie  es  sinnlich  wahrgenommen,  aber  nicht  zum  Bewusstsein  gebracht? 
Ist  das  erste  der  Fall,  so  ist  Zeitverlauf  natürlich  gleichgültig,  denn  hat 
Einer  etwas  nicht  wahrgenommen,  so  weiss  er  davon  nach  einer  Minute 
gerade  so  wenig,  als  nach  10  Jahren.   Ist  das  zweite  eingetreten,  so  werden 

—     -  » 

1)  „Kriininalpsychologie."    Graz  1998.  S.  297. 


uiqiti  zed  by  Google 


Besprechungen. 


293 


wir  sehr  genau  nachsehen,  wie  viel  Zeit  seit  der  Wahrnehmung  verflossen 
ist,  da  die  Erinnerung  mit  der  Zeit  stets  schwächer  wird ;  ist  al>er  die  dritte 
Möglichkeit  vorhanden,  so  werden  wir,  wenn  nicht  viel  Zeit  vergangen  ist, 
versuchen,  durch  entsprechende  Hülfen  und  Unterstützungen  die  fraglichen 
Momente  aus  dem  Unterbewußtsein  in  das  eigentliche  Bewusstsein  -empor- 
zuheben. Wichtig  genug  sind  diese  Fragen,  und  näher  kommt  man  ihrer, 
wenigstens  theilweisen  Lösung  einzig  durch  solche  ausgezeichnete  Arbeiten, 
wie  die  besprochene  von  Stern,  und  dann  durch  sogenannte  „Zeugen- 
prüfungen", wie  ich  sie  in  der  genannten  „Kriminalpsychologie"  und  in 
meinem  „Handbuch  für  Untersuchungsrichter**  angegeben  habe,  und  wie  sie 
dann  0.  Klaussroann  (in  diesem  Archiv  Bd.  I  S.  39)  genauer  ausgeführt 
hat.  Sind  diese  Prüfungen  für  den  jeweiligen  einzelnen  Fall  wichtig,  so 
liefern  Arbeiten,  wie  die  Stern's  sichere,  allgemeine  und  theoretische  Grund- 
lagen. Ich  wollte,  dass  dieselbe  Anregung  zu  weiteren  Untersuchungen 
geben  würde,  würde  aber  wünschen,  dass  den  weiteren  Untersuchungen  nicht 
Gegenstände,  sondern  Vorgänge  zu  Grunde  gelegt  werden.  Stern 
hat  seinen  Versuchspersonen  (lauter  gebildete  Leute)  drei  Bilder  vorgelegt 
und  sie  3/.i  Minuten  lang  ansehen  lassen;  dann  mussten  sie  in  gewissen 
Zeitabständen  berichten,  was  sie  noch  davon  wussten.  Das  entspricht  aber 
den  thatsächlichen  Verhältnissen  nicht,  90  Proc.  des  für  uns  Wichtigen  sind 
Vorgänge.  Lässt  man  nun  die  Versuchspersonen  (aber  verschieden  nach 
Natur  und  Kultur)  einen  Hergang  beobachten  (z.  B.  eine  Person  tritt  in 
das  Zimmer,  thut  da  einiges  —  etwa  ein  Fenster  öffnen,  in  ein  Buch  sehen, 
einen  Stuhl  gleichrücken  —  und  geht  wieder  fort)  so  hat  man  auch  Proben 
für  das  Nebeneinander  und  Nacheinander.  Ein  solches  Experiment  von  ver- 
schiedenen Versuchern  mit  verschiedenen  Versuchspersonen  vorgenommen, 
müsste  höchst  wichtige  kriminalpsychologische  Daten  gewinnen  lassen. 


26. 

Die  Todesstrafe  in  einem  neuen  Reichsstrafgesetzbuch.  Von 
Richard  Katzenstein,  Dr.  jur.  intr.  Berlin.  R.  L.  Prager.  1902. 

Verf.  bekennt  sich  als  Anhänger  der  Todesstrafe  und  sucht  darzu- 
stellen, auf  welches  Maass  dieselbe  in  einem  neuen  RStGB.  eingeschränkt 
werden  müsste.  Er  erörtert  die  meisten  Gründe,  die  für  und  gegen  die 
Todesstrafe  aufgebracht  wurden,  und  sncht  letztere  zu  widerlegen.  Neue 
Momente  kommen  nicht  zum  Vorschein. 


Digitized  by  L^OOQle 


Verlag  von  F.  C.  W.  VOGEL  in  Leipzig. 

Soeben  erschienen: 

Die  erste  Hilfe  in  Notfällen 

Für  Aerzte  bearbeitet  untor 
o  o  Mitwirkung  Anderer  o  o 

Ton  Professor  Dr.  G.  Sultan 
Privat- Dozent  Dr.  L 

in  Güttingen. 


Mit  78  A  i  ,1 ,i:,i„n  ,. 

gebunden  Mk. 


Therapie  der  Kinderkrankheiten 


Encyklopädisch  nach  den 
Erfahrungen  bearbeitet  ron 

Dr.  Wilhelm  Oegre, 

Kaüeri.  Rat  in  Wien. 

lO.-,  geb.  Mk.  11  8ö. 


Hyperämie  als  Heilmittel 

von 

Prof.  Dr.  Aug.  Bier  in  Bonn. 

Mit  lO  Abbildungen. 

lO  -,  geb.  Mk.  11  QU. 


Digitized  by  Google 


■ 


XV. 

Mord  and  Ranbversuch  oder  Todtechlag  and  Aufgeben 

der  Absicht,  za  stehlen »). 


Der  im  Jahre  1868  geborene  Alois  Jordan  ist  der  außereheliche 
Sohn  einer  Dienstmagd.  Nachdem  er  mit  bescheidenen  Erfolgen  die 
Volksschule  besucht  hatte,  diente  er  von  seinem  14.  Lebensjahre  bis 
zur  Einreihung  in  das  Heer  auf  Bauernhöfen  und  suchte  nach  erfüllter 
Wehrpflicht  seinen  Erwerb  wieder  als  Dienstknecht.  Zu  Lichtmess  1891 
trat  Jordan  in  den  Dienst  des  Bauers  Besch  zu  Kirchdorf.  Dieser  war  mit 
seiner  Arbeitsleistung  zufrieden  und  hatte  nur  zu  tadeln,  dass  Jordan 
sich  an  den  Sonntagen  zu  betrinken  pflegte.  Ausser  der  Neigung  zum 
Trünke  zeigte  Jordan  üble  Leidenschaften  nicht,  er  war  kein  Spieler 
und  Schürzenjäger  und  theilte  nicht  einmal  den  landesüblichen  Hang 
zur  Theilnahme  an  Rauf  handeln  und  ärgerlichem  Unfug.  Nur  einmal, 
als  er  im  Gasthause  von  einem  anderen  gereizt  war,  Hess  es  sich  hin- 
reissen,  dem  Gegner  einige  Schläge  mit  einem  Stocke  zu  versetzen; 
er  handelte  hierbei  allerdings  mit  einiger  Heimtücke,  weil  er  zum 
Angriff  ausholte,  als  sich  der  Gegner  dessen  nicht  versah.  Die  Be- 
kannten schildern  im  Uebrigen  den  Jordan  als  einen  gutmüthigen  Kerl, 
den  man  so  weit  brachte,  als  man  ihn  schob,  als  einen  Menschen,  der 
.zwar  vernünftig  redete",  aber  manchmal  „recht  dumm  dareinschaute 
und  einen  stieren  Blick  zeigte44.  Die  geistigen  Fähigkeiten  des  Jordan 
erreichten  gerade  das  Mittelmaass  der  Begabung  der  Leute  seines  Standes 
und  seiner  Umgebung.  Der  ungünstige  Eindruck  seiner  äussern  Er- 
scheinung wurde  durch  seine  stets  vernachlässigte  Kleidung  erhöht. 
Diese  war  zum  Theil  die  Folge  seiner  steten  Geldnoth;  er  Hess,  was 
er  verdiente,  in  der  Schänke  sitzen.  Manchmal  zwar  nahm  Jordan 
den  Anlauf  zur  Sparsamkeit,  aber  er  brachte  es  nie  auf  eine  höhere 
Ersparniss  als  von  5  Mark,  weil  seine  guten  Vorsätze  immer  wieder 

1)  Der  Aufsatz  stammt  aus  der  Feder  eine»  Juristen,  der  mit  dem  Straf- 
verfahren gegen  A.  Jordan  befasst  war. 

Archir  für  Kriminalanthropologle.  XI.  20 


Digitized  by  Google 


294  Moni  u.  Raubversuch  oder  Todtschlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen. 

schnell  erlahmten.  Der  fortdauernde  Geldmangel  machte  dem  Jordan 
keine  Sorge,  er  lebte  stumpf  in  den  Tag  hinein.  Davon,  dass  er  dem 
Eigenthum  anderer  gefährlich  war,  wurde  nie  gehört.  Jordan  kam 
in  den  letzten  Jahren  der  Uebung  religiöser  Pflichten  nur  in  lauer 
Weise  nach ;  er  erblickte  später  in  dieser  Saumsal  eine  Hauptursache 
dafür,  dass  er  sich  so  weit  vergessen  konnte,  ein  Menschenleben  zu 
zerstören. 

Am  Nachmittage  des  23.  August  1891  —  eines  Sonntags  —  gin? 
Jordan  in  das  von  seinem  Dienstort  etwa  eine  halbe  Stunde  entfernt*1 
Dorf  Steinach,  um  sich  in  dessen  Schänken  die  Zeit  zu  vertreiben. 
»  Er  gesellte  sich  zu  Bekannten,  zeigte  aber,  seinem  Wesen  gemäss, 

weder  eine  laute  Heiterkeit,  noch  verrieth  irgend  etwas,  dass  er  sich 
mit  einem  anderen  Gedanken  trug,  als  dem,  die  Stunden  herumzu- 
bringen. Als  es  Abend  wurde,  verliess  Jordan  die  bisherige  Gesell 
schaft,  nachdem  er  vergeblich  seinen  Nebenknecht  aufgefordert  harte, 
mit  ihm  eine  andere  Schänkc,  die  Schänke  des  Wirthes  Kraus,  zu 
besuchen.  Ehe  er  sich  allein  dorthin  begab,  machte  er  bei  einer 
Krämerin  kleine  Einkäufe.  Diese,  die  ihren  Kunden  kannte,  wunderte 
sich  darüber,  dass  er  noch  eine  Mark  besitze;  er  äusserte  lachend: 
„ich  habe  aber  auch  recht  gespart".  Es  war  &  V2  Uhr  Abends,  al> 
Jordan  das  Gastzimmer  des  Kraus  betrat.  In  diesem  zechte  seit  ein 
paar  Stunden  der  reiche  Bauerssohn  Stadler,  der  auf  dem  eine  Viertel- 
stunde von  Steinach  entfernten  Bauerngute  seines  Bruders  wohnte. 
Stadler  hatte,  bevor  er  zur  Schänke  kam,  seinem  Bruder  bei  einer 
drängenden  Feldarbeit  geholfen ;  er  ging  von  dieser  weg  zum  Trünke 
und  trug  gegen  seine  Gewohnheit  weder  seine  Uhr  noch  eine  grössere 
Baarschaft  bei  sicli.  Stadler  pflegte  deshalb  mehr  Geld  bei  sich  zu 
führen,  weil  er  es  liebte,  Burschen,  die  sich  an  ihn  heranmachten,  die 
Zeche  zu  zahlen.  Er  kehrte  oft  schwer  betrunken  aus  Steinach  heim. 
Es  kam  nicht  selten  vor,  dass  Stadler  unter  wüstem,  in  ganz  Steinach 
bekanntem  Geschrei  aus  der  Schänkc  heimkehrte;  manchmal  blieb  er 
in  Steinach  unter  irgend  einem  schützenden  Dache  bis  zur  Ernüch- 
terung liegen.  —  Jordan  nahm  nicht  «am  Tische  des  reichen  Bauers- 
sohnes Platz;  er  setzte  sich  zum  kleineren  Volke,  sprach  aber  wenig 
mit  seiner  Umgebung.  Einmal  sagte  er  zu  einem  Nachbar:  „ich  mag 
den  Stadler  gar  nicht  leiden"  und  verfiel  dann  wieder  in  sein  Vur- 
sichdämmem.  Als  er  sich  von  seinem  Platze  für  eine  Weile  entfernte, 
um  mit  einem  Bekannten  an  einem  andern  Tische  zu  plaudern,  glaubte 
eine  als  Gast  anwesende  Tagelöhnersfrau  zu  beobachten,  dass  Jordan 
„mit  grossen  stieren  Augen  auf  Stadler  hinschaute".  Nach  und  nach 
leerte  sich  die  Schänkc;  es  blieben  nur  noch  Stadler  und  Jordan  ab 


Digitized  by  Google 


Mord  u.  Raubversuch  oder  Todtechlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen.  295 

Gäste.  Da  stürmisches  Regenwetter  eingetreten  war,  forderte  der  Wirth 
Kraus  den  volltrunkenen  Stadler  auf,  die  Nacht  in  seinem  Hause  zu- 
zubringen. Stadler  lehnte  es  ab.  Auf  einmal  verliess  Jordan  seinen 
Platz  und  setzte  sich  an  den  Tisch  des  Stadler.  Als  dieser  die  aber- 
malige Aufforderung  des  Wirthes,  dazubleiben,  abermals  abgelehnt 
hatte,  äusserte  Jordan:  „Hans  ich  bringe  Dich  heimu.  Stadler  er- 
widerte: „ich  kenne  Dich  nichtu,  aber  Jordan  sagte:  „ich  kenne  Dich 
und  weiss,  wohin  Du  gehörst"4.  Der  Wirth  Kraus  glaubte  wahrzu- 
nehmen, dass  Jordan  dem  Stadler  „schön  thue";  er  sah  und  hörte, 
dass  jener  „mit  aufgehobenen  Händen u  den  Stadler  um  einen  Schluck 
Bier  —  der  Vorrath  des  Wirthes  war  zu  Ende  —  bat  und  für  den 
vergönnten  Trunk  mit  einem  „Vergelt's  Gott"  dankte.  Etwa  t  Stunde 
lang  sassen  die  beiden  späten  Gäste  beisammen,  ohne  viele  Worte  zu 
wechseln ;  Jordan  schien  eine  Zeit  lang  zu  schlafen.  Als  sich  Stadler 
endlich  zum  Gehen  anschickte,  schloss  sich  ihm  Jordan  an;  Stadler 
war  stark  berauscht,  Jordan  machte  den  Eindruck  eines  angetrunkenen 
Menschen. 

Die  Schänke  des  Kraus  liegt  an  der  von  Westen  nach  Osten  ver- 
laufenden Hauptstrasse  des  Dorfes  Steinach.  Etwa  100  Schritte  vor 
ihr  gegen  Osten  zu  entfernt  steht  das  Haus  des  Schmiedes  Wagmann. 
Die  Stirnseite  dieses  Hauses  ist  gegen  die  Hauptstrasse  gerichtet,  die 
Ostseite  richtet  sich  gegen  die  von  der  Hauptstrasse  abzweigende 
Strasse,  die  nach  dem  Dienstorte  des  Jordan  und  zum  Bauernhofe 
des  Bruders  des  Stadler  führt.  Vor  der  Ostseite  des  Schmiedanwesens 
ist  ein  überdachter  Arbeitsraum,  die  sogenannte  Schmiedbrücke,  in 
ebene  Flucht  mit  dem  Körper  der  abzweigenden  Strasse.  In  der 
Schmiedbrücke  stehen  mehrere  Ambosse  und  in  der  Regel  Ackergeräthe 
aller  Art  War  Stadler  betrunken,  so  liebte  er  es,  sieh  unter  dem 
Dache  der  Schmiedbrücke  zum  Schlafe  niederzulassen.  Der  Schmied- 
brücke gegenüber  liegt  der  zum  Gasthause  des  Wirthes  Penninger  ge- 
hörende Schankgarten.  Dieser  ist  gegen  die  Strasse  durch  einen  aus 
starken  Pfählen  errichteten  Zaun  abgeschlossen.  An  den  Garten  reiht 
sich  nach  Süden  das  ebenfalls  an  der  abzweigenden  Strasse  erbaute 
Haus  der  Glaserseheleute  Alois  und  Franziska  Pachmann.  Von  dem 
Fenster  des  Schlafzimmers  dieser  Eheleute  aus  können  Vorgänge,  die 
sich  bei  der  Schmiedbrücke  abspielen,  gut  beobachtet  werden;  den 
Leuten,  die  im  Schmiedan wesen  wohnen,  ist  die  Beobachtung  nicht 
möglich,  da  das  Dach  über  der  Schmiedbrücke  die  Aussicht  verhindert. 

Als  in  der  Nacht  des  23.  August  1891  etwa  um  2  Uhr  herum 
der  Dorf  Wächter  von  Steinach  die  Runde  machte,  sah  er  auf  der 
Strasse  vor  der  Schmiedbrücke  zwei  Mannspersonen  stehen;  er  er- 

20* 


Digitized  by  Google 


296  Mord  u.  Raubvereuch  oder  Todtechlag  n.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen. 

j 
i 

kannte  als  die  eine  den  Bauerssohn  Stadler,  der  andere  Mann  war 
—  dies  steht  fest  —  Jordan.  Dieser  andere  „redete  in  den  Stadler 
hinein",  dass  er  mit  ihm  heimgehen  solle;  Stadler  erwiderte:  „ich  gebe 
nicht  heim  bei  dem  Regen,  ich  brauche  Dich  nicht,  ich  finde  mich  so 
heim."  Der  andere  sagte  darauf:  „warum  willst  Du  nicht  mit  mir 
gehen,  jetzt  habe  ich  so  lang'  auf  Dich  gewartet/  Da  diese  Wechsel- 
reden in  einem  nicht  erregten  Tone  fielen,  hatte  der  Dorfwächter  zu 
einem  Einschreiten  keinen  Anlass;  er  setzte  die  Runde  fort  Als  er 
nach  einigen  Minuten  wieder  in  die  Nähe  der  Schmiedbriicke  kam, 
hörte  er  aus  Stadlers  Mund  die  Worte:  „lass  mir  meine  Ruhe  und 
rede  nicht  so  dumm  daher44. 

Um  diese  Zeit  herum  erwachte  die  Glasersfrau  Franziska  Pach- 
mann  aus  dem  Schlafe.  Sie  hörte  von  der  Schmiedbrücke  her  die 
Worte:  „gehen  wir  heim!  nimm  Deinen  Hut,  ich  führe  Dich  heimu 
und  von  derselben  Stimme  gesprochen  die  Worte:  „steh  auf,  ich  hin 
schon  oft  rauschig  gewesen,  aber  so  noch  nie,  dass  ich  nicht  wieder 
hätte  aufstehen  können.  Da  hast  Du  Deinen  Hut,  gehen  wir  heim1*. 
Zwischen  diese  Worte  hinein  fielen  von  einer  anderen  Stimme  die 
Worte:  „ich  geh'  nicht  heim,  lasse  mich  gehen44.  Eine  kurze  Weile 
nach  diesen  Reden  und  Gegenreden  vernahmen  die  Fachmann  und 
deren  nun  auch  erwachter  Ehemann  die  mit  lauter  Stimme  gerufenen 
Worte:  „geh'  her,  ich  firme  Dich,  dass  Du  noch  nie  so  gefirmt  wurdest4" 
und  unmittelbar  darauf  „Patscher  und  Tuscher44,  aus  deren  Schall  die 
Hörer  schlössen,  dass  heftige  Ohrfeigen  ausgetheilt  wurden.  An  diese 
Patscher  und  Tuscher  reihte  sich  die  Frage  eines  Mannes :  „was  thnst 
Du  denn  mit  meiner  Pfeife,  lass  mir  meine  Pfeife  stehen44.  Der  Glaser 
Pachmann  fürchtete,  es  werde  nun  zwischen  den  Streitenden  zu  ärgeren 
Thätlichkeiten  kommen,  und  öffnete,  um  die  Ereignisse  besser  sehen 
zu  können,  das  Fenster  des  Schlafzimmers.  Sogleich  beobachtete  er, 
dass  ein  Mann  von  der  Schmiedebrücke  weg  zum  Zaun  des  Schank- 
gartens  eilte,  unter  krachendem  Geräusch  einen  Zaunpfahl  aus  der 
Erde  riss  und  damit  zur  Schmiedbrücke  zurücklief.  Unverzüglich 
darauf  hörte  Pachmann  „vier  tüchtige  Schläge44.  Da  er  die  Person, 
auf  die  die  Schläge  niederfielen,  nicht  sah,  vermuthete  er,  dass  sie 
einer  auf  dem  Boden  liegenden  versetzt  worden.  Als  Pachmann  mit 
geschärften  Augen  hinsah,  nahm  er  trotz  der  nächtlichen  Dunkelheit 
wahr,  dass  der  Mann,  der  zugeschlagen  hatte,  an  dem  Körper  eine* 
auf  der  Erde  Liegenden  „herumgriff44 ;  der  Ehefrau  Pachmann  machte 
es  den  Eindruck,  als  ob  der  Angreifer  vor  dem  Geschlagenen  kniee 
und  an  ihm  „herummachea.  Schon  nach  den  ersten  zwei  Schlägen 
rief  Alois  Pachmann  auf  die  Strasse  hinab :  „erschlage  ihn  doch  nicht 


Digitized  by  Google 


Mord  u.  Raubvereucb  oder  Todtechlag  u.  Aufgoben  der  Absicht,  zu  stehlen.  297 


ganz";  seine  Worte  verhallten  entweder  oder  verfehlten  ihren  Eindruck. 
Es  schien  dem  Fachmann,  dass  der  Geschlagene,  der  röchelnde  Töne 
von  sich  gab,  vom  Boden  aufzustehen  versuche;  er  sah,  dass  dessen 
Angreifer  nochmals  mit  dem  Zaunprügel  ausholte  und  jenem  ein  paar 
Hiebe  versetzte,  dann  den  Prügel  über  den  Zaun  in's  Innere  des 
Schankgartens  warf  und  seinen  Weg  auf  der  abzweigenden  Strasse 
gegen  Süden  zu  fortsetzte.  Die  Leute  im  Schmiedanwesen  wurden 
ebenfalls  auf  den  bei  der  Schmiedbrücke  entstandenen  Lärm  aus  dem 
Schlafe  geweckt;  sie  hörten  eine  Person  röcheln  und  stöhnen,  wie 
wenn  sie  erstickte,  dachten  aber,  als  Ruhe  eintrat,  nichts  anderes,  als 
dass  Stadler  unter  dem  üblichen  Tumulte  bei  den  Ambossen  und 
Pflügen  der  Schmiedbrücke  das  Nachtlager  aufgeschlagen  habe.  Am 
Morgen  des  24.  August  wurde  die  Leiche  des  Stadler  auf  dem  Strassen* 
körper  vor  der  Schmiedbrücke  gefunden;  Stadlers  Schädel  war  in 
Trümmer  zerschlagen  und  sein  Tod  die  unmittelbare  Folge  der  augen- 
scheinlich mit  voller  Wucht  gegen  den  Schädel  geführten  Streiche. 
Der  Zaunpfahl,  mit  dem  die  Streiche  geführt  wurden,  war  über  1 V2  m 
lang  und  am  oberen  Ende,  womit  er  auf  den  Schädel  auftraf,  6  V2  cm  dick. 

Jordan  kam  etwa  1  Stunde  nach  diesen  Vorgängen  in  den  seinem 
Dienstplatze  benachbarten  Stall,  in  dem  der  Knecht  Meier  eben  die 
Pferde  fütterte.  Sein  erstes  Wort  war:  „beut'  kab?  ich  eine  Gaudi 
gehabt"  und  sich  auf  Meiert  Schlafstelle  hinwerfend,  erzählte  er,  er 
sei  mit  Stadler  heimgegangen,  und  dieser  über  die  Pflüge  in  der 
Schmiedbrücke  gefallen,  er  habe  den  Stadler  heimführen,  dieser  aber 
nicht  mit  ihm  geben  wollen,  er  habe  den  Stadler  mit  der  Hand  nieder- 
geschlagen und  dann  mit  einem  Zaunprügel  hübsch  fest  gebaut/ 
Meier  äusserte  Zweifel,  ob  Jordan,  der  ihm  betrunken  zu  sein  schien, 
so  kräftig  habe  zuschlagen  können.  Jordan  erwiderte,  Meier  könne 
an  der  Schmiedbrücke  die  Blutlache  sehen  und  fügte  bei,  er  habe 
dem  Stadler  in  die  Westentasche  gelangt,  darin  nur  1  Pfennig  ge- 
funden, diesen  aber  darin  gelassen;  er  habe  in  Stadlers  Hosentaschen 
nicht  gegriffen,  obwohl  Stadler  nach  reicher  Bauern  Art  dort  sein  Geld 
in  einem  Täschchen  getragen  haben  dürfte".  Während  Jordan  dies 
berichtete,  athmete  er  tief;  er  verliess  dann  wankenden  Schrittes  den 
Stall  und  ging  seiner  Schlaf stätte  zu.  Eben  als  er  am  24.  August 
mit  den  übrigen  Dienstboten  beim  Mittagessen,  dein  er  nur  wenig  zu- 
sprach, sass,  wurde  er  von  2  Gendarmen  verhaftet.  Diese  fanden  bei 
ihm  eine  Baarschaft  von  3  Mark  48  Pfennig;  die  Durchsuchung  seiner 
geringen  Habseligkeiten  ergab  nichts  Verdächtiges.  Als  ein  Gendarm 
den  Jordan  fragte,  „warum  er  es  gethan  habe",  antwortete  er:  „er  hat 
etwas  gesagt,  was  mich  ärgerte,  dann  habe  ich  ihm  ein  Paar  hinauf- 


Digitized  by  Google 


298  Mord  u.  Ranbversuch  oder  Todt&chlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen. 

gegeben*  und  auf  die  weitere  Frage :  „was  Stadler  gesagt  habe",  er- 
widerte Jordan:  „was  Letzes*  (dialectisch  ■»  etwas  Verletzendes), 
schwieg  aber,  als  der  Gendarm  weiter  forschte:  rhat  er  nicht  gesagt, 
gelt',  möchtest  mich  ausrauben?" 

Dafür,  dass  Stadler  ausgeraubt  wurde,  fehlen  Anhaltspunkte.  Er 
trug  am  Abend  des  23.  August  gegen  seine  Gewohnheit  weder  die 
Uhr  noch  eine  grössere  Baarschaft  bei  sich.  In  der  Westentasche 
Stadler's  fand  man  1  Pfennig,  in  der  einen  Tasche  der  Hose  1  Mark, 
in  der  anderen  60  Pfennig.  Die  Taschen  der  Kleider  des  Stadler 
waren  nicht  umgestülpt;  in  der  inneren  Tasche  seines  Rockes  steckte 
eine  fast  werthlose  Pfeife,  deren  Porzellankopf  in  Scherben  ausein- 
ander gefallen  war.  Auch  bei  Jordan  wurde  nichts  entdeckt,  was  von 
Stadler  herzurühren  schien.  Er  hatte,  ehe  er  in  die  Schänke  de» 
Kraus  kam,  1  Mark  im  Besitze;  seine  Zeche  bei  Kraus  war  nicht  er- 
heblich und  der  bei  der  Verhaftung  in  seinem  Gewahr  gefundene  Baar- 
betrag  von  3  Mark  48  Pfennig  erscheint  daher  unverfänglich.  Vor 
die  Leiche  des  Stadler  geführt,  gestand  Jordan  unumwunden,  den 
Stadler  erschlagen  zu  haben,  fügte  aber  bei:  r genommen  habe  ich 
nichtB44. 

Gegen  Jordan  wurde  die  Voruntersuchung  geführt,  weil  er  ver- 
dächtig schien,  vorsätzlich  und  mit  Ueberlegung  bei  der  Ausführung 
den  Stadler  getödtet  und  die  Beraubung  des  Stadler  versucht  zu  haben. 
Jordan  leugnete,  den  Vorsatz  der  Beraubung  des  Stadler  gehabt  and 
diesen,  um  ihn  berauben  zu  können,  getödtet  zu  haben;  er  gab  bei 
den  Vernehmungen  als  Angeschuldigter  Folgendes  an: 

„In  der  Schmiedbrücke  standen  drei  Pflüge.  Stadler,  den  ich 
bis  dahin  führte,  riss  sich  von  mir  los  und  fiel  über  die  Pflüge.  Als 
ich  ihn  aus  der  Schmiedbrücke  wieder  herausbringen  wollte,  packte 
er  mich  vorne  an  der  Brust  und  wollte  mich  zu  Boden  werfen.  Ich 
fasste  den  Stadler  gut  an  und  warf  ihn  nieder.  Der  Zorn  kam  mich 
an,  weil  ich  glaubte,  Stadler  schaue  mich  für  schlecht  an,  fürchte, 
dass  ich  ihm  etwas  nehme  und  gehe  aus  dieser  Furcht  nicht  mit 
mir.  Ich  gab  ihm  zuerst  mit  der  Hand  6 — 8  Schläge  —  zumeist  in  s 
Gesicht  —  und  in  meinem  Zorn  mit  dem  Zaunprügel  etliche  Schläge. 
Stadler  erhob  den  Kopf,  dieser  wurde  daher  von  den  Schlägen 
getroffen.  Ich  hatte  nicht  die  Absicht,  den  Stadler  zu  tödten;  ich 
wollte  nur,  dass  er  es  spüre.  Ueberhaupt  habe  ich  bei  meinem  Vor- 
gehen nicht  gewusst,  was  ich  that,  und  nicht  bedacht,  was  geschah. 
Meine  Kache  gegen  Stadler  war  nicht  so  gross,  dass  ich  mir  dachte, 
er  sollte  todt  werden.  Stadler  hat  mir  nichts  gethan,  gab  mir  auch 
keine  unrechte  Rede.    Ich  weiss  nicht,  wie  ich  da  hineingekommen 


Digitized  by  Google 


Mord  u.  Raubvereueh  oder  Todtschlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehleu.  299 

bin.  Als  ich  von  Stadler  fortging,  meinte  ich:  Jetzt  hab'  ich  ihn 
recht  gebaut* ;  ich  wusste  nicht,  dass  ich  ihn  getödtet  habe.u 

„An  das  Ausrauben  des  Stadier  dachte  ich  zuvor  nicht.  Ich  ge- 
stehe aber,  dass  ich  ihn  aussuchte,  nachdem  ich  ihm  die  ersten  Schläge 
gegeben  hatte.  Genommen  habe  ich  aber  nichts  und  ich  bin  darnach 
recht  froh  gewesen,  dass  ich  nichts  genommen  habe.  Ich  weiss 
nicht,  ob  ich  in  eine  oder  zwei  Taschen  griff;  bei  dem  Aussuchen  der 
Taschen  wusste  ich  selbst  nicht  was  ich  that.  Wegen  des  Geldes 
habe  ich  den  Stadler  nicht  erschlagen,  sondern  nur  aus  Zorn,  weil 
er  mich  vorne  packte  und  vielleicht  auch  zu  Boden  werfen  wollte.* 

Jordan  wiederholte  vor  den  Geschworenen  das,  was  er  vor  dem 
Untersuchungsrichter  vorbrachte.  Er  wurde  auf  Grund  des  Wahr« 
spruchs  der  Geschworenen  wegen  eines  Verbrechens  des  Mordes 
und  des  versuchten  Raubes  zur  Todesstrafe  verurtheilt. 
Die  Verkündung  des  ernsten  Urtheils  schien  auf  Jordan  einen  merk- 
lichen Eindruck  nicht  zu  machen;  er  legte  ein  Rechtsmittel  gegeo  das 
Urtheil  nicht  ein.  Bei  den  nach  §  485  der  Straf processordnung  ver- 
anlassten Prüfung  der  Acten  wurden  in  dem  hierüber  erstatteten  Vor- 
trag einige  Bedenken  gegen  die  Richtigkeit  der  Beurtheilung  der 
Schuldfrage  aufgeworfen.  Von  diesen  Bedenken  seien  aus  dem  Vor- 
trage die  folgenden  hervorgehoben. 

1.  Wer  Raub  und  Mord  plant,  der  muss  einen  Beweggrund  zu 
einem  so  folgenschweren  Entschlüsse  haben.  Er  wird  sich  zu  einem 
solchen  Unternehmen,  von  dessen  Gelingen  er  die  Besserung  seiner 
wirthschaftlicben  Lage  erwartet,  um  so  mehr  entsch Hessen,  je  drücken- 
der er  die  Noth  empfindet,  aus  der  er  sich  befreien  will.  Die  Anklage 
nimmt  an,  Jordan  habe  den  verbrecherischen  Vorsatz  gefasst,  um  der 
steten  Geldnoth  abzuhelfen.  Es  ist  erwiesen,  dass  er  nie  über  seine 
dürftige  Lage  klagte.  Er  war  bedürfnisslos,  hatte  als  Dienstknecbt 
für  Nahrung  und  Obdach  nicht  zu  sorgen  und  der  Lohn,  den  er  em- 
pfing, reichte  hin,  ihm  an  den  Sonntagen  das  Schein-Behagen  eines 
trunkenen  Zustandes  zu  verschaffen.  Am  23.  August  1691  besass 
Jordan  noch  eine  Mark  —  Geld  für  ihn  und  seinen  Bedarf  genug. 
Erwägt  man  noch,  dass  Jordan  ein  Mensch  war,  der  jeder  Selbst- 
tätigkeit entbehrte,  so  möchte  sehr  fraglich  sein,  ob  er  seinein  Ge- 
hirne die  Aufgabe  zumuthen  wollte,  über  die  Ausführung  von  Raub 
und  Mord  nachzudenken  und  diese  Thaten  nach  einem  bestimmten 
Plane  vorzubereiten. 

2.  Die  Anklage  nimmt  an,  Jordan  habe  sich  mindestens  schon 
im  Laufe  des  23.  August  1891  mit  dem  Entschlüsse  der  Beraubung 
und  Ermordung  des  Stadler  getragen.   Diese  Annahme  scheint  eine 


Digitized  by  Google 


300  Mord  u.  Ifciubvcreuch  oder  Todtschlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen. 


Stütze  in  einem  Umstand  zu  finden,  der  einer  gewissen  Seltsamkeit 
nicht  entbehrt.  Jordan  Hess  seine  Leibwäsche  bei  einer  gewissen 
Wittwe  Fuchs  reinigen;  er  holte  am  Vormittage  des  23.  August  ge- 
reinigte Wäsche  bei  der  Fuchs  ab.  Diese  fragte  ihn,  ob  er  am  Nach- 
mittage nach  Steinach  gehe;  er  erwiderte:  „ich  muss  noch  hinauf, 
ich  muss  noch  einen  erschlagend  Dass  Jordan  diese  Aeusse- 
rung  machte,  steht  durch  das  Zeugniss  der  Fuchs  fest  Als  ihm  der  Unter- 
suchungsrichter die  Aeusserung  vorhielt,  sagte  er,  „er  hoffe  >),  dass  er  so 
nicht  gesagt  habeu.  Die  Anklage  findet  in  der  Aeusserung  den  Erweis 
dafür,  dass  „unbedacht  über  die  Lippen  trat,  was  Jordan  in  Gedanken 
bei  sich  wälzte".  Selbst  angenommen  aber,  dass  Jordan  zur  Zeit 
des  Gesprächs  mit  der  Fuchs  zur  Tödtung  des  Stadler  entschlossen 
war,  so  konnte  er  doch  nicht  voraussehen,  dass  er  überhaupt  die  Ge- 
legenheit haben  werde,  im  Laufe  des  Tages  mit  Stadler  zusammen- 
zutreffen. Es  möchte  auch  einiger  Widerspruch  darin  liegen,  dass 
die  Anklage  die  Aeusserungen  und  Handlungen  des  Stadler  nach 
dem  Maassstabe  der  ßeurtheilung  eines  ruhig  überlegenden,  planmässig 
vorgehenden  Mörders  bemisst,  aber  zugleich  meint,  der  nämliche 
Kaltblüter  habe  vor  einer  ihm  nur  oberflächlich  bekannten  Frauens- 
person seinen  Vorsatz,  selben  Tages  noch  einen  zu  erschlagen,  aus- 
plaudern wollen.  Jordan  mag  ein  Mensch  von  geringer  Denkkraft 
sein;  so  wenig  begabt  ist  er  sicher  nicht,  dass  er  vor  einem  Weibe  tief- 
ernste Geheimnisse  auskramte.  Seine  Aeusserung  gewann  im  Lichte 
der  späteren  Ereignisse  eine  Bedeutung,  an  die  er  nicht  dachte;  sie 
ist  nach  den  Umständen,  unter  denen  sie  fiel,  mehr  für  eine  rohe  un- 
bedachte Rede  als  für  ein  Ueberquellen  verbrecherischer  Gedanken 
zu  halten. 

3.  Tritt  man  aber  auch  der  Anschauung  der  Anklage  über  den 
ernsten  Sinn  der  bezeichneten  Aeusserung  bei,  so  wird  zugegeben 
werden  müssen,  dass  Jordan,  als  er  nach  Steinach  gekommen  war, 
der  Gelegenheit,  mit  Stadler  zusammenzutreffen,  nachgespürt  haben 
wird.  Wohl  das  Gegentheil  geschah.  Jordan  verbrachte  mehrere 
Stunden  des  Nachmittags  des  23.  August  in  der  Gesellschaft  junger 
Bursche;  es  fehlt  jeder  Beweis  dafür,  dass  er  auch  nur  darnach  sich 
erkundigte,  ob  Stadler  in  Steinach  sei  und  in  welcher  Schänkc  er 
zeche.  Erst  um  die  achte  Abendstunde  kam  Jordan  in  das  Gasthaus, 
in  dem  Stadler  schon  seit  ein  paar  Stunden  weilte;  er  ging  dorthin, 
nachdem  er  vergeblich  einen  Nebenknecht  zur  Begleitung  aufgefordert 
hatte.    Man  wird  im  Benehmen  des  Jordan  kaum  die  vorbereitenden 


1)  Vergl.  dieses  Archiv.  Bd.  VI.  S.  126.  Anmerkung. 


I 

Digitized  by  Google 


Mord  o.  Raub  vereach  oder  Todtschlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen.  301 


Handlungen  eines  Menschen  erblicken,  der  nach  Steinach  gegangen 
sein  soll,  um  einen  zu  erschlagen. 

4.  Die  Anklage  findet  belastend,  dass  Jordan  in  der  Schänke 
des  Kraus  zu  einem  Nachbar  sagte,  er  möge  den  Stadler  nicht  leiden. 
Diese  Aeusserung  kann  den  Ausdruck  eines  tiefgründigen  Hasses, 
sie  kann  ebensogut  der  Ausfluss  einer  vorübergehenden  Missstimmung 
gewesen  sein.  Da  alle  Anhaltspunkte  dafür  fehlen,  dass  sich  bis  zum 
23.  August  1S91  die  Lebensbahnen  des  Stadler  und  Jordan  so  ge- 
kreuzt haben,  dass  dieser  gegen  jenen  Hass  schöpfte,  liegt  die  An- 
nahme nicht  ferne,  Jordan  habe  aus  übler  Laune  gesprochen.  Jordan 
wird  auch  im  Bierdunste  der  Kneipe  seine  Gedanken  —  freilich  die 
Gedanken  eines  en^begrenzten  Gehirns  —  gesponnen  haben.  Es  lag 
nahe,  dass  er  an  sein  Dasein  und  das  Dasein  des  reichen  Bauern- 
sohnes den  Maassstab  legte,  der  dort  zu  Lande  nicht  selten  angelegt 
wird  und  wonach  man  den  Werth  des  Seins  nach  der  wirtschaftlichen 
Fähigkeit,  stets  über  die  Mittel  zu  einem  ergiebigen  Trünke  zu  ver- 
fügen, misst  Nach  diesem  Maassstabe  war  freilich  zwischen  dem 
reichen  Bauerssohne,  der  am  andern  Tische  gröhlend  zechte,  und  dem 
armen  Bauern  knechte,  der  unter  kleinem  Volke  stumpfsinnig  sein 
Glas  leerte,  ein  gewaltiger  Unterschied.  Da  mochte  es  den  Jordan 
verdriessen,  dass  er  vom  reichen  Stadler  bisher  der  Zechbruderschaft 
nicht  gewürdigt  worden  war;  es  lag  nahe,  dass  sich  Jordan's 
Stimmungen  in  die  Aeusserung  zusammendrängten,  er  möge  den 
Stadler  nicht  leiden.  Die  Aeusserung  gleicht  einer  abgerissenen  Scholle 
aus  der  Gedankenarbeit  des  Jordan;  es  möchte  bedenklich  sein,  aus 
dem  Sprengstücke  viel  zu  schliessen,  da  man  das  Ganze  nicht  kennt, 
von  dem  es  sich  löste. 

Die  Anklage  führt  in's  Feld  auch  die  Beobachtung  einer  Zeugin, 
Jordan  habe  mit  grossen,  stieren  Augen  auf  Stadler  hingeschaut,  und 
vermuthet,  Jordan  habe  in  diesem  Augenblicke  die  bald  darauf  aus- 
geführte That  erwogen.  Die  psychologische  Richtigkeit  der  in  der 
trüben  Beleuchtung  einer  Dorf  schänke  gemachten  Wahrnehmung  einer 
Taglöhnersfrau  kann  auf  sich  beruhen.  Die  Anklage  scheint  bei 
ihrer  Vermuthung  in  einigen  Widerspruch  mit  sich  zu  gerathen.  Nach 
ihr  stand  Jordan's  Plan  schon  beim  Gespräche  mit  der  Wäscherin 
Fachs  fest;  eine  neue  Erwägung  des  Planes  war  wohl  nicht  mehr 
not  big.  Daran  aber,  dass  Jordan,  nachdem  er  (angenommen)  den 
Vorsatz  der  Ermordung  Stadlers  einmal  gefasst  hatte,  mit  stieren 
Augen  gleichsam  aus  Mitleid  nach  dem  nichts  ahnenden  Opfer  hin- 
sah, ist  wohl  nicht  zu  denken;  eine  solche  Gemüthstiefe  ist  einem 
Menschen,  der  Raub  und  Mord  plant,  kaum  zuzutrauen. 


302  Mord  u.  Raubvcreuch  oder  Todtechlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen. 


6.  Ein  besonderes  Gewicht  legt  die  Führung  des  Belaatungsbe- 
weises  darauf,  dass  sich  Jordan  nach  dem  Weggange  der  anderen 
Gäste  an  Stadler  heranmachte  und  als  Begleiter  auf  dem  Heimweg 
anbot.  Jordan  begegnet  dem  daraus  abgeleiteten  Verdachte  mit  dem 
Einwände,  dass  er  dem  Stadler,  wenn  er  dessen  Geld  hätte  haben 
wollen,  auf  freiem  Felde  hätte  auflauern  und  ihn  dort  hätte  nieder* 
schlagen  können.  In  der  That,  hätte  Jordan  so-  gehandelt,  so  würde 
ihn  die  regnerische  Nacht  und  das  einsame  Feld  wohl  vor  der  Ent- 
deckung bewahrt  haben.  Bei  einigem  Nachdenken  musste  sich  Jordan 
sagen,  dass  alle  Welt  sofort  auf  ihn  deuten  würde,  wenn  er  den 
trunkenen  Stadler  heimführe  und  dieser  beraubt  und  getödtet  gefunden 
würde.  Sofern  also  Jordan  Schlimmes  plante,  verbot  ihm  die  ge- 
wöhnlichste Vorsicht,  in  so  auffälliger  Weise  auf  Stadlers  Heimgehen 
zu  warten,  sich  ihm  unter  einschmeichelndem  Wesen  zu  nähern  und 
in  seiner  Gesellschaft  die  Schänke  zu  verlassen.  Nach  der  Unter- 
stellung der  Anklage  machte  sich  Jordan  dieser  Unbesonnenheit 
schuldig.  Ehe  man  diese  annimmt,  darf  vielleicht  doch  nach  einem 
andern  Beweggründe  des  Handeln's  des  Jordans  gesucht  werden. 
Diesem  war  es  bisher  nicht  vergönnt  gewesen,  in  die  Zechrunde  de* 
Stadler  aufgenommen  zu  sein.  Damals  bot  sich  die  Gelegenheit  zn 
näherer  Bekanntschaft  und  die  Möglichkeit,  sich  dem  Stadler  durch 
Leistung  des  Führerdienstes  gefällig  zu  erweisen.  Eine  Politik  dieser 
Art  und  solcher  Zwecke  lag  dem  engbegrenzten  Kopfe  des  Jordan 
wohl  näher  als  der  von  der  Anklage  unterstellte  weitgreifende  Plan, 
den  Jordan  ungeschickt  genug  eingefädelt  und  verfolgt  hätte. 

6.  Hält  man  mit  der  Anklage  an  der  Anschauung  fest,  Jordan 
habe  in  verbrecherischer  Absicht  den  Stadler  begleitet,  so  wird  von 
ihr  zu  beweisen  sein,  dass  Jordan  —  seine  Handlungen  bis  dahin 
lassen  eine  Planmäsgigkeit  wenig  ersehen  —  im  entscheidenden  Ab- 
schnitte, der  der  Ausführung  seiner  Vorsätze  gegolten  haben  soll, 
planmässig  und  mit  Bedacht  vorging.  Jordan  musste  sich  auf  einen 
Widerstand  Stadlers  gefasst  machen;  er  musste  daher  über  die  Mittel 
den  Widerstand  zu  brechen,  nachdenken  und  die  Mittel  bereit  halten. 
Es  ist  festgestellt,  dass  Jordan  damals  das  landesübliche,  im  Griffe 
feststehende  Messer  nicht  bei  sich  trug  und  dass  er,  als  er  mit  Stadler 
die  Schänke  verliess,  nicht  einen  wuchtigen  Stock  oder  Todtschläger 
bei  sich  führte;  er  also,  dem  die  gegenüber  der  Wäscherin  gebrauchten 
Worte  als  ein  sicherer  Erweis  mörderischer  Absichten  ausgelegt  wird, 
hatte  seine  Hände  mit  einem  Werkzeuge  zum  Todtschlagen  nicht  be- 
wehrt Daran,  dass  er  den  Stadler  durch  die  Kraft  der  Arme  allein 
verstummen  machen  könne,  konnte  Jordan  wohl  nicht  denken. 


Digitized  by  Google 


Mord  u.  Raubvereuch  oder  Todtschlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen.  308 

7.  Die  Anklage  nimmt  an,  Stadler  habe  Jordan's  Pläne  dadnrch 
durchkreuzt,  dass  er  in  der  Schmiedebrücke  übernachten  wollte;  es 
wäre  dem  Jordan  dämm  zu  thun  gewesen,  den  Stadler  in's  freie 
Feld  hinauszuführen.  War  Jordan's  Sinnen  und  Trachten  auf  das  Geld 
gerichtet,  so  konnte  er  warten,  bis  der  trunkene  Mann  in  tiefen  Schlaf 
verfiel  und  dann  leicht  —  ohne  morden  zu  müssen  —  den  Schlafen- 
den bestehlen.  Die  Anklage  verschliesst  sich  einer  solchen  Annahme: 
sie  behauptet,  dass  Jordan,  nachdem  der  Plan  der  Ausführung  im 
freien  Felde  missglückt  sei,  den  verwegenen  Muth  hatte,  mitten  im 
Dorfe,  kaum  hundert  Schritt  von  der  eben  verlassenen  Schänke  ent- 
fernt, zu  rauben  und  zu  morden. 

Jordan  —  so  nimmt  die  Anklage  an  —  leitete  den  Angriff  gegen 
Stadler  mit  den  Patsebern  und  Tuschern  in  das  Gesicht  des  Stadler 
ein  und  griff  dann  nach  der  in  der  inneren  Rocktasche  vermutheten 
Baarschaft  Stadlers.  Die  Anklage  stützt  diese  Annahme  auf  die  Worte 
des  Stadler:  „Was  thust  Du  denn  mit  meiner  Pfeife,  lass  mir  meine 
Pfeife  stehen14 ;  sie  stützt  diese  Annahme  nur  auf  diese  Worte  und  geht 
hierbei  von  der  immer  erst  noch  zu  beweisenden  Absicht  des  Jordan, 
den  Stadler  zu  berauben,  aus.  Da  aber  die  näheren  Umstände,  unter 
denen  die  Worte  fielen,  unbekannt  sind,  kann  aus  ihnen  ein  so  weit- 
greifender Schluss  nicht  gezogen  werden.  Gesetzt  nnn  aber  auch, 
dass  der  Griff  in  die  innere  Rocktasche  den  Raubanfall  einleitete,  so 
liegt  in  dem  weiteren  Handeln  des  Jordan  ein  Umstand,  der  die  Be- 
raubungsabsicht in  Zweifel  stellt.  Stadler  war  durch  die  Schläge  in's 
Gesicht  zu  Boden  gefallen.  Jordan  setzte  das  Durchsuchen  der 
Taschen  nicht  fort,  sondern  verliess  sein  Opfer,  zermarterte  dann 
dessen  Schädel  und  obwohl  nun  Stadler  wehrlos  geworden  war,  be- 
gnügte sich  Jordan  mit  der  Durchsuchung  von  einer  oder  zwei 
Taschen,  nahm  aber  daraus  nichts  und  unterliess,  nach  Weiterem  zu 
suchen.  Die  Anklage  kann  nicht  aufklären,  warum  Jordan  von  dem 
nach  ihrer  Anschauung  gefassten  Vorsätze  zu  rauben,  abstand,  obwohl 
ihn  nichts  an  dessen  Ausführung  hinderte. 

9.  Nach  den  vorstehenden  Darlegungen  scheint  das  Leugnen 
Jordan's  bezt) glich  des  Vorsatzes  der  Beraubung  und  Ermordung 
immerhin  Beachtung  zu  verdienen  und  dürften  für  die  Wahrschein- 
lichkeit seiner  Darstellung  einige  Gründe  sprechen. 

a)  Nach  dem  Zeugnisse  des  Dorfwächters  steht  fest,  dass  an 
der  Schmiedbrttcke  eine  Meinungsverschiedenheit  zwischen  Jordan  und 
Stadter  entstand,  weil  dieser  von  jenem  nicht  heimbegleitet  werden 
wollte.  Der  Dorf  Wächter  hörte,  dass  Stadler  zu  seinem  Begleiter 
sprach:  „lass  mir  meine  Ruhe  und  rede  nicht  so  dumm  daher".  Es 


Digitized  by  CiOOglc 


304  Mord  u.  Kaubvereuch  oder  Todtechlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen 


ist  nicht  bekannt,  welche  Worte  des  Jordan  den  Stadler  zu  diesem 
Ausbruche  des  Unwillens  veranlasste.  Als  Stadler  sie  äusserte,  stand 
er  noch  auf  seinen  Füssen.  Dass  er  bald  darauf  zu  Boden  fiel,  ist 
aus  den  von  der  Zeugin  Pachmann  bestätigten  Worten :  „steh'  auf  — 
ich  war  noch  nie  so  rauschig,  dass  ich  nicht  wieder  hätte  aufstehen 
können,  nimm  Deinen  Hut,  gehen  wir  heimu  zu  entnehmen.  Jordan 
behauptet,  er  habe  den  Stadler  vom  Boden  aufgerissen,  Stadler  dann 
ihn  an  der  Brust  gepackt  und  dadurch  zu  der  Meinung  verleitet, 
jetzt  beabsichtige  Stadler  ihn  niederzuzwingen.  Diese  Behauptung 
ist  nicht  unwahrscheinlich.  Es  ist  möglich,  dass  Stadler  seinem  Un- 
muthe  darüber  Luft  machen  wollte,  dass  Stadler  sein  Vorhaben,  in 
dem  Räume  der  Schmiedbrücke  zu  nächtigen,  störte,  es  ist  auch 
möglich,  dass  Stadler  gegen  den  aufdringlichen  Begleiter  Misstrauen 
schöpfte,  daher  ihm  mit  Gewalt  entgegentreten  und  die  Lust  zu  einein 
Angriffe  nehmen  wollte.  Berücksichtigt  man  ferner,  dass  Jordan 
gegenüber  dem  Gendarmen  behauptete,  Stadler  habe  „was  Letzes*' 
zu  ihm  gesagt,  und  ihn  dadurch  geärgert,  so  dürfte  der  Schlüssel 
für  die  Worte  des  Jordan:  „geh'  her,  ich  firme  Dich,  dass  Du  noch 
nie  so  gefirmt  worden  bistu,  gefunden  sein.  Mit  solchen  Worten 
leitet  kein  Mörder  sein  meuchelndes  Vorgehen  ein;  sie  sind  der  Aus- 
druck einer  plötzlich  erregten,  zur  Gewalt  gereizten  Stimmung.  Dieser 
entsprach  die  unverzüglich  einsetzende  That;  es  fielen  unmittelbar 
auf  diese  Worte  die  Patscher  und  Tuscher  der  Handstreiche  des 
Jordan.  Wenn  bei  diesem  thätlicben  Aneinandergerathen  Beider  Stadler 
ausrief:  „was  thust  Du  denn  mit  meiner  Pfeife?"  so  braucht  dem 
keineswegs  ein  Zugreifen  des  Jordan  nach  der  Rocktasche  oder  Pfeife 
vorausgegangen  zu  sein;  es  ist  ebenso  gut  möglich,  dass  der  miss- 
trauisch  gewordene  Stadler  die  Empfindung  zu  haben  glaubte,  Jordan 
lange  nach  der  Pfeife  oder  in  die  Rocktasche. 

b)  Eben  dieser  Ausruf  des  Stadler  giebt  vielleicht  das  psycholo- 
gische Deutungsmittel  bezüglich  der  Zornesstimmung,  in  der  gehandelt 
zu  haben  Jordan  fort  und  fort  betheuerte ;  er  betheuerte  vor  den  Ge- 
schworenen, er  sei  deshalb  so  in  Zorn  gerathen,  weil  er  glaubte, 
Stadler  halte  ihn  „für  schlecht"  und  habe  den  Verdacht,  dass  er  von 
ihm  ausgeraubt  werde.  Dafür,  dass  sich  bei  Jordan  von  den  ersten 
mit  der  Hand  geführten  Streichen  an  die  gewaltthätig  erregte  Stimmung 
steigerte  und  bis  zum  blindwüthigen  Angriff  auf  Stadlers  Leben  er- 
hitzte, ist  nach  den  übereinstimmenden  Aussagen  der  Eheleute  Pach- 
mann mit  Grund  anzunehmen;  sie  sahen,  dass  Jordan  von  der  Schmied- 
brücke weg  zum  nahen  Zaune  sprang,  eilends  aus  dem  Zaungefuge 
mit  grosser  Kraftentfaltung  einen  Pfahl  brach  und  rasch  zur  Schmied- 


Digitized  by  Googl 


Mord  u.  Raubvoreuch  oder  Todtechlag  o.  Aufgeben  der  Absicht,  zu  stehlen.  806 


brücke  zurückgekehrt  mit  dem  Mahle  die  wuchtigen  Hiebe  austheilte. 
Vielleicht  wendet  man  ein,  dass  Jordan's  Behauptung,  ihn  habe  eine 
.letze"  Rede  des  Stadler  geärgert  und  er  „habe  es  desshalb  gethanu 
keinen  Glauben  verdiene,  weil  Jordan  wohl  kaum  ein  so  feines  Ehr- 
gefühl hatte,  dass  er  sich  durch  die  verletzende  Rede  eines  Voll- 
trunkenen  zu  einer  so  schweren  That  hätte  hinreissen  lassen.  Der 
Einwand  scheint  vor  den  Erfahrungen  des  täglichen  Lebens  nicht 
bestehen  zu  können.  Zwar  gehörte  Jordan  zu  der  niedersten  Schichte 
ländlicher  Arbeiter  und  im  Dorf  und  Gau  zu  den  Leuten,  die 
wenig  gelten,  weil  sie  weder  ein  Geld  noch  ein  liegendes  Gut  be- 
sitzen, aber  gerade  für  solche  Leute  ist  der  Ruf  der  Ehrlichkeit  ein 
Besitz,  den  sie  ängstlich  hüten.  Der  gute  Ruf  der  Ehrlichkeit  ist  für 
diese  Leute  die  Bedingung  der  Verwendbarkeit  ihrer  Arbeitskraft  und 
die  einzige  Brücke,  die  sie  gesellschaftlich  mit  dem  Theile  der  Land- 
bevölkerung verbindet,  der  angesessen  ist  und  darum  als  angesehen 
gilt.  Und  wenn  damals  auch  in  Folge  des  Alkoholgenusses  der 
Xervenknäuel  des  Jordan  etwas  gelähmt  gewesen  sein  mag,  so  er- 
fasste  und  empfand  er  doch  gewiss  rasch  das  Verletzende,  das  im 
Zweifel  Stadlers  an  seiner  Ehrlichkeit  steckte. 

c)  An  meiner  der  Darstellung  des  Jordan  bezüglich  der  Veran- 
lassung der  That  günstigen  Auffassung  darf  auch  der  Umstand  nicht 
irre  machen,  dass  er  in  die  Westentasche  des  am  Boden  liegenden 
Stadler  —  vielleicht  auch  in  zwei  Taschen  —  langte.  Man  kennt 
diesen  Umstand  nicht  auf  Grund  der  Angaben  der  Eheleute  Pach- 
mann  —  sie  sahen  nur,  dass  Jordan  am  Körper  des  Stadler  „herum- 
machte",  sondern  nur  aus  Jordan's  Erzählung  im  Stalle  des  Knechtes 
Meier.  Wäre  sich  Jordan  dessen  bewusst  gewesen,  dass  er  die  Ab- 
sicht hatte,  dem  Stadler  Geld  zu  nehmen,  so  hätte  er  diese  Schlech- 
tigkeit verschwiegen;  er  konnte  nach  der  landesüblichen  Auffassung 
darauf  rechnen,  dass  Meier  den  Raufhandel  mit  Stadler  nicht  miss- 
billigte, er  wusste  aber,  dass  er  sich  in  den  Augen  Meiers  und  aller 
Dorfgenossen  herabgesetzt  hätte,  wenn  er  den  bestohlen  hätte,  den 
er  im  Raufhandel  niederbezwungen  hatte.  Das  angebliche  Selbstbe- 
kenntniss  des  Jordan  kann  daher  nicht  für  ein  Anzeichen  seiner  räube- 
rischen Absicht,  viel  eher  dafür  gehalten  werden,  dass  er  die  Durch- 
suchung der  Taschen  alB  einen  Akt  der  Neugier,  als  eine  ihn  nicht 
belastende  Thatsacbe  ansah.  Es  ist  ja  möglich,  dass,  als  Jordan  den 
Stadler  wehrlos  sah,  die  Versuchung,  dem  Stadler  Geld  zu  nehmen, 
blitzartig  an  ihn  herantrat;  dass  er  der  Versuchung  Widerstand  leistete, 
ist  aus  dem  Umstände  zu  entnehmen,  dass  er  sich  von  Stadlers  Gut 
und  Geld  nichts  zueignete,  obwohl  ihn  nichts  daran  hinderte;  die 


Digitized  by  Google 


30«  Mord  u.  Raubvewuch  oder  Todtechlag  u.  Aufgeben  der  Absicht,  zn  stehlen. 


Worte  Jordan's  „er  sei  darnach  recht  froh  gewesen,  dass  er  nichts 
genommen  habe",  deuten  daraufhin,  dass  im  damaligen  Aufrühre  seines 
Innern  auch  der  Gedanke,  den  Stadler  zu  bestehlen,  aufschoss,  aber 
wieder  zum  Schweigen  gebracht  wurde. 

d)  Jordan  fasste  am  Schlüsse  der  Voruntersuchung  seiner  Dar- 
stellung die  Ereignisse  an  der  Schmiedbrücke  in  die  Worte  zusammen : 
„zuerst  warf  ich  den  Stadler  zu  Boden,  dann  gab  ich  ihm  etliche 
Streiche  mit  der  Hand,  ich  erwischte  darauf  einen  Zaunprügel  und 
gab  ihn  damit  wieder  etliche  Hiebe.  Ich  wartete  dann  ein  wenig  und 
gab  ihm  wieder  einige."  Der  Untersuchungsrichter  fragte  ihn,  warum 
er  denn  noch  einmal  auf  Stadler  einschlug;  er  erwiderte:  „ich  weiss 
selbst  nicht,  wie  ich  da  gewesen  bin".  Soweit  Jordan  bei  dieser  Dar- 
stellung den  äusseren  Verlauf  der  Ereignisse  schildert,  ist  er  in 
Ueberein8timmung  mit  den  Aussagen  der  Eheleute  Pachmann.  Was 
nun  aber  die  inneren  Beweggründe  des  Handelns  des  Jordan  be- 
trifft, so  möchte  sich  die  Anschauung  vertreten  lassen,  dass  für  die 
auf  Mord-  und  Raubversuch  erhobene  Anklage  ein  jeden  Zweifel  aua- 
schlies8ender  Beweis  nicht  erbracht  ist  Eine  ruhig  abwägende  Prü- 
fung des  ganzen  Beweisstoffes  gestattet,  wie  es  scheint,  die  dem  Jordan 
günstigere  Anschauung,  dass  er  ohne  auf  Raub-  und  auf  Mord  aus- 
zugehen, die  That  nur  in  jäh  aufwallender,  leidenschaftlich  erregter 
Stimmung,  die  ihn  der  besonnenen  Ueberlegung  beraubte,  ausgeführt 
habe.  Freilich  auch  dann,  wenn  man  in  diesem  Sinne  die  Waag- 
schale zu  Jordan's  Gunsten  sinken  Iässt,  ist  seine  Verfehlung,  der  ein 
Menschenleben  zum  Opfer  fiel,  noch  für  ausserordentlich  schwer  zu 
halten.  — 

Durch  die  Gnade  des  Staatsoberhaupts  wurde  die  gegen  Jordan 
ausgesprochene  Todesstrafe  in  eine  Zuchthausstrafe  von  fünfzehn  Jahren 
gemildert. 

Nachschrift  Mit  der  Kunde,  dass  Stadler  erschlagen  wurde, 
trug  sich  rasch  die  von  Jordan  gegenüber  der  Wäscherin  Fuchs  ge- 
machte Aeusserung  „er  müsse  heute  noch  einen  erschlagen"  herum. 
Man  gelangte  zu  dem  Verdachte,  dass  ein  Raubmord  verübt  wurde, 
um  so  mehr,  als  bei  der  Leiche  des  Stadler  nur  wenig  Geld  gefunden 
wurde  und  bekannt  war,  dass  Stadler  eine  grössere  Baarschaft  bei  sich 
zu  tragen  pflegte.  Das  Volksgerücht  gelangte  noch  am  24.  August 
an  den  Untersuchungsrichter,  der  an  einem  von  Steinach  ziemlich 
entfernten  Orte  in  einer  andern  Strafsache  Untersuchungshandlungen 
vornahm.  Es  erklärt  sich  daher,  dass  die  dem  Jordan  ungünstige 
Auffassung  das  ganze  Strafverfahren  bis  zum  Wahrspruche  der  Ge- 
schworenen beherrschte.   Diese  gehörten  in  der  Mehrzahl  den  länd- 


uiqiu  zed  by  Google 


Mord  aus  eigenem  Eutachluas  oder  auf  Anstiften? 


liehen  Kreiseu  an.  Es  würde  der  Erfahrung  nicht  widersprechen, 
wenn  man  annehmen  wollte,  dass  diese  Mehrzahl  deshalb  nicht  ab- 
geneigt war,  der  strengeren  Auffassung  der  Anklagebehörde  beizutreten, 
weil  ein  Bauerssohn  das  Opfer  der  That  des  Jordan  wurde. 


Mord  aus  eigenem  Entschluss  oder  auf  Anstiften  ? 

Bei  Uebersee,  einer  Station  der  Bahnlinie  München — Salzburg 
mündet  von  Süden  her  das  Thal  der  grossen  Ache.  In  dem  Thale 
liegen  u.  a.  die  Orte  Piesenhausen  und  Unterwössen.  Von  Unterwössen 
aus  führt,  der  Ache  folgend,  eine  Strasse  in  westsüdlicher  Richtung 
nach  Klobenstein,  dem  Grenzdorfe  Oesterreichs  gegen  Bayern;  weiter- 
hin gegen  Süden  liegt  .der  tirolische  Ort  Küssen.  Eine  andere  Strasse 
in  ostsüdlicher  Richtung  angelegt,  führt  von  Unterwössen  nach  dem 
Dorf  Oberwössen.  Gegen  dieses  fällt  der  Südostabhang  des  etwa 
850  m  hohen  Ecktbalerberges  in  nicht  besonders  jäher  Weise  ab.  Der 
Süd-  und  Ostrücken  dieses  Berges  trägt  mehrere  Almen;  zu  ihnen 
gehören  die  Donauer-,  die  Marti-,  die  Parsberg-  und  die  Baumgartner- 
Alm.  Von  diesen  Almen  liegen  am  weitesten  gegen  Westen  hin  die 
Donauer  Alm.  Ein  Steig  führt  von  ihr  zu  der  100  m  höher  und  gegen 
Osten  gelegenen  Martl-Alm.  Von  der  Martl-Alm  leitet  über  steile  Weide- 
bänge  und  theilweise  durch  einen  lichten  Buchenwald  ein  Steig  zu 
der  tiefer  und  östlicher  gelegenen  Parsberg-Alm.  Bei  den  Hütten 
(Käsern)  dieser  Alm  beginnt  ein  bequemerer  Weg  zu  der  am  weitesten 
gegen  Osten  vorgeschobenen  Baumgartner-Alm  und  von  dieser  aus  er- 
reicht man  auf  einem  massig  abfallenden  Strässchen  den  Ort  Ober- 
wössen. Die  Weidegründe  der  Marti-  und  Parsberg-Alm  sind  durch 
einen  Zaun  getrennt,  der  von  der  Höhe  des  Ecktbalerberges  bis  an 
dessen  Fuss  läuft  und  den  bezeichneten  Buchenwald  durchschneidet. 
Der  Zaun  ist  durch  keine  Thoröffnung  durchbrochen;  er  entbehrt 
auch  der  sonst  im  Gebirge  üblichen  Vorkehrungen,  die  das  Steigen 
über  einen  Zaun  erleichtern.  Da  das  Klettern  über  den  Zaun  Zeit 
und  Mühe  verursacht  und  die  Steige  zwischen  der  Donauer-,  Martl- 
und  Parsberg-Alm  steil  sind,  werden  sie  von  den  Leuten  dieser  Almen 
bei  dem  Gange  nach  Oberwössen  nicht  gerne  benützt  Diese  Almer 
eilen,  zumal  wenn  sie  Lasten  nicht  zu  tragen  haben,  von  ihren  Almen 
pfadlos  über  die  Weidegründe  der  Baumgartner-Alm  und  dem  Sträss- 
chen nach  Oberwössen  zu. 

Die  Martl-Alm  gehörte  dem  Bauer  Martin  Gruber  in  Achberg, 
einem  Weiler  an  der  Strasse  von  Unterwössen  nach  Klobenstein.  Ach- 


Digitized  by  Google 


308 


Morel  aus  eigenem  Entschlaf»  oder  auf  Anstiften? 


berg  ist  von  der  Grenze  eine  halbe  Stunde  entfernt;  die  Marti- Alm  igt 
von  Achberg  in  1'  2  Stunden  zu  erreichen.  Die  Alm  war  auch  im 
Sommer  1893  mit  Vieh  befahren,  das  unter  der  Aufsicht  des  Knechtes 
Joseph  Schmuck  und  der  Tochter  Therese  des  Martin  Gruber  stand. 
Dieser  hatte,  wie  in  den  Vorjahren',  auch  im  Sommer  1893  mehrere 
Gelasse  der  geräumigen  AlmhUtte  an  den  Senner  Sebastian  Rappel 
von  Piesenhausen  vermiethet,  der  in  ihnen  Käse  aus  Milch  bereitete, 
die  er  auf  den  benachbarten  Almen  zusammen  kaufte.  Der  tüch- 
tige Rappel  war  ein  wohlhabender  Mann.  Er  hatte  einen  Theil  seines 
Vermögens  an  Schuldner  ausgeliehen,  die  er  für  sicher  hielt,  und 
pflegte  stets  eine  grössere  Baarschaft  —  1 500 — 2000  Mark  —  in  Bank- 
noten und  Gold  bei  sich  zu  tragen;  verliess  er  die  Alm  nur  für  eine 
kurze  Weile,  so  führte  er  die  Baarschaft,  in  einer  Brieftasche  und 
Börse  verwahrt,  in  der  innern  Tasche  seiner  Joppe  bei  sich.  Dieselbe 
Tasche  barg  dann  auch  sein  Notizbuch,  worin  er  die  Namen  seiner 
Dahrlehnsschuldner  und  die  Beträge  verzeichnete,  die  er  für  gekaufte 
Milch  schuldete  und  für  verkaufte  Käse  zu  fordern  hatte.  Die  selt- 
same Gewohnheit  des  Rappel,  stets  eine  grössere  Baarschaft  bei  sich 
zu  tragen,  war  dem  Bauer  Gruber,  seiner  Tochter  Therese  und  dem 
Knechte  Schmuck  bekannt. 

Während  Rappel  in  der  ganzen  Thalschaft  den  besten  Ruf  genoss, 
ging  eine  weniger  günstige  Rede  über  den  Dienstknecht  Schmuck. 
Dieser  wurde  im  Jahre  1 850  als  der  aussereheliche  Sohn  einer  Dienst- 
magd von  Oberwössen  geboren,  er  führte,  da  seine  Mutter  einen  ge- 
wissen Winterstetter  heirathete,  im  Volksraunde  den  Namen:  „Winter- 
stetter-Sepp".  Schmuck  diente  seit  der  frühesten  Jugend  bei  Bauern 
des  Achenthaies;  seit  dem  Jahre  1883  war  er  bei  dem  Bauer  Martin 
Gruber  von  Achberg  bedienstet.  Vermögenslos  und  in  Folge  eines 
Satthalses  von  einem  abstossenden  Aeussern  hatte  Schmuck  keine 
Aussicht,  durch  die  Ehe  mit  einem  verraöglichen  Mädchen  ein  eigenes 
Heim  zu  erwerben ;  es  stand  ihm  bevor,  um  einen  geringen  Lohn  die 
harte  mühselige  Arbeit  eines  Knechtes  im  Gebirge  zu  verrichten,  so- 
lange seine  Kräfte  Stand  hielten.  Wie  so  viele  seiner  Arbeitsgenossen 
suchte  auch  Schmuck  nach  der  Plage  der  sechs  Wochentage  an  den 
Sonntagen  in  den  Freuden  der  Flasche  Erholung  und  Betäubung. 
Er  trieb  sich  dann  in  den  Schänken  herum,  huldigte  diesseits  der 
Grenze  dem  Biere;  jenseits  der  Grenzpfähle  dem  Wein  und  zettelte, 
wenn  er  betrunken  war,  schlimme  Raufhändel  an.  Bei  solchem  wüsten 
Treiben  verkam  Schmuck  mehr  und  mehr.  Es  focht  ihn  nicht  an, 
dass  er  sich  durch  seinen  Wandel  um  die  Achtung  der  ordentlichen 
Leute  brachte ;  sein  Ehrgefühl  war  ebenso  abgestumpft  wie  sein  Sinn 


uigitiz  ed  by  Google 


Mord  ans  eigenem  Eutschlns»  oder  auf  Anstiften V 


309 


für  Hecht  und  Gesetz  unter  seinem  Gange  zum  Wildern  litt,  dem  er 
nachging,  wo  er  konnte.  Natürlich  bot  dem  Schmuck  der  Aufenthalt 
in  der  Martl-Alm  die  beste  Gelegenheit,  in  den  nahen  wildreichen 
Gehegen  verbotenem  Jagen  nachzugehen.  Verrath  hatte  er  nicht  zu 
fürchten;  auch  nicht  von  der  Seite  des  Rappel.  Mochte  dieser  auch 
gesetzmässig  denken  und  handeln,  so  verleugnete  er  gewiss  darin 
nicht  die  Natur  des  Gebirglers,  dass  er  für  das  Wilderertreiben  des 
Schmuck,  wo  nicht  zustimmendes  Mitgefühl,  doch  jedenfalls  blinde 
Augen  und  stumme  Zunge  hatte.  Es  fiel  daher  dem  Rappel  gewiss 
nicht  auf,  dass  Schmuck  auch  im  Sommer  1893  auf  die  Alm  Gewehre 
und  reichen  Schiessbedarf  mitbrachte ;  es  war  übrigens  in  allen  Käsern 
des  Eckthalerberges  bekannt,  dass  Schmuck  wildere. 

Am  Abende  des  5.  August  1893  —  eines  Samstags  —  äusserte 
der  Senner  Rappel  zur  Therese  Gruber  und  zu  Schmuck  die  Absicht, 
am  nächsten  Tage  nach  der  Mittagsmahlzeit  nach  Oberwössen  zu 
gehen;  er  versprach  der  Gruber,  für  sie  ein  leeres  Bierfass  an  einen 
Wirth  in  Oberwössen  zurückzubringen.  Schmuck  verliess  nach  diesem 
Gespräche  die  Alm,  ging  nach  Achberg,  brachte  die  Nacht  im  Hause 
seines  Dienstherrn  zu  und  begab  sich  am  Morgen  des  6.  August  nach 
Klobenstein;  er  verzehrte  im  Gasthause  dort  einige  Schoppen  Wein 
und  enteilte,  mit  einer  Flasche  Wein  versehen,  „weil  er  wieder  auf 
seine  Alm  zurück  und  die  Therese  Gruber  ablösen  müsse14.  Es  mag 
gegen  die  Mittagszeit  gewesen  sein,  als  Schmuck  bei  der  Donauer- 
Alm  anlangte;  er  bot  der  Almerin,  der  er  angetrunken  zu  sein  schien, 
einen  Schluck  Wein,  lehnte  aber  ein  längeres  Plaudern  ab,  „weil  er 
schauen  müsse,  dass  er  den  Senner  Rappel  noch  erwische,  damit  er 
von  dessen  Biervorrath  noch  ein  paar  Flaschen  bekomme".  Eben 
als  sich  Schmuck  anschickte,  zur  Martl-Alm  anzusteigen,  begegnete 
ihm  die  nach  Achberg  gehende  Therese  Gruber.  Schmuck  fragte  diese 
ob  Rappel  noch  auf  der  Alm  sei ;  er  sagte  auf  die  Antwort  des  Mäd- 
chens, Rappel  stehe  im  Begriffe,  die  Arbeitstracht  gegen  bessere  Kleider 
zu  vertauschen,  „dann  habe  er  Eile  auf  die  Alm  zu  kommen,  weil 
er  von  Rappel  noch  Bier  haben  wolle*  und  ging  mit  raschen  Schritten 
der  Martl-Alm  zu;  er  wird  sie  in  etwa  zehn  Minuten  erreicht  haben. 
Mittlerweile  war  schlechtes  Wetter  eingetreten;  ein  feiner  Regen  rieselte 
hernieder  und  um  die  Flanken  des  in  der  Stille  eines  Sonntagnach- 
mittags  ruhenden]. ;Eckthalerberges  krochen  Nebel,  die  dicht  genug 
waren,  Dinge  und  Vorgänge  schon  auf  kurze  Entfernung  zu  verhüllen. 

Etwa  eine  Stunde  später,  nachdem  Schmuck  von  der  Donauer- 
zur  Martl-Alm  geeilt  war,  erschien  er  wieder  bei  der  ersteren,  sagte 
zu  deren  Sennerin  „er  habe  auf  der  Martl-Alm  etwas  gegessen  und 

Archir  für  Kriminalanthropologie.  XI.  21 


Digitized  by  Google 


310  Mord  aus  eigenem  Entechlu&s  oder  auf  Anstiften? 


Zeitung  gelesen;  es  freue  ihn  nicht,  droben  allein  zu  sein,  er  sei 
schläfrig  und  möchte  sich  aufs  Ileu  legen",  und  bat,  man  möge  ihn 
wecken,  wenn  die  Therese  Gruber  zurückkomme.  Der  Umstand,  dass 
Schmuck  im  Heu  der  Donauer  Alm  schlafen  wollte,  fiel  der  Sennerin 
dieser  Alm  deshalb  auf,  weil  Schmuck  in  der  geräumigeren  Marti- 
Alm  ein  besseres  Lager  gefunden  hätte.  Um  drei  Uhr  Nachmittag 
kam,  von  Achberg  zurückkehrend.  Therese  Gruber  zur  Donauer- Alm; 
sie  verliess  diese  in  Begleitung  des  Schmuck,  der  auf  die  Frage,  ob 
er  den  Rappel  noch  getroffen  habe,  erwiderte:  „nein,  er  war  nicht 
mehr  droben".  Im  weiteren  Verlaufe  des  Nachmittags  erhielt  die 
Martl-Alm,  auf  der  Schmuck  mit  der  Gruber  schon  längst  wieder  ein- 
getroffen war,  den  Besuch  ihres  Eigentümers,  des  Bauers  Gruber; 
dieser  entfernte  sich  bald  wieder,  nachdem  er  sein  Vieh  beschaut  hatte. 

Als  der  Abend  vorrückte  und  der  sonst  so  pünktliche  Rappel 
noch  nicht  zurückgekehrt  war,  äusserte  Therese  Gruber  lebhafte  Be- 
sorgnisse um  ihn;  sie  erinnerte  sich  daran,  dass  Rappel  früher  ein- 
mal auf  dem  Wege  von  Oberwössen  zur  Alm  von  einem  Krampf 
anfalle  heimgesucht,  zu  Boden  gestürzt  und  eingeschlafen  war,  und 
fürchtete,  es  möge  sich  dieses  Ereigniss  wiederholt  haben.  Schmuck 
suchte  die  Angst  der  Gruber  zu  beschwichtigen  und  meinte,  Rappel 
sei  eben  von  Kameraden  beim  Trünke  zurückgehalten  worden.  Nachts 
zehn  Uhr  stieg  Therese  Gruber  zur  Donauer-Alm  hinab,  um  deren 
Sennerin  bei  dem  Abbinden  eines  Kalbes  zu  helfen;  Sei  imUCK  SCDlOSS 
sich  ihr  an,  obschon  sie  ihm  bedeutete :  „sie  brauche  ihn  nicht,  er 
solle  auf  der  Alm  bleiben"  und  brachte  die  ganze  Nacht  im  Heulager 
der  Donauer  Alm  zu.  Anderen  Morgens  ging  Schmuck,  angeblich 
um  sich  an  einem  Wallfahrerznge  nach  Klobenstein  zu  betheiligen, 
gegen  Achberg;  er  folgte  aber  nicht  der  zu  einer  frommen  Uebung 
versammelten  Schaar,  sondern  ging  für  sich  nach  Klobenstein,  trank 
in  mehreren  dortigen  Schänken  Wein  und  traf  erst  am  späten  Nach- 
mittag auf  der  Martl-Alm  ein.  Bei  dieser  war  einige  Stunden  vorher 
der  Bauer  Martin  Gniber  erschienen.  Er  ging  nach  Oberwössen, 
„um  über  Rappel  Erkundigungen  einzuziehen",  kehrte,  als  sie  erfolg- 
los waren,  zur  Alm  zurück  und  äusserte  die  Absicht,  auf  die  Suche 
nach  Rappel  zu  gehen ;  er  unterliess  es,  den  Schmuck  auf  die  Suche 
mitzunehmen,  beauftragte  ihn  vielmehr,  in  der  Nähe  der  Almhütte 
Gras  zu  mähen.  Schmuck  begann  die  Arbeit,  stellte  sie  aber  bald 
wieder  ein,  „weil  ihm  so  schlecht  und  er  krank  sei",  und  suchte  die 
Liegestatt  in  der  Almhütte  auf.  Gruber  wurde  später  einmal  gefragt, 
warum  er  den  Schmuck  nicht  auf  die  Suche  nach  Rappel  mitnahm; 
er  erwiderte,  „weil  er  gefürchtet  habe,  dass  der  in  steter  Geldnotb 


uigitiz  ed  by  Google 


Mord  ans  eigenem  Entschluß  oder  auf  Anstiften? 


311 


befindliche  Knecht,  wenn  er  Rappelt's  Leiche  fände,  in  die  Versuchung 
kommen  könnte,  dem  Rappel  seine  ßaarschaft  abzunehmen".  Nach 
dieser  Erwiderung  scheint  Gruber  schon  am  Abende  des  7.  August 
es  für  wahrscheinlich  gehalten  zu  haben,  dass  dem  Rappel,  sei  es 
auf  dem  Wege  nach  Oberwössen,  sei  es  auf  der  Heimkehr,  ein  Unfall 
zustiess.  Es  wäre  daher  vielleicht  am  nächsten  gelegen,  dass  Gruber, 
den  die  Marti-  und  Parsberg-Alm  verbindenden  Steig  und  dessen  Um- 
gebung absuchte;  er  unterliess  dies  und  durchstreifte  das  Gehänge 
um  den  sogenannten  Schlierbachgraben.  Dieser  entspringt  östlich  der 
Martl-Aim;  er  ist  eine  von  den  Wildwassern  in  den  Bergleib  gerissene 
Hanse,  die  jäh  abschüssig  zu  Thal  führt  Gruber  hätte  sich  sagen 
können,  dass  Rappel  weder  zum  Wege  nach  Oberwössen  noch  zur 
Heimkehr  das  Steingerölle  des  gachen  Grabens  gewählt  haben  werde; 
sein  Suchen  blieb  ohne  Erfolg.  Als  gegen  den  Abend  zu  Gruber  die 
Alm  verlassen  hatte,  forderte  seine  Tochter  den  Schmuck  auf,  doch 
auch  nach  dem  Senner  zu  suchen.  Schmuck  machte  sich  zögernd 
auf  den  Weg;  auch  er  schritt  dem  Schlierbachgraben  zu  und  auch 
er  fand  dort  nicht,  was  er  zu  suchen  vorgab.  Im  weiteren  Verlaufe 
des  Abends  fragte  die  Gruber  den  immer  stiller  und  einsilbiger  ge- 
wordenen Schmuck,  ob  er  denn  Tags  zuvor  den  Rappel  gar  nicht 
mehr  gesehen  habe;  er  antwortete:  nja,  der  Senner  ist  gerade  von 
der  Alm  weggegangen,  als  ich  zur  Alm  kam,  er  rief  mir  zu:  ,Du 
weisst  schon,  wo  der  Schlüssel  ist'. 44  Diese  Antwort  stand  im  Wider- 
spruch mit  der,  die  Schmuck  am  Tage  vorher  der  Gruber  bei  dem 
gemeinsamen  Aufstiege  zur  Marti- Alm  gab;  er  sagte  damals  auf  die 
Frage  der  Gruber,  ob  er  den  Rappel  nicht  getroffen  habe,  „nein,  er 
war  nicht  mehr  da11. 

Die  Nachricht,  dass  der  Senner  Rappel  vermisst  werde,  verbreitete 
sich  rasch  im  Achenthaie.  Am  Vormittage  des  8.  August  1893  erschienen 
die  zwei  Brüder,  Bekannte  und  Freunde  des  Rappel  auf  der  Martl- 
Alm,  um  eine  grössere  Streife  zu  halten;  sie  hatten  den  Weg  über 
Achberg  her  genommen.  Auch  der  Bauer  Gruber  war  wieder  zur 
Stelle.  Er  hiess  abermals  den  Schmuck,  die  Mäharbeit  bei  der  Alm- 
hütte fortzusetzen  und  machte  sich  dann  mit  mehreren  lauten  auf 
die  Suche;  er  mühte  sich  hierbei  abermals  an  den  Gängen  um  den 
Schlierbachgraben  ab.  Andere  Aelplcr  gingen  den  die  Marti-  und 
Parsberg- Alm  verbindenden  Steig  ab.  Unter  ihnen  war  ein  Dienst- 
knecht Grabens,  Namens  Nies,  der  auf  die  Suche  den  von  Rappel 
öfter  gefütterten  Hund  der  Donauer- Alm  mitnahm.  Nies  kam,  den 
Weg  verfolgend,  bis  in  den  lichten  Buchenwald.  Als  er  sich  dem 
Zaune  näherte,  der  als  Grenze  den  Wald  durchzieht,  machte  der  Hund 

21* 


312 


Mord  aus  eigenem  Entscblues  oder  auf  An*tifteu? 


einen  Seitensprung.  Nies  ging  dem  Tbiere  nach  und  erblickte  jen- 
seits des  Zaunes,  drei  Meter  von  diesem  entfernt,  die  Leiche  des  Rappel. 
Sie  lag  blutüberströmt  gegen  den  abfallenden  Bergabhang,  die  Füsse 
ganz  nahe  einem  verwitterten  Baumstumpfe,  der  ihr  weiteres  Abrollen 
aufzuhalten  schien.  Um  die  Leiche  herum  lagen  der  Hut,  die  Joppe 
und  der  Regenschirm  des  Verlebten.  In  der  Nähe  des  Kopfes  der 
Leiche  steckte  in  einem  Gebüsche  Rappels  blutbefleckter  Rucksack, 
mit  dem  leeren  Bierfasse,  das  nach  Oberwössen  getragen  werden 
sollte.  Der  Oberkörper  der  Leiche  war  nur  mehr  mit  Hemd  und 
Weste  bekleidet;  beide  Stücke  waren  gleich  der  abseits  liegenden 
Joppe  blutgetränkt.  Die  Taschen  der  Hosen  waren  nach  aussen  ge- 
stülpt und  leer.  In  der  inneren  Tasche  der  Joppe  steckte  nur  ein 
Notizbuch,  das  einen  Kalender  für  das  Jahr  1893  enthielt;  es  fehlten 
aus  der  Tasche  Rappel's  Geldbörse  und  Brieftasche.  Der  Tode  hatte 
noch  die  Fingerringe  und  eine  Uhr;  es  war  klar,  dass  derjenige,  der 
ihn  beraubte,  seinen  werth volleren  Besitz  zu  finden  gewusst  hat 
Schnell  sammelte  sich  Volk  um  die  gefundene  Leiche ;  auch  Schmuck 
kam  von  der  Alm  herbei.  Er  sagte,  als  er  beim  Todten  war:  „schau, 
schau,  da  liegt  er  jetzt"  und  fragte  dann  seinen  Dienstherrn,  ob  er 
nicht  vielleicht  „eine  Truhe"  (einen  Sarg)  bestellen  solle.  Der  Dienst- 
herr beauftragte  ihn,  aus  Oberwössen  einen  Sarg  herbeizuschaffen; 
Schmuck  machte  sich  unverzüglich  auf  den  Weg.  Nachdem  Schmuck 
den  Sarg  bestellt  hatte,  besuchte  er  das  Gasthaus  in  Oberwössen. 
Der  Wirth  und  mehrere  Gäste  bestürmten  den  Schmuck  mit  Fragen 
über  das  Ende  des  Rappel;  der  anwesende  Bürgermeister  des  Ortes 
fasste  den  Schmuck  scharf  in's  Auge  und  sagte  zu  ihm:  „Du  bist, 
scheint  es,  der  letzte  Mensch  gewesen,  der  den  Rappel  gesehen  hat, 
der  kommt  noch  gewiss  auf,  der  ihn  umbrachte;  es  giebt  noch  eine 
Gerechtigkeit."  Schmuck  erwiderte  nichts  auf  diese  ernsten  Worte; 
er  hatte,  als  ihm  ein  anderer  Gast  in  einer  Mischung  von  Ernst  und 
Scherz  sagte:  »Sepp,  am  Ende  hast  Du  ihn  umgebracht4',  nur  eine 
verlegene,  nichtssagende  Antwort  Bald  nach  diesen  Reden  verliess 
Schmuck  die  Wirtschaft;  erbelud  sich  mit  dem  für  Rappel  bestimmten 
Sarg  und  ging  bergan.  Erinnerte  sich  Schmuck  der  Worte,  die  im 
Wirthshause  gefallen  waren,  so  wäre  es  nicht  zu  verwundern  gewesen, 
wenn  unter  seiner  Traglast  vielleicht  seine  Nerven  mehr  als  seine 
sehnigen  Anne  litten.  Schmuck  war  am  Morgen  des  9.  August  auch 
zugegen,  als  die  laiche  des  Rappel  in  den  Sarg  gelegt  wurde.  Die 
Brüder  des  Verstorbenen  beobachteten,  dass  dem  Schmuck  „  die  Hals- 
adern so  stark  schlugen,  als  wollten  sie  springen"  und  dass  er  am 
ganzen  Leibe  zitterte.    „Armselig  dreinschauend"  folgte  Schmuck  dem 


Digitized  by  CjOOQle 


Mord  aus  eigenem  Entachluss  oder  auf  Anstiften? 


313 


Volke,  das  dem  in  den  Sarg  gebetteten  Senner  nach  Unterwössen 
hinaus  begleitete.  In  diesem  Orte  wurde  Schmuck  vom  Richter  als 
der  Ermordung  und  Beraubung  des  Rappel  verdächtig  für  verhaftet 
erklärt;  er  äusserte,  er  sei  unschuldig,  obwohl  mancher  Verdacht  gegen 
iun  spreche,  seine  Unschuld  werde  zu  Tage  kommen  und  er  wollte 
sich  vorerst  gegen  die  Festnahme  nicht  beschweren. 

Die  Leiche  des  Rappel  wurde  von  den  amtlichen  Aerzten  be- 
sichtigt und  geöffnet.  Sie  zeigte  drei  von  einem  Schuss  herrührende 
Verletzungen,  nämlich: 

1.  eine  erste  und  grosste,  im  unteren  Winkel  des  linken  Schul- 
terblattes, 

2.  ihr  gegenüber,  etwas  tiefer,  eine  zweite  unterhalb  der  rechten 
Achselhöhle, 

3.  dieser  gegenüber  eine  dritte  an  der  Innenseite  des  rechten 
Oberarmes. 

Aus  dem  unteren  Ende  des  rechten  Oberarmes  wurde  eine  runde 
Kleikugel  von  14  mm  zu  Tage  gefördert  Die  Aerzte  gaben  das  Gut- 
achten ab,  dass  durch  einen  auf  Rappel  abgefeuerten  Schuss,  dessen 
Richtung  von  links  oben  aussen  nach  rechts  unten  ging,  die  Milz,  die 
linke  Lunge,  die  Leber  und  die  rechte  Niere  des  Getroffenen  zer- 
rissen und  dessen  Tod  durch  Verblutung  verursacht  wurde.  Es  ge- 
lang den  Nachforschungen  der  Beamten  des  Polizei-  und  Sicherheits- 
dienstes nicht,  bei  Schmuck  auch  nur  einen  Pfennig  der  B aarschaft 
zu  finden,  die  Rappel  ohne  Zweifel  bei  sich  trug,  als  der  Tod  ihn 
ereilte;  diese  Beamten  fanden  aber  bei  der  Durchsuchung  der  Martl- 
Alm,  theilweise  mit  einer  dichten  Heuschicht  bedeckt,  zwei  Gewehre 
und  Scbiessfx<Tiithe  von  mancherlei  Art  Von  den  Gewehren  war  eines 
ein  Vorderlader,  das  andere  ein  Hinterlader  nach  dem  System  des 
österreichischen  Militärgewehrs  Wänzl.  Die  aus  dem  unteren  Ende 
des  rechten  Oberarmes  des  Rappel  herausgeschnittene  Bleikugel  von 
1 4  mm  wurde  vom  Untersuchungsrichter  einem  Büchsenmacher  vor- 
gelegt, der  in  seinem  Gewerbe  sehr  tüchtig,  ein  erfahrener  Jäger  und 
eine  Scheibenschütze  ersten  Ranges  ist  Der  Fachman  wies  nach, 
dass  die  ihm  vorgelegte  Kugel  die  vier  gleichen  Züge  zeigte,  die 
dem  Lauf  eines  Wänzl-Gewehrs  eigenthümlich  sind;  er  feuerte  aus 
dem  auf  der  Martl-Alm  gefundenen  Hinterlader  eine  der  daselbst  ge- 
fundenen Patronen  ab,  und  die  Kugel  auch  dieses  Schusses  zeigte  an 
der  Aussenseite  genau  dieselben  Spuren,  die  an  der  aus  dem  Ober- 
arme des  Rappel  geschnittenen  Kugel  festzustellen  waren.  Der 
Büchsenmacher  kam  zu  dem  Gutachten,  es  könne  zwar  nicht  bewiesen 
werden,  dass  die  aus  der  Leiche  entfernte  Kugel  gerade  aus  dem 


Digitized  by  Google 


314 


Mord  aus  eigenem  Entechlui»  oder  auf  Anstiften  ? 


auf  der  Alm  gefundenen  Hinterlader  abgefeuert  wurde,  es  sei  aber 
für  zweifellos  zu  halten,  dass  diese  Kugel  aus  einem  Hinterlader 
nach  dem  System  Wänzl  abgefeuert  wurde.  Die  Untersuchung 
führte  zu  dem  unanfechtbaren  Ergebnisse,  dass  der  auf  der  Martl-AIm 
gefundene  Hinterlader  dem  Schmuck  gehörte.  Dieser  kam  Ende  des 
Jahres  1892  zu  dem  Büchenmacher  Mühlberger  von  Klobenstein,  der 
ihn  seit  langer  Zeit  als  „den  Winteretetter-Sepp"  kannte,  tbeilte  ihm 
mit,  dass  für  ihn  beim  Wirth  in  Kossen  ein  Hinterlader  hege  und  be- 
auftragte ihn,  den  Hinterlader  abzuholen,  zu  kürzen  und  zu  einem 
Abscbraubgewehr  umzuändern.  Mühlberger  holte  den  Hinterlader 
beim  Wirth  in  Kossen,  dem  er  von  einem  Schwager  des  Schmuck 
übergeben  worden  war,  ab,  kürzte  ihn  und  änderte  ihn  zu  einem  Ab- 
schraubgewehr um  ;  er  bändigte  dieses  am  8.  Januar  1893  dem  Schmuck 
ein  und  schrieb  in  sein  Geschäftsbuch:  „8.  Januar  1893.  Winterstetter- 
Sepp  Wänzl  Stutzen  bezahlt  10  M.T  Rest  3  M."  Obwohl  Mühlberger 
diese  Thatsachen  auf  seinen  Eid  als  richtig  bestätigte  und  betheuerte, 
der  auf  der  Alm  gefundene  Hinterlader  sei  der  von  ihm  für  Schmuck 
umgeänderte  Wänzl-Stutzen  und  er  habe  ausser  diesem  ein  anderes 
Gewehr  nach  dem  Systeme  Wänzl  nicht  in  Arbeit  gehabt,  leugnete 
Schmuck  diese  Thatsachen  rundweg  ab.  Erst  als  ihm  Mühlberger 
gegenübergestellt  wurde  und  auf  seinen  Behauptungen  bebarrte,  äusserte 
Schmuck :  „Jetzt  erinnere  ich  mich.  Ein  mir  fremder  Mann,  den  ich 
öfter  auf  dem  Wege  nach  Kossen  begegnete,  ersuchte  mich,  für  ihn 
einen  Wänzlhinterlader,  den  er  mir  gab,  zu  einem  Abschraubgewehr 
umändern  zu  lassen.  Ich  entsprach  dem  Ersuchen  und  gab  den  von 
Mühlberger  umgearbeiteten  Stutzen  dem  Fremden,  mit  dem  ich  auf 
der  Moosgruber-Alm  zusammentraf;  es  lag  damals  noch  Schnee*. 
Diese  Erzählung  des  Schmuck  verdient  keinen  Glauben;  sie  ist  ein 
Erzeugniss  der  Verlegenheit,  in  die  er  durch  die  Wucht  der  Aussage 
des  Mühlberger  gerieth.  Nur  zu  erwähnen  ist  und  nicht  widerlegt  zu 
werden  braucht  die  weitere  Behauptung  des  Schmuck,  dass  die  auf- 
gefundenen Gewehre  und  das  Schiessgeräthe  erst  nach  der  Einleitung 
der  Untersuchung  auf  die  Alm  eingeschmuggelt  worden  seien,  um 
ihn  zu  belasten  und  zu  verderben.  Freilich  war  dem  Schmuck 
diese  Art  der  Verteidigung  aufgedrungen,  weil  er  leugnete  —  und 
noch  heute  leugnet,  den  Rappel  getödtet  und  beraubt  zu  haben. 

Schmuck  wurde  vor  die  Geschworenen  gestellt,  weil  er  verdächtig 
war,  vorsätzlich  den  Sebastian  Rappel  getödtet,  die  Tödtung  mit  Ueber- 
legung  ausgeführt  und  dem  Rappel  mit  Gewalt  gegen  ihn  Sachen  in 
der  Absicht  rechtswidriger  Zueignung  weggenommen  zu  haben  (§§211, 
73,  249,  251  des  StGB.).   Die  Geschworenen  hielten  den  Schmuck 


Digitized  by  Google 


Mord  au»  eigenem  Entschlusa  oder  auf  Anatifteo?  315 


für  überführt,  die  ihm  zur  I^ast  gelegten  strafbaren  Handlungen  be- 
gangen zu  haben.  Das  Gericht  sprach  gegen  ihn  die  Todesstrafe  aus. 
Das  Urtheil  wurde  rechtskräftig.  Bei  den  durch  §  485  der  Straf- 
prozessordnung veranlassten  Prüfung  der  gesammten  Aktenlage  wurde 
Folgendes  erwogen: 
I.  Schmuck  wurde  mit  Recht  wegen  Raubmords  verurtheilt. 

1.  Sebastian  Rappel  ist,  als  er  auf  dem  Wege  nach  Oberwössen 
begriffen  war,  an  einer  Stelle  getödtet  worden,  die  von  der  Martl-Alm 
aus  in  10  Minuten  erreicht  werden  kann.  Die  Kugel,  die  ihn  tödtlicb 
traf,  wurde  aus  einem  Gewehr  gejagt,  das  nach  dem  Systeme  Wänzl 
hergestellt  ist.  Ein  solches  Gewehr  mit  der  dazu  gehörigen  Munition 
wurde  auf  der  Martl-Alm  gefunden.  Schmuck  besass  seit  dem 
>s  Januar  1893  einen  Wänzlhinterlader,  der  zu  einem  Abschraub- 
gewehr umgeändert  war. 

2.  Die  Tödtung  des  Rappel  erfolgte  kurze  Zeit,  nachdem  er  die 
Martl-Alm  verlassen  hatte.  Schmuck  erreichte  diese  Alm  zu  einer  Zeit, 
zu  der  sich  Rappel  entweder  zum  Gehen  anschickte  oder  nur  eine 
geringe  Strecke  von  den  Hütten  der  Alm  entfernt  war.  Schmuck 
hatte  als  Wilderer  Gewehr  und  Schiessbedarf  stets  in  einer  nahen 
Bereitschaft  gegen  Wild,  das  vom  Kamme  des  Berges  zu  den  Alm- 
gründen herabäste;  er  konnte  sich  damals  rasch  mit  der  Waffe  ver- 
sehen, durch  die  er  das  Leben  des  Rappel  zu  vernichten  vorhatte. 

3.  Der  in  den  Berghang  eingeschnittene  Weg  theilt  den  Hang  in 
eine  ansteigende  und  eine  abfallende  Lehne.  Rappel  hatte  beim  Gange 
zur  Parsberg-Alm  die  ansteigende  Lehne  zur  linken  Seite.  Die  tödt- 
liche  Kugel  drang  von  links  und  von  oben  in  den  Körper  des  Rappel 
ein ;  sie  wurde  von  einem  Schützen  abgefeuert,  dessen  Standplatz  links 
und  höher  war.  Es  ist  nicht  festzustellen,  ob  Schmuck  diesen  Platz 
erreichte,  ohne  von  Rappel  gesehen  zu  werden,  oder  ob  er  ihm  vor 
den  Augen  des  Rappel  zuschritt.  Da  es  dem  Schmuck  vom  Wildern 
her  zur  zweiten  Natur  geworden  sein  dürfte,  sich  raubtbierartig  an 
seine  Opfer  heranzuschleichen,  so  ist  es  möglich,  dass  er  —  vielleicht 
vom  dunstigen  Wetter  begünstigt  —  den  Standplatz  gewann,  ohne 
dass  Rappel  seine  Nähe  ahnte.  Es  ist  aber  auch  für  möglich  zu 
halten,  dass  Schmuck  vor  den  Blicken  des  Senners  der  Höhe  zustrebte. 
Rappel  hegte  gegen  den  Almgenossen,  mit  dem  er  bisher  ohne  Groll 
und  Streit  unter  einem  Dache  lebte,  nicht  den  Verdacht  einer  ihm 
feindseligen  Gesinnung;  es  hätte  ihn  auch  der  Umstand  nicht  beun- 
ruhigt, wenn  er  gesehen  hätte,  dass  Schmuck  ungescheut  eine  Schuss- 
waffe trug,  weil  er  sich  denken  konnte,  Schmuck  wolle  unter  dem 
Schutze  der  sonntäglichen  Stille  sich  dem  Waidwerke  hingeben. 


Digitized  by  Google 


316 


Mord  au»  eigenem  Entschiusa  oder  auf  Anstiften? 


4.  Rappel  wurde  von  der  Kugel  getroffen,  kaum  dass  er  über 
den  Grenzzaun  geklettert  und  in's  Waidegebiet  der  Parsberg- Alm  ge- 
langt war;  er  bauchte  das  Leben,  das  er  augenscheinlich  von  keiner 
Seite  her  für  bedroht  gehalten  hatte,  an  der  Stelle  aus,  an  die  ihm 
eine  zielsichere  Hand  das  verderbliche  Geschoss  nachsandte.  Seine 
Ermordung  war  das  Werk  weniger  Secunden.  Bäsch  war  sein  Mörder 
bei  der  Leiche.  Die  Beraubung  war  durch  einen  schnellen  Griff  in 
die  Taschen  des  Todten  möglich;  der  Räuber  brauchte  indessen  sich 
nicht  gar  zu  sehr  zu  beeilen,  weil  er  von  dem  Platze  der  Lage  der 
Leiche  die  Gegend  genügend  übersah.  Schmuck  konnte  in  einer  ver- 
hältnissmässig  kurzen  Zeit  auf  der  Martl-Alm  wieder  eingetroffen  sein. 
Er  erschien  1  Stunde,  nachdem  er  von  der  Donauer-  zur  Martl-Alm 
geeilt  war,  auf  der  ersteren  Alm  wieder.  Von  dieser  Stunde  an,  die 
für  das  Leben  des  Rappel  so  verhängnissvoll  gewesen  war,  zeigte 
Schmuck  die  Unlust,  allein  auf  der  Martl-Alm  zu  bleiben,  zwang  ihn 
die  Unruhe,  die  Nacht  ferne  von  dieser  Alm  zuzubringen,  irrte  er 
umher  und  begannen  heftige  Stürme  seine  Brust  zu  durchtoben;  er 
konnte  von  da  an  bis  zu  seiner  Verhaftung  es  seinen  Muskeln  und 
Mienen  nicht  verwehren,  dass  sie  das  nach  Aussen  verriethen,  was 
sein  Inneres  bewegte.  Wohl  nur  zur  Beschwichtigung  des  schon  leise 
umgehenden  Verdachts  trotzte  sich  Schmuck  die  Kraft  ab,  den  für 
die  Leiche  des  Rappel  bestimmten  Sarg  herbeizuschleppen. 

(5.  Erwähnung  nebensächlicher  Anzeichen  wider  Schmuck  und 
Erwägungen,  die  dafür  sprechen,  dass  er  die  Tödtung  mit  Ueberlegung 
ausführte.) 

II.  Wenn  auch  für  erwiesen  zu  halten  ist,  dass  Schmuck  den 
Rappel  tödtete  und  beraubte,  so  liegt  doch  ein  Dunkel  über  der  Frage7 
ob  er  aus  eigenem  Antrieb  und  Entschluss  handelte  oder  ob  ein  anderer 
ihn  zur  Begehung  der  strafbaren  Handlungen  anstiftete.  Der  Ver- 
teidiger stellte  in  der  Hauptverhandlung  die  von  Schmuck  selbst  nie 
gewagte  Behauptung  auf,  sein  Schützling  habe  auf  Anstiften  des 
Bauers  Martin  Gruber  von  Achberg  gehandelt  Die  nähere  Würdi- 
gung der  Behauptung  konnte  in  dem  Processabschnitt,  in  dem  sie 
erstmals  auftauchte,  unterbleiben,  weil  sie  für  die  Frage  der  Verant- 
wortlichkeit des  Schmuck  gegenüber  dem  Gesetz  und  für  die  Bemessung 
der  Strafe  im  Hinblick  auf  die  bestimmte  Strafdrohung  des  §  211  des 
Strafgesetzbuchs  nicht  in  Betracht  kam.  Im  jetzigen  Abschnitte  des 
Verfahrens  aber  ist  die  Schuld  Verantwortlichkeit  des  Schmuck  nach 
allen  Seiten  zu  prüfen;  es  niuss  daher  versucht  werden,  seinen  Hand- 
lungen thunlichst  bis  zu  den  ersten  Anfängen  nachzugehen. 

1.  Die  wirtschaftliche  Lage  des  Schmuck  war  ungünstig.  So- 


Digitized  by  Google 


Mord  aus  eigenem  Entschluß»  oder  auf  Anstiften?  317 

lange  er  in  der  Vollkraft  der  Jahre  war,  reichte  der  vom  Dienstherrn 
bezogene  Geldlohn  und  der  Erlös,  den  er  für  ein  erwildertes,  zu  einem 
Hehler  verschlepptes  Stück  erzielte,  knapp  dazu  aus,  dass  er  in  die 
Einförmigkeit  seines  Lebens  an  den  Werktagen  sonntäglich  den  gleissen- 
den Schein  der  Freuden  des  Alkohols  werfen  konnte;  es  drohte  aber 
dem  Schmuck  von  der  Zeit  an,  da  die  Kraft  seiner  Arme  schwand 
das  schmale  Brod  des  Armenhauses.  Erwog  er  die  am  Ende  noch 
erträgliche  Gegenwart  und  die  trübere  Zukunft,  so  mochte  allerdings 
der  Gedanke  verlockend  wirken,  dass  er  sich  auf  Kosten  des  Rappel 
seine  Lage  erheblich  und  für  eine  geraume  Zeit  verbessern  konnte. 
Freilich  konnte  Schmuck  die  Gefahren  nicht  verhehlen,  die  ihm  drohten, 
wenn  er  sich  mit  dem  Gelde  des  Rappel  bereicherte.  Jedes  Goldstück, 
das  aus  seiner  sonst  so  armen  Hand  gekommen  wäre,  hätte  ihn  ver- 
rathen;  er  konnte  aber  auch  daran  nicht  denken,  dass  er  die  von 
Rappel  gewonnene  Beute  ausserhalb  des  Thaies  ungestört  hätte  ge- 
messen können.  Für  ihn  waren  Uebersee  und  Kossen  die  Wendekreise 
der  ihm  vertrauten  Welt;  er  hätte  über  sie  hinaus  den  unbeholfenen 
Fuss  in  ein  fremdes  unverstandenes  Land  gesetzt  Schmuck  war  klug 
genug,  solches  zu  erwägen;  es  ist  wahrscheinlich,  dass  er  bei  den 
Erwägungen  des  Für  und  Wider  es  vorzog,  in  der  bisherigen  Armuth 
weiter  zu  leben  und  von  einem  Unternehmen  zu  lassen,  das  nicht 
ohne  Gefahr  war,  wenn  er  es  auf  alleinige  Rechnung  wagte. 

2.  Der  Bauer  Martin  Gruber  behauptete  sich  nur  mit  Mühe  auf 
seinem  stark  verschuldeten  Anwesen  in  Achberg.  Dachte  er  über 
seine  wirthschaftliche  Lage  nach,  so  war  es  nicht  unmöglich,  dass 
ihn  der  Gedanke  durchfuhr,  es  wäre  ihm  geholfen,  wenn  er  das  Geld 
des  Rappel  hätte.  Gab  Gruber  diesem  Gedanken  Raum,  so  thäte  man 
ihm  vielleicht  nicht  unrecht,  wenn  man  annähme,  dass  er  an  ein 
gewaltsames  Vorgehen  gegen  Rappel  dachte ;  Gruber  war  keineswegs 
der  jedem  schlimmen  Denken  und  Handeln  abholde  Mann ,  als  der 
er  lange  Zeit  hindurch  galt.  Es  ist  nach  den  Ergebnissen  des  Straf- 
verfahrens gegen  Schmuck  gewiss,  dasB  dieser  und  Gruber  seit  Jahren 
gemeinschaftlich  und  in  der  verwegensten  Weise  wilderten ;  sie  gingen 
hierbei  mit  einer  solchen  Löst  vor,  dass  nicht  einmal  der  Argwohn 
der  Forstbeamten  rege  wurde.  Gemeinsames  Wildern  ist  gemeinsames 
Wagen.  Es  verkettet  die  Wagenden  und  reisst  sie  um  so  tiefer  in 
die  Verschwörung  und  den  Trotz  gegen  die  Rechtsordnung  hinein, 
je  länger  und  erfolgreicher  sie  die  Wildbahn  begehen.  Wilderer 
achten  um  des  kleinen  Vortbeils  willen,  den  ein  erlegtes  Thier  bringt, 
das  eigene  oft  bedrohte  Leben  gering;  es  gilt  ihnen  noch  weniger 
das  Leben  eines  Anderen,  zumal  wenn  es  mit  der  Aussicht  auf  eine 


Digitized  by  Google 


318 


Moni  aus  eigenem  Entschiusa  oder  auf  Anstiften  1 


reiche  Beute  aus  einem  heimlichen  Hinterhalte  sicher  und  rasch  aus- 
gelöscht werden  kann.  Ilält  man  es  für  wahrscheinlich,  dass  auch 
Schmuck  und  Gruner  der  entsittlichenden  Wirkung  des  Wilderns  ver- 
fielen, so  dürfte  die  Unterstellung  nicht  schlechthin  zurückzuweisen 
sein,  die  es  für  möglich  hält,  dass  sie  den  —  sei  es  vom  einen,  sei 
es  vom  andern  hingeworfenen  —  Gedanken  einer  blutigen  Gewalt- 
that  gegen  Kappel  nicht  sofort  von  sich  stiessen,  sondern  der  Be- 
sprechung nicht  für  unwerth  erachteten.  Man  könnte  sich  von  der 
Annahme  dieser  Möglichkeit  aus  vorstellen,  dass  Schmuck  und  Gruber 
das  etwa  mahnende  Gewissen  schnell  zum  Schweigen  brachten,  die 
Vortheile  erwogen,  die  das  Gelingen  der  That  versprach,  die  verhält- 
nissmässig  geringen  Schwierigkeiten,  die  der  Ausführung  entgegen- 
standen, und  endlich  den  Umstand  in  Rechnung  zogen,  das  keiner 
den  Verrath  des  andern  zu  befürchten  hatte.  Stellt  man  sich  solche 
Gedankengänge  bei  Schmuck  und  Gruber  als  möglich  vor,  so  kann 
man  zur  weiteren  Annahme  gelangen,  dass  der  anfänglich  schüchtern 
aufgetretene  Gedanke  nach  und  nach  eine  festere  Gestalt  gewann  und 
schliesslich  von  den  geldlüsternen  Sinnen  des  Herrn  und  des  Knechtes 
so  Gewalt  ergriff,  dass  die  Ausführung  beschlossen  wurde.  Waren 
—  immer  von  der  bezeichneten  Unterstellung  aus  —  Schmuck  und 
Gruber  im  Einverständnisse  so  weit  gediehen,  dass  das  Schicksal  des 
Rappel  entschieden  war  und  sie  zur  Vertheilung  der  Rollen  geben 
konnte,  so  wäre  es  nicht  ferne  gelegen,  dass  dem  Gewehre  des 
Schmuck  die  Aufgabe  der  Vollstreckung  der  Entscheidung  zufiel  und 
Gruber  sich  gleichsam  die  geschäftliche  Abwicklung  des  verbreche- 
rischen Unternehmens  zutheilte.  Es  wäre  in  dieser  letzteren  Beziehung 
nicht  ausserhalb  des  Bereichs  des  Wahrscheinlichen,  wenn  man  an- 
nähme, Gruber  habe  dem  Schmuck  die  sichere  Verwahrung  seines 
Beuteantheils  mit  dem  Hinweise  darauf  versprochen,  dass  aus  seiner 
Hand  das  Geld  und  die  Banknoten  des  Rappel  unauffällig  nach  und 
nach  in  den  Verkehr  abfliessen  würden  und  Schmuck  habe  darauf 
gerechnet,  Gruber  werde  ihm  künftig  zu  dem  offen  entrichteten  Geld- 
lohn manche  klingende  Zubusse  heimlich  in  die  Hand  drücken  und 
ihn  Zeitlebens  auf  dem  Anwesen  mitkommen  lassen. 

3.  Rappel  äusserte  am  Abend  des  5.  August  vor  Schmuck  die 
Absicht,  am  andern  Tage  nach  Oberwössen  zu  gehen.  Schmuck 
brachte  die  Nacht  zum  6.  August  in  Achberg  zu.  Es  ist  aus  dem 
vorliegenden  Aktenmateriale  nicht  zu  entnehmen,  ob  Schmuck  etwa 
zur  Vorfeier  der  Sonntage  auch  andere  Samstag-Nächte  ausserhalb 
der  Martl-Alm  und  in  Achberg  zubrachte,  oder  ob  das,  was  er  in  der 
Nacht  zum  6.  August  that,  gegen  seine  Gewohnheit  war.  Wäre 


Digitized  by  Googl 


Mord 


eigenem  Kntschlaas  oder  auf  Anstiften? 


319 


letzteres  festzustellen,  so  wäre  die  Deutung  möglich,  dass  Schmuck 
mit  einem  Andern,  einem  Mitverschworenen,  eine  letzte,  entscheidende 
Besprechung  pflog. 

4.  Der  Bauer  Gruber  fand  sich  am  Nachmittage  des  6.  August 
auf  der  Martl-Alm  ein.  Sein  Kommen  kann  der  Nachschau  nach 
dem  Viehstande  gegolten  haben;  es  fehlt  an  Anhaltspunkten  dafür, 
dass  die  Nachschau  nur  ein  Vorwand  war.  Wäre  feststellbar,  es  sei 
ein  Ausnahmefall  gewesen,  dass  Gruber  damals  auf  der  Alm  erschien, 
d.  b.  er  einen  Sonntag-Nachmittag  zum  Almbesucbe  benützte,  so  könnte 
ein  Zusammenhang  zwischen  dem  Kommen  des  Gruber  und  dem 
Ereignisse  gefunden  werden,  das  sich  wenige  Stunden  vorher  in  der 
Nähe  der  Alm  zutrug. 

5.  Gruber  ging  am  7.  August  nach  Oberwössen,  wo  er  über  den 
Verbleib  des  Rappel  Erkundigungen  einzog.  Er  behauptet,  den  Hin- 
und  Bückweg  pfadlos  über  die  Almgründe  genommen  und  den  Ver- 
bindungssteig zwischen  der  Marti-  und  Parsberg-Alm  nicht  benutzt  zu 
haben.  Die  Unterlassung  dieser  Benutzung  war  mindestens  unvor- 
sichtig. Rappel  wurde  vermiest  Gruber  konnte  mit  der  Möglichkeit 
rechnen,  es  sei  dem  Senner  gerade  auf  diesem  Steig  ein  Unfall  be- 
gegnet; er  unterliess  die  Nachschau  daselbst  und  wandte  sich  des 
Suchens  halber  wiederholt  zu  den  Gängen  des  Schlierbachgrabens. 
Genau  so  handelte  später  auch  Schmuck.  Wer  den  Verdacht  hegt, 
Gruber  und  Schmuck  seien  Mitwisser  der  That  gewesen,  durch  die 
Rappel  auf  den  Boden  des  Verbindungssteigs  niedergestreckt  wurde, 
könnte  vermuthen,  dass  beide  aus  einer  und  derselben  Furcht  den 
bezeichneten  Steg  mieden. 

6.  Die  Brüder  des  Ermordeten  sprechen  die  Vermuthung  aus, 
es  sei  dem  Gruber  die  Stelle,  an  der  am  8.  August  die  Leiche  ge- 
funden wurde,  schon  vor  diesem  Tage  bekannt  gewesen.  Auf  der 
Martl-Alm  nämlich  wurde  das  Notizbuch  gefunden,  das  Sebastian 
Rappel  im  Jahr  1892  führte.  Das  Buch  enthält  auf  der  letzten  Seite 
den  Kalender  für  1892.  Sebastian  Rappel  hatte  auf  das  Blatt  vor 
dem  Kalender  die  Namen  seiner  Darlehensschuldner  eingetragen; 
einer  der  letzten,  die  untere  Hälfte  des  Blattes  einnehmenden  Namen 
ist  der  des  Martin  Gruber;  auf  diesen  bezieht  sich  der  Eintrag:  „von 
Marti  Achberg  225  M.u  In  der  inneren  Joppentasche  der  Leiche 
fand  man  Rappel's  Notizbuch  für  das  Jahr  1S93.  Auch  dieses  ent- 
hält auf  der  letzten  Seite  den  Kalender  für  1 893,  auch  auf  das  Blatt 
vor  diesem  Kalender  waren  von  der  Hand  des  Rappel  die  Namen 
von  Darlehensschuldnern  eingetragen.  Die  Namen  sind  —  der  Mehr- 
zahl nach  —  dieselben,  die  im  älteren  Notizbuche  verzeichnet  stehen, 


Digitized  by  Google 


320  Mord  aus  eigenem  Entechluss  oder  auf  Anstiften? 


aber  im  Notizbuche  für  1893  fehlt,  weil  weggerissen,  die 
untere  Hälfte  der  Blattseite,  auf  der  an  der  entsprechenden 
Stelle  des  Blattes  im  Buche  für  1892  der  „Marti  von  Achbergu  als 
Schuldner  eingeschrieben  ist.  Aus  dieser  ihnen  auffällig  scheinenden 
Tnatsache  glauben  die  Brüder  des  Rappel,  der  Bauer  Gruber  hal>e 
dessen  Leiche  „gefunden"  und  rasch  aus  dem  Notizbuche  die  Stelle 
gerissen,  die  sich  auf  sein  Schuldverhältniss  bezog.  Dem  Gruber 
blieb  die  von  Räppeles  Brüdern  gegen  ihn  erhobene  Beschuldigung 
nicht  unbekannt,  er  suchte  sie  durch  die  Behauptung  abzuwehren, 
dass  er  im  Auftrage  seines  Gläubigers  an  einen  Dritten  200  Mark 
gezahlt  habe  und  von  der  ursprünglichen  Summe  nur  noch  25  Mark 
schulde.  Der  Dritte,  ein  Mann  von  einer  unantastbaren  Ehrlichkeit 
stellt  in  Abrede,  von  Gruber  für  Rechnung  des  Verlebten  200  Mark 
empfangen  zu  haben.  Man  kann  also  —  zumal  im  Hinblick  auf 
Gruber's  ungünstige  Vermögenslage  —  mit  einer  hohen  Wahrschein- 
lichkeit glauben,  dass  Rappel,  als  er  starb,  noch  die  volle  Summe  zu 
fordern  hatte,  dass  er  den  auf  Gruber  bezüglichen  Eintrag  aus  dem 
älteren  Notizbuch  in  das  für  1893  übertrug  und  bis  zu  seinem  Tode 
keinen  Anläse  hatte,  die  übergetragene  Stelle  zu  beseitigen,  dass  also 
die  Beseitigung  erst  nach  seinem  Tode  erfolgte.  War  das  Letztere 
der  Fall,  so  geschah  die  Beseitigung  von  Jemand,  der  vom  Vorhanden- 
sein der  Stelle  erst  kurz  vor  der  Beseitigung  erfuhr  oder  schon  langst 
Kennmiss  hatte  und  geschah  sie  im  Interesse  der  Person,  auf  die 
sich  die  Stelle  bezog.  Es  ist  möglich,  dass,  wie  die  Brüder  des 
Happel  vermuthen,  Gruber  zufällig  die  Leiche  fand  und  diese  Ge- 
legenheit zur  Beseitigung  der  Stelle  benützte,  sei  es,  dass  er  zuvor 
das  Notizbuch  durchblätterte  und  darin  den  ihn  betreffenden  Eintrag 
entdeckte,  sei  es,  dass  er  vom  Vorhandensein  des  Eintrags  schon 
wusste  und  nach  ihm  suchte.  Die  Frage  soll  ununtersucht  bleiben, 
ob  Gruber  beim  Anblicke  der  zufällig  gefundenen  Leiche  sofort 
die  ruhige  Selbstbeherrschung  gewann,  um,  sei  es  aus  Neugier,  sei  es 
zu  einem  bestimmten  habsüchtigen  Zwecke,  das  Notizbuch  des  todt  vor 
ihm  liegenden  Senners  zu  durchblättern.  Jedenfalls  hätte  Gruber  — 
so  möchte  man  meinen  —  nach  der  Beseitigung  der  ihm  lästigen  Stelle 
keinen  Grund  mehr  gehabt,  den  Fund  der  Leiche  zu  verheimlichen. 
Niemand  würde  gegen  ihn  aus  der  Thatsache  allein,  dass  er  den 
Fund  bekannt  gab,  einen  Verdacht  abgeleitet  haben.  Gruber  unter- 
liess  die  Bekanntgabe;  es  steht  fest,  dass  er  wiederholt  die  Gegend 
beim  Schlierbachgraben  um  den  Vermiesten  abzusuchen  schien.  Mög- 
lich ist  es  ja,  dass  er  so  handelte,  um,  wenn  später  einmal  die  That- 
sache der  Beseitigung  der  Stelle  ruchbar  werden  sollte,  dem  Verdachte 


Digitized  by  Goo 


Mord  aua  eigenem  Entachhws  oder  auf  Anstiften? 


321 


der  Tbäterschaft  der  Beseitigung  auszuweichen;  es  ist  aber  auch  das  • 
für  möglich  zu  halten,  dass  Gruber  bei  dem  Absuchen  den  Verbin- 
duogssteig  aus  einem  andern  Grund,  als  nur  dem  mied,  weil  er  sich 
der  Beseitigung  der  ihn  belastenden  Stelle  bewusst  war.  Man  wird 
die  Vermuthung  der  Brüder  des  Rappel  für  minder  wahrscheinlich 
in  dem  Grade  halten,  in  dem  man  mehr  zu  der  Annahme  geneigt 
sein  möchte,  dass  Gruber  um  die  Leiche  mehr  wusste,  als  was  jene 
vermuthen.  Dies  führt  zur  Aufwerfung  der  Frage,  ob  nicht  auch  der 
Vermuthung  Kaum  gegeben  werden  könnte,  dass  schon  Schmuck 
die  fragliche  Stelle  beseitigt  habe.  Allerdings,  wenn  man 
glaubt,  Schmuck  habe  die  Tödtung  und  Beraubung  des  Rappel  aus 
eigenem  Entschluss  und  für  eigene  Rechnung  ausgeführt,  dann  möchte 
kaum  wahrscheinlich  sein,  er  habe  nebenbei  daran  gedacht,  auftrags- 
los ein  Interesse  des  Gruber  wahrzunehmen.  Dagegen  gewänne  die 
Sache  ein  anderes  Licht,  wenn  man  Gründe  für  die  Anschauung  zu 
haben  glaubt,  dass  Schmuck  im  Einverständnisse  mit  Gruber  handelte. 
In  der  Beseitigung  der  fraglichen  Stelle  könnte  ein  bedeutsames  An- 
zeichen dafür  zu  finden  sein,  dass  das  ganze  verbrecherische  Unternehmen 
mit  dem  Beirath  und  im  Interesse  auch  des  Gruber  zu  Stande  kam  und  dass 
bei  dessen  Vorberathung  auch  nicht  einmal  die  verhältnissmässig  unbe- 
deutende Einzelheit  des  Bestehens  des  Bucheintrags  ausser  Rechnung  blieb. 

7.  Es  wurde  schon  öfter  betont,  dass  es  bisher  nicht  gelang,  zu 
ermitteln,  wohin  die  erhebliche,  dem  Rappel  geraubte  Baarschaft  ge- 
langte; sie  muss  aus  der  Hand  des  Schmuck  sehr  bald  in  ein  sicheres 
Versteck  gebracht  worden  sein.  Die  Annahme  liegt  nahe,  dass  das  Versteck 
in  Achberg  ist,  dem  einzigen  Orte,  mit  dem  Schmuck  Beziehungen  hatte. 

III.  Würdigt  man  die  unter  Nr.  1  bis  7  vorgetragenen  Erwägungen, 
so  wird  man  sich  zwar  hüten,  in  Beziehung  auf  den  Bauer  Gruber 
die  Behauptung  zu  wagen,  er  habe  den  Schmuck  zu  den  von  ihm 
begangenen  strafbaren  Handlungen  angestiftet,  aber  man  wird  immer- 
hin es  für  wenigstens  möglich  halten,  dass  Schmuck  unter  der  Theil- 
nahme  eines  Andern  bandelte.  Kann  man  aber  nur  auch  entfernt  an 
das  Vorbandensein  dieser  Möglichkeit  glauben,  dann  dürfte  das  Thun 
des  Schmuck  eine  Beurtheilung  zulassen,  die  ihn  wenigstens  vor  der 
Vollstreckung  der  ausgesprochenen  Strafe  bewahrt.  Schmuck  leugnet; 
t-i  ist  fast  zu  vermuthen,  dass  ihm  die  Rücksicht  auf  den  die  Zunge 
bindet,  den  er  als  seinen  Genossen  verrathen  müsste.  Entginge  der 
Genosse  der  Strafe  und  zöge  er  die  Vortheile  der  That,  so  wäre  der 
abwägenden  Gerechtigkeit  kaum  entsprechend,  wenn  Schmuck  allein 
nnd  mit  dem  höchsten  Opfer  des  Lebens  büssen  müsste.  — 

Durch  die  Gnade  des  Staatsoberhauptes  wurde  die  gegen  Schmuck 
ausgesprochene  Todesstrafe  in  lebenslängliches  Zuchthaus  umgewandelt. 


Digitized  by  L^OOQle 


XVI. 


Ein  Fall  schwerster  Beschuldigung  eines  Unschuldigen. 

Erläutert  durch  die  KrirainaJanthropologie. 

Von 

Prof.  C.  Lombroso  und  Dr.  A.  Bonelli. 

Uebcreotzt  von  Benvenuto  Tonelli  in  Prag. 

Am  12.  Januar  1.  J.  verschwand  plötzlich  aus  der  Familie  Zucca 
die  sechsjährige  Tochter  Veronika,  welche  kurz  zuvor  —  um  5  Uhr 
Nachmittags  —  von  Vielen  mit  einem  jungen  Mann  Namens  Conti, 
der  vorher  von  ihrem  Vater  entlassen  wurde,  in  freundschaftlichem 
Gespräche  gesehen  ward.  Es  fiel  daher  der  Verdacht  auf  Conti,  da 
man  einen  Racheakt  vermuthete;  er  wurde  verhaftet,  wegen  Mangel 
an  Beweis  aber  bald  darauf  wieder  auf  freien  Fuss  gesetzt 

Nach  zwei  Monaten  fand  man  im  Keller  des  Palazzo  Paesana 
in  einer  strohumflochtenen  Kiste  eine  mit  Moder  bedeckte  Kindesleiche 
die  dem  Alter  und  der  Gestalt  nach  derjenigen  der  Verschollenen 
entsprach;  thatsächlich  wurde  bei  genauer  Untersuchung  die  Leiche 
als  die  der  Veronika  Zucca  agnoscirt. 

Die  Kleider  waren  verschoben,  sodass  man  die  unteren  Extremi- 
täten und  Gc8chlechtstbeile  sehen  konnte;  hier  fanden  sich  viele  Wunden 
vor,  welche  von  einem  Federmesser  herrührten ;  auch  an  der  vorderen 
Brustwand  konnte  man  tiefe  und  zahlreiche  Wunden  konstatiren. 

Der  kleine  Leichnam  war  bereits  in  Verwesung  begriffen.  Irgend- 
welche Veränderungen  an  den  Geschlechtsth  eilen  und  am  After  Ii  essen 
sich  nicht  nachweisen,  im  oberen  Antheil  des  Mastdarmes  fanden  sich 
Kothmengen  vor. 

Nun  schritt  man  neuerlich  zur  Verhaftung  Conti's,  doch  rausste 
man  ihn  wiederum  in  Freiheit  setzen,  da  er  jetzt  sein  Alibi  nach- 
weisen konnte. 

1>  Anmerkung  des  Herausgebers.  Ich  voröffentliche  hiermit  die 
zwei  Abhandlungen  de»  beruhinten  Verfassers,  obwohl  ich  davon  überzeugt  bin. 
da&s  derselbe  auch  hier  in  seinen  Schlüssen  und  Annahmen  viel  zn  weit  geht. 

H.  Gross. 


Digitized  by  Google 


Ein  Fall  schwerster  Beschuldigung  eines  Unschuldigen 


Gleichzeitig  mit  dem  Vorhergenannten  wurde  der  Vater  der  Er- 
mordeten Zucca  verhaftet,  weil  er  der  nichtlegitime  Vater  des  Kindes 
war  und  bei  der  Agnoscirung  der  Leiche  ausgerufen  hatte:  „Und 
was  wird  man  jetzt  von  uns  sagen!"  Doch  auch  dieser  musste  ent- 
haftet werden,  da  jedweder  Beweis  gegen  ihn  fehlte. 

Alle  Nachforschungen  nach  dem  Schuldigen  blieben  erfolglos, 
bis  man  durch  einen  an  die  königliche  Quästur  gerichteten  anonymen 
Brief,  in  welchem  ein  gewisser  Cosetti  des  Mordes  beschuldigt  er- 
schien, auf  diesen  aufmerksam  wurde,  und  durch  einige  Anzeichen 
bestärkt,  zu  seiner  Verhaftung  schritt. 

Als  Verdachtsgründe  dienten: 

t.  die  vor  10  Jahren  erfolgte  Schwängerung  eines  Weibes  — 
welcher  Verdachtsgrund  wohl  bei  sehr  vielen  Leuten  vorläge  — ; 

2.  die  Auffindung  eines  Taschenmessers  in  Cosetti's  Tasche,  wie 
es  von  den  meisten  Kutschern  zur  Ausübung  ihrer  Profession  be- 
nutzt wird; 

3.  wohnte  er  in  dem  Palaste,  in  dessen  Keller  die  kleine  Leiche 
aufgefunden  wurde,  und 

4.  wurde  ihm  ein  Ausspruch,  den  er  am  Auffindungstage  zu 
einer  Gruppe  von  Menschen  gemacht  hatte,  zur  Last  gelegt  Er  sagte 
nämlich  zu  einer  Zeit,  als  die  Leiche  noch  mit  Moder  bedeckt  war 
und  daher  nicht  deutlich  gesehen  werden  konnte:  „die  Leiche  müsse 
Wunden  aufweisen". 

Ais  weiterer  Verdachtsgrund  diente  die  Auffindung  einiger  Blut- 
flecken in  seinen  Leintüchern,  welche  angeblich  von  einer  Hautab- 
schürfung herrührten,  die  sich  der  Beschuldigte  durch  einen  mehr- 
stündigen Ritt  zugezogen  hätte;  ferner  wurde  dasselbe  Stroh,  wie  im 
Pferdestalle,  in  dem  der  Angeklagte  seinen  Arbeiten  oblag,  in  seiner 
Wohnung  aufgefunden. 

Schliesslich,  so  unglaublich  es  klingt,  hielt  man  die  Auffindung 
einiger  Samenflecke  (sperma)  am  Fussboden  seines  Zimmers  für  äusserst 
wichtig,  trotzdem  man  von  Cosetti  wusste,  dass  er  ein  Anafrodisiacus 
sei  —  vorzeitig  gealtert  und  unfähig,  Sperroatozoen  zu  erzeugen; 
ausserdem  bewohnte  zur  selben  Zeit  noch  ein  kräftiger  Soldat  dasselbe 
Gemach.  — 

Noch  erfolgloser  und  hinfälliger  erscheinen  alle  diese  wichtigen 
Verdachtsgründe  durch  die  psychologisch -anthropologische  Unter- 
suchung des  Angeklagten,  besser  gesagt,  des  verleumdeten  Cosetti 

Dieser,  von  Profession  Kutscher,  war  ohne  jedwede  erbliche  Be- 
lastung^ denn  sowohl  seine  Grosseltern  väterlicher-  und  mütterlicher- 
seits, als  auch  seine  Eltern  starben  im  vorgerücktesten  Alter  und  zwar 


i 


by  Google 


324 


XVI.  LoMimofo  und  Bonelli 


mit  90  und  99  Jahren,  ohne  nervöse  Anomalien,  verbrecherische 
Neigungen  aufzuweisen,  oder  gar  Verbrechen  begangen  zu  haben. 

Cosetti  war  ein  nur  massiger  Trinker  und  ausser  einen  Lungen- 
emphysem und  einem  Tripper  körperlich  normal. 

Er  war  von  ruhigem,  heiterem  Aussehen,  hatte  stets  ein  wohl- 
wollendes Lächeln  auf  den  Lippen  und  eine  ganz  eigene  Gutmütig- 
keit im  Blick,  daher  ein  Aussehen,  das  ihn  jedem  sich  Nähernden 
sympathisch  machte.  Das  Haupthaar  ist  frühzeitig  ergraut;  er  weist, 
ausser  stärkerer  Entwicklung  der  Unterkieferwinkel,  die  seinem  Ge- 
sichte die  Form  eines  Fünfeckes  gaben,  keine  weiteren  Degenerations- 
zeichen auf;  1.70  ni  hoch,  von  entsprechendem  Körpergewicht  —  72  kg 
—  bietet  er  keine  Schädelanomalien  dar. 

Thatsächlich  ergab  die  Schädelmessung  mittlere  Capacität  — 
grösste  Circumferenz  545;  Schädel  capacität  1531;  Schädelindex  94  — 
ausgesprochener  Kurzschädel,  den  Piemontesen  eigen;  kleinster  Stirn- 
abstand  125,  Jochabstand  134,  Gesichtsindex  44.  —  Ebenso  regel- 
mässig sind  die  Functionen. 

So  zeigt  er  thatsächlich  in  den  verschiedenen  Empfindungsquali- 
täten keine  Abweichung;  die  taktile  Empfindlichkeit  ergab,  mit  dem 
Estesismesser  von  Weber  geraessen,  3  mm  links,  2.5  rechts;  die  all- 
gemeine, mit  dem  Schlitten  von  Dubois-Rey  niond  gemessen,  85 
rechts,  78  links;  die  Schmerzempfindung  55  rechts,  45  links;  ohne 
unempfindliche  Bezirke  und  ohne  Abweichung  vom  Normalen. 

Auch  die  Urinanalyse  ergab  nicht  die  Resultate,  welche  wir  bei 
geborenen  Verbrechern  zu  finden  gewohnt  sind;  das  speeifische  Ge- 
wicht betrug  1021;  die  Erdpbospbate  verhielten  sich  zu  den  Alkali- 
phosphaten wie  1 .28 : 3.0.  Die  Sehnenreflexe  verhältnismässig  schwach, 
die  Hautreflexe  spärlich,  die  Hodenreflexe  verschwunden.  Es  war 
kein  Tremor  vorhanden. 

Das  nicht  sehr  eingeschränkte  Gesichtsfeld  ergab  einige  Sko- 
tome, welche  sicherlich  dem  Missbrauche  von  Alkohol  zuzu- 
schreiben sind. 

Psychologisch  erscheint  er  uns  als  ein  Mann  von  mittlerer  Intelli- 
genz, sogar  ein  wenig  darunter,  ruhig  und  ehrerbietig  bis  zur  Unter- 
thänigkeit ;  absolut  unfähig,  irgend  welche  Initiative  zu  ergreifen,  neigte 
er  nicht  im  Geringsten  zur  Streitsucht,  weshalb  er  von  seinen  Genossen 
des  Oefteren  geneckt  wurde. 

Stets  verwies  er  sich  als  ein  guter  Bruder  und  Sohn,  war  bäuer- 
lich unbeholfen,  furchtsam,  und  gerieth  bei  den  geringsten  Vorwürfen 
seines  Brotgebers  wie  ein  Kind  in  Verlegenheit.  (Siehe  elektrische 
Algometrie  von  Ixmibroso  18S0). 


Digitized  by  Google 


Ein  Fall  schwerster  Beschuldigung  eines  Unschuldigen. 


32b 


Er  nahm  grössere  Mengen  Wein  zu  sich,  vermied  es  jedoch, 
Branntwein  zu  trinken. 

Frühzeitig,  wie  alle  starken  Weintrinker,  verlor  er  den  Geschlechts- 
trieb, was  ihn  vielen  Hänseleien  seiner  Kameraden  aussetzte;  doch 
auch  schon  früher  konnte  er  ohne  vorhergegangene  längere  Vorbe- 
reitungen geschlechtlich  nicht  viel  leisten ;  früher  ein  Mann  von  kühler 
Veranlagung,  frühzeitig  Anafrodisiacus  geworden,  gehörte  er  trotzdem 
nicht  zu  jenen,  welche  sich  der  langen  Liebesentbehrungen  wegen 
kurzen  Excessen  oder  gar  perversen  Neigungen  hingeben. 

Bis  zum  Geize  sparsam,  beklagte  er  sich  im  Kerker  zumeist  nur 
über  den  Verdienstentgang.  Seinem  Handwerke,  welchem  er  mit  Eifer 
nachging,  blieb  er  stets  treu,  wechselte  es  nie,  wie  es  bei  echten  Ver- 
brechernaturen der  Brauch  ist. 

Wie  es  scheint,  suchte  man  ihm  während  seiner  Haft  mit  nicht 
ganz  korrekten  Mitteln  ein  Geständniss  zu  erpressen,  jedoch  vergebens. 

So  oft  ihm  im  Kerker  unsererseits  sein  vermeintliches  Verbrechen 
vorgehalten  wurde,  das  viele  in  Zweifel  zogen,  leugnete  er  —  aber 
ruhig,  ohne  heuchlerische  Unterwürfigkeit  und  ohne  excessiven  Wider- 
spruch. 

„Wie  kann  man  mir  eine  solche  Schuld  zur  Last  legen,  der  ich 
von  meinen  Genossen  sogar  geneckt  wurde,  weil  ich  niemals  ein  Weib 
anrühre",  pflegte  er  zu  sagen. 

Und  als  man  ihm  vorwarf,  dass  er  in  Widersprüche  gerathe,  die 
jedoch  geringfügig  waren  (so  z.  B.  sagte  er  einmal,  dass  er  eines 
bestimmten  Tages  im  Laden  des  Opfers  gewesen  wäre  —  ein  anderes 
Mal  aber  wieder,  dass  das  nicht  der  Fall  gewesen  sei  — )  gab  er 
zur  Antwort:  „Sie,  meine  Herren,  haben  ein  vorzügliches  Gedächtniss; 
ich  aber  bin  ein  armer  Mann  von  schwachem  Erinnerungsvermögen, 
so  dass  Sie  mich  oft  in  Verlegenheit  finden  werden,  weil  ich  diesen 
Sachen,  denen  ich  keinen  Werth  beimaass,  nicht  Rechnung  trug,  und 
darüber  keine  Aufzeichnungen  machte". 

Nach  einigen  Monaten  begannen  in  den  letzten  Tagen  des  März 
die  Seelenqualen  und  der  beständige  Aufenthalt  in  der  Gefängnisszelle 
ihr  Zerstörungswerk.  Cosetti  zeigte  sich  sehr  unruhig,  schlaflos,  durch 
die  Zellenhaft  bedrückt,  und  äusserte,  dieselbe  würde  ihm  sicherlich 
eine  Lungenentzündung  zuziehen.  Darauf  folgten  schwere  Träume, 
später  ein  maniakalischer  Anfall,  bei  welchem  sich  Cosetti  die  Kleider 
vom  Leibe  riss.  In  dem  Wahne  glaubte  er  die  Pferde  des  Marquis 
in  Begleitung  seines  Herrn  in  einen  Abgrund  gelenkt  zu  haben.  Auch 
sah  er  sich  zum  Tode  verurtheilt,  wähnte  in  den  Gefängnisswachen 
seine  Henker  und  zerbrach  hierbei  die  ganze  Kerkereinrichtung. 

Archiv  für  Kriaioafcnthropolotfe.  XI.  22 


326 


XVI.  Lombroso  und  Bonelli 


Später  in  Gesellschaft  Anderer  in  einem  grösseren  Zimmer  unter- 
gebracht und  mit  Opium  behandelt,  beobachtete  man  schon  nach  zwei 
Tagen  nur  noch  Hallucinationen ,  meistens  nur  während  der  Nacht 
und  eine  merkliche  Zerstreutheit  bei  ihm. 

Als  man  ihn  schliesslich  wegen  Mangel  an  Beweis  aus  der  Haft 
Hess,  traten  bei  ihm  des  Morgens  Schwindelanfälle  auf;  auch  war 
eine  theilweise  Ideenverwirrung,  Schwierigkeit  im  Gedankenausdruck 
und  eine  enorme  Kräfteabnahme  zu  bemerken,  so  dass  er  ganz  ent- 
muthigt  ausrief:  „Nun  bin  ich  ein  todter  Mann  und  gänzlich  zu  Grunde 
gerichtet  !u  Als  Beweis  seiner  ausserordentlich  sanften  Sinnesart  diene 
der  Umstand,  dass  er  weder  gegen  die  Quästur,  noch  gegen  die 
Kerkerwachen  irgendwelchen  Groll  hegte,  obwohl  er  genügend  Gründe 
dazu  haben  mochte.  Von  den  Kerkerwachen,  von  denen  es  bekannt 
ist,  dass  sie  sich  in  Zartheit  und  guter  Behandlung  nicht  gerade  her- 
vorthun,  pflegte  er  zu  sagen:  „Sie  haben  mich  wie  einen  Sohn  be- 
handelt". 

Diese  anthropologische,  biologische  und  psychische,  auf  das  ge- 
naueste durchgeführte  Untersuchung  würde  an  und  für  sich  genügen, 
um  Cosetti  von  dem  Verdachte  eines  erblich  belasteten  Verbrechers, 
d.  i.  eines  Individuums,  das  aus  reiner  sadistischer  Wollust  im  Stande 
gewesen  wäre,  ein  kleines  Mädchen  zu  ermorden,  freizusprechen.  Doch 
wollen  wir  trotz  alledem  der  Sicherheit  wegen  den  Beweis,  den  die 
experimentalc  Methode  liefern  konnte,  beibringen. 

Zu  diesem  Zwecke  wurde  dem  Cosetti  unter  Beihülfe  des 
Dr.  A  u  d  e  n  i  n  o  der  Patrici-Mosso  'sehe  Handschuh  angelegt  und  man 
nahm  an  demselben  einige  idrosphygmographische  Untersuchungen  vor. 
Beim  Rechnen  konnte  eine  leichte  Herabsetzung  des  Blutdruckes  con- 
statirt  werden.  Dagegen,  bei  Vorweisung  von  Schädeln,  Portraits  und 
Abbildungen  von  Gesichtern,  auch  solchen  von  Kindern  in  bereits 
verwestem  Zustande,  die  ungezählte  Wunden  aufwiesen  (Lessers 
Atlas),  konnten  keine  Blutdruckschwankungen  ermittelt  werden.  Auch 
beim  Anblick  des  Bildnisses  des  Opfers  Zucca  blieb  die  Blutdruck- 
curve  normal.  Nur  der  Anblick  eines  mit  einer  Radierklinge  mon- 
tirten  Federmessers  ergab  eine  vier  oder  fünf  Pulsschläge  andauernde, 
leichte  Depression. 

All  dies  genügt,  um  die  Unfähigkeit  Cosetti's,  einen  Mord  begehen 
zu  können,  nachzuweisen  und  seine  vollständige  Unschuld  an  den 
Tag  zu  fördern. 

Dieser  erscheint  eines  Verbrechens  beschuldigt,  das  nur  Sadisten, 
die  degenerirtesten  Irren  (Vacher,  Verzegni  u.  s.  w.),  die  vertiertesten 
Verbreeher  und  jene,  welche  auf  der  höchsten  Sprosse  der  Stufenleiter 


Digitized  by  Go 


Kriminelle  Suggeetiomrung  an  einem  schwachsinnigen  Alkoholiker.  327 


des  Verbrecherthuma  stehen  und  in  sich  die  meisten  psychischen  und 
physischen  Merkzeichen  vereinen,  begehen  können.  Daraus  ist  ersicht- 
lich, dass  die  Kriminalanthropologie,  wenn  sie  einerseits  zur  Entdeckung 
des  Verbrechers  führt,  auch  andererseits  zur  Entlastung  des  Unschul- 
digen dienen  kann.  Aus  alledem  ergiebt  sich  die  tbatsftch liehe  Folge- 
rung, von  welch'  ausserordentlicher  Wichtigkeit  die  genauesten  Unter- 
suchungen der  intimsten  Seelen  Vorgänge,  wie  jene  durch  den  Sphyg- 
mographion  von  Mosso,  sind. 

Von  welch'  eminenter  Bedeutung  diese  positiven  und  streng  wissen- 
schaftlichen Untersuchungen  —  sei  es  nun  das  genaue  Studium  des 
Stoffwechsels,  welcher  in  unserem  Falle  nichts  Abnormales  zeigt,  sei 
es  das  Studium  der  Sensibilität,  der  Uranionietrie,  sowie  auch  Physio- 
gnomik, gegenüber  den  polizeilichen,  wenn  auch  noch  so  genauen 
Nachforschungen  (wie  z.  B.  die  Schwängerung  eines  Weibes  u.  s.  w.) 
—  sind,  bleibt  für  Jedermann  ersichtlich.  Letztere  sind  gegen  die 
durch  die  Kriminalanthropologie  riesenhaft  zu  Tage  geförderten  Be- 
weise geradezu  kleinlich  zu  nennen. 

Angenommen,  dass  auch  diese  Untersuchungen  an  und  für  sich 
nicht  genügen,  der  Prüfung  des  intimen  und  vollständigen  Lebens- 
wandels eines  Individuums  durchzuführen,  so  ergänzen  sie  sich  so 
vollkommen,  dass  ein  Zweifel  unzulässig  erscheint 

Demnach  erscheint  es  uns  ein  Verbrechen,  in  all  den  Fällen,  wo 
ein  berechtigter  Zweifel  auftaucht,  den  obgenannten  wissenschaftlichen 
Untersuchungen  nicht  Rechnung  tragen  zu  wollen. 


Kriminelle  Snggestionirung  an  einem  schwachsinnigen 

Alkoholiker. 

Von 

Prof.  C.  LombroBO  und  Dr.  A.  Bonelli. 

1.  Am  1.  März  1901  bemerkte  Lucia  Tassino,  welche  zur  Brunnen- 
stube  des  Nachbars  Tissore  Wasser  schöpfen  ging,  nahe  bei  einem 
Hause,  dem  Tissore  gehörig,  dass  vom  Brunnen  zu  diesem  auf  eine 
Distanz  von  150  m  der  ganze  Boden  mit  Blutgerinsel  und  Blutspuren 
bedeckt  war.  Am  folgenden  Tage  bemerkte  die  obgenannte  Frau  in 
Gesellschaft  ihrer  Nachbarin  R.,  dass  die  erwähnton  Blutspuren  eine 
dunklere  Färbung  angenommen  hatten.  Da  sie  vermutheten,  dass 
Jemand,  um  das  Wasser  zu  verunreinigen,  getödtete  Thiere  in  den 
Brunnen  geworfen  habe,  suchten  die  beiden  mit  einem  gewissen  Bocca 
und  seinem  Knechte,  mit  den  nöthigen  Geräthsehaften  versehen,  im 
Brunnen  nach  und  zogen  eine  menschliche  Leiche  hervor,  welche  nach 

22  . 


Digitized  by  Google 


328 


XVI.  Lombroso  und  Bonelli 


den  in  ihrer  Tasche  vorgefundenen  Papieren  als  die  eines  gewissen 
Ferren  Giovanni  von  Montanaro  agnoscirt  wurde. 

Man  überführte  den  Leichnam  in  das  Haus  der  Tissore,  wobei 
der  bei  der  Auffindung  und  Uebertragung  anwesende  Ortsvorsteber 
in  demselben  noch  zahlreichere  und  frischere  Blutspuren,  als  am  Wege 
zum  Brunnen  vorfand.  Der  bei  der  Leiche  als  Wache  zurückgelassene 
Carabiniere  Tontanini  fand  während  der  Nacht  an  einem  Kabeltau 
neben  blutgetränktem  Heu  ein  braunes  Haar,  welches,  als  dem  Opfer 
gehörig,  erkannt  wurde. 

Als  man  die  Nachbarn  befragte,  wann  sie  die  beiden  Brüder 
Tissore  zum  letzten  Male  gesehen  hätten,  gaben  sie  an,  die  Genannten 
wären  am  28.  Februar  zurückgekehrt;  man  sah  zuerst  Giovanni  in 
Begleitung  eines  Fremden  durch's  Fenster  einsteigen,  denen  eine  Stunde 
nachher  Giuseppe  folgte. 

Die  Tassino,  welche  nicht  mit  Sicherheit  angeben  konnte,  ob  die 
Blutspuren  von  vorhergegangenen  Tagen  herrührten,  da  sie  diesen 
Weg  vor  dem  angeführten  1.  März  nicht  zurückgelegt  hatte,  glaubte 
dessen  sicher  zu  sein,  dass  die  Blutspuren  an  jenem  Tage  ihr  sehr 
frisch  erschienen. 

Die  am  4.  März  erfolgte  Leichenschau  ergab,  dass  der  Tod  vor 
mehreren  Tagen  eingetreten  Bei  und  mittels  eines  stumpfen  Gegen- 
standes durch  Schläge  auf  den  Hinterkopf  und  das  Gesicht  und  einen 
»Schlag  auf  das  Brustbein,  welches  inwendig  gesprengt  wurde,  wobei 
die  Brusthöhle  mit  Blut  gefüllt  wurde,  verursacht  worden  ist 

Der  I^eichnam  war  schon  in  leichter  Verwesung  begriffen;  man 
fand  noch  an  der  Nase  frisches  Blutgerinsel  und  ein  wenig  Todten- 
starre  war  noch  zurückgeblieben  (Dr.  Ereves).  — 

Die  in  der  Gegend  über  Ferreri  erfolgten  Rechereben  ergaben, 
dass  derselbe  nach  Flüssigmachung  seiner  Habe  am  20.  Febr.  600  Fr. 
bei  sich  trug,  mit  denen  er  nach  Amerika  auszuwandern  beabsichtigte; 
im  Bordell  von  Chivasso  traf  er  mii  Giuseppe  Tissore  zusammen; 
nachdem  die  Beiden  Freundschaft  geschlossen,  wurden  sie  am  folgen- 
den Tage,  den  21.  Februar,  in  einigen  Wirthshäusern  trinkend  und 
dann  noch  in  einigen  Molkereien  zu  später  Stunde  gesehen,  wobei 
sich  Ferreri  über  den  Gefährten  beklagte,  der  ihn  ohne  Grund  so  weit 
gelockt  habe. 

Am  22.  sah  man  Tissore,  dem  es  vorher  an  Geld  gefehlt  hatte, 
so  dass  er  genötbigt  war,  seinen  Schwager  um  eine  Lire  anzugehen, 
in  Bordells  Geld  verschwenden  und  seine  Schulden  zahlen. 

Weiters  miethete  er  die  Prostituirte  Ada  um  20  Lire,  reiste  mit 
ihr  nach  Oorina  und  Casalborgone ,  bewirthete  dieselbe  in  der  ver- 


i 

Digitized  by  Google 


Kriminelle  Suggestionirung  an  einem  schwachsinnigen  Alkoholiker.  329 

seb wenderischsten  Weise,  schenkte  ihr  eine  Puppe,  und  zahlte  auch 
fernstehenden  Bekannten  das  Getränke. 

Am  Nachhauseweg  lärmte  er  derart  durch  die  Strassen  von  Chi- 
vasso,  dass  er  den  Verdacht  des  Stadtriohters  erregte,  welcher  in 
diesem  Falle  Nachforschungen  anordnete. 

Da  Tissore  in  kurzer  Zeit  das  erbeutete  Geld  verprasst  hatte  und 
den  Verdacht,  der  auf  ihm  lastete,  kannte,  floh  er  nach  Nizza,  wo 
am  7.  März  seine  Verhaftung  erfolgte;  zwei  Tage  vorher,  am  5.  März, 
schritt  man  zur  Verhaftung  seines  Bruders,  des  23jährigen  Giovanni, 
und  zwar  aus  dem  Grunde,  weil  der  schlechte  Leumund,  die  öffent- 
liche Stimme  und  der  Thatort  des  Verbrechens  die  beiden  Brüder  als 
Thäter  kennzeichnete. 

Vor  die  Geschworenen  gebracht,  leugnete  sowohl  Giuseppe,  als 
auch  Giovanni  lange  hartnäckig;  endlich  beim  dritten  Verhör  am 
20.  August,  einsehend,  dass  die  Menge  der  Beweisgründe  und  Zeugen- 
aussagen niederschmetternd  waren,  kündigte  Giuseppe  an,  eine  General- 
beichte ablegen  zu  wollen. 

Er  gab  an,  dass  der  Mord  an  Ferreri  durch  die  beiden  Arbeiter 
Martinengo  und  Boulan  in  seinem  Brich  (Brunnenstube)  vollführt 
wurde;  sie  hätten  sich  in  seine  ganze  Baarschaft  getheilt,  nachdem 
Ferreri  getödtet  und  in  den  Brunnen  geworfen  worden  war.  Er  selber 
hätte  dabei  nichts  anderes  gethan  als  den  Aufpasser  gespielt  und  den 
Anschlag  vorbereitet 

Die  Idee  wäre  ihm  von  der  Prostituirten  Ada  eingeflösst  worden, 
welche  ihm  raitgetheilt  habe,  sie  hätte  bei  Ferreri  eine  Summe  von 
über  2500  Lire  gesehen;  sie  habe  beigefügt,  dass  im  Falle  er  nicht 
den  Anschlag  durchführe,  Boulan  und  Martinengo  dazu  bereit  wären. 

„Ferren  war",  so  sagte  Giuseppe,  „bei  obgenannter  Prostituirten, 
ich  rief  ihn  um  3  Uhr  Nachmittags  heraus  und  führte  ihn,  wie  man 
weiss,  über  die  Abhänge;  wir  erwärmten  uns  bei  Caramellino,  tranken 
bei  Mattion  und  stiegen  dann  zur  Brücke  von  Taiteria  herab,  wo 
uns  zwei  TaglÖhner  von  Chivasso,  Boulan  und  Martinengo,  erwarteten. 
Mit  Boulan  war  ich  erst  seit  Mittwoch  bekannt,  an  welchem  Tage 
er  mir  durch  Ferreri  am  Marktplatze  vorgestellt  wurde,  worauf  wir 
auf  einen  Branntwein  gingen. 

Boulon  traf  mich  am  21.  in  Begleitung  des  Ferreri,  nahm  mich 
bei  Seite  und  sagte:  „Lasse  ihn  nicht  entkommen  ....  wir  müssen 
ihn  berauben  ....  und  im  Falle  Du  dazu  nicht  fähig  bist,  komme 
ich  und  Martinengo  zu  Hülfe." 

Darauf  kamen  wir  überein,  uns  am  Thatorte  einzufinden.  Wir 
trafen  uns  um  1  Uhr  Nachts,  stiegen  zur  Brunnenstube  herab;  es  war 


Digitized  by  Google 


330 


XVI.  Lombroso  und  Bonelli 


spät,  ich  öffnete  die  Thüre;  Martinengo  gab  mir  die  Schwefelhölzer 
um  die  Laterne  anzuzünden  —  es  war  eine  Stall laterne. 

Wir  traten  ein  und  tranken  noch  zwei  von  den  Taglöhnern  mit- 
gebrachte Flaschen  Wein;  dann  verliess  ich  den  Ort,  um  Wache  zu 
halten  und  sah,  wie  Boulan  mit  einem  Schlage  in  den  Rücken  das 
Opfer  zu  Boden  streckte.  Ich  trat  wieder  ein,  sah  Ferren  röchelnd 
auf  dem  Boden  liegen  und  sagte  zu  den  Anwesenden:  „man  muss 
nicht  so  grausam  sein".  Um  ihm  den  Rest  zu  geben,  ergriff  Boulan 
einen  Knittel,  der  von  mir  aufgefunden  wurde  und  führte  einen  furcht- 
baren Hieb  gegen  den  Kopf  des  Opfers,  worauf  Martinengo  dem- 
selben mit  den  Füssen  auf  den  „Magen"  sprang  und  ihm  denselben 
eindruckte. 

Dann  schüttelte  er  ihn  bei  den  Füssen,  um  zu  sehen,  ob  er  wirk- 
lich todt  sei.  Unterdessen  nahm  Boulan  das  Geld  an  sich,  während- 
dem ich  an  der  Ecke  des  Hauses  Niano  aufpasste.  Sodann  holte  ich 
einen  Sack,  da  aber  dieser  zu  klein  und  ein  anderer  nicht  aufzufinden 
war,  brachten  wir  Ferreri  nicht  hinein. 

Nun  kamen  wir  dahin  überein,  dem  Ermordeten,  den  Sack  mit 
einem  Steine  beschwert,  an  die  Füsse  zu  binden.  Ich  suchte  einen 
Stein,  brachte  ihn  in  den  Sack  und  rollte  Beides  zum  Brunnen; 
während  dessen  wickelten  die  Beiden  den  blutigen  Leichnam  in  den 
eigenen  Mantel,  übertrugen  ihn  zum  Brunnen  und  warfen  ihn  hinein. 

Nach  wenigen  Augenblicken  kehrten  Martinengo  und  Boulan 
auf  die  Tenne  zurück,  letzterer  trug  unter  seinem  Arm  den  Mantel; 
beide  gaben  mir  ein  Zeichen,  worauf  ich  mit  eintrat 

Martinengo  beseitigte  mit  Heu  die  Blutflecken  und  deckte  sie 
mit  Heu  zu;  auf  einer  Bank  theilten  wir  das  Geld:  1200  Lire  in 
Banknoten  und  zwar  zu  100,  zu  50,  zu  25  und  zu  10  Lire  — 
CO  Lire  in  Silber  und  die  Uhr.  Letztere  verlangte  Martinengo,  weil 
er,  wie  er  sagte,  nie  eine  besessen  habe;  um  sie  zu  erhalten,  gab  er 
mir  und  Boulan  5 -Lire,  worauf  wir  weggingen ;  beim  Kreuze  trennten 
wir  uns.  Die  Beiden  wendeten  sich  durch  die  Wälder  gegen  Chivasso: 
ich,  fast  laufend,  schlug  die  Richtung  gegen  die  Strasse  ein  und 
gelangte  um  3  Uhr  Morgens  bei  der  Molkerei  meiner  Tante  Ursula 
Tissore- Ferro  an;  dieser  Hess  ich  das  Geld  sehen  und  sagte,  ich  hätte 
es  gestohlen.  Sie  machte  mir  Vorwürfe.  Darauf  ging  ich  zur  Mol- 
kerei des  Elia,  Hess  den  Maulesel  vor  ein  Wägelchen  spannen,  mich 
nach  Gassino  bringen;  ich  gelangte  von  dort  auf  dem  Wagen  von 
Gobetto  nach  Chivasso  und  trat  des  Abends  bei  Ada  ein,  die  schon 
von  allem  unterrichtet  war;  mit  ihr  habe  ich  das  Geld  des  Ferreri 
verprasst. 


Digitized  by  Googl 


Kriminelle  Suggeationirung  an  einem  schwachsinnigen  Alkoholiker.  381 

Boulan  traf  mich  am  25.  und  sagte  zu  mir:  „Du  hast  übel 
daran  gethan,  mit  jener  Prostituirten  Dein  Geld  zu  verthun!"  —  — 

Bei  diesen  Worten,  als  kämen  sie  aus  dem  Munde  eines  heiligen 
Evangelisten,  schlössen  sich  geräuschvoll,  wie  zu  einer  Belagerung, 
die  Thüren  des  mit  Zuschauern  gefüllten  Gerichtssaales,  um  so  der 
Complicen  habhaft  zu  werden.  —  Leider  griff  man  aber  fehl  und 
verhaftete  irrthümlicher  Weise  den  Bruder  des  Martinengo;  kurz  darauf 
sah  man  den  Irrthum'  ein  und  musste  denselben  freigeben,  so  dass 
er  schon  am  nächstfolgenden  Tage  wiederum  ruhig  in  seinem  eigenen 
Bette  schlafen  konnte. 

Nach  Wiederaufnahme  des  Processes  fuhr  Tissore  fort,  seinen 
Bruder  zu  entlasten  und  mit  noch  grösseren  Details  seine  drei  vor- 
genannten Complicen  zu  beschuldigen. 

Ada  und  Boulan  leugneten  hartnäckig  ebenso,  wie  sie  es  auch 
im  Mai  1902  beim  Verhöre  vor  den  Geschworenen  thaten. 

2.  Martinengo,  genannt  Marghi,  35  Jahre  alt,  Taglöhner,  der 
keine  andere  Vorbestrafung  als  die  eines  Jagdfrevels  aufzuweisen 
hatte,  dessen  Vater  und  Grossmutter  Alkoholisten  waren  und  dessen 
Mutter  und  Urgrossmutter  an  Neuritis  gelitten  hatten,  leugnete  An- 
fangs standhaft,  indem  er  behauptete,  besagte  Nacht  in  seinem  Hause 
verbracht  zu  haben. 

Im  vierten  Verhöre  jedoch,  nach  einmonatlicher  Kerkerhaft,  mit 
Tissore  confrontirt,  der  in  ihn  drang,  dass  er  gestehen  möge,  sagte 
er:  „Nun  schiebt  man  alle  Schuld  auf  mich,  obwohl  Du  das  Ganze 
mit  Boulan  verbrochen  hast  und  jetzt  auf  Andere  wälzen  willst.  Es 
mag  sein,  wie  Du  sagst,  vielleicht  bin  ich  dabei  gewesen,  nehmen 
wir  an,  es  wäre  wahr". 

Bei  einem  fünften  Verhöre  ohne  Beisein  des  Tissore  und  dann 
auch  in  den  folgenden  wiederholte  er  aufs  Genaueste  die  von  Tissore 
erfundenen  Beschuldigungen  und  fügte  denselben  Angaben  über  Stunden, 
Daten  und  genaue  Beschreibungen  der  Gegenstände  bei.  So  giebt  er 
z.B.  an,  mit  dem  Taglöhner  Boulan  kurz  nach  Feierabend  um  8  Uhr  zu- 
sammengetroffen zu  sein,  der  zu  ihm  von  einem  Unternehmen  sprach, 
bei  dem  sich  für  den  Durst  etwas  gewinnen  Hesse.  Darauf  traf  er 
gegen  10  Uhr  Abends  an  der  Brücke  von  Taiteria  mit  dem  Opfer 
und  Tissore  zusammen.  Boulan  machte  Miene,  den  Mord  an  Ort 
und  Stelle  zu  vollführen,  aber  Tissore  erklärte  sich  damit  nicht  ein- 
verstanden; so  schritt  man  denn  weiter  und  machte  schliesslich  den 
Abstieg  zur  Brunnenstube  des  Tissore,  wo  man  um  Mitternacht  ankam 
und  eine  Flasche  Wein  trank. 

Im  Hause  des  Tissore  eingetreten,  zündete  derselbe  eine  mit 


Digitized  by  LaOOQle 


332 


XVI.  Lombroso  und  Bonelli 


Draht  umflochtene  Laterne  an,  worauf  man  Ferren  abermals  zutrank; 
nun  führte  Boulan  einen  Schlag  gegen  Ferren  und  warf  ihn  zu 
Boden;  dann  drückte  er  ihm  zu  wiederholten  Malen  mit  dem  Knie 
den  Brustkorb  ein,  bis  man  ihn  nur  mehr  röcheln  hörte.  Aus  Er- 
barmen brachte  nun  Tissore  einen  Stock  aus  Holz  oder  Eisen  herbei, 
und  mit  diesem  gaben  die  Betheiligten  dem  Opfer  den  Eest  Dann 
brachten  alle  drei  den -Ermordeten  zum  Brunnen,  wo  man  ihm  einen 
Stein  an  die  Füsse  band  und  hinabwarf,  ohne  das  Aufschlagen  des 
Körpers  am  Wasser  zu  hören.  Nach  vollbrachter  That  kehrte  Mar- 
tinengo allsogleich,  ohne  Uhr  oder  irgendwelche  Entschädigung  er- 
halten zu  haben,  nach  Hause  zurück. 

Letztere  Behauptung  steht  im  Widerspruch  mit  jener  des  Tissore, 
welcher  angiebt,  ihm  ein  Drittel  des  Geraubten  und  noch  obendrein 
die  Uhr  gegeben  zu  haben. 

Alle  diese  Behauptungen  hielt  Margin  mit  grosser  Hartnäckigkeit 
auch  vor  den  Geschworenen  aufrecht,  und  behauptete  ausserdem, 
Boulan  unter  den  Andern  gesehen  zu  haben ;  Letzteren  kenne  er  vom 
Gasthause  Tissani  her. 

Er  beschrieb  die  Blutspuren,  die  sich  im  Zimmer  befanden,  die 
er  mit  einer  Handvoll  Heu  weggewischt  zu  haben  angab  und  den 
Tisch,  neben  welchem  das  Opfer  zu  Boden  geworfen  ward. 

3)  Wie  kam  man  darauf,  dass  dies  alles  falsch  sei? 

Martinengo,  der  seinerzeit  an  Neuritis  litt  und  sich  an  einem  der 
That  vorhergegangenen  Tage  eine  Fussverrenkung  zugezogen  hatte, 
war  seither  gar  nicht  aus  dem  Hause  gekommen.  Boulan  war  einer 
der  besten  Arbeiter  von  Chivasso,  kräftig  und  unermüdlich. 

Sein  Alibi  wurde  von  einer  Gruppe  von  Personen  nachgewiesen, 
die  Spielens  halber  in  seinem  Hause  anwesend  waren  und  als  nähere 
Details  angaben,  in  den  letzten  Tagen  des  Oarneval  einen  Strauss 
von  Kunstblumen  in  den  nänden  von  Boulan's  Kindern  gesehen  zu 
haben. 

Die  Unschuld  Boulan's  und  Martinengo's  wurde  schliesslich  auch 
vor  den  Geschworenen  durch  den  Bruder  und  Mitschuldigen  des 
Giovanni  Tissore  nachgewiesen,  welcher  ohne  Widerspruch  zu  finden, 
erklärte,  dass  der  einzige  Mörder  des  Ferren  sein  eigener  Bruder  sei, 
der  ihn  am  21.  im  Schlafe  mittels  eines  Hammers  getödtet  habe. 
Er  selbst  half  demselben  am  28.  in  der  Nacht  den  Leichnam  zu 
übertragen  und  in  den  Brunnen  zu  werfen,  um  die  Entdeckung  zu 
verhüten. 

Die  Unschuld  des  Boulan  wurde  durch  die  Kriminalanthropologie 
erwiesen;  kein  Verwandter  desselben  war  geisteskrank  oder  Verbrecher 


Digitized  by  Goo 


Kriminelle  Suggcstionirung  an  einem  ach  wachsinnigen  Alkoholiker.  833 

gewesen  und  bei  keinem  fand  Alkoholmissbrauch  statt  Bonlan  hat 
das  Aussehen  eines  gutmüthigen  Menschen:  breite  Stirn,  frühzeitigen 
Kahlkopf,  kleine  Unterkieferknochen,  schönen  Mund;  er  ist  ein  ruhiger 
Mensch  und  hat  in  seinem  Leben  nur  eine  Strafe  abgebüsst,  und 
diese  eines  Vergehens  halber,  das  dem  Anthropologen  nicht  als  solches 
erscheint  (er  versetzte  einem  Oarabiniere  eine  Ohrfeige,  in  dem  Glauben, 
derselbe  hätte  seinen  Vater  misshandelt). 

Boulan,  ein  tüchtiger  Arbeiter,  war  nicht  nur  für  seine  Person 
als  Brotbficker  tbätig,  sondern  vertrat  auch  abwesende  und  erkrankte 
Gesellen.  Selbst  geliebt,  liebte  er  Frau,  Gefährten  und  Kinder  zärt- 
lich wieder. 

4.  Wie  kann  man  sich  den  seltsamen  Fall  (Martinengo)  erklären, 
dass  ein  Unschuldiger  sich  selbst  und  andere  ohne  einen  andern  Be- 
weggrund anklage,  als  um  sich  aburtheilen  zu  lassen? 

Dies  erscheint  uns  als  ein  so  seltsames  Problem,  dass  es  in  seiner 
Eigenart  kaum  einen  analogen  Fall  aufweist  und  nur  th  eil  weise 
durch  Studium  des  Charakters  des  eigenartigen  Selbstanklägers  und 
seines  Verleumders  erleuchtet  werden  kann. 

Martinengo  hat  eine  erdfahle  Hautfarbe,  ein  mit  frühzeitigen 
Furchen  bedecktes  Gesicht,  er  ist  1,60  m  hoch,  Spannweite  1,70  m; 
Plattschädel,  Monocephale  145  Occ. 

Im  Urin  finden  sich  keine  pathologischen  Bestandtheile,  speci- 
fisches  Gewicht  1021,  das  Verhältniss  der  Phosphate  3:1  (normal), 
Chloride  9,5Proc;  Pupillenstarre,  ungleiche  Pupillen,  Zunge  und  Lippen 
nach  rechts  abweichend,  Zittern  der  Hand,  Astasie,  Abasie,  lebhafte 
Patellarreflexe,  Haut-  und  Hodenreflexe  fehlen,  Schreibstörung,  die 
auch  in  den  sechs  Monate  alten  Untersuchungsprotokollen  ersichtlich 
ist;  Unsicherheit,  Trägheit,  Fehlerhaftigkeit  im  Ausdruck,  Bradifasie, 
Dysartrie,  vollkommene  Schmerz-  und  Tastunempfindlichkeit,  so  dass 
es  unmöglich  ist,  bei  ihm  die  Tast-  und  Schmerzempfindung  zu  messen, 
während  er  behauptet,  dass  ihm  ein  in  die  Achselhöhlen  angelegter 
Thermometer  ein  unerträgliches  Brennen  verursache;  auf  seinen  Lippen 
erscheint  ein  immerwährendes  Lächeln,  auch  dann,  wenn  ihm  Vor- 
würfe gemacht  werden,  oder  wenn  in  ihm  die  Idee  schmerzhafter 
Gefühle  in  den  Gelenken  und  in  der  Magengrube  künstlich  hervor- 
gerufen wird;  Martinengo  bietet  einen  seltsamen  Fall  krankhaften 
Wohlbefindens  dar,  weshalb  er  seines  Aufenthaltes  im  Kerker  nicht 
gewahr  wird;  in  Gesellschaft  Anderer  gebracht,  beklagt  er  sich  und 
behauptet,  sich  in  der  Einzelzelle  sehr  gut  zu  befinden,  in  welcher 
er  sich  durch  lange  Stunden  mit  einem  Buche  in  der  Hand  zu  be- 


Digitized  by  Google 


334  XVI.  LoMBHoao  und  Boneijj 

schäftigen  glaubt,  in  der  That  aber  vermag  er  irgendwelche  Auskunft 
Uber  den  Inhalt  nicht  zu  geben. 

Von  Zeit  zu  Zeit  wird  er  von  Hallucinationen  befallen,  in  welchen 
er  Schatten  und  dergleichen  sieht;  des  Abends  stellt  sich  bei  ihm 
Geistesverwirrung  ein,  in  welcher  er  in  das  Bett  und  wieder  aus  dem- 
selben springt  und  die  zwei  Bettdecken  für  10  bis  12  zählt;  öfters 
wird  er  von  langandauernden  choreatischen  Anfällen  heimgesucht, 
worauf  er  in  tiefen  Schlaf  sinkt 

Er  beharrt,  wie  bereits  erwähnt,  auf  den  genannten  Aussagen; 
als  eines  Tages  vor  den  Geschworenen  von  der  möglichen  Mittäter- 
schaft des  Giovanni  Tissore  die  Rede  war,  beschuldigte  er  ohne  Weiteres, 
so  wie  die  zwei  Anderen  auch  diesen  der  That;  und  als  Giovanni  vor 
den  Geschworenen  kurzweg  erklärte,  dass  nur  er  mit  seinem  Bruder 
den  Leichnam  übertragen  habe,  sagte  Martinengo:  „Ich  weiss,  was 
ich  weiss;  vielleicht  habe  ich  zu  Hause  geschlafen,  vielleicht  war  ich 
gar  nicht  dabei".  .  .  .  Und  zu  mir  gewendet:  „Vielleicht  bin  ich  allein 
zur  Brunnenstube  herabgestiegen,  aber  Weiteres  weiss  ich  nicht" 

Ein  Rechtsanwalt  fragte  ihn:  „War  ich  auch  bei  der  Brunnen- 
stube des  Tissore?"  Und  er  antwortete  mit  seinem  schläfrigen  Lächeln: 
„Ich  glaube  ja,  aber  es  war  dunkel". 

In  jenem  durch  Alkoholmissbrauch  kindlich  gewordenen  Sinn 
prägten  sich  alle  vom  Untersuchungsrichter  ohne  Absicht  hervorge- 
rufenen Eindrücke,  sowie  die  vom  vermeintlichen  Mitschuldigen  aus- 
gehenden, als  auch  die  von  den  Kerkerwachen  hervorgerufenen,  wie 
in  Wachs  ein,  —  und  einmal  suggestionirt  durch  jene  phantastische 
Pseudologik,  die  Geistesschwachen  eigen  ist,  versah  er  seine  Erfin- 
dungen mit  den  kleinsten  Details,  wie  z.  B.  die  Behauptung  seiner 
Anwesenheit  bei  dem  Morde,  auf  der  er  hartnäckig  bestand,  als  ob 
diese  Aussage  wahr  wäre,  doch  nicht  derart,  dass  ein  geübter  Unter- 
suchungsrichter bei  den  vielen  Widersprüchen  den  Mangel  an  Erinne- 
rungsvermögen nicht  bemerkt  haben  könnte. 

Als  man  ihm  vor  den  Geschworenen  ein  Paar  in  einem  Loche 
aufgefundener  Hosen  vorwies,  von  denen  behauptet  wurde,  dass  sie 
Boulan?s  Eigenthum  wären,  gab  er  auf  Befragen,  was  Boulan  trug, 
als  er  den  Hügel  herabstieg,  an,  Letzterer  hätte  in  einem  Bündel  ein 
Paar  Hosen  mitgebracht,  später  aber  behauptete  er,  er  wisse  nicht, 
was  der  Inhalt  des  Bündels  gewesen  wäre'). 

V)  Auch  der  Richter,  von  der  Schuld  des  Angeklagten  eingenommen,  be- 
merkte nicht  nur  die  Geistesschwäche  und  die  Sinnesverwirrung  des  Martinen^» 
nicht,  sondern  zog  auch  die  Schrift8t<uung,  die  in  den  Unterschriften  der  Unter- 
suchung&protokolle  ersichtlich  war,  mit  der  gleichzeitig  auftretenden  Dysartrie 


Digitized  by  Google 


Kriminelle  Suggestionirung  au  einem  schwachsinnigen  Alkoholiker.  335 


Als  man  an  Martinengo  die  Frage  stellte,  welche  Grösse  und 
Körperbeschaffenheit  Ferren  hatte,  antwortete  er  in  seiner  gewöhn- 
lichen stockenden  Weise,  er  wäre  gut  gebaut,  vier  Finger  kleiner  ge- 
wesen als  er  (also  unter  der  Mittelgrösse),  währenddessen  bekannt 
war,  dass  Ferren  von  hoher  Statur  gewesen  ist,  und  fügte  bei,  er 
wäre  eher  dick  gewesen.  In  noch  andere  Widersprüche  verwickelte 
er  sich  vor  den  Geschworenen;  so  gab  er  z,  B.  an:  „Als  der  Ermor- 
dete beim  Brunnen  niedergelegt  wurde,  banden  wir  ihm  einen  andert- 
halb Spannen  langen  und  eine  Spanne  breiten  Stein  an  die  Beineu 
(.wogegen  in  der  That  der  Stein  viel  umfangreicher  war). 

Am  folgenden  Tage  meinte  er  sich  nicht  erinnern  zu  können,  ob 
man  dem  Todten  einen  Stein  an  die  Füsse  gebunden  habe  und  fügte 
bei,  der  Brunnen  wäre  offen  gewesen  (er  ist  aber  gedeckt)  und  hätte 
Wasser  enthalten,  obwohl  er  vorher  behauptet  hatte,  er  wäre  trocken 
gewesen.  — 

Bei  allen  Verhören  beharrte  Martinengo  darauf,  keinen  Kreuzer 
vom  Gelde  des  Ferren  erhalten  zu  haben;  dagegen  gestand  er  im 
Kerker  einer  Wache,  solches  in  einem  Loche  des  Magazins,  wo  er 
arbeitete,  versteckt  zu  halten. 

Als  darauf  die  genaueste  Nachsuchung  gehalten  wurde,  fand  man 
weder  besagtes  Geld,  noch  das  bewusste  Loch  vor,  weshalb  wir  ruhig 
annehmen  können,  die  Worte  Martinengo's  wären  das  Resultat  der 
Suggestion  des  Polizeisoldaten  Ladista. 

Alles  dies,  verglichen  mit  dem  nicht  widerlegten  Alibi  des  Marti- 
nengo und  Boulan,  mit  Bezug  auf  ihren  unbescholtenen  Lebenswandel, 
der  auch  in  hervorragender  Weise  durch  die  anthropologische  Unter- 
suchung erwiesen  wurde,  führt  zum  sicheren  Nachweis,  dass  die 
Aussagen  dieWirkung  der  Suggestion  Anderer  sind  und 
der  Autosuggestion  zugeschrieben  werden  müssen. 

Als  man  ihn  aus  dem  Kerker  entliess,  Uberzeugte  ich  mich  selbst 
von  seiner  grossen  Suggestionsfähigkeit;  um  diese  zu  erproben,  sug- 
gestionirte  ich  ihm  im  Kerker,  er  befände  sich  im  Gasthofe  „zur  Sonne." 

Damals  schien  es,  er  wäre  dieser  Suggestion  nicht  zugänglich, 
da  er  mich  verneinend  angrinste,  so  wie  es  auch  schien,  dass  er  den 
Schmerz  des  elektrischen  Stromes  nicht  empfand.  Als  er  nach  zwei 
Monaten  vollkommen  geistesverwirrt  war,  behauptete  er,  im  Gasthaus 
„zur  Sonne"  gewesen  zu  sein,  wo  ihn  Zauberer  mit  glühendem  Eisen 

nicht  in  Betracht,  weshalb  er  keine  Untersuchung  des  abnormalen  Geisteszustandes 
des  Angeklagten  anordnete.  Diese  Prüfung  wurde  erst  wenige  Tage  vor  den 
Plaidoyers  durch  den  scharfsinnigen  Advocaten  Poddigne,  den  Vertheidiger  des 
Angeklagten,  beantragt. 


33(> 


XVI.  Lombroso  und  Bonelli 


(phantastische  Pseudologik)  den  Bauch,  die  Augen  und  Hände  durch- 
bohrt hätten.  Eine  solche  Suggestion  kann  nur  durch  die  Leetüre 
eines  Buches,  oder  durch  ein  Gespräch  hervorgerufen  werden,  wie  in 
jenem  Mädchen,  das  den  Bürgermeister  von  Graz  der  Schändung 
anklagte,  nachdem  sie  einen  solchen  Fall  vorlesen  hörte.  Eine  der- 
artige Suggestion  wird  um  so  intensiver,  wenn  man,  wie  in  unserem 
Falle,  die  Kerkerhaft,  dann  die  ruhige,  aber  doch  strenge  Stimme  des 
Richters  und  schlimmer  noch  die  Einflüsterungen  der  Kerkerwachen 
in  Rechnung  zieht. 

Im  Allgemeinen  übt  an  und  für  sich  ein  jeder,  mit  einer  grosseren 
Autorität  Ausgestatteter  auf  die  meisten  einen  beherrschenden  Einfluß, 
umsomebr  auf  die  Geistesschwachen,  und  gar,  wie  in  unserm  Falle, 
auf  ein  durch  übermässigen  Alkoholmissbrauch  degenerirtes  Indi- 
viduum aus. 

Es  ist  bekannt,  dass  die  furchtbare  Anklage  gegen  die  Juden  von 
Tisza-Eszlär  von  einem  jüdischen  Knaben  ausging,  der  vorerst  von 
einem  ungarischen  Kommissär  durch  Peitschenhiebe  zu  Vorbringunp 
der  Anklage  gezwungen,  später,  von  den  gemachten  Aussagen  über- 
zeugt, dieselben  mit  genauesten  Details  solange  aufrecht  hielt,  das* 
er  im  Stande  war,  Richter  und  Geschworene  die  längste  Zeit  hinters 
Licht  zu  führen. 

Viele,  schreibt  Berti  Hon  (Congres  dJ Anthropologie  criminelle  1896 
sind  solcher  Suggestion  verleumderischer  Aussagen  auch  ohne  Hyp- 
nose fähig. 

Ottolenghi  fand  dieses  Phänomen  zumeist  bei  Schwachsinnigen 
und  Blöden,  weil  sie  an  moralischem  Defect  leiden  (La  Suggestione 
S.  297  Torino  1900)  und  Sullivan  mehr  bei  Paralytikern. 

5.  Die  Grausamkeit  des  Tissore,  der  eine  so  blutige  That  ans 
eigener  Initiative  begangen  hatte,  und  dann  in  so  kurzer  Zeit  eine 
bedeutende  Summe  Geldes  verschleuderte,  weiters  die  Hartnäckigkeit 
und  Beharrlichkeit,  mit  welcher  er  fortfuhr,  drei  Unschuldige  so  schwer 
zu  belasten,  welche  Handlungsweise  zu  seiner  eigenen  Entlastung 
wohl  nur  wenig  dienlich  sein  konnte,  kann  man  nur  dadurch  erklaren, 
dass  er  aus  reinem  Vergnügen  am  Verbrechen  die  schreckliche  That 
beging  und  daran  Freude  fand,  seine  Umgebung  leiden  zu  sehen. 
(In  der  That  verleumdete  er  vor  den  Geschworenen  sowohl  Carabi- 
niere,  als  auch  Kerkerwachen). 

Alle  diese  Charakterzüge,  wie  wir  sie  bei  den  erblich  Belasteten 
und  pathologisch  veranlagten  Individuen  bemerken,  vereinigen  sich 
in  Tissore  zu  einem  vollkommenen  Bilde  des  geborenen  Verbrechers, 
so  dass  der  Hinweis  auf  die  unwiderstehliche  Macht  der  ererbten 


Digitized  by  Google 


Kriminelle  Suggestioninrog  an  einem  schwachsinnigen  Alkoholiker.  337 

krankhaften  Anlage  genügt  Wie  aus  der  Abstammung  und  dem 
Stammbaum  ersichtlich  ist,  leitet  Tissore  sowohl  von  väterlicher  als 
auch  von  mütterlicher  Seite  seine  Herkunft  aus  einer  Familie  ab,  in 
der  unter  verschiedenartigen  Formen  die  nervöse  Entartung  überwiegt 
Er  hat  väterlicherseits  einen  Vetter,  Namens  Bocca,  welcher  im  Irren* 
hause  als  Tobsüchtiger  starb.  Eine  Cousine  —  Ursula  Scagna  — 
starb  ebenfalls  im  Irrenhause.  Mütterlicherseits  starb  der  verkrüppelte 
Grossonkel  Sprozio  Carlo  als  Selbstmörder;  ein  anderer  Vetter,  Feiice 
Dettoma  war  blödsinnig  und  ertrank;  ein  weiterer  Vetter,  Bocca,  taub- 
stumm, starb  in  der  Anstalt;  der  Grossonkel,  Carlo  Sprozio,  war  Alko- 
holiker und  Müssiggänger.  Eine  Schwester  war  blödsinnig;  die  andere 
floh  aus  dem  Hause  und  sein  Bruder  war  schon  öfters  vorbestraft 

Giuseppe  litt  schon  als  Kind  an  nächtlichem  Aufschrecken  und 
Somnambulismus;  älter  geworden,  erhob  er  sich  öfters  nächtlicherweile 
von  seinem  Lager,  wandelte  im  Zimmer  umher  und  hatte  den  Hang, 
sich  aus  dem  Fenster  zu  stürzen ;  in  einer  Nacht  rettete  man  ihn  nur 
mit  knapper  Noth,  als  er  sich  im  nemde  mit  dem  wiederholten  Rufe, 
der  Schwarze  stünde  hinter  ihm,  aus  dem  Fenster  stürzen  wollte,  so 
dass  er  von  seinen  Verwandten  mittelst  einer  Leiter  vom  untern  Stocke 
aus  herabgeholt  werden  musste. 

In  der  Schule  erwies  er  sich  mehr  als  ungestüm  und  menschen- 
scheu; er  mied  jeden  Verkehr  mit  Seinesgleichen,  gerieth  in  grosse 
Aufregung,  wenn  man  ihn  bei  seinem  Namen  Tissore  rief,  und  be- 
harrte  eigensinnig  darauf,  nicht  so  genannt  werden  zu  wollen.  Mit 
10  Jahren  wurde  er  von  einem  wuthkranken  Hunde  gebissen  und 
nachdem  er  in  Turin  die  Pas teur 'sehe  Impfmethode  durchgemacht 
hatte,  gab  man  ihn  einer  Gastwirthin  in  Pflege.  Nach  wenigen  Tagen 
berichtete  diese,  der  Knabe  wäre  in  der  Nacht  von  Krämpfen  befallen 
worden,  wobei  er  mit  den  Zähnen  fletschte,  Tags  darauf  grosse  Nieder- 
geschlagenheit zeigte  und  jedwede  Nahrung  verweigerte. 

Der  Knabe  litt  zeitweise  an  epileptischen  Schwindelan  fällen  und 
Kopfschmerzen;  so  wurde  er  z.B.  mit  13  Jahren  zu  einem  Bäcker  in 
die  Lehre  gethan,  wo  er  einen  Schwindelanfall  erlitt,  dabei  fiel  und 
einen  Arm  brach. 

Unruhig  und  unbeständig,  versuchte  er  sich  in  manchem  Hand- 
werk: Brotbäcker,  Tischler,  Waldhüter,  Landmann  u.  s.  w.;  er  ermüdete 
bald,  arbeitete  nur  unbeständig,  ohne  feste  Zeiteinteilung  vertragen 
zu  können.  Oeftere  Male  setzte  er  sich  mit  den  übrigen  Familien- 
mitgliedern zum  Mittagstisch,  sprang  plötzlich  und  unvermittelt  auf, 
verliess  das  Haus  und  kehrte,  ohne  eine  Erklärung  für  solche  Hand- 
lungsweise abzugeben,  zurück.   Zu  Hause  zeigte  er  sich  nicht  sehr 


338 


XVI.  Lombroso  und  Bonelli 


liebevoll  gegen  die  Mutter,  noch  weniger  gegen  den  Vater;  eine« 
Tages  sogar,  als  der  Vater  ein  Paar  Schuhe  ausbesserte,  verbot  er 
es  diesem,  und  als  sich  derselbe  solch'  seltsamem  Beginnen  widersetzte, 
erhob  er  die  Hand,  um  ihn  zu  schlagen. 

Mit  zwanzig  Jahren  gerieth  er  mit  einigen  Genossen  in  Streit, 
welche  ihn  mit  einem  Gartenmesser  am  Kopfe  verwundeten,  wobei 
er  nicht  nur  Verletzungen  der  t>ehaarten  Kopfhaut,  sondern  auch 
Schädelbeinbrüche  davontrug.  —  Er  war  öftere  Male  wegen  Diebstahl 
und  Beschimpfungen  vorbestraft  — 

Giuseppe  bietet  ausser  den  vernarbten  Schädelknochenbrficben 
nur  drei  Anomalien  dar:  die  carrarische  Linie  an  der  Hand,  die  Fistel- 
stimme bei  der  Wiedergabe  seiner  erfundenen  Possen  und  eine  Asym- 
metrie der  linken  Gesichtshälfte;  da  erstere  aber  im  Vereine  mit  den 
Schädelknochenbrüchen  sehr  in  die  Augen  springend  ist,  erweist  sie 
sich  als  äusserst  wichtig  zum  Nachweis  des  krankhaften  moralischen 
Empfindens  eines  Epileptikers,  wovon  die  Scbwindelanfälle  und  die 
darauffolgenden  Krämpfe  das  erste  Anzeichen  waren.  Dies  erklärt 
den  Drang  des  Individuums,  das  Böse  um  des  Bösen  willen  zu  tbun. 
die  Wollust,  in  welcher  er  in  juridischer  Form  an  den  drei  Mitange- 
klagten einen  zweiten,  nicht  weniger  grausamen  Mord  beging  als  den 
ersten.  Dieser  moralische  Defect  unterstützt  ihn  und  treibt  ihn  un- 
widerstehlich an,  durch  Verleumdungen  Advocaten  und  Sachverstän- 
dige an  sein  Lügengewebe  glauben  zu  machen. 

Ein  Bild  seiner  vollkommenen  Sorglosigkeit  kann  man  sieb 
machen,  wenn  man  bedenkt,  dass  er  den  Ermordeten,  so  wie  es  scheint, 
durch  7  Tage  in  seiner  Wohnung  bei  fast  offenen  Thüren  liegen 
Hess,  sich  zu  allererst  Vergnügungen  hingab,  statt  zuvor  für  seine 
eigene  Sicherheit  zu  sorgen. 

6.  Viele  Thatsachen,  die  bei  Gericht  unbeachtet  blieben,  wie  z.  B. 
der  Besitz  der  Uhr  des  Opfers  in  den  Händen  des  Bruders  Giovanni, 
welche  er  bei  Annäherung  der  Carabiniere  in  den  Schnee  geworfen 
haben  will,  der  Besitz  des  Mantels  des  Ermordeten,  sein  hartnäckiges 
durch  ein  Jahr  lang  andauerndes  Schweigen  vor  den  Geschworenen, 
beweisen  seine  Mitschuld. 

Die  Kriminalantbropologie  zeichnet  ihn  seiner  erblichen  Be- 
lastung wegen  zum  vollständigen  Typus  eines  geborenen  Verbrechers: 
die  frühzeitigen,  zahlreichen  und  tiefen  Furchen  im  Gesichte,  die 
Stenokrotaphie,  die  markanten  Kinnbacken  und  sein  frühzeitiger  und 
rückfälliger  Hang  zum  Verbrechen. 

Angenommen,  dass  man  den  Erzählungen  der  beiden  Brüder 
Glauben  schenkte,  erregt  es  immerhin  Verwunderung,  dass  ein  am 


Digitized  by  Google 


Kriminelle  Suggestionirung  an  einem  schwachsinnigen  Alkoholiker.  339 


21.  Ermordeter,  der  schon  am  Tage  und  Orte  der  That  viel  Blut 
verloren  hatte,  noch  am  28.  auf  die  Distanz  von  150  m  viele  Blut- 
spuren hinterlassen  konnte  und  zwar  sowohl  als  Blutgerinsel,  als  auch 
in  Form  von  Flecken  und  Lachen.  Auch  bei  der  Autopsie  wurde 
noch  eine  grosse  Menge  Blutes,  innerlich  und  äusserlich  des  Brust- 
korbes vorgefunden. 

Wie  durch  den  Meteorologen  Professor  Balbi  officiell  festgestellt 
wurde,  war  am  21.  die  Temperatur  — 15°,  und  die  nächsten  vier 
Tage  — 3<>;  der  Brunnen  hatte  -f*  12°;  am  3.  und  4.  März  4- 1°. 

Auf  die  alte  Erfahrung  von  Hewson  gestützt,  geht  aus  dem 
Ganzen  hervor,  dass,  wenn  man  das  Blut  vor  dem  Gerinnen  gefrieren 
läset,  dasselbe  beim  Aufthauen  wieder  flüssig  und  roth  wird  und 
dann  in  gewöhnlicher  Weise  gerinnt  (Lezimi  di  Fisologia  Vol.  I, 
S.  150);  es  kann  sich  daher  unter  solchen  Umständen  noch  lange 
nach  dem  Tode  Blutgerinsel  bilden. 

Da  es  sich  um  die  Angaben  eines  lügnerischen  Diebes  handelt, 
ist  es  wahrscheinlicher,  dass  auch  hier  wiederum  eine  neuerliche  Lü^c 
vorliegt,  wie  auch  kaum  anzunehmen  ist,  dass  der  schwächliche  und 
feige  Giuseppe  den  Mord  allein  vollführt  und  die  ganze  Summe  des 
geraubten  Geldes  verprasst  hätte. 


XVII. 

Die  Schreckreaction  vor  Gericht. 

Von 

Nervenarzt  Dr.  Diehl,  Lübeck. 

Unter  Schreckreaction  im  Sinne  der  hier  zu  behandelnden  Frage 
verstehe  ich  den  triebartigen  Vollzug  einer  Handlung,  die  unmittelbar 
unter  der  Einwirkung  des  Schrecks  erfolgt  und  zugleich  der  intellektu- 
ellen und  ethischen  Lage  des  Individuums  nicht  entspricht  Dabei 
wird  dem  so  Handelnden  die  Inkongruenz  zwischen  der  vollbrachten 
That  und  seiner  Auffassung  vom  Rechtthun  fast  im  Augenblick  des 
Vollzuges  bewusst,  worauf  sich  raeist  ein  anhaltendes,  quälendes  Un- 
lustgefühl  geltend  macht. 

Wenn  ein  mächtiges  Gefühl  oder  ein  Affect,  gleichviel  ob  freu- 
diger oder  trauriger  Natur,  iiu  Menschen  unvermittelt  aufsteigt,  tritt 
als  erstes  eine  plötzliche  Hemmung  im  Ablauf  der  Vorstellungen  ein. 
Der  ruhige  Gedankengang,  das  folgerichtige  Schliessen  wird  schroff 
unterbrochen.  Die  Vorstellungskette  reisst  ab,  wo  der  Zorn  wild  auf- 
braust, wo  der  Jubel  losbricht,  wo  die  Leidenschaft  keine  Schranken 
kennt,  und  der  Schreck  die  Glieder  lähmt.  Für  all  die  verschiedenen 
Qualitäten  des  Affects  gilt  als  erste,  gemeinsame  Wirkung  dieser  Riss 
im  Vorstellungsverlauf;  erst  nach  diesem  Vorgang  macht  sich  die  Ver- 
schiedenheit der  Wirkung  geltend,  je  nach  dem,  ob  ein  Lust-  oder 
Unlustaffect  einsetzte.  Der  frohen  Wallung  folgt  ein  Ansturm  von 
Vorstellungen,  die  wesentlich  auf  den  freudigen  Ton  gestimmt  sind, 
und  heitere,  weit  ausschauende  Phantasiegebilde  drängen  in  rascher 
Folge  heran.  Die  plötzliche  Freude  verklärt  die  Lebensauffassung 
weit  über  die  Grenzen  hinaus,  wo  der  Gegenstand  der  Freude  über- 
haupt Einfluss  haben  kann.  Befindet  sich  das  Gemeingefühl  in  froher 
Lage,  so  erscheint  auch  das  wirklich  Unerquickliche  in  freundlicherem 
Lichte.  Anders  beim  Unlustaffect;  da  leuchten  nicht  bunte  Vor- 
stellungen in  reicher  Fülle  auf.  Die  eine  Vorstellung,  welche  den 
Unlustaffect  hervorrief,  klebt  im  Bewusstsein  gleichsam  fest;  sie  be- 
hält die  Oberhand  und  duldet  nur,  dass  ihr  verwandte,  trübe  Vor- 


uiqiu  zedby  Google  i 


Die  SchreckreACtion  vor  Gericht. 


341 


Stellungen  sieb  angliedern.  Treffend  nennt  Wundt  dieses  Phänomen 
im  Affectleben  die  Selbsterbaltung  des  Bewusstseina  gegen 
die  Macht  der  Eindrücke.  Die  Nachwirkung  eines  starken  Ge- 
fühles empfinden  wir  als  Stimmung.  Wie  sich  die  Tendenz  zur 
Trägheit  im  ersten  Vorstellungsspiel  nach  der  traurigen  Affectwirkung 
zeigte,  so  hat  die  Stimmung  nach  Unlustaffecten  ebenfalls  eine  aus- 
geprägte Neigung,  dem  Menschen  beharrlich  nachzugehen.  Es  liegt 
nahe,  in  dieser  Erscheinung  ein  zweckmässiges  Walten  der  Natur  zu 
erblicken.  Die  nachdrückliche  Mahnung,  sich  der  Widerwärtigkeiten 
im  Leben  zu  erwehren,  dem  Schädlichen  wachsamer  auszuweichen, 
wird  stets  ungleich  werthvoller  für  die  Erhaltung  des  Individuums  sein 
als  der  Antrieb  zur  einfachen  heiteren  Gestaltung  des  Lebens. 

Wenn  durch  den  Affect  nun  schon  die  Denkrichtung,  die  Stim- 
mung u.  s.  w.  in  hohem  Maasse  gestört  wird,  so  werden  Handlungen 
gewiss  einer  besonderen  Beurtheilung  zu  unterziehen  sein,  sobald  sie 
unter  der  Macht  eines  starken  auflodernden  Gefühls,  eines  Affectes, 
vollzogen  sind.  Diese  Wahrheit  hat  die  Gerichtspraxis  im  Allgemeinen 
längst  anerkannt,  und  die  mildernden  Umstände  werden  ihrer  Forde- 
rung zum  Theil  gerecht 

Im  Folgenden  möchte  ich  auf  eine  ganz  specielle  Affectwirkung 
eingehen,  die  bisher,  wie  mir  scheint,  nicht  genügend  berücksichtigt 
war,  und  die  gewiss  nicht  nur  in  vereinzelten  Fällen  zu  ungerechter 
Beurtheilung  Anlass  gegeben  hat  Um  klarzustellen,  was  ich  unter 
Schreckreaction  als  Affecthandlung  verstanden  haben  möchte,  gehe 
ch  zur  Besprechung  von  Fällen  über,  die  sich  ohne  Weiteres  bei 
geistig  normalen  Menschen  ereignen  können. 

Wegen  Berufung  auf  einen  hohen  Posten  bat  sich  Herr  X.  seinem 
Vorgesetzten  vorzustellen.  [Dieses  ist  für  seine  ganze  Zukunft  von 
entscheidender  Bedeutung.  Im  Arbeitszimmer  wartet  er  lange  ver- 
geblich. Die  harte  Geduldsprobe  lässt  Herrn  X.  nicht  länger  ruhen; 
er  wandert  auf  und  nieder,  betrachtet  sich  die  Wanddecoration  u.  s.  w. 
Es  fälllt  der  Blick  auch  auf  das  Bauchservice  und  der  passionirten 
Baucher  interessirt  im  Moment  die  Qualität  der  Oigarren.  Er  nimmt, 
ohne  sich  der  Unschicklichkeit  seines  Thuns  dabei  recht  bewusst  zu 
werden,  eine  aus  dem  Cigarrenbecher  und  untersucht  eben  auf  Sumatra- 
deckblatt —  da  öffnet  sich  die  Thüre  und  der  Vorgesetzte  tritt  ein. 
Der  wichtige  Moment  ist  da.  Mit  dem  Augenblick,  wo  die  Thüre 
geht,  führt  Herr  X.  zusammen;  er  ist  ganz  Beamter,  correct  zur 
Stelle.  Dass  er  nicht  dabei  ertappt  werden  darf,  wie  er  seine  Neu- 
gierde an  der  Cigarre  befriedigt,  ist  ihm  nach  seiner  ganzen  Auf- 
fassung von  Standeswürde  und  correctem  Benehmen  selbstverständ- 

Arehlr  fttr  Krimtoalwithropiop«.  XI.  23 


Digitized  by  Google 


342  XVII.  Diejil 

lieb.  Es  erledigt  sich  die  Sache  für  ihn  so,  dass  er  die  Cigarre  in 
der  Hand  behalten  kann,  um  sie  unvermerkt  in  die  Tasche  gleiten 
zu  lassen.  Ein  Zurücklegen  des  in  elementarer  Reaction  Genommenen 
ist  ausgeschlossen;  die  Situation  macht  Herrn  X.  zum  Entwender 
gegen  seinen  Willen.  Er  erlebte,  wie  ich's  ausdrücken  möchte,  eine 
Scbreckreaction. 

Dem  Arzt  begegnet  es  nicht  selten,  dass  eine  seiner  Bestimmungen 
Tom  Patienten  vergessen  wird.  Ist  der  Arzt  streng  und  sein  Ver- 
bältniss  zum  Kranken  nicht  zu  vertraut,  so  erwächst  aus  solcher  Ge- 
legenheit für  den  Patienten  leicht  eine  Situation,  die  eine  grosse  Dis- 
position zu  Schreckreactionen  schafft  Ein  jüngst  erlebtes  Beispiel 
gab  mir  den  directen  Anstoss  zu  dieser  Arbeit. 

Frau  Dr.  X.  behandle  ich  wegen  eines  sehr  schmerzhaften  chro- 
nischen Nervenleidens.  Sie  ist  eine  feingebildete,  hochstehende  Frau 
ohne  nervöse  Reizbarkeit  ohne  Launenhaftigkeit  Die  einzelnen  Be- 
handlungsarten  werden  wochenweise  angewandt,  um  dann  für  gewisse 
Zeit  durch  andere  ersetzt  zu  werden.  Gegen  die  heftigen  Schmerzen 
wandte  Patientin  in  mehreren  Abschnitten  mit  gutem  Erfolge  Pyra- 
midon  an.  Während  einer  elektrischen  Sitzung  fragte  ich  sie  bei- 
läufig: Nicht  wahr,  Sie  haben  das  Pyramidon  in  der  letzten  Woche 
nach  Vorschrift  genommen?  „Jawohl,  Herr  Dr.,  so,  wie  Sie's  be- 
stimmt hatten."  Diese  Antwort  kam  so  gehemmt  und  unfrei  heraus, 
mit  solch  verlegenem,  suchendem  Blick  der  Patientin,  dass  ich  gleich 
von  ihrer  Unrichtigkeit  tiberzeugt  war.  Als  ich  die  Frage  eben  ge- 
stellt hatte,  fiel  mir  bei,  dass  ich  im  Irrthum  war;  es  war  gar  nicht 
die  Periode  zum  Gebrauch  des  Mittels.  Die  Patientin  ist  sehr  ge- 
willt, alle  Verordnungen  gewissenhaft  durchzuführen.  Bis  dahin  hatte 
ich  über  keine  Unterlassungssünde  bei  ihr  zu  klagen.  Der  Schreck 
über  die  unvermuthete  Frage  und  das  sich  aufdrängende  Schuld- 
gefühl Hess  bei  Frau  Dr.  X.  gar  nicht  den  Verdacht  aufkommen, 
dass  ich  mich  geirrt  hätte.  Sie  antwortete  unüberlegt  aus  Notwehr, 
die  aus  einem  ganz  gesunden  Erhaltungstriebe  entsprang.  Wäre  die 
Frage  nicht  so  unvermittelt  an  die  Patientin  herangetreten,  so  hätte 
sich  der  Sachverhalt  sicher  klargestellt.  Ich  überging  die  Angelegen- 
heit gleich,  um  nicht  durch  die  Correctur  meines  eigenen  Versehen* 
die  Dame  auf  ihre  unwahre  Angabe  direct  hinzuweisen.  Für  den 
Rest  des  Zusammenseins  hielt  das  unfreie,  verlegene  Benehmen  der 
Frau  an;  man  merkte  wohl,  dass  sie  sich  wegen  der  Lüge  unglück- 
lich fühlte.  Als  ich  nach  3  Tagen  wieder  einsah,  kam  es  zur 
Aussprache.  Frau  Dr.  X.  erzählte  gleich,  dass  sie  die  Unwahrheit 
sagte,  dass  sie  sich  so  sehr  deshalb  schäme;  sie  verstehe  nicht,  wie 


Digitized  by  Google 


Die  Schreckreaetion  vor  Gericht. 


343 


das  kommen  konnte.  Sie  habe  sich  in  den  Tagen  damit  gequält; 
ihr  Mann  habe  gerathen,  mir  die  Sache  auseinanderzusetzen.  Frau 
Dr.  X.  halte  ich  für  unfähig,  eine  Unwahrheit  dieser  Art  mit  Vor- 
bedacht vorzubringen. 

In  den  vorstehenden  Fällen  war  die  Folge  der  durch  den  Schreck 
modificirten  Handlung  belanglos,  weil  die  Situation  eine  relativ  ein- 
fache war.  Dass  durch  geringe  Aenderungen  in  derselben  ganz 
andere  Effecte  unter  dem  gleichen  psychischen  Vorgange  erzielt 
werden  können,  ist  einleuchtend.  Als  letztes  Beispiel  führe  ich  einen 
Fall  an,  der  zu  einer  gerichtlichen  Entscheidung  führte  und  in  dem 
ich  als  psychiatrischer  Sachverständiger  zu  wirken  hatte.  Alle  nicht 
direct  zur  Sache  hier  gehörigen  Umstände  bei  dem  in  mancher  Rich- 
tung interessanten  Fall  übergehe  ich. 

Die  32  jährige  Bureauvorstehersfrau  D.  aus  W.  wohnte  im  glei- 
chen Hause  mit  der  Händlersfrau  K.,  die  ihrem  auswärts  arbeitenden 
.Mann  nachmittags  den  Kaffee  zu  bringen  hatte.  Während  dieser 
Stunde  wurde  ihr  kleines  Kind  eingeschlossen  und  allein  in  der  Woh- 
nung zurückgelassen.  Als  es  nun  Pfingsten  1899  kränkelte,  bat  Frau 
K.  Frau  D.,  während  ihres  Fortseins  beim  Kinde  zu  wachen.  Das 
that  Frau  D.  bereitwillig  und  des  öfteren.  Mit  Frauenneugier  musterte 
Frau  D.  die  in  der  K.7schen  Wohnung  befindlichen  Sachen.  Eines 
Tages  machte  sie  sich  mit  Schuhen  zu  schaffen,  die  zum  Verhandeln 
in  einer  Kammer  untergebracht  waren.  Dabei  zog  sie  sich  die  ver- 
schiedenen Paare  an,  um  etwas  Passendes  für  sich  heraus  zu  finden. 
Alle  Paare  waren  für  sie  zu  gross.  Als  sie  sieb  das  letzte  Paar  an- 
gezogen hatte,  hörte  sie  plötzlich  auf  der  Treppe  Schritte.  Man  kam, 
und  sie  hatte  die  fremden,  ihr  viel  zu  grossen  Schuhe  an,  an  deren 
Entwendung  sie  keineswegs  gedacht  hatte.  Sie  scheute  sich,  ent- 
deckt zu  werden;  denn  sie  hatte  „doch  mit  deren  (der  Frau  K.)  Schuhen 
nichts  zu  thun.tt  In  der  Verlegenheit  lief  sie  schnell  aus  dem  Zimmer 
in  ihre  Wohnung.  Da  packte  sie  nun  die  Angst  wegen  der  aus- 
geführten Schuhe,  die  sie  doch  zurückbringen  musste  und  wollte. 
Sie  lauerte  bis  zum  Abend  an  der  Thüre,  ob  Frau  K.  nicht  für  kurze 
Zeit  die  Wohnung  verlasse ;  dann  hätte  sie  die  Schuhe  schnell  zurück- 
gesetzt Ihr  Harren  war  vergeblich.  Um  8  Uhr  kam  ihr  Mann  nach 
Hause,  der  sie  streng  behandelte  und  dem  sie  aus  Furcht  vor  schlimmen 
Scenen  nichts  über  den  Vorgang  sagen  konnte.  In  ihrer  Noth  zog 
sie  die  entwendeten  Schuhe  an,  weil  sie  diese  so  am  besten  vor  dem 
Manne  verstecken  konnte.  Sie  fand  keine  Ruhe  in  der  Nacht  und 
am  nächsten  Tage  glückte  es  ihr  nicht,  das  Entwendete  zurück  zu 

bringen.   Am  Abend  kam  Frau  K.  zu  Frau  D.  und  stellte  sie  gleich 

2a* 


Digitized  by  Google 


344 


XVII.  DlKHl. 


wegen  des  Diebstahls  zur  Rede.  Frau  D.  bekannte  ohne  Lügen,  und 
es  wurde  Anzeige  erstattet,  da  der  Erklärung  der  D.  kein  Glauben 
geschenkt  werden  konnte.  Der  Verdacht  gegen  Frau  D.  war  durch 
ein  Vorkommniss  verstärkt,  das  sich  zu  eben  derselben  Zeit  aufklärte. 
Im  Februar  1898  nahm  Frau  D.  einer  Hausbewohnerin  H.  6  silberne 
Löffel  aus  einem  Korbe.  Ein  Jahr  später  benutzte  sie  diese  bei  einem 
Geburtstagskaffee,  an  dem  Frau  K.  die  schonen  silbernen  Löffel  be- 
wunderte. Nach  längerer  Zeit  sah  Frau  K.  bei  Frau  H.  Löffel  in 
der  gleichen  Art  und  sagte  ihr,  dass  sie  bei  Frau  D.  die  gleichen 
Löffel  gesehen  habe.  Frau  H.  erzählte  dann,  dass  von  ihren  10  sil- 
bernen Löffeln,  6  vor  einem  Jahr  weggekommen  seien,  dass  sie  bisher 
aber  keinen  Verdacht  auf  Frau  D.  hatte,  Frau  K.  versicherte,  dass 
es  nach  Form  und  Grösse  die  gleichen  Löffel  sein  müssten  und  die 
Untersuchung  ergab  dann  bald,  dass  Frau  D.  die  Löffel  bei  Frau  H. 
weggenommen  hatte.  Nach  diesem  Erlebniss,  welches  in  den  Tagen 
der  Schuhentwendung  aufgeklärt  wurde,  hatte  Frau  K.  besonders 
starken  Verdacht  auf  Frau  D.,  deren  Entschuldigungs-  und  Erklärungs- 
versuche nicht  von  ihr  anerkannt  wurden.  Durch  Nachforschungen 
hat  sich  ergeben,  dass  sich  die  Entwendung  der  Schuhe  so  zugetragen 
hat,  wie  Frau  D.  sie  selbst  beschrieb;  sie  ist  mehrfach  am  Abend 
und  an  dem  Tage  beobachtet  worden,  wie  sie  an  der  Thüre  auf- 
lauerte, um  einen  Moment  zum  Zurücktragen  der  Schuhe  zu  erhaschen. 
Als  Frau  D.  der  beiden  Entwendungen  halber  in  Anklagezustand  ver- 
setzt war,  verlangte  der  Mann  Untersuchung  auf  ihren  Geisteszustand; 
seine  Frau  sei  nicht  normal  gewesen,  als  sie  die  Löffel  wegnahm. 
Solche  Handlung  entspreche  durchaus  nicht  ihrer  Erziehung,  ihrer 
materiellen  Lage,  ihrer  sonstigen  Gewissenhaftigkeit  Den  Rahmen 
der  vorgezeichneten  Aufgabe  müsste  ich  um  vieles  fiberschreiten, 
wollte  ich  auf  die  nähere  Besprechung  des  Löffeldiebstahls  eingehen. 
Ich  begnüge  mich,  zu  berichten,  dass  trotz  eifriger  Erforschung  der 
Umstände  und  eingehender  Untersuchung  des  Geisteszustandes  nichts 
zu  finden  war,  was  mir  die  Berechtigung  gegeben  hätte,  im  Gutachten 
für  die  Zuerkennung  der  Woblthat  des  §  51  des  StG.B.  zu  stimmen. 
Für  die  Beurtheilung  der  zweiten  Entwendung,  der  Schuhe,  befand 
ich  mich  in  der  gleichen  Lage,  obwohl  mit  grossem  Widerstreben, 
Wer  gerichtliche  Gutachten  zu  machen  hat  und  sich  seine  Gut- 
achtenthätigkeit  erhalten  will,  weiss  genau,  wie  sehr  er  sich  dem  zu 
fügen  hat,  was  gerichtlicherseits  anerkannt  und  vereinbar  ist.  Der 
Psychiater  z.  B.  wird  nicht  nach  einer  psychologischen  Analyse  der 
Verbrecherseele  gefragt,  sondern  nur,  ob  der  vorliegende  Fall  das 
enthält,  was  im  Gesetzesparagraphen  ausgedrückt  ist.   Es  wäre  sehr 


Digitized  by  Goo 


Die  Sdire<  kreaction  vor  Gericht 


345 


andiplomatisch,  wollte  man  sich  auf  dem  Felde,  wo  Jurist  und  Arzt 
sich  einigen  sollen,  auf  einen  principiellen  Standpunkt  stellen.  Wir 
Aerzte  fügen  uns  den  richterlichen  Vorlagen  und  müssen  uns  ge- 
dulden, wenn  Recht  nicht  so  gesprochen  wird,  wie  es  uns  nach 
der  psychologischen  Analyse  scheinen  muss.  Langsam,  sehr  langsam 
findet  die  Rechtsprechung  den  Weg  zu  uns.  Wir  freuen  uns,  über- 
haupt die  Hand  im  Spiele  haben  zu  dürfen  und  haben  allen  Grund, 
vorsichtig  von  unserem  Zugelassen  werden  Gebrauch  zu  machen,  damit 
das  übergrosse  Misstrauen  gegen  uns  schwindet  Wir  wissen,  dass 
für  den  Juristen  die  psychologische  Ausbildung  einstens  auf  den 
Studienplan  gesetzt  wird;  erst  dann  haben  wir  zu  erwarten,  dass  wir 
verstanden  werden  und  das  mit  ärztlichem  Auge  finden  sollen,  was 
der  Richter  bereits  vermuthet,  und  nicht  wie  jetzt,  misstrauisch  wittert. 
Derartige  Betrachtungen  hatten  mich  zu  leiten,  als  ich  im  Gutachten 
nicht  für  die  Anwendung  des  §  51  des  St  G.B.  in  Bezug  auf  den  zweiten 
Diebstahl  eintrat  Dass  Frau  D.  zur  Zeit  der  Handlung,  als  sie  durch 
die  nahenden  Schritte  aufgeschreckt  wurde,  nicht  die  normale  Hand- 
lungsfähigkeit besass,  ist  nicht  zweifelhaft ;  sie  befand  sich  aber  auch 
hier  nicht  in  einem  Zustande  von  speciell  juristisch  anerkannter  Be- 
wußtlosigkeit oder  krankhafter  Störung  der  Geistesthätigkeit,  durch 
welche  ihre  freie  Willensbestimmung  ausgeschlossen  war.  Für  den 
im  Sinne  der  Schreckreaction  Handelnden  fehlt  die  richterliche  Zu- 
stimmung der  Unzurechnungsfähigkeit  im  Moment  der  Handlung; 
für  die  Anerkennung  derselben  soll  hier  geworben  werden.  Trotz 
des  Schlusses  des  Gutachtens  trat  ich  in  der  mündlichen  Verhandlung 
des  Schwurgerichts  in  W.  als  Sachverständiger  mündlich  für  die 
Exculpation  im  zweiten  Falle  ein.  Ich  hatte  nicht  zu  Richtern,  son- 
dern zu  Menschen  zu  sprechen,  die  sich  durch  die  Schilderung  der 
seelischen  Verfassung  im  Moment  der  Schreckreaction  zur  Freispre- 
chung bestimmen  Hessen.  Die  Einmischung  in  die  Rolle  des  Ver- 
th ei  d  ige  rs  und  die  scheinbare  Inconsequenz  konnte  ich  mir  jenes  Mal 
bewusst  und  reulos  zu  Schulden  kommen  lassen.' 

Bei  der  Betrachtung  der  verschiedenen  angeführten  Beispiele  er- 
kennt man  leicht,  dass  der  Schreck  die  gleiche  psychische  Situation 
schuf,  eine  Situation,  die  eine  normale  Handlungsfähigkeit  aus- 
schliesst  Wie  eingangs  angeführt,  ist  durch  den  Schreckaffect  die 
Vorstellungskette  jäh  abgerissen;  zur  Bildung  des  Urtheils  und  der 
Willensentschliessung  steht  nicht  das  normale  Maass  von  bestimmen- 
den Factoren  zu  Gebote.  Der  Vollzug  der  Handlungen  erfolgt  auf 
Regungen  hin,  die  unter  ruhigen  Verhältnissen  keinen  entscheidenden 
Einflu8S  haben  könnten.  Aus  der  eigenen  Erfahrung  wird  jeder  wohl 


Digitized  by  CiOogle 


346 


XV II.  DrEHL,  Dio  Schreckreaction  vor  Gericht. 


die  Beispiele  ergänzen  können,  und  es  bedarf  nur  geringen  Nach- 
denkens, um  zu  erkennen,  wie  bald  eine  harmlose  Situation  durch 
ein  ungünstiges  Zusammentreten  von  äusseren  Umständen  derart  zu- 
gespitzt werden  kann,  dass  sie  folgenschwer  wird  oder  ein  gericht- 
liches Nachspiel  hat  Hätte  Herr  X.  eine  Rarität  aus  einer  Münz- 
sammlung statt  einer  Oigarre  impulsiv  verschwinden  lassen,  so  wäre 
seine  Lage  sehr  verschärft  worden.  Darin  lag  für  Frau  D.  kerne 
Schuld,  dass  sie  sich  an  der  Rückgabe  der  Schuhe  behindert  sab, 
weil  sie  wusste,  dass  ein  offenes  Aussprechen  über  die  Schreckreac- 
tion keinen  Glauben  finden  würde  —  wegen  des  belastenden  Vor- 
falles mit  den  Löffeln.  —  Es  ist  einleuchtend,  dass  im  Grunde  die 
Schreckreaction  eine  Affekthandlung  ist;  aber  sie  ist  eine  Affect- 
handlung  ganz  besonderer  Art,  die  noch  nicht  ihre  officielle  Bestäti- 
gung gefunden  bat.  Einer  solchen  möchte  ich  hier  das  Wort  reden. 
Der  Schreck  bewirkt  in  solchem  Fall  nicht  eine  krankhafte  Stö- 
rung der  Geistesthätigkeit,  sondern  eine  normale  Störung  im  Ablauf 
der  Seelenfunctionen ,  wodurch  aber  ebenfalls  eine  freie  Willens- 
bestimmung ausgeschlossen  ist 


Digitized  by  doosle 


XVIII 


Aus  dem  Institut  für  gerichtliche  Medicin  der  Universität  Leipzig. 

Weiteres  über  die  Identificirung  von  Schartenspuren. 

Von 

Prof.  Dr.  Kookel. 
(Mit  Tafel  I,  II.) 

Das  Bedürfniss  nach  Realien  im  Beweisverfahren  und  nach  deren 
sachgemässer  Ausnützung  ist  ein  mehr  und  mehr  wachsendes.  Das 
geht  nicht  nur  hervor  aus  der  auch  in  Deutschland  jetzt  weit  höheren 
Bewerthung  der  gerichtlichen  Medicin,  sondern  auch  daraus,  dass 
anderen  Zweigen  der  praktischen  Kriminalistik,  so  besonders  der 
Photographie  und  der  Chemie,  eine  steigende  Beachtung  zugewendet 
wird.  Auch  in  diesem  Archiv  ist  mehrfach  (Gross1),  Paul2), 
Schütze3),  Lelever4))  darauf  hingewiesen  worden,  wie  wenig  zu- 
verlässig Zeugenaussagen  im  Vergleich  zu  objectiven  Befunden  sind, 
und  wie  schwerwiegende  Beweise  selbst  aus  den  scheinbar  unbedeu- 
tendsten objectiven  Merkmalen  nicht  selten  sich  ergeben.  Der  Beweis- 
werth derartiger  Realien,  die  man  als  Spuren  im  weitesten  Sinne 
bezeichnen  kann,  geht  sogar  so  weit,  dass  sie  ganz  allein,  ohne 
Unterstützung  durch  Zeugenaussagen,  im  Stande  sind,  eine  einer 
straftiaren  Handlung  verdächtige  Person  zu  überführen  bezw.  zu 
entlasten. 

Die  Verwerthung  thatsächlicher  Befunde  im  Beweisverfahren  er- 
fordert häufig  die  Zuziehung  von  Sachverständigen,  denen  es  obliegt, 
dem  Richter  die  stumme  Sprache  der  Objecte  gewissermaassen  zu  ver- 

1)  Gross,  Zur  Bewoisfrage.  Dieses  Archiv.  S.Bd.  und  Hamlb.  f.  Unter- 
suchungsrichter. 3.  Aufl. 

2)  Paul,  Ein  neues  Verfahren  zum  Nachweis  von  Urkundenfälschungen. 
Dieses  Archiv.  5.  Bd. 

31  Schutze,  Beitnlgc  zur  Lehre  des  Sachbeweises  u.  s.  w.  Dieses  Arch.  9.Bd. 
4)  Lelewer,  Beweisführung  über  die  Umstände  einer  Schussabgabe  u.  s.  w. 
Dieses  Archiv.  9.  Bd. 


Digitized  by  Google 


348 


XVIII.  Rockel 


dolmetschen.  Je  weniger  hierzu  'die  subjectire  Ansicht  der  Sachver- 
ständigen erforderlich  ist,  um  so  grösser  wird  die  Beweiskraft  der 
„Spuren"  sein,  besonders  dann,  wenn  auf  Grund  anschaulicher,  vom 
Sachverständigen  mit  Hülfe  geeigneter  Methoden  dargestellter  Präparate 
der  Richter  in  der  I^age  ist,  die  Befunde  zu  controlliren  und  aus  eigener 
Anschauung  auf  ihren  Werth  zu  prüfen. 

Bei  der  hohen  Bedeutung,  die  den  verschiedenen  Sorten  von 
„Spuren"  zukommt,  erscheint  daher  jede  neue  Mittheilung  thatsäcb- 
licher  Beobachtungen  gerechtfertigt,  vor  Allem,  wenn  dieselben  in  einer 
gewissen  Anzahl  und,  obwohl  an  sich  gleichartig,  doch  unter  wech- 
selnden Bedingungen  gemacht  worden  waren.  Denn  gerade  unter 
diesen  Verhältnissen  muss  sich  ergeben,  ob  die  zur  Klarstellung  der 
Befunde  eingeschlagenen  Verfahren  allgemein  anwendbar  sind,  sowie, 
ob  durch  sie  Beweismittel  von  hohem  Werthe,  an  die  die  strengsten 
Anforderungen  gestellt  werden  können,  zu  Tage  gefördert  werden. 

Von  diesen  Erwägungen  ausgehend,  möchte  Verf.  nicht  unter- 
lassen, nochmals  auf  die  in  einem  früheren  Bande  dieses  Archivs») 
behandelten  Schartenspuren  zurückzukommen,  da  sich  im  Laufe 
der  letzten  Jahre  mehrfach  Gelegenheit  bot,  die  bereits  gewonnenen 
Erfahrungen  unter  sehr  verschiedenen,  von  den  früheren  abweichenden 
äusseren  Umständen  anzuwenden,  wobei  sich  die  Noth wendigkeit 
herausstellte,  das  Verfahren  zu  vervollkommnen  und  zu  vertiefen. 

Von  den  zur  Beobachtung  gelangten  Fällen,  sollen  hier  drei  be- 
sprochen werden,  deren  jeder  in  mehrfacher  Hinsicht  werthvolle  und 
praktisch  wichtige  Ergebnisse  geliefert  hat 

I.  A.  war  verdächtig,  über  hundert  junge  Birken,  die  an  einem 
mit  Kies  beworfenen  Bahndämme  standen,  in  der  Nacht  abgehauen, 
gestohlen  und  als  Pfingstmaien  verkauft  zu  haben.  Durch  Zeugen- 
aussagen wird  festgestellt,  dass  A.  am  Abend  vorher  ein  geliehenes 
Beil  geschliffen  und  dieses  einige  Tage  später  dem  Eigenthümer  zurück- 
gesandt hat.  A.  behauptet,  die  Birken,  die  er  in  der  Stadt  verkaufte, 
auf  der  Fahrt  dahin  von  einem  Unbekannten  gekauft  zu  haben. 

Die  auf  Anordnung  der  Staatsanwaltschaft  ca.  4  Wochen  nach 
dem  Diebstahl  am  Thatorte  durch  Absägen  entnommenen  Birken- 
stümpfe zeigten,  dass  die  meisten  Bäumchen  dicht  über  dem  Boden 
abgehackt  worden  waren.  Nach  sorgfältiger  Säuberung  der  Stümpfe 
mit  Bürste  und  Pinsel  wurden  diejenigen  von  ihnen  ausgesucht,  an 
denen  gut  ausgeprägte  llackflächen  sich  fanden;  letztere  mussten  zum 


1)  Rockel.  Uebor  die  Darstellung  der  Spuren  von  Messerschartcu.  Dieses 
Archiv.  5.  Bd. 


Digitized  by  Google 


Weiteres  über  die  Identificirang  von  Schartenspuren. 


349 


Tbeil  durch  Abtragen  kleiner  Stammtheile  freigelegt  werden.  Die  so 
gewonnenen  Objecte  wurden  in  natürlicher  Grösse  bei  seitlich  einfal- 
lendem Bogenlicht  photographirt 

Die  auf  den  Hackflächen  vorhandenen  Schartenspuren  (vgl. 
Tafel  I,  auf  der  unter  3 — 8  einige  der  wichtigsten  Hackflächen  wieder- 
gegeben sind)  stellten  sich  bald  als  kaminartige  Erhebungen,  bald  als 
rinnenförmige  Vertiefungen  dar,  je  nachdem  die  Beilschneide  das  Holz 
schräg  mit  oder  schräg  gegen  die  Faser  durchtrennt  hatte.  Dem- 
entsprechend erschienen  dort,  wo  die  Bäume  nur  angehauen  worden 
waren,  die  Schartenspuren  auf  der  der  Axe  des  Stammes  näher  ge- 
legenen Fläche  erhaben,  auf  der  dazu  gehörigen  distalen  Fläche  da- 
gegen vertieft. 

Unter  den  Schartenspuren  sprangen  am  meisten  die  mit  a  und  e 
bezeichneten  in  die  Augen:  a  ein  hoher,  breiter  Doppelkamm  (bezw. 
Doppelfurche)  von  4,5  mm  Breite,  e  eine  drei-  oder  vierteilige  Spur 
ron  3,5 — 4  mm  Breite.  Zwischen  beiden  waren  neben  anderen  feinen 
noch  einige  gröbere  Scbartenspuren  ß,  yy  d  vorhanden,  von  denen 
ßt  als  die  feinste,  manchmal  vermisst  wurde.  Die  Spuren  a — £  waren 
auf  einigen  Hackflächen  (z.  B.  5  auf  Taf.  I)  sämmtlich  vorhanden, 
während  in  der  Mehrzahl  nur  die  nach  a  (6,  7,  8  auf  Taf.  I)  oder 
die  nach  £  zu  gelegenen  Spuren  (3,  4  auf  Taf.  I)  vertreten  waren. 

Schon  aus  der  Form  der  Schartenspuren,  noch  sicherer  aber 
aus  ihrer  Breite  und  ihren  Abständen  von  einander  ergab  sich 
mit  Bestimmtheit,  dass  sie  sämmtlich  von  ein  und  demselben 
Beil  herrührten. 

Von  besonderem  Werthe  war  es  nun,  dass  sich  aus  einigen  der 
Hackflächen,  an  denen  entweder  das  nach  a  zu  gelegene  periphere 
(6,  7,  S  auf  Taf.  1),  oder  das  jenseits  £  befindliche,  stielwärts  gerichtete 
Schneidenende  (3,  4,  auf  Taf.  I)  zum  Abdruck  gekommen  war,  mit 
völliger  Sicherheit  feststellen  Iiess,  wie  lang  die  Schneide  des 
benützten  Beiles  war. 

Die  für  diese  Feststellung  erforderlichen  Zahlen  wurden  durch 
directe  Messung  der  Abstände  der  Schartenspuren  erhalten;  die 
Verwerthbarkeit  der  so  gewonnenen  Maasse  ist  völlig  zweifelsfrei, 
da  an  Beil-Hiebflächen  die  Abstände  der  einzelnen  Schartenspuren 
mit  den  Abständen  der  bezüglichen  Scharten  selbst  immer  überein- 
stimmen müssen.  Denn  beim  Hacken  wird  nicht,  wie  beim  Schnei- 
den mit  dem  Messer,  ausser  dem  Druck  ein  Zug  ausgeübt,  sondern 
es  wird  die  Schneide  des  Beiles  stets  senkrecht  zu  ihrem  Längsver- 
laufe in  das  Holz  eingetrieben.  Das  ist  ersichtlich  aus  den  Hack- 
flächen 4,  5,  7,  8  auf  Taf.  I,  die  an  ihrer  Basis  Abdrücke  langer 


Digitized  by  L^OOQle 


350 


XVIII.  Kochel 


Strecken  der  Beilschneide  zeigen;  gleichzeitig  aber  ergiebt  sich  aus 
der  schwach  kreisförmigen  Krümmung  der  Spuren  auf  Hackfläche  5 
(Taf.  I)  mit  Sicherheit,  welche  Spuren  von  dem  Stielende,  und  welche 
von  dem  peripheren  Ende  der  Beilschneide  herrühren  müssen. 

Addirt  man  die  Abstände  der  Scbartenspuren  und  fügt  die  Brei- 
ten der  einzelnen,  mit  a — t  bezeichneten  Spuren  hinzu,  so  ergiebt 
sich  als  Schneidenlänge  des  benutzten  Beiles  74—75,5  mm.  Die 
Schwankungen  in  den  gewonnenen  Zahlen  sind  einerseits  dadurch 
bedingt,  dass  völlig  genaue  Messungen  bei  der  oft  wenig  scharfen 
Begrenzung  der  Schartenspuren  nicht  möglich  waren,  hauptsächlich  aber 
dadurch,  dass  die  Birkenstümpfe  und  mit  ihnen  die  Hackflächen  beim  Ein- 
trocknen einer  verschieden  starken  Schrumpfung  anheimgefallen  waren. 

Auch  die  Schneidenlänge  des  in  Frage  kommenden  Beiles  liess 
sich  nicht  mit  völliger  Exactheit  feststellen,  da  die  beiden  Enden  der 
Schneide  etwas  abgerundet  waren:  die  Schneide  mass  ca.  75  mm, 
war  also,  unter  Berücksichtigung  der  genannten  Fehler,  die  gleiche, 
wie  die  desjenigen  Beiles,  von  dem  die  an  den  Birken 
befindlichen  Hackflächen  herrührten. 

Das  fragliche  Beil  zeigte  die  Spuren  frischen  Schleifens,  doch 
war  nachdem  die  Schneide  an  mehreren  Stellen  stark  deformirt  wor- 
den: sie  war  vielfach  abgeplattet,  nach  beiden  Seiten  umgebogen, 
schartig.  Um  diese  verschiedenartigen  Verunstaltungen  der  Schneide 
zur  Anschauung  zu  bringen,  wurden  mit  der  Beilschneide  Gipsplatten 
so  lange  geschabt,  bis  die  ganze,  leicht  gebogene  Schneide  mit  ihren 
sämmtlichen  Scharten  zum  Abdruck  gekommen  war.  Es  wurde  hierzu 
ein  besonders  construirter  kleiner  Apparat  benutzt:  auf  einem  Brett, 
auf  dem  die  zu  schabende  Gipsplatte  befestigt  war,  war  seitlich  eine 
eiserne  Schiene  angebracht,  an  der,  wie  an  einem  Lineal,  das  Beil 
entlang  geführt  wurde. 

Hierbei  war  es  nöthig,  mehrere  solcher  Platten  bei  verschiedener 
Haltung  des  Beiles  anzufertigen,  um  sowohl  die  Defecte  der  Schneide  als 
deren  Umbiegungen  nach  der  einen,  wie  nach  der  anderen  Seite  zur 
Darstellung  zu  bringen.  Abb.  1  und  2  auf  Taf.  I  sind  die  bei  seit- 
licher Beleuchtung  aufgenommenen  Photogramme  zweier  derartiger 
Platten,  die,  bei  einer  Neigung  des  Beiles  von  ca.  45°  geschabt,  die 
auf  beiden  Seiten  der  Schneide  befindlichen  Verbiegungen  und  De- 
fecte zur  Anschauung  bringen. 

Unter  den  auf  Platte  1  vorhandenen  Spuren  springt  bei  weitem 
am  deutlichsten  die  mit  a  bezeichnete  hohe  Doppel  spur  hervor,  die 
einer,  auf  der  einen  Seite  des  Beiles  befindlichen,  schon  vor  dem 
Schleifen  vorhanden  gewesenen  Doppelscharte  entspricht. 


Digitized  by  Google 


Weiteres  über  die  Identificirung  von  Schartenspuren. 


Um  unter  den  übrigen,  sehr  zahlreichen  Scbartenspuren  der  Gips- 
platten eine  Orientirung  zu  ermöglichen,  wurden  die  auf  den  Hack- 
flächen  vorhandenen  Spuren  auf  die  Gipsplatten  je  nach  ihren  Ab- 
ständen yon  einander  und  nach  ihren  Entfernungen  von  den  beiden 
Schneidenenden  (vgl.  die  Abb.  3,  4,  6,  7,  8)  eingezeichnet.  Dass  hier- 
bei u.  A.  besonders  Hackfläche  5  Auskunft  darüber  gab,  welche 
Spuren  vom  Stielende,  und  welche  vom  peripheren  Ende  der  Beil- 
schneide  erzeugt  worden  waren,  wurde  bereits  besprochen. 

Bei  diesem  Verfahren  ergab  sich,  dass  die  auf  zahlreichen  Hack- 
flachen vorhandene  grobe  Doppelspur  a  sowohl  rücksichtlich  ihrer 
Form  und  Breite  t  als  auch  rücksichtlich  ihres  Abstandes  vom  peri- 
pheren Schneidenende  völlig  sich  deckte  mit  der  gleichartigen  Spur 
auf  Gipsplatte  1.  Auch  für  die  mit  ß — e  bezeichneten  Spuren  der 
Hackflächen  fanden  sich  auf  den  Schabeplatten  Analoga,  unter  denen 
insbesondere  ö  auch  durch  die  Zweitheilung  (Platte  2)  und  e  durch 
die  Drei-  oder  Viertheilung  (Platte  1  und  2)  den  bezüglichen  Spuren 
der  Hackflachen  sich  übereinstimmend  erwiesen. 

Wie  die  Vergleichung  der  Photogramme  der  Hack  flächen  mit 
denen  der  Schabeplatten  zeigt,  Bind  auf  diesen,  besonders  gegen  das 
Stielende  der  Schneide  hin,  viel  reichlichere  Schartenspuren  vorhanden, 
als  auf  jenen.  Ausserdem  fehlt  auf  den  Schabeplatten  eine  deutliche, 
in  Abb.  5  mit  einem  Pfeil  markirte  Spur  zwischen-  a  und  /?,  die  in- 
dessen auf  Abb.  6  und  8  nicht  vorhanden  ist.  Ueberdies  endlich 
sind  über  e  hinaus  auf  Abb.  5  nur  feine,  auf  Abb.  3  und  4  dagegen 
ausserdem  mehrere  grobe  Spuren  vertreten.  Es  ergiebt  sich  aus 
diesen  Befunden,  dass  die  Beilschneide  an  einigen  Stellen  nicht  nur 
während  des  Ab  hacken  s  der  Bäume,  sondern  auch  später  Gestalts- 
veränderungen erfahren  hat,  was  nicht  wunderbar  ist,  wenn  man  be- 
rücksichtigt, dass  die  Birken  auf  Kiesboden  standen  und  dicht  über 
dem  Boden  abgehackt  wurden,  sowie,  dass  der  Beschuldigte  seiner 
Angabe  gemäss  die  „gekauften"  Birken  mit  dem  [Beile  behauen 
hatte. 

Trotz  alledem  waren  mehrere  charakteristische  Scharten  (a— e) 
in  der  Beilschneide  unverändert  geblieben  und  Hessen  mit  vollster 
Bestimmtheit  erkennen,  dass  die  Birken  mit  dem  zur  Unter- 
suchung vorgelegten  Beil,  das  der  Angeklagte  am 
Abend  vor  dem  Diebstahl  geschliffen  hatte,  abgehackt 
worden  waren. 

A.  wurde  zu  6  Monaten  Gefängniss  verurtheilt. 

II.  B.  stand  in  dem  dringenden  Verdachte,  einem  Verwandten 
während  dessen  Abwesenheit  von  Hause  eine  grössere  Geldsumme 


Digitized  by  Google 


362  XVIII.  Rockel 

aus  der  verschlossenen  Kommode  gestohlen  zu  haben.  Von  der 
Platte  der  erbrochenen  Kommode  waren  von  dem  Dieb  mit  einem 
Messer  mehrere  grosse  Spähne  abgeschnitten  worden,  um  den  Riegel 
des  Schlosses  freizulegen.  Die  abgeschnittenen  Spähne  sowie  das 
mit  Schnittflachen  versehene  Stück  der  Kommodenplatte  wurden  nebst 
zwei,  dem  Angeschuldigten  gehörigen  Taschenmessern  dem  Verfasser 
zur  Untersuchung  tibergeben. 

Die  zu  prüfenden  Holzt  heile,  die  in  greller  Seitenbeleuchtung 
bei  schwacher  Vergrößerung  (1,1 : 1)  photographirt  wurden  (Taf.  II, 
Abb.  9,  10,  II),  wiesen  an  verschiedenen  Stellen  Schartenspuren 
auf.  Am  deutlichsten  traten  zwei  grobe,  auf  den  Abb.  9,  10,  U  mit 
a  und  (i  bezeichnete  Schartenspuren  hervor,  ausserdem  waren  noch 
mehrere  feine     d,  e>  J  vorhanden 

Zur  Darstellung  der  Scharten  der  dem  Angeschuldigten  gehö- 
rigen beiden  Messer  wurden  mit  den  vier  Klingen  derselben  vier 
verschiedene  Gipsplatten  geschabt;  unter  diesen  wies  allein  die  mit 
der  grossen  Klinge  des  einen  Messers  erzeugte  zwei  grobe,  nahe  bei- 
sammen liegende  Schartenspuren  (a  und  ß  in  Abb.  12,  Taf.  II)  auf, 
die  den  auf  den  Holzschnittfläcben  vorhandenen  groben  Spuren  zo 
entsprechen  schienen.  Ueberdies  waren  auf  der  Gipsplatte  mehrere 
feine  Schartenspuren  vorhanden,  die  in  Abb.  12  mit  y — tj  bezeichnet 
sind.  So  weitgehend  die  rein  morphologische  Aehnlichkeit  zwischen 
den  beiden  groben  Spuren  a  und  ß  auf  der  Gipsplatte  und  den  Spu- 
ren a  und  si  auf  den  Holztheilen  war,  so  konnte  doch  der  sichere 
Nachweis  der  Identität  der  Gipsplatten-  und  der  Holz-Schartenspuren 
nur  an  der  Hand  von  Messungen  erbracht  werden. 

Ilierbei  durften  naturgemäss  die  Abstände  zwischen  den  Scharten- 
spuren auf  den  Holzschnittflächen  nicht,  wie  in  Fall  I,  ohne  Weitere? 
mit  den  Abständen  der  Schartenspuren  auf  der  Gipsplatte  verglichen 
werden.  Denn  die  Abstände  der  Schartenspuren  auf  den  Schabe- 
platten  stimmen  stets  genau  mit  den  Abständen  der  Scharten  selbst 
überein,  da  beim  Schaben  der  Gipsplatten  die  Messerklinge  senkrecht 
zu  der  Richtung  steht,  in  welcher  geschabt  wird.  Beim  Ein- 
und  Durchschneiden  von  Holz  dagegen  bildet  die  Schnittrichtun? 
mit  der  Messerschneide  fast  nie  einen  rechten,  sondern  ineist  einen 
mehr  weniger  spitzen  Winkel,  so  dass  die  Spuren  der  Scharten  auf 

1)  Leider  war  es  dem  Verfasser  in  Folge  anderweiter  Verfügung  über  die 
Untersuchungsobjecte  nicht  möglich,  von  denselben  besondere,  für  die  Druck- 
wiedergabe bestimmte  photogiaphiscbc  Aufnahmen  anzufertigen;  die  Abbildungen 
i>—  U  auf  Taf.  II  geben  daher  die  feinen  Schartenspuren  zum  Theil  nur  wem.: 
deutlich  wieder. 


Digitized  by  Google 


I 


Weiteres  über  die  Identificirung  von  Schartenspuren. 


353 


Messerschnittflächen  in  Holz  immer  etwas  näher  beisammen  liegen 
werden,  als  die  Scharten  selbst 

Es  war  daher  nöthig,  aus  den  durch  Messungen  gewonnenen 
Entfernungen  der  Schartenspuren  zu  berechnen,  wie  sich  ihre  Ab- 
stände zu  einander  verhalten.  Die  an  der  Gipsplatte  wie  an 
den  Holzschnittflächen  erhaltenen  Zahlen  waren  dann  mit  einander 
zu  vergleichen. 

Die  Messungen  wurden  mit  Hülfe  eines,  in  halbe  Millimeter  ge- 
seilten Maassstabes  so  ausgeführt,  dass  an  den  groben  Schartenspuren 
o  und  ß  nicht  die  Mitte,  sondern  der  eine  oder  andere  Rand  als 
Ausgangspunkt  gewählt  wurde;  waren  die  Schartenspuren  auf  den 
Holzschnittflächen  gekrümmt  (wie  bei  9  a),  so  wurden  die  Abstünde 
der  Parallel-Tangenten  gemessen. 

Um  Weitschweifigkeiten  zu  vermeiden,  sollen  im  Folgenden  ledig* 
lieh  die  bei  9  a,  10  und  11  ermittelten  Maasse  und  Verhältnisszahlen 
mit  den  bezüglichen,  an  der  Gipsplatte  erhaltenen  Werthen  in  Parallele 
gestellt  werden;  es  sei  jedoch  hervorgehoben,  dass  die  Ergebnisse 
bei  9  b,  c,  d  genau  die  gleichen  waren. 


Abstände  der  Scharten- 
apureu  in  mm 

Verhältnis» 

ahlen 

ß-y 

y-i 

aß'.ßy 

ßy.yS 

yS:Se 

Schnittfläche  am  Kommoden- 
theil, Abb.  9,  bei  a.  .   .  . 

3,0 

3,0 

1,0 

1,0 

1,0 

3,0 

1,0 

Gipsschabeplatte,  Abb.  12  .  . 

4,0 

4,0 

1,25 

1,0 

1,0 

8,2 

1,25 

Abstände  der 
sparen  in 

Scharten- 
mm 

Verhältn 

Jsazah 

ten 

a-ß 

ß-y 

r-» 

9 — * 

*-£ 

aß'.ßy 

ßy.yS 

yd:9t 

Schnittfläche  am  Kommoden- 
theil, Abb.  10  .... 

2,5 

i,s 

1,0 

1,0 

4,0 

1,4 

1,8 

1,0 

0,25 

Gipascbabeplatte,  Abb.  12  . 

4,0 

2,5 

1,25 

1,0 

5,0 

1,6 

2,0 

1,25 

0,2 

Abstände  der  Scharten- 
spuren in  mm 


Verhältnisszahlen 


a-ß 

ß-y 

y—i 

aß'.ßy 

ßy  y. 

ya:fT} 

Schnittfläche    am  Holzspahn, 
Abb.  11  

3,0 

2,8 

1,5 

6,7 

1,0$ 

1,87 

0,22 

Gipsschabeplatte,  Abb.  12  .  . 

4,0 

4,0 

2,25- 

10,5 

1,0 

1,8 

0,22 

354 


XVIII.  KOCKEL. 


Bei  der  Vergleichung  der  Verhältnisszahlen,  die  durch  Division 
der  einzelnen  Spurenabstände  auf  der  Gipsplatte  (Abb.  12)  erhalten 
wurden,  mit  den  Verhältnisszablen,  die  aus  den  Abständen  der  Scharten- 
Spuren  auf  den  Holztheilen  berechnet  wurden,  war  zu  berücksichtigen, 
dass  die  Messungen  an  den  Holzschnittflächen  nicht  mit  der  gleichen 
Genauigkeit  ausführbar  waren,  wie  an  den  Gipsplatten.  Denn  die 
Spuren  auf  Holzschnittflächen  sind  stets  weniger  scharf  begrenzt,  als 
die  auf  Gips-Schabeplatten,  da  beim  Durchschneiden  das  Holz  an  den 
Stellen,  wo  eine  Scharte  in  der  Schneide  sich  befindet,  sich  stets  etwas 
auffasert.  Ein  weiteres,  die  Messungen  an  den  Holzschnittflächen  er- 
schwerendes Moment  lag  in  dem  vorliegenden  Falle  darin,  dass  die 
Schartenspuren  öfters  verschiedene  Krümmung  (besonders  in 
Abb.  1 1)  besas9en,  ein  Umstand,  der  dadurch  bedingt  war,  dass  beim 
Schneiden  mit  dem  Messer  pendelnde  Bewegungen  ausgeführt  wurden. 

Unter  Berücksichtigung  dieser  Thatsachen  war  die  Abweichung 
der  bezüglichen  Verhältnisszahlen  von  einander  als  eine  unerhebliche 
zu  bezeichnen ;  es  musste  als  feststehend  angesehen  werden,  dass  die 
Abstände  der  einzelnen  Schartenspuren  auf  den  Holzschnittfläcben 
sich  zu  einander  verhalten,  wie  die  Abstände  der  bezüglichen  Scharten- 
spuren auf  der  mit  der  grossen  Klinge  des  einen  Messers  des  B.  ge- 
schabten Gipsplatte  (Abb.  12). 

Da  es  als  ausgeschlossen  gelten  musste,  dass  ausser  dieser  noch 
eine  andere  Messerklinge  existirt,  die  dieselben  Scharten  besitzt,  so 
wurde  das  Gutachten  mit  völliger  Sicherheit  dahin  abgegeben,  dass 
die  Holz8pähne  von  der  Kommode  mit  der  grossen  Klinge  des  einen 
Messers  des  B.  abgeschnitten  worden  waren. 

B.  wurde  zu  2  Jahren  Zuchthaus  verurtheilt 

III.  C.  hatte  um  Mitternacht  ein  an  einer  öffentlichen  Promenade 
gelegenes  Gastbaus  verlassen  und  war  beobachtet  worden,  wie  er  ins 
Gebüsch  trat.  Bald  danach  hörte  der  Beobachter  das  Brechen  eines 
Astes  und  sah  gleich  darauf  C.  aus  dem  Gebüsch  hervortreten.  Als 
der  Zeuge  nach  der  Stelle  ging,  fand  er  die  abgebrochene  Krone 
einer  der  am  Wege  stehenden  jungen  Linden  am  Boden  liegend.  In 
derselben  Nacht  waren  unweit  von  diesem  Ort  in  den  städtischen  An- 
lagen ca.  30  hochstämmige  Rosen  theils  abgeschnitten,  theils  abge- 
brochen worden. 

Verfasser  erhielt  die  abgeschnittenen  Roscnstämmchen  sowie  die 
Kronentheile  des  Lindenbäunichens,  überdies  aber  zwei  Messer  des 
Angeschuldigten  C.  zur  weiteren  Prüfung  zugesandt 

Bei  der  Besichtigung  der  kleinen  Klinge  des  einen  Messers  ergab 
sich,  dass  der  Schneide  einige  feine,  grünliche  Partikel  anhafteten,  die 


Digitized  by  LaOOQle 


Weitere«  über  die  Identificimng  von  Schartenspuren.  365 

bei  der  mikroskopischen  Untersuchung  als  völlig  übereinstimmend 
mit  der  Rinde  junger  Rosenstämmchen  sich  erwiesen.  Leider  konnte 
jedoch  diesem  Befunde  keine  Bedeutung  beigemessen  werden,  da, 
wie  sich  aus  den  Akten  ergab,  der  in  der  betreffenden  Stadt  an- 
gestellte Gärtner  mit  den  beiden  Messern  des  Angeklagten  Probe- 
achnitte  in  Rosenholz  ausgeführt  hatte.  Es  blieb  daher  nichts  weiter 
übrig,  als  an  den  Rosenstamm-Schnittflächen  noch  Schartenspuren  zu 
forschen  und  diese  in  der  bereits  besprochenen  Weise  mit  den  Scharten- 
spuren der  beiden  Messer  des  Angeschuldigten  C.  zu  vergleichen. 

Von  den  Rosenstämmchen  wiesen  nur  vier  (Taf.  II,  Abb.  13,  14, 
16,  17),  von  den  Kronentheilen  der  Linde  (Taf.  II,  Abb.  15)  nur  ein 
Stück  Schnittflächen  auf,  die  für  die  Untersuchung  brauchbar  waren, 
und  auch  an  diesen  waren  die  Schartenspuren  so  fein,  dass  es  nöthig 
erschien,  sie  im  seitlich  einfallenden  Bogenlicht  bei  zweifacher 
Vergrösserung  zu  photographiren. 

Unter  Berücksichtigung  des  Umstände«,  dass  die  an  den  Kronen, 
theilen  der  Rosen  befindlichen  Schnittflächen,  Abb.  13,  16,  17,  durch 
Schnitte  mit  der  Faserrichtung,  die  an  dem  Stammtheil  Abb.  14  vor- 
handene Schnittfläche  durch  Schneiden  gegen  die  Faser  erzeugt 
worden  waren,  Hess  sich  genau  feststellen,  welche  Theile  der  Schnitt- 
flächen den  der  Spitze,  und  welche  den  dem  Hefte  zugekehrten 
Theilen  der  Messerklinge  entsprachen ;  ein  Gleiches  war  an  der  Linden- 
kronen-Schnittfläche Abb.  15  möglich  (vgl.  die  Pfeilmarken  an  den 
Photogrammen). 

Es  ergab  sich  so,  dass  die  sämmtlichen  der  genannten  Schnitt- 
flächen in  den  dem  Ilefttheil  der  Klinge  entsprechenden  Bezirken 
eine  einfache  Spur  a  aufwiesen,  an  die  sich  spitzenwärts  eine  mehr- 
tbeilige  Spur  ^,  und  auf  den  Schnittflächen  Abb.  13  und  14  noch 
die  Spuren  y  und  6  anschlössen.  Die  mehrtheilige  Spur  .i  bestand 
aus  zwei  gröberen  seitlichen  und  einer  mittleren  feinen  Erhebung; 
zwischen  ti  und  y  befand  sich  überdies,  ersterem  unmittelbar  anlie- 
gend, auf  Fläche  Abb.  13  eine  flache,  wenig  scharf  begrenzte  Spur 
{mit  x  bezeichnet),  die  auch  auf  den  flächen  Abb.  15,  16  und  17 
deutlich  zu  erkennen  war. 

Diese  Befunde  reichten  zunächst  aus,  darzuthun,  dass  die  Schnitt- 
flächen an  der  Linde  und  die  an  den  Rosenstämmchen  mit  einem 
und  demselben  Messer  erzeugt  worden  waren. 

Um  nun  zu  ermitteln,  ob  die  Schnittflächen  von  einer  der  drei 
Klingen  der  beiden  beschlagnahmten  Messer  herrührten,  wurden  mit 
den  Illingen  in  der  früher  beschriebenen  Weise  Gips-Schabeplatten 
hergestellt,  wobei  sich  ergab,  dass  die  sehr  groben  Schartenspuren 


by  Google 


356 


XVIII.  Kochel 


der  Klinge  des  einen  und  der  grossen  Klinge  des  zweiten  Messers 
in  keiner  Hinsiebt  den  spärlichen,  äusserst  feinen  Schartenspuren  der 
Bosenstänimchen  bez.  der  Lindenkrone  entsprachen. 

Für  eine  genaue  Feststellung  der  Scharten  der  kleinen  Klinge 
des  zweiten  Messers  erwies  sich  Gips  als  unbrauchbar,  da  die  sehr 
feinen  Scharten  dieser  Klinge  in  dem  relativ  grobkörnigen  Gips  nicht 
hinreichend  deutliche  Spuren  hervorriefen.  Es  wurde  daher  mit  Hülfe 
einer  Mischung  von  Wachs  und  Zink  weiss  (s.  u.)  eine  andere 
Schabeplatte  hergestellt,  auf  der  die  feinen  Schartenspuren  der  kleinen 
Klinge  weitaus  besser  zum  Ausdruck  kamen.  Auch  diese  Platte 
wurde  im  seitlich  einfallenden  Bogenlicht  bei  genau  zweifacher  Ver- 
größern ng  photographirt  (Taf.  II,  Abb.  19). 

Unter  den  auf  der  Wachsplatte  vorhandenen  Schartenspuren  war 
am  deutlichsten  eine  ungefähr  in  der  Mitte  befindliche  (/?),  die  aus 
einem  mittleren,  sehr  feinen,  und  zwei  seitlichen,  heft-  und  spitzen- 
wärts  mehr  flach  abfallenden  Kämmen  bestand.  Heftwärts  von  ß 
war  unter  mehreren  feinen  eine  stärker  vorspringende  Spur  a  er- 
kennbar, spitzen  warte  von  ß  eine  gedoppelte  Furche  y,  der  sich  ab 
nächste  deutlichere  Spur  ein  flach  prominentes,  mehrfach  getheiltes 
Band  d  anschloss.  Zwischen  (S  und  y,  ersterem  dicht  anliegend,  fand 
sich  ein  breites,  wenig  erhabenes  Band  x.  Die  gleichen  Scharten- 
spuren wiesen  Probeschnitte  auf,  die  mit  der  kleinen  Klinge  in  grünem 
Birkenholz  ausgeführt  wurden  (Abb.  18). 

War  es  schon  nach  den  bisherigen  Befunden  in  hohem  Maasse 
wahrscheinlich,  dass  die  Schnittflächen  an  den  Bosen  und  der  Linde 
von  der  kleinen  Klinge  des  zweiten  Messers  des  C.  herrührten,  so 
erschien  es  zur  weiteren  Klarstellung  doch  nöthig,  Messungen  vor- 
zunehmen. Diese  wurden  so  ausgeführt,  dass  vermittelst  einer,  mit 
zwei  feinen  Spitzen  und  Nonius  versehenen  sog.  Schublehre  sowohl 
die  Abstände  der  Schartenspuren  direct  an  den  verschiedenen  Ob- 
jecten  (Rosenstämmchen,  Lindenkrone,  Probeschnittfläche,  Wachsplatte), 
als  auch  zur  Controlle  an  den  bei  genau  zweimaliger  Vergrössernng 
aufgenommenen  Photogrammen  gemessen  wurden.  Diese  Vorsichts- 
maassregel  erschien  bei  der  fast  minutiösen  Beschaffenheit  der  Unter- 
suchungsobjecte  dringend  geboten.  Die  Abstände  der  Scbartensparen 
wurden  auf  einer,  diese  entweder  rechtwinklig  (Abb.  14,  15,  16,  17, 
Probeschnitt  Abb.  18,  Wachsplatte)  oder  spitzwinklig  (Abb.  13)  kreu- 
zenden geraden  Linie  gemessen/ 

Aus  denselben  Gründen,  die  bei  Besprechung  des  II.  Falles  dar- 
gelegt worden  sind,  war  es  auch  hier  nöthig,  zu  berechnen,  wie 
sich  die  Abstände  der  Schartenspuren  auf  den  Untersuchungsobjecten 


Digitized  by  Google 


Weitere»  über  die  Identificirung  von  Schartenspuren. 


357 


zu  einander  verhalten;  die  gewonnenen  Zahlen  waren  zu  ver- 
gleichen mit  den  bezüglichen  Verhältnisszahlen,  die  aus  den  Ab- 
ständen der  Schartenspuren  au!  der  Wachsplatte  und  auf  der  Probe- 
scbnittfläche  (Abb.  18)  berechnet  wurden. 

Die  erhaltenen  Maasse  und  die  aus  ihnen  ermittelten  Verhältniss- 
zahlen sind  aus  den  folgenden  beiden  Tabellen  ersichtlich: 


Abstände  der  Schartenspuren 
in  mm 

Verb 

ahlen 

a — ß 

Breit«  von  ß 

ß-Y 

y-8 

aß.ß 

ß-ßy 

ßy:y3 

RoseMchnittfläche,  Abb.  13 

3,6 

1,8 

4,0 

1,5 

2,0 

0,45 

2,7 

Rogenschnittfläche,   »  14 

2,0 

1,0 

2,2 

0,8 

2,0 

0,45 

2,8 

Rosenschnittfläche,   *  16 

1,2 

0,6 

2,0 

Rosenschnittfläche,   *  17 

1,7 

0,8 

2,1 

Linden Bchnittfläche,  *  15 

0,7 

0,4 

1,8 

Probeechnittflächo,    «  18 

1,8 

0,8 

1,8 

2,2 

0,44 

Wachsacbabeplatte,  •  19 

2,2 

1,0 

2,4 

0,9 

2,2 

0,42 

2,7 

Abstände  der  Schartenspuron 
in  mm 

Verhältnisazahlen 

a-ß 

ß-Y 

y~9 

afl-.ßy 

ßY'.Y* 

Rosenschnittfläche,  Abb.  13  . 

3,6 

4,0 

1,5 

0,9 

2,7 

Rosenschnittfläche,     -    14  . 

2,0 

2,2 

0,S 

0,9 

2,8 

Probescbnittfläche,     *    18  . 

1,8 

1,8 

1,0 

Wachsschabeplatte,    »    19  . 

2,2 

2,4 

0,9 

0,9 

2,7 

Berücksicntigt  man  die  minutiöse  Beschaffenheit  der  Unter- 
suchungsobjecte  und  die  nicht  immer  ganz  scharfe  Begrenzung  der 
Schartenspuren,  durch  die  eine  völlig  exacte  Messung  überaus  er- 
schwert war,  so  war  die  Abweichung  einiger  der  bezüglichen  Verhält- 
nisszahlen von  einander  als  eine  unerhebliche  zu  bezeichnen.  Es 
musste  vielmehr  als  feststehend  angesehen  werden,  dass  die  Abstände 
der  einzelnen  Schartenspuren  auf  den  Schnittflächen  der  vier  Rosen- 
stämmchen  und  des  Lindenzweiges  sich  zu  einander  verhalten,  wie 
die  bezüglichen  Abstände  auf  der  Probeschnittfläche  und  der  Wachs- 
schabeplatte, die  vermittelst  der  kleinen  Klinge  des  zweiten  Messers 
des  C.  erzeugt  worden  waren. 

Da  es  ausgeschlossen  erscheinen  musste,  dass  ausser  der  kleinen 
Klinge  dieses  Messers  eine  zweite  Messerklinge  existirt,  welche  genau 
die  gleichen  und  gleichweit  von  einander  entfernten  Scharten  be- 
sitzt, so  wurde  das  Gutachten  dahin  erstattet,  dass  die  Schnittflächen 

Archiv  für  Krimi&alaaüiropoioKie.  XL  24 


368 


XVI1J.  Rockel 


an  den  Rosenstämmchen  und  an  dem  Lindenzweig  zweifellos  von 
der  kleinen  Klinge  des  zweiten  Messers  des  C.  herrührten. 

0.  wurde  zn  S  Monaten  Gefängniss  verurtheilt 

Die  im  Vorstehenden  mitgetheilten  Beobachtungen  haben  in  erster 
Linie  für  die  Technik  bei  der  Identificirung  von  Messer-  bezw.  Beil- 
scharten werthvolle  Ergebnisse?  geliefert. 

Zunächst  hat  sich  herausgestellt,  das»  nicht  Gipsplatten,  sondern 
Platten  aus  einer  Mischung  von  Wachs  und  Zinkweiss  das  ge- 
eignetste Material  für  die  Herstellung  der  Schabeplatten  sind,  da  sie 
nicht  nur  die  Spuren  der  groben,  sondern  auch  der  feinsten  Scharten 
in  vollkommener  Weise  darstellen  lassen.  Die  Wachs-Zinkweiss- 
misch ung  wird  bereitet,  indem  100  Theile  geschmolzenen  weissen 
Wachses  mit  75  Theilen  Zinkweiss  auf  dem  Wasserbade  innig  ver- 
rührt werden;  das  Ganze  wird  durch  Mull  koliert  und  in  ca.  1  cm 
dicke  Platten  gegossen.  Das  Schaben  der  Wachs-Zinkweissplatten 
vermittelst  der  zu  prüfenden  Messerklingen  wird  in  der  bereits  früher 
beschriebenen  Weise  auf  einem  Schlitten-Mikrotom  vorgenommen. 

Das  Photograph iren  der  Schnittflächen  und  Schabeplatten 
wird  am  besten  im  seitlich  einfallenden  Bogenlicht  ausgeführt,  wobei 
zwischen  Bogenlampe  und  Object  ein  ca.  10  cm  im  Durchmesser  haltender 
Condensor  eingeschaltet  wird.  Sind  die  Ohjecte  klein  und  die  Scharten- 
spuren sehr  fein,  80  empfiehlt  es  sich,  bei  genau  zwei-,  ev.  dreifacher 
Vergrösserung  zu  photographiren. 

Für  die  Aufnahmen  eignen  sich  am  meisten  hart  arbeitende 
Platten;  Verf.  benutzte  bei  Fall  I  und  III  ausschliesslich  Graphos- 
platten  von  Gebhardt  in  Berlin.  Bei  Verwendung  dieser  Platten 
ist  eine  nur  massig  stark  seitliche  Beleuchtung  für  die  Gewinnung 
contrastreicher  Negative  völlig  ausreichend;  derartige  Aufnahmen 
haben  den  Vortheil,  dass  sie  der  Schlagschatten  entbehren,  durch 
die  die  Couturen  der  gröberen  Sehartenspuren  auf  den  Photogrammen 
stets  verdeckt  werden. 

Nach  Fertigstellung  der  Papiercopieen  schneidet  man  die,  die 
Schnittflächen  darstellenden  Theile  derselben  heraus  und  klebt  sie 
auf  Curton  auf;  es  werden  dann  an  den  Photogrammen  sofort  die 
zur  Orientirung  über  die  Schartenspuren  nöthigen  Maasse  in  der  auf 
den  Tafeln  ersichtlichen  Weise  vermerkt,  wobei  ständig  die  Objecte 
selbst  zum  Vergleiche  herangezogen  werden  müssen. 

Für  die  Messung  der  Breite  und  der  Abstände  der  Scharten- 
spuren erwies  sich  am  geeignetsten  eine  sog.  Schublehre,  die  mit  zwei 
feinen  Spitzen  und  mit  Nonius  ausgerüstet  war,  so  dass  Grössen  bU 
herab  zu  0,1  mm  ohne  Weiteres  sich  ablesen  Hessen. 


Digitized  by  Google 


Weitere«  über  die  Identificirung  von  Schartenspuren.  359 

In  der  Einfügung  der  Messungen  in  das  Verfahren  liegt  seine 
hauptsächlichste  Vervollkommnung.  Denn  unter  Zuhülfenahme  der 
Messungen  ist  die  Identificirung  von  Schartenspuren  unter  allen  Um- 
ständen mit  völliger  Sicherheit,  ja  mit  mathematischer  Exactheit 
möglich ,  selbst  wenn  dieselben  sehr  fein  und  in  ihrer  Form  wenig 
charakteristisch  sind.  Gerade  die  metrischen  Feststellungen,  die  ent- 
weder direct  oder  unter  Vermittelung  einfacher  Verhältnissrechnungen 
verwerthet  werden,  sind  es,  die  die  Methode  zu  einem  einwands- 
freien,  weitgehenden  Anforderungen  durchaus  entspre- 
chenden Beweismittel  machen,  das  von  subjectiven  Empfin- 
dungen und  Deutungen  völlig  unabhängig  ist. 

Dass  die  Identificirung  der  Schartenspuren  nicht  etwa  blos  ein 
theoretisch  construirtes  Verfahren  ist,  sondern  für  die  praktische 
Rechtspflege  unter  sehr  verschiedenen  Bedingungen  von  hohem  Werthe 
sein  kann,  das  geht  aus  den  besprochenen  drei  Beobachtungen  wohl 
zweifelsfrei  hervor.  Denn  die  Beweisführung  war  nicht  nur  —  wie 
in  der  früher  mitgetheilten  Beobachtung  —  in  einem  Falle  von  Sach- 
beschädigung ausschlaggebend,  sie  war  es  auch  in  einem  Falle  von  ein- 
fachem und  in  einem  Falle  von  Einbruchsdiebstahl.  In  sämmtlichen  drei 
Fällen  hätte  die  Anklage  angesichts  des  sonstigen,  theilweise  recht  dürf- 
tigen Beweismaterials  zum  Mindesten  einen  sehr  schweren  Stand  gehabt. 

Voraussetzung  für  erfolgreiche  und  einwandsfreie  Feststellungen 
über  Schartenspuren  ist,  dass  das  fragliche  Material  in  möglichst 
grossem  Umfange  dem  Sachverständigen  übergeben  wird.  Denn  öfters 
wird  es  nicht  die  einzelne  Hack-  oder  Schnittfläche  sein,  aus  der 
sichere  Ergebnisse  zu  gewinnen  sind,  sondern  eine  grössere  Anzahl 
solcher,  mit  Schartenspuren  versehener  Flächen.  Auch  kann  es  vor- 
kommen, dass  gerade  unter  den  anfänglich  eingelieferten  Objecten 
die  für  die  Beurtheilung  ausschlaggebenden  sich  nicht  befinden,  so 
dass  weiteres  Untersuchungsmaterial  zur  Stelle  geschafft  werden  muss. 
Dabei  ist  es  meist  gleichgültig,  ob  die  fraglichen  Schnitt-  oder  Hiebflächen 
mehrere  Wochen  den  atmosphärischen  Einflüssen  ausgesetzt  waren,  da 
die  Schartenspuren  verhältnissmässig  recht  lange  deutlich  sich  erhalten. 

Wenn  Verfasser  Gelegenheit  fand,  die  Identificirung  von  Scharten- 
spuren neuerlich  in  umfassenderer  Weise  zu  bearbeiten,  so  ist  das 
nicht  in  letzter  Linie  dem  Umstände  zu  danken,  dass  das  Unter- 
suchungsmaterial in  allen  Fällen  ein  vollständiges  war.  Verfasser 
möchte  daher  nicht  unterlassen,  den  Ilerren  von  der  Königlichen 
Staatsanwaltschaft  zu  Leipzig  für  das  verständnissvolle  und  überaus 
liebenswürdige  Eingehen  auf  die  in  dieser  Form  noch  wenig  berührte 
Frage  auch  an  dieser  Stelle  herzlichen  Dank  zu  sagen. 

24' 


itized  by  Google 


360  XVIIJ.  Rockel,  Weitere»  über  die  Identifidrung  von  Schartenspuren. 


Erklärung  der  Tafeln. 

Tafel  I. 

Fall  I.    (Die  Photogramme  «od  in  natürlicher  Grosse  hergestellt) 

Abb.  1:  Gipsplatte,  hergestellt  durch  Schaben  mit  dem  um  ca.  45 "nach 

der  einen  Seite  geneigten  Beil. 
Abb.  2:  Gipsplatte,  hergestellt  durch  Schaben  mit  dem  um  ca.  45°  nach 

der  anderen  Seite  geneigten  Beil. 
Abb.  3:  Hackfläche  mit  der  Spur  des  südwärts  gerichteten  Schneiden- 

endes. 

Abb.  4:  Hackfläche  mit  der  Spur  des  südwärts  gerichteten  Schneiden- 
endes und  Abdruck  eines  Theils  der  Beilschneide. 

Abb.  5 :  Hackfläche  mit  dem  Abdruck  des  grössten  Theils  der  Beilschneide. 

Abb.  6 :  Hackfläche  mit  der  Spur  de«  peripheren  Schneidenendes. 

Abb.  7  und  8 :  Hackflächen  mit  der  Spur  des  peripheren  Sehneidenend» 
und  längeren  Abdrücken  des  peripheren  Theils  des  Beilschneide. 

Tafel  II. 

Fall  II.  (Die  Photogramme  sind  bei  einer  Vergrösserung  von  1,1 : 1  hergestellt  i 

Abb.  9:  Stück  von  der  erbrochenen  Kommode  mit  mehreren  Schnitt- 
flächen, das  bei  a,  b,  c  und  d  die  charakteristischen ,  meßbaren 
Schartenspuren  aufweist, 

Abb.  10  und  11:  Schnittflächen  an  zwei  von  der  erbrochenen  Kommode 
stammenden  Holzspähnen. 

Abb.  12:  Gipsplatte,  hergestellt  durch  Schaben  mit  der  grossen  Klinge 
des  einen  Messers  des  Angesdiuldigten  B. 

Fall  III.  (Die  Photogramme  13—19  süid  bei  genau  2  f acher  Vergrösserung  her- 
gestellt) 

Abb.  13,  16,  17:  Schnittfladien  an  den  Kronentheilen  dreier  Ro»en- 

stämmchen;  das  Holz  ist  mit  der  Faser  durchschnitten. 
Abb.  14:  Schnittfläche  am  Wurzeltheile  eines  Rosenstämmchens;  da» 

Holz  ist  gegen  die  Faser  durchschnitten. 
Abb.  15:  Schnittfläche  an  einem  Lindenzweige;  das  Holz  ist  mit  der 

Faser  durchschnitten. 
Abb.  IS :  Probeschnitt  (mit  der  Faser)  in  grünem  Birkenholz,  ausgeführt 

mit  der  kleinen  Klinge  des  zweiten  Messers  des  C. 
Abb.  19:  Wachs-Zinkweissplatte,  hergestellt  durch  Sdiaben  mit  <1<t 

kleinen  Klinge  des  zweiten  Messers  des  C. 


Digitized  by  Googl 


Code  Hammurabi  vor  4000  Jahren. 

Von 

Oefele  in  Bad  Neuenahr. 

Wo  wir  die  periodische  Literatur  der  letzten  Tage  aufschlagen, 
welche  sich  mit  altorientalischen  Fragen  beschäftigt,  überall  tritt  uns 
ein  Hinweis  auf  den  neugefundenen  „Code  Hammurabi"  entgegen. 
In  Frankreich  hat  die  gegenwärtige  Regierung  schwere  Kämpfe  gegen 
das  Ordenswesens  auszufechten.  Das  unparteiische  Ausland  hat  mit 
wachsendem  Widerwillen  die  theatralischen  Widerstandskundgebungen 
der  Nationalisten  beobachtet  und  damit  die  französischen  Orden  ge- 
ringer und  geringer  eingeschätzt  Da  erschien  Delegation  en  Perse 
unter  Anderem  mit  dem  Code  Hammurabi.  Der  wissenschaftliche 
Ruhm  dafür  gebührt  einem  französischen  Dominicanerabte  Namens 
V.  Scheil,  der  jetzt  in  den  wissenschaftlichen  Journalen  aller  Länder 
aufrichtig  beglückwünscht  wird.  Die  Herausgabe  und  erste  Be- 
arbeitung des  Code  Hammurabi  muss  für  den  unparteiischen  Be- 
urtheiler  als  grosser  Sieg  für  die  wissenschaftliche  Berechtigung  der 
Ordenspartei  in  Frankreich  erscheinen.  Doch  dies  nebenbei.  Hugo 
Win  ekler,  der  uns  Deutschen  dieses  Gesetzbuch  rasch  zugänglich 
machte,  sagt  in  der  Oriental.  Liter.-Ztg.:  „Der  Code  Haramurabis 
wird  künftig  in  der  Geschichte  der  Menschheit  als  eine  der  ersten 
und  bedeutendsten  Urkunden  seine  Stelle  einnehmen".  Bekanntlich 
sind  lange  Zeit  die  meisten  Alterthümer  nach  England  und  zwar  vor 
Allem  nach  London  gewandert.  Wer  in  der  Fülle  der  Originale 
arbeiten  wollte,  musste  darum  für  Hieroglyphen-  und  Keilschriftfor- 
schung  eine  Reise  nach  London  unternehmen.  Wer  nicht  in  London 
gearbeitet  hatte,  war  nicht  Fachmann,  sondern  höchstens  Dilettant. 
Da  begann  auch  ein  internationaler  Widerstand  gegen  England  als 
Herrin  der  Weltmuseen.  Die  Ausgrabungen  der  deutschen  Orient- 
gesellschaft unter  dem  Protectorate  des  Königs  von  Preussen  sind 
bekannt    Die  Vorderasiatische  Gesellschaft  strebt  ähnliche  Ziele  an 


Digitized  by  Google 


362 


XIX.  Okfei-k 


Wollen  wir  aber  von  anderen  Ländern,  z.  B.  Amerika,  absehen,  so 
war  Frankreich  in  der  Lage,  sich  für  Persien  ein  ausschliessliches 
Recht  zu  Ausübungen  zu  sichern.  Auch  für  die  Bearbeitung  der 
Funde  nimmt  Frankreich  die  Beschränkung  auf  seine  Burger  in  An- 
spruch. Es  scheint  dies  der  Gegensatz  zur  bekannten  englischen 
Forderung  der  offenen  Thüre  zu  sein.  Aber  der  Franzose  weiss 
seine  Reservatrechte  in  ritterlichster  Weise  zu  handhaben,  besonders 
wenn  die  Funde  in  dieser  Sehneiligkeit  allgemein  publicirt  werden, 
wie  es  in  der  Delegation  en  Perse  der  Fall  ist. 

Delegation  en  Perse.  Memoires  public  sous  la  direction  de 
M.  J.  Morgan.  Tome  IV.  Textes  elamites-semitiques,  2.  serie 
accompagnee  de  20  planches  hors  texte,  par  V.  Seh  eil,  0.  P.  Paris. 
E.  Leroux.  1902.  200  S.  4°. 

Hierin  ist  als  Ilauptstück  die  erstmalige  Publication  des  in  Susa 
ausgegrabenen  Code  Hammurabi  enthalten. 

Von  den  kleineren  Funden  seien  aus  dem  Schlüsse  des  Bandes 
16  Contrakttafeln  aus  Mal-amir  erwähnt,  nach  Sc  heil  der  Zeit  um 
1000  v.  Chr.  angehörig.  Dieselben  sind  zwar  nicht  kriminalistisch, 
aber  immerhin  juristisch  interessant.  Da  sie  im  richtigen  Contraktstil 
mit  Anführung  der  Cesetzesparagraphen  abgefasst  sind,  so  lässt  sich 
aus  ihnen  erkennen,  dass  zeitweise  auch  in  den  Strafbestimmungen  eine 
Verschärfung  der  Gesetze  Hammurabi's  im  Gebrauch  war.  Wie  ich 
mich  Überhaupt  an  Wincklcr  s  Auszüge  halte,  so  sei  auch  von 
den  6  Käufen  des  Attapirgimmasch  der  erste  wiedergegeben  mit 
Winckler: 

50  Qa  Saatfeld  gehörig  zu  Dimdischachalteri ,  Theilbesitz  von 
Anikilandi,  den  er  mit  Zitanatu,  der  Tochter  von  Kunene  hat.  An- 
stossend  an  Pusuppa  und  Kiririruchuzirra.  Bei  vollem  Verstände  und 
aus  freiem  Willen  hat  er  das  Feld  (durch  Verkauf?)  an  Attapirgim- 
masch gegeben.  Wer  Einspruch  erhebt,  dem  soll  man  Hand  und 
Zunge  abschneiden.    Beschworen  bei  Schalla. 

An  obige  grundlegende  Publication  von  Sc  heil  schliessen  sich 
in  den  wenigen  Monaten  eine  Reihe  weiterer  Publicationen  von  Ge- 
lehrten, welche  für  den  Forscher  der  Rechtsgeschichte  beachtet  werden 
müssen.  Natürlich  kann  ich  nur  auf  das  verweisen,  was  mir  be- 
kannt wurde,  und  das  ist  nur  ein  kleiner  Bruchtheil. 

Im  Journal  des  Savants  1902.  Octobre  erschien  der  erste  Artikel: 
R.  Dareste,  Le  codc  babylonien  d'IIammurabi,  welcher  November 
etc.  fortgesetzt  wird. 

Unter  dem  5.  November  in  der  Beilage  Nr.  254  zur  Allgem.  Zeitung 
berichtet  Bruno  Meissner  über  dies  älteste  Gesetzbuch  der  Welt. 


Digitized  by  Goo 


Codo  Haoiinurabi  vor  4000  Jahren. 


363 


Dass  mit  Heft  4  des  Jahrg.  4  des  „Alten  Orient"  Hugo 
Winckler  für  60  Pf.  dem  deutschen  Leser  eine  deutsche  Ueber- 
setzung  zugänglich  gemacht  hat,  ist  schon  referirt.  (Jetzt  2.  Auflage). 

Im  7.  und  S.  Hefte  der  englischen  Gesellschaft  für  biblische 
Archäologie  hat  der  bekannte,  stets  hülfsbereite  englische  Keilschrift- 
forscher  am  British  Museum,  Theoph.  G.  Pinches,  Hammurabi's 
code  of  laws  gebracht 

In  der  Orientalistischen  Literaturzeitung  vom  15.  Januar  1903 
findet  sich  dann  eine  lange  Besprechung  Win  ekler 's  über  Dele- 
gation en  Perse. 

Da  die  Gesetze  Hammurabi's,  wie  sich  erweisen  lässt,  anderthalb 
Jahrtausende  —  also  ähnlich  lange  wie  das  römische  Recht  —  in 
Geltung  waren,  so  ist  es  eigentlich  natürlich,  dass  uns  auch  sonst 
Theile  des  Gesetzbuches  überliefert  sind. 

Besonders  wichtig  sind  davon  die  im  British  Museum  mit  Dt  Sl 
und  Rra  277  bezeichneten  Stücke  aus  Sardanapal's  Bibliothek, 
welche  in  die  Lücke  von  ungefähr  34  Paragraphen  gehören  und  von 
Scheil  und  Winckler  verwerthet  wurden,  nachdem  sie  schon  früher 
von  Bruno  Meissner  in  den  „Beiträgen  zur  Assyriologie*'  ver- 
öffentlicht waren. 

Die  Habilitationsschrift  von  F.  E.  P  eis  er  in  Königsberg  vom 
Jahre  1890  „Jurisprudentiae  Babylonicae  quae  supersunt"  beschäf- 
tigte sich  auch  mit  Rm  277  und  mit  dem  londoner  Stücke  K  4223, 
ausserdem  mit  zwei  Berliner  Bruchstücken. 

Das  Londoner  Stück  Bu  91—5—9,  221  ist  Orientalistische  Lite- 
raturzeitung  1898,  S.  108  kurz  erwähnt. 

Nach  diesen  Proben  mtisste  auch  vermuthet  werden,  dass  Alles, 
was  Bezold's  Katalog  als  „Grammatical  paradigms  concerning  legal 
subjectsu  aufzählt,  zu  Hammurabi's  Gesetzen  gehört.  Es  sind  ausser 
den  erwähnten  Stücken  in  der  Kouyunjik-Collection  des  British  Museum 
K  8321,  K  S905,  K  10144,  K  10483.  K  104S5,  K  11571,  K  13244, 
Sm  26,  Sm  1008a,  Sm  1642,  Sin  1672. 

Die  Bibliothek  des  Assyrerkönigs  würde  uns  darnach  15  Bruch- 
stücke mit  Textstücken  aus  dem  Code  Hammurabi  erhalten  haben. 

Die  beiden  Berliner  Bruchstücke  VA.  Th.  991  und  1036  sind 
neubabylonisch  geschrieben,  was  so  ganz  ungefähr  datirt  der  Zeit 
des  bekannteren  Nebukadrezar's  entspricht 

Ausser  diesen  Gesetzen  Hammurabi's  sind  neubabylonische  Ge- 
setze in  82 — 7 — 14,  9S8  ebenfalls  einer  Keilschrifttafel  des  British 
Museum  bekannt,  welche  F.  E.  Peiser  im  Sitzungsberichte  der  Berlin. 
Akad.  1888.  XXXVI II  veröffentlicht  hat. 


Digitized  by  L^OOQle 


364 


XIX.  Oefble 


Damit  ist  vielleicht  für  Forseber  der  Rechtsgeschichte  ein  all- 
gemeiner Literaturnachweis  gegeben,  um  detaillirtere  Special-Unter- 
suchungen anzustellen. 

Interessant  ist  es,  dass  uns  auch  das  Bildniss  Hammurabi's 
erhalten  ist  und  zwar  zweimal.  Eine  Widmung  an  Aschera  für  das 
Leben  Hammurabi's,  des  Königs  von  Martu  befindet  sich  in  London 
im  British  Museum.  Nach  einer  Aufnahme  von  W.  A.  Man  seil 
&  Co.  in  London  hat  Bezold  Seite  41  in  Ninive  und  Babvlon  (Ver- 
lag  von  Velhagen  und  Klasing)  das  Reliefbild  Hammurabi's  von 
dort  wiedergegeben  und  war  ich  durch  das  Entgegenkommen  des 
Verlags  aus  diesem  allgemein  orientirenden,  reichlich  illustrirteoi 
Buche  in  der  Lage  den  ältesten  Gesetzgeber  in  Conterfey  den  Le- 
sern vorzuführen.  Seite  29  wird  auch  ein  Theil  des  Textes  dieses 
Denkmals  gegeben. 

Fast  in  derselben  Haltung  ist  auch  Hammurabi  an  der  Spitze 
des  Code  Hammurabi  abgebildet  Dieses  Bild  hat  Win  ekler  anch 
den  Gesetzen  des  Hammurabi  vorgesetzt.  Ausser  diesem  Bilde  vor 
dem  sitzenden  Sonnengotte  hat  Hammurabi  seine  Gesetze  mit  einem 
Berichte  über  seine  Thaten  eingeleitet  und  beschlossen.  Wir  erfahren, 
dass  sein  Vorfahre  Sumulail  und  sein  Vater  Sinmuballit  war,  dass 
er  in  Sippar  regierte  und  vielleicht  Babylon  erst  begründete,  dass 
sein  Reich  Assur  und  Ninive  einschloss  und  vieles  andere. 

Im  I.  Buch  Mose  wird  Hammurabi  in  der  hebräischen  Um- 
änderung als  Amraphel  mit  Abraham  in  Beziehung  gebracht  Da- 
durch und  durch  andere  keilschriftliche  Belege  lassen  sich  Hammurabi 
und  Abraham  gegenseitig  relativ  datiren.  Bei  Kautzsch  ist  Ham- 
murabi noch  1650  v.  Chr.  angesetzt  Winckler  setzt  wegen  der 
700  Jahre  vor  der  Amarnazeit  2250  v.  Chr.  an,  Bezold  in  Ninive 
und  Babylon  2200.  Jedenfalls  lebte  nach  allen  neueren  Belegen 
Hammurabi  vor  dem  Jahre  2000  v.  Chr. 

Aufgestellt  war  die  Gesetzestafel  ursprünglich  in  E-Barra,  dem 
Sonnentempel  von  Sippar.  Von  einem  Duplicate  ist  ebenfalls  in  Susa 
ein  Bruchstück  gefunden  worden.  Sicherlich  waren  also  für  das  Be- 
dtirfniss  der  verschiedenen  Reichstheile  eine  grössere  Anzahl  Exem- 
plare vorhanden.  Die  späten  Abschriften  mit  Bibliothek  vermerken 
ergeben  ausserdem,  dass  der  Code  Hammurabi  auch  vollständig  wie 
jedes  andere  Literaturerzeugniss  in  einer  Serie  handlicher  Bibliotbeks- 
tafeln  abgeschrieben  wurde.  Das  gefundene  Exemplar  könnte  aber 
die  Urschrift  sein.  Auch  im  14.  Kapitel  des  1.  Buch  Mose  herrscht 
ein  König  Kedorlaomer  voll  Elam,  12  Jahre  bis  zum  Jordangebiete, 
und  Hammurabi  müsste  darnach  zeitweise  Vasall  dieses  Elamiten  ge- 


Digitized  by  Google 


Code  Hanmmrabi  vor  4000  Jahren. 


365 


wesen  sein.  Zwischen  Hammurabi  und  Nebukadrezar  I.  wurde 
Babylonien  vom  Reiche  Elam  aus  (mit  der  Hauptstadt  Susa)  wieder- 
holt erobert  und  geplündert.  Schuturnachunte  und  Kudurnachunte, 
die  Könige  von  Elam,  haben  dabei  wichtige  und  selbst  schwer  trans- 
portable Gegenstände  aus  Babylon  nach  Elam  verschleppt  Bei  den 
französischen  Ausgrabungen  in  Susa,  der  alten  Hauptstadt  Elams  und 
nachberigen  Hauptstadt  des  alten  Perserreichs,  sind  merkwürdiger 
Weise  nicht  als  wichtigste  Funde  elamitische  Alterthümer,  sondern 
vor  Allem  diese  Beutestücke  aus  dem  alten  Babylonien  gefunden 
worden,  darunter  der  Code  Hammurabi.  Theilweise  haben  die  Er- 
oberer der  Beute  ihren  Namen  einmeisseln  lassen,  theilweise  wurde 
nur  dafür  vorbereitet.  So  sind  auch  dem  gefundenen  Code  Hammurabi 
5  Reihen  Text  ausgemeisselt,  welche  der  Lücke  der  §§  65 — 100  ent- 
sprechen. Davon  abgesehen  befindet  sich  der  Code  Hammurabi  in 
sehr  gutem  Erhaltungszustande.  Auch  von  dieser  Lücke  sind  durch 
die  besprochenen  Parallelüberlieferungen  sofort  drei  Paragraphen 
ergänzbar  gewesen.  Die  Hoffnung  ist  somit  keine  geringe,  in  ab- 
sehbarer Zeit  den  lückenlosen,  altbabylonischen  Gesetzescodex  zu 
besitzen. 

Um  beurtheilen  zu  können,  was  das  heisst,  müssen  wir  flüchtig 
die 'ganze  alte  babylonische  und  semitische  Geschichte  streifen.  Eine 
alte  Völkerkammer,  aus  welcher  immer  wieder  neue  jugendfrische 
Naturvölker  in  die  Culturgebiete  einströmten,  war  Arabien.  Auf  Baby- 
lonien stürmten  aber  auch  mehrfach  aus  dem  Norden  und  Westen 
theils  indogermanische,  theils  turanische  Völker  ein.  Wir  können  alle 
diese  Völkerbewegungen  nur  aus  den  babylonisch-assyrischen  Be- 
richten und  theilweise  aus  der  Bibel  erschliessen.  Ein  anderes  Cultur- 
reich  im  Westen,  das  meist  nur  über  seine  eigenen  Geschicke  Auf- 
schlus8  giebt,  ist  Aegypten.  Die  ältesten  erschliessbaren  Bewohner 
Babylonien s  sind  die  nichtseraitischen  Sumerer.  Eine  auch  noch 
vorgeschichtliche  Einwanderung  dorthin  aus  Arabien  ergab  die  alte 
babylonisch-assyrische  Bevölkerungsschichte,  welche  jedenfalls  ganz 
Vorderasien  überschwemmt  hatte  und  bis  an  das  mittelländische  Meer 
reichte,  so  dass  die  Sprache  dieser  Völker  zur  internationalen  Diplo- 
matensprache werden  konnte.  Hammurabi  gehört  aber  schon  einer 
zweiten  herrschenden  Schichte  semitischer  Völker  an,  welche  von 
Arabien  aus  ebenfalls  Vorderasien  bis  zum  Mirtelmeer  überschwemmten, 
den  sogenannten  Kanaanäern.  Ihr  westlichster  Zweig  sind  die  Phö- 
niker,  von  denen  Herodot  ausdrücklich  bestätigt,  dass  sie  aus 
Arabien  von  den  Küsten  des  rothen  Meeres  eingewandert  sind.  Ihre 
letzte  Machtentfaltung  zeigt  sich  in  Karthago  und  Spanien.  Ein 


Digitized  by  Google 


366 


XIX.  Okkele 


Nachzügler  dieses  Völkerschubes  ist  die  Einwanderung  der  Israeliten 
in  Palästina.  Danach  folgt  die  aramäische  Völkerwanderung,  denen 
die  Chaldäer  als  Begründer  des  neubabylonischen  Reiches  und  im 
Westen  die  Syrer  angehören.  In  die  christliche  Zeitrechnung  fiilli 
dann  die  Ausbreitung  der  eigentlichen  Araber,  welche  mit  der  Re- 
ligionsbewegung Muhammeds  zusammenfällt 

Hammurabi  muss  nun  als  Herrscher  kanaanäischer  Nationalitäi 
betrachtet  werden,  welcher  das  alte  babylonisirte  Sumererreich  be- 
herrschte. Hammurabi  mit  seinen  kanaanäischen  Stammesgenossen 
beherrscht  dies  Reich  ebenso,  wie  der  deutsche  Grossmeister  mit 
seinen  Deutschherren  es  gegenüber  den  Wenden  und  Polen  that.  Die 
Gesetze  sind  wohl  die  alten  I^andesgesetze,  welchen  nur  besondere 
Rechtsnormen  zwischen  dem  kanaanäischen  I^ehensadel  und  der  alten 
Bevölkerung  eingefügt  wurden.  Der  §  40  mit  den  vorhergehenden 
Gesetzen  zeigt  deutlich,  dass  ein  grosser  Theil  des  Grundbesitzes  noi 
im  männlichen  Besitze  eines  heerespflichtigen  Lehensträgers  e»'in 
durfte,  während  aller  anderer  Besitz  zwischen  den  verschiedenen  Be- 
völkerungsschichten frei  veräusserbar  war.  In  diesen  Vorzugsrechten 
des  kanaanäischen  feudalen  Kriegeradels  darf  auch  das  neue  Recht, 
soweit  es  Hammurabi  schuf,  begründet  sein. 

Abgesehen  davon  liegt  eine  sehr  demokratische  Staatsverfassung 
vor.  Alle  Handlungen  und  Unterlassungen,  wodurch  ein  Einzelner 
oder  die  Gesammtheit  geschädigt  wird,  scheint  als  Verbrechen  7.11 
gelten.  Auch  Rechtsverletzungen  entsprechend  dem  modernen  bürger- 
lichen Gesetzbuche  sind  theils  an  sich,  theils  durch  rechtliche  Be- 
stimmungen in  die  Begriffe  von  Diebstahl,  Betrug,  Hehlerei  und  ähn- 
liches hineingezwungen,  so  dass  jeder  verlorene  Process  den  Ver- 
lierenden zum  Verbrecher  stempelte.  Den  Consequenzen  dieser  Reclit*- 
auffassung  gegenüber  bei  unbeschränkter  Haftung  jedes  Einzelnen  für 
die  Folgen  aller  Handlungen  und  Unterlassungen  muss  es  auffallen, 
dass  der  Begriff  des  Staatsanwaltes  völlig  fehlt  Schon  nach  §  1 
erscheint  jeder  Bürger  die  Rolle  des  Staatsanwaltes  mit  weitgehenden 
Befugnissen  zur  Verhaftung  u.  s.  w.  übernehmen  zu  können.  Dabei 
muss  er  aber  die  volle  Verantwortung  für  Missgriffe  übernehmen. 
Ein  moderner  $  193,  wie  heute  in  Deutschland,  stand  ihm  nicht  im 
mindesten  zur  Seite.  Nach  §  2  wird  dieser  freiwillige  Staatsanwalt 
im  Verurtheilungsfalle  des  Beschuldigten  finanziell  am  Processaus- 
gange  interessirt.  Ausser  für  diesem  Ankläger  gab  es  aber  auch  eint- 
Haftpflicht  des  Richters  nach  §  5  für  falsche  Urtheile  aus  Rechts- 
irrthum und  z.  B.  auch  eine  Haftpflicht  des  Operateure  nach  §§  2IS 
bis  220  und  221  für  misslungene  Operationen. 


Digitized  by  Goo 


Code  Hammumbi  vor  40ort  Jahren. 


367 


Die  einzelnen  Abschnitte  dieser  Gesetze  habe  ich  schon  im  Archiv 
referirt. 

Weiter  ergiebt  sich  aber  ein  Vergleich  mit  dem  Gesetze  Moses 
auf  Tritt  und  Schritt  von  selbst  und  schon  alle  Handlungen,  welche 
Abraham  vornimmt,  sowie  vieles  andere  im  alten  Testamente,  voll- 
zieht sich  genau  nach  diesen  Gesetzen.  Die  Codificierung  des  Ge- 
setzes Moses  ist  aber  nach  der  Bibel  mindestens  ein  halbes  Jahr- 
tausend nach  der  Zeit  Hammurabi's  datirt.  Nach  den  Ueberein- 
stimmungen  kann  die  Gesetzgebung  am  Sinai  also  nur  entweder  als 
spätere  Codificirung  der  gemeinsamen  kanaanäischen  Stammesgesetze 
oder  als  modificirte  Annahme  der  für  ganz  Vorderasien  gebräuch- 
lichen babylonischen  Gesetzgebung  betrachtet  werden.  Wahrschein- 
lich ist  sie  theils  das  eine,  theils  das  andere.  Für  das  Verständniss 
des  biblisch-talmudischen  Rechtes  in  der  ältesten  Form  ist  in  Zukunft 
der  Code  Ilammurabi  unentbehrlich. 

Aber  das  Gleiche  ist  der  Fall  für  das  abendländische  Recht. 
Einmal  ist  der  Code  Ilammurabi,  wie  wiederholt  betont,  überhaupt 
das  älteste  Recht,  welches  uns  codificirt  vorliegt.  Dann  war  dasselbe 
sicherlich  nicht  ohne  Einfluss  für  die  Rechtsentwicklung  im  Westen. 

Durch  die  Keilschriftbelege  ist  die  Continuität  der  Gesetze 
Hammurabi's  für  das  Zweistromland  durch  mindestens  anderthalb  Jahr- 
tausende verbürgt.  Die  eigenthümliche  Honorarabstufung  für  ärzt- 
liche Ix'istungen  ist  aber  selbst  noch  in  der  Zendavesta  und  den  zu- 
gehörigen Schriften  erweislich.  Schon  dies  zeigt,  dass  zum  mindesten 
Theile  der  Gesetzgebung  über  Perser,  Hellenismus,  Parther  und  selbst 
Muhammedanismus  weiter  bestanden  haben.  Andererseits  ist  aber  l>e- 
kannt,  dass  sich  etruskische  und  babylonische  Cultur  enge  berühren, 
wenn  auch  die  directen  Fäden  noch  wenig  ersichtlich  sind,  welche 
hier  von  Asien  nach  Europa  führen.  Auch  die  babylonische  Cultur 
und  die  Phöniker  stehen  untereinander  in  Beziehung.  Das  römische 
Reich  ist  aber  im  Westen  des  mittelländischen  Meeres  theils  der  Erbe 
der  Etrusker,  theils  der  Punier.  Auch  hierin  ergeben  sicli  Finger- 
zeige für  die  Beziehungen  zwischen  Code  Hammurabi  und  dem 
römischen  Rechte.  So  kurz  nach  der  Auffindung  des  Textes  kann 
ich  über  den  Grad  dieser  Beziehungen  kein  Urtheil  abgeben.  Ich 
kann  nur  darauf  hinweisen  und  vermuthen,  dass,  wo  Ansichten  der 
Opferanatomie  und  anderes,  was  zur  Medicin  gehört,  gemeinsamem 
Urquell  entsprungen  sind,  auch  Beziehungen  in  der  Rechtsgeschichte 
bestehen  müssen. 


Druck  ron  J.  11.  Hirsch  fel<l  in  Loijizk. 


Digitized  by  Google 


Veriag  von  F.  C.  W.  VOGEL  in  Leipzig. 

Soeben  erschienen : 

Die  erste  Hilfe  in  Notfällen 

Für  Aerrte  bearbeitet  unter 
o  o  Mitwirkung  Anderer  o  o 

von  Professor  Dr.  6.  Sultan  und 
Privat- Dozent  Dr.  L  Schreiber 

in  Göttingen. 


Mit         Abbildung« n. 
rebunden 


Therapie  der  Kinderkrankheiten 

pklopÄdisch  nach  den  neuesten 


Dr.  Wilhelm  Degre. 

Kaiserl.  Rat  in  Wien. 
lO.-.  B«b. 


Hyperämie  als  Heilmittel 


Prof.  Dr.  Aug.  Bier  in  Bonn. 

Mit  lO  A.bt>ild\ni|pen. 
lO  B«b. 


Verlag  von  F.  C.  W.  Vogel  in  Leipzig. 

—  -- —  — — ~ 

Die 

Schule  von  Salerno 

von 

Geh.  San.-Rath  Dr.  LIERSCH  in  Cottbus. 

Lex.-6.    1902.  Preis  M.  1.50. 

Digitized  by  Googl 


ARCHIV 

FÜR 

KRIMINAL  -  ANTHROPOLOGIE 

UND 

KRIMINALISTIK 

MIT  EINER  ANZAHL  VON  FACHMÄNNERN 

HERAUSGEGEBEN 
von 

Prof.  Dr.  HANS  GROSS 
ZWÖLFTER  BAND. 

MIT  23  ABBILDUNGEN  IM  TEXT. 


LEIPZIG 

VERLAG  VON  F.  C.  W.  VOGEL 
1903 


Digitized  by  Google 


Inhalt  des  zwölften  Bandes. 


ausgegeben  4.  Juni  1903. 

Original -Arbeiten. 

I.  Die  Donawitzer  Brande  in  den  Jahren  1898  und  1894.   Von  Alfred 

A  ms  cht,  k.  k.  Oberlandesgerichtsrath  und  Staatsanwalt  in  Graz  .  1 

II.  Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aussage  eines  Kindes,  das  in  einem 
Strafverfahren  wegen  eines  Verbrechens  nach  §  176  Abs.  3  de« 
Strafgesetzbuchs  als  Zeuge  vernommen  wurde  25 

UI.  Ein  eigentümlicher  Fall  eines  plötzlichen  Todes.  Mitgctheilt  von 

Ernst  Lohsing  in  Prag  88 

IV.  Laien  als  Strafrichter.  Von  Hauptmann-Auditor  Dr.  Georg  Lo- 

lewer  in  Wien  41 

V.  Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch? 

Von  Dr.  W.  Schütze,  Gerichtsassessor  in  Rostock  55 


Zweites  und  Drittes  Heft 

ausgegeben  16.  Juli  1903. 

Original- Arbeiten. 

VL  Ueber  Daktyloskopie.   Von  Camillo  Windt,  k.  k.  Polizeirath  in 

Wien.  (Mit  17  Abbildungen)  101 

VII.  Sichtbarmachen  latenter  Finger-  und  Fussabdrücke.  Von  Friedrich 

Paul,  k.  k.  GerichtsBecretär  in  Olmütz  124 

VIU.  DasReformatoriumvonElmira.  Mitgctheilt  von  Dr.  Witry  in  Bamberg  130 
IX.  Meinungsdissouanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  Von  Primar- 
arzt Dr.  Josef  Berze  in  Wien  134 

X.  Versuch  der  Tödtung  eines  Kindes  durch  ein  kaltes  Bad.   Von  Dr. 

jur.  Rudolf  Mothes  in  Dresden  153 

XL  Beitrage  zur  Begutachtung  alkoholistischer  Störungen  in  foro.  Von 
Dr.  Pollitz,  dirigirender  Arzt  der  Irrenabthoilung  der  konigl. 

Strafanstalt  zu  Münster  i.  W.  155 

XII.  Zur  Kenntnis«  der  Zeichen  des  Erhängungstodes.  Von  Prof.  Strass- 

mann -Berlin  170 

XIIL  Die  Technik  des  Stempelf&lschers  und  das  Arbeitshaus  als  seine 
technische  Hochschule,  sowie  einige  Vorschlage  zur  Abhülfe.  Von 
Dr.  W.  Schütze,  Rostock  i.  M.   (Mit  6  Abbildungen)    ....  175 
XIV.  Zur  Frage  der  Voruntersuchung.   Von  Hans  Gross  191 


Digitized  by  Google 


IV 


Inhal  tsverzcichniss. 


XV.  Sind  wir  dem  anatomischen  Sitze  der  „Verbrecherneigung"  wirklich 

näher  gekommen,  wie  Lombroso  glaubt?  Von  Medicinalrath  Dr. 
P.  Nftck  e  in  Hubertusburg  21$ 

XVI.  Einfluss  irriger  Recbtsanschauungen  bei  der  Begehung  von  Ver- 

brechen.  Von  Dr.  jur.  Rudolf  Mothes  229 

XVII.  Zur  Frage  der  Strafproeessreform.  Von  Hauptmann-Auditor  Dr. 

Georg  Lelower  in  Wien  254 

XVIII.  Rechtsanfänge  bei  den  Grönländern  nach  Sverdrup.  Von.  D.  F.  Baron 

Oefele  in  Neuenahr  840 

XIX.  üeber Gedankenlesen.  Von  Hans  Schneickert,  Rechtspraktikant 

in  München  348 

XX.  Aberglaube,  Wabrsagerei  und  Kurpfuscherei.  Von  Dr.  W.  Schütze, 

Gerichtsassessor  in  Rostock  i.  M  252 

Kleinere  Mittbeilungen: 

1.  Der  Fall  Bennert  (Näcke)  25» 

2.  In  Sachen  des  Fanatismus.  (Nicke)  260 

3.  Ueber  Selbstentmannung.  (Nicke)  263 

4.  Haschisch  und  Verbrechen.  (Nücke)  265 

5.  Traurige  Folgen  einer  Suggestion  bei  einem  Kinde.  (Näcke)  266 

6.  Thierquälerei  und  Aberglauben.  (Näcke)  267 

7.  Wichtigkeit  einer  genauen  psychiatrischen  Expertise  bei  ge- 
wissen Verbrechern.  (Näcke)  267 

8.  Ueber  den  Einfluss  schlechten  Schlafes  auf  die  Zeugenaussagen. 
(Näcke)  •  269 

9.  Ein  Selbstmord.  (Siefert)  269 

,10.  Blutiger  Aberglaube.  (Hahn)  270 

Bücherbesprechungen  von  Medicinalrath  Dr.  P.Näcke: 

1.  Möbius,  Ueber  die  Wirkungen  der  Castration  271 

2.  Kluge,  Männliches  und  weibliches  Denken  271 

8.  v.  Dühren,  Das  Geschlechtsleben  in  England  u.  s.  w.  .   .  .  272 

4.  Liebmann  und  Edel,  Die  Sprache  der  Geisteskranken  nach 
stenographischen  Aufzeichnungen  273 

5.  Politisch-anthropologische  Revue  273 

6.  M.  Hirschfeld,  Der  urnische  Mensch  274 

.  7.  Schultze,  Die  Stellungnahme  des  Reichsgerichts  zur  Ent- 
mündigung wegen  Geisteekrankheit  oder  Geistesschwäche 
(§6,  Abs.  1,  B.G.B.)  und  zur  Pflegschaft  (§  1910,  B.G.B.) 
nebst  kritischen  Bemerkungen  275 

Bücherbesprechungen  von  Hans  Gross. 

8.  Goldcnweiser,  Zurechnung  und  strafrechtliche  Verantwort- 
lichkeit in  positiver  Beleuchtung  275 

9.  Fritz  Hartwig,  Die  Rechte  des  Angeklagten  276 

10.  Kalau  v.  Hofe,  Der  Vorsitz  im  Schwurgericht  276 

11.  Mittheilungen  der  Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der 
.Geschlechtskrankheiten  276 

12.  Ch.  Cartellani,  „Das  Weib  am  Kongo"  277 

13.  v.  Marek  u.  Klose,  Die  Staatsanwaltschaft  bei  den  Land-  und 
Amtsgerichten  in  Preussen  277 

14.  ArthurDix ,  Die  Jugendliehen  in  der  Social-  u.  Kriminalpolitik  27$ 


Digitized  by  Google 


Inhaltaveraeichniss.  V 

S«it« 

15.  Gerichtliche  Median   276 

16.  Dr.  Leo  Müf feimann,  Da»  Problem  der  Willensfreiheit  in 

der  neuesten  deutschen  Philosophie   279 

17.  Flesch,  Geschlechtskrankheiten  und  Rechtsschutz   ....  279 

18.  „Willensfreiheit  und  Strafrecbt'4   280 

19.  Münz,  Ritualmord  und  Eid   280 

20.  Recherche«  explrimentales  surla  pathogenie  de  la  mort  par  brit- 
lure  par  Dr.  Eugene  Stock is,  assistent  ä  rUniversite*  de  Liege  281 

21.  Bin  ding,  Lehrbuch  des  gemeinen  Deutschon  Strafrechtes  .  281 

22.  Der  Begriff  der  Gerechtigkeit  im  Strafrecht   282 

23.  Vortrage  und  Besprechungen  über  „Die  Krisis  des  Darwinis- 
mus", „Die  socialethische  Bedeutung  der  Muse" ,  „Zur  Er- 
kenntnisstheorie der  ästhetischen  Kritik«1   282 

24.  W.  Lexis,  Abhandlungen  zur  Theorie  der  Bevölkerungs-  und 
Moralstatistik   283 

25.  Richard  Brfthneck,  Die  Arten  des  Masochismus  ....  284 

26.  Köster,  Die  Schrift  bei  Geisteskrankheiten   284 

27.  M.  E.  Mayer,  Die  allgemeinen  Straf Verschärfungsgründe  des 
Deutschen  Militärs  traf  Gesetzbuches   285 

28.  v.  Bar,  Die  Reform  des  Straf  rechtes   286 


Viertes  Heft 

ausgegeben  18.  August  1903. 

Original- Arbeiten. 

XXI.  Zur  Pbysio-Psychologie  der  Todesstunde.  Von  Medicinalrath  Dr. 

P.  Näcke  in  Hubertusburg  267 

XXII.  Die  Verfolgung  flüchtiger  Verbrecher.  Von  Landrichter  Haussner 

in  Zwickau  309 

XXIIL  Zur  Statistik  der  Sittuchkeitsverbrecheu.   Von  Medicinalrath  Dr. 

Matthaes  in  Hubertusburg  316 

XXIV.  Ein  abscheulicher  Fall  820 

XXV.  Genie,  Dandysm  und  Verbrecherthum.  Einige  psychologische  An- 
regungen.  Von  Max  Bruns  322 

XXVI.  Zur  Frage  vom  psychopathischen  Aberglauben.  Von  Hans  Gross  334 
XXVII.  Nachtrag  zu  Bd.  XII  S.  175  ff.  341 

Kleinere  Mittheilungen: 

1.  Adnexe  für  irre  Verbrecher  an  Strafanstalten  oder  an  Irren- 
häusern? (Nücke)  342 

2.  Aenderung  des  Charakters.  (Näcke)  342 

3.  Die  Kosten  einer  Grossstadt  für  ihre  Vorbrecher.  (Näcke)    .  343 

4.  Immer  frecheres  Gebahren  auf  dem  sexuellen  Verkehrs-Markte. 
(Näcke)  344 

5.  Verdachtige  Annoncen.  (Gross)  345 

Bücherbesprechungen  von  Med.-Rath  Dr.  P.  Näcke, 

1.  Woltmann,  Politische  Anthropologie  346 

2.  Braunschweig,  Das  dritte  Geschlecht  (geschlechtliche  Uebe)  349 


Digitized  by  Google 


VI 


Inhaltsverzeichniss. 


3.  Schultze,  1.  Wichtige  Entscheidungen  auf  dem  Gebiete  der 
gerichtlichen  Psychiatrie.  2.  Entlassungszwang  und  Ablehnung 


oder  Wiederaufhebung  der  Entmündigung  54!* 

4.  Möbius,  Geschlecht  und  Kopfgrösse  S5o 

5.  Mendes-Martins,  JusUdefe8aacercadanSociologiacriminalä  35o 

6.  H  och  e ,  Ueber  die  leichteren  Formen  des  periodischen  Irreseins  351 

7.  Raecko, Die transitorisch.Bewuastseinsstorungend. Epileptiker  351 

8.  Anatole,  Unter  der  Herrschaft  der  Ruthe  352 

Bücherbesprechungen  von  Oberarzt  Dr.  Kellner. 

9.  Burg  1,  Die  Exhibitionisten  vor  dem  Straf richter  SM 

lü.  Heilbronn  er,  Ueber  Fuguo  und  Fugueszustände   ....  355 

11.  Bolte,  Ueber  einige  Fälle  von  Simulation   ....*..  356 
Bücherbesprechungen  von  Med.-R.  Dr.  Matthaes. 

12.  Diebstahl  im  Dämmerzustand  357 

Büchc rbesprechungen  von  Ernst  Lohsing: 

13.  1.  Boguslawski,  Die  Antiduellbewegung.  2.  Gräser,  Für 
den  Zweikampf.  8.  Klein-Lammasch,  Die  Verbesserung 
des  Ehrenschutzes.   4.  Der  Minotaur  der  „Ehre"  357 

14.  Busse,  Wie  beurtheile  ich  meine  Handschrift  362 

Bücherbesprechungen  von  Hans  Gross. 

15.  Friedmann,  Ueber  Wahnideen  im  Völkerleben  363 

16.  Elberg,  Ueber  Geistesstörungen  in  der  Armee  zur  Friedens- 
zeit  364 

17.  Braun  schweig,  Das  dritte  Geschlecht  Gleichgeschlechtliche 
Liebe  364 

18.  West,  Homosexuelle  Probleme  364 

19.  West,  Die  Prostitution  bei  allen  Völkern  vom  Alterthum  bis 
zur  Neuzeit  365 

20.  WTest,  Der  moderne  Mädchenhandel  365 

21.  H  a  f  t  e  r ,  Die  Rechts-  und  Straffähigkeit  der  Personenverbäode  365 

22.  Montanus,  Die  Prostitution  in  Indien  366 

28.  Montanus,  Prostitution  und  Entartung  366 


24.  Reissig,  Medicinische  Wissenschaft  und  Kurpfuscherei  .  .  367 

25.  Dr.  Max  Thal,  Mutterrecht,  Frauenfrage  und  Weltanschauung  369 

26.  Aschaffenburg,  Das  Verbrechen  und  seine  Bekämpfung  .  36$ 

l 
i 


Digitized  by  Google 


I. 

Die  Donawitzer  Brände  in  den  Jahren  1893  nnd  1894. 

Von 

Alfred  Amschl, 
k.  k.  Oberlande«; erichtsrtth  und  Staatsanwalt  in  Graz. 

Oft  vernimmt  man,  und  auch  von  den  höchsten  Gerichtsstellen, 
die  Behauptung,  das  Motiv  einer  Straftbat  sei  für  deren  rechtliche 
Beurtbeilung  ohne  Belang.  In  dieser  Allgemeinheit  kann  dem  aus- 
gesprochenen Satze  nicht  beigepflichtet  werden.  Mag  auch  das  Motiv 
für  die  rechtliche  Beurtbeilung  der  That,  für  deren  Unterstellung 
unter  ein  positives  Gesetz  in  der  Reget  gleichgültig  sein:  die  Er- 
gründung  des  Motives  ist  für  die  Beurtbeilung  des  Thäters,  des  psy- 
chologischen Zusammenhanges  zwischen  That  und  Individuum,  für 
die  Straffrage  und  nicht  zuletzt  auch  für  die  Beweisfrage  von  grosser 
Wichtigkeit.  Dass  in  vielen  schweren  Fällen  auf  die  Klarlegung  des 
Motives  verzichtet  werden  muss,  beweist  nichts  für  seine  Bedeutungs- 
losigkeit. In  vielen  Fällen  wird  das  Motiv  zur  That  als  Verdachts- 
moment, ja  sogar  als  Beweismittel  wichtig  sein.  Wir  verweisen  nur 
auf  den  sogenannten  Industriebrand.  Dass  der  Brandstifter  durch 
seine  Handlung  sich  die  Versicherungssumme  zu  erwerben  strebt, 
bildet  nicht  nur  das  Motiv  seines  Handelns,  sondern  auch  einen  her- 
vorragenden Beweis  für  seine  Thäterschaft. 

Gerade  beim  Verbrechen  der  Brandlegung  wird  das  Motiv  oft 
räthselhaft  bleiben,  oft  nicht  aufzuklären  sein.  Der  Untersuchungs- 
richter aber,  der  deshalb  von  vornherein  auf  den  Versuch,  den 
Beweggrund  zu  erforschen,  verzichtet,  wird  seiner  Aufgabe  nicht 
gerecht 

Besonders  im  Stadium  des  Vorverfahrens  hat  man  nach  dem  mög- 
lichen Motiv  zu  forschen,  weil  es  einen  Fingerzeig  bieten  kann, 
welcher  Person,  oder  mindestens  welchem  Personenkreis  die  Thäter- 
schaft zugemuthet  werden  soll.  Ein  unabsehbares  Feld  breitet  sich 
da  vor  dem  Auge  des  Untersuchungsrichters  aus;  er  darf  sich  durch 

ArchiT  für  Kriminalanthropologie.  XI L  L 


Digitized  by  Google 


2 


Ueberraschungen  ebensowenig  verblüffen  als  durch  Enttäuschungen 
lähmen  lassen.  In  der  Hanptverhandlung  allerdings  sinkt  die  Be- 
deutung des  Motives  herab,  weil  ohne  weitere  Beweise  die  Hanpt- 
verhandlung an  sich  unmöglich  wäre  und  weil  Rücksichten  auf  Pro- 
cessökonomie  und  Zeitersparniss  ein  tieferes  Eindringen  in  das  Motiv, 
das  ist  in  die  Psychologie  des  Einzelfalles,  hemmen. 

Leugnet  der  Beschuldigte,  der  allein  verlässlichen  Aufschluss  über 
den  Beweggrund  seines  Handelns  geben  könnte,  dann  wird  in  ein- 
zelnen, allerdings  sehr  seltenen  Fällen  die  Aufhellung  des  Motives 
ihn  zum  Geständnisse  bringen.  Verharrt  er  bis  zum  Schluss  im 
Leugnen,  dann  wird  das  Motiv  zur  That  in  stetes  Dunkel  gehüllt 
bleiben,  wenn  er  sich  nicht  später  einmal  in  der  Strafanstalt  zu  einem 
Geständniäs  herbeilässt,  das  dann  zwar  keinen  Werth  mehr  für  die 
einzelne  Strafsache  besitzt,  um  so  grösseren  Werth  aber  für  den 
Kriminalpsychologen.  Allein  auch  die  Geständnisse  in  der  Straf- 
anstalt bieten  keine  Gewähr  für  ihre  unbedingte  Glaubwürdigkeit. 
Selbst  hier  noch  werden  sie  eingeschränkt;  selbst  hier  noch  wird  der 
That  ein  Mäntelchen  umgehängt,  um  sie  womöglich  in  anderem 
Licht  erscheinen  zu  lassen.  Selten,  dass  so  ein  Geständniss  unum- 
wunden ist.  Handelt  es  sich  um  eine  einzige  That,  so  wird  sie  nicht 
in  Abrede  gestellt,  allein  Begleitumstände  und  Motiv  verschwimmen 
im  Lichte  der  Darstellung.  Handelt  es  sich  um  eine  Mehr- 
heit von  Thaten,  —  es  ist  durch  die  Erfahrung  bestätigt,  das 
zum  Mindesten  eine  davon  abgeleugnet  bleibt.  Warum?  —  da? 
lässt  sich  allgemein  und  objectiv  nicht  erklären.  Die  grösste  Rolle 
spielt  die  Eitelkeit  auch  hier  wie  überall  im  Menschenleben  und  e* 
Hesse  sich  ein  ganz  interessantes  Buch  über  Verbrechereitelkeit  zu- 
sammenstellen. Aber  auch  andere  Umstände  verschleiern  die  Wahr- 
heit: Schani,  sei  es  echte  oder  falsche  Scham;  Schonung  noch  nicht 
entdeckter  Mitthäter;  Hoffnung  auf  Gnade  oder  Wiederaufnahme, 
welch  letztere  in  den  Strafanstalten  einen  äusserst  günstigen  Nähr- 
boden findet,  weil  die  Sträflinge  sich  gegenseitig  oder  durch  Ver« 
mittelung  freigehender  Genossen  Entlastungsbeweise  zu  verschaffen 
wissen;  schliesslich  auch  das  Streben,  die  durch  die  Strafthat  ge- 
wonnene Beute  zu  sichern. 

Immerhin  ist  es  ausserordentlich  interessant,  den  Sträfling  über 
seine  Strafthat  zu  hören.  In  Oesterreich  fungirt  der  Staatsanwalt  ab 
I^ocalaufsichtsbehorde  über  die  selbstständigen  Strafanstalten,  eine  Ein- 
richtung, die  für  die  Strafrechtspflege  —  abgesehen  vom  Verwaltung* 
Standpunkt  —  die  grössten  Vortheile  bietet  und  den  Staatsanwalt 
unablässig  mahnt,  dass  er  nicht  blos  öffentlicher  Ankläger,  sondern 


Digitized  by  CjOOqI 


Die  Dona  witzer  Brände  in  den  Jahren  1S93  und  1S04. 


3 


Hüter  des  Rechtes,  Wahrer  des  Öffentlichen  Interesses  nnd  aus- 
schliesslich Organ  zur  Erforschung  der  Wahrheit  sein  soll.  Welche 
Fülle  von  Erfahrungen  steht  ihm  zu  Gebote,  wenn  er  dem  Angeklagten 
nicht  nur  im  Gerichtssaal,  sondern  später  wieder  in  der  Strafanstalt 
begegnet,  woselbst  der  Sträfling  mit  seinen  Anliegen,  Wünschen  und 
Beschwerden  an  ihn  sich  wendet!  Wie  manches  Fehlurtheil  konnte 
durch  diesen  Verkehr,  durch  diese  Doppelfunction  beseitigt;  wie 
manches  anscheinend  gewagte  Urtheil  hierdurch  bestätigt  werden! 
Und  hier  Öffnet  sich  die  Lichtquelle,  die  so  manche  dunkle  That  er- 
hellt, so  manches  räthselhafte  Motiv  enthüllt,  so  manche  Lücke  füllt 
und  in  die  Vorzüge  der  Rechtspflege,  sowie  in  ihre  Mängel  hinein- 
leuchtet Allerdings  lassen  sich  diese  Erfahrungen  nicht,  oder  nur 
schwer  yerwerthen.  Oft  aber  würden  sie  zur  Beruhigung  der  Richter 
und  Geschworenen,  der  Ankläger  und  Vertheidiger,  insbesondere  aber 
des  Publicums,  um  dessen  willen  ja  alle  diese  Personen  ihrer  Aemter 
walten,  mächtig  beitragen.  Oft  erschlössen  sie  dem  Untersuchungs- 
richter einen  unerschöpflichen  Born  der  Belehrung,  der  weder  durch 
theoretische  Grübelei,  noch  durch  die  Routine  des  Werktages  ersetzt 
werden  kann. 

Es  ist  der  Vorzug  unseres  ^Archives",  durch  Schilderung  ein- 
zelner Fälle  dem  Untersuchungsrichter  die  Fährte  zu  weisen,  die  ihn 
auf  den  Weg  der  Diagnose  führt  Dass  er  oft  und  oft  den  richtigen 
nicht  zu  finden  weiss,  darf  ihn  ebenso  wenig  beirren  als  den  Arzt 

Da  wir  hier  einen  Fall  von  Brandlegung  vorführen,  sei  es  ge- 
stattet, auf  die  vorzüglichen  Arbeiten  von  Gross  (Handbuch  für  Un- 
tersuchungsrichter, III.  Auflage,  XIX.  Abschnitt,  Seite  742 ff.)  und 
Wein  gart  (Handbuch  für  das  Untersuchen  von  Brandstiftungen)  zu 
verweisen.   Wein  gart  unterscheidet  drei  Klassen  von  Motiven: 

1.  Solche,  die  aus  einer  Verstandest  hü  tigkeit  hervorgehen  (Eigen- 
nutz, die  Absicht  durch  den  Brand  Verbrechen  zu  ermöglichen  oder 
zu  verdecken,  politische  Zwecke). 

2.  Gemütsbewegungen,  Affecte,  (Rachsucht,  Eifersucht,  Unzu- 
friedenheit, Heimweh,  Furcht,  Muthwillen). 

3.  Motive  bei  Geisteskranken  (pathologische  Motive). 
Selbstverständlich  sind  damit  die  Motive  ebensowenig  erschöpft, 

als  sich  die  Tiefe  der  menschlichen  Psyche  ganz  ergründen  lässt. 
Es  giebt  Motive,  die  Bicher  einen  pathologischen  Zug  aufweisen,  aber 
noch  lange  nicht  auf  Geisteskrankheit  schliessen  lassen.  Schon  die 
Freude  am  Anblick  eines  grossen  Brandes,  die  Erregung  des  Schauens 
bei  seiner  Betrachtung,  die  Lust  an  der  Entfesselung  des  dämonischen 
Elementes  kann  als  Motiv  dienen  und  hat  schon  oft  als  solches  ge- 


Digitized  by  Google 


4 


I.  Amschl 


i 
i 


dient.  Aber  auch  die  Freude  am  ManÖvriren  der  Feuerwehr,  die 
Passion,  sich  selbst  am  Löschen  zu  bethätigen,  der  eitle  Drang,  als 
Retter  gepriesen  und  bewundert  zu  werden,  hat  Brände  verursacht. 
Mir  ist  ein  Fall  bekannt,  dass  ein  gut  beleumundeter,  dem  Handels- 
stand angehöriger  junger  Mann  in  Obersteier  Brand  gelegt  und  sich 
dann  an  den  Löschungsarbeiten  übereifrig  betheiligt  hat,  was  auffiel 
und  schliesslich  zu  seiner  Entlarvung  führte.  Er  gestand,  den  Brand 
gestiftet  zu  haben,  um  sich  bei  den  Bettungsarbeiten  hervorzuthun. 
In  einem  anderen  Falle  stiftete  ein  Feuerwehrhornist  in  Kärnten  etwa 
zwanzig  Brände,  nur  um  sich  an  seinen  Hornsignalen  zu  ergötzen. 
In  einem  dritten  Fall  aus  Untersteier  zeichnete  sich  bei  einer  grossen 
Ueberschwemmung  ein  schöner  junger  Mann  im  Jahre  185  t  dadurch 
aus,  dass  er  zahlreichen  Menschen  mit  Lebensgefahr  ihr  Leben  rettete. 
Wo  es  galt,  aus  Gefahren  mit  eigener  Gefährdung  zu  retten,  war  der 
brave  Helfer  zur  Stelle.  Nach  Jahren  folgte  in  seinem  Wohnort 
Brand  auf  Brand;  der  Mann  war  stets  auf  der  Unglücksstätte  20 
finden,  unermüdlich  im  Helfen  und  Ketten,  bis  endlich  seine  Rettungs- 
wuth  auffiel  und  den  Verdacht  der  Thäterschaft  auf  ihn  lenkte,  Dass 
solches  Handeln  einen  Stich  in's  Krankhafte  verräth,  wird  nicht  zu 
bezweifeln  sein.  Das  Rudiment  zu  krankhaften  Erscheinungen  findet 
sich  in  jeder  Menschenseele.  „In  der  Brust  eines  jeden  Menschen 
schläft  ein  entsetzlicher  Keim  von  Wahnsinn.  Ringt  mittelst  aller 
heiteren  und  thätigen  Kräfte,  dass  er  nie  erwache !u  sagt  Feuchters- 
ieben in  seiner  Diätetik  der  Seele.  Ebenso  schlummert  in  jeder 
Menschenbrust  der  Keim  zum  Verbrechen.  Diese  Erkennte  iss  verleitet 
leicht  zu  Uebertreibungen.  Sie  hat  auch  die  Irrlehre  vom  geborenen 
Verbrecher  geweckt  Folgerichtig  wäre  dann  jeder  Mensch  ein  ge- 
borener Verbrecher,  aber  auch  ein  geborener  Narr. 

Besonders  schwierig  gestaltet  sich  die  Ergründung  des  Motive* 
sowie  die  Ermittelung  des  Thäters  bei  Massenbrandlegungen.  Es  ist 
eine  Thatsache  der  Erfahrung,  dass  derartige  Verbrechen  beispiel- 
gebend und  ansteckend  wirken  und  so  hat  man  anfänglich  nie  die 
Gewähr,  ob  die  Brände  von  Einer  Hand,  von  einem  Complott  oder 
von  verschiedenen,  einander  selbst  nicht  bekannten  Thätern  herrühren. 
Diese  Ungewissheit  herrschte,  als  im  Sommer  1893  die  Bewohner 
von  Leoben,  Donawitz  und  den  angrenzenden  Gemeinden  durch  zahl- 
reiche Schadenfeuer  beunruhigt  wurden,  die  ihre  verheerende  Wir- 
kung meist  an  kleineren  Objecten  des  Hüttenwerkes  übten,  jedoch 
auch  Baulichkeiten  benachbarter  Grundbesitzer  einäscherten. 

Wer  von  unseren  Lesern  sollte  den  steirischen  Erzberg  nicht 
kennen,  der  mit  seinen  röthlich  -  grauen  Stufen  gleich  einer  ägypn- 


Digitized  by  Google 


Die  Donawitzer  Brände  in  den  Jahren         und  1S94.  5 


sehen  Pyramide  zwischen  Vordernberg  und  Eisenerz  (vormals  Inner- 
berg genannt)  emporragt?  Sein  Erzgehalt  scheint  unerschöpflich  und 
trotz  riesenhafter  Ausbeutung  liefert  er  unermessliche  Mengen  an  das 
benachbarte  Hüttenwerk  der  alpinen  Montangesellschaft  in  Donawitz, 
einem  Vorort  der  reichen  Bergstadt  Leoben.  „Im  Nord  und  Süd  von 
ziemlich  hohen  waldigen  Hügelketten  begrenzt,  bildet  Donawitz  ein 
kleines  Königreich  für  sich.  Rathlos  blickt  der  fremde  Besucher, 
falls  er  nicht  gerade  Ingenieur  und  Fachmann  ist,  in  das  verwirrende 
Durcheinander  von  unförmlichen  rätbselhaften  Baugebilden,  ragenden 
Schloten,  von  gluthroth  oder  elektrisch-bläulich  erleuchteten  Betriebs- 
räumen, regellos  sich  kreuzenden  Schienensträngen  und  rasch  dahin- 
eilenden kleinen  Dampfmaschinen.  Heute  vereinigt  sich  an  dieser 
Statte  die  geistige  Kraft  Europas  und  Amerikas,  um  die  wunder- 
baren Errungenschaften  der  technischen  Wissenschaften  in  Eisen  und 
Gold  umzusetzen.  Aus  dem  Hochofen  ergiesst  sich  ein  feuriger  Strom 
geschmolzenen  Erzes  unmittelbar  in  eine  Reihe  von  Eisen  bah  nlowries. 
welche  das  flüssige  Roheisen  in  die  Kessel  der  Martinshütte  bringen. 
Nach  wenigen  Stunden  strömt  dasselbe  Eisen  geläutert  und  geklärt 
durch  geheimnissvolle  Kräfte  abermals  in  feurigem  Sturze  in  grosse 
Gussformen,  die  auf  unterirdischer  Dampfbahn  zum  Träger  walz  werk 
geführt  werden.  Dort  hebt  ein  mächtiger  Krahn  die  glühenden  Blöcke 
wieder  zum  Licht  empor  und  in  einigen  Minuten  werden  sie  hier 
mit  unglaublich  wenigem  Zuthun  von  Menschenhand  durch  die  ge- 
waltigen Walzen  in  fertige  regelmässige  Schienen  und  Träger  ver- 
wandelt. Von  hier  führt  man  uns  in  die  Drahtzieherei,  wo  frische 
junge  Gesellen,  thatsächlich  jeden  Augenblick  in  ihrem  Leben  be- 
droht, urasaust  von  wahrhaft  betäubendem  Iürm,  den  Draht  fertigen 
helfen,  jenen  Draht,  der  auf  Flügeln  der  Elektricität  den  Gedanken 
und  das  Wort  über  Länder  und  Meere  trägt."  (Dr.  Max  Reich, 
Leoben.  Wanderungen  durch  Stadt  und  Umgebung.  Verlag  der 
k.  k.  Bergakademischen  Buchhandlung  Ludwig  Nüssler  in  Leoben,  1901. 
Seite  16  ff.). 

Es  ist  begreiflich,  dass  die  fortgesetzten  Brände  in  diesem  wich- 
tigen Industriecentrum  im  ganzen  I^and  und  darüber  hinaus  das 
grösste  Aufsehen  erregten  und  im  Monate  Februar  1894  den  Be- 
wohnern von  Donawitz  und  Leoben  den  höchsten  Grad  von  Unruhe, 
Erregung  und  Besorgniss  einflössten. 

Einerseits  stellten  sich  alle  Anstrengungen,  irgend  eine  Spur  vom 
geheimnissvollen  Thäter  zu  finden,  schon  aus  dem  Grund  als  erfolglos 
dar,  weil  in  einem  industriellen  Etablissement  grössten  Stiles,  dessen 
Gebiet  Über  zweitausend  Arbeiterfamilien  vereinigt,  schon  die  Masse, 


Digitized  by  Google 


6 


I.  Amschl 


in  der  ein  Verbrecher  leicht  spurlos  verschwindet,  seine  Ermittelung 
erschwert,  —  andererseits  aber  musste  die  Bevölkerung  der  Gedanke 
mit  Entsetzen  erfüllen,  dass  der  Brand  eines  Nachts  die  grossen 
Werksobjecte  ergreifen,  ja  das  ganze  Werk  vernichten  könnte.  Die 
Schrecknisse,  die  ein  derartiges  Ereigniss  im  Gefolge  haben  niüsste, 
Hessen  sich  kaum  beschreiben.  Dazu  gesellte  sich  noch  die  Un- 
gewissheit  über  das  Motiv.  Es  blieb  so  räthselhaft  wie  die  Person 
des  Thäters.  Zahlreiche  Combinationen  erregten  die  Phantasie  der 
Bewohner.  Man  sprach  von  anarchistischen  Complotten  und  von 
Pyromanie;  von  Rachsucht  über  inhumane  Behandlung  der  Arbeiter 
und  von  Zorn  über  ein  im  Sommer  1893  ergangenes  Verbot,  inner- 
halb des  Werkes  Schweine  und  Schweineställe  zu  halten. 

Die  meisten  dieser  Combinationen  erwiesen  sich  in  der  Folge  als 
mehr  oder  minder  unhaltbar,  alle  aber  als  müssig  angesichts  der 
Thatsache,  dass  bei  auffallenden  und  Aufsehen  erregenden  Verbreeben 
so  häufig  auf  die  Ergründung  eines  speciellen  Motives  verzichtet 
werden  muss,  dass  aber  allen  in  der  Hegel  das  generelle  Motiv  der 
Lust  an  bösem  Thun,  an  Schaden,  Furcht  und  Schrecken  der  Mit- 
menschen und  moralische  Unzulänglichkeit  des  Thäters  zu  Grunde 
liegt. 

Die  Reihenfolge  der  Brände  in  Donawitz  stellt  sich  folgender- 
maassen  dar. 

1.  Am  Abend  des  21.  August  1893  brannten  im  Dachraunie 
der  Holzhütte  zwischen  Haus  Nr.  70  und  72  gegenüber  der  Werks- 
restauration Nr.  71  alte  Fetzen  und  Stroh vorrätbe.  Der  Brand  wurde 
sofort  bemerkt  und  gelöscht.  Die  rings  um  die  Holzhütte  gelegenen 
Gebäude  waren  entschiedener  Feuersgefahr  ausgesetzt  Die  Art,  wie 
das  Feuer  entstanden,  schliesst  jeden  Zweifel  an  absichtlicher  Brand- 
stiftung aus.   Ein  Schade  ist  nicht  entstanden. 

2.  Am  16.  0  et  ob  er  1893  Abends  brannte  gegenüber  der  Werks- 
restauration  der  an  das  in  der  Coloniegasse  gelegene  Haus  Nr.  70 
angebaute  Stall  nieder.  Die  umliegenden  Gebäude  schwebten  in 
grösster  Feuersgefahr.  Der  Schade  belief  sich  auf  580  fl.  40  kr 
Dem  Arbeiter  Peter  Zischka  verbrannten  Heu-  und  Stroh  vorrätbe, 
dann  8  Strohsäcke  im  Werthe  von  5  fl. 

3.  Am  8.  November  1  89  3  gegen  7  Uhr  Abends  brach  im 
Dachraum  des  zu .  den  Coloniehäusern  in  der  Langen  Gasse  gehö- 
rigen Stallgebäudes  Feuer  aus.  Dachstuhl  und  innere  Einrichtung 
wurden  eingeäschert,  die  Mauern  beschädigt,  die  umliegenden  Ge- 
bäude grosser  Feuersgefahr  ausgesetzt 

Der  Schade  der  alpinen  Montangesellschaft  belief  sich  auf  630  fL 


Digitized  by  Google 


Die  Dona  witzer  Brände  in  den  Jahren  IS  93  und  1S94. 


7 


10  kr.  Dem  Arbeiter  Peter  Zischka  verbrannten  Heu-  und  Strohvorräthe 
und  6'/'2  mc  Futter  im  Werthe  von  30  fl.  Dem  Arbeiter  Anton 
Jernest  2  Ziegen,  1  Kitz,  2  Kaninchen,  1  Katze,  4  mc  Heu,  Stroh, 
Handtücher,  1  Schaf  und  eine  Heugabel  im  Werthe  von  zusammen 
62  fl.  70  kr. 

4.  Am  19.  Januar  1894  Abends  brach  im  Dachraume  der 
zwischen  dem  Werksspitale  und  der  Gasanstalt  an  der  Gemeinde- 
strasse gelegenen  Kalkhütte  Feuer  aus.  Der  Brand  wurde  recht- 
zeitig bemerkt  und  gelöscht.  Die  Auslagen  von  Löschkosten  beliefen 
sich  auf  12  fl.  10  kr. 

5.  Am  4.  Februar  1894  (Faschingsonntag)  zwischen  9  und 
10  Uhr  Abends  brannte  das  Materialmagazin  der  Werksmaurer  nächst 
dem  Martinofen  vollständig  nieder.  Nicht  nur  in  Donawitz,  sondern 
auch  in  der  Stadt  Leoben  verursachte  dieses  Feuer  den  grössten 
Schreck. 

Auch  diesmal  brach  das  Feuer  im  Dachraum  aus,  woselbst 
Stukaturrohr  aufgeschichtet  dalag,  also  ein  Zündstoff,  der  den  Aus- 
bruch und  die  Weiterverbreitung  des  Feuers  erheblich  begünstigt. 

Nur  ein  in  diesem  Theil  des  Werkes  selbst  beschäf- 
tigter Arbeiter  konnte  diesen  Brand  legen;  ohne  die  ge- 
naueste Localkenntniss  schien  dies  unmöglich,  zumal  da 
der  Portier  den  Eingang  überwachte,  ein  Fremder  daher 
gar  nicht  Zutritt  gefunden  hätte. 

Xach  Ausführung  des  Verbrechens  verschwand  der  Thäter  in 
den  gegen  den  Vordernbergerbach  gelegenen  Garten.  Im  Schnee 
fanden  sich  verwischte  Fussspuren  eines  männlichen  Individuums. 

Die  gesammten  nördlichen  Anlagen  und  der  Gasometer  waren 
auf  das  Höchste  gefährdet;  5«  2  Schritte  vom  Brandobject  entfernt 
steht  ein  grosses  Holzmagazin,  unmittelbar  daran  die  grosse  Martins- 
hütte. Die  jenseits  des  Baches  befindlichen  Wohngebäude,  der  Wald 
an  der  Strasse  schwebten  ebenso  in  Gefahr  als  zahlreiche  Menschenleben. 

Der  Schade  belief  sich  auf  4995  fl.  42  kr. 

6.  Drei  Tage  später  —  am  7.  Februar  189  4  —  gab  es  wieder 
Feuerlärm  im  Werk.  Es  brannte  wieder  in  derselben  Kalkhütte,  an 
der  schon  am  19.  Januar  Brand  gelegt  worden  war.  Der  Brand 
kam  beim  Ziegenstalle  der  Arbeiterfamilie  Trinkl  nächst  dem  Per- 
sonalhause Nr.  47  zum  Ausbruch,  wurde  aber  unterdrückt.  Die  ver- 
riegelte Eingangsthür  der  Kalkhütte  war  aufgerissen,  vom  Fenster 
des  TrinkPschen  Ziegenstalles  der  vorgehängte  Lappen  weggehoben, 
das  Drahtgitter  umgebogen  und  durch  die  so  erstandene  Oeffnung 
der  Zündstoff  in's  Stroh  geworfen  worden. 


Digitized  by  Google 


8 


I.  Am  so  ll 


Da  die  Kalkhütte  vom  Isolirspitale  nur  9  und  von  den  Arbeiter- 
wohnungen nur  10  Schritt  entfernt  ist,  war  grosse  Gefahr  für  Men- 
schenleben und  fremdes  Eigenthum  vorhanden. 

Der  Schade  betrug  51  fl.  20  kr. 

7.  Etwa  100  Schritt  von  der  Kalkhütte  entfernt,  liegt  das  Per- 
sonalhaus Nr.  43,  in  dem  seit  Herbst  1893  wiederholt  Einbrucbs- 
diebstähle  verübt  und  versucht  worden  waren. 

In  diesem  Hause  fanden  am  8.  Februar  1894  die  beiden  Ar- 
beiter Josef  Wagner  und  Franz  Erler  etwa  2  Fuss  von  der  Treppe 
entfernt  in  einer  Dachluke  eine  runde  Papierschachtel  mit  Sägespähnen 
und  darauf  einen  mit  einem  brennenden  Lappen  umwundenen  Besen. 

Dem  Zufall,  der  diese  Arbeiter  rechtzeitig  herbeiführte,  ist  es  zu 
danken,  dass  der  Brand  im  Keim  erstickt  wurde,  im  anderen  Falle 
hätte  das  Feuer  zunächst  das  hölzerne  Stiegenhaus  ergriffen  und  die 
zahlreichen,  in  den  beiden  grossen  Dachwohnungen  schlafenden  Ar- 
beiter zum  Opfer  gefordert.  Aber  auch  alle  benachbarten  Objecte 
waren  der  grössten  Gefahr  ausgesetzt 

8.  An  demselben  Abend  wurde  in  einer  zu  den  Endres'schen 
Personalhäusern  in  Donawitz  gehörigen  Holzläge  Feuer  gelegt,  das 
zwar  ausbrach,  jedoch  von  selbBt  verlosch. 

9.  Die  seit  dem  4.  Februar  1894  in  der  Bevölkerung  herrschende 
Panik  erreichte  ihren  Höhepunkt,  als  am  10.  Februar  Abends  der 
etwa  10  Minuten  ausserhalb  des  Werkes  Donawitz  in  der  Richtung 
gegen  den  vulgo  Gigerl  am  Galgenberg  gelegene,  isolirte  Heustadel  des 
Grundbesitzers  Alois  Traunwieser  sammt  einer  anstossenden,  der  Ge- 
meinde Dona  witz  gehörigen  Torf  mullhütte  ein  Raub  der  Flammen  wurde. 

Der  Schade  Traun wieser's,  dem  auch  Heu  im  Werth e  von  85  fl. 
verbrannte,  beträgt  308  fl.,  jener  der  Gemeinde  Donawitz  25  fl.,  die 
Löschkosten  beliefen  sich  auf  5  fl.  30  kr. 

Die  begreifliche  Aufregung  in  der  Bevölkerung  und  die  Frechheit 
der  geheimnisvollen  Brandleger  machten  verschärfte  Sichern eitsmaass- 
regeln  nothwcndig. 

Seitens  der  Werksdirection  waren  bis  nun  schon  über  1 000  fl. 
für  Streif-  und  Nachtwachen  und  Feuerbereitschaft  verausgabt  worden. 
Auf  die  Ergreifung  des  Thäters  wurde  ein  Preis  von  1 00  f  1.  gesetzt 
und  alles  vorgekehrt,  was  zur  Abwendung  weiterer  Schäden  und  Ge- 
fahren zweckdienlich  schien.  Nicht  minder  hat  die  Gemeindevor- 
stehung  Donawitz  durch  Aufstellung  von  Wachen,  durch  Kund- 
machungen an  die  Bewohner  und  durch  Nachforschungen  nach  den 
Urhebern  der  Brände  zu  deren  Bewältigung  beigetragen,  was  in  ihren 
Kräften  stand. 


Digitized  by  Google 


Die  Donawitzer  Brände  in  den  Jahren  1893  und  1894. 


9 


Am  11.  Februar  1894  Vormittags  11  Uhr  wurde  auf  dem  Garten- 
zaun des  Hauses  Nr.  57  ein  angehefteter  Zettel  gefunden.  Darauf 
standen,  mit  Bleistift  unorthographisch  geschrieben,  die  Worte: 

„Achtung,  halb  Donawitz  uiubs  noch  im  Feuer  gehen! 
Unser  Commando  lautet:  H.  Gd.  M.  D.  J.  T.  B.  H." 

Am  15.  Februar  waren  in  Leoben  zwei  Briefe  an  den  Werks- 
director  Ferdinand  Hauttmann  und  an  den  Ingenieur  und  Feuerwehr* 
hanptmann  Franz  Gudera  zur  Post  gegeben  worden,  welche  folgenden 
Wortlaut  aufweisen: 

„Achtung!  Halb  Friedau  (d.  i.  ein  Theil  von  Donawitz)  muss 
mit  Dynamit  in  die  Luft  und  Feuer  gehen  mit  Directorhaus !  Unser 
Commando,  alte  Donawitzer  gewesen.  H.  G.  W.  0.  J.  D.  F.  W."  — 
„Achtung!  die  Feuerwehr  bekommt  Geschäfte !  Noch  genug  Stallungen 
müssen  im  Feuer  stehen  mit  alt  gewesene  Donawitzer.  H.  G.  W.  0. 
J.  D.  F.  W.u 

Für  jeden  Laien  war  sofort  kennbar,  dass  beide  Briefe,  auf 
liniirtem  weissem  Papier  geschrieben,  von  einer  und  derselben  Hand- 
schrift herrührten,  und  zwar  von  jener,  die  auch  der  am  11.  Februar 
vorgefundene  Drohzettel  trug. 

Auffallen  musste,  dass  die  Brände,  insbesondere  jene  des  Jahres 
1S94,  :amnit  und  sonders  zwischen  7  und  9  Uhr  Abends,  und  zwar 
meist  in  den  Dachräumen  ausbrachen,  dass  sie  sich  auf  ein  eng 
umschriebenes  Territorium  beschränkten,  genaueste  Localkenntniss 
verriethen  und  —  bis  auf  den  Magazinsbrand  vom  4.  Februar  —  sich 
auf  minderwerthige  Objecte  erstreckten. 

Alle  diese  Umstände  und  vor  Allem  auch  die  Handschrift  der 
Drohbriefe  und  ihr  Stil  Hessen  darauf  seh  Ii  essen,  dass  die  Brand- 
stifter einbeimische,  wahrscheinlich  jugendliche  Personen  sein 
müssen,  die  vielleicht  aus  Gefallen  an  Feuer,  aus  Behagen  an  den 
Manövern  der  Feuerwehr,  oder  um  diese  zu  chicaniren,  oder 
aus  Abneigung  gegen  ihre  Pflicht  als  Mitglieder  der  Feuerwehr,  — 
auf  jeden  Fall  aber  um  Schrecken  und  Furcht  zu  erregen  und,  ge- 
trieben von  einem  zum  Theil  auf  moralischem  Defecte  beruhenden 
Hange  zum  Verbrechen,  ihrem  frevlerischem  Treiben  fröhnten. 

Am  13.  Februar  waren  von  der  k.  k.  Bezirkshauptmannschaft 
unter  Intervention  der  k.  k.  Staatsanwaltschaft  an  Ort  und  Stelle  poli- 
zeiliche Erhebungen  gepflogen  worden,  am  1 7.  Februar  fand  der  ge- 
richtliche Augenschein,  gleichfalls  unter  staatsanwaltschaftlicher  Inter- 
vention, statt. 

10.  Gewissermaassen  als  höhnische  Antwort  auf  den  gerichtlichen 
Augenschein  brach  Sonntag  den  18.  Februar  1894  zwischen  9  und 


I 


10  I.  AM9CHL 

10  Uhr  Nachts  in  der  Zeughütte  für  die  Verlader  Feuer  aus,  das 
rechtzeitig  bemerkt  und  gelöscht  werden  konnte,  so  dass  kein  Schade 
entstand. 

Dieser  Brand  sollte  aber  zur  selbstgestellten  Falle  werden,  in  der 
der  Thäter  sich  fing. 

Schon  einige  Zeit  schöpfte  man  Verdacht  gegen  den  Werks- 
arbeiter Wenzel  Querser. 

Dieser,  am  27.  September  1873  in  Kaplitz  (Böhmen)  als  ehelicher 
Sohn  des  Hausknechtes  Johann  Querser  und  der  Anna  PÜb  geboren, 
besuchte  bis  zum  14.  Lebensjahre  in  Kaplitz  die  Volksschule,  kam 
dann  in  Böhmen  als  Halterbub  zu  verschiedenen  Bauern,  später  als 
Zureicher  bei  Maurern  mit  seiner  Mutter  nach  Wien  und  Innsbruck 
und  wurde  am  11.  November  1S90  als  Platzarbeiter  in  den  Dienst 
des  Donawitzer  Hüttenwerkes  aufgenommen. 

Vom  11.  November  1890  bis  24.  Juni  1891  wohnte  er  im  Per- 
sonalhause Nr.  73  nächst  der  Werksrestauration,  dann  bis  IS.  Okto- 
ber 1893  im  Burschenzimmer  Nr.  2  des  Personal hauses  Nr.  43,  dann 
bis  30.  November  1893  im  Puddlerhause  Nr.  45.  Seit  30.  November 
bediente  er  den  Magazinsbeamten  Ferdinand  Düringer  und  wohnte  in 
der  diesem  zugewiesenen  Villa  jenseits  der  Endres'schen  Personalhäuser. 

Anfangs  December  wurde  Düringer  aushülfsweise  nach  Schweebat 
bei  Wien  versetzt.  Bis  zu  seiner  am  5.  Januar  1894  erfolgten  Bück- 
kehr bewohnte  Querser  allein  die  Villa,  wohin  man  vom  Werke 
an  den  En dres 'sehen  Häusern  vorüber  (Brand  vom  8.  Februar  1S94 
Nr.  8)  gelangt,  den  Traun wieserstadl  (Brand  vom  10.  Februar  l&Ü  4 
Nr.  9)  genau  sieht  und  in  wenigen  Minuten  erreichen  kann. 

In  der  Zwischenzeit  hatte  er  trotz  des  ausdrücklichen  Verbotes 
Doringer's  dessen  Revolver  zu  sich  gesteckt,  «ohne  Waffenpass  herum- 
getragen und  auch  drei  Patronen  verschossen.  Ferner  schwindelte 
er  am  20.  Februar  von  Maria  Radek  in  der  Farracher  Biernieder- 
lage 6  halbe  und  l  ganzen  Liter  Bier  im  Werthe  von  84  kr.  auf 
Namen  seines  Herrn  heraus. 

An  demselben  Tage  wurde  der  k.  k.  Staatsanwaltschaft  als  Schrift- 
probe Querser's  ein  von  ihm  an  die  Arbeiterstochter  Anastasia  Papou- 
schek  gerichteter  Liebesbrief,  datirt  Donawitz,  15.  Februar  1894,  über- 
reicht. Die  Schriftzüge  verriethen  auf  den  ersten  Blick,  dass  sie  von 
derselben  Hand  herrührten,  wie  die  2  Drohbriefe  an  Hauttmann  und 
Gudera  und  der  Drohzettel.  Auch  die  Vorliebe  für  Abkürzungen 
mit  grossen  Anfangsbuchstaben,  insbesondere  die  Schreibweise  des 
W.  oder  M.  und  so  viele  andere  charakteristische  Züge  sprachen  fflr 
die  Identität  der  Handschriften. 


Digitized  by  Google  j 


Die  Donawitzer  Biändo  in  den  Jahren  1S93  und  ISA4.  11 


Die  Sachverständigen  im  Sebriftfache  erklärten  unter  ihrem  Eide 
auf  Grund  der  sorgfältigsten  und  gewissenhaftesten  Prüfung,  dass 
die  Drohbriefe  und  der  Drohzettel  ganz  unzweifelhaft  von  Wenzel 
Quereer  herrühren.  Nun  war  der  Beweis  erbracht,  dass  Querser  mit 
den  Bränden  in  Zusammenhange  stehe. 

An  demselben  Tage,  20.  Februar  1894,  begab  ich  mich  mit  dem 
Untersuchungsrichter  an  Ort  und  Stelle  nach  Donawitz  zur  Verhaftung 
Querserä  und  zur  Vornahme  einer  Hausdurchsuchung.  Wir  trafen 
Querser  nicht  im  Werk.  Er  war  verschwunden,  angeblich  in  die 
Stadt  gegangen,  nach  Meinung  Anderer  geflohen,  da  er  von  seiner 
Verfolgung  Wind  bekommen.  Während  der  Untersuchungsrichter 
sich  mit  dem  Schriftführer  und  den  Gendarmen  in  Querser's  Woh- 
nung begab,  hielt  ich  mich  in  den  Werksräumen  auf  und  liess  mir 
den  Weg  zeigen,  den  Querser  am  18.  Februar  zurücklegte,  als  er 
mit  der  Wasserflasche  bis  zur  Verlader-Zeughütte  lief.  Da  trat  plötz- 
lich ein  Arbeiter  auf  mich  zu  und  meldete  mir,  dass  Querser  soeben 
in  das  Werk  zurückgekehrt  sei  und  sich  uns  nähere.  Ich  schritt 
auf  ihn  zu,  fragte  ihn  nach  seinem  Namen,  den  er  mir,  die  Mütze 
in  der  Hand,  nannte,  und  veranlasste  seine  Verhaftung. 

Bei  der  Hausdurchsuchung  fand  man  das  gleiche  liniirte  Brief- 
papier vor,  auf  dem  die  Drohbriefe  geschrieben  sind;  ein  Heft  mit 
Stilübungen  und  Entwürfen  von  Liebesbriefen,  die  so  recht  seinen 
phantastischen  und  überspannten  Charakter  bloßlegten. 

Durch  die  Aussage  Doringer's  sowie  durch  Querser's  Geständnis» 
igt  erwiesen,  dass  dieser  am  15.  Februar,  am  Tage  der  Aufgabe  der 
Briefe  in  Leoben,  thatsächlich  in  Leoben  war  und  über  Auftrag  seines 
Herrn  Kleider  in  dem  gegenüber  vom  Postgebäude  gelegenen  Ge- 
schäfte des  Schneiders  Seimann  abholen  musste.  Die  Tinte  erwies 
sich  als  jene,  die  im  Foyer  des  Postgebäudes  den  Parteien  zur  Ver- 
fügung steht.  Die  Briefe  waren  von  Querser,  somit  offenbar  im  Post- 
gebäude selbst,  geschrieben  und  aufgegeben  worden. 

Es  handelte  sich  noch  um  den  Beweis,  dass  Querser's  verbre- 
cherische Thätigkeit  nicht  auf  die  Drohungen  beschränkt  blieb,  son- 
dern dass  er  der  Brandleger  selbst  sei. 

Wie  bereits  erwähnt,  hat  Querser  über  ein  halbes  Jahr  im  Per- 
sonalhause Nr.  73  gewohnt.  In  der  Werksrestauration  Nr.  71  war 
er  auf  Frühstück,  Mittag-  und  Abendessen  abonnirt  Zu  Letzterem 
erschien  er  gewöhnlich  um  6  Uhr  herum.  In  der  Nähe  dieser  beiden 
lläuser  stand  die  Holzläge,  in  der  am  21.  August  1893  das  erste 
Feuer  aufflammte. 

Aus  dem  Drohbrief  an  Gudera,  wo  es  heisst,  dass  noch  Stal- 


I 


12  I.  Amschl 

lungen  genug  in  Feuer  stehen  müssen,  geht  hervor,  dass  der  Schrei- 
ber des  Briefes  auch  die  Stallungen  bei  Nr.  70  und  am  Ziegelplatz, 
eretere  zur  früher  erwähnten  Werksrestauration  gehörig,  am  16.  0c- 
tober  und  8.  November  1893  angezündet  habe.  Die  Zeugen  Früh- 
mann  und  Huber  bestätigen,  dass  Quereer  an  diesen  beiden  Abenden 
nicht  zu  Hause  war. 

Als  Maurer,  Platzarbeiter,  Schickbursche  und  Handlanger  besa&> 
Querser  die  genaueste  Localkenntniss  bis  in's  kleinste  Detail. 

In  der  am  19.  Januar  und  7.  Februar  1894  vom  Brande 
heimgesuchten  Kalkhütte  war  Querser  oft  und  oft  beschäftigt  Das 
Terrain  kannte  er  vollkommen,  da  die  Kalkhütte  in  unmittelbarer 
Nähe  des  Personalhauses  Nr.  43  sich  befindet 

Dort  hatte  er,  wie  erwähnt,  vom  24.  Juni  1891  bis  18.  0c- 
tob  er  1890,  also  länger  als  zwei  Jahre,  gewohnt 

Er  war  dort  Zimmergenosse  der  Arbeiter  Josef  Wagner,  Gustav 
E^ger  und  des  Maurers  Wenzel  Leksa. 

Dieser  hatte  am  18.  October  Mittags  sein  Geld  abgezählt,  in 
die  Schublade  gelegt,  das  Vorhängeschloss  der  letzteren  zugesperrt 
und  den  Schlüssel  zu  sich  gesteckt 

Am  Abend  dieses  Tages,  an  dem  Querser  aus  dem  Hause 
Xr.  43  auszog,  fand  Leksa  das  Schloss  von  seinem  Kasten  weggerissen, 
diesen  aufgesprengt,  und  von  seinem  Gelde  24  fl.  gestohlen.  Das 
Burschenzimmer  war  versperrt  gewesen,  allein  der  Schlüssel  hing  an 
der  Wand  im  Vorhause.  Ein  Fremder  konnte  den  Diebstahl 
nicht  verübt  haben. 

Damals  wurden  die  Arbeiter  Alois  Schweighardt  und  Josef 
Fruhmann  dieses  Diebstahls  beschuldigt,  Fruhmann  sogar  verhaftet. 
Bald  aber  hatte  sich  ihre  Schuldlosigkeit  herausgestellt 

Jetzt  erscheint  es  ausser  Zweifel,  dass  Querser  diesen  Diebstahl 
begangen.  Ueber  zwei  Jahre  hatte  er  neben  Leksa  geschlafen.  Er 
kannte  genau  den  Aufbewahrungsort  des  Zimmerschlüssels  und  de* 
Geldes,  hatte  immer  Geld,  trotzdem  er  bei  der  Auszahlung  oft  nur 
einige  Kreuzer  herausbekam,  schlug  sich  gerne  mit  Mädchen  herum: 
lebte  sehr  flott,  kam  oft  früh  Morgens  betrunken  nach  Hause  uml 
zahlte  im  October  1893  dem  Schneider  Kovatschitsch  für  einen  neuen 
Rock  sammt  Weste  12  fl.  50  kr.  baar  aus. 

Schon  im  Herbste  1 893  war  dem  Josef  Wagner  aus  versperrtem 
Kasten  ein  Geldbetrag  von  20  fl.  weggekommen.  Eines  Tages  harte 
Querser  Wagner's  Geld  beobachtet  Wiederholt  begab  er  sich  von 
der  Schicht  allein  in?s  Burschenzimmer  und  hatte  dort  Gelegenheit  zur 
Ausübung  der  Diebstähle,  deren  Niemand  verdächtigt  wird  als  Quereer 


Digitized  by  Google 


Die  Donawitzer  Brände  in  den  Jahren  1S93  und  1S94.  13 

Ende  September  1893  wurde  dem  Arbeiter  Gustav  Egger  aus 
dem  gleichen  Locale  und,  gleich  wie  dem  Leksa  und  Wagner,  aus 
versperrtem,  wahrscheinlich  mittelst  Nachschlüssels  geöffneten  Koffer, 
eine  Brieftasche  mit  8  fl.  gestohlen. 

Nachdem  Querser  am  18.  October  1893,  am  Tage  des  Diebstahls 
an  Leksa,  das  Personalhaus  Nr.  43  verlassen  hatte,  mied  er  es  lange. 
Geraume  Zeit  darnach  erschien  er  wieder  dort  mit  seinem  Freunde 
Gottfried  Eglauer,  dessen  später  Erwähnung  geschehen  wird,  um 
Karten  zu  spielen. 

Am  Lichtmesstage,  den  2.  Februar  1894  zwischen  4—5  Uhr 
Nachmittags,  spielte  Querser  dort  Karten.  Der  Arbeiter  Heinrich 
Neubauer  zählte  sein  Geld,  wobei  ihn  Querser  in  auffallender  Weise 
beobachtete. 

Neubauer  sperrte  seinen  Kasten  ab  und  steckte  den  Schlüssel 
zu  sich. 

Tags  darauf,  am  3.  Februar,  fand  er  den  Kasten  aufgebrochen, 
den  Rock  herausgenommen  und  aufs  Bett  geworfen.  Glücklicher 
Weise  hatte  der  Einbrecher  die  im  Rocke  verwahrte  Baarscbaft  von 
3  fl.  nicht  gefunden. 

Neubauer  und  sein  Kamerad  Johann  Sonnberger  bezeichneten 
sofort  Querser  als  den  Dieb,  weil  er  allein  den  Ersteren  beim  Geld- 
zählen  so  verdächtig  belauert  hatte. 

Dass  Querser  mit  Vorliebe  sich  an  Schlösser  und  fremde  Schlüssel 
heranmachte,  beweisen  folgende  Mittheilungen  Doringer's: 

Nachdem  dieser  im  Januar  1894  von  Schwechat  zurückgekehrt 
war,  konnte  er  die  Thüren  seiner  versperrten  Kästen  nicht  öffnen,  so 
dass  er  einen  Schlosser  holen  lassen  musste;  dieser  erklärte,  es  müsse 
jemand  mit  Sperrwerkzeugen  an  den  Schlössern  herumprobirt  haben. 

Bei  einer  Durchsuchung  der  Habseligkeiten  Querser's  fand  Do- 
ringer  Mitte  Februar  in  dessen  Werktagsblouse  einen  fremden  Schlüssel, 
der  zu  Doringer's  Ueberraschung  seinen  zweiten  Keller  sperrte. 
Querser  gesteht,  dass  er  sich  diesen  Schlüssel  habe  machen  lassen, 
angeblich  um  den  Waschkessel  säubern  zu  können. 

Niemand  konnte  an  Doringer's  Schlössern  herumprobirt  haben 
als  Querser,  der  dessen  Villa  Monate  lang  allein  bewohnte.  Diese 
Handlungsweise  Querser's  bestätigt  den  Verdacht,  dass  Niemand 
anderer  als  er  die  Schlösser  an  den  Kästen  und  Koffern  Wagner's, 
Egger's,  Leksa's  und  Neubauer's  erbrochen  habe. 

Und  in  der  That  —  erwägt  man,  dass  Querser  schon  als  Kind 
wegen  Diebstahls  gestraft  worden;  dass  die  Art  der  Verübung  bei 
allen  diesen  Diebstählen  genau  die  gleiche  war;  dass  Querser  hierzu 


Digitized  by  Google 


14 


I.  Amschl 


die  erforderliche  Gelegenheit,  die  nötbige  Kenntniss  des  Geldbesitzes 
und  des  Aufbewahrungsortes  der  Baarechaften  besass;  dass  er  zn 
jener  Zeit  Ausgaben  machte,  die  seine  Einnahmen  weit  überstiegen 
und  dass  Niemand  anderer  dieser  Diebstähle  geziehen  werden  kann, 
so  erscheint  Qnerser  der  Thäterschaft  hinlänglich  verdächtig. 

Es  ist  höchst  auffallend,  dass  wenige  Tage  nach  dem  Diebstahls- 
versuch  an  Neubauer,  am  8.  Februar  1894  —  unmittelbar  hinter 
dem  von  Querser  so  lange  bewohnten  Burschenzimmer  Nr.  2  jener 
Brand  gelegt  wurde,  den  die  Arbeiter  Wagner  und  Erler  —  Ersterer 
einer  der  Bestohlenen  —  entdeckt  hatten.  Es  bedarf  wohl  keiner  be- 
sonderen Begründung,  warum  man  in  allen  diesen  verbrecherischen 
Handlungen,  auch  in  dem  am  nämlichen  Tage  bei  Endree  ge- 
legten Brande  (musste  doch  Querser,  um  von  der  Villa  Doringer's 
in's  Personalhaus  Nr.  43  zu  kommen,  an  den  Endres'scben  Häusern 
vorbei j  eine  und  dieselbe  Hand  erblickt  —  die  Hand  des  Einzigen, 
dessen  Gebahren  zu  diesem  Verdachte  herausfordert,  —  die  Hand 
Quereer's. 

Diesem  war  insbesondere  das  am  4.  Februar  eingeäscherte 
Materialdepot  wohlbekannt,  da  ihn  seine  Arbeit  oft  und  oft  in  alle 
Räume  und  Schlupfwinkel  dieses  Gebäudes  rief. 

In  derselben  Nacht  schickte  Gudera  den  Querser  nach  seiner 
in  Friedau  gelegenen  Wohnung.  Gudera's  Magd  Amalia  Schachner 
jammerte,  dass  man  sich  jetzt  jede  Nacht  vor  Feuer  fürchten  müsse 
und  wünschte  dem  Thäter,  dass  man  ihn  schiesse  und  dann  in  den 
Schmelzofen  werfe,  worauf  Querser  erwiderte:  „Hier  wäre  Ihnen  ja 
so  nichts  geschehen!"'  Sein  wortkarges  und  sonderbares  Benehmen 
und  seine  Scheu,  in  Gudera's  Wohnung  einzutreten,  fiel  der  Magd 
sofort  auf. 

Noch  auffallender  war  Quereer's  Benehmen  anlässlich  des  Bran- 
des des  Traun wieserstadel's  am  10.  Februar. 

Der  Zimmermann  Josef  Thonhofer  hatte  Feuerwache.  Gegen 
8  Uhr  Abends  besuchte  ihn  der  Arbeiter  Peter  Schopitsch.  In  der 
Nähe  des  Sebert'schen  Hauses  sahen  sie  am  Zaun  einen  Mann  stehen. 
Als  sie  auf  ihn  zu  gingen,  kam  er  ihnen  schon  entgegen.  Sie  er- 
kannten Querser,  der  ihnen  mittheilte,  dass  er  heute  nirgend*  ak 
Feuerwache  aufgestellt  sei;  erst  um  10  Uhr  Nachts  müsse  er  antreten, 
das  passe  ihm  heute  durchaus  nicht 

Unmittelbar  darauf  rief  er:  „Da  ist  Licht!"  und  wies  gegen  den 
vulgo  Gigerl  am  Galgenberg.  Auf  die  Einwendung,  dass  dies  ein 
Bahnwächtersignal  sei,  erwiderte  Querser:  „Das  ist  weiter  droben! 
dort  brennt's!    Ich  gehe  melden."  —  Da  das  Licht  nicht  grösser 


Digitized  by  Google 


r 

i 
i 

Die  Donawitzer  Brände  in  den  Jahren  1S93  und  1804.  15 

war  als  ein  Laternlicht,  mahnte  Thonfaofer  ab,  denn  man  dürfe  die 
Leute  nicht  in's  Blaue  hinausjagen. 

Erst  als  er  mit  Schopitsch  gegen  das  neue  Sebert'sche  Haus  lief, 
nahm  er  wirklich  eine  Feuersbrunst  wahr,  denn  die  Flammen  schlu- 
gen gerade  aus  den  Fugen  des  Traunwieser'schen  Stadels  hinaus. 

Dem  Thonhofer  und  dem  Schopitsch  fiel  sofort  auf,  dass  Querser, 
der  merkwürdiger  Weise  bei  den  Bränden  immer  der  Erste  oder  einer 
der  Ersten  auf  dem  Platze  war,  ihnen  das  Feuer  angekündigt  hatte, 
bevor  es  noch  sichtbar  schien.  Sie  schöpften  sogleich  Verdacht  gegen 
ihn  und  machten  dem  Feuerwehrhauptmann  Gudera  Mittheilung. 
Dieser  stellte  Querser  zur  Rede,  der  sich  dahin  verantwortete,  dass 
er  über  Auftrag  Doringer's  in  dessen  Wohnung  um  einen  Kock  habe 
gehen  müssen  und  über  die  Wiese  am  rechten  Thalbachufer  an  den 
Zaun  gekommen  sei,  woselbst  er  sich  eine  Cigarette  angezündet  habe 
nachdem  er  unterwegs  den  Endres'schen  Feuerwächter  Ludwig  Bainer 
getroffen  und  gegrüsst 

Doringer  und  Rainer  erklären  diese  Verantwortung  für  unwahr. 
Von  der  Cigarette  hat  weder  Thonhofer  noch  Schopitsch  etwas  ge- 
sehen. 

Auf  die  Widersprüche  zwischen  seinen  und  den  Angaben  der 
von  ihm  angerufenen  Zeugen  aufmerksam  gemacht,  erwiderte  Querser, 
er  habe  sich  von  Doringer  weg  zum  Kaufmann  Haspel  begeben,  dort 
Cigaretten  gekauft,  im  Vorübergehen  den  Uhrmacher  Jäger  gegrüsst 
und  sei,  die  neue  Gemeindestrasse  entlang,  an  jene  Stelle  gekommen, 
wo  ihn  Thonhofer  und  Schopitsch  getroffen. 

Franz  Jäger  stellt  jedoch  eine  Begegnung  mit  Querser  entschieden 
in  Abrede.  Querser's  ganzes  Benehmen  am  10.  Februar  rechtfertigt 
den  Verdacht,  dass  er  den  Stadel  Traunwieser's  in  Brand  gesteckt 
habe. 

Die  wider  ihn  erhobene  Anklage  wird  am  kräftigsten  unterstützt 
durch  die  Vorgänge  des  18.  Februar. 

Querser  erschien  damals  freiwillig  im  Feuerwehrlocale,  dort 
legte  er  die  Feuerwehrmontur  ab  und  vertauschte  sie  mit  Civilklei- 
dnng.  Gegen  •/♦  10  Uhr  Abends  sah  ihn  Gudera  mit  einer  leeren 
2- Literflasche  an  den  Generatoren  der  neuen  Martinshütte  vorüber 
gegen  den  Hüttenplatz  gehen.  Der  Arbeiter  Heinrich  Sommerauer, 
beim  Aufzuge  des  Martinofens  beschäftigt,  sah  ihn  von  der  Thüre 
nächst  der  Portierloge  her  den  Hüttenraum  betreten  und  bis  zur  Kreu- 
zung des  Normalgeleises  mit  dem  schmalspurigen  Schienenstrange 
gehen.  Dort  kehrte  Querser  plötzlich  um  und  lief  die  Eisenbahn- 
waggons entlang  bis  zur  Zeughütte  der  Verlader. 


Digitized  by  Google 


I.  Amschl 


Alsbald  sah  ibn  Gudera  mit  der  vollen  Wasserflasche  vor  dem 
Directionsgebäude  sich  |dem  Feuerwehrdepot  nähern.  Kaum  hatte 
Querser  es  betreten,  als  auch  die  Zeughütte  der  Verlader  schon  brannte. 

Gudera  zweifelte  nun  nicht  länger,  dass  Querser  diesen  Brand 
gelegt  habe.  Querser  behauptet,  er  wollte  Wasser  holen  und  habe 
sich  „vergacht"  (=  gäh  den  Weg  verfehlt),  sei  irrthümlich  zum  Martin- 
ofen gekommen  und  denselben  Weg  wieder  zurückgegangen. 

Diese  Verantwortung  entbehrt  jeden  Haltes,  denn  einmal  ist  es 
ausgeschlossen,  dass  ein  Mensch  wie  Querser,  der  sich  in  allen  Win- 
keln des  Werkes  genauestens  auskennt,  den  kurzen  und  geraden,  ihm 
so  wohlbekannten  Weg  vom  Feuerwehrdepot  zum  Brunnen  plötzlich 
verfehlen  und  unbewusst  eine  ganz  andere  Richtung  einschlagen 
werde,  dann  aber  hätten  ihn  Gudera  und  Sommerauer  unfehlbar 
sehen  müssen,  wäre  er  von  der  Martinshütte  zurück  heraus  und  längs 
des  Directionsgebäudes  zum  Brunnen  gelaufen. 

Seit  20.  Februar  befindet  sich  Querser  in  Haft. 

Thatsache  ist,  dass  die  Brände  seit  dieser  Zeit  aufgehört  hatten. 
Das  Gefühl  der  Sicherheit  kehrte  wieder  und  nicht  ungerechtfertigt 
erscheint  es,  wenn  der  Stillstand  der  Brände  seit  Querser's  Festneh- 
mung als  sehr  erhebliches  Verdachtsmoment  für  seine  Schuld  in  die 
Wagschale  geworfen  wurde. 

Da  unterbrach  am  12.  April  Nachts  ein  neuer  Brand  die  be- 
reits eingetretene  Ruhe. 

In  der  Nähe  der  Werksgiesserei  liegt  das  Wohnhaus  Nr.  34. 
Vier  Schritte  davon  steht  die  zu  diesem  Hause  gehörige,  aus  Brettern 
erbaute  und  mit  Brettern  gedeckte  Holzläge  mit  4  Abtheilungen,  jede 
mit  einer  Bretterthür  verschlossen.  An  der  nördlichsten  Abtheilung 
wurde  gegen  Mitternacht  der  Brand  gelegt,  der  die  Seiten  wände  der 
Holzläge  stark  beschädigte,  die  in  dieser  Abtheilung  befindlichen 
Flaschen-,  Holz-  und  Strohvorräthe  vernichtete  und  die  umliegenden 
Häuser  und  das  Leben  ihrer  Bewohner  gefährdete. 

Die  alpine  Montangesellschaft  erlitt  einen  Schaden  von  53  fl.  Die 
Farracher  Brauerei  einen  solchen  von  25  fl. 

Am  15.  April  erhielt  Feuerwehrhauptmann  Gudera  mit  der  Post 
einen  in  Donawitz  am  14.  April  aufgegebenen  anonymen  Drohbrief, 
dessen  Schreiber  sich  als  den  Brandstifter  vom  12.  April 
bekennt. 

Der  Brief  lautet: 

„Donawitz,  13.  April  1694.  —  Euer  Wohlgeboren! 
Ich  mache  euch  aufmerksam,  die  Feuerwehr  wieder  aufzustellen,  in- 
dem ich  und  meine  Collegen  jetzt  das  Brandlegen  wieder  beginnen 


Digitized  by  Google 


Die  Donawitzcr  Brande  in  den  Jahren  1S03  und  1S94 


17 


aber  in  grösserer  Weise.  Diesen  kleinen  Brand  vom  12.  auf 
den  13.  April  habe  ich  um  9  Uhr  Abends  gelegt  Lieber 
Herr  Feuerwehrhauptmann,  die  Wache  aber  mit  Vorsicht  aufstellen 
und  bitte  Ihnen,  diesen  Brief  in  Herrn  Director  vorzulegen,  dass  ich 
nicht  einen  zweiten  Brief  schreiben  brauche.  Ich  ersuche  in  Herrn 
Director,  den  1.  Mai  feiern  zu  lassen;  wenn  er  nicht  gefeiert  wird, 
so  werde  ich  einige  Boraben  und  mehrere  Sprengstoffe  von  mehreren 
Anarchisten  aus  einer  grösseren  Stadt  mit  List  bringen  lassen  und 
sie  auf  die  gefährlichsten  Stellen  schleudern,  besonders  in  Herrn 
Hanttmann  sein  Gemach  hinein.  Also  bitte  diesen  Brief  ihm  vor- 
zulegen, dass  er  sich  zu  richten  weiss.  Ihr  habt  mir  es  zu  verdanken, 
dass  ich  euch  früher  davon  schreibe,  denn  meine  Collegen  sind  in 
wüthendem  Zorn.u 

Bald  gelang  es,  den  Schreiber  dieses  Briefes,  der  sich  für  den 
Brandleger  vom  12.  April  erklärt,  zu  entdecken. 

Am  22.  April  wurde  der  schon  früher  genannte  intime  Freund 
Querser's,  Gottfried  Eglauer,  vom  Gemeindeamte  Donawitz,  als 
mehrerer  Diebstähle  verdächtig,  dem  Bezirksgerichte  Leoben  eingeliefert. 

Da  ich  Verdacht  schöpfte,  dass  Eglauer  mit  den  Bränden  in 
irgendwelchem  Zusammenhange  stehen  könnte,  betbeiligte  ich  mich 
an  der  Hauptverhandlung  vor  dem  Bezirksgerichte.  Daselbst  fand 
sich  Anlass,  dem  Eglauer  einige  Worte  in  die  Feder  zu  dictiren.  Die 
Aehnlichkeit  mit  den  Schriftzügen  des  Drohbriefes  vom  13.  April  1S94 
schien  augenfällig. 

Die  Folge  davon  war  Eglauer's  Ueberstellung  an  den  Unter- 
suchungsrichter. Die  Vergleichung  der  Handschriften  durch 
Sachverständige  ergab,  dass  Eglauer  zweifellos  der 
Schreiber  des  Drohbriefes  vom  13.  April  und  somit  auch 
nach  seinem  eigenen  Geständnisse  im  Briefe  der  Thäter 
der  Brandlegung  vom  12.  April  sei. 

Gottfried  Eglauer,  am  3.  September  1S73  in  Mühlthal  als  un- 
ehelicher Sohn  der  Maria  Eglauer,  derzeit  unbekannten  Aufenthaltes,  ge- 
boren, zuständig  nach  Gai,  wurde  von  1874—1892  von  seinem  natür- 
lichen Vater,  dem  Schweisser  Anton  Gessler  in  Donawitz,  auferzogen 
and  verpflegt.  Bis  zum  14.  Lebensjahre  besuchte  er  in  Donawitz 
die  Volksschule  und  kam  dann,  gleich  Querser,  als  Maurer  in's  Werk. 
Im  Jahre  1892  erklärte  er  seinem  Vater,  dass  es  ihn  daheim  nicht 
mehr  freue  und  dass  er  lieber  in's  Burschenzimmer  kommen  möchte. 

Er  kam  dann  1892  wirklich  in's  Personalhaus  Nr.  73,  in  dasselbe, 
worin  Querser  seiner  Zeit  gewohnt.  Dort  schlief  Eglauer  neben  den 
Arbeitern  Ferdinand  Wohlmuther  und  Josef  Reischl. 

Archiv  für  Krimin-danthropologi«.  XII.  2 


18 


I.  Amschl 


Eine  Woche  vor  Weihnachten  1893  wurden  dem  Ersteren  aus 
seinem  Rocksacke  eine  Brieftasche  im  Werthe  von  20  kr.  sammt  6  fl. 
Inhalt,  am  31.  März  1894  aus  dem  gleichen  Rocke  5  fl.  und  in 
der  Nacht  vom  17.  zum  IS.  April  2  fl.  gestohlen. 

Schon  zu  Allerheiligen  1893  war  dem  Reischl,  während  er  schlief, 
aus  seiner  Hosentasche  1  fl.,  am  12.  oder  13.  April  aus  seinem  Geld- 
täschchen ein  Betrag  von  20  kr.  und  am  20.  April  1899  sein  Geld- 
täschchen im  Werthe  von  20  kr.  sammt  2  fl.  30  kr.  Inhalt  gestohlen 
worden. 

Der  Verdacht  fiel  sofort  auf  Eglauer,  denn  ein  Fremder  ver- 
mochte in  das  Burschenzimmer  nicht  zu  dringen,  weil  jeder  Arbeiter 
einen  Schlüssel  dazu  besass.  Zudem  hatte  Eglauer  die  beste  Ge- 
legenheit zu  diesen  Diebstählen,  er  wusste  genau,  wo  die  beiden  Ar- 
beiter ihr  Geld  zu  verwahren  pflegten,  sein  Kasten  stand  neben  dein 
Wohlmuther's,  sein  Bett  gegenüber  dem  Reischrs. 

Eglauer  gesteht  selbst,  dem  Wohlmuther  vor  Weihnachten  6  fl. 
und  dem  Reischl  am  20.  April  1S94  2  fl.  30  kr.  gestohlen  zu  haben, 
leugnet  aber  die  übrigen  Diebstähle.  Nach  dem  vorhin  Gesagten 
jedoch  müssen  ihm  auch  diese  zur  I^ast  gelegt  werden,  da  Niemand 
anderer  diesfalls  verdächtigt  werden  kann  und  er,  der  Freund  Quer- 
ser's,  gleich  diesem  von  der  Arbeit  weg  ohne  Grund  oft  in  die  Burschen- 
zimmer lief,  obwohl  er  dort  nichts  zu  thun  hatte,  dann  aber  weil  er 
noch  anderer  Diebstähle  verdächtig  ist 

Sein  Vater  selbst  schildert  ihn  als  einen  gleichgültigen  Menschen, 
der  sich  aus  dessen  lehren  nie  etwas  gemacht  hat.  Kleinere  Dieb- 
stähle hat  er  schon  begangen,  als  er  noch  beim  Vater  lebte.  Der 
Vater  selbst  hatte  deswegen  Anstände,  eine  Anzeige  wurde  jedoch 
niemals  erstattet. 

Vor  etwa  2  Jahren  hatte  sich  Eglauer  drei  dem  Werke  gehörige 
Pinsel  angeeignet.  Er  redet  sich  zwar  auf  Vergeßlichkeit  aus,  allein 
er  musste  wissen,  dass  die  Arbeiter  derartiges  Handwerksgeräth  nach 
der  Arbeit  jedesmal  an  den  eigens  hierzu  bestimmten  Aufbewahrungsort 
abzugeben  haben. 

Am  10.  April  1894  Nachmittags  ging  er  in  Begleitung  des  Franz 
Reisenhofer  über  den  Ilauptplatz  in  Leoben  und  stänkerte  die  Passanten 
grundlos  an.  Vor  dem  Gewölbe  des  Kaufmanns  Kipfel  stahl  er  bei 
helllichtem  Tag  einen  Stock  im  Werthe  von  40  kr.  aus  dem  Auslagi- 
ständer,  wiewohl  ihn  Reisenhofer  von  diesem  Diebstahl  eindringlich 
abgemahnt  hatte. 

Auch  dieses  Diebstahls  ist  Eglauer  geständig.  Was  den  Brand 
vom  12.  zum  13.  April  betrifft,  so  beruft  er  sich  auf  Alibizeugen. 


Digitized  by  Google 


Die  Donawitzcr  Brände  in  den  Jahren  1893  und  1S94.  19 

In  der  That  bestätigen  die  Arbeiter  Wenzel  Razak  nnd  Alois  Kofier, 
dass  Eglauer,  als  der  Feueralarm  ertönte,  in  seinem  Bette  lag,  Alois 
Kotier  überdies,  dass  er  vor  10  Uhr  nach  Hause  gekommen  sei. 

Es  ist  nun  ganz  gut  möglich,  dass  Eglauer,  nachdem  er  den 
Brand  gelegt —  und  im  Drohbriefe  bezeichnet  er  9  Uhr  als 
die  Stunde  —  nach  Hause  gekommen  sei  und  sich  niedergelegt 
habe.  Zudem  war  das  Material  ein  solches,  das  den  Ausbruch  des 
Brandes  mehrere  Stunden  nach  dem  Anstecken  gestattete.  Anderer- 
seits ist  aber  auch  die  Möglichkeit  nicht  ausgeschlossen,  dass  Eglauer 
sich,  während  seine  Kameraden,  müde  von  der  Arbeit,  fest  schliefen, 
entfernt,  den  Brand  gelegt  und  dann  sich  wieder  auf  sein  Lager  be- 
geben habe. 

Sein  Leugnen  der  Urheberschaft  des  Drohbriefes  erscheint  gegen- 
über dem  Gutachten  der  Sachverständigen  und  den  vorliegenden 
Schriftproben  belanglos. 

Am  10.  Mai  brannte  es  wieder  in  der  Kegelstatte.  Ob  es  sich 
hier  um  einen  Zufall,  um  Unvorsichtigkeit  oder  um  ein  Verbrechen, 
vielleicht  um  einen  sogenannten  Deckungsbrand  handelte,  blieb  für 
immer  unaufgeklärt 

Qu  er s er  leugnet  mit  Ausnahme  des  Revolvertragens  und  des 
Herausschwindeins  von  Bier  alles  rundweg  ab. 

Sein  Benehmen  vor  dem  Untersuchungsrichter  ist  ein  halsstarriges 
und  freches,  keineswegs  das  Benehmen  eines  Schuldlosen.  Nur  wenn 
ihn  die  Wucht  der  Beweise  drückt,  wird  er  kleinlaut  Er  gehört  zu 
jenen  exaltirten,  moralisch  defecten  Typen,  die  in  der  kriminellen 
Casuistik  die  Hauptrolle  spielen.  Eglauer  selbst  schildert  ihn  als 
einen  „damischen",  ohne  Ursache  in  Zorn  gerathenden  Menschen,  der 
oft  grundlos  nach  seinen  Kameraden  Eisentrümmer  und  Holzprügel 
schleuderte.  Düringer  erklärt  ihn  als  lügenhaften,  unverlässlichen, 
Neubauer  als  ausgelassenen  Menschen,  dem  nichts  heilig  ist,  und 
hörte  eines  Tages,  wie  Querser  einem  Knaben  zurief:  „Wenn  ich 
könnt7,  möcht'  ich  wem  was  anthun!"  Nach  dem  Zeugnisse  Fruh- 
mann's  und  anderen  Kameraden  war  Querser  vorher  ein  lustiger, 
leichtlebiger  Nachtschwärmer.  Seit  Herbst  1893  aber  hatte  er  sich 
auffallend  verändert  Still  und  in  sich  gekehrt,  mied  er  jede  Gesell- 
schaft Charakteristisch  ist  auch  die  Hast  und  Ruhelosigkeit,  das 
Fahrige  und  Unstete  seines  Wesens.  Leonhard  Petschnig  sah  ihn 
zweimal  bei  nächtlicher  Beobachtung  „alle  Augenblicke  Sprünge 
machen u,  Martin  Peter  schildert  ihn  als  menschenscheuen  Burschen, 
der  nirgends  Rast  und  Ruhe  hatte  und  immer  hin  und  her  lief.  Ein 
anderer  Zeuge  sagt  von  ihm,  rer  geht  nie,  sondern  lauft  oder  stehtu. 

2* 


Digitized  by  Google 


20 


I.  Amschl 


Einmal  da,  einmal  dort,  flackerte  er  wie  ein  Irrlicht  herum.  Der 
Zimmeraufseher  Georg  Haider  hat  ihm  nie  recht  getraut,  weil  Qncrser 
ihm  nie  recht  in's  Gesicht  schauen  konnte.  Als  in  den  Burschen- 
zimmern die  Diebstähle  ruchbar  wurden,  hegte  er  sofort  gegen  Quersei 
Verdacht,  schon  aus  dem  Grunde,  weil  er  diesen  von  der  Schiebt 
weg  bald  in  dieses,  bald  in  jenes  Burschenzimmer  gehen  sah,  wo  er 
nichts  zu  suchen  hatte.  Dem  Quartiermeister  Franz  Leskovar  fiel  es 
auf,  dass  Querser  in  der  letzten  Zeit  bei  jeder  Begegnung  immer 
verdächtig  zur  Seite  sah,  als  wenn  er  sich  nicht  getraut  hätte,  jemand 
in's  Gesicht  zu  schauen. 

Was  die  Verbindung  Eglauer's  mit  Querser  betrifft,  so  kann  ihnen 
verabredete  Zusammenrottung  nicht  nachgewiesen  werden.  Gleich- 
wohl beweist  die  Aebnlichkeit  des  Inhaltes  der  Drohbriefe,  dass  sie 
von  einander  wussten,  —  ihr  intimer  Verkehr,  dass  das  Treiben  des 
Einen  dem  Anderen  nicht  verborgen  war.  Ein  unmittelbarer  Zu- 
sammenhang zwischen  Eglauer  und  den  Bränden  vor  dem  12.  April 
erscheint  nach  dem  geschilderten  Sachverhalte  ausgeschlossen.  Das 
böse  Beispiel  Querser's  reizte  ihn  zum  Drohbrief  an  und  das  Bestre- 
ben, seinen  Freund  zu  entlasten,  zur  Brandlegung  vom  12.  April. 

Am  12.  und  13.  Juni  1894  fand  die  Hauptverhandlung  vor  dem 
Kreis-  als  Schwurgerichte  Leoben  statt  Eglauer's  erinnere  ich  mich 
heute  nicht  mehr;  sein  Benehmen  bot  nichts  Bemerkenswerth  es.  Wohl 
aber  fiel  bei  Querser  auch  im  Verhandlungssaale  sein  unstetes,  flackern- 
des Gehaben  auf.  Er  stand  nie  ruhig,  wiegte  sich  beim  Sprechen 
auf  den  Zehen,  gesticulirte  lebhaft  und  blieb  niemals  auf  einem  Fleck 
stehen.  Eine  militärische  Habt-Acht-Stellung  wäre  ihm  unmöglich 
gewesen.  Er  und  Eglauer  leugneten  die  Brände  und  Drohbriefe  hart- 
näckig ab  und  betheuerten  ihre  Unschuld. 

Den  Geschworenen  wurden  26  Fragen  vorgelegt,  die  sie  folgender- 
maassen  beantworteten: 

1.  Querser,  Brandlegung  am  Holzgebäude  vor  der  Werksrestau- 
ration am  21.  August  1893:  12  Stimmen  nein. 

2.  Querser,  Brandlegung  an  dem  zur  Werksrestauration  gehörigen 
Schweinestallgebäude  am  16.  October  1893:  12  Stimmen  nein. 

3.  Querser,  Brandlegung  an  dem  zu  den  Personalhäusern  ge- 
hörigen Schweinestallgebäuden  am  8.  November  1893:  12  Stimmen 
nein. 

4.  Querser,  Brandlegung  an  der  Kalkhütte  am  19.  Januar  IS94: 
12  Stimmen  nein. 

5.  Querser,  Brandlegung  im  Materialmagazin  der  Werksmaurerei 
am  4.  Februar  IS94:  12  Stimmen  nein. 


Digitized  by  Google 


Die  Donawitzer  Brände  in  den  Jahren  1893  und  1S94.  21 

6.  Querser,  Brandlegung  in  der  Kalkhütte  am  7.  Februar  1894: 
12  Stimmen  nein. 

7.  Querser,  Brandlegung  an  Fetzen  und  Sägespähnen  in  einer  Dacb- 
lucke  des  Personalhauses  Nr.  43  am  8.  Februar  1894 :  12  Stimmen  nein. 

8.  Querser,  Brandlegung  in  einer  Holzläge  im  Endres'schen  Per- 
sonalhause  am  8.  Februar  1894:  12  Stimmen  nein. 

9.  Querser,  Brandlegung  am  Heustadl  des  Alois 
Traunwieser  am  10.  Februar  1894:  12  Stimmen  ja. 

10.  Querser,  Brandlegung  an  der  Verladerzeughütte 
nächst  der  Directionskanzlei  am  18.  Februar  1894: 
12  Stimmen  ja. 

11.  Hat  Querser  mehr  als  einmal  Brand  gelegt?  12Stimmenja. 

12.  Querser,  Drohung  mit  Brandlegung  in  dem  am  1 1.  Februar  1894 
gefundenen  Zettel:  12  Stimmen  ja. 

13.  Querser,  Drohung  mit  Brandlegung  in  dem  am  15.  Fe- 
bruar 1894  an  Franz  Gudera  gerichteten  Briefe:  12  Stimmen  ja. 

14.  Querser,  Drohung  mit  Mord  und  Brandlegung  in  dem  am 
15.  Februar  1894  an  den  Werksdirector  Hauttmann  gerichteten  Briefe: 
12  Stimmen  ja,  jedoch  mit  Auschluss  der  Worte  „mit  Mord". 

1 5.  Querser,  Diebstahl  von  20  fl.  an  Josef  Wagner  im  Herbste  1893 : 
12  Stimmen  nein. 

16.  Querser,  Diebstahl  einer  Brieftasche  mit  8  fl.  an  Gustav  Egger 
Ende  September  1893:  12  Stimmen  nein. 

17.  Querser,  Diebstahl  von  24  fl.  an  Wenzel  Leksa  am  18.  Oc- 
tober  1893:  12  Stimmen  nein. 

18.  Querser,  Diebstahls  versuch  an  Heinrich  Neubauer  am  2.  Fe- 
bruar 1894  durch  Aufbrechen  eines  Kastens:  12  Stimmen  nein. 

19.  Querser,  Betrug  durch  Herausschwindeln  von  Bier  im  Werthe 
von  84 kr.  von  Maria  Rarteg  am  20.  Februar  1894:  12  Stimmen  ja. 

20.  Querser,  unbefugtes  Tragen  eines  Revolvers :  12Stimmenja. 

21.  Eglauer,  Brandlegung  an  der  zum  Hause  Nr.  34  gehörigen 
Holzhütte  am  12.  April  1894:  12  Stimmen  nein. 

22.  Eglauer,  Drohung  mit  Brandlegung  in  dem  14.  April  1894 
an  Feuerwehrhauptmann  Gudera  gerichteten  Briefe:  12  Stimmen  nein. 

23.  Eglauer,  Diebstahl  von  3  Pinseln:  10  Stimmen  ja,  2  Stim- 
men nein. 

24.  Eglauer,  Diebstahl  von  Geld  zum  Nachtheile  des  Josef 
Reischl  u.  z.  Anfangs  November  1893  1  fl.,  am  12.  oder  13.  April  1894 
20  kr,  am  20.  April  1894  ein  Geldtäschchen  im  Werthe  von  20  kr. 
mit  2  f  1.  30  kr.  Baarschaft:  11  Stimmen  ja,  1  Stimme  nein. 

25.  .  Eglauer,  Diebstahl  von  Geld  zum  Nachtheile  des  Ferdinand 


22  I.  Amschl 

Wohlmuther  u.  z.  um  Weihnachten  1893  ein  Geldtäschchen  im  Werthe 
von  20  kr.  mit  6  fl.,  am  31.  März  1894  5  fl.  und  am  17.  April  1S9I 
2  fl.:  12  Stimmen  ja. 

26.  Eglauer,  Diebstahl  eines  Stockes  aus  dem  Auslagekasten  des 
Kaufmanns  Kipfel  am  10.  April  1894:  12  Stimmen  ja. 

Auf  Grund  dieses  Wahrspruches  wurde  Wenzel  Querser  von 
der  Anklage  wegen  sämmtlicher  Diebstahlsfacten  und  wegen  der 
Brände  am  21.  August,  16.  October,  18.  November  1893,  19.  Januar, 
4.,  7.,  8.  und  9.  Februar  1894  freigesprochen,  dagegen  schuldig  er- 
kannt des  Verbrechens  der  Brandlegung  am  Heustadl  des  Alois 
Traun  wieser  und  an  der  Verladerzeughütte  am  10.  und  18.  Fe- 
bruar 1894,  des  Verbrechens  der  gefährlichen  Drohung,  der  Ueber- 
tretung  des  Betruges  und  des  unbefugten  Waffentragens ;  Gottfried 
Eglauer  wurde  freigesprochen  von  der  Anklage  wegen  Brandlegung 
und  'gefährlicher  Drohung,  sowie  wegen  Diebstahls  von  7  fl.  an 
Wohlmuther,  dagegen  schuldig  erkannt  der  Uebertretung  des  Dieb- 
stahls von  3  Pinseln,  dann  eines  Stockes,  ferner  von  3  fl.  70  kr.  an 
Reischl  und  von  6  fl.  20  kr.  an  Wohlmuther.  Hierfür  wurde  ver- 
urtheilt  Querser  unter  Anwendung  des  ausserordentlichen  Milde- 
rungsrechtes zu  15  Jahren  schweren  Kerkers,  ergänzt  durch  ein- 
same Absperrung  in  dunkler  Zelle  mit  Fasten  am  15.  Februar  und 
15.  August  jedes  Jahres,  Eglauer  zu  14  Tagen  strengen  Arrestes, 
verschärft  durch  einen  Fasttag  wöchentlich. 

Zwei  Briefe,  im  ersten  Straf  jähre  Querser's  aus  der  Strafanstalt 
an  einen  Dona  witzer  Freund  gerichtet,  mögen  hier,  in  lesbare  Schreibart 
übertragen,  Baum  finden.  Sie  mögen  als  Beispiel  dienen,  wie  man 
in  Strafanstalten  denkt  und  schreibt 

Der  erste  ist  von  Querser  selbst  geschrieben  und  lautet:  „ Bester 
Freund,  ich  grüsse  Dich  vielmals  und  ersuche  Dich  schreibe  mir,  ob 
Gottfried  Eglauer  schon  eingerückt  ist.  Wissen  thust  es  eh,  wie's  mir 
gebt.  Das  einzige  ist,  dass  Freiheit  nicht  ist,  denn  ich  habe  schon 
alles  vergessen,  ich  denke  nicht  einmal  hinaus!  Hier  wird  man  ge- 
scheit, die  Dummheit  vergeht,  denn  die  Jahre  werden  bald  abgebogen 
sein,  nachher  wird  man  vernünftig.  Mich  kriegst  nicht  mehr  dran. 
Einestbeils  freut  es  mich,  dass  ich  eingesperrt  bin.  Wenn  man  jung 
ist,  ist  man  dumm.  Mir  vergehen  hier  ein  paar  Monate  früher,  ab 
draussen  14  Tage,  weil  ich  Arbeit  genug  habe.  Ich  bin  bei  der  Bild- 
hauerarbeit. So  vergeht  die  Zeit;  denn  8  Stunden  Arbeit,  2  Stunden 
Schule,  und  der  Tag  ist  vorbei.  So  vergeht  eine  Minute  um  die 
andere  und  die  Zeit  wird  kommen,  Gesund  bin  ich  wie  Eisen.  Ich 
grüsse  meine  Collegen.  Servas!  Adje!  Lebe  wohl!" 


Digitized  by  Google 


I 


Die  Donawitzer  Brände  in  den  Jahren  \<9b  und  1S94.  23 

Ein  späterer  Brief  stammt  von  der  Hand  eines  gewissen  Alois 
Schweighardt,  eines  32jährigen  Donawitzer  Werksarbeiters,  der  wegen 
Xotbzucht,  verübt  an  9  kleinen  Mädchen,  vom  Schwurgerichte  Leoben 
am  21.  August  1894  zu  4 jährigem  schweren  Kerker  (gleich  Querser 
vom  Verfasser  angeklagt)  verurthcilt  worden  war  und  seine  Strafe 
in  derselben  Strafanstalt  (Graz)  verbüsste,  wie  Wenzel  Querser.  Dieser 
Brief  trägt  das  Datum  30.  December  1 894,  ist  an  die  gleiche  Adresse 
gerichtet  wie  Querser's  früher  wiedergegebener  Brief  und  lautet: 
„Bester  Freund!  Ich  grüsse  Dich  vielmals  und  wünsche  Dir  glück- 
liches Neujahr,  indem  wir  uns  schon  lange  von  Donawitz  aus  kennen, 
obwohl  ich  nicht  so  oft  mit  Dir  verkehrt  habe  wie  Dein  Freund 
Wenzel  Querser,  weil  wir  nicht  in  einem  Zimmer  bei  einander  waren 
und  auch  nicht  soviel  Gelegenheit  gehabt  haben  miteinander  zu  ver- 
kehren, da  Du  weisst,  in  was  für  eine  Gelegenheit  ich  auch  gefallen 
bin,  indem  ich  es  mir  nicht  gedacht  hätte,  derweil  ich  noch  als  Zeug- 
wart und  Maurergeh ülfe  beim  Czerwenka  war,  so  muss  ich  Dir  fol- 
gendes von  Deinem  alten  Collegen  und  Freunde  Wenzel  Querser 
mittheilen,  weil  ich  früher  nicht  dazu  gekommen  bin  wie  jetzt  hier, 
indem  wir  alle  Tage  beisammen  waren.  Das  Geschäft,  was  er  gehabt 
bat,  weisst  so,  indem  Du  ihm  letzthin  einen  Brief  geschrieben  hast, 
den  er  mir  hat  lesen  lassen.  Er  hat  Dir  nicht  zurückgeschrieben, 
denn  er  ist  den  dritten  Tag  darauf  nach  St.  Ruprecht  oder  wie  es 
heisst,  zur  Kirchenreparatur  gekommen.  Vorher  waren  wir  noch  bei- 
sammen und  hat  er  mir  noch  was  geschenkt,  damit  ich  Dir  zurück- 
schreiben möchte,  dass  er  Deinen  Brief  erhalten  hat  und  viele  Grüsse 
an  Dich,  an  die  Juliane  Papouschek,  halt  an  alle  Bekannten.  Weil 
sich  dies  zugetragen  hat,  so  bin  ich  hier  erst  dazu  gekommen,  zu 
schreiben,  indem  ich  nicht  gern  schreibe,  aber  weil  er  mich  dafür  be- 
lohnt hat  und  das  zugetroffen  ist,  muss  ich  Dir's  schreiben,  damit 
ich  raeine  Sache  ausgerichtet  habe.  Er  ist  auch  zur  Reparatur  mit- 
gekommen und  wie  er  ein  verwegener  Mensch  ist,  hat  er  eine  Dumm- 
heit gemacht  Der  Betriebsführer  hat  ihm  darauf  eine  Ohrfeige  ge- 
geben, denn  er  bat  es  schon  so  im  Brauch  gehabt.  Der  Wenzel  aber 
hat  ein  Messer  erwischt  und  hat  ihm's  hineingestochen  und  hat  aus 
Zorn  ein  Viertel  Spiritus  ausgetrunken,  was  er  selbstverständlich  bei 
der  Hand  gehabt  hat,  weil  sie  es  beim  Goldverzieren  gebraucht  haben. 
Denselben  Tag  ist  er  in's  Spital  gebracht  worden  und  gestorben.  Es 
hat  geheissen,  er  ist  in's  Irrenhaus  gekommen.  Das  war  eine  Lüge. 
Der  Spiritus  hat  ihn  verbrannt,  er  ist  seit  14.  October  1894  todt,  der 
Betriebsführer,  den  er  gestochen  hat,  ist  nach  3  Tagen  gestorben. 
Vorher  hat  der  Wenzel  noch  von  seinen  Collegen  aus  Donawitz  Geld 


I 


Digitized  by  Google 


24       L  Amschl,  Die  Donawitzer  Brände  in  den  Jahren  1S93  und  1894. 


bekommen,  von  jedem  3  Gulden.  Er  hat  mir  die  Briefe  lesen  lassen, 
dass  sie  ihn  schön  grüssen  und  niemals  verlassen  werden  und  dass 
einer  noch  bei  der  Feuerwehr  sei.  Wer  sie  waren,  hat  er  mir  nicht 
gesagt  und  unterschrieben  waren  sie  auch  nicht  Ich  hab'  ihm  ge- 
sagt, Du  bist  eh  glücklich,  dass  Dir  die  Collegen  auch  Geld  schicken! 
Die  von  der  Post  die  Kellnerin  hat  ihn  auch  in  Graz  aufgesucht 
Dass  er  mit  dem  ordentlichen  Mädchen  im  Yerhältniss  war,  hätte  ich 
nicht  geglaubt,  wenn  ich  es  selber  nicht  gesehen  hätte.  Der  Werk- 
meister hat  ihm  oft  gute  Worte  gegeben.  Er  hat  es  ihm  angekannt, 
dass  ihm  um  sein  Leben  nichts  ist  Er  ist  und  war  ein  gleichgültiger 
Mensch.  Seine  Antwort  war:  „Hab'  ich  früher  nicht  gelebt,  brauch' 
ich  jetzt  auch  nicht  zu  leben ;  wenn  ich  mir  nicht  Belber  was  anthue, 
so  muss  ich  noch  lange  leben!"  —  Jetzt  red'  mit  so  einem  Menschen!! 
—  Lassen  wir  ihn  ruh'n!  Wie  er  sich  es  gewünscht  hat,  ist's  ge- 
schehen. Vielleicht  hast  es  schon  gehört,  er  ist  seit  14.  October  todt 
Adje,  lebe  wohl!  Das  siebst,  dass  ich  kein  Schönschreiber  bin!  In 
die  Schule  wär  ich  in  Donawitz  lange  genug  gegangen.  Schreiben 
brauchst  mir  nicht  Hab'  eh'  erst  einen  Brief  von  meiner  Mutter  ge- 
kriegt Was  Neues  ist,  weiss  ich  so.  Ich  grüsse  Dich  vielmals  und 
alle  bekannten,  Zimmergenossen  Wagner,  halt  alle  Bekannten.  Viel- 
leicht sehen  wir  uns  noch  einmal.   Adje,  lebe  wohl!a 

Die  Mittbeilungen  über  Querser's  Tod  und  die  Ermordung  des 
Betriebsführers  waren  vom  Anfang  bis  zum  Ende  erlogen.  Augen- 
scheinlich hat  Querser  selbst  diesen  Brief  inspirirt,  sei  es,  dass  er 
sich  keine  Briefe  mehr  erwünschte;  sei  es,  dass  er  sich  interessant 
machen;  sei  es,  dass  er  seine  früheren  Freunde  zum  Besten  haben 
wollte.  Dem  I^eser  der  Urschriften  fällt  die  gleiche  Schreibweise 
gewisser  Wörter  auf.  In  beiden  Briefen  wird  der  Buchstabe  j  durch 
1  ersetzt:  „letzt  und  adle"  statt  „jetzt  und  adje".  Schweighardt  war 
ein  Obersteirer,  Querser  ein  Böhme,  der  nach  dem  Gehör  den  Zungen- 
fehler  rl"  statt  nj"  graphisch  zum  Ausdruck  brachte. 

Mehr  als  8  Jahre  nach  seiner  Verurtheilung  gestand  er  mir,  die 
Brände,  wenn  auch  nicht  alle,  gelegt  zu  haben.  Auf  die  Frage 
warum  er  dies  gethan,  erwiderte  er:  „Weil  mir  das  Ausrücken  der 
Feuerwehr  Freude  machte!" 


Digitized  by  Google 


> 


II. 


Ein  Beitrag  zar  Würdigung  der  Aassage  eines  Kindes, 
das  in  einem  Strafverfahren  wegen  eines  Verbrechens 
nach  §  176  Abs.  3  des  Strafgesetzbuchs  als  Zenge  ver- 
nommen wurde. 


Der  1859  geborene,  unverheiratete  Franz  Bergmann  arbeitete 
seit  dem  Jahre  1 896  als  Schreiner  in  einer  Maschinenfabrik  der  Stadt 
N.  Seine  Arbeitsleistungen  entsprachen ;  er  theilte  aber  die  üble  Ge- 
wohnheit vieler  Arbeiter,  nach  der  Niederlegung  der  Arbeit  am  Sams- 
tage das  Zechen  zu  beginnen,  es  am  Sonntage  fortzusetzen  und  den 
Montag,  manchmal  noch  den  Dienstag,  in  Trunk  und  Müssiggang  zu- 
zubringen. Seitdem  Bergmann  in  der  Maschinenfabrik  beschäftigt 
war,  wohnte  er  als  Miether  im  Hause  Nr.  6  der  nur  aus  einigen  Häu- 
sern bestehenden  Hofstrasse  in  N.  Dieses  Haus  gehört  den  Kutschers- 
eieleuten  Bruckner.  Betritt  man  es,  so  gelangt  man  unmittelbar  vom 
Hausthore  weg  zur  linken  Seite  an  die  Stiege,  die  in  die  zwei  oberen 
Stockwerke  des  schmalgebauten  Hauses  führt,  und  man  hat  zur  rech- 
ten Hand  die  Thtire,  die  sich  in  das  einzige  Zimmer  des  Erdgeschosses 
öffnet.  Längs  der  dieser  Thüre  gegenüberliegenden  Wand  dieses 
Zimmers  stehen  ein  Sopha  und  ein  Bett  Das  Sopha  befindet  sich 
in  der  Nähe  des  einen  der  zwei  auf  die  Strasse  hinausgehenden 
Fenster;  das  Bett  ist  gegen  den  Hintergrund  des  Zimmers  gerückt 
An  der  Wand  über  dem  Sopha  hingen  um  den  Spiegel  herum 
mehrere  Bilder.  Das  Zimmer  des  Erdgeschosses  war  an  Bergmann 
vermietbet  Im  ersten  Stocke  des  Hauses  wohnen  die  Eheleute 
Bruckner,  bei  denen  der  1892  geborene  Knabe  einer  Schwester  der 
Ehefrau  Bruckner  lebt.  An  das  Haus  Nr.  6  der  Eheleute  Bruckner 
stösst  das  Haus  Nr.  8  der  Hofstrasse.  Auch  dieses  Haus  hat  eine 
schmale  Vorderseite.  Betritt  man  es,  so  gelangt  man  links  vom  Haus- 
thore zur  Thüre  des  einzigen  Zimmers  des  Erdgeschosses  und  man 
hat  rechts  die  Stiege,  die  in  die  oberen  Stockwerke  leitet  Das  Zimmer 


Digitized  by  Google 


26  Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aussage  eines  Kindes. 

des  Erdgeschosses  des  Hauses  Kr.  8  ist  an  die  Holzhauerswittwe 
Schlecht  vermiethet,  bei  der  die  Geliebte  ihres  Sohnes  Johann  Schlecht, 
eines  Holzhauers,  wohnt,  der  in  einem  anderen  Theile  der  Stadt  zur 
Miethe  sitzt  In  der  besseren  Jahreszeit  stehen  auf  den  Aussenbrettern 
der  zwei  Fenster  des  Zimmers  im  Erdgeschosse  des  Hauses  Kr.  t> 
Holzkübel,  in  denen  die  Ehefrau  Bruckner  Schlingbohnen  zieht,  die 
sich  an  Schnüren  bis  zu  den  FenBtern  des  ersten  Stockwerks  hinauf- 
ranken. Diese  Pflanzenzier  fehlt  den  anderen  Häusern  der  Hofstrasse: 
sie  fehlt  auch  den  Häusern  der  Schmiedstrasse,  in  welche  die  Hof- 
strasse einmündet.  Nahe  der  Stelle  der  Einmündung  steht  das  Haus 
Nr.  10  der  Schmiedstrasse.  Im  Erdgeschosse  dieses  Hauses  betreiben 
die  Eheleute  Eisenbeiss  eine  Kramerei,  im  ersten  Stocke  des  Hauses 
wohnt  seit  dem  Beginne  des  Jahres  1898  die  Arbeiterin  Pauline  Brod 
mit  ihrem  am  15.  October  1891  geborenen  Kinde  Wilhelmine.  In  der 
Nähe  der  Krämerei  der  Eheleute  Eisenbeiss  befindet  sich  die  Bier- 
wirthschaft  zur  „Goldenen  Kugel".  Bergmann  verkehrte  viel  in  den 
Räumen  dieser  Wirthschaft;  er  liebte  es  aber  auch  auf  dem  We^re 
zur  Fabrik  in  einer  der  ihr  nahen  Branntweinschänke  vorzusprechen 
und  einige  Glas  ordinären  Schnapses  zu  leeren. 

Die  Tochter  Wilhelmine  der  Pauline  Brod  besuchte  im  Sommer 
1898,  wenn  auch  nicht  regelmässig,  einen  Kindergarten;  die  Kinder- 
gärtnerin beobachtete,  dass  sie  geistig  geweckt  ist  und  keinen  auf- 
fälligen Hang  zur  Lüge  zeigte.  War  Wilhelmine  Brod  nicht  im  Kinder- 
garten, so  stand  sie,  da  ihre  Mutter  der  Arbeit  nachgehen  mu&ste, 
unter  Aufsicht  ihrer  Mutterschwester  Anna  Brod.  Diese  konnte  wäh- 
rend einiger  Tage  in  der  Mitte  des  Juli  1898  die  Aufsicht  über  ihre 
Nichte  nicht  führen;  es  geschah  daher,  dass  Wilhelmine  Brod  mit 
den  Kindern  [der  Kräraerseheleute  Eisenbeiss  sich  ziemlich  unbeauf- 
sichtigt auf  der  Strasse  umhertreiben  konnte. 

Bergmann  arbeitete  gegen  seine  Gewohnheit  am  Montage,  dem 
18.  Juli  1898.  Als  er  am  Tage  des  folgenden  Tages,  den  19.  Juli  1S9S. 
auf  dem  Wege  zur  Fabrik  war  und  in  einer  Branntweinschänke 
mehrere  Glas  Schnaps  vertilgte,  kam  ihm  der  Gedanke,  den  Tag 
über  zu  feiern.  Er  kehrte  in  seine  Wohnung  zurück  und  traf  in 
seinem  Zimmer  die  mit  dem  Ordnen  des  Bettes  beschäftigte  Ver- 
mietherin,  die  Ehefrau  Bruckner;  er  verbreitete  Fuselduft  und  machte 
den  Eindruck  eines  etwas  angetrunkenen  Menschen.  Auf  die  Frage 
der  Bruckner,  warum  er  nicht  arbeite,  erwiderte  Bergmann,  es  sei 
sein  Bruder  gekommen,  er  wolle  sich  umkleiden  und  dann  bei  dem 
Obermeister  der  Fabrik  das  Fernbleiben  von  der  Arbeit  entschuldigen. 
Mit  besserer  Kleidung  versehen,  erschien  Bergmann  in  dem  Wohn- 


Digitized  by  Google 


Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aussage  eines  Kindes. 


27 


zimmer  der  Bruckner  und  Hess  sich  Ton  ihr  eine  Tasse  Kaffee  ein- 
schenken. Als  er  diesen  einnahm,  gerieth  er  mit  einem  anderen 
Miether  der  Bruckner  in  Streit;  diese  Bruckner  kündigte  ihm  daher 
zum  1.  August  1898  die  Miethe.  Bergmann  machte  sich  dann  auf 
den  Weg  zum  Obermeister  der  Fabrik,  brachte  die  erlogene  Ent- 
schuldigung seines  Fernbleibens  von  der  Arbeit  vor  und  verfügte 
sich  dann  in  die  Wirthschaft  zur  „Goldenen  Kugel";  er  traf  daselbst 
zu  guter  Vormittagsstunde  ein.  Dass  er  in  der  Wirthschaft  3—4  Glas 
Bier  und  eine  Mischung  aus  Wein  und  künstlichem  kohlensaurem 
Wasser  trank  und  dass  er  ziemlich  betrunken  die  Wirthschaft  ver- 
liess,  steht  fest;  es  ist  aber  nicht  festzustellen,  zu  welcher  Vormittags- 
stunde  er  in  sein  Zimmer  zurückkehrte.  —  Bergmann  behauptet,  etwa 
um  ll'/i  Uhr  Vormittags  nach  Hause  gekommen  zu  sein.  Als  die 
Ehefrau  Bruckner  etwa  um  1  Uhr  Nachmittags  von  der  Strasse  aus 
ihre  Schlingbohnen  begoss,  sah  sie  durch  eines  der  Fenster  in  Berg- 
manns Zimmer  und  nahm  wahr,  dass  er  auf  dem  Sopha  lag;  er 
schien  zu  schlafen.  Um  die  fünfte  Nachmittagstunde  erscholl  Feuer- 
lärm;  es  "brannte  in  der  nahen  Neustrasse.  Die  Ehefrau  Bruckner 
eilte  aus  der  Wohnung  vor  das  Haus;  Bergmann  trat  an  ein  Fenster 
und  fragte  die  Bruckner,  wo  es  brenne;  er  verliess  bald  darauf  sein 
Zimmer  und  brachte  den  Rest  des  Tages  in  der  Wirthschaft  zur 
..Goldenen  Kugel"  zu.  Als  am  Abende  desselben  Tages  Pauline  Brod 
von  der  Arbeit  heimkam,  erzählte  ihr  die  11jährige  Krämerstochter 
Eisenbeiss,  dass  die  kleine  Wilhelmine  Nachmittags  einmal  hinter  der 
Hausthüre  versteckt  stand  und  weinte.  Pauline  Brod  maass  der  Er- 
zählung keine  Bedeutung  bei;  es  fiel  ihr  aber  im  Laufe  des  Abends 
auf,  dass  ihr  sonst  so  heiteres  Kind  still  und  in  sich  gekehrt  und 
dessen  Sammtröckchen  zerknittert  und  beschmutzt  war. 

Am  22.  Juli  1898  zog  Pauline  Brod  ihrer  Tochter  ein  frisches 
Hemd  an;  sie  untersuchte,  weil  am  abgelegten  Hemde  gelbe  Flecken 
waren,  die  Geschlechstheile  des  Kindes,  und  entdeckte,  dass  „sie  ge- 
rötbet,  aufgekratzt  und  aufgeschürft  sind."  Das  Kind  erwiderte  auf 
die  Frage,  „ob  ihm  Jemand  etwas  gethan  habe"  mit  einem  „nein" 
und  begann  zu  [weinen.  Da  die  von  Pauline  Brod  angewendeten 
sogenannten  Hausmittel  den  Zustand  der  Geschlechtstheile  des  Kindes 
nicht  besserten,  wurde  dieses  von  der  Tante  Anna  Brod  am  27.  Juli 
zu  einem  JArzte  geführt.  Dieser  tiberzeugte  sich  davon,  dass  Wil- 
helmine Brod  „an  schwerer  Gonorrhoe  der  Geschlechtstheile"  er- 
krankt sei  und  ordnete  an,  dass  sie  thunlichst  bald  in  das  Kinder- 
hospital gebracht  werde.  Auf  Befragen  erzählte  Wilhelmine  Brod 
der  Tante,  „ein  Mann  aus  der  Hofstrasse  habe  von  seinem  Zimmer 


1 


28  Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aussago  eines  Kindes. 

aus  sie  hineingerufen,  damit  sie  ihm  etwas  hole,  habe  dann  die  Thüre 
zugesperrt,  sie  aufs  Bett  gelegt,  ihr  die  Röcke  hinaufgeschoben,  ihr 
einen  Stecken  in  den  Bauch  gesteckt,  ihr  schliesslich  einen  Pfennig 
gegeben  und  gesagt,  er  haue  sie  recht,  wenn  sie  etwas  sage". 

Dieselbe  Erzählung  machte  Wilhelmine  Brod  ihrer  Mutter  und 
deren  Bruder,  worauf  diese  drei  Geschwister  sie  aufforderten  sie  vor 
das  Haus  zu  führen,  in  dem  sich  das  Erzählte  zugetragen  habe.  Wil- 
helmine Brod  führte  ihre  Angehörigen  vor  das  Haus  „mit  den  Blumen 
am  Fenster"  und  bezeichnete  das  Zimmer  hinter  den  Blumen  als  den 
Ort  des  Geschehnisses;  sie  zeigte  bei  diesem  Vorgange,  obwohl  sie 
unter  dem  Schutze  der  Ihrigen  war,  eine  grosse  Angst  und  war  nicht 
zu  bewegen,  das  Haus,  also  das  Haus  Nr.  6  der  Hofstrasse,  zu  be- 
treten. Noch  am  Abend  desselben  Tages  —  27.  Juli  —  forderte 
der  Spähmann  Kaiser  die  Wilhelmine  Brod  auf,  „ihn  in  die  Strasse 
und  an  das  Haus  zu  führen,  wo  es  war" ;  auch  ihn  führte  das  Kind 
an  das  Haus  Nr.  6  der  Hofstrasse  und  sagte:  „da  unten  im  Zimmer 
hat  der  Mann  mit  mir  die  Sache  gemacht".  Bergmann,  der  Bewohner 
dieses  Zimmers  war  nicht  zu  Hause;  er  befand  sich  in  der  Wirths- 
Stube  zur  „Goldenen  Kugel".  Der  Spähmann  führte  die  Brod  vor 
die  Fenster  der  hell  erleuchteten  Stube.  In  dieser  sassen  mehrere 
Gäste;  unter  ihnen  war  einer,  der  eine  Zeitung  las.  Wilhelmine 
Brod  bezeichnete  unverzüglich  den  Zeitungsleser  als 
den  Mann,  der  es  gethan  habe;  dieser  Zeitungsleser  war 
Franz  Bergmann.  Der  Polizeibeamte  rief  diesen  zu  sich  auf  die 
Strasse  und  fragte  das  hinter  ihm  sich  ängstlich  versteckende  Kind, 
ob  es  den  Mann  kenne;  er  erhielt  die  Antwort:  „ja  der  war  es". 

Gegen  Bergmann,  der  in  Haft  genommen  worden  ist  wurde  die 
Untersuchung  wegen  eines  Verbrechens  nach  §  1 76  Abs.  3  des  Straf- 
gesetzbuchs geführt.  Er  leugnete  |die  Begehung  der  That  und  be- 
hauptete, er  könne  sich  an  die  von  Wilhelmine  Brod  behaupteten 
Vorgänge  nicht  erinnern,  weil  er  am  19.  Juli  1898  betrunken  ge- 
wesen sei  Das  Landgericht  in  N.  verurth eilte  den  Bergmann,  der 
bei  seinem  Leugnen  verharrte,  zu  einer  sehr  schweren  Zuchthans- 
strafe. Er  verbüsste  einen  grossen  Theil  der  Strafe;  der  Rest  der 
Strafe  wurde  vom  Staatsoberhaupt  aus  Gnade  erlassen. 

Es  möchte  nicht  ohne  Interesse  sein,  aus  den  Ergebnissen  des 
Strafverfahrens  gegen  Bergmann  einige  Umstände  hervorzuheben  und 
an  diese  Umstände  einige  Bemerkungen  anzuknüpfen: 

I.  I.  Wilhelraine  Brod  wurde  in  den  letzten  Tagen  des  Juli  189S 
in  das  Kinderspital  aufgenommen.  Die  ärztliche  Untersuchung  stellte 
fest,  dass  die  Lymphdrüsen  in  den  Leistengegenden  des  Kindes,  die 


Digitized  by  Google 


Eiu  Beitrag  rar  Würdigung  der  Aussage  eines  Kindes. 


29 


äusseren  Schamlippen,  die  Klitoris  und  die  inneren  Schamlefzen  stark 
geschwellt  und  die  bezeichneten  Geschlecbtstheile  dicht  mit  einem 
weisslich  gelben  Eiter  bedeckt  waren;  die  mikroskopische  Unter- 
suchung ergab  das  Vorbandensein  von  Gonokokken.  Nach  der  An- 
schauung der  Aerzte  stellte  die  Untersuchung  als  unzweifelhaft  fest, 
das»  die  vordem  ganz  gesunde  Wilhelmine  Brod  an  Gonorrhoe  in 
Folge  von  Ansteckung  litt  und  dass  „die  hochgradige  Anschwellung 
ihrer  Geschlechtstheile  auf  gewaltsame  Manipulationen  mit  dem  Kinde 
durch  Beischlafsacte  seitens  eines  erwachsenen  Mannes  hinweise11. 
Wilhelmine  Brod  wurde  am  15.  August  1898  als  von  der  Gonorrhoe 
geheilt  aus  der  ärztlichen  Behandlung  entlassen. 

2.  Der  Landgerichtsarzt  untersuchte  am  3.  August  1898  den 
Bergmann  in  Beziehung  auf  Gonorrhoe;  er  konnte  bei  Berg- 
mann Erscheinungen  von  Gonorrhoe  (Tripper)  nicht 
nachweisen. 

3.  Wilhelmine  Brod  wurde  am  21.  September  1898  abermals  in 
das  Kinderspital  aufgenommen,  weil  bei  ihr  „die  secundären  Erschei- 
nungen der  constitutionellen  Syphilis"  auftraten.  Diese  Erscheinungen 
verschwanden  nach  einer  vier  Wochen  dauernden  ärztlichen  Be- 
handlung. 

4.  Der  Landgerichtsarzt  untersuchte  am  12.  November  1898  den 
Bergmann  auf  Syphilis;  er  konnte  keine  Erscheinungen 
früherer  oder  bestehender  Syphilis  finden. 

5.  In  der  Hauptverhandlung  gegen  Bergmann  gaben  der  Ober- 
arzt des  Kinderspitals  und  der  Landgerichtsarzt  mit  einer  ausführ- 
lichen, in  die  Gründe  des  Urtheils  des  Landgerichts  aufgenommenen, 
Begründung  das  Gutachten  ab: 

a)  die  festgestellte  Gonorrhoe  und  die  festgestellte  Syphilis  der 
Wilhelmine  Brod  kann  auf  einen  Ansteckungsact,  die  Ansteckung 
kann  auf  einen  Eingriff  in  das  Geschlechtsleben  der  Brod  mittelst 
der  kranken  Geschlechtsorgane  eines  Mannes  zurückgeführt  werden; 

b)  die  Zeit  des  Auftretens  der  Gonorrhoe  und  die  Zeit  des  Auf- 
tretens der  Syphilis  entspricht  den  anschauungsgemässen  Incubations- 
zeiten  dieser  Krankheiten;  die  Ansteckung  kann  also  Mitte  Juli  1898 
erfolgt  sein; 

c)  obwohl  Bergmann  am  3.  August  189S  Erscheinungen  von 
Tripper  nicht  zeigte,  kann  die  eiterige  Entzündung  der  Geschlechts- 
theile des  Kindes  von  einem  Beischlafsversuche  des  Bergmann  her- 
rühren, da  es  möglich  sei,  Bergmann  habe  zur  Zeit  der  Begehung 
der  That  an  einem  „Nachtripper"  gelitten; 

d)  obwohl  Bergmann  am  12.  November  1 898  Erscheinungen  von 


Digitized  by  Google 


30 


Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aassago  eines  Kindes. 


Syphilis  nicht  zeigte,  ist  immerhin  die  Möglichkeit  gegeben,  dass 
diese  Krankheit  bei  ihm  zur  Zeit  der  Begehung  der  That  vor- 
handen war. 

II.  Die  Behauptung  der  Wilhelmine  ßrod,  dass  auf  sie  ein  gewalt- 
samer unzüchtiger  Angriff  erfolgt  sei,  ist  nach  dem  Gutachten  der 
Aerzte  für  zweifellos  richtig  zu  halten.  Das  Landgericht  hielt  aber 
auch  thatsächlich  für  erwiesen,  es  habe  Bergmann  diesen  Angriff 
begangen;  es  schenkte  der  den  Bergmann  belastenden  Behauptung 
der  Wilhelmine  Brod  Glauben,  obwohl  es  nicht  verkannte,  dass  die 
Erzählung  der  Brod  bezüglich  der  näheren  Umstände  des  auf  sie 
gemachten  Angriffs  mit  Vorsicht  aufzunehmen  sei.  Dass  diese  Vor- 
sicht geboten  war,  dürfte  aus  den  folgenden  Erwägungen  zn  ent- 
nehmen sein. 

1.  Wilhelmine  Brod  wurde  am  27.  Juli  1898  von  einem  Arzt 
untersucht  Als  dieser  geschlechtliche  Erkrankung  festgestellt  hatte, 
erzählte  die  Brod  der  Tante  und  alsbald  darauf  der  Mutter  von  dem 
auf  sie  [ gemachten  Angriff.  Wird  angenommen,  dass  dieser  am 
19.  Juli  erfolgte,  so  verstrich  zwischen  dem  Ereigniss  und  den  ersten 
Erzählungen  des  Kindes  hierüber  eine  Woche.  Innerhalb  dieses  Zeit- 
raums kann  Wilhelmine  ßrod  die  Erinnerung  an  das  Ereigniss  frisch 
und  rein  bewahrt  haben;  es  ist  aber  auch  für  möglich  zu  halten, 
dass  sich  die  Erinnerung  verwischte  und  dass  das  jugendliche  Ge- 
hirn in  die  Erinnerung  an  dieses  Ereigniss  die  Erinnerungen  an 
andere  Erlebnisse  verwob,  dass  also  schon  die  ersten  Erzählungen 
und  vielleicht  mehr  noch  die  späteren  ein  Gemenge  von  Wahrheit 
und  Dichtung  enthalten. 

Wilhelmine  Brod  konnte  bei  den  Erzählungen  gegenüber  der 
Tante  und  Mutter  weder  den  Tag  bezeichnen,  an  dem  sich  das  Er- 
eigniss zutrug,  noch  die  Tageszeit  Bei  der  Mutter  kehrte  auf 
die  Zuzählung  des  Kindes  hier  die  Erinnerung  an  den  Tag  zurück, 
an  dem  es  in  der  Neustrasse  brannte;  es  steht  fest,  dass  dies  am 
19.  Juli  war.  Mit  dieser  Erinnerung  tauchte  bei  ihr  die  Erinnerung 
sowohl  der  Thatsache  auf,  dass  ihr  an  demselben  Tage  die  1 1  jährige 
Krämerstochter  Eisenbeiss  berichtete,  die  Wilhelmine  habe  Nachmittag 
geweint,  als  die  Erinnerung  daran,  dass  ihr  am  Abend  desselben 
Tages  das  stille  Wesen  ihres  Kindes  und  der  Zustand  von  dessen 
Röckchen  auffiel.  Es  ist  möglich,  dass  diese  oben  bezeichneten  Um- 
stände mit  dem  auf  Wilhelmine  Brod  gemachten  Angriffe  zusammen- 
hängen; ein  sicherer  Beweis  dafür,  dass  der  Angriff  am  19.  Juli 
geschah,  wird  durch  sie  wohl  nicht  geliefert 

3.  Wilhelmine  Brod  wurde  vom  Untersuchungsrichter  zum  ersten 


Digitized  by  Google 


Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Auasage  eine*  Kindes.  3 1 


Mal  am  3.  August  1 898  vernommen ;  ßie  sagte  nach  dem  über  •  die 
Vernehmung  errichteten  Protokoll:  „am  Tage,  wo  es  in  der  Neu- 
strasse brannte,  sind  die  Eisenbeiss-Mädchen  früh  bald  nach 
dem  Kaffeetrinken  mit  dem  Kinderwagen  in  die  Hofstrasse; 
da  bin  ich  auch  mit".  So  sehr  bestimmt  diese  Aussage  den 
Tag  bezeichnet,  an  dem  sich  das  Ereigniss  zugetragen  haben  soll, 
worüber  die  Brod  im  weiteren  Verlaufe  der  Vernehmung  berichtet, 
so  sehr  möchte  bezweifelt  werden,  dass  die  Brod  diese  bestimmte 
Bezeichnung  aus  der  eigenen  Erinnerung  schöpfte  und  in  Folge  des 
Nachdenkens  und  Besinnens  gewann;  es  liegt  die  Möglichkeit  nahe 
genug,  dass  das  Kind  aus  den  Gesprächen  mit  der  Mutter  zu  der 
Annahme  gelangte,  es  sei  der  19.  Juli  der  Tag,  an  dem  ihr  Uebles 
widerfuhr. 

4.  Wenn  nun  hiernach  auch  das  Datum  des  19.  Juli  noch  nicht 
für  genügend  sichergestellt  zu  halten  sein  dürfte,  so  wird  man  vor- 
erst wenigstens  das  für  möglich  halten,  dass  die  Brod  am  Tage 
des  Ereignisses  „früh  bald  nach  dem  Kaffeetrinken"  mit  den 
Eisenbeiss-Mädchen  in  die  Hofstrasse  ging.  Nach  dem  Protokolle 
vom  8.  August  leitet  die  Brod  die  Erzählung  über  das  Ereigniss 
mit  der  folgenden  Vorgeschichte  ein:  „In  der  Hofstrasse  ist  ein  Haus, 
wo  unten  am  Fenster  Blumen  sind, . .  die  sind  am  Fenster  so  b inauf- 
gebunden. Aus  dem  Zimmer  hat  mir  eine  Frau  gerufen,  ich  sollte 
ihr  einen  Zucker  holen,  ich  bin  in's  Zimmer  hinein,  da  war  eine 
dicke  Frau  und  ein  Mann;  die  Frau  hat  dem  Mann  einen 
Kaffee  gebracht  Die  Frau  sagte,  ich  solle  ihr  V*  Pfund  Zucker 
holen  und  gab  mir  das  Geld  hierzu;  ich  weiss  nicht  mehr,  wo  ich 
den  Zucker  holte.  Ich  ging  in  das  Haus  wieder  zurück,  die  Stiege 
hinauf  und  gab  ihr  den  Zucker;  ich  bin  dann  die  Stiege  wieder 
hinunter  und  auf  die  Gasse  hinaus  .  . .  Ich  blieb  dann  mit  den  Eisen- 
beiss-Kindern  noch  auf  der  Strasse  . . .  Ich  war  schon  früher  einmal 
in  dem  Haus,  da  habe  ich  für  die  Frau  auch  etwas  holen  müssen; 
sie  sagte  nur,  dass  sie  einen  Buben  hat".  Nach  dieser  Vorgeschichte 
geht  die  Brod  zum  Bericht  über  das  Ereigniss  mit  den  Worten  über: 
rIch  blieb  noch  . . .  auf  der  Strasse  ...  da  hat  mich  dann  der 
Mann  noch  einmal  in's  Zimmer  hineingerufen".  So  sehr 
es  nun  nach  dem  Inhalte  des  Protokolls  vom  8.  August  189$  für 
wahrscheinlich  gelten  könnte,  dass  die  Brod  in  der  Hofstrasse  zu 
einer  guten  Vormittagsstunde  war  (bald,  nachdem  sie  Kaffee  getrunken 
hatte,  Zeit,  da  andere  Leute  erst  zum  Frühstücke  schritten),  so  ent- 
stehen doch  nicht  unerhebliche  Bedenken,  ob  sich  die  sogenannte 
Vorgeschichte  am  Tage  des  Ereignisses  zutrug. 


32  Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aussage  eines  Kindes. 

Wilhelmine  Brod  verlegt  den  Schauplatz  der  Vorgeschichte  in 
das  Haus  „wo  unten  am  Fenster  Blumen  sind"  und  zum  Theil  in 
das  Zimmer  des  Erdgeschosses,  zum  Theil  in  den  ersten  Stock  dieses 
Ilauses,  also  in  das  Haus  Nr.  6  der  Hofstrasse.  Von  den  Bewohnern 
dieses  Hauses  kann  nur  die  Ehefrau  Bruckner  als  die  in  Be- 
tracht kommen,  auf  die  sich  die  Erzählung  des  Kindes  bezieht  Nun 
ist  thatsächlich  richtig,  dass  die  Bruckner  am  19.  Juli  dem  Bergmann 
nach  der  Heimkunft  von  der  Branntweinschänke  einen  Kaffee  reichte, 
aber  das  war  im  ersten  Stockwerke  des  Hauses  und  sie  brachte 
ihm  den  Kaffee  nicht  in  das  von  ihm  bewohnte  eben- 
erdige Zimmer.  Die  Bruckner  stellt  aber  mit  aller  Bestimmtheit 
in  Abrede,  dass  sie  sich  je  einmal  von  der  Wilhelmine  Brod 
habe  Zucker  holen  lassen  und  dass  sie  dieses  Kind  je 
einmal  vor  der  Einleitung  des  Strafverfahrens  gegen 
Bergmann  gesehen  habe.  Allerdings  trifft  die  weitere  Behaup- 
tung der  Brod  „die  Frau,  für  die  sie  den  Zucker  und  früher  anch 
schon  einmal  etwas  holte,  habe  ihr  gesagt,  dass  „sie  einen  Buben 
habe*,  auf  die  Verhältnisse  der  Bruckner  insofern  zu,  als  bei  ihr  der 
1 892  geborene  Sohn  einer  Schwester  lebt,  aber  da  die  Bruckner  den 
Widerspruch  gegen  die  Behauptungen  der  Brod  durch  ihren  Eid  be- 
kräftigte und  jeder  Grund  zum  Misstrauen  in  diesen  Eid  fehlt,  so 
möchte  die  von  der  Brod  erzählte  Vorgeschichte  und  der  von  ihr  be- 
hauptete Zusammenhang  dieser  Vorgeschichte  mit  dem  später  auf 
sie  gemachten  Angriffe  nicht  unerheblichen  Zweifeln  begegnen.  Diese 
entgingen  dem  Landgerichte  nicht ;  es  hielt  den  Widerspruch  für  einen 
„Nebenpunkt".  Diese  Anschauung  ist  insofern  richtig,  als  das  Land- 
gericht die  „Hauptpunkte"  der  Aussage  der  Brod  für  glaubwürdig 
erachtete;  es  möchte  aber  doch  eines  gegen  diese  Anschauung  ein- 
zuwenden sein.  Die  Wilhelmine  Brod  wurde  am  10.  August  1898  bei 
der  zweiten  Vernehmung  vom  Untersuchungsrichter  gefragt:  „weisst 
Du  denn  wirklich,  ob  die  Frau  im  Hause  Dich  Zucker  holen  Hess?1: 
sie  erwiderte:  „die  dicke  Frau  —  „damit  meinte  sie  die  Bruckner" 
—  hat  mir's  gesagt  oder  es  könnte  wo  anders  gewesen  sein." 
Nach  dieser  Antwort  gab  das  Mädchen  Brod  die  Möglichkeit  zu,  dass 
sich  die  ganze  Vorgeschichte  zu  einer  anderen  Zeit  und  an  einem 
anderen  Orte  zutrug;  nach  dieser  Antwort  läge  vielleicht  die  Annahme 
nicht  fern,  dass  das  der  Zügel  des  Verstandes,  der  Erfahrung  und 
der  klaren  Begriffe  von  Zeit  und  Raum  noch  entbehrende  jugend- 
liche Hirn  der  Brod  noch  nicht  im  Stande  war,  die  zeitliche 
Reihenfolge  der  von  ihr  erlebten  Ereignisse,  die  näheren  Umstände 
der  Ereignisse  und  das,  was  die  einzelnen  Erlebnisse  von  einander 


Digitized  by  Google 


Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aussage  eineB  Kindes. 


33 


unterscheidet,  dauernd  getreu  und  un verwischt  festzuhalten.  Fehlte 
der  Brod  diese  Fähigkeit,  so  fehlte  sie  ihr  für  „Neben-"  und  für 
„Hauptpunkte*;  jedenfalls  läge  es  nicht  ausserhalb  des  Bereichs  der 
Wahrscheinlichkeit,  dass  die  Brod  bei  der  aus  dem  Gedächtnisse 
fliessenden  Wiedergabe  der  sogenannten  Hauptpunkte  vielleicht  doch 
etwas  von  dem  wirklichen  Bilde  abwich.  Löst  man  im  Hinblick  auf 
die  angedeuteten  Bedenken  die  ganze  Vorgeschichte  aus  der  Erzählung 
der  Wilhelmine  Brod  aus,  so  scheint  höchstens  der  Umstand  verbürgt 
zu  bleiben,  dass  sie  am  Tage  des  Ereignisses  „zu  guter  Vormittagsstunden 
in  der  Hofstrasse  sich  aufhielt  und  mit  anderen  Kindern  spielte. 

Das  Landgericht  nimmt  an,  dass  Bergmann  die  That  am  Vor- 
mittag des  10.  Juli  1898  beging.  An  diesem  Vormittag  war  Bergmann 
in  seinem  Zimmer,  als  er  sich  umkleidete,  um  sich  bei  dem  Obermeister 
der  Fabrik  für  den  Tag  abzumelden ;  er  war  an  diesem  Vormittag  im 
ersten  Stockwerke  des  Hauses,  als  er,  mit  der  besseren  Kleidung  angethan, 
den  ihm  von  der  Bruckner  gereichten  Kaffee  trank;  er  kehrte  nach  einem 
längeren  Verweilen  in  der  Wirthschaft  zur  „Goldenen  Kugel",  etwa  um 
ll'/i  Uhr  Vormittags,  in  sein  Wohnzimmer  zurück.  Darüber,  ob 
Bergmann  die  That  begangen  haben  soll  in  der  Zeit,  da  er  sich  um- 
kleidete, oder  nachdem  er  den  Kaffee  getrunken  hatte  und  bevor  er  zum 
Obermeister  in  die  Fabrik  ging,  oder  als  er  vom  vormittägigen  Zechen 
heimgekehrt  war,  ist  aus  den  Acten  nichts  zu  entnehmen.  Nimmt  man 
an,  dass  die  Brod  zu  guter  Vormittagsstunde  in  die  Hofstrasse  Spielens 
halber  kam  und  berücksichtigt  man,  dass  die  Kinder  beim  Spielen  nicht 
allzu  lange  an  einer  Stelle  sich  aufzuhalten  pflegen,  so  scheint  fast  die 
Annahme  näher  zu  liegen,  es  sei  die  That  von  Bergmann  —  wenn  sie 
überhaupt  als  von  ihm  verübt  angenommen  wird  —  vor  dem  Weg- 
gange zum  Obermeister  als  nach  der  neimkehr  vom  Gasthause  verübt 
worden. 

5.  Nach  dem  Protokolle  vom  8.  August  1898  fährt  Wilhelmine 
Brod  in  der  Erzählung  über  die  Ereignisse  des  fraglichen  Tages  in 
folgender  Weise  fort:  „ich  blieb  mit  den  . .  Kindern  dann  noch  auf 
der  Strasse;  da  hat  mich  dann  der  . .  Mann  noch  einmal  in's  Zimmer 
hineingerufen.  Die  Zimmerthüre  ist  gleich  bei  der  Hausthüre  und 
die  Stiege  ist  gleich  nebendran,  im  Zimmer  ist  nicht  am  Fenster 
vorn,  sondern  hinten  im  Eck  ein  Bett;  es  ist  auch  nur  ein  Bett  in 
dem  Zimmer,  auch  ein  Spiegel  ist  im  Zimmer  und  auch  Bilder.  Weil 
mich  der  Mann  hineingerufen  hat,  bin  ich  hinein.  Er  sagte,  ich  soll 
mich  aufs  Bett  legen,  das  habe  ich  nicht  gethan.  Dann  hat  er  mich 
hinaufgeworfen,  mir  die  Röcke  hinaufgethan  und  in  meinen  Bauch 
etwas  hineingesteckt,  was  mir  wehe  that.   Ich  war  nicht  lange  bei 

Archiv  für  Krimiaalanthropologie.  XII.  $ 


Digitized  by  Google 


34 


Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aussage  eines  Kindes. 


ihm.  Der  Mann  sagte,  ich  solle  nichts  sagen;  er  schenkte  mir  einen 
Pfennig  und  ein  Bild. . . .  Die  Eisenbeiss- Kinder  waren  nicht  mehr 
auf  der  Strasse,  als  ich  von  dem  Mann  herauskam  ".  Aus  den  Grün- 
den des  Urtheils  des  Landgerichts  ist  zu  entnehmen,  dass  die  Brod 
auch  in  der  Hauptverhandlung  dasselbe  behauptete,  was  im  Protokolle 
vom  8.  August  1898  niedergelegt  ist,  der  früheren  Erzählung  aber 
noch  beifügte,  „der  Mann  habe  nach  Schnaps  gerochen,  als 
er  sie  auf's  Bett  legte". 

Schaltet  man  aus  den  unter  Nr.  5  dargelegten  Gründen  von  der 
Erzählung  der  Brod  die  Behauptung  aus,  der  Mann  habe  sie  „noch 
einmal"  in  das  Zimmer  hineingerufen,  so  liegt  in  der  Erzählung  im 
Grossen  und  Ganzen  nichts,  was  den  Eindruck  der  Unglaubwürdig  - 
keit  oder  Unwahrscheinlichkeit  machen  könnte.  Für  die  Glaub- 
würdigkeit der  Erzählung  spricht  wohl  der  Umstand,  dass  die  Brod 
—  diese  weigerte  sich  später  das  Haus  nochmals  zu  betreten;  sie 
gab  also  die  früher  gewonnenen  Eindrücke  wieder  —  die  Lage  der 
Stiege  und  der  Thüre  in  das  Zimmer  des  Erdgeschosses  richtig  schil- 
dert, dass  sie  ferner  richtig  von  den  Bildern  des  Zimmers  und  von 
dem  im  Hintergrunde  stehenden  einzigen  Bette  des  Zimmers  spricht. 
Es  darf  freilich  nicht  verschwiegen  werden,  dass  die  Brod  bei  der 
ersten  Erzählung  der  Mutter  gegenüber  auf  deren  Frage:  „bist  Du 
unten  hinein  oder  die  Stiege  hinauf ?u  sagte:  „die  Stiege  hinauf"  und 
beifügte,  dass  „der  Mann  oben  über  der  Stiege  in  einem  Zimmer  mit 
ihr  die  Sache  gemacht  habe",  aber  es  dürfte  hier  ein  Irrthum  des 
Kindes  oder  ein  Missverständniss  der  Mutter  vorliegen;  weil  die 
Zimmer  über  der  Stiege  anders  eingerichtet  sind,  als  das  vom  Kinde 
richtig  beschriebene  Zimmer  des  Erdgeschosses. 

Bergmann  gab,  wie  schon  Eingangs  dieser  Darstellung  erwähnt 
wurde,  am  Morgen  des  19.  Juli  den  Vorsatz,  zu  arbeiten  wieder  auf  : 
er  verbreitete,  als  er  heimgekehrt  war,  „ Fuselduft".  Nach  den  Grün- 
den des  Urtheils  des  Landgerichts  sagte  die  Wilhelmine  Brod  in  der 
Hauptverhandlung,  Bergmann  habe  „nach  Schnaps  gerochen,  als  er 
sie  aufs  Bett  legte".  Es  ist  nicht  ganz  klar,  welchen  Sinneseindruck 
und  welche  Geruchsempfindung  die  Brod  bezeichnen  wollte.  Möglich 
ist,  dass  sie  den  Geruch  bezeichnen  wollte,  den  Jemand  nach  dem 
Besuch  einer  Branntweinschänke  und  nach  dem  Genüsse  von  „Schnaps" 
verbreitet;  möglich  ist,  dass  sie  den  Geruch  bezeichnen  wollte,  den 
Jemand  nach  dem  Besuch  einer  Bierstube  und  nach  dem  Genüsse 
von  Bier  und  einer  Mischung  von  Wein  und  kohlensaurem  Wasser 
verbreitet.  Wollte  die  Brod  sagen,  sie  habe  jenen  Geruch  zu  haben 
geglaubt,  so  spräche  dies  dafür,  dass  die  That  vor  dem  Weggange 


Digitized  by  Google 


Ein  Beitrag:  zur  Würdigung  der  Aassage  eines  Kindes. 


35 


des  Bergmann  in  die  Fabrik  und  zum  Obermeister  begangen  wurde; 
wollte  die  Brod  sagen,  sie  habe  die  Empfindung  dieses  anderen  Ge- 
ruchs zu  haben  geglaubt,  so  spräche  dies  dafür,  dass  die  That  nach 
der  Heimkehr  des  Bergmann  von  der  Gaststube  zur  „Goldenen  Kugel" 
begangen  wurde.  Man  wird  aber  füglich  bezweifeln  können,  dass 
die  Brod,  ein  Kind  von  noch  nicht  sieben  Jahren,  einen  so  erfahrenen 
und  entwickelten  Geruchssinn  hatte,  dass  sie  die  Arten  des  von  Berg- 
mann verbreiteten  Geruchs  unterscheiden  und  als  Unterschiede  em- 
pfinden konnte.  Nicht  minder  drängt  sich  die  Frage  auf,  ob  die 
Brod  im  Stande  war,  in  der  Hauptverhandlung,  die  erst  mehrere 
Monate  nach  dem  Ereignisse  stattfand,  mit  Verlässigkeit  einen  flüch- 
tigen Sinneseindruck  wiederzugeben. 

7.  Die  Brod  behauptet,  nach  dem  erlittenen  Angriffe  vom  An- 
greifer einen  Pfennig  erhalten  zu  haben;  man  kann  das  glauben.  Sie 
kaufte  sich  für  den  Pfennig  in  einem  Laden  der  Schmiedstrasse  „was 
Gutes*.  Ist  dies  wahr,  so  läge,  scheint  es,  ein  Schluss  auf  den  Ein- 
druck nahe,  den  das  Ereigniss  auf  das  Innenleben  des  Kindes  ge- 
macht hat;  der  Eindruck  dürfte  nicht  besonders  tief  gewesen  sein. 
War  das  aber  der  Fall,  heftete  sich  das  Ereigniss  nicht  sofort  und 
unmittelbar  in  das  Gedächtniss  ein,  dann  konnte  das  im  jugendlichen 
Hirne  zügellos  waltende  Vorstellungsvermögen  um  so  leichter  das  Er- 
lebniss  überwuchern  und  in  die  Erinnerung  an  dieses  fremdartige 
Fäden  einschlagen.  Dieser  Annahme  steht  wohl  auch  nicht  entgegen, 
dass  das  Kind  am  Nachmittage  hinter  einer  Thüre  stehend  weinte 
und  am  Abend  ein  stilles  Wesen  zeigte.  Hätte  die  Brod  den  auf  sie 
gemachten  Angriff  als  eine  Verletzung  ihres  Schamgefühls  empfunden, 
so  hätte  sie  wohl  nicht  unmittelbar  nach  dem  Angriffe  dem  kind- 
lichen Hange  des  Naschens  nachgegeben.  Es  ist  wenig  wahrschein- 
lich, dass  der  Brod  erst  im  Laufe  des  Nachmittags  und  Abends  das 
Bewusstsein  der  Verletzung  ihrer  sittlichen  Unversehrtheit  nach  und 
nach  aufdämmerte  und  dann  sich  in  Tliränen  und  Verstimmung: 
äusserte;  man  kann  jene  und  diese  vielleicht  auch  durch  das  körper- 
liche Missbehagen  erklären,  welches  das  Kind  in  Folge  des  gewalt- 
samen Angriffes  auf  die  Geschlechtstheile  und  deren  zunehmender 
Entzündung  empfand. 

8.  Die  Brod  behauptet,  von  Bergmann  ausser  dem  Pfennig  auch 
ein  Bild  erhalten  zu  haben;  sie  zeigte  dieses  dem  Gerichte  vor.  Das 
Bild  ist  von  der  Sorte  farbiger  Druckbilder,  die  in  Läden  zu  Zwecken 
der  Reclame  verbreitet  werden.  Der  Untersuchungsrichter  nahm  eine 
Durchsuchung  des  Zimmers  und  der  Koffer  des  Bergmann  vor;  er 
fand  im  Koffer  einen  Band  einer  illustrirten  Chronik,  eine  Sammlung 

3* 


Digitized  by  Google 


36  Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Aussage  eines  Kindes. 

von  alten  farbigen  Kupferdrucken  und  zwei  farbige  Bilder  moderner 
Herstellungsart,  aber  von  einer  anderen  Sorte,  als  von  der,  zu  welcher 
das  von  der  Brod  vorgezeigte  gehört  Aus  dem  Fund  im  Koffer 
kann  der  Schluss  gezogen  werden,  dass  Bergmann  eine  gewisse  Vor- 
liebe für  das  Sammeln  und  die  Aufbewahrung  von  Bildern  hat;  es 
ist  also  die  Behauptung  der  Brod,  auch  ein  Bild  von  Bergmann  er- 
halten zu  haben,  nicht  unglaubhaft. 

9.  Der  gegen  Bergmann  erhobene  Verdacht  schien  im  Laufe  de* 
Verfahrens  eine  Zeit  lang  eine  andere  Richtung  zu  nehmen.  Es 
wurde  ermittelt,  dass  die  das  Zimmer  des  Erdgeschosses  des  Hauses 
Nr.  8  der  Nofstrasse  bewohnende  Holzhauerswitwe  Schlecht  sich 
schon  öfter  durch  Kinder  Krämereiwaaren  holen  Hess  und  dass  sie 
am  Morgen  des  19.  Juli  in  ihrem  Zimmer  gemeinschaftlich  mit  ihrem 
Sohne  Johann,  ehe  sich  beide  zur  Arbeit  begaben,  Kaffee  trank;  es 
wurde  ferner  festgestellt,  dass  Johann  Schlecht  am  19.  Juli  1S9S  in 
das  Krankenhaus  aufgenommen  wurde,  weil  er  zwar  nicht  an  Go- 
norrhoe, wohl  aber  an  Syphilis  litt.  Nach  diesen  Ermittelungen  und 
Umständen  lag  die  Vermuthung  nahe  genug,  es  habe  Johann  Schlecht 
die  Wilhelmine  Brod  geschlechtlich  missbraucht.  Johann  Schlecht 
lieferte  aber  einen  hinreichenden  Beweis  dafür,  dass  er  sich  am  frag- 
lichen Morgen  nur  eine  ganz  kurze  Zeit  im  Zimmer  seiner  Mutter 
aufhielt  und  während  des  Vor-  und  Nachmittags  des  19.  Juli  IIolz 
in  Strassen  zerkleinerte,  die  von  der  Hofstrasse  ziemlich  entlegen 
sind.  Wilhelminc  Brod  bezeichnete  weder  die  Witwe  Schlecht  als 
die  Frau,  auf  deren  Geheiss  sie  Zucker  geholt  haben  soll,  noch  deren 
Sohn  —  es  war  ihr  in  einer  unverfänglichen  Weise  die  Gelegenheit 
gegeben  worden,  sich  den  Schlecht  zu  besehen  und  dann  zu  äussern 
ob  sie  ihn  kenne  —  als  den  Mann,  der  sie  angriff;  sie  erklärte  auch 
in  der  Hauptverhandlung,  in  der  sie  dem  Bergmann  und  dem  Schlecht 
gegenüberstand,  bestimmt,  in  Bergmann  den  Angreifer  zu  erkennen. 

1 0.  Nach  den  vorstehenden  Ausführungen  scheint  ein  erheblicher 
Theil  der  Aussage  der  Brod  für  den  Belastungsbeweis  nicht  verwerth- 
har  zu  sein.  Immerhin  aber  dürfte  von  dieser  Aussage  doch  so  viel 
übrig  bleiben,  dass  in  dem  Rest  eine  hinreichende  Grundlage  für  die 
Ucberzeugung  von  der  Thäterschaft  des  Bergmann  gefunden  werden 
kann. 

Das  Haus  Nr.  6  der  Hofstrasse  unterscheidet  sich  von  den  an- 
deren Häusern  derselben  Strasse  und  der  Umgebung  durch  die  Bio- 
men  vor  den  Fenstern,  die  in  die  Höhe  ranken.  Diese  Erscheinung 
ist  ebenso  auffällig  als  einfach;  man  kann  daher  annehmen,  dass  sie 
sich  dem  Gedächtniss  eines  Kindes  unschwer  einprägt  und  wenig- 


Digitized  by  Google 


Ein  Beitrag  zur  Würdigung  der  Auftrage  eines  Kindes.  37 

stens  eine  Zeitlang  darin  haftet  Die  Thatsache,  dass  die  Brod  die 
örtlichen  Verhältnisse  im  Erdgeschoss  und  die  Einrichtung  des  eben- 
erdigen Zimmers  richtig  beschreibt,  lässt  darauf  schliessen,  dass  sie 
von  Dingen  spricht,  die  sie  gesehen  hat  Die  Darstellung,  die  das 
Kind  von  den  Einzelheiten  des  unzüchtigen  Angriffs  giebt,  enthält 
nichts,  was  innerlich  unwahrscheinlich  wäre.  Das  der  Brod  nach 
dem  Angriffe  geschenkte  Bild  gestattet  die  Annahme,  dass  es  von 
Bergmann  herrührt.  Die  Brod  bekam  den  Bergmann  von  dem  Tage 
des  Ereignisses  bis  zum  27.  Juli  nicht  mehr  zu  Gesicht;  sie  erkannte 
in  dem  in  der  Gaststube  sitzenden  Zeitungsleser  ihren  Angreifer  und 
gerade  dieser  Zeitungsleser  war  der  Miether  des  Zimmers,  worin  die 
Brod  vergewaltigt  worden  zu  sein  behauptete.  Wollte  man  annehmen, 
es  habe  sich  die  Brod  in  den  von  ihr  erfundenen  Gedanken,  in 
diesem  Zimmer  angegriffen  worden  zu  sein,  hineingelebt,  so  wäre 
es  ein  kaum  auszudenkendes  Verhängniss,  wenn  die  Brod  gerade  den 
Zeirungsleser  und  Miether  des  Zimmers  aus  Zufall  als  ihren  An- 
greifer bezeichnet  hätte.  Glaubt  man  hiernach  den  Schluss  auf  die 
Tbäterschaft  des  Bergmann  ziehen  zu  können,  so  möchte  allerdings 
die  Verrauthung  dafür  sprechen,  dass  die  That  am  19.  Juli  1S98  be- 
gangen wurde.  Die  Zeit  vor  diesem  Tage  kann  Mangels  aller  An- 
haltspunkte hierfür  nicht  in  Betracht  kommen;  am  19.  Juli  war  Berg- 
mann in  Zwischenpausen  kürzere  und  längere  Zeit  in  seinem  Zimmer; 
Näheres  über  den  Zeitpunkt  des  Ereignisses  ist  nicht  festzustellen. 

III.  Das  Landgericht  sprach  gegen  Bergmann  eine  sehr  hohe 
Zuchthausstrafe  aus.  Dass  es  ihm  harte  Sühne  auferlegte,  ist  nur 
zu  billigen.  In  einem  Punkte  freilich  scheint  das  Gericht  bei  der 
Festsetzung  der  Strafe  eine  zu  strenge  Auffassung  gehabt  zu  haben. 
Die  Aerzte  gaben  das  Gutachten  ab,  dass  der  Körper  der  Brod  durch 
das  in  ihn  eingedrungene  Gift  der  Syphilis  auf  Lebensdauer  ver- 
seucht und  verderbt  sei.  Das  Gericht  trug  diesem  Gutachten  bei  der 
Bemessung  der  Strafe  ausgiebig  Rechnung.  Vielleicht  hätte  aber  doch 
der  Umstand  einige  Beachtung  verdient,  dass  der  Landgerichtsarzt 
bei  Bergmann  Erscheinungen  einer  früheren  oder  bestehenden  Syphi- 
lis nicht  feststellen  konnte.  Konnte  der  Arzt  Syphilis  nicht  feststellen, 
so  möchte  auch  Bergmann  bei  der  Begehung  der  That  sich  kaum 
der  Möglichkeit  bewusst  gewesen  sein,  dass  durch  sein  Thun  der 
für  die  Gesundheit  seines  Opfers  schwerschädliche  Erfolg  eintreten 
werde,  für  den  er  vom  Gericht  in  der  vollsten  Schwere  verantwort- 
lich gemacht  wird. 


HL 

Ein  eigentümlicher  Fall  eines  plötzlichen  Todes. 

Mitg«th*üt  Ton 
Ernst  Lohsing  in  Prag. 

Am  23.  December  1902  wurde  der  mehrfache  Hausbesitzer  und 
mehrfache  Millionär  Dr.  Johann  Tockstein  todt  aufgefunden.  Seine 
Leiche  lag  in  einer  für  gewöhnlich  nicht  in  Gebrauch  stehenden  Kammer 
im  Hause  Nr.  1 1  in  der  Havlicekstrasse  in  den  Kgl.  Weinbergen  (Vor- 
stadt von  Prag).  Neben  der  Leiche  befand  sich  ein  Waschtrog.  Der  Um 
stand,  dass  an  dem  genannten  Tage  die  zur  Kammer  führende  Thür 
ein  wenig  geöffnet  war,  erregte  die  Aufmerksamkeit  der  Haus 
meisterin  und  veranlasste  sie,  die  Kammer  zu  betreten.  Zunächst  ge- 
wahrte sie  den  Waschtrog,  der  mit  dem  Boden  nach  aufwärts  ge- 
kehrt lag.  Sodann  aber  erblickte  sie  daneben  einen  menschlichen 
Körper,  in  welchem  sie  alsbald  die  Leiche  ihres  Hausherrn,  des 
Dr.  Johann  Tockstein  erkannte.  Sogleich  sperrte  sie  die  Kammer, 
in  der  sie  alles  so  belassen,  wie  sie  es  gefunden  hatte,  ab  und  holte 
eiligst  einen  Arzt  herbei. 

Dieser  constatirte,  dass  die  Leiche  ruhige  Gesichtszüge  aufwies, 
dass  am  ganzen  Körper  sich  keine  Spur  zeigte,  welche  auf  eine  etwa 
verübte  Gewalt  hätte  deuten  können.  Da  es  somit  von  vornherein 
ausgeschlossen  erschien,  dass  Dr.  Tockstein  das  Opfer  eines  Mordes 
geworden  sei,  eine  Erklärung  für  einen  natürlichen  Tod  jedoch  nicht 
zu  finden  war,  kam  der  Gedanke  auf,  es  liege  ein  Selbstmord 
vor,  ein  Gedanke,  der  sich  mit  Blitzesschnelle  noch  an  demselben 
Tage  als  bestimmte  Nachricht  vom  Selbstmorde  Dr.  Tockstein's  in 
Prag  verbreitete  und  allenthalben  grosses  Aufsehen  hervorrief,  da 
man  keinen  Grund  dafür  finden  konnte,  was  Dr.  Tockstein,  der  nicht 
weniger  als  11  Häuser  sein  eigen  nennen  konnte,  in  den  Tod  ge- 
trieben haben  sollte.  Diese  Ansicht  fand  übrigens  eine  Bestärkung 
in  folgenden  Umständen:  Am  Fensterbrett  stand  ein  Fläschchen  mit 
einer  Flüssigkeit,  weshalb  man  an  Selbstmord  durch  Vergiftung 


Digitized  by  Google 


Ein  eisenthümlicher  FalJ  eines  plötzlichen  Todes. 


39 


glaubte.  Ueberdies  wurde  festgestellt,  dass  Dr.  Tockstein  in  der 
letzten  Zeit  ein  verstörtes  Wesen  zur  Schau  trug  und  diese  Gemtiths- 
depression  wurde  jetzt,  da  er  todt  war,  auf  misslicbe  finanzielle  Ver- 
hältnisse zurückgeführt.  Die  Durchsuchung  der  Kleider  ergab,  dass 
der  Todte  70  K.  in  Gold,  200  K.  in  Papier  und  3  K.  in  Silber  bei 
sich  trug.  Ausserdem  fand  man  in  einer  Tasche  ein  Buch  über  Ge- 
sundheitspflege. Dieses  Bnch  war  es,  das  die  Aufmerksamkeit  des 
Arztes  erregte  und  bei  ihm  Zweifel  ob  des  gemuthmaassten  Selbst- 
mordes aufsteigen  Hess,  da  es  denn  doch  etwas  widerspruchsvoll,  ja 
geradezu  paradox  wäre,  dass  Jemand  der  Pflege  seines  Körpers  eine 
erhöhte  Aufmerksamkeit  zuwendet  und  schliesslich  selbst  Hand  an 
sich  legt 

Mit  Rücksicht  darauf  wurde  Obduction  der  laiche  angeordnet 
und  dem  Docenten  der  gerichtlichen  Medicin  an  der  czechischen 
Universität,  Dr.  Slavik,  übertragen.  Dr.  Slavik  stellte  fest,  dass 
ein  plötzlicher  natürlicher  Tod  eingetreten  war.  Die  Obduction  ergab 
nämlich,  dass  der  Verstorbene  an  einem  Herzfehler  mit  enormer  Er- 
weiterung des  Herzens,  einer  Erschlaffung  des  Herzmuskels  und  einer 
gänzlichen  Verkalkung  der  Arterien  litt;  dies  hat  seinen  plötzlichen 
Tod  herbeigeführt. 

Das  erwähnte  Fläschchen  war  ebenfalls  Gegenstand  gerichts- 
ärztlicher Untersuchung;  doch  stellte  es  sich  heraus,  dass  es  Cognac 
enthielt 

Wie  kam  nun  Dr.  Tockstein  in  die  unbewohnte  und  auch  ander- 
weitig nicht  in  Benutzung  stehende  Kammer?  Dies  wird  ärztlicher- 
seits folgendermaassen  erklärt:  Ein  Herzfehler  und  eine  Herzerweite- 
terung  bewirken  von  Zeit  zu  Zeit  Anwandlungen  und  Anfälle  von 
Herzbeklemmungen,  bei  welchen  der  damit  behaftete  Patient  eine 
Todesangst  aussteht  Dabei  wird  das  ßedürfniss  empfunden,  kühlere 
und  dem  Zutritt  anderer  Personen  nicht  ausgesetzte  Orte  aufzusuchen, 
um  hier  den  Tod  zu  erwarten.  Dr.  Tockstein  befand  sich  seit  längerer 
Zeit  in  einem  Zustande  sichtlicher  Aufgeregtheit,  welche  vermuthlicb 
bei  ihm  Herzbeklemmungen  herbeigeführt  haben  mag,  unter  deren 
Einwirkung  in  ihm  der  Wunsch  rege  geworden  sein  mochte,  an  einem 
Orte,  wo  er  sich  ungestört  wusste,  den  Tod  zu  erwarten. 

Wozu  das  Fläschchen  mit  Cognac  verwendet  wurde,  ist  ebenso 
unaufgeklärt  wie  der  Umstand,  zu  welchem  Zwecke  der  Waschtrog 
in  die  Kammer  gebracht  wurde.  Dies  ist  um  so  auffälliger,  als  trotz 
der  mit  grösster  Gewissenhaftigkeit  gepflogenen  polizeilichen  Erhe- 
bungen der  Eigenthümer  des  Waschtroges  nicht  ausfindig 
gemacht  werden  konnte.  Zuerst  meinte  man,  Dr.  Tockstein  habe 


Digitized  by  Google 


40 


III.  Lohsing,  Em  eigeuthümlieher  Fall  eines  plötzlichem  Todes. 


vielleicht  selber  den  Waschtrog  aus  dem  Keller  geholt;  allein  in  An- 
betracht des  Um'standes.  dass  Niemand  von  den  Hansbewohnern  sieb 
zu  dem  Eigenthuni  an  dem  Waschtroge  bekennt,  bleibt  nichts  Anderes 
als  die  Annahme  übrig,  der  Waschtrog  sei  —  unbekannt,  durch  wen 
—  von  auswärts  dorthin  gebracht  worden,  wo  man  ihn  später  vor- 
gefunden hat. 

Die  Aufregung,  in  welcher  sich  Dr.  Tockstein  erwiesenerraaassen 
vor  seinem  Tode  befand,  ist  erklärlich  aus  folgenden  Umständen: 
Dr.  Tockstein  machte  kein  Hehl  daraus,  dass  er  zu  seinen  Bauten 
Geld  benöthigte,  da  er  Bauunternehmer  in  dem  Sinne  war,  dass  er 
Häuser  auf  eigene  Rechnung  baute  mit  der  Absicht,  sie  nach  Fertig- 
stellung zu  verkaufen.  Dies  war  ihm  jedoch  in  der  letzten  Zeit  nicht 
gelungen,  aus  Gründen,  die  verrauthlich  einerseits  in  der  gegenwär- 
tigen wirtschaftlichen  Lage,  andererseits  in  dem  Umstand  zu  suchen 
sind,  dass  in  Folge  der  Assanirung  und  Regulirung  des  V.  Präger 
Stadttheils  der  Baubewegung  ein  neues  Feld  erstanden  ist.  Aller- 
dings erlangte  Dr.  Tockstein  in  letzter  Zeit  von  einem  Geldinstitute 
die  Zusage  eines  Darlehns  von  40000  K.  auf  eines  seiner  Häuser 
(und  zwar  gerade  dasjenige,  in  welchem  er  gestorben  ist)  unter  der 
Bedingung,  dass  dieser  Betrag  als  zweite  Hypothek  auf  dieses  Haus 
verbüchert  werde.  Jedoch  kam  dieser  Vertrag  nicht  zu  Stande,  da 
Dr.  Tockstein  den  gestellten  Bedingungen  nicht  entsprechen  konnte. 
Daraus  wäre  allerdings  auf  eine  finanzielle  Oalamität  zu  schliessen, 
welche  Veranlassung  zu  Aufregungen,  die  bei  einem  Herzkranken 
niemals  ungefährlich  sind,  bieten  können. 

Wenn  auch  im  vorliegenden  Falle  ein  Verbrechen  als  aus- 
geschlossen betrachtet  werden  kann,  haben  wir  es  doch  mit  einem 
letalen  Ausgange  zu  thun,  bei  welchem  es  von  vornherein  nicht 
klar  war,  ob  ein  natürlicher  oder  ein  unnatürlicher  Tod  vorlag.  L*nd 
ein  derartiger  Fall  ist,  wenn  auch  in  concreto  keiue  Veranlassung 
zum  Einschreiten  des  Untersuchungsrichters  vorliegt,  für  die  Krimi- 
nalistik von  Interesse,  da  die  Frage  „natürlicher  oder  unnatürlicher 
Todu  zu  den  wichtigsten  der  Straf  rech  tspflege  gehört. 


Digitized  by  Google 


IV 


Laien  als  Strafrichter. 

Von 

Hauptmann- Auditor  Dr.  Oeorg  Lelower  in  Wien. 

Der  lawinenartig  anschwellende  Umfang  aller  Wissensgebiete  hat 
immer  mehr  die  Erkenntniss  gereift,  dass  vollkommene  und  wirklich  er- 
spriessliche  Arbeit  nur  durch  Specialisirung  geleistet  werden  könne.  Aller- 
dings darf  sich  die  Specialisirung  nicht  durch  eine  chinesische  Mauer 
von  der  ganzen  übrigen  Welt  abschließen,  sondern  muss  von  Allem, 
was  mit  ihrem  eigenen  Gebiete  in  irgend  einem  Zusammenhange 
£teht,  verständnissvoll  Kenntniss  nehmen  und  die  Wechselwirkung 
herzustellen  trachten.  Nur  auf  einem  Gebiete  menschlicher  Thätig- 
keit,  und  zwar  auf  einem  der  wichtigsten,  hat  diese  Erkenntniss  sich 
noch  nicht  Bahn  gebrochen,  nämlich  auf  dem  Gebiete  der  Strafrecht- 
sprechung. Dort  ist  nach  einer  weit  verbreiteten,  auch  bei  der  Be- 
rathung  der  deutschen Militiirstrafgerichtsordnung vom  l.December 
ex  cathedra  verkündeten  Anschauung  der  Jurist  nur  dazu  da,  um 
..den  formalen  Standpunkt  zu  wahren"  ').  Wollte  man  einen  Schuster 
mit  der  Anfertigung  eines  Hutes  oder  einen  Arzt  mit  der  Reparatur 
einer  ühr  betrauen,  so  fiele  man  jedenfalls  sofort  schwerwiegenden  Zwei- 
feln über  den  Vollbesitz  ungetrübter  Geisteskräfte  anheiru.  Hingegen 
sind,  nach  allgemeiner  Anschauung,  Uhrmacher,  Arzt,  nutmacher  und 
Schuster  wohl  geeignet  Urtheile  zu  machen,  mindestens  ebenso,  ja 
offenbar  noch  viel  mehr  als  der  Berufsrichter.  Zum  „Leisten1*  des 
Schusters,  bei  dem  er  nach  einem  alten  Sprüchworte  bleiben  soll,  ge- 
hört hiernach  auch  die  richterliche  Thätigkeit.  Wir  sind  natürlich 
weit  entfernt,  einem  der  hier  beispielsweise  genannten  oder  irgend 
einem  anderen  Berufe  nahe  treten  zu  wollen,  im  Gegentheile  wollen 
wir  ihnen  auch  noch  durch  das  Versprechen  entgegenkommen,  dass 

h  .Die  Militärstrafgerichtsordnung  vom  l.December  1V>S.-  Systematisch 
dargestellt  von  Dr.  Wolfgaug  Mittermaier.  Berlin         $.  57. 


42 


IV.  Lelewer 


wir  Juristen  unsererseits  uns  jedes  Eingriffes  in  fremde  Berufssphären 
enthalten  wollen. 

Man  mache  sich  nur  einmal  klar,  was  dazu  gehört,  ein  guter 
Strafrichter  zu  sein:  Eingehende  Gesetzeskenntniss,  rasches  und  sicheres 
Verständnis  aller  im  Leben  vorkommender  socialer,  psychologischer, 
natürlicher  und  beruflicher  Verhältnisse,  die  Fähigkeit,  aus  jeder  Sache 
sofort  den  Kern  herauszuschälen,  die  Fähigkeit,  correct  zu  denken, 
und  noch  vieles  andere,  was  erschöpfend  aufzuzählen  uns  kaum 
möglich  wäre.  Man  glaube  ja  nicht,  dass  das  Vorhandensein  einer 
oder  einiger  der  genannten  Hauptbedingungen  genüge:  alle  müssen 
zusammentreffen,  soll  der  Strafrichter  auf  seinem  Platze  sein.  Wir 
müssen  zugeben,  dass  nicht  alle  Juristen  allen  diesen  Bedingungen 
entsprechen,  aber  es  heisst  den  Teufel  mit  dem  Beelzebub  verjagen, 
wenn  man  "deshalb  an  ihre  Stelle  Laien  setzt,  bei  denen  das  Vor- 
handensein aller  dieser  Bedingungen  überhaupt  ausgeschlossen  ist. 
und  die  der  ihnen  zugemutheten  Aufgabe  nur  ein  „durch  keinerlei 
Sachkenntniss  getrübtes  Unheil"  entgegenbringen  können.  Diesem 
Mangel  kann  vielmehr  nur  dadurch  abgeholfen  werden,  dass  man 
das  Richtermaterial  verbessert,  oder,  da  doch  in  hinreichender 
Zahl  gutes  und  sehr  gutes  Juristenmaterial  vorhanden  ist,  da 
durch,  dass  man  das  Strafrichteramt  durch  eine  —  seinem  für  dif 
Allgemeinheit  so  bedeutungsvollen  Werthe  entsprechende  —  Aus- 
stattung an  Ehren,  Ansehen  und  standesgemässem  Einkommen  so  bc 
gebrenswerth  macht,  dass  eine  zahlreiche  Bewerbung  um  die  Straf- 
richterstellen entsteht  und  so  die  Staatsverwaltung  in  die  Lage  kommt, 
eine  sorgfältige  Auswahl  unter  den  Candidaten  zu  treffen,  und  niebi 
gezwungen  ist,  jeden  sich  Meldenden  zu  aeeeptiren,  um  nur  du 
Lücken  im  Status  ausfüllen  zu  können. 

Von  der  Wissenschaft  längst  verworfen,  nimmt  die  Mitwirkung 
des  Laienelements  bei  der  Strafgerichtspflege  de  lege  lata  noch  immer 
einen  breiten  Raum  ein  und  ist  immer  wieder  eine  Forderung  der 
Allgemeinheit  Der  Entwurf  des  österreichischen  Pressgesetzes,  der 
aus  den  schlimmen  Erfahrungen  die  Lehre  ziehen  und  die  durch  die 
Presse  begangenen  Ehrenbeleidigungen  theilweise  den  Geschworenen 
entziehen  will,  ist  der  erste  Versuch  einer  Besserung,  leider  aber  noeb 
ganz  vereinzelt  geblieben.  Eines  der  jüngsten  Processgesetze,  die 
schon  erwähnte  deutsche  Militärstrafgerichtsordnung,  hat  auch  dem 
Laienelemente  eine,  wenigstens  numerisch  und  äusserlich  dominirende 
Stellung  eingeräumt,  die  natürlich  gerade  in  kritischen  Fällen  durch 
blosse  Ausnützung  der  numerischen  Uebermacht  zur  allein  ausschlag- 
gebenden gemacht  werden  kann.  Dazu  kommt  noch  die  merkwürdige 


Digitized  by  Google 


Laien  als  Snafrkhter. 


43 


Theilung  der  Verhandlungsführung  in  Voreitz  und  Leitung.  Vor- 
sitzender ist  der  rangböchste  an  der  Verhandlung  theilnehmende 
Officier  des  Soldatenstandes,  Verhandlungsleiter  das  theilnehmende 
Militärjuatizorgan  oder  von  mehreren  das  ranghöchste.  Für  den  Ver- 
handlungsleiter bedeutet  es  eine  empfindliche  Zurücksetzung»  dass  man 
ihm  als  dem  Spiritus  rector  nicht  auch  die  Ehre  des  Vorsitzes  über- 
läset, und  auch  der  Vorsitzende  kann  sieb,  wie  jeder  gewissenhafte, 
intelligente  und  gebildete  Mann  auf  seinem  Platze  nicht  wohl  fühlen, 
den  er  mit  bestem  Willen  und  Eifer  zufolge  mangelnder  Fachbildung 
und  Routine  unmöglich  voll  ausfüllen  kann.  Das  Gesetz  weist  dem 
Vorsitzenden  insbesondere  die  Aufgabe  zu,  die  Ordnung  in  der  Ver- 
handlung aufrecht  zu  erhalten.  Wir  möchten  glauben,  dass  ein  rou- 
tinirter  Berufsrichter  für  diese  oft  überaus  heikle  Aufgabe  viel  ge- 
eigneter sei,  und  das  Militärjustizorgan  wird  auch  den  militärischen 
Parteien  gegenüber  die  erforderliche  Autorität  haben,  wenn  ihm  nur 
Gesetz  und  Vorschrift  die  entsprechende  Stellung  im  militärischen 
Organismus  zuweisen.  Dies  ist  freilich  unmöglich,  wenn  das  Militär- 
justizorgan, wie  in  Deutschland,  „Militärbeamter"  ist,  denn  dem 
soldatischen  Auge  erscheint  nur  ein  wirklicher  Officier  als  die 
Verkörperung  der  Autorität1).  Man  kann  sich  leicht  eine  beliebig 
lange  Reihe  von  Complicationen  ausdenken,  die  sich  aus  der  Thei- 
lung zwischen  Vorsitz  und  Leitung  in  der  Verhandlung  ergeben 
können  und  die  dem  Ansehen  des  Gerichtes  keineswegs  förderlich 
sind.  Ein  Beispiel  hierfür  fanden  wir  kürzlich  im  „Neuen  Wiener 
Journal",  das  unter  der  Spitzmarke  „Scandal  bei  einem  Kriegs- 
gerichte, Vorsitzender  und  Verhandlungsleiter"  folgende,  vom  6.  Fe- 
bruar 1903  datirte  Meldung2)  aus  Braunschweig  bringt: 

„Vor  dem  Kriegsgerichte  der  X.  Division  fand  gestern  hier  eine 
Verhandlung  statt,  bei  der  ein  beraerkenswerther  Zwischen- 
fall vorkam.  Der  Unterofficier  H.  war  der  Misshandlung  des  Husaren 
L.  angeklagt,  wurde  aber,  wie  gleich  bemerkt  sein  mag,  freigesprochen. 
Als  im  Laufe  der  Verhandlung  der  Vertreter  der  Anklage  Gründe 
anführte,  die  die  Aussage  eines  Zeugen  als  unwahr  erscheinen  Hessen, 
erhebt  sich  der  Vorsitzende,  Major  v.  N.,  um  dem  Ankläger  das 
Recht  zu  bestreiten,  die  beschworene  Aussage  des  Unterofficiers  als 
unwahr  zu  bezeichnen.   Der  Verhandlungsführer  und  auch  der  Ver- 

1)  Der  russische  Militärrichter  ist  ein  wirklicher  Officier,  der  österreichisch- 
ungarische  hat  Officierstitel  und  Officierscharaktcr. 

2)  Wir  übernehmen  diese  Meldung ,  für  deren  Richtigkeit  wir  die  Verant- 
wortung dem  genannten  Blatte  überlassen  müssen,  unter  Weglassung  der  Namen 
der  betheiligten  Personen. 


Digitized  by  Google 


44 


IV.  Lelewer 


treter  der  Anklage  suchen  dem  Vorsitzenden  klar  zu  machen,  dass 
letzterer  Redefreiheit  geniesse  und  als  Parteivertreter  berechtigt  sei. 
seine  persönliche  Ansicht  zu  äussern.  Major  v.  N.:  „Dann  bitte  ich, 
mich  nachher  näher  darüber  zu  belehren." 

Als  später  der  Vertheidiger  ausführt,  er  habe  den  Verdacht,  L 
wolle  den  Unterofficier  II.  lediglich  aus  Rache  inJs  Unglück  stürzen, 
unterbricht  der  Verhandlungsführer  den  Vertheidiger,  bemerkend,  nicht 
L.  sondern  Unterofficier  II.  sei  der  Angeklagte,  und  er  bitte,  diesen 
entlastende,  nicht  aber  jenen  belastende  Momente  vorzubringen.  Der 
Vorsitzende,  Major  v.  X.,  weist  diesen  Einwurf  des  Verhandlungs- 
führers zurück  und  verlangt  für  den  Vertheidiger  ebensogut  volle 
Redefreiheit,  als  sie  für  den  Vertreter  der  Anklage  in  Anspruch  ge- 
nommen worden  sei.  Jetzt  kommt  es  zu  scharfen  Controversen.  Der 
Verhandlungsführer  will  seinen  Standpunkt  rechtfertigen.  Major  v.  X. 
ruft:  „Ich  bin  Vorsitzender".  Kriegsgerichtsrath  S.  antwortet: 
„Ja,  und  ich  habe  die  Leitung  der  Verhandlung'4.  Beide  Herren 
vertheidigen  ihre  Ansicht.  Kriegsgerichtsrath  S.  bemerkt  dabei,  er 
werde  sich  beim  Divisionscommandeur  beschweren;  Major  v.  X 
verbittet  sich  diese  Drohung.  Kriegsgericbtsrath  S.  erklärt,  er  werde, 
sofern  ihm  noch  weiter  sein  Recht  der  Verhandlungsleitung  streitig 
gemacht  werde,  die  Sitzung  abbrechen  und  dem  Divisionscommandeur 
sofort  Meldung  erstatten.  Dann  wurde  die  Verhandlung  ohne  weiteren 
Zwischenfall  zu  Ende  geführt." 

Nun  muss  anerkannt  werden,  dass  —  wenn  überhaupt  irgendwo 
in  der  Strafgerichtspflege  —  gerade  bei  den  Militärgerichten  die  Her- 
anziehung des  Laienelements  zulässig,  ja  sogar  wünschenswerth  er- 
scheint, allerdings  mit  der  von  der  deutschen  Militärstrafgerichtsord- 
nung eingeführten  Beschränkung  auf  Oificiere  (Gleichgestellte).  Der 
Officier  (obere  Militärbeamte)  ist  hinsichtlich  der  militärischen  Delicte 
—  und  nur  bei  solchen  wäre  er  richtiger  Weise  beizuziehen  —  kein 
Laie,  sondern  mit  den  thatsäch liehen  Verhältnissen  wohl  vertraut  und 
steht  mit  seiner  Intelligenz  und  Bildung  hoch  über  dem  Durch- 
schnittsniveau des  Civilgeschworenen,  dessen  Berufung  hauptsächlich 
vom  Steuercensus  abhängt. 

Man  wird  uns  vielleicht  den  Vorwurf  machen:  wir  sprächen 
pro  domo.  Wir  wollen  es  auch  gar  nicht  bestreiten.  Aber  wir  sprechen 
nicht  so  sehr  und  ausschliesslich  im  eigenen  Interesse,  soudern  in 
der  aus  tausendfacher  praktischer  Erfahrung  und  aus  wohlüberlegter 
theoretischer  Erwägung  geschöpften  Ueberzeugung ,  dass  die  Mitwir- 
kung der  Laien  bei  der  Strafrechtsprechung  in  dem  heutigen  Um- 
fange den  Interessen  der  Rechtspflege  und  somit  den  Interessen  der 


Digitized  by  Google 


Laien  als  Straflichter. 


45 


Allgemeinheit  abträglich  ist  Den  Lesern  dieses  Archivs  sind  hin- 
reichend viele  Beispiele  hierfür  bekannt,  in  denen  die  Unzulänglich- 
keit des  Geschworenengerichtes  crass  demonstrirt  wird.  Wir  wollen 
nun  versuchen,  an  der  Hand  der  Statistik  denselben  Nachweis  zu 
liefern.  Aus  dem  soeben  erschienenen  3.  Hefte  des  LXI.  Bandes  der 
österreichischen  Statistik:  „Die  Ergebnisse  der  Straf  rech  tspflege  in 
den  im  Reichsrathe  vertretenen  Königreichen  und  Ländern  im  Jahre 
lSOS*  (bearbeitet  vom  Bureau  der  k.  k.  statistischen  Central  com  mission 
unter  Mitwirkung  des  k.  k.  Justizministeriums)  entnehmen  wir  fol- 
gende Daten  über  das  Strafverfahren  vor  den  Gerichtshöfen: 

Die  Hauptverhandlungen  und  deren  Ergebniss: 

Die  Zahl  der  von  den  Gerichtshöfen  erster  Instanz  (Erkenntniss-, 
Geschworenen-  und  Ausnahmsgerichten)  im  Jahre  1898  durchgeführten 
Hauptverhandlungen  belief  sich  auf  39115,  in  welcher  Ziffer  die 
vorgekommenen  Einspruchsverhandlungen  in  Presssachen  nicht  ein- 
gerechnet sind,  wohl  aber  die  abgesondert  vorgenommenen  Haupt- 
verhandlungen  ').  2464  Verhandlungen  fanden  vor  dem  Geschworenen- 
gerichte, 36585  vor  dem  Erkenntnissgerichte  und  66  vor  Ausnahms- 
gerichten (Jasto,  Neu-Sandec  und  Tarnöw)  statt. 

Die  Zahl  der  vor  den  Erkenntnissgerichten  angeklagten 
Personen  betrug  52015,  darunter  721,  die  blos  wegen  Uebertretung 
angeklagt  waren  und  nur  wegen  Zusammenhanges  ihrer  Uebertretung 
mit  Straft  baten  anderer  Personen  sich  vor  einem  Gerichtshofe  zu  ver- 
antworten hatten.  Das  Ergebniss  der  gegen  diese  52  045  Personen 
durchgeführten  36  5S5  Hauptverhandlungen  (bezw.  der  gegen  die 
Lrtheile  der  Erkenntnissgerichte  an  den  obersten  Gerichts-  als  Cassa- 
tionshof  ergriffenen  Nichtigkeitsbeschwerden)  bestand  darin,  dass 
43892  Personen  oder  84.3  Proc.  verurtheilt,  8097  Personen  oder 
15.5  Proc.  freigesprochen  und  56  Personen  nach  §  261  StPO. 
vor  das  Geschworenengericht  verwiesen  wurden. 

Vor  den  Geschworenengerichten  fanden  2464  Hauptver- 
handlungcn  statt,  und  die  Zahl  der  Angeklagten  belief  sich  auf  3256, 
von  denen  sich  93  nur  wegen  des  Zusammenhanges  der  ihnen  zur 
Last  fallenden  Strafthaten  mit  anderen  Strafthaten  vor  dem  Ge- 
schworenengerichte zu  verantworten  hatten,  darunter  4  nur  wegen 
Uebertretungen.  Das  Ergebniss  dei  durchgeführten  Verhandlungen 
(bezw.  der  gegen  die  Urtheile  der  Geschworenengerichte  an  den 

1)  §§  57,  5S,  114,  214  St.  P.O.  Zur  Vermeidung  von  Verzögerungen  oder 
Erschwerungen  des  Verfahren»  oder  zur  Kürzung  der  Haft  eines  Beschuldigten 
kann  hinsichtlich  einzelner  strafbarer  Handlungen  oder  einzelner  Beschuldigten 
das  Strafverfahren  abgesondert  gefühlt  und  zum  Abschlüsse  gebracht  werden. 


Digitized  by  Google 


46 


IV.  Leleweb 


obersten  Gerichts-  als  Cassationshof  ergriffenen  Nichtigkeitsbeschwer- 
den) bestand  darin,  dass  von  den  3256  Angeklagten  2325  oder 
71.4  Proc.  verurtheilt,  und  931  oder  2S.6  Proc.  freigesprochen 
(darunter  876  nichtschuldig  erklärt)  wurden.  Der  Fall,  dass  eine 
Strafsache  nach  §  332  StPO.  zur  nochmaligen  Entscheidung  vor  ein 
anderes  Geschworenengericht  verwiesen  wurde,  kam  im  Jahre  189S 
nicht  vor. 

Nachstehende  Tabelle  zeigt  die  Ergebnisse  der  erkenntnissgericht- 
lichen und  geschworenengerichtlichen  Hauptverbandlungen  in  den 
Jahren  1888—1898: 


Erkenntuisgericht:        j  Geschworenengericht:  i|£gfc100,£&Si 
Zahl  der  Zahl  der  vornrtheilt  rom; 


Jahr: 

klagten  :  | 

i 

rtheilteu: 

1  Freigespro- 
chenen : 

1 

*  E  fe  •• 
-  £>§ 

m 

klagten : , 

rtheilten: 

2  « 

fr  8 
&8 

!-i    1'     .  .. 

~  —                 •    •  • 

^sfc   |.  Zt 

• 

*■    .  •• 

o  e  * 

Li . 

s 
t- 

.  S. 

81t* 

V 

a 
< 

9 

"8* 

h  _ 

8*1  '..st 

mau 

5  _ 

1888 

40,013 

34,564 

5,415 

3,168 

2,365 

802 

1 

86,4 

744 

1889 

41,227 

35,448 

5,745 

34 

3,045 

2,212 

833 

  i 

8<W> 

72,6 

1890 

41,728 

36,311 

5,386 

31  1 

3,301 

2,435 

864 

2 

87,1 

7*k& 

1891 

41,677 

36,199 

5,438 

40 

3,137 

2,370 

762 

,  W 

754 

1892 

:  44,828 

38,534 

6,233 

61  1 

3,301 

2,415 

886 

86,1 

78,1 

1803 

42,048 

36,039 

5,995 

14  1 

1  3,136 

2,330 

806 

86,0 
864 

744 

1894 

45,284 

39,062 

6,188 

34 

3,090 

2,272 

815 

3 

73* 

1895 

44,631 

38,342 

6,254 

35  . 

3,279 

2,272 

1,007 

85,9 

694 

1896 

>  44,516 
47,246 

37,963 

6,521 
7,457 

32 

3,116 
3,011 

2,261 

853 

2 

854 

724 

1897 

39,756 

33 

2,086 

921 

4 

84^ 
844 

«9.4 

1898 

52,045 

43,892 

8,097 

56     ,  3,256 

2,325 

931 

71.4 

Vor  den  drei  Ausnahmsgerichten  in  Jaslo,  Neu-Sandec  und 
Tarn6w  fanden  im  Jahre  1S98  im  Ganzen  66  Hauptverhandlungen 
statt  Die  Zahl  der  vor  diesen  drei  Gerichten  angekläfften  Personen 
belief  sich  auf  936,  von  denen  776  oder  82.9  Proc.  verurtheilt  wurden 
(davon  16  blos  wegen  einer  Uebertretung),  und  160  oder  17.1  Proc. 
nichtschuldig  erklärt  wurden. 

Wie  diese  Ziffern  klar  beweisen,  kommen  Freisprechungen 
bei  den  Geschworenengerichten  ungleich  häufiger  vor, 
als  bei  den  nur  mit  rechtsgelehrten  Richtern  besetzten  Erkenntniss- 
gerichten. Im  Jahre  1 89S  beispielsweise  wurden  von  den  Erkenntniss- 
gerichten nur  15.7  Proc.  aller  Angeklagten,  von  den  Geschworenen- 
gerichten hingegen  28.6  Proc.  aller  Angeklagten  freigesprochen  oder 
für  nichtschuldig  erklärt  Fasst  man  die  Ergebnisse  des  ganzen 
10jährigen  Zeitraumes  von  1889  — 1898  zusammen,  um  ein  von 


Digitized  by  Google 


Laien  als  Strafrichter. 


47 


zufälligen  Einflüssen  freieres  Durchschnittsverhältniss  zu  gewinnen, 
so  ergiebt  sich,  dass  von  den  446  258  Angeklagten,  die  sich  vor 
einem  Erkenntnissgerichte  (oder  von  einem  Ausnahmsgerichte) 
zu  verantworten  hatten,  63  339  oder  14.2  Proc.  freigesprochen 
wurden,  während  hingegen  von  den  31672  Angeklagten,  die  in 
Folge  der  Qualification  ihrer  Strafthat  oder  wegen  des  Zusammen- 
hanges dieser  mit  anderen  Strafsachen  vor  das  Geschworenen- 
gericht gestellt  worden  waren,  8678  oder  2  7.4  Proc.  frei- 
gesprochen wurden.  Bei  manchen  Geschworenengerichten  wurde 
auch  dieser  durchschnittliche  Procentsatz  noch  überschritten,  wie  die 
nachfolgende,  aus  den  Ausweisen  der  Staatsanwaltschaften  zusammen- 
gestellte Uebersicht  ersehen  lässt: 


Geschworenengericht 
zu 

Zahl  der  Ange- 
klagten inner- 
halb der  Jahre 
1889  bis  1898 

Davon  wurden  freigesprochen 

...      in  Proc.  der 

Z  h      1   Zahl  der 

1  Angeklagten 

265 

85 

81,1 

1.163 

367 

31.5 

1,004 

32,1 

668 

243 

36,4 

833 

315 

87,S 

549 

211 

88,4 

483 

196 

40,6 

830 

350 

42,1 

635 

270 

42£ 

441 

189 

42,8 

887 

387 

43,6 

639 

295 

4<U 

502 

236 

48,0 

99 

72 

72,7 

Fast  ebenso  häufig,  wie  die  Fälle  der  Freisprechung,  bezw.  der 
Nichtschuldigerklärung  sind  auch  jene  Fälle,  wo  die  Geschworenen- 
gerichte den  Angeklagten  zwar  schuldig  sprechen,  jedoch  in  der  ihm 
zur  Last  fallenden  That  eine  minder  schwere  Strafthat  erblicken,  als 
diejenige  ist,  die  ihm  in  der  Anklage  zur  Last  gelegt  worden  war. 
In  Folge  der  vereinigten  Wirkung  der  Freisprechungen,  der  Nicht- 
schuldigerklärungen  und  der  Unterstellung  mancher  Strafthaten  unter 
ein  milderes  Strafgesetz  sinkt  die  Zahl  jener  Wahrsprüche,  die  mit 
der  Anklage  vollkommen  übereinstimmen,  auf  nahezu  die  Hälfte  aller 
Wahrsprüche  herab,  wie  die  Ziffern  der  nachstehenden  Tabelle  er- 
sehen lassen,  in  der  die  bezüglichen  Daten  für  die  Jahre  1869—1898 
zusammengestellt  sind: 


Digitized  by  Google 


48 


IV. 


Zahl  der  vor  dem  Geschworenengerichte  angeklagten  Pc 


bezüglich  welcher 

Jahr 

vi* v  vicovn tii^irut.  ii 

einen  Wahrspruch 

Abzugeben  hat- 

ten ') : 

«J,Uvt> 

1890 

3,259 

1891 

3,009 

1892 

3.2G8 

1393 

3,092 

1S94 

3.052 

1895 

3,244 

1896 

3.OG0 

1897 

2,942 

1898 

3,201 

bezüglich  welcher  der  Wahrspruch 


mit  der  Anklage 

mit  der  Anklage 

ganz  frei- 
sprechend war 

guni  überein* 

nnr    thcilw  eise 

stimmte . 

übereinstimmte: 

1,563 

649 

796 

1,746 

689 

824 

1,717 

655 

727 

1,789 

626 

853 

1,710 

620 

762 

1,604 

668 

780 

1,601 

671 

972 

1,558 

703 

805 

1,436 

651 

855 

1,025 

700 

876 

Nach  den  Ergebnissen  des  Jahrzehnts  1889 — 1898  stimmen  somit 
von  31  23 1  abgegebenen  Wahrsprüchen  nur  1 6  349,  das  ist  nur  52.3  Proc 
vollkommen  mit  der  erhobenen  Anklage  tiberein,  in  6632  Fällen 
oder  21.2  Proc.  der  Gesammtzahl  entsprach  der  Wahrspruch  der  Ge- 
schworenen nur  theilweise  der  erhobenen  Anklage,  und  in  8250  Fallen 
oder  in  26.5  Proc.  aller  Falle  wurde  der  Angeklagte  von  der  An- 
klage freigesprochen,  bezw.  für  nichtschuldig  erklärt  Dieser  ver- 
hältnissmässig  hohe  Procentsatz  von  Freisprechungen,  der,  wie  schon 
bemerkt,  in  manchen  Gerichtssprengeln  sich  noch  erheblich  steigert 
ist  —  laut  Angabe  der  citirten  Statistik  —  nach  den  Mittheilungen 
der  Staatsanwaltschaften  dadurch  zu  erklären,  dass  die  Geschwo- 
renen sich  häufig  aus  Mitleid  oder  aus  Scheu  vordem 
hohen  Strafsatze  bestimmen  lassen,  einen  f reisprechen- 
den  Wah rspru ch  abzugeben,  oder  dass  die  Geschworenen 
nicht  die  erforderliche  Urtheilskraft  besitzen,  um  einen 
Straffall  richtig  zu  erfassen  und  es  vorziehen,  durch 


1)  Die  Zahl  der  Personen,  bezüglich  welcher  die  Geschworenen  einen  Wahr* 
spruch  abzugeben  habe«,  ist  stets  kleiner,  als  die  Zahl  der  Personen,  gegen  dit 
die  Verhandlung  vor  dem  Geschworenengerichte  durchgeführt  wurde,  weil  die 
Fragestellung  an  die  Geschworenen  entfallt:  a)  wenn  sich  im  Laufe  der  Ver- 
handlung herausstellt,  dass  das  Strafverfahren  ohne  den  Antrag  des  gesetzlich 
berechtigten  Anklägers  eingeleitet  oder  gegen  dessen  Willen  fortgesetzt  worden 
ist,  oder  b»  dass  die  Strafbarkeit  der  dem  Angeklagten  zur  Last  gelegten  Thal 
durch  Verjährung  erloschen,  oder  c)  die  strafgerichtlichc  Verfolgung  aus  Gründen 
dos  Processrcchts  ausgeschlossen  ist,  d>  wenn  die  Strafbarkeit  der  That  durch 
Begnadigung  aufgehoben  wurde.  c>  wenn  der  Ankläger  nach  Eröffnung  der 
llauptverhandlung  und  ehe  die  an  die  Geschworenen  zu  stellenden  Fragen  ver- 
lesen wurden,  von  der  Anklage  zurücktritt  (§317  St.  P.  O.). 


Digitized  by  Google 


Laien  als  Strafrichter. 


•19 


einen  freisprechenden  Wahrspruch  ihr  Gewissen  zu  ent- 
lasten. 

Wir  müssen  den  von  den  Staatsanwaltschaften  für  die  unver- 
hältnissmässig  häufigen  Freisprüche  und  auch  für  die  oftmalige  Un- 
terstellung einer  Strafthat  unter  ein  unverdient  mildes  Strafgesetz 
durch  Laienrichter  gegebenen  Erklärungen  noch  einen  weiteren  hin- 
zufügen. Der  Laienrichter  hat  nämlich  oft  kein  Verständnis»  für 
den  Unterschied  zwischen  Recht  und  Gnade.  Mit  dem  Augenblicke, 
wo  er  sich  auf  den  Richterstuhl  niedergelassen  bat,  glaubt  er  ledig- 
lich nach  seiner  Ueberzeugung  urtheilen  zu  dürfen  und  übersieht 
hierbei,  dass  er  nicht  nur  an  seine  Ueberzeugung  gebunden  ist,  son- 
dern auch  an  das  Gesetz.  Dazu  kommt  noch,  dass  er  häufig  auch 
den  Berufsrichter  unter  das  Mindeststraf ausmass  hinabgehen  sieht, 
sich  aber  dabei  nicht  darüber  klar  wird,  dass  der  Berufsrichter  dies 
zu  Folge  Anwendung  des  ausserordentlichen  Milderungsrechtes  oder 
Abkürzung  der  Strafzeit  aus  Erwerbsrücksichten  oder  dgl.  gegen  An- 
wendung entsprechender  Verschärfungen  thun  durfte.  So  glaubt  sich 
dann  der  Laienrichter  berechtigt,  Gnade  zu  üben,  wo  er  verpflichtet 
ist,  nach  dem  Gesetze  Recht  zu  sprechen,  und  es  liegt  auf  der  Hand, 
dass  hierdurch  die  allgemeine  Achtung  vor  dem  Gesetze  leiden  muss. 
Der  „bon  juge"  kann  im  einzelnen  Falle  durch  Güte  und  Gnade 
nicht  so  viel  Gutes  stiften,  als  er  durch  Untergrabung  des  Ansehens 
der  Gesetze,  zu  deren  Beobachtung  er  eidlich  verpflichtet  ist,  das 
allgemeine  Rechtsbewusstsein  schädigt 

Wir  haben  an  der  Hand  verlässlichen  Ziffernmaterials  gezeigt, 
wie  unverbältnissmässig  gross  die  Anzahl  der  von  den  Geschworenen- 
gerichten geschöpften  Freisprüche  im  Verhältnisse  zur  Zahl  der  von 
den  Erkenntnissgerichten  geschöpften  ist  und  behaupten,  daraus  die 
Unzulänglichkeit  der  Laiengerichte  zu  erkennen.  Dagegen  kann  man 
uns  zwei  Einwendungen  machen,  weshalb  wir  uns  gleich  mit  ihnen 
beschäftigen  wollen. 

Erstens  könnte  eingewendet  werden,  es  sei  immer  besser,  viele 
Schuldige  laufen  zu  lassen,  als  einen  Unschuldigen  zu  bestrafen. 
Dies  geben  wir  auch  ohne  Weiteres  zu,  da  wir  den  Grundsatz:  in 
dubio  mitius  als  eine  der  Hauptregeln  der  Strafrechtsprechung  an- 
erkennen. Dennoch  halten  wir  es  auch  für  ein  grosses  Uebel,  wenn 
man  einen  Schuldigen  laufen  lässt,  und  die  Strafgerichte  sind  auch 
nicht  dazu  da,  möglichst  viele  Scluildige  laufen  zu  lassen,  sondern 
im  Gegentheile,  um  dies  thunlichst  zu  verhindern.  Ist  die  Bestrafung 
eines  Unschuldigen  eines  der  grössten  Uebel,  das  menschliche  Un- 
zulänglichkeit verschulden  kann,  so  bedeutet  doch  andererseits  jeder 

ArchlT  für  Kriminalanthropologie.  XIL  -1 


Digitized  by  Google 


ÖO 


IV.  Lelewkb 


Freispruch  eines  Schuldigen  ein  Verfehlen  des  Zweckes  der  Straf- 
rechtspflege, und  eine  staatliche  Institution,  die  ihren  Zweck  häufig 
verfehlt,  ist  auch  ein  Unglück  für  Staat  und  Gesellschaft.  Jeder 
Freispruch  oder  unverhältnissmässig  milde  Spruch  Uber  einen  Schul- 
digen ist  ein  Ansporn  für  den  Verbrecher  und  für  die  Anderen  zur 
Begehung  neuer  Uebelthaten,  untergräbt  das  Rechtsbewusstsein  und 
das  Sicherheitsgefühl  der  Allgemeinheit,  das  Vertrauen  der  durch  die 
Uebelthat  Beschädigten  und  Gefährdeten  in  die  zu  ihrem  Schutze 
verpflichtete  Staatsgewalt  und  lässt  dagegen  die  rechtmässige  Bestra- 
fung anderer  Verbrecher  als  eine  unbillige  Härte  erscheinen. 

Zweitens  könnte  man  fragen:  „Woraus  geht  hervor,  dass  die 
Geschworenengerichte  mit  ihrem  grösseren  Procentsatze  an  Freisprü- 
chen Schuldige  freigesprochen  haben?  Vielleicht  haben  im  Gegentheile 
die  Erkenntnissgerichte  mit  ihrem  grösseren  Procentsatze  an  Schuldig- 
Sprüchen  Unschuldige  verurthcilt?"  Hierauf  giebt  uns  die  Statistik 
über  den  Gebrauch  und  Erfolg  der  Rechtsmittel  Auskunft,  und  wir 
wollen  aus  dem  uns  vorliegenden  Hefte  der  statistischen  Central- 
commission  die  erforderlichen  Ziffern  herausheben. 

Gegen  die  Urtheile  der  Gerichtshöfe  erster  Instanz  (Erkennntniss-, 
Ausnah  ms-  und  Geschworenengerichte)  stehen  die  Rechtsmittel  der 
Nichtigkeitsbeschwerde  (an  den  obersten  Gerichts-  als  Cassationshof) 
und  der  Berufung  (gegen  den  Ausspruch  über  die  Strafe  und  Uber 
die  privatrechtlichen  Aussprüche  an  den  Gerichtshof  zweiter  Instanz) 
offen  (§§  280—296  und  §§  343—351  StPO.).  Die  Ziffern  über  die  Rechts- 
mittel gegen  den  Ausspruch  über  die  privatrechtlichen  Ansprüche 
werden  wir,  als  zu  unserem  Zwecke  nicht  nöthig,  übergehen.  —  Nach 
§  1  des  Gesetzes  vom  31.  December  1877,  RGBl.  Nr.  3  ex  IS 78, 
hat  aber  schon  der  Gerichtshof  erster  Instanz  die  gegen  ein  End- 
urthcil  gerichtete  Nichtigkeitsbeschwerde  zurückzuweisen,  1.  wenn  sie 
zu  spät  oder  von  einer  Person  eingebracht  wurde,  der  die  Nichtig- 
keitsbeschwerde nicht  zukommt,  oder  die  auf  dieselbe  verzichtet  hat; 
2.  wenn  nicht  einer  der  in  der  Strafprocessordnung  angeführten 
Nichtigkeitsgründe  deutlich  und  bestimmt  bezeichnet,  insbesondere 
wenn  der  Thatumstand,  der  den  Nichtigkeitsgrund  bilden  soll1,  nicht 
ausdrücklich  oder  durch  deutliche  Hinweisung  angeführt  ist;  3.  wenn 
die  unter  2.  geforderte  Angabe  nicht  zu  Protokoll  oder  in  einer  von 
einem  Vertheidiger  unterschriebenen  Eingabe  erfolgt. 

Die  Zahl  dieser  schon  in  der  ersten  Instanz  zurückgewiesenen 
Nichtigkeitsbeschwerden  betrug  im  Jahre  1S98  791.  In  82  Fällen 
wurde  gegen  die  Zurückweisung  der  Nichtigkeitsbeschwerde  von  dem 
im  §  2  des  vorbenannten  Gesetzes  eingeräumten  Rechtsmittel  der  Be- 


Digitized  by  Google 


Laien  als  Strafrichter. 


51 


schwerde  (ohne  aufschiebende  Wirkung)  an  den  obersten  Gerichte- 
als  Cassationshof  Gebrauch  gemacht,  aber  in  72  Fällen  ohne  Erfolg. 
Die  Statistik  giebt  allerdings  keine  Auskunft  darüber,  ob  unter  den 
schon  in  erster  Instanz  zurückgewiesenen  791  Nichtigkeitsbeschwerden 
auch  von  der  Staatsanwaltschaft  eingebrachte  waren,  aber  ein  Blick 
auf  die  oben  angeführten  Gründe  des  §  t  des  Gesetzes  vom  31.  De- 
cember  1877,  RGBl.  Nr.  3  ex  1878  zur  Zurückweisung  der  Nichtig- 
keitsbeschwerde schon  in  erster  Instanz,  zeigt  klar,  dass  es  sich  hier 
ausschliesslich  oder  doch  fast  ausschliesslich  um  vom  Verurtheilten 
eingebrachte  Rechtsmittel  handeln  muss. 

Nachstehende  Tabelle  zeigt  die  betreffenden  Daten  der  Jahre  18S9 
bis  1898: 


=  

Jahr 

Zahl  der  durch  den 
Gerichtahof  zurück- 
gewiesenen Nichtig- 
keitsbeschwerden 

Zahl  der  gegen  dl« 
eingebrachten 

mit  Erfolg 

ise  Zurückweisung 
Beschwerden 

ohne  Erfolg 

1^89 

640 

14 

94 

1890 

587 

10 

83 

1891 

604 

5 

91 

1892 

656 

5 

64 

1893 

619 

16 

84 

1894 

627 

6 

68 

1895 

672 

7 

69 

1896 

722 

5 

53 

1897 

682 

14 

86 

1898 

791 

10 

72 

Die  Zahl  der  beim  obersten  Gerichts-  als  Cassationshofe  ein- 
gelangten Nichtigkeitsbeschwerden  nimmt  seit  dem  Jahre  1890  un- 
unterbrochen zu  und  betrug  im  Jahre  1898  1517,  darunter  1387  gegen 
Urtheile  der  Erkenntnissgerichte  und  130  gegen  Urtheile  der  Ge- 
schworenengerichte Von  den  52  045  Urtheilen  der  Erkenntniss- 
gerichte im  Jahre  1898  wurden  sohin  2.7  Proc,  von  den  3201  Ur- 
theilen der  Geschworenengerichte  in  demselben  Jahre  4.1  Proc.  mit 
dem  vor  den  obersten  Gerichts-  als  Cassationshof  gelangten  Rechts- 
mittel der  Nichtigkeitsbeschwerde  angefochten. 

Die  folgende  Tabelle  giebt  eine  Uebersicht  über  die  Zahl  und 
Art  der  in  den  Jahren  1888  —  1898  eingelangten  Nichtigkeits- 
beschwerden : 


1)  Ungerechnet  59  Nichtigkeitsbesch  werden  zur  Wahrung  des  Gesetzes,  von 
denen  20  ohne  Wirkung  für  den  Beschuldigten  waren. 


52 


IV.  Lelewer 


i 

! 
i 


Jahr 


Zahl  der  beim  Cassationshofe  ein- 
gelangten Nichtigkeitsbeschwerden 


gegen  Urtheile  der 


I 


1 

Gerichtshöfe 

Geschwore- 
nengerichte 

Zusammen 

Staats- 
anwalt 

1&S8 

826 

138 

964 

134 

1889 

883 

108 

991 

133 

1690 

805 

126 

931 

139 

1891 

895 

111 

1,006 

146 

1892 

996 

148 

1,144 

159 

1893 

1,030 

114 

1,144 

174 

1894 

1,164 

126 

1,290 

182 

1895 

1,203 

128 

l,Oöl 

228 

1896 

1,242 

137 

1,379 

172 

1897 

1,266 

132 

1,398 

192 

1898 

1,387 

130 

1,517 

211 

Von  den  eingelangt.  Nichtigkeits- 
beschwerden waren  ergriffen  vom 


geklagten 


Die  überwiegende  Mehrzahl  der  eingelangten  Nichtigkeits- 
beschwerden, nämlich  1293  oder  85.2  Proc.  war  also  auch  diesmal, 
wie  in  den  früheren  Jahren,  vom  Angeklagten  ausgegangen. 

Wenn  man  zu  den  im  Laufe  des  Jahres  1898  eingelangten 
1517  Nichtigkeitsbeschwerden  die  aus  dem  Vorjahre  noch  anhängig 
verbliebenen  123  Nichtigkeitsbeschwerden  hinzuzählt,  so  beziffert  sich 
die  Summe  aller  Nichtigkeitsbeschwerden  gegen  Endurtheile,  über 
die  der  oberste  Gerichts-  als  Cassationshof  im  Jahre  1S98  zu  ent- 
scheiden hatte,  auf  1640  (wobei  jedoch  die  Nichtigkeitsbeschwerden 
zur  Wahrung  des  Gesetzes  nicht  mit  inbegriffen  sind).  Von  den  217 
im  Jahre  1898  erledigten  Nichtigkeitsbeschwerden  der  Staatsanwalt- 
schaft hatten  12S  oder  59.0  Proc,  von  den  11  erledigten  Nichtig- 
keitsbeschwerden der  Privatankläger  3  oder  27.2  Proc  Erfolg,  hin- 
gegen hatten  von  den  1772  erledigten  Nichtigkeitsbeschwerden  der 
Angeklagten  nur  189  oder  10.7  Proc.  Erfolg.  Diese  Gegenüberstellung 
beweist  klar,  dass  die  Strafgerichte  im  Allgemeinen  zu 
milde  judicirt  haben. 

Dasselbe  Bild  zeigt  die  Betrachtung  der  Ergebnisse  des  Rechts- 
mittels der  Berufung:  Die  Zahl  der  bei  den  Gerichtshöfen  zweiter 
Instanz  eingebrachten  Berufungen  gegen  Urtheile  der  Erkenntniss- 
und Geschworenengerichte  hinsichtlich  der  Strafart  oder  des  Straf- 
ausmasses,  bezw.  des  Ausspruchs  über  die  privatrechtlichen  Ansprüche 
belief  sich  im  Jahre  1898  auf  1652.  (Sie  hat  seit  dem  Jahre  1SS0, 
wo  sie  2290  betrug,  nicht  unerheblich  abgenommen).  Wie  gewöhn- 
lich, so  war  auch  diesmal  der  weitaus  grösste  Theil  der  eingelangten 
Berufungen,  nämlich  78.7  Proc.  —  von  den  Angeklagten  ergriffen 


Digitized  by  Google 


Laien  als  Straf richter. 


5  .'3 


worden,  doch  nur  in  verhältnissmässig  sehr  wenigen  Fällen,  nämlich 
7.9  Proc,  mit  Erfolg.  Dagegen  schliefst  die  Statistik  aus  dem  in 
der  Regel  sehr  hohen  Procentsatze  der  erfolgreichen  Berufungen  der 
Staatsanwaltschaft,  dass  die  Strafbemessung  in  nicht  wenigen 
Fällen  eine  zu  milde  war.  Die  folgende  Tabelle  giebt  eine  Ueber- 
sicht  über  die  Zahl  der  seit  dem  Jahre  1S88  bei  den  Oberlandes- 
^rerichten  alljährlich  eingelangten  Berufungen  gegen  die  Strafurtheile 
erster  Instanz  und  über  den  Erfolg,  den  die  von  Seite  der  Staats- 
anwaltschaft, bezw.  von  Seite  der  Privatankläger,  sowie  von  Seite  der 
Angeklagten  ergriffenen  Berufungen  hatte: 


Jahr 


Zahl  der  bei  den  Oberlandesgerichten  einge- 
langten Berufungen  gegen  Urtheile  der  Er- 
kenntnis«' und  Geschworenengerichte 


Staats- 
anwalt: 


ergriffen  vom 

Privat- 
ankläger : 


An- 
geklagten : 


1888 

170 

3 

1,435 

1,608 

1889 

150 

9 

1,383 

1,542 

1890 

157 

2 

1,501 

1,060 

1801 

189 

7 

1,439 

1,635 

1S92 

248 

1 

1,581 

1,830 

1893 

284 

6 

1,475 

1,765 

1894 

232 

2 

1,515 

1,749 

1895 

230 

9 

1,414 

1,300 

1,653 

1896 

257 

6 

1,563 

1897 

278 

4 

1,476 

1,758 

1898 

350 

1 

1 

1,301 

1,652 

Von  100  Berufungen 
der 


73,5 
74,0 
70,6 
60,0 
68,9 
70,4 
72,0 
77,0 
81,3 
84,1 
74,9 


6,7 

7,3 
6,4 
6,5 
7,4 
7,3 
6,5 
6,3 
5.6 
5,7 
7,9 


Von  den  im  Jahre  189S  eingelangten  1301  Berufungen  der  Ver- 
urtbeilten  waren  1236  oder  95.0  Proc.  gegen  das  Strafausmaass  oder 
die  Strafart,  bezw.  gegen  die  im  Strafurtheile  ausgesprochene  Zulässig- 
keit  der  Stellung  des  Abgeurth eilten  unter  Polizeiaufsicht  oder  dessen 
Anhaltung  in  einer  Zwangsarbeitsanstalt  gerichtet  (und  65  oder 
5.0  Proc  gegen  den  Inhalt  des  Strafurtheils  über  die  privatrechtlichen 
Ansprüche).  Von  ersteren  hatten  88  oder  7.1  Proc.  den  vom  Ver- 
urtheilten  beabsichtigten  Erfolg.  Das  procentuale  Ergebniss  des 
Jahres  1898  stimmt  mit  dem  Durchschnittsergebnisse  des  ganzen  Jahr- 
zehnts 1889—1898  überein,  wie  sich  aus  den  Ziffern  der  nachstellenden 
Tabelle  ergiebt: 


Digitized  by  Google 


54 


IV.  Lelewkb,  Laien  als  Strafrichter. 


Jahr 


Zahl  der  bei  den  Oberlandesgerichten  eingelangten  Beru- 
fungen, ergriffen  vom  Angeklagten  ( Verurteilten)  gegen 
die  Strafart  oder  da«  Strnfausmass 


mit  Erfolg: 


ohne  Erfolg: 


188!» 
1890 
1691 
1892 
1893 
1894 
1895 
1896 
1897 
1*98 


95 
112 
103 
110 
97 
89 
81 
65 
76 
88 


1,209 
1,333 
1,279 
1,406 
1,304 
1352 
1,273 
1,178 
1,347 
1,148 


1,304 
1,445 
1,382 
1,516 
1,401 
1,441 
1,354 
1,243 
1,423 
1,236 


Die  Verurtheilten  haben  sohin  im  Jahre  1898  an  Nichtigkeits- 
beschwerden und  Berufungen  zusammen  3008  Rechtsmittel  (aus- 
genommen die  Berufungen  gegen  die  Stellung  unter  Polizeiaufsicht 
oder  Abgabe  in  die  Zwangsarbeitsanstalt)  an  die  zur  Entscheidung 
berufene  Stelle  gebracht,  jedoch  nur  in  277  Fällen  mit  Erfolg,  während 
die  nur  567  Rechtsmittel  der  Staatsanwaltschaft  in  390  Fällen  erfolg- 
reich waren. 

Vorstehendes  Ziffernmaterial  über  den  Gebrauch  der  Rechtsmittel 
beweist,  dass  im  Allgemeinen  zu  milde  judicirt  wurde, 
und  zwar  auch  schon  von  den  Erkenntnissgerichten.  Die  Divergenz 
zwischen  den  Erkenntniss-  und  den  Geschworenengerichten  hinsicht- 
lich des  Procentsatzes  an  Freisprüchen  ist  also  nicht  etwa  dadurch 
zu  erklären,  dass  die  Geschworenengerichte  richtig  judicirt,  hingegen 
die  Erkenntnissgerichte  eine  erhebliche  Anzahl  Unschuldiger  ver- 
urtheilt  hätten,  sondern  dadurch,  dass  die  Geschworenengerichte  einen 
erheblichen  Procentsatz  Schuldiger  freigesprochen  haben.  In  diesem 
erheblichen  Procentsatz  von  Fällen  haben  sich  also  die  Geschworenen- 
gerichte ihrer  Aufgabe  nicht  gewachsen  gezeigt,  und  die  Anzahl 
dieser  Fälle  ist  eine  so  bedeutende,  dass  man  ihr  Vorkommen  nicht 
mehr  mit  der  Unzulänglichkeit  des  menschlichen  Erkenntnissvermö- 
gens allein  erklären  kann,  umsomehr  als  die  Resultate  der  Thätigkeit 
der  Erkenntnissgerichte  beweisen,  dass  sie  thatsächlich  mehr  „Er- 
kenntnissu  besessen  haben,  als  die  Laiengerichte. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  yon  der  Gaunersprache  im 
praktischen  Gebrauch? 

Von 

Dr.  W.  8ohütae,  Grichtsnssjessor  in  Rostock. 

Ueber  das  Wesen  der  Gaunersprache,  über  ibre  Entstehung 
schreiben  zu  wollen,  das  hiesse  heute,  gegenüber  Ave"  La  11  ein  an  t's 
grundlegender  Arbeit,  Eulen  nach  Athen  tragen,  aber  doch  bietet 
dieser  schwierige  Gegenstand  viele  Seiten,  die  stets  von  Neuem  sorg- 
fältige Beobachtung  erfordern,  wenn  wir  nicht  in's  Hintertreffen  ge- 
rathen  wollen.  Da  ist  vor  Allem  zu  beachten,  dass  wir  es.  mit  einer 
lebenden  Sprache  zu  thun  haben,  mit  einem  Zweig  unserer  deutschen 
Volkssprache,  der  wie  dieser  Stamm  selbst  und  seine  übrigen  Ver- 
zweigungen, die  Jäger-,  Schiffer-,  Studentensprache  u.  s.  w.,  jahraus 
jahrein  neue  Schösslinge  zeitigt.  Ebenso  ist  ein  fortgesetztes  Ab- 
sterben alter  Theile  bemerkbar,  und  dass  bei  diesem  Werden  und 
Vergehen  gerade  die  wilden  Schüsse  hauptsächlich  in  Frage  kommen, 
ist  nur  naturgemäss.  Um  auf  diesen  Vorgang  übersichtlich  hinzu- 
weisen, habe  ich  aus  den  mir  erreichbaren  Sammlungen  älterer  und 
neuerer  Schriftsteller  bei  jedem  von  mir  gebrachten  Wort,  möglichst 
der  Zeitfolge  jener  Arbeiten  nach  geordnet,  in  eckiger  Klammer  die 
Thatsache  und  Art  des  früheren  Gebrauchs  vermerkt  Die  bei  Avö 
Lallemant  und  Kluge  abgedruckten  Sammlungen  habe  ich  nach 
diesen  angeführt,  theils  weil  sie  auch  mir  meist  nicht  anders  zugäng- 
lich waren,  theils,  weil  sie  dort  für  jeden  anderen,  der  vergleichen 
will,  am  bequemsten  erreichbar  sind. 

Schon  die  oberflächliche  Betrachtung  zeigt,  dass  in  der  Gauner- 
sprache ein  ungeheurer  Wechsel  stattgefunden  hat  Einzelne  Worte 
lassen  sich  allerdings  bis  in's  14.  Jahrhundert  zurück  verfolgen,  die 
weitaus  meisten  aber  sind  wesentlich  neueren,  zum  Theil  sehr  neuen 
Ursprungs. 


Digitized  by  Google 


I 


56  V.  Schätze 

Das  muss  um  so  mehr  auffallen,  als  fast  alle  meine  Gewährs- 
männer derselben  Classe  angehören,  die  seit  jeher  die  Grundlage  der 
Gaunerwclt  und  damit  auch  ihrer  Sprache  gebildet  hat,  dem  gewerbs- 
mässigen Bettler-  und  Landstreicherthum.  Diese  Leute  verwahren 
sich  zwar  meist  lebhaft  gegen  Verwechslung  mit  dem  eigentlichen 
Verbrecherthum  und  behaupten  vielfach  auch,  dass  die  Kunden- 
sprache, d.  h.  die  der  fahrenden  Leute  jeder  Art,  von  der  Verbrecher- 
sprache grundsätzlich  verschieden  sei,  doch  ist  dies  m.  E.  viel 
zu  weit  gegangen.  Oertliche  Verhältnisse  werden  hier  natürlich  ein- 
wirken, der  Specialist  wird  besondere  Fachausdrücke  haben,  die  er 
sein  Sondereigenthum  nennen  kann,  auch  wird  der  sesshafte  Gross- 
stadtverbreeber  in  seinen  geschlossenen  Kreisen  ausser  allerhand  Be- 
sonderheiten manche  Sprachschätze  conservativer  bewahrt  haben,  als 
der  bewegliche  Vagabund,  der  fortwährend  unter  neuen  Eindrücken 
steht,  doch  im  Grossen  und  Ganzen  dürfte  die  Sprache  des  Kunden, 
gerade  weil  er  überall  hinkommt  und  in  Herbergen,  Gefängnissen  und 
Arbeitshäusern  auch  mit  Verbrechern  jeder  Art  zusammentrifft,  die 
Gaunersprache  am  vollkommensten  widerspiegeln. 

Da  der  Verbrecher  für  ihn  der  grosse  Mann,  der  Held  ist,  der 
ihm  mit  vornehmer  Zurückhaltung  begegnet,  nimmt  er  bewundernd 
und  begierig  alles  von  ihm  auf,  um  selber  dann  wieder  damit  her- 
vorzutreten. Ausserdem  sinken  besonders  mit  zunehmendem  Alter 
und  mit  Hülfe  des  Branntweins  viele  dieser  durch's  ganze  Reich  ge- 
kannten und  genannten  Grössen  von  ihrer  unnahbaren  Höhe  herab 
und  gerathen  unter  die  Brüder  von  der  lAndstrasse,  so  dass  auch 
dadurch  wieder  etwaige  Sprach  Verschiedenheiten  einen  Ausgleich  er- 
fahren. 

Trotz  dieser  durch  die  Vorstrafen  Verzeichnisse  vielfach  bestätigten 
Erfahrungen  aber,  und  obwohl  auch  mancher  alte  Verbrecher  im 
engeren  Sinn  mir  Beiträge  geliefert  hat,  kann  ich  das  nachfolgende 
Wörterverzeichniss  nur  als  eine  Sammlung  aus  der  Kundenspraclie 
vertreten,  da  sich  mir  in  meiner  Stellung  als  Amtsanwalt  nicht  hin- 
reichend anderes  Menschenmaterial  geboten  hat,  um  weitergehende 
Behauptungen  aufstellen  zu  können.  Da  aber  jede  Menschenclasse, 
die  auf  unrechten  Wegen  wandelt,  ihren  Antheil  zu  dem  unzählbaren 
Heer  der  Landfahrer  stellt,  glaube  ich  vor  der  sonst  sehr  nahe- 
liegenden Gefahr  bewahrt  gehlieben  zu  sein,  Gaunerworten  von  all- 
gemeinerer Bedeutung  einen  verengerten  Sinn  unterzulegen,  wie  er 
vielleicht  gerade  einer  besonderen  Verbrecherciasse  entspricht,  mit 
der  man  hauptsächlich  zu  thun  hat.  So  sind  z.  B.  fast  alle  von 
Roscher  in  Gross'  Archiv  Bd.  3,  S.  277 f.  gebrachten  Ausdrücke  in 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  57 

ihrer  Uebersetzung  auf  Zuhälter  und  Bauernfänger  zugeschnitten. 
Dass  solche  unzutreffenden  Einschränkungen  in  der  Hand  des  Prak- 
tikers, der  sich  auf  sie  verlässt,  'grossen  Schaden  anrichten  können, 
liegt  auf  der  Hand.  Finde  ich  z.  B.  in  dem  Tagebuch  eines  nicht 
mit  Arbeitsausweisen  gesegneten  Menschen,  er  habe  die  letzten 
14  Tage  Kohldampf  schieben  müssen  und  übersetze  mir  dies  nach 
Roscher  dahin,  dass  er  während  dieser  Zeit  als  Zuhälter  ohne 
Frauenzimmer  gewesen  und  daher  kein  Geld  gehabt  habe,  so  ist  der 
Mann  dadurch  mit  einer  durch  nichts  begründeten  Untersuchung  auf 
Zuhälterei  bedroht,  die  ausserdem  von  der  richtigen  Spur  ableitet. 
Gerade  darin  steckt  aber  ein  sehr  wesentlicher  Theil  des  Nutzens, 
den  solche  Wortverzeichnisse  haben,  dass  der  Praktiker  sich  un- 
bedingt auf  sie  verlassen  kann. 

Jeder  Gensdarm  und  jeder  staatsanwaltschaftliche  Beamte  muss. 
wenn  er  seinen  Pflichten  gerecht  werden  will,  vor  Allem  die  Papiere, 
(L  b.  auch  die  Briefe  und  die  auffallend  häufig  anzutreffenden  Tage- 
bücher der  ihm  verdächtigen  oder  eingelieferten  Personen  sorgfältig 
prüfen.  Steht  in  diesen  etwas  für  die  Untersuchung  Wesentliches, 
und  er  verwendet  es  nicht,  so  hat  er  von  vornherein  jede  Autorität 
dem  Gegner  gegenüber  verloren,  der  ihn  schnell  und  fachkundig 
unter  die  nicht  sonderlich  zu  fürchtende  grosse  Gruppe  der  Pfuscher 
und  Schnellfabrikanten  einreiht  Das  sorgfältigste  Nachsehen  anderer- 
seits nützt  nichts,  wenn  wie  gewöhnlich  viel  Kundensprache  drin  vor- 
kommt, und  für  diese  der  richtige  Schlüssel  fehlt  Um  diesem  Zweck 
dienen  zu  können  muss  unsere  Wortkunde  bei  dem  grossen  Wechsel 
in  der  Sprache  in  nicht  zu  grossen  Zeitabständen  immer  wieder  einer 
eingehenden  Prüfung  unterzogen  werden.  Einen  gewissen  Werth  hat 
es  ausserdem  schon,  dass  man  auch  nur  weiss,  der  Betreffende  kennt 
die  Gaunersprache,  wenngleich  ich  nicht  so  weitgehende  Schlüsse 
daraus  ziehen  möchte  wie  Gross,  Handbuch  3.  Aufl.,  S.  288,  da 
eine  wenigstens  theilweise  Kenntniss  der  Gaunersprache  sich  bei  deren 
grosser  Verbreitung  unter  den  Handwerksgesellen  zuweilen  bei  völlig 
harmlosen  Menschen  findet,  die  thatsächlich  noch  nie  mit  dem  Ge- 
richt in  Berührung  gekommen  sind  und  nur  auf  der  Wanderschaft 
und  in  den  Herbergen  manche  Brocken  aufgeschnappt  haben. 

Da  ich  erst  seit  wenig  über  ein  Jahr  habe  sammeln  können,  so 
kann  mein  Verzeichniss  auf  Vollständigkeit,  die  keiner  Nachträge  be- 
dürfte, natürlich  keinen  Anspruch  machen,  doch  glaube  ich,  dass  icli 
trotzdem  die  hauptsächlich  gebräuchlichen  Ausdrücke  ziemlich  er- 
schöpfend kennen  gelernt  habe,  da  mir  in  den  letzten  Monaten  wenig 
Neues  begegnet  ist,  obgleich  die  günstige  Lage  Rostocks  auf  der 


D 


58  V.  Schütze 

Durchzugsstrasse  an  der  Küste  ein  ziemlich  umfangreiches  Menscben- 
material  —  im  Winter  bis  1 4  Einlieferungen  am  Tag  —  bietet,  von  dem 
allerdings  nur  ein  kleiner  Tbeil  und  auch  dieser  erst  nach  sorg- 
fältigster Vorprüfung  für  diese  Zwecke  verwendbar  ist 

Auch  bin  ich  zu  der  Ueberzeugung  gelangt,  dass  der  Reichthum 
der  Gaunersprache,  die  ihren  Höhepunkt  scheinbar  um  die  Zeit  vod 
1820—1840  herumhatte,  in  der  Karmayer  sein  Freistädter  Glossar 
sammelte,  ganz  bedeutend  im  Rückgang  begriffen  iBt,  denn  nur  eine 
verbältnissmässig  kleine  Zahl  von  Worten  der  früheren  umfangreichen 
Sammlungen  ist  scheinbar  den  heutigen  Kunden  noch  bekannt,  ob- 
wohl manche  unter  meinen  Gewährsleuten,  besonders  aus  gebildeten 
Kreisen  stammende,  dieser  Sprache  offenbar  seit  längerer  Zeit  eine 
gewisse  liebevolle  Aufmerksamkeit  hatten  zu  Theil  werden  lassen, 
wie  man  sie  etwa  absterbenden  heimatblichen  Volksgebräuchen  widmet 

Bei  der  Zusammenstellung  habe  ich  keinen  Ausdruck  berück- 
sichtigt, der  mir  nicht  mehrfach  selbstständig  als  noch  jetzt  in  leben- 
digem Gebrauch  entgegengetreten  war,  so  dass  ich  vor  den  durchaus 
nicht  seltenen,  theils  unbeabsichtigten,  theils  böswilligen  Täuschungen 
bewahrt  zu  sein  hoffe,  andererseits  habe  ich  auch  einzelne  Worte 
aufgenommen,  die  m.  A.  nicht  ausschliesslich  der  Kundensprache  an- 
gehören, da  es  für  die  hochwichtige  psychologische  Beurtheilung  von 
wesentlicher  Bedeutung  ist,  zu  sehen,  aus  welchen  Gebieten  der  Kunde 
seinen  Sprachschatz  zu  bereichern  sucht  Aus  diesem  Grunde  dürften 
auch  die  Ableitungen  und  Erklärungen  interessiren,  die  er  Bich  selber 
für  seine  Redewendungen  zurechtlegt,  wenn  auch  vielfach  offenbar 
unrichtig.  Ueberhaupt  ergeben  die  Umformungen,  die  ein  Wort  sich 
im  Laufe  der  Zeit  hat  gefallen  lassen  müssen,  sehr  häufig,  dass  der 
Verkehr  sich  doch  gern  bei  den  ihm  unverständlichen,  weil  ursprüng- 
lich z.  B.  hebräischen  oder  lateinischen  Worten  etwas  hat  denken 
wollen,  sie  deshalb  an  ähnlich  klingende  meist  ganz  etwas  anderes 
bedeutende  deutsche  Ausdrücke  angelehnt  und  nach  deren  Sinn  aas- 
gelegt hat  Sehr  bezeichnend  ist  in  dieser  Beziehung  z.  ß.  das  Wort 
Socher,  das  nach  Ave"  La)  lern  an  t  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  417  im  Hebräischen 
=  Kaufmann  ist  und  mit  „Sochar*  zusammenhängt,  er  ist  umher- 
gezogen, besonders  in  Handelsgeschäften,  um  zu  kaufen  und  zu  ver- 
kaufen, und  das  auch  in  der  Kundensprache:  Kaufmann  bedeutet 
Statt  dessen  haben  mir  mehrere  Personen,  die  nichts  von  einander 
ahnen  konnten,  den  Ausdruck  „Sucher*  gegeben  und  schliesslich 
stellte  sich  die  zweifellos  gutgläubige  Erklärung  ein:  das  sei  ein 
Spottname  auf  die  Noth  des  heutigen  Provisionsreisenden,  der  in  jedem 
Nest  und  jedem  Winkel  herum  suchen  müsse,  ob  er  nicht  noch  Be- 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  59 

steller  finde.  Aehnlich  dürfte  es  um  das  Wort  „fehmern"  stehen  und 
sicher  um  die  Ausdrücke  Kohl,  Kohl  reissen,  Kohl  pflanzen  =  blauen 
Dunst  vormachen,  die  nach  Ave  Lallemant  mit  unserem  deutschen 
Wort  Kohl  überall  nichts  zu  thun  haben,  sondern  von  dem  hebrä- 
ischen kol,  Mehrzahl  kolos  abzuleiten  sind  —  die  Stimme,  das  Ge- 
rücht, der  Schall,  List,  Finte,  alles  was  man  zum  Schein  thut,  (Vgl. 
A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  447,  561.)  Andere  Beispiele  bieten  die  Worte 
Kahn  =  Bett,  nach  Ave  Lallemant  —  Gefängniss  vom  hebräischen 
kaan  =  hier  (A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  387,  552),  Moos  =  Geld,  Plural 
vom  hebräischen  moo  -»  Steinchen,  Pfennig  (vgl.  A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4, 
S.  405,  575),  Kies  —  Geld  von  kis  —  Beutel,  Säckel  (A.  L.  a.  a.  0. 
Bd.  4,  S.  3S9,  558),  schwächen  —  trinken  von  sowach  —  schlachten, 
opfern  (vgl.  A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  607),  Schmiere  —  Polizei  von 
Ischomar  —  er  hat  behütet,  bewacht  (vgl.  A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  472, 
596),  Knast  —  Gefängnissstrafe,  Urtheil  von  konas  =  er  hat  bestraft 
(vgl.  A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  449,  559),  Kaff,  Kaff  er  —  Dorf,  Bauer 
von  kephor  —  Dorf,  kapher  =  Bauer  (A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  392  unter 
kophar  und  S.  555  unter  Kefar),  Katzhof  — ■  Fleischer  von  kazow  = 
Fleischer  (A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  450  unter  kozaw  und  S.  555  unter 
kazow)  u.  a.  Wo  solche  Anlehnung  an  bekannte  Worte  fehlt,  wird 
der  unverstandene  Ausdruck  vielfach  unsicher  im  Gebrauch.  So 
findet  sich  z.  B.  Poseber  (von  poschat  =  geplündert,  poschut  = 
Pfennig,  Kleinigkeit,  A.  L.  a.  a.  0.  Bd.  4,  S.  438  unter  poschat,  S.  586 
unter  poschut)  bald  «  1  Pfennig,  bald  —  Groschen.  Ebenso  herrscht  Un- 
sicherheit im  Gebrauch,  wo  es  sich  zwar  um  eigentlich  deutsche  Worte 
handelt,  die  aber  auf  den  widerzugebenden  Begriff  nicht  nothwendig 
hinweisen,  so  wird  für  Hose  bald  Weitling,  bald  Streifling  gebraucht. 

Aus  allen  diesen  Gründen  ist  eine  zweifelsfreie  etymologische 
Ableitung  oft  kaum  möglich;  wenn  sich  diesbezügliche  Erklärungen 
bei  A.  L.  finden,  habe  ich  auf  ihn  verwiesen. 

Die  eingehende  Bezugnahme  auf  frühere  Quellen  soll  in  Zweifels- 
füllen  dem  Praktiker  eine  sichere  Handhabe  bieten  und  wird  in  ihrer 
Zusammenstellung,  hoffe  ich,  zum  Verständniss  der  Psychologie  der 
Gaunersprache  beitragen.  In  dieser  Beziehung  ist  besonders  der  Ver- 
gleich mit  den  Krämersprachen  interessant,  die  viel  Verwandtes 
zeigen,  in  manchen  Fällen  aber  den  Worten  eine  völlig  abweichende 
Bedeutung  beilegen.  So  heisst  Gallach,  das  von  altersher  überall  =■» 
Priester  ist,  hier  plötzlich  Kaufmann,  und  massemat,  das  nie  etwas 
Anderes  bedeutet  hat  als  Diebstahl,  Einbruch,  heisst  hier  „Geschäft*. 
Da  auch  die  englische  Volks-  und  besonders  Gaunersprache  bezeich- 
nende Lichter  auf  die  Internationalität  mancher  dieser  Wortbildungen 


Digitized  by  G( 


60  V.  Sc  HI  TZE 

wirft,  habe  ich  auch  diese  zum  Vergleich  herangezogen,  soweit  es 
an  der  Hand  von  H.  Baumann's  rLondonismenu  möglich  war. 
Die  „Hauptvermittler"  des  Gaunerthums  scheinen  auch  beim  Vci 
gleich  dieser  beiden  Sprachen  wieder  die  Juden  gewesen  zu  sein. 

Zum  Schlüsse  möchte  ich  nochmals  darauf  hinweisen,  dass  aämint- 
liche  im  Folgenden  von  mir  gebrachten  Worte  mir  im  lebendigen 
Gebrauch  entgegengetreten  sind. 

Der  Raumersparniss  und  Uebersichtlichkeit  wegen  habe  ich  fol- 
gende Abkürzungen  gebraucht: 

Kl.  —  Rothwclsch.  Quellen  und  Wortschatz  der  Gaunersprache  und  der  ver- 
wandten Geheimsprachen  von  Friedrieh  Kluge,  Bd.  1  Strasburg  1901  ist 
stet*  nur  Kl.  zitiert. 

A.  L.  «=  Friedrich  Christian  Benedict  Ave  La  Demant.  Das  deutsche  Gaurur- 

thuui  in  seiner  sozialpolitischen  und  linguistischen  Ausbildung  zu  sein«  tu 
heutigen  Bestände,  Leipzig  1S5S— 1S02,  Bde.  1—4. 

Steht  nur  A.  L.  ohne  Band-  und  Seitenangabe,  so  ist  das  Wörterbuch 
in  Bd.  4  S.  5 15  ff.  gemeint 
Gr.  —  Wörterbuch  in  Gross,  Haudbuch  für  Untersuchungsrichter,  3.  Aull 
S.  21»2  ff. 

I.  v.  —  über  vagatorum,  3.  Teil,  voeabularius  bei  A.  L.  Bd.  1  S.  lSlff. 

B.  0.      Der  Betlerorden  und  or  Vokabular  in  roth welsch,  3.  Teil  «=  Vocabu- 

larius  bei  A.  L.  Bd.  1  S.  202  ff. 
Deecke  =  Das  Deecke'sche  Manuskript  aus  dem  Ende  des  17.  Jahrhunderts  mit 

Wörterbuch,    letzteres  bei  A.  L.  Bd.  3  S.  24>ff. 
Cbrysandcr  —  Grammatik  bei  A  L.  B.  3  S.  404  ff 

Fr.  Gl.  =  Gaunerglossar  der  Freistadter  Handschrift  von  Kajetan  Karmcur 
Jennisch  —  Deutsch,  bei  Gross,  Archiv  B.  2  S.  ^4— 112,  Bd.  3  S.  129-tW. 
S.  3U»— 330,  Bd.  4  S.  273—300. 

Fr.  G.-Gl.  =  Dasselbe  Gaunerisch-Deutsch  ebendort  Bd.  4  S.  301-304.  Bd.  < 
S.  131—102. 

Lindenberg  ^  Berliner  Polizei  und  Verbrecherthum  von  Paul  Lindenberg.  Lci^ 
1MU,  Keclain. 

Baumann,  —  Londonismen  (Slang  und  Cant).  Wörterbuch  der  Londoner  Yolkspracfo- 
sowie  der  üblichsten  Gauner-  u.  s.  w.  Ausdrücke  von  II.  Baumann.  2.  Aufl.. 
Berlin  1902. 

1350  =  Dietmar  von  Meckcbach  bei  Kl.  S.  2. 

1450  =  Die  Baseler  Betrügnisse  der  Gvler  bei  Kl.  S.  Sff. 

1400  =  Gerold  Edlibach  bei  Kl.  S.  19  f. 

1516  -=  Gengenbach  bei  Kl.  S.  S3. 

1593  -  Fischart  bei  Kl.  S.  112  f. 

1597  *=  Bon.  Vnlcannis  bei  Kl.  S.  113  ff. 

15«IS  —  Die  Sprache  der  Lanzknechte  bei  Klein,-  bei  Kl.  S.  115 f. 
100b  =  Da»  Niederländische  Lied  bei  Kl.  S.  122 ff. 

1015  —  V.  Wallhausen  bei  Kl.  S.  129 f. 

1016  =-  Andrea  bei  Kl.  S.  130  f. 

K,i0  =.  Schwenter's  Steganologia  bei  Kl.  S.  132  ff. 
1U23  =  Speccius  bei  Kl.  S.  toi. 
H;40  «=.  Moscherosch  bei  Kl.  S.  152  ff. 
1052  «=  Weneel  Scherffer  bei  Kl.  S.  155. 

lOs;  =  Wahlerei  des  Andreas  Hempel  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  93 ff. 

1091  =  Ludolf  bei  Kl.  S.  172 ff. 

1711  =  Gründliche  Nachricht  bei  Kl.  S.  170 lf. 

1710  =  Lips  Tullians  Leben  bei  Kl.  S.  17»» ff. 

1722  =  Waldheimer  Hothwelsche  Lexikon  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  113ff. 

1723  =  Das  Duisburger  Vokabular  bei  A.  L.  B.  1  S.  105f. 
17:13  =  Bas  ler  Glossar  bei  Kl.  S.  177  ff. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gannersprache  im  praktischen  Gebrauch?  61 

1735      Die  Kobnrger  Designation  bei  Kl.  S.  203  ff. 

1737  —  Der  jüdische  Baldobcr  bei  Kl.  S.  205  ff. 

1745  —  Da»  Hildburghausencr  Worterbuch  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  151  ff. 

1747  —  Das  Strelitzer  Glossar  bei  Kl.  S.  213  f. 

1750  a-  Das  Wörterbuch  von  St.  Georgen  am  See  bei  A.  L.  Bd.  4  8.  131  ff. 
1753/5  —  Neue  Erweiterungen  der  Erkenntniss  und  des  Vorgangers  bei  Kl. 
S.  235  ff. 

1755  »  Rothwelsche  Grammatik  bei  Kl.  S.  237  ff. 

1764  —  v.  Rcitzenstein  bei  Kl.  S.  237  ff. 

17S7      Snlzer  Zigeunerliste  bei  Kl.  S.  250  ff. 

1791  —  Wörterbuch  des  Constanzer  Hans  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  107  ff. 

1793  =  Schaff  er,  Abriss  des  Jauner-  und  Bettel  wesens  in  Schwaben  bei  A.  L. 

Bd.  4  S.  179 ff.,  bei  Kl.  S.  268  ff. 
1S04  =»  Becker,  Aktenmassige  Geschichte  u.  s.  w.  bei  Kl.  S.  275  f. 
lS04a  —  Reichsanzeiger  von  1S04  bei  Kl.  S.  276 ff. 
1*07      Wörterverzeichniss  von  Mejer  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  154  ff. 
1*07  a  «=  Schintermichel  bei  Kl.  5>.  2hl. 

1S12  —  Pfister.  Aktenmässige  Geschichte  der  Räuberbanden  an  den  beiden  Ufern 
des  Mains,  deren  Wörterverzeichniss  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  199 ff. 

l*12a  =  Ein  schlcsischer  Räuberprozess  bei  Kl.  S.  292 ff. 

1  *?13  —  Sprache  der  Scharfrichter  bei  Kl.  S.  307  ff. 

lM3a  —  v.  Grolmans,  Aktenmässige  Geschichto  u.  s.  w.  bei  Kl.  S.  310 ff. 

lsl4  —  C.  D.  Christenson:  Alphabetisches  Verzeichuiss  einer  Anzahl  von  Räubern, 
Dieben  u.  s.  w.   Wörterverzeichnis  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  199 ff. 

ISIS  -=  H.  L.  Hermann,  Kurze  Geschichte  des  Kriminalprozesscs  wider  den  Brand- 
stifter Johann  Christoph  Peter  Horst  u.  s.  w.  Wörtcrvorzeichniss  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  226  ff. 

1*20  »  Diebs-  und  Räubcrsignalenient  und  Jauner-Wörtcrbuch,  herausgegeben 

zu  Pfulleudorf.    Wörterverzeichnis  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  232 ff. 
1*20  a  —  Rittlcr,  Gaunerstreiche  u.  s.  w.  bei  Kl.  S.  346. 

Is20b  =  Schwenken,  Notizen  über  dio  berüchtigsten  jüdischen  Gauner  u.  s.  w. 

bei  Kl.  S.  347. 
lS20c  =»  Brünitz'  Encyklopädie  bei  Kl.  S.  34Sff. 
l>20d  —  Spitzbtfbensprache  vulgo  llandthierka  bei  Kl.  S.  353  ff. 
1S21  —  Puchmayer,  Grammatik  und  Wörterbuch  der  Zigeunersprache  bei  Kl. 

S.  355  f. 

1>23  -»  Stuhlmüller,  Vollständige  Nachrichten  über  eino  polizeiliche  Untersuchung 

u.  s.  w.  bei  Kl.  S.  359  ff. 
1*2S  =-  Pfeiffer,  Aktenmässige  Nachricliten  bei  Kl.  S.  362  f. 
1*30  =  Pillwein,  Geschichte,  Geographie  und  Statistik  bei  Kl.  S.  365  f. 
1*40  Ä  Schlemmer.  Der  praktische  Kriminal-Polizei-Beamtc  bei  Kl.  S.  367  ff. 
1*16  —  Berliner  Dirnen-  und  Diebssprache  bei  Kl.  S.  371  f. 
1*47  =*  Zimmermann,  Die  Diebe  in  Berlin  u.  svw.  boi  Kl.  S.  372  ff. 
lS47a  —  Castelli,  Wörterbuch  der  .Mundart  in  Österreich  unter  der  Enns  bei  Kl. 

S.  390  ff. 

1^51  —  Rud.  Fröhlich,  Dio  gefährlichen  Klassen  Wiens  bei  Kl.  S.  392  ff. 

1*56  =  v.  P.,  Die  Kunden  und  ihr  Treiben  bei  Kl.  S.  414  ff. 

l*<56  =•  Wiener  Dirnenspracho  boi  Kl.  S.  416  ff. 

Kundenspr.  I      Wagner,  Rothwelsche  Studien  bei  Kl.  S.  421. 

II  =  Otto  Bockel,  Deutsche  Volkslieder  aus  Oberhessen  bei  Kl.  8.  421. 

HI  «*  Rocholl,  6  Monate  Vagabund  bei  Kl.  S.  424  ff. 

—  IV  «■»  Linke,  Deutsches  Handwcrksburechen-Lexikon  bei  Kl.  S.  430  ff. 
Krämerepr.  I  —  Das  Pleisslen  der  Killerthäler  bei  Kl.  S.  434  ff. 

—  II  —  Die  Sprache  der  Pfälzer  Händler  bei  Kl.  S.  437  ff. 

III  —  Grimme  und  Klugo,  Winterfclder  Hausirersprache  bei  Kl.  S.  439 ff. 

—  IV  =  Gundermann,  Die  Frickhöfer  Sprache  bei  Kl.  S.  442. 

V  =■  Der  Schlüssel  zum  Krämerlatcin  oder  kurze  Anleitung  zum 
11  ennese-Pleck  der  Breveller  bei  Kl.  S.  446  ff. 

—  VI  —  Die  schwäbische  Händferspracho  bei  Kl.  S.  476 ff. 

VII  —  Simon  Salomon,  Das  Jenisch  der  Eifler  Hausirer  bei  Kl.  S.  490 f. 
labendes  Rothwelsch  =  Höver,  Uallscher  Lattcherschmus  bei  Kl.  S.  491  ff. 


62 


V.  ScirrrzE 


Acht,  die  (vgl.  Armspangen,  Bretzcl,  Füchse.  Man- 
schetten, Rosenkranz;  genauer  am  Bändsei  gehen). 

Achtgroschenjunge,  der  [Ldbg.  1891  =  Vigi- 
lant,  Späher  der  Polizei;  Gr.  =»  Polizeispion,  Ge- 
heimpolizist] 

Achthalber,  derdn Westpreussen, besonders Thorn, 
Gollup  und  Umgegend) 


Äff  eben,  das  (vgl.  Kadett)  [Roscher  in  Gross,  Ar- 
chiv Bd.  3,  S.  278:  Der  Dumme,  der  gerupft  wer- 
den soll  —  zu  eng —  Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  424: 
junger  Handwerksbursche  in  guter  Kleidung] 


S.  424  —  um 
bitten. 


Affenfett,  das 

Anhauen  [Kundenspr.  III  bei  Kl. 
etwas  besonders  \V  ünschenswerthes 
Gr.:  bitten,  anbetteln]  (vgl.  fechten) 

Arbeiten  (vgl.  bezupfen)  [1840  bei  Kl.  S.  372  — 
Prostitution  treiben  —  zu  eng  — ;  A.  L.:  Arbeit 
=  Diebshand  werk,  stehlen,  betrugen] 

Arm spangen,  die  (vgl.  Acht»  [Baumann,  Londo- 
nisraen  u.  s.  w.:  bracclets  —  Handschellen.  Eben- 
so Gr.| 

A  rsch  k  ratzer,  der  (vgl.  Doktor.  Schaber,  Schaum- 
ritter, Schnauzenschlager,  Verschöncrungsrath) 

Asche,  die.  blanke,  rothe,  schwarze.  (Vgl. 
Blech,  Draht,  Kies,  Kitt,  Mesumme,  Monne,  Moos, 
Pulver,  Zaster,  Zimmt,  Zinsen)  [Kundenspr.  II  bei 
Kl.  S.  422  Asche  =  Geld;  ebenso  Kundenspr.  III 
und  IV  dort  S.  424  bezw.  430;  letztere  auch : 
rothe,  blanke,  weisse  Asche  -»  Kupfer-,  Nickel-, 
Silbergeld.  Lebd.  Kothw.  dort  S.  401  Asche  =- 
Geld,  ebenso  Ldbg.  1891  und  Gr.]  Vgl.  in  der 
englischen  Gaunersprache  red  clock  «■  goldene, 
white  elock  =  sdberne  Uhr,  ruddy  —  Goldgeld 
bei  Baumann,  Londonismen. 

Die  Asche  ist  verbrannt 

August,  blanker,  auch  weisser  oder  gelber, 
wenn  er  weisses  oder  gelbes  Kiemenzeug  trägt 
(vgl.  Blitzableiter) 


Baldowern  [1737  bei  Kl.  S.  206  Baldower  —  An- 
geber; 1747  dort  S.  21 1  =  Auskundschaften  1804a 
dort  S.  277  und  1807  Balltover  dort  S.  284  eben- 
so; 1812  baldowern  —  verrathen,  entdecken  bei 
A.  L.  Bd.  I.  S.  199;  ISIS  baldovern  =  auskund- 
schaften Bd.  4,  S.  220  dort:  1820c  bei  Kl.  S.  34s 
baldowern  ebenso;  desgl.  1S23  dort  S.  359;  1828 
dort  S  302  Baldower  =  einer,  der  Gelegenheit 
zum  Diebstahl  aussieht;  Fr.  Gl.  baldowern  —  aus- 
kundschaften .  entdecken ,  besonders  die  Gelegen- 
heit zu  einem  Diebstahl,  behaupten,  angeben; 
1"»46  bei  Kl.  S  372  baldowern  =  auskundschaften; 
1817  dort  S.  373  Baldower  =  Kundschafter;  18."»1 
baldowern  =  nachweisen,  anweisen.  Diebsgelegen- 
heit  erkunden  und  mittheilen,  dort  S.  391 ;  A.  L., 
Knndensprache  III  bei  Kl.  S.  424,  Lindonberg  1*«91 
und  Gr.:  ausbaldowern  —  auskundschaften;  Ab- 


Handschellen. 
Zuträger  der  Polizei. 


25  Pf.  —  V  »-Groechenstfick 
(angeblich  Rest  der  alten 
polnischen  Guldenwah 
rung). 

junge  unerfahrene  Hand- 
werksburschen ,  besou 
der»  wenn  sie  noch  netr 
und  sauber  angezogen 
sind. 

Schmalz. 

betteln,  als  erste  milde  An- 
frage, will  der  Betref 
fende  nicht  geben,  *" 
bohrt  man. 

einbrechen,  nach  Andern 
allgemein  =»  auf  b"'* 
Wege  gehen. 

Handschellen. 


Barbier. 

Geld.Silber-,Gold-,Knpfer- 
geld. 


Das  Geld  istdurchgebracht. 
Gensdarm. 


auskundschaften,  wo  etwas 
zu  raachen  ist. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktichen  Gebrauch?  63 


leitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  aus- 
baldowern. 

Bankarbeit  (vgl.  Knacker)  machen  [Kundenspr. 
II  bei  Kl.  S.  422  Bankarbeit  —  auf  der  Bank 
schlafen;  III  dort  S.  424  =  auch  auf  Tisch  und 
blankem  Fussboden;  IV  dort:  B.  machen  —  auf 
Bank.  Tisch,  blosser  Diele  schlafen  S.  480j 

beblubbert  (vgl.  beschmort) 

Beinlinge,  die  [Kundenspr.  II  und  III  bei  Kl. 
S.  422,  424 :  Beinlinge  —  Strümpfe] 


Berg-  und  Thal versetzer  [Kundenspr.  III  bei 
Kl.  S.  424  Benennung  für  die,  die  kein  eigent- 
liches Geschäft  betreiben,  oder  das  früher  erlernte 
vergessen  haben] 

Berliner,  der  (auch  Charlottenburger,  Potsdamer, 
in  Oesterreich  Randi  —  Ranzen,  Rande,  besonders 
von  den  Schmieden  in  Oesterr.  gebraucht)  (Kun- 
denspr. II  bei  Kl.  S.  422  „Felleisen";  III  „Reise- 
bündel-, dort  S.  424  ;  IV  dort  S.  430  gewöhn- 
licher Ausdruck  für  Handgepäck  jeder  Art;  Krä- 
merspr.  VI  _  Ranzen  S.  4S5  dort 


Besch askert  (vgl.  beschmort  (Deecke  bei  A.  L. 
Bd.  8.  S.  250  schassgenen  —  trinken ;  Chrysander 
dort  Bd.  3,  S.  405  schasgen  ebenso;  desgl.  1912 
dort  Bd.  4,  S.  216  schassgenen  und  Fr.  Gl.:  schas- 
kenen,  sehaskelen;  1820  c  bei  Kl.  S.  849 :  bekaskert 

—  besoffen,  betrunken,  alte  Sprache  beschöchert; 
A.  L.  ausschassjenen  =  austrinken,  auszechen, 
bekaskert  -  betrunken;  Kundenspr.  III  bei  Kl. 
S.  424  beschaskert ,  Krämerspr.  11  dort  S.439  be- 
schassnet  ■=  betrunken;  Krämerspr.  III  schaskern 
=  trinken  dort  S.  447;  Ableitung  aus  dem  Jü- 
dischen vgl.  bei  A.  L. 

Beschm ort  (vgl.  beblubbert,  beschaskert.  be- 
schwabbelt, Blasen  an  den  Füssen,  duhn,  fett,  zu 
schwer  geladen,  schicker,  selig,  im  Tritt)  lebenso 
Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  424  ] 

be sch wabbelt  (vgl.  beschmort)  [ebenso  Kunden- 
spr. III  bei  Kl.  8.  429] 

beseibeln  (vgl.  kaspern) 

bezupfen  (vgl.  angeln,  arbeiten,  gampfen,  klauen, 
klemmen,  mausen,  mogeln,  moggeln,  mopsen, 
stippen,  zotteln)  [1598  zopfen  =  stehlen,  zugreif fen 
bei  Kl.  S.  116;  1793  dort  S.  271  —  nehmen;  1920 
bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  233,  243  bezopfen  =  aus 
plündern,  stehlen;  1920c  bei  Kl.  S.  353  zuppen  — 
sich  jemanden  zum  Beischläfer  nehmen;  1929  dort 
S.  363  zoppen  —»  sich  in  die  Häuser  schleichen 
und  stehlen;  Fr.  Gl.  zopfen  =  herausziehen,  heim- 
lich nehmen,  erwischen,  entwenden ;  A.  L.  zupfen, 
zuppen,  zoppen  «=  ziehen,  besonders  aus  der  Tasche 
stehlen;  Kundenspr.  II  bei  Kl.  S.  424  —  zupfen 

—  stehlen;  Krämerspr.  I  dort  Zopfein)  —  Brot 
dort  S.  437;  Krämerspr.  VI  zopfen  —  stehlen  dort 
S.  486,  aber  dort  S.  497      verhaften;  Gr.:  zupfen 

—  ziehen,  zerren,  aus  der  Tasche  stehlen] 


auf  der  Bank  schlaf en ;  be- 
sonders im  Aufenthalts- 
local,  das  nicht  eigentlich 
Schlafraum  ist,  nach  An- 
dern allgemein. 

betrunken. 

Hose  (andere  kennen  die- 
sen Ausdruck  nicht,  dritte 
brauchen  Beinlinge  für 
Unter-.  Weitlinge  für 
Oberhose). 

s.  Wolkenschieber. 


jedes  Packet,  nicht  nur  die 
ursprünglich  so  genannte 
Wachstuchhülle.  „Ber- 
liner" soll  das  Ursprüng- 
liche sein,  die  übrigen 
Ausdrücke  sollen  mehr 
für  kleine  Packete  und 
Bündel  aller  Art  ge- 
braucht werden 

betrunken. 


betrunken. 


betrunken. 


betrügen. 

stehlen  (nur  vom  Leichen- 
fledderer). 


64 


V.  Schütze 


Bielefelder,  der  ivgl.  Gipsverband) 


Bienen  tauch  Bismarckkäfer,  Kiennadcln  oder  bloss 
Nadeln,  Müllerflöhe.  Reichskäfer  —  sehr  allge- 
mein — ,  Sackratten,  Trichinen,  —  nach  Knnden- 
glauben  haben  einige  ein  schwarzes  Kreuz  auf  dem 
Rücken,  den  sogenannten  -Sattel",  andere  einen 
schwarzen  Fleck  am  Kopf,  den  „Maulkorb4.  Da- 
nach scheidet  man  sie  in  rPomuiern"  und  „Bran- 
denburger1-) ;Kundenspr.  11 :  Bienchen;  111  und  IV: 
Biene  -  Laus  bei  Kl.  S.  422,  424,  480) 


bienen  oder  nachbienen 


Bienenkanimer,  die 


Bisuiarckkafcr,  der  (vgl.  Bienen) 
Blasen  au  den  Füssou  (vgl.  beschwort) 
Blaue,  der  (vgl.  Laterne  —  besonders  in  Württem- 
berg — ,  Putz,  Putsch,  Schmiere)  [in  der  englischen 
Gauncrspr.  findet  sieh  naeb  Baumann,  Londonismcn 
S.  15  ebenfalls  „blue"  —  Polizist) 
Blech,  das  (vgl.  Asche)  [1.  v.  Blech  =  blaphart, 
Blechlein  —  kreutzer;  B.  0. :  bleck  —  ein  mathier, 
bleklin  =  kortling;  lS2<kl  bei  Kl.  S.  354:  Plech  = 
Groschen;  Fr.  Gl.  Blech  Geld! 
Blei,  das  (vgl.  Dittchcn) 

Blei  er,  der  (1S5G  bei  Kl.  S.  415:  Dufter  Bl.  —  guter 
Grosehen,  oder  süddeutscher  Sechser,  linker  Bl.  = 
süddeutscher  Groschen  oder  Silbergroschen;  Kun- 
densprachen II,  III,  IV  bei  Kl.  S.  422,  424,  430  — 
Zehnpfennigstiiek] 

Blind,  z.  B.  blinde  Zahlstelle 


Blitz,  der  (vgl.  Knast,  Kerns) 
B 1  i  t  z  a  b  I  e  i  t  e  r .  der  —  selten  —  (vgl.  blanker  August, 
weisser,  gelber,  Fusslatseher,  Klempners  Karl, 


i 


Vorhemd,  Kragen  it.  d^rl. 
weisse  Wäsche,  beson- 
dere wenn  von  Leinen, 
aber  auch  von  Papier. 

Ungeziefer  besonders  Läuse 
aoer  nicht  Flöhe,  die  zäh- 
len nicht  mit,  währen: 
bezeichnender  Weise 
schon  die  KrSmerspra- 
chen  eine  Reihe  von  Aus- 
drücken für  den  Flott 
haben,  so  Kr.  III  bei  Kl 
S.441  Hüperlinge,Vdurt 
S.  449  Gricks,  VI  dort 
S.  4bl:  Hase,  Schwan- 
pfitzing,  Hüpferling, 
bpitzvogel  und  sogar  deo 
althergebrachten  Nameü 
für  Lau»:  „Walter,  üi 
dieser  Form  und  als 
„Walterle"  für  .Floh- 
verwendet. Die  Benen- 
nung nach  Nationen  fin- 
det sich  auch  in  der  eng- 
lischen Gaunersprache: 
Scoteh-greys,  eigentlich 
—  schottische  Kavallerie 
in  grauer  Uniform  für 
„Läuse*  gebraucht  Bao- 
mann ,  Londonisinen. 
S.  197. 

auf  Reinliclikeit,  d.  h.  Un- 
geziefer untersuchen,  be- 
sonders die  Staude. 

Abtheil  in  der  Herberte 
wo  die  Läuseverdüeh- 
tigen  schlafen. 

Lause. 

betrunken. 

Polizist. 


Geld. 


Zeh  n  pf  en  n  igst  üek. 
Zehnpfennigstück. 


unbrauchbar,  wo's  nicht« 
giebt,  z.  B.  Unteretüt- 
zungsstelle  für  die  uian 
schon  auf  der  vori^ 
vorausbekommeu  bat. 

Stadtverweis,  Unheil. 
Gensdarm  allgemein. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  hente  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  65 


Schucker,  Schiess,  Spitzkopf,  Teckel)  [ebenso  A.L.; 
Kundensprache  III  bei  KL  S.  424:  Krämerepr.  IV 
blitzableiterken  —  Gensdarm  dort  S.  442 ;  Gr.] 
Bohren  (vgl.  anhauen,  fechten)  iFr.  GL:  „stechen" 
im  selben  Sinn] 


Brandenburger,  der  (vgl.  Bienen) 


Brennen,  die  Steine,  [andere  A.  L.  Bd.  4,  S.  257  — 
berennen,  ansprechen,  fordern  oder  —  gefangen 
sitzen  und  Lindenberg  1891  —  Erpressen  der  Ver- 
brecher unter  einander,  wenn  einer  von  ihnen  Beute 
gemacht  hat,  „brennen"  ihn  die  andern.  Kunden- 
spr.  IV,  jedoch  bei  KL  S.  430  hat  auch :  Die  Steine 
brennen  —  es  ist  viel  Polizei  am  Ort,  und  jeder 
Handwerksbursche  wird  arretirt] 

Bretzel ,  die  (vgl.  Acht)  [A.  L.  Bd.  4.  S.  527  Brctzen 
—  Handschellen] 

Brodfahrer,  der 

Brodfahrt,  auf  die  B.  gehen 

Bruch,  der,  besonders  schwerer,  ursprünglich  öster- 
reichisch, wird  mit  allem  zusammengesetzt,  ist  im 
Norden  neben  „Dallas"  eingedrungen  (vgl.  Schie- 
bungen) iKundenspr.  HI  bei  Kl.  S.  424 :  Bruch  sein, 
im  =  in  Kleidung  herabgekommen  seinl 

Bruchbinder,  der  (vgl.  Kleistern  engst) 

Bruchdrucker,  der 

Buddel,  die  (auch  Finne,  Karline,  Kilometerstein, 

Thermometer.  Unke,  Verbandsbuch,  Wegweiser) 
Bude,  die  (vgl  Schusterbudo) 

Char  lottenburger,  der  (vergL  Berliner)  IKunden- 
spr. III  bei  Kl.  S.  424  —  Umhängetasche] 

Chausseegrabentapezierer,  der  iKundenspr. III 
bei  Kl.  S.  424      Berg-  und  Thalversetzcrl 

Dachbase,  der  11804a  bei  Kl.  8.278:  Dachhafs- 
Katzei 

Dachstubenk  rauter,  der  (vgl.  Krauter) 


Dallas  11847  bei  KL  8.  »75  Dalles  -  Geldmangel, 
Armuth:  Fr.  Gl.—»  Unglück,  Garaus;  Kundenspr. 
IV  bei  KL  8.  430  im  Dalles  sein  abgerissen, 
zerlumpt  sein;  Lindenberg  1S91  Dalles  =  Geld- 
mangel, Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L. 
unter  Dali 

Dallasbrudcr,  der  (Bruchbruder)  [Kundenspr.  II 
bei  Kl.  S.  422  —  schlecht  gekleidet ;  III  dort  S.  424 
ebenso,  auch  Dallaakrämer,  Dallas  u.  Ko.j 
Dallasbude,  die  (Bruchbude) 
Dampf  schieben  (vgl.  Kohl  schieben)  |Krämer- 

spr.  VI  bei  KL  8.  482  Dampf  —  Hunger] 
Dittcben,  das,  s.  Dittschen 

fflr  Krinioakathtopologie.  XII. 


Meister  oder  Gesellen,  die 
nicht  rocht  geben  wollen, 
hartnäckig  bitten,  dass 
sie  das  Geschenk  geben ; 
nach  anderen  allgemein 
für  aufdringlich  betteln. 

Läuse  mit  schwarzem  Fleck 
an  den  Fresswerkzeugen, 
dem  sogenannten  Maul- 
korb. 

es  ist  sehr  hoiss,  vgl.  dort. 


Handschellen. 

Brodbeuteldieb. 

Brodbeutel  stehlen. 

Es  ist  schlecht  bestellt,  z.B. 

mit  Schuhwerk,  schwerer 

Bruch  auf  den  Trittchen. 

Wetter,  Herberge,  Polizei 

u.  dgl. 
Buchbinder. 
Buchdnickcr. 
Branntweinflasche. 

Werkatättc,  Geschäft 


Bündel. 

s.  Wolkenschieber. 


Dachdecker. 

Meister,  der  ohne  Gesellen 
arbeitet  oder  bescheiden 
oben  in  der  Mansarde. 

In  gleicherweise  wie  Bruch 
zu  Zusammensetzungen 
aller  Art  benutzt,  um  den 
Begriff  von  unglücklich, 
schlecht,  verkommen  u. 
dgl.  zu  geben. 

zerlumpter  Kunde. 


liederliche  Wcrkstättc. 
hungern. 

Zehnpfennigstück. 

5 


Digitized  b) 


66 


V.  Schütze. 


Dittschcn,  das  (vgl.  Blei,  Blcier).  In  der  Weichsel- 
nicdcrung,  Genend  von  Danzig,  Direchau,  Marien- 
burg gebräuchlich,  doch  wohl  nur  bei  den  A  eiteren; 
auch  in  Deutschrussland  ausserhalb  der  Kunden- 
kreise bekannt 

D  o  h  1  e ,  die  (vgl.  Koppeschale,  Külp,  übermann)  [  Gr. : 
Dohle  —  Freudenmädchen] 

Doktor,  der  (vgl.  Arschkratzer)  [Kundcnspr.  IV  bei 
Kl.  S  433  ebenso! 

Donnergott,  der 

Draht,  der  (vgl.  Asche)  ]Kundenspr.  II  bei  Kl.  S.  422 
Drat;  III  dort  S.  425  Draht;  Krämerspr.  V  dort 
S.  451  Droht,  VI  dort  S  1S1  Drat.  Dröt:  lebendes 
Roth  welsch  dort  S.  492  drat;  Lindenberg  1891 
Draht  —  Geld] 

Der  Draht  wird  gedehnt 


Dreckschwalbe,  die  (vgl.  Malör.  Mal vasier)  (1820 
bei  A.  L.  Bd  4,  S.  244  Dreckschwalm  =•  Töpfer; 
Fr. Gl., das  „Schumi  =* Roth, Schmutz.  Dreck"  bringt, 
nennt  den  Maurer:  Schundschwalbe;  Kundcnspr. 
III,  IV  bei  Kl.  S.  425, 434:  Dreekschwalbe  =  Maurer] 
Duft  [1733  bei  Kl.  S.  201  Doff,  17S7  dort  S.  252 
tof;  1793  dortS.271  tov^gut;  1820c  dort S.  349 
Duft  —  gut,  recht,  richtig;  Fr.  Gl.  Doft,  Duf,  Duff, 
Duft  —  gut,  angenehm,  schön;  1847a  bei  Kl. 
S.  391  Doff  —  fein  pfiffig;  1851  dort  S.  396  ebenso 
und  gut;  A.  L.  tof  =  gut,  tüchtig,  lustigu.s.  w.; 
Kundcnspr.  III  bei  Kl.  S.  425  Duft  —  gut,  gewiegt 
u.  s.  w.:  Krämerspr.  II  dort  S.  437  döf.  töf=>gnt; 
III  Doff  =  gut  dort  8.  439;  VI  dort  S.  481  Döf 
—  gut,  S.  486  =  schön:  VII  dort  S.  490  doft  — 
lt;  lebendes  Roth  welsch  dort  S.  492  duft  —  gut; 
ir.:  Duft  -»  zünftiger  Vagabund,  sicher  zu  eng, 
denn  „Duft"  wird  für  alles  mögliche  gebraucht, 
z.  B.  dufte  Penne ,  dufter  Tirach.  Ableitung  aus 
dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  „tof*; 
Dufter  Kunde 


Sit 
r. 


Duhu  (vgl.  beschmort) 

Element,  das  (vgl.  Puparsch,  Stoff) 
Elementenfärber,  der  (auch  Kunst-  und  Elc- 

mentenfärber,  Spezel)  tKundenspr.  II,  III  bei  Kl. 

S  422.  425  ebenso] 
Ellenreitcr,  der  (vgl.  Lauf  mann,  Heringsbändiger, 

Socher,  Sucher) 
Erbsen  kochen  (vgl.  raspeln,  sägen) 

fackeln  (vgl.  fehmern)  [ebenso  1812  bei  A.  L.Bd.4, 
S.  204;  ISIS  dort  Bd.  4,  S.  226;  1820  dort  Bd.  4, 
S.  242;  1820c  bei  Kl.  S.  349:  1828  dort  S.  362; 
Fr.  Gl.;  1851  bei  Kl.  S.  397  fachein;  A.  L.;  Kun- 
denspr.  Ii  bei  Kl.  S.  422  fackeln;  ebenso  III  dort 
S.  425;  IV  dort  S.430;  Krämerspr.  VI  dort  S.  486 
fackelen;  Gr.  fackeln«  schreiben] 

Fack ler,  der , A.  L.;  Kundenspr.  IV  bei  Kl.  S.  434  «= 
Schreiber;  Gr.  — Schreiber, der  falsche  Siegel  besitzt] 


Zehnpfennigstück. 


jeder  steife  Hut,  nicht  nr.r 

schwarze. 
Barbier. 

Amtsrichter. 

Geld. 


Das  Geld  wird  durch^. 

bracht,   besonders  vir. 

trunken 
Maler,  nach  Andern  auf  Ii 

für  Maurer,  nach  Dritte 

nur  für  Maurer. 


gut,  geschickt  (dasselbe  wie 
„zünftig",  nurnochetwa* 


guter  Kamerad,  gewiegter 
Landstreicher,  einer  dw 
sich  überall  zu  helfen 
weiss. 

betrunken. 

Lagerbier. 
Bierbrauer. 


Zeugkaufmann, 
schnarchen. 

schreiben  (nach  Einigeu  be- 
sonders von  BebördetJ 
nach  Andern  stets  mit 
Beigeschmack  des  Fäl- 
schens). 

Schreiber,  auch  Falscher. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  67 


Falschmünzer 


Fahrt,  auf  die  F.  sehen  oder  steigen  (vgl.  fechten) 
iKundenspr.  II  bei  Kl.  S  422:  auf  die  Fahrt  steigen 
=-  losgehen  zum  Betteln;  III  dort  S.  425  —  die 
Bettelei  anfangen ;  IV  dort  S.  430  —  betteln  gehen  1 

Faule,  der  (vgl.  Geheimer,  Greifer,  Kundenfanger, 
Verdeckter) 

fehmern  (vgl.  fackeln)  durch's  ganze  Reich,  wie 
auch  in  Oesterreich  und  Ungarn  verbreitet  [1687 
bei  A.L.  Bd.  4,  S.93  Föhme  —  Hand;  1793  dort 
Bd.  4,  S.  182  Feme  —  Hand;  1812  feberen  1814 
Ilhorn  =  schreiben,  1812  Fehme,  1814  Vehm  — 
Hand  dort  Bd.  4,  S.  204;  1820  dort  Bd.  4,  S.  242; 
febern;  1820c  bei  Kl.  S.  340  femern  =  schreiben; 
Fr.  Gl.  verfebern  —  vorschreiben,  vorfebern  — 
vorschreiben:  1847  bei  Kl.  S.  377  fehmern:  1851 
dort  S.  397  fehmern  und  f elbern;  A.  L.  fehmern, 
febern,  febbern,  felbern  «■ *  schreiben.  Gr.:  Fehm 
=  Hand.  Fehmer  Schreiber,  ausfehmom  voll- 
enden, fertig  schreiben;  Krämerspr.  II  bei  Kl.  8.437 
ft'were ;  VI  dort  S.  486  pfeberen,  fäeberen,  feberen 
=  schreiben:  lebendes  Rothwelsch  dort  S.  492 
fehme«»  Hand.  —  Andererseits  Kundenspr. III  bei 
Kl.  S.  425 :  femern  =  kochen  seitens  der  Kunden. 
Die  Ableitung  A.  L.'s  aus  Fem  —  die  Hand,  her- 
stammend vom  schwedischen  und  danischen  „fem" 
™  5,  dürfte  auch  für  fehmern  =  selbst  kochen 
m.ia— gehend  sein,  zumal  das  Wort  in  flletOWl Qfr 
brauch  durch  alle  deutsch  sprechenden  Gebiete 
verbreitet  ist,  in  denen  man  grösstenteils  sicher 
keine  Ahnung  von  den  Fehmarner  Verhältnissen 
hat.  Unmöglich  jedoch  ist  die  mir  von  den  Kun- 
den gegebene  Ableitung  auch  nicht,  da  Femahrn 
ihr  gelobtes  Land  ist,  und  sie  selber  durch  alle 
Welt  wandernd,  Redensarten  und  Gebräuche  einer 
vom  andern  lernen 

fehmern  oder  ausfehmom  besonders  im  Norden. 
Auch  dieser  Gebrauch  spricht  wieder  dafür,  dass 
„febniern"  auf  den  Begriff  „Hand"  zurückgeht  und 
alle  möglichen  Handthätigkeiten  ausdrückt.  Farn  =- 
Hand  findet  sich  übrigens  auch  in  der  cngli.  Gau- 
nersprache. Vgl.  Baumann,  Londonismen  unter  fam 

fechten  (vgl.  anhauen,  arbeiten,  bohren,  auf  die  Fahrt 
gehen  od.*steigen,  klappern,  Klinken  putzen,  kloppen, 
Kommando  schieben,  Laden  stossen,  schaben,  schmal 
machen ,  stossen, talf en , tirachen,  Zinseneinholen).  In 
Oesterreich  angeblich  fast  ausschliesslich^  uns  im 
Norden  in  neuerer  Zeit  sehr  häufig,  nicht  gebräuchlich 
in  Süddeutschland  und  Elsass.  [1813a  bei  Kl.  S.  311 
und  Kundenspr.  III  dort  S.  425  fechten  —  betteln  | 

fett.  z.  B.  fett  sein  bis  zur  Schande  (vgl.  beschmort) 
|A.  L.  fett  =  reich] 

Fettläppchen,  das  (vgl.  Läppchen)  [Kundenspr.  III 
und  IV  bei  Kl.  5.425  und  434,  sowie  Gr.  ebenso| 

Fini,  der  (vgl.  Schabau)  verdorben  aus  spiritus  vini  < 


die  in  den  dumpfigen  feuch- 
ten Kellern  einiger  Ar- 
beitshäuser— mir  beson- 
ders von  Glückstadt  be- 
richtet —  als  Kartoffel- 
schäler u.  dgl.  arbeiten- 
den alten,  siechen  taute. 

betteln,  aber  auch  über- 
haupt auf  „Arbeit"  ge- 
hen ;  auch  als  Verbrecher- 
ausdruck gebraucht. 

Geheimpolizist. 

1.  schreiben,  z.  B.  nach 
Hauso  fehmern,  in  dieser 
Bedeutung  mir  nur  ganz 
ausnahmsweise  statt 
„fackeln14  begegnet;  da- 
gegen allgemein  bekannt 

2.  selbst  kochen  (Kunden- 
erklärung :  weil  die  Leute 
die  im  Sommer  nach 
Fehmarn  in  die  Ernte 
gehen  in  eigenem  Ge- 
schirr selber  kochen). 


ausbrennen,  ausräuchern, 
besondere  die  Kleider 
von  Ungeziefer. 


betteln. 


betrunken. 

Tuchmacher. 

Schnaps. 


68 


V. 


Kundenspr. 
Kräraerspr. 


Finne,  die  (vgl. Buddel)  besondere  in  Suddeutschland 
u.  Oesterreich.  [  A.  L.  Finne  —  Kasten,  Dose,  Futteral : 
Gr.= Lade,  Kasten ;  Kundenspr.  II  u.  IVbei  Kl.  8.  422, 
431  —  Schnapsflasche,  III  dort  8.  425  —  Flasche] 

Flachs,  der  (vgl.  Meter)  lebenso  Gr.; 
II,  III,  IV  bei  Kl.  S.  422,  425,  430; 
VI  dort  S.  4S4] 

Flamme,  die  (vgl.  Kalle) 

Flammer  oder  Flamm  er  (vgl.  Spitzflamme)  [ISIS 
bei  A.  L.Bd.4,  8.22«  Flammert;  1S20  dortBd.4, 
8.  242  Flammerer;  Fr.  Gl.  ebenso:  A.  I*  und  Gr.: 
Flammert;  Kundenspr.  I,  III,  IV,  lebendes  Rothw. 
bei  Kl.  S.  421, 425. 434, 492  Flammer  =  Schmied] 

Fleppe,  die  [1793  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  1S1  Fleppe  = 
Brief:  1812  Heppen  =  Pass,  Arrest  dort  Bd.  4, 
S.  205;  ISIS  dort  Bd.  4,  S.  226  Flebbc  =  Pass; 
1S20  dort  Bd.  4,  8.  233  Fleppe  —  Attestat;  lS20c 
bei  Kl.  S.  349  Flebbe  —  Pass;  lS20d  dort  S.  354 
Flopen  «=  Reiscpass:  1821  dort  S.  355  ebenso; 
182*  Flepp  — «  Pass,  Papier:  Fr.  GL  Fleppe,  Fleppeu 
=  Brief,  Pass,  Schrift,  Urkunde;  A.  L.  Fleppe  «= 
jeder  besondere,  vorzüglich  schriftliche  Ausweis. 
Urkunde,  Pass,  Zeugniss  u.  s.  w. ;  ebenso  Gr.  und 
Roscher  in  Gross,  Archiv  Bd.  3,  S.  278:  Kunden- 
spr. I  bei  KI.  8.  421  Fleppe  -  Wanderbuch;  II 
flebbe  «=  Pass,  Papiere,  dort  S.422;  III  dort  8.425 
Legitimationspapier;  IV  dort  S.430:  Wanderbuch 
Arbeitsschein  oder  sonstige  Legitimationspapiere ; 
Kriimerspr.  I  dort  S.435  flepp  —  Papiere  zum  Aus- 
weis ;  II  flebbe,  fleber  —  Legitimation  dort  8. 437  s 
VI  dort  S.  4S4  Flebb  —  Papier  zum  Ausweis,  Pass ; 
Lindenberg  1S91  Flebbe  =  offizielle  Zeitung,  auch 
andere  offizielle  Papiere  und  Zeugnisse 

linke  Fleppe  11812  bei  A.  L.  Bd  4,  S.  205  linker 
Fieppen;  ISIS  dort  Bd.  4,  S.  226  linke  Fleppe; 
1820  c  bei  Kl.  S.  349  blinde  Flebbe,  8.  350  linke 
Flebbe  -  falscher  Pass;  1S2S  dort  S.  363  Link- 
fleppen  =>  falsche  Papiere;  Fr.  Gl.  und  Gr.:  linke 
Fleppe  —  falscher  Pass! 

Die  Fleppe  versudeln 


f  leppon.  [1753  5  bei  Kl.  S. 236  —  liebkosen; Kunden- 
spr. II  bei  Kl.  S.  422  flebben  —  Pass  abverlangen ; 
III  dort  S.  425  geflebbt  werden  —  Papiere  dem 
Gensdarm  vorzeigen  müssen;  IV  dort  S.  431  flebben 
=  Papiere  revidiren;  Koscher  bei  Gross.  Archiv 
Bd.  3  S.  27 6  fleppeu  —  bei  Revision  nach  Aus- 
weispapieren fragen] 

Flepperei,  die  (vergl.  Kassive) 


linke  Flepperei 

flosscru  [1450  bei  Kl.  S.  15  flossein  mögen; 
L  V.  Hosten  —  bruntzen;  B.  O.  floslen  —  bissen; 
1745  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  133  geflosselt  —  das 
Wasser  abgeschlagen ;  —  Kundenspr.  III  bei 
Kl.  S.  425  flossern  —  Wassertrinken;  Krämer&pr. 


Schnapsflasche 


das  Markstück. 


Mädchen,  Geliebte, 
Schmied. 


Ausweispapier  <  besonder» 
aber  nicht  ausschliesslich 
für  falsche,  nach  Andern 
sogar  im 


Fleppe  >. 


falsches  Papier. 


das  Papier  unbrauchbar 
machen,  z.  B.  ein  znm 
Erschwindeln  von  Reis*- 


Unterstützung 
tes  durch  Eintrag,  das« 
solche  ertheilt  sei. 
W7enn  der  Gensdann  die 
Papiere  untersucht,  sagt 
man:  ,er  fleppt";  der. 
dem  er  sie 
„wird  geneppt*. 


Papiere,  besonders  behörd- 
lich beglaubigte  Arbeits 
scheine. 

falsche  Zeugnisse. 

bettnässen  (aber  nicht  aas 
Krankheit,  sondern  au? 
Betrunkenheit! 


Digitized  by  Google 


Was  ist  beute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  69 


V  S.  45S  Flossen  —  sein  Wasser  abschlagen; 

VI  S.  484  flösslen  =  mindere,  f Ifaseron  —  Weinen 

8.  488! 

Flöte,  die  (vergl.  Winde)  [Kundenspr.  II  bei  Kl. 

S.  422  —  Gefängniss,  Krankenhaus;  III  dort  S. 

422  =■  Arbeitshaus] 
Frachtbrief,  der  (vergl.  Roller,  Todtenschein) 


fremd  bekommen 
fremd  machen 

Fuchs,  der  (vergl.  rothe  Asche)  11652  bei  Kl.  S. 
159  —  Dukaten;  1737  dort  S.  205  —  Gold; 
1737  dort  S.  214  ebenso;  1745  bei  A.  L.  Bd.  4 
S.  153  —  Geld,  Keller,  Gewölb;  1753,5  bei  Kl. 
S.  236  —  Küster  oder  Gold;  1755  dort  8.  240 
ebenso,  S.  238  —  ein  Küssen;  1807  dort  8.  285  — 
Goldmünzen;  1820c  dort  S.  349  -  Geld;  1847  dort 
8.  377  —  1.:  Friedrichsd'or..  Goldstück,  2.:  Ma- 
schine, auf  der  körperliche  Züchtigungen  ertheilt 
werden;  1851  dort  8.  397  —  Gold] 

Füchse,  die  (vergl.  Acht)  nur  Mehrzahl,  besondere 
österreichisch 

Fusslappen,  die  (vergl.  Quadratlatschen)  [Kunden- 
spr. III  bei  Kl.  S.  425  eb(  •DSU 

Fusslatscher,  der  (vergl.  Blitzableiter  [Kundenspr. 
III  bei  Kl.  S.  425  ebenso] 


Gr.:  —  der  Ge- 
Ableitung aus 


Arbeitshaus. 


Entlassungsschein  aus  Ar- 
beitshaus oder  Gefäng- 
niss mit  Reise  Vorschrift. 

aus  der  Arbeit  entlassen 
werden. 

aus  Arbeit  treten. 

Goldstück. 


Handschellen. 

Weisskohl. 

Fussgensdarm. 


Gralgenposamentier,  der  [Kundenspr.  I,  II,  III,  Seiler. 
IV  bei  KI.  S.  421,  422,  425,  434  gleichfalls] 

Gallach  auch  schwarzer  Gensdarm  [1450  bei  Pastor. 
Kl.  S.  14  Galatten  =  falsche  Priester  als  Bettler; 
1475  dort  S.  26:  Glatten  =»  ebenso;  1.  v.  galch  = 
pfaff;  B.  O.  galch  «■  pap;  Deecke  bei  A.  L.  Bd. 
3  S.  253  Gallach  =  Priester:  1593  bei  Kl.  S.  113 
galch;  1597  dort  S.  115  Galle  —  sacerdos;  1620 
dort  S.  134  Gallach  —  Rabbiner,  8.  136  Galch  — 
Pfaff;  1714  dort  S.  177  Gallach  =  Geistlicher; 
1733  dort  S.  200  Galach  —  ebenso;  1745  bei  A. 
L.  Bd.  4  S.  153  Gallach  —  Pfarrer;  1747  bei  KL 
S.  214  Galla  —  Priester;  1753,5  dort  S.  236  Gal- 
lach =  ebenso;  1769  dort  8.  247  ebenso:  1791 
und  1812  bei  A.  L.  Bd.  4  8.  168  und  206  ebenso; 
1^20  dort  Bd.  4  S.  241  Kollach;  Fr.  Gl.  Gallach  — 
Pfarrer.  Pastor;  1847a  bei  Kl.  S.  391  Galach  = 
Geistlicher;  1851  Gallach  —  Pfarrer,  Prediger  dort 
S.  397 ;  iu  L  ■  der  Geschorene ,  dann  christ- 
licher Geistlicher  überhaupt ;  Kundenspr.  I  bei 
Kl.  8.  421  Gallach;  II  dort  8.  422  Galach;  III 
dort  8.  425  Gallach;  IV  dort  8.  431  Galla;  Krä- 
merspr.  III  dort  8.  440  Gallak  —  Pfarrer;  VI  dort 
8.  483  Gallach  —  Kaufmann! 
schorene,  katholischer  Pru 
dem  Jüdischen  bei  A.  L.] 

gampf  en  (vergl.  bezupfen)  [1.  v.  von  1510  bei  Kl.  I  stehlen. 
S.  53  genffen  =  stellen;  B.  0.  von  1510  dort  8.  | 
76  genffen  —  Stelen;  1597  dort  8.  115  Genffen  —  | 
furari ;  1598  genffen  —  zugreifen, Stelen,  dort  S.l  16 ;  , 
Lindenberg  1891  ganfeu  oder  gannewen  —  stehlenl  j 


70 


V.  Schütze 


Geheimer,  der  [Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  426  —  Geheinipolizist(vgl.Fauler.i 
Kriminalpolizist,  Schutzmann  in  Civil ;  Lindenberg 
1891:  Heimlicher^  ebenso] 
geladen,  zu  schwer  (vergl.  beschmort)  i  betrunken. 

Gipsverband,  der  (vergl.  Bielefelder)  |  Vorhemd,  Kragen  u.  deigl. 

weisse  Wilsche,  stet* 
wenn  aus  Gummi,  zu- 
weilen auch,  wenn  au* 
Papier. 
Geheimpolizist 


der  (vergl.  Fauler) 


426  —  Geheimer;   Lindenberg  1691 


|Kundenspr.  II  bei 
rg  169 
sehen  Slang :  cop- 
Lon- 


Greifer 
Kl.  S. 

Kriminalpolizist;  vergl.  im  englisi 
per  —  Fänger,  Geheimpolizist  bei 
donismenl 

Grfitzkasten,  der  (auch  Theewinde)  |  Kundenspr 

III  bei  Kl.  S.  425  —  Krankenhaus] 
Gurken,  die  (vergl.  Teppe) 


hachein  (vergl.  picken)  [1.  v.  ebenso  1620  bei  Kl. 
S.  134  acheln:  1723  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  105acheln; 
1733  bei  Kl.  S.  200  acheln;  1737  dort  S.  206  acheln; 
1750  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  135;  1764  bei  Kl.  S.  247; 
Chrysander  bei  A.  L.  Bd.  3  S.  404  ebenso;  1798 
dort  Bd.  4  S.  180  acheln;  1812  dort  Bd.  4  S.  199 
acheln;  1820  dort  Bd.  4  S.  236;  1820c  bei  Kl. 
S.  348;  1847  dort  S.  373;  1851  dort  S.399.  A.  L.; 
Kundenspr.  II  u.  III  dort  S.  422  bezw.  424  ebenso ; 
Krämerspr.  II  dort  8.  437  achile;  III,  IV  und 
lebendes  Roth  welsch  dort  S.  439,  442,  491  sowie 
Lindenberg  1891  und  Gr.:  acheln  —  essen.  Ab- 
leitung aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  acheln 

Hachelei,  die  (vergl.  Pickus) 

Haifisch,  (vergl.  Schnciderkarpfon,  Schwimmling, 

Scekadett,  Seesoldat) 
Hanf,  der  (vergl.  Legum,  Torf,  Twist)  |so  auch 

Kundenspr.  II  und  III  bei  Kl.  S.  422,  426! 

Hämerercasso;  von  Juden  den  Ausdruck  gehört, 
[vergl.  im  Worterbuch  des  Constanzcr  Hans  von 
1791  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  172:  Hamore  «  die 
Händler;  1812  dort  Bd.  4.  S.  207  Hamore  —  Händel, 
Streit,  Lärmen;  Gr.:  Hamor  —  Lärm,  Händel] 

hämmern  (vergl.  picken) 

Harke,  die  (auch  Lauseharke) 

Hasen  machen  vergl.  thürmen,  polnischen  Urlaub 
nehmen) 

Heiligkeit,  die  (vergl.  Heimath) 

Heimath,  die  (vergl.  Heiligkeit)  lautet  der  Name 
„zur  Heimath",  nicht  „Herberge  zur  Heimath", 
gehört  sie  also  nicht  diesem  Verband  an,  so  nennt 
man  sie  eine  „wilde  Heimath" 

Heiss,  es  ist  (vergl.  brennen)  1656  bei  Kl.  S.  416 
—  es  ist  nicht  sichor  wegen  strenger  Polizei; 
Kundenspr.  II  dort  S.  422  —  beschwerlich;  eben- 
so III  dort  S.  426;  IV  dort  S.  431  —  es  ist  nicht 
ganz  so  gefährlich  als  wenn  „die  Steine  brennen" ; 
Roscher  in  Gros»,  Archiv,  Bd.  8  8.  27S:  „heisser 
Boden  =-  wenn  scharfe  Vigilanz  auf  Kuppelei  aus- 


Krankenhaus. 

zerrissene  Stiefel  u.  Schabe, 
besonders  wenn  alt  und 
aufgebogen. 


Das  Essen  (die  Thätigkeit, 

nicht  das  Gericht). 
Hering. 

Brod  (nach  den  Meisten 
allgemein,  nach  einigen 
nur  Gcfängnissbrod). 

Judenunterstutzungskassc. 


essen. 

Kamm. 

weglaufen. 

Herberge  zur  Heimat. 
Herberge  zur  Heimat. 


die  Polizei  passt  scharf  auf. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  71 


geübt  wird"  ist  viel  zu  eng  gefasst,  kann  nur  als 
eispiel,  nicht  als  erschöpfende  Begriffsbestimmung 
in  Betracht  kommen] 
Heringsbändiger,  der  (vergl.  Ellenreiter)  ]  Kun- 
denspr. III  bei  Kl.  8.  426  —  Kaufmann;  IV  dort 
8.  434  —  Kaufleute,  alle  ohne  Unterschiedi 
H o bei h engst,  det  (vgl.  Holzwurm) 
Hobeloffizier,  der  [auch  Kundenspr.  III  und  IV 

bei  Kl.  8.  426,  434] 
hochfliegen  (vgl.  hochgehen) 
hochgehen  (vgl.  hochfliegen,  krachen  gehen,  ver- 
krachen ,  verschütt  gehen)  (Kundenspr.  II  bei  Kl. 
S.  422  —  erwischt  werden  beim  Fechten ;  III  dort 
S.  426  arretirt  werden  | 
hochnehmen,  jemanden  (vgl.  verschütten)  [Kun- 
denspr.  III  bei  Kl.  S.  426  —  zum  Ausgeben  ver- 
anlassen] 

Hochschutz,  der  (vgl.  Klapperschütz,  Lehmschütz, 

Oschütz,  Roller) 
Holzwurm  (vergl.  Hobelhengst) 
Hundefänger,  der  (vgl.  Kundenfänger,  Schlepper) 

Husch ütz,  der 

Kadett,  der 
alter  Kadett 


Kaff,  das  11620  bei  Kl.  S.  37  gfar,  1640  dort  S.  153 
Gfar;  1652  dort  S.  156  und  1747  dort  S.  214  Ge- 
fahr; 1764  dort  S.  247  Kfahr;  1804  a  dort  S.  27$ 
und  lS20c  dort  S.  349  Gefahr,  letzteres  auch  Gfar; 
lS20d  dort  S.  354  Gifar;  1821  dort  8.855  Gisar. 
Kundenspr.  II  dort  S.  422  Kaf,  III,  IV  dort  S.  426 
und  431  Kaff.  Krämerspr.  II  dort  S.  40$  kfär; 
VI  dort  S.  480  GefAr;  VII  dort  S.  490  gefor:  leben- 
des Rotwelsch  dort  S.  492,  A.  L.  und  Gr.  Kaff  — 
letztere  beide  unter  Kefar  —  — »  Dorf.  Ableitung 
aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  KefarJ 

Kaff  er,  der  iDeecke  bei  A.  L.  Bd.  3  S.  251  Käfer; 
1723  dort  Bd.  4  S.  105  Kaffer  -  Bauer;  1733  bei 
Kl.  S.  201  Kaffer  »Mann;  1745  bei  A.  L.  Bd.  4 
S.  152  Gaffer  Mann  oder  Bauer;  1747  bei  Kl. 
S.  214  Caffers  —  Bauern;  1753/5  dort  S.  236  Kaffer 
—  Bauer;  1798  dort  S.  271  Gaver  —  Mann;  1S14 
bei  A.  L.  Bd.  4  S.  208  Kaff  er  —  Mann;  1818  dort 
Bd.  4  S.  227  Kaffer  —  Bauer;  1820  dort  Bd.  4 
S.  240  Käfer  —  Man;  1820c  bei  Kl.  S.  350  Kaffer, 
1820  d  dort  S.  354  Khaffer;  1828  dort  S.  363  Kaffor 
=  Bauer;  1847  dort  S.  380  Kaffer  =  dummer 
Mensch;  1851  dort  S  400  —  Bauer,  Mensch,  Mann ; 
A.  L.  unter  Kefar:  Kaffcr  «■  Bauer ,  Mann,  Kerl, 
Einfaltspinsel,  der  zu  bestehlcndo  oder  zu  betrü- 
gende Mensch;  Kundenspr.  I,  II,  III,  IV  bei  Kl. 
S.  421,  422,  426,  431.  Krämerspr.  VI  dort  S.  47ü; 
Lindenberg  1891:  Kaffer  —  Bauor;  Gr.:  Kaffer « 


Kaufmann ,  wandernder, 
ganz  allgemein  für  alle 
Zweigo  dieses  Berufes. 

Tischler. 

Tischler. 

verhaftet  werden, 
verhaftet  werden. 


1.  festnehmen  (passiv  — 
hochgehen  u.  s.  w. ; 

2.  jemandem  auf  der  Her- 
berge das  Geld  abnehmen. 

Windmüller. 

Tischler. 

Zuführer  des  Stellenver- 
mittlers. 

Wassermüller  (Ruf  des 
Meisters,  wenn  das  Wehr 
heruntergelassen  werden 
soll:  „Hu,  schütz"). 

junger  üandwerksbursch, 
etwa  ■»  Aeffchcn. 

alter  verkommener  Stromer 
der  nie  etwas  Brauch- 
bares gewesen  ist 

Dorf. 


alles  was  auf  dem  Lande 
wohnt  (Bauer,  Tagelöh- 
ner u.  dorgl.,  männlich 
und  weiblich  ohne  Unter- 
schied). 


72 


V. 


Dorfbewohner;  Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei 
A.  L.  unter  Kefar] 

Kailoff,  der  |Dcecke  bei  A.  L.  Bd.  3  S.  251  Relief; 
1714  Kieloff  bei  Kl.  S.  177;  1733  bei  A.  L.  Bd.  4 
S.  106  Kilef;  1733  bei  Kl.  S.  201  Kohluff ;  1745 
bei  A.L.  Bd.  4  S.  154  Kiluff;  1791  und  1793  dort 
Bd.  4  S.  167  und  190  Kohluf;  1813  bei  Kl.  S.  308 
Kalf.  Kiluf :  1S20  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  237  Gilof  - 
der  Hund;  Fr.  Gl.  keilof,  der  — >  Kutte  zum  Fang- 
hundabrichten,  kelaf  =  der  Hund;  Fr.  G.  Gl.  klaifa 
=  Hundin.  Stierehes  —  Kelof  =  Hühnerhund;  A. 
L.  Kalf,  Kelef,  Keilef,  Kolev,  Kalef.  Klobe,  Globe; 
Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  426  Kailoff;  Krämerspr. 
II  dort  s.  438  ki-luf;  III  dort  S.  441  Kailaf;  VI 
dort  8.  482  Kailuf;  Gr.:  Kalf  und  Koluf  =  Hund. 
Ableitung  aus  dem  J  üdischen  s.  bei  A.  L.  unter  Kelef] 

Kaiserin,  die  (bayrisch) 

Kalle,  die  (vgl.  Flamme,  Schickse,  Spritzbüchse, 
Trine)  [Deecke  bei  A.  L.  Bd.  3  S.  254  Kalla  — 
Braut;  1753  5  Calle  bei  Kl.  3.  236;  1764  dort  S.  247 
Kallo  —  Braut;  1807  a  dort  S.  2**s  Kalle  — 
Schlage  oder  Prügel  ;  1*12  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  20S 
Kalle  -  Messe;  Fr.  GL  Calle,  Kalle.  Kallach  - 
Braut;  1847  bei  Kl.  S.  380  Kalle  —  Braut;  1*51 
dort  S.  400  ebenso;  1886  dort  S.  417  -  Verlobte; 
Kundenspr.  III  dort  S.  426  —  Wirthatochter;  Krä- 
merspr.  III  dort  S.  440  —  Braut;  A.  L  und  Gr.: 
Kalle  für  alle  Schattirungcn  von  Braut  bis  Dirne. 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L. 

Kaltschlächter,  der .  vgl. Mascharus) besond.  in  Ost- 
preussen,  docli  schworaofa  Bpec.  Kundenausdruck 

Kahn,  der  (vgl.  Klappen,  Sänftchen,  Sänftling, 
Senftling)  [A.  L.  Kaan  oder  Kahn  —  Gefängnis»; 
Gr.:  Kaan  —  Gefängniss] 

kapores  gehen  (vgl.  paikern)  1723  bei  A.L.  Bd.  4 
S.  105  kapores  =  morden ;  1733  caporeu  =*  mör- 
deni  bei  Kl.  S.  201,  kaporeu  go  —  sterben  müssen, 
exequiret  werden  202;  1820d  bei  Kl.  8.  354  ka- 
poren  — » sterben ;  1 82 1  dort  S.  356  kaporn  =  ebenso ; 
Fr.  Gl.  kapores  —  tot;  Fr.  G.  Gl.  kaporen  =  tot; 
1851  dort  S.  400  Kapporc  —  Verderben;  A.  L. 
kapores  =»  tot  unter  Kappore;  Gr.  hat  nur  das 
Hauptwort  Kappore  =  Reinigung,  Tod  und  einige 
Zusammensetzungen.  Ableitung  aus  dem  Jüdischen 
bei  A.  L.  unter  Kappore  | 

Karline,  die  (vgl.  Buddel)  1  Kundenspr.  II  bei  Kl. 
S.  422  Karoline  —  Schnapsflaschel 

Käppehen,  das  (vgl.  Katzhof f)  in  Süd-,  nach  an- 
dern auch  in  Norddeutschland 

kaspern  (vgl.  beseibeln,  mogeln)  [1745  bei  A.  L. 
Bu.  4  S.  152  —  einen  schlagen;  1755  bei  Kl.  S.  240 
caspern  «=  ausfragen;  1793  bei  A.  L  Bd.  4  S.  181 
kaspern  —  einen  betrügen;  1812  dort  Bd.  4  8.  209 
ebenso  1813  bei  Kl.  8.  308  caspern  «-  schlagen, 
caschpern  ausfragen,  betrügen ;  1813a  dort  S.  31 1 
kaspern  —  betrügerisches  Prophezeien;  1820c  dort 
S.  350  —  auf  dem  Lande  unihergehen  und  die 
Bauern  betrügen;  IS  17  dort  S.  379  =  unerlaubter 
Verkehr  der  Gefangenen  mit  der  Aussenwelt; 
1851  dort  S.  400  kasspern  ebenso  und  =  heimlich 
reden,  sich  besprechen;  Fr.  Gl.  aufkaspern  =  ver- 


runde Semmel. 
Mädchen,  Geliebte. 


Frohner. 
Bett. 


Branntweinflasche. 

Schlachter. 

betrügen. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  73 


führen ;  A.  L.  caspern  —  schlagen ,  in  der  Schin- 
de rep  räch  o  mit  Sympathie  behandeln,  daher 
betrugen;  kaspern  —  heucheln,  tauschen;  Linden- 
berg 1891  kaspern  mm  der  unerlaubte  Verkehr  der 
Gefangenen  unter  einander,  auch  durch  Klopf- 
sprache u.  s.  w.  Ableitung  au»  dem  Judischen  bei 
A.  L.  unter  Kaspern  | 
Kassive,  die  (vgl.  Fleppcrei)  11814  bei  A.  L.  Bd.  4 
S.  205  Gasibe  —  Pass,  Arrest:  Fr.  G.  Gl.  Gasibe 
—  Fass;  1847  Kasiber  —  Verständigungszettel  im 
Gefangniss  bei  Kl.  S.  379,  Kassiwcr  =■  Kundschaft, 
Pass  S.  379;  1S51  bei  KL  S.  400  Kassiwer  — 
Sehleifbrief  im  Gefangniss,  Kassiwe  =  Pass,  Reise- 
document;  1856  dort  S.  415  Korsiwa  —  Pass,  Pa- 
piere überhaupt;  A.  L.  unter  kaswenen  Kasiwe, 
Kasiwer.  KasiDer,  Ksiwe,  Ksiwerl  =  Brief,  Zettel, 
Schleifbrief  in  und  aus  Gefängnissen,  Pass.  Kund- 
schaft; Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  426  Kassiber  — 
Brief;  Lindenberg  1891  =■  die  zur  Verständigung 
der  Gefangenen  dienenden  Zettelchen  u.  s.  w.;  Gr.: 
Kassiwer  —  heimlicher  Brief,  Kassiber  —  Brief, 
besonders  in  und  aus  Gefängnissen  geschmuggelt. 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter 
kaswenen] 

Nach  anderen  passiven,  die,  nur  Mehrzahl,  be- 
sonders in  Osterreich,  Rheinlanden  und  Süd- 
deutschland 

linke  Kassivcn  [A.  L.  unter  kaswenen:  linke 
Ksiwe  —  falscher  Passl 

Katzen  köpf,  der  |so  auch  Kundenspr.  II  bei  Kl. 
S.  422  und  IV  S.  434;  III  S.  426  dort  Katzenkopp; 
Gr. :  Katzenkopf  =  Schlosser! 

Katzhoff,  der  (vgl.  Kappchen»  11733  bei  KJ.  S.  201 
Katzauf f;  1764  dort  S.  247  Katzof ;  1731  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  171  Kazuf,  ebenso  dort  Bd.  3  S.  IST  1793; 
1812  Kazuf,  1814  Katzef  dort  Bd.  4  S.  209;  1820 
dort  Bd.  4  S.  240  Kazuf;  1820  c  Katzoff.  alte 
Sprache:  Bockhartfetzer  bei  Kl.  S.  350;  Fr.  G.  Gl.: 
Katzof,  Katzef ;  A.  L.  Kazow,  Katzhoff ;  Kundenspr. 
II,  III,  IV  bei  Kl.  S.  422,  426,  433  4:  Katzoff; 
Krämerspr.  II  dort  S.  438  katzuff;  III  dort  S.  440 
katzof;  IV  dort  S.  442  katzof f ;  VI  dort  S.  484 
Katzuff  ;  Gr.:  Kazev  und  Kazuf  «=-  Metzger,  Schläch- 
ter, Fleischer,  A.  L.  auch  —  Fleischhändler.  Ab- 
leitung aus  dem  Jüdischen  s.  bei  A.  L.  unter 
Kazow] 

Kenn!,  oft  auch  kenn  Mathilde,  ;iN20c  bei  Kl. 
S.  350  Kenn  —  ja;  1828  dort  S.  363  känu,  Matthes 
lia  Bruder)  Bejahung  auf  die  Frage  Kunde?,  1856 
dort  S  415  kenn  «Bejahung;  Kundenspr.  II  dort 
S.  422  ken  —  ia,  ich  vcrsteh's;  III  kenn  Kunde  — 
Kundengruss  beim  Erkennen  dort  S.  426;  IV  dort 
S.  431  kenn  —  ja  (bei  den  Schlächtern  gebräuch- 
lich —  sicher  zu  eng  — ;  Krämerspr.  II  dort  S.  438 
kent  =  ja;  III  dort  S.  439  Ken,  S.  441  kenn  =  ja; 
VI  kenn  «=•  ja ,  kenn  Mathilde  —  grüss  Gott  dort 
S.  482  und  481;  Kr.  VII  kenn  =  ja,  dort  S.  491. 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L  unter 
Ken.   Vgl.  Gr.l 

Kicnnadeln,  die  (vgl.  Bienen) 


Papiere,  Arbeitsscheine. 


Papiere  allgemein. 


falsche  Papiere. 
Schlosser. 


Schlachter. 


Kundengruss:  .Kenn?14 
odcr„Kunde?u  Antwort, 
wenn  bejahend,  dass auch 
der  Gefragte  Kunde  ist: 
„Kenn!'"  oder:  „kenn 
Mathilde".  Letzteres  auch 
ganz  allgemein  ■=»  „ich 
hab's  verstanden"  bei 
Fragen  aller  Art. 


Ungeziefer    (aber  nicht 
Flöhe). 


Digitized  by  Google 


74 


V.  SCHÜTZB 


Kies,  der  (vgl.  Asche)  [1714  bei  Kl.  S.  177  Kesoff 

—  Silber;  1733  dort  S.  202  Keseff ;  1737  dort  S.  205 
Kasoff;  1745  Kisoff  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  154;  1747 
bei  Kl.  S.  214  Kisow;  1753/5  dort  S.  236  Kisoff 

—  Silber;  1755  Kis  =  Beutel  dort  S.  240;  1764 
dort  S.  247  ebenso;  1791  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  168 
Kies  —  Silber;  1793  dort  Bd.  4  S.  ISO  Kis  —  Beu- 
tel, Geld,  Kesuv  —  Silber;  1812  dort  Bd.  4  S.  209 
Kies  —  Silbergeld ;  ebendort  1812  und  1814,  Kiss 

—  Sack,  Beutel;  1818  dort  Bd.  4  S.  226  Kisschen 
=  Geld  in  Menge,  Schatz;  1820  dort  Bd.  4  S.  236 
Kiss  «Geld;  1820c  bei  Kl.  S.  350  Kisof;  182od 
dort  S.  364  Khisow;  1847  dort  S.  380,  3S1  Kies; 
Kiehsoff  —  Silber;  Fr.  Gl.  Kis  —  Geld;  1851  bei 
Kl.  S.  401  Kies»  —  Geld;  A.  L.  und  Gr.:  Kis, 
Kies,  Kiss  —  Beutel,  besonders  Geldbeutel,  Geld; 
1886  bei  Kl.  S.417  Kies  —  Geld;  ebenso  Kun- 
denspr.  II  und  III  bei  Kl.  S.  422,  426;  Krämerspr. 
VI  Kis  —  Geld  bei  Kl.  S.  4SI;  Lindenberg  1891 
Kies  —  Geld.  Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei 
A.  L.  unter  Kis] 

Der  Kies  wird  verschmort 

Kilometerstein,  der  (vgl.  Buddel) 

Kitt,  der  (vgl.  Asche)  sächsisch 

Kittchen,  das  [1687  Kutte  =  Hauss  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  95;  1733  bei  Kl.  S.  200  Kitt  —  Bauern- 
hauss;  1750  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  143  Kitte,  Kittgen 

—  Zuchthaus;  1804  a  bei  Kl.  S.  277  Küttchen  — 
Zuchthaus;  1814  bei  A.  L  Bd.  4  S.  200  Kitt  = 
Haus;  ebenso  1812  dort  Bd.  4  S.  209;  1818  dort 
Bd.  4  8.227  Kitte  —  Gefängniss;  ls20c  bei  Kl. 
S.  350  Kittchen  —  Gefangenhaus;  1847  dort  S.  381 
ebenso;  1856  dort  S.  415  desgl.;  A.  L.  Kitt  = 
Sessel,  Thronsessel,  Dach,  Haus  und  dann  für  alle 
möglichen  Arten  von  Haus,  so  auch  Zuchthaus; 
Kundcnspr.  II  bei  Kl.  S.  422  Kittchen  —  Arrest; 
III  dort  S.  426  =  Gefängniss;  Krämerepr.  II  kittche 
dort  S.  438;  VI  Kittie,  Kitt  dort  S.  479;  VII  kit- 
chen dort  S.  490;  Lindenberg  1891  Kittchen  —  Ge- 
fängniss; Gr.:  Kittchen  —  Gefängnisszelle.  Ab- 
leitung aus  dem  Jüdischen  s.  bei  A.  L.  unter  Kitt. 
Vgl.  die  englische  Gaunersprache  bei  Baumann, 
Londinismeu  kidden,  kidken  —  Herberge,  Schule 
für  junge  Diebe;  thioves  Kiteben  =  Diebesküche 
braucht  ferner  der  Volksmund  für  den  „City  Athe- 
naeum  Club",  in  dem  die  Finanzwelt  der  City  sich 
trifft  Der  Ausdruck  ist  dort  also  in  weitere 
Kreise  gedrungen  | 

Kittchenpos,  der  [Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  426 
Kittchenboos  —  Gefangenwärter! 

Klappen,  die  (vgl.  Kahn,  hänftling  [Klappe  — 
Diebskneipe,  Lindenberg  1891,  ist  wohl  zu  eng, 
doch  dürfte  Gr. :  Klappe  —  ordinäre  Kneipe,  der  ge- 
wöhnlichere Gebrauch  sein.  Ich  habe  ihn  allerdings 
im  mündlichen  Verkehr  nicht  feststellen  können 

klappern  (vgl.  fechten) 

Klapperschütz,  der  (vgl.  Hochschütz)  1814  bei 
A.  L.  Bd.  4  S.  215  Klapper-lseh  —  Müller;  ebenso 
A.  L.  unter  Klapper;  Kundenspr.  IV  bei  Kl.  S.  434 
Klapperschütz  —  Wassermüllerl 


Geld. 


Das  Geld  wird  v 

verbracht 
Branntweinflasche. 
Geld. 


Gefangen  wärt  er. 
Schlechte  Betten. 


betteln. 
Windmüller. 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  76 


klauen  (vgl.  bezupfen) 

klemmen  (vgl.  bezupfen)  [so  auch  in  der  englischen 
Gaunersprache  —  Baumann,  Londonismen  —  pinch 
=  klemmen  für  stehlen  1 

Klempner«  Karl,  der  (vgl.  Blitzableiter)  [Kunden- 
sprache III  und  IV  bei  Kl.  S.  426,  430  —  Gens- 
uarm ;  Gr.:  =  Polizist  Die  englische  Gaunersprache 
nennt  den  Polizisten:  Charloy  —  s.  Baumann,  Lon- 
dinismen] 

Kleisterhengst,  der  (vgl.  Bruchbinder) 

Klinken  putzen  (vgl.  fechten)  [Gr.:  Thürklinken- 
putzer Bettler] 

kloppen  (vgl.  fechten)  (Krämerspr.  VI  bei  Kl.  S.  479 
klopfen  »  betteln] 

Kluft,  die  (gleich  Schale,  vgl.  Walmusch)  [1450  bei 
Kl.  S.  16  flabot  — .  Kleider;  1.  v.  Claffot  —  eleidt. 
B.  0.  ebenso!  1597  bei  KI.  S.  114  Claffot  —  ves- 
tis;  1652  Klaffot  dort  S.  157;  1733  dort  S.  201 
Klufftie;  1745  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  154  Klufft  — 
Rock;  Fr.  Gl.  Kluft  oder  Klfift  —  Rock,  Kamisol, 
Kleid;  Fr.  G.  Gl.  Claffot  -  Kleid,  Rock;  1646 
bei  Kl.  S.  372  Kluft  —  Kleidung;  1847  dort  S.  3S0 
ebenso;  1851  Kluft  —  Rock,  Kleid  jeder  Gattung 
dort  S.401;  A.L.  bei  Kelef:  Kluft  —  Oberkleid, 
Kleid  allgemein,  Mannsrock,  Frauenrock;  1886  bei 
Kl.  S.417  Kluft  —  Kleid,  Kundenspr.  II,  III,  IV 
dort  S.  422,  426,  431  Kluft  —  Anzug;  Krämerspr.  I 
dort  S.  435  Kliftle  —  Kleid,  Anzug;  VI  dort  S.  4S3 
Kluft  —  Kleid;  lebendes  Rothwelsch  dort  492  kluft 
—  Kleider:  Lindenberg  1691  Kluft  —  Kleidung, 
auch  gestohlene  Kleidung:  Gr.:  Kluft  —  Kleider. 

Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter 
Kelefl 

Knast,  der  [1620c  bei  Kl.  S.  350.  Knast  =  Strafe; 
Fr.  G.  Gl.  Knass  —  Urtheil,  Strafe;  1851  bei  Kl. 
S.  401  Knass,  Knast  —  Criminalstraf  e ;  A.  L.  Knas, 
Knast  *=  Strafe,  Strafurtheil,  Geldstrafe;  Kunden- 
spr. III  bei  Kl.  S.  426  Knast  kriegen  Urtheil 
empfangen;  IV  dort  S.  431  Knast  —  Gefängniss- 
strafe;  lebendes  Roth  welsch  dort  S.  492  knast  — 
Strafo;  Lindenberg  1S91  Knast,  Knass  —  Krimi- 
nalstrafe; Gr.  Knas,  Knast  =  harte  Strafe;  Ab- 
leitung aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Knasl 

Knast,  schwerer 

schweren  Knast  schieben  [Roscher  in  Gross, 
Archiv  Bd.  3  8.  278:  Knast  schieben  -  Gefang- 
niss  bekommen] 

Knacker(vgl.  Bankarbeit)  machen  | Kundenspr.  III 
bei  KI.  S.  426:  Knacker  -  Schlaf  auf  Bank.  Tisch, 
blankem  Fussboden;  IV  dort  S.  431  —  Bankarbeit] 


Knopf,  der  (vgl. Zwilling)  [1820a  bei  Kl.  S.  346  — 
Kreuzer,  ebenso  bei  A.  L.,  Kundenspr.  II  bei  Kl. 
8.  422  =  Pfennig] 

Kober,  der  (vgl.  Krauter) 

Koblhase,  der 

Kohl,  der  (vgl.  Kohldampf) 

Kohldampf  oder  Kohlen  dampf  (beides  ist  in 
Gebrauch,  vgl.  Dampf,  Kohl)  schieben  [1793  bei 
A.  L.  Bd.  4  S.  IS2  Kolcr  —  Hunger,  kolerig  — 


stöhlen, 
stehlen. 


Reitgensdarm. 


Buchbinder, 
betteln. 


Zeug, 


UrtheiL 


Zuchthaus. 

schwere  Strafo,  besonders 
Zuchthaus  haben. 

auf  der  Bank  schlafen,  be- 
sonders in  der  Bienen- 
kammer, aber  auch  sonst 
in  zum  Schlafen  bestimm- 
ten Räumen. 

zwei  Pfennig  (weil  grosser 
als  Tupf). 

Meister,  Principal. 

Gärtner. 

Hunger. 

Der  Hunger,  hungern. 


Digitized  by  Google 


76 


V.  ScHirrze 


hungerig;  1820  dort  Bd.  4  S.  237  Kolter;  Fr.  Gl. 
Kolldampf,  Koller  —  Hunger;  Kundenspr.  II  bei 
Kl.  S.  422  Kohldampf  schieben  —  Hunger  leiden; 
Krämerepr.  II  dort  S.  438  dampf  —  Hunger;  VI 
dort  S.  482  ebenso ;  Gr. :  Kohldampfschieber  — 
Hunger.  Roscher  bei  Gross,  Archiv  Bd.  3  S.  277: 
Kohldampf  schieben  ==  „wenn  der  Zuhälter  ohne 
Frauenzimmer  ist,  daher  kein  Geld  hat"  ist  ent- 
schieden viel  zu  eng  gefasst] 

Kohl  reiben,  machen,  pflanzen  österreichisch: 
Pflanz  machen,  vgl.  dort  (15s  12  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  210 
kohlen  —  erzählen;  1820  dort  Bd.  4  S.  236  kohlen 
—  erzählen,  essen ;  Fr.  Gl.  kohlen  —  erzählen,  lügen, 
scherzen,  spassen:  kohlreissen  —  Lügen  an- 
hangen, Spass  machen ;  A.  L.  Kohl  reissen  —  be- 
trügen, täuschen  —  unter  Kol  — ;  Kundenspr.  II 
Cohl  reissen  —  Lügen  auftischen,  Witze  reissen 
bei  Kl.  S.  422 ;  III  dort  S.  426  -  anlügen ,  vor- 
schwindeln ;  IV  Kohl  machen  —  unnothige  Worte 
machen,  den  Leuten  beim  Fechten  Krankheiten. 
Unglücksfalle  u.  s.  w.  vorechwindoln ,  dort  S.  431; 
Krämerspr.  VI  Kohl  reissen  —  lügen  dort  S.  483. 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Koll 

Kohl  schieben  (Kohldampf  schieben  vgl.) 

Kommando  schieben  (vgl.  fechten)  [Kundenspr 
II  bei  Kl.  S.  422  —  betteln,  von  einem  Ort  aus 
abwechselnd  in  der  Umgegend ;  IV  dort  S.  430  =- 
aus  der  Stadt,  wo  man  zugewandert  ist,  nach 
den  nächsten  Dörfern  gehen,  diese  abbetteln  und 
in  dieselbe  Stadt  zurückkehren] 


Kommandoschieber,  der  |Kundenspr.  III  bei  Kl. 
S.  424:  Kommandobrüder,  Kommandoschieber  — 
Kunden,  die  monatelang  auf  einer  Penne  liegen 
und  die  Dörfer  ringsum  nach  und  nach  abkloppen] 
Kommerzienrath,  der  (vgl.  Regierungsrath) 
Kopfschuster,  der  [ebenso  Kundenspr.  IV  bei  Kl. 
S.  434] 

Koppeschale,  die  (vgl.  Dohle,  Obermann) 

kraenen  gehen  (vgl.  hochgehen)  ;Kundenspr.  III 
bei  Kl.  S.  426  —  arretirt  werden! 

Kraut  er,  der  (vgl.  Koben  [1820  c  bei  Kl.  S.  350 
—  Spinnmeister,  Kundenspr.  11,111  und  IV  bei  Kl. 
S.  422,  426,  431  Meister] 

Kreuzspanne,  die  11856  bei  Kl.  S.  415  Kreuz- 
spann; A.  L  Kreuzspanne;  Kundenspr.  II,  III,  IV 
bei  Kl.  S.  422,  426,  431  ebenso;  Krämerspr.  II  dort 
S.  48s  Kreuzspann,  Spanner  und  Kreuzspanner  «=* 
Weste  | 

Krone,  die  Ii.  v.  Kroneriu  —  efraw;  B  O.  kröne- 
rin  =  efrow;  1547  bei  Kl.  S.  03  Kronie  —  een 
wijf;  1503  dort  S.  112  Krenerin;  1507  Kröner  — 
vir  dort  S.  115;  1620  dort  S.  186  Kn.nerin  —  Weib; 


auf  schneiden  ,1  ügen,sch  wi  n- 
deln ,  unter  erlogenen 
Umständen  betteln,  be- 
sonders auch  erlogenen 
Jammerbrief  schicken, 
auf  Grund  dessen  man 
dann  nächstens  selber 
vorsprechen  und  die  Ga- 
ben abholen  will. 


hungern. 

Leute,  die  in  einer  Stadt 
oder  einem  Dorf  ihr 
Standquartier  haben,  in 
das  sie  Abends  oder 
Nachts  regelmässig  zu- 
rückkehren, und  die  plan- 
mässig,  oft  zu  mehreren, 
in  grossen  Kreisen  von 
da  die  ganze  Umgegend 
abfechten.  Geschieht  be- 
sonders, wenn  sie  in  der 
Stadt  etwas  auf  dein 
Kerbholz  haben,  bis  das 
wieder  in  Vergessenheit 
gerathen  ist. 


Schneider. 
Hutmacher. 

Hut,  Kopfbedeckung, 
verhaftet  werden. 


Meister,  Prinzipal. 


Weste  (ganz  allgemein). 


Meisterin,  Hausfrau,  Frau. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  77 


1755  dort  S.  240  Krönerin,  auch  Krone  —  Ehefrau; 
1S51  dort  8.  402  Krone  —  Gattin,  Geliebte.  A.  L. 
unter  Kröne:  Krone  —  Frau  und  Kreutzer;  1886 
dort  S.  417  Krone  —  Geliebte;  Kundenspr.  III 
dort  S.426  Krone  —  Wirthsfrau;  IV  dort  S.  431 
Krone  —  jode  Frau,  ob  die  eines  Knechtes  oder 
die  eines  Grafen  ist  gleichgültig;  lebendes  Roth- 
welsch dort  S.  492  kröne  —  Mädchen,  Geliebte, 
Braut,  Frau:  Gr.:  Krone  «=«  Frau,  Gattin.  Ab- 
leitung aus  dem  Jüdischen  s.  bei  A.  L.  unter 
Kröne] 

Külp,  die  (vgl.  Dohle)  [englische  Gaunersprache 
hat  kelp  —  Hut,  s.  Baumann,  Londinismcn] 

Kunde,  der  [1828  bei  Kl.  S.  363  —  Stromer;  Kun- 
denspr. II  dort  8.  422  Handwerksbursch ;  III 
dort  S.  426  Reisender;  IV  dort  8.  4SI:  „Kunde 
ist  man,  wenn  man  zum  zweiten  Mal  in  demselben 
Strich  reist",  ist  zu  eng  und  irreführend] 


Kunde?  (Antwort  „Kenn"  oder  „Kenn  Mathilde", 
jetzt  auch  oft  „servus",  letzteres  in  Oesterreich 
allgemein.  [Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A. 
L.  unter  Ken] 

kündigen  (vgl.  scharfen,  verkündigen)  jl.  v.  kim- 
mern; B.  0.  kummern ;  1616  bei  Kl.  8.  130  kimmer; 
1620  dort  S.  137  kümmern;  1733  dort  8.  201  kö- 
nigen;  1753/5  dort  S.  236  kündigen;  1764  dort 
247  kaune  —  königen;  1793  dort  8.  271  konigen; 
Fr.  Gl.  kindigen,  kündigen;  Deecke  bei  A.  L. 
Bd.  3  S.  249  kmgenen:  Chrysander  dort  Bd.  3  8.  405 
kinjen;  1820  dort  Bd.  4  8.238  kimmern;  A.  L. 
unter  Kone:  kanjen,  kangen,  kinjenen,  königen, 
kone  sein;  Kundenspr.  IV  oei  Kl.  8.  432  kündigen; 
Lindenberg  1891  kangen;  Gr.:  kümmern  —  kaufen, 
erwerben.  Nur  Gr.  bringt  „kinjenen"  für  ver- 
kaufen, was  kaum  zutreffen  dürfte.  Ableitung  aus 
dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Kone] 

Kundenfänger,  der  (vgl.  Fauler-  aber  auch  H  unde- 
fänger) 

Kunst,  die  (z.B.  Kunst  kriegen) 
Kunst-  und  Elemcntenfarbcr,  auch  blos  Ele- 
mentenfärber, der  (vgl.  Spezcl) 

Laden  stossen  (vgl.  fechten)  [Kundenspr.  bei  Kl. 
S.  427  —  nur  in  Läden  (offenen  Geschäftslocalen) 
betteln) 

Langschäfter,  der  (auch  Pappenheimer,  vgl. 
Teppe) 

Läppchen,  das  (vgl.  Fettläppchen)  [Kundenspr.  III 
bei  Kl.  8.  427  —  Berg-  und  Tnalvcreetzer,  ursprüng- 
lich gewiss  unrichtig,  seit  Verdrängung  der  Hand- 
weberei  durch  die  Maschine  aber  vielleicht  dann 
und  wann  als  gleichbedeutend  gebraucht  | 

Laterne,  die  (vgl.  Blaue)  alt,  besonders  in  Württem- 
berg gebraucht,  im  Norden  selten,  hier  dagegen 
häufig  Blauer,  Putz,  Schmiere  [A.  L.;  Gr.:  ebenso] 

Laufmann,  der  (vgl.  Ellenreitcr) 


nut. 

jeder  „wandernde  Hand- 
werksbursch'* ganz  all- 
gemein, auch  wenn  er 
nie  ein  Handwerk  getrie- 
ben hat,  also  die  ganze 
Bevölkerung  unserer 
Landstrassen  und  Her- 
bergen ohne  Unterschied 
von  gut  und  böse. 

als  fragender  Kundeugruss 
gebraucht. 


kaufen  (besonders  vom 
Brodfahrer  u.  dgl.Leuten, 
aber  auch  von  jeder  Her- 
bergsversteigerung und 
sonstigem  Handel. 


Geheimpolizist  (nach  ande- 
ren auch  Zuführer  der 
Stcllenvermittlen. 

Arbeit. 

Bierbrauer. 


nur  bei  Kaufleuten  betteln 
(um  Geld  oder  Waare). 

Schaftstiefel. 

Weber. 

Polizei. 
Kaufmann. 


Digitized  by  Google 


78 


V.  ScHÜne 


LauBeharke,  die  lobcnso  Kundenspr.  III  and  IV 
bei  Kl.  S.  427,  431] 

ledcrn[  Kundenspr.  II  ausbeuten,  an  der  Nase  führen 
bei  Kl.  S.  422 ;  III  dort  S.  427  —  einen  schlafenden 
Kunden  oder  Person  besteh lenl 

Leg  um,  Geschlecht?  (vgl.  Hanf)  [1450  bei  Kl.  S.  15 
Lein  — brott;  1490  dort  S.  20  lechein  —  brott;  1.  v. 
Lehern— Brot;  Deecke bei A.L.Bd.3.  S.250  lechem ; 
1620  Lehern  — Brodt  von  Lechem  bei  Kl.  S.  134; 
1637  dort  S.  151  Lehern;  1652  dort  S.  156  Lechem; 
1687  bei  A.  L.  Bd.  4,  8.34  Löben;  1722  dort 
Bd.  4,  S.  114  ebenso;  1733  bei  Kl  8.200  Lechum, 
Lehm  ;  1747  dort  S.  214  Leehem;  1755  dort  S.  240 
Lagum=  Lochern  :1 791  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  169.  Le- 
ham;  1793  dort  Bd.  4,  S.  180;  1807a  bei  Kl.  S  2>9 
Leben;  1812  Leagem,  1814  Lachem  bei  A.  L. 
Bd.  4,  8.211;  1820  dort  Bd.  4,  S.  234  Lächum; 
1820  bei  Kl.  S.  854  Lechem  -  Brod;  Fr.  Gl.: 
lieben  (der  spargrauo)  —  verschimmelte  Brot, 
Lechem,  der  —  schwarze  Brot,  Lechum  =  das 
schwarze  Brot,  der  Jude;  1851  bei  Kl.  S.  402 
Lechem  —  Brot;  A.  L.  u.  Gr.  Lechem,  Legem,  Le- 

Sum,  Lehm,  A.  L.  auch  Lohm—Brot;  Kundenspr. 
I  bei  Kl.  8.423  Ligium;  III  dort  8.  427  Lcgum  — 
Brod;  IV  dort  8.  432  Legum  —  trockenes  Brod: 
Krämerepr.  II  dort  S.  438  löchern,  leagem;  III  dort 
S.  439  Liächmen,  S.  441  Lechmann,  Lechmen,  Laik- 
men;  IV  dort  S.  442  lechem;  VI  dort  S.  480  Lern, 
Lechem ;  VII  dort  S.  490  lom,  lern  —  Brot  Ablei- 
tung auf  dem  Jüdischen  bei  A.  L.| 
Leichenfledderer,  der  („bezupft"  den  Betrun- 
kenen) | Kundenspr.  III  bei  Kl.  8.  427  —  Beraaber 
einer  eingeschlafenen  Pereon;  allgemeiner  Gr.] 
Lehm  er,  der  (gebräuchlicher  als  Teigaffe,  auch 
Leobschütz)  [1750  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  131  Lcgum  — 
Schupfer,  Löben  —  Schütz  =  Beck;  1753/5  bei  Kl. 
S.  2S6  Lechemschicber  —  Becker;  1820  bei  A.  L. 
Bd.  4,  8.234  Lemer;  1820c  bei  Kl.  S.  351  Lchmer, 
Lechemschieber;  Fr.  Gl.  Lebennflänzer,  Leben- 
schieber; A.  L.  Lechemschieber:  Kundenspr.  II  bei 
Kl.  8.  423  Lehmer;  III  dort  S.  427  und  IV  dort 
8.  433  ebenso;  lebendes  Roth  welsch  dort  S.  4?»2 
legomschieber;  Gr.:  Lechemschieber Bäcker] 
Lehm  schütz,  der  (vgl.  Hochschütz,  aber  auch 
Lehmer) 


Link  (besonders:  linker  Kunde)  1755  bei  Kl.  S.  240 
=  falsch;  1812  und  1814  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  212, 
sowie  1820  dort  Bd.  4,  S.  236  ~  falsch:  1820c  bei 
Kl.  S.  351  link  =  die  Lüge  ;  Fr.  Gl.  link  —  falsch, 
schlecht,  dumm,  wild;  1851  bei  Kl.  S.  402  =  falsch, 
verfälscht,  nachgemacht,  unecht;  A.  L.  =  alles, 
was  nicht  recht,  nicht  richtig  ist;  Kundenspr.  II 
bei  Kl.  8.  423  ungeschickt,  schlecht,  falsch;  III  dort 
S.  427  —  falsch;  lebendes  Rothwelsch  dort  S.  492 
—  dumm ;  Lindonberg  1  St*  1  =  alles,  was  vordSchtig, 
falsch ,  nachgeahmt  ist;  Gr.:  alles,  was  falsch 
ist.  Im  Englischen  ist  der  Ausdruck  „link"  zwar 
nicht  in  die  Gauner-  wohl  aber  in  die  Juden- 


Kamm. 

rupfen,  sein  Spiel  treiben 
mit  Jemandem. 

Brod. 


der  den  Betrunkenen  oder 
Schlafenden  Geld  und 
Sachen  abnimmt. 

Bikker. 


mir  mehrfach  für  Miller, 
besondere  Windmüller 
angegeben,  nach  Ohigem 
unter  Lehmer  aber  wohl 
eigentlich  «—  Bäcker. 

Gegensatz  von  duft  <z.  B. 
schlechter  Kamerad  und 
dergl.),  schlecht,  falsch, 
verfälscht,  plump,  ab- 
schickt 


Digitized  by  Googl 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  79 


spräche  ubergegangen:  link  nicht  recht,  ver- 
kehrt, nicht  fromm  —  Baumann,  Londonismen 
Linkmichel,  der  [Knndenspr.  II  bei  Kl.  S.  423  — 
Einfaltspinsel;  III  dort  S.  427  schlechter  Ka- 
merad: IV  dort  S.  432  —  junger  Handwerksbursclie, 
der  den  Fecht-  und  Tippelkommcnt  noch  nicht 
kennt;  Gr.  beginnender,  ungeschickter  Vaga- 
bund] 

links  machen,  z.  B.  die  Staude 

Loorchen,  das  (vgl.  Kaiserin)  [Kundcnspr.  III  bei 
Kl.  S.  427  «  Kaffeebrodehen;  IV.  dort  S.  432  — 
Semmel  zu  2—3  Pf.;  Gr.  hat  Lorchen  und  Lerchen] 

los.  etwas  los  haben,  z.  B.  Geld 

Luftschiff bremser,  der 
machen  nach 

Mal  Gr,  der  (vgl.  Dreckschwalbe)  nach  einigen  im 
Sommer  Maler,  im  Winter  Malor,  wohl  verdorben 
aus  malheur 

Malväsier,  der  (vgl.  Dreckschwalbe) 


Manschetten,  die  (vgl.  Acht) 

Mascbarus,  der  (vgC  Kaltschlüchter,  Maschurus, 

Meschores) 
Maschurus  (vgl.  Mascharus) 

Meschores  (vgl.  Mascharus)  wohl  das  richtige. 
•Deecke  bei  A.  L.  Bd.  3,  S.  249  Meschores 
Diener;  1737  bei  Kl.  S.  207  ebenso;  1750  bei  A 
L.  Bd.  4,  S.  134  und  1S07  ebendort  S.  189  desgl.; 
1813  bei  Kl.  S.  309  Maschur,  Meschores  =  dienender 
Abdecker;  1823  dort  S.  360  Meschores  =■  Knecht, 
Bedienter;  Fr.  G.  Gl.  Maschores  und  Meschores 
-»  Knecht,  Hausknecht,  Diener;  A.  L.  Maschur  und 
Meschores  «»  Abdeckerknecht,  Diener,  Knecht  und 
ähnl.;  Knndenspr.  III  bei  Kl.  S.  427  Maschores  = 
Anstaltsaufseher:  Krämerspr.  II  bei  Kl.  S.  488 
ma&chores  «»  Knecht:  Gr.:  Meschores  «■  Diener. 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Ma- 
schur] 

Matt  ine,  die  (vgl.  Tippelei)  [1787  bei  Kl.  S.  252 
Martine  — ■  Land;  1793  dort  S.  271  und  1S12  bei 
A.  L.  Bd.  4,  S.  212  ebenso;  1814  ebendort  Mattinc; 
1S18  Mertine  —  Landstrassc,  Mahdine  =  platte 
Land  dort  Bd.  4,  S.  227:  1820  dort  Bd.  4,  5».  239 
Martini  —  Land;  1820c  bei  Kl.  6.351  Merthine: 
auf  der  Merthine  gehen  =  auf  der  Landstrasse 
umhergehen,  um  zu  stehlen  —  zu  eng  — ;  1823 
Matina  dort  S.  360;  1840  Martine,  Medine  S.  368 
dort  Fr.  G.  Gl.  Medine,  Medino,  Medina  -=  Land 
A.  L.  und  Gr.:  Medine,  Martine,  Mattine,  A.  L. 
auch  Martine  =  Gerichtsbezirk,  Land:  Kundenspr. 
IV  bei  Kl.  8.  432  Matiene  —  Wanderschaft ;  Krä- 
merspr. III  dort  S.  440  Mardvine  •=  Welt,  S.  441 
auf  die  Mardaine  gehen  —  auf  den  Handel  gehen. 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter 
Medimc] 


etwa  —  linker  Kunde,  vgl. 
bei  link;  schlechter  Ka- 
merad ,  unbeholfener, 
simpler,  unbrauchbarer 
Mensch. 

umkehren,  z.  B.  das  Hemd. 
Semmel,  Rundstück. 


etwas  los  sein,  durchge- 
bracht haben, 
s.  Wolkenschieber, 
wandern  nach. 
Maler. 


Maurer,  da  die  sich  bei  der 
Arbeit  viel  Zeit  lassen 
und  der  theure  Malvasier 
nach  Kundensage  aus 
ihren  Schweisstropfen 
destillirt  wird. 

Handschellen. 

Frohner. 

Frohnen 
Frohner. 


Wanderschaft. 


80 


V.  Schütze 


mausen  (vgl.  bezupfen)  aber  nicht  allein  Kunden- 
ausdruck 

Mesummc,  die  und  mosuimmes,  das  [Deecke  bei 
A.L.  Bd.  8,  8.  258  Mesumnien  =-  Gold;  1753  dort 
Bd.  4,8. 135  Mumme,  Mees-Geld:  1745  dort  Bd.  4. 
S.  155  Meea  -  Geld:  1753/5  bei  Kl.  8.  236  Mesum ; 
1755  dort  S.  238  ebenso;  1S07  bei  A.L.  Bd. 4, 
S.  189  Mcssummc;  Fr.  G.  Gl.  Massumme  1847  bei 
Kl.  S.  383  Mesumme:  1851  Measumme;  dort  8.  405: 
A.  L.  Mcsumme;  Krämerepr.  II  massuraes)  dort 
8.  438:  III  dort  S.  439  Masch  um  men;  Gr.  Mesumme 
—  Geld;  Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L. 
unter  Mesummen) 

Meter,  der  (vgl.  Flachs)  nicht  allein  Kundenaus- 
druck. jKun  denspr.  II  und  Kramerspr.  VI  bei  Kl. 
b.  423.  484  ebenso) 

mogeln  oder  moggeln  (vgl.  bezupfen  und  kaspern) 
mogeln  —  betrügen  kennt  auch  unsere  Studenten- 
sprache. Vgl.  mogul  —»  bemogeln,  begaunern,  be- 
schwindeln in  der  englischen  Sportsprache  bei 
Baumann,  Londonismen] 

Mounee,  das  (vgl.  Asche) 

Moos,  das  (vgl.  Asche)  [1753/5  bei  Kl.  S.  236  ebenso; 
1818  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  227  —  Geld  oder  Geldes- 
werth; 1820c  bei  Kl.  8.  351  Moos  — Geld,  alte 
Sprache  Mess.  Ebenso  1820d  dort  S.  354;  1821 
dort  8.  856;  1847  dort  8.  383  und  Fr.  G.  Gl.  1S51 
bei  Kl.  8  405  Mooss:  1856  Moos  bei  Kl.  8.  417. 
Kbenso  A.L.  1886  dort  8.417.  Kundenspr. II  bei 
Kl.  8.  423  und  Kramerspr.  VI  dort  8.  481.  Ab- 
leitung aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Moos. 
Die  englische  Gaunersprache  hat  mopus(s)es  und 
moss  —  Geld,  s.  Baumann,  Londonismen] 

mopsen  (vgl.  bezupfen)  [so  auch  Kundenspr.  III  bei 
Kl.  8.  427] 

Müllorflöbc,  die  (vgl.  Bienen) 

Mussspritze,  die 

Mutter  Grün,  bei  M.  G.  schlafen  (vgl.  Platte 
reissen)  Idesgl.  Kundenspr.  III  bei  Kl.  427] 


üaehbienen  (vgl  bienen)  [Kundenspr.  III  bei  Kl. 
427  ebenso;  IV  dort  S.  430:  der  Vater  bient=-er 
revidirt  vor  dem  Schlafengehen,  ob  jemand  Un- 
geziefer oder  Krätze  hat] 

Nadeln,  die  (vcrgl.  Bienen) 

Nassauer,  der  [vergl.  A.  L.  unter  Nass:  1847  bei 
Kl.  S.  383  —  Liebhaber,  der  nicht  zahlt  —  zu 
eng  —1 

Naturforscher,  der  [Kundenspr.  III  bei  Kl.  S. 
427  —  Lumpensammler] 


Nuntius,  der 


stehlen. 
Geld. 


Muckstück. 


stehlen,  auch  betrügen,  be- 
sonders beim  Spiel. 


Geld. 
Geld. 


stehlen. 
LSuse. 

litpenschirm. 
im  Freien  nfti 


nftchtigen. 


au/  Ungezieferuntersuchen. 


Läuse. 

Regen,  auch  Schmarotzer. 


Jemand,  derdieMüllhaufen 
und  die  vor  die  Thüreu 
gesetzten  Mülleimer 
durchsucht  nach  irgend- 
wie verwerthbarem  Ab- 
fall. 

Gerichtsdiener. 


Ob 


der  (vcrgl.  Dohle,  Koppeschale)  [1687     Kopfbedeckung,  Hut. 


D ermann,  üer  (vcrgl.  Dome,  ivoppcscnaiej  [id»* 
bei  A.  L.  Bd.  4  S.  93  -  Hut;  ebenso  1722  dort 


Digitized  by  Google 


Was  ißt  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  81 


Bd.  4  8.  116;  1783  bei  Ki.  S.  201  -  wüllcner 
oder  von  Stroh  — ;  1745  —  Hut  oder  Hausboden 
bei  A.  L.  Bd.  4.  S.  156;  1753/5  bei  Kl.  S.  236 

—  Hut;  1804a  dort  S.  278  —  Hut,  Mütze;  1812 
und  1814  bei  A.  L.  Bd.  4  8.  214  —  Hut;  ebenso 
1818  dort  Bd.  4  S.  226;  1820  dort  Bd.  4  239 
Obenna  —  Hut;  1820c  bei  Kl.  8.  351  und  1847 
dort  8.  384  Obermann  —  Hut;  Fr.  Gl.  Obermann 
=  Speicher,  Boden,  Bühne;  1856  bei  Kl.  8.  415 

—  Mütze;  A.  L.  —  Hut  oder  Boden;  Kundenspr. 
Ii  und  III  bei  Kl.  S.  423,  427  —  Hut;  IV  dort 
8.  432  «=  Kopfbedeckung;  Krämerspr.  VI  dort 
S.  482  und  Lindenberg  1891  —  Hut;  Gr.  Hut 
oder  Boden] 

Ochsen  köpf,  der  [1847  bei  Kl.  S.  378  ~  Arbeits- 
haus allgemein,  das  trifft  für  den  heutigen  Ge- 
brauch sicher  nicht  mehr  zul 


Oschütz,  der 
gebraucht  wie  Rollerl 


ivergl. 


Hochschütz)  wird  allgemein 


Nur  in  Berlin  gebräuchlich 
für  Arbeitshaus  und  zwar 
jetzt  nur  noch  für  Rum- 
melsburg. Der  alte 
„Ochsenkopf  soll  auf 
dem  Alexanderplatz  ge- 
standen und  seinen  Na- 
men auf  Rummelsburg 
vererbt  haben. 

Müller. 


P ach  ulke,  der  [1847  bei  Kl.  —  Hausarbeiter  im 
Gefängnis*;  A.  L.  ebenso;  Kundenspr.  IV  Haus- 
knecht, in  der  Regel  ein  alter  Kunde,  der  diesen 
Dienst  in  der  Penne  übernimmt  bei  Kl.  S.  432; 
Lindenberg  1891  «=  Kalefactor  im  Gefangniss,  d.  h. 
Strafgefangener,  der  den  andern  Gefangenen  Spei- 
sen, Wasser  zum  Reinigen  der  Zellen  u.  s.  w. 
bringt;  Gr.  —  Hausarbeiter  im  Gefängnis».  Ab- 
leitung vom  böhmischen  Pacholjk  bei  A.  L. 

paikern  (vergl.  kapores  geben»  [1764  bei  Kl.  S. 
248  pegern  —  verrecken  1793  dort  S.  271  Beger 
—  Tod:  1807a  dort  S.  289  pegern  —  umbringen; 
1818  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  228  päkern  —  morden; 
1820  dort  S.  248  bageret  —  gestorben,  bäkeren  — 
sterben;  1820c  bei  Kl.  8.  352  pekern  —  morden; 
Fr.  Gl.  begeren,  pekeren.  pegern,  pejern  —  sterben, 
tödten,  umbringen,  beger  und  bekur  —  Tod; 
1851  bei  Kl.  8.  406  peigern  —  sterben,  crepieren, 
eigentlich  aber  crepieren  machen,  vergiften,  be- 
sonders von  Hunden,  auch  umbringen  (von  Men- 
schen i;  A.  L.  unter  Peger  —  pegern,  peigern  — 
sterben ,  sterben  machen ,  vergiften  ;  ebenso  Gr. ; 
Kundenspr.  III  bei  Kl.  8.  427  peukern  —  sterben; 
Krämerspr.  IU  bei  Kl.  L.  S.  442  beggern  —  sterben ; 
IV  dort  8.  487  bekeren  ebenso  Ableitung  aus 
dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Pegcrl 

Pappenheimer,  der  (vergl.  Langschäfter,  auch 
Teppe) 

Paragraphenmeister,  der  (vergl.  Spiess) 
Pariser,  die  (auch  ausserhalb  der  Kundenkreise, 

besonders  in  der  Zusammensetzung  „Filzpariscr* 

gebräuchlich. 
Archlr  für  Kriminalanthropologie.  XII. 


Knecht,  ungebildeter,  or- 
dinärer Mensch. 


sterben. 


Schaftstiefel. 

Staats-  bezw.  Amtsanwalt 
Filzschuhe. 


V. 


Pech,  das  [1S40  bei  Kl.  S.  369  Pich  —  Silber; 
1847  dort  S.  384  ebenso  und  Pech  =  Unglück; 
1S51  Pech  -  Unglück,  Pich,  Picht  —  Geld,  dort 
S.  406;  18S6  dort  S.  417  Pich  —  Geld,  Pech  — 
Unglück ;  Kundenspr.  II  dort  S.  428  Pech  —  Un- 
glück; Krämerspr.  II  dort  S.  43$  poch  —  Geld; 
VI  dort  S.  4SI  Bich,  Pich  -  Geld] 

Penne,  die  (vergl.  wilde  Penne)  ISIS  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  227  —  Gasthau»;  1820 e  bei  Kl.  S.  352 
—  Haus;  1947  dort  S.  884  —  Herberge,  Nacht- 
quartier, Kneipe;  A.  L.  —  Verkehrshaus,  Wirths- 
haus,  Schlupfwinkel;  Kundenspr.  I  bei  Kl.  S.  421 
Ba'mme  —  Herberge;  II  dort  S.  423  Penne  — 
Kneipe;  III  dort  S.  427  —  Herborge;  IV  dort  S. 
432  —  jede  Herberge,  Dorfschenke  u.  8.  w.,  in  der 
Handwerksburschen  über  Nacht  bleiben.  Ableitung 
aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Penne! 

Pennopoos,der,  oder  Penneboos  oder  Penne- 
poost,  auch  Po os t  [1  v.  Boss  =  haus;  Fr.  Gl.: 
Bos,  Boos  =  Herberge,  Quartier;  1856  bei  Kl.  S. 
415  Penueboss  Wirth  der  Penne;  Kundenspr. 
I  dort  S.  421  Bos  —  Herbergsvater:  IU  dort  S. 
427  Penneboos  und  IV  dort  8.  482  Penne-Poost  = 
Herbergsvater;  Lindenberg  1891  Bost  =  Sehlaf- 
wirth  dos  Diebes  —  zu  engl 

pennen 


pfeifen;  verpfeifen,  jemanden  (vergl.  zinken) 
[1733  bei  Kl.  S.  260  pfeifen  —  angeben;  1807  bei 
A.  L.  Bd.  4  S.  189  pfeifen  bokennen;  1847  dort 
S.  385  einräumen,  gestehen;  A.  L.  ==  bekennen: 
Kundenspr.  III  dort  S.  427  ebenso  und  verpfeifeu 
—  verrathen;  Lindenberg  1891  pfeifen  —  einge- 
stehen, verpfeifen  =>  verrathen;  Gr.:  pfeifen  -» 
gesthehen,  einen  Andern  hineinbringen;  Koschor 
in  Gross,  Archiv  Bd.  3.  S.  27S  pfeifen  —  ver- 
rathen] 

Pferdeschuster,  der  (so  auch  Kundenspr.  II  bei 
Kl.  8.  423] 

Pflanz,  die  (österreichisch)  [vergl.  A.  L.  unter 
Pflanzen:  der  Pflanz      die  Lüge,  der  Vorwand) 

Pflanzen,  auch  Pflanz  raachen,  letzteres  an- 
geblich österreichisch  i vergl.  Kohl  reiben  |A.  L. 
unter  Pflanzen:  einen  Pflanz  setzen  —  Jemand 
etwas  vorlügen,  weissmachonl 

Pflanzer,  der  [vergl.  A.  L.  unter  Pflanzen ;  dieser 
wie  Gr.  und  alle  früheren  kennen  das  Wort  nur 
in  der  allgemeinen  Bedeutung  =  Verfertiger,  Ar- 
beiter in  Zusammensetzungen.  So  1687  bei  A. 
L.  Bd.  4  S.  89  Trittlings-,  Kluft  -  Pflantzer  für 
Schuster,  Schneider;  Fr.  Gl.  der  inoröblische  Pflan- 
zer -  Gelbgiesser.  In  der  Kundensprache  jedoch  hat 
es  sich  zu  der  feststehenden  Sonderbedeutung: 
Schuhmacher  herausgebildet  wie  sich  auch  daraus 
ergiebt,  dass  es  so  in  allen  Sammlungen  der- 
selben, aber  auch  nur  in  diesen  auftritt  Vergl. 
Kundenspr.  I.  II,  III,  IV  bei  Kl.  S.  421,  423,  427. 
434,  an  dieser  letzten  Stelle  „Flanzer*  geschrieben! 

Pfriemer,  der 


Unglück :  —  Geld,  habe  ich 
es  nur  in  der  Zusammen- 
setzung „Schlumnier- 
pech"  feststellen  können. 


Herberge. 


Herbergsvater. 


Herberge  —  besonders  zmn 
Nachtquartier  —  be- 
ziehen. 


Sattler. 

Schwindel,  Lügerei. 

aufschneiden,  lügen,  beson- 
ders wenn  man  erst  später 
(wenn  die  Saat  aufge- 
laufen) daraufhin  Gaben 
holen  will. 

Schuhmacher. 


Schuhmacher. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  83 


Pfund,  halbes  (vergl.  Sanctus)  [Kundenspr.  III 
bei  Kl.  S.  427  \t  Pfund  =  gross.  Glas  Sch  napsl 

Piccus  oder  Pickus,  der  (vergl.  Hachelei)  [1847 
bei  Kl.  S.  384  Pickus  —  Essen;  Kundenspr.  II 
und  III  dort  S.  423,  427  ebenso;  IV  dort  S.  432 
«  warmes  Essen;  Krämerspr.  VI  Bickus  und 
Bickerei  — »  Essen,  dort  S.  480;  Gr.:  Pickus  =» 
Essen.  Vergl.  B.  0.  pig  güt  =  ein  deff;  A.  L. 
unter  Bicken] 

Picken  (vergl.  hachein,  hammern,  spachteln)  [1S14 
bei  A.  L.  Bd.  4.  S.  199  bicken  —  essen;  Fr.  Gl. 
bicken,  picken;  1847  bei  Kl.  S.  384  picken.  A.  L. 
bicken  und  picken  —  essen,  speisen,  fressen,  ge- 
messen, nehmen,  coire ;  Kundenspr.  III  bei  Kl.  S. 
427  picken  —  essen;  Krämerspr.  II  dort  S.  437 
bicke  -»  essen;  V  dort  S.  450  Pickert  —  Gabel, 
S.  458  picken  —  nähen;  VI  bicken  —  essen, 
dort  S.  480;  Lindenberg  1891  picken  eason; 
Gr.:  bicken,  picken,  peckon  —  essen] 

Piependreher,  der  Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  427 
ebenso;  IV  dort  S.  433  Pfeifendreher  —  Zigarren- 
macher] 

Piepenmaker,  der 

Pilger,  der 


Pinn  er,  der  (vergl.  Zeilenpinnor) 

Platte  machen,  reissen,  wichsen  (vergl. 
Mutter  Grün  und  platt  machen)  [1818  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  228  Platte  Penne  machen  =  unter  freiem 
Himmel  Nachtquartier  machen;  ebenso  A.  L.  unter 
Platt;  Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  427  Platte  reissen 
«=  im  Freien  schlafen] 

Plattfuss,  der  [1723  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  106  Plat- 
voet;  1745  dort  Bd.  4  S.  151  Blatte;  1753,5  bei 
Kl.  S.  236  Plattfuss,  1814  und  1818  bei  A.  L.  Bd.  4 
S.  206  und  227  Plattfuss;  Fr  Gl.  ebenso;  Fr.  G. 
Gl.  und  Gr.:  Blatte  =  Gans,  die  sonst  viel- 
fach Breitfuss  heisst,  so  1450  bei  Kl.  S.  15  breit- 
fuss  —  Gans;  1.  v.  und  B.  0.  sowie  1687  bei  A. 
L.  Bd.  4  S.  94  ebenso  — »  Gans  und  1755  bei  Kl. 
8.  239  kleine  Breitfuss  —  Ente;  1812a  dort  S. 
292,  293  Breitfüssel  —  Gänse,  wahrend  Fr.  Gl. 
Breitfuss— Ente  oder  Stadtthor  u.  1745  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  151  nur  «  Stadtthor  braucht ;  1851  end- 
lich bei  Kl.  S.  359  bringt  Breitfuss  und  Kunden- 
spr. III  dort  S.  427  Piartf uss  —  Gans  oder  Ente] 

platt  machen,  reissen  (vergl.  Mutter  Grün. 
Platte  machen,  reissen,  wichsen)  [Kundenspr.  II 
und  IV  bei  Kl.  S.  423,  432  —  im  Freiem  kam- 
piren, übernachten;  Lindenberg  1891  —  sich  ohne 
Obdach  herumtreiben;  Gr.  — •  im  Freien  schlafen] 

Polente,  die  [1.  v.  Polender  —  Schloss,  Burg;  B. 
O.  ebenso;  1620  bei  Kl.  S.  137  Polender  =* 
Scliloss;  1652  Polender  bei  Kl.  S.  157; 
1733  dort  S.  200  Bollent  —  Kloster;  1750  bei  A. 
L.  Bd.  4  S.  139  Pollent  Schloss;  1812  dort  Bd.  4 
8.  201  Bolent  —  Kloster,  1820  dort  Bd.  4  S.  23^ 
ebenso,  S.  243  aber  Bollent       Stadt;  Fr.  Gl. 


Schnaps  innereckiger  brei- 
ter Flasche  zu  3/»  Liter. 

Essen  (die  Speisen,  nicht 
die  Thätigkeit). 


Ci 


Cigarrenmacher. 

schwerer  Junge  (angeblich 
einer,  der  sesshaft  ist, 
höchstens  noch  Kom- 
mando schiebt,  beson- 
ders in  Grossstädten). 

Setzer. 

im  Freien  kampiren. 


im  Freien  kampiren. 


Polizeibureau. 


6* 


Digitized  by  Google 


84 


V.  Schütze 


Polender  —  Edelhof,  Pallast,  Schloss;  1856  bei 
Kl.  S.  415  Bolente  —  Polizei;  A.  L.  unter  Polenk 
=  Polente  «■  Polizei;  Kundenspr.  II  und  IV  bei 
Kl.  8.  423,  432  Pollende,  III  dort  S.  427  Polente 
—  Polizeiamt,  Ortsbehörde:  Lindenberg  1S91  und 
Gr.:  Polente  —  Polizei.  Einen  Versuch  der  Ab- 
leitung s.  bei  A.  L.  a.  a.  0.1 

Polizeifinger;  der  [Fr.  G.  Gl.  vergl.  Galgennagel 
=»  gelbe  Mohre;  Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  427: 
Polizeifinger  —  geschnittene  Carotte] 

polnischen  Urlaub  nehmen  (vgl.  Hasen  machen) 

Pommern,  die  (vgl.  Bienen) 


P  o sc h  e r ,  der  (vgl.  schwarze  Asche,  Reichsdeutscher, 
Tupf)  (Deeke  bei  A.  L.  Bd.  3  S.  219  Poschut  — 

I  Pfennig;  1750  dort  Bd.  4  S.  133  Posch  ebenso; 
1664  bei  Kl.  8.  24b  Poschut  dgl ,  ebenfalls  1847  dort 
S.  386  Poschen ;  ferner  Fr.  G.  Gl.  Bolschet,  Boscbet 
und  A.  L.  unter  Poschut :  Poscher,  Pasche  —  Pfen- 
nig. Ebenso  Kundenspr.  I  bei  Kl.  8.  421  Bauscher; 

II  dort  S.  423  Poscher;  HI  dort  S.  427  Polscher, 
Purschcr;  IV  dort  8.432  Pooscher;  Krämcrspr.  1 
dort  S.  434  boscher;  11  dort  8. 437  bösche;  VI 
dort  S.  485  Boschet  oder  Bischer;  lebendes  Roth- 
welsch dort  8.  492  boosch  —  Pfennig.  Ableitung 
aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Poschut  In 
der  englischen  Gaunersprache  todeutet  posh  — 
Geld  — -  vgl.  Baumann,  Londonismen  1 

Potsdamer,  der  (vgl.  Berliner).  (Nach  Gr.  «= 
Dummer,  der  geprellt  werden  soll] 

Prachcr,  der  (vgt  Schnurrer)  11847  bei  Kl.  8.384 
und  Lindenberg  1891  —  Bettler] 

Pulle,  die  (vgl.  Buddel)  besonders  Berlinisch  [eben- 
so Kundenspr.  III  bei  Kl.  8.  4271 

Pulver,  das  (vgl.  Asche) 

Puparsch,  der  (vgl.  Element) 

Putsch,  der  (vgl.  Blauer) 

Putz,  der,  s.  Putsch  [1745  bei  A.  L.  Bd.  4  8.  156 

—  Bcttelvogt;  1*20  dort  Bd.  4  8.235  Butz  — 
Bettelvogt;  1820 d  bei  Kl.  8.  354  Putz  —  zum 
Schein;  1S47  dort  S.  385  —  Ausrede,  Ausflucht; 
Fr.  Gl.  Putz  -=  Bettel vogt,  Wächter,  Genuss;  Fr. 
G.  Gl.  —  Spiessmann;  1851  bei  Kl.  8.  807  Putz  — 
Ausrede,  Ausflucht;  1856  dort  S.  415  Butz  —  Po- 
lizeidiener; A.  L.  Putz  =  Bettelvogt;  Kundenspr. 
bei  Kl.  S.  421  Butz  «-Bettel  vogt;  II  dort  S.  422  — 
Polizoidicner;  III  dort  S.  427  Putz  -  Polizist, 
Schutzmann;  Kramerspr.  II  dort  8.  437  büts  — 
Polizist;  III  dort  S.  440  Putz  —  Polizei;  IV  dort 
8.  442  putz  —  Gensdann;  VI  dort  8  485  Butz  — 
Polizist:  VII  butz  —  Polizei,  dort  S.  490:  Linden- 
berg 1891  Putz  —  Ausrede,  Ausflucht;  Gr.:  Putz 

—  Bettel  vogt] 


(Juadratlatsehen,  der  (vgl.  Fuselappen) 


Mohrrüben,  rothe  Wurzeln. 


weglaufen,  besonders 
Wehrdienst,  deserriren. 

Läuse,  mit  einem  schwar- 
zen Kreuz  auf  dem 
Rücke»,  dem 
ten  Sattel. 

1  Pfennig,  wohl  das  Rich- 
tige, nach  andern  Kinder- 
geld allgemein,  nach 
dritten 

MUCK. 


Bündel, 


Schnurrer,  Bettler,  besitz- 
loser Mensch. 
Flasche,  Schnapsflascbe. 

Geld. 

dunkel  Bier  (weil  es  Bläh- 
ungen auslöst). 
Polizist. 
Polizist. 


Weisskohl. 


Digitized  by  doogl 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  85 


Rad,  das  [Deecke  bei  A.  L.  Bd.  4  8.  243  Rat  — 
Thaler;  1733  bei  Kl.  8.  202  Ratt;  1750  bei  A.  L. 
fid.4  S.  141  Ratte;  1791  dort  Bd.  4  8.  16S  Ratt; 
ebenso  1812,  1S14,  1830  dort  Bd.  4  S.215,  215, 
243.  Fr.  Gl.  Godelrat,  der;  1847  bei  Kl.  S.  385 
Rad;  A.  L.  Rat;  Kundenspr.  II,  III,  IV  bei  Kl. 
8.  423,  428,  432  ebenso;  Krämerspr.  II  bei  Kl. 
S.  438  ratt:  III  dort  8.  440  ebenso;  Gr.:  Rad  =- 
Thaler.  Ableitung  &>  bei  A.  L.  unter  Rat  Die 
englische  Gaunersprache  —  Baumanu,  Londonis- 
men —  hat  coachwheell  *~  ^rosne  Silbermünze  und 
cart  wheel  — »  Fünf8chillin£9tück] 

Ramsch,  der,  einen  guten  machen ;  vgl.  Zottelberger 


Thaler. 


Rande,  die  (vgl.  Berliner)  besonders  von  Schmie- 
den gebraucht,  und 
Randi,  der,  angeblich  österreichisch.   Ii.  v.  Rant/. 

—  sank;  B.  0.  ebenso;  1620  bei  Kl.  S.  137  Ranzn, 
1793  dort  S.  271  Rande  =  Sack;  1820  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  235,  240  Rande  =  Bündel,  Pack;  Fr.  Gl. 
Rande,  Randi  —  Pack,  Sack,  Tasche;  Kundenspr. 
IV  bei  Kl.  8.  432  Rande  —  Berliner  Bündel,  Reise- 
tasche u.  s.  w. ;  Kränierspr.  I  dort  S.  437  rande  — 
Portemonnaie;  VI  8.  485,  487  Rande  —  Ranzen 
Tasche;  Gr.:  Rande  —  Sack] 

Raspeln  (vgl.  Erbsen  kochen) 

Rauschen,  Kauscher  machen  [1450  bei  Kl.  S.  16 
raaschert  —  strowsagk;  1.  v.  Rauschert  —  Stroh- 
sack;  B.  0.  rawschart  —  stroe  sack;  1620  bei  Kl. 
3.  141  Rauschart  =  Strosack;  1652  dort  S.  156 
Rauschert;  1745  bei  A.  L.  Bd.  4  8.  156  Rauschert 

—  Stroh;  1755  bei  Kl.  8.  238  Raschert  —  Stroh, 
Strohsack;  1793  dort  S.  271  Rauscher  —  Stroh; 
1807  a  Rausch  —  Stroh,  dort  S.  289 ;  1612  Rauscher, 
Kauschert,  1814  Rauschlin#  —  Stroh  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  215;  1820  dort  Bd.  4  8.  243  Rauschet  — 
Stroh;  1840  bei  Kl.  8. 369 Rauscher  —  Schiesskugel ; 
Fr.  Gl.  Rauschert,  der  —  Stroh;  A.  L.  Rauschert, 
Rausch ling  —  Stroh,  in  der  FieseUprache;  Rau- 
schert —  Papier;  Kundenspr.  II  bei  Kl.  S.  428 
Rauscher  —  Schiesskugel;  III  dort  S.  428  —  Stroh- 
lager; IV  dort  S.  432  Rauscher  machen  —  auf 
Stroh  schlafen ;  Krämerspr.  HI  dort  S.  441  Ruspere 

—  Stroh;  V  dort  S.  451  Ruschert;  VI  dort  S.487 
Rauschert  =  Stroh;  Gr.:  Rauschert,  Rauschling  — 
Strohdach,  Papier] 

Regierungsrath,  der  (vgl.  Kommerzienrath,  Stich- 
ler) [1615  bei  Kl.  S.  130  Regimenter— Stricke,  da- 
mit sie  jhre  Hüner  fangen;  1745  bei  A.  L.  Bd.  4, 
S.  156  Regierung  —  Strick;  1793  bei  Kl.  S.  271  regie-  ! 
ren  —  binden;  1851  dort  S.  407  Regierung  —  Strick  , 
zum  Binden  der  Rausbewohner  bei  nächtlichem  Ein- 
bruch ;  Fr.  Gl.  Regierung  —  Schnur,  Seil,  Strick ;  A. 
L.  Regierung  —  Seil,  Strick,  Schnur  zum  Binden  und 
knebeln ;  Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  428  Regierungs- 
rath —  Schneider:  ebenso  IV  dort  S.  434] 

Reichsboden,  mit  einem  Fuss  auf  deut- 
schem Reichsboden  gehen 

Reichsdeutscher,  ein,  allgemein  gebräuchlich, 
(vgl.  Poscher) 


einen   guten  geglückten 

Diebstahl  maciien. 
Packet,  Bündel. 


schnarchen. 

auf  dem  Dorf  bleiben,  auf 
Stroh  schlafen. 


Schneider. 


Stiefel  mit  durchgelaufenen 

Sohlen  haben, 
ein  Pfennig. 


Digitized  by  Google 


86 


V.  Schütze 


Reichskäfer,  der  (vgl.  Bienen) 

Religion,  die  [ebenso  Kundenspr.  II,  III,  IV  bei 

KI.  S.  423,  428,  432;  Gr.] 
Rems,  der  (vgl.  Blitz) 

Rittmeister,  der  (vgl.  Sanktus)  [Kundenspr.  III 
bei  Kl.  S.  42S:  Rittmeister  —  12  Wachtmeistern 
d.  h.  —  12  grosse  Glas  Schnaps) 

Roller,  der  (vgl.  Hochsehfitz)  Ii.  v.  Roll  —  muH, 
Rollfetzer  —  muller)  B.  0.  roll  -=  muH,  rollvetzer 

—  mfiller;  166?  bei  A.  L.  Bd.  4  SS.  96  Roller  — 
einer,  der  Geld  aus  der  Ficke  zieht;  1745  dort 
Bd.  4  8.  156  u.  1750  dort  8.  138  Roller  =  Müller; 
1753/5  bei  Kl.  S.  236  Rolle  —  Mühle,  Rollschütz 

—  Mfiller;  1604a  dort  S.  277  Roller:  holen  den 
Leuten  des  Nacht»  auf  der  Streu  das  Geld  aus  der 
Tasche  und  machen  sich  fort;  1807a  Roll  -»  Muhle, 
dort  S.  290;  1812  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  218  Roller  — 
Müller;  1818  dort  Bd.  4,  8.228  Rollo;  1820  dort 
Bd.  4,  8.  240  Roller;  1820a  bei  Kl.  8.352  Rollo, 
alte  Sprache:  Rollfetzer;  Fr.  Gl.  Roller,  Rollerer; 
Fr.  G.  Gl.  Rollfetzer,  Rollschutz  —  Mfiller;  1S51 
Roller  —  Karren,  besonders  Schiebkarren  bei  Kl. 
8.407;  A.  L.  Roll,  Roller,  Rollschütz  MGUer; 
Kundenspr.  II  bei  Kl.  S.  423  Roller  «  Mfiller; 
III  dort  S.  426  ebenso;  IV  dort  8.  434  Roller  — 
Windmüller ;  Krämerspr.  VI  Roller  —  Apfel  oder 
Müller,  dort  S.  479,  484 ;  Gr.:  Roller  =  Müller  oder 
Wagen] 

Roller,  der,  (vgl.  Frachtbrief)  [da  mit  Eisenbahn- 
beförderung verbunden,  soll  österreichisch  sein; 
Gegensatz:  Todtenscheinj 

Rosenkranz,  der  (vgl.  die  Acht)  [1818  bei  A.  L. 
Bd.  4  8.  226  —  Fusskette;  A.  L.  —  Hand-  und 
FuRSSchellen ;  Kundenspr.  III  bei  Kl.  8.  426  — 
Kette,  Schellenl 

Rumtreiber,  der  [ebenso  Kundenspr.  III  und  IV 
bei  Kl.  8.428,  433;  nach  Gr.  —  Bäcker.  Viel- 
leicht ein  Missveretändniss  ?] 

Rundchen,  das  [Kundenspr.  III  bei  Kl.  8.  428 
ebenso;  IV  dort  8.  432  Rundling  —  Pellkartoffel; 
Krämerspr.  IV  Rundling  —  Wurst,  dort  S.488; 
die  englische  Gaunersprache  hat  roudem  «  Knopf 

—  s.  Baumann,  Londonismen] 


Sackratten,  die  (vgl.  Bienen) 

sägen  (vgl.  Erbsen  kochen) 

Sänftchen,  das  (vgl.  Kahn) 

Sänftling,  der  (vgl.  Kahn)  [1450  senfterich  —  Bette 
bei  Kl.  S.  15;  l.v.  Scnfftrich  —  beth;  1620  bei 
Kl.  8.  141  Senfstrich  —  Beth;  1652  Senfftrich 
dort  S.  156;  16S7  bei  A.  L.  Bd.  4  8.  95  und  1722 
dort  Bd.  4  S.  113  Senfftlinge  —  Betten;  1745  dort 
Bd.  4  8.  158  Senffte;  1747  bei  KI.  S.  214  Senftlin; 
1753,5  dort  S.  246  Sänftling;  1804a  dort  8.276 
Senf;  1807a  dort  S.  290  Senft;  1820  bei  A.  L- 
Bd.  4,  S.  234  Sanft,  1620c  bei  Kl.  S.  353  Senft 
und  Senftünge  =  Bett;  1647  dort  8.387  Senftling 
=  Bett,  auch  Strohsack  der  Gefangenen ;  Fr.  Gl.  Senft, 
Senfte,  die  —  Bett,  Senftling,  der  —  Kopfküssen ; 


Ungeziefer, 
Handwerk. 


Stadt-  und  Landverweis. 
Schnaps,  sehr  grosser  ro 
20  oder  25  Pfennigen. 

Windmfiller,  für  Bäcker 
nur,  wenn  er  gleichzeitig 
auch  Mfiller  ist,  wini 
aber  auch  allgemein  für 
Möller  gebraucht 


Entlassungschetn  mit  Ab 
schu  bbegleitung. 

Handschelle«. 


Böttcher,  vom  Herumgehen 
um's  Fass  beim  Reifen- 
auftreiben. 

Kartoffel. 


Filzläuse, 
schnarchen. 

Bett,  besonders  wenn  gut. 
Bett,  besonders  wenn  jrnr. 


i 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunerspiaehe  im  praktischen  Gebrauch?  87 


1S51  bei  Kl.  S.  407  Senftling,  der  —  ein  Stuck  Bett. 
Mehrzahl  —  Bettstücke,  Betten;  1856  dort  S  415 
Sänftling  —  Bett;  A.  L.  bänft,  bänftling,  bänftrich 
=  Bett;  Kundenspr.  II  und  IV  bei  KI.  S.  423,  432 
Sänftling  —  Bett;  Krämerspr.  VI  bei  Kl.  »  489 
Sonft,  Saunft,  bänftel.  Senftling;  Lindenberg  1891 
sanfte  —  Bett,  Gr.:  bänft,  Sänftling  —  Bett,  Sopha, 
Senftling  =  Bett] 
Sanktus  aufgiessen,  Jemandem  einen  (vgl. 
Schabau)  schon  in  Bayern  nicht  mehr  recht,  da- 
gegen im  katholischen  Oesterreich,  da  dort  an- 


IUI       AAU1VUOVUVU     VVObl.ll  Villi)  UVIb  OU 

)lich  viel  reiner  Spiritus  getrunken  wird;  Pa 
rodie  auf  spiritus  sanetus.  iKrämerspr.  V  bei  Kl. 
S.  449  Sanktus  —  Wein] 
Schabau.  der,  judisch,  besonders  in  Süddeutsch- 
land.  (Vgl.  Fini,  halbes  Pfund,  Rittmeister,  Sank- 
tus, Sorot f,  Unteroffizier,  Wachtmeister)  11856  bei 
Kl.  S.  415  Schabau  —  Bier] 
schaben  (vgl.  fechten) 


Schaber,  der  (vgl.  Arschkratzer)  [Kundenspr.  IV 

bei  Kl.  S.  433  ebenso] 
schaffen  (vgl.  schenigeln) 

Schale,  die  (vgl.  Walmusch)  [Fr.  Gl.  —  Kiste,  Truhe ; 
1851  bei  Kl.  S.  410  =-  Kleidung;  A.  L.  Kleid, 
Kleidung;  1886  bei  Kl.  8.  417  —  Kleidung;  Kun- 
denspr. III  bei  Kl.  ö.  428  und  Lindenberg  1891 
ebenso;  Gr:  —  Frage,  Entscheidung,  Kleidung. 
Nach  A.  L.  —  Rückübersetzung  aus  dem  jüdischen 
Kelef ,  Kluft,  das  vom  hebräischen  Kelaph  -  -  Rinde, 
Schale  stammt;  wohl  zu  gekünstelt] 

Schallern  [1807a  bei  Kl.  S.  289  ebenso;  1812  bei 
A.  L.  Bd.  4  S.  216  schaalen,  schallen  ;  1814  schallen 
ebendort  und  1820  dort  Bd.  4  8.  243,  sowie  Fr. 
Gl.  schallern  singen-  1851  bei  Kl.  S.  410  schal- 
len lauten,  singen;  Fr.  G.  schallcrn  ■—  singen; 
ebenso  Kundenspr.  11  bei  Kl.  S.  423  und  HI  dort 
S.  428 ;  A.  L.  schallen  (unter  Schaller)  —  singen] 

schärfen,  verschärfen  (vgl.  kündigen,  verkündigen) 
[1807  bei  Kl.  S.  284  schärfen  —  gestohlene  Sachen 
den  Dieben  verkaufen;  1847  dortS.  387  gestohlene 
oder  erschwindelte  Sachen  kaufen;  Fr.  Gl.  schärfen 
—  schuldig  bleiben,  aufschreiben  lassen,  Schulden 
machen ;  Fr.  G.  Gl.  schärfen  —  mit  dem  Ankauf 
und  Verkauf  gestohlener  Sachen  sich  abgeben, 
kaufen:  1851  bei  Kl.  S.  410  gestohlenes  Gut  wissent- 
lich ankaufen;  A.  L.  und  Gr.:  schärfen  —  gestoh- 
lene Sachen  in  Bausch  und  Bogen  ankaufen 
und  einzeln  wieder  verkaufen.  A.  L.  nennt  dies 
Verkaufen:  verschärfen,  Gr.  will  scheinbar  beide 
gleich  brauchen;  Lindenberg  1891  schärfen  »  ge- 
stohlene oder  anders  ergaunerte  Sachen  kaufen, 
verschärfen  —  sie  verkaufen.  Ableitung  bei  A.  L. 
unter  schärfen] 

Schärfer,  der  (alter  Verbrecherausdruck)  [vgl.  1807 
bei  A.  L.  Bd.  4  S.  185  Schärfenspieler  —  derjenige, 
der  den  Dieben  gestohlene  Sachen  abkauft;  Fr. 
G.  Gl.:  Schärfenspieler  und  Schärfer  —  der  ge- 
stohlene Sachen  kauft  und  verkauft,  Käufer,  A.  L. 
und  Gr.  Schärfenspieler  —  der  vertraute,  gewerbs- 


Schnaps  einschenken  bezw. 
verabfolgen. 


Branntwein,  Schnaps. 


betteln  (allgemein ,  ohne 
Beigeschmack  einer  Spe- 
cialität). 

Barbier. 

arbeiten. 

Zeug,  Anzug  —  Kluft 


singen. 


statt  kündigen  und  ver- 
kündigen, in  der  eigent- 
lichen Verbrecher-  im 
Gegensatz  zur  Kunden- 
sprache. 


Judo  oder  dgl.,  der  un- 
rechtes Gut  kauft,  Heb ler, 
besonders  der  vorher 
bestellte. 


88 


V.  Schütze 


massige  Ankäufer  gestohlener  Sachen.  Vgl.  auch  A.  L. 
Bd.  1  S.  XI  Anm.  1,  wonach  schon  in  den  Capitula- 
rien  die  Juden  als  Schärfenspicler  bei  der  heimlichen 
Veräusscrung  von  Kirchenschätzen  hervortreten  1 
Schaumritter,  der  (vgl.  Arschkratzer) 
Scheerenschleifer,  der  1 IS47  bei  Kl.  S.  3V7: 
Scheere  machen  »  den  zweiten  und  dritten  Finger 
der  rechten  Hand  Diebstahls  halber  in  eine  Tasche 
stecken:  Lindenberg  1891  —  eine  gewisse  Aus- 
übung des  Taschcndicbstahls :  Gr.  —  mit  2  Fingern 
die  Geldtasche  ziehen | 


schenigeln  (vgl.  schaffen)  (1807  a  bei  Kl.  S.  290 
schinalln:  1S12  bei  A.  I*  Bd.  4,  S.  217  schineglen; 
1820  dort  Bd.  4,  S.  233  sehinegelu  arbeiten,  aber 
S.  236  dort  schinegeln  auch  —  Faullenzer!  Fr.  Gl. 
schinageln  und  schmalen  -  arbeiten,  werken;  Kun- 
denspr.  II  bei  Kl.  S.  423,  III  S.  428  und  IV  8.  432 
schenigeln;  Krämerspr.  I  dort  S.  436  schencge(n); 
Kräniorspr.  II  dort  S.  458  schenigle;  VI  dort  8.  479 
schenigelcn,  schincgelen  —  arbeiten.  Ableitung 
aus  dem  Judischen  s.  bei  A.  L.  unter  Schinl 

auf's  Rüb  schonigeln 

schicker,  besonders  in  Schlesien  (vgl.  beschmort) 
11755  bei  Kl.  S.  241  schicker  =  betrunken;  1847 
dort  S.  387  schikkern  -  trinken;  l^oö  dort  S.  415 
beschickert  —  betrunken ;  Kundenspr.  I  schicker 
= betrunken  dortS.421 ;  Lindenborg  1891  schickern 
—»  trinken,  sich  beschickern  —  sich  betrinken] 

Schickse,  die  (vgl.  Kalle)  [1723  bei  A.  L.  Bd.  4, 
S.  106  Schicksgen  —  Frau -Mensch;  1742  bei  Kl. 
S.  209  Schickscrlo  puella;  1745  bei  A.  L.  Bd.  4. 
S.  157  Schixle,  Schixen  —  Magd;  1753/5  bei  Kl.  S.  236 
Schicksei  —  Jungfer;  1791  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  171 
Schickse  —  Mägdlein;  1793  dort  Bd.  4,  S.  181 
Schickse  =»Mädcnen,  Beischläferin ;  1812  dort  Bd.  4, 
8.217  Schickse,  Schicksgen,  8chieksel  =  Mädchen, 
1818  dort  Bd.  4,  S.228  ebenso;  1820  dort  Bd.  4. 
S.  239  Schix  Mädcheu;  1820  c  bei  Kl.  S.  352 
Schickse  =  Mädchen ;  Fr.  Gl.  Schix  -  Beischläferin, 
Hure,  Konkubine;  1851  bei  Kl.  S.  411  Schickse  — 
Christenmädchen  niederen  Standes;  A.  L.  unter 
Scbekez:  Schickse,  Schicksei,  Schicks  —  Mädchen, 
Grisette,  Dirne,  liederliche  Dirne,  auch  die  Frau, 
Wirthin,  Auf  Wärterin ;  lsso  bei  KI.  8.  417  Schickse 
=  Christenmädchen  niederen  Standes.  Schicksei  — 
Mädchen,  das  nebenbei  Prostitution  treibt;  Kun- 
denspr. II  Schick»  —  Mädchen,  männlicher  Kunde 
bei  Kl.  8.  423 ;  III  dort  S.  428  Schickse  —  Frauen- 
zimmer auf  Wanderschaft,  Schicksei  —  erwachsenes 
Mädchen  ;  Krämorspr.  III  dort  S.  440  Schixchcu=» 
Mädchen;  IV  dort  S.  442  ixscha  ebenso;  VI 
dort  S.  483  Schix  =  Mädchen:  Gr.  unter  Schekez: 
Schickse,  Schicksei  — »  Dirne,  Grisette,  Frau,  Wir- 
thin. Ableitung  aus  dein  Judischen  bei  A.L.  unter 
Schekez'.  Vgl.  im  Englischen  als  Cant:  shicksa, 
shickstcr,  shika  —  Mädchen ,  Weibsbild  bei  Bau- 
mann, Londonismen 


Barbier. 

Taschendieb  (wegen  der 
scheerenartigen  Finger- 
haltung beim  Stehlen. 
In  der  englischen  G&u- 
sp  räche  heisst  der  Ta- 
schendieb aus  gleichem 
Grunde  fork,  Mittel-  und 
Zeigefinger  f  orks  —  Bau- 
mann, Londonismen. 

arboiten  (in  seinem  Beruf). 


arbeiten  (aber  nicht  in  sei- 
nem Fach  oder  Beruf), 
betrunken. 


Mädchen(niitBeigesch 
des  Liederlichen). 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  89 


Schiebungen,  besonders 

schwere  Schiebungen,  die  (vgl.  Bruch)  (Kun- 
denspr.  IV  bei  Kl.  S.  432  Schiebung  —  irgend  eine 
Sendnng  an  Geld,  Kleidern  u.  s.  w.,  die  der  Hand- 
werksbursche auf  der  Reise  nachgeschickt  be- 
kommt! 

Schlepper,  der  (vgl.  Hundefänger)  |1.  v.  Bettler  für 
erlogene  Kirchen;  B.  0.  ebenso:  1598  bei  Kl.  8. 1 13 ; 
1620  bei  Kl.  8.  139  =- verlauffen  Pfaff;  1847  dort 
8.  386  —  gewerbsmässiger  Zuhälter  zum  Spiel ;  A. 
L.  —  allgemein  Zuführer  der  Gauner;  Kundenspr. 
HI  bei  Kl.  S.  428  =  Zuhälter  zum  Spiel;  Linden- 
berg 1S91  =-  Helfershelfer  des  Gauners,  der  ihm 
die  Opfer  zufuhrt;  viel  zu  eng  auch  jedenfalls 
Roscher  in  Gross,  Archiv  Bd.  3,  S.  278  —  „der 
das  Aeffchen  sucht  und  in  die  Wirthschaft  schleppt". 
Diese  und  die  mir  mitgetheilte  Anwendung  dürften 
nur  Beispiele  darzustellen  haben] 

Schlummerkies,  der  [Kundenspr.  U  bei  Kl.  8. 423 
—  Schlafgeld;  HI  dort  S.  428  ebenso! 

Schlummerpech,  das  (1687  bei  A.  L.  Bd.  4,8.96 
ScbJammerpicht  —  8chlafgeld;  vgl.  auch  1722  bei 
A.  L.  Bd.  4 ,  8.  119;  Kundenspr.  III  und  IV  bei 
Kl.  8.  428,  432  Schlummerpech  —  Schlafgeld] 

schmal  machen  (vgl.  fechten)  (Kundenspr.  III  —  in 
Gastwirt!  i  seh  alten  oder  auf  der  Strasse  betteln  bei 
KI.  8.  428;  IV  dort  8.  432  —  auf  der  Promenade 
die  Spaziergänger  oder  in  den  Localen  die  Gaste 
anbetteln;  Lindenberg  1891  Schmalmacher 
Bettler 


Schmiere,  die  (vgl.  Blaue)  (1714  bei  Kl.  S.  177, 
178  Schmiere,  Schinere  — ■  Wache;  1753/5  dort 
S.  236  Schmiere;  1764  dort  8.  248  Schmirr;  1793 
dort  8.  271  Schmier:  1804  dort  8.  275  Schmier 
ebenso;  1807  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  189  Schemire» 
Schildwacht,  Posten :  1812  Schmier,  1814  Schmiere, 
Butter  «=  Schildwache  dort  Bd.  4,  S.  217;  1847 
Schmiere  bei  Kl.  8.  886;  Fr.  Gl.  Schmier,  die  «* 
Ausspähe,  Hülfe,  Lauer,  Spähe,  Wache,  Wächter; 
1851  bei  Kl.  8.  411  Schmier,  Schmiere  —  Wache; 
A.  L.  unter  Sehammer:  Schmire,  Schemire,  Scbmir, 
Schmiere      Wache,  Soldat,  Diebswache,  Wacht- 

febäude  und  ähnl.:  1886  Schmiere  —  Wächter; 
rämerepr.  VI  Schmir  —  Polizei ,  bei  Kl.  S.  485. 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter 
Scham  mer 

Schmiere  stehen  [1714  bei  KI.  8.  177  Schmehre 
stehen  =  Wache  stehen;  1716  dort  S.  178  Schmiere 
stehen  ebenso;  1847  dort  S.  386  und  1851  dort 
S.  411  ebenso;  1886  dort  S.  417  Schmiere  stehen 
—  aufpassen;  Kundenspr.  II  bei  Kl.  S.  423  und 
HI  dort  S.  428  Schmier  stehen  «-»  Wache  stehen ; 
Lindenberg  1891  «=»  Schmiere  stehen  =»  aufpassen 
während  eines  Diebstahls,  Wache  stehen;  ebenso 


Schwierigkeiten ,  Unan- 
annehmlichkeiten  haben, 
z.  B.  viel  Regen  beim 
Wandern,  Abweisungen, 
Gefahr  beim  Geschenk- 
fordern u.  dgl. 

Zufuhrer  des  Stellenver- 
mittlers. 


Schlafgeld. 
Schlafgeld. 


bei  den  arbeitenden  Ge- 
sellen, nicht  Meistern, 
um  Unterstützung  bitten 
in  Werkstätten  und  be- 
sonders auf  Versamm- 
lungen. Nach  Anderen 
auf  öffentlichen  Plätzen. 
Promenaden  u.  dgl.  Je- 
manden ansprechen  und 
sich  dabei  „klein",  be- 
scheiden stellen ,  sich 
durch's  Publicum  schlän- 
geln. 

Polizei. 


Wache  stehen. 


90 


V.  Schutze 


Gr.:  beim  Stehlen  Wache  stehen.  Das  ist  für  den 
heutigen  Gebrauch  ohne  Frage  zu  eng.  Wenigstens 
bei  uns  im  Norden  wird  es  für  das  Aufpassen  der 
Helfershelfer  bei  jeder  strafbaren  Handlung  ge- 
braucht ,  besonders  z.  B.  beim  Betteln.  Ganz  all- 
gemein daher  z.  B.  auch  A.  L.  unter  Schummer: 
Schmiere  stehen,  halten  Wache  halten,  auf- 
passen] 

Schmiertopf,  der  (vgl.  Schmiere)  lA.  L.  unter 
Schammer  braucht  Schmiere  auch  für  Wachtge- 
bäude] 

schmusen  [Chrysander  bei  A.  L.  Bd.  3,  8.407  — 
reden;  1733  bei  Kl.  S.  200  —  angeben:  1798  dort 
S.  272  —  sagen;  1812  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  217 
schmusten  —  sprechen,  plaudern,  sagen,  reden; 
1814  dort  Bd.  4,  S.  20t  schmusen  -=  schwatzen; 
1S20  dort  Bd.  4,  S.  233  bezw.  243  schmusen  =- 
aussagen  bezw.  sprechen;  lS20d  bei  Kl.  S.  354 
und  IS21  dort  8.  356  schmosen  plaudern;  Kun- 
denspr.  IV  bei  Kl.  432  schmusen  «*  in  der  Kun- 
densprache sprechen;  Krämerspr.  VI  dort  S.  491 

—  sagen;  Lindenberg  1891  —  reden,  plaudern; 
Gr.  —  reden,  erzählen | 

Schmuserei,  die 

Schnauzenschlager,  der  (vgl.  Arschkratzer) 
Schneiderkarpfen,  der  (vgl.  Haifisch)  [so  auch 

A.  L.  unter  Schneide  und  Gr.  für  gesalzenen 

Hering] 

Schmeidling,  der,  auch  Schnittling  [Kunden- 
spr. II,  III,  IV  bei  Kl.  S.  423,  428,  433  ebenso; 
Krämerspr.  I  schneiderte  dort  8.  436;  VI  dort 
S.  484  Schneidling  Messer;  s.  auch  A.  L.  unter 
Schneide  ^  Scheere;  ebenso  Gr.;  Schnittling  hat 
Gr.  für  Haar) 

Schnurren  (vgl.  fechten)  [1823  bei  Kl.  S.  360 
schnurren  —  betteln  1847  dort  S.  386  ebenso  und 
schnorren;  Krämerspr.  VI  dort  S.  479  schnurren] 

Schnurrer,  der  (vgL  Pracher)  11737  bei  Kl.  S.  207 

—  Bettel  jude] 

Schrabiner,  die  11745  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  157 
Schrazien  ==  Kind;  1814  dort  Bd.  4  S  206  Cha- 
razie  Kinder;  A.  L.  Schrabben,  Schrappen, 
Schrammen  —  Krabben,  Kinder;  ebenso  Gr.,  der 
der  noch  Schraz,  Schrazen  für  Kinder  und  Schrapfen 

—  kleine  Kinder  hat.  Kundenspr.  III  bei  Kl. 
S.  428  Schrabbiner  —  Kinder.  Krämerspr.  VI  dort 
S.  483  Schrawcner  =■  Kinder,  lebendes  Rothwelsch 
schriippchens  —  Kinder,  dort  S.  492] 

Schubtreiber,  der  (vgl.  Schucker),  angeblich  öster- 
reichisch 

schucken  [Deecke  bei  A.  L.  Bd.3  8.  249:  Schuck 

—  1  Mark ;  A.  L.  ebenso  und  schucken  kosten, 
wert  sein,  zu  stehen  kommen,  unter  Schuck,  wo 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  zu  vgl.  Kundenspr. 
III  bei  Kl.  S.  428  schucken  -=  bezahlen ;  Krämer- 
spr. II  dort  S.  439  schucken  —  sein] 

Schucker,  der  (vgl.  Schubtreiber)  [1820  bei  A.  L. 
Bd.  4  S.  234  Tschugger  -»  Bettelvogt;  Fr.  G.  Gl. 
Schucker  —  Landdragoner,  Gens  d'annes,  Polizei- 
soldat,  Polizeidiener;  Kundenspr.  II  bei  Kl.  S.  423 

—  Polizeidiener;  Iii  dort  S.  428  -  Polizist,  Schutz- 


erzählen, unterhalten,  be- 
sonders auf  Herbergen, 
wenn  jemand  sich  an 
eincnAndernheranmacht, 
der  etwas  ausgeben  soll. 


Unterhaltung, 
Barbier. 
Hering   allgemein ,  nicht 


.Messer. 


betteln. 


besitzlose  Mensch,  Bettler. 

die  Kinder,  nach  einer  mir 
neuerdings  gewordenen 
vereinzelten  Mittheilung 
eines  Ostpreussen:  das 
Schrappen—  Kind,  Mehr- 
zahl —  Schrabiner. 


Polizeidiener ,    der  den 

Schub  besorgt 
geben,  z.B.  er  hat  mir 

fünf  Poscher  gcachuckt 


Polizeidiener,  der 
Schub  besorgt. 


den 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  91 


in,  Gensdarm;  Krämerspr.  VI  dort  S.  4S3  = 
Landjäger;  Gr.  —  Gensdann] 
Schuppe,  die 

Schusterbude,  die  (vgl.  Bude) 


schwächen  (1608  bei  Kl.  8.  123,  124  schwechen; 
1620  dort  8.  138  sch  wechen  =  sauffen ;  1652  dort 
S.  160  schwächen;  1793  dort  S.  271  —  trinken; 
1807a  dort  8.  288  schwacha  =  trinken;  ebenso 
1814  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  216  schwächen;  1820  dort 
Bd.  4  S.  233,  240  schwächen  —  saufen,  aussaufen; 
1830  bei  Kl.  S.  365  schwacha;  1851  dort  8.  412 
schwächen  =  trinken;  1856  dort  S.  415  schmächen 
=  trinken;  A.  L.  unter  Bewachen:  schwächen  — 
trinken;  1886  bei  Kl.  8.  418  schwaichen  ==*  trinken; 
Kundenspr.  II  bei  Kl.  8.  423  schwächen  —  saufen: 
III  dort  S.  428  ebenso  —  trinken ;  [Krämerspr.  VI 
dort  S.  487  schwächen,  VII  dort  8.  431  schwächen  «=» 
trinken:  Gr.  ebenso.  Ableitung  aus  dem  Judischen 
bei  A.  L.  unter  se wachen] 

schwarz  sein,  fahren,  tigern  [1851  bei  Kl. 
S.  405  schwarz  —  ohne  Geld:  ebenso  A.  L.  und 
Gr.  diese  Bedeutung  habe  ich  nicht  bestätigt  er- 
halten, nebenstehende,  die  sich  auch  in  Kunden- 
spr. III  bei  Kl.  8.428:  „schwarz  gehen  =  ohne 
Papiere  reisen"  findet,  dagegen  vielfach  gehört). 

Schwarzer,  Schwarzkünstler,  der  [Schwarz- 
künstler -  Schornsteinfeger  auch  in  Kundenspr. 
III  und  IV  bei  Kl.  8.  428,  434 1 

Schwarzer  Gensdarra  (vgl.  Gallach)  [die  englische 
Gaunersprache  hat  den  Ausdruck  black  brigade 
—  Geistlichkeit] 

Schwein,  das  (kein  specieller  Kundenausdruck) 

schwer  (z.B.  die  Trittchen  sind  schwer,  schwer  im 
Bruch) 

Schwimmling,  der  (vgl.  Haifisch)  [Fr.  Gl.  Schwim- 
merling —  Fisch ;  Kundenspr.  III  und  IV  bei  Kl. 
S.  428,  433  —  Hering] 

Seelenverkäufer,  der 

selig  (vgl.  beschmort),  nicht  nur  Kundenausdruck. 

Seekadett,  der,  vgl.  Haifisch 

Seesoldat,  der,  (vgl.  Haifisch) 

Senftchen,  das  (vgl.  Kahn) 

Silvesterpauke,  die  (in  Berlin  besonders) 

85 eher,  der  (vgl.  Ellenreiter)  [Deecke  bei  A.  L. 
Bd.  3  8.  249  Zaucher  1  Kaufmann;  1745  dort 
Bd.  4  8.  158  Soger;  1753/5  bei  Kl.  8.  246  Soocher; 
1755  dort  8.  238  Schoocher;  1764  dort  S.  248  Socher ; 
1791  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  169  Sochter;  1793  dort 
Bd.  4  8.  181  ebenso;  1812  dort  Bd.  4  S.  219  Socher, 
Sochter  —  Kaufmann ;  Fr.  Gl.  Gsochner  =  Kramer, 
Marktsierant,  Gsochner  (der  Grimmige)  —  Handels- 
mann, Kaufmann,  Sochner  —  Kaufmann,  Krämer; 
Fr.  G.  Gl.  Saucher,  Mehrzahl  8auchrin  ebenso;  A. 
L.  Socher,  Saucher,  Socherer  unter  Sachern  •  Kun- 
denspr. II  bei  Kl.  8.  423  Sogcr;  Krämerspr.  II  dort 
S.  439  söcher;  Lindenberg  1891  Zocher  —  Kauf- 
mann; Gr.:  Soger  ebenso.  Ableitung  aus  dem 
Jüdischen  bei  A.  L.  unter  Sachern] 


altes,  silbernes  Zwanzig- 
pfennigstück. 

schlechte  Arbeitsstelle,  z.B. 
die  weniger  Lohn  giebt 
als  Verbandssatz. 

trinken. 


ohne  Papiere  sein,  reisen 
müssen ,  z.  B.  „er  tigert 
schwarz4. 


Schornsteinfeger. 
Pfarrer. 


Glück. 

zu  Ende,  kaput;  auch  allgc- 
meinesVerstärkungswort. 
Hering. 


Stellenvermittler. 

betrunken. 

Hering. 

Hering. 

Bett. 

Cylinderhut. 
wandernder  Kaufmann. 


Digitized  by  Google 


92 


V.  Schütze 


Sonnenbruder,  der  [Gr.  —  der  im  Freien  über- 
nachtet] 


Sonnenschmied,  der  [so  auch  Kundenspr.  III  und 

IV  boi  Kl.  8.  428,  434] 
Soroff ,  der  (vgl.  Schabau)  [Deeeke  bei  A.  L.  Bd.  3  j  Branntwein. 

8.  250  Jajen  Zoref  —  Brandwein;  1747  bei  Kl. 

8.214  8uroff;  1753/5  dort  8.236  Soref;  1755  dort 

S.  240;  1812  Jain  Sorf,  1814  Jajem  Soref  bei  A.  L. 

B.  4  8.208;  1820  dort  Bd.  4  8.235  Sorof;  Fr.  G. 

Gl.  Soroff;  1851  bei  Kl.  8.  410  Ssoref  oderSuruf: 

Kundenspr.  II  dort  S.  423  »  Branntwein ;  III  dort 

8.  428  Soroff  «=»  Schnaps;  IV  dort  S.  433  Soruff ; 

Krämerepr.  II  dort  8.  430  sAruf ;  III  Jennesaurum, 

sorum,  soruf,  dort  S.  441;  IV  dort  8.  442  sArof; 

lebendes  Rothwelsch  dort  S.  403  Zorf  —  Schnaps ; 

Gr.:  sorof,  seraf,  suruf,  soref,  surof  mit  nnd  ohne 

jahin  —  Branntwein.  Jüdisch] 
spachteln  (vgl.  picken) 

spannen,  jemanden  [1750  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  142  nach 
einem  spannen  —  verfolgen;  1807a  bei  Kl.  S.  288 
spanna  —  schauen;  1820c  dort  S.  353  spannen  — 
führen;  Fr.  Gl.  —  sehen,  schauen,  spähen,  an* 
spannen  —  ansehen,  bespannen  «=  beobachten, 
schauen;  A.  L.  spannen  *»  lauern,  belauern:  Kun- 
denspr. III  bei  Kl.  8.  429  —  erblicken;  IV  dort 
S.  433  —  etwas  scharf  besehen ;  Krämerepr.  I  dort 
8.  436  spanne,  spannen  =  sehen,  beobachten;  IV 
dort  8.442  spannen  —  sehen;  VI  dort  S.  486  ebenso; 
lebendes  Roth  welsch  dort  S.  493  —  scharf  beob- 
achten; Lindenberg  1891  Spanner  —  Schinier- 
steher] 

Spazierhölzer,  die 

Speckjäger,  der 


Bummler,  besonders  Stadt- 
bummler,  der  sich  auf 
Bänken  und  Geländern 
der  öffentlichen  Anlagen 
herumtreibt. 
Klempner. 


essen. 

erblicken,  sehen  nach  Je- 
mandem. 


Sperling,  Spatz ,  der  |Fr.  G.,  A.  L.  und  Gr.:  Sper- 
ling —  Knebel] 

8pezer,  der,  nach  andern  Spezel  (vgl.  Elementen- 
I  urber) 

Spielzeug,  das 

Spie ss,  der  (vgl.  Blitzableiter,  Paragraphenmeister) 
[A.  L.  unter  Ospcs,  Spiess  —  Gaunerwirth ;  Kun- 
denspr. I  bei  KI.  8.  421  —  Sechser;  III  dort  S.  249 
— »  Fünfpfennigstück] 

spinnen 


Beine. 

alte,  besonders  ort«»-  und 
personenkundige  Nah- 
rungsmittelbettler auf 
dem  Lande,  nehmen  aber 
auch  Geld,  arbeiten  nie, 
saufen  alle. 
Fleisch,  aber  nur  das  im 
Gefangniss  verabfolgte. 
Bierbrauer. 

Handwerksgeräth. 
Staatsanwalt  (nach  Anderen 


Spitzflamme,  die  (vgl.  Flammer) 

Spitzkopf,  der  (vgl.  Blitzableiter)  Kundenspr.  III 


Lärm  machen,  fortwährend 
reden,  besonders  in  Folge 
von  Betrunkenheit;  da 
fast  alle  alten  Kunden 
dies  an  sich  haben,  und 
da  es  schliesslich  meist  zu 
Krakehl  führt,  sind  we 
bei  den  Jungen  oft  nicht 
gern  gesehen. 

Nagelschmied. 

Gensdarm 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  93 


bei  Kl.  S.  429  Spitzkopp  —  Gensdann ;  Gr. :  Spitz- 
kopf —  Poiizistl 
Spitzling,  der,  besonders  in  Süddeutschland  von 
fahrenden  Künstlern  u.  dgl.,  die  für  ihr  Wagen  - 
pferd  fechten.  [1.  v.  —  habern ;  B.  0.  —  hauern ; 
1652  bei  Kl.  S.  156  Spitzling  —  Hafer;  1687  dort 
S.  16S  Spitzlinge  —  Nähnadeln;  1722  bei  A.  L. 
Bd.  4,  S.  113  Spitzling  =  Ale  oder  Pfriem;  1733 
bei  KL  S.  201  Spitzlig  —  Haberen;  1755  dort  S.  23S 
Spitzling  =  Hafer;  1820  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  237 
Spitzgib  -  Haber;  Fr.  GL:  Spitzling  —  Nagel, 
Hafer,  Getreide,  Messer,  vorschüssige  Spitzling  — 
grosse  Messer,  grosse  Stilet;  A.  L.  Spitzling  — 
Hafer,  Nagel;  Kränierepr.  VI  bei  Kl.  S.  481  Spitz 
"  Spitzling  ~  Hafer,  S.  488  —  Weidenbaum; 


Gr. :  Spitzling  «=  Hafer,  Nagel] 
Spritzbüchse,  die  (vgl.  Schickse) 
Staude,  die  iL  v,  Hanfstaudl;  B.  0.  Hempstud;  1020 
bei  KL  S.  138  Hanfstauden;  1652  dort  8.  156 
ebenso;  1750  bei  A.L.  Bd.  4,  8.  136  Hanf-Staude; 
1828  bei  KL  S.  363  Staude  ;  1830  dort  S.  365  eben- 
so; 1847  dort  8.  358  ebenso;  Fr.  GL  Hanfstaud, 
der,  Hanfstauden  Uanöfstauden ,  die:  Fr.  G.  GL 
Stauden:  1851  bei  Kl.  8.  408  ebenso;  A.  L.  Staude: 
1886  bei  Kl.  S.  418  Stauden;  Kundenspr.  U,  111, 

IV  bei  Kl.  S.  423,  429,  433  Staude  Krämerspr.  III 
dort  S.  441  Staudehe;  IV  dort  8.  442  staussem;  VI 
dort  S.482  Hanfstaude, Staud;  Gr.:  Staude  =  Hemd) 

Stenzen,  der  [Fr.  GL:  Stenz  —  Rock,  Flock,  Stange; 
1851  bei  KL  S.  408  —  Stock,  Prügel;  1856  dort 
S.  415  Stenze,  die  =  Stock;  A.  L.  und  Gr.:  Stenz 
—  Stock,  Stecken,  Prügel;  Kundenspr.  II,  III,  IV 
bei  Kl.  S.  423,  429,  433  Stenz  —  Stab;  Krämerspr. 

V  dort  8.  450  Stines;  VI  dort  S.  487  und  lebendes 
Roth  welsch  dort  8.  492  Stenz  —  Stock] 

Stichler,  der  (vgl.  Kommerzienrath,  Regierungsrath ) 
[1753.5  bei  Kl.  S.  236  Stichiings-Malochner;  1807  a 
dort  S.  290  Stichler;  1812  u.  1820  bei  A.  L.  Bd.  4, 
S.  220  bezw.  242,  1820c  bei  Kl.  8.853  ebenso;  1847 
bei  Kl.  8.  388  Stichlingsmelocher;  Fr.  GL  Stichler, 
Stichlein  ;  Kundenspr.  I,  II,  III,  IV  bei  KL  8.  421, 
423,  429,  434  Stichler  =  Schneider  ;  dagegen  Krä- 
merspr. 1  und  VI  bei  KL  8.  436  und  484  Stichler 
=  Metzger] 

Stichling,  der  (vgl.  Zahnstocher)  [1850  bei  A.  L. 
Bd.  4,  S.  139  Stichling  >=  Schneider;  ebenso  1745 
dort  Bd.  4,  8.  185  und  Gr.;  Fr.  GL  dagegen  —  Na- 
del. Diese  Bedeutung  i>r  auch  mir  entgegenge- 
treten, doch  habe  ich  sie  nicht  mit  Sicherheit  fest- 
stellen können.  Stichling  —  Schneider  wurdo  all- 
gemein lebhaft  bestritten).  [Krämerspr.  II  bei  Kl. 
5.  439  hat  Stichling  —  Messer;  VI  dort  S.  481  — 
Gabel.  Der  Gebrauch  scheint  also  nach  Zeit  und 
Bevölkerungskreisen  sehr  zu  schwanken  und  für 
alles  mögliche  was  spitz  ist,  in  Betracht  zu  kom- 
men 

Stift ,  der  (1687  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  94:  Ein  Knäb- 
gen  —  Ein  Stifftgen ;  ebenso  1722  dort  Bd.4,  S.  117 
und  1750  dort  Bd.  4,  S.  137,  sowie  1814  dort  Bd.  4, 
S.  219  Stiftche.  A.L.  unter  stabein  :  Stift  —  Knabe, 
Bursche,  Handwerksbursche;  Kundenspr.  I  bei  Kl. 


Stock. 


Zauupfahl. 


Lehrling. 


Digitized  by  Google 


94 


V.  Schütze 


S.  421  und  II  dort  S.  423  Stift  —  Lehrjunge; 
lebendes  Roth  welsch  dort  S.  493  «*»  Junge] 
»tippen  (ver^l.  bezupfen)  (1087  bei  Kl.  S.  2S1 
Stipper  —  Diebe,  die  beim  Geldwechseln  stehlen ; 
1820  a  stippen  —  plündern  der  Cossen  in  den  I 
Kaufläden  vermittelst  einer  Leimruthe  dort  S.  374 ;  ' 
1828  ff.  Stipper  —  Dieb,  der  mit  Leimruthen  aus  j 
den  Losungskäston  der  Raufleute  u.  s.  w.  stiehlt, 
dort  S.  365;  1847  dort  S.  388  ebenso;  gleichfalls 
1851  dort  S.  40S;  Fr.  Gl.     aus  Losungsgeldkästen 
stehlen;  A.  L.  —  stehlen  durch  heimliches  Zu  —  | 
Hineinlangen;  Krämcrspr.  VI  bei  Kl.  stibben  — 
betteln;  Lindenberg  1891  stippen  —  das  Geld  mit 
Leimruthen  aus  den  Kassen  stehlen ;  Gr.  —  Stehlen 
kleiner  Gegenstände  mit  Leimruthen.   Die  eng- 
lische Gaunersprache  —  Baumann , 
—  hat  dive  —  aus  den  Taschen  stehlen) 


Stoff,  der  (vergl.  Element) 

»tossen  (vergl.  fechten)  [1350  bei  Kl.  S.  2  Stosser 
=  fures  rerum  venalium  in  foro ;  Fr.  Gl.  stossen 
—  stehlen,  nehmen;  1851  bei  Kl.  8.  409  —  ge- 
stohlenes Gut  wissentlich  ankaufen;  Kundenspr. 
III  dort  S.  429  Winden  stossen  —  einzelne  gute 
Häuser  aufsuchen;  Gr.  =  wissentlich  Gestohlenes 
ankaufen,  auch  —  stehlen;  mir  vielfach,  aber 
nur  für  Betteln  genannt] 

Strassburger,  der,  rheinländisch ,  nach  anderen 
allgemein  gebräuchlich;  Kundenspr.  III  bei  Kl.  S. 
429  —  aus  aufgelesenen  Zigarrenstummeln  ge- 
schnittener Tabak] 

Strassengraben  tapezieren  — Bayern, Württem- 
berg, Baden  — 

St rassengrabentapezicrer,  der 

Streifling,  der  Ii.  v.  Streifling  =  Hosen;  B.  O. 
ebenso;  1652  bei  Kl.  S  156  Streiffling;  1687  bei 
A.  L  Bd.  4  S.  93  Stroiflinge  —  Strümpfe;  1722 
dort  Bd.  4  S.  120  Streiflinge  —  Strümpfe;  1723 
dort  Bd.  4  S.  106  Stroffling  —  Strumpf;  1745  dort 
Bd.  4  8.  158  Streffling  —  8trümpfe;  1747  bei  Kl. 
S.  214  Streifling  Strümpfe;  1753  5  dort  S.  236 
Strefling  ebenso;  1791  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  168 
Streifling  —  ein  Paar  Strumpf;  1804  a  bei  Kl.  S. 
278  Streiflinge;  1807a  dort  8.  2S8  ebonso;  1812 
bei  A.  L.  Bd.  4  S.  220  und  1820c  bei  Kl.  8.  353 
desgl.;  so  auch  Kundenspr.  II  und  III  bei  Kl.  S. 
423  und  429;  IV  dort  S.  433  hat  Streiflinge  oder 
Beinlinge  — •  Strümpfe;  Kriimerspr.  III  und  VI 
Streifling  —  Strumpf  bei  Kl.  S.  441,  4871 

Stro  in  er.  der  |1*86  bei  Kl.  S.  418  ebenso;  Kunden- 
spr. I.  dort  S.  421  Strömer  =  vagierender  und 
bettelnder  Haudwerksbureche;  II  dort  S.  428  Stro- 
mer —  Hut,  auch  =  Kunde;  IV  dort  S.  433  — 


stehlen  (als  Taschendieb, 
in  dieser  Bedeutung  gaoz 
allgemein  üblich ;  da 
Stippen  mit  Leimrutheu 
bei  der  modernen  Aen- 
derung  der  Ladenkasseo 
wenigstens  in  protestan- 
tischen Landen,  wo  man 
Opferstocke  fast  nur 
innerhalb  der  ausser  dem 
Gottesdienst  nicht  ge- 
öffneten Kirchen  hat. 
nicht  mehr  in  Uebung  ist 
und  daher  hier  wenig- 
stens auch  der  Ausdruck 
dafür  in  Vergesaenbeh 
gerathen  zu  sein  scheint, 
kann  man  mit  Sicher- 
heit auf  Taschendiebstahl 
schliessen,  wenn  man  hier 
im  Taschenbuch  oder 
Briefwechsel  eines  Vaga- 
bunden von  stippen  liest 

Lagerbier. 

betteln  (allgemein). 


auf  der  Strasse  gesammelte 
Cigarrenstummcl ,  die 
meist  geschnitten  und 
dann  aus  der  Pfeife  ge- 
raucht werden. 

an  der  Landstrasse  im 
Gras  liegen. 

s.  Wolkcnschieber. 

Strumpf. 


Vagabund. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  95 


landläufiger  Ausdruck  für  alle  Handwerksgesellen, 
die  nicht  mehr  arbeiten  können  und  ihr  Leben 
nur  durch  Fechten  fristen! 
studieren 

Sucher,  der  -  Socher  (vergl.  Ellenreiter) 


talfen,  z.  B.  Leguni  talfen  (vergl.  fechten)  [1764 
bei  Kl.  S.  247  dalfenen  betteln;  1793  Talcher, 
Talfer  Landstreicher,  Thalefor  —  „vornehmer" 
Bettler  dort  S.  273,  Gross  Thalfer  —  Hochstappier 
S.  274;  1820  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  232  Dalven  =■ 
abbetteln;  lS20cbei  Kl.  8.  353  talften  «=  betteln; 
1S47  dort  S.  375  dalfen  —  betteln;  Fr.  Gl.  ebenso; 
1S51  bei  Kl.  8.  396  dalfen  =  arm,  dalfenen  — 
betteln;  A.  L.  dalfen  betteln;  Kundenspr.  I 
und  III  bei  Kl.  S.  421  und  425  dalven;  II  und  IV 
dort  S.  423  und  433  talfen  —  betteln,  fechten; 
Krämerepr.  VI  dalfen  —  betteln,  dort  S.  479; 
lebendes  Roth  welsch  dalfen  stehlen  dort  S. 
493 ;  Lindenberg  1S91  dalfen  —  betteln;  Gr.  ebenso. 
Ableitung  aus  dem  Jüdischen  bei  A.  L.  unter 
dalfen] 

tapp sen,  sehr  allgemein  gebräuchlich,  (vergl.  tigern, 
tippeln,  türmen) 

Teckel,  der  (vergl.  Fusslatscher)  [Kundenspr.  II 
bei  Kl.  S.  422  Deckel,  Deckal  =  berittener  Gens- 
darm ;  III  dort  8.  425,  429  Teckel  und  Deckel ; 
IV  dort  S.  430  Deckel  —  Gensdarm;  Krämerepr. 
I  bei  Kl.  8.  435  und  VI  dort  S.  4S3  Deckel  — 
Landjäger;  Gr.:  Teckel  Dachs,  Dachs-Hund, 
Gensdarm.  Das  tec  und  teck  der  englischen  Gauner- 
sprache Geheimpolizist  dürfte  eine  Ableitung 
von  detectiv  sein  und  mit  unserem  „Teckel u  nicht 
zusammenhängen,  Baumann,  Londonismen  | 

Teppe,  die,  —  besonders  in  Brandenburg,  Berlin 

—  vergl.  Trittchen,  Trittling,  auch  Gurken,  Lang- 
schäfter, Pappenheimer) 

Thee winde,  die  (auch  Grützkasten)  [Kundenspr. 

III  bei  Kl.  S.  429  ebenso] 
Teigaffe,  der  (meist  Lehmer,  auch  Leobschütz) 
Thermometer,  das  (vgl.  Buddel) 
im  Thran  sein  (vgl.  beschmort  sein)  jKundenspr. 

UI  bei  Kl.  S.  429  ebenso) 
tigern  «vgl.  tappsen)  [Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  429 

«=  grosse  Strecken  schnell  zurücklegenj 
tippeln  (vgl.  tappsen)  [Chrvsander  bei  A.  L.  Bd.  3 

8.  405  tippeln  =  fallen;  ISIS  dort  Bd.  4  S.  22S  — 

rhen;  1820c  bei  Kl.  S.  353  ebenso:  1S46  dort 
372  =»  entspringen;  Fr.  Gl.  —  gehen .  heran- 
kommen, schleichen:  1S51  bei  Kl.  S.  412  —  gehen, 
kommen;  A.  L.  unter  tippen:  tippeln,  dappeln  = 
mit  behenden  Schritten  hin-  und  hergehen,  rasch 
dahingehen,  schlupfen;  Kundenspr.  II  bei  Kl.  S.  422 
dippeln,  dappeln  wandern;  III  dort  S.  429  tip- 
peln —  gehen,  reisen,  wandern ;  IV  dort  S.  433  ~= 
herumstrolchen;  Krämerepr.  IV  dort  8.  442  dippeln 
=-  gehen:  lebendes  Rothwelsch  dort  8.  493  tippeln 

—  trippeln;  Lindenberg  1S91  dabbeln,  dappeln  — 


versetzt,  verpfändet  sein 
(von  Sachen). 


betteln. 


Gensdarm  (zu  Fuss  und 
Pferd,  für  beides). 


Stiefel  oder  Schuh. 

Krankenhaus. 
Bäcker. 

Branntweinflasche, 
betrunken  sein. 

wandern. 

wandern. 


96 


V. 


wandern;  Gr.:  clipein  laufen ;  tippen,  tippeln, 
dappeln  «=  leicht  anstossen,  belasten,  coire] 

Tipp el ei,  die  (vgl.  Mattine) 

Tijbjperschickso,  die  [Kundenspr.  II  bei  Kl.  8.422 
Dippelschicks  Mädchen  auf  Wanderschaft;  IV 
Tippelschicksel  =  jüdisches  luderliches  Frauenzim- 
mer, das  mit  Handwerksburschen  wandert,  dort 
S.  433  —  „jüdisch-  als  Begriffsmerkmal  ist  zweifel- 
los verkehrt  — ;  A.  L.  Tappclschickse ,  Dappel- 
schickse  —  Metze ,  vorzüglich  dio  auf  den  Strich 
gehende;  Gr.:  Tippelschickse  —  Bettlerini 

Tirach,  der,  z.  B.  Mecklenburg  ist  ein  dufter  Tirach. 
[1S18  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  226  Dirach  —  Teufel ; 
unser  Tirach  hängt  aber  wohl  mit  Terich  —  Land 
zusammen,  dass  sich  schon  früh  findet.  So  1450 
bei  Kl.  S.  15  terich  —  Land;  l.  v.;  B.  0;  1513  bei 
Kl.  S.  83;  1620  dort  8.  134:  1691  dort  8.  173  bat 
Dirach  —  calceus ;  1753/5  dort  S,  236  Dirach  = 
Weg;  1604  dort  S.  276  Dirach  —  Landstrasse; 
Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  429  Thierrach  —  Land- 
strich ;  vgl.  auch  das  angeblich  zigeunerische  „Ti- 
rach" im  waldheimer  rothwelschen  Lexikon  von 
1722  bei  A.  L.  Bd.  4  S. 119  =  Schuhe  und  das 
hebräische  Derech  ^*tt| 

tirachen  (vgl.  fechten) 

Torf,  der  (vgl.  Hanf).  Nach  A.  L.  Beute,  Speise, 
vom  hebräischen  teref;  Liudenberg  1891  — Geld; 
Gr.  das  Zerrissene,  rasch  Beseitigte;  Beutel,  ge- 
heime Tasche  I 

Todtcnschein,  der  (vgl.  Frachtbrief),  da  mit  Rück- 
kehrverbot verbunden,  allgemein  gebräuchlich. 
[Kundenspr.  DI  bei  Kl.  S.  423  Todtcnschein  — 
Marschroute  in  die  Heimath] 

Todtcnschein  sterben  lassen 

Tretmühle,  die,  jemanden  auf  die  Tretmühle 
nehmen 

Trichinen,  die  (vgl.  Bienen) 
Trine,  die  (vgl.  Kalle» 
im  Tritt  (vgl.  beschmort) 
Trittchen,  das  (vgl.  Teppe) 

Trittling,  der  (vgl.  Teppe)  |1.  v.  Dritling  schuh; 
B.  0.  ebenso-  1620  bei  Kl.  S.  135  Dritling;  1652 
dort  S.  156  Trietling;  1687  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  93 
Trittlinge  —  ein  Paar  Schuhe;  1722  dort  Bd.  4  • 
S.  119  ebenso;  1745  dort  Bd.  4  S.  158,  159  Stritt- 
schen,  Trittling  —  Schuhe;  1747  bei  Kl.  S.  214 
Trittling— Schuh,  1793  dort  S.  271  Trittling  «= 
Fuss;  lS04a  bei  Kl.  S.  27S  Trittschcn  =  Schuhe; 
ISOTa  Trittling  Fuss,  dort  S.  288;  ebenso  1812 
bei  A.  L.  Bd.  4  S.  220  Trittling;  1814  aber  wieder 
Trittling-  Stiefel  dort  Bd.  4  S.  201;  1820  dort 
Bd.  4  S.  421  Trittling  —  Schenkel,  8.  242  —  Schuh; 
lS20c  bei  Kl.  S.  353  Trittling  —  Schuhwerk;  Fr. 
Gl.  Trittling  —  Fuss,  Schuh,  Stiefel;  Fr.  G.  Gl.  = 
Stiefel ;  1851  bei  Kl.  S.  396  Drittling  —  Fuss,  Schuh, 
ebenso  S.  412  dort  Trittling;  1856  dort  S.  415 
Trittlinge  —  Schuhe;  A.  L.  unter  Tretter:  Tritt- 
ling, Trittchen  ~>  Schuh ,  Stiefel,  Fuss,  Treppe; 
Kundenspr.  JI  und  III  bei  Kl.  S.  423  und  429 


Wanderschaft 
weiblicher  Kunde. 


Bettelbezirk. 


betteln. 
Sehwarzbrod. 


Entlassungsschein  mit  Rei- 
sevorschrift, aber  ohne 
Schubbegleitung. 

Keisevorschrift  nicht  innc 

halten. 
Jemandem  schwer  zusetzen 

mit  Worten,  schimpfen. 
Läuse,  Ungeziefer. 
Mädchen, 
betrunken. 

Schaftstiefel,  nach  Anderen 
auch  Stiefeletten,  Schuhe 
s.  Trittchen. 


Digitized  by  Google' 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  97 


Trittchen,  Trittling  -  Stiefel;  IV  dort  8.  433  = 
Schuhwerk;  Krämcrspr.  I  dort  S.  436  trittling 
Schuh,  Stiefel,  Fuss;  III  dort  8.441  Trittcher  - 
Schuh ,  Stiefel ;  VI  dort  S.  4SI  und  486  Trittling 
~=  Fuss  und  Schuh;  lebendes  Rothwelsch  dort 
S.  493  trittchens  =  Schuhe ,  Stiefel ;  Lindenberg 
1891  Trittlinge  Stiefel.  Mir  sind  Trittchen  und 
Trittling  nur  «=»  Schuhwerk  begegnet].  Englische 
(iaunersprache:  stampere  —  Schuhe,  Baumann,  Lon- 
donismen, 
Tupf,  der  (vgl.  Poscher) 

türmen  (vgl.  Hasen  machen)}  [1687  bei  A. L.  Bd.  4 
S.  98  thürmen  —  schaffen;  1722  dort  Bd.  4  S.  119 
ebenso;  lS47abei  Kl.  S.390  Durma,  S.391  Duarma 

—  Erde;  Kundenspr.  III  bei  Kl.  S  427  losthünncn 

—  grosse  Strecken  schnell  zurücklegen ;  A.  L.  unter 
donnen :  dünnen,  thürmen  schlafen,  schlummern. 
Bei  dem  völlig  entgegengesetzten  Sinn,  in  dem 
ich  das  Wort  kennen  gelernt  habe,  und  der  von 
Roscher  (Gross,  Archiv  Bd.  8  S.  278):  thürmen 
oder  einen  Hasen  machen  —  ausrücken,  wenn  An- 
zeige erstattet  und  Verhaftung  zu  gewärtigen  ist, 
sowie  Kundenspr.  HI  bestätigt  wird,  ist  kaum  an- 
zunehmen, dass  es  mit  dem  alten  thürmen  iden- 
tisch und  von  dormen  abzuleiten  ist,  mag  auch 
die  nebenstehende  unter  den  Kunden  verbreitete 
Ableitung  ebenfalls  nicht  einwandfrei  sein] 

Turmspitzenvergolder,  der  [Kundenspr.  II  bei 
Kl.  S.  423  —  Bauer;  III  dort  S.  429  —  Berg-  und 
Thalversetzer] 

Twist,  der  (neben  Hanf,  Lcgum  in  Hamburg  ge- 
bräuchlich) [Fr.  G.  Gl. :  Twist  —  zweiter,  andere]. 

Unke,  die  (vgl.  Buddel) 
Unteroffizier,  der  (vgl.  Schabau) 

Unvernunft,  die  [1886  bei  Kl.  S.  415  Unvernunft 
oder  Därmen —Wurst:  III  dort  S.  429;  IV  dort 
S.  439  Unvernunft— Wurst;  ebenso  Gr.] 

Vater,  der  (vgl.  Pennepos) 
Verbandsbuch,  das  (vgl.  Buddel) 
verblitzen 

Verdeckter,  der  (vgl.  Fauler) 

Verdonnern    Kundenspr.  III  verdonnert  werden 

—  das  Urtheil  empfangen,  Kl.  S.  429) 


verkaboren  (vgl.  versenken)  (1755  bei  Kl.  S.  240 
kabern  —  verstecken,  bergen,  graben;  1820c  dort 
S.  353  vorkabbern  verbergen ,  verstecken;  1847 
dort  S.  379  verkabohren  —  eine  Sache  sicher  unter- 
bringen, verstecken;  Lindenberg  1891  verkabbern 
=»  sich  verstecken] 

verkohlen,  Jemanden 

verkrachen  (vgl.  hochgehen) 

verkündigen  (vgl.  kündigen)  Ii.  v.  verkimmern; 
B.  0.  verkümmern;  1722  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  120  ver- 
kingt;  1753,5  bei  Kl.  S. 236  verkündigen;  1764  ver- 
königen ,  dort  S.  247 ;  Fr.  Gl.  verkündigen ;  Chry- 
Archiv  für  Krimiiuüanthropologie.  XII. 


1  Pfennig. 

weglaufen ,  weite  Sätze, 
grosse  Schritte  machen. 
(Alte  Landstreicherregel 
ist:  die  Höhe  eines  Tur- 


mes zu  messen , 
ich  nur  gegen  Mittag 
durch  Abschreiten  seinen 
Schatten  multiplizi  re  des- 
sen Länge  mit  3  und 
ziehe  eine  Manneslänge 
—  ö'/t  Fuss  ab;  daher 
türmen  *»  Turmschatten 
ablaufen. 


s.  Wolkenschieber. 


Brod. 


Branntweinflasche, 
kleiner  Schnaps  (zu  fünf 

Pfennig). 
Wurst 


H  erbergs  wirth. 

Branntweinflasche. 

Verurtheilen  nach  Unter- 
suchung durch  Gericht. 

Geheimpolizist. 

verurtheilen  allgemein,  be- 
sonders ohne  grosse  Un- 
tersuchung durch  die 
Polizei. 


Jemandem  etwas  aufbinden 

verhaftet  werden. 

Ausbieten  der  gestohlenen 
Waare  durch  den  Brod- 
fahrer u.  dgl.  Leute ,  aber 
auch  verkaufen  allgemein. 

7 


Digitized  by  Google 


V.  SchCtzk 


»ander  bei  A.  L.  Bd.  3  S.  406  verlangen;  1956  bei 
Kl.  S.  415  verkündigen;  A.  L.  unter  Kone:  ver- 
kinienen;  Kundenspr.  II  und  IV  bei  Kl.  S.  422 
und  433:  Gr.  verkinjenen  verkaufen;  1820  bei 
A.  L.  Bd.  4  S.  233  verkimmern  «—  anbieten;  Kun- 
denspr. III  bei  Kl.  S.  429  verkündigen  —  erbettel- 
tes Zeug  verkaufen.  Ableitung  aus  dem  Jüdischen 
bei  A.  L.  unter  Kone.  An  andern  Zusammen- 
setzungen vgl.  z.B.  Fr.  Gl.  abkinien,  abkonigen; 
A.  L.  abkinjenen,  abkingen,  abkunigen;  Gr.  ab- 
kinjen  =  abkaufen ;  Fr.  Gl.  dakündigen,  erkim- 
mern  ^  erkaufen,  einkündigen  =  einkaufen] 

verpfeifen  (vgl.  pfeifen)  [Gr.:  Mitschuldige  ein- 
gestehen, verrathen  überhaupt] 

Verpflichtung  nehmen,  jemand  verhaften,  des- 
sen Papiere  für  verdächtig  oder  nicht  genügend 
befunden  und  vom  Gensdarm  abgenommen  werden 

verschärfen  (vgl.  schärfen)  1 1  SIT  bei  Kl.  S.  387 
gestohlene  oder  erschwindelte  Sachen  verkaufen; 
1856  dort  S  415  =-  verkaufen;  Kundenspr.  III  bei 
Kl.  S. 420  =-=  Gestohlenes  beim  Hehler  verkaufen; 
Lindenberg  1801  —  das  gestohlene  Gut  verkaufen 

verschmieren,  z.  B.  jemandem  die  Fleppe  ver- 
schmieren 


Vcrsehonerungsrath ,  der  (vgl.  Arschkratzer) 

verschütten  (vgl.  hochnehmen)  i  1812a  bei  Kl. 
S.  202  verschitten  —  gefangen ;  S.  294  verschütten 
gefangen  werden;  IM 4  bei  A.  L.  Bd.  4  S.  203  ver- 
schütten gefangen;  181s  dort  Bd.  4  S.  229  — 
verhaften;  lS20d  bei  KI.  354  verschüppet  arre- 
tirt;  A.  L.  und  Gr.  verschütten  —  gefangen  neh- 
men be/.w.  einsperren.  Fr.  Gl.  dagegen  —  einver- 
stehen, verarmen,  verderben | 

Verse hütt  gehen  (vgl.  hochgehen)  |1846  bei  Kl. 
S.  372  —  verhaftet  werden:  1847  dort  8.  3S0  ebenso; 
desgl.  1S51  dort  8.413  und  A  L.  Kundenspr.  11 
bei  Kl.  8.  424  verechitt  gehen  —  gefangen  wer- 
den; III  dort  S.  429  verschütt  gehen  —  arretirt 
werden;  IV  dort  S.  433  —  beim  Betteln  abgefasst 
und  arretirt  werden;  Lindenberg  1801  —  verhaftet 
werden;  ebenso  Gr.| 

Versenken  (vgl.  vorkaboren)  z.  B.  einen  linken 
Zinken  im  .Nhlips  versenken  |l.  v.  versenken  =• 
versetten;  1507  bei  Kl  S.  113  versenken  ebenso; 
1620  dort  S.  142  verseukeln  ebenso;  1652  dort 
S.  158  —  verpfänden;  1856  dort  S.  415  —  ver- 
graben) 

Vicibus.  der,  allgemein  gebraucht  [Kundenspr. III 
bei  KL  S.  423  Yiceboos  =  Hausknecht  der  Penne] 

Wachtmeister,  der  (vgl.  Schabau)  |Knndenspr. 
III  bei  Kl.  S.  429  —  grosses  Glas  Schnaits] 

Walmusch,  der  (vergl.  Kluft)  [1747  bei  Kl.  S.  214 
Malbusch  =»  Kleid;  1753  5  dort  S.  230  Malusch  — 
Kock:  1755  dort  S.  240  Malbosch  und  Malmsch; 
1704  Malbusch  dort  S.  247 ;  1791  bei  A.  L.  Bd.  4, 
S.  1«S  Mahlbosch;  1793  dort  Bd.  4,  S.  180  Mal- 


verrathen. 

in  der  Verpflegungsstation 
einkehren. 

gestohlene«  oder  sonst  un- 
recht erlangtes  Gut  ver- 
kaufen. 


Jemand  verhaften,  des^s 
Papiere  für  verdächtig 
oder  nicht  genügend  be- 
funden und  vom  (ien* 
dann  abgenommen  wer- 
den. 

Barbier. 

verhaften 


verhaftet , 
werden. 


verschwinde 
lassen,  z.  B.  falscher 
Stempel  im  Shlips  ver- 


Schnaps, 
Rock. 


mpc. 


Digitized  by  Google 


Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  praktischen  Gebrauch?  99 


S.  212  ebenso  »-*  Rock : 
404  —  Rock,  jede  Art 


bosch;  1812  dort  Bd.  4, 
1851  Malbisch  bei  Kl.  S 

Kleidungsstücke:  A.  L.  Wallmusch,  verdorben  .-in- 
dem Jüdischen  Malbusch  =  Rock,  Kleidung;  Kun- 
denspr. II  bei  Kl.  S.  424  Walmisch ;  III  dort  8.  429 
Walmusch.  IV  dort  8.  433  ebenso  =-  Rock :  Krä- 
merspr.  II  dort  8.  438/439  malebQsch  und  wall- 
m üseh  =  Anzug,  Rock;  VI  dort  S.  485  Walmusch 
—  Rock :  Lindenberg  1891  Wallmusch  —  Rock; 
Gr.:  Wallmusch  —  Rock,  Kleidung,  Hut  Ablei- 
tung aus  dem  Jüdischen  s.  A.  L.  a.  a.  0.] 

Walze:  besondere  „auf  der  W.  liegen"  [Kunden- 
spr.  III  und  IV  bei  Kl.  &  429,  433  —  Wander- 
schaft, Reise] 

walzen  [Kundenspr.  III  bei  Kl.  S.  429  —  gehen, 
reisen,  wandern  | 

W alz enb rüder,  der  [Kundenspr.  III  bei  Kl.  S. 429 
=  Wanderbursche] 

Wegweiser,  der  (vgl.  Buddel) 

W ei  d  1  inge,  die  (vgl.  Weitchen)  11620  bei  Kl.  S.  138 
Weidling;  1687  bei  A.  L.  Bd.  4,  8.93  Weitlinge; 
1722  dortB(L4,  S.  116  Weidlinge;  1745  dort  Bd.  4, 
6. 159  Weitling;  1747  ebenso  bei  Kl.  S.  214;  Fr. 
G.  Gl.  Weideling:  Kundenspr.  II  bei  Kl.  8.  424 
Weitlinger:  III  dort  8.  429  WeitcLjn;  IV  dort 
8.  433  ebenso;  A.  L.  und  Gr.:  Weitling  —  Hose] 

Weissling,  der  lGr.  —  Milch,  Silberstück] 

Weit  eben,  die  (vgl.  Weidlinge)  (Gr.  ebenso] 

wilden  Mann  machen  |Kundenspr.  III  bei  Kl. 
8.  429  —  in  der  Betrunkenheit  Seandal  anfangen]. 

wilde  Penne,  die 


Winde,  die  (vgl.  Flöte,  Theewinde,  Winsel  winde) 
]1S56  bei  Kl.  8.  415  =  Haus;  II  dort  8. 424  ebenso; 
III  dort  S.  429  ebenso  und  -  Arbeitshaus | 


Winselwinde,  die  [vgl.  Kundenspr.  in  bei  Kl. 

8.  42S  Schmeichel winde  —  Kirche] 
Wolkenschieber,    der    (vgl.  Chausseegraben- 

tapezirer)  [Kundenspr.  U  bei  Kl.  8.  424 —  Bauer; 

Iii  dort  S.  430  -=  Berg-  und  Thalverectzer] 


Landstrasse,  Wanderschaft, 
auf  den  Landstrassen 
herumliegen. 

wandern,  landstreichen. 

Landstreicher. 

Schnapsflasche. 
Hose. 


Fünfpfennigstück. 
Hose. 

Geisteskrankheit  heucheln. 

Herberge,  die  nicht  zum 
Verband  der  Herbergen 
zur  Heimath  gebort,  also 
besonders  keine  Andach- 
ten hat. 

Arbeitshaus ,  aber  auch 
Haus  überhaupt,  z.  B. 
„das  ist  eine  gute  Winde" 
heisst :  „das  ist  ein  Haus, 
in  dem  der  Betder  gut 
was  erhält".  In  dieser 
Wendung  liegt  wohl  ein 
Rest  des  ursprünglichen 
Gebrauchs  von  Winde  = 
Thür.  Vgl.  1*20  bei  A. 
L.  Bd.  4,  S.  243  Winde 

—  Thür;  Fr.  Gl.  -  Thor, 
Pforte,  Thüre;  A.  L.  =- 
Thür,  besonders  der  be- 
wegliche Thürfliigel:  Gr. 

-  Thüre,  Thürflügel. 
Kirche. 

Leute,  die  überhaupt  kein 
Geschäft  oder  Handwerk 
gelernt  haben  («Arbei- 
ter") und  zur  Zeit  auf 
Wanderschaft  Bind,  meist 
mit  dorn  Beigeschmack 
des  Bummlers,  der  auch 
keine  Arbeit  sucht. 

7» 


Digitized  by  Google 


100      V.  Schüze,  Was  ist  heute  noch  von  der  Gaunersprache  im  Gebrauch ! 


Z  | Roscher  in  Gross,  Archiv  Bd.  3,  S.  278  Z  = 

Zuchthaus  bekommen] 
Zaster,  der  (vgl.  Asche)  (lebendes  Rothwelsch  bei 

Kl.  8. 493,  ebenso  i  Gr. :  Saster  und  Zaster  -~  Eisen]. 

Vielleicht  von  sextarius? 
Zeilenpinner,  der  (auch  Pinner) 
Zeil cnreiter,  der 
Zimmt,  der  (vgl.  Asche) 

Zinken,  der  [1722  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  IIS  -  Pett- 
schaft:  1793  dort  Bd.  4,  S.  182  -  Name,  Zeichen  ; 
1812  Zinke,  1814  Zink  dort  Bd.  4,  S.  221  ebenso; 
1818  dort  Bd.  4,  S.  229  Zinke  —  Pettschaft,  Wink : 
1847  bei  Kl.  S.  389  Zinken  =  Zeichen  ;  1851  dort 
S.  413  Zinken  oder  Zink  —  Wink,  Zeichen,  Be- 
zeichnung: A.  L.  und  Gr.:  Zink  —  jede  geheime 
Verständigung,  A.  L.  auch  —  Siegel,  Wappen, 
Stempel ;  Fr.  Gl.  Zinken  und  Zinke  —  Name,  Sie- 
gel, Wappen,  Kundcnspr.  II  und  III  bei  Kl.  S.  424 
und  430  Zinken  —  Stempel ;  IV  dort  S.  433  amt- 
liches Siegel,  Stempel;  Lindenberg  1891  Zinken  «= 
Zeichen  1 

zinken  (vgl.  pfeifen)  [1745  bei  A.  L.  Bd.  4,  S.  151 
bezinkt  werden = verrathen  werden;  Kundenspr.  III 
bei  Kl.  S.430:  etwas  zinken  — etwas  zeigenl 

Zinsen,  die  (vgl.  Asche) 

Zinsen  einholen  (vgl.  Fechten)  [Ebenso  Kunden- 
spr. III  bei  Kl.  S.430:  Zinsen  holen) 
Zinsen  verbringen 

Zöschen  (vgl.Zosken)  [1722  bei  A.  L.  Bd.  4,  8.  118 
ZuBsgcn:  1745  dort  Bd.  4,  S.  158  Sössgen:  1747 
bei  Kl.  S.  214  Sössen ;  1753/5  dort  S.  237  Zoffen 
oder  Zossen:  1791  bei  A.  L.  Bd.  4.  S.  167  Zusem; 
1793  dort  Bd.  4,  S.  180  Zusim,-  1812  dort  Hd  4, 
S.  221  Zusem:  1812a  bei  Kl.  8.  292,  293  Zurgen, 
Süssgen;  1813  dort  S.  310  Zoffen,  S.  309  Sösschen: 
1818  bei  A.  L.  Bd.  4,  8.229  Zosken;  1820  dort 
Bd.  4,  8.241  Susem:  1820c  bei  Kl.  8.353  Zosse; 
A.  L.  Söschen  i verdorben  aus  sus),  Zossen  (sus): 
Kundenspr.  III  Zosschen  bei  Kl.  8.  430 :  Kramer- 
spr.  II  süssem,  zossem,  zussum  dort  8.  439:  III  dort 
S.  441  Süsse,  Sussem,  Snsschen;  lebendes  Roth- 
welsch dort  8.  439;  Gr.:  Zossen  =  Pferd] 

Zosken  (vgl.  Zöschen)  Geschlecht  habe  ich  nicht 
feststellen  können. 

Zoskenpeiker,  der.  Peiker  wird  scheinbar  nur 
in  dieser  Zusammensetzung  gebraucht.  [Kunden- 
spr. III  bei  Kl.  S.  430  Zosschen  =  Peuker;  IV  dort 
S.  434  Zoskenpeiker  ebenso] 

Zottel.  Zottelbruder,  der 

Zotteiberger,  der,  einen  Z.  (oder  guten  Ramsch) 
machen. 

zotteln  (vgl.  bezupfen)  [Kundenspr.  II  und  III  bei 
Kl.  S.  424  und  430  ebenso;  IV  dort  8.  433  zoddeln 
«  stehlen;  zottelen,  zottele  Krämerspr.  I  bei  Kl. 
8.  437 ;  VI  dort  S.  486  zottelen  —  stehlen] 

Zwilling,  der  (vgl.  Knopf),  schwäbisch  und  bay- 
risch. |Nach  A.  L.  beim  Lotto  für  Zahlen  wio  11, 
22,  33  u.  s.  w.:  ebenso  Gr.,  der  den  Ausdruck  aber 
auch  für  „Auge*  braucht  Kundenspr.  I  bei  Kl. 
S.  421  Zwickel  -  2  Pfennig 


Zuchthaus. 
Geld. 


Schriftsetzer. 

Zeitungssetzer. 

Geld. 

Stempelabdruck,  echter  wie 
falscher. 


verrathen,  auch     ein  fal- 


Gcld. 


Geld  durchbringen,  beson- 
dere vertrinken. 

Pferdefleisch,  auch  Pfcnl 
und  PferdeÄchlachtcr. 


Pferdefleisch,  auch  Pferd 

und  Pferdeschlachter. 
Pferdeschlachter. 


Dieb. 

einen  guten 
Diebstahl  machen. 


Zweipfennigstück. 


Digitized  by  Google 


t 


VI. 

Ueber  Daktyloskopie1). 

Ton 

Camillo  Wlndt, 
k-  k.  Polizeirsth  in  Wien. 

(Mit  17  Abbildungen.) 

Die  Innenseite  der  Hand  wird  nach  allen  Richtungen  von  ver- 
schiedenen Linien  durchquert 

Bekannt  sind  die  Furchen  in  der  Handfläche,  jene  tiefen  Ein- 
kerbungen in  der  Haut,  welche  durch  das  Schliessen  der  Hand  ent- 
stehen und  bei  dem  Zusammenziehen  der  Finger  besonders  deutlich 
wahrnehmbar  werden. 

Bei  genauerer  Betrachtung  sieht  man  jedoch  andere,  zahlreiche 
sonst  unbeachtete  Linien  auf  der  Hand. 

Es  sind  dies  die  sogenannten  Papillarlinien,  die  zarten  Linien, 
welche  der  Hautoberfläche  in  der  Hohlhand  das  Aussehen  eines  frisch 
gepflügten  Feldes  geben  mit  seinen  Streifen  und  Furchen,  oder  des 
Sandes,  den  das  Meer  beim  Zurückweichen,  bei  der  Ebbe  rippt 

Die  Hypothesen  näher  auseinanderzusetzen,  welche  Bestimmung 
diese  Papillarlinien  haben,  würde  uns  zu  sehr  ablenken  und  sei  nur 
kurz  erwähnt,  dass  nach  Ansicht  hervorragender  Physiologen  die  mit 
mikroskopischen  Poren  besetzten  Papillarlinien  das  Ausscheiden  des 
Schweisses  erleichtern  und  möglicher  Weise  irgendwie  den  Tastsinn 
unterstützen  sollen. 

Letzteres  wird  dadurch  bekräftigt,  dass  sich  Papillarlinien  auch 
au  den  Händen  der  Affen  und  sogar  an  dem  nackten  inneren  Theile 

1)  Vor  Kurzem  hielt  der  mit  der  Leitung  des  Erkennungsdienstes  bei  der 
k.  k.  Polizeidirection  in  Wien  betraute  Polizeirath  Windt  in  der  Wiener  Anthro- 
pologischen Gesellschaft  einen  Vortrag  „Üeber  das  Erkennen  von  Menschen  an 
den  Abdrücken  der  Fingerspitzen,  die  sogenannte  Daktyloskopie",  den  wir  hier 
ausfuhrlich  und  in  seinen  markantesten  Stellen  wortlich  wiedergeben  unter  Bei- 
fügung einiger  der  vom  Vortragenden  demonstrirten  Bilder. 

Archiv  fftr  KrimlnmUnthropolofi«.  XII.  S 


Digitized  by  Google 


102  VI.  WlNDT 

des  Greif  Schwanzes  des  Heulaffen  vorfinden,  der  diesem  als  fünfte 
Hand  dient  und  mit  welchem  er  sich  an  den  Zweigen  festhält 

Die  nachfolgende  Figur  Nr.  1  zeigt  sowohl  die  Furchen,  die  durch 
das  Schliessen  der  Hand  deutlicher  sichtbar  werden,  als  auch  die  eben 
erwähnten  Papillarlinien.  Wir  entnehmen  diesem  schematischen  Bilde 
dass  die  Papillären  in  ziemlich  parallelen  Linien  quer  über  die  Finger 
bis  zum  letzten  Gelenk  laufen.  Die  Linien  würden  offenbar,  wenn  der 
Fingernagel  nicht  wäre,  bis  zur  Fingerspitze  parallel  sein.  Aber 
das  Vorhandensein  des  Nagels  —  dies  dürfte  die  populärste,  leichteste 


Erklärungsart  sein  —  stört  diesen  Parallelismus  und  drängt  die 
Papillarlinien  theils  nach  aufwärts,  theils  nach  abwärts,  sodass  eine 
Unterbrechung,  ein  Zwischenraum  entsteht 

In  diesen  Zwischenraum,  der  sich  auf  dem  Punkte  an  den 
Fingern  befindet,  wo  das  Tastgefühl  am  stärksten  ist,  an  den  soge- 
nannten Beeren  der  Finger,  ist  nun  eingeschoben  ein  System  von 
Papillarlinien,  ein  von  diesen  gebildetes  „Muster". 

Dieses  Muster  ist  sehr  klar  und  einfach. 

Es  ist  bekannt,  dass  ein  Türke,  der  des  Schreibens  unkundig  ist, 
eine  Urkunde  nicht  mit  den  bei  uns  üblichen  Kreuzzeichen  versieht 

Er  trägt  bei  sich  eine  Blechkapsel  oder  Holzkapsel,  enthaltend 
einen  mit  Sepiafarbe  oder  Tinte  benetzten  Schwamm. 

Hat  er  etwas  zu  unterschreiben,  so  berührt  er  mit  dem  Zeige- 


Digitized  by  Google 


Ueber  Daktyloskopie. 


103 


finger  der  rechten  Hand  diesen  Schwamm  und  druckt  sodann  den 
dadurch  braun  oder  schwarz  gemachten  Finger  auf  der  Urkunde  ab. 

Und  so  wie  wir  unsere  Unterschrift  zu  agnosciren  in  der  I^age 
sind,  so  ist  auch  der  Türke  im  Stande  seinen  Fingerabdruck  wann 
immer  wieder  zu  erkennen,  ihn  von  Abdrücken  des  Fingers  eines 
Anderen  zu  unterscheiden. 

Folgen  wir  dem  Beispiele  des  Türken  und  drucken  wir  einen 
Finger  auf  einem  Blatt  Papier  ab. 

Die  Figur  2  ist  die  Photographie  eines  derartigen  Finger- 
abdruckes. 

Suchen  wir  nun  auf  dieser  Figur  das  interessirende  Muster. 


Die  Figur  zeigt  uns  zunächst  die  oberwähnten  Papillarlinien.  Ver- 
folgen wir  dieselben  vom  unteren  Theile  des  Bildes  gegen  oben  hin, 
so  sehen  wir,  dass  die  Linien  bis  zu  dem  Punkte,  der  auf  unserer 
Figur  mit  einem  Kreis  umgeben  ist,  ziemlich  parallel  (fast  horizontal) 
laufen.  An  diesem  Punkte  theilt  (gabelt)  sich  eine  Linie  in  zwei 
Theile.  Der  eine  Arm  der  gegabelten  Linie  läuft  weiter  horizontal, 
der  andere  Arm  zeigt  eine  Wölbung  nach  aufwärts.  In  dem  von 
diesen  zwei  Armen  der  gegabelten  Linie  umschriebenen  Räume  (Fig.  3) 
befindet  sich  das  „  Muster tt. 

Der  Punkt,  in  welchem  die  Gabelung  eintritt,  nennt  man  den 
äusseren  Terminus  des  Musters,  die  Formation  der  gespaltenen  Linie 
nennt  man  das  Delta. 

Das  in  diesem  Zwischenräume  befindliche  Muster  hat  im  vor- 
liegenden Abdrucke  folgendes  Aussehen  (Fig.  4): 

Man  sieht  hier  ein  System  von  Linien,  die  sämmtlich  von  rechts 
nach  links  aufwärts  laufen,  auf  dem  höchsten  Punkte  eine  Art  runder 


Fig.  8. 


Fig.  I. 


104 


VI.  WiMxr 


Kuppe  bilden  und  sodann  nach  der  Ausgangsseite  wieder  zurück- 
kehren. 

Dieses  Muster  sieht  aus  wie  eine  Anzahl  von  in  einander  gelegten 
gewöhnlichen  Haarnadeln  verschiedener  Grösse,  von  welchen  die 
kleinste  innen  sich  befindet  und  die  grösste  aussen,  oder  auch  eine 

Anzahl  concentrisch  gelagerter  Spagat- 
schlingen, die  zum  Aufhängen  ron 
Gegenständen  an  die  Wand  verwen- 
det werden. 

Mit  Rücksicht  auf  diese  Aehn- 
lichkeit  nennen  wir  das  Muster 
rSchlingett. 

Bei  dem  eben  besprochenen 
Schlingenmuster  war  von  der  Thei- 
lung  (Gabelung)  nur  Einer  Linie 
auf  Einer  Seite  des  Abdruckes 
die  Rede. 

Es  kommt  jedoch  vor,  dass  anf 
beiden  Seiten  des  Abdruckes  je  eine 
Linie  sich  spaltet  (Fig.  5). 

Fig.  5. 


Fig.  «. 


Fig.  7. 


Dadurch  entsteht  ein  wesentlich  anders  gestalteter  Papillarlinien- 
zwischenraum  (Fig.  6).  Das  Muster  in  einem  derartigen  Zwischenräume 
hat  auch  ein  ganz  anderes  Aussehen,  als  das  früher  beschriebene 
Schlingenmuster. 

In  dem  vorliegenden  Fingerabdrucke  (Fig.  5)  sieht  es  folgender- 
maßen aus  (Fig.  7): 

Es  zeigt  uns  das  Bild  einer  Schnecke,  bezw.  das  Bild,  welches 


CjOoqIc 


Ueber  Daktyloskopie.  105 

wir  am  Wasserspiegel  nach  Einwurf  eines  Steinchens  sehen,  —  das 
Bild  eines  Wirbels. 

Dieses  Muster  nennt  man  daher  „Wirbel". 


Fig.  10.  Fig.  11. 


Eine  dritte  Kategorie  von  Mustern  wird  mit  dem  Sammelnamen 
„Zusammengesetzte  Muster*  bezeichnet 

Es  sind  dies  Muster,  welche  aus  zwei  der  vorbeschriebenen  Muster 


106  VI.  Win  dt 

zusammengesetzt  sind  und  theils  die  Kriterien  von  Schlingen,  theils 
jene  der  Wirbel  aufweisen. 

Das  Muster  Fig.  S  ist  eine  Combination  von  Schlinge  und  Wirbel. 

Die  Muster  Fig.  9  und  10  sind  Combinationen  zweier  Schlingen. 

Den  zusammengesetzten  Mustern  reihen  sich  die  zufälligen 
Muster  an,  welche  mit  diesen  in  die  gleiche  Kategorie  eingeteilt 
werden. 

Der  Abdruck  Fig.  1 1  zeigt  ein  zufälliges  Muster,  ein  Bild  unaus- 
gesprochenen Charakters. 

Eine  weitere  (vierte)  Kategorie  von  Abdrücken  zeigt  die  Be- 
sonderheit, dass  die  Linien  von  einer  Seite  der  Zeichnung  zur  anderen 


laufen,  ohne  dass  auch  nur  eine  Linie  nach  derselben  Seite  zurück- 
kehrt. 

Die  Linien  sehen  so  aus,  wie  die  Indianerbogen,  die  Bogen, 
welche  die  Kinder  zum  Abschiessen  von  Pfeilen  benutzen. 

Der  Abdruck  Fig.  12  zeigt  ein  solches  Bogenmuster: 

Eine  Abart  des  Bogenmusters  ist  der  zeltartige  Bogen  (Fig.  13). 
In  diesem  Muster  steigt  in  der  Mitte  eine  Papillarlinie  mehr  oder 
weniger  steil  aufwärts.  Diese  Linie  bildet  die  Achse  des  Musters, 
an  welche  sich  die  anderen  schräg  verlaufenden  Papillarlinien  unter 
spitzen  Winkeln  anlehnen.  Ueber  dieser  zeltartigen  Zeichnung 
wölben  sich  sodann  die  übrigen  Papillarlinien  in  steil  aufsteigenden 
Bögen. 


Digitized  by  Google 


Ueber  Daktyloskopie.  107 

Jeder  Fingerabdruck  lässt  sich  in  Eine  dieser  vier  gezeigten 
Kategorien  einreihen. 

Er  ist  entweder:  ein  Bogen  oder  eine  Schlinge,  oder  ein  Wirbel 
oder  ein  zusammengesetztes  Muster  und  kann  bei  einiger  Uebung 
niemals  ein  Zweifel  entstehen,  in  welche  dieser  vier  Classen  ein  Finger- 
abdruck einzutheilen  ist 

Die  auf  Menschenalter  sich  erstreckenden  Forschungen  von 


Fig.  14. 


PurkynA,  Berschel,  Galton  u.  A.  haben  ergeben,  dass  die  Einzel- 
heiten der  Papillarlinien,  welche  die  vorangeführten  Muster  bilden, 
durch  das  ganze  Leben  des  Menschen  constant  bleiben  und  —  wie 
sie  an  den  Fingern  des  neugeborenen  Kindes  gefunden  werden  — 
an  den  Fingern  derselben  Person  auch  noch  im  späten  Alter  verfolgt 
werden  können. 

Die  Dimensionen  der  Papillarlinien  ändern  sich  selbstredend  mit 


y  Google 


108 


VI.  WlNPT 


dem  Wachsthum  des  Menschen;  aber  die  Zeichnung:,  das  Dessin  des 
Musters  bleibt  immer  dasselbe,  so  lange  das  Individuum  lebt 

Ja  die  Haut  wächst  sogar  mit  demselben  Muster  nach,  wenn 
die  Papillarlinien  etwa  absichtlich  oder  zufällig  beseitigt  wurden. 
Selbst  an  Leichen,  sogar  an  solchen,  die  wochenlang  im  Wasser 

gelegen  sind,  lassen  sich  die  Papillar- 
linienmuster noch  vollkommen  deutlich 
feststellen,  wie  dies  zahlreiche  Versuche 
ergeben  haben. 

Die  obenstehende  photographische 
Abbildung  von  vier  Fingern  einer  Mumie, 
die  sich  im  Besitze  des  k.  k.  naturhisto- 
rischen Hofmuseums  in  Wien  befindet 
(Fig.  14)  zeigt,  dass  die  Papillarlinien 
eventuell  auch  noch  nach  tausenden 
Jahren  wahrgenommen  werden  können. 

An  dem  Zeigefinger  auf  dieser 
Abbildung  ist  das  Schlingenmuster  ganz 
deutlich  zu  sehen. 

Die  Papillarlinien  verwischen  sich 
erst  dann,  wenn  nach  dem  Tode  des 
Individuums  die  Zersetzung  der  Haut 
erfolgt 

Die  Unveränderlichkeit  der  Hautzeichnungen  an  den  Fingerspitzen 
das  ganze  Leben  hindurch,  sowie  die  vorbeschriebene  leichte  Eintheil- 
barkeit  der  Muster  in  nur  vier  Classen  (Bogen,  Schlingen,  Wirbel  und 
zusammengesetzte  Muster)  machen  es  möglich,  die  Papillarlinien  zur 
Erkennung  (Identificirung)  von  Personen  zu  verwenden.  Man  macht 
in  der  sofort  näher  zu  besprechenden  Weise,  ähnlich  wie  es  der  türkische 
Analphabet  thut,  der  sein  Handzeichen  auf  eine  Urkunde  setzt,  einen 
Abdruck  der  Fingerspitzen  auf  einem  Blatte  Papier,  auf  einer  Karte 
ersichtlich. 

Die  gewonnene  Fingerabdruckskarte  wird  nun  dahin  classificirt, 
welcher  der  obigen  vier  Kategorien  die  Abdrücke  des  Daumens,  des 
Zeigefingers,  des  Mittelfingers,  des  Ringfingers,  des  Kleinfingers  zunächst 
der  rechten  Hand,  dann  jeden  Fingers  der  linken  Hand  angehören. 

Die  Karte  wird  darauf  in  der  eigenen  daktyloskopischen  Karten- 
Registratur  an  der  ihr  auf  Grund  der  Classification  arithmetisch  ge- 
bührenden Stelle  eingelegt. 

Befindet  sich  an  derselben  Stelle  der  Registratur  bereits  eine  Karte 
mit  demselben  Muster,  so  ist  die  daktyloskopirte  Person  identificirt« 


Fig.  15. 


Ueber  Daktyloskopie. 


109 


Im  Detail  ist  der  Vorgang  folgender: 

Um  einen  zn  Registrirungszwecken  vollkommen  geeigneten  Finger- 
abdruck herzustellen,  giebt  man  auf  eine  Metallplatte  eine  etwa  linsen- 


K*TM  M*^<X«  i»  >^ "  / 

Ht*ht< 

»Hand 

i 

• 

€  &  C 

^     \                  \   c            W  U' 

1-  ■-■•*».■■<►         •  ■             ..  . 

.      -  .  . 

Unk« 

»  H»nd. 

~»^.                        ,  ....  f....      .          «««••*»  ul.*--«- 

1 

■  1  ...  .  ... 

■ 

/■•           \  V 

Unke  Hund. 

ß  ** 

Rfchi«  Hand 

_        ...             .             V        l_  - 

*> 

■ä—   r,.„ —  

-  

•    -    -  •         •  -     ••'  't  ,^ 

.  ..->:■.  / 

Fig.  16. 

grosse  Menge  gewöhnlicher  Druckerschwärze  und  vertheilt  dieselbe 
mit  einer  ganz  einfachen  Walze  derart,  dass  sich  auf  der  Platte  eine 
gleichmäßige,  nicht  zu  dicke  Schichte  der  Farbe  befindet 


Digitized  by  Google 


110 


VI.  WlKDT 


i 


Auf  der  so  geschwärzten  Platte  wird  nun  der  Finger  mit  dem 
vom  Nagel  unbedeckten  Theile  des  obersten  Fingergliedes  von  einer 
Nagel  kante  zur  anderen  gerollt 

Der  so  geschwärzte  Fingertheil  wird  sodann  in  derselben  Weise 
leicht  auf  einem  Blatte  weissen  Papieres  gerollt  und  der  Abdruck 
ist  fertig. 

Man  bat  nur  darauf  zu  achten,  dass  der  Finger  wedei  auf  die 
geschwärzte  Platte  noch  auf  das  Papier  zu  schwer  drückt,  da  sonst 
der  Abdruck  verwischt  und  undeutlich  wird. 

Bei  uns  gelangen  Formularien  von  Fingerabdruckskarten  nach 
Art  der  in  Fig.  16  ersichtlichen  in  Foliogrösse  zur  Verwendung,  auf 
welchen  in  der  ersten,  in  5  Spalten  eingetheilten  Reihe  die  Abdrücke 
der  Finger  der  rechten  Hand  in  der  Reihenfolge  vom  Daumen  zum 
Kleinfinger,  in  der  zweiten,  ebenso  eingetheilten  Reihe  die  Abdrücke 
der  5  Finger  der  linken  Hand  in  derselben  Reihenfolge  eingesetzt 
werden. 

Unter  diesen  zwei  Reihen  befindet  sich  ein  zweigeteilter  Raum, 
welcher  dazu  dient,  zu  der  später  zu  beschreibenden  Controle  links 
den  gleichzeitigen,  einfachen  Fingerabdruck  vom  Zeige-,  Mittel-,  Ring- 
und  Kleinfinger  der  linken  Hand  und  rechts  denselben  Abdruck  eben- 
derselben Finger  der  rechten  Hand  aufzunehmen. 

Bevor  zur  Beschreibung  auch  der  Registrirmethoden  der  herge- 
stellten Fingerabdruckskarten  übergegangen  wird,  erscheint  es  not- 
wendig, vorläufig  über  die  Möglichkeit  der  Unterabtheilung  der 
Schlingenmuster  zu  sprechen. 

Bei  Beschreibung  des  Schlingenmusters  wurde  hervorgehoben, 
dass  sich  bei  diesem  Muster  eine  Papillarlinie  gabelt  und  dass  zwischen 
den  beiden  Armen  der  gegabelten  Linie  ein  freier  Raum  entsteht, 
in  welchem  das  Schlingenmuster  eingebettet  ist. 

Je  nach  der  Fingerseite,  an  welcher  sich  dieser  Gabelungspunkt 
befindet,  den  man  auch  als  äusseren  Terminus  bezeichnet,  theüt  man 
nun  die  Schlingen  in  Radial-  und  in  Ulnar-Schlingen  ein. 

Als  Radialschlingen  werden  diejenigen  bezeichnet,  bei  welchen  der 
Gabelungspunkt  an  der  dem  Kleinfinger  zugekehrten  Seite  des  Fingers 
gelegen  ist,  sodass  die  Schlinge  die  Richtung  gegen  denjenigen  Unter- 
armknochen hat,  welcher  Radius  genannt  wird,  während  diejenigen 
Schlingen  als  Ulnarschlingen  bezeichnet  werden,  bei  welchen  der 
Gabelungspunkt  sich  auf  der  dem  Daumen  zugekehrten  Fingerseite 
befindet,  daher  die  Schlinge  ihre  Richtung  gegen  den  Ulna  genannten 
Knochen  nimmt. 

Für  die  einzelnen  Muster  bedient  man  sich  folgender  Abkürzungen: 


Digitized  by  Google 


Ueber  Daktyloskopie 


111 


Bogen  A  (Arcus) 

Zeltartiger  Bogen  T  (Tectum) 

Schlinge  L  (Lasso) 

Ulnarschlinge  U  (dem  Ulnarknochen  zugekehrt) 
Radialschlinge  R  (dem  Radialknochen  zugekehrt) 
Wirbel  W. 

Das  Vorkommen  von  Bogen,  zeltartigen  Bogen,  Ulnar-  und  Radial- 
schlingen in  den  beiden  Zeigefingern  wird  mit  grossen  Buch- 
staben, in  den  Übrigen  Fingern  mit  kleinen  Buchstaben  ausgedrückt 

Sollen  aufgenommene  Fingerabdruckskarten  in  die  daktylo- 
skopische Registratur  eingelegt,  oder  soll  in  dieser  Registratur 
nach  einem  Prius  gesucht  werden,  so  ist  folgender  Vorgang  einzu- 
halten «): 

Die  Karte  wird  vorerst  controllirt,  d.  h.  es  werden  die  gerollten 
Fingerabdrücke  mit  den  gleichzeitig  abgegebenen  „einfachen"  Finger- 
abdrücken der  4  Finger  (Zeige-,  Mittel-,  Ring-  und  Kleinfinger)  der 
entsprechenden  Hand  dahin  verglichen,  ob  sämratliche  gerollten  Finger- 
abdrücke in  den  ihnen  zukommenden  Rubriken  sich  beAnden.  Hier- 
auf werden  die  einzelnen  Fingerabdrücke  classificirt,  d.  h.  es  wird 
unter  jedem  Fingerabdruck  mit  voran^eführten  Abkürzungen  (Buch- 
staben A,  T,  L  u.  s.  w.)  notirt,  welcher  der  aufgezählten  Arten  und 
Unterarten  der  Abdruck  angehört 

Aus  diesem  Materiale  wird  nun  eine  aus  arithmetischen  und 
algebraischen  Zahlen  zusammengesetzte  Formel  gebildet,  auf  Grund 
welcher  die  Karte  nach  den  Regeln  der  arithmetischen  Permutation 
in  die  daktyloskopische  Registratur  einzulegen  kommt.  Für  die  Regi- 
strirung  bestehen  verschiedene  Systeme,  von  denen  sich  das  System 
von  E.  K.  Henry  in  London  für  grossere  Registraturen  als  das 
praktischeste  erweist 

Die  Formel  kommt  nach  dem  System  von  Henry  in  folgender 
Weise  zu  Stande: 

Die  früher  beschriebenen  Abdruckmuster  werden  zunächst  in  zwei 
Gruppen  eingetheilt  und  zwar  in  die  Gruppe  L,  enthaltend  alle 
Schlingen,  Bogen  und  zeltartige  Bogen,  und  in  die  Gruppe  W,  ent- 
haltend Wirbel,  zusammengesetzte  und  zufallige  Muster. 

Die  für  die  Muster  auf  den  10  Fingern  nach  obiger  Vorschrift 
zu  setzenden  Zeichen  werden  nun  in  folgender  Reihenfolge  und 
Weise  niedergeschrieben: 

1)  Es  werden  an  dieser  Stelle  nur  die  Grundzüge  kurz  angedeutet  Ein 
demnächst  vom  Polizeirath  Windt  gemeinsam  mit  Magistrats-Sekretär  Kodicek 
herauszugebendes  Lehrbuch  über  Daktyloskopie  wird  die  genauen  Details  bringen. 


Digitized  by  Google 


112  VI.  WlNDT 

Daumen  rechter  Hand  Zeigefinger  rechter  Hand 


Mittelfinger  rechter  Hand  Ringfinger  rechter  Hand 

Kleinfinger  rechter  Hand  Zeigefinger  linker  Hand  Ringfinger  linker  Hand 
Daumen  linker  Hand  '  Mittelfinger  linker  Hand1  Kleinfinger  link  erHand. 

Nachdem  für  diese  Classification  nur  zwei  Muster  angenommen 
werden,  so  ergeben  sich  für  sämmtliche  5  Zähler  zusammen  32  Varia- 
tionen. Dieselbe  Anzahl  von  Variationen  ergiebt  sich  auch  für  die 
5  Nenner.  Aus  der  Combination  der  32  möglichen  Variationen  in  den 
Zählern  mit  den  32  möglichen  Variationen  in  den  Nennern  entstehen 
für  diese  5  Brüche  resp.  für  die  10  Finger  beider  Hände  32  x  32  = 
1024  Combinationen. 

An  Stelle  der  Zähler  und  Nenner  der  früher  bezeichneten  5  Brüche 
setze  man  nun  das  Zeichen  für  das  auf  dem  betreffenden  Finger 
vorkommende  Muster,  also  entweder  ein  L  oder  ein  W.  Daraufhin 
wird  das  L  sowohl  im  Zähler  als  auch  im  Nenner  überall  mit  Null  be- 
werthet,  während  die  in  den  Brüchen  vorkommenden  W  und  zwar 
sowohl  im  Zähler,  als  auch  im  Nenner  als  Ziffern werth  im  ersten 
Bruch  die  Zahl  16  erhalten,  im  zweiten  Bruch  die  Zahl  8,  im  dritten 
die  Zahl  4,  im  vierten  die  Zahl  2  und  im  fünften  die  Zahl  1.  Sodann 
werden  die  Zähler  addirt  Es  wird  darauf  1  hinzugezählt  und  die  so 
gewonnene  Summe  als  Nenner  eines  neuentstandenen  Bruches  angesetzt 
Die  Summe  der  Nenner  der  5  Brüche  plus  1  ergiebt  den  Zähler 
des  neuentstandenen  Bruches. 

Dieser  Bruch  bezeichnet  diejenige  der  1024  Combinationen,  zu 
welcher  die  classifizirte  Karte  gehört 

Die  vorbeschriebene  Formel  und  die  Reihenfolge  der  einzelnen 
Combinationen  entwickelte  sich  ans  einer  ursprünglich  praktizirten 
Deponirung  der  Abdruckskarten  in  einem  Kasten  mit  32  Horizontal- 
fächerreihen ä  32  Fächer  auf  Grund  des  Schlüssels 


L 

L 

W 

W 

L 

w| 

Zum  besseren  Verständnisse  sei  hier  ein  Beispiel  angeführt. 

LLWWW  0     0     4     2    J_  11 

L'  W'   L'  W  L    ~    o'   8'   0'   2*   0    ™  8* 

Diese  Classification  zerlegt  die  Registratur  nur  in  1024  Theil« 
und  entfällt  auf  die  einzelnen  Theile  eine  sehr  ungleich  massige  Anzahl 
von  Abdruckskarten. 

Hieraus  rcsultirt  die  Nothwendigkeit  der  Untertbeilung  der  ein- 
zelnen Classen. 


Digitized  by  Googl 


Ueber  Daktyloskopie. 


113 


Bei  der  ersten  Classification  wurden  Ulnarschlingen,  Radialschlingen, 
Bohren  und  zeltartige  Bogen  unter  der  Sammelbezeichnung  L  subsumirt 

Unter  allen  diesen  Mustern  kommen  die  Ulnarschlingen  nahezu 
regelmässig,  die  anderen  Muster  nur  ausnahmsweise  vor. 

Das  Vorkommen  dieser  selteneren  Muster  bildet  die  Grundlage  für 
die  erste  Unterteilung  derjenigen  Classen,  welche  vorwiegend 
L-Muster  enthalten. 

Durch  diese  Unterteilung  kann,  wie  später  bei  Besprechung  des 
Einlegens  in  die  Registratur  näher  ausgeführt  wird,  jede  der  vorbe- 
zeichneten Classen  in  576  Unterabteilungen  zerlegt  werden. 

Die  Unterabtheilungen,  die  keine  der  vorbezeichneten  Ausnahmen 
aufweisen  oder  die  noch  immer  eine  grössere  Anzahl  von  Karten  ent- 
halten, werden  durch  Zählen  der  Papillarlinien  weiter  untergetbeilt 
Man  zählt  die  Linien  zwischen  dem  Delta  und  dem  Mittelpunkte  der 
Schlinge,  u.  z.  in  den  beiden  Zeige-  und  Mittelfingern. 

Schlingen  mit  weniger  als  9  Papillarlinien  im  Zeigefinger  und 
weniger  als  10  Papillarlinien  im  Mittelfinger  werden  mit  i,  Schlingen  mit 
mehr  als  den  vorbezeichneten  Papillarlinien  werden  mit  o  bezeichnet. 
Die  Combination  dieser  4  Zahlungsresultate  ergiebt  16  Unterlassen. 

Erforderlichen  Falles  bietet  noch  die  Anzahl  der  Papillarlinien, 
welche  die  Schlinge  im  Kleinfinger  der  rechten  Hand  bilden,  ein 
weiteres  Hülfemittel  zu  einer  neuerlichen  Unterteilung  der  einzelnen 


Bei  den  Wirbelmustern,  den  zusammengesetzten  Mustern  und  den 
zufälligen  Mustern  wurde  bereits  als  charakteristisch  hervorgehoben,  dass 
sie  auf  jeder  Seite  der  Musters  je  eine  gegabelte  Linie  (Delta)  haben. 

Wird  der  untere  Arm  des  linken  Deltas  verfolgt,  so  kann  man 
bestimmen,  ob  er  oberhalb  oder  unterhalb  des  unteren  Armes  des 
rechten  Deltas  verläuft  oder  direct  in  diesen  unteren  Arm  einmündet 
Das  Verfahren  zur  Ausmittelung  dieser  Eigenschaft  der  W-Muster 
wird  „Nachfahren"  genannt 


Digitized  by  Google 


114 


VI.  WnciiT 


linke«  Delta 


recutes  ue\t& 


Das  Verlaufen  des  unteren  Armes  des  linken  Delta  oberhalb  des 
unteren  Armes  des  rechten  Delta  wird  mit  i,  das  Verlaufen  unterhalb  des 
Unterarmes  des  rechten  Delta  mit  o  und  das  Einmünden  in  den  Unter- 
arm des  rechten  Delta  mit  m  bezeichnet 

Dieses  Verbältniss  der  beiden  Delta  wird  in  den  beiden  Zeige-  and 
Mittelfingern  berücksichtigt  und  dient  zur  Unterteilung  jener  Classen, 
welche  aus  vorwiegend  W-Mustern  gebildet  sind. 

Das  Vorkommen  je  einer  dieser  drei  Formen  in  den  vorbezeich- 
neten vier  Fingern  ergiebt  8t  Combinationen.  Die  Anzahl  dieser  Com- 
binationen  lässt  sich,  wenn  nötbig,  dadurch  vervielfachen,  dass  ein 
weiteres  Fingerpaar  in  Combinatiou  gezogen  wird. 

Bei  der  ersten  Classification  wurden  Wirbelmuster,  zusammen- 
gesetzte und  zufällige  Muster  unter  der  Sammelbezeichnung  W  zur 
Classification  verwendet 

Es  kann  daher  das  ausnahmsweise  Vorkommen  von  zusammen« 
gesetzten  und  zufälligen  Mustern  neben  den  eigentlichen  Wirbelmustern 
auch  zur  Unterteilung  der  Classen,  die  vorzugsweise  W-Muster  ent- 
halten benutzt  werden. 

Für  Classen,  in  welchen  sich  grössere  Ansammlungen  ergeben 
und  die  nahezu  gleichviel  Schlingen-  und  Wirbelmuster  aufweisen, 
kann  das  Ergebniss  des  Zählens  der  Papillarlinien  und  des  Nach- 
fahrens  zum  Zwecke  der  Unterteilung  combinirt  werden. 

Karten,  bei  denen  betreffs  des  Musters  der  geringste  Zweifel  ent- 
stehen könnte,  werden  in  zweifacher  Ausfertigung  hergestellt  Die 
eine  Karte  wird  unter  Annahme  des  einen  Musters,  die  andere  unter 
Annahme  des  anderen  Musters  classificirt  und  auf  beiden  Karten  auf 
die  zweite  Classification  hingewiesen. 

Für  das  Einlegen  in  die  Registratur  und  für  das  Nach- 
suchen nach  einem  bereits  einliegenden  Prius  bestehen  folgende  Regeln: 

In  der  Registratur  erliegen  die  Karten  nach  der  in  der  obener- 
wähnten Art  gewonnenen  Classificationsformel.  Sie  sind  zunäch* 
nach  den  Zählern  der  an  der  Spitze  der  Formel  befindlichen  mit 
arabischen  Ziffern  geschriebenen  Brüche  in  Gruppen  arithmetisch  von 
1—32  geordnet 

Innerhalb  jeder  Zählergruppe  sind  die  Karten  wieder  nach  den 


Digitized  by  Googl 


Ueber  Daktyloskopie. 


115 


Nennern  desselben  Bruches  in  gleicher  Weise  geordnet  Die  Reihen- 
folge ist  also  folgende: 

r  2  '  i  bi8     ftodann  fo,gt  t'  h  1'  u,8,w" denSchlu88bi,det 

Innerhalb  dieser  Classen  liegen  die  Karten  wieder  untergetheilt 

nach  den  Mustern  in  den  beiden  Zeigefingern: 

Diese  Unterlassen  sind: 

AAARRRCUUtv     t>.»  ,  . .... 

Ä'  R'  Ü'  Ä'  R'  TT'  Ä'  *R'  C  Reihenfolge  der  registnrteD 

Karten  ist  die  Reihenfolge  dieser  9  algebraischen  Brüche  res.  das  Alphabet. 

Jede  der  eben  genannten  9  Unterlassen  ist  auf  Grund  des  Vor- 
kommens von  Bogenmustern  in  einem  Finger  oder  in  mehreren  Fingern, 
mit  Ausschluss  der  beiden  Zeigefinger  in  64  Unterteilungen  zerlegt 

Die  Reihenfolge  der  Karten  in  der  Registratur  im  Hinblick  auf 
das  Zählen  der  Papillarlinien  in  Zeige-  und  Mittelfmger  beider  Hände  ist 
ii     ü    ii     ii    io    io    io    io    oi    oi    oi    oi   oo   oo   oo  oo 

..  i     r"  I  — ,J   1     ~.  »    —>  — p     — >     -rri      — >  — .<     — 1  — ,  t    -r~t        .  >   • 

11      10     Ol    OO     11      10     Ol    00     11      IO     Ol    OO     11      10     Ol  OO 

Bei  Einbeziehung  eines  dritten  Fingerpaares  in  diese  Unterclassi- 

fication  wäre  die  Reihenfolge  der  Karten  folgende: 

iii     üi    jü     üi  in     in    jii  üi 

Iii'  iio'  ioi'  oü'  ioo'  oio'  ooi'  ooo' 

110  iio    iio    iio  iio    iio    iio  iio 

111  HO     101     011  ioo    oio    ooi  ooo 
ioi    ioi    ioi    ioi  ioi    ioi    ioi  ioi 
iii '  iio    ioi '  oii '  ioo'  oio'  ooi'  ooo' 
oii    oii    oü    oü  oü    oü    oii  oü 
iii'  iio'  ioi'  oii'  ioo'  oio'  ooi'  ooo' 
ioo    ioo    ioo    ioo  ioo    ioo    ioo  ioo 

~m  >  >  — ; '    ~  ••  •    •     »      r~ »   ♦»   " i 

111       110      101      011      1O0     010     OOI  OOO 

oio    oio    oio    oio    oio    oio    oio  oio 

— .-»  n — i  ■; — r>    •  ..  i    . —  >  — —  i   ;i   i 

III      110      101      Oll     IOO     010     OOI  000 

ooi    ooi    ooi    ooi    ooi    ooi    ooi  ooi 
üi'  iio'  ioi'  oii'  ioo'  oio'  ooi'  ooV 

OOO    OOO   OOO    OOO   000   OOO    000  ooo 

111     110    101     011    100   oio    001  000 
Die  Reihenfolge  der  registrirten  Karten  unter  Berücksichtigung 
der  Lage  der  beiden  Deltas  in  den  beiden  Zeige-  und  Mittelfingern 
ist  folgende: 


ii 
ii 

ii 

im  ' 

11 

mi ' 

ii 

mm 

ii 

 1 

10 

ii 
01 

•  * 

11 

mo ' 

•  » 

11 

om ' 

ii 

00  ' 

im 

IT' 

im 
krT 

im 
mi  ' 

Je, 

mm' 

im 

"iö' 

im 

~öT' 

jm 
mo' 

jm 
om' 

im 

"So"' 

mi 

ml 

JE1 

mi 

mi 

mi 

— 

nü 

mi^ 

ii  ' 

im  ' 

mi ' 

mm' 

.  > 
10 

oi  ' 

mo ' 

om ' 

00  ' 

mm 

IT' 

mm 

im  ' 

mm 

mi  ' 

mm 

mm' 

mm 

— — » 
10 

mm 

01 

mm 

mo ' 

mm 
nm ' 

mm 

00 

Digitized  by  Google 


116 


VI.  WlKDT 


io      to     _to_     io      io      io  io 
ii*  "im  '   mi  '  mm'    io  '    oi  '  mo 
oi      oi      oi      oi     oi      oi  oi 


Jo  io 
om '  oo 
oi  oi 


nio 


mo 


om 


im» 


oo 


oo 


om    om    om    om    om    om  om 


om 
om 
oo 


om 
oo 
oo 
oo 


ii  '   im '   mi '  mm'    io  '    oi  '  mo 


oo     oo     oo     oo     oo     00  oo 


ii"'   im*   mf  mm'  To  '    oi  '  mo 


om 


Wird  ein  drittes  Fingerpaar  zur  Bildung  dieser  Unterabtheilungen 
zugezogen,  so  stellt  sich  die  Reihenfolge  der  Zähler  der  Karten  wie 
folgt  dar: 

iii,  iim,  imi,  mii,  imm,  mim,  mmi,  nimm,  iio,  ioi,  oü,  ioo,  oio 
ooi,  mmo,  mom,  omm,  moo,  omo,  oom,  imo,  iom,  mio,  moi,  oim 
omi,  ooo. 

Jeder  dieser  27  Zähler  kann  dieselbe  dreiziffrige  algebraische 
Zahl  und  zwar  in  obiger  Reihenfolge  zum  Nenner  erhalten. 
Auf  diese  Weise  ergeben  sich  27x27  —  729  Unterlassen. 

In  allen  Classen,  in  denen  im  Kleinfinger  der  rechten  Hand  ein 
Schlingenmuster  enthalten  ist,  werden  die  Abdruckskarten  innerhalb 
der  einzelnen  Unterabtheilungen  noch  nach  der  wirklichen  Anzahl 
der  Papillarlinien,  die  diese  Schlinge  bilden,  unterabgetheilt 

Die  Karten  mit  der  geringsten  Anzahl  dieser  Papillarlinien  liegen 
an  erster  Stelle,  diesen  folgen  sodann  die  übrigen  Karten  in  arith- 
metischer Reihenfolge. 

Das  Nachsuchen  nach  einem  Prius  (Identificlrung)  in 
dieser  Registratur  erfolgt  in  folgender  Weise. 

Von  der  zu  identificirenden  Person  wird  eine  Fingerabdruckskalte 
hergestellt.  Dieselbe  wird  nach  der  vorbeschriebenen  Methode  classificiii. 

Auf  Grund  der  Classificationsformel  wird  die  Registrirung  dieser 
Karte  eingeleitet 

Befindet  sich  in  der  Registratur  bereits  eine  Abdruckskarte  mit 
derselben  Formel,  so  werden  die  Details  in  sämmtlichen  Finger- 
abdrucken der  neu  eingelegten  und  der  alten  Karte  miteinander  ver- 
glichen. Diese  Details  sind  in  jedem  Fingerabdrucke  sehr  zahlreich, 
siehe  Fig.  17. 

Gabelungen  bei:  1,  2,  4,  5,  7,  9,  13,  18,  20,  21,  23,  24,  28,  29. 
30,  33,  34,  35,  37,  38,  40,  41,  42,  43,  44,  45,  46,  48. 

Plötzlicher  Beginn  oder  plötzliches  Enden  einer  Linie:  3,  6,  $• 
10,  16,  17,  19,  22,  25,  31,  32,  36,  39,  47. 

Einlagerung  von  Linien:  11—15  und  12-14,  26  und  27. 


Digitized  by  Googl 


Ueber  Daktyloskopie. 


117 


Stimmen  auch  Details  Uberein,  dann  ist  die  Identificirung  ge- 
lungen. 

Selbst  wenn  ein  oder  mehrere  Finger  fehlen,  durch  Arbeit  oder 
absichtlich  abgewetzt  sind,  ist  die  Möglichkeit  vorhanden,  die  Finger- 
alnlruckkarten  nach  diesem  System  einzureihen  und  zu  classifiziren. 


18      19      20  21 
11 12  13  14  15    16  17    ;  ,  .  22 


4S       47  464544  43  42  41  4U 


Fig.  17. 

Als  Grundsatz  hierfür  wurde  aufgestellt:  1.  Fehlt  ein  Finger 
oder  ist  das  Muster  absolut  unleserlich,  so  wird  angenommen,  dass  dieser 
Finger  dasselbe  Muster  hat,  wie  der  correspondirende  Finger  der 
anderen  Hand.  2.  Fehlen  dieselben  Finger  an  beiden  Händen,  werden 
beide  Finger  so  behandelt,  als  hätten  sie  W-Muster  und  werden,  falls 
sie  Zeige-  oder  Mittelfinger  sind,  in  die  Kategorie  m  eingereiht. 

Archiv  für  Kriminalantliropoloifie.  XII.  9 


118 


VI.  WlSDT 


Die  Daktyloskopie  wird  praktisch  schon  in  mehreren  Ländern  mit 
Erfolg  zu  Identificirungen  verschiedener  Art  verwendet 

In  Indien  kam  es,  wie  aus  amtlichen  Berichten  hervorgeht,  vor. 
dass  für  Pensionisten,  die  schon  längst  todt  waren,  die  Ruhegehälter 
noch  weiter  bezogen  wurden,  indem  sich  Freunde  oder  Verwandte 
für  dieselben  ausgaben. 

Dermalen  werden  von  allen  Militär-  und  Civil-Pensionisten  Finger- 
abdrucke verlangt  und  diese  Vorsichtsmassregel  verhindert  den  Betrug. 

In  allen  Notariats-Aemtern  (Registratura-Aemtern)  der  Provinz 
Bengalen  werden  Personen,  die  um  Legalisirung  von  Documenten 
ansuchen,  genötbigt,  ihre  Unterschrift  durch  Beisetzung  des  Abdruckes 
des  Daumens  der  linken  Hand  auf  dem  Documente  und  in  ein 
Register,  das  zu  diesem  Zwecke  geführt  wird,  zu  authentificiren. 
Wenn  Jemand  später  seine  Unterschrift  verleugnet,  was  in  diesem 
Lande  nicht  selten  vorkommt,  dann  kann  ihn  das  Gericht  auffordern, 
seinen  Daumenabdruck  in  öffentlicher  Verhandlung  zu  geben  und 
wird  dann  dieser  Abdruck  mit  dem  Abdruck  im  Register  verglichen, 
wodurch  der  Streit  gelöst  ist 

Vom  Opiumdepartement  in  Bengal  werden  den  Mohnbauern  durch 
Mittelspersonen  Vorschüsse  auf  die  künftige  Ernte  gegeben.  Nach 
dem  die  Vermittler  und  die  Bauern  hie  und  da  ihre  Unterschrift 
verleugneten,  oder  die  Vermittler  eine  falsche  Unterschrift  für 
die  des  Mohncultivators  ausgaben,  werden  jetzt  die  Fingerabdrücke 
des  Geldnehmers  gefordert  und  hat  dies  einen  Wandel  herbeigeführt 
den  sowohl  Bauern  als  Vermittler  würdigen. 

Bei  grossen  staatlichen  Unternehmungen  in  Indien  wird  diese 
Methode  dazu  benützt,  um  die  Wiederbeschäftigung  von  Personen 
hintanzuhalten,  die  strafweise  des  Dienstes  enthoben  wurden. 

Die  Daumenabdrücke  der  Angestellten  werden  registrirt  und  bei 
strafweiser  Entlassung  eines  Angestellten  wird  allen  Werkführern  eint 
Photo-Zinkographie  seines  Abdruckes  zugeschickt 

Hierdurch  wird  verhindert,  dass  der  Betreffende  unter  einem 
anderen  Namen  Aufnahme  finde. 

Seit  April  1899  wird  das  System  von  dem  Generaldirektor  der 
Postanstalten  in  Indien  bei  allen  unteren  Hülfsorganen ,  die  nach 
Tausenden  zählen,  angewendet. 

In  Bengal  wird  auf  staatsärztlichen  Zeugnissen  der  Daumenab- 
druck der  ärztlich  untersuchten  Person  beigesetzt,  was  sich  namentlich 
bei  den  Vorkehrungen  gegen  die  Verbreitung  der  Pest  durch  die 
Mekka-Pilger  als  sebr  vortheilhaft  erweist. 

Auch  die  zu  Staatsprüfungen  erscheinenden  Candidaten  in  Indien 


Digitized  by  Google 


Ueber  Daktyloskopie. 


119 


müssen  Fingerabdrucke  geben,  um  Betrügereien  durch  Stellvertretungen 
zu  verhindern. 

In  China  werden  Fingerabdrücke  in  Reisepässe  beigedruckt  und 
hat  der  Inhaber  bei  Zweifel  an  seiner  Personsidentität  den  Finger- 
abdruck an  einer  anderen  Stelle  des  Passes  neuerlich  beizusetzen. 

In  Argentina,  Egypten  und  in  England  werden  von  den  zur  Haft 
gebrachten  Individuen  gewisser  Kategorien  Fingerabdrücke  genommen, 
um  späterhin  solche,  die  ihren  Namen  und  ihre  Vorstrafen  verheim- 
lichen wollen,  identificiren  zu  können. 

Die  für  England  seit  1.  Juli  1902  geltenden  Vorschriften  sind  im 
Detail  folgende:  Es  werden  durch  Abnahme  ihrer  Fingerabdrücke 
registrirt  alle  Individuen,  welche  von  einem  Gerichtshofe  zu  mindestens 
einmonatlichem  Gefängniss  wegen  folgender  Delicte  verurtheilt  wor- 
den sind: 

1.  Kirchenraub, 

2.  Nächtlicher  Einbruchsdiebstahl, 

3.  Hauseinbruch, 

4.  Einbruch  in  Läden,  Waarenhäuser  u.  s.  wn 

5.  Versuchter  Einbruch  in  Häuser,  Läden,  Waarenhäuser  u.  s.  w., 

6.  Eindringen  mit  verbrecherischer  Absicht, 

7.  Besitz  von  Einbrecher-Werkzeugen, 

8.  Raub  und  Angriff  mit  räuberischer  Absicht, 

9.  Erpressung  durch  Androhung  der  Anzeige  wegen  Verbrechens, 

10.  Erpressung  durch  andere  Drohungen, 

11.  Diebstahl  von  Pferden,  Rindvieh  oder  Schafen, 

12.  Diebstahl  von  Personen, 

13.  Hausdiebstähle  unter  5  Pfund,  oder  mit  Drohung, 

14.  Diebstahl,  begangen  von  Dienstboten, 

15.  Veruntreuung, 

16.  Unterschlagung  von  Postbriefen, 

17.  Andere  schwere  Diebstähle  mit  Strafsanction  lebenslänglicher 

Zwangsarbeit  oder  bis  zu  14  Jahren, 

18.  Einfacher  Diebstahl  und  geringere  Diebstähle, 

19.  Entlockung  von  Eigenthum  durch  falsche  Angaben, 

20.  Betrügereien  von  Banquiers,  Agenten,  Directoren  u.  s.  w., 

21.  Fälschung  von  Rechnungen, 

22.  Andere  Betrügereien, 

23.  Hehlerei, 

24.  Vergehen  in  Verbindung  mit  Bankerott, 

25.  Mordbrennerei, 

26.  Brandstiftung  von  Anpflanzungen,  Feldern  u.  s.  w., 

y* 


120 


VI.  WlN-TT 


27.  Tödtung  oder  Verstümmelung  von  Rindvieh, 

28.  Boshafter  Gebrauch,  Anfertigung  oder  Besitz  von  Explosivstoffen, 

29.  Boshafte  Beschädigung  von  Schiffen, 

30.  Boshafte  Beschädigung  von  Eisenbahnen, 

31.  Boshafte  Beschädigung  von  Bäumen  und  Gebüschen, 

32.  Andere  boshafte  Beschädigungen, 

33.  Banknotenfälschung  und  Verausgabung  (Verbrechen), 

34.  Fälschung  (Vergehen), 

35.  Münzverfälschung, 

36.  Verausgaben  oder  Besitz  von  nachgemachten  Münzen. 

Die  Abnahme  der  Fingerabdrücke  geschieht  in  der  Strafanstalt, 
welche  die  Fingerabdruckskarten  an  die  Centrale  in  London  einschickt 

In  der  Centrale  erfolgt  die  Classification  und  die  Registrirung  der 
Karten. 

Wenn  eine  Polizeibehörde  den  Namen  eines  Inhaftirten  oder  dessen 
Vorleben  feststellen  will,  so  wendet  sie  sich  an  das  Gerichtsgefangniss, 
in  welchem  der  Häftling  internirt  ist,  mit  dem  Ersuchen,  seine  Finger- 
abdrucke an  die  Centrale  in  London  einzusenden. 

Die  Centrale  schlägt  in  ihrer  Kartenregistratur  nach  und  verstän- 
digt die  anfragende  Behörde  von  dem  Resultate  direct.  — 

Ebenso  wie  in  Indien,  Egypten,  Argentinien  und  in  England,  könnte 
dieses  System,  welches  von  uns  in  Wien  bereits  in  vielen  tausenden 
Fällen  erprobt  wurde,  auf  den  verschiedensten  Gebieten  auch  in 
anderen  Staaten  Anwendung  finden. 

Die  Vortheile  sind  einleuchtend: 

Die  Aufnahme  der  Fingerabdrücke  ist  einfach. 

Es  bedarf  hierzu  keiner  besonderen  Vorrichtungen.  Eine  Zinkplatte, 
eine  Kautschukwalze  und  eine  Tube  Druckerschwärze  sind  das  ganze 
Handwerkszeug. 

Die  Aufnahme  der  Fingerabdrücke  ist  in  nur  wenigen  Augen- 
blicken durchgeführt.  Jeder  Gendarm,  jeder  Polizist,  welche  Sprache 
er  auch  immer  spricht,  kann  die  Fingerabdrücke  herstellen,  ohne  1k- 
sondere  Vorbereitungen,  in  der  Amtsstube,  wie  im  freien  Felde.  Eine 
halbstündige  Uebung  in  der  Mannschaftsschule  ist  ausreichend.  Die 
ganze  Arbeit  besteht  darin,  10  Finger  auf  einer  Platte  zu  schwärzen  und 
sodann  die  geschwärzten  Stellen  auf  einem  Blatte  Papier  abzudrücken. 

Nicht  nur  die  Aufnahme  der  Fingerabdrücke,  sondern  auch  die 
Identificirung  auf  Grund  derselben,  welche  letztere  Arbeit  übrigens 
wie  schon  erwähnt,  immer  nur  von  Einer  Centraisteile  zu  er- 
folgen haben  wird,  bietet  keine  besonderen  Schwierigkeiten. 


üeber  Daktyloskopie. 


121 


Die  zu  behördlichen  Identificirungszwecken  seit  einigen  Jahren 
verwendete  Anthropometrie  ist  zweifellos  ein  untrügliches,  ausgezeich- 
netes Mittel  zur  Identificirung  von  Personen. 

Das  geschilderte  neue  daktyloskopische  Verfahren  bietet  aber  bei 
gleicher  Verlässlichkeit  verschiedene  'grosse  Vortheile  gegenüber  der 
Anthropometrie. 

Es  werden  leider  viele  schwere  Verbrechen  von  jugendlichen 
Personen  verübt. 

Die  jugendlichen  Abgestraften  bilden  den  Grundstock  des  gewerbs- 
mässigen Verbrecherthums  und  es  gehört  nicht  zur  Seltenheit,  dass 
so  ein  Knirps  durch  Wochen  hartnäckig  seinen  Namen  der  Behörde 
zu  verschweigen  trachtet. 

Für  jugendliche  Personen  ist  jedoch  die  Anthropometrie  schwer 
anwendbar,  da  das  menschliche  Skelett  bekanntlich  erst  vom  21.  Le- 
bensjahre an  in  seinen  Dimensionen  ziemlich  unveränderlich  ist. 

Hier  und  da  ereignet  es  sich,  dass  minder  feinfühlige  Personen 
ein  verblödetes  Kind,  einen  taubstummen  Analphabeten  oder  einen  er- 
wachsenen Idioten,  um  die  Kosten  seiner  Erhaltung  zu  ersparen, 
nach  einer  anderen  Ortschaft  bringen  und  ihn  dann  mitten  auf  der 
Strasse  verlassen,  so  dass  er,  da  er  nicht  in  der  Lage  ist  Angaben 
über  seine  Herkunft  zu  machen,  der  Aufgreifungsgemeinde  zur  Last 
fällt 

Für  die  vorbezeichneten  unglücklichen  Geschöpfe  ist  die  Anthro- 
pometrie nicht  zu  gebrauchen,  weil  man  an  ihnen  nur  schwer  mit 
Messinstrumenten  manipuliren  kann. 

Weiter  ist  auch  bei  Frauenspersonen  die  Handhabung  der  Anthro- 
pometrie, besonders  dort,  wo  keine  weiblichen  Messorgane  zur  Ver- 
fügung stehen,  schwer  durchführbar  und  können  ferner  Leichen  nur 
mit  besonderen  Schwierigkeiten  der  anthropometrischen  Behandlung 
unterzogen  werden. 

Es  wird  allseits  angestrebt,  dass  die  Insassen  der  Civil-  und 
Militärstrafanstalten  der  anthropometrischen  Behandlung  unterzogen 
werden. 

Nachdem  die  Anthropometrie  die  Schulung  des  Personals  an 
einer  Centralstelle  zur  Voraussetzung  hat,  die  Absendung  von  Amts- 
organen der  Strafanstalten  zu  dieser  Ausbildung,  sowie  die  Beistellung 
yon  Messinstrumenten  und  Messgeräthen  mit  Kosten  verbunden  ist, 
scheitert  die  allgemein  als  nothwendig  anerkannte  Bertillonirung 
dieser  Individuen  an  dem  Kostenpunkte. 

Der  Verwendung  der  Daktyloskopie  zu  allen  diesen  Zwecken 
stehen  solche  Hindernisse  nicht  entgegen. 


122 


^  I.  Wim  vi 


Bei  den  bisherigen  Ausführungen  wurde  immer  nur  an  absicht- 
lich zu  einem  bestimmten  Zwecke  aufgenommene  Fingerabdrucke 
gedacht 

In  Folgendem  soll  noch  angedeutet  werden,  welche  Dienste  zu- 
weilen die  Daktyloskopie  zu  leisten  berufen  sein  kann,  wenn  sieb 
irgendwo  zufällig  hergestellte  Fingerabdrücke  vorfinden. 

Es  kommt  nicht  selten  vor,  dass  man  auf  dem  Tbatorte  eines  Mordes, 
eines  Todtschlages  auf  den  Bettüberzügen  oder  an  den  Kleidern  einen 
gewiss  nicht  absichtlich  zurückgelassenen  Abdruck  eines  oder  mehrerer 
Finger  oder  auch  der  ganzen  Hand  sieht,  die  mit  Blut  in  Berührung 
kamen  und  davon  rothgefärbt  wurden.  Hier  und  da  findet  man 
Fingerabdrücke  eines  Einschleichen,  eines  Einbrechers,  eines  Mörders 
auf  frisebgestrichenen  Fensterbrettern,  Thüren  und  Möbeln;  auf  be- 
staubten Fensterscheiben,  Clavierplatten  und  Tischtafeln,  auf  heissen 
Lampengläsern  u.  s.  w. 

Diese  Abdrücke  sind  oft  so  deutlich,  wie  ein  Petscbaftabdruck 
im  Siegellack. 

Durch  Anwendung  leicht  erhältlicher  Mittel,  wie  Graphitstaub,  In- 
digo, Tinte,  Waschblau,  Anilin,  Schwefelantimon,  Kreide,  Tannin, 
Salpeterdämpfe,  Osmiumsäure,  Brasilein,  Sudan  u.  ähnl.  ist  es,  wie  wir 
durch  viele  Experimente  erprobten,  möglich  Fingerabdrücke  auf  Glas. 
Papier  und  verschiedenen  Stoffen  unter  entsprechenden  Umständen 
selbst  dort  deutlich  nachzuweisen,  wo  sie  sonst  mit  freiem  Auge  nicht 
wahrnehmbar  waren.  Die  Wichtigkeit  auch  dieser  Seite  der  Daktylos- 
kopie ist  einleuchtend. 

Wenn  einmal  decretirt  sein  wird,  dass  alle  Verbrecher  gewisser 
Kategorien,  die  in  Strafanstalten,  Zwangsarbeits-  oder  Besserungs- 
anstalten internirt  sind,  Fingerabdrücke  geben  müssen,  dann  wird  es 
nicht  nur  möglich  sein,  einen  im  Gewahrsam  der  Behörde  befind- 
lichen Verbrecher,  der  über  seinen  Namen  und  sein  Vorleben  nichts 
aussagen  will,  sofort  zu  erkennen,  sondern  es  wird  auch  vielleicht 
das  eine  oder  anderemal  einem  geschulten  seine  kleine,  aus  etwa 
20  000  Karten  bestehende  daktyloskopische  Registratur  bequem  mit 
sich  führenden  Daktyloskopen  möglich  sein,  wenn  er  der  Thatbestands- 
aufnähme  bei  einem  Mord,  einem  Bombenattentat,  einem  Cassen- 
einbruch  u.  s.  w.  beigezogen  wird,  sogleich  zu  sagen: 

Dieses  Fenster,  dieses  Fensterbrett,  diesen  Tisch  hat  der  Ver- 
brecher berührt,  diese  Brieftasche  hat  er  durchstöbert,  diese  für  ihn 
unverwerthbaren  Papiere  hat  er  weggeworfen. 

Auf  allen  diesen  Objecten  hat  der  Verbrecher  nämlich  sein  nur  ihn 
u  nd  einzig  ihn  individuell  charakterisirendes,  bei  keinem  zweiten  Menschen 


Digitized  by  Google 


Ucber  Daktyloskopie. 


123 


in  allen  diesen  Details  wiederkehrendes  Papillarlinienmuster  —  oder  um 
es  so  zu  nennen  —  seine  daktyloskopische  Photographie  zurück- 
gelassen. 

Ganz  dieselben  Fingerabdrücke  finden  sich  in  unserer  daktylo- 
skopischen Registratur  in  der  Hauptabtheilung  N.  so  und  soviel  und 
in  der  Unterabtheilung  N.  so  und  soviel  vor. 

„Der  Verbrecher  ist  inhaltlich  der  dort  erliegenden  daktylo- 
skopischen Karte  in  der  Person  des  X.  Y.  zu  suchen.  Derselbe  ist  im 

Jahre  18  .  .  zu  geboren,  nach  zuständig  und  hat 

zur  Zeit  seiner  daktyloskopischen  Aufnahme,  d.  i.  am  

19  . .  dort  und  dort  gewohnt".  — 

Schon  in  allernächster  Zeit  ist  ein  Kampf  auf  Leben  und  Tod 
zwischen  der  Anthropometrie  und  der  geschilderten  Daktyloskopie  zu 
gewärtigen  und  es  dürfte  aller  Voraussicht  nach  die  Letztere  aller- 
orten als  Siegerin  aus  diesem  Kampfe  hervorgehen. 

Dass  Bessere  ist  eben  der  Feind  des  Guten. 


VII. 

Sichtbarmachen  latenter  Finger-  und  Fngsabdrüeke. 

Von 

Friedrich  Paul, 

k.  k.  Gerichtwocietlr  1d  Olmütz. 

Francis  Galton  bat  in  seinem,  bei  Macmillan,  And  &  Comp, 
in  London  verlegten  Werke  nachgewiesen,  dass  zwei  Fingerabdrücke, 
sobald  sie  eine  gewisse  Anzahl  von  Vergleichspunkten  gemeinsam 
haben,  identisch,  also  von  demselben  Finger  herrührend,  bezeichnet 
werden  müssen,  weil  jeder  Mensch  sein  eigenes  Muster  an  den  Finger- 
spitzen tragt,  das  sich  nie  verändert.  Dr.  Forgeot  behauptet  insbe- 
sondere mit  Recht,,  dass  wir  Personen  nach  den  Gesichtern  vollkommen 
verlässlich  unterscheiden,  ohne  dass  wir  im  Stande  wären,  des  Einzelnen 
Gesicht  so  zu  beschreiben,  dass  wir  einen  Zweiten  in  die  Lage  ver- 
setzen könnten,  die  beschriebene  Person  zu  erkennen.  Mit  der  Zunahme 
der  Uebereinsümmungen  der  Abdrücke  potenzirt  sich  die  Wahrschein- 
lichkeit der  Identität,  die  schliesslich  bis  in  Hunderte  von  Millionen 
wächst  und  uns  gestattet,  zu  behaupten,  dass  bei  einer  grösseren  Zahl 
von  Uebereinstimmungen  schon  vollständige  Identität  vorhanden  ist* 
Das  Nähere  im  bezogenen  Werke  Galton 's,  insbesondere  auf  S.III 
und  folgende.  Galton  hat  nun  überdies  in  seinem  Werke  „Deci- 
pherment  of  blured  Finger.  Printe,  London  1893"  gezeigt,  in  welcher 
Weise  erfolgreich,  selbst  mehr  oder  weniger  undeutliche  Abdrücke 
identificirt  werden  können. 

Nachdem  einem  aufmerksamen  Kriminalisten  der  Umstand  nie  ent- 
gehen wird,  dass  Fingerabdrücke  sich  häufig  an  dem  Thatorte  oder  an 
Objecten  finden,  die  der  muthmaassliche  Thäter  berührt  haben  konnte, 
erschien  wohl  seit  jeher  der  Wunsch  gerechtfertigt,  Mittel  und  Wege  zu 
finden,  um  diese  Abdrücke  zu  verwerthen.  Ich  beziehe  mich  vor 
Allem  auf  das  Handbuch  von  Gross,  S.  549  und  482,  III.  Auflage, 
ferner  auf  mein  Handbuch  der  kriminalistischen  Photographie  S.  64. 

Fälle  der  Anwendung  derartiger  Fingerabdrücke  sind  durch  die 
Zeitung  des  öfteren  bekannt  geworden  und  hat  insbesondere  Mark 


Digitized  by  Google 


Sichtbarmachen  latenter  Finger-  und  Fussabdrücke. 


125 


Twain  die  Thatsache  der  beweismach endea  Kraft  der  Fingerabdrucke 
zu  einem  spannenden  Roman  verarbeitet 

Als  vor  2  Jahren  in  Olmütz  in  einem  Cafe*  ein  Einbrach  verübt 
wurde,  wurde  von  der  Polizei  auf  dem  Spiegel  der  Credenz  der  Ab- 
druck einer  rechten  Hand  gefunden,  welcher  in  milchig  trüben  Linien 
die  Formen  der  Papillarlinien  mühelos  erkennen  Hess.  Der  Spiegel 
wurde  über  anerkennenswerthe  Intervention  der  Polizei  photograpbirt 
und  wurden  mir  die  Photogramme  eingehändigt  mit  dem  Ersuchen, 
geeignete  Versuche  anzustellen. 

Ich  hatte  auch  Gelegenheit,  den  Spiegel  zu  sehen  und  seine 
Muster  zu  studiren,  leider  wurde  derselbe  aber  in  seinem  Zustande 
nicht  belassen.  Die  Photographien  waren  recht  gelungen  und  ge- 
statteten bei  einiger  Mühe  und  Sachkenntniss  eine  Nachprüfung  der 
Linien.  Ich  Hess  also  vorerst  von  allen,  im  Gelegenheitsverhältnisse 
befindlichen  Personen  Fingerabdrucke  der  rechten  Hand  abnehmen 
und  konnte  sofort  sagen,  dass  keine  dieser  Personen  Fingerabdrücke 
zeigte,  deren  Muster  denen  am  Spiegel  auch  nur  ähnlich  gewesen  wären. 
Diese  Thatsache  bedeutete  schon  einen  grossen  Erfolg,  da  nach  den  Um- 
ständen nur  eine  Person  in  Verdacht  kommen  konnte,  die  mit  den 
Räumlichkeiten  vollkommen  vertraut  war. 

Endlich  verdichteten  sich  die  Verdachtsmomente  derart,  dass  ein 
gewisser  K.,  ein  ehemaliger  Bediensteter  des  Cafe,  der  auf  ähnliche 
Weise  schon  einen  Einbruch  dort  begangen,  als  Thäter  in  Betracht 
kam.  Derselbe  wurde  ausgeforscht  und  die  auf  der  Messkarte  vor- 
findlichen  Fingerabdrücke  genügten,  um  mich  zu  Überzeugen,  dass 
nur  K.  die  Hand  abgedrückt  haben  konnte. 

Meine  Ueberzeugung  wuchs  zur  Gewissheit,  als  der  Mann  einge- 
liefert wurde,  und  ich  in  die  Lage  kam,  auch  die  Linien  der  Hand- 
fläche zu  prüfen. 

Ich  erinnere  mich  hier  eines  Aufsatzes  des  Anthropologen  Welker, 
welcher  im  Anthropologischen  Archiv  pro  1898  Bd.  3  die  Abdrücke 
seines  Handtellers  aus  dem  Jahre  1856  und  1S97  zum  Abdrucke 
brachte,  welche  volle  Uebereinstimmung  der  Papillarlinien  erkennen 
lassen.  Allerdings  sind  die  Handteller-Abdrücke  nicht  Gegenstand 
Ton  Untersuchungen  geworden,  zuvörderst  wohl  deshalb,  weil  sie 
weniger  differente  Formen  zeigen  als  die  Fingerbeeren. 

Als  K.  zur  Hauptverhandlung  kam,  gelang  es  mir  nicht,  die 
Richter  von  dem  Umstände  zu  überzeugen,  dass  der  Uebereinstimmung 
der  Papillarlinien  zwingende  Beweiskraft  innewohne.  Ich  rauss  diese 
Thatsache  auf  den  Umstand  zurückführen,  dass  in  richterlichen  Kreisen 
die  Nützlichkeit  der  kriminalistischen  Kenntnisse  noch  immer  nicht 


126 


VII.  Paul 


genügend  gewürdigt  wird,  ja  dass  z.  B.  selbst  die  wenigsten  von 
dem  Wesen  der  Anthropometrie  und  selbst  von  deren  Bestand  in 
Oesterreich  Kenntniss  haben.  Es  ist  dies  um  so  bedauerlicher,  als 
dadurch  nicht  nur  dem  Einzelnen  Erfolge  entgehen,  die  spielend  er- 
rungen werden  könnten,  sondern  hauptsächlich  wesentliche  Abkürzungen 
der  Untersuchungen  also  auch  der  Haft  durch  rechtzeitige  Benützung 
der  Anthropometrie  eintreten  würde. 

Der  erwähnte  Fall  des  K.  gab  mir  Veranlassung,  mich  mit  dem 
Sichtbarmachen  von  Fingerabdrücken  zu  befassen. 

Die  Anregung  hierzu  bot  mir  insbesondere  bald  darauf  ein  zweiter 
Fall,  der  kurz  auf  den  ersten  sich  ereignete. 

Die  Polizei  brachte  eine  (durchsichtige)  Glasscheibe,  auf  welche 
der  unbekannte  Thäter  beim  Bestreben,  sie  auszubrechen,  Fingerab- 
drücke zurückgelassen  hatte.  Die  abgenommene  Photographie  war 
misslungen,  die  Rückseite  des  Glases  hatte  durch  Spiegelung  neue 
Linien  in  die  vorhandenen  geworfen  und  die  Photographie  war  des- 
halb unbrauchbar.  Ich  begann  meine  Arbeiten  damit,  dass  ich  zuerst 
die  Erfahrungen  Dr.  Forgeots  in  Anspruch  nahm  und  versuchte, 
seine  Experimente  zu  wiederholen.  Ich  stellte  mich  hierbei  auf  den 
Standpunkt,  dass  die  einfachsten  Vorschriften  am  ehesten  zu  Erfolgen 
führen  müssten.  Ich  versuchte  also,  in  der  von  Dr.  Forgeot  ge- 
wählten Reihenfolge  Fingerabdrücke  sichtbar  zu  machen. 

Vor  Allem  versuchte  ich  Jod  und  muss  das  Verfahren  mit  Jod 
als  das  einfachste  und  sicherste  bezeichnen.  Es  ist  garnicht  nötbig, 
wie  Dr.  Forgeot  angiebt,  Joddämpfe  zu  erzeugen,  es  genügt,  wenn 
man  das  zu  untersuchende  Papier  mit  der  Seite,  wo  ein  Abdruck  ver- 
muthet  wird,  über  ein  offenes  Gefäss  mit  Jod  (etwa  in  der  Apotheke^ 
legt  und  es  mit  einer  Glasplatte  bedeckt,  um  in  Kürze  eine  schone 
braune  Färbung  der  Papillarlinien  zu  erhalten.  Ist  die  zu  unter- 
suchende Fläche  grösser,  dann  wählt  man  eine  Glaswanne,  in  welcher 
man  Jod  aufstreut. 

Forgeot  beklagt  sich,  dass  die  Abdrücke  wieder  verschwinden, 
aber  ich  habe  gefunden,  dass  man  sie  mit  Calomel  einstauben  kann, 
welches  sodann  durch  Schwefelwasserstoffdämpfe  oder  Dämpfe  von 
Schwefelammonium  den  Abdruck  in  schöner  schwarzer  Farbe  er- 
scheinen lässt. 

Silbernitrat  gab  in  Sproc.  Lösung  recht  gute  Resultate.  Das 
Papier  wird  mit  einem  Pinsel  mit  der  Lösung  bestrichen  und  kommt 
der  Abdruck,  sobald  das  Papier  dem  Lichte  ausgesetzt  wird,  in  schöner 
braunschwarzer  Farbe  zum  Vorschein.  Ich  habe  diese  Abdrücke  nun- 
mehr mit  lOproc.  Lösung  von  Natrium  hyposulphericum  behandelt. 


Digitized  by  Google 


Sichtbannachen  latenter  Finger-  und  Fussabdrücke. 


127 


gut  gewaschen  in  2proc.  Lösung  von  Quecksilberchlorid  und  sodann 
in  eine  wässerige  Lösung  von  Ammoniak  getaucht  und  ziemlich  dunkle 
und  haltbare  Abdrücke  erhalten. 

Ein  sehr  erfolgreiches,  aber  nicht  immer  anwendbares  Verfahren 
ist  das  mit  Tinte.  Forgeot  streicht  nämlich  die  zu  untersuchende 
Fläche  mit  einem  Pinsel  mit  Tinte  ein,  worauf  in  einem  lichteren 
Tintenfleck  die  Linien  des  Abdruckes  in  dunklerer  Farbe  sich  zeigen. 
Ich  habe  die  besten  Resultate  mit  jenen  Tinten  erzielt,  welche  als 
Eisengallustinten  bezeichnet  werden. 

Ich  nahm  zwei  ca.  6  cm  lange  und  3  cm  breite  Glasstreifen,  legte 
auf  einen  rechts  und  links  längs  der  Iüngsseiten  je  einen  */i  cm 
breiten  Glasstreifen,  legte  die  zweite  Glasplatte  darüber  und  kittete  die 
aufeinander  hegenden  Platten  mit  dickem  Schellack,  in  Spiritus  gelöst, 
zusammen.  Es  entstand  so  eine  viereckige  Röhre.  In  die  Oeffnung 
wurde  ein  ebenso  breiter  als  langer  Flanellstreifen  eingeführt,  nach- 
dem man  ihn  zuvor  in  Wasser  getaucht  und  gut  ausgedrückt  hatte. 
An  einem  Ende  zieht  man  nun  den  Streifen  so  hervor,  dass  er  um 
3—4  mm  herausragt  Führt  man  nun  mit  einem  Tropfenzähler  oder 
einem  Federkiel  oben  in  die  Oeffnung  Tinte  ein  so  kann  man  bald 
mit  dem  hervorragenden  Flanellstreifen  die  zu  untersuchenden  Flächen 
bestreichen,  auf  welchem  alsbald  die  Abdrücke  zum  Vorschein  kommen. 

Etwas  Uebung  lässt  das  richtige  anzuwendende  Quantum  von 
Tinte  bald  erkennen  und  ist  es  nützlich  die  Fläche  sofort  mit  einem 
Löschblatt  abzutrocknen.  Eis  ist  selbstverständlich,  dass  nicht  jedes 
Papier  mit  jeder  Methode  gute  Resultate  giebt,  allein  man  ist  in  der 
Lage  einige  Methoden  nach  einander  zu  versuchen  und  kann  schliess- 
lich mit  Hülfe  der  Photographie  den  einmal  sichtbar  gemachten  Ab- 
druck und  seine  Umgebung  für  immer  fixiren. 

Der  eingangs  erwähnte  Fall  regte  mich  an  zu  versuchen,  ob 
nicht  am  fetten  Abdrucke  des  Fingers  Farbstoffe  haften  blieben,  um 
so  eine  deutliche  Photographie  zu  ermöglichen.  Ich  hatte  nämlich 
bei  meinem  Raseur  zufällig  einen  Reismehlzerstäuber  versucht  und 
den  Spiegel  bestaubt,  auf  welchem  sich  auf  einmal  in  einem  grösseren 
weissen  Fleck  in  dichterer  Lage  ein  früher  dort  gemachter  Finger- 
abdruck zeigte.  Ich  versuchte  nun  mit  Hülfe  eines  Bläsers,  wie 
solcher  zur  Vertilgung  von  lästigen  Insecten  benützt  wird,  die  Ab- 
drücke einzustauben,  jedoch  ohne  Erfolg,  da  der  feine  Farbstoff  Überall 
an  der  aus  der  Luft  niedergeschlagenen  Fettschicht  des  Glases  an 
dem  Abdruck  aber  zu  wenig  haften  blieb. 

Erst  als  das  zufällige  Verschütten  des  Farbstoffes  mich  belehrte 
dass  ein  blosses  Aufstreuen  genügte,  begann  ich  Versuche  mit  allerlei 


128 


Vn.  Paul 


Farbstoffen  zu  machen  und  zwar  mit  dem  bestem  Erfolg.  Man  streut 
eine  genügende  Menge  eher  mehr  als  weniger  auf  die  zu  unter- 
suchende Fläche  und  es  erscheint  bald  der  Abdruck  an  dessen  Linien 
der  Farbstoff  haften  blieb. 

Ich  habe  die  Wahrnehmung  gemacht,  dass  es  dem  Erfolge  nicht 
günstig  ist,  wenn  ein  zu  fein  pulverisirter  Stoff  verwendet  wird. 
Insbesondere  giebt  Calomel,  welches  in  der  Pharmakopoe  fein  pul- 
verisirt  zum  Einstauben  und  gröber  zum  Einnehmen  vorgeschrieben 
ist,  nur  in  letzter  Form  gute  Resultate. 

Diese  Versuche  sind  so  einfacher  Natur,  dass  sie  in  jedem  Ge- 
birgsdorfe  von  jedem  Gensdarm  wiederholt  werden  können.  Ich  be- 
nutze also  Waschblau,  wie  es  jede  Wäscherin  verwendet,  Russ  z.  B. 
den  Russ  von  einem  Petroleumlampencylinder,  Carmin,  Zinober,  Anylin- 
färben  aller  Arten,  alles  in  Pulverform,  Schwefelantimon  und  viele 
andere  Stoffe,  mit  bestem  Erfolg  Eisen  in  Pulverform,  wie  es  in  jeder 
Apotheke  erhältlich  ist 

Ich  habe  aber  auch  einen  Stoff  gefunden,  der  sehr  einfacli  zu 
behandeln  ist,  sich  überall  findet  und  dauerhafte  Resultate  giebt,  es 
ist  dies  das  bekannte  übermangansaure  Kali,  wie  es  zum  Zähne- 
waschen verwendet  wird  und  in  jeder  Apotheke  oder  Droguerie  er- 
hältlich ist.  Man  streut  die  Stelle  des  vermutheten  Abdruckes  mit 
dem  nicht  zu  fein  pulverisirten  Stoff  ein,  lässt  das  Gemisch  eine  Zeit- 
lang lagern  und  fährt  dann  mit  einem  buschigen  Pinsel,  nachdem 
man  das  überschüssige  Pulver  abgeschüttet,  über  das  Papier,  worauf 
die  Abdrücke  in  fein  rosa  und  immer  mehr  nachdunkelnden  Tönen 
sichtbar  werden.  Dr.  Protiwensky-Prag  theilt  mir  mit,  dass  er  mit 
Eiweiss  sehr  gute  Resultate  erzielt  habe. 

Schliesslich  wendete  ich  mich  auch,  wie  Forgeot,  den  Versuchen 
mit  Abdrücken  auf  Glas  zu. 

Bekanntlich  bedecken  die  Glasätzer  die  zu  ätzenden  Glasflächen 
mit  einer  Fettschichte,  in  welche  sie  sodann  die  Zeichnung  und  zwar 
bis  auf  das  Glas  eingraviren. 

Hier  dient  die  Fettschichte  des  Abdruckes  umgekehrt  dazu,  die 
Linien,  der  im  Abdruck  am  Glase  (z.  B.  Trinkglas)  sich  befindet,  zu 
bedecken.  Die  Glasätzer  setzen  die  so  vorbereitete  Platte  den  Dämpfen 
von  Fluorwasserstoffsäure  aus,  welche  an  den  vom  Fette  nicht  be- 
deckten Stellen  das  Glas  angreift  und  so  die  Zeichnung  im  Glase 
eingeätzt,  zum  Vorschein  bringt 

Das  Verfahren  ist  einfach,  bedarf  aber  besonderer  Vorsicht  und 
ist  wohl  nur  Jenen  zu  empfehlen,  welche  in  solchen  Dingen  Uebung 
haben. 


i 

Digitized  by  Google 


Sichtbannachen  latenter  Finger-  und  Fussabdrucke. 


12» 


Man  nimmt  eine  3 — 4  mm  starke  Bleiplatte,  klopft  sie  mit  einem 
Holzhammer  über  einer  metallenen  Mörserkeule  zu  einer  halbrunden 
Schale,  die  oben  mit  einer  Feile  eine  ebene  Randfläche  erhält  Nun 
nimmt  man  käuflichen  Flussspat  in  Pulverform,  rührt  ihn  mit  concen- 
trirter  Schwefelsäure  zu  einem  Brei  und  erhitzt  nun  die  Schale  im 
Wasserbad,  zweckmässig  im  Freien,  wegen  der  schädlichen  Dämpfe. 
Das  Glas  bedeckt  man  am  besten  mit  Unschlitt  oder  dünnen  Speck- 
streifen dergestalt,  dass  nur  ein  kleiner,  am  besten  viereckiger  Baum 
um  den  Abdruck  freibleibt  und  setzt  nun  diese  Fläche  so  lange  den 
Dämpfen  aus,  bis  ein  genügend  tiefes  Relief  entstanden  ist,  es  er- 
scheinen dann  die  Papillarlinien  als  schmale  Linien  und  zwar  durch- 
sichtig, während  ihre  geätzten  Zwischenräume  matt  sich  darstellen. 

Ich  versuchte  nun  diese  Linien,  die  man  nur  bei  gewisser  Auf- 
merksamkeit genau  verfolgen  kann,  dauernd  in  Farbe  sichtbar  zu 
inachen  und  auch  dieses  gelang  mir.  Ich  benutzte  nämlich  eine 
Walze  aus  Buxbaumbolz,  die  eine  sehr  glatte  Oberfläche  haben  muss, 
und  walze  dieselbe  auf  einem  Gelatineblock  mit  Druckerschwärze  ein. 

Die  Walze  muss  so  lang  sein,  dass  sie  über  jenen  Raum  hinaus- 
ragt, der  um  den  zu  ätzenden  Abdruck  frei  bleiben  muss. 

Wird  nun  die  Walze  (in  ihrem  Gestell  in  dem  sie  hierbei  sich 
in  bekannter  Art  um  ihre  Achse  dreht)  leicht  über  den  geätzten 
Abdruck  hinweggeführt,  so  setzt  sie  an  den  nicht  geätzten  Linien  des 
Abdruckes  Druckerschwärze  ab,  sodass  der  Abdruck  sich  in  schwarzer 
Farbe,  die  bald  eintrocknet,  repräsentirt.  Gelingt  dies  nicht,  wird  zu- 
viel Farbe  abgesetzt,  dann  wäscht  man  das  Glas  mit  Terpentin  ab, 
legt  rechts  und  links  vom  Abdruck  so  lange  einen  dünnen  Streifen 
Papier,  bis  nach  nochmaligem  Walzen  der  erwünschte  Erfolg  eintritt 

Bei  Trinkgläsern  muss  selbstredend  das  Einwalzen  dergestalt 
vorgenommen  werden,  dass  die  Walze  parallel  mit  der  Achse  des 
Cylinders  über  die  Flächen  bewegt  wird. 

Ich  veröffentliche  meine  Versuche,  soweit  sie  abgeschlossen  sind 
und  hoffe  in  Kürze  noch  Weiteres  zu  bringen.  Nur  eines  möchte  ich 
hinzufügen,  so  überraschend  es  für  den  Laien  sein  mag,  einen  nicht 
sichtbaren  Abdruck  in  jeder  gewünschten  Farbe  sichtbar  gemacht  zu 
sehen,  so  skeptisch  stehen  wir  der  Sache  entgegen.  Es  ist  kein  Zweifel, 
dass  die  Versuche  manchmal,  vielleicht  oft  nach  einander  Erfolge 
bringen;  allein  das  sind  Zufälligkeiten,  die  uns  zu  grossen  Hoffnungen 
nicht  berechtigen.  Der  Zufall  spielt  aber  im  Strafverfahren  eine 
grosse  Rolle  und  deshalb  ist  es  unsere  Aufgabe,  ihm  Gelegenheit  zu 
geben,  seine  Kraft  zu  bethätigen  und  ihn  zu  suchen,  im  gegebenen 
Falle  wissen  wir  dann  zum  Mindesten,  wie  wir  uns  zu  verhalten  haben. 


VIII. 


Das  Reformatorium  Ton  Elmira. 

UitgAthellt  von 
Dr.  Witry  in  Bamberg. 

Die  „Revue  de  PHypnotisme"  veröffentlicht  unter  diesem  Titel 
folgenden  Artikel: 

Sind  die  Verbrecher  nicht  einfach  Kranke?  Diese  Frage  wird 
seit  Langem  erörtert  Aber  die  Amerikaner  allein  scheinen  sie  in 
affirmativem  Sinne  bejaht  zu  haben.  Dr.  August  Luling  hat 
nämlich  während  einer  Reise  durch  Nordamerika  Gelegenheit  gehabt, 
eines  der  grössten  Pönitentiarien  der  Welt  zu  besichtigen.  Die  Be- 
handlungsweise  der  Gefangenen  daselbst  basirt  einzig  und  allein  anf 
der  Idee,  dass  der  Mensch,  welcher  Böses  thut,  ein  Kranker  ist,  der 
in  den  meisten  Fällen  geheilt  werden  kann.  Dr.  Luling  schreibt 
darüber:  In  meiner  Eigenschaft  als  Arzt  interessirte  mich  dieser 
Versuch  des  Staates  New-York  besonders.  Ich  nahm  mit  grosser 
Freude  die  Erlaubniss  des  Directors  für  Gefängnisswesen  entgegen, 
die  Strafanstalt  besichtigen  zu  dürfen,  wo  die  Gefangenen  „gepflegt 
und  geheiltu  werden.  Man  hat  ihr  den  symbolischen  Namen  „Re- 
formatorium"  gegeben  und  es  ist  wirklich  ein  Werk  der  „Refor- 
mation" welches  der  Staat  New-York  hier  unternommen  hat 

Man  erreicht  Elmira  von  New-York  aus  in  11  Stunden  Schnell 
zugsfahrt  Ich  verliess  den  Zug  um  8  Uhr  Morgens  am  Fusse  des 
Hügels,  auf  dem  das  riesige,  luxuriös  ausgestattete  Gebäude  liegt 
Hätte  ich  nicht  auf  den  Ringmauern  eine  Reihe  von  Schildwachen 
mit  dem  Gewehr  im  Arm  gesehen,  so  hätte  ich  eher  geglaubt,  ich 
träte  in  ein  Schloss,  denn  in  ein  Gefängniss  ein.  Ein  riesiger  Pförtner 

Anmerkung  des  Herausgebers.  —  Ich  veröffentliche  diese  interessante 
Mktheilung,  obwohl  wir  durch  deutsche  Arbeiten  (namentlich  die  verdienstvolle 
von  Hintrager,  vgl.  dieses  Archiv  3.  Bd.  S.  358),  schon  längst  wissen,  wie 
übertrieben  die  Ergebnisse  der  Reformatories  angegeben  wurden.  In  Frankreich 
scheint  man  noch  immer  an  das  Evangelium  von  Elmira  zu  glauben.    H.  Gros*. 


Digitized  by  Googl 


Das  Rcformatorium  von  Elmira. 


131 


führte  mich  in  das  Cabinett  des  Anstaltsdirectors,  dem  ich  meinen 
Empfehlungsbrief  aus  New-York  überreichte.  Ich  stand  einem  jungen 
kaum  30jährigen  Manne  gegenüber,  dessen  intelligente  Physiognomie 
einen  wohlthuenden  Ausdruck  von  Sanftheit  und  Güte  zeigte.  Er  ist 
selber  Arzt  und  widmet  sich  seiner  Mission  mit  heissester  Ueberzeu- 
gung.  Er  glaubt,  dass  die  Uebelthäter  Kranke  sind  nnd  dass  es  von 
grösserem  Vortheile  für  die  Gesellschaft  ist  sie  zu  heilen,  statt  sie  zu 
bestrafen.  Ich  besichtigte  in  seiner  Begleitung  und  in  jener  des  Chef- 
arztes während  5  Stunden  die  verschiedenen  Theile  des  Reformato- 
riums.  Ich  verliess  dasselbe  voll  Bewunderung  "für  die  ruhige  Kühn- 
heit, mit  der  die  Amerikaner  an  die  anscheinend  paradoxesten  Pro- 
bleme herantreten  und  für  die  praktische  und  ingeniöse  Lösung  der- 
selben, die  ihnen  in  manchen  Fällen  gelingt. 

Vor  Allem  darf  niemals  das  Wort  „Gefängniss"  oder  „Gefangener" 
angewandt  werden.  Es  ist  nur  das  „Reformatorium"  mit  seinen  „Be- 
wohnern". Es  werden  nur  Männer  aufgenommen,  ungefähr  1500. 
Sie  können  nur  im  Alter  von  16 — 30  Jahren  eintreten  unter  der  Be- 
dingung, dass  sie  noch  keine  Strafe  erlitten  haben,  die  über  20  Jahre 
Zuchtbaus  beträgt.  Dem  freien  Ermessen  jedes  Richters  ist  es  an- 
heimgestellt einen  Verurtheilten  nach  Elmira  zu  schicken.  Wir  wollen 
nun  einen  Menschen,  der  eine  Gefängnissstrafe  von  20  Jahren  zu  ver- 
bilssen  hat  und  im  „Reformatorium"  ankommt,  begleiten. 

Nachdem  er  ein  Bad  erhalten  und  desinficirt  worden  ist,  zieht 
er  die  Uniform  des  Hauses  an  die  von  „neutraler  Farbe"  ist.  Sie 
ist  schwarz.  Der  neue  „Bewohner"  wird  dann  dem  Arzte  vorgeführt. 
Wenn  er  jung  ist  und  der  Arzt  sieht  seine  Constitution  als  nicht  ge- 
nügend stark  an,  um  andauernde  Muskelthätigkeit  zu  ertragen,  dann 
wird  er  auf  kürzere  oder  längere  Zeit  —  der  Arzt  allein  ist  hierin 
maassgebend  —  in  die  Turnschule  geschickt.  Die  Turnschule,  die 
ca.  150  m  lang  ist,  wird  während  des  Winters  genügend  geheizt,  dass 
jeder  in  leichter  Kleidung  darin  turnen  kann.  Sie  bat  die  allerbesten 
Turn-,  Bewegungs-  und  Uebungsapparate.  Der  „Bewohner"  bekommt 
desgleichen  alle  Tage  eine  Schwiramstunde  in  einem  grossen  Bassin 
mit  lauem  Wasser  und  wird  darnach  massirt.  Bei  Fettleibigen  werden 
mechanotherapeutische  Entfettungskuren  angewandt.  Kurzum,  man 
macht  aus  dem  Betreffenden  einen  widerstandsfähigen  Menschen. 
Wenn  der  Arzt  die  Ueberzeugung  gewonnen  hat,  dass  er  arbeiten 
kann,  dann  schickt  er  ihn  zum  Director,  der  ihn  fragt,  ob  er  eine 
Vorliebe  für  irgend  ein  Handwerk  habe.  Wenn  er  z.  B.  Lust  zum 
Maurerhandwerk  hat,  dann  kommt  er  in  die  Maurerriege  und  arbeitet 
darin  mit.   Es  werden  alle  möglichen  Bauten  aufgeführt,  aber  gleich 


Digitized  by  Google 


132 


VIII.  WlTRY 


nach  ihrer  Vollendung  wieder  niedergerissen,  weil  man  der  Privat- 
industrie keine  Concurrenz  machen  will.  Das  gilt  auch  für  die  an- 
deren Berufszweige  des  Hauses.  Wenn  der  „Bewohner"  das  Maurer- 
handwerk ausgelernt  hat,  dann  kommt  er  in  die  Riege  der  Zimmer- 
leute, der  Schreiner,  der  Metalldreher,  der  Anstreicher,  der  Flaschner, 
der  Blechschmiede,  der  Decorateure,  Polsterer  u.  s.  w. 

Wenn  seine  Fähigkeiten  und  Neigungen  ihm  erlauben  sich  schwie- 
rigeren und  delikateren  Arbeiten  zu  widmen,  dann  ist  ihm  Gelegen- 
heit geboten,  die  Stenographie,  die  Schriftsetzerei,  die  Schreibmaschine, 
Buchbinderei  u.  s.  w.  zu  erlernen.  Kurz  man  giebt  ihm  alle  Mittel 
zur  Hand  um  aus  sich  einen  brauchbaren  regenerirten  Menschen  zu 
machen.  Es  sei  hier  bemerkt,  dass  85  Proc.  aller  „Bewohner"  des 
Reformatoriums  von  Elmira  bei  ihrem  Austritt  leicht  Stellung  und 
Beschäftigung  finden. 

Das  ist  die  professionelle  Seite  der  „Reformation"  der  Ver- 
urtheilten.  Sehen  wir  nun  was  die  Amerikaner  zur  Hebung  ihres 
moralischen  Bewusstseins  erdacht  haben.  Unser  „Bewohner*  hat, 
wie  gesagt,  bei  seinem  Eintritt  eine  schwarze  Uniform  bekommen. 
Er  wird  dann  zur  Finanzcommission  geführt  und  dort  wird-  ihm  im 
grossen  Hauptbuch  der  Anstalt  ein  eigenes  Blatt  eröffnet  Seine  täg- 
liche Arbeit  wird  auf  2  Mk.  eingeschätzt  und  am  Ende  jedes  Monate 
erhält  er  einen  Auszug  aus  seinem  laufenden  Posten.  Wenn  er  sich 
gut  führt,  so  erhält  er  nach  6  Monaten  statt  der  schwarzen  Kleider 
blaue.  Das  ist  die  Farbe  der  Privilegirten.  Sie  giebt  ihm  das  Recht 
im  Restaurant,  das  sich  in  der  Anstalt  befindet,  auf  eigene  Rechnung 
zu  speisen,  sich  dort  zu  bestellen,  was  er  für  den  anderen  Tag  wünscht 
seine  Mahlzeiten  an  einem  weissgedeckten  Tische  einzunehmen  und 
sich  mit  den  Mitspeisenden  zu  unterhalten.  Natürlich  muss  er  dabei 
Acht  haben,  dass  er  sein  Budget  nicht  überschreitet;  aber  selbst  im 
Falle  eines  Deficits  schneidet  man  ihm  die  Lebensmittel  nicht  ab. 
Der  Director  lässt  ihn  rufen,  macht  ihn  darauf  aufmerksam,  dass 
sein  Schuldenmachen  ihm  schade,  weil  jeder  schuldige  Dollar  einen 
Tag  längeren  Aufenthalt  im  Reformatorium  vorstellt  Fast  immer 
folgt  auf  diese  Mahnung  eine  andauernde  Sparsamkeit.  Es  ist  nicht 
selten,  dass  ein  sparsamer  „Bewohner"*  mit  1000 — 1200  Mk.  Erspartem 
die  Anstalt  verlässt.  Uebrigens  giebt  die  Anstalt  jedem  beim  Aus- 
tritt 50  Dollars  mit,  damit  er  zu  leben  habe  bis  er  Arbeit  gefunden  hat. 

Wenn  das  moralische  Bewusstsein  des  Verurtheilten  sich  nicht 
hebt,  wenn  er  sicli  nicht  gut  führt,  so  dass  man  ihm  nach  6  Monaten 
das  blaue  Kleid  nicht  geben  kann,  wenn  er  undisciplinirt,  zerstörungs- 
süchtig, aggressiv  gegen  das  Personal  ist,  dann  werden  ihm  Strafen 


Digitized  by  Google 


Das  Rcfonuatorium  von  Elniini. 


13:5 


auferlegt  und  zwar  Geldstrafen.  So  sah  ich  z.  B.  im  Hauptbuche 
eine  Strafrechnung  von  über  1000  Mk.  Wenn  die  Geldstrafen  nichts 
nützen,  dann  bekommt  er  eine  rothe  Uniform,  die  er  6  Monate  tragen 
muss,  ehe  er  wieder  die  „neutrale",  das  ist  die  schwarze,  wieder- 
bekommt. Nach  weiteren  6  Monaten  kann  er  sich  dann  die  blaue 
verdienen.  Es  ist  klar,  dass  die  „rothen"  in  strenger  Zucht  gehalten 
werden.  Kein  Besuch  des  Restaurants,  überall  Stillschweigen,  scharfe 
Ueberwachung  u.  s.  w.  Um  aber  auch  diese  nicht  ganz  zu  ent- 
muthigen,  darf  der  Director  die  sich  gut  führenden  am  4.  Juli,  dem 
Xationalfesttage,  begnadigen. 

„Ich  mache  hiervon  den  ausgedehntesten  Gebrauch",  sagte  mir 
der  junge  Director. 

Die  Kosten  der  Anstalt  trägt  der  Staat  New- York.  Die  gewöhn- 
lichen vom  Staate  besoldeten  Aufseher  werden  von  den  „Bewohnern44, 
besonders  bei  den  vorgeschriebenen  militärischen  Uebungen,  unter- 
stützt Es  giebt  so  unter  den  Verurtheilten  einen  Oberst,  Hauptleute, 
Lieutenants  und  Unterofficiere.  Sie  haben  eine  vorzügliche  Militär- 
kapelle, Aber,  und  das  ist  ein  Widerspruch,  der  Staat  weigert  sich 
dieselben  nach  der  Entlassung  in  die  Armee  aufzunehmen.  Ich  machte 
diese  Bemerkung  dem  Director  gegenüber  und  konnte  aus  seiner 
stummen  Geste  ersehen,  dass  er  mit  mir  einverstanden  war. 

Der  ärztliche  Dienst  erschien  mir  vorzüglich  organisirt.  Alle 
Tuberculosen  sind  isoliit  Ihre  Wäsche  hat  eine  eigene  Farbe, 
wird  extra  gewaschen  und  die  Räume  werden  alle  Wochen  gründlich 
desinficirt. 

Ausser  der  täglichen  gründlichen  Waschung  muss  jeder  „Be- 
wohner" alle  Woche  ein  Brausebad  nehmen.  Dieselben  werden  mit 
lauem  Wasser  applicirt. 

Auch  sind  die  „Bewohner"  nicht  ganz  von  der  Aussen  weit  ab- 
getrennt Der  Direcctor  hat  verschiedene  bestimmt,  welche  die  Zei- 
tungen, illustrirten  Blätter,  Monatsrevuen  u.  s.  w.  zu  lesen  haben. 
Diese  publiciren  dann  jede  Woche  eine  Zeitung,  welche  die  Haupt- 
ereignisse mittheilt  Nur  das  was  auf  Verbrechen  und  Diebstahl 
Bezug  hat  wird  weggelassen. 

Und  das  Resultat?  Das  „Reformatorium"  giebt  der  Gesellschaft 
75—80  Proc.  seiner  „Kranken"  als  völlig  geheilt  und  brauchbar  zu- 
rück. 20—25  Proc  der  Eintretenden  sind  unheilbar.  So  hat  mir  der 
Director  officiell  versichert. 


Archiv  für  Kriminalanthropologie.  XII. 


10 


IX. 

Meinnngsdissonanzen  der  sachverständigen  Psychiater. 

Von 

Primararzt  Dr.  Josef  Bersa  in  Wien. 

Gegenstand  der  Enquete  über  die  Voruntersuchung  im  Strafver- 
fahren, welche  während  der  Monate  December  1902  und  Januar  1903 
von  der  „Kulturpolitischen  Gesellschaft  zu  Wien*  veranstaltet  worden 
ist,  war  auch  die  Frage:  Wie  erklärt  es  sich,  dass  auf  dem  Gebiete 
einzelner  geistiger  Erkrankungen,  insbesondere  auf  dem  Gebiete  der 
psychopathischen  Minderwertigkeit,  so  häufig  ein  Zwiespalt  in  den 
Meinungen  der  sachverständigen  Psychiater  zu  Tage  tritt?  Sind  es 
Umstände  wissenschaftlicher  oder  auch  praktischer  Natur,  welche 
einen  Erklärungsgrund  für  diese  Erscheinung  geben?  Wie  ist  dieser 
Dissonanz  der  Meinungen  abzuhelfen? 

Wie  gross  schon  die  Schwierigkeiten  rein  wissenschaftlicher 
Natur  sind,  denen  der  Psychiater  bei  der  Abgabe  seiner  Gutachten 
begegnet,  wurde  von  einem  Experten »)  in  überzeugender  Weise  aus- 
einandergesetzt, wenn  ihm  auch  die  Kürze  der  zur  Verfügung  stehen- 
den Zeit  nicht  gestattete,  auf  alle  in  Betracht  kommenden  Fälle  näher 
einzugehen.  Ganz  besonders  hob  er  den  Umstand  hervor,  dass  es 
sich  in  der  grossen  Mehrzahl  der  zu  begutachtenden  Fälle  um  Zu- 
stände mangelhafter  psychischer  Entwicklung  handle,  nicht  aber  um 
eigentliche  Krankheiten  der  Psyche,  dass  es  sich  also  zumeist  um  ein 
Abschätzen  der  psychischen  Capazität  des  betreffenden  Individuums 
nicht  aber  um  eine  Feststellung  gewisser  psychopathiscber  Symptome 
handle,  dass  somit  subjective  Anschauung  in  vielen  Fällen  im  Gut- 
achten zum  Ausdrucke  kommen  müsse,  womit  schon  eine  ganze 
Menge  von  Meinungsdifferenzen  zur  Genüge  erklärt  sei.  Wesentlich 
vermehrt  werden  die  Differenzen  dann  dadurch,  dass  wir  kern  genaa 
definirbares  und  allgemein  gültiges  Normalmaass  der  Intelligenz  haben, 
dass  sich  somit  jeder  Sachverständige  das  Normalmaass  vorstellen 
kann,  wie  es  seiner  eigenen  Erfahrung  eben  entspricht. 

1)  Prof.  Wagner  v.  .Tauregg. 


Digitized  by  Googl 


Meinungsdissonanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  135 


Auch  bei  den  in  späterer  Lebenszeit  erworbenen  Störungen,  so- 
weit sie  forensisch  in  Betracht  kommen,  handelt  es  sich  häufig  um 
psychische  Schwächezustände,  welche  sich  nicht  durch  bestimmte 
charakteristische  Symptome  vom  gesunden  psychischen  Zustande  in 
leicht  erkennbarer  und  sicher  feststellbarer  Weise  abheben,  sondern 
nur  durch  ein  gewisses  quantitatives  Deficit  charakterisirt  sind,  dessen 
Abschätzung  wieder  subjectivem  Ermessen  anbei mgegeben  ist  Wie 
schwer  gestaltet  sich  ferner  die  sichere  Feststellung  der  Anfangsstadien 
verschiedener  psychischer  Krankheiten  und  zwar  auch  solcher,  welche 
im  späteren  Verlaufe  auch  für  den  Laien  leicht  zu  erkennen  sind !  Und 
doch  stellt  sich  oft  schon  in  diesen  Anfangsstadien,  z.  B.  bei  der 
progressiven  Paralyse,  wenn  auch  häufig  nur  vorübergehend,  ein  die 
Einsicht  und  die  Willensbestimmung  schwer  schädigender  psychischer 
Defect  ein.  Schwierige,  häufig  zu  Meinungsverschiedenheiten  Anlass 
gebende  Verhältnisse  bieten  naturgemäss  auch  eine  ganze  Menge 
anderer  transitorischer  geistiger  Störungen;  namentlich  die  verschiedene 
Bewerthung  der  vom  Untersuchten,  von  Angehörigen  desselben  oder 
von  Zeugen  seines  Verhaltens  stammenden  Anamnese  seitens  der 
einzelnen  Sachverständigen  kann  da  leicht  zu  Dissonanzen  führen. 
Ausserordentlich  gross  und  häufig,  fast  unübervvindbar  sind  dann  die 
Schwierigkeiten,  welche  sich  einer  sicheren  Beurtheilung  des  Geistes- 
zustandes vieler  Neurasthenischen,  Hysterischen,  Epileptischen  in  den 
Weg  stellen,  sei  es,  dass  es  sich  um  die  dauernden  Veränderungen, 
welche  sich  bei  solchen  Kranken  häufig  einstellen,  sei  es,  dass  es  sich 
um  episodische  Zustände  handelt  Wie  gross  schliesslich  die  Schwierig- 
keiten sind,  welchen  man  bei  den  sogenannten  psychopathischen  Minder- 
wertigkeiten begegnet,  kann  jeder  leicht  selbst  ersehen,  der  folgende 
Leitsätze  Koch's  berücksichtigt,  die  wohl  nicht  den  Werth  von 
Dogmen  für  uns  haben,  die  Verhältnisse  aber  in  treffendster  Weise 
charakterisiren:  „Die  psychopathischen  Minderwertigkeiten  —  psy- 
chische Regelwidrigkeiten,  welche  auch  in  schlimmen  Fällen  doch 
keine  Geisteskrankheiten  darstellen,  welche  aber  die  damit  beschwerten 
Personen  auch  im  günstigsten  Falle  nicht  als  im  Vollbesitze  geistiger 
Normalität  und  Leistungsfähigkeit  stehend  erscheinen  lassen  —  führen 
allmählich  völlig  zu  den  Geisteskrankheiten  hinüber,  wie  sie  auf  der 
anderen  Seite  ganz  allmählich  völlig  in  die  Breite  des  Normalen  sich 
verlieren" '). 

Auch  die  wichtige  Frage,  ob  die  Entscheidung  über  Zurechnungs- 

1)  Eine  ausführliche  Darstellung  der  bei  Beurtheilung  der  Grenzzustande 
in  Betracht  kommenden  Schwierigkeiten  findet  sich  in  Uoche's  Handbuch  der 
gerichtlichen  Psychiatrie. 

10* 


Digitized  byGoogle 


136 


IX.  Bkrze 


oder  Unzurecbnungsfähigheit  den  Sachverständigen  oder  dem  Richter 
anheimzugeben  sei,  wurde  bei  der  Erörterung  der  „Umstände  wissen- 
schaftlicher Natur"  berührt,  insofern e  der  bereits  erwähnte  Experte 
ausführte,  dass  man  den  ärztlichen  Sachverständigen  durch  die  Frage 
nach  der  Zurechnungsfähigkeit  eine  Aufgabe  stelle,  welche  man 
Metaphysikern  stellen  sollte,  wodurch  der  Standpunkt  der  Aerzte, 
welche  auf  naturwissenschaftlicher  Basis  stehen,  noch  mehr  erschwert 
werde;  so  werde  natürlich  zu  weiteren  Meinungsdifferenzen  Anlass 
geboten.   Der  Kähmen  der  Enquete  war  zu  eng,  als  dass  diese 
alte,  hochwichtige  Frage  halbwegs  erschöpfend  hätte  behandelt  werden 
können;  erwähnt  sei  nur,  dass  von  einem  angesehenen  Juristen  in 
schroffster  Form  ausgeführt  worden  ist,  dass  die  Sachverständigen 
nur  den  geistigen  Zustand  des  Untersuchten  zu  beschreiben,  keines- 
wegs aber  auf  die  Frage  der  Zurechnungsfähigkeit  einzugehen  hätten, 
dass  aber  andererseits  ein  zweiter  psychiatrischer  Experte ')  den  Muth 
gehabt  hat,  zu  betonen,  dass  es  verfehlt  wäre,  wenn  man  den  Psychiater 
nur  über  den  Geisteszustand  und  nicht  auch  darum,  ob  derselbe  den 
vom  Gesetze  aufgezählten  krankhaften  Geisteszuständen  mit  excul- 
pirender  Wirkung  entspreche,  befragen  würde.   Es  ist  hier  nicht  am 
Platze,  alle  die  Gründe,  welche  für  letztere  Forderung  sprechen,  wieder 
zur  Sprache  zu  bringen.   Sicher  bleibt  es,  dass  das  Hereinspielen 
mancher  metaphysischen  Frage  in's  Gebiet  der  Psychiatrie,  nament- 
lich der  forensischen,  die  Aufgabe  der  Sachverständigen  wesentlich 
erschwert.   Man  sollte  aber  zunächst  meinen,  dass  die  Psychiater 
heute  wenigstens  noch  nicht  berechtigt  sind,  sich  dagegen  aufzulehnen, 
wenn  ihnen  von  juristischer  Seite  Fragen  gestellt  würden,  welche 
das  Gebiet  der  Metaphysik  streifen,  wo  trotz  der  Versicherung  mancher 
Psychiater,  sie  kämen  mit  der  Associations-Psychologie  ohne  meta- 
physische Hypothesen  ganz  gut  aus,  in  psychiatrischen  Gutachten 
Begriffe  wie  Apperception ,  Selbstbewußtsein,  Wille  u.  s.  w.  noch 
immer  sehr  häufig  in  Anwendung  gebracht  werden.   Ferner  ist  die 
Frage  nach  der  Zurechnungsfähigkeit  eines  bestimmten  Individuums 
keineswegs  eine  metaphysische,  wenn  auch  die  Frage  nach  der  Zu- 
rechnungsfähigkeit an  sich  mit  der  metaphysischen  Frage  nach  dem 
freien  Willen  zusammenhängt;  man  fragt  ja  die  psychiatrischen  Sach- 
verständigen nicht  etwa,  ob  wir  einen  freien  Willen  überhaupt  anzu- 
nehmen berechtigt  sind  oder  nicht,  sondern  ob  im  concreten  Falle 
jenes  relative  Maass  von  Willensfreiheit,  welches  wir  beim  Durch- 
schnitts-Menschen zu  finden  pflegen  und  welches  gemeinhin  dem 


1)  Docent  Dr.  F.  v.  Solde r. 


Digitized  by  Google 


Mtimiugscüssonanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  137 


Richter  zur  Annahme  der  Zurechnungsfähigkeit  genügt,  vorhanden  ist 
oder  ob  diese  relative  Willensfreiheit  im  concreten  Falle  durch  geistige 
Hemmung  oder  Störung  eine  Beschränkung  erfährt  und  wie  weit 
etwa  diese  Beschränkung  geht  Diese  Frage  ist  ebensowenig  eine 
metaphysiche  wie  die  Frage  nach  psychischer  Gesundheit  und  Krank- 
heit; die  Schwierigkeit  liegt  vielmehr  darin,  dass  wir  ebensowenig  ein 
Maass  für  die  normale  Willensfreiheit  wie  für  die  normale  Intelligenz 
haben  und  dass  die  Uebergänge  von  der  grössten  Unfreiheit  zur 
grössterreicbbaren  Freiheit  ebenso  fliessend  sind,  wie  die  von  den 
tiefsten  zu  den  höchsten  Intelligenzgraden.  Selbst  dann  aber,  wenn 
die  Psychiater  zugeben  müssten,  dass  Elemente  metaphysischer  Natur 
bei  derartigen  Fragen  mitspielen,  kann  es  nicht  zweifelhaft  sein,  dass 
dort,  wo  es  sich  um  die  Beziehung  metaphysischer  Begriffe  auf  'ab- 
norme Seelenzustände  handelt,  doch  wieder  nur  der  Psychiater  richtige 
Auskunft  geben  kann.  Wer  mit  dem  Sachverständigen  auf  dem  Ge- 
biete der  Psychiatrie  noch  einigermaassen  concurriren  könnte,  wäre 
der  Sachverständige  auf  dem  Gebiete  der  Metaphysik ;  ob  der  Richter 
sich  nun  gemeinhin  das  Recht  vindiciren  darf,  als  Sachverständiger  auf 
diesem  Gebiete  zu  gelten,  scheint  mir  zu  mindest  nicht  entschieden 
zu  sein.  Es  scheint  mir  daher  übel  angebrachte  Bescheidenheit  zu  sein, 
wenn  der  Psychiater  in  der  Frage  der  Zurechnung fähigkeit  psychisch 
abnormer  Individuen  dem  Richter  die  Entscheidung  gleichsam  spontan 
überlassen  wollte,  zumal  ja  der  Letztere  mit  dem  ausführlichsten,  vor- 
trefflichsten psychiatrischen  Gutachten  nichts  anzufangen  weiss,  wenn 
der  Psychiater  nicht  doch  in  umschriebener  Form  seine  Meinung  über 
die  Zurechnungsfähigkeit  der  betreffenden  Person  andeutet  und  dem 
Richter  eigentlich  nichts  Anderes  überlässt,  als  die  Uebersetzung  des 
in  der  Sprache  der  Psychiatrie  Gesagten  in  die  Sprache,  die  der 
Richter  selbst  zu  sprechen  gewohnt  ist;  es  ist  aber  doch  kaum  denk- 
bar, dass  der  Psychiater  gleichsam  die  Rolle  des  Prinzen-Erziehers 
nur  zu  dem  Zwecke  übernehmen  soll,  dass  dem  Richter  ein  Souverä- 
nitätsrecht scheinbar  erhalten  bleibe.  Wenn  daher  auch  metaphysische 
Begriffe  die  Arbeit  der  Psychiater  erschweren,  so  sollten  doch  gerade 
die  Psychiater  selbst  diesen  Umstand  nicht  in  den  Vordergrund  schieben, 
zumal  die  Schwierigkeiten,  die  aus  anderen  Verhältnissen  erwachsen, 
so  bedeutend  sind,  dass  der  kleine  Zuwachs,  der  auf  Rechnung  der 
Metaphysik  kommt,  kaum  in  die  Waagschale  fällt 

Relativ  wenig  kamen  in  den  Sitzungen  der  Enquete  die  prak- 
tischen Umstände,  welche  Meinungsdissonanzen  begründen,  zur 
Sprache,  obwohl  gerade  auf  sie  das  Hauptgewicht  zu  legen  ist  und 
auch  die  Fragestellung  gerade  auf  sie  zu  zielen  scheint 


Digitized  by  LiOOQlc 


138 


IX.  Bkkzk 


Unter  den  praktischen  Umständen  ist  gewiss  die  vom  Experten 
von  S  öl  der  betonte  Tbatsache  anzuführen,  dass  die  strafgesetzlichen 
Bestimmungen  über  die  krankhaften  Geisteszustände  und  betreffs  des 
Begriffes  der  Beraubung  des  Vernunftgebrauches  unklar  sind  und  zu 
von  einander  abweichenden  Auslegungen  Anlass  geben.  Wenn  auch 
die  Schwierigkeiten,  die  sich  aus  diesem  Umstände  ergeben ,  den 
Juristen  viel  mehr  berühren  als  den  psychiatrischen  Sachverständigen, 
ist  es  gewiss  auch  vom  Standpunkte  des  Letzteren  dringendst  zu 
wünschen,  dass  die  betreffenden  Bestimmungen  eine  klarere,  den  Er 
gebnissen  der  Psychiatrie  mehr  angepasste  Fassung  erfahren  mögen. 

Weit  wichtiger  scheint  mir  aber  ein  anderes,  ich  möchte 
sagen  principielles  Moment  zu  sein:  es  fällt  dem  Sachverständigen, 
angesichts  der  heutigen  Anschauungen  über  die  Competenzen  des 
Richters  und  des  Sachverständigen,  nicht  nur  die  Aufgabe  zu,  den 
Geisteszustand  des  Inculpaten  zu  begutachten,  sondern  auch  die  weit 
schwierigere  Aufgabe,  den  Richter  von  der  Richtigkeit  des  Gut- 
achtens zu  überzeugen.  Was  die  Aufgabe,  einen  Laien  von  der 
geistigen  Krankheit  eines  Individuums  zu  überzeugen,  in  manchen 
Fällen  bedeutet,  wissen  alle  praktisch  tbätigen  Psychiater  nur  zu  gut: 
es  ist  geradezu  staunenerregend,  wie  vorgeschritten  die  psychische 
Krankheit  oft  sein  kann,  ohne  dass  dieselben  den  Angehörigen  und 
der  sonstigen  Umgebung  aufgefallen  wäre,  mit  welcher  Zähigkeit 
die  Laien  dem  Arzte  gegenüber,  welcher  die  psychopathischen  Sym- 
ptome betont,  immer  wieder  auf  einzelne,  noch  ganz  oder  wenigstens 
theüweise  erhaltene  psychische  Functionen  hinweisen  und  daraus  die 
Ansicht  ableiten,  es  könne  sich  doch  unmöglich  um  Geisteskrankheit, 
sondern  höchstens  um  Nervenschwäche  oder  dergleichen  bandeln. 
Nicht  viel  anders  als  das  Laienpublicum  überhaupt  verhält  sich  aber 
auch  offenbar  die  Mehrzahl  der  Richter  gegenüber  den  psychiatrischen 
Sachverständigen;  sie  treten  dem  Gutachten  der  Letzteren  mit  der 
grössten  Skepsis  gegenüber,  und  es  kostet  den  Sachverständigen  harte 
Mühe,  zu  dem  Ende  zu  kommen,  dass  das  sachverständige  Wort  „zum 
inneren  Eigenthume  des  Richters"  werde  (Gross,  citirt  nach  Naecke: 
Richter  und  Sachverständiger,  dieses  Archiv  Bd.  III).  Ausserordent- 
lich peinlich  ist  es  für  den  Sachverständigen  aber,  wenn  es  ihm 
überhaupt  nicht  gelingt,  den  Richter  zu  überzeugen,  und  es  ist  an- 
zunehmen, dass  mancher  Sachverständige  der  Gefahr,  sich  vom  Richter 
zu  wiederholten  Malen  desavouirt  zu  sehen,  nach  Möglichkeit  ans 
dem  Wege  zu  gehen  trachten  wird.  Die  Folge  davon  ist,  dass  sich 
nicht  selten,  psychiatrische  Sachverständige  in  ihrem  Gutachten  der  Laien- 
psychiatrie bedenklich  nähern,  indem  sie  offenbar  nur  dann  die  Mei- 


Digitized  by  Google 


Meinnngsdiesonanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  139 


nung,  dass  es  sich  um  ein  psychopathisches  Individuum  handle,  ver- 
treten, wenn  sie  sicher  sind,  auch  den  Richter  von  dieser  Ahnung 
überzeugen  zu  können.  Es  ist  dies  eine  geradezu  selbstverständliche 
Reaction  wenig  selbstständiger,  nachgiebiger  Naturen,  die  es  ja  auch 
unter  den  Sachverständigen  giebt,  auf  die  sonderbare  Erscheinung, 
dass  sich  der  Richter  als  Kritiker  der  psychiatrischen  Sachverstän- 
digen in  psychiatrischen  Dingen  bethätigen  darf.  Dass  ein  solches 
Beigeben  seitens  der  Sachverständigen  ein  Hindernis  für  die  Findung 
der  Wahrheit  setzt,  ist  ohne  Weiteres  einzusehen;  denn  es  giebt 
psychopathische  Zustände,  von  deren  Bestehen  der  ungläubige  Laie 
überhaupt  nicht  tiberzeugt  werden  kann,  darunter  solche,  durch  die 
die  Zurechnungsfähigkeit  im  höchsten  Maasse  beeinträchtigt,  wenn 
nicht  völlig  aufgehoben  wird1).  Andererseits  ist  es  aber  auch  klar» 
dass  es  aus  diesem  Grunde  zu  Meinungsdifferenzen  zwischen  ein- 
zelnen Sachverständigen  kommen  muss,  da  den  nachgiebigeren,  prak- 
tischen Rücksichten  zugänglicheren  Naturen  unter  ihnen  solche  gegen- 
überstehen, denen  die  Vertretung  der  wissenschaftlichen  Ergebnisse 
unter  allen  Umständen  oberstes  Gesetz  ist. 

Der  bei  Weitem  wichtigste  Grund  für  die  Meinungsdissonanzen  der 
psychiatrischen  Sachverständigen  ist  aber  in  dem  Umstände  zu  suchen, 
dass  das  heute  gültige  Straf  recht  den  psy  chopathisch  Minder- 
werthigen  nicht  gerecht  wird  und  dass  der  Staat  seine  Aufgabe, 
die  Gesellschaft  durch  entsprechende  Unterbringung  dieser  Personen  zu 
schützen,  nicht  erfüllt  Man  wird  nun  freilich  einwenden,  diesen  Um- 
stand habe  der  Sachverständige  gar  nicht  zu  bedenken,  und  beson- 
ders gewisse  couservative  Juristen,  die  dem  Zuge  der  neuen  Zeit  nicht 
mehr  folgen  können,  werden  wieder  darauf  hinweisen,  dass  der  Sach- 
verständige sich  damit  zu  begnügen  habe,  das  Krankhafte  an  dem 
untersuchten  Individuum  nachzuweisen,  unbekümmert  um  die  Con- 
sequenzen,  welche  das  Gutachten  nach  sich  zieht  Solche  Forderungen 
sind  aber  nur  theoretisch  zu  stellen,  praktisch  kaum  zu  erfüllen. 
Zumindest  wird  man  es  dem  psychiatrischen  Sachverständigen  nicht 
verwehren  können,  sich  eine  Ansicht,  eine  Ueberzeugung  zu  bilden, 
wie  mit  der  Hauptgruppe  der  psychopathisch  Minderwertigen  unter 
den  heutigen,  wie  bereits  gesagt,  durchaus  unbefriedigenden  Bedin- 
gungen zu  verfahren  wäre,  welches  Uebcl  gleichsam  als  das  kleinere 
zu  wählen  wäre;  wo  aber  einmal  eine  Ueberzeugung,  also  ein  sub- 
jectives  Moment,  Eingang  gefunden  hat,  ist  auch  Meinungsdissonanzen 

1)  Sehr  beherzigenswerthe  Ausführungen  über  diesen  Gegenstand  sind  in 
dem  Vortrage  von  Dr.  Siegfried  Türkei:  Irrenwesen  und  Strafrechtepflege 
enthalten. 


* 


Digitized  by  Google 


140 


IX.  Bkrze 


Thür  und  Thor  geöffnet,  welche  auch  im  Tenor  der  Gutachten  der 
einzelnen  Sachverständigen  zum  Ausdrucke  kommen  müssen. 

Was  die  Psychiater  nach  dem  heutigen  Stande  der  Wissenschaft 
im  Punkte  der  strafrechtlichen  Behandlung  und  der  Unterbringung 
der  gemeingefährlichen  psychopathisch  Minder  wert  h  igen  verlangen 
müssen,  hat  bei  der  Enquete  der  Experte  Regierungsrath  Director 
Tilkowsky  kurz  und  bündig  auseinandergesetzt.  Er  f Ohrte  unter 
Anderem  aus,  dass  der  Gegensatz  zwischen  Richter  und  Sachverstän- 
digen am  besten  durch  ein  Vorkommniss  charakterisirt  werde,  welches 
Bich  vor  kurzer  Zeit  in  Wien  ereignet  habe:  in  einem  Processe  er- 
klärte ein  Sachverständiger,  er  könne  den  Untersuchten  weder  für 
zurechnungsfähig,  noch  für  unzurechnungsfähig  halten,  er  möchte 
demselben  vielmehr  etwa  eine  50  proc  Zurechnungsfähigkeit  zu- 
schreiben, der  Richter  aber  erwiderte  ihm  einfach,  ein  solches  Gut- 
achten könne  ihm  nicht  genügen,  weil  er  mit  einer  50  proc.  Zurech- 
nungsfähigkeit nichts  anfangen  könne.  Dies  sei  eben  der  Kern  der 
Frage:  der  Richter  muss  sich  mit  diesem  Begriffe  abfinden  können; 
denn  derselbe  ist  keine  theoretische  Construction,  sondern  hat  sieb 
uns  aus  der  Praxis  ergeben,  ja  geradezu  aufgedrängt. 

DieGruppe  derMinderwerthigen  mit  beiläufig  50proc  Zurechnungs- 
fähigkeit kann  nicht  übersehen  werden ;  sie  verlangt  eine  eigene  Behand- 
lung, zumal  die  Differenz  zwischen  der  Behandlung  des  Zurechnungs- 
fähigen  und  der  des  Unzurechnungsfähigen  eine  so  grosse  ist  und  es 
nicht  gleichgültig  sein  kann,  ob  der  ITalbzurechnungsfähige ')  der  einen 
oder  der  anderen  anheimfällt  Diese  Personen  gehören  weder  in  Straf- 
noch  in  Irrenanstalten,  sondern  in  besondere  Anstalten :  Bewahr-,  Schutz-, 
Besserungsanstalten,  wie  sie  Koch  schon  im  Jahre  1SS1  gefordert 
hat  In  diese  Anstalten  sollten  sie  nicht  zur  Strafe,  sondern  zur 
bessernden  Behandlung  gebracht  werden.  Die  Dauer  der  Detention 
sollte  vom  Erfolge  abhängig  sein,  gegebenen  Falls  daher  die  Dauer  der 
Strafe,  welche  das  Individuum  im  Falle  der  psychischen  Vollwerthig- 
keit  getroffen  hätte,  auch  bedeutend  übersteigen. 

Von  alledem,  was  der  genannte  Experte  in  Uebereinstimmung 
mit  der  überwiegenden  Mehrzahl  der  praktischen  Psychiater  fordert 
haben  wir  heute  noch  gar  nichts  erreicht;  ja  wir  haben,  wenn  man 
den  Ausführungen  einzelner  Juristen,  die  bei  der  Enquete  zu  Worte 
gekommen  sind,  symptomatischen  Werth  beilegen  darf,  nicht  einmal 
noch  erreicht,  dass  die  Juristen  an  die  Berechtigung  unserer  Forde- 

1)  Dem  gewöhnlichen  Gebrauche  folgend  hätte  ich  hierauch:  der  Vermindert- 
Zurechnungsfähige  sagen  können:  doch  halte  ich  diesen  Begriff  für  einen  weiteren, 
hier  nicht  ganz  passenden. 

i 

Digitized  by  Google 


Meinungsdissonanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  141 


rangen  glauben.  Einigermaassen  mag  daran  auch  die  Thatsache  schuld 
sein,  dass  der  Begriff  der  psychopathischen  Minderwerthigkeit  ebenso 
wie  der  Begriff  der  verminderten  Zurechnungsfähigkeit  in  quantita- 
tiver Hinsicht  nicht  genau  abgrenzbar,  nicht  mit  einer  mathematischen 
Grösse  vergleichbar  ist  und  von  den  vielen  thatsächlich  zur  Beob- 
achtung kommenden  Graden  der  psychopathischen  Minderwerthigkeit, 
resp.  der  verminderten  Zurechnungsfähigkeit,  nicht  jeder  in  gleichem 
Maasse  nach  besonderer  Berücksichtigung  schreit,  vielmehr  eben 
gerade  nur  die  beiläufig  in  der  Mitte  zwischen  Zurechnungsfähigkeit 
und  Unzurechnungsfähigkeit  stehenden  Personen  es  sind,  die  unser 
Interesse  gebieterisch  herausfordern,  den  Juristen  aber  die  verschie- 
densten Grade  vor  Augen  gestellt  werden.  Es  liegt  ja  nahe,  dass  die- 
jenigen Fälle  von  psychopathischer  Minderwerthigkeit,  welche  nach 
Koch's  Ausdruck  schon  „zu  den  Geisteskrankheiten  hinüberführen" 
in  die  Irrenanstalt  leidlich  passen,  dass  andererseits  diejenigen  Fälle, 
welche  sich  schon  „in  die  Breite  des  Normalen  verlieren",  dem  Straf- 
gerichte überantwortet  werden  können,  ohne  dass  ihnen  besonderes 
Unrecht  widerführe;  aber  immer  restirt  dann  noch  eine  Gruppe,  für 
welche  ich  in  diesem  Zusammenhange  eben  am  liebsten  die  Bezeichnung: 
Halbzurecbnungsfähige  festhalten  möchte. 

Heute  bleibt  auch  für  diese  Gruppe  nichts  Anderes  übrig  als  die 
Irrenanstalt  oder  die  Strafanstalt  Der  psychiatrische  Sachverständige 
wird  in  die  Zwangslage  versetzt,  aus  dem  Mulatten  entweder  einen 
Weissen  oder  einen  Schwarzen  zu  raachen.  Begreiflich  ist  es  nun, 
dass  dort,  wo  Gründe  und  Gegengründe  einander  die  Waage  halten, 
Imponderabilien  den  Ausschlag  geben  werden,  und  unter  diesen  als 
das  Wichtigste  die  oben  erwähnte  Ueberzeugung  des  Sachverständigen, 
mag  dieselbe  nun  bewusst  oder  unbewusst  zur  Geltung  kommen. 

Mit  dem  Hinweise  darauf,  dass  so  Meinungsdissonanzen  ent- 
stehen müssen,  will  ich  mich  nicht  begnügen,  sondern  auf  die  Ueber- 
legungen,  die  dabei  maassgebend  sind,  näher  eingehen  und  auch  kurz 
ausführen,  in  welcher  Richtung  die  Gutachten  der  psychiatrischen 
Sachverständigen  von  der  richtigen  Linie  abweichen,  zumal  gerade 
dieser  Punkt  das  Interesse  der  Juristen  in  einem  höheren  Maasse, 
als  sie  ihm  augenscheinlich  nach  bisher  geschenkt  haben,  heraus- 
fordert. 

Eine  unter  Laien  sehr  verbreitete  Ansicht  ist  es ,  dass  der  Psy- 
chiater jeden  Verbrecher,  der  ihm  überantwortet  wird,  für  geistes- 
krank erklärt;  ein  grosser  Theil  der  Richter  theilt,  wie  man  weiss, 
diese  Ansicht  Versuchen  wir  einmal  der  Sache  auf  den  Grund  zu 
gehen!   Sind  die  Psychiater  wirklich  unberufene  Vertheidiger? 


142 


IX.  liKHZK 


Scheinbar  spricht  manches  für  die  Richtigkeit  der  erwähnten  An- 
sicht. Zunächst  könnte  ja  vielleicht  der  Standes- Egoismus  im 
Spiele  sein;  der  Psychiater  erweitert  gewissermaassen  seine  eigene 
Einflußsphäre  auf  Kosten  der  des  Richters,  so  oft  er  einen  Inculpaten 
für  geisteskrank  erklärt  ')•  Auch  steht  mancher  Sachverständige,  der 
Uber  der  forensischen  Beschäftigung  mit  kriminellen  Individuen  seinen 
ursprünglichen  Beruf  nicht  vergessen  hat,  dem  psychopathisch  Minder- 
werth igen  nebenher  auch  als  Arzt  gegenüber,  in  dem  seinem  ganzen 
Entwicklungs-  und  Bildungsgange  zu  Folge  die  Tendenz,  dem  Kranken 
zu  helfen,  rege  ist;  es  wäre  daher  die  Annahme  nahe  liegend,  dass 
er  den  psychopathisch  Minderwerthigen  lieber  der  Behandlung  als 
der  Strafe  zuführen  wollte  und  dass  dieses  Streben,  wenn  er  es  auch 
in  der  Absicht,  objectiv  zu  urtheilen,  zurückdrängen  wurde,  dennoch 
nicht  ohne  Einfluss  auf  das  Ergebniss  seiner  Beobachtungen  und  auf 
sein  Gutachten  bliebe.  Ferner  wird  der  Psychiater  feinfühliger,  mancher 
vielleicht  sogar  zu  feinfühlig  für  psychische  Defecte,  bewerthet  sie  un- 
gebührlich hoch  und  nimmt  daher  eine  berücksichtigungs würdige 
Schwächling  der  Einsicht  oder  Erschwerung  der  Willens! hätigkeit 
schon  in  Fällen  an,  in  denen  der  Laie,  möglicher  Weise  einmal 
auch  mit  Recht,  noch  unverminderte  Zurechnungsfähigkeit  annehmen 
möchte. 

Gewiss  giebt  es  psychiatrische  Sachverständige,  bei  welchen  solche 
und  ähnliche  Momente  einen  gewissen  dominirenden  Einfluss  haben. 
Weit  gefehlt  wäre  es  aber,  wenn  man  anneinnen  würde,  die  Gesain mtbeit 
der  psychiatrischen  Sachverständigen  sei  von  solchen  Ideen  erfüllt; 
dies  ist  eben  nicht  der  Fall,  und  gerade  daraus  erklärt  sich  die  grosse 
Mehrzähl  der  Meinungsdifferenzen  der  Sachverständigen. 

Für  eine  grosse  Gruppe  der  Sachverständigen  sind  nämlich  rein 
praktische  Rücksichten  von  ausschlaggebendem  Einfluss.  Zunächst 
macht  ja  der  Sachverständige,  der  auf  Ueberweisung  des  psycha- 
pathisch Minderwerthigen  in  die  Irrenanstalt  hinarbeitet,  so  zu  sagen 
die  Rechnung  ohne  den  Wirth;  der  Sachverständige  kann  es  wohl 
erreichen,  dass  der  psychopathisch  Minderwerth  ige  in  die  Irrenanstalt 
gebracht  wird,  er  hat  aber  nicht  den  geringsten  Einfluss  darauf,  dass 
derselbe  in  der  Irrenanstalt  zurückgehalten  wird.  Die  Anstaltsärzte 
wehren  sich  vielmehr,  wie  man  allmählich  anzuerkennen  beginnt, 
mit  Recht  gegen  die  Zumuthung,  die  Irrenanstalt  als  Detentionsanstalt 

1)  Thatöüchlich  wird  in  den  Motiven  zum  Entwürfe  eines  Strafgesetzbuches 
für  den  Norddeutschen  Bund  den  Irrenärzten  dieser  Vorwurf  gemacht ,  und  hat, 
wie  bekannt,  die  Berliner  medicinisch-psychologische  Gesellschaft  denselben  ent- 
schiedenst zurückgewiesen  (Hoche's  Handbuch  der  gerichtlichen  Psychiatrie). 


Digitized  by  Google 


Meinungsdissonanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  143 


für  gemeingefährliche  Minderwertige  verwenden  zu  lassen.  Es  ist 
für  sie  in  dieser  Hinsicht  namentlich  der  Umstand,  dass  dem  Statute 
der  Anstalten  zu  Folge  die  Zurückhaltung  nicht  eigentlich  geistes- 
kranker, sondern  nur  psychopathisch  minderwertiger  Personen  gar 
nicht  erlaubt  ist,  und  die  Rücksicht  auf  die  berechtigtermaassen  in 
den  Anstalten  untergebrachten  Geisteskranken  maassgrebend,  indem 
ja  das  Eindringen  von  Llementen,  welche  so  wie  die  Mehrzahl  der 
gemeingefährlichen  Minderwertigen  qualificirt  sind,  den  Aufschwung 
der  freien  Behandlung,  das  Ziel  aller  modernen  Anstalts-Psychiater, 
in  jeder  Beziehung  aufzuhalten  geeignet  ißt;  die  Anstaltsdirectionen 
warten  daher  nur  so  lange  zu,  bis  sie  die  Diagnose  gesichert  haben, 
und  verfügen  in  dem  Falle,  als  sich  thatsächlich  ergeben  hat,  dass 
nur  psychopathische  Minderwertigkeit,  nicht  aber  Psychose  vorliegt, 
die  Entlassung  des  zur  Detention  Ueberwiesenen  aus  der  Anstalt 
Darob  oft  grosse  Entrüstung  in  der  Oeffentlichkeit!  Man  übersieht 
eben,  dass  das  Votum  der  Anstaltsärzte  dem  der  Gerichtsärzte  durch- 
aus gleich  werthig  ist  und  dass  es  nicht  nur  Becht,  sondern  auch 
Pflicht  der  Anstaltsärzte  ist,  Personen,  die  nicht  als  ausgesprochen 
geisteskrank  bezeichnet  werden  können,  sofort  zu  entlassen,  eine 
Pflicht,  von  der  abzugehen  ein  äusserst  gefährliches  Unternehmen 
wäre.  Man  sieht  also,  dass  es  der  psychiatrische  Sachverständige 
beute  gar  nicht  in  der  Hand  hat,  psychopathisch  Minderwerthige  der 
Behandlung  in  der  Irrenanstalt,  welche  auch  er  gewiss  nur  faute  de 
mieux  als  Bewahranstalt  ausersehen  hat,  für  eine  Dauer  zuzuführen, 
in  welcher  sich  ein  bessernder  Einfluss  geltend  machen  könnte;  praktisch 
ist  somit  dieser  Standpunkt  nicht,  weshalb  er  auch  von  einer  anderen 
Gruppe  von  psychiatrischen  Sachverständigen  nicht  mehr  eingenommen 
wird.  Es  kann  uns  gar  nicht  Wunder  nehmen,  dass  einzelne  Psy- 
chiater vielmehr  angesichts  der  Thatsache,  dass  mit  der  Ueberweisung 
an  die  Irrenanstalten  eine  längere  Detention  der  Minderwertigen 
nicht  erreicht  werden  kann,  dass  diese  Ueberweisung  vielmehr  einer 
Freilassung  auf  dem  Wege  über  die  Irrenanstalt  gleichkommt,  und 
in  Erwägung  des  weiteren  Umstandes,  dass  eine  längere  Detentton 
dieser  oft  im  höchsten  Grade  gemeingefährlichen  Individuen  im  In- 
teresse der  Gesellschaft  dringen dst  geboten  ist,  zu  einer  Tendenz  ge- 
langen, die  derjenigen,  welche  die  Laien  bei  der  Gesammtheit  der 
Psychiater  voraussetzen,  gerade  entgegengesetzt  ist;  da  es  mit  der 
Ueberweisung  an  die  Irrenanstalt  nicht  gehen  will,  versuchen  sie  es 
mit  der  Strafanstalt,  d.  h.  sie  fassen  auch  Fälle  ziemlich  hochgradiger 
psychopathischer  Minderwertigkeit  nicht  allzu  subtil  an,  um  dem 
Richter  den  einzigen  Weg,  auf  dem  eine  längere  Detention  mit 


Digitized  by  Google 


144  IX-  Berze 

Sicherheit  erreicht  werden  kann,  nicht  zu  verrammeln.  Dass  zu  einem 
derartigen  Verfahren  namentlich  einzelne  ständige  psychiatrische  Sach- 
verständige geneigt  sind,  lehrt  die  Erfahrung.  Ob  diese  Sachver- 
standigen durch  die  genauere  Sachkenntnis  und  die  eingehendere 
Erwägung  der  Folgen,  welche  ihre  Gutachten  nach  sich  ziehen,  allein 
zu  diesem  Verfahren  bewogen  werden,  oder  ob  nicht  auch  der  Um- 
stand, dass  manche  von  den  ständigen  psychiatrischen  Sachverstän- 
digen in  diesem  Berufe  nahezu  ganz  aufgehen  und  so  allmählich  dem 
Inculpaten  in  einer  ganz  anderen  Weise  gegenüberstehen  als  der  Arzt 
dem  Kranken,  dabei  eine  Rolle  spielt,  soll  hier  nicht  entschieden 
werden;  doch  soll  hier  hervorgehoben  werden,  dass  es  unter  den  psy- 
chiatrischen Sachverständigen  ebenso  wie  unberufene  Vertheidiger, 
auch  unberufene  Staatsanwälte  giebt,  psychiatrische  Sachverständige, 
die  sich  so  geriren,  wie  wenn  es  ihr  wichtigstes  Amt  wäre,  die  Ge- 
sellschaft vor  gemeingefährlichen  Individuen  zu  schützen,  die  in  jedem 
Falle  zunächst  Simulation  voraussetzen  und  von  dieser  Annahme  nur 
dann  abzubringen  sind,  wenn  sich  auch  der  letzte  Schein,  der  für 
Simulation  spricht,  als  absolut  unbegründet  erwiesen  hat,  die  dagegen 
über  Anzeichen  selbst  tiefster  Minderwertigkeit  spielend  hinweg- 
zugehen verstehen.  Wenn  auch  diese  Sachverständigen  gerade  so 
wie  die  anderen  im  Bewusstsein  handeln,  von  zwei  üebeln  das  kleinere 
gewählt  zu  haben,  so  fordert  ihr  Vorgehen  doch  die  schärfste  Kritik 
heraus,  weil  sie  durch  ihr  Gutachten  das  Unrecht  mitverschulden, 
das  manchem  fast  unzurechnungsfähigen  Inculpaten  durch  die  Ver- 
urteilung zugefügt  wird,  und  damit  eine  Schuld  auf  sich  laden,  die 
ihnen  um  so  höher  angerechnet  werden  muss,  als  sie  sich  mit  ihrer 
Taktik  auf  ein  Gebiet  begeben,  auf  dem  ganz  andere  Factoren  ihre 
Wirksamkeit  zu  entfalten  haben.  Dies  scheint  mir  die  wichtigste 
Consequenz  der  Thatsache  zu  sein,  dass  den  Ergebnissen  der  Psy- 
chiatrie in  strafrechtlicher  Beziehung  noch  nicht  Rechnung  getragen 
worden  ist,  diejenige  Consequenz,  welcher  die  Juristen  ihre  Aufmerk- 
samkeit im  höchsten  Maasse  zuwenden  sollten;  gerade  so  wie  die 
Anstaltsspychiater  es  als  eine  ihrer  obersten  Pflichten  ansehen  müssen, 
das  Eindringen  der  gemeingefährlichen  Minderwerthigen  in  die  Irren- 
anstalten zu  verhüten,  scheint  es  mir  eine  der  obersten  Pflichten  der 
Juristen  zu  sein,  die  Einlieferung  dieser  in  ihrer  Zurechnunirsfähig- 
keit  schwer  beeinträchtigten  Personen  in  die  Strafanstalt  zu  verhüten. 
Concentrisch  muss  von  Psychiatern  und  Juristen  der  Kampf  geführt 
werden,  der  schliesslich  zu  dem  ersehnten  Ziele :  gerechte  Behandlung 
des  psychopathisch  Minderwerthigen  im  Vereine  mit  zureichendem 
Schutze  der  Gesellschaft,  führen  muss.    Und  nichts  kann  uns  im  Inter- 


Digitized  by  Google 


Meinungsdissonanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  145 


esse  dieses  Kampfes  so  bedauerlich  erscheinen  wie  die  Erscheinung, 
dass  es  Sachverständige  giebt,  welche  ihren  Einfluss  am  besten  in 
der  Weise  zn  verwenden  glauben,  dass  sie  Fälle  höhergradiger  psy- 
chopathischer Minderwertigkeit  förmlich  für  den  Gebrauch  des  Straf- 
richters appretiren,  während  es  doch  vielmehr  ihr  Streben  sein  sollte, 
in  jeder  Weise  dazu  beizutragen,  dass  das  Verständniss  für  die  Un- 
zulänglichkeit unseres  Strafrechtes  in  Sachen  der  Minderwertigen 
in  weitere  Kreise  dringe,  was  sie  dadurch  am  besten  erreichen  würden, 
wenn  sie  jeden  einzelnen  Fall  in  seiner  klaren,  eindringlichen  Sprache 
für  den  Zweck  einer  günstigen  Lösung  der  hochwichtigen  Frage 
agitiren  Hessen. 

Mit  diesen  Erörterungen  bin  ich  wohl  einigermaassen  vom  Haupt- 
thema, das  ich  mir  hier  gestellt  habe,  abgekommen,  wollte  ich  doch 
zunächst  nur  erwiesen  haben,  dass  sich  aus  Rücksichten  taktischer 
Natur  Meinungsdifferenzen  der  sachverständigen  Psychiater  ergeben 
müssen. 

Wie  ist  dieser  Dissonanz  der  Meinungen  abzuhelfen  ?  wird  weiter 
gefragt  Bevor  ich  auf  diese  Frage  eingehe,  möchte  ich  noch  darauf 
aufmerksam  machen,  dass  es  nicht  einmal  gut  wäre,  wenn  die  so 
vielfach  betonten  Meinungsdissonanzen  nicht  zum  Ausdruck  kämen. 
Es  muss  schon  unter  den  heutigen  Verhältnissen  auffallen,  dass  bei 
all'  den  subjectiven  Momenten,  die  bei  der  Begutachtung  des  Geistes- 
zustandes in  Betracht  kommen,  so  relativ  selten  ein  Zwiespalt  zu  Tage 
tritt,  wo  doch  die  strafrechtlichen  Fälle  in  der  Regel  von  zwei  Psy- 
chiatern untersucht  werden.  Mit  der  Zweizahl  der  Sachverständigen 
hat  es  eben  seine  eigene  Bewandtniss;  sie  ist  von  der  Untersuchung 
durch  einen  Sachverständigen  nicht  wesentlich  verschieden.  Die 
beiden  Sachverständigen  geben  zumindest  ihr  Gutachten  nicht  un- 
abhängig von  einander  ab.  Sei  es,  dass  sie  den  Fall  jeder  für  sich 
oder  gemeinsam  untersucht  haben,  jedenfalls  nehmen  sie,  namentlich 
wenn  der  Fall  Schwierigkeiten  macht,  in  der  Folge  wiederholt  Ge- 
legenheit, sich  über  denselben  zu  besprechen;  zuletzt  giebt  einer  von 
ihnen  ein  ausführliches  Gutachten  ab,  während  sich  der  zweite  mit 
einem  mehr  oder  weniger  belangvollen  Bemerken  demselben  anschliesst 
Dass  bei  einem  solchen  Verfahren  Beeinflussung  des  einen  Sachver- 
ständigen durch  den  anderen  nicht  ausgeschlossen  ist,  dass  vielmehr 
häufig  im  Gutachten  die  Meinung  des  energischeren,  einflussreicheren, 
kurz  prävalenten  Sachverständigen  zum  Ausdrucke  kommen  wird,  ist 
leicht  einzusehen.  Häufig  wird  das  Gutachten  gleichsam  ein  Cora- 
promissgutachten  sein;  eine  derartige  Entstehung  bringt  eine  gegen- 
seitige Correctur  allzu  radicaler  Ansichten  mit  sich,  wird  daher  auch 


Digitized  by  Google 


14Ü 


IX.  Berze 


im  Ganzen  noch  die  verlässlichsten  Gutachten  liefern.  Relativ  selten 
treten  wirklich  unüberbrückbare  Meinungsdissonanzen  bei  derartigen 
Begutachtungen  durch  ein  Sachverständigenpaar  zu  Tage ;  sie  zeigen 
sich  meist  erst  dann,  wenn  andere  Sachverständige,  unabhängig  von 
denjenigen  Sachverständigen,  welche  das  erste  Gutachten  abgegeben 
haben,  den  Fall  zu  beurtheilen  und  ein  neues  Gutachten  zu  liefern 
haben. 

Wichtiger  und  bedenklicher  noch  als  das  Moment  der  Abhängig- 
keit eines  Sachverständigen  vom  anderen  und  der  sich  daraus  trotz 
der  Zweizahl  der  Sachverständigen  ergebenden  relativen  Unverlässlicb- 
keit  mancher  Gutachten  erscheint  mir  aber  noch  der  Umstand,  dass 
die  Möglichkeit  nicht  ausgeschlossen  ist,  dass  zwei  Sachverständige, 
welche  sich  die  gleiche  Anschauung  über  das  gegenüber  den  psycho- 
pathisch Minderwertigen  heute  einzuschlagende  Verfahren  gebildet 
haben,  zur  Begutachtung  eines  oder  mehrerer  einschlägiger  Fälle 
herangezogen  werden;  denn  in  solchen  Fällen  können  Gutachten 
entstehen,  welche  einen  extremen  Standpunkt  vertreten  und  dennoch 
eine  solche  Sicherheit  der  Diction  aufweisen,  dass  der  psychiatrisch 
weniger  oder  gar  nicht  geschulte  Richter  gar  keinen  Anlass  zu  irgend- 
welchen Bedenken  findet.  Gerade  solche  auffällige  Consonanzen  sind 
bedenklich,  bedenklicher  als  manche  Dissonanz!  Namentlich  dann, 
wenn  ein  bestimmtes  Sachverständigen-Paar  auch  in  Fällen,  in  denen 
die  Begutachtung  offenkundigen  Schwierigkeiten  begegnet,  stets  über- 
einstimmt und  der  Tenor  der  Gutachten,  welchen  dieses  Paar  liefert, 
noch  dazu  immer  der  gleiche  ist,  liegt  die  Annahme  nahe,  dass  sich 
zwei  Sachverständige  mit  der  gleichen  subjectiven  Anschauung,  welche 
auf  ihre  Erwägungen  einen  so  richtunggebenden  Einfluss  ausübt,  dass 
kleinere  oder  grössere  wissenschaftliche  Differenzen  gar  nicht  ernstlich 
dissonanzerregend  wirken  können,  gefunden  haben.  Man  sollte  es 
nicht  effecthascherischen  Publicisten  überlassen,  auf  die  Uebelstände 
hinzuweisen,  die  sich  daraus  ergeben,  dass  sich  die  extreme  subjective 
Auffassung  psychiatischer  Sachverständiger  gelegentlich  ohne  Wider- 
spruch geltend  machen  kann,  wie  dies  da  und  dort  in  einer  nicht 
nur  objectiv  urtheilcnden  Psychiatern,  sondern  auch  dem  Laien- 
Publicum  auffälligen  Weise  geschehen  ist  Bedauerlich  sind  schon 
die  Consequenzen,  welche  sich  ergeben,  wenn  die  beiden  Sachver- 
ständigen den  extremen  Standpunkt  einnehmen,  jede  nennenswerthe 
Minderwertigkeit  schon  als  exculpirend  hinzustellen;  doch  bietet  in 
solchen  Fällen  erfahrungsgemäss  häufig  die  Auffassung  der  Richter 
ein  mehr  als  zureichendes  Gegengewicht,  und  übt  andererseits  die 
oben  erwähnte  Tendenz  der  Anstaltsärzte  einen  corrigirenden  Einfluss 


Digitized  by  Google 


Meinungsdissonanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  147 


aas.  Weitaas  bedenklieber  sieht  aber  die  Sache  aus,  wenn  die  beiden 
Sachverständigen  der  sicheren  Ueberzeugung  sind,  dass  unter  den 
heutigen  Umständen  für  die  Sicherheit  der  Gesellschaft  dadurch  ge- 
sorgt werden  müsse,  dass  der  minderwertige  Verbrecher  verurtheilt 
werde,  zumal  sie  mit  dieser  Auffassung  gewöhnlich  keinem  Wider- 
spruche seitens  der  Richter  begegnen. 

Ebenso  wie  die  auffällige  Uebereinstimmung  mancher  Sachver- 
ständigen in  Fällen,  welche  bei  anderen  Psychiatern  mit  Sicherheit 
Controversen  hervorrufen  würden,  verdient  die  nicht  minder  auffällige 
Sicherheit,  mit  welcher  oft  seitens  der  Sachverständigen  Gutachten 
abgegeben  werden  in  Fällen,  die  sonst  zu  den  zweifelhaftesten  gezählt 
werden,  eine  gewisse  Beleuchtung.  Dem  Richter  ist  selbstverständlich 
ein  sicheres,  jeden  Zweifel  ausschliessendes  Gutachten  erwünscht;  ein 
Fehler  aber  wäre  es,  wenn  der  Richter  immer  ein  derartiges  Gut- 
achten verlangen  würde,  wie  es  andererseits  ein  grober  Fehler  der 
Sachverständigen  wäre,  wenn  sie  gleichsam  unter  dem  suggestiven 
Drucke  eines  solchen  Verlangens,  sei  es  dass  dasselbe  thatsächlich 
vorliegt  oder  nur  vorausgesetzt  wird,  berechtigte  Zweifel  unterdrücken 
würden.  Gerade  die  Anstaltsärzte,  welche  doch  Gelegenheit  haben, 
manchen  kriminellen  Psychopathen  viele  Jahre  lang  zu  beobachten 
und  oft  doch  nicht  zu  einem  sicher  abschliessenden  Urtheile  gekommen 
sind,  sehen  es  ab  und  zu  mit  Staunen,  wie  klar  diese  Fälle  den 
psychiatrischen  Sachverständigen  liegen;  man  muss  doch  glauben, 
dass  dabei  der  erwähnte  suggestive  Druck  und  daneben  vielleicht 
wieder  der  Richtung  gebende  Einfluss  gewisser  praktischen  Anschau- 
ungen mit  im  Spiele  ist. 

Gewisse  Meinungs-Dissonanzen  und,  wie  ich  hinzufügen  möchte, 
gewisse  Unsicherheiten,  die  sich  als  Eolge  der  in  manchem  Falle 
dringend  gebotenen  reservirten  Haltung  der  Sachverständigen  ab  und 
zu  ergeben  müssen,  sind  somit  der  gesunde  Ausdruck  der  thatsächlichen 
Verhältnisse  und  beleuchten  die  vorhandenen  Schwierigkeiten,  während 
im  entgegengesetzten  Falle  Sicherheit  vorgetäuscht  wird.  Man  sollte 
aber  glauben,  dass  das  „mundus  vult  decipiu  in  einer  so  ernsten 
Frage  nicht  Geltung  haben  sollte.  Es  kann  sich  daher  garnicht  um 
die  Frage  handeln,  wie  die  Dissonanzen  vermieden  werden  könnten, 
sondern  nur  darum,  was  angesichts  der  Verhältnisse,  die  zu  solchen 
Dissonanzen  Veranlassung  geben,  zu  thun  wäre. 

Radical  könnte,  wie  bereits  ausgeführt,  den  betonten  Missständen 
nur  dadurch  abgeholfen  werden,  dass  man  der  psychologischen  Eigen- 
heit der  psychopathisch  Minderwerthigen  in  strafrechtlicher  Beziehung 
Rechnung  trägt,  also  nach  Professor  v.  Wagner's  Ausdruck  „durch 


Digitized  by  LiOOQlc 


148 


IX.  Berze 


Schaffung  eines  intermediären  Gebietes",  nach  Prof.  Aschaffenbu rg's 
weiterer  Fassung  r durch  Anpassung  der  socialen  Repression  an  die 
Individualität  des  Rechtsbrechers/ 

Es  fragt  sich  nur,  ob  wir  Zeit  haben  zu  warten,  bis  diese  Forde- 
rung erfüllt  werden  wird,  und  ob  uns  nicht  die  Möglichkeit  geboten 
ist,  den  ärgsten  Unzukömmlichkeiten  schon  jetzt  vorzubeugen. 

An  erster  Stelle  verdient  da  betont  zu  werden,  dass  es  um  jeden 
Preis  verhütet  werden  muss,  dass  in  Folge  unzutreffender  Beurtheilung 
des  Geisteszustandes,  sei  dieselbe  nun  in  wissenschaftlichen  Schwierig- 
keiten oder  in  ungerechtfertigter  Berücksichtigung  praktischer  Um- 
stände begründet,  unzurechnungsfähige  Personen  der  Straf justiz  ver- 
fallen, obwohl  hiermit  anscheinend  eine  Trivialität  ausgesprochen  wird; 
denn  alle  Umstände  wirken  heute,  wie  oben  ausgeführt,  in  der  Richtung 
zusammen,  dass  die  Sachverständigen  geradezu  dazu  gedrängt  werden, 
über  selbst  schwerwiegende  Bedenken  hinwegzugehen,  wenn  es  sich 
um  die  Beurtheilung  des  Geisteszustandes  psychopathisch  minder- 
wertiger Verbrecher  handelt,  so  dass  diese,  wenn  auch  ihre  Minder- 
wertigkeit noch  so  hochgradig  ist  und  noch  so  deutlich  ins  Gebiet 
des  thatsächlich  Psychotischen  spielt,  Gefahr  laufen,  ungerecht  ver- 
urtheilt  zu  werden. 

Selbstverständlich  ist  es  oberstes  Postulat,  dass  zu  Sachverständigen 
nicht  nur  wissenschaftlich  tüchtige,  sondern  auch  von  allen  subjectiven 
praktischen  Anschauungen  möglichst  freie  Psychiater  gewählt  werden 
sollten.  Selbstverständlich  ist  es  auch,  dass  die  Sachverständigen 
unabhängig  von  einander  ihr  Gutachten  abgeben  sollten.  Wichtig 
scheint  es  mir  auch  zu  sein,  dass  die  Sachverständigen  in  jeder  Hin- 
sicht unabhängig  von  den  richterlichen  Functionären  seien,  und 
empfehlenswerth  muss  es  mir  daher  erscheinen,  dass  bei  der  Bestellung 
der  Sachverständigen  jeder  Einfluss  des  einzelnen  Richters  in  Wegfall 
gebracht  werde. 

Ausserdem  sollte  aber  eine  Einrichtung  bestehen,  welche  es  in 
dem  Falle,  als  dennoch  die  subjective  Anschauung  eines  oder  des 
anderen  Sachverständigen  allzucrass  zum  Durchbruche  gelangen  sollte, 
ermöglichen  würde,  dass  auch  die  Einwände  gegen  diese  Anschauung 
zu  Worte  kommen.  Als  eine  solche  Einrichtung  ist  die  contradic- 
torische  Expertise  zu  bezeichnen1).  Man  muss  sich  angesichts 
der  oben  ausgeführten  Verhältnisse  ganz  entschieden  auf  die  Seite 

1)  An  dieser  Stelle  sei  darauf  hingewiesen,  dass  ich  besonders  österreichische 
Verhältnisse  bespreche.  Auch  ist  mir  nicht  bekannt,  ob  und  inwieweit  das  Recht 
des  Angeklagten,  eigene  Experten  vorzubringen,  etwa  in  Deutschland  thatsächlich 
gehandhabt  wird. 


Digitized  by  Google 


Meinungsdissonanzen  der  sachverständigen  Psychiater.  149 


derjenigen  Psychiater  stellen,  welche  es  als  ein  Gebot  der  Gerechtig- 
keit erklären,  dass  den  Incnlpaten,  bezw.  der  Verteidigung  das  Recht, 
in  zweifelhaften  Fällen  Gegensachverständige  zu  stellen,  eingeräumt 
werde.  Freilich  fehlt  es  nicht  an  Gegnern  dieser  Ansicht,  und  hat 
auch  der  Experte  Professor  Hab  er  da  bei  der  Enquete  die  gegnerische 
Ansicht  in  schärfster  Weise  vertreten;  doch  haben  die  Ausführungen 
dieses  Experten  kaum  mehr  überzeugen  können  als  die  bisher  bereits 
von  anderer  Seite  ins  Treffen  geführten  Gründe.  Man  mag  ja 
vielleicht  zugeben,  dass  auf  einigen  anderen,  bereits  mit  exaeten 
Methoden  ausgestatteten  Gebieten  der  gerichtlichen  Medicin  unter 
gewissen  Bedingungen,  unter  welchen  die  wichtigste  die  ist,  dass 
thatsächlich  ein  gediegener  Fachmann  als  Sachverstandiger  berufen 
worden  ist,  die  Stellung  von  Grgen  sachverständigen  zumindest  als 
überflüssig  erscheint;  doch  wird  auch  für  solche  Fälle  ein  triftiger 
Gegengrund  gegen  die  Berechtigung  dieser  Forderung  an  sich  kaum 
anzuführen  sein.  Wo  aber  subjective  Momente  in  dem  Ausmaasse 
in  Betracht  kommen,  wie  dies  heute  noch  bei  psychiatrischen  Begut- 
achtungen der  Fall  ist,  müssen  Vorkehrungen  getroffen  werden,  durch 
welche  folgenschweren  Auswüchsen  der  Subjektivität  vorgebeugt  wird. 

Als  Hauptgrund  gegen  das  System  der  Gegensachverständigen 
hat  Prof.  Haberda  den  Umstand  angeführt,  dass  es  durch  dasselbe 
ermöglicht  würde,  dass  dem  berufenen  Gerichtsarzt  ein  fachmännisch 
minder  gebildeter  Arzt  gegenübergestellt  werde,  welcher  keine 
andere  Mission  hätte,  als  all  das  zu  leugnen,  was  der  Sachverständige 
behaupten  würde.  Diesem  Abusus  ist  aber  ausserordentlich  leicht  zu 
steuern ;  das  Mittel  dazu  geben  diejenigen  Psychiater,  welche  für  das 
System  der  Gegensachverständigen  eintreten,  auch  selbst  an:  man 
bestimme,  dass  bei  den  Gerichtshöfen  officielle  Listen  —  diese  Listen 
wären  von  der  competenten  Gerichtsbehörde  im  Einvernehmen  mit 
der  competenten  Sanitätsbehörde  zu  verfassen  —  von  Psychiatern 
geführt  werden,  welche  gegebenen  Falls  als  Gegensachverständige 
gewählt  werden  dürfen,  wie  sich  ja  auch  für  die  Wahl  der  primären 
Sachverständigen  selbst  schon  die  Führung  von  officiellen  Listen 
empfehlen  würde,  soferne  nicht  ständige  Sachverständige,  wie  etwa  in 
Wien,  bestellt  sind.  Es  ist  nicht  anzunehmen,  dass  man  dann,  wenn  man 
mit  der  Aufnahme  in  diese  Listen  vorsichtig  genug  zu  Werke  gehen 
würde,  noch  üble  Erfahrungen  in  dem  von  Professor  Haberda  an- 
gedeuteten Sinne  machen  würde;  zumindest  würde  kein  in  öffentlicher 
Stellung  stehender  Psychiater  es  unternehmen,  seinen  eigenen  wissen- 
schaftlichen Ruf  durch  leichtfertige  Opposition  gegen  die  Ausführungen 
der  zunächst  berufenen  Sachverständigen  aufs  Spiel  zu  setzen. 

Ästbit  für  KrimiMlMthropoloKi«.  XU.  11 


Digitized  by  Google 


150  IX.  Berze 


Es  ist  aucb  gesagt  worden,  dass  das  Institut  der  Gegensachver- 
ständigen deshalb  unnöthig  sei,  weil  ein  gewiegter  Sachverständiger  die 
Einwürfe,  die  der  Gegensachveretändige  machen  könnte,  voraus- 
sehe und  in  seinem  Gutachten  berücksichtige;  so  sehe  man  ja  heute 
die  Einwürfe  der  Vertheidiger  voraus,  mit  denen  man  denn  auch  in 
der  Regel  in  der  mühelosesten  Weise  fertig  werde.  Dass  Letzteres 
der  Fall  ist,  beweist  eben  gerade,  dass  Gegensachveretändige  da  sein 
sollten,  weil  der  Vertheidiger  diejenige  Fachkenntnis  garnicht  haben 
kann,  welche  dazu  nöthig  ist,  die  richtigen  Einwürfe  zu  machen  und 
dieselben  in  der  gebührenden  Weise  zu  vertreten;  denn  die  Behaup- 
tung kann  man  doch  nicht  aufstellen,  dass  es  solche  falle  garnicbt 
gebe,  in  denen  berechtigte  Einwände  gemacht  werden  konnten  und 
etwa  eine  genauere  Beweisführung  oder  irgendwelche  Klarstellung 
gefordert  werden  sollte. 

Auch  den  Einwand  kann  man  kaum  gelten  lassen,  dass  ent- 
sprechend qualificirte  Aerzte  in  zureichender  Anzahl  nicht  zu 
finden  seien.  Es  ist  anzunehmen,  dass  sich  Aerzte  genug  finden 
werden,  welche  auf  eine  mehrjährige  psychiatrische  Thätigkeit  hin- 
weisenkönnen und  auch  alle  übrigen  Qualitäten,  welche  zu  fordern  wären, 
aufweisen.  Nimmt  doch  beispielsweise  heute  das  Wiener  Landesgericht, 
um  die  Noth wendigkeit,  mehr  psychiatrische  Sachverständige  anzustellen, 
zu  umgehen,  aus  den  Reihen  der  Aerzte,  welche  eben  auch  als 
Gegensachverständige  zunächst  in  Betracht  kämen,  einen  Hilfs -Sach- 
verständigen nach  dem  anderen! 

Gross  sind  die  Gefahren  allerdings,  die  dem  Gegensachverstan- 
ständigen  drohen.  Er  wird  sich  vor  Allem  hüten  müssen,  gewisser- 
massen  als  Entlastungszeuge  geführt  zu  werden,  wird  darauf  bedacht 
sein  müssen,  in  einer  dem  primären  Sachverständigen  ebenbürtigen 
Weise  zur  Geltung  zu  kommen.  Er  wird  streng  auf  dem  Boden  der 
Wissenschaft  bleiben,  sich  aller  tendenziösen  Uebertreibungen,  aller 
Sophismen  enthalten  müssen,  die  Auslösung  weitläufiger,  ermüdender 
und  trotzdem  für  den  vorliegenden  Zweck  werthloser  wissenschaft- 
licher Debatten  nach  Möglichkeit  zu  vermeiden  haben.  Wenn  es  ancb 
sein  Hauptzweck  ist,  das  Psychopathische  am  Inculpaten,  namentlich 
in  denjenigen  Fällen,  in  denen  es  seitens  der  primären  Sachverstän- 
digen nicht  genügend  gewürdigt  worden  sein  sollte,  schärfer  zu  be- 
leuchten, wird  doch  auch  er  das  psychische  Gesammtbild  des  Unter- 
suchten stets  vor  Augen  haben  müssen. 

Die  contradictorische  Expertise  soll  und  würde  auch  nicht  dam 
führen,  dass  auffällig  mehr  Untersuchte  für  geisteskrank  erklärt  werden 
als  bisher;  sie  soll  nur  dazu  führen,  dass  die  Momente  der  Minder- 


Digitized  by  Google 


Meinung-sdifrsonanaen  der  aachveretiimligcn  Psychiater.  151 


werthigkeit,  welche  der  einzelne  Untersuchte  aufweist,  allen  denen, 
die  über  ihn  zu  urtheilen  haben,  immer  mit  der  nöthigen  Klarheit  und 
Eindringlichkeit  vor  Augen  geführt  werden.  Freilich  würden  auch 
schwere  Irrthümer,  die  unter  den  heutigen  Umständen  möglich  und, 
wie  ich  glaube,  auch  schon  vorgekommen  sind,  nach  Einführung  der 
contradictorischen  Expertise,  weniger  leicht  eintreten  können.  Der 
Hauptgewinn  aber  wäre,  dass  sich  die  Ueberzeugung  von  der  Noth- 
wendigkeit  einer  Reform  in  der  von  den  Psychiatern  geforderten 
Richtung  schneller  in  allen  massgebenden  Kreisen  durchringen  würde, 
wenn  die  Gegensachverständigen,  was  ja  von  ihnen  sicher  zu  erwarten 
ist,  bei  jeder  Gelegenheit  auf  die  Unnahbarkeit  und  Ungerechtigkeit 
des  heutigen  Verfahrens  gegenüber  den  psychopathischen  Minder- 
werthigen  hinweisen  würden,  dass  wir  also  der  Erfüllung  der  zweiten 
Hauptforderung,  welche  v.  Lilienthal  für  das  zukünftige  Strafrecht 
stellt:  Rechtsschutz  des  Einzelnen  gegen  Vergewaltigung  im  Namen 
der  Gesellschaft,  um  einen  Schritt  näher  kommen  würden. 

Was  mit  den  psychopathisch  Minderwerthigen,  soweit  sie  als 
vermindert  zurechnungsfähig  aufzufassen  wären,  unter  den  heutigen 
Umständen  in  strafrechtlicher  Hinsicht  anzufangen  wäre,  darüber 
müssen  sich  die  Juristen  klar  zu  werden  trachten.  Das  eine  steht 
fest,  dass  die  „mildernden  Umstände"  als  ausreichender  Ersatz  für 
die  „verminderte  Zurechnungsfähigkeit44  nicht  angesehen  werden  können; 
immerhin  wird  aber  festzustellen  sein,  ob  die  geltenden  Bestimmungen 
über  die  Durchführung  der  Strafmilderung  nicht  etwa  eine  Deutung 
zulassen,  welche  es  ermöglichen  würde,  dass  schon  heute  dem 
Postulate  der  Aenderung  des  Strafvollzuges  in  qualita- 
tiver Beziehung  Rechnung  getragen  werde.  Wenn  eine 
solche  Deutung  möglich  wäre,  so  wäre  schon  heute  viel  zu  erreichen, 
und  könnte  man  mit  mehr  Geduld  die  Entwicklung  der  Dinge  ab- 
warten, die  sich  augenscheinlich  recht  langsam  vollziehen  will. 

Was  schliesslich  die  Unterbringung  der  gemeingefährlichen, 
kriminellen  Minderwerthigen  fanbetrifft,  sei  zunächst  noch  einmal 
dringendst  davor  gewarnt,  die  Irrenanstalt  als  Stätte  für  ihre  Ver- 
wahrung auszuersehen.  Es  hat  ja  eine  Zeit  gegeben,  wo  man  in 
Unkenntnis  der  Folgen  der  Idee,  Minderwerthige  in  den  Irrenanstalten 
zu  detiniren,  zugänglich  war;  das  Experiment  ist  aber  so  schlecht 
ausgefallen,  dass  sich  heute  wohl  jeder  Anstaltsarzt  im  Interesse  des 
Irrenwesens,  das  ja  gewiss  auch  volle  Berücksichtigung  verdient, 
gegen  eine  Wiederholung  mit  allen  Kräften  wehren  muss.  Als  ganz 
verfehlt  müssen  daher  die  Bestrebungen  bezeichnet  werden,  den  Anstalts- 
leitungen das  Recht  nehmen  zu  wollen,  Minderwerthige,  welche  wegen 

11* 


Digitized  by  VjOOQlc 


162    IX  BmzK,  Meinung*dissonaiuen  der  sachverständigen  Psychiater. 

erwiesener  Gemeingefährlichkeit  über  Gerichtsbeschluss,  bezw.  polizei- 
liche Verfügung  in  Irrenanstalten  rar  Aufnahme  gelangt  sind,  ohne 
Genehmigung  der  betreffenden  Behörde  wieder  zu  entlassen '),  sobald 
Geisteskrankheit  eben  nicht  besteht;  denn  es  kann  ganz  und  gar  nicht 
zugegeben  werden,  dass  die  Anhaltung  in  einer  Irrenanstalt  unter 
einem  anderen  Titel  als  dem  der  Geisteskrankheit  geschieht,  und 
es  kann  auch,  selbst  nur  in  solange  eigene  Heil-  oder  Bewahrung- 
anstalten  für  derartige  Individuen  nicht  bestehen,  nicht  zugestanden 
werden,  dass  es  der  Sicherheitsbehörde  überlassen  werde,  dieselben 
„zur  Unterbringung  und  entsprechend  anhaltenden  Verwahrung  einer 
geschlossenen  Irrenanstalt  zuzuweisen".   Dagegen  sind  die  Autoren, 
welche  sich  mit  diesem  Gegenstande  eingehender  beschäftigt  haben, 
(vide  namentlich  Näcke:  Unterbringung  geisteskranker  Verbrecher) 
darin  einig,  dass  ein  grosser  Theil  der  Minderwertigen,  insolange 
die  wiederholt  angedeutete  Lösung  der  Frage  nicht  erfolgt  ist,  in  die 
Strafanstalten  gehören  und  zwar  in  Adnexe  derselben,  in  welchen 
die  Strafe  an  ihnen  in  so  milder  und  sachgemäßer  Weise  vollzogen 
werden  sollte,  dass  damit  die  Behandlungsart,  die  einmal  in  den  zu 
erreichenden  „StrafabsonderungshSnsern"  gehandhabt  werden  soll, 
gleichsam  vorweggenommen  würde.  Dass  aber  die  Einrichtung  solcher 
Adnexe  auch  heute  schon  ganz  gut  möglich  ist,  bedarf  nicht  mehr 
des  Beweises. 

Die  Meinungs-Dissonanzen  der  psychiatrischen  Sachverständigen 
werden  auch  dann  beileibe  nicht  aufhören,  wenn  für  die  psychopathisch 
Minderwerth  igen  in  zweckdienlichster  Weise  vorgesorgt  sein  wird; 
aber  die  Folgen  der  Dissonanzen  werden  nicht  mehr  so  schwer- 
wiegend sein,  und  man  wird  auch  weniger  Grund  haben,  dieselben 
so  bedenklich  zu  finden,  wie  es  heute  begreiflicher  Weise  der  Fall  ist 

1)  Diese  Forderung  hat  u.  A.  Prof.  Fritsch:  Ueber  die  forensische  Beur- 
theilungdesAkloholismus  (VIII.  internationaler  Congress  gegen  den  Alkoholismns). 
aufgestellt 


i 

Digitized  by  Google  ' 


Versuch  der  Tödtnng  eines  Kindes  durch  ein  kaltes  Bad. 

Von 

Dr.  iur.  Rudolf  Mothes  in  Dresden. 

Am  2.  Januar  1902  hat  die  Fabrikarbeitersehefrau  H.  im  Dorfe 
N.  im  Bezirke  des  Amtsgerichts  M.  ihr  am  15.  November  1901  ge- 
borenes Töchterchen  Lina  angeblich  baden  wollen.  Zu  diesem  Zwecke 
hat  sie  einen  Eimer  kalten  Wassers  vom  Brunnen  geholt  und  nebst 
etwa  4  1  Wassers  aus  einem  Topfe ,  der  in  dem  ungeheizten  Ofen 
stand,  in  die  Badewanne  geschüttet  Die  Wanne  wurde  damit  etwa 
zur  Hälfte  oder  zu  Dreiviertel  gefüllt  Sie  stand  in  der  ungeheizten 
Schlafkammer  dicht  unter  dem  offenen  Fenster.  In  diese  Wanne  hat 
die  H.  ihr  Töchterchen  gelegt  und  sich  dann,  nachdem  sie  ihm  noch 
eine  zusammengerollte  Windel  unter  den  Kopf  geschoben  hatte,  ent- 
fernt, um  aus  dem  Keller  Kartoffeln  für  das  Mittagsbrod  zu  holen. 
Während  ihrer  Abwesenheit  ist  die  Fabrikarbeitersehefrau  F.,  die  in 
demselben  Hause  wohnte,  in  die  Wohnung  der  H.  gedrungen,  um 
nach  dem  Kinde  zu  sehen.  Sie  glaubte  schon  seit  einiger  Zeit  zu 
der  Annahme  berechtigt  zu  sein,  dass  die  H.  ihr  kleines  Kind  „um- 
kriegen" wolle.  Sie  hat  das  Kind  mit  fast  geschlossenen  Augen, 
wimmernd  und  bläulich  am  Körper  in  der  Wanne  liegend  gefunden. 
Schleunigst  hat  sie  eine  zweite  Hausmitbewohnerin,  die  Fabrikarbeiters- 
ehefrau Scb.  herzugerufen.  Diese  hat  in  das  Badewasser  hinein- 
gefasst,  und  es  eiskalt  gefunden ;  es  sei  ihr  in  alle  Glieder  gefahren. 
Sie  hat  den  Eindruck  gehabt,  als  wolle  das  Kind  sterben;  auch  sie 
hegte  den  Verdacht,  die  H.  habe  das  Kind  „umkriegen"  wollen.  Der 
Gemeindealteste  hat  sich  zu  den  Untersuchungsacten  geäussert,  er  sei 
der  Meinung,  die  H.  und  ihr  Mann  könnten  das  Kind  nicht  leiden. 
Der  Gendarm  ist  der  Ansicht,  dass  die  H.  in  Tödtungsabsicht  ge- 
handelt habe.  Die  Zeuginnen  F.  und  Sch.  haben  das  Kind  aus  dem 
Wasser  herausgenommen  und  warm  gerieben.  Am  8.  Januar  1902 
ist  ein  Arzt  zu  dem  Kinde  gerufen  worden.    Er  hat  einen  Darm- 


Digitized  by  Google 
i 


164  X.  Monnss,  Versuch  der  Tödtnnj?  eines  Kindes  durch  ein  kaltes  Bad. 


katarrh  festgestellt,  der  normal  verlaufen  ist  Der  behandelnde  Arzt 
hat  bezeugt,  dass  die  Mutter  das  Kind  während  dieser  Krankheit  sehr 
gut  verpflegt  habe;  ihren  Bemühungen  wäre  es  hauptsächlich  zu 
danken,  dass  das  Kind  die  Krankheit  überstanden  hätte.  Der  Tödtungs- 
absicht  hält  er  sie  darnach  nicht  für  fähig.  Der  von  der  Staats- 
anwaltschaft zugezogene  medicinische  Sachverständige  hat  ausgeführt, 
dass  die  festgestellte  Behandlung  des  Kindes  eine  plötzliche  Wärme- 
entziehung, eine  Aenderung  im  Blutkreislauf  und  krankhafte  Processe 
im  Gehirn,  in  Lunge,  Herz  und  Nieren  hätte  bewirken  müssen.  Der 
Tod  hätte  in  Folge  von  Shock,  Nervenschlag  oder  Gongestionen  so- 
fort oder  als  eine  Folge  der  Reactionserscheinungen  wie  Blutungen, 
Entzündungen  u.  s.  w.  eintreten  können.  Absolut  tödtlich  sei  die  Be- 
handlung nicht  Es  sei  anzunehmen,  dass  bei  dem  Kinde  bereits 
Ciroulationsstörungen,  die  zu  Collaps  und  wässrigen  Ausscheidungen 
in  den  Luftwegen  (Erstickung)  führen  konnten,  vorhanden  gewesen 
seien.  Das  Eingreifen  der  Zeuginnen  F.  und  Sch.  habe  die  todtliche 
Wirkung  der  Circulationsstörungen  gehindert  üeberdies  sei  das 
Kind  auch  der  Gefahr  des  Ertrinkens  ausgesetzt  gewesen.  Die  An- 
klage wurde  nicht  auf  versuchten  Mord,  sondern  auf  Körperver- 
letzung mittelst  einer  das  Leben  gefährdenden  Behandlung  gerichtet 


Digitized  by  Google 


- 


XL 

Beiträge 

zur  Begutachtung  alkoholistischer  Störungen  in  foro. 

Von 
Dr.  Pollita, 

dirigirender  Ant  der  Irrenabtheüunj  der  könlgl.  Strafanstalt  zu  MOnster  L  W. 

Zu  den  schwierigsten  Aufgaben  der  gerichtsärztlichen  Thätigkeit 
gehört  ohne  Zweifel  die  Begutachtung  alkoholistischer  Störungen. 
Besonders  wenn  es  sich  in  solchen  Fällen  um  schwere  Verbrechen 
bandelt,  hat  der  Gutachter  stets  das  herrschende  Vorurtheil,  das  gegen 
den  Angeklagten  geht,  gegen  sich.  Die  öffentliche  Meinung,  der  sich 
auch  der  Richter  nicht  immer  zu  entziehen  vermag,  siebt  auch  in  den 
schwersten  Störungen  alkoholistischen  Ursprunges  keineswegs  einen 
Krankheitszustand,  sondern  stets  einen  moralischen  Defect,  der  durch 
Strafe  zu  bessern  sei.  Der  Alkoholismus  ist  ein  selbstverschuldetes 
Leiden,  das  nach  Ansicht  Vieler  keine  mildere  Beurtheilung,  am  aller- 
wenigsten gar  Straffreiheit  verdient  Diese  Momente  zwingen  den 
Arzt  in  solchen  Fällen  ein  klares  uud  bündiges  Gutachten  abzugeben, 
wenn  er  mit  dem  Nachweis  einer  Geistesstörung  durchdringen  will. 

Aber  die  Aufgabe  wird  in  vielen  Fällen  dadurch  complicirt,  dass 
es  sich  um  besonders  schwierige  Verhältnisse  handelt,  in  denen  nicht  nur 
die  Diagnose  Schwierigkeiten  macht,  sondern  auch  die  gerichtsärztliche 
Würdigung  und  Bewerthung  der  nachgewiesenen  Symptome.  Ein 
Balanciren  zwischen  Unzurechnungsfähigkeit  und  einer  Verminderung 
der  Zurechnungsfähigkeit  erleichtert  die  Aufgabe  nach  keiner  Richtung. 
In  den  meisten  Fällen  wird  der  Arzt  erst  geraume  Zeit  nach  der 
Strafthat  zugezogen,  die  Acten,  die  er  erhält,  sind  von  den  untersten 
Instanzen  häufig  mit  einer  Reihe  wenig  objectiver  Angaben  ausgefüllt, 
die  stets  zu  Ungunsten  des  Angeklagten  ausfallen;  insbesondere  aber 


Digitized  by  v^ooqIc 


15G 


XL  POLLITZ 


werden  fast  regelmässig  alle  Momente,  die  etwa  für  eine  Geistes- 
störung sprechen  könnten,  im  Sinne  einer  Simulation  gedeutet  Da- 
für lassen  sich  zahlreiche  Beispiele  anführen:  Ein  Epileptiker  meiner 
Beobachtung  von  18  Jahren  hatte  Nachts  seinen  Schlaf  kam  eraden 
mit  einem  Beile  überfallen  und  in  einem  sogenannten  r Dämmer- 
zustande" schwer  verletzt  Er  wurde  mit  blutigen  Händen  und 
Kleidern  in  benommenem  Zustande  an  der  Thüre  liegend  vorgefunden. 
Diese  letztere  Situation  zeigte  dem  vernehmenden  Gendarmen  mit  be- 
sonderer Deutlichkeit  die  raffinirte  Simulation  des  Thäters.  Es  gelang 
ihm  daher  auch  in  kurzer  Zeit  einen  vollständigen  Liebesroman  klar- 
zustellen, bei  dem  der  Thäter  und  der  Verletzte  als  Nebenbuhler 
betheiligt  waren.  —  In  vielen  Fällen  alkoholischer  Störungen  ist 
es  bekanntlich  von  grösster  Wichtigkeit,  das  Benehmen  eines  Ange- 
schuldigten vor  und  nach  der  Tbat  kennen  zu  lernen.  Die  Angaben 
darüber  gehen  aber  nicht  selten  sehr  wesentlich  auseinander.  In  einer 
Gerichtsverhandlung,  in  der  ich  vor  Kurzem  als  Sachverständiger 
mitwirkte,  wurden  von  den  verschiedenen  Zeugen  alle  Grade  von 
Angetrunkenheit  bei  dem  Angeklagten  constatirt.  Der  Eine  hatte  den 
Eindruck,  dass  der  letztere  vollkommen  betrunken  war,  ein  anderer 
hatte  nichts  Auffälliges  bemerkt,  wieder  andere  hielten  ihn  für  voll- 
kommen geistesgestört  Kommt  nun  ein  solcher  Fall  verhältnissrnässii: 
spät  zur  psychiatrischen  Begutachtung,  so  können  alle  acuten  Sym- 
ptome vollkommen  verschwunden  sein  und  die  Diagnose  basirt  auf 
lückenhaften,  wenig  objectiven  Angaben,  während  nachträgliche  ein 
gehende  Erhebungen,  besonders  bei  vagabondirenden  Personen,  natur- 
gemäss  erfolglos  bleiben. 

Neuerdings  hat  B  o  n  h  o  ef  f  e  r-  Breslau der  bereits  eine  grössere 
Reihe  von  Arbeiten  dem  Delirium  tremens  gewidmet  hat,  in  einer 
eingehenden  Studie  die  acuten  Geistesstörungen  der  Gewohnheitstrinker 
einer  eingehenden  Analyse  unterworfen.  Seine  Arbeit  stützt  sich  auf 
das  umfangreiche  Material,  das  ihm  Gefängniss  und  Krankenhäuser 
der  Stadt  Breslau  bieten  konnten.  Bonhoeffer  weist  nun  mit  Recht 
darauf  hin,  dass  die  bei  Alkoholisten  nachgewiesenen,  wohl  charak- 
terisirten  Störungen  nicht  ausschliesslich  auf  dieser  Basis  der  chronischen 
Alkoholintoxication  entstehen,  sondern  dass  gleiche  oder  im  Wesentlichen 
ähnliche  Processe  auch  auf  anderer  Grundlage  ausbrechen.  Gerade 
dieser  Umstand  zeigt  übrigens  auch,  wie  viele  Bedenken  Gruppirungen 
der  Psychosen  nach  ätiologischen  Momenten  entgegenstehen.  Für 


1)  Die  acuten  Geisteskrankheiten  der  Gewohnheitstrinker.  Eine  klinische 
Studie  von  Dr.  K.  Bon  hoeffer,  Privatdocent  in  Breslau.   Fischer,  Jena  1901. 


Digitized  by  Googl 


BeitrSge  zur  Begutachtung  alkohoüstischer  Störungen  in  foro.  157 


die  forensische  Praxis  wird  in  vielen  Fällen  nicht  nur  die  klinische 
Diagnose,  sondern  auch  die  Entstehungsursache  von  grosser  Bedeutung 
sein,  da  beide  Momente  uns  unter  Umständen  in  Stand  setzen,  Schlüsse 
auf  den  Beginn  der  Krankheit,  etwaige  frühere  Anfälle,  Wahrschein* 
lichkeit  eines  längeren  Bestehens  u.  a.  m.  gestatten.  So  wird  man  in 
die  Lage  kommen,  in  gegebenen  Fällen  mit  einiger  Sicherheit  sagen 
zu  können,  ob  der  Thäter  bereits  bei  Begehung  einer  zurückliegenden 
strafbaren  Handlung  krank  war,  wenn  er  kurz  nach  Beginn  der 
Untersuchungshaft  Symptome  von  Geistesstörung  erkennen  lässt.  Z.  B. 
hatten  in  einem  meiner  Fälle  eine  Reihe  Rowdies  Nachts  ein  .  Liebes- 
parchen überfallen  und  das  Mädchen  der  Reihe  nach  in  brutalster 
Weise  vergewaltigt.  Einer  der  Thäter  verfiel,  nachdem  er  in  mehreren 
Verhören  seine  Sache  sehr  geschickt  vertreten  hatte,  in  einen  Hemmungs- 
zustand, der  fast  ein  Jahr  anhielt  Hier  konnte  mit  grösster  Sicher* 
heit  gesagt  werden,  dass  weder  das  Verhalten  bei  noch  nach  der 
That  Symptome  geistiger  Störung  ergeben  hätte;  es  handelte  sich  um 
eine  acute  Haftpsychose,  die  zur  Heilung  gelangte.  Bei  den  alkoho- 
1  istischen  Psychosen  wird  die  Aufgabe  des  Begutachters  wesentlich 
dadurch  erschwert,  dass  vielfach  die  Krankheitsbilder  eine  bedeutende 
Besserung  erfahren  und  oft  gänzlich  zurückgegangen  sind,  wenn  der 
Kranke  zur  Begutachtung  gelangt,  besonders  wenn  mit  der  Entziehung 
des  Alkohols  das  schädigende  Moment  wegfällt 

Bonhoeffer  hat  in  dem  genannten  Werke  vier  verschiedene 
Krankheitsbilder  abgegrenzt;  er  unterscheidet  das  Delirium  tremens,  die 
acute  Hallucinose  —  von  Kraepelin  acuter  hallucinatorischer  Wahn- 
sinn der  Trinker  genannt  —  und  die  acuten  pathologischen  Rausch- 
zustände, dazwischen  behandelt  er,  gewissermaassen  auf.  der  Grenze 
zwischen  acuter  und  chronischer  Störung  stehend,  das  chronische 
Delirium,  das  meist  unter  der  Bezeichnung  Korsakoff 'sehe  Psychose 
erörtert  wird.  Der  Verlauf  dieser  Störung  ist  meist  mehr  chronischer 
Natur  mit  Uebergang  in  unheilbare  Geistesschwäche. 

Man  kann  mit  einigem  Rechte  das  Delirium  tremens  als  Prototyp 
der  acuten  alkoholistischen  Psychosen  bezeichnen,  da  sich  alle  Sym- 
ptome dieser  Krankheit  bald  stärker  bald  schwächer  bei  den  übrigen 
wiederfinden.  Als  charakteristisch  für  das  Delirium  bezeichnet 
Bonhoefferin  Uebereinstimmung  mit  Wem  icke1)  die  „totale  Ver- 
kennung des  Bildes  der  Aussenwelt".  Der  Kranke  ist  über  die 
eigene  Persönlichkeit  vollständig  im  Klaren,  er  hat  keine  Grössen- 


1)  Wem  icke  (Grundrias  der  Psychiatrie),  S.  2S2,  bezeichnet  den  Zustand 
als  „allopsychische  Desorientirtheit". 


158 


XI.  POLLITZ 


ideen  und  keine  hypochondrischen  Wahnideen,  dagegen  verkennt  er 
vollkommen  die  Umgebung,  er  ist  desorientirt  über  Zeit  und  Ort 
Die  gesammte  Situation  ist  für  ihn  verändert,  aber  nicht,  wie  man 
meist  annimmt,  durch  zahlreiche  Sinnestäuschungen,  sondern  durch 
eine  Schwäche  der  Associationsthätigkeit  bei  mangelnder  Aufmerksam- 
keit Die  Sinnestäuschungen  spielen  sich  beim  Delirium  vorzüglich 
auf  optischem  Gebiete  ab  und  haben  einen  mehr  „scenenhaftena 
Charakter.  Als  weitere  Symptome  nennt  Bonhoeffer  die  starke 
Suggesabilität  der  Kranken,  das  Beschäftigungsdelir  und  die  motorische 
Unruhe.  Für  die  nachträgliche  Feststellung  eines  abgelaufenen  oder 
früher  bestandenen  Deliriums  sind  zwei  Momente  von  grosser  Wichtig- 
keit, erstens  die  Dauer  der  Störung  —  sie  überschreitet  selten  die 
Zeit  von  einer  Woche  —  und  zweitens  die  Rückerinnerung  des 
Kranken.  Vielfach  besteht  eine  scharfe  Erinnerung  an  die  Vorgange 
während  des  Deliriums,  allerdings  mit  partiellen  Erinnerungslücken 
und  falscher  zeitlicher  Succession  der  Ereignisse ').  Dieser  Satz  gilt 
zwar  nicht  ohne  jede  Einschränkung,  dürfte  jedoch  in  der  weitaus 
grössten  Zahl  von  Fällen  seine  Geltung  haben.  Heil  bronner2)  hat 
darauf  hingewiesen,  dass  der  Alkoholist  besonders  bei  Beginn  des 
Deliriums  eine  vollkommene  Krankheitseinsicht  hat,  die  ihn  —  man 
macht  solche  Beobachtungen  gelegentlich  in  der  Praxis  —  vor  Aus- 
bruch der  Krankheit  zum  Arzte  treibt.  Der  Kranke  kennt  aus  früheren 
Attacken  den  Verlauf  der  bevorstehenden  Krankheit,  ein  Zeichen,  da*s 
ihm  die  Einzelheiten  derselben  nicht  verloren  gegangen  sind.  Er  steht 
auch  später  vielfach  der  Krankheit  mit  guter  „Kritik*  gegenüber. 

Diese  Krankheitseinsicht  und  Krankheitserinnerung  ist  ein  wichtiges 
Moment  bei  der  Beurtheilung  abgelaufener  DeliriumfäJle.  Schildert 
ein  Untersuchungsgefangener  seine  deliranteo  Erlebnisse  in  zutreffen- 
der Weise,  so  wird  man  geneigt  sein,  ihm  Glauben  zu  schenken, 
zumal  die  Erfahrung  stets  zeigt,  dass  viel  eher  die  Neigung  besteht, 
Erinnerungslosigkeit  auch  da  vorzugeben,  wo  solche  höchst  unwahr- 
scheinlich ist. 

Die  andere  nahe  verwandte  Form  der  acuten  Alkoholvergiftung, 
die  acute  Hallucinose,  unterscheidet  sich  von  dem  Delirium  durch 
das  Vorwiegen  von  acustischen  Täuschungen  gegenüber  den  optisch- 
tactilen  bei  Letzterem,  ferner  durch  die  Neigung  zu  Erklärungs Wahn- 
ideen, die  meist  einen  systematisirenden  Charakter  haben. 

Der  nachfolgende  Fall,  der  zu  einer  eingehenden  Begutachtung 


1)  S.  55  l.  c. 

2)  Ueber  Krankheitseinsicht.  Allgem.Zeiteehr.  f.  Psychiater.  5S.Bd.4.Hcftl90I. 


Digitized  by  Google  | 

i 


Beiträge  zur  Begutachtung  alkoholistiacher  Störungen  in  foro.  169 


Anlass  gab7  dürfte  zeigen,  dass  auch  längere  Zeit  nach  Ablauf  einer 
hallucinatorischen  Erkrankung  eine  Diagnose  möglich  ist  und  eine 
gute  Erklärung  für  das  eigenartige  Verhalten  eines  Angeklagten  giebt 
Der  Irrenarzt  wird  somit  am  ersten  in  der  Lage  sein,  gleichzeitig 
Vorgange,  die  sonst  unverständlich  sind,  psychologisch  zu  erklären. 

Aus  dem  der  Königlichen  Staatsanwaltschaft  zu  D.  erstatteten 
Gutachten  soll  hier  nur  das  Wichtigste  Erwähnung  finden. 

Der  Angeklagte  wurde  in  der  Nacht  vom  12. — 13.  August  1901 
gegen  Vil  Uhr  verhaftet,  als  er  sich  auf  dem  Dache  des  Besitzthums 
des  Kaufmanns  J.  in  N.,  anscheinend  in  der  Absicht,  einen  Einbruch 
zu  versuchen,  zu  schaffen  machte.  {Nach  Angabe  des  J.  vernahm 
letzterer  Nachts  mehrere  Hülferufe  und  Lärm  —  Hin-  und  Herrennen 
—  auf  dem  Dache  seines  Hauses.  Bei  dem  Versuche  den  An- 
geklagten zu  verhaften,  war  dieser  auf  ein  benachbartes  Dach  ge- 
klettert. Dem  Besitzer  dieses  Hauses  schien  ein  Einbruchsversuch 
von  vornherein  schwer  erklärlich;  da  das  benachbarte  Terrain  durch 
einen  wachsamen  Hund  bewacht  wurde.  Der  Angeklagte  bestritt  im 
Verhör  jede  verbrecherische  Absicht,  er  sei  erst  spät  in  der  Nacht  in 
N.  angekommen  und  habe  sich  geflüchtet,  weil  man  ihn  fortgesetzt 
verfolgte  und  ihm  nachrief  „der  M.  kommt".  Ueber  seine  Personalien 
gab  er  richtige  Auskunft:  er  sei  27  Jahre  alt,  unehelich  geboren, 
war  Soldat  und  bisher  nicht  vorbestraft.  Unter  dem  von  M.  unter- 
zeichneten Protokoll  fällt  die  zittrige  Handschrift  auf.  Aus  den  An- 
gaben des  Oensdarmen  Langerich  interessirt  hier  noch  die  Fest- 
stellung, dass  bei  M.  keinerlei  verdächtige  Instrumente  oder  Gegen- 
stände bei  seiner  Verhaftung  gefunden  wurden.  In  einem  weiteren 
Verhör  gab  M.  ferner  an,  er  sei  durch  Stimmen,  die  seinen  Namen 
riefen,  verfolgt  worden;  es  seien  eigenartige  Geräusche  um  ihn  ge- 
wesen, so  dass  er  in  seiner  Angst  schliesslich  auf  ein  Dach  geflüchtet 
sei  Der  verhörende  Amtsrichter  macht  hier  die  Bemerkung  in  den 
Acten,  dass  M.  anscheinend  geisteskrank  sei.  M.  wurde  daraufhin 
einem  Krankenhause  überwiesen,  jedoch  nach  zweitägiger  Beobach- 
tung entlassen,  da  er  nach  Ansicht  des  Arztes  „simulire".  Der  Kran- 
kenhauswärter fand  den  M.  hinter  seinem  am  Zellenfenster  auf- 
gerichteten Bette  stehend,  er  gab  an,  dass  Soldaten  durch  das  Fenster 
auf  ihn  sebiessen  wollten.  Ausweispapiere  brauche  er  nicht  mehr, 
da  es  ihm  in  der  nächsten  Nacht  doch  an  den  Kragen  gehe  

Es  sei  schliesslich  noch  hinzugefügt,  dass  die  früheren  Dienstherrn 
des  M.  auf  meine  Anfrage  hin  mittheilten,  dass  M.  periodischer  Säufer 
gewesen  sei.  Aus  den  Notizen  Uber  die  Beobachtung  in  der  Anstalt 
sei  Folgendes  erwähnt.    M.  war  während  der  6  Wochen  dauernden 


160 


XI.  PoLLITZ 


Beobachtungszeit  stets  orientirt  und  bot  keine  Symptome  geistiger 
Störung.  Bereits  einige  Tage  vor  der  Tbat  habe  er,  wie  er  selbst  mit- 
theilte, fortwährend  Stimmen  gehört  wie:  „M.  hat  Läuse,  da  ist  M.,  den 
müsst  ihr  verhauen,  er  hat  keine  Militilrpapiere,  die  Lause  sitzen  ihm 
im  Nacken".  Vor  Angst  irrte  er  planlos  umher  und  wollte  einmal 
sogar  in  den  Rhein  springen;  immerfort  hörte  er  Beschimpfungen 
und  Drohungen.  Schliesslich  sei  er  in  höchster  Angst  auf  das  Dach 
eines  fremden  Hauses  geklettert  Hier  hörte  er  Rufe  wie:  „Wir 
wollen  ihm  die  Eier  schleifen  u.  a.  m."  Der  ganze  Zustand  habe 
etwa  14  Tage  gedauert  —  Das  Outachten  lautete  etwa  wie  folgt:  „Bei 
der  Beurtheilung  des  vorliegenden  Falles  ist  a  priori  festzustellen, 
dass  M.  während  der  ganzen  Beobachtungszeit  keine  Symptome  von 
Geistesstörung  dargeboten  hat  Es  sei  dabei  hinzugefügt,  dass 
er  auch  niemals  versucht  hat,  durch  Simulation  von  Krankheits- 
erscheinungen geistesgestört  zu  erseheinen,  obgleich  ihm  durch  Sug- 
gestivfragen dies  mehrfach  nahegelegt  worden  war.  Es  bleibt  daher 
nur  die  Frage  zu  beantworten,  war  M.  bei  der  Begehung  jenes  eigen- 
artigen Einbruches  geisteskrank?  Nun  geht  aus  den  Angaben  seiner 
früheren  Arbeitgeber  mit  Sicherheit  hervor,  dass  M.  periodischer 
Trinker  ist  Es  erscheint  ferner  fast  absolut  sicher,  dass  M.  unter 
dem  Einfluss  ungenügender  Ernährung  —  er  war  gerade  arbeitslos 
—  und  vermehrtem  AlkoholgenuBs  von  einem  Anfall  von  Delirium 
tremens  befallen  worden  ist  Dieser  etwa  14  Tage  dauernde  Anfall 
ist  charakterisirt  durch  Angst,  schreckhafte  Hallucinationen,  bedro- 
hende und  verspottende  Stimmen,  üallucinationen  des  Allgemein- 
gefühls  (Läuse),  Gesichtstäuschungen  (Sehen  bedrohender  und  ver- 
folgender Männer).  Auch  jenes  Verbarrikadiren  mittelst  des  Bettes 
im  Krankenhause  zu  N.  ist  als  eine  Abwehrmaassregel  gegen  ver- 
meintliche Verfolger  anzusehen.  Die  Antworten,  die  M.  dem  Arzte 
des  Krankenhauses  gab:  er  brauche  keine  Papiere,  es  werde  ihm 
doch  an  den  Kragen  gehen,  ist  fast  charakteristisch  für  die  eigen- 
thümliche  Gefasstheit  (Wernicke  %  mit  der  der  Alkohoiballucinant 
seiner  Zukunft  entgegengeht  Man  hat  diesen  Zustand  mit  vorzüg- 
lich hallucinatorischen  Symptomen  ohne  stärkere  Trübung  des  Be- 
wusstseins  von  dem  bekannteren  Bilde  des  nahe  verwandten  Delirium 
tremens  unter  der  Bezeichnung  „acute  Hallucinose"  (Wernicke)  ab- 
getrennt Im  vorliegenden  Falle  sehen  wir  den  Kranken  nach  un- 
stetem Umherreisen  und  Wandern  in  jener  Nacht  vor  seinen  ver- 
meintlichen Verfolgern  auf  das  Dach  eines  ihm  unbekannten  Hauses 


1)  Grundm»,  S.  273. 


Digitized  by  Google 


Beitrüge  zur  Begutachtung  alkoholistischer  Störungen  in  fort).  161 


flüchten.  Der  Umstand,  dass  er  durch  sein  lautes  Verhalten  und  Um- 
hülferufen  die  Hausbewohner  weckte,  die  Thatsache  ferner,  dass  ihm 
jedes  Instrument  zum  Einbrüche  fehlte,  dürfte  auch  vom  kriminell- 
psychologischen  Standpunkte  gegen  die  Absicht  eines  Einbruches 
sprechen.  Es  entspricht  dem  hier  vorliegenden  Krankheitsbilde,  die  so 
auffällige  dauernde  Orienürung  über  die  Aussenwelt  und  die  eigene 
Person,  schnelle  Besserung  unter  allmählich  sich  einstellender 
Einsicht  und  andererseits  eine  —  in's  Einzelne  gehende  —  Erinne- 
rung an  die  Krankheitserscheinungen.  Dass  aber  M.  sich  dieses 
ganze,  wohl  charakterisirte  Krankheitsbild  erdichtet  haben  sollte,  würde 
ein  nicht  geringes  Maass  von  psychiatrischen  Kenntnissen  bei  ihm 
voraussetzen,  während  hingegen  die  Art  seines  Einbruchsversuches, 
den  bisher  unbestraften,  sonst  recht  intelligenten  Menschen  als  einen 
überaus  thörichten  Verbrecher  erscheinen  lassen  würde.  M.  ist  daher 
als  geisteskrank  im  Sinne  des  8  51  des  StGB,  zu  erachten.  Er  wurde 
vom  Gerichte  freigesprochen. 

An  diesen  Fall  dürfte  sich  ein  weiterer  anscbliessen,  der  das 
Symptom  der  reinen  Hallucinose  sehr  deutlich  darbietet.  Zu  keiner 
Zeit  fehlt  dem  Kranken  die  allgemeine  Orientirung  über  die  gesammte 
Situation,  wie  sie  dem  Deliranten  meist  verloren  geht;  es  zeigt  sich 
ferner,  dass  auch  hier  die  akustischen  Halluzinationen  im  Vorder- 
grunde stehen,  während  die  optischen  allerdings  in  weniger  inten- 
siver Weise  dauernd  mit  bestehen.  Wichtig  für  die  Unterscheidung 
beider  Zustande  ist  auch  die  Dauer,  die,  wie  bereits  erwähnt,  beim 
Delirium  selten  die  Zeit  von  einer  Woche  überschreitet,  dagegen  bei 
der  Hallucinose,  wie  auch  im  vorliegenden  Falle,  mehrere  Monate 
dauert  Im  nachfolgenden  waren  wahrscheinlich  mehrere  Anfälle 
von  Delirium  vorangegangen,  ehe  Hallucinose  sich  einstellte;  nicht 
selten  tritt  jedoch  statt  letzterer  das  chronische  Delir  mit  Uebergang 
in  Verblödung  ein,  und  macht  dem  geistigen  Leben  des  Trinkers  ein 
mehr  oder  weniger  frühes  Ende. 

Der  Strafgefangene  W.  Schmidt  wurde  Mitte  October  1900 
in  die  Strafanstalt  aufgenommen  Er  ist  etwa  20  mal  wegen  Dieb- 
stahls, Hausfriedensbruchs,  Betteins,  Sachbeschädigung  u.  s.  w.  mit 
Gefängniss  und  Zuchthaus  bestraft  Seit  seinem  24.  Lebensjahre  — 
er  ist  ca.  40  Jahre  alt  —  hat  er  zahlreiche  Aufälle  von  Delirium 
tremens  durchgemacht  und  mehrfach,  wie  eine  Reihe  Narben  er- 
kennen lassen,  in  diesem  Zustande  Selbstmordversuche  gemacht. 
Bei  der  Aufnahme  ist  er  ängstlich  und  klagt  über  Herzbeklemmung, 
sein  bisheriges  Durchschnittsquantum  betrug  ca.  1  1  Schnaps  pro  Tag. 
Seine  Arbeitsleistung  war  gering;  ich  wandte  ihm  mit  Rücksicht  auf 


162 


XI.  POLLITZ 


seinen  Zustand  ein  grösseres  Maass  von  Aufmerksamkeit  zu  und  ver- 
anlasste daher  auch,  dass  ihm  möglichst  einfache  Arbeit  überwiesen 
wurde.  Mitte  Januar  1901  —  also  nach  etwa  dreimonatlicher  Straf- 
verbüssung,  machte  Sch.  am  Nachmittage  mittelst  seines  Arbeitsmessers 
einen  Selbstmordversuch,  indem  er  sich  an  den  Armen  und  am  Halse 
eine  grosse  Reihe  oberflächlicher  Hautwunden  beibrachte.  Als  Grund 
für  seine  That  gab  er  hochgradige  Angst  an,  die  er  in  Folge  fort- 
gesetzter Drohungen  verspüre.  Es  wird  ihm  zugerufen,  dass  man 
ihn  lebendig  begraben  werde,  man  möge  ihm  noch  Steine  auf  den 
Kopf  legen,  er  sieht  verdächtige  Figuren,  ist  schlaflos,  da  er  in  jedem 
Geräusche  eine  feindliche,  bedrohende  Handlung  befürchtet  Nachts 
blieb  er  wach,  da  er  nächtliche  Ueberfälle  seitens  der  anderen  Kran- 
ken erwartete.  Im  Vordergrunde  standen  dauernd  die  Gehörstäu- 
schungen, während  der  Kranke  im  Uebrigen  allgemein  richtig  orien- 
tirt  war,  die  gesammte  Situation  richtig  auffasste  und  ein  gewisses 
Verständniss  dafür  besass,  dass  sein  Zustand  krankhafter  Natur  sei. 
Dieser  Zustand  ängstlicher  Erregung  und  Hallucinose  hielt  etwa 
5  Monate  an,  dann  trat  Beruhigung,  allmählich  Krankheitseinsicbt 
und  die  Fälligkeit  zu  regelmässiger  Thätigkeit  ein.  Der  Kranke  hat 
sodann  den  Rest  seiner  Strafe  ohne  Nachtbeil  abgebüsst  Auch  die 
Einsicht,  dass  sein  Zustand  eine  Folge  übermässigen  Alkoholgenusses 
gewesen  war,  fehlte  ihm  nicht 

Gegenüber  dem  Delirium  tremens  treten  hier  die  Unterscheidungs- 
merkmale deutlich  hervor:  Vorherrschen  der  Gehörshallucinationen, 
gute  allgemeine  Orientirung ,  d.  h.  Fehlen  des  deliranten  Momentes 
und  längere  Dauer  der  Störung  als  Folge  der  langsameren  Restitution 
der  bereits  des  Oefteren  erkrankten  Gehirntheile.  Diese  Dauer  be- 
trägt meist  nur  einige  Tage  oder  Wochen,  selten  Monate,  Die  länger 
dauernden  Fälle  sind  meist  complicirter  Natur,  indem  sich  —  wie 
auch  in  unserem  letzten  —  Gehörs-  und  Gesichtstäuschungen  com- 
biniren In  beiden  Fällen  fand  sich  ein  hochgradiger  Angstaffect, 
der  auch  durch  Zureden  in  keiner  Weise  zu  beeinflussen  war;  beim 
letzterwähnten  Kranken  kleidete  er  sich  in  die  stete  Befürchtung,  von 
seiner  Umgebung  Nachts  ermordet  zu  werden,  so  dass  der  Kranke 
meist  in  Isolirstuben  zu  schlafen  wünschte.  Auch  Bonhoeffer  be- 
zeichnet im  Gegensatz  zu  Kraepelin  diese  Form  des  Affectes  als 
die  charakteristische.  Für  forensische  Zwecke  ist  eine  Feststellung 
dieses  Symptomes  und  des  von  ihm  abhängigen  ganzen  Gebabrens 
eines  Gefangenen  von  grosser  Wichtigkeit  und  kann  auch  später 
noch  einen  werthvollen  Hinweis  auf  vorangegangene  Störungen  geben. 

1)  Nach  Ilberg:  Kraepelin,  S.  97. 


Digitized  by  Google 


Beiträge  zur  Begutachtung  alkobolistischor  Störungen  in  foro.       1 63 


In  unserem  letzten  Falle  scheint  es  nicht  ohne  Interesse  zu 
sein,  dass  die  acute  Störung  ausbrach,  nachdem  der  Kranke  bereits 
mehrere  Monate  ohne  Alkohol  gewesen  war.  Eine  gleiche  Erfahrung 
machten  wir  bei  einem  zur  Beobachtung  überwiesenen  Gefangenen, 
der  seit  Langem  dem  Trünke  ergeben,  wegen  exhibitionistischer  Hand- 
lungen bestraft  worden  war.  Bei  dem  ca.  23jährigen  Burschen 
stellte  sich  reichlich  3  Monate  nach  seiner  Inhaftirung  eine  acute 
Hallucinose  ein,  über  die  er  später  mit  ausserordentlich  guter  Er- 
innerung Auskunft  geben  konnte.  Auch  dieser  kehrte  nach  Ablauf 
der  etwa  10—12  Wochen  dauernden  Störung  in  den  Strafvollzug 
zurück  und  blieb  gesund. 

Ich  schliesse  diesen  Fällen  die  Mittheilung  eines  weiteren  an,  in 
dem  es  sich  um  die  Wirkung  des  dauernden  Alkoholmissbrauches  handelte. 
Daneben  musste  die  Frage  aufgeworfen  werden,  ob  es  sich  um  einen 
sogenannten  pathologischen  Rauschzustand  bei  Begehung  des  Ver- 
brechens gehandelt  habe.  Aus  dem  umfangreichen  Gutachten  soll  hier 
nur  ein  orientirender  Auszug  folgen. 

Am  25.  Mai  1902  wurde  der  Staatsanwaltschaft  zu  D.  berichtet, 
dass  der  Händler  Jakob  B.  den  im  gleichen  Hause  mit  ihm  wohnenden 
Schneidermeister  Heinrich  Oeb.  am  Tage  vorher  gegen  8  Uhr  Abends 
durch  Revolverschüsse  getödtet  habe.  Als  B.  in  Haft  genommen 
worden  war,  erklärte  er  dem  Beamten  mehrfach :  Es  ist  gut,  dass  der 
schlechte  Hund  kaput  ist,  so  ein  Lump,  so  ein  schlechter  Kerl,  ich 
mache  kein  Hehl  daraus,  ich  habe  ihn  kaput  geschossen  ....  ferner 
nes  schadet  ihm  nichts,  er  ist  selber  schuld,  und  wenn  es  den  Kopf 
kostet,  es  ist  mir  ganz  gleich,  ich  habe  es  gethanu.  Weiterhin  findet 
sich  die  Notiz,  dass  B.  bei  der  Einlieferung  in  die  Haft  betrunken 
gewesen  sei.  Der  Polizeisergeant  Müller  theilt  mit,  dass  B.  am  frag- 
lichen Abend  etwa  llt  Stunde  vor  der  That  zwei  anderen  Polizei- 
beamten gegenüber  die  Bemerkung  gemacht  habe :  Wenn  er  (sc.  Oeb.) 
nochmals  kommt,  „dann  schiesse  ich  ihn  kaput,  und  wenn  ich  meinen 
Kopf  dabei  verliere."  Der  Sohn  des  Erschossenen,  der,  wie  gleich 
erwähnt  sei,  den  B.  kurz  vorher  Nachts  bestohlen  hatte,  gab  an,  dass 
sein  Vater  niemals  mit  B.  Streit  gehabt  habe ....  an  jenem  Abend 
habe  er  ihm  mitgetheilt,  dass  B.  ihn  —  den  Vater  —  des  Diebstahls 
bezichtige  ....  B.  sowohl  wie  Oeb.  sind  gegen  Abend  in  einer  Wirth- 
schaft  zusammengetroffen,  jedoch  ist  Ersterer  Letzterem  aus  dem  Wege 
gegangen.  Von  Wichtigkeit  sind  eine  Reihe  Zeugenaussagen.  So 
hat  der  Wirth  des  nahe  gelegenen  Gasthauses  nicht  bemerkt,  dass 
die  beiden  Genannten  Streit  hatten,  auch  nicht,  dass  B.  angetrunken 
war.   „Er  machte  auf  mich  einen  nüchternen  Eindruck",  sagte  dieser 


164 


XL  POLLITZ 


Zeuge.  rIn  den  ersten  Tagen  des  Mai  bat  er  stark  getrunken, 
später  ist  mir  das  nicht  aufgefallen." 

Eine  ganze  Reihe  von  Zeugen  bekunden,  dass  B.  Bemerkungen 
machte,  er  werde  sich  einen  Revolver  kaufen,  um  sich  gegen  den 
Oeb.,  der  ihm  keine  Ruhe  lasse,  zu  vertheidigen.  So  wandte  er  sich 
um  Hfilfe  an  einige  Polizeibeamte,  denen  er  ebenfalls  erklärte,  er 
werde  den  Oeb.  todtschiessen.  Diesen  Beamten  erschien  er  sowohl 
am  Nachmittage  wie  nach  der  Verhaftung  angetrunken,  ebenso  machte 
er  auf  einen  Wirth  den  Eindruck  eines  Angetrunkenen,  während  ein 
anderer  ihn  für  vollkommen  nüchtern  erklärte.  Es  stehen  sich  in 
dieser  Hinsicht  die  verschiedenen  Aussagen  scharf  gegenüber. 

B.  selbst  giebt  folgende  Darstellung  des  ganzen  Vorganges.  Der 
Erschossene,  den  er  wegen  des  von  seinem  Sohne  verübten  Dieb- 
stahls angezeigt  hatte,  sei  ihm  an  dem  betreffenden  Mittag  fortgesetzt 
nachgekommen,  so  dass  er  schliesslich  Angst  vor  ihm  bekommen 
habe.   Da  er  ein  Zusammentreffen  mit  ihm  befürchtet  habe,  sei  er 
zuerst,  statt  in  seine  Wohnung,  auf  die  Strasse  gegangen,  habe  einige 
WirthBchaften  besucht  und  sei  schliesslich  auf  die  Polizeiwache,  mit 
der  Bitte  um  Schutz,  gegangen.    Man  habe  ihn  dort  vermahnt  und 
nach  einer  Revision  auf  Waffen  entlassen.  Er  sei  nicht  betrunken  ge- 
wesen. Ein  seit  mehreren  Jahren  geladener  Revolver  habe  seit  seinem 
Einzüge  in  seine  Wohnung  auf  dem  Tische  gelegen.  Nach  der  Rück- 
kehr  in  die  letztere  habe  er  sich  eingeschlossen.    Als  es  kurz 
darauf  klopfte  und  auf  Befragen  die  Antwort  „der  Briefträger*'  er- 
folgte, habe  er  geöffnet  und  den  Oeb.  vor  sich  gesehen.    Dieser  sei 
sofort  in  seine  Wohnung  eingedrungen,  habe  auf  ihn  losgeschlagen 
er  sei  in  ein  zurückliegendes  Zimmer  geflüchtet  und  habe  schliesslich 
nach  dem  auf  dem  Tische  liegenden  Revolver  gegriffen.  Nach  einem 
ersten  Schreckscbuss  habe  Oeb.  ihm  mehrere  Faustschläge  versetzt 
er  habe  daher  einen  zweiten  Schuss  abgefeuert,  der  Jenen  todt  zu 
Boden  streckte.   Nach  den  ergänzenden  Zeugenaussagen  hat  B.  sich 
sodann  eine  Pfeife  angezündet  und  versucht,  in  die  nahe  gelegene 
Wirthschaft  zu  gelangen.     Er  selbst  erklärt,  dass  er  in  Noth- 
wehr  gehandelt  habe.  —  Ueber  sein  Vorleben  war  festzustellen,  dass 
er  noch  vor  ca.  10  Jahren  in  sehr  guten  Vermögensverhältnissen  ge- 
lebt hat,  allmählich  jedoch  durch  den  Trunk  immer  tiefer  gesunken  ist 
Er  war  früher  selbständiger  Besitzer  und  ist  jetzt  Tagelöhner.  Erbliche 
Anlage  zu  Geisteskrankheiten  in  der  Ascendenz  ist  nicht  festgestellt 
In  dem  erwähnten  Zeitraum  ist  B.  vielfach  wegen  Beleidigung,  Be- 
drohung, Hausfriedensbruchs  und  Betteins  bestraft  worden.   Der  in 
der  Sache  zuerst  vernommene  Gerichtsarzt  Dr.  Sch.  führt  eine  ßeihe 


Digitized  by  Google 

■ 


Beiträge  zur  Begutachtung  alkoholistischer  Störungen  in  foro.  165 


wichtiger  Momente  an,  die  den  Verdacht  einer  geistigen  Störung  bei 
B.  berechtigt  erscheinen  lassen,  insbesondere  eine  Erzählung  des  B.t 
dass  er  zu  einem  bestimmten  Tage  sterben  müsse,  dass  ihn  die  Jung- 
frau Maria  gewarnt  habe  u.  a.  m.  Der  Sachverständige  beantragte 
die  Beobachtung  des  B.  in  einer  Irrenanstalt. 

B.  wurde  6  Wochen  lang  in  der  Irrenabtheilung  der  Strafanstalt 
eingehend  beobachtet.  Diese  Beobachtung  ergab  folgendes  Resultat. 
In  körperlicher  Hinsicht  ist  B.  von  kleiner  untersetzter  Natur,  mit 
energischem,  stechendem  Blick,  vollkommen  ergraut  Die  Schädel- 
bildung bietet  nichts  Abnormes,  die  Pupillen  reagiren  auf  Lichteinfall, 
es  besteht  kein  Zittern  der  Hände  und  Zunge.  Die  Bewegungen  er- 
folgen schnell  und  ungestört,  die  Reflexe  sind  leicht  erhöht.  Ein 
Fussclonus  ist  nicht  nachweisbar.  Die  Sprache  ist  fliessend,  deutlich 
und  in  keiner  Weise  erschwert  Der  Urin  ist  frei  von  Eiweiss.  B. 
war  dauernd  über  die  gesammte  Situation  orientirt  Im  Allgemeinen 
ruhig  und  fügsam,  wurde  er  lebhaft  erregt,  wenn  er  sich  über  seine 
Strafsache  äussern  musste.  Niemals  wurden  Krampfanfälle  oder  An- 
fälle von  Bewusstseinstrübung,  von  Erregung  oder  krankhafter  Angst 
beobachtet.  Ueber  sein  Vorleben  gab  er  ohne  Erinnerungslücken  be- 
reitwillig Auskunft;  er  habe  in  guten  Verbältnissen  gelebt;  nachdem 
sein  Bruder  seine  Ehe  hintertrieben  hätte,  habe  er  sich  dem  Trünke 
ergeben,  und  es  sei  ihm  jetzt  alles  gleich,  da  er  nichts  mehr  zu  ver- 
lieren habe.  Er  habe  oft  bis  1  Liter  Schnaps  getrunken,  sei  oft 
schwer  betrunken  gewesen,  habe  aber  nie  ein  Delirium  gehabt  Seine 
ganze  Lebensführung  sucht  er  immer  wieder  durch  den  Hinweis  auf 
die  Intriguen  des  Bruders  zu  erklären  und  zu  beschönigen  

. . .  Seine  Strafsache  besprach  er  mit  absoluter  Gleichgültigkeit 
und  ohne  jede  Zurückhaltung  und  Reue,  indem  er  stets  den  Stand- 
punkt vertrat,  dass  Ocb.  ihn  verfolgt  und  getödtet  hätte,  wenn  er  sich 
nicht  zur  Wehre  gesetzt  hätte.  Oeb.  sei  doch  zu  ihm  in  die  Wohnung 
eingedrungen,  er,  B.  sei  der  Bestohlene.  Im  Uebrigen  habe  er  nie 
irgend  eine  Feindschaft  gegen  Jenen  gehegt  und  ihn  früher  nicht 
gekannt  Gelegentlich  hob  er  hervor,  dass  er  stets  ein  guter  Christ 
gewesen  und  noch  wenige  Woche  vor  der  That  gebeichtet  habe. 
Auf  Vorhalt,  dass  seine  That  von  wenig  Gottesfurcht  zeuge,  blieb  B. 
dabei  stehen,  er  habe  in  Nothwehr  gehandelt  und  werde  im  gleichen 
Falle  ebenso  handeln.  Seinen  oben  kurz  erwähnten  Traum,  in  dem 
er  die  Mutter  Gottes  gesehen  habe,  bezeichnet  er  als  eine  Erzählung, 
deren  Wirklichkeit  er  nie  behauptet  habe,  es  ja  nur  ein  Traum 
gewesen  sei.  Es  sei  zusammenfassend  erwähnt,  dass  B.  weder  in 
seinen  Aeusserungen  noch  in  seinem  ganzen  Wesen  den  Eindruck 

Archiv  für  Krimlnalanthropolop«.  XII.  12 


Digitized  by  Google 


166 


XL  POLL1TZ 


eines  Hallucinanten  machte,  auch  zusammenhängende  Wahnvorstel- 
lungen wurden  niemals  —  auch  nicht  im  provocirten  Affecte  — 
geäussert 

Das  Ergebniss  der  Beobachtung  wurde  in  folgenden  Ausfüh- 
rungen zusammengefasst,  die  ich  hier  möglichst  vollständig  folgen 
lassen  muss. 

Hei  der  Verwerthung  des  gesammten  Materiales  steht  die  That- 
sache  im  Vordergrunde,  dass  B.  notorischer  Trinker  ist  und  seit  vielen 
Jahren  in  bald  stärkerem,  bald  geringerem  Maasse  dem  Alkohol- 
genusse  ergeben  war.  Bei  dem  Alter  des  B.  muss  diese  dauernde 
Trunksucht  zu  wesentlichen  Veränderungen  der  gesammten  Persön- 
lichkeiten führen.  Diese  Veränderungen  sind  dauernde;  sie  sind  die 
Folgen  des  chronischen  Alkoholismus;  wir  müssen  sie  trennen  von 
den  Symptomen,  die  an  dem  verhängnissvollen  Abende  der  Alkohol 
ganz  acut  verursacht  hat.  Eine  regelmässige  Veränderung  in  ersterer 
Hinsicht  ist  die  sogenannte  Charakterdegeneration,  die  sich  vorzüg- 
lich durch  den  Verlust  aller  höheren  Gefühle,  wie  Scham,  Reue,  Mit- 
gefühl u.  s.  w.  äussert. 

Diese  gemüthliche  Abstumpfung  erklärt  den  fast  regelmässigen 
Verlust  der  socialen  Stellung  des  Trinkers,  sie  erklärt  ferner  die  Häufig- 
keit mancher  Arten  von  Verbrechen  bei  Trinkern.  Diese  Symptome 
finden  wir  in  grösster  Deutlichkeit  bei  B.:  er  ist  vom  wohlsituirten 
Besitzer  zum  bettelnden  Tagelöhner  herabgesunken.  Sein  Verhalten 
nicht  nur  nach  jener  Straf that,  sondern  auch  später  in  der  Anstalt, 
als  er  lange  Zeit  ohne  Alkohol  gelebt  hatte,  zeigt  eine  geradezu  bru- 
tale Gleichgültigkeit  und  Rohheit  seiner  That  und  Lage  gegenüber. 
Weitere  Symptome,  die  der  Alkoholmissbrauch  hervorzurufen  geeignet 
ist,  wie  das  Auftreten  von  Sinnestäuschungen  und  Wahnvorstellungen, 
sind  nicht  festzustellen.  Dass  B.  sie  während  der  ganzen  Zeit  zurück- 
gehalten hätte  (Dissimulation),  ist  bei  seiner  sonstigen  Mittheiisamkeit 
nicht  wahrscheinlich.  —  Aber  ohne  Zweifel  hat  B.  zur  Zeit  der  That 
auch  unter  dem  Einfluss  des  acuten  Alkoholgenusses  gestanden;  fast 
alle  Zeugen,  besonders  die  Polizeibeamten,  bezeichnen  ihn  als  an- 
getrunken, er  selbst  giebt  eine  ganze  Reihe  Kneipen  an,  in  denen  er 
Schnäpse  getrunken  hatte.  Man  hat  als  die  erste  Folge  der  acuten 
Alkoholvergiftung  die  erleichterte  üebertragung  von  Impulsen  oder 
auch  den  Wegfall  centraler  Hemmungen  bezeichnet;  mit  anderen 
Worten:  beim  Angetrunkenen  setzen  sich  Vorstellungen  schneller  und 
leichter  in  Handlungen  um.  Wie  im  vorliegenden  Falle,  so  finden 
wir  auch  in  den  früheren  Handlungen  des  B.  diesen  Mangel  an 
Hemmung.   Eine  wichtige  Rolle  spielt  dabei  der  bei  Alkoholisten  so 


Digitized  by  Google 


Beiträge  zur  Begutachtung  alkoholistischcr  Störungen  in  foro.  167 


häufige  Angstaffect,  der  ihn  zu  seinen  zahlreichen  Drohungen  und 
mehrfachen  Bitten  um  Hälfe  trieb  und  nicht  zuletzt  den  schnellen 
Act  vermeintlicher  Nothwehr  ausloste.  —  Es  bleibt  schliesslich  noch 
die  Frage  zu  beantworten,  ob  B.'s  Handlung  nicht  überhaupt  das 
Product  einer  wahnhaften  Auffassung  der  Situation  oder  einer  hallu- 
cinatorisch  bedingten  Angst  gewesen  sei.  In  dieser  Hinsicht  ist  einmal 
der  Thatsache  zu  gedenken,  dass  B.  in  der  That  vom  Sohne  des  Oeb. 
bestohlen  worden,  und  dass  der  Erschossene,  wie  aus  seiner  Lage 
nach  der  That  innerhalb  der  Wohnung  des  B.  hervorgeht,  thatsäch- 
lich  eingedrungen  war.  Aus  diesem  Grunde  kann  auch  an  eine 
Handlung,  die  als  Product  eines  Verfolgungswahnes  zu  deuten  wäre, 
kaum  gedacht  werden. 

Für  die  gerichtsärztliche  Würdigung  des  Falles  erscheinen  m.  E. 
folgende  Erwägungen  berechtigt  B.  ist  seit  Langem  dem  Trünke 
ergeben  und  hat  auch  an  jenem  Abend  unter  dem  Einfluss  des 
Alkohols  gestanden.  Aber  er  ist  weder  im  eigentlichen  Sinne  geistes- 
krank noch  auch  in  einem  Zustande  des  sogenannten  pathologischen 
Rausches  gewesen.  Letzteres  zeigt  sich  am  deutlichsten  an  seiner 
ausgezeichneten  Erinnerung  für  die  Einzelheiten  bei  und  nach  jener  That. 
Die  oben  erwähnten  Symptome  der  Alkoholintoxikation  geben  eine 
vollkommen  ausreichende  psychologische  Erklärung  des  ganzen  Vor* 
ganges  und  das  gesammte  Verhalten  des  B.  vor  und  nach  der  That, 
sie  erscheinen  aber  nicht  ausreichend,  denselben  als  unzurechnungs- 
fähig im  Sinne  des  §  51  StGB,  zu  erachten,  so  lange  keine  präg- 
nanteren Symptome  geistiger  Störung  hinzutreten. 

Im  Schlusssatze  wurde  die  Zurechnungsfähigkeit  des  B.  unter 
Betonung  der  Wichtigkeit  der  chronischen  und  acuten  Alkoholwirkung 
bei  Begehung  der  Verbrecherischen  That  hervorgehoben.  In  gleicher 
Weise  äusserte  ich  mich  in  der  Schwurgerichtssitzung,  indem  ich  be- 
sonders auf  den  erhöhten  Angsteffect  der  Trinker,  die  Schnelligkeit 
des  Entschlusses  und  das  Fehlen  hemmender  Gegenmotive  hinwies, 
Momente,  die  eine  üeberlegung  bei  der  That  nicht  aufkommen  lassen. 
Unter  diesen  Umständen  Hess  die  Staatsanwaltschaft  die  Anklage  auf 
Mord  fallen  und  B.  wurde  unter  Zubilligung  mildernder  Umstände 
zu  5  Jahren  Gefängniss  verurtheilt 

Eine  wichtige  Frage  ist  in  dem  vorstehenden  Gutachten  nur 
ganz  kurz  in  die  Erörterung  gezogen  worden,  die  Frage,  ob 
es  sich  bei  B.  um  einen  sogenannten  pathologischen  Bauschzustand 
gehandelt  haben  kann.  Unter  diesem  Zustand  haben  wir  Rausch- 
zustände zu  verstehen,  die  auf  einer  pathologischen  Grundlage  oder 
besser  auf  dem  Boden  krankhafter  Veranlagung  entstehen.  Nicht 

12* 


Digitized  by  Google 


168 


XL  POLLITZ 


jeder  Rausch  ist  pathologisch.    Cramer1)  hat  diese  Scheidung  mit 
Recht  betont,  aber  es  scheint  mir  wenig  zweckdienlich,  wenn  Cramer 
dem  Sachverständigen  räth,  über  einen  normalen  Rausch  ein  Gut- 
achten zu  verweigern.    Gerade  die  Beurtheilung,  ob  der  Bausch  in 
die  eine  oder  andere  Kategorie  fällt,  ist  Sache  des  Sachverständigen. 
Im  Allgemeinen  wird  sich  jedoch  zeigen,  dass  die  schweren  Affeet- 
entladungen  mit  ihren  kriminellen  Folgen  sich  fast  ausschliesslich  bei 
pathologischen  Rauschzuständen  finden.    Der  Boden  für  derartige 
Zustände  kann  durch  Alkoholintoleranz  bei  Epilepsie  und  Hysterie, 
bei  Trauma  oder  Neurasthenie  vorbereitet  sein.    Cramer  nennt 
ferner   Ueberanstrengung,    Reconvaslescenz    und  Infektionskrank- 
heiten u.  a.  m.   Es  fragt  sich,  ob  die  Kriterien  eines  derartigen 
Zu  Standes   im  vorliegenden  Falle   nachzuweisen  gewesen  wären. 
Bonhoeffer2)  unterscheidet  zwei  Formen  des  pathologischen  Rau- 
sches bei  Gewohnheitstrinkern:  eine  mit  delirantem  und  eine  mit 
epileptoidem  Charakter.    In  der  ersteren  ist  die  Orientirung  nicht 
vollständig  aufgehoben,  wie  Heilbronner  nachgewiesen  hat.  Aber 
sie  geht  überaus  leicht  verloren.     In  solchem  Falle  kommt  es,  wie 
Bonhoeffer  an  einem  Beispiele  zeigt,  zu  brutalen  Acten  ängst- 
licher Abwehr  unter  Verkennung  der  gesammten  Situation,  die 
epileptoiden  Zustände  gehen  aus  den  vorherigen  nicht  selten  hervor, 
charakterisiren  sich  als  lebhafte  Anfälle  hochgradigen  Zorn-  und 
Wuthaffectes  bei  theilweiser  Desorientirung.    Unter  den  Symptomen, 
die  die  Diagnose  dieser  Zustände  ermöglichen,  steht  die  Trübung  des 
Bewusstseins,  die  mangelhafte,  oft  gänzlich,  aufgehobene  Erinnerung: 
an  die  Vorgänge  und  der  den  Anfall  fast  regelmässig  abschliessende 
Schlaf  im  Vordergrund. 

Von  Gudden  ist  neuerdings  auch  auf  die  Trägheit  der  Pu- 
pillenreaction  während  des  Anfalles  hingewiesen  worden.  In  unserem 
oben  erwähnten  Falle,  fehlen  aber  gerade  eine  Reihe  wichtiger  Sym- 
ptome. Von  vornherein  charakterisirt  sich  die  Handlung  des  B. 
nicht  als  eine  unmotivirte  Angriffsbandlung,  denn  B.  wurde  von  dem 
Erschossenen  in  seiner  eigenen  Wohnung  aufgesucht  Die  Angst, 
die  B.  vor  Letzterem  hatte,  war  nicht  ganz  unbegründet,  da  er 
den  Oeb.  in  der  That  wegen  Diebstahls  angezeigt  und  dessen 
Rache  zu  fürchten  allen  Grund  hatte.  Aber  auch  nach  der  Hand- 
lung zeigt  sich  dauernd  eine  bis  in's  Einzelne  gehende  Erinnerung 

1)  Officieller  Bericht  über  die  Hauptversammlung  der  deutschen  MediciBai- 
beamten  in  München.  Sept.  1902.  Zeitschr.  f.  med.  Beamte.  S.  41.  Verl.  Fischer^ 
Buchhandlung.  Berlin  1902. 

2)  S.  209,  1.  c. 


Digitized  by  Google 


Beiträge  zur  Begutachtung  alkoholistischer  Störungen  in  foro.  169 

an  alle  zeitlichen  und  örtlichen  Momente,  die  mit  jener  That  zu- 
sammenfielen. 

Unter  diesen  Umständen  erschien  mir  die  Annahme  eines  patho- 
logischen Rauschzustandes  nicht  berechtigt.  Dem  B.  wurden  unter 
Berücksichtigung  meiner  gutachtlichen  Ausführungen  mildernde  Um- 
stände bewilligt,  die  Anklage  auf  Mord  wurde  fallen  gelassen  und 
statt  der  hohen  Zuchthausstrafe  des  §  212  des  StGB,  erhielt  er  eine 
Gefängnissstrafe,  es  entsprach  dies  ganz  besonders  auch  der  ärzt- 
lichen Auffassung,  die  einen  Menschen  wie  B.  keinesfalls  für  voll- 
kommen zurechnungsfähig  bezeichnen  kann.  Die  Schwierigkeiten, 
die  der  forensischen  Bewerthung  solcher  Fälle  entgegenstehen,  werden 
bei  der  Lage  der  gesetzlichen  Bestimmungen,  nicht  leicht  zu  be- 
seitigen sein.  Auch  der  Weg,  den  Schrenck -Notzing ')  ein- 
schlägt, indem  er  die  Zurechnungsfähigkeit  procentual  abschätzt, 
scheint  mir  wenig  zweckmässig,  weil  die  Entscheidung  über  die  Zu- 
rechnungsfahigkeit  dadurch  dem  Richter  statt  dem  Arzte  überwiesen 
wird.  Ich  glaube  aber,  dass  die  Interessen  des  Gerichtes  wie  der 
Psychiatrie  besser  gewahrt  sind,  wenn  der  Arzt  in  solchen  Fällen 
ein  bestimmtes  Gntachten  abgiebt,  auf  dem  der  Richter  sein  Urtheil 
aufbauen  kann. 


1)  Archiv  f.  Kriminalanthropologie.  8.  Bd.  S.  77.  Jahrg.  1902. 


XII. 


Znr  KenntnisB  der  Zeichen  des  Erhäagungstodes. 

Von 

Prof.  BtraBsmann-Berün. 

Im  10.  Bande  dieses  Archivs  bat  AI  bin  Hab  er  da  eine  lehr- 
reiche Studie  über  die  Art  des  Vollzuges  der  Todesstrafe  veröffentlicht 
In  dieser  theilt  er  mit  (S.  249),  dass  bei  dem  in  Wien  gehenkten  Raub- 
mörder Voboril  neben  Abquetscbung  der  beiden  oberen  Kehlkopfhörner 
eine  quere  Durchquetschung  des  linken  Kopfnickermuskels  ohne  Spur 
von  Blutunterlauf ung  und  eine  ebenfalls  ganz  reactionslose  Durch- 
reissung  der  rechten  Kehlkopfseingangsfalte  (Plica  ary- 
epiglotticar)  nachweisbar  war,  eine  seines  Wissens  noch  nie  beschriebene 
Verletzung. 

Auch  mir  ist  nicht  bekannt,  dass  in  der  Literatur  schon  eine 
analoge  Verletzung  als  Folge  der  Erhängung  mitgetheilt  worden  ist 

Dagegen  verfüge  ich  selbst  Über  eine  bisher  noch  nicht  veröffent- 
lichte Beobachtung,  die  meines  Erachtens  hierher  zu  rechnen  ist  und 
ein  völliges  Gegenstück  zu  dem  Falle  Haberda 's  darstellt,  nur,  dass 
in  meinem  Falle  die  vitale  Reaction  nicht  fehlte. 

Am  28.  Nov.  1898  habe  ich  mit  meinem  Collegen  Mittenzweig 
die  gerichtliche  Obduction  eines  64jährigen  Mannes  ausgeführt,  der 
einige  Tage  vorher  todt  mit  einer  Schusswunde  in  der  rechten  Schlafe 
aufgefunden  worden  war.  Bei  der  nicht  eindeutigen  Natur  des  Ob- 
ductionsbefundes  halte  ich  es  für  geboten,  um  eine  objective  Würdigung 
des  Falles  und  eine  kritische  Nachprüfung  meiner  Anschauung  zu 
ermöglichen,  das  von  uns  aufgenommene  Protokoll  wortgetreu  wieder- 
zugeben.  Es  lautet: 

A.  Aeussere  Besichtigung. 

1.  Der  Leichnam  des  64  jährigen  Mannes  ist  168  cm  lang,  von  regel- 
mässigem Körperbau  und  massigem  Ernährungszustande. 

2.  Die  Haut  ist  an  der  Vortlerfläche  grauweisa,  am  Rücken  Manroth. 
Bei  Einschnitt  zeigt  sich  kein  frei  ausgetretenes  Blut  im  Gewebe. 


Digitized  by  Googl 


Zur  Kcnntniss  der  Zeichen  de«  Erhängungstodes. 


171 


3.  Leichenstarre  ist  nur  noch  in  den  unteren  Gelenken  vorhanden. 

4.  Zieht  man  eine  horizontale  Linie  vom  rechten  äusseren  Augen- 
winkel nach  hinten  und  errichtet  man  auf  dieser  4  cm  vom  Ausgangspunkt 
eine  Senkrechte,  so  trifft  man,  wenn  man  letztere  ebenfalls  4  cm  nach  oben 
verfolgt,  auf  eine  unregelmässig  rundliche  Hautdurchlöcherung,  deren  Durch- 
messer 1— 1>/2  Durchmesser  beträgt.  Die  Ränder  derselben  sind  im  All- 
gemeinen bloss  in  einem  schmalen  Sanm  schwärzlich  vertrocknet,  nur 
entsprechend  dem  unteren  Quadranten  findet  sich  eine  bis  zu  2  cm  reichende 
vertrocknete,  grauschwarze  Partie  und  zwar  wird  diese  Verfärbung  nach 
unten  zu  —  also  mit  zunehmender  Entfernung  von  der  Durchlöcherung  — 
desto  lichter;  die  Hauthärchen  im  Bereiche  dieser  Parthie  sind  versengt,  zu 
kurzen  Stummeln  verwandelt. 

5.  Das  rechte  obere  Augenlid  ist  blutunterlaufen.  Die  Augenbinde- 
häute sind  weiss,  Hornhäute  wenig  getrübt,  Pupillen  gleich  mittelweit. 

6.  In  den  natürlichen  Oeffnungen  des  Kopfes  liegt  viel  trockenes  Blut. 

7.  Die  Zungenspitze  liegt  hinter  den  zahnlosen  Kiefern. 

8.  Hals  nicht  widernatürlich  beweglich,  6  cm  unterhalb  des  rechten 
Unterkieferrandes,  demselben  parallel,  verläuft  etwa  5  cm  lang  ein  wenige 
Millimeter  breiter,  bräunlicher,  leicht  vertrockneter  Hautstreifen.  Derselbe  ist  bei 
Einschnitten  nicht  blutunterlaufen;  die  vorderste  Spitze  des  Streifens  ist 
etwa  3  cm  von  der  Mittellinie  entfernt 

9.  Brust  von  regelmässiger  Form. 

10.  Bauch  nicht  besonders  aufgetrieben. 

11.  Im  Hodensack  liegen  beide  Hoden,  Harnröhrenöffnung  frei. 

12.  After  offen.    Kotli  ist  nicht  ausgetreten. 

13.  Zeichen  anderweitiger  Verletzungen  finden  sich  an  der  Leiche 
nicht  Am  linken  Unterschenkel  findet  sich  eine  ausgedehnte,  bräunliche 
Hautverfärbung.   (Altes  Fussgeschwür.) 

B.  Innere  Besichtigung. 
I.  Kopfhöhle. 

14.  Die  weichen  Schädelbedeckungen  sind  in  der  Umgebung  der  ge- 
nannten Oeffnung  in  grosser  Ausdehnung  blutunterlaufen  und  durch  ein- 
gesprengtes Pulver  seil  war  z  verfärbt. 

15.  Das  knöcherne  Schädeldach  zeigt  rechterseita  eine  kreisförmige 
Durchlöcherung,  deren  Durchmesser  13  Millimeter  beträgt.  Dieselbesitztim 
Stirnbein  und  zwar  in  dessen  hintersten  Abschnitt  einige  mm  vor  dem  Treff- 
punkt von  Kronen-  und  Schuppennaht;  an  der  Innenfläche  zeigt  diese 
Oeffnung  einen  Durchmesser  von  16  mm,  der  Rand  ist  hier  abgeschrägt, 
während  er  aussen  scharf  ist.  Von  dieser  Durchlöcherung,  deren  Umgebung 
ebenfalls  eingesprengte  Pulverkörnchen  erkennen  läset,  geht  ein  feiner  Spalt 
nach  unten  ab. 

16.  In  dem  linken  Scheitelbein  liegt  eine  rundliche  Durchlöcherung, 
die  von  vorn  nach  hinten  etwa  2,  von  oben  nach  unten  etwa  1  cm  misst. 
Die  Mitte  derselben  liegt  2  cm  hinter  der  Kronennalit  und  etwa  3  cm 
unter  der  halbkreisförmigen  Linie  Von  ihr  geht  eine  3  cm  lange,  feine 
Spalte  nach  hinten  und  oben  ab.  Sonst  ist  das  Schädeldach  unversehrt 
und  von  regelmässiger  Form.    Die  zweite  Oeffnung  erscheint  nach  aussen 


Digitized  by  Google 


j 

I 


172  XII.  Strassmaxn 

abgeschrägt.  Das  herausgebrochene  Knochenstück  ist  in  mehrere  Splitter 
zerfallen,  die  in  die  weichen  Schädeldecken  eingesprengt  sind. 

17.  Die  harte  Hirnhaut  ist  aussen  mit  dem  Schädel  verwachsen,  innen 
glatt  Blutleiter  und  Blutgefässe  fast  leer.  Entsprechend  den  beiden  Löchern 
im  Knochen  ist  auch  die  harte  Hirnhaut  durchlöchert.  Das  rechtsseitige 
Loch  hat  2  cm  im  Durchmesser,  seine  Umgebung  ist  ebenfalls  mit  Pnlver- 
körnchen  getipfelt. 

18.  Weiche  Hirnhaut  im  Ganzen  zart  und  durchsichtig,  nur  an  der 
Convcxität  stellenweise  sehnig  getrübt  Die  Venen  sind  schwach  gefüllt 
die  Arterien  leer,  ihre  Wand  fleckweise  verhärtet  Entsprechend  den 
Knochenbrüchen  zeigt  auch  die  weiche  Hirnhaut  2  kreisrunde  Durchbohrungen, 
welche  canalförmig  in  das  Innere  des  Gehirns  führen.  Die  rechte  derselben 
sitzt  in  der  3.  Stirn windung,  am  Uebergange  von  der  Basis  zur  Convexität. 
die  linke  etwa  2  cm  höher  und  etwa  ebensoweit  nach  hinten.  In  der 
letzteren  Stelle  liegt  eine  an  der  Spitze  gestauchte,  etwa  1  cm  im  Durch 
messer  haltende  Bleikugel,  welche  wir  zu  den  Acten  überreichen.  In  der 
Umgebung  dieser  Oeffnungen  ist  die  weiche  Hirnhaut  blutunterlaufen. 

19.  In  den  Hirnkammern  liegen  etwa  30  cm  theils  flüssigen,  theiU 
geronnenen  Blutes.  Kammern  nicht  erweitert  die  Wand  ist  leicht  gekörnt 
Adergeflechte  und  obere  Gefässplatte  blauroth. 

20.  Im  Grosshirn  findet  sich  ein  Canal  zertrümmerter  Substanz,  welcher 
die  beiden  genannten  Oeffnungen  verbindet;  derselbe  verläuft  durch  die  beiden 
Stirnlappen  und  betrifft  noch  die  Spitzen  beider  Streifenhügel,  besonders  rechts. 

21.  Sonst  sind  die  Schnittflächen  der  Grosshirnhalbkugeln  glänzend 
weiss,  feucht  und  enthalten  eine  massige  Anzahl  abspülbarer  Blutpunkte. 
Hirnrinde  hellgrau. 

22.  Die  grossen  Hirnknoten, 

23.  das  Kleinhirn, 

24.  Brücke  und  verlängertes  Mark  zeigen  keine  Herderkrankungen 
und  verhalten  sich  im  Uebrigen  wie  das  Grosshirn. 

25.  Die  Schädclgrundf lache  zeigt  eine  ausgedehnte,  unregelmässige 
Splitterung  in  beiden  Augcnhöhlendächern.  Dieselbe  hängt  zusammen  mit 
der  von  der  rechtep  Einschussöffnung  ausgehenden  Fissur. 

II.  Brust-  und  Bauchhöhle. 

26.  Die  Musculatur  ist  ziemlich  kräftig,  Fettpolster  an  den  Bauch- 
decken  wenige  Millimeter  dick. 

27.  Bauchfell  glatt  und  glänzend,  Baucheingeweide  in  natürlicher  Lage, 

28.  Im  kleinen  Becken  kein  auffallender  Inhalt.  Das  Zwergfell  steht 
beiderseits  hinter  der  5.  Rippe. 

a.  Brusthöhle. 

29.  Die  Kippenkorpel  sind  stark  gebräunt  Das  Brustbein  ist  zwischen 
den  Ansätzen  der  4.-5.  Rippe  quer  durchbrochen.  Die  Bruchf lache  verläuft 
von  vorne  oben  nach  lünten  unten,  die  Knochenhaut  ist  nicht  durchtrennt  aber 
die  Weichtheile  vor  dem  Brustbein  sind  hier  blutunterlaufen.  Der  Knorpel 
der  4.  Unken  Rippe  ist  in  seiner  Verbindung  mit  dem  Brustbein  gelockert. 

30.  Die  Brusteingeweide  befinden  sich  in  natürlicher  Lage,  beide 
Lungen  sind  nicht  verwachsen,  in  den  Brustfellsäcken  kein  auffallender  Inhalt. 


Digitized  by  Google 


Zur  Kenntnis«  der  Zeichen  de»  Erhängungstodes. 


173 


31.  Im  Herzbeutel  kein  auffallender  Inhalt 

32.  Das  Herz  selbst  rai&st  von  der  Spitze  bis  zur  Furche  1 3  cm,  vom 
linken  bis  zum  rechten  Rande  14>/2  cm;  es  ist  reichlich  mit  Fett  bewachsen, 
enthält  in  sämmtlichen  Höhlen  mässige  Mengen  locker  geronnenen  Blutes. 
Die  Vorhofkammeröffnungen  sind  für  2 — 3  Finger  durchgängig,  die  halb- 
mondförmigen Klappen  schliessen  wasserdicht  Herzinnenhaut  zart  und 
unversehrt.  Die  Klappen  des  linken  Herzens  und  der  Anfangstheil  der 
Aorta  enthalten  zahlreiche  verdickte,  zum  Theil  verknöcherte  und  verkalkte 
Stellen.    Musculatur  klüftig,  grauroth.    Das  Herz  wiegt  leer  480  g. 

33.  Die  linke  Lunge  zeigt  glatten  und  glänzenden  Ueberzug,  ihre 
Ränder  sind  ausserordentlich  stark  gebläht,  auf  die  Schnittfläche  der  Lungen 
tritt  blutiger  Schaum  in  massiger  Menge.  Gewebe  der  Lunge  überall  luft- 
haltig, in  den  grossen  Luftwegen  liegt  viel  flüssiges  Blut,  in  den  grossen 
Blutgefässen  der  Lungen  kein  auffallender  Inhalt 

34.  Die  rechte  Lunge  verhält  sich  wie  die  linke. 

35.  Die  grossen  Blutgefässe  des  Halses  sind  leer  und  wie  auch  die 
Nerven  unversehrt.  Dagegen  findet  sich  entsprechend  dem  braunen  Streifen 
an  der  Halshaut  eine  Blutdurchtränkung  im  rechten  Kopfnicker  etwa 
1 — 2  cm  im  Durchmesser. 

36.  Mund  und  Rachenliöhle  leer,  Zunge  und  Mandeln  nicht  geschwollen. 

37.  Speiseröhre  leer,  Schleimhaut  blassroth. 

38.  Kehlkopf  und  Luftröhre  enthalten  etwas  flüssiges  Blut  Sclüeim- 
haut  blassroth.  Das  Skelett  des  Halses  ist  unversehrt.  Dagegen  findet  sich 
ein  1  cm  langer,  fetziger  Einriss  der  Schleimhaut,  welcher  von  der  rechten 
Kehldeckel-Giessbeckenknorpelfalte  horizontal  nach  aussen  zieht;  die  Ränder 
des  Sckleimhautrisscs  sind  zurückgezogen,  stark  blutunterlaufen  und  im 
oberen  Abschnitt  auch  derart  geschwollen,  dass  eine  fast  kugelige  Wölbung 
entsteht. 

39.  Schilddrüse  nicht  vergrössert 
b.  Bauchhöhle. 

40.  Die  Milz  ist  12  cm  lang,  S  cm  breit,  4  cm  dick,  Kapsel  glatt,  etwas 
verdickt  Oberfläche  rötlilichgrau,  Schnittfläche  dunkelroth,  lässt  etwas  Blut 
austreten,  Gewebe  ziemlich  weich,  Follikel  undeutlich. 

41.  Die  linke  Nebenniere  zeigt  gelbe  Rinde  und  braune  Marksubstanz. 

42.  Linke  Niere  von  der  Kapsel  leicht  trennbar,  von  glatter  Ober- 
fläche, auf  die  Schnittfläche  tritt  wenig  Blut,  Zeichnung  von  Rinde  und 
Mark  deutlich,  erstere  nicht  verbreitert,  nicht  getrübt 

43.  Rechte  Nebenniere  und 

44.  Rechte  Niere  verhalten  sich  ebenso. 

45.  Harnblase  mit  flüssigem  Urin  trotzend  gefüllt,  Schleimhaut  grau  weiss. 

46.  Hoden  und  Nebenhoden  ohne  krankhafte  Veränderungen. 

47.  Im  Mastdarm  sehr  derbe  Kothballen. 

48.  Derselbe  Inhalt  im  Dickdarm.  Im  Dünndarm  hellere  weichere 
Massen.   Darmschleimhaut  grauweiss.   Drüsen  nicht  geschwollen. 

49.  Im  Zwölffingerdarm  galliger  Inhalt.    Gallengang  durchgängig. 

50.  Im  Magen  etwa  100  cem  dicken  Speisebreies,  Magenschleimhaut 
grauweiss,  ohne  Blutungen  oder  Substanzverluste. 

51.  Die  Gallenblase  ist  mit  flüssiger  Galle  etwa  halb  gefüUt. 


Digitized  by  LiOOQlc 


174  XII.  Strasbmakn,  Zur  Kenntniss  der  Zeichen  des  Erhängungstodca. 

52.  Die  Leber  zeigt  glatten  und  glänzenden  Ueberzug,  es  findet  sieb 
ein  8  cm  langer,  zackiger  Riss  von  Kapsel  und  obersten  Gewebe,  der  sich 
von  der  Mitte  des  Hinterrandes  des  rechten  Lappens  schräg  nach  vorn  und 
rechts  an  der  convexen  Fläche  entlang  zieht  Ein  zweiter,  sonst  ebenso 
beschaffener,  etwa  4  cm  langer  Riss  sitzt  an  der  Oberfläche  des  linken 
Leberlappens  und  verläuft  von  rechts  nach  links.  Auf  die  Schnittfläche 
der  Leber  tritt  flüssiges  Blut.  Die  Schnittfläche  ist  von  braunrother  Farbe. 
Läppchenzeichnung  deutlich. 

53.  Bauchspeicheldrüse  nicht  krankhaft  verändert. 

54.  Gekröse  fettreich,  Drüsen  nicht  geschwollen. 

55.  Die  grossen  Blutgefässe  vor  der  Wirbelsäule  enthalten  etwas 
flüssiges  Blut,  die  absteigende  Aorta  verhält  sich  wie  der  Auf  angstheil. 

56.  Muskeln  und  Knochen  des  Rumpfes  und  der  Glieder  unversehrt 

Wir  haben  in  unserem  vorläufigen  Gutachten  als  die  wahrschein- 
lichste Erklärung  folgende  angenommen: 

Der  Verstorbene  hat  zunächst  einen  Selbsterhängungsversuch  ge- 
macht. Dieser  missglückte,  vielleicht  durch  Reissen  des  Strickes,  der 
Mann  stürzte,  noch  bevor  sich  eine  dauernde  vollständige  Strangmarke 
gebildet  hatte,  herab  und  zwar  auf  Brust  und  Bauch  und  zog  sich 
dabei  den  Brustbeinbruch  und  die  oberflächlichen  Leberrisse  zu. 
Nachher  hat  er  dann  den  —  alsbald  erfolgreichen  —  Selbstmordver- 
such durch  Schuss  in  den  Kopf  ausgeführt.  Dass  es  sich  um  einen 
selbstmörderischen  Schuss  gehandelt  hat,  machten  die  vorhandenen 
Kriterien  des  Nahschusses  uud  der  typische  Sitz  des  Einschusses  an 
der  rechten  Schläfe  wahrscheinlich. 

Man  kann  freilich  nicht  sagen,  dass  eine  andere  Erklärung,  dass 
speciell  die  Annahme  einer  verbrecherischen  Tödtung  gänzlich  ausge- 
schlossen ist,  aber  jede  andere  Construction  des  Vorganges  erscheint 
uns  bei  weitem  weniger  natürlich  und  begreiflich. 

Offenbar  hat  sich  auch  irgendein  Anhalt  für  eine  verbrecherische 
Tödtung  bei  den  polizeilichen  Ermittelungen  nicht  ergeben ;  denn  wir 
haben  nie  wieder  etwas  von  jenem  Fall  gehört. 

Ist  unsere  Annahme  richtig,  was  ich  hiernach  nicht  bezweifele, 
so  würde  daraus  folgen,  dass  auch  bei  der  Selbsterhängung  Risse  in 
der  Schleimhaut  des  Kehlkopfeinganges  entstehen  können,  wenigstens 
wenn  die  Erhängung  zusammentrifft  mit  einem  Sturz  aus  gewisser  Höbe. 
Das  ist  ja  überhaupt  die  Combination,  bei  der  wir  häufig  schwere 
Verletzungen  am  Halse:  Kehlkopfbrüche,  auch  an  den  nicht  typischen 
Stellen,  Continuitätstrennungen  der  Wirbelsäule  u.  8.  w.  antreffen.  — 

Eine  sehr  naturgetreue,  alsbald  an  der  Leiche  angefertigte  farbige 
Abbildung  der  seltenen  Verletzung  bewahrt  unsere  Sammlung;  sie  ist 
kürzlich  in  der  Section  für  gerichtliche  Medicin  des  internationalen 
medicinischen  Congresses  zu  Madrid  vorgelegt  worden. 


Digitized  by  Googl 


XIII. 


Die  Technik  des  Stempelfälschers 
and  das  Arbeitshans  als  seine  technische  Hochschule, 
sowie  einige  Vorschläge  zur  Abhülfe '). 

Von 

Dr.  W.  Schütze,  Rostock  i.  M. 
(Mit  6  Abbildungen.) 

Seitdem  ich  in  Band  8  S.  1  ff.  dieses  Archivs  den  Lebensgang  eines 
Fälschers  von  Stempeln  und  Legimationspapieren  geschildert  habe,  ist 
mir  eine  solche  Menge  verschiedenartigen  neuen  Materials  auf  diesem 
Gebiet  unter  die  Hände  gekommen,  dass  ich  es  für  geboten  halte 
nochmals  auf  die  in  diesem  Gewerbe  liegende  ungeheure  Gefahr  für 
unsere  Rechtspflege  hinzuweisen.  Fast  jeder  gewerbsmässige  Stromer 
fälscht  oder  lässt  fälschen,  nur  haben  die  Fälschungen  in  neuerer  Zeit 
vielfach  eine  solche  Vollendung  erreicht,  dass  die  Entdeckung  oft  recht 
schwer  ist  Zudem  verschafft  sich  der  Kunde,  besonders  wenn  er 
auf  falschen  Namen  reist,  gern  auf  Grund  der  falschen  Ausweise  ein 
paar  echte,  z.  B.  eine  Quittungskarte  und  ein  Wanderbuch  und  lässt 
dann  die  verdächtigen  verschwinden,  sei  es  dass  er  sie  wegwirft  oder 
für  Bier  und  Schnaps  an  andere  Bedürftige  verhandelt 

Um  so  wichtiger  dürfte  es  sein,  dass  jeder  praktische  Krimi- 
nalist die  Herstellungsart  und  Merkmale  der  „linken  Flebben u  kennt 
und  so  in  stand  gesetzt  wird,  wenigstens  alle  ihm  vorgelegten  als  solche 
zu  erkennen  und  anzuhalten. 

Am  häufigsten  findet  sich  auch  heute  noch  die  gewöhnliche  Ver- 
fälschung der  Schrift  durch  Fortradiren  einzelner  Buchstaben  und 
Zahlen,  an  deren  Stelle  dann  ein  anderer  Name,  ein  günstigeres  Jahr 
u.[s.  w.  gesetzt  wird.  So  bequem  sich  aber  auch  auf  diese  Art  ein 
fremder  Arbeitsschein,  der  über  Tage  lautet,  in  einen  eigenen  über 
Monate  und  Jahre  verwandeln  lässt,  der  echte  Fälscher  macht  von 

1)  Vgl.  Hans  Gross,  Handb.  f.  Untersuchungsrichter  3.  Aufl.  S. 693 ff. 


Digitized  by  Google 


176 


XI  II.  Schutze 


diesem  Mittel  kaum  je  Gebrauch,  da  die  neuaufgetragene  Tinte  in  der 
rauhen  Badiretelle  fast  immer  ausläuft,  zumal  wenn  es  sich  um  eine 
grössere  Fläche  handelt .  Kann  er  die  gewünschte  Veränderung  nicht 
einfach  durch  Zwischenschreiben  und  Verwandlungen  erreichen,  z.  B. 
aus  einer  1  eine  10  oder  eine  steife  2  machen  oder  dergl.,  ein  Zweck, 
zu  dem  manche  Künstler  einen  ganzen  Kasten  verschiedener  Tinten 
bei  sich  führen,  und  will  er  doch  gern  den  echten  Schein  benutzen, 
so  greift  er  zum  Tintentod.  In  einem  Blechlöffel  wird  eine  kleine 
Messerspitze  Chlorkalk  mit  einem  oder  zwei  Tropfen  Essigsäure  in 
Wasser  angerührt;  hat  sich  alles  schön  gelöst  und  vermengt,  so  wird 
mit  einer  Stahlfeder  oder  einem  spitzen  Streichholz  die  zu  vertilgende 
Schrift  sauber  mit  dieser  Flüssigkeit  nachgezogen,  und  sobald  ein 
Strich  verschwunden  ist,  die  ätzende  Feuchtigkeit  mit  einem  weissen 
Löschblatt  abgetupft,  damit  sie  das  Papier  selber  nicht  mehr  angreift 
Sodann  wird  das  ganze  Blatt  mit  Talkum  und  einem  reinen  Lappen 
abgerieben,  wobei  natürlich  die  wunde  Stelle  besonders  bedacht  wird, 
und  möglichst  mit  einer  weichen,  nicht  hackenden  Feder  und  genau 
passender  Tinte  der  neue  Eintrag  gemacht,  den  man  so  lange  trocknen 
lässt  und  mit  dem  Löschblatt  verschont,  bis  er  die  gleiche  Dunkel- 
heit hat,  wie  sie  die  übrige  Schrift  aufweist  Wer  ganz  sicher  gehen 
will,  fährt  noch  mit  der  feucht  angehauchten  Hand  über  den  staubig- 
schmutzigen Fussboden  der  Penne  und  dann  Ober  das  Papier,  dem 
nun  besonders  nach  ein  paar  Tagen  Aufenthalts  in  der  Rocktasche 
kein  Mensch  mehr  etwas  Verdächtiges  ansieht  Ich  habe  vor  meinen 
eigenen  Augen  auf  diese  Art  unter  der  Hand  eines  geschickten  Kunden 
die  Schrift  ganzer  Quittungskarten  spurlos  verschwinden  sehen.  Diese 
eignen  sich  bei  ihrer  gelben  Farbe  und  groben  Faserung  allerdings 
besonders  gut  zu  solchem  Verfahren,  dessen  Kunst  vor  Allem  darin  be- 
steht, einigermaassen  richtige  Mischung  —  auf  100  g  Lösung  höchstens 
5  g  Essigsäure  —  und  genau  den  Augenblick  zu  treffen,  in  dem  man 
nach  Verschwinden  der  alten  Schrift  mit  dem  Löschblatt  abtupfen  muss. 

Die  Entdeckung  solcher  Fälschungen  ist,  wenn  sie  nicht  sehr  gut 
gemacht  sind,  besonders  durch  die  gelbliche  Verfärbung  der  geätzten 
Stellen  möglich,  zumal  wenn  nicht  die  einzelnen  Buchstaben  nach- 
gezogen Bind,  sondern,  wie  dies  oft  geschieht,  die  ganze  Schreibfläche 
befeuchtet  ist  Ferner  wartet  der  Fälscher  oft  nicht,  bis  das  Papier 
völlig  trocken  ist,  sondern  macht  seine  ganze  Arbeit  in  einer  Sitzung, 
dann  quellen  die  neuen  Buchstaben  meist  etwas  aus  und  zeigen  unter 
der  Lupe  rauhe,  unscharfe  Ränder.  Ist  die  Arbeit  aber  gut  gemacht 
und  ist  gar  noch  die  Unterlage  gelblich,  wie  bei  den  Quittuiiicskarten, 
oder  farbig  verschieden  wie  bei  den  Versicherungsmarken,  deren  Ent- 


Digitized  by  Google 


Die  Technik  des  Stempelfälsche«. 


177 


werthang  gern  auf  diese  Art  beseitigt  wird,  so  ist  die  Entdeckung  oft 
kaum  möglich. 

Mitunter  ist  es' müheloser,  die  ganze  Bescheinigung  neu  zu  machen. 
In  diesen  Fällen  muss  man  sich  zunächst  darüber  klar  werden,  ob 
bezw.  was  für  ein  Siegel  darunter  gesetzt  werden  soll,  da  der  Schein 
mit  dessen  Ort  und  Bedeutung  stimmen  muss.  Allerdings  sind  mir 
auch  schon  oft  genug  Papiere  vorgekommen,  auf  denen  etwa  mit  dem 
Siegel  einer  norddeutschen  Steuerbehörde  das  angeblich  von  irgend 
einem  süddeutschen  Gewerbetreibenden  ausgestellte  Zeugniss  beglaubigt 
war,  und  auf  die  der  Inhaber  Stadtgeschenk  und  Verpflegungen  be- 
zogen, sowie  Strafen  verbüsst  hatte;  doch  gehören  diese  auf  die  Nach- 
lässigkeit der  Behörden  und  die  Unaufmerksamkeit  der  Privaten 
spekulirenden  Dreistigkeiten  immerhin  zu  den  Ausnahmen.  Der  ge- 
wiegte Kunde  hat  es  auch  nicht  nöthig,  sich  der  Gefahr  auszusetzen, 
dass  er  mit  solchem  Machwerk  an  den  Unrechten  kommt,  da  ihm 
von  allen  Seiten  genug  gutes  Material  geboten  wird. 

Geht  da  z.  B.  einer  in  Ratzeburg  auf  der  Strasse  und  sieht  im 
.  Rinnstein  einen  alten  Briefumschlag  mit  zwei  grossen  rothen  Siegeln 
liegen.  Das  eine  Siegel  ist  nicht  mehr  sonderlich,  das  andere  aber 
zeigt  in  starker  völlig  unversehrter  Prägung  in  einem  Wappenschild 
einen  Pferdekopf  und  trägt  die  Umschrift:  „Kreis-Kommunal-Kasse. 
Katzeburg".  Das  ist  zu  brauchen.  In  schöner  Fractur  wird  ein 
Zeugniss  hergestellt  links  oben:  „Kreisausschuss  des  Kreises  Herzog- 
thum Lauenburg  J.-No.  6708  IIU,  dann  folgt  die  Beurkundung,  dass 
der  Inhaber  dieses,  Kaufmann  N.  N.  vom  1.  August  1899  bis  heute  im 
diesseitigen  Kreis-Kommunalkassen- Bureau  diätarisch  beschäftigt  ge- 
wesen ist,  besonders  gewissenhaft  und  correkt  gearbeitet  hat,  und  ent- 
lassen ist,  weil  die  höheren  Orts  angeordneten  Revisionsarbeiten  be- 
endet sind  und  die  laufenden  Büreauarbeiten  von  den  etatsmässig 
angestellten  Beamten  weiterhin  bewältigt  werden.  „Herr  N.  sei  mit 
diesem  bestens  empfohlen.  Ausgefertigt  Ratzeburg,  den  1.  Juli  1900. 
v.  Hellmann,  Kreisdeputirter".  Der  Name  ist  zwischen  Datum 
und  Titel  mit  blauer  Tinte  flüchtig  hingeworfen  und  in  der  linken 
Ecke  unten  prangt  in  starkem  rothem  Siegellack  das  Amtssiegel,  das 
der  Künstler  aus  dem  Briefumschlag  gelöst  und  nach  sorgfältiger 
Dünnschabung  der  Papierunterlagerung  mit  Tütenkleister  unter  den 
neuen  Schein  geklebt  hat.  Mit  diesem  Ausweis,  der  einen  täuschend 
echten  Eindruck  macht,  hat  er  als  stellensuchender  Kaufmann  andert- 
halb Jahre  bei  Behörden  und  Privaten  reichliche  Unterstützungen 
gefunden,  die  ihm  auf  seinen  Entlassungsschein  nach  21  monatigem 
Arbeitshaus  schwerlich  gegeben  wären.   Solche  Zeugnisse  werden 


Digitized  by  LiOOQlc 


178 


XIII.  Schätze 


selten  beargwöhnt,  da  zu  Siegellack  ein  Metallstempel  gehört,  der 
heutzutage  überhaupt  selten  ist  und  der  schwerlich  in  der  Kunden  Hände 
kommt)  wenn  er  nicht  gerade  gestohlen  ist.  Ist  das  ursprüngliche 
Papier  unter  dem  Siegel  sorgfältig  weggeschabt  und  beim  Aufkleben 
sorgfältig  verfahren,  dass  der  Kleister  die  benachbarten  Theile  des 
Scheins  nicht  kraus  gezogen  bat,  was  allerdings  schwer  zu  vermeiden 
ist,  dann  bleibt  zur  Prüfung  nur  ein  Mittel,  nämlich  aus  dem  Siegel- 
rand ein  kleines  Stück  herauszubrechen,  da  dann  eventuell  die  alten 
Papierreste  oder  der  Klebestoff  sichtbar  werden ') 

Weit  beliebter  sind,  schon  weil  weniger  umständlich  und  halt- 
barer, die  mit  irgend  einem  Farbstoff  hergestellten  Abdrücke.  Am 
bequemsten  ist  es  da  natürlich,  wenn  es  gelingt,  einen  echten  Stempel 
zu  stehlen,  ein  Unternehmen,  das  besonders  bei  kleinen  Polizeiämtern 
und  noch  mehr  bei  anderen  kleineren  Amtsstellen  keine  sonderlichen 
Schwierigkeiten  bietet  Die  Stempel  liegen  meist  sorglos  frei  auf  dem 
Tisch,  an  den  die  Leute  herantreten,  um  ihr  Gewerbe  vorzubringen, 
sodass  jede  Wendung  des  Beamten,  etwa  nach  einem  Schrank,  einem 
Buch,  dem  mit  hereingekommenen  Helfershelfer  des  Kunden,  diesem 
reichliche  Gelegenheit  zu  einem  kühnen  Griff  bietet  Oft  mag  sich's 
auch  treffen,  dass  überhaupt  Niemand  drin  ist  So  erzählte  mir  kürz- 
lich ein  fahrender  „  Kaufmann  ,u  dass  er  vor  Jahren  in  Durlach  etwa 
anderthalb  Stunden  allein  auf  der  Polizeistube  gesessen  habe,  in  der 
alle  Stempel  frei  auf  dem  Tisch  herumgelegen  hätten,  bis  der  Be- 
amte gekommen  sei  und  ihm  die  erbetene  neue  Quittungskarte  aus- 
gestellt habe. 

Das  Schlimmste  ist,  dass  in  solchen  Fällen  der  schuldige  Beamte 
sicher  meist  seine  Unaufmerksamkeit  und  Lässigkeit  lieber  verdeckt, 
indem  er  stillschweigends  einen  neuen  Stempel  machen  lässt,  als  dass 
er  sofort  Meldung  macht,  damit  der  alte  in  allen  Blättern  aufgerufen 
und  nach  dem  Dieb  gefahndet  wird.  Obwohl  mir  wiederholt  von 
Kunden  versichert  ist,  dass  eine  nicht  unerhebliche  Anzahl  gestohlener 


1)  Anmerkung  des  Herausgebers:  Sehr  häufig  wird  bei  der  Befesti- 
gung von  Lucksiegeln  noch  viel  vorsichtiger  und  sicherer  vorgegangen.  Das  Siegel 
wird  aus  dem  Papier  herausgeschnitten  und  so  lange  in  Wasser  gelegt,  bis  da* 
Papier  erweicht  ist  und  nun  mit  dem  Finger  vollständig  und  gründlich  abgerieben 
werden  kann.  Mittlerweile  hat  man  etwas  Siegellack  (von  möglichst  ähnlicher 
Farbe,  wie  das  Siegel  selbst)  in  Spiritus  gelost,  mit  welcher  Losung  das  Swgel 
rückwärts  leicht  bestrichen  und  dann  mit  Hülfe  dieser  Lacklosung  auf  dem  falschen 
Papicro  befestigt  wird.  War  die  Farbe  recht  ähnlich  und  das  Siegel  rückwärt* 
völlig  papierfrei,  so  klebt  es  gut  und  unkenntlich  auf  dem  „Document". 

H.  Gross. 


Digitized  by  Google 


Die  Technik  des  Stempelfäischen*. 


179 


echter  Stempel  unter  ihnen  in  Cmlanf  ist,  habe  ich  noch  nie  von 
einem  solchen  Aufruf  gehört. 

Vereinzelt  finden  sich  auch  von  Kunden  selber  hergestellte  Me- 
tallstempel aus  Messing,  Aluminium  oder  Blei,  doch  fehlt  den  meisten 
die  Fähigkeit  zur  Herstellung  dieser  Werthgegenstände,  da  auch  die 
Uhrmacher  und  Gold-  und  Silberarbeiter,  die  man  auf  der  Walze  trifft, 
meist  zu  früh  aus  der  Lehre  gelaufen  sind,  als  dass  sie  es  zu  einer 
nennenswerthen  Kunst  gebracht  hätten,  und  die  eigentlichen  Graveure 
sind  dünn  gesät.  — 

Eine  geradezu  erschreckende  Verbreitung  dagegen  hat  die  Her- 
stellung von  Schieferstempeln  gewonnen,  die  einem  in  der  Praxis  in 
grosser  Anzahl  von  den  plumpsten  Versuchen  bis  zur  feinsten  Aus- 
arbeitung begegnen.  Schuld  daran  dürfte  neben  der  leichten  Be- 
handelbarkeit des  Stoffes  besonders  der  Umstand  sein,  dass  dieser 
auch  in  Arbeitshäusern  und  Gefängnissen  jederzeit  leicht  zu  haben 
ist,  da  die  meisten  derartigen  Gebäude  mit  Schiefer  gedeckt  sind, 
Mindestens  nach  jedem  Sturm  rinden  sich  Stückchen  in  den  Spazier- 
höfen, die  begierig  aufgelesen  werden.  In  den  Gefängnissen  treibt 
die  Langeweile  schon  zur  Verarbeitung  und  im  Zucht-  und  Arbeits- 
haus sagt  sich  der  Mann,  dass  er  mit  seinem  Entlassungsschein  all- 
überall unbequeme  aufmerksame  Beachtung,  aber  schwerlich  Arbeit 
und  noch  unwahrscheinlicher  eine  reiche  Ernte  beim  Fechten  finden 
wird.  Die  noch  immer  weitverbreitete  Gemeinschaftshaft,  die  in  den 
Arbeitshäusern  sogar  durchweg  besteht,  äussert  auch  hier  ihre  schäd- 
lichen Folgen.  Ich  besitze  eine  vollständige  Anweisung  zur  Herstellung 
von  Schiefer-  und  anderen  Stempeln  in  Form  von  Zettelcorrespondenz 
zwischen  zwei  Häuslingen,  nebst  deren  fruchtbarem  Ergebniss  von  fünf, 
zum  Tbeil  vorzüglich  gearbeiteten,  doppelseitigen  Schieferstempeln. 

Der  frühere  Kellner  Adolf  Mäcker  aus  Berlin,  der  schon  wieder- 
holt wegen  Stempelfälschung,  Gebrauch  falschen  Namens  und  dergl. 
bestraft  war  und  sich  auch  sonst  auf  den  verschiedensten  Gebieten 
versucht  hatte,  so  dass  ihm  auch  das  Zuchthaus  nicht  mehr  neu  war, 
wurde  im  April  1893  wegen  Betteins  und  Landstreichens  in  das 
Güstrower  Landarbeitshaus  geschafft.  Am  30.  September  1893  fand  der 
Aufseher  in  seinem  Brodkasten  ein  kleines,  leinenes  Säckchen,  das 
einen  mit  einem  Wappen  versehenen  Knopf,  mehrere  Stückchen  Papier 
mit  Stempelzeichnungen  und  ein  Stück  Oelpapier  von  der  Grösse 
eines  Briefbogens  enthielt,  sowie  einen  primitiven  Zirkel ,  der  dadurch 
hergestellt  war,  dass  zwei  Nägel,  denen  die  Köpfe  abgebrochen  waren 
in  ein  zu  zwei  Schenkeln  gebogenes  »Stück  Hollunderholz  gesteckt 
und  darin  mit  Faden  befestigt  waren.    Der  Mann  bekam  seine  Dis- 


Digitized  by  Google 


180 


XIII.  Schütze 


ciplinarstrafe  und  wurde  seitdem  noch  aufmerksamer  beobachtet,  jedoch 
ohne  Erfolg,  bis  ihn  im  Februar  1 894  ein  Genosse  verrietb.  Bei  aber- 
maliger genauer  Durchsuchung  seines  Brodkastens  fanden  sich  in  einer 
kleinen  Dose  unter  dem  sorgfältig  aufgesparten  Schnupftabak  neun 
vollständig  fertige  Schieferstempel  und  fünf  hergerichtete  Schiefer- 
platten nebst  einem  kleinen  Bleistift,  ferner  förderte  die  körperliche 
Durchsuchung  ein  spitzgeschabtes  Sttlck  Knochen  zu  Tage  und  ein 
Holzstäbchen,  das  wohl  als  Griff  für  die  Gravirnadel  gedient  hatte, 
sowie  —  ein  Taschenmesser,  das  mit  den  übrigen  Sachen  zwischen 
Stoff  und  Unterfutter  der  Weste  gesteckt  hatte.  Alle  bisher  entdeckten 
Materialien  will  er  auf  dem  Weg  von  und  zur  Arbeit  aufgelesen  haben, 
das  Messer  habe  er  bei  seiner  Einlioferung  durchgeschmuggelt;  da 
er  ein  zweites  abgeliefert,  habe  man  dies  wohl  nicht  bei  ihm  ver- 
muthet.  Nachdem  noch  festgestellt  war,  dass  er  seine  Kunst  in  den 
Freistunden  getrieben  hatte,  indem  er  eng  an  die  grosse  Säule  gelehnt, 
neben  der  sein  Platz  war,  und  scheinbar  eifrig  lesend  in  der  linken, 
auch  das  Buch  haltenden  Hand  den  Schiefer  hielt,  während  die  rechte 
mit  Grabstichel,  Zirkel  oder  Messer  arbeitete ,  wurde  seine  Nachhaft 
um  3  Monate  verlängert,  die  ihn  wohl  mehr  geschmerzt  haben  als 
die  zehntägige  gerichtliche  Haftstrafe  aus  §  360 4  StGB.  Am  6.  Oc- 
tober  1894  wurde  er  entlassen,  konnte  jedoch  wohl  seine  Fälscher- 
correspondenz  und  weitere  fünf  doppelseitige  Schieferstempel  nicht  mit- 
nehmen, die  er  in  Zeitungspapier  gewickelt  in  einem  kleinen  Geschirr- 
schuppen versteckt  hatte.  Die  Schriftstücke  lauten: 

1)  „Maukisch  Dresden  Schützenregiment.  Berlin  Dresden  Teplitz 
Karlsbad  Prag  den  Konsul  briefl.  wegen  Kleidung  und  Aufenthalt 
Wien  Pest  Ofen  Insbruck  Bozen  Meran.u 

2)  „Freimaurer-Logen,  Kellner  ....  steht  Atteste  für  Kaufleute, 
hrschl.  Diener  und  Kellner  besorgen  in  Böhmen  sehr  nothwendig. 
In  Oestreich  sich  als  Hanoveraner  nicht  Berliner  ausgeben  Zeugnisse". 

3)  „Berlin  .  .  .  schreiben  Unterstützung  kleine  Druckerei?  für 
Kinder  —  2  Mk.  2  Satz  Lettern,  Typen  (  £  )  Verfielfältigungs-Papier 
Berlin,  x  Die  Briefbogen  passend  für  Hotel-Rest.  Einrichtung  .  .  . 
schick,  lassen  unter  der  Adresse  den  Herbergsv.  als  Gastwirth  be- 
zeichnen*. 

4)  „x  Muster  für  Brief  bögen  mit  Geschäftsköpfen  für  Kaufl.  und 
Hotels.  Heikendorf,  Berlin  S.W.  19  Kommandantenstr.  15.  Stettin 
Briefbogen  von  Druckereien  besorgen,  Krankenhaus-Atteste  z.  Op.  nach 
Dr.?  Hamburg?  Freibg.  i.  B.u 

5)  „Carl  Fr.  Nicoldi  Laubenheim  a/R.,  Vater  Herbrich  Wallstr. 
letztes  ....  Krankenzeugniss  von  3.  Nov.  — 11 .  Mai.   Die  Karten 


Digitized  by  Google 


Die  Technik  des  Stempelfäl&chers. 


181 


und  Briefe  musst  stets  in  den  Eisenbahnpostwagen  werfen  da- 
mit der  Ort  der  Aufgabe  nicht  zu  sehen  ist". 

6)  „Brief  Bezugnehm  .  .  ersuche  ich  Sie  mir  Mu(ster)  für  Brief- 
bogen mit  (Vordruck)  zur  Einrichtung  meines  G(eschäfts)  z.  (?) 
R(estaurants)  begn  (?)  Auswahl  gefälligst"  dazwischen  nebenstehende 
Figur  (Doppelkreis  mit  34  Theilstrichen  und  drei  durchgezogenen 
Diametern),  unter  der  die  Zahl  „34"  steht. 

7)  „Bei  Adresse  nur  das  Haus  der  Herberge  z.  H.  angeben  z.  B. 
Kaufmann  Mä  Berlin,  Köppenstr.  10.  2  Satz  Typen  reichen  hin  für 
den  Zweck.  Wappen  Schiefer"  dazwischen  folgende  Figuren: 


8)  „Erst  mal  wegen  der  Typen  und  Lettern  mich  in  der  Buch- 
druck .  .  erkundigen  und  dann  auf  der  Druckerei  für  Kinder  nicht 
mehr  als  2  Mark  an(wend)en  da  Type  billiger  sind  (Buchdrucker- 
zeitung)" dazwischen  folgende  Figur: 


Der  Stempel  trägt  ebenso  wie  eine  zweite,  der  unter  G  mitgetheilten 
gleichende,  Figur  ein  unleserliches  Wort  im  Mittelstück.  Dieser  zweiten 
Figur  zur  Seite  stehen  die  Worte  „Alles  Grossschrift.  Pl(atten)  z(um) 
St(empcln).  Verschiedene  Typen.  Grossen  Anfangsbuchstab  .  .  ." 

9)  „Schief  er  platten  so  dünn  wie  möglich  suchen.  ImSchweiss- 
leder  des  Huts  einnähen  blaue  und  schwarze  Farbe.  Zeugniss  v.  1886 

Archiv  fflr  KrimiMlanthiopologie.  XII.  13 


Digitized  by  Google 


182 


XIII.  Schätze 


1.  October  bis  I.  August  1888  Cafe  zur  Oper  Berlin  u.  „d.  Linden 
Concurs  oder  aufgelöst  Geschäftsführer  für  Z  Unterschrift 


MUnunnhaltcn  anzulöthen. 


11)  „Zwei  runde  Ringe  von  Blech  beim  Klempner  löthen  lassen, 
so  das  die  Typen  passen  und  eingelegt  werden  können  und  auf  einer 
Seite  zugelöthet  1  gross  und  1  kleiner". 

Dazwischen  folgende  Figur: 


12)  „Kreise  ich  will  sehen  wie  es  sich  in  der  Grösse  macht, 
welche  die  Kreise  haben". 

13)  „Die  beiden  Adler  in  die  beiden  Kreise,  welche  ich  gezeichnet 
und  überschrieben  habe  und  wenn  du  noch  mehr  Stadtwappen  kennst 
so  zeichne  dieselben  in  die  anderen  Kreise". 

14)  15)  usw.  sind  Zettel  mit  Kreisen,  in  die  die  richtigen  oder 
vermeintlichen  Wappen  von  Magdeburg,  Gollnow,  Stettin,  Grünberg, 
Bernburg  gezeichnet  sind,  auch  sind  mehrere  Zeichnungen  da,  die  die 
Unterschiede  zwischen  dem  Reichs-,  dem  preussischen  und  dem  Lübecker 
Adler  erklären  sollen,  sowie  der  Mecklenburger  Büffelskopf  in  der 
länglichen  vom  Landarbeitsbaus  -  Siegel  [entnommenen  Form.  Eine 
Reihe  von  Wappen  sind  auf  Oelpapier. 


Digitized  by  Google 


Die  Technik  des  Stempelfälschers. 


183 


Endlich  findet  sich  noch  ein  aus  irgend  einem  Journal  gerissener 
Zettel  mit  einem  Rezept  zu  Oelfarbe  für  Metallstempel,  das  schliefst: 
„Kautschukstempel  würden  bei  Verwendung  der  Oelfarbe  in  kürzester 
Zeit  vollständig  unbrauchbar  werden". 

Die  schmutzigen  Zettel  sind  z.  Th.  äusserst  schwer  zu  entziffern, 
da  sie  Jahrelang  stark  zerknittert  in  dem  früher  gefundenen  Leinen- 
sackchen  aufbewahrt  sind,  und  auf  demselben  Stück  oft  die  Antwort 
über  die  Anfrage  gesetzt  ist,  dabei  auch  die  Schriftzüge  nur  flüchtig 
mit  Bleistift  hingeworfen  sind.  Unmöglich  war  es  mir,  die  beiden 
einander  sehr  ähnelnden  Handschriften  von  einander  zu  trennen,  so  dass 
ich  mich,  zumal  auch  manche  Stücke  fehlen,  mit  der  obigen  Wiedergabe 
begnügen  musste.  Der  Inhaltzeigt  deutlich,  wie  gründlich  undgewandtdie 
beiden  Subjecte,  von  denen  Mäcker  offenbar  die  technische  Ausführung, 
der  andere  die  geistige  Leitung  übernahm,  auf  Grund  der  ausgetauschten 
Kenntnisse  zukünftige  Thaten  vorzubereiten  wussten.  Zettel  1)  enthält  die 
zu  empfehlende  Heise  mit  einem  Wink,  wie  der  deutsche  Konsul  in  Prag 
zu  benutzen  sei,  die  übrigen  besprechen  mit  eingestreuten  guten  Rath- 
schlägen die  Ausrüstung  mit  falschen  Papieren  und  die  eigentlich  tech- 
nische Frage  der  Herstellung  falscher  Stempel.  Ueberall  tritt  uns  das  alte 
Verfahren  entgegen,  das  mit  Vorliebe  Briefbogen  mit  Vordrucken  ver- 
wendet Zur  Herstellung  etwa  nicht  zu  beschaffender  soll  die  Kinder- 
druckerei scheinbar  auch  mit  verwendet  werden.  Ferner  wird  das  für 
Stempel  aus  Anilinfarben  wichtige  Hektographenpapier  in  3)  erwähnt, 
das  unten  noch  näher  zu  besprechen  ist,  das  Wichtigste  jedoch  sind  die 
Zeichnungen,  die  uns  aufs  Anschaulichste  zeigen,  wie  der  Fälscher  auf 
die  möglichst  dünn  gewählten  Schieferplatten,  die  er  in  3)  und  9)  ver- 
langt, die  ihm  von  seinem  Kumpan  mitgetheilten  Inschriften  und 
Wappen  arbeitet.  Für  Schieferstempel  kommen  dabei  jedoch  nur 
die  Figuren  von  6)  7)  und  8)  in  Betracht,  die  keiner  Erläuterung  be- 
dürfen. Diese  Arbeit  wird  mit  dem  oben  beschriebenen  Zirkel,  zwei 
durch  einen  Faden  verbundenen  Nähnadeln,  ja  im  Nothfall  mit  den 
entsprechend  gebogenen  Zinken  der.Hosenschnalle  hergestellt  Das  Be- 
denklichste sind  die  Mittheilungen  in  10)  und  11),  für  deren  Aus- 
führung auch  die  Kinderdruckerei  mit  Typen  und  zwei  Sätzen  Lettern 
hauptsächlich  bestimmt  ist.  Danach  sollen  zwei  Blechstreifen  etwa 
von  der  Breite  der  Letternlänge  kreisrund  so  zusammengelöthet  werden, 
dass  der  eine  um  die  doppelte  Letterndicke  weniger  Durchmesser  hat 
als  der  andere.  Von  diesen  beiden  Rändern  wird  dann  der  kleinere 
in  den  grösseren  hineingestellt,  und  damit  beide  Zusammenhang  be- 
kommen, werden  auf  der  einen  Seite  zwei  Blechstreifen  kreuzweise 
daraufgelöthet   Zwischen  diese  Ränder  werden  die  für  die  jeweils  ge- 

13* 


Digitized  by  Google 


184 


XIII.  Schütze 


wünschte  Umschrift  Röthigen  Lettern  gesteckt,  in  den  mittleren  Hohl- 
raum werden  ein  paar  Pappringe  gelegt,  und  in  deren  Oeffnung  die 
Type  oder  in  deren  Ermangelung  vielleicht  auch  eine  Münze  mit  ent- 
sprechendem Wappen,  Adler  od.  dergl.  gedrückt.  Damit  ist  leicht 
und  billig  der  schönste  Metallstempel  fertig,  der  bei  Verhaftung  oder 
sonstiger  Gefahr  ruhig  weggeworfen  werden  kann,  da  er  sich  jederzeit 
wieder  beschaffen  lässt,  und  der  vor  jedem  echten  Stempel  den  un- 
schätzbaren Vorzug  besitzt,  dass  er  beliebig  veränderlich  ist.  Da  die 
Lettern  ja  nicht  ihre  ursprüngliche  Länge  zu  behalten  brauchen,  sondern 
ihr  Stiel  ohne  Gefahr  für  ihre  Verwendbarkeit  bis  auf  wenige  Milli- 
meter abgesagt  werden  kann,  ist  dies  leichte,  flache,  vielfach  zerleg- 
bare Werkzeug  ganz  besonders  gut  zu  verbergen  und  überall  mitzu- 
führen.  Die  ungeheure  Gefährlichkeit  dieser  Hülfsmittel  bedarf 
wohl  selbst  für  den  Gleichgültigsten  und  Nachlässigsten  keines  Hin- 
weises. 

Wesentlich  bequemer  und  daher  äusserst  beliebt  ist  das  Abziehen 
der  Anilinstempel  und  aller  Farben,  die  mit  Glycerin  angemacht  sind. 
Diese  Farben  werden  für  die  Kautschukstempel  benutzt,  die  die  alten 
Oelfarben  nicht  vertragen  können,  und  deren  Einführung  erst  die 
heutige  Ueberflut  von  Falsifikaten  in  die  Welt  gebracht  hat 

Allgemein  bekannt  ist  wohl,  dass  mit  der  frischen  Schnitt- 
fläche einer  rohen  Kartoffel  oder  eines  Apfels  ganz  gute  klare  Ab- 
züge von  frischen  Stempeln  zu  haben  sind,  doch  ist  dies  Verfahren 
meist  daran  kenntlich,  dasB  auf  beiden  Papieren  ein  Saftrand  zurück- 
bleibt, der  deutlich  die  Form  der  verwendeten  Frucht  zeigt 

Häufiger  nimmt  deshalb  der  erfahrene  Mann,  wenn  er  nicht,  wie  die 
allerdings  auch  nicht  selten  vorkommt,  so  frech  oder  gleichgültig  ist,  dass 
er  einfach  den  mit  Schnaps  befeuchteten  echten  Stempel  auf  das  neue 
Papier  abdrückt,  seine  Zuflucht  schon  zum  Ei,  das  er  mit  der  schmalen 
Spitze  nach  unten  mindestens  eine  Viertelstunde  in  kochendes  Wasser 
hängt  Dann  befeuchtet  er  den  echten  Stempel,  besonders  wenn  er 
schon  älter  ist,  auf  der  Rückseite  so  lange  mit  Schnaps,  bis  er  feucht 
schimmern  wird,  rollt  das  Ei,  besonders  wenn  es  sich  um  einen  läng- 
lichen Stempeln  handelt,  darüber  und  drückt  damit  den  abgezogenen 
Stempel  auf  das  zu  bescheinigende  Zeugniss.  Da  sich  hierbei  jedoch 
leicht  die  Linien  verziehen«  schneidet  man  lieber  die  breite  Spitze  des 
Eies  mit  einem  schmalen  scharfen  Messer  glatt  ab,  um  so  eine  flache 
Druckfläche  zu  erhalten.  Da  der  schwere  Dotter  beim  Kochen  in  die 
schmale  Spitze  gesunken  ist,  kann  man  dabei  nach  und  nach  sehr 
tief  gehen  und  durch  eine  grosse  Anzahl  von  Schnitten  dasselbe  Ei 
vielfach  verwenden.   Grösse  des  Stempels  ist  ausserdem  kein  Binder- 


Digitized  by  Google 

I 


Die  Technik  des  Stempelfäl^here. 


185 


niss,  da  ja  auch  Enten-  and  Gänseeier  zu  haben  sind.  Das  Bild  wird 
klar  und  scharf,  zumal  wenn  man  auch  das  Ei  leicht  mit  Schnaps 
oder  Benzin  bestrichen  hat,  und  die  Fälschung  ist  nur  daran  zuweilen 
zu  erkennen,  dass  zu  stark  gedrückt,  oder  das  Ei  schief  gerollt  ist, 
so  dass  die  Linien  ausbuchten,  oder  dass  der  Schnitt  nicht  glatt  war 
und  seine  Unebenheiten  im  Abdruck  zu  Tage  treten. 

Alle  diese  Fährlichkeiten  vermeidet  der  dufte  Kunde  durch  An« 
wendung  des  Hektographenpapiers,  das  in  jeder  grösseren  Papier- 
handlung käuflich  ist  und  fast  nirgends  Verdacht  erweckt  Wenigstens 
rauss  ich  ehrlich  bekennen,  dass  ich  mich  in  den  ganzen  ersten  Mo- 
naten meiner  hiesigen  Thätigkeit  als  Amtsanwalt  oft  gewundert  habe, 
was  die  Leute  vielfach  für  merkwürdiges  „Hamburger  Pflaster44  bei  sich 
hätten,  bis  mir  endlich  die  Augen  aufgingen.  Von  diesem  Papier 
schneidet  man  ein  Stück  ab  und  bedeckt  damit,  nachdem  man  es  an- 
gehaucht hat,  den  nötigenfalls  auf  der  Rückseite  etwas  beschnapsten 
Stempel,  legt  das  Ganze  in  ein  Buch  und  setzt  sich  ein  paar  Minuten 
darauf,  dann  legt  man  das  Druckpapier  auf  den  neuen  Schein,  besitzt 
auch  diesen  ein  paar  Minuten,  und  ein  tadelloser  Abzug  ist  fertig. 
Auf  diese  Art  lassen  sich  von  einem  Stück  eine  ganze  Anzahl  Ab- 
züge machen,  von  einem  frischen  fetten  Stempel  z.  B.  acht  und  mehr. 
Sind  sie  sorgfältig  gemacht,  so  sind  sie  überhaupt  nicht  von  echten 
zu  unterscheiden,  nur  sind  sie  meist  etwas  matt  Hat  man  aber  das 
Hektograph  enpapier  zu  lange  darauf  liegen  lassen,  so  werden  die  Um- 
risse weich  und  verschwommen,  war  es  schon  schmutzig,  so  zeichnen 
sich  die  Ränder  ab,  ebenso,  wenn  der  benutzte  Schein  schmutzig  war. 
Besonders  häufig  aber  findet  man  die  Spuren  an  dem  Stempel,  von 
dem  der  Abzug  genommen  ist,  da  die  meisten  die  Dummheit  begehen, 
diesen  auf  der  rechten  Seite  anzufeuchten,  dann  zeichnet  sich  fast 
stets  das  meist  viereckig  geschnittene  Stück  Druckpapier  auf  diesem 
Schein  ab.  — 

Jedoch  nicht  nur  die  Farbstempel  weiss  des  Kunden  findiger 
Geist  auszunutzen,  auch  die  scheinbar  ganz  harmlosen  gepressten  Pa- 
pierstempel, mit  denen  die  Amtsbriefe  verklebt  werden,  müssen  ihm 
herhalten.  Eine  solche  Verschlussmarke  wird  sorgfältig  abgelöst,  mit 
Leinöl,  Schmalz,  einem  Stück  Schweinefleisch  leicht  angefettet  unter 
ein  Stück  dicke  Pappe  gelegt,  aus  der  ein  rundes  Stück  von  der 
Grösse  des  Stempels  herausgeschnitten  ist,  und  dann  wird  Walzenmasse 
der  Buchdruckermaschinen,  die,  wenn  ich  recht  berichtet  bin,  aus  Leim 
und  Syrup  besteht,  die  man  in  jeder  Druckerei  als  Abfall  kaufen  und 
in  einem  Blechlöffel  leicht  schmelzen  kann,  hineingegossen.  Diese 
Masse,  die  zum  Andrücken  des  Papiers  an  die  Typen  benutzt  wird, 


Digitized  by  LiOOQlc 


186 


XIII.  Stm-ree 


dringt  in  die  feinsten  Vertiefungen  ein,  und  der  so  erzielte  Stempel 
ist  daher  von  ausserordentlicher  Schärfe;  er  ist  ferner  sehr  haltbar, 
besonders  wenn  auf  einen  Eeslöffel  Masse  etwa  eine  Messerspitze  feinster 
Zementgips  verrührt  ist  Dasselbe  Verfahren  wird  auch  mit  Gutta- 
percha geübt,  das  durch  Eintauchen  in  heisses  Wasser  und  Kneten 
derart  erweicht  wird,  dass  es  sich  zu  solchen  Abdrücken  feinster  Art 
ebenfalls  vorzüglich  eignet  Ja,  es  bietet  noch  den  Vortheil,  dass  es 
nach  Erkalten  sehr  hart  wird,  so  dass  es  frei  in  der  Tasche  getragen 
werden  kann,  ohne  Gefahr  der  Beschädigung  oder  Formveränderung. 

Zu  diesem  Verfahren  sind  gutgeprägte  fehlerlose  Siegellacksiegel 
als  Vorlagen  natürlich  gleichfalls  geeignet,  und  mit  den  Guttapercha- 
stempeln kann  man  besonders  schöne  Lacksiegel  herstellen,  auf  denen 
alle  Formen  richtig  erscheinen,  während  bei  der  Verwendung  von 
Farbe  Höhen  und  Tiefen,  d.  h.  gefärbte  und  farbfreie  Theile  auf  dem 
Abdruck  natürlich  verkehrt  vertheilt  sind.  Da  dies  jedoch  bei  allen 
Metall  stempeln,  die  eigentlich  für  Siegellack  bestimmt  sind,  erfahrungs- 
gemäss  aber  vielfach  auch  mit  dem  Farbkissen  benutzt  werden,  auch 
der  Fall  ist,  so  ist  das  kein  ausschlaggebender  Nachtheil. 

Trotzdem  hat  der  Kunde  auch  diesen  Umstand  zu  würdigen  ge- 
wusst  Wenn  er  irgend  kann,  trägt  er  deswegen,  wenn  er  ein  Amts- 
zimmer betritt,  ein  Stück  Formwachs,  geknetete  Brotkrume  od.  dergl. 
bei  sich,  in  das  er  in  einem  unbewachten  Augenblick  den  Kautschuk- 
oder Metallstempel  hineindrückt  Wird  er  dabei  bemerkt,  so  hat  er 
immer  noch  nichts  Strafbares  begangen  und  kann  höchstens  hinaus- 
geworfen werden,  geht  die  Sache  aber  gut,  so  hat  er  eine  Matrize, 
aus  der  er  sich  mit  Guttapercha  oder  Buchdruckermasse  die  schönsten 
Stempel  abformen  kann,  deren  Abdruck  nun  alles  richtig  giebt 

Hat  er  etwas  mehr  Zeit  und  kann  ungenirter  arbeiten,  so  legt 
er  über  das  Petschaft  ein  gewöhnliches  Stück  Schreibpapier,  falls  er 
keinen  Formstoff  bei  sich  hat,  und  klopft  ein  paar  Mal  mit  einer 
Bürste  darauf,  dann  hat  er  ebenfalls  eine  vorzügliche  Matrize,  die  sich 
allerdings  nur  für  Buchdruckermasse  verwenden  lässt;  das  Stück  wird 
nämlich  mit  grossem  Band  rund  ausgeschnitten,  der  Band,  nachdem 
er  mit  einer  Reihe  von  Einschnitten  versehen  ist,  rundum  aufgebogen 
und  der  besseren  Haltbarkeit  wegen  mit  einem  Papierstreifen  umklebt 
so  dass  eine  regelrechte  Form  zum  Einguss  der  Masse  entsteht  Für 
Guttapercha  bietet  diese  jedoch  nicht  genug  Widerstand. 

Am  kostbarsten  ist  für  diese  Fälle  der  Besitz  eines  Stückes  As- 
besrpapier,  da  man  in  dieses  sogar  Letternmetall  giessen,  also  Metall- 
stempel damit  herstellen  kann. 

Aeusserst  beliebt  endlich  ist  die  Verwendung  von  Copirtinte.  Em 


Digitized  by  Google 


Die  Technik  de»  Stempelfälschere. 


187 


echter  Stempel  wird  am  Fenster,  mit  Oelpapier  oder  dem  Blaubogen 
durchgezeichnet,  im  ersten  Fall  nach  der  Bückseite,  in  den  letzteren 
beiden  wird  die  Schrift  nachträglich  in  Spiegelschrift  umgesetzt,  dann 
wird  alles  mit  Copirtinte  nachgezogen  und  das  Abziehen  kann  be- 
ginnen. Da  diese  Art  der  Herstellung  aber  leicht  eine  gewisse  Steif- 
heit und  Unsicherheit  der  Linien  mit  sich  bringt,  die  verrätherisch 
werden  kann,  entwirft  der  geschickte  Zeichner  lieber  den  ganzen 
Stempel  frei  mit  Copirtinte  oder  zeichnet  ihn  gar  sofort  mit  Tinte 
oder  Farbe  auf  das  zu  stempelnde  Zeugniss.  Ich  habe  z.  B.  eine  an- 
gebliche Bescheinigung  der  Kaiserlich  deutschen  Gesandtschaft  zu  Wien 
in  Händen,  die  mit  Wappen,  Vordruck  und  Stempel  den  denkbar 
echtesten  Eindruck  macht,  und  doch  ist  alles  von  einem  verlaufenen 
Conditorgehülfen  frei  mit  der  Feder  gezeichnet.  Die  Fälschung  ist 
so  täuschend,  dass  man  nur  mit  einer  guten  Lupe  und  grosser  Auf- 
merksamkeit entdeckt,  dass  es  sich  um  Federzeichnung  statt  um  Stein- 
druck und  Stempelung  handelt 

Und  wo  lernt  der  Kunde  alle  diese  zum  Thcil  künstlerischen 
Fertigkeiten,  wo  sammelt  er  die  nöthige  Belehrung  und  Erfahrung? 
Auf  der  Penne,  in  der  verwerflichen  gemeinsamen  Haft,  besonders 
wenn  sie  noch  gar  ohne  Arbeit  ist,  und  vor  Allem  im  Arbeitshaus. 
Besonders  die  letztere  Erfahrung  habe  ich  bei  einer  grossen  Anzahl 
von  Fälschern  gemacht.  Zumal  die  Arbeitshäuser  mit  Druckereien 
sind  wahre  Brutstätten  für  diesen  alle  Strafrechtspflege  untergrabenden 
Gewerbebetrieb.  Selbst  bei  guter  Aufsicht  ist  es  unvermeidlich,  dass 
der  als  Giesser  oder  Stecher,  ja  auch  der  nur  als  Drucker  beschäftigte 
„Häusling"  nicht  Kenntnisse  erwirbt,  die  er  in  der  Freiheit  zum  Bösen 
verwendet.  Als  Drucker  beschäftigt  diese  Leute  bei  ihrer  Vergangen- 
heit und  bei  dem  stets  bedeutenden  Angebot  einwandsfreier  Arbeits- 
kräfte hinterher  doch  kein  Mensch,  er  ist  also  durch  die  Beschäftigung 
in  der  Nachhaft  nicht  wirtschaftlich  tüchtiger,  sondern  höchstens  zu 
der  sich  ihm  meist  nur  bietenden  körperlich  schweren  Arbeit  unlustiger 
geworden,  er  hat  ausserdem  jetzt  einen  Weg  kennen  gelernt,  auf  dem 
er  guten  Verdienst  findet  auch  ohne  Arbeit  und  meist  auch  ohne  jedes 
Risiko,  da  alle  Betheiligten  das  lebhafteste  Interesse  daran  haben,  ihn 
und  seine  Thätigkeit  sich  zu  erhalten  —  er  wird  gewerbsmässiger 
Stempelfälscher,  und  das  Arbeitshaus  hat  ihn  dazu  erzogen. 

So  bei  guter  Aufsicht.  Ich  habe  aber  Grund  anzunehmen,  dass 
es  auch  Arbeitshäuser  mit  Druckereien  giebt,  deren  Aufsichtsführung 
man  mit  dem  Worte  „liederlich44  nicht  zu  hart  bezeichnet. 

Mir  waren  nämlich  vielfach  Papiere  in  die  Hände  gekommen, 
die  trotz  tadellos  echten  Eindrucks  nachweisbar  falsch  waren,  und 


188 


XIII.  ScifUTZE 


zwar  wiederholte  sich  auf  mehreren  derselben  der  Stempel  des  Poli- 
zeiamts Plön,  das  auf  Befragen  erklärte,  dass  schon  häufiger  wegen 
dieses  falschen  Stempels  dort  angefragt  sei,  zuerst  vor  etwa  zehn  bis 
zwölf  Jahren,  doch  war  die  Quelle  niemals  festzustellen.  Endlich  fiel 
es  mir  auf,  dass  die  Leute  mit  so  vorzüglich  gefälschten  Papieren 
meist  kürzlich  aus  einem  und  demselben  Arbeitshause  gekommen 
waren,  und  nach  monatelangem  Mühen  gelang  es,  durch  vielstündige 
Verhöre  einen  Menschen  so  in  die  Enge  zu  treiben,  dass  er  das  hart- 
näckigst gehütete  Geheimniss  verrieth.  Die  Fabrik  war  ein  preussisches 
Arbeitshaus  mit  Druckerei.  Nachdem  die  Spur  einmal  gefunden,  er- 
gab sich  dann  bald  eine  Menge  von  einander  unabhängigen  Materials, 
das  sowohl  den  staunenswertben  Umfang,  als  auch  das  bedeutende 
Alter  dieser  Misswirthschaft  bewies. 

Die  Drucker  dieses  Arbeitshauses  hatten  danach  seit  Jahren  viele 
Hunderte  von  Vordrucken  für  Briefbogen,  Quittungskarten  der  Alters- 
und Invaliditätsversicherung  und  Legitimationspapieren  aller  Art  für  sich 
gedruckt,  die  sie  zumTheil  erst  eigens  hatten  setzen  müssen.  Ferner  hatten 
sie  die  Typen  wie  Adler,  Wappen  u.  dglM  die  zum  Bedrucken  der  Firmen- 
Briefbögen,  Tüten,  Rechnungen  u.  s.  w.  dienten,  benutzt,  um  sich  damit 
nach  Einfügung  anderer  Lettern  in  den  Umschriftsrand  falsche  Stempel 
zu  drucken,  die  auf  weisse  oder  mit  entsprechendem  Vordruck  ver- 
sehene Bögen  gesetzt,  massenhaft  als  Blankets  verhandelt  wurdeu. 
wenn  nicht  die  so  hergestellten  Stempel  selber  einfach  gestohlen  und 
mitgenommen  wurden.    Endlich  ist  auch  die  Giesserei  benutzt,  um 
zusammenhängende  Metallstempel  —  etwa  von  Thalergrösse  —  zu 
giessen.   Das  alles  sind  nicht  etwa  nur  Verdachtsmomente,  sondern 
Thatsachcn,  die  ich  durch  die  in  meine  Hände  gerathenen  Stempel 
und  Fälschungen  beweisen  kann,  denen  allerdings  durch  die  überein- 
stimmenden Geständnisse  von  Leuten,  die  nichts  von  einander  ahnen 
konnten,  noch  mehr  Halt  und  Zusammenhang  gegeben  wird.  Das 
Ausschmugeln  muss  nicht  besonders  schwer  gewesen  sein.  Am  schwie- 
rigsten hatte  sich's  noch  ein  Gärtner  gemacht,  der  sein  Packet  Fäl- 
schungen unter  einer  auch  von  der  Landstrasse  erreichbaren  Brücke 
versteckt  und  es  von  dort  später  geholt  hat,  die  meisten  Anderen 
haben  sich  dieSachen  scheinbar,  nachdem  sie  bei  der  Entlassung  ibreigen 
Zeug  anbekommen,  von  den  abschiednehmenden  Genossen  zustecken 
lassen.  Auch  mögen  noch  andere  Wege  offen  gestanden  haben,  soll  docb 
ein  Kaufmann  R.  aus  Rostock,  der  dort  sass,  für  einen  Bekannten  in  der 
Stadt  unbemerkt  einen  Photographenkasten  gebaut  und  ihm  den  zu- 
gestellt haben.  Da  diese  Dinge  meiner  Ansicht  nach  gemeingefährlich 
sind,  mir  auch  sonst  geradezu  haarsträubende,  allem  Anschein  nach 


Digitized  by  Google 


Die  Technik  des  Stempelfälschers. 


189 


wahre  und  jedenfalls  leicht  zu  prüfende  Vorkommnisse  aus  dieser 
Anstalt  mitgetheilt  sind,  habe  ich  vor  vielen  Monaten  die  ganze  Ge- 
schichte mit  allen  nicht  wegzuleugnenden  Beweismitteln  eingepackt 
und  an  den  zuständigen  Herrn  Oberpräsidenten  geschickt,  um  gewiss 
vor  die  rechte  Schmiede  zu  kommen,  habe  aber  bisher  weder  eine 
Empfangsbescheinigung,  noch  überhaupt  eine  Antwort  oder  wenigstens 
die  Acten  zurückbekommen. 

Fragen  wir  uns  zum  Schluss,  ob  und  wie  diesem  Krebsschaden 
abzuhelfen  ist,  der  nicht  nur  dem  gewerbsmässigen  Verbrecher  im 
engeren  Sinne  eine  bedeutende  Stütze  bietet,  sondern  auch  dem  nach 
Hunderttausenden  zählenden  Bettler-  und  Landstreicherthum,  das  dem 
Deutschen  Reich  allein,  vom  sittlichen  Schaden  ganz  abgesehen, 
jahrlich  nach  den  verschiedenen  Schätzungen  zwischen  36  und  200 
Millionen  Mark  kostet,  überhaupt  erst  seine  Existenz  recht  eigentlich 
ermöglicht«  so  ist  die  Antwort  eine  verhältnissmässig  einfache:  Man 
beseitige  einheitlich  alle  bisher  gebräuchlichen  Stempelarten,  die  sicii 
im  Obigen  erwähnt  finden  und  führe  ausschliesslich  die  doppelseitigen 
Schlagstempel  ein,  die  ohne  Farbe  und  Siegellack  dem  Papier  ein- 
gepresst  werden,  und  mit  denen  wir  heute  fast  nur  noch  unsere  Acten- 
bögen  stempeln1).  Deren  Nachahmung  ist  nur  dem  eigentlichen  Graveur 
möglich  und  verliert  völlig  ihre  Gefährlichkeit,  da  solch  Stempel  wegen 
seiner  Schwere  und  Grösse  niemals  hinreichend  versteckt  getragen 
werden  kann.  Dieser  Vorschlag  dürfte  vor  dem  von  Gross  a.  a.  0. 
gemachten  den  Vorzug  haben,  dass  dabei  Grösse  und  Inhalt  des 
Stempels  beliebig  gewählt  werden  kann,  ohne  seine  Sicherheit  gegen- 
über Nachahmungen  zu  gefährden,  wie  dies  bei  allen  Farben-  und 
Lackstempeln  der  Fall  sein  würde,  und  dass  hier  allmähliche  Ein- 
führung, erfahrungsgemä8S  das  höchste,  was  man  erhoffen  kann,  auch 
schon  erheblichen  Nutzen  brächte.  Heute  steckt  der  Stromer  seinen 
falschen  Stempel  in  ein  Stück  Brod  oder  Wurst,  das  ihm  auch  bei 
Festnahme  meist  belassen  wird,  trägt  ihn  im  abschraubbaren  hohlen 
Holzhacken  oder  Stockknopf,  im  Stiefelschaft,  in  den  Zeugnähten,  im 
Shlips,  im  Mund,  im  After,  in  den  pomadisirten  Haaren  oder  mit 
Tuch  übernäht  als  Rockknopf,  im  Hutleder  und  an  ähnlichen  möglichen 
und  unmöglichen  Orten  —  das  alles  fällt  fort,  sobald  von  einem  be- 
stimmten Tage  an  allgemein  der  Schlagstempel  eingeführt  wird.  Und 
wenn  das  bei  der  bekannten  Gleichgültigkeit  und  Schwerfälligkeit 
des  Gesamratorganismus  vorläufig  nicht  zu  erreichen  ist,  so  sollte 
wenigstens  jede  einzelne  einsichtige  Behörde,  die  nicht  wünscht,  dass 


1)  Vgl.  Hans  Gross,  Handbuch  f.  Untersuchungsrichter.  3.  Aufl.  S.  700. 


Digitized  by  Google 


190 


XIII.  Schütze,  Die  Technik  des  Stempelfälscbere. 


ihr  Beglaubigungszeichen  beliebig  gemisBbraucht  wird,  sich  zu  dieser 
Aenderung  entschliessen,  wie  es  kürzlich  z.  B.  schon  der  Kostocker 
Rath  getban  hat  Iiesse  sich  dann  noch  gar  die  Uebnng  einführen, 
dass  die  Stempel  stets  unmittelbar  links  unter  die  zu  beglaubigende 
Schrift  gesetzt  werden,  so  würde  diese  Neuanschaffung  durch  fast 
vollständige  Beseitigung  des  Stempelfälscherthums  und  seiner  Folge- 
erscheinungen sich  bald  alsErsparniss  ungeheurer  Summen  herausstellen. 

Daneben  muss  natürlich  doch  jeder  einzelne  Beamte  streng  seine 
Pflicht  thun  und  jedes  ihm  vorgelegte  Papier  nicht  nur  technisch, 
sondern  auch  diplomatisch  prüfen,  d.  h.  sich  vor  Allem  darüber  klar 
werden,  ob  der  Mann  nach  seinen  übrigen  Verhältnissen  im  Besitz 
solcher  Papiere  sein  kann.  Vielfach  wird  gerade  hierin  der  erste  An- 
halt zu  finden  sein,  da  die  meisten  falschen  Zeugnisse  gleich  über  das 
Ziel  hinausschieben  und  den  Inhaber  zu  gut  machen.  Ein  verständ- 
nissvolles Lesen  der  Vorstrafenliste  kann  hier,  wenn  man  sich  danach 
den  Lebensgang  und  den  Charakter  des  Beschuldigten  praktisch  vor- 
stellt und  veranschaulicht,  oft  vorzügliche  Dienste  leisten.  Ferner  ist 
schärfste  Aufsicht  über  die  Herbergen  zu  fordern,  auf  denen  sich 
heutzutage  oft  wochenlang  der  gewerbsmässige  Flebbenmacher  aufhält 
Thut  die  Polizei  hier  ihre  Pflicht  und  verlangt  spätestens  am  dritten 
Tag  genauen  Ausweis  über  den  Erwerb  seines  Lebensunterhalts,  so 
kann  er  nirgends  recht  warm  werden  und  keine  ausgebreitete  Kund- 
schaft erwerben. 

Aufs  Allerentschiedenste  endlich  aber  ist  die  Beseitigung  der 
Druckereien  in  den  Arbeitshäusern  zu  verlangen.  An  Ersatz  für  diese 
Beschäftigung  ist  kein  Mangel.  Schon  Bodelschwingh  hat  ein- 
gehend dargelegt,  dass  sich  überall  Landwirtschaft  treiben  lasse,  und 
dass  es  bei  dem  heutigen  Arbeitermangel  auf  dem  Lande  dringend 
geboten  sei,  diesem  Berufe  neue  Kräfte  zuzuführen.  Verlässt  der 
Häusling  die  Anstalt  als  tüchtiger  Landarbeiter,  so  kann  er  ausserdem 
überall  sein  Brot  finden  und  braucht  nicht  für  Lebenszeit  das  Prole- 
tariat der  Landstrasse  und  der  Grossstadt  zu  vermehren.  Jedenfalls 
wäre  es  dann  aber  ausgeschlossen,  dass,  wie  mir  kürzlich  ein  Fall 
bekannt  geworden,  ein  Mensch  mit  einem  ganzen  Verlag  von  mehreren 
hundert  Falsificaten  die  Anstalt  verlässt,  um  von  deren  Verhandeln 
ein  faules  Leben  zu  fristen  und  dann  abermals  in  ein  Arbeitsbaus  mit 
Druckerei  zu  gehen. 

Endlich  sei  mir  noch  die  Bemerkung  gestattet,  dass  alle  obigen 
Ausführungen  auf  praktischen  Erfahrungen  beruhen,  und  dass  ich 
keine  Art  der  Fälschung  erwähnt  habe,  von  der  ich  nicht  reale  Be- 
stätigung in  Händen  habe. 


Digitized  by  Google 


XIV. 

Zar  Frage  der  Voruntersuchung. 

Von 

Hans  Gross. 

Die  Internationale  kriminalistische  Vereinigung  hat  sich  soeben 
(5.  Juni  1903  in  Dresden)  zum  dritten  Mal  (zuerst  in  Bremen,  dann 
in  Petersburg)  mit  der  Frage  der  Beseitigung  der  Voruntersuchung 
befasst,  und  es  darf  nach  den  Ergebnissen  dieser  dreimaligen  Ver- 
handlung angenommen  werden,  dass  die  Aufhebung  der  Vorunter- 
suchung in  ihrer  heutigen  Gestalt  einen  Programmpunkt  der  I.  K.  V. 
darstellen  wird.  Als  einem  der  treuesten  Anhänger  dieser  Vereinigung 
steht  es  mir  allerdings  nicht  zu,  als  Gegner  eines  solchen  Programm- 
punktes aufzutreten  —  aber  einerseits  muss  mein  „Archiv*  in  einer 
seinen  Arbeiten  so  überaus  wichtigen  Sache  offen  Stellung  nehmen 
und  andererseits  handelt  es  sich  mir  hier  zumeist  darum,  die  so  über- 
aus wichtige  Frage  vom  sy  mptomatologischen  Standpunkt  aus 
anzusehen.  — 

Das  erste  significante  Moment,  welches  in  den  drei  Verhand- 
lungen zu  Tage  trat,  war  die  allseits  empfundene  Ueberzeugung,  dass 
man  in  der  Frage  des  Vorverfahrens  unbedingt  eine  Aenderung  wünsche; 
das  zweite:  dass  man,  nicht  blos  bei  den  beiden  ersten  Verhand- 
lungen, sondern  auch  bei  der  dritten  in  Dresden  von  mehreren  Seiten 
rundweg  erklärte:  „die  Sache  sei  noch  immer  nicht  genügend  vor- 
bereitet, um  zu  einem  endgültigen  Resultate,  einer  Abstimmung  gelangen 
zu  können11. 

Fassen  wir  diese  beiden  symptomatischen  Momente  zusammen, 
so  ergeben  sie,  dass  man  einerseits  mit  den  gegenwärtigen,  diesfälligen 
Zuständen  durchaus  unzufrieden  ist  und  andererseits,  dass  man,  zum 
mindesten  im  Unterbewustsein  empfinde:  die  Frage  sei  nicht  am 
richtigen  Ende  angepackt  worden. 

Das  Erste  wird  kaum  bestritten  werden,  es  ist  nur  eine  andere 
Formulirung  der  festgestellten  Thatsacbe  —  aber  auch  das  zweite  lässt 


192 


XIV.  Gboss 


sich  darthun,  es  handelt  sich  um  eine  oft  genug  beobachtete  und  unter- 
suchte psychologische  Erscheinung.  Es  kann  doch  kaum  bezweifelt 
werden,  dass  jeder  erwachsene  Kriminalist  sich  längst  über  die  Frage 
der  Voruntersuchung  seine  Gedanken  gemacht  hat:  nicht  dass  er  zu 
einer  abschliessenden  Ansicht  darüber  gekommen  sein  muss,  wohl 
aber,  dass  er  sich  die  Frage  soweit  zurecht  gelegt  hat,  als  er  dies 
zu  thun  vermag;  er  braucht  daher  nicht  weiter  vorbereitet  zu  werden 
und  die  Vorbereitung  der  Sache  besteht  darin,  dass  Referate  von 
Berufenen  erstattet  werden;  das  Letztere  ist  geschehen  und  wenn 
dann  der  Ruf  laut  wird,  es  mangle  an  nöthiger  Vorbereitung  und 
wenn  dies  nicht  blos  einmal  sondern  zum  dritten  Male  geschieht,  6  o 
kann  dies  nicht  inder  Sache  liegen,  sondern  es  muss  ein 
Symptom  darstellen.  Fragen  wir  aber,  auf  was  beide  Symptome, 
das  der  zweifellosen  Unzufriedenheit  mit  den  bestehenden  Formen, 
und  das  der  Empfindung  mangelhafter  Vorbereitung,  gedeutet  werden 
können,  so  finden  wir  die  Antwort  in  vielfachen  ganz  ähnlichen  Er- 
scheinungen: in  der  Sache  selbst  liegt  gewiss  ein  wichtiger 
und  grosser  Fehler,  aber  der  betreteneWeg  ist  nicht  der 
richtige  um  die  ersehnte  Abhülfe  zu  finden.  Auf  unsere 
Sache  angewendet:  wir  Alle  empfinden  ganz  richtig,  dass  die  heutige 
Form  der  Voruntersuchung  ihren  Zwecken  durchaus  nicht  entspricht, 
es  muss  geändert  werden,  aber  der  vorgeschlagene  Weg,  die  Vor- 
untersuchung zu  beseitigen,  ist  doch  nicht  der  richtige. 

Sehen  wir  den  bis  jetzt  eingehaltenen  Vorgang  naher  an,  so 
müssen  wir  zur  Ueberzeugung  gelangen,  dass  wir  uns  auf  einem  nicht 
unbedenklichen  Wege  befinden  —  denn  nichts  ist  gefährlicher 
als  Verbesserung  am  unrichtigen  Orte.  Angestrebt  wird  Ver- 
besserung der  Zustände  durch  Aenderung  der  dickfälligen  gesetzlichen 
Bestimmungen,  also  legislatorisches  Eingreifen.  Nehmen  wir  an,  dass 
das  erstrebte  Ziel  erreicht  und  eine  gesetzliche  Aenderung  im  ver- 
langten Sinne  erreicht  wird,  so  haben  wir  dann  ein  neues  Gesetz, 
welches,  will  man  nicht  geradezu  Rechtsunsicherheit  erzeugen,  doch 
auf  absehbare  Zeit  Gültigkeit  behalten  muss  —  ein  Gesetz  zu  er- 
zwingen, dessen  Grundlagen  aber  immer  und  immer  wieder  als  „nicht 
genügend  vorbereitet14  bezeichnet  wurden,  das  wäre  bedenklicher  Ge- 
winn —  ich  wiederhole:  der  Anspruch  „die  Sache  ist  nicht  genügend 
vorbereitet"  war  nur  der  Ausdruck  für  die  im  Unterbewustsem 
aufgetretene  Empfindung:  „wir  sind  nicht  auf  dem  richtigen 
Wege". 

Sehen  wir  uns  aber  den  Weg  an,  den  man  dermalen  einzu- 
schlagen trachtet,  so  will  es  vor  Allem  bedünken,  als  ob  man  nicht 


Digitized  by  Google 

i 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


193 


hinlänglich  erwogen  hätte,  ob  und  wie  die  gemachten  Vorschläge  in 
Wirklichkeit  durchgeführt  werden  könnten,  als  ob  man  über  theo- 
retischen Erwägungen  die  praktische  Verwendbarkeit  vergessen  hätte; 
hiermit  soll  sicher  nicht  dem  theoretischen  Kriminalisten  ein  Vorwurf 
gemacht  werden:  auch  dem  erprobten  und  geschulten  Praktiker  kann 
eine  theoretische  Anschauung  überwerthig  werden,  wenn  er  nicht 
Punkt  für  Punkt  vorgeht  und  die  Durchführbarkeit  eines  Gedankens 
für  alle  erdenklichen  Möglichkeiten  kühl  und  kritisch  durchprobt 
Wie  leicht  dann  eine  Institution  selbst  für  ihre  Erfolge  ver- 
antwortlich gemacht  wird,  die  nicht  in  ihr,  sondern  in  der 
Sache  gelegen  sind,  das  hat  gerade  in  den  letzten  Tagen  wieder  der 
Umstand  gezeigt,  dass  man  das  Eröffnungserkenntniss  für  die  sozu- 
sagen infamirte  Stellung  des  Angeklagten  bei  der  Hauptverhandlung  ver- 
antwortlich macht;  in  Oesterreich  giebt  es  keinen  Eröffnungsbesch  In  : 
wenn  die  Anklage  überreicht  ist,  und  der  Angeklagte  keinen  Einspruch 
dagegen  erhebt,  so  wird  die  Hauptverhandlung  angeordnet,  und  es 
bat  noch  Niemand  wahrgenommen,  dass  der  Angeklagte  in  Oesterreich 
deshalb,  weil  kein  Eröffnungsverfahren  vorausgegangen  ist,  eine  bessere 
Stellung  geniesst  als  in  Deutschland.  Diese  Situation  des  Angeklagten 
liegt  eben  nicht  im  Verfahren,  sondern  in  der  Natur  der  Sache,  und 
kein  Verfahren  der  Welt  wäre  im  Stande,  hieran  etwas  zu  ändern. 
Die  Anklage  ist  eben  nicht  „eine  Hypothese",  wie  neuerlich  behauptet 
wurde,  sondern  lediglich  das  qualifizirte  Aussprechen  eines  dringenden 
Verdachtes,  mit  dem  Verlangen  um  Gelegenheit,  diesen  Verdacht  in 
processual  vorgeschriebener  Weise  als  richtig  beweisen  zu  können. 
So  lange  es  aber  ein  Strafverfahren  in,  dem  heutigen  nur  annähernd 
ähnlichen  Formen  geben  wird,  so  lange  wird  es  eine  Anklage  oder 
etwas  der  Anklage  Aehnliches  geben  müssen;  jedes  dieser  Anklage 
ähnliche  Gebilde  wird  dem  Wesen  nach  etwas  sein,  wie  ein  qualifizirt 
ausgesprochener  Verdacht,  und  mit  diesem  untrennbar  wird  immer 
eine  den  Betreffenden  schädigende,  ihn  herabziehende  Situation  sein 
müssen.  Ebenso  wie  es  der  Heilkunde  keiner  Zeit  gelingen  wird, 
grössere  Operationen  ganz  ohne  Lebensgefahr,  ganz  ohne  Schmerz 
und  ganz  ohne  böse  Folgen  zu  vollziehen,  ebenso  wird  es  auch  keinem 
Strafprocess  gelingen,  den  Angeklagten  als  unbedingten,  dem  Staats- 
anwalt völlig  gleichgestellten  Ehrenmann  existiren  zu  lassen  —  das 
liegt  auch  in  der  Natur  der  Sache,  an  der  wir  Menschen  nichts  ändern 
können  —  wir  Beben  ein,  dass  es  sehr  gut  wäre,  wenn  wir  es  ver- 
möchten, aber  es  ist  uns  ebenso  unmöglich,  wie  zu  erreichen,  dass 
alle  Menschen  gleich  gesund,  gleich  schön  und  gleich  reich  sein  sollen, 
wsis  auch  sehr  wünschenswert!)  wäre.  — 


Digitized  by  Google 


194 


XIV.  Gros? 


Was  also  mit  dieser  Erörterung  gesagt  sein  will,  das  geht  dahin: 
es  ist  erweisbar,  dass  die  inferiore  Stellung  des  Angeklagten  in  der 
unabänderlichen  Natur  der  Sache,  nicht  aber  in  dem  Institute 
des  Eröffnungsverfahrens  Hegt,  und  es  ist  deshalb  wenigstens  die 
vorläufige  Annahme  gerechtfertigt,  dass  die  unleugbaren  Fehler  und 
Mängel  unseres  vorbereitenden  Verfahrens  nicht  in  der  Institution 
der  richterlichen  Voruntersuchung,  sondern  in  ganz  anderen  Gründen 
zu  suchen  sind.  —  Es  wird  vor  Allem  zu  erwägen  sein,  ob  man  nicht 
auch  hier  in  den,  bei  so  vielen  Disciplinen  und  auch  im  gemeinen 
Leben  so  oft  begangenen  Fehler  verfallen  ist:  Eine  ganze  Sache  zu 
verwerfen,  weil  sie  nicht  richtig  gemacht  wurde.  Wie  oft  das  ge- 
schehen ist,  das  weiss  Jeder,  die  Geschichte  von  Methoden,  von  Werk- 
zeugen, von  Heilmitteln,  von  Theorien,  von  Institutionen  zeigt  dies 
zur  Genüge:  Der  Eine  hat's  erdacht,  der  Zweite  schlecht  versucht, 
der  Dritte  hafs  verworfen  und  der  Vierte  erfindet  es  von  Neuem; 
vielleicht  geht  die  Sache  abermals  und  ein  zehntes  Mal  denselben 
Weg  und  ob  sie  endlich  durchdringt  oder  verloren  bleibt,  hängt  oft 
und  oft  nicht  von  ihrem  wirklichen  Werth,  sondern  von  der  richtigen 
oder  falschen  Durchführung  ab. 

Sehen  wir  nun  zu,  was  die  Gegner  des  heutigen  Verfahrens  be- 
haupten, so  finden  wir  zwar  im  Aeusseren  eine  Anzahl  grösserer  oder 
kleinerer  Verschiedenheiten,  aber  im  Ganzen  kommt  man  darauf 
hinaus,  dass  die  gerichtliche  Voruntersuchung  fallen  soll,  dass  der 
Staatsanwalt  das  Material e,  die  Beweise  für  die  Hauptverhandlunir. 
sammeln  möge,  dass  es  Sache  der  Gegenpartei,  des  Beschuldigten 
sein  kann,  die  Gegenbeweise  zu  erbringen  und  dass  Alles  daran  zu 
setzen  ist,  dass  es  möglichst  bald  zur  Hauptverhandlung  kommt 

Will  man  nun  daran  gehen,  die  Möglichkeit  der  Ausführung  zu 
prüfen,  so  hätte  man  es  viel  leichter,  wenn  uns  irgend  Jemand  genau 
und  in  den  Einzelheiten  gesagt  hätte,  wie  jeder  Betheiligte  in  einem 
einfachen  Falle  und  wie  bei  einem  complicirten  vorzugehen  hätte. 
Das  hat  uns  aber  noch  Niemand  gesagt,  und  so  können  wir  nur  an 
dem  etwas  schemenhaften,  allgemein  gegebenen  Bilde  unsere  Unter- 
suchungen vornehmen. 

Wir  wollen  uns  also  vorstellen,  dafs  jeder  Straffall  der  zur  An- 
zeige kommt,  direct  an  den  Staatsanwalt  geleitet  wird,  der  nun  den 
„Fall  vorbereitet",  damit  er  zur  Hauptverhandlung  gelangen  kann. 
Bleiben  wir  einmal  bei  der  Thätigkeit  des  Staatsanwalts  in  ihren 
einfachsten  Formen;  er  kann  durch  die  Sicherheitsbehörden  gewisse 
Vornahmen,  Feststellungen,  Erhebungen  u.  s.  w.  veranlassen,  er  kann 
bestimmte  Acten  beischaffen  (Vorbestrafungsacten,  Verhaltungszeug- 


Digitized  by  Googl 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


195 


niase,  Taufschein,  Militäracten  u.  s.  w.)  er  kann  allenfalls  auch  im 
schriftlichen  Wege  erheben,  wo  sich  der  Verdächtige  zu  einer  be- 
stimmten Zeit  befanden  hat,  wie  viel  Geld  er  besass,  was  er  getrieben 
hat  u.  s.  w.  —  alles  das  bietet  keinerlei  Schwierigkeiten,  wohl  aber 
stossen  wir  auf  solche,  wenn  es  sich  um  Zeugenvernehmungen  handelt 
Man  verlangt  dermalen,  dass  Zeugen,  womöglich  das  erste  Mal 
schon  bei  der  Hauptverhandlung  vernommen  werden.  Wie  man  sich 
das  denken  soll,  ist  mir  durchaus  nicht  erfindlich ;  zweifellos  richtig  ist 
es,  dass  unvermittelte  Aussagen  oft,  aber  nicht  immer,  die  besten 
sind:  aber  auch  dieses  v Beste"  lässt  sich  mit  den  uns  zugänglichen 
Mitteln  nicht  erreichen.  Ob  Jemand  ein  Zeuge  ist,  d.  h.  ob  er  etwas 
für  die  Sache  Dienliches  weiss,  das  wird  man  in  der  Regel  nur 
durch  ihn  selbst  erfahren,  d.  h.  er  muss  erst  einmal  als  Zeuge  ver- 
nommen werden.  Allerdings  erfährt  man  auch  durch  dritte  Personen 
mitunter,  dass  Jemand  z.  B.  einen  Vorgang  gesehen  oder  gehört  hat, 
aber  diese  Fälle  sind  nicht  häufig,  und  wenn  sie  vorkommen,  so  er- 
fährt man  doch  erst  durch  die  Vernehmung  dieser,  so  namhaft  ge- 
machten Zeugen,  ob  sie  wirklich  etwas  wissen  und  ob  ihre  Ver- 
nehmung die  Sache  nicht  etwa  auf  einen  solchen  Standpunkt 
bringt,  welcher  wieder  weitere  Erhebungen  in  ganz  anderer  Rich- 
tung nothwendig  macht.  Jeder  erfahrene  Praktiker  weiss,  wie 
oft  eine  Untersuchung  durch  einen  nur  zufällig  oder  nebenbei  ge- 
nannten Zeugen  in  vollständig  neues  Fahrwasser  gebracht  wird: 
Solche  Fälle  sind  so  alltäglich,  dass  sie  fast  als  regelmässig  erwartet 
werden. 

Aber  wir  machen  diesfalls  auch  noch  eine  andere,  ebenso  wichtige 
als  psychologisch  leicht  erklärbare  Erfahrung.  Es  ist  ja  richtig,  dass 
halbwegs  wichtige  Zeugen  in  der  Regel  dreimal  vernommen  werden; 
zuerst  „eruirt"  der  Polizist  oder  Gendarm  den  betreffenden  Auskunfts- 
mann und  lässt  sich  von  ihm  erzählen  was  er  etwa  weiss;  der  Polizist 
u.  s.  w.  theilt  dies  dem  Untersuchungsrichter  mit,  dieser  vernimmt  den 
Mann  nun  förmlich  zu  Protokoll  und  bei  der  Hauptverhandlung 
äussert  er  sich  endlich  zum  dritten  Male.  Es  ist  nun  freilich  nicht 
zu  leugnen,  dass  dies  seine  misslichen  Folgen  hat:  Die  Aussage  wird, 
wie  es  im  Kriminalistenjargon  heisst,  „abgenützt",  sie  verliert  an 
Frische  und  Unmittelbarkeit,  der  Zeuge  wird  durch  die  mehrfachen 
Vernehmungen  molestirt,  und  sagt  er  in  den  drei  Malen  verschieden 
aus,  so  giebt  das  erhebliche  Schwierigkeiten  —  der  psychologisch  ge- 
schulte Vorsitzende  vermag  es  allerdings,  solche  scheinbar  weit  aus- 
einandergehende Aussagen  zu  vereinen  und  die  Differenz  zu  erklären, 
aber  solche  kriminalpsychologisch  gebildete  Vorsitzende  sind  nicht 


Digitized  by  Google 


196 


XIV.  Gross 


häufig  und  den  Andern  bieten  die  „nicht  stimmenden  Aussagen*1  ärger- 
liche Unannehmlichkeiten. 

Aber  hierbei  ist  noch  etwas  Anderes  zu  bemerken;  abgesehen 
davon,  dass  eben  auch  diese  Schwierigkeiten  unbeseitigbar  in  der 
Sache  selbst  liegen,  abgesehen  hiervon  ergiebt  sich  sogar,  dafs  diese 
mehrfachen  Wahrnehmungen,  wenigstens  sehr  oft,  dringend  not- 
wendig Bind.  Ich  habe  einmal  irgendwo  des  Genaueren  ausgeführt, 
dass  von  den  drei  Aussagen,  die  nach  dem  Gesagten  die  meisten 
wichtigen  Zeugen  ablegen  müssen,  in  der  Regel  die  vor  dem  Unter- 
suchungsrichter abgegebene  die  weitaus  beste  ist  Der  Grund  hiervon 
ist  psychologisch  leicht  dahin  zu  geben,  dass  dem  Zeugen  sein  eigenes 
Verhör  vor  dem  Gendarmen  u.  s.  w.  zu  wenig,  vor  dem  Vorsitzenden, 
zumal  im  Geschworenengericht,  zu  viel  imponirt.  Nehmen  wir  die 
Sache  vor,  wie  sie  sich  zu  ereignen  pflegt;  sagen  wir,  es  sei  auf  dem 
Lande  irgend  etwas  Grosses  geschehen  und  der  erhebende  Gendarm 
erfährt,  dass  der  Bauer  N.  von  der  Sache  etwas  weiss,  und  beschliesst, 
den  Mann,  an  dessen  Behausung  er  vorübergehen  muss,  zu  befragen. 
Er  findet  ihn  bei  der  Arbeit,  und  vor  dem  Stall  stehend,  besprechen 
die  zwei  Männer  die  Sache.  N.  weiss  allerdings  Namhaftes  zu  sagen ; 
dabei  giebt  er  sich  aber  keine  grosse  Mühe:  Die  Wichtigkeit  seiner 
eigenen  Aussage  ist  ihm  noch  nicht  klar  —  vielleicht  auch  dem 
Gendarmen  nicht  —  die  ganze,  gewohnte  Umgebung  vor  seinem  Vieh- 
stall stimmt  ihn  auch  nicht  feierlich ;  mit  den  Gendarmen,  den  er  gut 
kennt,  hat  er  schon  oft,  auch  vom  Allergleichgültigsten  gesprochen,  kurz, 
seine  Aussage  erhält  auch  heute  nur  den  Charakter  des  Ungefähren, 
Namen  werden  auf  Gerathewohl  gesagt,  Zahlen  ohne  weiter  nachzu- 
denken, ein  Datum,  wie  es  ihm  gerade  einfallt  und  was  ihm  nicht  passt, 
das  dem  Gendarmen  so  ohne  Weiteres  zu  sagen,  dazu  fühlt  er  sieb 
nicht  verpflichtet  —  kurz :  viel  werth  ist  die  Aussage  vor  dem  Gen- 
darmen, von  dem  man  auch  nicht  verlangen  kann,  dass  er  ein  Meister 
in  der  Vernehmungskunst  ist,  gewiss  nicht 

Nun  kommt  der  Zeuge  zum  Untersuchungsrichter;  er  erscheint 
schon  mehr  in  gesammelter,  etwas  andächtiger  Stimmung,  die  ruhige, 
stille  Amtsstube  erhöht  dieselbe,  er  weiss,  dass  er  heute  etwas  nennens- 
werth  Wichtiges  zu  prästiren  hat.  Wir  wollen  annehmen,  dass  der 
Untersuchungsrichter  seinem  Amte  gewachsen  ist,  er  vermag  dem 
Zeugen  klar  zu  machen,  dass  von  seiner  Aussage  viel,  vielleicht 
Schuld  oder  Unschuld  seines  Nebenmenschen  abhängt,  er  vernimmt 
ruhig  und  sachlich,  er  vermag  es,  mit  geschickten  mnemotech- 
nischen Kunstgriffen  gewisse  Aussagen  z.  B.  über  ein  Datum,  eine 
bestimmte  Situation,  ein  gewisses  Nebeneinander  oder  Nacheinander, 


Digitized  by  Googl 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung:. 


197 


genau  und  verlässlich  zu  raachen,  er  wendet  hierzu  die  nöthige  Zeit 
auf  und  hütet  sich  vor  aller  Suggestion,  er  bespricht  dieselbe  Ange- 
legenheit mit  dem  schwerfälligen  Manne  mehrmals,  macht  den  Leicht- 
sinnigen gewissenhaft,  den  allzu  Zaghaften  vertraulicher,  den  zu 
Schwunghaften  nüchterner,  kurz,  wenn  er  seine  Sache  versteht,  so 
vermag  er  eine  Aussage  so  genau  und  wahrheitsgetreu  als  möglich 
zu  machen.  Dabei  hat  es  der  Untersuchungsrichter  in  so  ferne  leicht, 
als  ausser  ihm,  dem  Gerichtsschreiber  und  dem  Zeugen  Niemand  da 
ist,  der  den  Zeugen  durch  Zwischen  fragen,  Kopfschütteln  oder  auch 
bloss  durch  seine  Anwesenheit  verwirrt  oder  schüchtern  machen 
kann,  der  Zeuge  befindet  sich  in  der  für  die  Sache  vortheihaften 
Situation. 

Nun  kommt  er  in  den  Schwurgerichtssaal,  der  dem  Zeugen 
durch  Grösse,  Ausstattung,  kirchliche  Form,  durch  die  Art  des  Ein- 
tretens auf  das  Höchste  imponirt  —  die  vielen  Menschen,  der  feierlich 
adjustirte  Gerichtshof,  der  Vorgang  verwirrt  den  Mann,  die  vielen, 
auf  ihn  gerichteten  Augen  nehmen  ihm  den  letzten  Rest  von  Fassung. 
Nun  kommt  das  Verhör;  wir  wollen  von  den  so  oft  confuse  machen- 
den Zwischenfragen  von  Staatsanwalt  und  Vertheidiger  ganz  absehen, 
es  ist  schon  der  Verkehr  mit  dem  fragenden  Vorsitzenden  schwer 
genug.  Sogar  das  räumliche  Verhältniss  ist  nicht  gleichgültig;  beim 
Untersuchungsrichter  sass  Zeuge  behaglich  neben  ihm,  hier  steht  er 
weit  entfernt  vor  dem  hoebthronenden  Vorsitzenden  und  die  so  ge- 
schaffene Schwierigkeit  des  Verkehrs  ist  nicht  zu  unterschätzen.  Dann: 
Der  Vorsitzende  hat  unmöglich  die  Zeit,  mit  dem  Zeugen  so  ein- 
gebend und  so  lange  zu  verkehren,  wie  es  beim  Untersuchungsrichter 
geschehen  konnte,  er  muss  die  Sache  kurz  machen,  dieses  „kurz 
machen*4  ist  aber  bei  vielleicht  2/a  aller  Zeugen  von  der  bösesten 
Folge:  sie  wissen  zu  wenig  und  sagen  zu  viel.  — 

Ist  nun  der  Zeuge  vorher  gar  nicht  vernommen,  so  ist  sein 
Nichtwissen  oder  seine  unrichtige  Aussage  ein  maassgebender  Factor 
im  Process  geworden,  der  nicht  bloss  einen  gerechten  Schuldspruch 
verhindert,  sondern  auch  einem  Unschuldigen  den  rettenden  Ent- 
lastungszeugen geraubt  haben  kann. 

Anders  aber,  wenn  der  Vorsitzende,  ein  von  einem  guten  Unter- 
suchungsrichter aufgenommenes  Protokoll  vor  sich  hat.  Ich  glaube 
nicht  versichern  zu  müssen,  dass  ich  der  Letzte  bin,  der  ein  gedanken- 
loses Abfragen  des  schon  einmal  Gesagten  rechtfertigen  will  —  aber 
wenn  der  Vorsitzende  weiss,  wass  der  Zeuge  zu  sagen  vermag,  so 
wird  er  ihn  entsprechend  fragen,  ihm  entsprechend  helfen  und  ihn 
entsprechend  corrigiren  können.  Ist  das  Protokoll  gut  aufgenommen, 

Archiv  fOr  Kriminalanthropologie.  XII.  14 


198 


XIV.  Gross 


und  vermag  der  Vorsitzende  gut  zu  leiten  und  zu  fragen,  so  ist  ein 
Versagen,  ein  Fehlgehen  geradezu  ausgeschlossen.  Was  das  für  den 
Process  bedeutet,  brauche  ich  nicht  zu  sagen. 

Das  Angegebene  ist  aber  ein  typischer,  alle  Tage  vorkommender, 
tausendfach,  aber  immer  in  derselben  Richtung  variirter  Fall.  Ans 
einer  deziennenlangen  Praxis  kann  ich  die  bündige  Erklärung  ab- 
geben, dass  ich  gerade  die  hier  besprochene  Erscheinung  wiederholt 
beobachtet  und  verfolgt  habe,  ja  dass  ich  mir  oft  die  Mühe  ge- 
nommen habe,  gerade  solche  Leute,  die  in  der  Hauptverhandlung 
das  erste  Mal  vernommen  wurden  und  nichts  auszusagen  wussten, 
oder  entschieden  unrichtig  deponirt  hatten,  später  nochmals  zu  ver- 
nehmen. Fast  immer  hat  es  sich  herausgestellt,  dass  sie  dann  viel 
mehr  und  viel  richtigeres  zu  sagen  wussten,  als  in  dem,  ihnen  un- 
heimlichen Gewirre  des  Verhandlungssaales.  Und  das  waren  nicht 
bloss  ungebildete  Bauern,  sondern  auch  Leute  aus  höher  stehenden 
Kreisen,  die  alle  in  der  Amtsstube  des  Untersuchungsrichters  ruhig, 
sicher,  genau  und  viel  wahrheitsgetreuer  zu  reden  wussten  als  im 
feierlichen  Verhandlungssaale.  Das  sind  nicht  theoretische  Erörte- 
rungen, nicht  in  der  Studierstube  gemachte  Constructionen,  sondern 
in  langer  Praxis  gemachte  Erfahrungen  auf  meinem  besonderen  Ar- 
beitsgebiete und  daher  wieder  nicht  bloss  Erlebnisse  eines  Praktikers, 
sondern  auch  theoretisch  vielfach  untersuchte  psychologische  Erschei- 
nungen —  sind  aber  diese  Beobachtungen  richtig,  dann  würden  sie 
allein  es  für  unbegreiflich  erscheinen  lassen,  dass  man  sich  der  so 
wichtigen  Vernehmung  durch  den  Untersuchungsrichter  kurzweg  ent- 
äussern wollte. 

Aber  die  Zeugenvernehmungen  sind  noch  in  anderer  Weise  wich- 
tig, nämlich  dann,  wenn  sie  wohl  früher  aber  nicht  bei  der  Haupt- 
verhandlung geschehen  konnten,  wenn  die  Zeugen  gestorben,  er- 
krankt, verreist,  nicht  aufzufinden  waren;  ist  der  Zeuge  früher  gar 
nicht  vernommen  worden,  oder  hat  man  sich  bloss  mit  einer  der 
jetzt  so  viel  besprochenen  „Notizen44  über  das,  was  der  Zeuge  zu  sagen 
wusste,  begnügt,  so  ist  sie  einfach  werthlos  und  der  Zeuge  ist  ver- 
loren —  man  vergesse  nicht,  dass  nicht  jeder  Zeuge  ein  Werkzeug 
in  der  Hand  des  Staatsanwalts  ist,  dazu  dienend,  den  Beschuldigten 
zu  verderben,  und  den  Letzteren  eines  oft  rettenden  Entlastungszeugen 
zu  berauben,  ist  geradezu  Gewissenssache.  Namentlich  wichtig  sind 
in  dieser  Kichtung  die  durch  das  Verbrechen  zu  Tode  Verletzten,  die 
der  Untersuchungsrichter  gerade  noch  vor  ihrem  Ableben  vernehmen 
kann,  und  deren  Aussage  bei  der  Hauptverhandlung  vielleicht  den 
Drehpunkt  derselben  darstellt.  Und  Sterbende  lügen  nicht,  sie  können 


Digitized  by  Google 

i 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


199 


in  ihrer  Verwirrung  unrichtig  beobachtet  und  wiedergegeben  haben, 
aber  dies  richtig  zu  stellen  ist  Sache  des  guten  und  erfahrenen  Arztes. 

Niemand  ist  von  dem  unschätzbaren  Werthe  der  Unmittelbarkeit 
mehr  überzeugt  als  ich,  und  das  „Selbstsehen  und  Selbsthören44  ge- 
hört für  mich  zu  den  Grundprincipien  aller  kriminalistischen  Arbeit 
Aber  auch  hier  darf  man  nicht  zum  Schaden  der  Sache  extrem 
werden  und  ein  Httlfsmittel  von  der  Hand  weisen,  welches  in  äusser- 
ten Fällen  das  grundsätzlich  Anzuwendende  ersetzen  soll  und  oft 
auch  kann.  Es  sind  allerdings  Ausnahmefälle,  in  welchen  Protokolle 
von  Zeugen  verlesen  werden  müssen,  aber  so  seilen  sind  sie 
auch  nicht,  dass  man  sie  vernachlässigen  darf  und  kaum  Eine  grosse 
Verhandlung  wird  es  geben,  in  welcher  nicht  doch  das  eine  oder 
andere  Zeugenprotokoll  verlesen  werden  mnss.  Ich  wiederhole:  Dass 
man  einem  bloss  verlesenen  Zeugenprotokoll  ganz  anderen  Werth  bei- 
legen wird,  als  dem  persönlich  vernommenen  Zeugen,  das  ist  selbst- 
verständlich, aber  entbehren  kann  man  solche  Ersatzmittel  doch  nie 
vollständig. 

Allmählich  entsteht  nun  die  Frage,  wie  wir  uns  eine  Hauptver- 
handlung ohne  Voruntersuchung  in  einem  halbwegs  complicirten  Falle 
vorstellen  sollen.  Einen  sogenannten  „passiven*  Vorsitzenden,  wie  in 
England,  können  wir  uns  nicht  denken  —  das  dortige  Verfahren  ist 
gewiss  nicht  besser  als  das  unserige  und  wollten  wir  es  einführen, 
so  müsste  nicht  bloss  unser  Strafverfahren  total  geändert,  sondern 
unsere  ganzen  Lebensanschauungen,  unsere  Gewohnheiten  und  Auf- 
fassungen völlig  umgestülpt  werden,  man  müsste  andere  Menschen 
aus  uns  machen,  wenn  wir  uns  in  diese  uns  durch  und  durch  frem- 
den Verhältnisse  einfinden  sollten.  Wir  werden  also,  will  man  uns 
nicht  den  bedenklichsten  Gedanken  aussetzen,  noch  für  absehbare 
Zeit  unseren  gewohnten  Vorsitzenden  vor  uns  haben.  Will  aber  ein 
solcher  sein  schwieriges  und  höchst  verantwortungsvolles  Amt  richtig 
und  gewissenhaft  versehen,  so  ist  es  seine  allerwichtigste  Pflicht,  auf 
das  Peinlichste  genau  informirt  zu  sein:  eine  schwierige  Verhandlung 
zu  leiten,  ohne  auf  das  Sorgfältigste  davon  unterrichtet  zu  sein,  was 
vorkommt  und  vorkommen  kann,  erkläre  ich  als  grenzenlose  Ge- 
wissenlosigkeit Eingehendste  Information  des  Vorsitzenden  ist  vor 
Allem  die  einzige  Möglichkeit,  um  sich  für  die  Verhandlung  einen 
guten  Plan  zu  machen:  Vom  richtigen  Nacheinander  der  Beweisauf- 
nahme hängt  eigentlich  Alles  in  der  Verhandlung  ab.  Dabei  giebt 
es  hierfür  keine  allgemeine,  für  alle  Fälle  passende  Regel:  Im  einen 
Fall  ist  nur  Klarheit  zu  schaffen,  wenn  man  chronologisch  vorgeht; 
im  zweiten  Falle  tritt  sofort  Confusion  ein,  wenn  man  nicht  zuerst 

14* 


Digitized  by  Google 


200 


XIV.  Gross 


i 


mit  einem  Hauptfactum  beginnt  und  das  Vorausgegangene  spater 
bringt;  im  dritten  Falle  müssen  Beweise  und  Gegenbeweise  stets 
paarweise  zusammengelegt  werden;  im  vierten  müssen,  um  Verständ- 
lichkeit zu  erzielen,  zuerst  alle  Beweise  zusammen  und  dann  wieder 
alle  Gegenbeweise  zusammen  vorgeführt  werden;  im  fünften  Falle 
entsteht  volle  Verwirrung,  wenn  man  nicht  in  der  Verführung  der 
Beweise  eine  gewisse  Steigerung  oder  aber  eine  Abflachung  eintreten 
lässt;  im  sechsten  Falle  hängt  wieder  die  überzeugende  Deutlichkeit 
allein  davon  ab,  dass  etwa  zuerst  die  Sachverständigen  und  dann  die 
Zeugen  sprechen,  oder  umgekehrt  —  kurz  von  dem  richtigen  Plane 
des  Vorsitzenden  hängt  Verständnis  und  Missverständniss,  Mitgehen- 
können oder  Fremdbleiben,  richtige  oder  falsche  Auffassung,  also 
auch  oft  und  oft  Schuldspruch  oder  Freispruch  ab.  In  langer  Er- 
fahrung habe  ich  es  oft  bei  Anderen  und  mir  selbst  wahrnehmen 
können,  wie  eine  Processleitung  einen  ungefügten,  wackeligen,  ver- 
ständnisslosen und  im  höchsten  Grade  gefährlichen  Gang  annehmen 
kann  und  wie  im  Gegenfalle  eine  sichere,  zielbewusste  Leitung  sofort 
den  Eindruck  macht:  es  geht  Alles  geordnet,  sicher,  verstehbar  und 
logisch  zu,  ein  Fehlgriff  ist  nach  menschlichem  Können  geradezu 
ausgeschlossen. 

Ob  aber  das  Eine  oder  das  Andere  der  Fall  ist,  hängt  einzig 
und  allein  davon  ab,  ob  der  Vorsitzende  einen  guten  Plan  hatte  und 
dieses  davon,  ob  er  informirt  war,  und  die  Möglichkeit  einer  guten 
Information  hängt  wieder  nur  davon  ab,  ob  dem  Vorsitzenden  eine 
gute,  sorgfältige  und  correcte  Voruntersuchung  vorgelegen  war.  Ohne 
eine  solche  ist  alle  Mühe  umsonst,  ja  der  Vorsitzende  wird  durch 
eine  schlechte  Voruntersuchung  geradezu  irregeleitet 

Aber  nicht  bloss  sein  Plan  hängt  von  ihr  ab.  Ohne  eine  gute 
Voruntersuchung  gehen  fast  alle  Vortheile  der  echten  Unmittelbarkeit 
verloren;  nur  wenn  ein  Zeuge  schon  vorher  gut  vernommen  ist,  weiss 
der  Vorsitzende  wann,  wie  und  um  was  er  ihn  fragen  kann  und 
muss,  nur  dann  wird  auch  der  Zeuge  unmittelbar  und  richtig  wirken 
können.  Die  gute  Voruntersuchung  ermöglicht  es  aber  auch  allein, 
dass  der  Vorsitzende  die  Entlastungsbeweise  voll  und  ganz  kennt, 
dass  er  sie  am  richtigen  Orte  vorbringt,  nichts  vergisst  und  die  Be- 
und  Entlastungsmomente  zu  logischen  Gebilden  formt,  deren  richtige 
gegenseitige  Abwägung  dem  Richter  möglich  wird. 

Unabsehbar  gestaltet  sich  die  Wichtigkeit  der  Voruntersuchung 
darin,  dass  nur  durch  sie  falsche  Aussagen  entdeckt  werden  können. 
Der  ehrliche  Zeuge  sagt  in  der  Hauptsache  stets  gleich  aus,  der 
lügende  vergisst  Einzelheiten  und  widerspricht  sich,  seine  Aussage 


Digitized  by  Google 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


passt  nicht  in  das  ganze,  harmonisch  gebaute  Beweismaterial,  und 
nur  wenn  dem  Vorsitzenden  Alles,  was  pro  and  contra  vorgebracht 
wurde  immer  und  deutlich  vor  Augen  ist,  wenn  er  ununterbrochen 
während  der  ganzen  Verhandlung  vergleicht  und  combinirt,  nur  dann 
kann  er  Widerspruche  und  Unwahrheiten  entdecken  und  erweisen. 
Aber  auch  das  ist  nur  möglich ,  wenn  der  Vorsitzende  vollkommen 
fix  und  sattelfest  ist,  wenn  ihn  nichts  aus  der  Ruhe  bringt,  nichts 
verblüfft  und  confuse  macht  —  und  auch  das  ist  nur  möglich,  wenn 
beste  Information  auf  Grund  einer  guten  Voruntersuchung  vorliegt. 
Dem  Vorsitzenden  darf  nichts  neu  und  fremd  sein,  was  schon  be- 
kannt war;  dann  und  nur  dann  allein  kann  er  das  wirklich  Neue 
erst  heute  Dazugekommene  als  solches  erkennen  und  sicher  und 
richtig  in  seinen  sicher  und  fest  gefügten  Plan  einfügen. 

Freilich  kennen  wir  Alle  jene  plötzlichen  Ueberraschungen,  die 
gerade  bei  den  grössten  und  schwierigsten  Verhandlungen  sich  ein- 
zustellen pflegen  und  alles  Geglaubte  und  Angenommene  über  den 
Haufen  werfen  —  aber  wehe  dann  dem  Vorsitzenden,  der  sich  auf 
Grund  einer  mangelhaften  Untersuchung  auch  nur  mangelhaft  infor- 
nnren  konnte!  Wenn  eine  solche  „Bombe-*,  wie  man  einen  wich ti gen 
neuen,  oder  umsattelnden  Zeugen,  eine  unerwartete  Sacliverständicen- 
aussage,  eine  ganz  neue  Verteidigung  des  Beschuldigten  zu  nennen 
pflegt,  in  den  Gerichtssaal  fällt,  dann  dreht  sich  Alles  um  die  Frage: 
„Wie  stand  die  Sache  früher ?u  und  „wie  steht  sie  jetzt?"  —  findet 
sich  der  wohlinformirte  Vorsitzende  sofort  zurecht,  so  hat  die  „Bombe* 
nicht  nur  nicht  geschadet,  sondern  die  Erkenntniss  nur  gefördert, 
konnte  sich  aber  der  Vorsitzende  nicht  gut  informiren,  dann  ist  ge- 
fährliche Verwirrung  auf  allen  Linien  fertig. 

Wie  man  sich  eine,  wirkliche  Rechtssicherheit  gewährende  Haupt- 
verhandlung über  einen  grossen  Fall  ohne  die  sichere  Basis  einer 
guten  Voruntersuchung  denken  soll,  ist  mir  unerfindlich. 

Kehren  wir  wieder  zum  Vorverfahren  zurück,  so  gelangt  man  zu 
schwierigen  und  unlösbaren  Consequenzen  bei  dem  dermalen  vorge- 
schlagenen Verfahren,  wenn  man  diejenigen  Amtshandlungen  des 
heutigen  Untersuchungsrichters  erwägt,  welche  entweder  direct  die 
persönliche  Freiheit  des  Beschuldigten  angreifen  (Verhaftung,  Be- 
schlagnahme von  Briefen  und  Sendungen  u.  s.  w.),  oder  aber  end- 
gültige Feststellungen  enthalten  (Obductionen,  Localaugenscbein,  Haus- 
suchung, Constatirungen,  Agnoscirungen  u.  s.  w.).  Hier  kann  man 
nur  zwei  Wege  einschlagen : 

Entweder  überträgt  man  consequenter  Weise  auch  diese  Amts- 
handlungen dem  Staatsanwälte,  dann  muss  man  ihn  aber  mit  derselben 


202  XIV.  Gross 

Gewalt  und  demselben  richterlichen  Ansehen  ausstatten,  wie  heute  den 
Untersuchungsrichter.  Allerdings  ist  dann  der  Sache  absolut  nicht 
geschadet  und  die  Untersuchungen  werden  gerade  so  gut  oder 
gerade  so  schlecht  abgeführt  werden,  wie  dies  heute  geschieht  —  aber 
dann  hat  man  nichts  Anderes,  durchaus  nichts  Anderes  erreicht,  als 
eine  Namensänderung,  und  der  heutige  Untersuchungsrichter 
heisst  dann  eben  Staatsanwalt  Aber  auch  zu  einer  solchen 
blossen  Namensänderung  ist  Zeit  und  Sache  zu  ernst,  geholfen  ist 
damit  nicht  das  Mindeste. 

Oder:  man  behält  diese  Amtshandlungen  doch  wieder  dem 
Untersuchungsrichter  bevor,  so  zwar,  dass  immer  dann,  wenn  es 
sich  um  eine  dieser  Amtshandlungen  dreht,  der  Untersuchungsrichter 
in  die  Arbeit  einspringen  müsste.  Den  Vertretern  dieser  Aenderun? 
ist  es  selbstverständlich  nicht  entgangen,  dass  dadurch  die  Einheit- 
lichkeit des  Vorganges  Schaden  leiden  könnte  —  aber  darin  liegt 
das  Wichtigste  der  Sache  gar  nicht,  es  ist  darin  zu  suchen,  dass  ein 
solcher  Vorgang  schlechtweg  unmöglich  wäre,  so  kann  eine  Unter- 
suchung nicht  nur  nicht  gut,  sondern  überhaupt  nicht  geführt  werden. 
Freilich  sagen  die  Gegner:  „Ja,  wir  wollen  doch  überhaupt  keine 
Voruntersuchung44  —  gut,  so  nennen  wir  es  Vorbereitung,  Zurecht- 
legung, Beweissammlung,  oder  wie  immer,  aber  das  Eine  muss  zu- 
gegeben werden,  dass  gewisse  Amtsverrichtungen,  wie  etwa  Obduc- 
tionen,  Localbesichtigungen ,  chemische  und  physikalische  Unter- 
suchungen, Zusammenstellungen,  Tabellenanlegungen,  mikroskopische 
Vergleiche,  Zusammensetzen  von  zerrissenem,  verbranntem  oder  sonst 
ruinirtera  Papier,  Fussspuren  vergleiche,  daktyloskopische  Untersu- 
chungen, Aufnahme  von  Photographien,  Handschriftencntzifferangen 
Untersuchung  von  Gaunertrics,  Feststellung  der  tausendfach  möglichen 
Betrügereien  u.  s.  w.  u.  s.  w.  —  in  der  Hauptverhandlung  nicht  vor- 
genommen werden  können,  das  muss  in  einem  Vorverfahren  ge- 
schehen, nenne  man  es  wie  immer  und  am  bequemsten  ist  es,  wenn 
wir  es  heute  noch  Voruntersuchung  als  Wort  für  den  Begriff  der 
vorausgehenden  Arbeiten,  nennen  wollen. 

Also  wenden  wir  uns  abermals  dem  wirklichen  Vorgange  zu  und 
denken  wir  uns,  es  handle  sich  um  irgend  ein  schweres  Verbrechen, 
der  Staatsanwalt  hat  begonnen  seine  „Beweise  zu  sammeln"  und  sich 
„Notizen  darüber  zu  machen,  was  die  in  der  Hauptverhandlung  zu 
vernehmenden  Zeugen  auszusagen  vermöchten",  und  er  gelangt  nun 
so  weit,  dass  irgend  eine  der  eben  genannten  Amtshandlungen  vor- 
genommen werden  soll. 

Wir  müssen  nun  selbstverständlich  darüber  einig  sein,  dass  die- 


Digitized  by  Google 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


selben  Consta tirend er  Natur  sind,  dass  sie  etwas  feststellen,  also 
stets  etwas  in  sich  enthalten,  was  zu  thun  eigentlich  nur 
Sache  des  erkennenden  Richters  wäre,  und  nur  weil  diese 
Constatirungen  der  Natur  der  Sache  nach  (weil  sie  entweder  keinen 
Zeitaufschub  gestatten,  oder  zu  ihrer  Durchführung  zu  viel  Zeit  be- 
anspruchen) nicht  in  der  Hauptverbandlung  vorgenommen  werden 
können,  müssen  sie  derselben  vorweggenommen  und  von  jemand 
Anderem  besorgt  werden.  Dieser  „Andere"  kann  aber  nur  eine 
richterliche  Person  sein,  denn  er  besorgt  Geschäfte  des  er- 
kennenden Richters,  er  arbeitet  statt  ihm,  er  thut  etwas,  was 
eigentlich  der  erkennende  Richter  hätte  thun  müssen,  und  es  nur  be- 
sonderer Umstände  wegen  nicht  thun  konnte  und  wenn  man  be- 
hauptet, dies  könne  auch  der  Staatsanwalt  besorgen,  so  begeht  man 
einen  argen,  logischen  Fehler. 

Wir  stehen  dann  wieder  vor  der  Alternative:  lassen  wir  die  ge- 
nannten Besorgungen  dem  Staatsanwalt,  so  statten  wir  ihn  mit  richter- 
lichen Befugnissen  aus,  und  man  nennt  dann  meinetwegen  inconse- 
quenter  Weise  einen,  richterliche  Geschäfte  besorgenden  Mann,  aus- 
nahmsweise Staatsanwalt  Verlangt  man  aber,  dass  diese  Dinge  doch 
durch  den  Untersuchungsrichter  besorgt  werden,  dann  kommt  man 
mit  den  praktischen  Vorgängen  in  Widerspruch. 

Wir  sind  nämlich  dabei  stehen  geblieben,  dass  der  Staatsanwalt 
bei  seinem  „Beweisesammeln"  bei  einer  der  genannten  Amtshandlungen 
angelangt  ist,  und  dass  man  de  lege  ferenda  bestimmt  hat,  er  müsse 
hierzu  den  Untersuchungsrichter  verwenden.  Dass  dieser  Vorgang 
der  noch  allein  zu  billigende  wäre,  muss  zugegeben  werden,  denn  der 
Untersuchungsrichter  handelt  hier  ausdrücklich  im  Namen  des  spä- 
teren, erkennenden  Richters.  Sagen  wir,  es  handelt  sich  um  eine 
Haussuchung  nach  Gift,  und  der  Untersuchungsrichter  stellt  fest,  dass 
im  Schranke  des  A.  in  der  That  Gift  zu  finden  warj  in  dem  seiner- 
zeitigen Urtheile  des  erkennenden  Richters,  der  den  A.  ob  Giftmord 
verurtheilt,  wird  es  z.  B.  einen  wichtigen  Grund  seines  Schuldspruches 
bilden,  dass  das  Gift  im  Schranke  des  A.,  und  nicht  etwa  in  dem 
des  B.  gewesen  ist.  Eigentlich  hätte  dies  der  erkennende  Richter 
selbst  unmittelbar  wahrnehmen  müssen,  dies  war  aber  nach  dem  Her- 
gange  nicht  möglich,  er  Hess  sich  für  diese  Wahrnehmung  gewisser- 
maassen  a  priori  vertreten,  und  es  kann  somit  dieser  Vertreter  un- 
bedingt nur  ein  Richter  und  nicht  der  Staatsanwalt  sein. 

Man  wird  einwenden,  dass  eine  solche  Feststellung  nicht  unbe- 
dingt durch  den  Richter  geschehen  sein  müsse,  es  wäre  ja  gerade  so 
gut  auch  möglich,  dass  ein  Zeuge  das  Gift  im  Schranke  des  A.  ge- 


Digitized  by  Google 


204 


XIV.  Gboss 


gefunden  hat,  dass  er  darüber  aussagt  and  dass  der  erkennende  Richter 
die  Aussage  dieses  Zeugen  zur  Grundlage  seines  Urtheils  macht. 
Hierin  liegt  aber  ein  wesentlicher  processualer  Unterschied:  hat  der 
Zeuge  etwas  gesagt,  so  hat  der  erkennende  Richter  stets  zwei  Un- 
tersuchungen zumachen:  1.  Ist  die  Sache  selbst  von  Wichtigkeit  und 
von  welcher?  2.  Hat  der  Zeuge  die  Wahrheit  sagen  können  und 
wollen?  Ist  aber  etwas  amtlich  durch  einen  Richter  festgestellt,  so 
hat  es  dieselbe  Bedeutung,  als  ob  es  der  erkennende  Richter  selbst 
wahrgenommen  hätte  und  die  Erörterung  der  zweiten  Frage  kann 
nur  ausnahmsweise  geschehen,  wenn  eben  von  anderer  Seite  die 
Möglichkeit  eines  menschlichen  Irrthums  behauptet  wird. 

Wir  nehmen  also  an,  dass  der  Staatsanwalt  wegen  einer  der  ge- 
nannten Amtshandlungen  den  Untersuchungsrichter  heranziehen  muss. 
Vor  Allem  giebt  dies  Unmengen  von  Zeitverlusten,  die  auf  das  Stö- 
rendste  einwirken,  wenn  der  Staatsanwalt  sein  „Beweisesammeln*  am 
Orte  des  Gerichtshofes  vornimmt,  das  aber  zur  platten  Unmöglichkeit 
werden  muss,  wenn  er  6ich  wegen  der  Wichtigkeit  des  Falles  an  Ort 
und  Stelle  begeben  hat,  oder  wenn  die  Erhebungen  überhaupt  —  und 
das  ist  ja  die  Mehrheit  der  Fälle  —  am  Orte  oder  im  Bereiche  eines 
entfernten  Amt8-(Bezirks-)gerichtes  stattfinden  sollen. 

Nehmen  wir  an,  der  Staatsanwalt  sammelt  Beweise  durch  Ver- 
nehmung von  Zeugen  und  es  wird  plötzlich  die  Vornahme  eines 
Localaugenscheines  nothwendig.  Was  soll  der  Staatsanwalt  thun/ 
Seine  Amtshandlung  unterbrechen,  heimreisen,  den  Untersuchungs- 
richter hinsenden  —  und  die  wichtigste  Zeit  verloren  haben?  Oder 
soll  der  Staatsanwalt  gleich  jedes  Mal  den  Untersuchungsrichter  en 
reserve  bei  sich  haben,  damit  dieser  nöthigen  Falles  einspringt,  viel- 
leicht aber  gar  nichts  zu  thun  bekommt?  Wenn  da  Jemand  zusieht, 
müsste  es  ihn  nicht  Wunder  nehmen,  dafs  man  lediglich  um  eines 
Principes  willen  veranlasst  hat:  es  mussten  da  zwei  statt  eines  ihre 
Zeit  verlieren,  und  wenn  man  einen  Unbefangenen  fragt,  welcher  von 
den  Beiden  der  Ueberflüssige  war,  so  würde  doch  jeder  als  solchen 
den  Staatsanwalt  bezeichnen. 

In  schwierigen  Fällen  wird  die  Sache  aber  noch  confuser.  Es 
geht  allenfalls  an,  dass  der  Staatsanwalt  verlangt,  der  Untersuchungs- 
richter möge  eine  Obduction  veranlassen  oder  selbst  eine  Haussuchung 
vornehmen,  um  ganz  bestimmt  bezeichnete  Gegenstände  zu  finden 
u.  s.  w.  Das  kann  der  Untersuchungsrichter  machen,  ohne  den  Art 
genau  zu  kennen,  aber  allerdings  nur  zur  Not,  und  besser  wird  auch 
in  solchen  Fällen  mit  bestimmter  Directive  der  arbeiten,  der  in  der 
Sache  vollends  informirt  ist.   Aber  in  gewissen  Fällen  ist  die  ver- 


Digitized  by  Google 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


205 


langte  Arbeit  einfach  nicht  zu  machen,  wenn  man  den  Act  nicht  ge- 
nau kennt  —  sagen  wir  etwa,  es  sei  ein  gerichtlicher  Augenschein 
vorzunehmen.  Ich  habe  wiederholt  gesagt ,  eine  solche  Leistung  ist 
der  Prüfstein  für  einen  Untersuchungsrichter,  und  einen  guten  Augen- 
schein aufzunehmen,  der  alles  Wesentliche  einfach  und  klar  bringt, 
nichts  Ueberf lässiges  beimengt  und  den  erkennenden  Richter  wirklich 
in  dieselbe  Lage  versetzt,  als  ob  er  die  Sache  selbst  gesehen  hätte, 
ein  solcher  Augenschein  ist  gewiss  eine  schwierige  und  anstrengende 
Arbeit  Sie  kann  auch  absolut  nur  dann  befriedigend  geleistet  werden, 
wenn  der  Aufnehmende  mit  der  Sache,  mit  dem  betreffenden  Falle, 
bis  in  die  allerkleinsten  Einzelheiten  vertraut  ist,  wenn  er  genau  weiss, 
um  was  es  sich  handelt,  was  wichtig  ist  und  wichtig  werden  kann 
—  also  eigentlich  nur  dann,  wenn  er  den  Fall  von  seinem  ersten 
Entstehen  an  kennt,  d.  h.  wenn  er  ihn  selbst  gearbeitet  hat 

Dass  dies  richtig  ist,  weiss  jeder  Praktiker  aus  jenen  Fällen,  in 
welchen  er  für  einen  fremden  Richter  im  Requisitionswege  eine  der- 
artige Vornahme  zu  pflegen  hat,  oder  wenn  er  eine  solche  von  einem 
fremden  Richter  requiriren  muss.  Bei  aller  Mühe,  die  sich  der  Re- 
quirirende  gegeben  hat,  um  den  Requirirten  möglichst  genau  zu  in- 
formiren,  bleiben  dem  Letzteren  fast  ausnahmslos  erhebliche  Schwie- 
rigkeiten, und  das  Geleistete  ist  regelmässig  lange  nicht  so  gut,  als 
wenn  es  in  eigener  Sache  wäre  gearbeitet  worden. 

In  unseren  Zukunftsfällen  wäre  der  Untersuchungsrichter  aber 
immer  in  der  Lage  des  requirirten  Richters,  er  würde  stets  in  fremder 
Sache  arbeiten,  und  trotzdem  bei  der  Informirung  immer  sehr  viel 
Zeit  verloren  ginge,  würde  doch  beim  besten  Willen  auf  beiden  Seiten 
nie  etwas  Ordentliches  geleistet  werden. 

Aber  es  giebt  noch  andere  Schwierigkeiten.  Die  eine  Gruppe 
wären  allerdings  bloss  Kompetenzfragen:  wer  hat  einzugreifen,  wenn 
es  sich  z.  B.  um  Agnoscirungen  handelt?  Der  Beschädigte  hat  z.  B. 
erklärt,  er  kenne  zwar  den  Thäter,  aber  nicht  dem  Namen  nach, 
er  vermöge  ihn  aber  unter  dem  A,  B,  C,  D  herauszufinden.  Dies  ist 
nicht  bloss  Zeugenaussage,  sondern  ein  constatirender  Vorgang, 
der  als  die  einzige  Ursache  zur  Verhaftung  des  Bezeichneten  führen 
kann.  Solche  Vorgänge  giebt  es  aber  zahllose,  der  angeführte  ist 
bloss  eine  Type. 

Dann:  wer  soll  jene  zahlreichen,  so  wichtigen  und  klärenden 
Vornahmen  leisten,  ohne  welche  sich  eine  modern  geführte  Unter- 
suchung nicht  mehr  denken  läset:  Tabellen,  Zusammenstellungen, 
Uebersichten,  Vergleiche,  graphische  Darstellungen,  Bewegungstafeln, 
u.  s.  w.   Wir  wissen,  dass  oft  nur  durch  eine  einzige  solche  Darstel- 


206 


XIV.  Gross 


lung  die  Schuld  oder  Unschuld  eines  Menschen  evident  gemacht 
werden  kann,  wir  wissen,  dass  solche  constatirende  Instrumente  einer- 
seits unerlässlich  sind,  andererseits  aber  nicht  in  der  Hauptverhandlung 
angefertigt  werden  können,  sie  brauchen  tagelange  Arbeit  und  ge- 
opferte Nächte  des  Untersuchungsrichters,  sie  sind  aber  unentbehrlich 
im  Interesse  der  Verfolgung  des  Schuldigen  und  Entlastung  des  Un- 
schuldigen. 

Wir  fragen  dann  wieder:  soll  das  der  Staatsanwalt  machen  — 
dann  ist  er  eben  der  mit  dem  Titel  eines  Staatsanwalts  ausgestattete 
Untersuchungsrichter;  soll  es  aber  ein  Untersuchungsrichter  für  den 
Staatsanwalt  verrichten,  dann  wissen  wir,  dass  es  für  ihn  schwer,  fast 
unmöglich  ist,  in  fremder  Sache  derart  heikle  und  verantwortliche 
Dinge  zu  machen;  wir  müssen  aber  auch  mit  den  normalen  Erschei- 
nungen im  Wesen  des  Menschen  rechnen.  Nennen  wir  es  meinetwegen 
Eitelkeit.  Aber  es  kann  von  Niemandem  verlangt  werden,  dass  er 
seine  beste  Mühe  für  einen  Anderen  aufwendet.  Hat  der  tüchtige 
Untersuchungsrichter  eine  schwere  Untersuchung,  sagen  wir  einen 
grossen  Betrugsprocess,  zu  führen,  so  wird  er  sein  Aeusserstes  daran 
setzen,  wird  keine  Mühe  und  Arbeit  scheuen  und  wird  seine  Unter- 
suchung so  gut  führen,  als  es  in  seinen  Kräften  liegt  —  aber  es  ist 
eben  seine  Untersuchung,  für  die  er  Alles  einsetzt,  er  ist  eben 
ein  Mensch,  und  von  dem  kann  man  nicht  verlangen,  dass  er  dies 
für  einen  Anderen  thut 

Man  wird  einwenden,  das  sei  eben  das  Gefährliche:  gerade  der 
ambitionirte,  temperamentvolle  Untersuchungsrichter  engagirt  sich  zu 
sehr  für  seinen  rFall",  und  er  setzt  dann  Alles  daran,  zu  positivem 
Resultate  zu  kommen,  d.  h.  den  einmal  Verdächtigten  auch  zum  An- 
geklagten und  zum  Verurtheilten  zu  machen.  Dass  dieser  schwere 
Vorwurf  ungerecht  ist,  kann  ich  nicht  mathematisch  beweisen,  ich 
erkläre  aber,  wer  dies  sagt,  der  war  nie  ein  wirklicher  Untersuchungs- 
richter. Ich  war  viele,  viele  Jahre  Untersuchungsrichter  und  habe 
mit  unzähligen  Untersuchungsrichtern  zu  thun  gehabt,  und  ich  stehe 
mit  meiner  Ehre  dafür  ein:  einem  rechten  Untersuchungsrichter  ge- 
währt es  allerdings  stets  Genugthuung,  einen  wirklich  Schuldigen 
überführen  zu  helfen,  und  je  schwieriger  es  war,  desto  grösser  die 
Befriedigung  —  aber  tausendmal  grösser  ist  die  wahrhafte  Freude, 
die  Empfindung  wirklicher,  werth voller  eigener  Leistung,  wenn  es 
dem  Untersuchungsrichter  gelungen  ist,  einem  unschuldig  Verdächtigten 
wieder  zu  seinem  ehrlichen  Namen  verhelfen  zu  können. 

Man  bedenke  doch,  was  die  Behauptung  heisst:  ein  Mensch 
könnte,  um  eine  fixe  Untersuchung  abgeführt  zu  haben,  wider  besseres 


Digitized  by  Googl 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung.  207 

Wissen  und  Gewissen  oder  wenigstens  in  unsagbar  leichtsinniger 
Selbstsuggestion  einen  unglücklichen  Unschuldigen  in's  Verderben 
jagen,  auf  seine  «,Schuldu  zuarbeiten,  obwohl  er  wusste  oder  wissen 
musste,  dass  er  unschuldig  oder  minder  schuldig  ist?  So  ohne  Weiteres 
und  ohne  Beweise  zu  haben  kann  man  doch  nicht  einen  Unter- 
suchungsrichter oder  ganze  Gruppen  derselben  als  ehr*  und  gewissen- 
lose, gottvergessene  Schufte  hinstellen.  Und  gäbe  es  ja  unter  vielen 
Untersuchungsrichtern  einen  solchen  Elenden  —  dann  ist  wieder 
nicht  das  Institut  der  Voruntersuchung  schuld  daran,  sondern  die- 
jenigen, die  den  Menschen  nicht  erkannt  und  trotz  seiner  verächtlichen 
Gesinnung  auf  den  verantwortungsvollen  Posten  eines  Untersuchungs- 
richters gestellt  haben.   

Es  ist  selbstverständlich,  dass  man  dann,  wenn  verlangt  wird, 
dass  eine  Partei,  der  Staatsanwalt,  die  belastenden  Beweismittel  für 
die  Hauptverhandlung  sammelt,  auch  in  irgendeiner  Form  auf  contra- 
dictonsches  Vorverfahren  stösst  Das  ist  um  so  natürlicher,  als  man, 
ohne  die  Natur  der  Staatsanwaltschaft  als  verfolgende  Partei 
vollständig  zu  ändern,  nicht  verlangen  kann,  nicht  einmal  zugeben 
darf,  dass  der  Staatsanwalt  selbst  die  entlastenden  Beweise  zusammen- 
trägt, das  m  uss  die  andere  Partei,  der  Beschuldigte  thun.  Auch  das  klingt 
überzeugend  und  vielverheissend,  aber  durchführen  lässt  es  sich,  wie 
so  viel  Schönes  auf  der  Welt,  in  der  Praxis  doch  nicht  Wir  wollen 
per  exclusionem  construiren. 

Vor  Allem  wollen  wir  fragen,  ob  die  Parteien  ohne  oder  mit  Mit- 
wirkung eines  Untersuchungsrichters  arbeiten  sollen.  Ersteres  stellt 
man  sich  so  vor,  dass  der  Staatsanwalt  seine  Belastungsbeweise,  der 
Beschuldigte  seine  Entlastungsbeweise  zusammenträgt  und  d  ann  kommt 
es  zur  Hauptverhandlung,  bei  welcher  das  gegenseitig  Vorgebrachte 
geprüft  wird.  So  ist  es  gewiss  unmöglich,  denn  ein  Beweis  ist  kein 
Ding  an  sich,  er  erhält  erst  Existenz  an  der  Behauptung  und  diese 
Behauptung  muss  man  wissen,  bevor  man  ihr  gegenüber  be- 
weisen kann.  Freilich,  wenn  es  sich  bei  jeder  Beschuldigung  um 
eine  einzige  Behauptung  und  eine  einzige  Gegenbehauptung  handeln 
würde,  dann  könnte  man  sich  ja  Manches  als  denkbar  vorstellen. 
Wenn  z.  B.  der  Staatsanwalt  behauptet,  A.  hat  den  B.  am  1.  Juli  in  M. 
todtgeschlagen  —  und  wenn  A  sagt:  Ich  habe  es  nicht  gethan,  ich 
war  am  1.  Juli  nicht  in  M.,  sondern  in  N.  —  dann  steht  die  Sache 
sehr  einfach,  dann  lässt  man  den  Staatsanwalt  seine  Beweise  für  die 
Tbäterechaft  des  A,  und  den  A.  seine  Beweise  für  sein  Alibi  sammeln, 
jeder  weiss,  was  der  Andere  behauptet,  sie  brauchen  vor  der  Haupt- 


Digitized  by  Google 


208 


XIV.  Gross 


Verhandlung  keine  gegenseitige  Verständigung.  Aber  so  einfach  sind 
die  allerwenigsten  Fälle,  ihre  Zahl  ist  zuverlässig  so  gering,  dass  sie 
kaum  einer  Berücksichtigung  werth  sind,  fast  immer  handelt  es  sich 
bei  läugnenden  Beschuldigten  um  einen  zusammengesetzten  Beweis, 
der  wieder  nur  mit  zahlreichen  Behauptungen  und  Beweisen  wider 
Gegenbehauptungen  und  Gegenbeweise  geführt  werden  kann.  Das 
Alles  liegt  aber  nicht  auf  einmal  vor,  es  entwickelt  sich  nach  und 
nach,  Eines  aus  dem  Anderen,  Eines  gegen  das  Andere;  es  ist  also 
noth wendig,  dass  die  Parteien  von  ihrem  Materiale  gegenseitig  ver- 
ständigt werden,  sonst  stockt  die  Arbeit,  Alles  wird  erst  bei  der  Ver- 
handlung bekannt  und  Vertagungen  über  Vertagungen  werden  die 
Hauptarbeit  der  Gerichte  bilden. 

Eine  gegenseitige  Verständigung  während  des  Beweisesammelns 
muss  also  möglich  sein,  und  es  fragt  sich,  wie  dieselbe  gedacht 
werden  soll.  Dass  man  das  auch  wieder  den  Parteien  überlassen 
könnte,  wird  Niemand  ernstlich  vermeinen:  es  wäre  eine  geradezu 
lächerliche  Vorstellung,  wenn  man  behaupten  wollte,  der  Staatsanwalt 
soll  sich  beim  Beschuldigteu  und  der  Beschuldigte  beim  Staatsanwalt 
melden,  wenn  er  wieder  ein  Beweisstück  gefunden  hat,  mit  der  An- 
frage, was  Gegner  nun  dazu  sage?  Diese  Vorstellung  ist  einfach  so 
unmöglich,  dass  wir  nur  daran  denken  könnten,  dass  die  Verständi- 
gung der  Parteien  einzig  und  allein  durch  Vermittelung  eines  Unter- 
suchungsrichters geschehen  könnte.  Aber  auch  hier  führt  die  Durch- 
führung unbedingt  zur  Unmöglichkeit.  Soll  sich  der  Untersucbungs- 
richter  um  das  Meritorische  der  Sache  annehmen,  so  arbeitet  er  dann 
doch  die  Untersuchung  selbst  noch  einmal,  nachdem  sie  der  Staats- 
anwalt schon  gearbeitet  hat,  und  der  Effect  ist  wieder  der,  dass  nun 
zwei  ihre  Zeit  für  dasselbe  aufwenden,  was  früher  einer,  der  Unter- 
suchungsrichter, gearbeitet  hat. 

Soll  der  Untersuchungsrichter  aber  blos  formell  arbeiten,  ohne  sieb 
um  das  Wesen  der  Sache  zu  bekümmern  und  blos  dem  Einen  mit- 
theilen, was  ihm  der  Andere  gesagt  hat,  dann  sinkt  der  Untersuchungs- 
richter zum  Beamten  eines  Auskunftsbureaus  herab,  mit  dem  die  Par- 
teien spielen  können  wie  sie  wollen.  — 

Und  die  aufgewendete  Zeit! 

Man  behauptet,  dass  durch  das  künftige  Verfahren  Zeit  gewonnen 
werde:  es  hat  doch  heute  kein  Untersuchungsrichter  ein  Interesse 
daran,  eine  Untersuchung  zu  verzögern  und  triebe  ihn  Bequemlich- 
keit und  Gewissenlosigkeit  dazu,  so  ist  seine  vorgesetzte  Behörde 
dazu  vorhanden,  um  ihn  zu  rascherer  Arbeit  zu  bewegen.  Aber  wenn 
man  sich  das  .,künftige"  Verfahren  vorstellt,  in  dem  die  Parteien  selber 


Digitized  by  Google 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung.  209 

arbeiten  sollen,  nnd  wenn  man  zugeben  wollte,  dass  die  Sache  wirk- 
lich anderweitig  ginge,  so  scheitert  sie  zuverlässig  an  dem  endlosen 
Gange  des  Verkehres.  — 

Nnn  aber  zu  der  unübersteiglichsten  Schwierigkeit  Dass  der 
Staatsanwalt  seine  Beweise  sammelt,  das  wäre  ja  am  Ende  denkbar, 
er  thut  es  ja  auch  heute,  wenn  auch  meistens  mit  Inanspruchnahme 
des  Untersuchungsrichters.  Aber  wie  denkt  man  sich  denn  das  auf 
Seite  der  Partei  ?  Man  weiss,  dass  ungefähr  95  Proc.  aller  Angeklagten 
vermögenslose  Leute  sind,  die  sich  einen  Vertheidiger  nicht  zahlen 
können.  Das  würde  auch  im  „künftigen"  Verfahren  so  sein,  und 
es  wären  nur  5  Proc.  aller  Beschuldigten  in  der  Lage,  sich  ihre  Be- 
weise durch  einen  von  ihnen  bezahlten  Vertheidiger  sammeln  zu  lassen. 
Bleibt  also  das  überwiegende  Gros  der  Beschuldigten  mit  95  Proc 
übrig,  die  ohne  Vertheidiger  dastehen.  Dass  sich  diese  Leute,  auch 
die  Gebildeten  unter  ihnen,  ihre  Beweise  in  verlässlicher  Weise  nicht 
sammeln  können,  braucht  nicht  bewiesen  zu  werden  —  es  giebt  auch 
Anfänger  unter  den  Untersuchungsrichtern,  die  das  nicht  können,  ein 
kriminalistisch  nicht  Unterrichteter  kann  es  gewiss  nicht 

Es  erübrigt  also  nichts,  als  dass  allen  diesen  95  Proc  es  officio 
Vertreter  beigestellt  werden  müssten.  Ich  will  zugeben,  dass  sich  diese 
95  Proc.  durch  die  Geständigen  etwas  verringern,  aber  ganz  un- 
bedenklich wäre  es  doch  nicht,  diese  Geständigen  schutzlos  zu  belassen, 
da  für  sie  gar  Niemand  sorgt,  Untersuchungsrichter  giebt  es  ja  keinen. 
Aber  ich  will  annehmen,  dass  sich  die  95  Proc  auf  etwa  80  Proc. 
verringern,  und  dann  ist  es  noch  eine  nicht  zu  bewältigende  Zahl, 
für  die  Advokaten  und  Rechtsbeistände  beschafft  werden  sollen.  Man 
wiege  sich  nicht  mit  dem  Gedanken  ein,  dass  man  von  diesen  Rechts- 
beiständen keine  grosse  Leistung  verlange  —  die  Leistung  ist  eine 
sehr  grosse,  mühe-  und  zeitraubende,  wenn  sie  gut  gemacht  sein  soll, 
wird  sie  aber  schlecht  gemacht,  so  wäre  es  geradezu  eine  Gewissen- 
losigkeit, wenn  man  die  vermögenslosen  Leute  schlecht  vertreten  zur 
Hauptverhandlung  kommen  lässt  Man  braucht  also  gute,  mühevolle 
somit  auch  thenere  Leistung.  Dass  die  Advocaten  dies  umsonst  thun 
sollen,  das  kann  Niemand  ernsthaft  verlangen.  Und  wenn  man  es 
—  ich  weiss  allerdings  nicht  wie  —  etwa  durch  Gewährung  anderer 
Vortheile  erreichen  könnte,  dass  die  Advokaten  die,  man  unterschätze 
sie  nicht,  sehr  grosse  Arbeit  dieses  Beweisesammelns  umsonst  auf  sich 
nehmen,  so  dürfte  man  doch  nicht  vergessen,  dass  auch  der  beste 
Rechtsanwalt  nur  ein  Mensch  ist,  und  ein  Mensch  will  leben,  hierzu 
muss  er  verdienen,  und  wenn  er  etwas  umsonst  machen  soll,  so  wird 
er  es,  Heroen  ausgenommen,  schlecht  machen. 


210 


XIV.  GB088 


Will  man  also  nicht  die  Gewissenlosigkeit  begeben,  dem  Rechts- 
anwalt eine  unerträgliche  Last  aufzubürden  und  die  Beschuldigten 
ganz  unzulänglich  vertreten  zu  sehen,  so  muss  man  die  Advocaten 
bezahlen.  Vorerst  wird  der  Finanzminister  fragen,  wie  er  dazu  komme, 
statt  jedes  früheren  Einen  Untersuchungsrichter  nun  10  Advocaten 
zu  bezahlen  und  diese  Unsummen  werden  eben  nicht  vorhanden 
sein.  — 

Geht  nun  das  Eine  nicht  und  das  Andere  auch  nicht,  so  wird 
man  vielleicht  vorschlagen,  die  Unvermögenden,  Rechtsunkundigen 
durch  den  Untersuchungsrichter  vertreten  zu  lassen.  Dann  sind  wir 
aber  auf  demselben  Punkte  wie  früher.  Um  nicht  endlose  Doppel- 
arbeit zu  veranlassen,  wird  der  Staatsanwalt  sein  „ Beweisesammeln tt 
in  die  Form  von  Anträgen  an  den  Untersuchungsrichter  kleiden,  der 
dann  für  den  Staatsanwalt  arbeitet,  und  bezüglich  der  Beweise  für 
den  Beschuldigten  wird  er  es  gerade  so  machen  wie  heute.  Es  wird 
doch  Niemand  ernstlich  glauben,  dass  der  Untersuchungsrichter  an 
den  beschuldigten  Bauer,  Arbeiter,  Handwerker  u.  s.  w.  herantreten, 
ihn  um  seine  Absichten  wegen  des  Beweisesammelns  befragen,  ihm 
Lehren  geben  und  dann  die  Sache  so  einleiten  wird,  dass  scheinbar 
der  Beschuldigte,  in  Wirklichkeit  aber  der  Untersuchungsrichter  die 
Beweise  sammelt.  Kurz  wenn  der  Untersuchungsrichter  vernünftig 
ist,  so  wird  er  dann  haargenau  so  vorgehen  wie  heute:  er  wird  die 
Sache  mit  dem  Beschuldigten  besprechen,  ihn  befragen  und  belehren, 
und  dann  wird  der  Untersuchungsrichter  thun,  was  er  vor  seinem  Können 
und  Gewissen  verantworten  kann ;  bekamen  wir  dieses  künftige  Ver- 
fahren, so  wird  es  je  nachdem,  wie  man  es  eingerichtet  hat,  entwede 
sofort  Schiffbruch  leiden,  oder  es  kommt  nach  einigen  Schwierigkeiten 
und  Verwirrungen  genau  wieder  auf  das  alte  Verfahren  zurück. 

Man  hat  einmal  behauptet,  in  dem  Institute  des  Untersuchungs- 
richters liege  eine  gewisse  Unehrlichkeit,  weil  man  den  Mann  einen 
Richter  heisse,  er  habe  aber  nichts  zu  richten;  ich  meine,  es  wäre  ein  viel 
unehrlicherer  Zustand,  wenn  man  behaupten  würde,  es  liege  wirk- 
licher Parteienbetrieb  vor,  während  in  der  That  doch  Alles  der  Unter- 
suchungsrichter macht  und  machen  muss. 

Uebrigens  ist  es  auch  gar  nicht  richtig,  dass  die  Thätigkeit  des 
heutigen  Untersuchungsrichters  nicht  dem  Begriffe  eines  Richters  ent- 
spricht. Schon  elhymologisch  liegt  doch  im  Worte  „Richter*4  nicht 
der  Sinn  des  „  EntScheidens wie  man  heute  es  gerne  herausbringen 
möchte  —  Richter  und  Recht  hängt  sprachlich  und  begrifflich  zu- 
sammen, und  es  heisst  Richter  der,  der  die  Sache  zum  Rechten  bringt 
und  wendet.   Will  man  durchsetzen,  dass  jeder  Richter  lediglich  zu 


UigitiZGu  uy 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


211 


entscheiden  hätte,  wer  von  den  Streitenden  recht  hat,  so  legt  man 
in  den  Begriff  etwas  hinein,  was  gar  nicht  in  ihm  zu  liegen  hat  und 
was  ganz  andere  Auffassungen  zur  Folge  haben  müsste  —  ja  es  ist 
nicht  unmöglich,  dass  die  ganze  Tendenz  der  Abschaffung  der  Vor- 
untersuchung lediglich  auf  einer  falschen  Construction  des  Begriffes 
Richter,  Untersuchungsrichter,  beruht  Darf  der  Untersuchungsrichter 
bloss  entscheiden,  dann  ist  seine  heutige  Existenz  allerdings  un- 
berechtigt, hat  er  aber  nach  dem  Rechten  zu  sehen  und  durchzusetzen, 
was  Recht  ist,  dann  darf  man  ihn  beruhigt  leben  lassen.  Dass 
Ersteres  wahr  ist,  das  steht  nirgends,  das  Letztere  liegt  aber  im  Worte 
selbst 

Aber  auch  aus  anderen  Institutionen  unseres  Processes  können 
wir  entnehmen,  dass  der  Richter  nicht  bloss  zu  entscheiden  hat, 
namentlich  aus  der  Stellung  des  Vorsitzenden  in  der  Hauptverhandlung. 
Dass  er  auf  den  Namen  eines  Richters  Anspruch  hat,  das  hat  noch 
Niemand  bezweifelt  und  dass  die  Vorsitzenden  in  Deutschland  und 
Oesterreich  ihre  Pflicht  erfüllen,  wird  auf  der  ganzen  Welt  zugegeben : 
die  doch  gute  Rechtspflege  ist  zum  grossen  Theile  ihr  Verdienst, 
und  wird  im  Processe  ein  Fehler  begangen,  so  macht  man  regel- 
mässig mit  Recht  zuletzt  den  Vorsitzenden  dafür  verantwortlich.  Es 
giebt  ja  Anglomanen,  welche  sich  englische  Vorsitzende  wünschen, 
die  dem  Kreuzverhör  der  Parteien  zuhören  und  zuletzt  Ja  oder  Nein 
sagen.  Aber  einerseits  giebt  doch  jeder  Überlegsame  Kenner  der  Zu- 
stände zu,  dass  englische  Verhältnisse  sehr  selten  auf  continentale 
Zustände  passen  und  andererseits  dürfte  kaum  ein  deutscher  Krimi- 
nalist zustimmen,  wenn  man  ihm  ernsthaft  und  rechtsverbindlich  vor- 
schlüge, den  englischen  Vorsitzenden  gegen  unsere  deutschen  und 
österreichischen  Vorsitzenden  einzutauschen.  Theoretisch  schwärmt 
man  vielleicht  für  den  englischen  Zustand,  aber  wirklich  darnach  zu 
greifen  wagte  heute  doch  Niemand  —  wir  haben  an  dem  Erwerbe 
der  Geschworenen  gerade  reichlich  genug.  Aber:  wenn  man  uns 
unsere  Vorsitzenden  als  sicher  zweckentsprechend  belasst,  so  wollen 
wir  zusehen,  ob  denn  ihre  Thäligkeit  bloss  eine  entscheidende  ist 

Nichts  könnte  der  Gerechtigkeitspflege  mehr  schaden,  als  wenn 
man  statt  der  heute  anzustrebenden  materiellen  Wahrheit  formelle 
anstreben  wollte;  wer  noch  so  sehr  für  den  Parteienbetrieb  eintritt, 
wird  doch  zugeben  müssen,  dass  es  Sache  der  Ilauptverhandlung  ist 
und  sein  muss,  das  Wirkliche,  die  materielle  Wahrheit  zu  Tage  zu 
fördern  —  bedürfte  es  hierfür  noch  eines  Beweises,  so  würde  man 
darauf  hinweisen,  dass  im  Gegenfalle  auch  ein  Unschuldiger  ver- 
urtheilt  werden  könnte,  obwohl  der  Gerichtshof  von  dessen  Unschuld 


Digitized  by  Google 


212 


XIV.  Gross 


überzeugt  war.  Wird  aber  zugegeben,  dass  der  Gerichtshof  nach 
Feststellung  materieller  Wahrheit  streben  muss,  so  ist  auch  die  bloss 
entscheidende  Thätigkeit  eines  Vollzugsorgane^  als  was  der  Vor- 
sitzende angesehen  werden  kann,  beendet  Der  Vorsitzende  ist  nach 
dem  Gesetze  verpflichtet,  fehlende  Beweismittel,  ob  sie  für  Schuld 
oder  Unschuld  sprechen,  herbeizuschaffen,  Zeugen  und  Sachverständige, 
die  zur  Klärung  des  Sachverhaltes  dienen  könnten,  vorzuladen  und 
nöthigen  Falles  die  Verhandlung  zu  vertagen,  wenn  erwartet  werden 
kann,  dass  bei  einer  neuen  Verhandlung  die  Wahrheit  sicherer  zu 
Tage  treten  könnte.  Und  alle  anderen  Vorschriften,  welche  die 
Thätigkeit  des  Vorsitzenden  betreffen,  gehen  alle  darauf  hinaus,  dass 
er  das  Aeusserete  daran  zu  setzen  hat,  das  Rechte  zu  erreichen,  er 
hat  bei  jeder  Vernehmung,  jeder  Verfügung,  jedem  Worte  einzig  da- 
rauf zu  sehen,  dass  dem  Angeklagten  und  der  Sache  Recht  werde 
—  seine  Thätigkeit:  zu  entscheiden,  tritt  nur  in  den  wenigen  Fällen 
einer  Differenz  und  beim  Urtheile  hervor. 

Wenn  aber  zugegeben  werden  muss,  dass  die  Thätigkeit  des  Vor- 
sitzenden der  Hauptverhandlung  in  vieler  Richtung  dasselbe  verfolgt, 
was  dem  Untersuchungsrichter  zu  thun  obliegt,  so  muss  auch  ge- 
folgert werden,  dass  die  (dermalige)  Thätigkeit  des  Untersuchungs- 
richters nichts  enthält,  was  dem  Begriffe  des  Richters  wiederspricht, 
er  kann  auch  seine  jetzige  Thätigkeit  fortführen ,  er  muss  es  sogar 
thun,  denn  die  Vorschläge  des  Beweisesammelns  durch  Staatsanwalt 
und  durch  den  Beschuldigten  sind  in  jeder  denkbaren  Form  undurch- 
führbar. Sie  sind  undurchführbar  in  den  für  die  Gegner  noch  günstigsten 
Fällen :  bei  ganz  einfachen,  am  Sitze  des  Gerichtshofes  durchgeführten 
Processen,  sie  können  aber  nicht  einmal  theoretisch  construirt  werden 
für  grosse,  langwierige  Untersuchungen  überhaupt  und  für  das  Vor- 
gehen auf  dem  flachen  Lande.  Für  diese  Fälle  bedarf  es  nicht  einmal 
der  Praxis,  um  die  Unmöglichkeit  zu  beweisen,  sie  kann  auch  ani 
grünen  Tische  dargetban  werden.  — 

Fassen  wir  das  Gesagte  zusammen,  so  kommen  wir  zu  dem  Er- 
gebnisse : 

dass  die  Unzufriedenheit  mit  dem  Wesen  der  heutigen  Vorunter- 
suchung eine  allgemeine  und  berechtigte  ist; 

dass  man  sich  eifrig  bestrebt,  diesfalls  eine  Abhülfe  zu  treffen; 

dass  mau  geglaubt  bat  die  Abhülfe  zu  finden,  wenn  die  Vorunter- 
suchung beseitigt  und  ein  contradictorisches  Verfahren  durch  die 
Parteien  eingeführt  wird,  und  endlich, 

dass  dieser  Vorschlag  praktisch  und  theoretisch  unbedingt  nicht 
durchgeführt  werden  kann. 


Digitized  by  Googl 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


213 


Hiermit  wären  wir  allerdings  nur  zn  negativem  Resultate  gelangt 
und  wenn  wir  etwas  Positives  einsetzen  wollen,  so  gehen  wir  vielleicht 
recht,  wenn  wir  nochmals  auf  die  Erfahrungstatsachen  hinweisen, 
dass  so  oft  eine  Institution  als  solche  vollkommen  ver- 
worfen wird,  weil  man  nur  nicht  eingesehen  hat,  dass 
sie  an  sich  gut  ist,  aber  schlecht  gehandhabt  wird. 

Dass  dieser  allgemeine,  oft  erprobte  Grundsatz  auch  in  unserer 
Frage  Anwendung  findet,  will  ich  nicht  genauer  nachweisen :  es  ist 
hier  nicht  der  Ort  dazu  und  an  anderen  Stellen  habe  ich  es  schon 
wiederholt  darzuthun  versucht;  nur  allgemein  will  ich  darauf  hin- 
weisen, dass  einerseits  das  Amt  eines  Untersuchungsrichters  und  die 
damit  verbundenen  Thatigkeiten  unläugbar  sehr  schwierig  sind,  und 
dass  andererseits  beute  kein  Untersuchungsrichter  Gelegenheit  hat,  das 
Viele  und  Schwierige,  was  er  in  seinem  Berufe  braucht,  systematisch 
zn  lernen.  Niemand  wird  behaupten,  dass  für  die  untersuchungs- 
richterliche Arbeit  das  genügen  kann,  was  der  Jurist  auf  der  Uni- 
versität lernt,  Niemand  wird  sagen,  dass  das  Bischen  Tradition  im 
Amte  Kenntnisse  schaffen  kann  und  Niemand  wird  es  für  gerecht- 
fertigt halten,  wenn  ein  Untersuchungsrichter  einzig  und  allein  durch 
Fehler  und  Missgriffe  lernen  soll,  Fehler  und  Missgriffe,  begangen  am 
Leibe  des  vielleicht  unschuldig  verdächtigten  Nebenmenschen. 

Ich  glaube,  dass  man  mit  völliger  Sicherheit  sagen  kann:  der 
von  uns  gehandbabte  Vorgang  bei  Schaffung  eines  Untersuchungs- 
richters steht  absolut  einzig  in  der  Welt  da,  auch  nichts  annähernd 
Aehnliches  ist  aufzufinden.  Der  Jurist  lernt  auf  der  Universität  so  und 
so  viele  hundert  Paragraphen,  deren  Auslegung  und  systematische 
Stellung;  wie  ein  Verbrecher  aussieht,  wie  es  mit  seiner  Psyche  und 
seinem  Handeln  steht,  wie  ein  Verbrechen  im  Leben  begangen  wird, 
wie  es  aussieht,  wie  man  es  wahrnimmt,  was  dabei  vorkommt,  wie 
es  der  Zeuge  sieht  und  falsch  sieht,  welche  innere  Vorgänge  im  Sach- 
verständigen und  Richter  bestehen,  wie  und  wann  man  schliesst,  wer 
helfen  kann,  wie  man  sich  um  Hülfe  umsieht  und  tausend  Anderes 
—  Niemand  sagt  dem  künftigen  Untersuchungsrichter  etwas  davon, 
sorgfaltig  wird  alles  verhüllt  und  er  kommt  in  die  Praxis,  ohne  einen 
Verbrecher,  ohne  ein  Verbrechen  und  alles,  was  drum  und  dran  hängt 
auch  nur  gesehen  zu  haben.  In  der  Praxis  sieht  er  eine  kurze  Zeit 
zu,  zu  einemt  Unterrichten  und  Erklären  hat  Niemand  Zeit  und  Lust 
und  dann  wird  der  junge  Mann  Untersuchungsrichter,  und  hat  die 
ganze  verantwortungsvolle,  tief  einschneidende  Arbeit  erst  zu  lernen  — 
ich  wiederhole,  ein  Analogon  von  Kühnheit  und  Gleichgültigkeit  gegen 
das  Object  giebt  es  auf  der  Welt  nicht.  Wenn  dann  das  Institut  der 

ArchiT  für  KrimmaUnthropologie.  XII.  15 


Digitized  by  Google 


214 


XIV.  Ghoss 


Voruntersuchung  keine  Freunde  gewinnt,  so  ist  das  wahrhaftig  nicht 
zu  verwundern,  wohl  aber  wenn  man  den  offen  zu  Tage  liegenden 
Grund  nicht  sieht:  Nicht  die  Voruntersuchung  als  Institut  ist  daran 
schuld,  wenn  sie  bankbrüchig  würde,  sondern  die  mangelhafte  Aus- 
bildung der  Untersuchungsrichter  trägt  allein  die  Schuld.  Und  da 
wieder  kann  Niemand  die  Untersuchungsrichter  dafür  verantwortlich 
machen :  ultra  posse  nemo  tenetur,  schuld  sind  die,  welche  die  Unter- 
suchungsrichter ohne  Vorbereitung,  ohne  Ausbildung  für  ihr  schweres 
Amt  in's  Leben  senden,  schuld  sind  die,  welche  nicht  wissen  und 
wissen  wollen,  wie  überaus  schwer  die  Arbeit  des  Untersuchungs- 
richters ist  und  die  unbegreiflicher  Weise  vergessen,  dass  alles, 
was  geübt  werden  soll,  erst  einmal  gelernt  werden  muss. 

Wenn  daher  Jemand  gegen  die  Voruntersuchung  in  ihrer  heutigen 
Form  auftritt,  so  hat  er  recht,  aber  nicht,  weil  die  Idee  einer 
Voruntersuchung  falsch  ist,  sondern  weil  die  heutigen  Untersuchungs- 
richter keine  Gelegenheit  haben,  sich  für  ihr  Amt  auszubilden  und 
vorzubereiten. 

Eine  Voruntersuchung  mit  übel  unterrichteten  Untersuchungs- 
richtern ist  nicht  bloss  zweckwidrig,  sondern  ein  geradezu  gefähr- 
liches, die  Rechtssicherheit  schädigendes  Institut  Eine  Voruntersuchung 
mit  gut  vorbereiteten,  in  ihr  Amt  eingeführten,  gründlich  geschulten 
und  in  der  Zahl  genügenden  Untersuchungsrichtern  ist  die  einzig 
mögliche  und  durchführbare,  wirklich  entsprechende  und  gute  Form 
eines  Vorverfahrens.  Alles  andere  sind  Constructionen  und  Ideale. 

Bliebe  es  bei  der  alten  Voruntersuchung  aber  mit  wirklich  guten 
Untersuchungsrichtern,  so  wäre  es  dann  selbstverständlich,  dass  die 
Geschworenen  gründlich  und  endgültig  beseitigt  werden.  Es  ist  hier 
nicht  der  Ort,  um  die  unabsehbaren  Gefahren,  die  bedeutende  Rechts- 
unsicherheit und  die  unehrliche,  unwahre  Stellung  zu  beleuchten, 
in  die  wir  durch  das  unselige  Geschworeneninstitut  geratben  sind  — 
aber  das  Eine  muss  hier  gesagt  werden :  mit  einer  sorgfältig  wissen- 
schaftlich begründeten  und  logisch  vorbereiteten  Voruntersuchung  und 
mit  einer  ebenso  durchgeführten  Hauptverbandlung  ist  der  Gedanke 
an  Geschworene  einfach  unvereinbar.  Einen  schwierigen  Fall  juristisch, 
logisch,  psychologisch  und  kriminalistisch  unangreifbar  vorzubereiten 
und  dementsprechend  correct  und  feinfühlig  bei  der  Hauptverhandlung 
vorzuführen  und  zu  leiten  ist  ein  grosses  und  schwieriges  Kunst- 
stück und  da  mitzugehen,  Miss  Verständnisse  und  unrichtiges  Auf- 
fassen auszuschliessen,  das  ist  ebenso  schwierig,  es  erfordert  viel 
Können  und  viel  Wissen  und  ebenso  viel  Erfahrung  und  Schulung 
—  das  haben  die  Geschworenen  nicht  und  können  es  nicht  haben. 


UigitiZGu  uy 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


215 


Wenn  wir  also  ebenso  sehnlich  als  dringend  die  Beseitigung  des 
Laienelementes  aus  der  Rechtssprechung  wünschen,  so  lautet  der 
Wunsch  auf  völlige  Beseitigung,  denn  jedes  Herumbessern  und 
Flicken  wäre  das  Unerwünschteste,  es  vermöchte  höchstens  den  Todes- 
kampf des  Institutes  zum  Schaden  aller  Betheiligten  zu  verlängern; 
deshalb  sind  auch  gewisse  Versuche,  die  man  z.  B.  in  der  Schweiz 
diesbezüglich  unternommen  hat,  das  Allerbedenklichste.  Es  ist  kürz- 
lich (von  Mittermaier)  gesagt  worden,  dass  sich  das  Genfer  Gesetz 
vom  1.  October  1890  gut  bewährt  hätte,  nach  welchem  der  Gerichts- 
präsident mit  den  Geschworenen  über  die  Schuldfrage  berathet  und 
wobei  die  Geschworenen  an  der  Abstimmung  über  die  Strafe  theil- 
nehmen.  Dass  sich  ein  solcher  Vorgang  bewährt,  glaube  ich  ganz 
gerne,  aber  der  Grund,  warum  hierbei  etwas  Kluges  her- 
auskommt, liegt  nicht  darin,  dass  die  Geschworenen  dabei 
sind,  sondern  darin,  dass  der  Gerichtspräsident  dabei 
ist.  Zu  dieser  Würde  beruft  man  schon  keinen  Thoren,  und  es  kann 
keinem  Zweifel  unterliegen,  dass  der  Vorgang  bei  solchen  Berathungen 
dahin  geht:  der  erfahrene  und  unterrichtete  Gerichts)) räsident  schlügt 
eine  Entscheidung  vor  und  giebt  sich  alle  erdenkliche  Mühe,  die  un- 
erfahrenen und  kenntnisslosen  Geschworenen  zur  Annahme  seiner 
Ansicht  zu  bewegen,  und  sie  von  allerär^sten  Fehlgriffen  abzuhalten; 
schliesslich  wird  das  gelingen  und  das  Ergebniss  werden  verhältntss- 
mässig  kluge  Urtheile  sein,  die  aber  nicht  die  Geschworenen,  sondern 
der  rechtsgelehrte  Präsident  causirt  haben.  Dann  ist  man  aber  glück- 
lich um  fast  vier  Jahrhunderte  zurück  und  auf  dem  Standpunkte  der 
Carolina  angelangt,  nach  welcher  die  Schöffen  lediglich  zu  dem  Ur- 
theil  des  Richters  in  umständlicher  Form  „Ja"  zu  sagen  hatten. 

Wir  sehen  aus  diesem  Vorgange  zum  so  und  so  vielten  Male  das 
ganz  unwürdige  Bestreben :  auf  der  einen  Seite  das  „fortschrittliche  und 
freiheitliche41  Institut  der  Geschworenen  einführen  und  aufrecht  erhalten, 
auf  der  anderen  Seite  aber  alles  Erdenkliche  vorkehren,  was  die  un- 
erträglich schädlichen  Wirkungen  desselben  aufzuheben  vermöchte, 
zu  diesem  Scheinspiel  ist  aber  Zeit  und  Sache  denn  doch  zu  ernst 

—  an  Erkenntniss  mangelt  es  nicht,  im  Innersten  sieht  jeder  erfahrene 
Kriminalist  Unwerth  und  Schädlichkeit  des  Geschworeneninstitutes  ein 

—  einzig  und  allein  die  Courage  fehlt,  um  energisch  damit  zu  brechen : 
so  habe  man  sie  doch  endlich  einmal! 

Zum  Schlüsse  noch  einige  Worte  über  das  Aeussere  des  Vorganges 
für  den  Fall,  als  eine  Aenderung  durchgeführt  werden  sollte. 

Die  Gegner  der  Voruntersuchung  verlangen  Beseitigung  des  Ver- 
fahrens, wie  es  jetzt  ist,  Einführung  von  Parteienleistung,  Sammeln 

15* 


Digitized  by  Google 


2H> 


XIV.  Gross 


der  Beweise  durch  Staatsanwalt  und  Beschuldigten  —  also  eine  neue 
gesetzliche  Bestimmung.  Eine  solche,  fast  das  ganze  Gesetz  durch- 
ziehende Aenderung  des  Vorverfahrens  wäre  also  nicht  als  Sonder- 
bestimmung, sondern  nur  dann  zu  denken,  wenn  man  an  eine  Revision, 
eine  Neuausgabe  der  ganzen  Strafprozessordnung  zu  gehen  gedächte. 
Ob  das  in  absehbarer  Zeit  zu  erwarten  steht,  ist  sehr  zweifelhaft,  und 
so  hätten  wir  für  den  Fall,  als  man  in  der  That  den  neuen  Vor- 
schlägen gerecht  werden  wollte,  zwei  Gefahren  vor  uns: 

1.  Bis  zur  Neuschaffung  der  neuen  St  P.O.  geschieht  gar  nichts 
—  man  erwartet  von  dieser  alles  Heil  und  wartet  daher  ruhig,  bis 
sie  erlassen  wird,  auch  wenn  das  viele  Jahre  dauert,  und  wenn  man 
die  Unerträglich keit  der  heutigen  Zustände  eingesehen  hat 

2.  Hätte  man  wirklich  eine  neue  St. P.O.  und  hätte  man  wirk- 
lich den  Wünschen  der  Gegner  der  Voruntersuchung  entsprochen,  so 
hätte  man  die  neuen  Experimente  auf  eine  voraussichtlich  lange  Zeit 
fixirt,  und  wir  müssten  mit  ihnen  unser  Auslangen  finden,  auch  wenn 
sie  sich  als  undurchführbar,  unbrauchbar  und  gemeinschädlich  erweisen 
werden.  Eine  neue  St  P.O.  kann  man  nicht  alle  Jahrzehnte  erlassen, 
und  bo  müsste  man,  wenn  schon  auf  die  neue  Idee  eingegangen 
würde,  sich  mit  derselben  auf  eine  erhebliche  Anzahl  von  Jahren  ab- 
finden, auch  wenn  es  noch  so  schwer  geht  Die  Folge  von  solchen 
Zuständen  ist  regelmässig  die,  dass  man  sich  anderweitig  zu  helfen 
trachtet,  wenn  man  ein  undurchführbares  Gesetz  erhalten  hat :  es  wird 
daran  gedrückt  und  gemodelt,  gepresst  und  geformt,  bis  man  zu  leid- 
lichen, halbwegs  brauchbaren  Formen  gekommen  ist  Was  das  aber 
bedeutet,  wenn  man  willkürlich  und  verschieden  ein  Gesetz  umändert, 
zu  welchen,  vom  Gesetzgeber  durchaus  nie  gewollten  Konsequenzen 
man  gelangt  und  wie  dann  Rechtsunsicherheit  und  Rechtswiderspruch 
die  unausweichlichen  Folgen  sein  müssen,  das  Alles  ist  bekannt  genug. 

Jedes  Experiment  ist  um  so  gefährlicher,  je  folgenschwerer  seine 
Wirkungen  sind,  und  je  schwerer  eine  Gutmachung  des  Schadens,  die 
Beseitigung  seiner  Grundlagen  ist;  man  wird  sich  also  zu  einem  so 
äusserst  riskirten  Schritt  in's  Ungewisse,  besser  geagt  in  das  gewiss 
Unrichtige,  um  so  länger  zu  hüten  haben,  als  noch  ein  anderes,  ebenso 
ungefährliches,  als  sicher  helfendes  Mittel  vorhanden  ist  Erst  wenn 
auch  dieses  Mittel  keinen  Erfolg  haben  sollte,  wird  man  sich  zu  dem 
folgenschweren  Mittel  einer  Gesetzesänderung  auf  Grund  eines  neuen, 
noch  nie  erprobten  und  jedenfalls  sehr  bedenklichen  Principe*  ent- 
schliessen.  Zeit  wird  wenig  verloren,  unbedingtes  Eingreifen  ist  nicht 
noth wendig,  und  wenn  wirklich  eine  völlige  Aenderung  und  Verbesse- 
rung nicht  erreicht  werden  sollte,  trotzdem  man  gut  geschulte  Unter- 


Digitized  by  Googl 


Zur  Frage  der  Voruntersuchung. 


217 


sucbungsrichter  geschaffen  hat  so  ist  hiermit  nichts  Uebles  oder 
U  eberflüssiges  geschaffen.  Freilich:  wenn  man  die  Voruntersuchung 
fallen  lässt,  so  fallen  auch  die  Untersuchungsrichter,  ob  sie  nun 
schlecht  vorbereitet  oder  ausgezeichnet  geschult  sind;  aber  mag  man 
in  dieser  Richtung  noch  so  weit  greifen:  auch  die  abenteuerlichste 
St. P.O.  wird  vortreffliche  Kriminalisten  doch  noch  brauchen  können. 
Man  hat  vor  mehr  als  hundert  Jahren  ein  „sich  selbst  anwendendes 
Strafgesetz"  erfunden  —  heute  will  man  eine  St  P.O.  schaffen,  die 
von  selber  läuft,  da  dies  aber  physikalisch  unmöglich  ist,  so  wird 
man  stets  der  Leute  bedürfen,  die  sie  in  Bewegung  erhalten,  und 
wenn  man  daher  gute  Kriminalisten  geschaffen  hat,  so  könnte  dies 
auch  unter  jeder  Art  von  St  P.  0.  nur  von  Nutzen  sein.  — 

Der  alte  englische  Grundsatz,  dass  ein  guter  Richter  der  beste 
Schutz  des  Angeklagten  ist,  bleibt  immer  wahr,  und  wenn  wir  uns 
Untersuchungsrichter  im  besten  Sinne  des  Wortes  denken,  so  haben 
auch  alle  Beschuldigten  den  allerbesten  Vertreter;  der  gute  Unter- 
suchungsrichter vertritt  den  Reichen  und  Armen,  den  Geschickten  und 
den  Hülflosen,  er  sucht  dem  Rechte  Geltung  zu  verschaffen,  dem  Un- 
schuldigen zu  helfen  und  den  Schuldigen  zur  Strafe  zu  bringen  — 
hat  man  noch  durch  ein  gutes  Rechtsmittelverfahren  dafür  gesorgt, 
dass  über  jeder  Handlung  eine  höhere  Instanz  besteht,  die  jederzeit 
angerufen  werden  kann,  dann  hat  man  überhaupt  ohne  Risico,  ohne 
Experiment  und  ohne  Abenteuerlichkeit  alles  gethan,  was  in  dieser 
Richtung  von  Menschen  und  mit  menschlichen  Mitteln  gethan  werden 
kann.  — 

Der  hier  gemachte  Vorschlag  geht  also  abermals  dahin:  man 
schütte  das  Kind  nicht  mit  dem  Bade  aus,  man  verwerfe  nicht  die 
Voruntersuchung,  bevor  man  sich  nicht  davon  überzeugt  hat,  dass  sie 
nicht  blos  verbesserungsfähig  sondern  sogar  so  zu  gestalten  ist 
wie  sie  unter  menschlichen  Verhältnissen  nicht  besser  sein  könnte. 
Haben  wir  genug  Untersuchungsrichter,  die  ihre  Arbeit  im  Verhältniss 
zur  Zeit  setzen  können  und  nicht  überhastet  und  überanstrengt  arbeiten 
müssen,  haben  wir  diese  Untersuchungsrichter,  bevor  sie  ihr  Amt  an- 
traten, in  moderner  Weise  unterrichten  lassen,  haben  wir  ihnen  gesagt 
und  gezeigt,  was  und  wie  sie  arbeiten  müssen,  haben  wir  uns  endlich 
davon  überzeugen  lassen,  dass  es  ausser  dem  eigentlichen  Strafrecht 
die  für  das  kriminalistische  Leben  absolut  unentbehrlichen  strafrecht- 
lichen Hülfswissenschaften  giebt  —  haben  wir  dann  einen  General- 
stab tüchtig  geschulter  Untersuchungsrichter,  dann  können  wir  uns 
getrost  an  die  Bekämpfung  des  Verbrechens  wagen,  und  Niemand 
wird  uns  sagen,  dass  es  eine  bessere  Hülfe  geben  kann. 


XV 


Sind  wir  dem  anatomischen  Sitze  der  „Verbrecherneigung" 
wirklich  näher  gekommen,  wie  Lombroso  glaubt? 

Von 

Mediciualrath  Dr.  P.  Nücke  in  Hubertusburg. 

Man  hat  witzig  seiner  Zeit  einmal  gesagt,  das  arme  Italien  habe 
eigentlich  nur  drei  Exportartikel :  Wein,  Kunst  und  —  Kriminalantbro- 
pologie.  Aber  auch  diese  Artikel  gehen  jetzt  schlecht,  am  schlech- 
testen entschieden  die  Kriminalanthropologie. 

Jeder,  der  den  Verlauf  der  letzteren  verfolgt  hat,  wird  gesehen 
haben,  wie  die  anfängliche  Begeisterung  für  Lombroso 's  Lebren 
immer  mehr  abgenommen  hat  und  jetzt  ausser  in  Italien  eigentlich  nur 
noch  in  den  weniger  kultivirten  Ländern  und  unkritischen  Köpfen  be- 
steht. In  Deutschland  sind  sie  überhaupt  wenig  in  Aufnahme  ge- 
kommen, eher  schon  in  England,  viel  mehr  leider  in  Amerika,  wo  nur 
ganz  wenig  kritische  Männer,  wie  Spitz ka  sen.,  energisch  dagegen 
Front  machten. 

Den  Verlauf  der  Dinge  wird  man  nur  natürlich  finden.  Lom- 
broso brachte  von  Neuem  die  Untersuchung  des  Verbrechers  — 
und  nicht  des  Verbrechens,  was  entschieden  sein  Hauptverdienst  ist  — , 
in  FIuss,  imponirte  durch  massenhafte  Zahlen,  kühne  Schlüsse,  grosse 
Perspectiven  und  übte  so  auf  [hypnotisirbare  Gemtither  fascinirenden 
Einfluss  aus.  Derselbe  musste  natürlich  verstärkt  werden,  als  eine 
Reihe  begeisterter  Schüler,  meist  Landsleute,  ihn  unterstützten  und 
seine  Verdienste  in  allen  Tonarten  sangen.  Die  neue  Schule  wusste 
auch  sehr  geschickt  für  sich  in  der  Presse  Tamtam  zu  schlagen. 
Congresse  zu  arrangiren  u.  s.  w. 

Sehr  bald  aber  kam  der  unvermeidliche  Rückschlag.  Ver- 
schiedene klare  und  ruhige  Geister  prüften  näher  Lombroso 's  Schrif- 
ten und  erkannten  sehr  bald  ihren  mehr  als  zweifelhaften  Werth. 
Man  weiss,  Lombroso  hat  eine  ganze  Bibliothek  zusammen- 
geschrieben, das  Meiste  ist  aber  fast  gleicher  Qualität,  d.h.  nn- 


Digitized  by  Google 


Sind  wir  d.  anatomischen  Sitze  der  „Verbrecherneigung*  näher  gekommen?  219 

wissenschaftlich,  oberflächlich,  unkritisch,  roinderwerthig.  Für  ihn 
gilt  nicht  das:  multum,  sed  non  ninlta,  wohl  aber:  nnlla  dies  sine 
linea,  obgleich  das  Meiste  lieber  ungeschrieben  hätte  bleiben  müssen. 
Lombroso  leidet  entschieden  an  Schreib wuth,  Graphomanie,  die  er 
sonst  nur  den  „Mattoiden*  zuschreibt.  Er  glaubt  überall  mitreden 
zu  dürfen  und  zu  sollen.  Mit  der  grössten  Seelenruhe  würde  er 
heute  über  das  System  des  Orion,  morgen  über  das  Plankton,  über- 
morgen über  die  vierte  Dimension  oder  assyrische  Archäologie 
schreiben.  Was  hei  solcher  Schreibseligkeit  herauskommen  muss,  ist 
leicht  erfindlich. 

Das  Meiste  in  seinem  Uonio  delinquente  ist  längst 
widerlegt  worden,  ebenso  in  seinem  Buche  über  das  Genie,  am 
schärfsten  bezüglich  des  letzteren,  vielleicht  von  dem  deutschen  Irren- 
arzt Binder.  Lombroso  lässt  sich  durch  solche  Kleinigkeiten  aber 
nicht  abschrecken.  Er  wiederholt  einfach  das  tausendmal  Widerlegte 
und  versucht  immer  von  Neuem  den  Leuten  Staub  in  die  Augen  zu 
streuen,  indem  er  alle  Augenblicke  neue  Ideen  vorbringt,  die  aber  meist 
wieder  das  Schicksal  der  alten  haben  oder  alte  Ideen  wieder  aufputzt. 

Es  ist  daher  nur  natürlich,  dass  sehr  bald  ernste  Forscher  von 
der  Kriminalanthropologie,  wie  sie  Lombroso  lehrte,  nichts  wissen 
wollten  und  diese  Wissenschaft  —  die  ich  seiner  Zeit  nicht  als 
eigene  Wissenschaft,  sondern  nur  als  Hülfswissenschaft  der  forensen 
Psychiatrie  angesehen  haben  wollte l)>  worin  mir  auch  v.  Krafft- 
Ebing  und  Andere  Recht  gaben  —  ganz  verwarfen,  womit  sie  frei- 
lich das  Kind  mit  dem  Bade  ausschütteten. 

Lombroso  und  seine  Schule  hat  der  guten  Sache  also, 
d.  h.  der  von  den  Schlacken  gereinigten  Kriminalanthropologie,  später 
nur  geschadet  und  wäre  er  zur  rechten  Zeit  von  der  literarischen 
Bühne  abgetreten,  so  würde  die  Kriminalanthropologie  nur  gefördert 
worden  sein,  indem  dann  auch  wirklich  ernste  und  kritische  Männer 
aller  Nationen  die  Ideen  Lombroso's,  so  weit  sie  gesund  und  frucht- 
bar waren,  untersucht  und  vertieft  hätten.  So  haben  sie  sich  jetzt 
grösstentheils  von  den  massenhaften  üebertreibungen  und  falschen 
Behauptungen  Lombroso's,  dessen  Werk  derart  nur  Wahrheit  und 
Dichtung  ist,  abgestossen  gefunden,  dass  sie  mit  der  Disciplin  nichts 
mehr  zu  thun  haben  wollen. 

Von  Zeit  zu  Zeit  glaubt  er  nun  seinem  verbleichendem  Glänze, 
den  er  trotz  grosser  Eitelkeit  doch  dahinschwinden  sehen  muss,  durch 

1)  Nücke,  3  kriminalanlhropologischc  Themen:  1.  Gehört  die  Kriminal- 
anthropologie raenr  zur  Anthropologie  oder  zur  forensen  Psychiatrie?  u.  s.  w. 
Archiv  für  Kriminalanthropologie  u.  s.  w.  6.  Bd.  3.  u.  4.  Heft  1001. 


Digitized  by  Google 


220 


XV.  NXcke 


neue  paradoxe  und  oft  geistreiche  Ideen  wieder  auf  einige  Zeit  auf- 
zuhelfen. Kürzlich  hat  er  sich  nun  in  einer  grösseren  Arbeit  >)  folgenden 
Passus  geleistet,  der  freilich  inhaltlich  für  Lorohroso  nicht  neu  ist: 
„Es  ist  eigentümlich,  dass  der  Epileptiker  und  der  Verbrecher,  die 
so  häufig  die  mittlere  Hinterhauptsgrube  aufweisen,  und  in  Folge 
dessen  eine  Hypertrophie  des  Vermis,  der,  gereizt,  so  oft  den  Zwang 
Böses  zu  thun  erzeugt,  auch  so  oft  eine  grosse  Reizbarkeit  zeigen, 
mit  Fehlen  jeglicher  Inhibition,  die  den  Ausgangspunkt  einer  solchen 
Neigung  darstellt.  Man  möchte  meinen,  dass  wir  auf  dem 
Wege  sind,  die  specifische  Läsion  der  Verbrecherneigung 
zu  finden"2).  Wie  fast  jeder  Satz  Lombroso's,  so  ist  auch  dieser 
in  verschiedenen  Punkten  anfechtbar.  Da  aber  sein  Schluss  für 
Lombroso  von  principieller  Bedeutung  zu  sein  scheint,  so  verlohnt 
es  sich  wohl  hier  näher  darauf  einzugehen,  freilich  nur  für  andere, 
da  Lombroso  bekanntlich  absolut  unbelehrbar  ist. 

Durch  diese  neue  und  grössere  Arbeit  ist  er  zunächst  auf  einen 
seiner  Lieblingsgedanken  zurückgekommen,  nämlich  auf  die  angeblich 
hohe  Bedeutung  der  sogenannten  mittleren  Hinterhauptsgrube  und 
deren  sichere  oder  sehr  wahrscheinliche  Erzeugung  durch  Hyper- 
trophie des  Vermis  am  Kleinhirne.  Das  hat  er  alles  schon  früher 
vorgebracht,  doch  stammt  es  wiederum  von  AI  brecht  her,  der  zwar 
ein  sehr  gelehrter,  aber  ganz  excentrischer  Anatom  war,  deshalb  eben 
für  Lombroso  gut  passte.  Lombroso  sucht  hier  von  Neuem  zu 
beweisen,  dass  die  genannte  Grube  bei  Verbrechern  und  Irren,  speciell 
bei  Epileptikern  viel  häufiger  als  bei  Normalen  und  deshalb,  aber  auch 
noch  aus  anderen  Gründen,  ein  schweres  Stigma  ist,  und  zwar  ein 
atavistisches. 

Nun  sind  schon  früher  seine  Angaben  nicht  unwidersprochen  ge- 
blieben, so  z.  B.  von  Benedikt,  Fere,  Heger,  Dalleraagne. 
Debierre,  Sernoff  u.  s.w.  Debierre3),  ein  ausgezeichneter  und 
kritischer  Anatom,  fand  diese  mittlere  Hinterhauptsgrube  bei  Normalen 
nur  in  2—3  Proc,  bei  Verbrechern  in  3  Proc,,  also  fast  ebenso  oft, 
und  will  hier  nichts  von  einem  Atavismus  wissen,  da  er  bei  31  Anthro- 
poiden diese  Grube  nie  fand. 

SernofP)  wiederum,  der  grosse  russische  Anatom,  der  mit 


1)  Lombroso,  Su)  vermis  ipertrofico  c  sulla  fossetta  oocipitale  mediana 
nei  normali,  dcprli  alienati  c  nei  dclinqueuti.  Archivio  di  psichiatria  etc  1903.  p. 44 ff. 

2>  Die  gesperrt  gedruckten  Worte  sind  im  Texte  nicht  gesperr*  gedruckt. 

»)  Debierre.  Le  crAue  des  criuiinels.    Lyon,  ParU.  Storck. 

4)  Sern  off,  Die  Lehre  Lombroso's  und  ihre  anatomischen  Grundlagen  im 
Lichte  modellier  Forschung.   Biologisches  Ccntralbl.  1S%.  AprilS  und  15. 


Diojtized  by  Google 

i 


Sind  wir  d.  anatomischen  Sitze  der  „Verbrecherneignng*  nähergekommen?  221 

mächtiger  Lanze  gegen  den  Delinquente  nato  loszog,  sagt  ausdrücklich : 
„Beim  Menschen  kommt  sie  (die  wurmförmige  Grube),  wie  zahl- 
reiche Beobachtungen  festgestellt  haben,  selten  (2 — 3  Proc.)  vor  und 
zwar  bei  normalen  Menschen  ebenso  oft  wie  bei  Ver- 
brechern." 

Bezüglich  des  Zusammenhanges  mit  dem  Wurme  sagte  er  weiter: 
„Der  mittlere  läppen  des  Unterwurms,  die  sogenannte  Pyramis, 
welcher  der  Lage  nach  der  in  Bede  stehenden  Grube  entsprechen 
würde,  unterliegt  allerdings  gewissen  Grössensch  wankungen,  allein 
diese  sind  so  gering,  dass  von  einem  Hinausragen  aus  der  Vallecula 
gar  keine  Bede  sein  kann.  Das  Vorhandensein  der  wurmförmi^en 
Grube  am  Hinterhauptbeine  kann  demnach  mit  einer  stärkeren  Ent- 
wickelung  thierischer  Instincte  (Lombroso)  in  keinem  ursächlichen 
Zusammenhange  stehen/  Er  hatte  speciell  80  Kleinhirne  auf  diese 
Verhältnisse  hin  untersucht,  und  ich  bemerke  noch  ausdrücklich,  dass 
Sernoff  einer  unserer  ersten  Gehirnkenner  ist. 

Wir  sehen  also  schon  daraus,  dass  Lombroso 's  Behauptungen 
bezüglich  der  Fossa  occipitalis  mediana  durchaus  noch  unbewiesen 
sind.  Seine  alte  Taktik  hat  er  freilich  auch  hier  wieder  bewährt, 
indem  er  kritiklos  alle  möglichen  Autoren  anführt,  die  zu  seinen 
Gunsten  sprechen,  die  anderen  aber  einfach  —  wegescamotirt!  So 
bestehen  Sernoff  und  Debierre  für  ihn  nicht  und  ihre  Beob- 
achtungen und  Bemerkungen  ebensowenig.  Wir  haben  es  hier  beim 
Wurme  offenbar  mit  G rössenunterschieden  zu  tbun,  die  nur  ein  sehr 
genauer  Gehirnkenner,  wie  z.  B.  Sernoff,  richtig  schätzen  kann 
nie  aber  ein  Lombroso.  Vor  einigen  Jahren  erzählte  mir  einer  der 
ersten  italienischen  Gehirnforscher,  dass  Lombroso 's  Gehirnkennt- 
nisse nur  gering  seien. 

Daraus  sieht  man  schon,  wie  wenig  vertrauenswürdig  alles  ist 
was  er  uns  von  der  Anatomie  des  Gehirns  erzählt.  Sehr  wahrschein- 
lich bezieht  sich  das  aber  auch  auf  die  Pathologie,  da  die  patho- 
logisch-anatomischen Kenntnisse  Lombroso's  mir  gleichfalls  sehr  zwei- 
felhaft erscheinen. 

Dass  er  sich  manchmal  kurz  hintereinander  selbst  widerspricht, 
stört  ihn  nicht  So  hat  er  z.  B.  durchaus  selbst  nicht  immer  bei 
dieser  „fosse  vermienne"  Hypertrophie  des  Wurms  gesehen,  wenn  auch 
in  der  Mehrzahl.  Trotzdem  sagt  er  dann  ruhig  in  seinem  oben 
citirten  Satze:  „. ..  die  mittlere  Hinterhauptsgrube  und  in  Folge  dessen 
eine  Hypertrophie  des  Wurms . .  .a 

Zur  Zeit  steht  also  nur  so  viel  fest,  dass  diese  Grube  bei  Wilden, 
Normalen  und  Verbrechern  in  sehr  verschiedener  Häufigkeit  gefunden 


Digitized  by  Google 


222 


XV.  Näcke 


wurde  und  ausser  Zufall  —  Sernoff  weist  z.  B.  mit  Recht  darauf 
hin,  dass  die  Sammlungen  von  Verbrecherschädeln  schon 
ein  Auslesern aterial  sind,  was  von  fundamentaler  Bedeutuog 
bei  der  Beurtheilung  ist  —  sicher  auch,  wie  bei  vielen  anderen  Din- 
gen, locale  Differenzen  bestehen.  Wie  steht  es  nun  aber  mit  den 
Irren  und  speciell  den  Epileptikern?  Für  Lombroso  ist  natürlich 
die  Sache  absolut  sicher  gestellt  und  zwar  derart,  dass  hier  die  frag' 
liehe  Grube  viel  häufiger  ist  als  bei  Normalen. 

Auch  hier  protzt  er  mit  Zahlen  und  kümmert  sich  nicht  um  deren 
Qualität  Ich  selbst  kann  wohl  behaupten,  dass  ich  bei  Hunderten 
von  Sectionen  Geisteskranker,  Idioten  und  Epileptikern  mich  nicht 
entsinnen  kann,  auch  nur  ein  einziges  Mal  diese  abnorme  Grube  in 
ausgeprägter  Gestalt  gesehen  zu  haben.  Specielle  Aufzeichnungen 
darüber  besitze  ich  allerdings  nicht,  aber  diese  Anomalie  ist  so  frappant, 
dass  sie  Jedem  ohne  Weiteres  auffallen  muss,  der  die  innere  Schädel- 
basis auch  nur  oberflächlich  betrachtet.  Ich  glaube  auch  nicht,  dass 
in  Wuhlgarten,  der  grossen  Epileptikeranstalt  von  Berlin,  wo 
ausserordentlich  genaue  und  sachkundige  Sectionen  vorgenommen 
werden,  diese  Grube  besonders  häufig  sich  vorfand.  Wenigstens  habe 
ich  hierüber  in  Referaten  nichts  gelesen.  Ja,  in  Deutschland  über- 
haupt, wo  in  den  Irrenanstalten  sicher  mit  die  genauesten  Unter- 
suchungen gemacht  werden,  liest  man  kaum  von  solchem  Vorkommnis». 
Also  ist  auch  die  These  Lombroso 's  bezüglich  der  Irren  und  Epi- 
leptiker noch  durchaus  nicht  sicher  begründet  und  bedarf  noch  weiterer 
Prüfung.  Zum  grossen  Theile  liegt  die  Verschiedenheit  der  Häufig- 
keitsangaben wohl  auch  darin  begründet,  dass  diese  mittlere  Hinter- 
hauptsgrube ganz  verschiedene  Dimensionen  aufweist,  und  der  Eine 
nur  die  ausgeprägten  Grade,  der  Andere  schon  die  Anfänge  davon 
hierher  rechnet  u.  s.  w. 

Wir  sahen  weiter,  dass  es  für  Lombroso  eine  absolute  Gewiss- 
heit ist,  dass  die  besagte  Grube  ein  Rückschlag  ist  Viele  bestreiten 
das,  so  z.  B.  Debierre.  So  viel  aber  steht  fest,  dass  in  Fragen 
des  Atavismus  nur  die  Anatomen  und  Embryologen  zu- 
ständig sind,  nie  aber  Andere,  am  wenigsten  wieder  Lombroso. 
Diese  Fragen  sind  so  schwierig,  dass  z.  B.  bezüglich  verschiedener 
Bildungen  selbst  diese  Fachleute  noch  nicht  im  Klaren  sind.  Ja  der 
bekannte  Anatom  und  Anthropolog  Prof.  Stieda  leugnet  überhaupt 
den  Begriff:  „Atavismus"  ganz1)! 


1)  Wenn  Lombroso  bei  1320  Europäern  in  4,3  Proc.  eine  solche  Grubt* 
berechnet,  so  kann  man  streng  genommen,  von  einem  Atavismus  hier  deaßhalb 


Digitized  by  Google 

i 


Sind  wir  d.  anatomischen  Sitze  der  „Verbrecherneigung*  näher  gekommen?  223 


Mag  diese  Bildung  nun  aber  ein  Atavismus  sein  oder  nicht,  so 
halte  ich  auch  sie  für  ein  Stigma  degenerationis,  vorausgesetzt, 
»lass  sie  wirklich  bei  den  Entarteten  aller  Classen  häufiger,  als  bei 
Normalen  ist,  zumal  Lombroso  bei  Solchen  mit  der  beregten  Grube 
besonders  viele  andere  Degenerationszeichen  verzeichnet. 

Bei  den  Irren  giebt  Lombroso  auch  einige  Häufigkeitszahlen 
nach  der  Form  der  Psychose  an.  Auch  hier  ist  aber  selbst  für  sein 
Material  Reserve  geboten,  da  seine  Psychiatrie  ebenso  excen- 
trisch  und  unwissenschaftlich  ist,  als  seine  Kriminal- 
anthropologie. In  seinen  Special  fächern  der  Psychiatrie  und 
forensen  Medicin  hat  er  nichts  Bleibendes  geschaffen  und  sein  Name 
findet  sich  daher  in  dieser  Hinsicht  mit  vollem  Rechte  wohl  nirgends 
in  einem  ausseritalienischen  Lehrbuche  der  Psychiatrie  und  gericht- 
lichen Medicin  verzeichnet  und  selbst  in  italienischen  psychiatrischen 
Arbeiten  bleibt  sein  Name  meist  unerwähnt  Spricht  er  doch  noch 
z.  B.  von  Monomanien  und  seine  ganz  extravaganten  Ansichten  über 
Epilepsie,  Hysterie  u.  s.  w.  sind  bekannt  und  berüchtigt!  Es  stände 
schlimm  mit  der  italienischen  Psychiatrie,  wenn  ihre  Coryphäen 
solche  Psychiater  wären.  Zum  Glück  haben  wir  es  hier  aber  mit 
Männern  zu  thun,  wie  Marro,  Morselli,  Tanzi,  Tamburini, 
Sciamanna,  Bianchi,  d'Abundo  u.  s.  w.,  Männer,  die  auch  im 
Auslande  geehrt  sind,  weil  sie  in  ihrer  Wissenschaft  ernst  forschten  und 
Treffliches  leisteten.  Sie  haben  sich  meist  auch  mit  den  specifischen 
Lombroso 'sehen  Ansichten  nicht  oder  nur  mit  grosser  Reserve  be- 
freundet und  in  ihren  Reihen  spielt  Lombroso  als  Psychiater  keine 
grosse  Rolle. 

Doch  kehren  wir  jetzt  zu  unserem  Thema  zurück.  Lombroso 
berichtet  von  verschiedenen  fremden  Fällen  mit  (angeblicher)  Hyper- 
trophie des  Vermis,  und  findet  hier  psychischerseits  eine  Menge  böser 
Neigungen  verzeichnet,  z.  B.  Neigung  zu  Kindsmord  (?)  1  mal,  Tendenz 
zu  Selbstmord  und  Melancholie  7  mal,  Immoralität  und  Sexualexcesse 
9  mal,  Neigung  zum  Diebstahl  3  mal,  zu  Alkoholismus  und  Vagabon- 
dage  4  mal,  Monomanie  mit  Hallucinationen  3  mal  u.  s.  w.  —  folglich 
—  und  das  ist  einer  der  unzähligen  kindischen  Schlüsse  Lom- 
broso's  —  hängen  diese  disparaten  Dinge  mit  jenem  Vermis  zu- 
sammen!  Er  selbst  bringt  2  Fälle  bei. 

Natürlich  kommt  auch  die  Epilepsie  hierbei  nicht  zu  kurz  weg. 

nicht  sprechen,  weil  diese  Bildung  also  schon  normaler  Weise  beim  Menschen  vor- 
kommt, wenn  auch  seltener  als  bei  vielen  Thieren.  Krat  wenn  sie  beim  nor- 
malen Menschen  so  gut  wie  ganz  verschwunden  wäre  und  plötzlich  bei  einer 
besonderen  Claase  von  Leuten  wieder  auftauchte,  könnte  man  von  Rückschlag  reden. 


Digitized  by  Google 


224 


XV.  NXcke 


Lucia ni  erzeugte  durch  Reizung  des  Kleinhirns  und  des  Wurms 
Epilepsie.  Hierbei  fällt  es  Lombroso  nicht  ein  1.,  dass  künstliche 
Epilepsie  mit  natürlicher  nichts  oder  nur  wenig  zu  thun  hat;  2.,  dass 
nach  einem  der  besten  Kenner  der  Thier-Nervenkrankheiten,  Prof. 
Dexler  in  Prag,  Epilepsie  bei  Thieren  mit  Sicherheit  bis- 
her noch  nicht  nachgewiesen  ist,  und  3.,  dass  alle  die  bezeich- 
neten Hirnexperimente  Luciani's  neuerdings  nur  mit  Reserve  hin- 
genommen und  besonders  von  Prof.  Münk  scharf  kritisirt  werden. 
Bei  Lombroso  sind  eben  Analogien,  Aehnlichkeiten  ohne 
Weiteres  Identitäten.  Lächerlich  ist  es  ferner,  dass  er  aus  einer 
Reihe  von  Fällen  mit  Atrophie  des  Kleinhirns  mit  oder  ohne  solche 
des  Wurms,  Kapital  für  Epilepsie  und  Verbrechen  schlägt  Er  über- 
sieht dabei,  dass  man  gerade  diese  pathologischen  Veränderungen  bei 
beiden  nur  sehr  selten  findet  und  andererseits  sicher  solche  vorkommen, 
ohne  dass  Epilepsie  oder  Verbrechen  bestehen.  Pagano  fand  bei 
ähnlicher  Erzeugung  von  künstlicher  Epilepsie  wie  Lucani:  Furcht 
und  die  Tendenz  zu  Bösem.  Folglich  — !  —  Lombroso  sagt  dann 
triumphirend :  „Da  es  mir  gelang,  den  Zusammenhang  der  .fossetta 
occipitale'  mit  der  Hypertrophie  des  Wurms  und  die  grössere  Häufig- 
keit des  einen  oder  beider  bei  Verbrechern  und  Irren,  speciell  bei 
Epileptikern  oder  Melancholikern,  nachzuweisen,  so  glaube  ich,  dass 
dies  von  Wichtigkeit  ist;  zuerst,  weil  dies  bis  zu  einem  gewissen 
Grade  den  von  Vielen  behaupteten  Zusammenhang  zwischen  Anomalien 
des  Wurms  und  der  Sexual-  und  motorischen  Tendenzen  bestätigt,  da 
der  frühzeitige  starke  Geschlechtstrieb  und  die  grosse  Muskelgewandt- 
heit bei  Beiden  häufig  sind  und  ein  neuer  Beweis  für  die  Solidarität 
und  Identität  zwischen  beiden  Formen  sind,  wie  ich  sie  fand ;  sodann  er- 
klärt es  die  häufigen  epileptischen  Anfälle  ....  die  Impulsivität,  die 
beiden  eigenthümlich  sind." 

Auch  dieser  Satz  ist  voller  Fehler,  wie  zum  Theil  schon  aus  dem 
Früheren  hervorgeht.  Es  ist  nicht  wahr,  dass  häufig  frühzeitiger  und 
starker  Geschlechtstrieb  bei  Epileptikern  und  Verbrechern  vorkommt, 
ebensowenig  Muskelgewandtheit  Es  sind  dies  vielmehr  nur  Ausnahme- 
zustände. Man  befrage  hierüber  z.  B.  nur  Baer.  Ich  habe  früher 
sehr  viel  Epileptiker  behandelt  und  sah  obige  Eigenschaften  nur  sehr 
selten.  Von  einem  Zusammenhange  oder  gar,  wie  er  sagt,  Identität 
zwischen  Verbrechen  und  Epilepsie  ist  aber  erst  recht  keine  Rede! 
Ein  Verbrecher  kann  Epileptiker  sein,  ist  es  aber  nur  relativ  selten, 
und  für  eine  epileptische  Basis  des  Verbrecherthums  —  ebenso  für  eine 
atavistische  —  spricht  nichts.  Kein  bekannter  Deutscher  —  vielleicht  nur 
mit  Ausnahme  von  K urella  —  folgt  ihm  hierin;  trotzdem  lässt  sich 


Digitized  by  Go 


Sind  wir  d.  anatomischen  Sitze  der  „Verbrecherneigung*  nähergekommen?  225 

Lombroso  die  Sache  nicht  ausreden  und  ist  stolz  auf  seine  angeb- 
liche Entdeckung.  Lassen  wir  ihm  also  dies  kleine  Vergnügen! 
Kürzlich  erst  hat  einer  der  ausgezeichnetsten  Psychiater  und  Kenner 
der  Gefangenen,  Prof.  Aschaffenburg1))  diese  ganze  Theorie 
Lombroso's  ad  absurdum  geführt  und  fast  auch  seine  sämmtlichen 
sonstigen  Leitsätze  verworfen.  Nicht  ein  einziger  forenser  Psychiater 
in  Deutschland  will  von  der  epileptischen  Grundlage  des  Verbrechens 
etwas  wissen,  überhaupt  von  der  tollen  Verwaschung  des  Begriffes 
Epilepsie,  wie  sie  Lombroso  beliebt  Wohl  hat  sich  mit  der  Zeit 
dieser  Begriff  erweitert  —  und  zwar  auch  ohne  Lombroso  — , 
wir  sind  aber  sehr  weit  davon  entfernt,  alles  Mögliche  derselben  auf- 
halsen zu  wollen.  Nicht  jeder  Dämmerungszustand  oder  Impulsivität 
oder  Raptus  ist  Zeichen  einer  „psychischen"  Epilepsie!  Er  kann  es 
möglicher  Weise  sein.  Sicher  aber  nur  dann,  wenn  vorher  oder  nach- 
her Anfalle  von  grand  oder  petit  mal  bemerkt  wurden.  Bis  dahin 
ist  er  nur  der  Epilepsie  verdächtig.  Der  sogenannte  „ epileptische" 
Charakter  besagt  sehr  wenig,  da  er  ein  sehr  dehnbarer  Begriff  ist. 

Wir  sehen  also  als  das  Facit  unserer  bisherigen  Betrachtung,  das« 
wir  trotz  der  Ausführungen  Lombroso's  noch  ebensoweit 
davon  entfernt  sind,  den  eigentlichen  anatomischen  Sitz  der 
Verbrecherneigung  gefunden  zu  haben,  wie  vorher.  Das 
Kleinhirn  ist  uns  kaum  weniger  räthselhaft  als  das  Gehirn,  wenn  wir 
nicht  Lombroso  sind.  So  wird  es  wohl  auch  noch  lange  bleiben! 
Uebrigens  hat  Lombroso  diese  seine  Ansicht,  wie  bereits  gesagt 
wurde,  schon  früher  ausgesprochen,  wiederholt  sie  hier  einfach  nur 
mit  Varianten,  wie  er  dies  zu  thun  beliebt. 

Zum  Schlüsse  wird  es  vielleicht  nicht  tiberflüssig  erscheinen,  zu 
zeigen,  dass  Lombroso  auch  im  Jahre  des  Heils  1903  unwandelbar 
seinen  alten  Ideen  anhängt,  unbehelligt  um  die  Kritik  der  Anderen. 
In  seinem  Archivio  di  psichiatria  etc.  1903,  p.  123  in  einer  Note  sagt 
er  nämlich  wörtlich  Folgendes:  ...  ich  habe  sowohl  den  geborenen 
Verbrecher,  wie  auch  den  moralisch  Schwachsinnigen  unter  ein  kli- 
nisches Bild  gebracht,  das  sehr  gut  durch  die  Schädel-,  Gesichts- 
Empfindungs-,  Stoffwechsel-  (Differenz  in  den  Phosphaten),  Bewegungs- 
(Mancinismus),  Sinnes-  (periphere  Skotome)  und  Seelenanomalien  aus- 
geprägt ist . .  Dinge,  die  heutzutage  fast  nur  er  und  seine  Schüler 
für  wahr  halten,  aber  meist  schon  längst  wiederlegt  sind.  An  den 
„geborenen"  Verbrecher  glauben  bei  uns  nur  ganz  Wenige,  wie  auch 


1)  Aschaffenburg,  Das  Verbrechen  und  seine  Bekämpfung.  Heidel- 
berg 1903. 


Digitized  by  Google 


220 


XV.  NXckjc 


die  meisten  Deutschen  und  viele  andere  auswärtige  Gelehrte  von  einer 
moral  insanity  als  eigener  Krankheitsform  nichts  wissen  wollen.  Wohl 
ist  bei  Gewissen  —  einer  kleinen  Classe  nur  —  die  Prädisposition  zum 
Verbrecher  eine  mehr  oder  weniger  grosse  —  das  sind  manche  Ge- 
wohnheitsverbrecher speciell  und  viele  Gewaltthätigkeitsverbrecher  — 
aber  darum  m  ü  s  s  e  n  sie  noch  lange  keine  Verbrecher  werden,  sondern 
das  hängt  dann  vom  Milieu  ab.   Also  ist  der  Ausdruck  „geborener 
Verbrecher  falsch.   Immerhin  ist  hier  das  endogene  Moment  grösser 
als  das  exogene.   Bei  der  Mehrzahl  der  Verbrecher  aber  ist 
sicher  der  exogene  Factor  grösser  als  endogene.  Dahin 
gehören  die  meisten  Gewohnheits-,  Gelegenheits-  und  Affectverbrecher. 
Die  Psychopathen  und  Irre,  die  man  ziemlich  oft  unter  den  Ver- 
brechern findet,  sind  hauptsächlich  unter  den  Gewohnheitsverbrechern 
anzutreffen.   Ein  Unsinn  ist  es  aber,  ohne  Weiteres  jeden  Ver- 
brecher als  krank  zu  bezeichnen.   Nur  ein  kleiner  Theil 
ist  es;  der  grössere  sicher  nicht,  will  man  den  Krankheitsbegriff 
nicht  in 's  Ungemessene  ausdehnen. 

Auch  der  „ Verbrechertypus",  der  absolut  nicht  charakteristisch 
ist,  wird  von  den  Meisten  mit  Recht  abgelehnt  Ein  Typus,  der  nach 
Lombroso's  eigenem  Zeugnisse  nur  bei  etwa  einem  Viertel  aller 
Verbrecher  sich  findet,  ist  eben  höchstens  ein  Typus  —  dazu  noch 
mit  vielen  Willkürlich keiten  behaftet  — ,  aber  nicht  der  Typus,  ü  tipo 
criminale.  Baer  und  Andere  haben  nachgewiesen,  dass  auch  obiger 
Typus  sogar  ziemlich  selten  ist  Für  Lombroso  ist  ferner  Stigma, 
Stigma,  wobei  er  ethnische  Verhältnisse  so  gut  wie  gar  nicht  berück- 
sichtigt 

Auch  die  Psychologie  des  Verbrechers  ist  noch  ganz 
wenig  bekannt,  wie  besonders  Aschaffenburg  neuerdings  betont 
Für  Lombroso  dagegen  ist  Alles  klar!  Ganz  albern  sind  seine 
Schlüsse  bezüglich  gewisser  Stoffwechselanomalien.  Ein  paar  Mal 
fand  man  bei  Verbrechern  und  „moralisch  Irren"  eine  geringere  Aus- 
scheidung von  Erdphosphaten  im  Urin  und  zwar  —  nota  bene!  — 
nur  nach  wenigen  Analysen.  Sofort  schloss  Lo  m  bro  s  o ,  dass  dies  ein 
Charakteristicum  für  sie  sein  sollte,  was  auch  gewisse  Experimente  an 
Thieren  beweisen  sollten !  Weil  man  ferner  einige  Male  bei  Verbrechern 
und  Epileptikern  gewisse  Verlagerungen  von  Nervenzellen-Schichten 
in  der  Grosshirnrinde  fand,  sind  sie  für  Lombroso  schon  typisch  für 
Beide!    Was  soll  man  zu  solchem  kindischen  Gebahren  sagen? 

Wer  ferner  seine  Arbeiten  über  Genie,  Anarchismus  u.  s.  w.  kennt, 
wird  dergleichen  Albernheiten  auf  Schritt  und  Tritt  wiederfinden. 
Man  fragt  sich  nur,  wie  ein  solcher  unwissenschaftlicher  Kopf  die 


Digitized  by  Google 


Sind  wir  d.  anatomischen  Sitze  der  „Verhrcchorneigung1-  nähergekommen?  227 

Menge  so  fasciniren  konnte.  Seine  Verdienste  sollen  ihm  sieber  un- 
geschmälert bleiben.  Er  brachte  das  ganze  neuere  Studium  der  Kri- 
minalanthropologie inFluss,  er  betonte  die  Untersuchung  des  Verbrechers 
und  nicht  des  Verbrechens,  besonders  aber  die  wichtige  Rolle  des 
endogenen  Moments  hierbei,  die  er  freilich  überschätzte,  während  er  die 
des  Milieus  unterschätzte  und  wies  auf  die  Wichtigkeit  der  Stigmen  hin, 
die  er  jedoch  gleichfalls  sehr  überschätzte.  Auch  dass  er  durch  seine 
Arbeiten  das  Studium  der  Psychopathen,  Huren,  Anarchisten,  Genialen 
u.  s.  w.  neu  belebte,  soll  ihm  unvergessen  sein.  Sein  Hauptverdienst 
liegt  aber  vielleicht  in  der  Anwendung  dieser  Lehren  auf  das  prak- 
tische Leben.  Er  fordert  mit  Recht  Abschaffung  des  Strafmaasses 
und  statt  Strafe  den  Begriff  des  socialen  Schutzes. 

Das  sind  sicher  grosse  Leistungen,  die  freilich  durch  sein  wissen- 
schaftliches Arbeiten  leider  sehr  getrübt  werden.  Von  seiner  ganzen 
Bibliothek  wird  nur  wenig  später  dem  Zahne  der  Zeit  Stand  halten, 
und  Lombroso  wird  in  der  Geschichte  des  Irrthums  einen 
der  ersten  Plätze  einnehmen.  Alle  seine  grossen  Fehler  im 
logischen  Denken  würde  man  ihm  aber  verzeihen,  wenn  er  bescheiden 
seine  Thesen  als  seine  persönliche  Meinung  würde  vortragen,  statt 
stets  ex  cathedra  zu  reden.  Das  fordert  natürlich  Reaction  heraus! 
Er  leidet  fast  an  Grösaenwahn  und  hält  sich  sicher  für  noch  un- 
fehlbarer als  der  Papst  Seine  Schüler  erklären  ihn  orbi  et  urbi  für 
ein  Genie  und  er  hält  sich  gewiss  auch  dafür,  doch  zieht  er  wohl 
schwerlich  für  sich  die  Folgen  daraus,  die  er  immer  bezüglich  der 
Geistesverfassung  des  Genies  predigt.  Man  weiss  ja,  dass  für  ihn 
Genie  und  Irrsinn  identisch  oder  nahezu  identisch  sind.  Immer  wieder- 
holt er  die  alte  Sache  und  bringt  angeblich  immer  neue  Beweise  vor, 
die  freilich,  wie  fast  alle  Lombroso'schen  Beweise,  sehr 
fadenscheinig  sind.  Wenn  je  einer  die  Statistik  missbraucht,  so 
ist  er  es.  Binder«)  hat  ihn  seiner  Zeit  schon  bezüglich  des  Genies 
wie  einen  A-B-C-Schützen  heruntergemacht  und  kürzlich  erst  wieder 
hat  ihn  Löwenfeld2)  widerlegt.  Das  nützt  aber  Alles  nichts.  Lom- 

1)  Binder:  Das  I.  u.  II.  Capitel  aus  Loinbroso's  Buch  „Der  geniale  Mensch", 
WürtL  Medic.  Correspondenzblatt  1S92,  und:  Das  letzte  Capitel  des  Lombroso'schen 
Buches  „Der  geniale  Mensch",  nebst  den  Ergebnissen  eigener  Untersuchungen. 
Ibidem,  1894.  In  der  ganzen  Literatur  kenne  ich  wenige  solche  niederschmet- 
ternde Kritiken.  In  derselben  Weise  sollten  auch  die  übrigen  Werke  Lombroso'a 
betrachtet  werden  und  es  würde  davon  nicht  viel  mehr  übrig  bleiben!  Ganz  neuer- 
dings hat  auch  Locard  (Archive»  d'anthrouologie  criminelle  etc.  1903,  15  juui) 
in  milder  Weise  allerdings,  sich  gegen  Loinbroso's  Genie-Lehre  ausgesprochen. 

2)  Löwenfcld:  Ueber  die  geniale  Geistesthiitigkeit  u.  s.w.  Wiesbaden, 
Bergmann,  1903. 


Digitized  by  Google 


228  XV.  Näckh,  Sind  wir  d.  anatomischen  Sitee  der  „Verbreeherneignng*  u.  s.  w 

broso  kaut  seine  alten  Geschiebten  wieder!  Dasselbe  gilt  auch  von 
den  Anarchisten,  und  hier  hat  ihn  Spitzka  sen.  wiederholt  tüchtig  auf 
die  Finger  geklopft 

Mag  man  darüber  streiten,  ob  Lombroso  wirklich  ein  Genie 
ist  oder  nicht  Ich  möchte  ihn  fast  dazu  rechnen,  freilich  für  ein  sehr 
unregelmässi&es  und  wenig  liebenswürdiges,  dessen  meistes  Thun 
später  sicher  der  Vergessenheit  anheimfallen  wird.  Ihn  selbst  über- 
kommen von  Zeit  zu  Zeit  scheinbar  Regungen  einer  Art  von  Selbst- 
erkenntniss.  Doch  nur  sehr  selten;  er  tröstet  sich  dann  gleich  mit 
der  Zukunft  und  sitzt  sofort  wieder  auf  dem  hohen  Rosse.  So  fügt 
er  z.  B.  obigem  Satze  der  Note  sofort  folgende  Betrachtung  bei: 
„wenn  der  Moment  für  eine  Idee  in  einem  Lande  noch  nicht  reif  ist, 
versteht  sie  Niemand,  und  um  die  Rathschläge  der  Kurzsichtigen  bei- 
zubehalten, erneuert  sich  die  Fabel  vom  Vater,  Söhnchen  und  EseLu 
Gewiss  ein  sehr  geschmackvoller  und  effectvoller  Satz,  der  aber  leider 
an  der  undankbaren  Welt  abprallt! 


Digitized  by  LjOOQIc 


XVI. 


Einflnss  irriger  RechtsanschauuDgen  bei  der  Begehung 

von  Verbrechen. 

Von 

Dr.  jur.  Rudolf  Mothes. 

Während  früher  Recht  war,  was  die  Volksgenossen  für  Recht 
hielten,  ist  jetzt  Recht,  was  in  den  geschriebenen  Gesetzen  enthalten 
ist  Der  Inhalt  der  geschriebenen  Gesetze  deckt  sich  aber  nicht  aller- 
wegen mit  der  Rechtsüberzengung  des  Volkes.  Der  Gesetzesinhalt 
ist  überhaupt  nicht  Gemeingut  des  Volkes.  Zutreffend  weist  hierauf 
Krückmann  (Die  Entfremdung  zwischen  Recht  und  Volk.  Leipzig 
1899)  als  auf  einen  Missstand  hin.  In  Deutschland  ist  dieser  Zustand 
auch  ganz  erklärlich.  Die  Rechtseinheit  ist  hier  nur  erst  unvoll- 
kommen und  noch  nicht  alt  Die  frühere  Zerrissenheit  war  einer 
Popularisirung  des  Rechts  gewiss  hinderlich;  gegenwärtig  ist  die  ab- 
stracte  Sprache  der  Codificationen  ihr  sicherlich  nicht  förderlich.  So 
kommt  es  denn,  dass  im  Volke  mancherlei  irrige  Rechtsanschauungen 
verbreitet,  zum  Theil  weit  verbreitet  sind. 

Selbst  über  familienrechtliche  Verhältnisse  besteht  nicht  volle 
Klarheit  So  wird  in  den  unteren  Schichten  der  Bevölkerung  ein 
Paar  nur  dann  für  verlobt  gehalten,  wenn  es  „in  der  Zeitung  ge- 
standen" hat  Wenn  er  nur  „mit  ihr  geht",  gelten  beide  nicht  als 
verlobt,  wenn  sie  sich  anch  noch  so  ernsthaft  die  Ehe  versprochen 
haben.  Wenn  es  sich  daher  um  das  Zeugnisverweigerungsrecht, 
die  etwaige  Straflosigkeit  einer  Begünstigung,  den  Strafantrag  bei 
Diebstahl  oder  Unterschlagung  handelt,  darf  man  sich  mit  der  blossen 
Frage,  ob  der  A.  mit  der  B.  verlobt  sei,  nicht  begnügen,  sondern 
muss  das  zwischen  ihnen  bestehende  Verhältniss  näher  erforschen. 
Auch  über  die  Ehehindernisse  und  ihre  Bedeutung  sind  die  Leute 
zumeist  nicht  unterrichtet  Im  Herbste  1900  erschien  bei  mir  auf  dem 
Amtsgerichte  in  L.  eine  Fabrikarbeiterin  ledigen  Standes  und  erklärte, 
der  Arbeiter  H.  habe  ihr  die  Ehe  versprochen,  und  sie  geschwängert, 
stehe  aber  jetzt  im  Begriffe  eine  andere  zu  heirathen;  sie  beantrage, 

ArchiT  für  Kriminjüanthropoloffie.  XII.  Ifi 


230 


XVI.  M0THE8 


diese  Ehegeh  Hessling  zu  verhindern.  In  ihr  lebten  wahrscheinlich 
Reminiscenzen  an  das  dem  modernen  Rechte  fremde  Ehehinderniss 
des  anderweiten  Verlöbnisses.  Sie  war  sehr  schwer  zu  belehren  und 
fast  entschlossen,  die  etwaige  kirchliche  Trauung  ihres  ungetreuen 
Liebhabers  zu  stören.  —  In  Ehescheidungsprocessen  begegnet  es 
nicht  selten,  dass  der  auf  Scheidung  'verklagte  Ehemann  die  Miss- 
handlungen, die  er  der  Frau  zugefügt  hat,  damit  zu  rechtfertigen 
sucht,  dass  er  angiebt,  nach  I^age  der  Umstände  hätte  er  sich  für 
befugt  erachtet,  von  „seinem  Züchtigungsrechte*  Gebrauch  zu  machen. 
Ein  ehemännliches  Züchtigungsrecht  ist  dem  modernen  Rechte  fremd. 
In  manchen  deutschen  Particularrechten  kam  es  jedoch  vor  (Stobbe- 
Lehmann,  Deutsches  Privatrecht  3.  Aufl.  Bd.  4,  S.  63)  und  lebt  in 
der  Rechtsüberzeugung  weiterer  Bevölkerungskreise  noch  fort.  Die 
Körperverletzungen,  die  an  Ehefrauen  von  ihren  Männern  begangen 
werden,  werden  sich  häufig  auf  dies  vermeintliche  Recht  zurück- 
führen lassen. 

Das  Züchtigungsrecht  gegenüber  dem  Gesinde  ist  für  ganz  Deutsch- 
land durch  Art  95,  Abs.  3  des  EG.  zum  BGB.  abgeschafft  worden. 
Doch  ist  mir  in  leteter  Zeit  noch  manche  Hausfrau  und  mancher 
Gutsherr  begegnet,  die  davon  keine  Kenntniss  hatten  und  sich  nach 
wie  vor  für  berechtigt  hielten,  bei  ünfleiss  oder  Ungehorsam  des  Ge- 
sindes mit  einer  levis  castigatio  einzugreifen.  Ja  von  einem  Ritter- 
gutsbesitzer aus  dem  mehr  östlichen  Theile  Deutschlands  wurde  mir 
erzählt,  er  sei  ausserordentlich  erstaunt,  förmlich  in  seinem  Rechts- 
gefühle verletzt  gewesen,  als  er  in  Folge  der  Anzeige  eines  von  ihm 
durchgepeitschten  Knechtes  vor  Gericht  gestellt  und  verurtheilt  worden 
war.  Die  Fälle  der  Gesindemisshandlung,  die  zur  gerichtlichen  Ahn- 
dung gelangen,  sind  ja  im  Verhältnisse  zu  denen,  die  vorkommen, 
nicht  besonders  zahlreich.  Dies  hat  seine  Ursache  zum  guten  Theile 
mit  darin,  dass  in  den  Gesindekreisen  die  Beseitigung  des  herrschaft- 
lichen Züchtigungsrechtes  noch  weniger  bekannt  ist  wie  unter  den 
Dienstherrschaften. 

Bei  den  Eidesdelicten  spielt  nicht  nur  der  Aberglaube  (zu  vgl. 
Sohnrey.  Der  Meineid  im  deutschen  Volksbewusstsein.  Leipzig  1594, 
S.  23 ff.),  sondern  auch  die  Rechtsunkenntniss  eine  grosse  Rolle.  So 
glaubt  im  Civilprocesse  die  Partei  häufig,  sie  habe  mit  der  Nonn  des 
ihr  auferlegten  Eides  nicht  die  Wahrheit  der  darin  bezeichneten  That- 
sache,  sondern  lediglich  ihre  Ueberzeugung  von  ihrem  Rechte  zu  be- 
schwören (Petersen- Anger.  Bern.  2  zu  §  445  der  CPO.,  Stölzel,  Scha- 
lung. 4.  Aufl.,  S.  51,  Note  2).  Es  kostet  dem  Richter  bisweilen  Mühe, 
die  Schwurpflichtige  Partei  zu  belehren. 


Digitized  by  Google 


Einfluss  irriger  Rechtoanschauungen  bei  der  Begehung  von  Verbrechen.  231 

Eine  eigentümliche  Rechtsparömie  ist  mir  wiederholt  begegnet 
sie  lautet:  Dreie  schwören  einen  meineidig.  Zuerst  habe  ich  sie  in 
der  sächsischen  Lausitz  gehört,  dann  auch  von  Berliner  Bauunter- 
nehmern und  Chemnitzer  Handwerkern,  die  vor  dem  Oberlandes- 
gerichte in  D,  als  Zeugen  vernommen  wurden.  Ihr  Sinn  ist:  „Was 
ein  Mensch  beschworen  hat,  kann  nur  durch  die  eidliche  Aussage 
dreier  glaubwürdiger  Zeugen  widerlegt  werden.*4  Die  Gefährlichkeit 
des  Satzes  leuchtet  ein.  Eine  Erklärung  für  Beine  Entstehung  habe 
ich  nicht  finden  können.  Vielleicht  enthält  er  eine  Reminiscenz  an 
die  zwei  classischen  Zeugen  des  gemeinen  Processes. 

Diese  waren  noch  lebendig  in  einem  Falle,  der  im  April  1902 
vor  dem  Amtsgerichte  in  D.  spielte.  Dort  weigerte  sich  eine  Frau 
ihre  Aussage  zu  beeiden,  „weil  bereits  zwei  geschworene  Zeugen  das 
Gegentheil  ausgesagt  hätten."  —  Ein  Irrthum  eigener  Art  trat  mir 
im  Januar  t903  bei  der  Vernehmung  einer  Zeugin  vor  dem  Ober- 
landesgerichte in  D.  entgegen.  Die  Zeugin  war  bereits  in  einer  an- 
deren Sache  über  dieselben  Thatsachen  vernommen  worden.  Da 
jedoch  damals  der  Gegner  des  jetzigen  Beweisführers  die  Beweislast 
hatte,  so  war  das  Beweisthema  seiner  Fassung  nach  das  contradic- 
torische  Gegentheil  von  dem  im  zweiten  Falle  vorliegenden  gewesen. 
Die  Zeugin  hatte  damals  das  Beweisthema  im  vollen  Umfange  be- 
stätigt und  schickte  sich  auch  bei  der  neuen  Vernehmung  wieder  zu 
einer  Bestätigung  an.  Da  dies  befremden  musste,  bemühte  sich  der 
mit  der  Vernehmung  beauftragte  Richter,  die  Sache  zu  ergründen. 
Es  stellte  sich  heraus,  dass  die  Zeugin  glaubte,  sie  müsse  auf  jeden 
Fall  das  ihr  nach  §  377,  Absatz  2,  Ziffer  2  der  CPO.  in  der  Ladung 
mitgetheilte  Beweisthema  bestätigen. 

Im  Offenbarungseidsverfahren  begegnet  es  häufig,  dass  die  Mani- 
festanten ihr  Vermögensverzeichniss  mit  dem  Versprechen  abschliessen, 
dass  sie  etwa  darin  vergessene  Sachen  alsbald  anzeigen  wollen.  Nach 
der  allgemeinen  Gerichtsordnung  für  die  preussischen  Staaten  gehört 
das  Versprechen  der  nachträglichen  Anzeige  in  die  Norm  des  Offen- 
barungseides. Seine  Nichterfüllung  stellte  §  162  des  Reichsstraf- 
gesetzbuches unter  Strafe.  Der  Offenbarungseid  nach  der  deutschen 
Civilprocessordnung  enthält  das  Versprechen  nicht  mehr.  Mit  ihm 
beschwört  der  Manifestant,  dass  er  sein  Vermögen  so  vollständig  an- 
gegeben habe,  als  er  dazu  im  Stande  sei.  Lebt  er  nun  der  Meinung, 
dass  die  Pflicht  der  nachträglichen  Anzeige  besteht,  so  wird  er  es 
mit  der  sofortigen  Angabe  des  Vermögens  nicht  so  ernst  nehmen,  wie 
das  erforderlich  ist  Die  Folge  wird  eine  fahrlässige  Verletzung  der 
Eidespflicht  sein.  —  In  vielen  Fällen  schien  es  mir  auch  so,  als 

16* 


Digitized  by  Google 


232 


XVI.  Moni 


schwöre  der  Schuldner  leichthin  den  Offenbarungseid,  weil  er  glaubte, 
er  befreie  sich  damit  von  seinen  Schulden. 

Weit  verbreitet  ist  der  Irrthum,  dass  man  in  seinen  vier  Wänden 
sagen  könne,  was  man  wolle,  ohne  in  Strafe  zu  verfallen.  Die  Leute 
glauben  insbesondere,  dass  sie  wegen  einer  Beleidigung  oder  einer 
Majestätsbeleidigung,  die  sie  im  vertrauten  Kreise  in  ihrer  Wohnung 
aussprechen,  nicht  verfolgt  werden  können.  Vielleicht  beruht  dieser 
Irrthum  darauf,  dass  erfahrungsgemäss  die  Verfolgung  in  diesen  Fallen 
zu  unterbleiben  pflegt 

Im  Recht  von  1902  S.  583  erwähnt  Soergel  eine  irrige  Ansiebt, 
die  sich  gleichfalls  weiter  Verbreitung  erfreut,  nämlich,  dass  ein  Haus- 
friedensbruch erst  vorliege,  wenn  der  Hausfriedensberechtigte  dreimal 
zur  Entfernung  aufgefordert  hat  Den  Gastwirthen  will  ein  grosser 
Theil  des  Publicums  nur  ein  sehr  beschränktes  Hausfriedensrecht  zu- 
erkennen. Es  besteht  die  Meinung,  dass  ein  Gastwirth  auf  Grund 
der  behördlichen  Schankerlaubniss  verpflichtet  sei,  jedermann  in  seinen 
Schankräumen  zu  dulden  und  zu  bewirthen.  Es  geschieht  daher 
nicht  selten,  dass  ein  Gast  auf  sein  vermeintliches  Recht  pochend, 
sich  weigert  auf  die  Aufforderung  des  Wirthes  dessen  Räume  zu 
verlassen. 

Auch  in  Beziehung  auf  die  Eigenthumsverletzungen  bestehen 
manche  unzutreffende  Rechtsansichten.  So  weist  Bartolom äus  im 
Recht  (1900,  S.  365)  darauf  hin,  dass  in  nichtjuristischen  Kreisen  die 
Meinung  weit  verbreitet  ist,  dass  die  Wegnahme  einer  werthlosen 
Sache  kein  Diebstahl  sei.  Zutreffend  hebt  er  hervor,  dass  es  unsere 
Rechtsüberzeugung  nicht  duldet,  dass  Jemand  wegen  Entwendung 
einer  Stecknadel  oder  einer  Nussschale  bestraft  wird.  Ich  möchte 
hier  auch  auf  die  Stein-  und  Pflanzensammler  hinweisen.  Steine  und 
Pflanzen  sind  wesentliche  Bestandteile  der  Grundstücke,  worauf  sie 
sich  befinden.  Dem  Sammler,  der  eine  Feuersteinversteinerung  vom 
Felde  oder  eine  Blume  vom  Raine  nimmt,  kommt  es  sicherlich  nicht 
zu  Bewusstsein,  dass  er  in  {fremdes  Eigenthum  eingreift  In  vielen 
Gegenden  ist  das  Privateigenthum  am  Walde  noch  nicht  in  seiner 
vollen  Bedeutung  dem  Volke  zu  Bewusstsein  gekommen.  Man  er- 
achtet es  daher  auch  in  den  gebildeten  Ständen  nicht  für  Unrecht, 
in  fremden  Wäldern  ohne  Zustimmung  der  Eigenthümer  Pilze  und 
Beeren  zu  sammeln. 

Nach  §  69  des  Militärstrafgesetzbuches  für  das  Deutsche  Reich 
wird  wegen  Fahnenflucht  bestraft,  wer  sich  von  seiner  Truppe  ent- 
fernt, um  sich  seiner  gesetzlichen  Dienstpflicht  zu  entziehen.  Dem 
Fahneneide  kommt  hier  keine  Bedeutung  zu.  Ein  Soldat  kann  fahnen- 


Digitized  by  Google 


Einflus»  irriger  Rechtsanschauungen  bei  der  Begehung  von  Verbrechen.  233 


flüchtig  werden,  auch  bevor  er  den  Fahneneid  geleistet  hat  Gleich- 
wohl trifft  man  nicht  nur  bei  Mannschaften,  sondern  auch  bei  Offi- 
cieren  häufig  die  Ansicht,  dass  vor  der  Leistung  eines  Fahneneides  eine 
Fahnenflucht  unmöglich  sei. 

Zu  den  im  Vorstehenden  aufgeführten  Rechtsirrthümern  Hessen 
sich  bei  sorgfältigem  Sammeln  und  Beobachten  gewiss  noch  manche 
hinzugesellen.  Aber  nicht  nur  rechtlich,  sondern  auch  sittlich  unrich- 
tige Anschauungen  haben  oft  grosse  Bedeutung  bei  der  Begehung 
von  Verbrechen.  So  halten  es  bisweilen  Ehebrecher  für  eine  Art 
Ritterpflicht,  zur  Schonung  der  pflichtvergessenen  Ehefrau  dadurch 
beizutragen,  dass  sie  den  Ehebruch  unter  Eid  in  Abrede  stellen.  In 
der  deutschen  Juristenzeitung  (1902,  S.  246),  theilt  Dr.  Heller  mit, 
dass  die  Abtreibung  im  Volke  für  nichts  Unsittliches  gehalten  und 
demgemäss  ganz  harmlos  vom  Arzte  gefordert  werde. 


XVII. 

Zur  Frage  der  Strafprocessreform. 

Von 

Hauptmann- Auditor  Dr.  Georg  Lelewer  in  Wien. 

Es  wird  seit  einiger  Zeit  wieder  viel  von  Strafprocessreform  ge- 
sprochen und  geschrieben,  die  Frage  der  gerichtlichen  Vorunter- 
suchung steht  in  Discussion,  Deutschland  hat  vor  wenigen  Jahren 
eine  neue  Militärstrafgerichtsordnung  bekommen,  auch  mit  der  Reform 
des  österreichisch-ungarischen  Militärstrafprocesses  scheint  es  ernst  zu 
werden,  und  der  von  Herrn  J  au  res  wieder  aufgerollte  Dreyfuss- 
process  wird  gleichfalls  das  allgemeine  Interesse  auf  die  strafpro- 
cessualen  Fragen  hinleiten.  Es  lässt  sich  nicht  bestreiten,  dass  auf 
dem  Gebiete  des  Strafprocesses  Vieles  ganz  und  gar  nicht  so  ist,  wie 
es  sein  sollte,  aber  ebenso  sicher  ist,  dass  Manches  von  diesem  Vielen 
nicht  anders  sein  kann.  In  jener  Beziehung  muss  zugegeben  werden, 
dass  viele  Verbrecher  noch  unentdeckt  herumlaufen,  dass  hingegen 
schon  Mancher  unschuldig  verurtheilt  oder  wenigstens  in  Unter- 
suchungshaft gehalten  wurde  oder  einer  minder  schweren  Gesetzes- 
verletzung halber  nicht  nur  die  entsprechende  gerichtliche  Strafe, 
sondern  auch  darüber  hinaus  unverhältnissmässigen  Nachtheil  an  Ehre 
oder  Vermögen  erlitten,  ja  vielleicht  sogar  seine  Existenz  eingebüsst 
hat  In  zweiter  Beziehung  musB  aber  daran  erinnert  werden,  dass 
auch  der  beste  Strafprocess  ein  Menschenwerk  ist,  das  als  solches 
unausweichlich  von  Fehlern  behaftet  sein  muss,  und  dass  er  vor- 
äufig  nur  von  Menschen  gehandhabt  werden  kann,  solange  der 
Staat  in  der  Auswahl  seiner  Beamten  auf  diese  der  fehlerlosen  Ver- 
vollkommnung unzugänglichen  Lebewesen  beschränkt  ist 

Mehr  Schutz  dem  Beschuldigten,  mehr  Schutz  dem  Verurtheilten ! 
So  lautet  der  allenthalben  ertönende  Schlachtruf.  An  sich  gewiss 
eine  menschlich-schöne  Losung,  eine  bestechend  schöne  Losung.  Aber 
in  dieser  ihrer  zweiten  Eigenschaft  liegt  ihre  Gefährlichkeit.  Wir 
wollen  versuchen,  dies  zu  begründen.  An  dem  Vorgehen  gegen  Ver- 


UigitiZGu  uy 


Zur  Frage  der  Straf processreform. 


235 


urtheilte  und  Beschuldigte  hat  man  wohl  einen  trefflichen  Massstab 
für  den  Geist  der  Zeit  und  für  deren  Humanitätsidee.  Die  entsetz- 
lichen Strafen  und  die  torquirende  Untersuchungsmethode  vergangener 
Jahrhunderte  passen  ebenso  in  das  geistige  und  seelische  Milieu  ihrer 
Zeit,  wie  der  Wandel  zum  Besseren  zu  dem  der  Aufklärungsepoche 
zu  Ende  des  18.  und  Beginn  des  19.  Jahrhunderts.  Denkt  man  an 
die  vom  Gesetze  mit  sozusagen  harmloser  Gemüthlichkeit  als  „ pein- 
liche Frage"  benannte  Tortur  zur  Erzielung  des  Geständnisses,  an  die 
Verbrechen  der  „Hexereyu  und  „Zauberey",  für  die  die  am  3t.  De- 
cember  1768  erschienene  Theresianische  Gerichtsordnung  noch  ganz 
ernsthaft  nicht  nur  den  Thatbestand  aufstellt,  sondern  auch  noch  „Ver- 
dachtsgründe" an  die  Hand  giebt,  so  muss  man  sich  erschauernd 
fragen,  was  eigentlich  zu  jenen  Zeiten  grösser  war:  die  Rohheit  oder 
die  Dummheit  der  Menschen.  Es  gehört  zu  den  schönsten  Errungen- 
schaften unserer  Zeit,  dass  wir  uns  bestreben,  human  und  wohl- 
wollend auch  gegen  jene  zu  sein,  die  gefallen  und  durch  eigene 
Schuld  aus  unserem  Kreise  ausgeschlossen  sind,  und  dass  wir  nicht 
ermüden,  auch  in  der  verworfensten  Bestie,  die  uns  in  Menschen- 
gestalt entgegentritt,  noch  irgend  etwas  Menschliches  zu  suchen.  So- 
weit sich  die  Humanität  mit  einem  vernünftigen  Straf  zwecke,  wozu 
wir  in  erster  Linie  den  Schutz  der  Gesellschaft  gegen  das  Verbrechen 
und  die  Verbrecher  rechnen,  vereinigen  lässt,  sind  wir  für  ihre  An- 
wendung auch  dem  verworfensten  Verbrecher  gegenüber,  darüber 
hinaus  aber  müssen  wir  sie  unbedingt  ablehnen,  sonst  wird  die  Strafe 
zwecklos.  Jede  zwecklose  Strafe  ist  aber  an  sich  inhuman,  denn  die 
in  jedem  Strafübel  liegende  Humanitätswidrigkeit  lässt  sich  nur  in- 
soweit rechtfertigen,  als  das  Strafübel  Mittel  zur  Erfüllung  des  Straf- 
zweckes ist  Dass  die  Strafe  Selbstzweck  sei,  ist  wohl  heute  ein 
schon  überwundener  Standpunkt 

Gehen  wir  nun  über  zur  Frage  der  Behandlung  des  Beschul- 
digten, von  dem  also  noch  nicht  feststeht,  ob  er  überhaupt  ein  Ver- 
brecher ist  Haben  wir  schon  zugegeben,  dass  man  auch  dem  über- 
wiesenen Verbrecher  jede  mit  dem  Strafzwecke  vereinbare  Humanität 
angedeihen  lassen  muss,  so  müssen  wir  in  noch  weitreichenderem 
Maasse  dem  Beschuldigten,  der  ja  möglicher  Weise  ein  Unschuldiger 
sein  kann,  dieselbe  Rücksicht  zubilligen.  Es  fragt  sich  nur,  wie  weit 
diese  Rücksicht  gehen  soll  und  darf.  Und  auf  die  Gefahr  hin,  zu 
den  Reactionären  gezählt  zu  werden,  müssen  wir  uns  zu  dem  Grund- 
satze bekennen:  nicht  weiter,  als  es  der  Zweck  des  Unter- 
suchungsverfahrens, die  Wahrheit  und  insbesondere 
den  wirklichen  Thäter  zu  erforschen,  gestattet    Es  ist  ja 


236 


XVII.  Lelewxr 


unbestreitbar,  dass  die  Untersuchungshaft  eine  harte  Maassregel  für 
den  Betroffenen  ist,  insbesondere  natürlich  dann,  wenn  er  unschuldig 
ist;  dennoch  können  wir  ihrer  nicht  entrathen.  Könnte  der  Staat  mit 
seinen  Machtmitteln  unbedingt  verhindern,  dass  ein  auf  freiem  Fasse 
belassener  Angeklagter  die  Flucht  ergreift,  dann  brauchten  wir  aller- 
dings keine  Untersuchungshaft  wegen  Fluchtgefahr,  könnten  wir  die 
Verabredung  eines  auf  freiem  Fusse  befindlichen  Beschuldigten  mit 
Complicen  und  Zeugen  verhindern,  so  brauchten  wir  keine  Unter- 
suchungshaft wegen  Collusionsgefahr.  Die  Erfüllung  dieser  und  so 
mancher  anderer  Bedingungen  scheitert  jedoch  an  der  menschlichen 
Unzulänglichkeit,  und  so  sind  wir  im  Strafprozesse  ebenso,  wie  auf 
vielen  anderen  Gebieten  gezwungen,  von  zwei  Uebeln  das  kleinere 
zu  wählen,  weil  wir  in  der  Auswahl  unserer  Mittel  eben  auf  „Uebelu 
beschränkt  sind.  Dazu  kommt  noch,  dass  gerade  nur  die  —  verhältniss- 
mässig  wirklich  sehr  seltenen  —  Fälle  in  die  Oeffentlichkeit  dringen 
und  diese  erregen,  wo  einem  Unschuldigen  oder  weniger  Schuldigen 
ein  nicht  wieder  gut  zu  machender  Nachtheil  zugefügt  wurde,  und 
man  darf  sich  auch  nicht  dadurch  verblüffen  lassen,  dass  auf  die 
grosse  Zahl  derer  hingewiesen  wird,  die  in  Untersuchungshaft  ge- 
halten wurden  und  dann  freigesprochen  worden  sind. 

Nach  der  amtlichen  Statistik  über  die  Ergebnisse  der  österreichi- 
schen Strafgerichtspflege  im  Jahre  1898  wurden  im  genannten  Jahre 
47,099  Personen  aus  der  Verwahrungs-  oder  Untersuchungshaft  ent- 
lassen, d.  h.  in  Freiheit  gesetzt  oder  als  Verurtheilte  der  Strafhaft 
überwiesen.  Hiervon  waren:  a)  23  143  Personen  oder  49,1  Proc, 
gegen  die  eine  Anklageschrift  wegen  Verbrechen  oder  Vergehen  gar 
nicht  eingebracht  wurde,  die  also  entweder  nur  wegen  Uebertretung 
dem  Bezirksgerichte  Übergeben  oder  ganz  ausser  Verfolgung  gesetzt 
wurden,  und  b)  23  956  Personen  oder  50,9  Proc.,  gegen  die  eine  An- 
klageschrift eingebracht  wurde.  Von  den  zur  Gruppe  a)  Gehörigen 
waren  in  Haft:  11784  Personen  oder  51  Proc  bis  zu  8  Tagen,  5256 
Personen  oder  22,7  Proc.  von  8  —  14  Tagen,  3676  Personen  oder 
15,9  Proc.  über  14  Tage  bis  zu  1  Monat,  1669  Personen  oder  7,2  Proc, 
über  1  bis  zu  2  Monaten  und  758  Personen  oder  3,2  Proc.  über  zwei 
Monate.  Von  den  zur  Gruppe  b)  Gehörigen  waren  in  Haft:  7000 
Personen  oder  29,2  Proc.  bis  zu  8  Tagen,  5514  Personen  oder  23  Proc 
über  8  bis  zu  11  Tagen,  6300  Personen  oder  26,3  Proc.  über  14  Tage 
bis  zu  1  Monat,  3319  Personen  oder  13,9  Proc.  über  1  bis  zu  2  Mo- 
naten und  1823  Personen  oder  7.6  Proc.  länger  als  2  Monate. 

Von  je  100  Angeklagten  waren  35  in  Haft,  von  je  100  Ange- 
klagten wurden  15,5  freigesprochen. 


Digitized  by  Goc 


Zur  Frage  der  Strafprocessreform. 


237 


Eine  objective  Würdigung  dieser  Ziffern  ergiebt,  dass  wohl  ein- 
zelne Härten  hie  und  da  vorgekommen  sein  können,  dass  aber  die 
in  letzter  Zeit  vielfach  erhobenen  Klagen  und  Anwürfe  im  Grossen 
und  Ganzen  durchaus  nicht  gerechtfertigt  sind. 

Jeder  praktische  Kriminalist  wird  uns  wohl  beistimmen,  wenn 
wir  behaupten,  dass  ein  sehr  beträchtlicher  Theil  der  Freigesprochenen 
nicht  freigesprochen  wurde,  weil  sie  unschuldig  waren,  sondern  nur 
darum,  weil  man  die  Thatsache  ihrer  Schuld  nicht  bis  in's  letzte 
Detail  nachweisen  konnte  oder,  weil  sie  trotz  schlagendster  Schuld- 
beweise von  einer  das  Richteramt  als  Gnadenamt  auffassenden  Ge- 
schworenenbank „begnadigt"  wurden.  Da  finden  sich  dann  genug 
Leute,  die  unendlich  befriedigt  und  erfreut  sind,  dass  die  Richter  und 
der  Staatsanwalt  „sich  ärgern".  Nun,  wir  wollen  hoffen,  dass  sie 
sich  ebenso,  wie  alle  weiter  denkenden  Leute  über  einen  ungerechten 
Spruch  ärgern,  sei  er  verurtheilend  oder  freisprechend,  und  wehe  dem 
Staate,  wo  den  Justizorganen  ein  ungerechter  Spruch  gleichgültig 
bleibt  Wer  leidet  unter  Fehlurteilen  in  erster  Linie?  Der  Richter 
oder  die  Gesellschaft?  Auch  sahen  wir  noch  keinen  Humanitäts- 
apostel, bei  dem  die  Befriedigung  über  den  „Aerger"  des  Staats- 
anwalts auch  dann  bei  einem  Freispruche  vorgehalten  hätte,  wenn 
er  selbst  zufällig  der  durch  die  strafbare  Handlung  Beschädigte,  etwa 
der  Bestohlene  oder  der  Vater  der  genothzüchtigten  Tochter  war. 
Der  unabhängigkeitsdurstige  Staatsbürger,  der  in  jeder  in  Sehweite 
befindlichen  Polizeihelmspitze  eine  unerträgliche  Beeinträchtigung 
seiner  staatsgrundgesetzlich  gewährleisteten  Freiheitsrechte  erblickt, 
kann  sich  gewöhnlich  nicht  genug  darüber  aufregen,  dass  „man  auf 
der  Strasse  nie  einen  Wachmann  sieht",  wenn  beispielsweise  ein 
Automobilist  seinen  zu  Folge  vorgeschrittener  Altersschwäche  und 
Fettsucht  invalid  gewordenen  Mops  überfahren  und  sich  dann  aus 
dem  Staube  gemacht  hat,  ohne  den  zwei  Gassen  entfernten  Stehposten 
vorher  von  dem  bevorstehenden  Todtschlage  verständigt  zu  haben. 
Jedermann  trachtet  doch  vernünftiger  Weise,  die  Mittel,  die  er  zur 
Erreichung  seiner  Zwecke  gewählt  hat,  nicht  nur  nach  Möglichkeit 
zu  verbessern,  sondern  auch  sie  von  allen  ihre  Anwendung  beein- 
trächtigenden Hindernissen  freizumachen.  Die  Gesellschaft  aber,  die 
Polizei  und  Gerichte  zu  ihrem  Schutze  organisirt  hat,  trachtet  in 
Wort  und  Schrift  und  That,  den  Organen  der  Strafverfolgung  die 
Hände  zu  binden,  und,  statt  sich  an  den  staatsgrundgesetzlich  ge- 
gebenen Schranken  obrigkeitlicher  Willkür  für  den  Normalfall  ge- 
nügen zu  lassen,  will  sie  die  Actionsfähigkeit  der  Strafverfolgungs- 
organe so  weit  einengen,  bis  es  diesen  unmöglich  wird,  ihre  Aufgabe 


238 


XVII.  Lelewkr 


zu  erfüllen.  Käme  diese  Tendenz  zum  Durchbruche,  so  wäre  die 
praktische  Consequenz  einerseits  eine  odiose  Prämie  für  den  reuigen 
und  geständigen  Verbrecher,  da  nur  noch  dieser  der  Strafe  zugeführt 
werden  könnte,  andererseits  eine  Vernichtung  jedes  Ehrgeizes  und 
aller  Berufsfreude  der  öffentlichen  Organe,  denn  wer  sollte  in  einer 
Thätigkeit  aufgehen,  welcher  tüchtige  und  fähige  Mann  sollte  sich 
einem  Berufe  noch  zuwenden,  wo  die  Bedingungen  von  Haus  aus 
den  Erfolg  ausechlicssen.  Will  man  also  den  Beschuldigten  vor  Will- 
kür und  Missbrauch  der  obrigkeitlichen  Gewalt  schützen  —  und  ein 
solcher  Schutz  soll  und  muss  gewährt  werden  —  dann  muss  man 
andere  Wege  und  Mittel  suchen,  als  die  Lahmlegung  der  polizeilichen 
und  gerichtlichen  Thätigkeit.  Mit  Gesetzen  und  Vorschriften  ist  da 
nichts  gethan.  Treffend  sagt  Meister  Gross  in  seinem  Aufsatze  „Zur 
Frage  der  gerichtlichen  Voruntersuchung"  (3.  Heft  des  1 0.  Bandes  des 
Archivs,  S.  259),  dass  wir  „über  die  Idee  von  dem  ,sich  selbst  an- 
wendenden Gesetze*  doch  schon  lange  hinaus  sind/ 

Wir  wiederholen  in  diesen  Zeilen  eigentlich  nur  das,  was  Gross 
am  eben  bezeichneten  Orte  berufener  und  besser  gesagt  hat,  aber 
trotzdem  wir  uns  dessen  bewusst  sind,  wiederholen  wir  es  doch,  weil 
man  es  nicht  oft  genug  in  dieser  Zeit  sagen  kann,  die  wieder  einmal 
dabei  angelangt  ist,  alles  Heil  von  der  Reglementirung  zu  erwarten. 
Besonders  im  Kriminaldienste  nützen  die  Mittel  und  Mittelchen  nichts. 
Wenn  sich  der  Kriminalist  nicht  durch  seine  Kenntnisse,  seinen  Ehr- 
geiz und  sein  Gewissen  den  rechten  Weg  weisen  lässt,  so  werden 
auch  die  schönsten  Vorschriften  versagen.  Wohl  sind  gute  Gesetze 
und  Vorschriften  von  grosser  Bedeutung,  von  ungleich  grösserer  aber 
die  Qualitäten  der  sie  anwendenden  Personen.  Deshalb  sind  es  diese 
in  erster  Linie,  denen  ein  vernünftiger  und  erfolgversprechender  Re- 
formgedanke seine  Fürsorge  zuwenden  muss.  Man  verlange  einer- 
seits vom  Kriminalisten  mit  Strenge  hervorragende  Qualitäten  in  jeder 
Richtung,  statte  andererseits  die  Stellung  des  Kriminalisten  materiell 
und  social  so  aus,  dass  die  Besten  und  Tüchtigsten  es  der  Mühe  und 
ihrer  Leistungen  werth  finden,  diesen  Beruf  zu  ergreifen,  und  man 
wird  —  bei  dem  grossen  Angebote  juristischer  Arbeitskräfte  —  Be- 
werber in  so  grosser  Zahl  finden,  dass  man  die  Tüchtigen  und  Ge- 
eigneten wählen  kann  und  nicht  mehr  darauf  beschränkt  sein  wird, 
nur  an  die  Besetzung  der  Aperturen  denken  zu  müssen  und,  statt 
einen  wirklichen  und  fähigen  Kriminalisten  anzustellen,  lediglich  den 
freigewordenen  systeraisirten  Dienstposten  zu  besetzen.  Und  nicht 
nur  vom  Untersuchungsrichter  allein  gilt  dies,  sondern  auch  —  mutatis 
rautandis  —  vom  Gcrichtsschreiber,  von  Polizeiorganen  aller  Dienst 


Digitized  by  Google 


Zur  Frage  der  Strafprocessrefonn. 


239 


grade  und  Dienststellungen,  vom  Gendarmen  und  nicht  zuletzt  vom 
Sachverständigen,  diesem  alter  ego  des  Kriminalisten. 

Zum  Schlüsse  noch  einige  Worte  über  das  Thema  der  Unter- 
suchungshaft: Auch  wir  verlangen  gesetzlich  festgelegte  Beschrän- 
kungen der  Anwendung  dieses  strafprocessualen  Mittels,  aber  wir  be- 
grenzen diese  Beschränkungen  dahin,  dass  sie  den  Zweck  des  Unter- 
suchungsverfahreng,  die  Wahrheit  zu  erforschen,  nicht  beeinträchtigen 
dürfen.  Auch  in  dieser  Beziehung  liegt  die  beste  Gewähr  gegen 
Missbräuche  und  Härten  in  der  Tüchtigkeit  und  Gewissenhaftigkeit 
des  Richters.  Ein  Untersuchungsrichter,  der  über  dem  Straffalle 
steht,  wird  oft  auf  die  Untersuchungshaft  verzichten,  weil  er  andere, 
direct  wirkende  Mittel  zur  Erforschung  der  Wahrheit  erkannt  hat, 
und  wenn  er  auch  die  Untersuchungshaft  verhängt  hat,  wird  er 
durch  seine  zielbewusste  Arbeit  die  Dauer  der  Untersuchungshaft  auf 
ein  möglichst  geringes  Maass  herabdrücken.  Der  unsicher  tastende 
Richter  aber,  der  des  Falles  nicht  Herr  werden  kann,  „sich  nicht 
auskenntu,  aber  doch  das  Gefühl  hat,  „dass  etwas  geschehen  mussu, 
befriedigt  seinen  Thatendrang  mit  der  nächstliegenden  und  für  den 
Augenblick  einfachsten  Verfügung,  das  ist  mit  der  Verhängung  der 
Untersuchungshaft.  Da  er  naturgemäße  auch  länger  braucht,  um  mit  der 
Untersuchung  zu  einem  mehr  oder  weniger  gedeihlichen  Ende  zu 
kommen,  dauert  auch  die  Untersuchungshaft  entsprechend  länger.  Um 
solchen  Missständen  zu  entgehen,  haben  wir  zwei  Auswege :  entweder 
die  Untersuchungshaft  abzuschaffen  oder  nur  tüchtige  Untersuchungs- 
richter heranzuziehen.   Die  Wahl  kann  da  nicht  zweifelhaft  sein. 

Was  schliesslich  die  Frage  der  Untersuchungshaft  wegen  Gefahr 
der  Wiederholung  des  Delictes  anbelangt,  so  haben  wir  Kriminalisten 
daran  kein  unmittelbares  Interesse,  da  diese  Maassregel  im  Wesen 
lediglich  polizeilicher  Natur  ist  und  mit  dem  eigentlichen  Unter- 
suchungszwecke, der  Wahrheitserforechung,  nichts  zu  thun  hat  Wenn 
die  Gesellschaft  es  also  für  human  und  recht  findet,  einem  sicher- 
heitsgefährlichen Individuum  die  Möglichkeit  zur  Begehung  neuer 
Gesetzesverletzungen  und  zur  Erzielung  noch  grösserer  Strafwürdig- 
keit zu  bewahren,  den  friedlichen  Staatsbürger  aber  zugleich  den  An- 
griffen dieses  Individuums  noch  weiter  auszusetzen,  kann  dies  den 
Kriminalisten  als  solchen  kalt  lassen.  Eher  wird  er  vielleicht  sogar 
gelegentlich  der  Untersuchung  des  zweiten  Delictes  willkommene  Ver- 
dachtsmomente (Aehnlichkeit  der  Ausführung  beider  Delicto  u.  s.  w.) 
für  die  erste  Untersuchung  finden.  Wir  verzichten  also  gerne  auf 
die  Untersuchungshaft  wegen  Wiederholungsgefahr,  und  wenn  der 
See  der  Ueberhumanität  sein  Opfer  haben  will,  dann  nehme  er  dieses. 


XVIII 


Rechtsanfänge  bei  den  Grönländern  nach  Sverdrup. 

Von 

D.  F.  Baron  Oefelo  in  Neuenahr. 

Die  Kriminalanthropologie  muss  als  Einleitung  einerseits  die 
Rechtsanschauungen  der  ältesten  erschliessbaren  Völker,  andererseits 
diejenigen  der  primitivsten  Völker  betrachten.  Beides  entspricht  mehr 
oder  weniger  den  ursprünglichen  Rechtsbegriffen,  aus  denen  heraus 
genetisch  eine  von  Entwicklungsstufen  durchlaufend  die  mo- 

dernen Rechtsanschauungen  der  Culturmenschen  entstanden  sind. 

Der  Polarforscher  Sverdrup  in  seinem  Werke  „Neues  Land* 
führt  uns  in  seiner  ersten  Lieferung  gelegentlich  die  Grönländer  vor, 
und  aus  seinen  lebendigen  Schilderungen  ist  zu  ersehen,  dass  diese 
Grönländer  noch  recht  primitive  Rechtsanschauungen  eines  Natur- 
volkes besitzen.  Die  Belege  dafür  seien  darum  hier  als  Beitrag  zur 
Kriminalanthropologie  reproducirt 

Der  Grönländer  erscheint  im  Grundzug  demokratisch  veranlagt, 
gleiches  Recht  zu  verlangen  und  zu  gewähren,  soweit  von  Recht  die 
Rede  sein  kann. 

Hans  Edge,  der  einstige  christliche  Bekehrer  Grönlands  wurde 
einst  von  einem  „Grossfänger"  besucht,  den  er  durch  die  Forderung 
blinden  Glaubens  an  die  christliche  Lehre  bekehren  wollte.  Der 
Grönländer  hörte  aber  allem,  was  Edge  erzählte,  geduldig  zu  und 
veränderte  während  des  ganzen  langen  Vortrages  keine  Miene.  Als 
Edge  endlich  fertig  war,  erhob  sich  jener  und  sagte: 

„Nun  will  ich  erzählen.  Ich  war  hoch  oben  im  Eise,  da  kam 
ich  an  einen  grossen  Fjord  und  da  traf  ich  einen  so  grossen  Bären, 
dass  ihm  ewiges  Eis  auf  dem  Rücken  wuchs!" 

Hans  Edge,  dem  die  Pointe  dieser  Erzählung  nicht  gefiel, 
wurde  böse  und  schimpfte  den  Mann  in  so  schönen  Worten  aus,  als 
er  sie  nur  immer  gelernt  hatte. 

Da  sagte  dieser: 


Digitized  by  LjOOQIc 


Rcchtsanfftnge  bei  den  Grönländern  nach  Svertlruj». 


341 


„Du  verlangst,  dass  ich  Dir  glauben  soll,  so  glaube  auch  Du 
mir!" 

Damit  ging  er. 

Dies  findet  sich  auf  S.  20  und  21.  Auf  S.  18  sagt  Sverdrup: 
Diese  Menschen  sind  von  der  Heidenzeit  her  gewöhnt,  sich  ge- 
meinsam um  ihre  Nahrung  abzumühen,  ihren  Fang  zu  erbeuten,  wo 
sie  ihn  finden  und  ihn  unter  sich  zu  theilen,  ohne  sich  sonderlich 
um  Mein  und  Dein  zu  kümmern. 

Einfache  Gutmüthigkeit  der  Bevölkerung  in  Dänisch-Grönland 
scheint  der  Grund  zu  sein,  dass  Mord  (S.  20)  zu  den  grössten  Selten- 
heiten gehört  In  der  ganzen  dänischen  Zeit  sind  nach  Sverdrup's 
Erkundigungen  in  Dänisch-Grönland  nicht  mehr  als  zwei  Mordthaten 
vorgekommen.  Dass  aber  auch  die  Rechtsanschauungen  über  das 
Leben  des  Nebenmenschen  im  Allgemeinen  recht  primitiv  unentwickelt 
sind,  beweisen  die  Zustände  in  Angmaksalik  an  der  Ostküste,  wo  die 
Leute  viel  streitsüchtiger  sind. 

Von  einem  Manne  aus  Angmaksalik,  der  um  Tabak  zu  holen, 
die  lange  Reise  nach  Dänisch-Grönland  machte,  wird  erzählt,  er  habe 
sich  vorgenommen,  an  jedem  Wohnplatze,  den  er  südwärts  längs  der 
Küste  antreffen  würde,  einen  Mann  zu  erschlagen.  Dies  hat  er  auch 
mit  grosser  Gewissenhaftigkeit  gethan.  Doch  als  er  und  seine  Be- 
gleiter sich  Dänisch-Grönland  zu  nähern  begannen,  sahen  die  Kame- 
raden, die  schon  früher  dort  gewesen  waren,  ein,  dass  dergleichen 
auf  dänischem  Boden  nicht  angehen  würde.  Um  weiteren  Unan- 
nehmlichkeiten vorzubeugen,  beschlossen  sie  daher,  ihn  selber  todt 
zu  schlagen.  Gesagt,  gethan. 

Die  Beschleunigung  des  Todes  alter  oder  sterbender  Leute  gilt 
nicht  als  Mord,  auch  nicht  im  christlichen  dänischen  Grönland  (S.  19). 

Ein  alter  Glaube  befiehlt,  dass,  wenn  Jemand  im  Hause  stirbt, 
dieses  abgerissen  werden  muss,  sonst  giebt  es  ein  Unglück.  Ob  dieser 
Glaube  aus  der  Zeit  der  Kinderblattern  stammt  oder  uralt  ist,  weiss 
ich  nicht,  aber  eine  Thatsache  ist  es,  dass  man  die  Eltern,  wenn  sie 
sehr  alt  geworden  sind,  oder  einen  Sterbenden  ohne  Weiteres  lebendig 
in?s  Meer  wirft  Das  Verfahren  ist  recht  einfach.  Man  legt  einen 
Strick  um  den  Betreffenden,  zieht  ihn  angekleidet  aus  dem  Hause 
nach  dem  Strande,  bindet  ihm  Steine  an  Kopf  und  Füsse  und  lässt 
ihn  dann  untergehen. 

Ebenso  wie  Privateigenthum  und  das  Leben  des  Nebenmenschen 
nicht  mit  Rechtssentimentalität  respectirt  werden,  ebenso  wenig  ge- 
schieht dies  mit  der  Ehe,  welche  natürlich  der  Form  nach  christlich, 
monogam  ist. 


Digitized  by  Google 


342    XVIII.  Okfele,  Rochteanfänge  bei  den  Grönländern  nach  Sverdrup. 


Der  Grönländer  ist  in  seinen  Familienverhältnissen  ausserordent- 
lich naiv  und  unbefangen ;  es  haftet  noch  immer  viel  Heidnisches  an 
dem  Volke. 

Niemand  schämt  sich,  Kinder  ausser  der  Ehe  zu  haben.  Im 
Gegentheil,  kann  ich  beinahe  sagen.  Unter  den  Verhältnissen  dieses 
Landes,  bei  der  weit  zerstreuten  Bevölkerung  und  der  langsamen 
Vermehrung  ist  ein  Kind  ein  Capital,  besonders  ein  Knabe.  Eine 
Wittwe  mit  zwei  Söhnen  gilt  für  reich,  und  ein  Mädchen  mit  einem 
Kinde  kann  mit  weit  grösserer  Sicherheit  darauf  rechnen,  sich  zu  ver- 
heiraten, als  eines,  das  kein  Kind  hat 

Auch  in  der  Ehe  geht  es  recht  ursprünglich  zu.  Diese  Menschen, 
nehmen  es  auch  in  der  Ehe  mit  dem  Eigenthumsrechte  nicht  so 
genau. 

Das  „Frauentauschspiel",  bei  dem  die  Lampen  ausgelöscht  werden 
und  jeder  Mann  im  Dunkeln  eine  Frau  hascht,  ist  ein  Ueberrest  aus 
jenen  rohen  Zeiten. 

Es  ist  ein  ungemein  weit  ausgedehnter  Amtskreis,  den  ein  grön- 
ländischer Prediger  zu  versehen  hat  Obwohl  er  sich  einen  KnAe- 
cheten  zur  Hülfe  hält,  kommt  es  oft  vor,  dass  er  nicht  im  Stande  ist, 
die  verschiedenen  kirchlichen  Amtshandlungen  rechtzeitig  zu  ver- 
richten. Der  Katechet,  der  zugleich  Lehrer  und  Cantor  ist,  besorgt 
zwar  die  Beerdigungen,  aber  Trauungen  und  Taufen  muss  der  Pastor 
selbst  vollziehen. 

Daher  ist  es  gar  nicht  ungewöhnlich,  dass  „Eheleute"  in  den 
abgelegenen  Theilen  des  Landes  lange  ungetraut  bleiben;  ja,  es  ist 
vorgekommen,  dass  einer  von  Ihnen  oder  gar  alle  Beide  schon  todt 
waren,  ehe  der  Pastor  zu  ihnen  kam,  um  sie  zu  trauen. 

Aber  es  geht  auch  so. 

Im  Uebrigen  sind  die  Grönländer  nette,  friedliche  Leute,  die 
keinem  Menschen  etwas  Böses  thun. 

Ihre  Streitigkeiten  schlichten  sie  durch  den  sogenannten  Trommel- 
tanz, bei  dem  der  stärkste  Ausdruck  des  Streites  Scheltworte  sind, 
und  als  Sieger  gilt  der,  der  seinen  Gegner  am  meisten  herunter- 
gemacht hat 

Von  bewussten  Rechtsanschauungen  kann  hiernach  eigentlich 
nicht  die  Rede  sein.  Es  zeigen  sich  nur  die  ersten  Ansätze  dazu. 
Reisebeschreibungen  aus  anderen  Gebieten  könnten  in  gleicherweise 
nach  der  Gestaltung  der  primitivsten  Rechtsformen  durchsucht  werden. 
So  kann  zu  einer  umfassenden  Kriminalanthropologie  einstweilen  das 
nöthige  Baumaterial  gesammelt  werden.  Und  wenn  gebaut  werden 
soll,  so  ist  dies  Material  für  das  Fundament  zuerst  nothwendig. 


Digitized  by  LjOOQIc 


XIX. 

Ueber  Gedankenlesen. 

Von 

Hans  Schneickert,  Rechtepraktikant  in  München. 

Einleitung.  —  Wie  werden  Gedanken  übertragen?  — 
Welches  sind  die  psychologischen  Voraussetzungen  zum 
Gelingen  der  Gedankenübertragung?  —  Ist  die  Aus- 
übung des  Gedankenlesens  eventuell  strafbar?  —  Lassen 
sich  auch  auf  rein  psychologischem  Wege  Gedanken 
lesen?  —  Schluss. 

Niemand  kann  die  Gedanken  eines  Menschen  errathen,  wenn  er 
nicht  eine  untrügliche  Stütze  in  dessen  Gesten  und  Geberden  hat, 
oder  wenn  er  nicht  in  mnemotechnischer  Verbindung  mit 
einem  Dritten  steht,  der  die  Person,  deren  Gedanken  von  ihm  er- 
rathen werden  sollen,  auf  ganz  bestimmte  Gedanken  lenkt  So  kommt 
es,  dass  das  Gedankenlesen  wegen  seiner  grossen  Unterhaltungsfähig- 
keit gern  in  Gesellschaften  aller  Art  geübt  wird.  Wie  aber  alle  Kunst- 
griffe zu  erlaubten,  zu  guten  Zwecken  dienen  können,  so  können  sie 
aber  auch  zu  unerlaubten,  zu  schlechten  Zwecken  dienen.  Der  Kri- 
minalist hatte  z.  B.  erst  in  der  letzteren  Zeit  Gelegenheit,  dies  aus  dem 
Berliner  Sensationsprocess  „Anna  Rothe,  das  Blumenmedium"  zu 
erfahren,  in  dem  die  Behauptung  aufgetaucht  ist,  dass  dieses  Medium 
in  mnemotechnischer  Verbindung  mit  ihrem  Impresario  Jentsch 
gestanden  haben  müsse.  Näheres  konnte  man  aber  nicht  nachweisen, 
was  vielleicht  nicht  in  letzter  Linie  die  Flucht  des  Impresarios  ver- 
ursacht haben  mag.  Ich  beschäftige  mich  schon  seit  einer  Reihe  von 
Jahren  mit  den  Hülfsmitteln  der  geheimen  Verständigung 
und  will  im  Nachstehenden  meine  auf  diesem  Gebiete  gemachten  Beob- 
achtungen, insbesondere  über  die  Kunst  des  Gedankenlesens,  schildern. 

Vor  etwa  zwei  Jahren  besuchte  ich  hier  mehrmals  die  Vorstel- 
lungen eines  Gedankenleserpaares.  Gleich  hier  will  ich  bemerken, 
dass  es  sich  bei  dieser  Kunst  immer  nur  um  zwei  Personen  handelt, 
wovon  die  eine  mit  oder  ohne  verbundene  Augen  auf  der  Bühne  oder 


Digitized  by  Google 


XIX.  ScHJTEICKERT 


einem  erhöhenden  Podium  dem  znr  steten  „Controle"  aufgeforderten 
Publicum  gegenübersitzt,  die  andere,  der  „Impresario"  oder  Gedanken- 
übertrager, im  Publicum  umhergeht  und  nach  Wunsch  die  Oedanken 
des  Einzelnen  dem  Gedankenleser  —  zumeist  ist  das  „ Medium"  eine 
Frauensperson  —  überträgt  Man  wurde  bei  jenen  Vorstellungen  zu- 
nächst aufgefordert,  ein  Schriftstück,  eine  Legitimationskarte  oder 
etwas  Aebnliches  vorzuzeigen,  worauf  der  Impresario  einzelne  darin 
vorkommende  Wörter  oder  Namen  zum  Bewusstsein  der  Gedanken- 
leserin brachte,  die  sofort  die  betreffenden  Wörter  und  Namen  aus- 
sprach, natürlich  zur  Verwunderung  des  „verblüfften"  Publicums. 
Um  nun  den  „Kunstgriff"  dieser  Gedankenübertragung  ausfindig  zn 
machen,  besuchte  ich  an  verschiedenen  Tagen  dieselbe  Vorstellung, 
zeigte  jedes  Mal  dieselbe  Legitimationskarte  dem  Impresario  vor, 
der  durch  den  kurzen  Inhalt  dieser  Karte  gezwungen  war,  das  „Me- 
dium" jedes  Mal  dieselben  (von  ihm  übertragenen)  Wör- 
ter aussprechen  zu  lassen.  Beim  dritten  Besuche  der  Vorstellung  be- 
merkte ich  schon,  dass  der  Impresario  mit  den  ganz  gleichen 
Worten  wie  das  erste  und  zweite  Mal  die  Gedankenleserin  auf- 
forderte, die  in  der  Hand  des  Impresarios  befindliche,  von  mir 
überreichte  Karte  nach  deren  Inhalt  zu  beschreiben.  Es  war  mir 
sofort  klar,  dass  zwischen  den  beiden  Gedankenlesern  ein  auf  Ver- 
abredung beruhendes  Alphabet  zur  Anwendung  kam  in  der 
Weise,  dass  jeweils  ein  bezw.  mehrere  vom  Impresario  auszuspre- 
chende, an  die  Gedankenleserin  gerichtete  Worte  der  „Aufforderung 
zum  Gedankenlesen"  1  Buchstaben  (eventuell  auch  2—3  Buchstaben, 
z.  B.  8,  sp,  sch),  des  vom  Medium  zu  „lesenden"  Wortes  bedeuteten. 
Diese  Art  der  üebertragung  der  Gedanken  bezw.  der  „gedachten" 
Wörter  und  Namen  der  Karte  erklärte  sich  auch  daraus,  dass  das 
Aussprechen  des  betreffenden  Wortes  durch  das  Medium  stets 
langsam  und  nach  Silben  erfolgte,  woraus  zu  scbliessen  ist,  dass 
auch  die  Gedankenübertragung,  das  Gedankendictat  des  Impresarios 
grundsätzlich  nach  Silben  geschah,  was  erst  recht  erforderlich  er- 
scheint durch  den  notwendigen  Gebrauch  langer,  die  „Aufforde- 
rung zum  Gedankenlesen"  enthaltender  Phrasen,  namentlich  wenn 
mehrsilbige  Wörter  zu  übertragen  sind.  Der  Name  „Hans"  wurde 
z.  B.  übertragen  mit  den  Worten:  „Nennen  Sie  mir  schnell  noch  den 
Namen!"  Selbstverständlich  kann  auch  die  gewechselte  Stellung 
gewisser  vereinbarter  Wörter  ihre  Bedeutung  haben,  so  dass  z.  B.  die 
Aufforderungen:  „Noch  schnell  den  Namen  nennen  Sie  mir!"  oder: 
„Noch  den  Namen  schnell!"  wieder  ganz  andere  Buchstaben,  Silben 
oder  Wörter  auszudrücken  bestimmt  werden. 


Digitized  by  Google 


Ueber  Gedankenlesen. 


245 


Ein  weiterer  Tric,  bei  dessen  Anwendung  aber  gar  nichts  vom 
Impresario  gesprochen  wird,  diente  bei  folgendem  Experiment  als 
Mittel  der  Gedankenübertragung:  Der  Impresario  Hess  von  einem 
Herrn  aus  dem  Publicum  eine  Visitenkarte  in  eine  Schatulle  legen, 
welche  alsbald  verschlossen  wurde,  d.  h.  erst  nachdem  der  Impresario 
den  darauf  stehenden  Namen  —  möglichst  unauffällig  —  gelesen 
hatte.  Nach  einiger  Zeit  nannte  —  diesmal  also  ohne  vorherige 
mündliche  Aufforderung  seitens  des  Impresarios  —  die  Ge- 
dankenleserin den  auf  der  erwähnten  Karte  stehenden  Namen.  Die 
Gedankenübertragung  ging  bei  diesem  Experiment  so  von  statten: 
Bei  lautloser  Stille  ging  der  Impresario,  nachdem  er  den  Namen 
gelesen  und  die  Karte  in  der  Schatulle  verwahrt  hatte,  in  der 
Nähe  der  Gedankenleserin,  also  unmittelbar  vor  dem  Podium,  mög- 
lichstunauffällig auf  und  ab;  das  Medium  brauchte  nur 
die  einzelnen  Schritte  des  Impresarios  zu  unterscheiden,  zu  zäh- 
len, und  ihr  war  dadurch  der  Name  bald  übertragen.  Das  geheime 
Alphabet  wurde  bei  dieser  Verständigungsart  zusammengesetzt  durch 
die  Zahl  der  vor- oder  rückwärts  gemachten  Schritte,  wohl 
waren  auch  die  Schwäche  oder  Stärke  des  Auftretens,  das 
langsame  oder  schnellere  Gehen,  schliesslich  auch  ein  un- 
auffälliges Räuspern  oder  Hüsteln  des  Impresarios  als  Mittel 
der  geheimen  Verständigung  verabredet  und  systematisirt.  Noch  weitere, 
aber  ganz  ähnliche  Experimente  füllten  jeweils  eine  Vorstellung  aus. 

Das  gleiche  Princip  dieser  Art  der  Gedankenübertragung  beob- 
achtete ich  auch  zu  einer  anderen  Zeit  bei  einem  anderen  Gedanken- 
leserpaare. Damals  wurde  einer  Dame,  die,  mit  dem  Bücken  gegen 
das  Publicum  gewendet,  im  Hintergrund  einer  Bühne  an  einem  Cla- 
viere  sass  und  die  von  einzelnen  Leuten  aus  dem  Publicum  ge- 
wünschten Melodien  spielte  bezw.  auch  sang,  natürlich  nur  etwa  10 
bis  20  Tacte  derselben,  von  ihrem  Impresario  jeweils  der  Name  der 
gewünschten,  diesem  in's  Ohr  gesagten  Arie,  Ouvertüre  u.  dergl.  gleich- 
falls „durch  Schritte  übertragen",  wohl  auch  durch  verabredete 
unauffällige  Gesten  des  Impresarios,  die  durch  einen  verborgenen, 
nur  für  die  Ciavierspielerin  sichtbaren  Spiegel  dieser  bemerklich 
gemacht  werden  konnten.  Ebenso  wurde  unter  den  gleichen  Um- 
ständen einem  Herrn  der  experimentirenden  Gesellschaft,  einem  Per- 
sonenimitator, vom  Impresario  die  Darstellung  allgemein  bekannter 
Charaktertypen,  historischer  Persönlichkeiten  u.  A.  auf  Wunsch  des 
Publicums  zur  Aufgabe  gestellt,  die  er  nach  geschehener  Gedanken- 
übertragung mit  Hülfe  der  bekannten  Imitationsraittel  (Perrücken,  Bärte 
u.  dergl.)  zum  allgemeinen  Erstaunen  des  Publicums  löste. 

Archir  fttr  KriminaLinthropoIotfo.  XII.  17 


Digitized  by  Google 


XIX.  SCHHEICKERT 


Psychologisch  bedeutsam  ist  bei  allen  diesen  Arten  der 
Gedankenübertragung  die  Nutzbarmachung  der  geschickt  ab- 
gelenkten Aufmerksamkeit  der  Zuschauer.  Die  Leute, 
einmal  in  Staunen  versetzt,  haben  keine  Zeit  mehr  zur  Ueberlegung. 
Wenn  aber  die  Verstandesnüchternheit  wieder  zurückgekehrt  ist,  fehlt 
auch  die  Gelegenheit,  den  Schwarzkünstlern  „auf  die  Finger  zu 
sehen",  und  selten  kommt  einer  in  die  Lage,  dieselbe  Vorstellung 
noch  einmal  und  nur  zum  Zwecke  der  Ausforschung  zu  besuchen. 
Der  Impresario  versteht  es  sehr  gut  —  wie  jeder  Taschenkünstler  — 
die  Aufmerksamkeit  der  Zuschauer  auf  Nebensachlichkeiten  zu  lenken. 
So  verlangt  er  z.  B.,  es  möge  sich  jeder  mit  Schriftstücken  oder  Legitima- 
tionskarten, deren  Inhalt  das  Medium  lesen  soll,  versehen,  um,  wenn 
die  Reihe  an  ihn  komme,  sie  sogleich  vorzeigen  zu  können.  Wäh- 
rend nun  jeder  Einzelne  alle  seine  Taschen  und  Papiere  durchsucht 
nach  einem  geeigneten  Schriftstück,  geschehen  die  „Wunder",  die 
man  dann  nur  noch  in  ihrem  Resultat  anzustaunen  Gelegenheit  hat 
Hat  aber  einmal  das  erste  Experiment  die  Zuschauer  in  Staunen  ver- 
setzt, so  hält  dieses  in  der  Regel  auch  bis  zum  Schlüsse  an,  ja,  es 
steigert  sich  immer  mehr  und  hemmt  damit  nothwendig  die  normale 
Denkfähigkeit,  so  dass  der  Impresario  leicht  weiter  arbeiten  kann, 
ohne  ertappt  zu  werden. 

Bewundernswerth  bleibt  ja  immerhin  die  Gabe  der  raschen  Auf- 
fassung der  übertragenen  Gedanken;  aber  unerklärlich  ist  diese  Fer- 
tigkeit keineswegs.  Denn  durch  fortgesetzte  üebung  gewöhnt  sich 
das  Gehör  wie  an  die  Eigenart  fremder  Sprachen,  so  auch  an  ein 
aus  Wörtern  oder  Phrasen  zusammengesetztes  Alphabet,  so  dass  es 
sich  nur  noch  um  ein  Dictat,  um  ein  Vorbuchstabiren  der  ins- 
geheim geäusserten  Gedanken  durch  den  Impresario  bandelt 
Wie  sich  das  Gehör  durch  Uebung  an  die  Bedeutung  auch  nicht 
gesprochener  Laute,  Töne  und  Geräusche  gewöhnt,  wissen  wir 
z.  B.  aus  der  allgemein  geraachten  Erfahrung,  dass  Telegraphenbeamte 
ebenso  leicht  als  sicher  den  Inhalt  der  entstehenden  Depesche 
verstehen,  ohne  dass  sie  sich  unmittelbar  an  dem  in  Thätigkeit  ge- 
setzten Telegraphen  aufhalten  und  die  dort  entstehenden  Schriftzeichen 
ablesen.  Hierher  gehört  auch  das  Verständigungsklopfen  „nach 
System  Morse",  von  Gefangenen  vielfach  geübt  (Vgl.  Gross7  Handbuch 
für  Untersuchungsrichter,  S.  28 1  f.).  Und  als  Beispiel  dafür,  dass  es  keine 
besondere  Schwierigkeit  ist,  durch  blosse  Zeichen  und  Gebärden  (auch 
Mienen),  die  unter  den  Gedankenlesern  verabredet  werden,  sich  im  Ge- 
heimen zu  verständigen,  nenne  ich  die  bekannten  Finger-  und  Zeichen- 
sprachen, wie  sie  namentlich  unter  Bauernfängern  (Falschspielern)  und 


Digitized  by  Google 


Ueber  Gedankenlesen.  247 

Hochstaplern  in  Uebung  sind.  Wer  kennt  nicht  anch  das  anf  dem  gleichen 
Pnncip  beruhende,  in  Gesellschaften  viel  geübte  Unterhaltungsspiel,  bei 
dem  eine  Person  sich  der  Knnst  rühmt,  unter  —  sagen  wir  beispielsweise 
—  drei  gleichen  der  Reibe  nach  unter-  oder  nebeneinander  gelegten 
Geldstücken,  das  von  einer  dritten  Person  berührte  Geldstück  heraus- 
zufinden, ohne  die  Berührung  selbst  beobachtet  zu  haben?  Hierbei 
geht  die  Verabredung  zweier  Personen  dahin,  dass  der  „ Gedanken- 
leser", der  sich  während  der  Berührung  des  Geldstückes  entfernt, 
durch  die  mündliche  Aufforderung  zum  Gedankenlesen  oder  ohne 
solche  durch  geheime  Zeichen  des  bei  der  Berührung  anwesenden 
„Verbündeten"  auf  das  betreffende  Geldstück  aufmerksam  gemacht 
wird.  Gewöhnlich  wird  dem  Gedankenleser  das  Geheimniss  so  über- 
tragen, dass  der  „Verbündete",  der  die  Rolle  des  Impresarios  über- 
nimmt, nach  erfolgter  Berührung  jenen  herbeiruft,  z.  B.  mit  den  Wor- 
ten: 1)  „Fertig!"  2)  „Jetzt  kommen  Sie!"  3)  „Jetzt  können  Sie 
kommen!"  Je  nach  der  angewandten  Redensart,  weiss  der  herbei- 
gerufene „Gedankenleser"  genau,  ob  das  erste  (oberste,  links  liegende), 
zweite  (mittlere)  oder  dritte  (untere,  rechts  liegende)  Geldstück  von 
einem  unbetheiligten  Dritten  aus  der  Gesellschaft  berührt  worden  ist, 
und  wird  dieses  nach  einer  scheinbar  genauen,  aber  nichts  bedeu- 
tenden Untersuchung  bezeichnen.  Falls  die  Gedankenübertragung 
lautlos  oder  bei  der  „Aufforderung"  durch  einen  Nichteingeweihten 
geschehen  soll,  werden  geheime  Zeichen  verabredet,  so  dass  z.B.  der  „Im- 
presario" ganz  unauffällig  mit  der  Hand  1)  über  seine  Stirne  oder  sein 
Haupthaar  fahrt,  2)  seine  Nase  berührt,  3)  sein  Kinn  berührt,  um 
dem  herbeikommenden  „Gedankenleser"  das  berührte  Geldstück  an- 
zudeuten. In  noch  unauffälligerer  Weise  wird  der  „Impresario"  dem 
„Gedankenleser"  geheime  Winke  geben  können,  wenn  jener  z.  B. 
raucht  und  eine  verschiedene,  leicht  wechselbare  Haltung  der  Cigarre 
(im  Mund  oder  auch  in  der  Hand)  entscheidend  sein  lässt 

Das  sind  wohl  Spielereien,  aber  sie  sind  bei  ihrem  primitiven 
Charakter  doch  so  lehrreich  für  das  Princip  der  complicirten  Ge- 
dankenübertragiingsarten,  dass  sie  nicht  unerwähnt  bleiben  dürfen, 
zumal  man  ja  stets  geneigt  ist,  bei  der  Erforschung  Anfangs  uner- 
klärlicher Dinge  gleich  mit  den  schwierigsten,  complicirtesten  Nuan- 
cirungen  alltäglicher  Erscheinungen  sich  den  Kopf  zu  zerbrechen. 

Ich  zweifle  nicht,  dass  auch  zwischen  dem  Blumenmedium  Anna 
Rothe  und  deren  Impresario  Jentsch  bei  ihren  spiritistischen  Sitzungen 
eine  mnemotechnische  Verbindung  bestand,  die  das  Gelingen  vieler 
„Wunder"  sicherte  und  die  Täuschung  des  Publicums  förderte. 
Jentsch  war  wohl  schlau  genug,  um  in  ganz  geschickter,  unauffälliger 

17* 


Digitized  by  Google 


248 


XIX.  SdRfEICKEBT 


Weise,  so  en  passant  personliche  und  Familiengeheimnisse  auszufor- 
schen, die  dann  dem  Medium  in  einer  der  oben  geschilderten  Weise 
übertragen  wurden,  so  dass  dieses  „Wunder  wirken"  und  das  Publi- 
cum leicht  in  Staunen  versetzen  konnte. 

Wenn  man  annimmt,  dass  Anna  Rothe  von  der  Unwahrheit 
ihrer  Behauptungen  überzeugt  war,  so  war  sie  gewiss  straf  bar 
wegen  Betruges;  denn  hierfür  reicht  nach  der  herrschenden  straf- 
rechtlichen Meinung  auch  die  Vorspiegelung  einer  unmöglichen 
Thatsache  aus,  z.  B.  die  Behauptung,  dass  man  hexen  könnte '). 
Ausschlaggebend  war  bei  der  Verurtheilung  der  Rothe  wohl  die 
Eaffinirtheit  in  ihrem  ganzen  Vorgehen,  die  rücksichtslose,  zum  Ge- 
werbe ausgeartete  Ausbeutung  der  Unerfahrenheit,  der  Dummheit  des 
Publicums.  Den  gleichen  Maassstab  kann  man  daher  unmöglich  an- 
wenden auf  die  Taschenkünstler  und  die  Gedankenleser  der  oben  ge- 
schilderten Art.  Diese  gehen  nicht  so  weit,  zu  behaupten,  dass  sie 
sich  zur  Ausführung  ihrer  Experimente  mit  Geistern  in  Verbindung 
setzen,  dass  sie  persönliche  Geheimnisse  der  Vergangenheit  oder  Zu- 
kunft erforschen  können,  wie  z.  B.  die  Wahrsager,  vielmehr  machen 
sie  zum  Theil  ganz  oberflächliche  Kunststücke,  ziehen  nur  ganz  all» 
gemeine  Verhältnisse,  objective  Thatsachen  in  den  Kreis  ihrer  Ex- 
perimente und  können  selten  nur  ihre  „Kunst"  vertheidigen ,  wenn 
ein  Widerspruch  im  Publicum  geltend  gemacht  wird,  so  dass  jeder 
gleich  ahnt,  dass  die  „Kunst*  nicht  weit  her  ist  Durchweg  wollen 
sie  das  Publicum  nur  unterhalten  und  werden  regelmässig  nur  enga- 
girt  durch  Unternehmer  von  Vergnügungsetablissements,  die  man  ja 
nie  mit  dem  Vorsatze  besucht,  durch  die  nur  zur  Unterhaltung  ge- 
botenen Kunststücke  sich  nicht  in  seinem  Vermögen  schädigen  lassen 
zu  wollen.  Und  sieht  man  sich  hier  doch  getäuscht,  so  ist  es  immer  nur 
eine  angenehme  Täuschung,  der  Niemand,  auch  bei  vorheriger  Kennt- 
niss,  ernstlich  aus  dem  Wege  gehen  würde,  Es  thut  gar  nichts  zur  Sache, 
wenn  der  Process  Rothe  in  dieser  Richtung  auch  Ausnahmen  constatirt  hat 

Schliesslich  noch  einige  Worte  über  psychologisches  Ge- 
dankenlesen. Darunter  verstehe  ich  das  Errathenkönnen  der 
Gedanken  einer  Person  ohne  mnemotechnische  Verbindung. 
Es  ist  ja  bekannt,  dass  für  den  scharfen  Beobachter  aus  den  Mienen 
und  Gesten  eines  Menschen  nicht  bloss  die  jeweilige  Stimmung  des- 
selben klar  ersichtlich  ist,  auch  sichere  Schlüsse  kann  er  oft  daraus  ziehen 
auf  die  augenblicklichen  Gedanken  derselben.  Ich  denke  hier  gerade 
an  ein  geeignetes  Beispiel  aus  meiner  Beobachtung:  Mit  einem  Freunde, 
den  man  allgemein  wegen  seiner  vorgebeugten  Körperhaltung  tadelte, 

1)  Vgl.  hierzu  auch  Frank,  Kommentar  zum  K. St. G.B.  ad  §  263,  ZifT.llL 


Digitized  by  Google 


Ueber  Gedankenlesen. 


249 


ging  icb  eines  Tages  über  die  Strasse.  Plötzlich  schnellte  er  seinen 
Oberkörper  zurück  und  nahm  eine  gerade,  stramme  Körperhaltung 
an.  Dies  fiel  mir  auf,  ich  sah  über  die  Strasse  und  erblickte  einen 
Officier,  der  in  gerader  Körperhaltung  seines  Weges  ging.  Die  sofortige 
Frage,  ob  ihn  vielleicht  die  musterhafte  Körperhaltung  dieses  Officiers 
an  die  ihm  allgemein  gegebene  Ermahnung,  eine  gerade  Körperhal- 
tung anzustreben  erinnert  habe,  bejahte  mir  mein  Begleiter. 

Der  Kriminalist  hat  in  seinem  Beruf  bei  Erforschung  der  augen- 
blicklichen Gedanken  eines  Menschen  ein  Hauptgewicht  auf  die  bei 
der  ausgesprochenen  Lüge  geheim  gehaltenen  Gedanken 
der  Wahrheit  zu  legen.  Prof.  H.  Gross'  Kriminalpsychologie  ent- 
hält hierüber  Einschlagiges  in  dem  Oapitel  „Phänomenologisches", 
S.  51  ff.,  worauf  ich  hier  ausdrücklich  hinweisen  möchte. 

Mit  Prof.  Gross  theile  ich  auch  die  Zweifel,  die  er  in  seinem 
„Handbuch  für  Untersuchungsrichter11  (3.  Aufl.),  S.  210,  über  die  in 
einer  photographischen  Zeitschrift  erörterte  Frage  ausgesprochen  hat, 
ob  nämlich  ein  Gedanke  auf  die  photo^raphische  Platte  gebracht 
werden  könne  und  zwar  in  der  Weise,  dass  ein  länger  in 's  Auge 
gefasster  Gegenstand,  (im  speciellen  Falle  war  es  eine  Brief- 
marke), mit  Wirkung  der  Wiedererkennung  auf  eine  lichtempfindliche 
Platte  projicirt  werden  könne. 

Die  Kunst  des  Gedankenlesens  kann,  wie  der  Process  Rothe  darge- 
than  hat,  leicht  zu  unerlaubten  Zwecken  ausgeübt  werden,  so  dass  es  ge- 
wiss nicht  unnütz  ist,  die  Kriminalisten  auf  dieses  „Gewerbe"  der  Neu- 
zeit aufmerksam  zu  machen  und  sie  zu  weiteren  Forschungen  aufzurufen. 

Für  Jedermann,  insbesondere  aber  für  den  Kriminalisten,  ist  es 
yon  grosser  Bedeutung,  „Gedankeniesen"  zu  lernen  und  zwar  in  der 
Weise,  dass  er  in  den  verschiedensten  Lagen  des  Lebens  und  Berufes 
scharf  beobachten  lernt,  dass  er  nie  seine  Aufmerksamkeit  ablenken 
lässt,  dass  er  insbesondere,  wenn  auch  nicht  den  Inhalt  der  ge- 
heimen Verständigung,  so  doch  zum  Wenigsten  die  zweifellose  Exi- 
stenz einer  solchen  erkennt  Wer  sich  mit  Unbekannten  in  ein  Ge- 
winnspiel einlässt,  muss  die  Augen  oder  den  Beutel  aufmachen,  sonst 
wird  er  leicht  betrogen.  Der  Falschspieler  weiss  seinen  „stillen  Ge- 
sellschafter" im  Geheimen  genau  zu  verständigen,  z.  B.,  welche  Karten 
er  oder  der  Gegner  in  der  Hand  hat  Hier  geschieht  die  geheime 
Verständigung  entweder  mit  den  Füssen,  indem  der  eine  Falsch- 
spieler dem  Anderen  auf  Grand  eines  verabredeten  Alphabetes  durch 
Anstossen,  Berühren  des  Fusses  seines  Complizen  den  Inhalt  der 
eigenen  bezw.  der  gegnerischen  Karten  zur  Kenntniss  bringt  Auch 
durch  gewisse  verabredete  Hand-  und  Fingerstellungen,  Mienen  (Augen- 


Digitized  by  Google 


250 


zwinkern)  und  andere,  oben  schon  erwähnte  Winke  lässt  sich  eine 
geheime  Verständigung  bewerkstelligen.  Av6-Lallement  bat  in 
seinem  bekannten  Werke  „Das  deutsche  Gaunerthum 41  ein  ganzes 
Alphabet,  aus  verschiedenen  Hand-  und  Fingerstellungen  zusammen- 
gesetzt, bildlich  dargestellt  Vgl.  hierzu  auch  Gross'  „Handbuch  für 
Untersuchungsrichter",  S.  275 ff.,  sowie  meinen  Aufsatz  „Geheime  Ver- 
ständigung durch  symbolische  Zeichen  und  Gebärden  ',  im  „Deutschen 
Hausschatz"  (Pustet,  Regensburg),  Jahrg.  1900,  Nr.  52. 

Aehnlich  geht  der  gewerbsmässige  Betrüger  auch  vor  beim  Ver- 
kauf angeblich  werthvoller,  thatsächlich  aber  ganz  minderwerthiger 
Gegenstände  (namentlich  Baritäten).  Es  liegt  hier  aber  in  der  Natur 
der  Sache,  dass  die  geheime  Verständigung  zweier  Betrüger  regel- 
mässig in  der  Abwesenheit  des  zu  betrügenden  erfolgt.  Zumeist 
wird  der  Betrug  so  ausgeführt,  dass  der  eine  Betruger  mit  einem 
Dritten  unter  Hingabe  einer  angeblich  sehr  werthvollen  Rarität  einen 
„Trödelvertrag"  abschliesst,  während  der  andere  Betrüger  so  zufällig 
entweder  während  der  Anwesenheit  des  Complicen  oder  später  (was 
die  Begel  ist)  sich  bei  dem  „Trödler"  einfindet  und  ein  grosses  In- 
teresse an  der  betreffenden  Rarität  bekundet,  schliesslich  eine  hohe 
Summe  dafür  bietet,  wobei  er  aber  vorläufig  noch  einen  definitiven 
Kauf  geschickt  vermeidet  Dadurch  wird  auch  das  Interesse  des 
„Trödlers"  geweckt,  so  dass  der  erste  Betrüger,  der  Uebergeber,  der 
sich  gelegentlich  über  die  inzwischen  etwa  gemachten  Angebote  er- 
kundigt, ohne  Schwierigkeit  die  Auszahlung  eines  hohen  Preises  für 
die  werthlose  Rarität  durch  den  Trödler  erzielt  Dieser  Gaunertric  kommt 
unter  den  verschiedensten  Variationen  thatsächlich  sehr  häufig  vor. 

Ueber  andere  Arten  der  geheimen  Verständigung,  insbesondere 
der  Gefangenen  unter  sich  oder  mit  ihren  nicht  gefangenen  Mitschul- 
digen und  Angehörigen,  ist  schon  sehr  vieles  bekannt  und  veröffent- 
licht worden.  Auf  Einzelheiten  brauche  ich  daher  hier  nicht  näher 
einzugehen  und  verweise  auf  die  in  Gross'  „Handbuch  für  Unter- 
suchungsrichter" im  VII.  Abschnitt  (S.  239  ff.)  eingehend  besprochenen 
„Gaunerpraktiken".  Wegen  ihrer  Neuheit  ist  vielleicht  noch  ein 
Hinweis  auf  die  in  meinem  Werke  „Moderne  Geheimschriften  l/S 
S.  41  f.  und  S.  77 ff.  besprochene  Nihilistengeheimschrift  hier 
angebracht;  dieselbe  bezweckt  nämlich,  die  Aufsichtsbeamten  des  Ge- 
fängnisses nicht  nur  über  den  Inhalt,  sondern  sogar  über  das  Vor- 
handensein der  in  einem  harmlosen  Briefe  verborgenen  geheimen 
Mittheilung  zu  täuschen.  Das  Geheimniss  liegt  hier  nicht  in  der  An- 
wendung sogen,  sympathetischer  (d.  h.  unsichtbarer)  Tinten, 

1 )  Verlag  der  Dr.  Haas'echen  Druckerei.  Mannheim  1900. 


Digitized  by  Googl 


Ueber  Gedankenlesen. 


251 


sondern  lediglich  in  einer  verabredeten  besonderen  Construction 
der  Schriftzeichen.  A.a.O.  habe  ich  eingehende  Belehrungen 
über  die  Möglichkeit  der  Entdeckung  solcher  geheimen  Mittheilungen 
gegeben.  Die  Beachtung  der  in  Gross*  „Handbuch  für  Untersuchungs- 
richter", S.  273,  erwähnten  Vorsieh  tsmaass  regeln  hinsichtlich  des  schrift- 
lichen Verkehrs  Gefangener  mit  anderen  Personen  verhindert  aller- 
dings in  den  meisten  Fällen  eine  Täuschung  der  Aufsichtsbeamten; 
doch  so  lange  nicht  ein  directes  Verbot  jeden  irgendwelche  Ver- 
ständigung bezweckenden  Verkehrs  der  Gefangenen  mit  in  der  Frei- 
heit lebenden  Personen  besteht,  ist  auch  eine  Täuschung  nicht  aus- 
geschlossen, so  dass  noch  mancher  Gauner  den  Scharfsinn  seiner 
Aufsichtsorgane  zu  übertreffen  Gelegenheit  haben  wird.  Selbst  die 
grösste  Vorsicht  könnte  nichts  helfen,  wenn  zur  gegenseitigen  Ver- 
ständigung Geheimschriftmethoden  angewendet  werden,  die  durch  Ab- 
schreiben- oder  Vorlesenlassen,  also  durch  Einwirkung  dritter 
Personen  auf  das  Geschriebene  nicht  entkräftet,  nicht 
spurlos  gemacht  werden  können.  Vergl.  in  dieser  Hinsicht 
z.  B.  meine  beiden  neuen  Geheimschriftmethoden  S.  89  und  91  des 
citirten  Werkes.   Allerdings  sind  dies  seltene  Ausnahmefälle. 

Das  gleiche  scharfe  Augenmerk  ist  bei  der  Confrontation 
eines  Beschuldigten  mit  Mitschuldigen  oder  Zeugen  (namentlich  Ent- 
lastungszeugen) oder  auch  bei  der  Haupt  Verhandlung  auf  etwaige 
Versuche  geheimer  Verständigung  zu  richten.  Hier  sind  ebenfalls 
die  strengsten  Vorsieh tsmaassregeln  geboten:  die  Verdächtigen  dürfen 
sich  nicht  zu  nahe  stehen,  ihre  Mienen  und  Bewegungen  Bind  scharf 
zu  controiiren,  nie  dulde  man,  dass  der  Verdächtige  die  Hände  auf 
den  Rücken  lege  u.  dergl.  m.  Aber  auch  Belastungszeugen  gegenüber 
ist  eine  geheime  Verständigung  seitens  des  Beschuldigten  bezw.  An- 
geklagten leicht  möglich.  Dabei  handelt  es  sich  aber  meistens  um  eine 
unzulässige  Suggerirung;  denke  man  nur  einmal  an  das  Verhältniss 
des  Zuhälters  zu  seiner  tyrannisirten,  ihm  auf  den  Wink  gehorchenden 
Dirne.  Ich  habe  darauf  schon  einmal  gelegentlich ')  hingewiesen. 

Es  wäre  sehr  zu  bedauern,  wenn  der  junge  Kriminalist  bei  der 
zur  Zeit  leider  noch  herrschenden  grossen  Vernachlässigung  des  Stu- 
diums der  strafrechtlichen  Hülfswissenschaften  sich  keine  Mühe  gäbe, 
zur  erfolgreichen  Beobachtung  und  Beurtheilung  dieser  so  wichtigen 
Erscheinungen  des  täglichen  Lebens  sich  einen  gewissen  Scharfblick 
anzuerziehen,  und  sich  schon  mit  der  vielleicht  sicher,  aber  doch  sehr 
langsam  kommenden  „eigenen  Erfahrung"  vertrösten  wollte. 

1)  „Das  Recht."    1902.  S.  505. 


XX 


Aberglaube,  Wahrsagerei  und  EarpfaschereL 

Von 

Dr.  W.  Bohütae,  Gorichteauaessor  in  Rostock  i.  M. 

Der  Fall  Jänicke  aas  Berlin,  in  dem  ein  tbörichtes  junges  Men- 
schenkind, das  Aberglaube  und  die  Sehnsucht  nach  Glück  und  Reich- 
thum einem  Wahrsager,  d.  h.  einem  betrügerischen  Schurken  zu- 
geführt hatte,  seinen  traurigen  Wahn  mit  dem  Leben  bezahlte,  dürfte 
noch  frisch  in  aller  Erinnerung  sein,  die  Tagesblätter  haben  ihn  aus- 
giebig behandelt  und  auch  die  „Gartenlaube"  hat  im  Jahrgang  1900, 
Nr.  25  eine  eingehende  Schilderung  gebracht  Alle  Tiraden  und 
wohlgemeinten  Rathschläge,  die  bei  dieser  Gelegenheit  darüber  in 
die  Welt  gegangen  sind,  haben  natürlich  nichts  genützt,  aber  doch 
scheint  es  mir  geboten,  wieder  und  wieder  alle  einschlagenden  Fälle 
der  Oeffentlichkeit  vorzulegen.  Vielleicht  kommt  die  Richterwelt 
dann  schliesslich  doch  zu  der  Ueberzeugung,  dass  die  berühmte  Ver- 
theidigung  der  Wabreagerzunft:  sie  hätten  an  ihre  Kunst  geglaubt, 
eine  plumpe  Unverschämtheit  ist,  die  als  Bolche  behandelt  zu  werden 
verdient  Die  uralte  Geschichte  von  den  beiden  Auguren  dürfte  auch 
für  die  Wahrsager  gelten. 

Ganz  so  grausig  wie  die  Thätigkeit  des  Jänicke  war  allerdings 
die  des  früheren  Bäckers  Plessen  nicht,  der  sich  kürzlich  vor  dem 
Rostocker  Schöffengericht  zu  verantworten  hatte,  aber  sie  hat  vl  A. 
doch  hingereicht,  einem  in  Ehren  ergrauten  Manne  seinen  guten 
Namen  zu  rauben  und  ihn  in  seiner  wirthschaftlichen  Existenz  schwer 
zu  treffen. 

In  Runow  bei  Crivitz  brannte  vor  etwa  l'/i  Jahren  eine  dem 
Erbpächter  Rose  gehörige  Kornmiete  ab.  Die  Untersuchung  wurde 
sofort  eifrigst  betrieben,  da  jedoch,  wie  gewöhnlich  in  solchen  Fällen, 
der  Platz,  auf  dem  die  Miete  gestanden,  so  sauber  reingebrannt  war, 
als  sei  er  mit  dem  Besen  gefegt,  und  Hülfsmannschaften  wie  Neu- 
gierige den  Grund  ringsum  festgetreten  hatten  wie  eine  Tenne,  so 


Digitized  by  Google 


Aberglaube,  Wahrsagerei  und  Kurpfuscherei.  263 


Hess  sich  wohl  feststellen,  dass  Brandstiftung  vorliegen  müsse,  von 
dem  Thäter  fand  sich  aber  keine  Spur.  Etwa  zwei  Monate  später 
jedoch  hiess  es  im  Dorf:  „Rose  und  sein  Schwager  wollen  morgen 
nach  Rostock  fahren,  da  wohnt  einer,  der  kann  ihnen  sagen,  wei^s 
gethan  hat.*'  So  geschah's.  Als  nach  ein  paar  Tagen  Rose  und  sein 
Schwager  zurückkehrten,  tauchte  erst  leise  und  schüchtern  hier  und 
da  im  Dorf  das  Gerücht  auf:  „Gastwirth  S.  hett't  dahn".  Doch  bald 
war  es  schon  kein  öffentliches  Geheim nias  mehr,  das  ganze  Dorf 
sprach  laut  davon,  und  lawinenartig  anschwellend  vergrößerte  sich 
das  üble  Gerede,  so  dass  bald  ganz  Crivitz  und  Umgegend  mit  voller 
Bestimmtheit  wussten:  S.  hatte  die  Miete  angesteckt  Zwar  war 
nicht  der  entfernteste  Grund  zu  entdecken,  weshalb  er  die  Uebelthat 
begangen  haben  sollte,  denn  das  Korn  war  ja  nicht  das  Seine  ge- 
wesen, er  war  ein  wohlhabender  Mann  mit  altem,  flottgehendem  Ge- 
schäft, und  der  geschädigte  Eigentümer  war  seit  mehr  als  20  Jahren 
sein  guter  Freund  und  lohnender  Kunde,  aber  das  machte  nichts,  ge- 
than hatte  er  es  trotzdem,  —  der  kluge  Mann  in  Rostock  hatte  es 
ja  gesagt.  S.  sah  die  Sache  eine  Zeit  mit  an,  in  der  Hoffnung,  das 
alberne  Gerede  werde  sich  schon  verlieren,  aber  Leute,  die  seit  Jahr- 
zehnten in  seiner  Gastwirthschaft  verkehrt  hatten  und  in  seiner  Schmiede 
hatten  arbeiten  lassen,  mieden  ihn  ängstlich  und  andauernd,  und  Rose 
und  sein  Schwager  gingen  an  ihm  vorbei,  ohne  seinen  Gruss  zu  er- 
widern. Sein  Haus  war  verpönt,  sein  Geschäft  ging  zurück.  Schliess- 
lich wendet  sich  der  Mann  in  seiner  Noth  an  den  Staatsanwalt  in 
Schwerin,  der,  nachdem  er  festgestellt,  dass  gegen  S.  thatsächlich 
auch  nicht  der  geringste  Verdacht  bestehe,  und  dass  Plessen  der 
kluge  Mann  in  Rostock  sei,  mir  die  Sache  übermittelte. 

Ich  suchte  mich  zunächst  über  Plessen's  Betrieb  zu  unterrichten. 
Allüberall  hörte  man  von  ihm  munkeln.  Er  konnte  nicht  blos  wahr- 
sagen, nein,  er  konnte  auch  bei  Diebstählen  den  Thäter  aus  den 
Karten  nennen  und  ihn  zwingen  das  Gestohlene  zurückbringen,  er 
konnte  geheime  Curen  machen,  war  bald  Spiritist,  bald  Antispiritist, 
und  für  6  Mk.  konnte  er  sogar  Geister  erscheinen  lassen,  aber  ob- 
gleich alle  Welt  ihn  kannte,  war  doch  mit  bestem  Willen  nichts  Greif- 
bares festzustellen. 

Ich  wandte  mich  also  an  unsere  Polizei,  die  sehr  bewährt  und 
rührig  und  stets  sehr  entgegenkommend  ist.  Nach  etwa  zwei  Mo- 
naten jedoch  bekam  ich  auf  Anfrage  den  Bescheid,  dass  die  Ermitte- 
lungen keinerlei  Erfolg  gehabt  hätten.  Da  die  Liste  der  Schutzleute 
ergab,  dass  Drei  von  ihnen  mit  dem  Beschuldigten  in  derselben  kleinen 
Strasse  wohnten,  einer  sogar  im  selben  Hause,  Hess  ich  die  drei 


254 


äa.  Schutze 


Leute  and  einen  Kriminalsergeanten  kommen,  der  früher  mit  Plessen 
zusammengewohnt  hatte,  stellte  ihnen  unter  Darlegung  des  Runower 
Falles  den  Ernst  der  Sache  vor  und  ersuchte  sie  um  sorgfältigste 
Nachforschungen.  Auch  jetzt  aber  erfolgte  gar  nichts,  die  wieder 
vorgeladenen  Beamten  erklärten,  sie  hätten  wohl  viel  Leute  da  ver- 
kehren sehen,  aber  weiter  könnten  sie  auch  nichts  berichten.  Der 
eine,  dem  ich  scharf  zu  Leibe  ging,  da  er  als  mehrjähriger  unmittel- 
barer Nachbar  des  Plessen  dessen  in  der  ganzen  Stadt  ruchbaren 
Betrieb  längst  kennen  müsse»  meinte  endlich  etwas  verlegen:  ja,  vor 
Jahren  sei  ihm  ein  Fall  bekannt  geworden,  in  dem  in  einer  hiesigen 
kleinen  Kneipe  etwas  fortgekommen  sei,  bezüglich  dessen  Plessen, 
nachdem  man  ihn  befragt,  den  Verdacht  auf  einen  Verkehrten  ge- 
lenkt habe,  doch  sei  die  Schenkmamsell  von  damals  ja  sicher  nicht 
mehr  zu  ermitteln  und  der  alte  Gastwirth  nicht  mehr  vernehmungs- 
fähig. Auf  die  Frage,  weshalb  er  die  unerhörte  Geschichte  nicht 
angezeigt  habe,  wie  es  doch  seine  Pflicht  gewesen,  folgt  verlegenes 
Schweigen.  Ein  anderer  Schutzmann  brachte  mir  endlich  die  Namen 
von  8  Soldaten,  die  sich  vor  zwei  Jahren  in  Pfingstmarktsstimmung 
bei  Plessen  hatten  Karten  legen  lassen,  das  blieb  alles.  Ich  wandte 
mich  daher  an  den  Aerzteverein,  da  der  Beschuldigte  u.  A.  im  Ruf 
arger  Curpfuscherei  steht,  und  bat  um  Mittheilung  bekannt  gewordener 
Fälle,  Von  hier  habe  ich  gar  nichts  erfahren.  Da  habe  ich  denn 
endlich  den  letzten  Weg  versucht  und  unter  der  Hand  Erkundigungen 
eingezogen,  auf  dem  fand  sich  endlich  der  Anfang  des  Fadens.  Ein 
Referendar  hatte  eine  Tante,  die  hatte  ein  Dienstmädchen,  das  eine 
Schwester  hatte,  welche  wieder  eine  Freundin  besass,  und  die  war 
bei  Plessen  gewesen.  Natürlich  waren  auch  damit  die  Schwierig- 
keiten noch  nicht  behoben,  aber  nun  gab  doch  jeder  wieder  seinen 
Gewährsmann,  so  dass  schliesslich  eine  ganze  Anzahl  von  Fällen 
zusammenkam.  Alle  waren  natürlich  äusserst  verschämt  und  ent- 
setzt, dass  sie  in  dieser  Sache  vernommen  werden  sollten,  die  Frauen 
hatten  Angst  vor  ihren  Männern,  die  nicht  wissen  durften,  dass  sie 
einem  solchen  Menschen  ihr  Geld  hingetragen,  und  fast  jeder  bat: 
„aber  ich  brauche  doch  nicht  in  die  öffentliche  Verhandlung".  Ein 
Mädchen,  die  sich  nach  ihrem  Zukünftigen  hatte  erkundigen  wollen, 
war  die  erste.  Der  hatte  Plessen  u.  A.  geheim niss voll  gesagt:  was 
er  könne,  das  könne  Niemand  mit  Geld  bezahlen,  und  hatte  aller- 
hand Erzählungen  mit  einfliessen  lassen  von  gestohlenen  Dingen,  die 
er  wieder  verschafft  und  dergl.  Das  Mädchen  hatte  denn  auch, 
nachdem  sie  für  Geld  und  gute  Worte  den  erwünschten  günstigen 
Bescheid  bekommen,  als  neue  Trompete  seines  Ruhmes  mit  geheimem 


UigitiZGu  uy 


Aberglaube,  Wahreagerei  und  Kurpfuscherei.  255 


Schauer  sein  Haus  verlassen.  Bunt  genug  allerdings  hatte  es  da  aus- 
gesehen. An  der  Hausthür  prangte  ein  Marmorschild,  das  in  Gold- 
buch staben  den  Namen  des  Künstlers  trug  und  darunter  die  Worte: 
„Prof.  der  Magie",  ein  weiteres  Schild  trug  noch  die  Aufschrift: 
„Heilmagnetiseur".  Zunächst  kam  man  vom  Flur  in  ein  bürgerlich 
einfaches  Empfangszimmer,  an  das  sich  das  Allerheiligste  schloss. 
Der  aus  jenem  Vorgerufene  hatte  sich  hier  auf  ein  Sopba  zu  setzen,  auf 
dessen  Lehne  neben  ihm  ein  glühüugiger  ausgestopfter  Kater  sass, 
auf  dem  Tisch  stand  ein  Schädel,  an  der  Wand  hingen  blosse  Säbel, 
Bilder  mit  Schlangen  und  einem  rothen  Teufel  u.  dergl.  mehr.  Der 
Hexenmeister  selber,  ein  gut  gewachsener,  etwas  blasser  Mensch,  etwa 
Mitte  Dreissiger,  mit  grossem  schwarzen  Schnurrbart,  dunklem  vir« 
tuosenhaftem  Haarwald  und  melancholischem  Blick,  erkundigt  sich 
einleitend  nach  dem  Begehr  und  der  gewünschten  Antwort,  nimmt 
dann  Karten  und  Zauberstab  und  sagt  den  Leuten,  was  sie  gern 
hören.  Bei  einer  gestohlenen  Uhr  weist  er  auch  wohl  auf  einen 
Actendeckel  unbekannten  Inhalts,  meint :  ja,  die  Sache  sei  nicht  leicht, 
aber  er  stände  mit  dem  Gericht  in  Verbindung  und  verstehe  sich  auf 
so  was.  Scheint  noch  mehr  Hokus-Pokus  nöthig,  so  muss  die  Frau 
auch  noch  die  Kette  bringen,  an  der  die  Uhr  gesessen  hat,  da  der 
alte  Aberglaube  doch  auch  berücksichtigt  sein  will,  dass  man  zur 
Entdeckung  einen  Gegenstand  haben  müsse,  der  bei  der  That  vom 
Schuldigen  berührt  sei,  und  endlich  wird  die  geheime  Weisheit  ver- 
kündet, die  je  nach  den  Angaben  des  Httlfesuchenden  z.  B.  lautete: 
Der  grosse  blonde  Mann  am  Feuer  habe  es  gethan  —  nachträglich 
widerlegte  sich  der  Verdacht  gegen  den  Schmied,  aber  erst  lange 
nachher,  und  nachdem  der  Verletzte  auf  Grund  dieser  Weisheit  Un- 
tersuchung gegen  ihn  und  Haussuchung  veranlasst  hatte  —  oder: 
der  Thäter  sei  kein  Bettler  oder  Handwerksbursch ,  sondern  wohne 
dicht  bei  der  Bestohlenen,  auch  sei  es  kein  Mann,  sondern  eine  Frau 
und  zwar  schon  in  älteren  Jahren  —  die  Rath  fragende  hatte  nämlich 
erzählt,  dass  am  fraglichen  Morgen  nur  eine  alte  Nachbarsfrau  bei 
ihr  gewesen  sei  und  Kartoffeln  gekauft  habe;  auch  dieser  Verdacht 
traf  nicht  zu  —  u.  s.  w.  in  langer  Zahl.  Bis  auf  über  zehn  Jahre 
Hess  sich  dies  Geschäft  zurück  verfolgen.  Manche  der  Zeugen  gaben 
ehrlich  oder  auch  zögernd  zu,  dass  sie  an  die  Kunst  des  Mannes  ge- 
glaubt und  ihn  deshalb  bezahlt  hätten,  andere  meinten:  „je,  se  seggen't 
jo  all,  un  man  kann't  je  doch  nich  weeten"  und  nur  einzelne,  be- 
sonders ein  junger  Bursche,  stellten  noch  unter  Eid  in  der  Haupt- 
verhandlung mit  Entrüstung  in  Abrede,  dass  sie  daran  geglaubt  haben 
sollten,  obschon  sie  entschieden  nach  dem  Gegentheil  aussahen.  Von 


Digitized  by  Google 


256 


XX.  Schütze 


allen  hatte  er  Bezahlung  genommen ,  nnr  von  den  beiden  Runowern 
nicht  Die  Sache  war  ihm  doch  wohl  zu  brenzlich  gewesen;  so  dass 
er  sich  mit  dem  Ruhm  begnügt  hatte,  dass  die  Leute  eine  Tagereise 
weit  aus  dem  Lande  zu  ihm  gekommen  waren.  Bezeichnend  war 
die  Antwort,  die  er  ihnen  nach  geschehener  Aushorch ung  ertheilt 
hatte.  Da  er  weder  im  Dorf  Bescheid  wusste,  noch  die  Fragenden 
irgend  einen  Verdacht  hatten,  erklärte  er  schliesslich,  dass  es  Brand- 
stiftung sei,  doch  habe  es  kein  Fremder,  noch  Knecht  oder  Magd  ge- 
than,  sondern  ein  selbständiger  Mann,  der  dicht  dabei  wohne  und 
mehr  sein  wolle  als  andere  Leute.  Auf  das  dritte  Haus  im  Dorf 
sollten  sie  achten.  Das  hatte  unglücklicher  Weise  alles  nur  auf  S. 
gepasst,  und  somit  war  er  der  Thftter.  Ueberhaupt  hatte  er  nie  Namen 
genannt  und  sich  immer  mit  allerlei  verdächtigenden  Andeutungen 
begnügt  So  z.  B.  auch  bei  einem  Kellner,  dem  eine  Geldtasche  mit 
30  Mk.  gestohlen  war,  und  den  er  auf  die  Hausgenossen  verwies. 

Auch  sonst  suchte  er  sich  zu  decken,  indem  er  seine  Besucher 
vielfach  mit  Redensarten  empfing,  wie:  Kartenlegen  könne  er  nicht 
aber  wenn  sie  es  gern  wollten,  so  wolle  er  ihnen  ausdeuten,  was  für 
sie  in  den  Karten  stände. 

In  der  Hauptverhandlung  gab  er  rundweg  zu,  dass  er  nicht  an 
irgend  welche  übernatürlichen  oder  außergewöhnlichen  Kräfte,  die 
etwa  in  ihm  wirkten,  glaube,  er  wolle  die  Leute  nur  unterhalten, 
wenn  sie  zu  ihm  kämen,  denn  das  Schild  an  seiner  Thür  bedeute 
nicht  „Professor",  sondern  „Profession ist  der  Magie"  und  er  Bei 
gerade  Antispiritist  Auf  die  Frage,  was  er  sich  denn  überhaupt 
unter  einem  Spiritisten  vorstelle,  vermag  er  nicht  zu  antworten  und 
über  seinen  Beruf  „Heilmagnetiseur"  weiss  er  nur  zu  erzählen,  dass 
er  „Kräfte  übertrage",  was  für  welche,  wodurch,  zu  welchem  Zweck, 
darüber  verlieren  sich  seine  Antworten  in  verlegenem,  zerfahrenem 
Gefasel  und  dem  Gaudium  der  dichtgedrängten  Zuhörerschaft  Er 
entwickelt  aber  weiter,  er  habe  schon  oft  geholfen,  wo  kein  Arzt 
mehr  zu  retten  vermocht  habe,  z.  B.  bei  brandig  gewordenen  Wunden 
und  ihn  ähnlichen  schweren  Fällen.  Und  wo  er  die  Vorkenntnisse 
her  habe? 

Er  sei  einmal  kurze  Zeit  Wärter  in  einer  „epileptischen  Klinik" 
gewesen  und  das  andere  habe  er  aus  seinen  Büchern,  von  denen  er 
leider  keins  zu  nennen  vermag.  Aber  seine  Kunst  ist  noch  nicht  zu 
Ende;  da  er  früher  zuweilen  auf  dem  Lande  gewesen,  heilt  er  den 
Bauern,  die  zu  ihm  kommen,  auch  ihr  Vieh,  und  in  den  verzwei- 
feltsten Fällen  halfen  seine  Medicinen. 

Dass  die  Praxis  lohnend  gewesen,  ist  anzunehmen,  hat  sie  doch 


Digitized  by  Googl 


Aberglaube,  Wahreagerei  und  Kurpfuscherei.  267 


dem  früheren  mittellosen  Bäckergesellen  ein  dreistöckiges  eigenes 
Uaus  mit  gut  eingerichteter  Wohnung  eingebracht  Die  in  alle  Schich- 
ten greifende  1  xji  jährige  Untersuchung  scheint  ihn  allerdings  ge- 
schädigt zu  haben,  wenigstens  geht  sein  Haus  jetzt  in  Zwangsvoll- 
streckung. Das  jetzt  auch  von  der  Strafkammer  bestätigte  Urtheil 
lautete  auf  6  Wochen  Gefängniss  wegen  Betrugs,  3  Monate  waren 
beantragt 

Das  ist  ja  sicher  ein  greifbarer  Nutzen,  ob  aber  damit  all  der 
Schade  gesühnt  ist,  den  dieser  Vielgewandte  in  den  langen  Jahren 
Beiner  Praxis  angerichtet  hat?  Ich  glaube  kaum.  Der  Ruf  des  Kuno  wer 
Gastwirths  z.  B.  ist  auch  jetzt  nach  Aufklärung  des  Thatbestandes 
und  der  Verurtheilung  nicht  wieder  hergestellt  wie  ehedem.  Und  nicht 
nur  der  zähflüssig  denkende  Bauer  oder  der  kleine  Handwerker  glaubt 
mehr  an  solchen  Wahrsager  und  Kurpfuscher,  auch  eine  Dame  in  rei- 
feren Jahren  aus  uraltpreussischem  Adelsgeschlecht  und  ein  deutscher 
Doctor  der  Philosophie,  die  dem  Spiritismus  huldigten,  sind  in  dunkler 
Nachtstunde  mit  anderen  Gläubigen  einlassbegehrend  an  seiner  Thür 
gesehen.  Wenn  derartige  Dinge  geschehen,  wenn  gar  in  dem  „auf- 
geklärten" Berlin  Tausende  zu  Fräulein  Ida  und  Ulrike  Schön  pil- 
gern, die  in  der  Flott  well-  und  der  Bambergerstrasse  den  lukrativen 
Schwindel  der  Gesundbeterei  nach  Mrs.  Eddy's  Methode  betreiben  — 
von  Amerika  selber  rede  ich  natürlich  gar  nicht  —  und  dort  die 
vornehme  Welt  Berlins  vereinigen,  Leute,  denen  alle  Mittel  der  Bil- 
dung zur  Verfügung  stehen,  kann  es  da  Wunder  nehmen,  wenn  die 
Polizeimannschaft,  die  bei  ihrer  geringen  Besoldung  nothgedrungen 
aus  verhältnissmässig  einfachen,  ungebildeten  Ständen  genommen 
werden  muss,  völlig  den  Dienst  versagt,  sobald  das  verfängliche  Ge- 
biet des  Aberglaubens  und  der  Geheimktinstelei  berührt  wird?  Ja 
von  einem  erfahrenen  Praktiker  ist  mir  einmal  ein  Fall  mitgetheilt, 
iu  dem  die  unteren  Polizeiorgane  in  einer  schweren  Sache,  in  der  sie 
sich  nicht  zu  helfen  wussten,  um  der  Ungnade  ihres  Vorgesetzten  zu 
entgehen,  zusammengelegt  und  sich  an  eine  Zauberin  gewandt  haben, 
deren  guter  Rath  ihnen  dann  sogar  auf  die  richtigen  Wege  half. 

Wie  verbreitet  besonders  der  Wahrsagerschwindel  noch  heutzutage 
ist,  dafür  mag  sprechen,  dass  allein  in  Rostock,  einer  Stadt  von 
56000  Einwohnern,  an  officiell  bekannten  weisen  Frauen  und  Männern 
nicht  weniger  als  13  wohnen.  Meistens  alte,  halbblinde  und  lahme 
Weiber,  die  ihren  Ernährer  verloren  haben  und  jetzt  mit  Ilülfe  dieser  ver- 
botenen Kunst  ihr  Dasein  fristen,  die  Meisten  von  ihnen  mögen  sich 
ja  im  Wesentlichen  auf  die  verhältnissmässig  harmlosen  Fragen  nach 
dem  Bräutigam ,  dem  Lotteriegewinn  u.  dergl.  in  ihrer  Auskunft  be- 


Digitized  by  Google 


258        XX.  Schütze,  Aberglaube,  Wahrsagern  und  Kurpfuscherei. 

schränken,  doch  kann  auch  schon  hierdurch  allerlei  Unfug  und  Un- 
heil angestiftet  werden,  so  dass  es  wünschenswert!]  erscheint,  wenigstens 
eine  Handhabe  zu  besitzen,  um  gegen  sie  auch  einschreiten  zu  können, 
wenn  die  üblichen  Begleiterscheinungen  ron  Kuppelei  u.  dergL  fehlen, 
oder  der  Betrugsparagraph  versagt  Deshalb  sollte  die  von  den 
Commentatoren  noch  für  gültig  gehaltene  alte  Mecklenburgische 
Landesverordnung  vom  28.  Januar  1681  betr.  „Die  Bestrafung  gottes- 
lästerlicher, abergläubischer  und  unzüchtiger  Dinge",  die  auch  das 
Wahrsagen  verbietet,  einmal  praktisch  wieder  erprobt  werden,  es  ist 
jedoch  trotz  des  notorisch  beträchtlichen  Geschäftsbetriebes  dieser 
Kunstgattung  und  trotz  mehrfach  angeordneter  Nachforschungen  nicht 
möglich  gewesen  auch  nur  einen  einzigen  unverjährten  Fall  festzu- 
stellen, „die  Ermittelungen  blieben  erfolglos*4. 

Das  allein  dürfte  Beweis  genug  sein,  Staatsanwälten  und  Ge- 
richten darzuthun,  dass  energisches  Einschreiten  gegen  dies  bösartige 
eingewurzelte  und  uncontrolirbare  versteckte  Gewerbe  dringend  ge- 
boten ist. 

Vor  Allem  aber  sollten  auch  unsere  Aerzte  nicht  nur  auf  die 
Juristen  schelten,  sondern  uns  lieber  das  Material  an  die  Hand  geben, 
das  ihnen  in  ihrer  Praxis  reichlich  bekannt  wird,  wahrend  es  sich 
uns  entzieht  Iiessen  sie  ihre  Scheu,  auch  vielleicht  einmal  als  Zeuge 
vor  Gericht  zu  müssen,  etwas  mehr  in  den  Hintergrund  treten,  so 
hätten  wir  längst  aufräumen  können  mit  einer  bedeutenden  Anzahl 
Wahrsager  und  Geheimnisskrämer,  und  auch  eine  ganze  Menge  grosser 
und  kleiner  Nardenkötter  wäre  längst  erledigt  und  abgethan. 


Digitized  by  Googl 


Kleinere  Mittheilungen. 


a)  Von  Näcke. 
1. 

Der  Fall  Bennert.  Kürzlich  hat  der  Erste  Staatsanwalt  Dr.  Siefert 
(Bd.  XI,  S.  209)  in  grösster  Kürze  den  Process  der  Raubmörder  Bennert, 
Fousse  und  Goldschmidt  berührt,  leider  aber  nur  das  Vorleben  des  letzt- 
erwähnten gegeben.  Vielleicht  wird  er  ein  Gleiches  auch  mit  dem  der 
anderen  Raubgesellen  thun  und  gerade  hier  wäre  Näheres  sehr  erwünscht 
Ich  habe  selten  von  so  schaurigen  Mordbuben  gelesen,  die  mit  der  grössten 
Kälte  und  Gemüthlichkeit  um  geringen  Profit  das  Leben  ihrer  Mitmenschen 
auslöschten!  Da  giebt  es  kein  Fünkchen  Mitleid!  Das  sind  solche  Fälle, 
wo  ich  die  Todesstrafe  angewendet  wissen  möchte,  aber  erst,  wenn  eine 
psychiatrische  Untersuchung  stattgefunden  hat.  Das  ist,  so  viel  ich  weiss, 
bei  Bennert  und  Fousse  nicht  der  Fall  gewesen,  offenbar  weil  sie  dem 
Richter  keinen  Anläse  dazu  boten.  Immerhin  hätte  es  geschehen  sollen, 
aus  Princip.  Beide  sind  vielleicht  aus  ihrem  Milieu  so  herausgewachsen. 
Oder  gehörten  sie  etwa  zu  den  sog.  „moralisch  Schwachsinnigen",  die  wir 
als  eigene  Krankheitsspecies  nicht  mehr  anerkennen?  Wir  werden  das  wohl 
nie  sicher  erfahren.  Jedenfalls  gehörten  sie  nicht  zu  den  „Primitiven*4  (Pen  ta). 
Der  Process  bot  aber  sonst  noch  viel  Interessantes  und  Lehrreiches  dar. 
Fangen  wir  gleich  mit  Goldschmidt  an.  Schon  in  der  Arbeitsanstalt  wird 
er  als  schwachsinnig  erkannt,  noch  mehr  dann  im  Dresdner  Irrensiechen- 
hause,  wo  er  ca.  >/4  J&hr  weilte.  Mehrere  Jahre  wird  er  als  solcher  in  der 
Anstalt  Hubertusburg  behandelt  und  also  genugsam  beobachtet  Deutlich 
und  klar  gab  ich  als  Sachverständiger  an,  dass  G.  schwachsinnig  und  ver- 
mindert zurechnungsfähig  sei.  Der  2.  Experte,  Prof.  Bins wanger,  der  den 
G.  zum  ersten  Male  sah,  war  natürlich  ausser  Stande,  ein  Verdict  abzugeben, 
da  der  Angeklagte  wie  gedruckt  sprach  und  antwortete,  was  man  bei 
leicht  Schwachsinnigen  ja  oft  sieht  Man  muss  einen  solchen  erst  näher 
kennen  lernen,  um  die  Risse  seines  Geistes  offen  daliegen  zu  sehen.  Man 
sollte  aber  meinen,  dass,  wenn  zwei  bekannte  Irrenärzte  in  ihren  Anstalten 
so  lange  den  G.  beobachtet  hatten,  dies  an  sich  hätte  dem  Richter  genügen 
sollen.  Der  Staatsanwalt  aber  unterstützte  den  Vorschlag  Prof.  Bins- 
wangens, den  G.  erst  noch  in  der  Jenaer  Klinik  eventuell  zu  beobachten. 
Als  ich  deshalb  gleich  darauf  privatim  den  Staatsanwalt  befragte,  meinte 
er,  ich  hätte  mich  ja  nicht  deutlich  darüber  ausgesprochen,  ob  der  G.  zu- 
rechnungsfähig sei  oder  nicht,  was  aber  wie  alle  gehört  hatten,  deutlich 
meinerseits  geschehen,  vom  Staatsanwalt  aber  wegen  seiner  Schwerhörigkeit 


Digitized  by  Google 


260 


Kleinere  Mittheilungen. 


überhört  worden  war!  Man  begreift,  dass  ein  solches  Verfahren  den  beiden 
anderen  Irrenärzten  gegenüber  als  ein  Mißtrauensvotum  aufgefasst  werden 
konnte!  Der  Jenenser  Begutachter  ist  später  genau  auf  meinen  Schlass 
der  verminderten  Zurechnungsfühi^keit  gekommen.  Leider  hat  Dr.  Siefert 
in  seinem  Aufsatze  aus  meinen  Darlegungen  einen  sehr  wichtigen  Passus 
weggelassen.  Ich  hatte  nämlich  gesagt,  G.  biete  ein  cl assisches  Beispiel 
für  die  sog.  moral  insanity  dar,  d.  h.  eines  leichten  intellektuellen  Schwach- 
sinns bei  tiefem  ethischen  Niveau.  Solche  Leute  gehörten  erfahrungsgemäss 
schecht  in  die  Irrenanstalt  und  schlecht  in  die  Gefängnisse.  Für  sie  müssten 
eigene  Zwischenanstalten  zwischen  Gefängniss  und  Irrenanstalt  erst  gebaut 
werden.  Diesen  Satz  hatten  dann  die  Zeitungen  auch  als  sehr  wichtig  er- 
kannt und  gesperrt  gedruckt.  So  lange  wir  nun  solche  Anstalten  nicht 
haben,  ist  für  diese  Menschen  das  Gefängniss  dem  Irrenhause  immer  noch 
vorzuziehen,  doch  verlangen  sie  einen  milderen  Strafvollzug,  sollen  sie  nicht 
sehr  bald  geistig  erkranken.  Goldschmidt  ward  zu  lebenslänglichem  Zucht- 
hause verurtlieilt ,  legte  aber  Revision  ein.  Hervorheben  will  ich  endlich 
noch,  dass  auf  meine  Anfrage  mir  erlaubt  war,  auch  eventuell  über  die 
verminderte  Zurechnungsfähigkeit  mich  auszusprechen.  Das  ist  höchst 
anerkennen8werth,  da  immer  mehr  die  Notwendigkeit  einer  solchen  Zwischen- 
stufe anerkannt  wird  nnd  ihre  nominelle  Wiedereinführung  in  unser  Straf- 
jzfsetz  nur  noch  eine  Frage  der  Zeit  sein  wird. 

Dass  solche  Personen,  wie  G.,  leicht  der  Suggestion  zugänglich  sind, 
ist  bekannt  G.  schilderte  das  auch  sehr  classisch.  Er  und  Fousse  hatten 
sogar  versucht,  in  einer  moralischen  Anwandlung  sich  von  Bennert  einmal 
zu  trennen,  waren  aber  doch  wieder  zu  ihm  gestossen.  Letzterer  war  der 
Bedeutendere,  der  Suggerirende.  Wir  haben  also  hier  eine  Coppia  criminale 
a  tre,  d.  h.  ein  Verbrecherpaar  zu  drei,  wie  Sighele  solche  Vereinigung  be- 
zeichnet, vor  uns.  Bennert  giebt  an,  die  Anderen  führen  alles  aus.  Das 
setzt  natürlich  bei  ihnen  auch  selir  geringe  Moralität  voraus.  Auffallend 
ist,  dass  unter  den  Kaubmördern  und  Gewalttätigen  aller  Art  so  viel 
Schlosser,  Fleischer,  Fabrikarbeiter  u.s.  w.  sind.  So  war  auch  Bennert  Schlosser. 
Diese  Leute  sind  gewöhnt,  mit  schweren  und  scharfen  Instrumenten  zu 
arbeiten,  sie  verletzen  sich  leicht,  selten  oft  Blut  fliessen  und  das  alles 
scheint  auf  das  Niveau  ihrer  Moral  sehr  oft  nachtheilig  zu  wirken.  Je 
schwerer  die  Handarbeit,  um  so  mehr  ruht  andererseits  aber  auch  der  Geist, 
um  so  schwerfälliger  wird  er  leicht  und  unterdrückt  feinere  Regungen. 
Namentlich  ist  die  Gefühllosigkeit  der  Fleischer,  Viehtreiber,  Bergleute  n.  s.  w. 
bekannt.  Die  Psychologie  dieser  schwer  arbeitenden  Classen,  die  vielen 
Gefahren  ausgesetzt  und  gegen  Schmerz  abgestumpft  sind,  ist  eben  eine 
andere,  als  bei  anderen  Berufsarten.  Beruf  und  Moral  stehen  also  sicher  in 
einem  gewissen  Zusammenhange. 


2. 

In  Sachen  des  Fanatismus.  Gewöhnlich  spricht  man  nur  von 
religiösen  Fanatikern,  doch  giebt  es  ebenso  solche  auf  wissenschaftlichem 
Gebiete  und  im  gewöhnlichen  Leben.  Jeder,  der  sich  in  eine  specielle  Idee 
verrannt  hat,  Belehrungen  absolut  unzugänglich  ist,  ist  ein  Fanatiker.  Er 
kann  dies  nun  in  Theorie  oder  l*raxis  sein.  Gewöhnlich  geht  beides  Hand 


Diojtized  by  Googl 


Kleinere  Mittheilungen.  261 


in  Hand.  So  lange  der  Mann  aber  still  daliin  lebt,  den  anderen  seine 
vermeintiiche  Wahrheit  nicht  aufdrängen  will,  können  wir  ihn  einen  stillen, 
harmlosen  Fanatiker  nennen.  Anders  im  gegenteiligen  Falle,  wenn  er  als 
Propagandist  auftritt  und  gar  zu  Feuer  und  Schwert  greift,  um  seiner 
Meinung  Geltung  zu  verschaffen.  Die  Psychologie  des  Fanatismus  ist  eine 
sehr  reiche  und  interessante.  Nur  einige  Punkte  hiervon  sollen  im  Folgenden 
besprochen  werden.  Nehmen  wir  z.  B.  als  Typus  des  Fanatismus  den 
Abstinenzler  an,  wie  er  in  seinen  Schattirungen  bei  dem  letzten  Bremer  Anti- 
alkoholisten-Congresse  sich  breit  machte,  namentlich  in  seiner  abstosscnden 
Form  des  rüden  Propagandismus.  Abstinenzler  —  dasselbe  gilt  vom  Vege- 
tarianer,  J&gerianer  u.  s.  w.  —  wird  man  auf  zwei  Wegen.  Entweder  zwingt 
einen  ein  Leiden  dazu  und  man  handelt  dann  nur  vernünftig;  oder  man 
wird  es  durch  Leetüre,  Nachahmung,  Betrachtung  der  socialen  Folgen  u.  s.  w. 
Das  hat  dann  einen  altruistischen  Anstrich,  der  aber,  sobald  er  zur  Propa- 
ganda übergeht,  leicht  einen  sehr  unangenehmen  egoistischen  Beigeschmack 
erhält  In  idealster  Form  erscheint  es  allerdings  reiner  Altruismus  zu  sein, 
doch  ist  ein  solcher  in  letzter  Instanz  eben  auch  auf  Egoismus  zurück- 
zuführen. Wir  wollen  unseren  Willen,  unsere  Meinung  Anderen  bei- 
bringen und  das  befriedigt  uns  eben,  selbst  wenn  das  höhere  Ziel  allein 
maassgebend  zu  sein  scheint. 

Fiat  justitia,  pereat  mnndus! 
Dann  aber  giebt  es  sicher  Personen,  die  aus  Gewinnsucht,  Eitelkeit  u.  s.  w. 
Fanatiker  werden,  eine  Rolle  spielen  wollen.  Diese  sind  natürlich  eine  sehr 
verwerfliche  Masse!  Neben  geistesgesunden  —  und  dazu  rechne  ich  einen 
Theil  der  Anarchisten  —  giebt  es  aber  gerade  unter  den  Fanatikern  eine 
Menge  geistig  minderwerthiger  Personen  und  gerade  auf  solche  wiederum 
wirken  Fanatiker  am  meisten  ein.  Man  gehe  z.  B.  nur  in  ein  Speisehaus 
der  Vegetarianer,  um  sofort  solche  zu  entdecken.  Die  gefährlichsten  Fana- 
tiker sind  natürlich  die  religiösen  und  vielleicht  hat  nichts  soviel  Blut  fliessen 
lassen,  als  gerade  der  fanatische  Religionshass,  mit  dem  der  Aberglauben 
sich  gern  verschwistert,  wie  z.  B.  bei  den  Hexenprocessen.  Die  anderen 
Fanatiker  sind  scheinbar  hannloser,  würden  ihre  Gegner  aber  gern,  wenn  es 
möglich  wäre,  mit  Feuer  und  Schwert  verfolgen,  resp.  in  modernem  Ge- 
wände, ihnen  allen  Schimpf  und  Schande  anthun.  Stand,  Bildung,  Rasse, 
Religion  und  andere  Momente  spielen  mit.  Unter  den  Ungebildeten  wird 
man  vielleicht  mehr  Fanatiker  finden,  als  unter  den  Gebildeten,  weil  hier 
das  Ich.  ja  ein  viel  einfacherer  Complex  ist,  und  der  Widerstand  oft  ge- 
ringer. Recht  gefährlich  sind  halbgebildete  Elemente,  wie  z.  B.  viele  Volks- 
8cliullehrer,  die  alles  zu  wissen  glauben  und  überall  „ mitmachen"  wollen. 
Es  scheint  ferner,  dass  auch  die  Rasse  nicht  unwichtig  ist.  Germanen  sind 
schwerfälliger,  daher  im  Allgemeinen  weniger  zu  Eiferern  geeignet,  als  Ro- 
manen und  solchen  auch  weniger  zugänglich.  Ein  Ferri,  Lombroso  u.s.w. 
würden  bei  uns  lange  nicht  den  Effect  machen,  wie  bei  iliren  heissblütigen 
I^andslcuten,  und  die  fanatischen,  ekstatischen  Heiligen  u.s.w.  fanden  sich  wohl 
öfters  hier.  Ein  merkwürdiges  Gesetz  beherrscht  femer,  wie  ich  glaube, 
die  Fanatiker,  wie  alle  Menschen  überhaupt,  nämlich:  Je  näher  die 
Meinungen,  die  Geschmäcker,  die  Rassen  einander  stehen,  um 
so  mehr  befeinden  sie  sich.  Der  Abstinenzler  hasst  den  Temperenzler 
noch  mehr  womöglich,  als  den  Trinker,  was  sich   wieder  in  Bremen 

Archlr  fttr  Kriminalanthropologie.  XII.  IS 


262 


Kleinero  Mittheilungen. 


zeigte.  Männer  oder  Frauen  mit  sehr  ähnlichem  Charakter  stossen 
sich  ab,  nahestehende  Rassen  desgleichen,  was  wir  z.  B.  zwischen 
Deutschen  und  Engländern,  Spaniern  und  Portugiesen,  Italienern  und 
Franzosen ,  Norwegern  und  Schweden  u.  s.  w.  sehen ,  wobei  allerdings  noch 
viele  Factoren,  besonders  die  Religion  eine  Rolle  spielen.  Auch  sehr  nahe- 
stehende Secten  befeinden  sich  bis  auf  den  Tod.  Man  sieht  das  in 
Russland,  bei  uns,  im  Islam  u.  8.  w.  Wie  ist  dies  merkwürdige  Verhalten 
zu  erklären?  Ich  stelle  mir  vor,  dass,  wenn  man  weiss,  dass  der  Partner 
in  so  manchen  Dingen  grundverschiedene  Ansichten  hat,  man  es  gleich  von 
vornherein  als  aussichtslos  aufgiebt,  ihn  zu  belehren.  Anders,  wenn  nur 
kleine  Differenzen  bestehen.  Dann  ist  mehr  Aussicht  auf  Erfolg  gegeben. 
Glückt  es  nicht,  wie  meist,  so  wird  man  immer  gereizter,  eben  weil  die 
kleinen,  unüberwindbaren  Schwierigkeiten  einen  mehr  ärgern,  als  die  grossen. 

Um  zu  ihren  Ansichten  zu  bekehren,  gebrauchen  nicht  selten  Fanatiker 
Uebertreibungen  aller  Art,  absichtlich  und  unabsichtlich  falsch  gedeutete  Sta- 
tistiken u.s.w.  Dies  trat  auch  in  Bremen  hervor.  Es  war  vorauszusehen,  dass 
wüste  Scenen  erfolgen  mussten,  ebenso  auch  war  der  wirkliche  Erfolg  schon 
vorgezeichnet  Der  Berichterstatter  sagt,  darüber  in  der  Frankfurter  Zei- 
tung (21.  April  1903,  3.  Morgenblatt)  denn  auch  lakonisch:  TDie  positiven 
Ergebnisse  des  Congresses  sind  ganz  minimal k.  Man  wird  sich  hierbei 
vielleicht  erinnern,  was  ich  über  den  Werth  von  Congressen  Überhaupt  s.  Z. 
sagte  ')  und  man  wird  das  Meiste  auch  in  Bremen  bestätigt  finden.  In 
einer  kürzlichen  Besprechung  eines  Bucha  von  Baer  (Bd.  XI,  S.  270), 
habe  ich  meinen,  hoffentlich  von  den  Meisten  getheilten  Standpunkt  in  der 
Alkoholfrage  dargestellt  und  zwar  auf  Grund  reichlicher  Erfahrung.  Forel, 
den  man  wegen  seines  Temperaments  in  einer  solchen  Gesellschaft  von 
Extremen,  die  die  grösste  Übjectivität  und  Diplomatie  der  Sprache  verlangt, 
am  liebsten  in  Bremen  nicht  hätte  als  Redner  auftreten  lassen  sollen, 
leistete  sich  z.  B.  den  Satz,  dass  jeder  Mensch,  der  einmal  betrunken  ge- 
wesen, geisteskrank  sei!  Erst  später,  nach  vielem  Widerspruche,  rectificirte 
er  sich.  Es  ist  sicher,  dass  der  Alkohol  sehr  viel  schadet,  aber  in  concreto 
ist  dies  stets  erst  zu  beweisen  und  dies  ist  gar  nicht  immer  so  leicht 
Wenn  Berauschte  Verbrechen  begehen,  so  liegt  der  Zusammenhang  klar  da. 
Wenn  aber  ein  Trinker  —  und  was  rechnen  die  Abstinenzler  nicht  alles 
dazu!  —  delinquirt,  so  ist  ein  solcher  Zusammenhang  absolut  noch  nicht 
klar.  Hier  können  die  gewöhnlichen  Arten  von  Verbrechen  stattfinden 
und  der  Alkohol  höchstens  den  Widerstand  vermindert  haben.  Dies  in 
concreto  nachzuweisen,  dürfte  schwer  fallen,  mag  es  auch  noch  so  wahr- 
scheinlich klingen.  Wenn  ferner  ein  Trunkenbold  ein  epileptische«  oder 
idiotisches  Kind  zeugt,  so  ist  noch  lange  nicht  bewiesen,  dass  der  Alkohol 
an  der  Epilepsie  u.  s.  w.  schuld  ist.  Tritt  dasselbe  beim  2.,  3.,  4.  Kinde 
ein,  so  wird  dies  allerdings  immer  wahrscheinlicher,  aber  erst  nach  Ausschluss 
von  sonstigen  erblichen  Belastungsmomenten  bei  den  Eltern,  etwaiger 
schwerer  Geburt  u.  s.  w.  fast  absolut  sicher.  Beim  Irrsinn  liegt  das  Ver- 
hältniss  nur  deutlich  beim  Säuferwahnsinn.  Wenn  aber  ein  Trinker  später 
an  Paranoia  oder  Melancholie  u.s. w.  erkrankt,  so  ist  nicht  nothwendi? 


1)  Naekc.  Bericht  über  den  Amsterdamer  Krimiualauthn>pologon-Congre>> 

S.  Bd.  S.  91,  gegen  das  Ende  hin. 


Diojtized  by  Google 


Kleinere  Mittheiluugcn. 


263 


der  Alkohol  daran  schuld.  Eis  können  andere  Momente  sein,  eventuell  in 
Konkurrenz  mit  dem  Alkohol.  So  sind  also  die  grossen  Zahlen  en  bloc, 
welche  die  Abstinenzler  für  die  Betheiligung  des  Alkohols  und  Erzeugung 
von  Irrsinn  und  Verbrechen  nicht  anfahren,  eindeutig,  sondern  sehr  vieldeutig. 
Darum  kümmern  sich  aber  die  Herren  nicht !  Die  besten  Beweise  für  einen 
Schaden  durch  Alkohol  liegen  vielleicht  in  den  experimentell-psychologischen 
Untersuchungen.  Und  gerade  Forscher  auf  diesem  Gebiete:  Kräpelin, 
Aschaffenburg  u.  s.  w.  sind  zwar  überzeugte  Abstinenzler,  sehen  aber 
die  Undurchführbarkeit  der  allgemeinen  Abstinenz  ein  und  verlangen  nur  Mög- 
liches. Ja  in  der  Schweiz,  wo  am  meisten  gewühlt  wird,  sieht  man  in  den  Städten 
nur  wie  bescheidene  Veilchen  im  Dunkeln  einzelne  Firmenschilder  mit  blauem 
Kreuze.  Nach  wie  vor  wird  dort  tapfer  gezecht  und  ich  habe  nicht  ge- 
hört, dass  die  Weinbergbesitzer  über  Abnahme  ihrer  Weinlieferungen  ge- 
klagt hätten.  Als  Curiosum  sei  hier  gleich  erwähnt,  dass  einer  der  haupt- 
sächlichsten „Radaufritzen14,  wie  der  Berliner  sagen  würde,  seine  schönen 
Weinberge  —  so  ward  mir  dort  erzählt  —  nicht  etwa  in  Kartoffel-  oder  Ge- 
treidefelder umwandeln  lässt,  sondern  ruhig  fortfährt,  die  Leute  mit  seinem 
Gewächse  zu  vergiften.  So  lange  Abstinenzler  und  MiLssigkeitler  zusammen- 
tagen, wird  es  Radau  geben,  so  in  Wien,  so  jetzt  in  Bremen.  Daher  haben 
in  Zukunft  beide  Parteien  getrennt  zu  arbeiten.  Die  Abstinenzler  sollten 
mit  ihrem  grossem  Erfolge,  die  Regierungen  und  das  Publicum  nachdrücklichst 
auf  die  grossen  Schäden  des  Alkohols  aufmerksam  gemacht  zu  haben,  zu- 
frieden sein  und  nicht  nach  Utopieen  jagen.  Schweden  hat  mit  seinem 
Götaborg- System  Grossartiges  geleistet,  also  mit  der  Massigkeit,  gewiss  mehr 
als  die  Scheinerfolge  z.  B.  der  amerikanischen  Abstinenzler.  Je  mehr  die 
Fanatiker  übertreiben,  um  so  mehr  schaden  sie  der  guten  Sache.  Sie  werden 
das  aber  freilich  nicht  einsehen,  weil  sie  eben  Fanatiker  sind.  Socialpolitiker 
sind  aus  solchem  Holze  nicht  geschnitzt! 


3. 

Ueber  Selbstentmannung.  Da  die  Kastration  eine  schmerz- 
hafte und  nicht  ungefährliche  Operation  ist,  zudem  Niemand  ohne  Weiteres 
sich  seiner  Männlichkeit  begeben  will,  ist  es  nur  natürlich,  dass  Rille  von 
Selbstkastration  ausserordentlich  selten  sind  und  aus  verschiedenen  Gründen 
meist  nur  bei  Geisteskranken  beobachtet  werden.  In  Irrenanstalten  kommt 
solches  hie  und  da  vor  und  vor  einigen  Jahren  wurde  in  der  Irrenanstalt 
zu  Hubertusburg  folgender  interessante  Fall  beobachtet:  Ein  Paralytiker 
hatte  sich  mit  einem  liegen  gebliebenen  Messer  den  Hodensack  fast  durch- 
schnitten. Nach  Zusammennähen  desselben  riss  er  den  Verband  ab  und 
wollte  nochmals  den  Hodensack  abschneiden,  so  dass  ihm  die  Hände  be- 
festigt werden  mn ästen.  Befragt,  warum  er  das  gethan  habe,  sagte  er, 
Gott  habe  ihm  befohlen  das  Scrotum  zu  entfernen  und  ihm  ein  goldenes, 
ein  doppeltes  versprochen  Tagelang  wiederholte  er  in  weinerlichem  Tone: 
„ Lieber  Gott,  gieb  mir  noch  einen  zweiten  Sack,  meine  Frau  ist  mit  einem 
nicht  zufrieden."  Dieser  Fall,  der  glücklicher  Weise  keine  perfecte  Selbst- 
kastration betrifft,  ist  in  mehrfacher  Hinsicht  bemerkenswert!!.  Bei  Para- 
lytikern sind  tentamina  suicidii,  ernstlich  gemeinte,  sehr  selten,  noch  seltener 
auf  Gehörstäuschungen  hin,  abnorm  selten  aber  Kastrationen.  Die  Moti- 
virung  in  unserem  Falle  ist  eine  köstliche.     Häufiger  finden  sich  Ent- 

1S« 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheilungen. 


mannungen  besondere  bei  Paranoikern  und  Melancholikern,  auf  Grand  yon 
Wahnideen,  Befehlsstimmen,  Verfolgungswahn  u.  8.  w. 

Sonst  wird  wenig  darüber  berichtet  In  der  Zeitschrift  für  Medicinal- 
beamte  1902,  in  Heft  16  und  20  wird  je  ein  solcher  Fall  von 
Dr.  Schmidt-Petersen  und  Dr.  Solbrig  mitgetbeilt.  In  dem  ersten 
handelt  es  sich  um  einen  40  jährigen  Mann  mit  zeitweiligen  Gemüthsver- 
stimmungen.  Verf.  vermuthet,  und  wohl  mit  Kecht,  dass  der  Betreffende 
in  einer  solchen  den  Act  vorgenommen  habe.  Dieser  psychopathische  Zu- 
sammenhang erscheint  dem  Verf.  um  so  klarer,  als  Patient  „in  sich  das 
Blut  von  Vater  und  Tochter  vereinigte,  bekanntlich  die  günstigsten  Mo- 
mente zur  Degeneration".  Letzteres  ist  aber  nicht  wahr,  da  selbst  Incest 
für  die  Nachkommenschaft  unschädlich  ist,  wenn  beide  Eltern  gesund  waren, 
und  in  obigem  Falle  ist  dies  nicht  verneint  Dr.  Schmidt-Petersen 
dagegen  fand  seinen  Kastrirten  geistig  gesund  und  kann  sich  die  Sache 
nur  so  erklären,  dass  Patient  sich  dies  selbst  zugefügt  habe,  etwa  zur  Hei- 
lung einer  arg  betriebenen  Onanie,  obgleich  für  Letztere  absolut  kein  An- 
haltspunkt vorlag.  Patient  leugnete  die  That,  und  gab  vielmehr  an,  die 
Verwundung  sei  durch  Zufall  geschehen.  Hinterher  gab  er  aber  zu,  dass 
er  sich  selbst  kastrirt  habe  und  zwar  aus  Spielerei.  Hier  erwähne  ich 
gleich,  dass  mich  neulich  ein  Imbeziller,  der  stark  onanirte  und  bisher  umsonst 
hiergegen  behandelt  wurde,  frug,  ob  er  sich  nicht  könne  kastriren  lassen, 
um  von  seinem  Leiden  loszukommen.  Es  scheint  also  in  der  That  beim 
niederen  Volke  der  Erfolg  einer  solchen  Operation  gegen  die  Onanie  ge- 
rühmt zu  werden.  Einen  ganz  merkwürdig  motivirten  Fall  von  Selbst- 
entmannung erfuhr  ich  aber  kürzlich  von  einem  Collegen.  Vor  einigen 
Jahren  ward  er  schleunigst  zu  einem  Manne  in  der  Stadt  gerufen,  der  sich 
die  Testikel  entfernt  hatte  und  stark  blutete.  Grund :  Er  war  ausser  sich 
gerathen,  als  er  bemerkte,  seine  Frau,  die  schon  mehrere  Kinder  hatte,  sei 
wieder  schwanger  geworden.  Er  hatte  dem  fernerhin  dadurch  vorbeugen 
wollen !  Der  Mann  hatte  also  die  That  offenbar  in  einem  Zustande  acuten 
Affects,  der  einem  Raptus  melancholicus  ähnelt,  ausgeführt!  Aus  religiösem 
Fanatismus  kann  es  durch  eigene  oder  fremde  Hand  geschehen  (Scopzen), 
doch  kaum  je  bei  uns.  Dann  besteht  z.  Zt  der  That  wohl  immer  eine 
solche  Affectlage,  dass  der  Thäter,  wenn  er  die  Hand  an  sich  legt  meist 
nicht  zurechnungsfähig  sein  dürfte. 

Für  den  Juristen  kommen  diese  so  Überaus  seltenen  Fälle  von  Selbst- 
kastration praktisch  kaum  in  Betracht.  Man  muss  aber  wissen,  dass  diese 
schwere  Verwundung  auch  durch  einen  Zufall,  endlich  von  Seiten  Dritter 
geschehen  kann.  Im  Falle  des  Todes,  tiefster  Benommenheit  Taubstumm- 
heit, bei  tiefstem  Blödsinn  oder  Verworrenheit,  vielleicht  auch  bei  fremdspra- 
chigen Menschen,  kann  es  unter  Umständen  schwer  werden  zu  entscheiden, 
ob  eine  Selbstthat  vorliegt  oder  nicht.  Erstere  hat  für  den  Strafrichter  kein 
Interesse,  da  sie  nicht  bestraft  werden  kann,  anders  wenn  die  übrigen  Mög- 
lichkeiten da  sind.  Im  landwirtschaftlichen  und  maschinellen  Getriebe 
besonders  können  Entmannungen  aus  unglücklichem  Zufalle  leicht  einmal 
geschehen.  Solche  von  Seiten  Dritter  aus  Rache,  Spielerei,  Neid,  Fahr- 
lässigkeit u.  s.  w.  kommen  gewiss  auch  nicht  so  selten  vor.  Hier  könnte 
dann  auch  einmal  der  Fall  eintreten,  dass  der  Ueberfallene  durch  Schreck, 
Schmerz,  Blutung  u.  s.  w.  nicht  im  Stande  war,  die  Attentäter  zu  erkennen. 


Digitized  by  Goo 


Kleinere  Mittheilungen. 


265 


selbst  wenn  die  That  am  lichten  Tage  geschah.  Es  kann  aber  endlich  aucli 
geschehen,  dass  ein  Selbstattentäter  (siehe  oben)  aus  irgend  einem  Grunde 
die  That  leugnet 

Weiter  möchte  ich  noch  als  hierher  gehörig  die  Selbstverletzung  der 
Genitalien  erwähnen,  die  nicht  etwa  alle  Versuche  von  Kastrationen  dar- 
stellen. So  unglaublich  es  klingt,  so  ist  es  doch  Thatsache,  dass  Manche 
sich  solche  Verletzungen  zufügen,  um  sich  geschlechtlich  aufzu- 
regen. So  erzählt  z.  B.  ein  französischer  Schriftsteller  im  Jahre  1901 
(Notiz  im  Archivio  di  psychiatria  u.  s.  w.  1903.  S.  335),  dass  ein  68  jäh- 
riger Bauer  30  Jahre  lang  zu  diesem  Zwecke  sich  den  Hodensack  ver- 
letzte, denselben  aufschnitt,  ihn  wieder  zunähte  und  später  Fremd- 
körper unter  die  Haut  des  Scrotums  brachte.  Diese  überaus  seltenen  Fülle 
sind  wohl  eher  als  ein  auto-sadistischer  Act  (Vorstellung,  dass  der  Thäter 
diese  Wunden  u.  s.  w.  einem  Partner  zum  Zwecke  der  geschlechtlichen  Er- 
regung beibrachte),  als  ein  auto-masochistischer  zu  bezeichnen  (Vorstellung, 
dass  ihnen  diese  Wunden  von  dritter  Seite  beigebracht  würden).  Darauf 
beruhen  vielleicht  z.  Th.  wenigstens  auch  gewisse  Vorkommnisse  bei  Geistes- 
kranken, wie  Umschnüren  des  Penis,  Einführen  von  Fremdkörpern  in  die 
Harnröhre  u.  s.  w ,  was  allerdings  auch  zur  Beseitigung  localer  Reizungen 
und  Schmerzen,  bisweilen  auch  auf  Grund  von  Wahnideen  und  Sinnes- 
täuschungen oder  nur  aus  reiner  Spielerei  vorgenommen  wird. 

Endlich  könnte  einmal  —  der  Fall  ist  aber  bisher  wohl  noch  nie  be- 
obachtet worden  —  eine  Entmannung  in  einem  Wuthanfall,  ohne  Zweck, 
auch  vielleicht  in  einem  epileptischen  u.  s.  w.  Dämmerzustande  vorgenommen 
werden.  In  einer  Notiz;  des  Archivio  di  psich.  u.  8.  w.  1903,  S.  287,  lese 
ich  nämlich  eine  Mittheilung  aus  einer  spanischen  Gerichtszeitung,  wonach 
ein  leidenschaftlicher  Mensch  in  einem  Momente  blinder  Wuth,  wo  er  alles 
roth  sah,  sich  selbst  schwer  verletzte  (aber  nicht  an  den  Genitalien!),  wonach 
er  Andere  der  That  bezichtete.  Hier  treten  dann  also  sogar  noch  weitere  Com- 
plicationen  hinzu.  Der  Jurist  wird  sich  auch  diese  Fälle  merken  müssen. 


4. 

Haschisch  und  Verbrechen.  Man  weiss  wohl,  dass  Opium  und 
H.Lschisch  —  ein  Hanfpräparat  —  im  Orient  viel  in  verschiedener  Form 
genossen  werden,  davon  das  letztere  namentlich  in  Aegypten.  Haschisch 
als  Droge  ist  für  den  Psychologen  speciell  interessant  geworden  durch  die 
dem  Genüsse  desselben  folgenden  ganz  merkwürdigen  Hallucinationen,  wobei 
namentlich  der  Muskelsinn,  die  Gleichgewichtslage  so  gestört  erscheint,  dass 
was  oben  ist,  unten,  was  rechts,  links  erscheint  und  umgekehrt,  so  dass  die 
HaUucinanten  ob  ihrer  neuen  Lage  nicht  aus  dem  Erstaunen  gerathen.  Man 
weiss  ferner,  dass  Opium  die  Menschen  körperlich  und  geistig  herunter« 
bringt,  weniger  war  dies  vom  Haschisch  bekannt. 

Nun  hat  Warneck  (Insanity  frora  Hashesh.  Journal  of  Mental  Science 
1903,  jan.),  Director  der  ägyptischen  Irrenanstalt  zu  Cairo  gezeigt,  dass  in 
Aegypten  diese  Droge  genau  die  traurige  Rolle  bezügl.  Erzeugung  von  Irrsinn 
und  Verbrechen  (vorwiegend  gewaltthätige)  spielt  wie  der  Alkohol  in  Englaud 
und  dort  schlimmer  zu  wirken  scheint,  als  in  Indien.  Der  Wirkung  nach  ähnelt 
sie  sehr  dem  Alkohol,  und  so  unterscheidet  Verf.  einen  Haschischrausch,  ein 


Digitized  by  Google 


I 


266  Kleinere  Mittheilungen. 

Delirium  (— =  dem  Delirium  tremens),  eine  acute,  chronische  Manie,  eine  chro- 
nische Dementia  und  die  sog  Cannabinomanie,  die  dem  chronischen  Alkoholis- 
mus an  die  Seite  zu  setzen  wäre  und  eine  allmählich  zunehmende  Depravation 
bedeutet,  in  der  der  Betreffende  verlumpt,  bettelt,  flucht,  sehr  reizbar  ist  u.s.w. 
Körperliche  Symptome,  wie  beim  chronischen  Alkoholismus  sollen  nicht 
auftreten.  Selbstmorde  sind  sehr  selten  und  specielle  Symptome  beim  Ent- 
ziehen des  Haschisch  in  der  Anstalt  wurden  nicht  beobachtet.  Eine  völlige 
Abstinenz  hält  Verf.  bei  Opium  und  Haschisch  für  unmöglich,  wohl  aber 
möglichste  Eindämmung.  Man  hat  also  nach  Obigem  auch  den  Hanf 
als  eminent  krimimogenen  Factor  von  jetzt  ab  anzusehen, 
und  energisch  zu  bekämpfen. 


5.  • 

Traurige  Folgen  einer  Suggestion  bei  einem  Kinde.  Ich 
habe  wiederholt  mit  Andern  auf  die  gefährlichen,  beabsichtigten  oder  un- 
beabsichtigten Folgen  einer  Suggestion,  die  nicht  blos  durch  das  Gehör, 
sondern  auch  durch  das  Gesicht  (—  Nachahmung)  geschehen  kann,  hin- 
gewiesen. Heute  wird  dies  von  Neuem  durch  folgenden  traurigen  Vorfall 
erläutert,  den  ich  dem  „Thier-  und  Menschenfreunde"  (1903,  Nr.  3  und  4) 
entnehme: 

Lasset  die  Kinder  nicht  beim  Schlachten  zugegen  sein! 
Aus  Olmütz  in  Mähren  schrieb  man  uns  am  4.  Februar  1903:  .In  der 
Gemeinde  Morkowitz  bei  Lossnitz  ereignete  sich  am  vorigen  Freitag  ein 
grässlicher  Fall.     Ein  dortiger  Bauer  schlachtete  in  Anwesenheit  seines 
3  jährigen  Knaben  ein  Schwein.  Bald  darauf  lief  das  Kind  in  die  Woh- 
nung, ergriff  ein  Messer  und  schlachtete  mit  den  Worten:    „Ich  ninss 
doch  sehen,  ob  die  Marie  auch  so  schreit,  wie  das  Schwein  *  sein  in  der 
Wiege  liegendes  halbjähriges  Schwesterchen.   Das  Kind  war  sofort  todt 
Hier  also  hat  das  Zuschauen  unwillkürlich  eine  schaurige  That  ver- 
anlasst. Man  weiss,  dass  alle  minderwerthigen  und  unentwickelten  Gehirne 
—  und  dazu  gehören  vor  Allem  die  der  Kinder  —  besonders  der  Sug- 
gestion, auch  der  unbeabsichtigten,  wie  oben,  leicht  zugänglich  sind.  Alles 
was  das  Kind  sieht,   hört,  wird  mit  Kameraden  sofort  ausgeführt,  meist 
allerdings  nur  als  Spielerei,  aber  oft  genug  mit  tragischem  Ausgange,  wie 
z.  B.  bei  dem  Räuber-  und  Hängespiele  u.  s.  w.  Bei  uns  spielen  die  Jungen 
meist  Soldaten  und  das  geht  gewöhnlich  harmlos  ab.    In  Spanien  spielt 
alles  den  Stierkämpfer  und  das  wird  wahrscheinlich  weniger  ungefährlich 
verlaufen.  Ob  «auf  dem  Lande  bei  uns  die  Kinder  auch  „Schweineschlachten'" 
spielen,  weiss  ich  nicht  Jedenfalls  liegt  dies  ziemlich  nahe.  Daraas  ist  die 
Lehre   zu   entnehmen,   Kinder  nie  bei  irgendwie  aufregenden 
Scenen  Zuschauer  sein  zu  lassen,  ihnen  auch  nie  Leetüre 
mit  solchem  Inhalte  zu  geben.  Man  vergiftet  oft  so  ihre  Seele  und 
kann   gefährliche  Suggestionswirkungen  erleben.    Gerade  auf  dem  Lande 
lässt  man  die  Kinder  ruhig  dem  rohen  Schweineschlachten  zusehen.  Sie 
freuen  sich  Über  die  Qualen  der  Thiere,  wenn  zunächst  auch  unbewusst 
Dasselbe  geschieht  bei  dem  öffentlich  vor  sich  gehenden  Bespringen  der 
Kühe  u.  s.  w. 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheiluogcn. 


267 


6. 

Thierquälerei  und  Aberglauben.  Kürzlich  (1 1.  Bd.,  S.  256)  habe 
ich  einige  interessante  Facta  bezüglich  obigen  Themas  gebracht  und  bespro- 
chen. Heute  fällt  mir  als  dazu  gehöriges  weiteres,  instructives  Beispiel  fol- 
gender Vorfall  in  die  Augen,  den  ich  gleichfalls  dem  „Thier-  und  Menschen- 
freunde (1903,  Nr.  3  und  4)  entnehme: 

Thierquälerei   aus  Aberglauben.    Aus   Bayern   wird  der 
„Frankf.  Ztg.u  geschrieben:  In  einem  Ort  zwischen  den  Städten  Fürth 
und  Erlangen  verirrt  sich  ein  Huhn  in  den  Hof  des  Nachbarn,  geräth 
in  den  Stall  nnd  fliegt  einer  Kuh  auf  den  Rücken.  Die  Bäuerin  sieht's 
und  erbleicht  bis  in  die  Lippen;  denn  ihr  wird  es  mit  einem  Male  klar, 
warum  ihr  in  letzter  Zeit  dies  und  jenes  zugestossen  ist:  das  Thier,  das 
da  oben  auf  dem  Kuhrücken  sitzt  und  sie  mit  starrenden  Augen  an- 
blinzelt, ist  keine  Henne,  das  ist  eine  Drud !  Flugs  macht  sie,  unterstützt 
von  zwei  handfesten  Mägden  eine  Attacke  gegen  die  Drudenhenne,  und  nach 
hartnäckigem  Widerstände  befindet  sich  schliesslich  das  Huhn  auch  in  den 
Händen  der  keuchenden  Bäuerin.  Um  ein  für  alle  Mal  ein  Ende  mit  dem 
Verhexen  zu  machen,  spricht  diese  das  Todesurtheil  aus:  sofortiger  Tod 
durch  Verbrennen  bei  lebendigem  Leib !  Die  Mägde  heizen  eigens  den  Ofen 
ein  und  schieben  das  Huhn  in  die  Gluth,  wo  es  unter  schmerzlichem  Ge- 
gacker bald  verendet.  Jetzt  ist  die  Geschichte  beim  Gericht  anhängig,  weil 
der  Nachbar  Schadenersatz  für  die  gemarterte  ,,Drud*  beansprucht. 
So  geschehen  im  Jahre  des  Heils  1903  oder  1902 ! 
Und  da  spricht  man  noch  von  den  grossartigen  Fortschritten  der  Cultur 
und  sieht  mit  Verachten  auf  die  abergläubischen  Bauern  Russlands  u.  s.  w. ! 
Wer  etwas  mit  der  Volkspsychologie  vertraut  ist,  weiss,  dass  es  noch  vielfach 
finster  ist,  auch  in  unserer  Volksseele.  Der  Hexenglauben  in  specie  ist  noch 
keineswegs  ausgestorben,  besonders  auf  dem  Lande.  Auffällig  ist  es  allerdings, 
dass  es  in  obigem  Beispiele  gerade  in  Franken  geschalt,  was  eine  der  erleuch- 
tetsten Provinzen  Bayerns  darstellt.  Nebenbei  ist  es  unbegreiflich,  dass  die  An- 
zeige nicht  wegen  der  scheusslichen  Thierquälerei  geschah,  sondern  des  Scha- 
denersatzes halber.   Vielleichtwird  hier  aber  doch  der  Staatsanwalt  eingreifen. 
Wie  aber  ist  die  Frau  zu  bestrafen  ?  Eine  gewöhnliche  Henne  hätte  sie  sicher- 
lich nicht  verbrannt  Ihr  Aberglaube  wird  ihr  also  als  mildernder  Umstand  zu- 
gerechnet werden,  aber  wie  hoch?  Würde  sie  auch  die  That  gethan  haben,  wenn 
es  sich  um  eine  eigene  Henne  gehandelt  hätte? 


7. 

Wichtigkeit  einer  genauen  psychiatrischen  Expertise  bei 
gewissen  Verbrechern.  Wiederholt  habe  ich  schon  früher  den  Satz  auf- 
gestellt, dass  jeder  Verbrecher  psychiatrisch  untersucht  werden  sollte,  um 
einem  Justizmorde,  d.  h.  hier  einer  unschuldigen  Verurtheilung  im  Krankheits- 
falle, nach  Möglichkeit  zu  begegnen.  Leider  ist  dies  in  praxi  aber  undurch- 
führbar und  wir  können  nur  fordern,  dass  bei  bestimmten  Verbrechen,  nament- 
lich Sittlichkeitsverbrechen,  dann  bei  jedem  Kapitalverbrechen,  eine  psychiatrische 
Untersuchung  stattfinde.  Dies  wenigstens  ist  durchführbar  und  geschieht 
jetzt  glücklicher  Weise  immer  häufiger,  meist  allerdings  vom  Vertheidiger  des 


268 


Kleinere  Mittheilungen. 


Angeklagten  beantragt  Oft  liegen  nun  die  Verhältnisse  so  einfach,  dass 
der  Experte  nach  ein  oder  mehreren  Besuchen  beim  Gefangenen  diesen  sicher 
für  geisteskrank  erklären  kann.  Leider  jedoch  giebt  es  genug  Grenzfälle, 
wo  selbst  nach  längerer  Beobachtung  die  Meinungen  der  Sachverständigen 
auseinandergehen,  was  sehr  ungerechtfertigter  Weise  immer  wieder  den  Medi- 
cinern  vorgehalten  wir,d,  während  uns  täglich  wiederaufgehobene  Gerichts- 
urtheile  zeigen,  dass  solches  bei  Juristen  noch  viel  häufiger  geschieht,  was 
aber  weniger  Eindruck  auf  das  Publicum  zu  machen  scheint.  Zu  fordern  ist 
nun,  dass  mindestens  eine  6 wöchentliche  Beobachtung  solcher  Grenzfälle, 
am  besten  in  einer  renommirten  staatlichen  Irrenanstalt  Platz  greife,  da 
Beobachtung  im  Gefängnisse  selbst  immer  etwas  Unnatürliches  an  sich  hat. 
Zu  obigen  Bemerkungen  veranlassen  noch  besonders  die  Präsidentenmörder 
Guiteau  und  Czolgosz.  In  beiden  Fällen  war  der  Volkswille  so  peremptorisch 
für  eine  baldige  Verurtheilnng,  die  allgemeine  Suggestion,  dass  es  sich  um 
Geistesgeeunde  handle,  so  stark,  dass  auch  die  psychiatrischen  Experten 
darunter  litten  und  ihnen  viel  zu  wenig  Zeit  zu  genauer  Untersuchung  ge- 
währt ward.  Beide  Mörder  wurden  bekanntlich  hingerichtet,  da  sie  als 
geistesgesund  angesehen  wurden.  Hinterher  stellte  es  sich  bei  Guiteau 
heraus,  dass  er  geisteskrank  war  und  jetzt  zweifelt  kein  Mensch  mehr  daran. 
Er  war  also  unschuldig  verurtheilt  worden  und  dies  scheint  nun  auch  beim 
2.  Mörder,  Czolgosz  der  Fall  gewesen  zu  sein.  Macdonald  sah  ihn  nur 
einige  Male  und  erklärt  ihn  für  gesund,  3  andere  Sachverständige,  die  ihn 
wiederholt  nahezu  fast  3  Wochen  besuchten,  scheinen  der  gleichen  Ansicht 
gewesen  zu  sein.  Nun  hat  Channing1)  sich  der  grossen  Mühe  unterzogen, 
auf  das  Genaueste  der  Anamnese  des  Mörders  nachzugehen,  indem  er  bei 
allen  Verwandten,  Freunden  und  Bekannten  nachforschte.  Da  erscheint 
dann  die  Sache  ganz  anders.  Erblich  belastet,  von  Kindheit  an  still,  scheu, 
war  er  seit  einigen  Jahren  kränklich  und  bot  geradezu  kindische  3hebe- 
phrenische"  Züge  dar,  mit  total  verändertem  Charakter  u.  s.  w.  Sehr  wahr- 
scheinlich trat  in  ihm  allmählich  die  Wahnidee  auf,  eine  grosse  That  aus- 
zuführen, den  Präsidenten,  der  dem  Volkeso  schade,  zu  tödten.  Er  war 
sicher  kein  Anarchist  und  war  auch  nie  von  den  Anarchisten  als  der  Ihrige 
anerkannt.  Erst  die  genaue  Erhebung  seiner  Anamnese  —  die  den  früheren 
Gutachtern  so  gut  wie  unbekannt  war  —  giebt  den  wahren  Schlüssel  zur 
That  und  ich  muss  nach  der  Leetüre  der  interessanten  Arbeit  von 
Channing  sageu,  dass  auch  ich  den  Czolgosz  für  geisteskrank  halte**). 
Man  sieht  hieraus,  wie  colossal  wichtig,  besonders  in  Grenz 
fällen,  eine  genaue  Erhebung  der  Anamnese  ist,  die  freilich  oft 
genug  grosse  Schwierigkeiten  bereitet.  Der  Kuriosität  halber  will  ich  noch 
erwähneD,  dass  ein  Gefängnisgeistlicher,  Drahms3)  den  Mörder  im  Lom- 
brosi sehen  Sinne  für  einen  echten  „reo-nato"  hält.  Seine  Arbeit  ist  die 
pure  Phantasie! 

1)  Channing,  The  mental  Status  of  Czolgosz  the  assassin  of  president 
McKiuley.   American  Journal  of  insanity.  No.  2.  1902. 

2)  Auch  Hughes,  Medical  aspects  of  the  Czolgosz  case  (Alienist  and  Neu- 
rologist. No.  1.  1902),  hält  den  Mörder  für  geistig  abnorm. 

3)  Drahms,  Leon  Czolgosz.  Ibidom. 


Digitized  by  Googl 


Kleinere  Mittheilungen. 


8. 

Ueber  den  Einfluss  schlechten  Schlafes  auf  die  Zeugen- 
aussagen. Nur  selten  liest  man,  dass  bei  Gerichtsverhandlungen  der 
Richter,  eher  schon  der  Verteidiger,  der  Glaubwürdigkeit  eines  Zeugen  öffent- 
lich näher  tritt,  wenn  er  dieselbe  auch  bei  seinem  Urtheile  wohl  mit  in  An- 
schlag bringt.  Wir  wissen,  dass  je  nach  unserem  Körperzustande  die  Auf- 
nahme der  Sinneseindrücke  und  ihre  Verarbeitung  nicht  unwesentlich  sich 
ändern,  ebenso  später  ihre  Reproduction.  Hier  will  ich  nur  auf  einen  einzigen 
Punkt  aufmerksam  machen,  auf  den  die  Juristen  schwerlich  bisher  ge- 
achtet haben.  Es  ist  dies  der  Schlaf.  Nach  schlechtem  Schlafe,  das  weiss 
ein  Jeder,  ist  die  Aufmerksamkeit  am  Tage  eine  geringere.  Damit  hängt 
es  zusammen,  dass  die  Sinneseindrücke  weniger  scharf  sind,  feinere  ganz 
übersehen,  andere  geradezu  falsch  aufgenommen  werden.  Hat  Jemand  in 
solchem  Zustande  etwas  gesehen  oder  gehört,  so  müssen  sich  schon  jetzt 
Irrthümer  einschleichen.  Aber  noch  nicht  genug.  Soll  der  Betreffende 
später  als  Zeuge  auftreten,  so  ist  hier  Erinnerungsfäischung  oder  -täuschung 
viel  eher  möglich,  als  bei  andern.  Dann  macht  es  aber  auch  einen  Unter- 
schied aus,  ob  Einer  nur  einmal  schlecht  geschlafen  hat,  oder  für  gewöhn- 
lich schlecht  schläft  In  letzterem  Falle  ist  die  Sache  oft  noch  prekärer. 
Der  Richter  wird  also  unter  anderem  fragen  müssen,  wie  der  Zeuge  ge- 
schlafen hat,  bevor  er  die  That  u.s.  w.  mit  ansah,  aber  auch  w  ie  am  Tage  vor 
Auftreten  als  Zeuge.  Consequenter  Weise  müsste  man  das  auch  auf  viele 
Thäter  ausdehnen,  und  in  dem  vorangegangenen  schlechten  Schlafe  mit  der  fol- 
genden geringen  Inhibition  von  Impulsen  u.s.w.  einen  Milderungsgrund  sehen. 


b)  Von  Siefert. 
9. 

Ein  Selbstmord.  Mitgetheilt  vom  Ersten  Staatsanwalt  Siefert  in 
Weimar.  Der  Fall  ist  vom  Gerichtsarzt  Dr.  Hoff  mann  in  Elberfeld  im 
zweiten  Hefte  des  laufenden  Jahrganges  der  Vierteljalirsschrift  für  gerichtliche 
Medicin  dargestellt  Mit  Hecht  wird  gesagt,  dass  er  wegen  der  Art  der  Aus- 
führung Anspruch  darauf  mache,  ein  grösseres  Interesse  für  sich  zu  erwecken. 

Die  Staatsanwaltschaft  hatte  eine  Section  der  Leiche  veranlasst  Das 
ärztliche  Gutachten  lautete: 

Erstickungstod,  die  Erstickung  höchstwahrscheinlich  bedingt  durch 
Chloroform. 

Es  drehte  sich  um  die  Leiche  eines  jungen  Drogisten,  welche  in  dessen 
Zimmer  gefunden  worden  war.  Die  Obduction  wurde  nach  dem  Schema 
für  Vergiftungen  ausgeführt.  Die  chemischen  Sachverständigen  stellten  durch 
den  Geruch  fest,  dass  in  den  ihnen  übergebenen  Leichenteilen  —  Gehirn, 
Herz,  Milz,  Nieren,  Leber,  Blut  aus  dem  Gehirn  und  aus  dem  Herzen  — 
Chloroform  enthalten  war.  Auf  dem  blossen  Leibe  der  Leiche  befand  sich 
ein  fest  anliegendes  Korsett  Es  ist  zu  vennuthen,  dass  der  Drogist  durch 
das  Anlegen  dieses  beengenden  Kleidungsstückes  seinen  Tod  um  so  sicherer 
herbeiführen  zu  können  geglaubt  hat  als  ^»e  er  gewusst  haben  wird,  beim 
Chloroformiren  alle  beengenden  Kleidungsstücke  entfernt  werden  müssen. 


Digitized  by  Google 


270 


Kleinere  MittheUungen. 


Sonst  war  die  Leiche  nur  mit  einem  weissen  Hemd  bekleidet,  sie  lag 
auf  dem  Bette  auf  dem  Bauche.  Der  Kopf  war  mit  einem  Tuche  leicht 
zugedeckt  Die  Hände  lagen  auf  dem  Rücken.  Sie  waren  in  der  Weise 
gefesselt,  dass  sie  in  einander  gelegt  und  die  Handgelenke  von  einem 
Riemen  umschlungen  waren.   Der  Riemen  verlief  straff  nach  abwärts. 

Nach  dem  Umwenden  der  Leiche  fand  man  den  etwa  1,30  m  langen 
Riemen  glatt  unter  dem  Körper  liegen  und  dicht  am  Munde  des  Toten  das 
Ende  des  Riemens.  Der  Eindruck  der  vier  oberen  und  unteren  Schneide- 
zähne war  deutlich  daran  zu  ersehen. 

Das  unter  dem  Gesichte  der  Leiche  liegende  Tuch  war  feucht  und 
roch  nach  Erbrochenem. 

Direct  unter  Mund  und  Nase  fand  sich  ein  kleines  viereckiges  Papp- 
schächtelchen von  5  bis  6  qcm  Grösse,  wie  man  sie  beim  Einkaufen  von 
Juwelierwaaren  erhält.  Dasselbe  war  mit  rother  Watte  gefüllt,  der  Farbstoff 
war  ausgelaugt  und  hatte  die  untere  Partie  des  Gesichtes  und  das  unter 
dem  Gesichte  liegende  Tuch  leicht  gefärbt. 

Auf  einem  Tische  im  Zimmer  wurde  eine  Flasche  zu  75  g  gefunden, 
die  zu  einem  Drittel  mit  Chloroform  gefüllt  war. 

Die  Schalen  des  erwähnten  Pappkästchens  waren  von  dem  Selbstmörder 
mit  Chloroform  gefüllt  worden,  worauf  er  das  Lager  aufgesucht  hat  Mit 
dem  übergedeckten  Tuche  suchte  er  das  Verdunsten  des  Chloroforms  mög- 
lichst zu  verhindern  und  unbewusste  Abwehrbewegungen  machte  er  durch 
die  Fesselung  der  Arme  unmöglich.  Bei  dem  auf  dem  Gesichte  liegenden 
Menschen  trat  zunächst  die  Chloroformbetäubung  und  dann  in  Folge 
mangelnden  Luftzutritts  der  Erstickungstod  ein. 

Die  Motive  zum  Selbstmorde  wurden  in  „  Familienverhältnissen"  gefunden. 


c)  Von  Hahn. 
10. 

Blutiger  Aberglaube.  Von  F.  Hahn,  Untersuchungsrichter  in 
Grodno,  Russland.  Die  russische  Zeitung  „Oestlicher  Bote"  theilt  mit,  dass 
in  der  Nähe  der  Stadt  Port  Alexandrowsk  zwei  den  Zwangsarbeiten  auf 
der  Insel  Sachalin  entlaufene  Kirgisen  verhaftet  wurden,  in  deren  Reise- 
säcken  man  Stücke  von  Menschen  fleisch  fand.  Die  eingeleitete  Untersuchung 
ergab,  dass  diese  Kirgisen  zwei  ebenfalls  entlaufene  Sträflinge  getödtet 
hatten,  deren  Leichen  auch  gefunden  wurden.  Die  gerichtliche  Obduction  der 
Leichen  der  Ermordeten  ergab,  dass  an  ihnen  Herz,  Leber  und  Finger  fehlen. 

Das  citirte  Blatt  knüpft  an  diese  Mittheilung  die  Muthmaassung,  dass 
man  es  wohl  in  diesem  Fall  mit  Kannibalismus  und  zwar  mit  gewohnheits- 
mässigem  zu  thun  habe,  da  das  Verbrechen  in  der  Nähe  eines  Bergwerks 
verübt  worden  ist  und  die  Gegend  dort  absolut  nicht  so  menschenleer  sei, 
dass  die  Kirgisen  nicht  hätten  Nahrung  erhalten  können. 

Man  wird  wohl  nicht  irren,  wenn  man  voraussetzt,  dass  der  Kanni- 
balismus mit  diesem  Verbrechen  nichts  zu  thun  hat  und  dass  der  Doppel- 
mord wohl  zu  abergläubischen  Zwecken  verübt  worden  ist,  worauf  da* 
Fehlen  von  Herz,  Leber  und  Fingern  an  beiden  Leichen  hinweist,  denn  diese 
Bestandtheile  des  menschlichen  Körpers  kann  man  doch  nicht  als  die  ge- 
eignetsten zu  Nahrungszwecken  ansehen. 


Digitized  by  Googl 


Besprechungen. 


a)  Bücherbesprechungen  von  Näcke. 

I. 

Möbins,  Ueber  die  Wirkungen  der  Castration.    Marhold,  Halle  1903, 
99  Seiten,  2  Mark. 

Verf.  giebt  hier  zwar  keine  eigenen  Versuche  oder  Beobachtungen  Ober 
Castration,  aber  eine  sehr  gute  und  klare  Uebersicht  Ober  das  bisher  auf 
diesem  Gebiete  Geleistete.  Seine  Sprache,  auch  in  der  Polemik,  ist  maass- 
voll, seine  Urteile  meist  richtig,  vorsichtig  und  kritisch.  Die  angehängte 
Bibliographie  ist  dankenswerth.  Geschichte  und  die  Wirkungen  der  Castra- 
tration  an  Mensch  und  Thier  werden  genau  geschildert  und  die  vielen  un- 
gelösten Probleme  angedeutet.  Es  zeigt  sich,  dass  sie  nur  ganz  früh  aus- 
geführt, die  Ausbildung  der  secundären  Geschlechtsmerkmale  hemmt,  später 
ausgeführt  dagegen  kaum  noch.  Gerade  sie  spricht  dafür,  dass  das  specielle 
Geschlecht  nicht  durch  die  Keimdrüsen  bedingt  wird,  sondern  schon  im  (be- 
fruchteten) Ei  festgestellt  ist  (Sorna-Theorie),  da  —  bis  auf  Zwitter  —  stets 
die  Zeichen  eines  Geschlechts  prävaliren.  Die  Keimdrüsen  „fördern*  also 
nur  die  secundären  Geschlechtsmerkmale,  machen  sie  aber  nicht  Manches 
spricht  für  eine  bisexuelle  Anlage.  Die  Keimdrüsen  wirken  fördernd  durch 
die  „innere  Secretion".  (Dafür  spricht,  meint  Ref.,  sehr  Vieles,  obgleich  diis 
Wort  jetzt  ein  Schlagwort  geworden  ist,  und  auf  alle  möglichen  Drüsen 
und  Gewebe  ausgedehnt  wird.  Der  strikte  Beweis  ist  aber  nur  dann  er- 
bracht, wenn  der  „secernirte"  Stoff  erst  nachgewiesen  ist.)  Verf.  fügt  end- 
lich noch  einige  sehr  kurze  forensische  Bemerkungen  bei.  Ref.  hätte  nicht 
viel  auszusetzen.  Er  glaubt  nach  wie  vor  mit  Rieger  gegen  Möbius, 
dass  man  bei  sehr  fettem  oder  muskelstarkem  Nacken  die  Configuration  der 
Hinterhauptsschuppe  nicht  genau  abtasten  kann.  Die  Beziehung  von  Klein- 
hirn, Hinterhaupt  und  Geschlechtstrieb  ä  la  Gall  hat  sehr  Vieles  gegen  sich. 
Wenn  Möbius  glaubt,  dass  zwischen  Moralität  und  Keimdrüsen  keine 
engeren  Beziehungen  bestehen,  so  möchte  Ref.  ihm  nicht  beistimmen,  da 
der  normale  Geschlechtstrieb  vielmehr  die  Unterlage  einer  gesunden  Moral 
abzugeben  scheint. 


2. 

Kluge,  Männliches  und  weibliches  Denken.  Marhold,  Halle  1902,  35  Seiten, 
1  Mark. 

In  äusserst  geistreicher  Weise  behandelt  Verf.  sein  Thema,  wobei  er 


Digitized  by  LjOOQIc 


272 


Besprechungen. 


freilich  der  Kritik  nicht  selten  Blössen  darbietet.  Das  ganze  geistige  Leben 
läuft  nach  ihm  in  Bewegungsvorstellangen  ab  (immer?  Ref.).  Das  ganze 
Denken  ist  „auf  einen  Vorgang  der  Bewegung  zurückzuführen*".  Ueberau"  sind 
Muskeln  mit  thätig.  „Ich  denke  thatsachüch  mit  meinem  Leibe"  und  die 
eigentlichen  Sinne  sind  somit  beim  Denken  in  den  Hintergrund  gedrängt 
ausser  dem  Gefühlsinn,  der  vom  Bewegungssinn  unzertrennlich  ist  Die  Be- 
wegungsvorstellungen bei  der  Frau  und  dem  Mann  sind  nun  verschieden, 
daher  auch  ihr  Denken,  und  zwar  schon  in  die  Jugend.  Das  Weib  denkt 
mehr  in  „  Situationsbildern  %  daher  die  Unbeständigkeit;  durch  lebhaftere 
Empfindung  verlangt  sie  mehr  nach  Neuem,  ist  mehr  subjectiv  und  partei- 
licher. Der  Mann  geht  mehr  nach  Ursache  und  Wirkung,  er  denkt  ruhiger, 
objectiver,  ernster,  gründlicher.  Ihm  „schwebt  eine  Zielvorstellung  vor, 
daher  ist  das  weibliche  Denken  ein  entschieden  minder  werthi- 
ge res"  (?  Ref.).  Aber  auch  ganze  Volker  denken  mehr  weiblich,  so  z.  B. 
die  alten  Griechen  (?  Ref.),  wenigstens  später,  auch  die  Römer;  die  semi- 
tischen Völker.  Handelsvölker  denken  weiblich  (?  Ref.).  In  der  Stadt 
denkt  man  mehr  weiblich,  auf  dem  Lande  mehr  männlich  (?  Ref.).  Die 
Frau  soll  nur  solche  Berufe  ergreifen,  wo  sie  weiblich  denken  kann.  Mau 
sieht  Möbius  mit  seinem  -physiologischen  Schwachsinn  beim  Weibe  *  macht 
Schule,  freilich  nur  eine  sehr  einseitige  und  fragwürdige. 


3. 

v.  Dohren,  Das  Geschlechtsleben  in  England  u.  s.  w.  Barsdorf,  Charlotten- 
burg 1902,  445  Seiten. 

Merkwürdiger  Weise  ist  in  diesem  Archive  (Bd.  X)  der  IL  Band  dieses 
hochbedeutsamen  Buches  besprochen  worden,  nicht  aber  der  I.,  weshalb  ich 
letzteres  hier  kurz  anzeigen  will.  Es  ist  ein  Buch,  das  jeder  Gebildete 
gelesen  haben  muss,  da  die  Seiten,  die  zunächst  allerdings  nur  das  eng- 
lische Leben  beleuchten  sollen,  eben  ganz  allgemeine  Verhältnisse  betreffen. 
In  klarer,  schöner  Sprache,  auf  Grund  umfassender  Literaturkenntnisse,  wird 
uns  erat  der  englische  Nationalcharakter  in  seinen  guten  und  bösen  Seiten 
geschildert  und  auf  die  speeifisch  hasslichen  Seiten,  namentlich  die  Bru 
talität,  die  4  speeifisch  englischen  sexuellen  Phänomene  zurückgeführt,  näm 
lieh  die  Kaufehe,  die  Deflorationsmanie  und  Kinderschändung,  die  FTagello- 
manie  und  die  Häufigkeit  und  scandalöse  Verhandlung  der  Ehebruchspro- 
ces8e.  Alle  diese  Dinge,  bis  auf  die  Flagellomanie,  werden  eingehend  dar- 
gelegt und  man  ist  erstaunt,  wie  viel  Mittelalterliches  noch  jetzt  in  Eng- 
land fortwuchert.  Ein  Gegengewicht  zu  diesen  traurigen  Phänomen  bietet 
die  Ehe  dar,  der  im  letzten  Capitel  allerdings  die  Prostitution  gegenüber- 
steht, die  hier,  als  englische  Prostitution,  zuerst  Überhaupt  abgehandelt  wird 
und  daher  sehr  vollkommen  ist  Das  Verhältnis«  zwischen  ihr  und  dem 
Verbrechen  wird  den  Richter  speciell  interessiren.  Endlich  finden  noch  die 
Magdalenenstifte,  die  Abolitionistenvereine  u.  s.  w.  Berührung,  und  ihre 
Nutzlosigkeit  wird  richtig  geschildert  Der  Kritiker  freut  sich,  an  diesem 
Standard  work  nur  ganz  Nebensäcliliches  anfechten  zu  müssen. 


Digitized  by  Googl 


273 


4. 

Lieb  mann  und  Edel,  Die  Sprache  der  Geisteskranken  nach  stenographi- 
schen Aufzeichnungen.    Marhold,  Halle  1903.    182  Seiten,  4  Mark. 

Jeder  Psychiater,  der  es  mit  seiner  Wissenschaft  ernst  nimmt,  hat  es 
gewiss  oft  bedauert,  beim  Anhören  interessanter  Kranken  nicht  ihre  Reden 
nächsten ographiren  zn  können.  Selbst  der  schnellst  Schreibende  ist  oft  hier 
zu  folgen  unfähig.  Zum  tieferen  Eingehen  in  das  Gefüge  der 
Rede,  besonders  nach  psychologischer  und  sprachlich-for- 
maler Seite  hin,  ist  die  Schnellschrift  unbedingt  nöthig.  Es 
war  daher  ein  glücklicher  Gedanke,  dass  ein  bekannter  Berliner  Spracharzt 
und  ein  Irrenarzt  sich  zusammenthaten  und  die  obige  Lücke  ausfüllten.  Es 
werden  uns  alle  möglichen  Geisteskranken  vorgestellt  und  nach  kurzer 
Skizzirung  der  besonderen  Krankheitsform  ihre  Krankengeschichte  kurz 
mitgetheilt  und  ein  oder  mehrere  stenographirte  Gespräche  mit  ihnen  gegeben. 
Schon  diese  zahlreichen  und  meist  gut  gewählten  Krankengeschichten  sind 
interessant,  noch  mehr  aber  die  verschiedenen  sprachlichen  und  grammati- 
kalischen Abweichungen,  namentlich  bei  der  Paralyse,  Epilepsie  und  Imbecilli- 
tät,  die  dabei  einem  erst  klar  werden.  So  bildet  denn  obiges  Buch  eine 
sehr  dankenswerthe  Ergänzung  eines  jeglichen  Lehrbuches  für  Psychiatrie, 
welches  Letzteres  gewöhnlich  gerade  die  sprachlichen  und  stimmlichen  Eigen- 
heiten mehr  vernachlässigt,  auf  alle  Fälle  nie  so  sehr  darauf  eingeht,  am 
wenigsten  an  der  Hand  von  Stenogrammen,  die  allein  das  diene* 
des  Originals  darstellen  können.  Die  Eintheilung  der  Psychosen  ist 
wohl  noch  absichtlich  die  alte.  Trotzdem  sprechen  die  Verf.  von  Dementia 
praecox,  verwenden  das  Wort  aber  anders  als  Kraepelin. 


5. 

Politisch-anthropologische  Revue.    1.  Jahrgang  1902/3. 

Die  hier  schon  früher  angezeigte  neue  Zeitschrift  hat  nun  ihr  1 .  Lebens- 
jahr beendet,  und  voll  gehalten,  was  sie  versprach.  So  ist  es  auch  kein 
Wunder,  dass  sie  in  der  kurzen  Zeit  eine  relativ  enorme  Zahl  von  Abon- 
nenten aufzuweisen  hat,  wie  wohl  kaum  eine  andere  Monatsschrift  Sie 
verdient  aber  vollauf  diesen  Znspruch.  Auch  nur  ein  oberflächlicher  Blick 
auf  das  Inhaltsverzeichniss  zeigt  den  Reichthum  an  zum  Theil  sehr  langen 
Originalarbeiten,  meist  von  bekannten  Autoren.  Wie  schon  früher  bemerkt 
ward,  sind  endlich  die  vielen  kurzen,  angehängten  Berichte  über  alle  mög- 
lichen Zweige  des  Wissens  sehr  dankenswerth. 

So  verschieden  nun  auch  die  Arbeiten  selbst  sind,  so  geht  doch  durch 
die  meisten  hindurch  wie  ein  rother  Faden  die  Entwicklungslehre,  speciell 
in  der  Darwinschen  Ausgestaltung.  Diese  wird  dann  in  den  Dienst  der 
Bio- Anthropologie  und  Politik  gestellt,  und  zeigt  so  recht,  wie  ungeheuer 
fruchtbar  diese  Hypothese  geworden  ist.  Dass  damit  die  religiösen  Dogmen 
unvereinbar  sind,  versteht  sich  von  selbst,  daher  ist  Religion  von  der  Be- 
trachtung ganz  ausgeschlossen.  So  wird  diese  Zeitschrift  in  Theologen- 
kreisen freilich  kaum  Anerkennung  finden,  wohl  aber  in  naturwissenschaft- 
lichen und  anderen  Berufszweigen.    Dabei  ist  selbstverständlich  nicht  ge- 


274 


Besprechungen. 


Bagt,  dass  man  sich  zu  jedem  Satze  bekennen  muss.  Es  giebt  eben  auch 
hier  Heiassporne,  die  mit  „Identitäts-Be weisen u  in  Folge  ihrer  Affectlage 
schnell  bei  der  Hand  sind.  Alles  in  Allem  genommen  ist  obige  Zeitschrift 
Jedem  warm  zu  empfehlen,  nicht  am  wenigsten  aber  dem  Juristen. 


6. 

M.  Hirschfeld,    Der    urnische  Mensch.    M.  Spohr,  Leipzig  1903. 
196  Seiten. 

Hirschfeld,  der  Herausgeber  des  verdienstvollen  Jahrbuchs  für  sexuelle 
Zwischenstufen,  ist  jedenfalls  derjenige,  der  die  meisten  Homosexuellen  — 
über  1500  bereits!  —  kennt  und  zwar  z.  Th.  seit  Jahren.  Darum  ist  er 
sicher  im  höchsten  Grade  competent  in  Sachen  der  gleichgeschlechtlichen 
liebe.  Daher  ist  seine  obige  Monographie,  die  jetzt  schon  als  Theilstöck 
des  diesjährigen,  noch  nicht  publicirten,  Jahrbuchs  erscheint,  als  eine  der 
wichtigsten  Arbeiten  zu  bezeichnen  und  ganz  besonders  dem  Juristen 
und  Gerichtsarzte  zu  empfehlen.  Jede  Zeile  athmet  gesättigte  Erfahrung,  grosse 
Belesenheit,  scharfe  Kritik  und  Wohlwollen.  Mit  den  betreffenden 
Büchern  von  v.  Krafft-Ebing  und  Moll  bildet  das  von  Hirsch- 
feld eine  grundlegende  Trias  für  alle  Zeiten,  zumal  darin  auch 
die  vielen  Aufgaben  einer  künftigen  Forschung  genau  dargelegt  sind. 
H.  räumt  mit  Vorurtheilen  gründlich  auf.  Er  zeigt,  dass  die  Juden  nicht 
weniger  Homosexuelle  (=  H.)  haben,  als  die  Christen,  die  Germanen  da- 
gegen wahrscheinlich  mehr  als  die  Romanen.  Die  Homosexualität  ist  stete 
angeboren,  nie  erworben,  speciell  durch  Uebersättigung,  Onanie  oder  schlechte 
Leetüre  ist  sie  nie  zu  erlangen.  Alles  spricht  für  bisexuelle  Anlage  auch 
des  Geschlechtstriebs.  Verfasser  hält  die  Aussagen  der  Homosexuellen  nicht 
für  erlogen.  Klassisch,  wie  wohl  noch  nie  zuvor,  wird  das  urnische  Kind 
geschildert,  das  gleich  von  vornherein  anders  geartet  ist,  anderen  Liebhabereien 
zeigt  u.  8.  w.  und  damit  eben  beweist,  dass  es  ab  ovo  anders  angelegt  war. 
Die  colossale  Wichtigkeit  der  Träume  für  die  Diagnose  der  Homosexuellen 
und  zwar  bereits  in  der  Jugend,  wird  speciell  hervorgehen.  Auch  die  Dar- 
stellung der  Psyche  des  erwachsenen  Urnings  ist  vorzüglich  gelungen. 
Verbrecher  finden  sich  sehr  selten  unter  ihnen.  Es  giebt  keusche  und  lieder- 
liche Homosexuelle,  platonisch  Liebende  (?  Ref.)  und  sehr  sexuelle.  Der 
Trieb  an  sich  ist  unausrottbar  und  es  giebt  dagegen  kein  Mittel.  Nur  ca. 
25Proc.  Homosexuelle  waren  erblich  belastet.  Unter  200  Homosexellen  fanden 
sich  nur  bei  1 6  Proc.  Degenerationszeichen  und  zwar  waren  diese  fast  alle  erb- 
lich belastet.  Die  Homosexualität  hat  mit  Degeneration  also  nichts  zu  thun. 
Verf.  widerlegt  die  vielen  Vorurtheile,  Punkt  für  Punkt,  namentlich  nimmt 
er  Bloch  scharf  ins  Gebet.  Die  Homosexualität  bedeutet  keinen  Atavismus, 
da  die  Zwischenstufen  keinen  Rückschritt  zum  ein-,  sondern  viel  eher  einen 
Fortecln-itt  zum  mchrgeschlechtlichen  bedeutet.  (?  Ref.)  Ref.  hat  nur  ganz 
wenig  Punkte  gefunden,  die  discutabel  wären.  Ref.  hat  natürlich  auch 
nicht  gewollt,  das  ganze  Gebiet  darzustellen,  sondern  nur  die  Hauptkapitel, 
daher  ist  manches  nur  angedeutet. 


Digitized  by  Goo 


Besprechungen. 


275 


7. 

Schnitze:  Die  Stellungnahme  des  Reichsgerichts  zur  Entmündigung  wegen 
Geisteskrankheit  oder  Geistesschwäche  (§  6,  Abs.  I,  B.  G.  B.)  und 
zur  Pflegschaft  (§  1910,  B.  G.  B.)  nebst  kritischen  Bemerkungen. 
Juristisch-psychktrische  Grenzfragen,  1  Bd.,  H.  1.  IM.  Falle,  Mar- 
hold.    36  S. 

Schnitze,  der  Jurist  unter  den  Medicinern,  bespricht  hier  klar  und  an- 
sprechend die  Entmündigung  und  Pflegschaft  in  Fällen  von  Seelenleiden 
und  zwar  mit  Rücksicht  auf  Reichsgerichtsentscheidungen.  Seine  daran  an- 
geknüpften Kritiken  und  Vorschläge  zeigen  den  klaren  Kopf  und  den  er- 
fahrenen Praktiker.  „Geisteskrankheit"  und  „Geistesschwäche"  sind  im  Ge- 
setze keine  psychiatrischen  Begriffe,  sondern  nur  rein  juristische ;  sie  haben 
nur  civilrechtliche  Bedeutung;  jener  Ausdruck  bedeutet  die  schwerere, 
letzterer  die  leichtere  Art  der  Geistesstörung.  Auch  ohne  speciell  darnach 
gefragt  zu  werden,  soll  der  Sachverständige  sich  darüber  aussprechen.  Die 
Form  der  Psychose  spielt  bei  diesen  Ausdrücken  keine  Rolle.  Zur  Ver- 
meidung von  Irrthümern  wende  der  Gutachter  nur  neutrale  Ausdrücke  statt 
Geisteskrankheit  an,  wie  Seelenstörung  z.  B.  Bez.  der  Pflegschaft  meint 
Verf.,  dass  dieselbe  sich  nur  auf  einzelne  ausdrücklich  benannte  Angelegen- 
heiten erstrecken  darf.  „Die  Fürsorge  der  Entmündigung  kann  sich  praktisch 
auch  nur  auf  beliebige  einzelne  Angelegenheiten  beziehen,  braucht  es  aber 
nicht,  da  der  Vormund  der  gesetzliche  Vertreter  seines  Mündels  in  allen 
Angelegenheiten  ist.*  Die  Pf legschaft  sollte  recht  viel  angewendet 
werden;  auch  bei  jeder  Stärke  geistiger  Störung  ist  das  zulässig.  Wünschens- 
werth  ist  es  ferner,  wenn  die  Anstalt  von  dem  Erfolg  der  Entmündigung 
und  Pflegschaft  in  Kenntniss  gesetzt  wird,  vielleicht  am  besten  seitens  des 
.Staatsanwalts. 


b)  Bücherbesprechungen  von  Hans  Gross. 

8. 

Zurechnung  und  strafrechtliche  Verantwortlichkeit  in  posi- 
tiver Beleuchtung.    Zwei  Vorlesungen  gehalten  in  russischen 
Hochschulen  für  Social  Wissenschaften  in  Paris  von  A.  Golden 
weiser,  Rechtsanwalt  in  Kiew.    L.  Prager,  Berlin  1903. 

Die  sehr  lobenswerthe  Schrift  zeichnet  sich  vor  ähnlichen  vortheilhaft 
dadurch  aus,  dass  sie  die  zum  Gegenstande  der  Besprechung  gewählten 
Themen  nicht  in  mehr  oder  weniger  metaphysischer,  sondern  naturwissen- 
schaftlich exacter  Weise  behandelt.  Das  Ergebniss  der  hochinteressanten 
Arbeit  geht  allerdings  dahin,  dass  sich  Verf.  für  ein  Fürsorgeprincip,  ziem- 
im  Sinne  Vargha's  („zur  Abschaffung  der  Strafknechtschaft*)  entscheiden 
will.    Er  hält  es  für  durchführbar. 


Digitized  by  Google 


276 


9. 

Fritz  Hartwig,  Die  Rechte  des  Angeklagten.  Ein  Tinentbehrlicher  Rath- 
geber  und  Wegweiser  im  Strafprocesa,   Rieb.  Lipinski,  Leipzig  1901. 

Die  Popularieirting  der  Wissensehaft  hat  dort  ihre  Grenzen,  wo  sie 
zum  Selbstpfuschen  Anläse  geben  kann.  Die  vorliegende  Schrift  ist  eine 
Art  kriminalistisches  Naturheilverfahren,  in  welchem  der  Laie  Verhaltungs- 
maassregeln  für  den  Fall  erhält,  als  er  mit  dem  Strafgesetz  in  Confükt  ge- 
räth.  Solche  Dinge  sind  stets  bedenklich  —  der  Jurist  bedarf  ihrer  nicht, 
und  der  Laie  versteht  sie  doch  nicht  und  setzt  sich  durch  diese  Missver- 
ständnisse nur  wesentlichen  Gefahren  aus.  Zudem  enthält  die  Schrift,  die 
schon  in  siebenter  Auflage  erschienen  ist,  recht  eigenthflmtiche  Verdächti- 
gungen des  Richterstandes:  „ viele  Richter  bilden  sich  ihr  Urtheil  Ober  den 
Angeklagten  vorzeitig"  (S.  7);  „ manchmal  leitet  der  Vorsitzende  dem 
Belastungszeugen  ein  aufmerksames  Ohr,  während  er  den  Angeklagten  .  .  . 
rauh  anfährt  und  ihn  wohl  gar  der  Löge  zeiht"  (S.  8);  der  Angeklagte 
wird  vom  Richter  unterbrochen,  zur  Kürze  ermahnt,  vielleicht  gar  hart  an- 
gefahren" (S.  8);  „die  Richter  halten  überhaupt  auf  die  her- 
gebrachte Verhandlungsform tt  (S.  27);  „hat  nicht  ein  Angeklagter,  der  aus 
der  Landeskirche  ausgeschieden  ist,  und  sich  als  Dissident  bezeichnet,  zu 
befürchten,  dass  das  Wort  Dissident  auf  den  Richter  wirkt,  wie  auf  gewisse 
Thiere  und  Menschen  die  rothe  Farbe V  (S.  39);  „politisch  anrüchige 
Personen  dürften  keine  Aussiebt  auf  Erfolg  bei  einem  Gnadengesuche 
haben"  (8.  49)  u.  a.  w.  Solche,  in  ihrer  Allgemeinheit  ausgesprochene 
Angriffe  erschüttern  in  gefährlicher  Weise  das  Vertrauen  des  Volkes  zu 
seinen  Richtern  und  können  nur  schädigend  wirken. 


10. 

Der  Vorsitz  im  Schwurgericht.  Für  den  praktischen  Gebrauch  auf 
Grund  des  Gesetzes  und  der  Kcichsgerichtsentscheidungen  zusammen- 
gestellt von  Kalau  v.  Hofe,  Landgerichtsdirector.  Franz  Vahlen, 
Berlin  1901. 

Wir  haben  hier  eine  äusserst  bequem  und  übersichtlich  angeordnete 
Znsammenstellung  aller  Gesetze,  Entscheidungen  und  Literaturbehelfe ,  die 
ein  Vorsitzender  des  Schwurgerichtes  in  seiner  unabsehbar  schwierigen 
Stellung  nöthig  hat.  Die  Schrift  kann  auf  um  so  grössere  Verbreitung 
rechnen,  als  sie  für  jeden  Richter  Interesse  haben  muss. 


11. 

Mittheilungen  der  Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpf nn g 
der  Geschlechtskrankheiten.  Herausgegeben  von  Dr. 
Blanchko,  Arzt  in  Berlin;  Dr.  E.  Lesser,  Prof.  a.  d.  Univ. 
Berlin;  Dr.  W.  N eis ser,  Geh.- Med.- Rath  und  Prof.  a„  d.  Univ. 
Breslau.    J.  A.  Barth,  Leipzig  1902. 

Etwas  Uneigennützigeres  und  Segensreicheres  als  das  Bestreben  der  ge- 
nannten Gesellschaft  lässt  sich  nicht  denken.  Abgesehen  davon,  dass  die 
entsetzlich  weite  Verbreitung  und  die  unabsehbare  Gefahr  der  Geschlechts- 


Diojtized  by  Google 


Besprechungen. 


277 


krankheiten  direct  von  kriminal  -  anthropologischer  Bedeutung  ist,  muss  es 
auch  als  Pflicht  angesehen  werden,  alles  aufzuwenden,  was  zur  Unter- 
stützung der  Bestrebungen  der  Gesellschaft  denkbar  ist  Ich  bitte  die 
Leser  von  diesen  Mittheilungen  Kenntniss  zu  nehmen;  die  Geschäftsstelle 
der  Gesellschaft  ist  Berlin  W.  9,  Potsdamerstrasse  20,  wo  jede  gewünschte 
Auskunft  gerne  ertheilt  wird. 


12. 

Ch.  Cartellani,  «Das  Weib  am  Kongo4.  Deutsch  von  Margarethe 
Bruns  mit  einer  Einleitung  nnd  Anmerkungen  von  Max  Bruns 
J.  C.  C.  Bruns,  Minden  i.  W.    Ohne  Jahreszahl. 

Seitdem  die  Kriminalpsychologie  als  unentbehrliche  strafrechtliche 
Hülfs Wissenschaft  eine  so  grosse  Rolle  zu  spielen  beginnt,  wird  es  uns  auch 
klar,  das  wir  jene  Gebiete,  welche  unser  eigenes  Seelenleben  nicht  direct 
betreffen,  nur  auf  Umwegen  gründlich  studiren  können.  So  ist  z.  B.  das 
psychische  Wesen  der  Frau,  die  uns  als  Verbrecherin  oder  als  Zeugin 
gegenübertritt,  für  uns  nur  dann  wenigstens  theilweise  verstehbar,  wenn 
wir  es  in  Parallelstudien  zu  erforschen  trachten.  Die  Frau  ist  eben  ein 
total  anderes  Geschöpf  wie  wir;  ganz  verstehen  werden  wir  sie  nie;  in 
etwas  können  wir  aber  der  Frage  näher  treten,  wenn  wir  das  Frauenwesen 
an  einfachen  Personen  und  in  einfachen  Situationen  beobachten.  Die  ge- 
bildete Frau  in  complicirter  Lage  wird  uns  nie  völlig  klar  werden,  wir 
können  aber  lernen  und  werden  dann  vielleicht  weniger  Ungerechtigkeiten 
begehen,  wenn  wir  bei  dem  Leichteren  beginnen.  Wir  greifen  deshalb  gerne 
nach  einem  Buche,  welches  uns  diesfalls  Aufschluss  giebt;  und  ein  solches 
ist  das  hiermit  angezeigte.  Haben  wir  es  zu  Ende  gelesen,  so  können  wir 
nicht  genau  sagen:  man  hätte  gerade  dies  und  jenes  daraus  gelernt  — 
aber  die  Schilderung  der  einfachen  Weiber  am  Kongo,  die  so  ganz  anders 
und  doch  wieder  genau  so  sind,  wie  die  Frauen  unserer  Lander,  bringt 
die  allgemeine  Erkenntniss  doch  um  ein  merkliches  Stücklein  vorwärts. 
Die  Leetüre  derselben  ist  dem  Kriminalisten  um  so  mehr  zu  empfehlen,  als 
sich  eine  Frau  der  Mühe  des  Uebersetzens  unterzogen  hat,  so  dass  wir  eine 
correcte  Auffassung  der  oft  fast  mehr  als  heiklen  Situationen  voraussetzen 
dürfen.  Vielleicht  liegt  gerade  dahin  ein  wesentliches  Moment  der  zu  er- 
wartenden Belehrung. 


13. 

Die  Staatsanwaltschaft  bei  den  Land-  und  Amtsgerichten 
in  Preussen.  Form  und  Inhalt  der  Staatsanwaltschaft  nach  Keichs- 
und  Landesrecht,  mit  den  einschlägigen  Bestimmungen  im  Wortlaut 
und  mit  Verfügungsentwürfen.  Von  Dr  v.  Marek,  Staatsanwalt 
a.D.,  Professor  in  Greifswald  und  Dr.  Kloss,  Staatsanwaltschaf  ts- 
rath  in  Halle  a.  S.  Zweite  völlig  umgearbeitete,  bis  auf  die  Jetzt- 
zeit fortgeführte  Auflage.  Zweiter  Halbband  Carl  Heymann, 
Berlin  1903. 

Das  äusserst  brauchbare  Buch  verfolgt  die  Thätigkeit  desselben  vom 
Anfange  eines  Processes  bis  an  dessen  Ende  unter  Angabe  aller  Be- 

ArehiT  fftr  Krimiwüanthioiwlogio.  XII.  1!» 


278 


Besprechungen. 


Stimmungen  des  Reichs-  und  Landesrechts  mit  s&mmtliehen  unzähligen  Nach- 
tragsbestimmungen  und  giltigen  Verordnungen.  Ist  das  Buch  auch  in 
erster  Linie  für  preussische  Staatsanwälte  bestimmt,  so  werden  es  doch  auch 
andere  deutsche  und  selbst  österreichische  Staatsanwälte  mit  grossem  Nutzen 
studiren.  Das  ganze  Bild  eines  Processes  tritt  hierbei  klar  und  plastisch  zu 
Tage,  so  dass  das  Buch  auch  zum  Unterrichte  mit  Vortheil  benutzt  werden 
kann.  — 


14. 

Arthur  Dix,  Die  Jugendlichen  in   der  Social-    und  Kriminalpolitik. 
Gustav  Fischer,  Jena  1902. 

Diese  äusseret  wichtige  Frage  hat  im  Verf.  eine  sehr  übersichtliche 
und  werthvolle  Beachtung  gefunden;  mit  Recht  spricht  er  von  einem 
„Problem  der  Jugendlichen Ä  und  kommt  in  sorgsamerer  Bearbeitung  der 
hier  massgebenden  einzelnen  Momente  zu  dem  Schlüsse,  es  sei  alles  daran 
zu  setzen,  dass  die  verwahrloste  Jugend  Zwangserziehung,  die  der  Ver- 
wahrlosung ausgesetzte  eine  geregelte  Fürsorgeerziehung  und  die  ganze 
übrige  Masse  gewerbliche  Fortbildung,  veredelnde  Unterhaltung  und  Gelegen- 
heit zur  Aufwachsentwickelung  erhalte. 


15. 

Gerichtliche  Medicin.  Zwölf  Vorträge  gehalten  von  Priv.-Doc  Dr. 
Gottschalk,  Geh.  Med.-Rath  Prof.  Dr.  Jolly,  Prof.  Dr.  Israel, 
Prof.  Dr.  Koeppen,  Geh.  Med.-Rath  Prof.  Dr.  Liebreich,  Prof. 
Dr.  Mendel,  Geh.  Med.-Rath  Prof.  Dr.  Moeli,  Geh.  Med.-Rath 
Prof.  Dr.  Olshausen,  Oberarzt  Privatdocent  Dr.  Puppe  und 
Gericlitsarzt  Prof.  Dr.  Strassmann  vom  Centralcomite*  für  das 
ärztliche  Fortbildungswesen  in  Preussen,  in  dessen  Auftrage  redigirt 
von  Prof.  Dr.  R.  Kutner,  Schriftführer  des  Centralcomit^s.  Mit 
33  Abbildungen  im  Text  Abdruck  aus  dem  klinischen  Jahrbuch. 
Gust  Fischer,  Jena  1903. 

Diese  Vorträge  wenden  sich  an  Aerzte,  die  mitten  in  der  Arbeit  des 
Lebens  stehen,  also  einerseits  viel  zu  viel  zu  thun  haben,  um  sich  mit 
Einzelstudien  zumal  über  gerichtliche  Medicin  zu  befassen,  die  aber  ander- 
seits solche  Kenntnisse  haben  müssen,  weil  sie  zu  diesfälligen  Dienstleistungen 
herangezogen  werden  können.  In  den  Vorträgen  für  sie  sind  daher  an- 
erkennenswerth  wenig  Vorkenntnisse  verlangt,  so  dass  sie  jeder  Kriminalist 
der  sich  auch  nur  ungefähr  um  seine  Verpflichtungen  gekümmert  hat,  ver- 
stehen und  mit  namhaftem  Nutzen  studiren  kann.  Der  erste  Vortrag  (Prof. 
Israel)  befasst  sich  mit  der  Feststellung  des  Todes  und  der  Todesursache 
—  gerade  ein  Gebiet,  auf  welchem  die  Juristen  an  die  Aerzte  oft  die 
thöriehtsten  und  unbeantwortbare  Fragen  stellen,  auf  welchem  aber  auch 
aus  Uukenntnis8  der  Thatsachen  oft  wichtige  und  klarstellbare  Fragen  zu 
stellen  unterlassen  werden. 

Vortreff  lieh  ist  der  zweite  Aufsatz  ^Sachverständigenthätigkeit  und 
Technik  des  Gerichtsarztes-  und  der  dritte  „ Gesundheitszustand  in  civil- 
rechtlioher  und  strafrechtlicher  Beziehungk,  beide  von  Prof.  Strassmann, 


Diojtized  by  Googl 


Besprechungen. 


279 


in  welchen  scheinbar  selbstverständliche  aber  doch  wichtige  und  schwierige 
Fragen  einfach  und  klar  zur  Besprechung  kommen. 

Im  Vortrag:  „Traumatische  Todesarten"  von  Dr.  Puppe  wird  der 
Begriff  der  vitalen  Reaction,  welcher  für  den  zuerst  dazu  Gekommenen 
(Gendarm,  Polizist,  Strafrichter)  oft  so  wichtig  ist,  erklärt,  dann  werden  die,  be- 
sonders zu  Beginn  der  Erhebungen  verwirrend  wirkenden  postmortalen  Ver- 
letzungen besprochen  (übersehen  sind  die  häufigen  Verletzungen  bei  Wasser- 
leichen, die  durch  Hineinfallen  und  Anschlendern  durch  fliessendes  Wasser 
entstehen);  dann  werden  die  agonalen  und  die  Verletzungen  durch  ver- 
schiedene Werkzeuge  behandelt.  Gewagt  finde  ich  den  vom  Vortragenden 
in  einem  bestimmten  Falle  gemachten  zwingenden  Schluss  auf  Ausschluss 
von  Zufall  bei  einer  Verletzung  lediglich  aus  den  Regeln  Aber  die  Spalt- 
barkeit der  Haut,  zumal  nur  mehr  die  Narbe  zur  Beurtheilung  vorlag. 

Gut  ist  der  Vortrag  über  „Tod  durch  gewaltsame  Erstickung  und 
abnorme  Temperatur u  von  Dr.  Puppe,  ausserordentlich  instruetiv  der 
„Ueber  die  Beurtheilung  von  Vergiftungen M  von  Prof.  Liebreich  und  der 
von  Prof.  Olshausen  Ober  Fortpflanzungsflihigkeit,  Schwangerschaft  und 
Geburt 

Abort  und  Kindesmord  bespricht  Dr.  Gottschalk  in  sehr  vorsich- 
tiger und  klarer  Weise,  die  psychischen  Fragen  behandeln  Prof.  Mendel, 
Moeli,  Jolly  und  Koeppen. 

Alles  in  Allem  muss  das  Buch  dem  Juristen  namentlich  mit  Rückblick 
auf  die  sozusagen  populäre  Form  der  Darstellung  warm  empfohlen  werden 


16. 

Dr.  Leo  Müffelmann,  Das  Problem  der  Willensfreiheit  in  der  neuesten 
deutschen  Philosophie.    Leipzig,  Job.  Ambr.  Barth,  1902. 

Das  Um  und  Auf  unserer  modernen  Strafrechtswissenschaft  ruht  auf 
dem  vom  Verf.  besprochenen  Problem.  Die  Arbeit  ist  äusserst  fleissig  und 
sorgfältig,  sie  gewährt  vollen  Ueberblick  über  die  gesammte  Litteratur  und 
alle  diesfalls  darin  vertretenen  Ansichten.  Verf.  'ist  überzeugter  Determinist 
und  gelangt  zu  dem  Schlüsse:  Der  Determinismus  bildet  die  Lösung  des 
Problems  der  Willensfreiheit. 

Mit  seiner  Nominirung  der  Indeterministen  unter  den  deutschen  Straf- 
rechtslehrern bin  ich  insofern  nicht  einverstanden,  als  ich  Bin  ding  doch 
für  einen  Deterministen  halte;  gesagt  hat  er  es  nie  —  aber  ein  sorgsames 
vStudium  aller  seiner  Werke  lässt  daran  nicht  zweifeln. 


17. 

Geschlechtskrankheiten  nnd  Rechtsschutz.  Betrachtungen  vom 
ärztlichen,  juristischen  und  ethischen  Standpunkt  von  Prof.  Dr.  Max 
Flesch,  Frauenarzt  und  Dr.  jur.  Ludw.  Wertheimer  in  Frank- 
furt a.  M.    Gustav  Fischer,  Jena  1903. 

Diese  gute  Zusammenstellung,  welche  wieder  einmal  die  Verbreitung 
und  entsetzliche  Gefahr  der  Geschlechtskrankheiten  recht  energisch  zum  Aus- 
druck bringt  —  zu  energisch  kann  dies  nicht  geschehen  —  befasst  sich 
hauptsächlich  mit  der  privatrechtliclien  Frage  des  Rechtsschutzes.  Auf  straf- 

19* 


280 


Besprechungen. 


rechtlicher  Seite  wird  mit  vollem  Rechte  behauptet,  dass  die  §§  223,  224, 
226,  229,  23o,  231  RStG.  genügenden  Schutz  gewähren  würden,  wenn 
sie  nur  häufiger  und  nachdrücklicher  zur  Anwendung  kämen. 

In  den,  am  Schlüsse  angeknüpften  ..Ethischen  Betrachtungen fc  kommen 
die  Verf.  zu  der  zwar  schönen,  aber  platonischen  Feststellung,  dass  nur  von 
einer  Umgestaltung  der  Sitten,  Selbstzucht  und  gehobener  Moral  Besserung 
der  Zustände  zu  erwarten  sei:  Jeder  rauss  im  Geschlechtsact  ein  folgen- 
schweres, von  ihm  zu  verantwortendes  Handeln  erblicken. 


IS. 

„Willensfreiheit  und  Strafrechtfe  von  Dr.  Robert  von  Hippel, 
o.  ö.  Professor  der  Rechte  a.  d.  Universität  Göttingen.  J.  Guttentag. 
Berlin  1903. 

In  der  ihm  eigenen  einfachen,  klaren  und  alles  eher  als  schwülstigen 
Weise  bespricht  H.  in  einem  Vortrage  das  so  viel  umstrittene  Thema  und 
bekennt  sich  als  Determinist:  Die  strafrechtlichen  Grundbegriffe  Verantwort- 
lichkeit, Schuld,  Zurechnungsfähigkeit  und  Vergeltungsstrafe  wurden  vom 
Determinismus  anerkannt,  ja  gerade  der  Determinismus  glaubt  diese  Be- 
griffe aHein  befriedigend  erklären  zu  können.  Diese  Begriffe  sind  nicht 
bloss  vom  Standpunkte  der  Willensfreiheit  haltbar,  sie  sind  von  der  An- 
nahme der  Willensfreiheit  unabhängig.  Weder  Determinismus  noch  die 
Willensfreiheit  ist  an  sich  eine  bestimmte  Weltanschauung,  auch  gläubiges 
Christenthum  kann  die  Willensfreiheit  leugnen  (heil.  Augustinus,  Luther. 
Kant).  Sie  sind  aber  auch  keine  Lebensregel,  sondern  lediglich  verschiedene 
Auffassungen  über  das  Zustandekommen  der  einzelnen  menschlichen  Hand- 
lungen. 

H.  beweist  dann,  dass  gewisse  Erscheinungen,  wie  Freiheitsgefühl. 
Stimme  des  Gewissens,  Reue,  Verantwortlichkeitsgefühl  u.  s.  w.  keine  Be- 
weise für  die  Willensfreiheit  sind  und  dass  der  Determinismus  den  Schuld 
begriff  des  geltenden  Rechtes  nicht  verwirft,  sondern  bestätigt  nnd  erklärt 

Zur  Klarstellung  in  der  so  schwierigen  Frage  ist  kaum  eine  Schrift 
empfehlenswerter,  als  die  hier  angezeigte. 


Ii). 

Ritualmord  und  Eid.  Ein  offener  Brief  an  den  Reichstagsabgeordneten 
Herrn  Liebcrmann  von  Sonnenberg  in  Gross-Licliterfelde  de» 
Rabbiner  Dr.  Willi.  Münz  in  Gleiwitz.  Vierte  vermehrte  Auflage. 
16.— 20.  Tausend.    Neumann,  Gleiwitz  1902. 

Als  originelles  wissenschaftliches  Beweismittel  wendet  Verf.  den  Eid 
an  und  schwört  feierlichst,  dass  die  Juden  keinen  Ritualmord  kennen.  Ich 
bin  davon  tiberzeugt,  dass  Verf.  mit  bestem  Gewissen  seinen  Eid  abgelegt 
hat,  er  ist  aber,  wie  es  Jeder  in  Exstase  thut,  viel  zu  weit  gegangen  und 
hat  beschworen,  was  er  nicht  beschwören  konnte.  In  der  That  konnte  dabei 
Münz  beeiden,  dass  er,  aus  einer  Rabbinerfamilie  stammend  und  alle  rituellen 
Bücher  der  Juden  kennend,  nie  etwas  davon  erfahren  oder  gelesen  habe, 
dass  die  Juden  einen  Ritualmord  kennen  und  üben.  Aber  zu  beschwören. 
„Israel  sei  unschuldig  an  allen  Blutanklagen,  die  man  gegen  dasselbe 


Digitized  by  Googl 


Besprechungen. 


281 


erhoben  habe"  —  das  geht  zu  weit.  Ich  wiederhole  oft  Gesagtes:  An  einen 
Ritualmord  der  Jnden  glaubt  heute  kein  Gebildeter,  aber  der  Blutglaube, 
die  abergläubische  Benutzung  von  menschlichem  Blute  und  von  Leichen- 
theüen  ist  pandemisch,  alle  Völker  sind  und  waren  demselben  unterworfen 
und  die  Juden  auch. 


20. 

Recherches  expärimentales  sur  la  pathoge*nie  de  la  mort  par 
brülure  par  Dr.  Eugene  Stockis,  assistent  ä  l'Universite" 
de  Liege.  Separatabdruck  aus  den  „Archives  internationales  de 
Pharmacodynamie  et  de  thörapie"  Vol.  XI,  fasc.  III  u.  IV,  Bru- 
xelles,  H.  Lamertin,  0.  Doin,  Paris  1903. 

Auf  Grund  sorgfältigster  Benutzung  der  Literatur  und  ausgedehnter 
Ei^enbeobachtung  gelangt  Verf.  zu  dem  Ergebnisse,  dass  bei  der  Ver- 
brennung eines  höher  organisirten  thierischen  Organismus  nicht  eine  ein- 
heitliche Ursache  des  Verbrenuungstodes  bestehen  kann  —  man  müsste 
unterscheiden  zwischen  den  Ursachen  eines  plötzliches  Todes,  den  unmittel- 
baren Ursachen  und  den  allgemeinen  Symptomen,  die  sich  bei  einer  secun- 
dären  Periode  entwickeln.  Der  Tod  kann  durch  überwältigenden  Shok 
(Schmerz)  veranlasst  werden,  es  kann,  falls  der  Tod  nicht  sofort  eintritt, 
eine  Lähmung  durch  functionelle  Störungen  entstehen,  die  zumeist  vom  ver- 
längerten Mark  ausgehen,  und  es  kann  sich  auch  bei  verlängertem  Processe 
eine  verminderte  Widerstandsfälligkeit  gegen  andere  Schädlichkeiten  ent- 
wickeln. Eine  Hypothese  durch  Ptomainvergiftung  dürfte  auszuschliessen 
sein.  — 

Die  fleissige  Arbeit  ist  für  uns  von  Wichtigkeit,  da  sie  für  betreffende 
Fälle  die  Frage  der  „ Zwischenursachen'  beleuchtet 


21. 

Lehrbuch  des  gemeinen  Deutschen  Straf  rechtes.  Besonderer 
Theil  von  Dr.  Carl  Binding,  ordentlichem  Professor  der  Rechte 
in  Leipzig.  Erster  Band,  zweite,  stark  vermehrte  und  umgearbeitete 
Auflage.    WUh.  Engelraann,  Leipzig  1902. 

8o  ferne  sich  die  Leipziger  Schule  leider  unserer  Richtung  stellt,  so 
sehr  wissen  wir  doch,  was  wir  ihr  zu  verdanken  haben,  und  wie  wichtig 
das  von  ihr  Gelehrte  ist.  Richtig  genommen  ist  der  Unterschied  kein  allzn 
grosser:  wir  glauben  eben,  dass  für  unsere  Wissenschaft  noch  vieles  Andere 
aus  Nachbargebieten  wichtig  ist,  und  wenn  wir  dann  deren  Einflüsse  wahr- 
nehmen, so  müssen  wir  wohl  mit  ihnen  rechnen;  ungerecht  wäre  es  aber, 
zu  behaupten,  dass  wir  die  Lehren  der  Anderen  nicht  brauchen,  nicht  dank- 
bar hinnehmen  und  studiren. 

Dass  Bindung  der  Dogmatiker  par  excellence  ist,  der  mit  wunderbarer 
Klarheit  und  Schärfe  die  schwierigsten  Lehren  behandelt,  das  wussten  wir 
schon  lange,  aber  das  vorliegende  neue  Buch  hat  es  uns  aufs  Neue  be- 
wiesen. Namentlich  die  Art,  wie  B.  die  Lehren  des  neuen  BGB.  in  das 
materielle  Strafrecht  einzuflechten  und  zu  verwerthen  wusste,  verdient  Be- 
wunderung, ich  glaube,  dass  auch  die  Leute  vom  Privatrecht  in  vielfacher 


Digitized  by  Google 


282 


Besprechungen. 


Richtung  durch  die  Beleuchtung  von  der  strafrechtlichen  Seite  Erkenntnis* 
gewinnen  müssen.  Ebenso  glücklich  ist  die  Einreihung  und  Behandlung 
des  Stoffes  aller  seither  ergangenen  neuen  strafrechtlichen  Gesetze,  und 
manches,  was  Bindung  heute  anders  ansieht,  als  er  es  früher  gethan  hat 
Kurz,  auch  Binding  s  Lehrbuch  in  seiner  neuen  Gestalt  ist  dem  modernen 
Kriminalisten  einfach  unentbehrlich,  eine  gründliche,  ehrliche  Entscheidung 
jeder  wichtigen  strafrechtlichen  Frage,  ohne  Bindung  zu  Rathe  gezogen  zu 
haben,  ist  unmöglich. 


22. 

Der  Begriff  der  Gerechtigkeit  im  Strafrecht.  Antrittsvorlesung 
gehalten  am  28.  April  1903  an  der  Universität  Bonn  von  Dr.  Jos. 
Heimberger,  Professor  der  Rechte.  A.  Deicherts  Nachfolger, 
Leipzig  1903. 

Joseph  Heimberger  hat,  alter  Sitte  entsprechend,  an  die  Arbeiten 
seines  Vorgängers  angeknüpft,  er  hat  vor  Allem  das  „ wissenschaftliche 
Testament"  des  unvergesslichen  Hermann  Seuffert  klargelegt,  und  hat 
dann  so  scharf,  wie  es  vielleicht  noch  nie  geschehen  ist,  den  Unterschied 
zwischen  der  classischen  und  der  neuen  Kriminalistenschule  festgestellt;  er 
kommt  zu  dem  Cardinalpunkte ,  dass  Gerechtigkeit  und  Vergeltungsidee 
nicht  dasselbe  ist,  dass  gerechte  Vergeltung  mit  menschlichem  Können 
und  Wissen  nicht  erreichbar  ist,  dass  Vergeltung  nicht  Aufgabe  des  Staates 
sein  kann,  dass  als  Zweck  der  staatlichen  Strafrechtspflege  nur  die  Auf- 
rechterhaltung der  Rechtsordnung  angesehen,  und  dass  von  diesem  Stand- 
punkte aus  der  Begriff  der  Gerechtigkeit  im  Strafrecht  bestimmt  werden 
muss.  Diese  grundlegenden  Sätze  führt  Heimbergerin  glänzender  Weise 
durch,  und  kommt  zu  dem  Schlüsse,  das  Strafgesetz  sei  Erzeugnis«  der 
Notwendigkeit,  nicht  etwa  der  abstracten  Gerechtigkeit  „Warum11  fr&gt 
Verf.  in  überzeugendem  Tone,  ., warum  hebt  der  Staat  seine  Strafgesetze 
nicht  auf?  Gewiss  nicht:  damit  die  Gerechtigkeit  nicht  Schaden  leide,  son- 
dern weil  dann  der  Staat  zu  Grunde  ginge*  —  pdie  eiserne  Notwendig- 
keit, nicht  eine  vage  Vergeltungsidee  ist  es,  die  dem  Herrscher  das  Richt- 
schwert in  die  Hand  drückt*.  So  kommt  Heimberger  zur  Ueberaeu- 
gung:  gerecht  ist,  was  zur  Erhaltung  der  Ordnung  geschehen  muss,  ge- 
recht ist  also  die  nothwendige  Strafe. 

Die  bedeutsame  Rede  Heimberger' s  ist  geradezu  das  Programm 
der  neuen  Schule. 


23. 

Vorträge  und  Besprechungen  über  „Die  Krisis  des  Darwinis- 
mus'1, „Die  so cialethische  Bedeutung  der  Muse1  — 
„Zur  Erkenntnisstheorie  der  ästhetischen  Kritik* 
Commission  von  Joh.  Ambr.  Barth,  Leipzig  1902. 

Mit  Rücksicht  auf  die  heute  nothwendig  gewordene  naturwissenschaft- 
liche  Behandlung  im  Studium  des  Strafrechts  ist  jede  der  grossen  Fragen 
der  Naturwissenschaft  für  den  Kriminalisten  wenigstens  insoweit  von  Be- 
deutung, dass  er  den  angeblichen  Stand  derselben  in  den  weitesten  üm- 


Digitized  by  Googl 


Besprechungen. 


283 


rissen  kennen  muss.  Selection  oder  Anpassung  gilt  niclit  bloss  für  Thier 
und  Pflanze,  sondern  für  jede  Erscheinung  im  Leben  und  nicht  zum  Min- 
desten für  die  verbrecherischen  Momente,  und  so  sollen  wir  auch  hier 
wenigstens  ungefähr  Klarheit  besitzen.  Die  hier  besprochenen  Vorträge  von 
Kassowitz,  Wettstein,  v.  Ehrenfels  u.  s.  w.  orientiren  auch  den 
Laien  vollständig  und  lassen  ihn  sehen,  wie  sich  heute  angeblich  Darwin 
zurückziehen  muss,  um  einem  Neo-Lamarckismus  Raum  zu  geben. 

Ebenso  lässt  der  überaus  interessante  Vortrag  des  Philosophen  Frhrn. 
v.  Ehren f eis  Über  die  socialethische  Bedeutung  der  Müsse  und  die  Aus- 
blicke auf  die  Fragen  der  üebervölkerung,  überaus  viele  Erwägungen 
kriminalpolitischen  Inhalts  zu. 


24. 

W.  Lexis,  Abhandlungen  zur  Theorie  der  Bevölkerungs-  und  Moral- 
statistik. Mit  10  Abbildungen  im  Text  Gust.  Fischer,  Jena  1903. 

Unsere  moderne  Statistik  begeht  den  Fehler,  dass  sie  entweder  zu  früh 
stehen  bleibt,  oder  zu  weit  geht;  ersteres  thut  sie,  wenn  sie  uns  bloss  end- 
lose, verwirrende  und  nicht  zu  verwerthende  Ziffernoolonnen  vorstellt, 
letzteres  geschieht,  wenn  weitgehende,  allzu  kühne  Schlüsse  gezogen  wur- 
den, und  wirklich  werthvoll  arbeiten  jene,  welche  den  Mittelweg  einschlagen 
und  vorerst  untersuchen,  wie  denn  eigentlich  formell  -  technisch  die  Ziffern- 
reihen verwerthet  oder  besser  gesagt,  erst  einmal  geordnet  werden  sollen, 
wo  die  Fehlerquellen  liegen  und  durch  welche  mathematischen  Formeln  die 
Fehler  unschädlich  gemacht  werden  können.  Dass  für  uns  alles,  was 
Kriminalstatistik  heisst,  von  grösstem  Werth  ist,  dass  wir  überhaupt  uns 
den  für  uns  heute  allerwichtigsten  Fragen  gar  nicht  nähern  können,  ohne 
mit  den  seltsamen  und  oft  wunderbaren  Ergebnissen  der  Statistik  zu  ar- 
beiten —  das  bezweifelt  Niemand,  und  so  greifen  wir  dankbar  nach  einem 
Buche,  wie  uns  der  geistvolle  Göttinger  Nationalökonom  eines  bietet. 

Lexis  kommt  zu  dem  Ergebniss,  dass  die  Wahrscheinlichkeits- 
rechnung in  ihrer  Anwendung  auf  die  Demographie  und  die  Moralstatistik 
nur  den  Zweck  habe,  ein  verständliches  Schema  für  die  Vertheilung  der 
Fälle  und  andererseits  einen  Maassstab  für  die  Stabilität  der  statistischen  Ver- 
hältnisszahlen  zu  bieten;  festzustellen,  dass  bei  der  Constanz  rooralstatistischer 
Daten,  das  ihr  zu  Grunde  liegende  Ursachensystem  gleich  geblieben  sei, 
biete  keine  Erkenntniss,  wohl  aber  geschehe  dies,  wenn  man  diese  Zahlen 
auf  Verhältnisse  bringt,  die  die  Form  von  genetischen  oder  analytischen 
Wahracheinlichkeitsausdrücken  haben,  und  wenn  man  nun  untersucht,  ob 
sich  diese  als  empirische  Ausdrücke  einer  constanten  oder  auch  einer  auf 
bestimmte  Art  veränderlichen  mathematischen  Wahrscheinlichkeit  ansehen 
lassen.  Besonders  wichtig  ist  auch  für  uns  die  Festlegung,  dass  wir  so  oft 
von  Entwicklungsgesetzen  sprechen,  wo  es  sich  nur  um  die  einfache 
historische  Thatsache  einer  bestimmten  Entwicklung  bandelt. 

Das  Buch  Lexis'  ist  niclit  leicht  zu  lesen,  man  muss  mit  dem  Blei- 
stift in  der  Hand  mühsam  mitrechnen,  aber  der  Kriminalist,  der  dies  thut, 
erhält  für  seine  grössten  Fragen  Anregung  und  Gewinn. 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


25. 

Richard  B  roh  neck,  Die  Arten  des  Masoobismus.    J.  G.  Nissen,  Ham- 
burg.   Ohne  Jahreszahl. 

Die  Literatur  über  Perverses  im  Sexualleben  steigt  von  Tag  zu  Tag, 
sie  bringt  aber  selten  Neues  und  Belehrendes.  Das  vorliegende  Buch 
bringt  lediglich  Bekanntes  oder  leicht  Variirtes,  und  am  Schlosse  eine 
Autobiographie  eines  verrückten  Masochisten,  der,  ein  verkommener  Student 
«ich  für  einen  Dichter  hält  und  in  ^poetischer  Prosa"  seinen  , Schmerzens- 
weg*  schildert.  Hierbei  äfft  er  in  blasphemischer  Weise  die  Bibelworte 
nach,  identificirt  sich  mit  Christus  u.  s.  w.  So  widerlich  das  Ganze  ist. 
so  ist  es  doch  für  uns  interessant:  wir  können  nie  genug  über  die  Narr 
heiten  der  Menschheit  lernen. 


26. 

Die  Schrift  bei  Geisteskrankheiten.  Ein  Atlas  mit  81  Handschrift- 
proben von  Dr.  Rudolf  Köster,  kgl.  Oberarzt,  komdt  zur  psych. 
Klinik  der  Universität  Giessen.  Mit  einem  Vorwort  von  Prof.  Dr. 
R.  Sommer.   J.  A.  Barth.    Leipzig,  1903. 

Die  unabsehbare  Wichtigkeit  der  wissenschaftlich,  nicht  laienhaft  be- 
triebene Kriminalgraphologie  wird  heute  doch  von  jedem  ernsthaft  arbeitenden 
Kriminalisten  zugegeben,  und  so  wie  wir  kaum  noch  ohne  Hülfe  exaeter 
Graphologie  bestehen  können,  so  bedürfen  auch  alle  uns  verwandten  Wissen 
schalten  unbedingt  dieser  ebenso  wichtigen  als  hochinteressanten  Discrplin. 
Am  höchsten  haben  sich  die  Psychiater  für  ihr  Gebiet  die  Graphologie  aus- 
gebildet—  Erlenraeyer,  Preyer,  Kr äpelin,  Goldscheider,  Dieh I. 
Mayer,  Scholz,  Piper,  Raggi  und  Sommer  haben  sich  um  die 
wissenschaftliche  Ausgestaltung  der  Lehre  die  allergrössten  Verdienste  er- 
worben, und  heute  weiss  man,  dass  eine  correcte  Untersuchung  eines  Geistes- 
kranken, namentlich  wenn  es  sich  um  sichere  Frühdiagnosen  handelt,  kaum 
gedacht  werden  kann,  wenn  nicht  die  Schrift  des  Betreffenden  einer  exaeten 
Prüfung  unterzogen  wurde.  Für  uns  Juristen  hat  die  Frage  aber  in  anderer 
Richtung  grosse  Bedeutung.  Das  wichtigste  Moment  in  unserer  Arbeit  ist 
die  Schuldfrage  und  diese  theilt  sich  in  die  Thatfrage  und  die  Zurechnungs- 
frage, beide  sind  gleich  wichtig.  Zu  entscheiden  hat  die  letztere  im  Punkte 
des  Geisteszustandes  allerdings  der  Arzt,  aber  zn  veranlassen,  dass  die  Sache 
an  ihn  gelangt,  dass  die  Frage  überhaupt  zur  Erörterung  gelangt,  ist  Sache 
des  Juristen  und  nirgends  haben  wir  eine  grössere,  durch  Jahrhunderte  an- 
gehäufte Schuld  abzutragen,  als  gerade  hier;  zu  veranlassen,  dass  ein  Be- 
schuldigter gerichtsärztlich  untersucht,  und  sein  Geisteszustand  festgestellt 
werde,  ist  Sache  des  Untersuchungsrichters,  allenfalls  noch  des  Vorsitzenden : 
beide  brauchen  keine  wirklichen  psychiatrischen  Kenntnisse  zu  haben,  aber 
so  viel  muss  ein  moderner  Kriminalist  hiervon  sein  eigen  nennen,  dass  er 
weiss,  wann  er  den  Psychiater  zu  fragen  hat,  er  muss  also  so  viel  von 
Psychiatrie  verstehen,  dass  er  weiss,  wann  ein  Beschuldigter  oder  ein  wichtiger 
Zeuge  verdächtig  ist,  nicht  normal  zu  sein.  Wer  sich  hierum  nicht  bemüht, 
handelt  ebenso  unverantwortlich,  wie  die  Richter  vergangener  Zeit,  in  der 
ungezählte  Narren  für  die  Gewissenlosigkeit  ihrer  ungebildeten  Richter  büs*en 


Dicjitized  by  Googl 


mussten.  Allerdings  ist  es  leicht  gesagt:  „Der  Kriminalist  rouss  erkennen, 
wann  er  den  Arzt  zu  fragen  bat"  —  mehr  braucht  er  nicht  zu  wissen, 
es  ist  aber  das  schon  viel  und  so  muss  der  Jurist  dankend  zugreifen,  wenn 
ihm  so  ausgezeichnete  und  exacte  Hülfe  geboten  wird,  wie  in  dem  an- 
gekündigten Buche.  Köster  hat  in  höchst  übersichtlicher  Weise  81  sehr 
saaber  ausgeführte  Faksimile  von  Schriften  Irrer,  lauter  prägnante  und  deut- 
liche Beispiele  unter  Voraussendung  kurzer  Krankengeschichten  gesammelt 
und  überall  mit  wenigen  Worten,  aber  stets  leicht  verständlich  und  bestimmt 
auseinandergrenzt,  worin  das  Significante  des  Anormalen  liegt  Besonders 
wichtig  sind  die  sogen.  Frühdiagnosen,  bei  welchen  schon  aus  wenigen 
Fehlern  der  Schrift  gezeigt  wird,  dass  eine  Geisteskrankheit  im  Anzüge  ist, 
obwohl  sonstige  Merkmale  noch  fehlen.  Die  Schrift  seiner  Beschuldigten 
steht  dem  Richter  immer  zur  Verfügung:  hat  er  Kösters  Buch  durchgesehen, 
so  müssen  ihm  kennzeichnende  Anomalien  sofort  auffallen  und  seinen 
Verdacht  rege  machen.  Hat  er  dann  —  aufmerksam  gemacht  —  den 
Gerichtsarzt  befragt,  so  hat  er  seine  Pflicht  gethan,  er  hat  nichts  weiter  zu 
verantworten. 

Ich  möchte  jedem  Kriminalisten  das  Studium  dieses  sorgfältig  aus- 
gestatteten Buches  dringend  empfehlen. 


27. 

Die  allgemeinen  Strafverschärf ungsgründe  des  Deutschen 
Militärstrafgesetzbuch  es.  Von  Max  Ernst  Mayer,  Dr.  phil. 
et  jur.  Privatdocent  der  Hechte  a.  d.  Universität  in  Strassburg. 
C.  L.  Hirschfeld.    Leipzig  1903. 

In  einer  Zeit,  in  welcher  keines  der  bestehenden  Gesetze  mehr  genügen 
will,  in  der  an  ihnen  allen  geändert  und  gebessert  wird,  kann  der  Blick 
nicht  weit  genng  ausgedelmt  werden,  um  Dinge  wahrzunehmen,  die  geprüft 
und  vielleicht  aufgenommen  werden  sollen.  Und  wenn  heute  vom  Kriminalisten 
mit  Nachdruck  verlangt  wird,  dass  er  auf  allen  Grenzgebieten  seines  Wissens 
Umschau  hält,  um  Dinge  zu  lernen,  die  er  für  seine  Arbeit  brauchen  kann, 
es  muss  um  so  mehr  von  ihm  gefordert  werden,  dass  er  sich  um  legislative 
Schöpfungen  kümmert,  die  sein  Fach  direct  berühren,  wenn  sie  ihn  auch 
nicht  unmittelbar  angehen.  Es  kann  uns  zum  Vorwurf  gemacht  werden, 
dass  wir  ein  modernes,  noch  nicht  3  Jahre  altes  Gesetz,  die  Deutsche 
Militärstrafgericlitsordnung,  bis  jetzt  ziemlich  vernachlässigt  haben,  obwohl 
es  wichtige  Momente  enthält,  die  uns  nicht  gleichgültig  bleiben  dürfen  und 
aus  denen  wir  viel  lernen  können.  Wir  sind  daher  dem  Strassburger 
Kriminalisten  zn  lebhaftem  Danke  verpflichtet,  wenn  er  eine  hochinteressante 
Partie  des  genannten  Gesetzes  bearbeitet  hat,  zumal  dies  in  mustergültiger 
und  höchst  belehrender  Weise  geschehen  ist.  Es  handelt  sich  um  die  so- 
genannten allgemeinen  Strafverschärfungsgründe,  welche  in  eigentümlicher 
Weise  das  ganze  Gesetzbuch  durchdringen  und  mit  allen  Vorschriften  des- 
selben in  Bezieiiung  stehen. 

Mayer  charakterisirt  sie  als  schulderhöhende  gesetzliche  Thatumstände, 
die  den  Richter  zwingen,  in  gewissen  Fällen  einen  strengeren  gesetzlichen 
Strafrahmen  zur  Anwendung  zu  bringen ;  ihre  Anwendung  ist  vom  Gesetze 
befohlen.  Sie  unterscheiden  sich  also  z.  B.  von  den  „allgemeinen  Erschwerungs- 


Digitized  by  Google 


286 


Besprechungen. 


umständen"  des  österr.  StG.  dadurch,  dass  bei  ihnen  ein  anderer  Straf- 
rahmen zur  Anwendung  kommt,  während  bei  den  „Allgemeinen  Ersen  werunga- 
umständen"  noch  immer  der  gewöhnliche  Strafrahmen  nicht  überschritten 
werden  darf. 

Die  vorliegend  besprochenen  Strafverschärfungen  gehen  vom  selben 
Grundgedanken  aus,  dass  alle  Handlungen  besonders  strenge  zu  strafen 
sind,  durch  welche  zugleich  speeifische  militärische  Pflichten  verletzt  werden. 
Im  Verlaufe  bespricht  Verf.  den  ausserordentlichen  Strafrahmen  (§  55),  die 
einzelnen  Strafverschärfungsgründe  und  die  Androhung  der  erhöhten  Strafe 
im  besonderen  Theil  des  Gesetzbuches  —  alles  in  streng  wissenschaftlicher 
und  interessanter  Weise.  Ein  Studium  der  werthvollen  Schrift  ist  dringend 
zu  empfehlen.   


28. 

Die  Reform  des  Straf  rechtes.  Von  Dr.  L.  v.  Bar,  Prof.  an  der 
Universität  Göttingen.  Julius  Springer,  Berlin  1903. 
Der  berühmte  Göttinger  Kriminalist  sucht  in  einem  in  Berlin  ge- 
haltenen Vortrage  darzuthun,  dass  die  Grundsätze  der  neuen  Kriminalisten- 
schule für  die  Reform  eines  Strafgesetzes  nicht  brauchbar  seien  und  legt 
seine  Vorschläge  kurz  zusammen;  hiernach  wäre  das  Strafensystem  eines 
neuen  StG.  ziemlich  complicirt,  die  heutigen  Bestimmungen  über  Analogie, 
internationale  Anwendung  des  StG.,  wäre  ganz  beqnem  zum  Theile  bei- 
zubehalten, gleichmässige  Bestrafung  aller  Theilnehmer  eines  Delictes  sei 
falsch,  für  manche  Fälle  wäre  kürzere  Verjährungsfrist  festzustellen,  die 
Bestimmungen  über  den  Zweikampf  seien  zu  ändern,  die  über  Majestäts- 
beleidigung einzuschränken. 


Digitized  by  Googl 


VERLAG  VON  F.  C.  W.  VOGEL  IN  LEIPZIG 


HYPERÄMIE  ALS  HEILMITTEL 

VON 

PROF.  DR.  AUGUST  BIER 

IN  BONN 
MIT  10  ABBILDUNGEN 

Preis  Mk.  10. —  gebunden  Mk.  11.25 


Das  trefflich  geschriebene  Buch  bespricht  im  allgemeinen  Teil  die 

biologische  Bedeutung  der  Hype- 
ramie, sowie  die  Erzeugung  aktiver 
und  passiver  Hyperämie  in  ein- 
gehender Weise,  im  physiologi- 
schen Abschnitte  die  Wirkungder 
Hyperämie,  und  zwar  deren  Ein- 
fluss  auf  den  Schmerz,  auf  Bak- 
terien, auf  Resorption  und  Ernäh- 
rung. Der  spezielle  Teil  erörtert 
die  Behandlung  verschiedener 
Krankheiten  mit  Hyperämie,  vor 
allem  der  lokalen  Tuberkulose,  des 
Ausgangspunktes  der  Bier'schen 
■■■■■■■■T         Studien,  der  Gelenkentzündung, 

der  Gelenkversteifungen,  der 
Neuralgien  etc. 

Von  hervorragend  prakti- 
schem Interesse  sind  die  hier 
mitgeteilten  reichen  therapeuti- 
schen Erfahrungen  des  Autors: 
Ausser  bei  Gelenktuberkulose 
erzielte  Bier  Heilungen  bei  go- 
norrhoischen und  anderweitig 
bedingten  Gelenkentzündungen 
und  Versteifungen,  auch  bei 
akutem  Gelenkrheumatismus, 
schweren  Phlegmonen;  auch 
zur  Aufsaugung  von  lokalen 
Ödemen,  z.  B.  nach  Knochen- 
brflehen, und  zur  Beseitigung 
neuralgischer  Schmerzen  und 
von  Unterschenkelgeschwflren  und  Ekzemen  hat  sich  die  Methode 
bewährt 


VERLAG  VON  F.  C.  W.  VOGEL  IN  LEIPZIG 


DIE  ERSTE  HILFE  IN  NOTFÄLLEN 

FÜR  ÄRZTE  BEARBEITET 
VON 

PROF.  DR.  G.  SULTAN 

UND 

PRIVATDOZENT  DR.  E.  SCHREIBER 

IN  OÖTTINOEN 

Mit  78  Textfiguren.   Preis  in  elegantem  Leinwandband  8  Mk. 

F)as  vorliegende  Buch  verdankt  seine  Entstehung  lediglich  dem  Um- 
stände,  dass  ein  solches  für  Aerzte  bisher  nicht  existierte  und 
weil  tatsächlich  ein  Bedürfnis  dafür  vorhanden  war.    Die  Herren 

Herausgeber  haben  sich  nicht  auf  das  Qebiet 
der  Chirurgie  und  inneren  Medizin  beschrankt, 
sondern  durch  Heranziehung  von  Mitarbeitern 
möglichste  Vollständigkeit  auf  allen  Gebieten 
der  Medizin  erstrebt,  wie  aus  nachfolgender 
Inhaltsangabe  hervorgeht:  —  G.  Sultan,  Die 
erste  chirurgische  Hilfe.  —  Hermann  Palm,  Die 
Hilfeleistung  bei  plötzlich  auftretenden  Erkran- 
kungen undKomplikatlonen  auf  geburtshilflich- 
gynäkologischem  Gebiet  —  Franz  Scheck, 
Die  erste  rlilfe  bei  akuten  Erkrankungen  und 
Verletzungen  des  Auges.  —  G.  Heermann, 
Die  erste  Hilfe  bei  Verletzungen 
und    plötzlichen  Erkrankungen 
des  Ohres.  —  E.  Schreiber,  Erste 
Hilfe  bei  plötzlichen  inneren  Er- 
krankungen. —  L.  W. 
WEBER.Die  erste  Hilfe- 
leistung bei  plötzlich 
auftretendenuehirner- 
krankungen,  nament- 
lich bei  Geistesstörun- 

f'en  und  Krampfanfäl- 
en.  —  E.  Schreiber, 
Die  erste  Hilfe  bei 
akuten  Vergiftungen. 


Digitized  by  Google 


XXL 


Zur  Physio -Psychologie  der  Todesstunde. 

Von 

Medicinalrath  Dr.  P.  Nicke  in  Hubertusburg. 

Wer  je  am  Todesbette  eines  Mitmenschen  stand,  wird  den  Ein- 
druck des  Todeskampfes,  wie  er  ja  meist  vorhanden  ist,  nie  wieder  ver- 
gessen. Koch  unauslöschlicher  wird  sich  diese  aufregende  Scene  einprä- 
gen, wenn  es  sich  um  einen  Familienangehörigen  handelt.  Um  so  wunder- 
barer erscheint  es,  dass  wir  bezüglich  der  letzten  Vorgänge  in  der 
Todesstunde  eines  Menschen  so  wenig  Genaues  wissen,  und  Syste- 
matisches hierüber,  namentlich  Psychologisches,  ist  mir  nicht  bekannt 
geworden.  Nur  Vereinzeltes  und  dazu  oft  sehr  Allgemeines,  Va^es, 
findet  sich  hie  und  da  in  der  Literatur  vor').  Das  erklärt  sich  wohl 
am  einfachsten  daraus,  dass  die  Angehörigen  in  ihrem  Schmerze 
meist  wenig  zur  ruhigen,  psychologischen  Betrachtung  der  Vorgänge 
geeignet  erscheinen,  vor  Allem  aber  selten  psychologisch  geschalt 
sind.  Den  Tod  sieht  vielleicht  am  häufigsten  der  katholische  Geist- 
liche eintreten.  Er  ist  meist  aber  kein  Psycholog.  Nach  ihm  sieht 
gewiss  der  Arzt  die  meisten  sterben,  namentlich  als  Spitalsarzt  Aber 
auch  er  ist  nicht  immer  Psycholog,  immerhin  aber  ein  naturwissen- 
schaftlicher Beobachter.  Schade,  dass  er  so  selten  seine  Beobach- 
tungen veröffentlicht!   Der  Jurist  endlich  wird  selten  in  der  aller- 

1)  Aus  der  neuesten  Literatur  sind  mir  die  leider  nicht  zugänglich 
gewesenen  folgenden  Arbeiten  bekannt  gewesen:  1.  Vaschide  et  Vurpas, 
Contribution  expenmentale  ä  la  pbysiologie  de  Ia  mort  Compte-rendu  de  l'Aca- 
demie  des  Sciences.  No.  15.  1903.  2.  Wilson,  The  aense  of  danger  and  the  fear 
of  death.  Tbe  Monist  April  1903.  Dagegen  habe  ich  eine  hübsche  orientirendc 
und  populäre  Skizze  von  Dr.  Giessler,  Ueber  das  Sterben  (lllustrirte  Zeitung, 
14.  Mai  1903)  mit  berücksichtigen  können.  Auch  bei  unseren  grossen  Dichtern, 
namentlich  Shakespeare  wird  man  viele  feine  Bemerkungen  Aber  das  Sterben  und 
Beschreibungen  finden,  nicht  weniger  in  manchen  Komanen,  obgleich  oft  genug 
ersichtlich  ist,  dass  die  Schriftsteller  nur  Wenige  sterben  sahen  und  keine  ge- 
schulten Beobachter  und  Psychologen  waren. 

ArehiT  für  KrimtnaUnthropologi».  XH.  20 


Digitized  by  LiOOQlC 


288 


XXI.  Kacke 


letzten  Minute  gerufen  und  ist  ausserdem,  bis  jetzt  wenigstens,  nicht 
Psycholog  genug,  um  den  Feinheiten  der  scheidenden  Psyche  zu 
folgen. 

Nur  bei  einer  einzigen  Classe  von  Menschen  sind  wir  über  die  letzten 
Augenblicke,  besonders  in  psychologischer  Hinsicht,  ziemlich  gut 
unterrichtet:  das  sind  die  Hingerichteten.  Doch  ist  hier  sowohl  das 
Individuum  oft  ein  abnormes  und  monströses,  als  auch  die  Todes- 
stunde eine  künstlich  herbeigeführte,  also  mit  normalen  Verhältnissen 
schwer  vergleichbar. 

Vorab  müssen  wir  unser  Thema  genau  begrenzen.  Was  heisst 
Todesstunde?  Ich  fasse  das  Wort  hier  wörtlich  auf,  will  also  nur 
die  Zeit  betrachtet  wissen,  die  eine  Stunde  vor  erfolgtem 
Tode  liegt,  nicht  aber  weiter  hinaus.  Wenn  man  im  Allgemeinen 
von  „Sterbenden"  spricht,  so  denkt  man  dabei  gewöhnlich  an  einen 
Zeitraum  von  Stunden,  ja  Tagen.  Für  diesen  sind  wir  natürlich  bezw. 
der  einzelnen  Vorgänge  besser  unterrichtet  In  die  eigentliche  letzte 
Stunde  fällt  ganz  oder  theil weise  der  „Todeskampf11,  die  „Agonie",  der 
aber  einerseits  sich  ziemlich  lang  ausdehnen,  andererseits  auch  einmal 
ganz  fehlen  und  in  verschiedener  Stärke  auftreten  kann.  Es  verandern 
sich  die  Gesichtszüge,  es  zeigt  sich  die  Facies  hippoeratica,  Röcheln  auf 
der  Brust,  Bewusstlosigkeit  u.  s.  w.  Vorher  erlahmen  schon  mehr  oder 
weniger  deutlich  die  Muskeln,  sie  sterben  von  unten  nach  oben  ab,  wie 
auch  die  Blutcirculation.  Es  schwinden  nach  und  nach  die  Empfindung 
und  die  Sinnesorgane,  die  Haut-  und  Schleimhautsensibiiitat  scheinbar 
zuallerletzt  Nach  dem  alten,  genialen  Psychologen  Burdach')  soll 
sich  unter  den  Muskeln  die  willkürliche  Bewegung  der  Hand  am 
längsten  erhalten;  „zuletzt  erscheint  noch  ein  leises  Beben  der  Lippen*. 
Selbst  wenn  die  äusseren  Sinne  bereits  scheinbar  geschwunden  sind, 
reagiren  die  Sterbenden  noch  auf  Kneipen  der  Haut,  Injectionen 
u.  s.  w.  Die  Empfindlichkeit  der  Conjunctiva  und  der  Hornhaut  ist 
die  letzte  Reaction.  Von  den  Sinnesorganen  vergehen  zuerst  der  Ge- 
ruch und  der  Geschmack,  wohl  weil  sie  beim  Menschen  viel  weniger 
ausgebildet  sind,  als  Gesicht  und  Gehör.  Letzteres  erhält  sich  am 
längsten.  Am  besten  studirt  sind  wahrscheinlich  die  Temperatuner- 
änderungen, am  wenigsten  von  den  psychologischen  Vorgängen  die 
Veränderungen  der  Sprache  und  der  Stimme.   Merkwürdig  ist  es, 

])  Burdach,  Der  Mensch  nach  den  verschiedenen  Seiten  seiner  Katar. 
Neue  Auflage.  Stuttgart  1854.  Nach  Kosenfeld's  Untersuchungen  bleibt 
freilich  die  elektrische  Erregbarkeit  nach  7«-3,  nach  Andern  bis  zu  6  Stunden 
bestehen,  zuletzt  im  AugenschliussmuskoL  Nach  ihm  soll  die  elektrische  Dia- 
gnose des  Todes  die  sicherste  sein. 


Digitized  by  Google 


Zur  Physio-Psychologie  der  Todesstunde. 


289 


dass  bisweilen  das  Herz  noch  kurze  Zeit  schlägt,  wenn  der  Athem 
schon  aufgehört  hat  Festgestellt  ist,  dass  auch  nach  erfolgtem  Tode 
die  Flimmerzellen  in  den  Luftwegen  noch  längere  Zeit  functioniren 
und  die  Spermatozoon  noch  auf  viele  Stunden  hin  lebensfähig  sind. 
In  den  Bereich  der  Fabel,  die  leider  auch  Gi essler  wiederholt,  ge- 
hört es  dagegen,  dass  nach  dem  Tode  Bart  und  Haare  wachsen 
sollen.  Dies  geschieht  nur  scheinbar,  indem  die  Muskeln  der  Haar- 
bälge in  der  Todesstarre  sich  verkürzen  und  so  das  Haar  aus  der 
Haarecheide  treiben.  Nebenbei  bemerkt,  giebt  es  kein  absolut  sicheres 
Zeichen  des  soeben  erfolgten  Todes.  Nur  aufgetretene  deutliche 
Todesflecken,  Todtenstarre  und  Blutgerinnungen  in  den  Adern  sind 
eindeutig.  Bis  dahin  ist  die  Möglichkeit  eines  Scheintodes  noch  ge- 
geben. Ganz  Beltsara  sind  die  merkwürdigen  Stellungen,  in  denen 
bisweilen  todte  Abgestürzte,  Blitzerschlagene  oder  Krieger  auf  dem 
Schlachtfelde  gefunden  wurden,  wie  auch  Gi  essler  erwähnt  Die 
Erklärung  ist  eine  schwierige;  wahrscheinlich  handelt  es  sich  hierbei 
stets  um  directe  oder  indirecte  Verletzungen  des  verlängerten  Hals- 
marks. Ob  das  Gesicht  dabei  wirklich  dem  im  Augenblick  des  Todes 
bestehenden  Gemüthazustande  entspricht,  erscheint  mindestens  sehr 
fraglich.  Viel  häufiger  sind  abnorme  Leichenstellungen  bei  Cholera 
beobachtet,  wo  man  geradezu  von  „FechterstelluQgen"  sprach.  Sie 
bilden  sich  meist  nach  dem  Tode  aus,  wohl  durch  einen  letzten 
Krampf  der  noch  nicht  ganz  abgestorbenen  Muskeln,  welche  Stellungen 
dann  durch  die  Todtenstarre  nur  noch  mehr  fixirt  werden. 

In  der  Reihenfolge,  Stärke  und  Mischung  dieser  allgemeinen  Er- 
scheinungen  zeigen  sich  aber  gewiss  auch  Unterschiede,  je  nach  der 
Person,  dem  Alter,  Geschlecht  und  nach  der  Krankheit,  Unterschiede, 
die  freilich  noch. sehr  wenig  bekannt  sind.  Erst  ganz  kürzlich  haben 
Vaschide  und  Vurpas1)  bei  2  Fällen  chronischer  Chorea  das 
Verhalten  der  spontanen  Muskelzuckungen  in  den  letzten  4  Tagen 
studirt.  Wie  sich  das  alles  bei  den  vielen  Nerven-  und  Muskelkrank- 
heiten genauer  verhält,  wissen  wir  nicht;  die  I^ehrbucher  schweigen 
darüber  wohlweislich. 

Zu  dem  rein  psychologischen  Theile  meines  Themas  kann  ich 
zwei  interessante,  mir  hinterbrachte  Mittheilungen  liefern.  Im  ersten 
Falle  fällt  ein  schwer  herzkrankes  Mädchen  von  22  Jahren  im  Beisein 
der  Mutter  der  Schwester  in  die  Arme  mit  dem  Ausrufe:  „Mutter,  mir  läuft 

1)  Vaschide  et  Vurpas,  Contribution  a  la  psycho-physiologio  des  mou- 
rante.  Deux  cas  de  choree  chroniqae.  Revue  Ncurologique.  1902.  15.  mai.  in 
dem  einen  Falle  fand  sich  hierfür  eine  anatomische  Begründung  vor.  (Revue  de 
Psychiatrie  etc.  1903,  p.  222.) 

20* 


290 


XXL  XXcke 


es  eiskalt  über  dem  Rücken!"  und  fast  unmittelbar  darauf  war  sie  eine 
Leiche,  ohne  weiteres  gesprochen  zu  haben.   Ein  Herzschlag  (oder 
Embolie ?)  hatte  sie  getroffen.    Das  letztbekannte  geäusserte  Sinnes- 
gefühl war  also  eine  plötzlich  aufsteigende  Kälteempfindung  gewesen, 
und  dann  hatte  sie  momentane  Bewusstlosigkeit  und  der  Tod  umfangen. 
Aehnliche  Aeusserungen  über  aufsteigende  Kälte  hört  man  öfters  vor 
dem  Tode,  doch  entspricht  dies  dann  dem  allmählichen  Absterben 
und  Erkalten  der  Glieder  durch  Rückfluss  des  Blutes  »).  Nicht  selten 
wird  auch  durch  Schleim  der  Athem  sehr  erschwert  und  Patient 
ruft  dann  nach  Luft    Der  zweite  Fall  betrifft  eine  Sterbende,  die 
plötzlich  ausrief,  sie  höre  jetzt  Kettengerassel  und  5  Minuten  darauf 
verschied  sie.   Also  scheint  auch  hier  das  Gehör  der  zuletzt  schwin- 
dende Sinn  gewesen  zu  sein.   Das  Merkwürdige  liegt  darin,  dass  es 
sich  hier  sehr  wahrscheinlich  um  eine  irgendwie  bedingte  endogene 
Reizung  der  Hörsphäre  handelte,  also  um  eine  Gehörstäuschung.  — 
Man  begegnet  ferner  nicht  selten  den  Worten:  „ich  muss  sterben  % 
kürzere  oder  längere  Zeit  vor  dem  Tode.   Andere  sagen  es  zwar 
nicht,  nehmen  aber  von  den  Ihrigen  Abschied.  Das  wird  dann  wohl 
auch  als  „Todesahnung4  bezeichnet  Hier  aber  ist  es  nur  ein  sehr 
erklärliches  Gefühl.   Es  ist  der  Ausdruck  der  Wahrnehmung,  da^s 
die  Schwäche  immer  mehr  zunimmt,  die  Sinne  schwinden,  die  Be- 
ängstigungen sich  einstellen  u.  s.  w.   Ein  schwer  Leidender  sieht  so 
schon  seinen  Tod  vor  Augen.  Dagegen  stehe  ich  den  eigentlichen 
Todesahnungen,  d.h.  bei  Gesunden,  mehr  als  skeptisch  gegenüber. 
Unter  10  Malen  trifft  die  „Ahnung"  vielleicht  nur  einmal  ein  und  auch 
hier  Hesse  sich  sicher  ein  psychologischer  Zusammenhang  construiren, 
wenn   man  genau  die  Person,  ihre  Gedanken  und  Gefühlswelt 
in  einem  gegebenen  Momente  kennen  würde,  ohne  also  der  Meta- 
physik zu  bedürfen.    Ganz  in  das  Bereich  des  Unmöglichen  muss 
ich  aber  folgenden  Ausspruch  Burdach 's  (I.e.)  bannen:  „Die  Macht 
der  Seele  über  das  lieben  zeigt  sich  auch  auf  andere  Weise  darin, 
dass  die  Phantasie  den  Tod  beschleunigen  oder  verzögern  kann, 
wenn  man  sich  fest  einbildet,  zu  einer  bestimmten  Stunde  sterben  zu 
müssen."  Nein,  dazu  ist  selbst  der  stärkste  Wille,  die  tippigste  Phan- 
tasie ausser  Stande! 

Dass  das  Gehör  oft  noch  sehr  lange  erhalten  bleibt,  sieht  man 
in  den  Fällen,  wo  >chon  umflortes  Bewusstsein  besteht,  aber  auf 
starkes  Anrufen  bei  bereits;  halberloschenen  Augen  doch  noch  auf 
Fragen  sinngemässe  Bewegungen  mit  dem  Kopfe,  den  Lippen,  den 

1)  So  Ifisftt  sich  der  sterbende  Falstaff,  nach  der  Erzählung  der  Frau  Hurtig, 
Kissen  auf  seine  Beine  legen,  weil  diese  kalt  waren. 


Digitized  by  Google 


Zur  Physio-Psycbologie  der  Todesstunde. 


291 


Händen  erfolgen  oder  gar  vernünftige  Worte.  Das  Licht  dagegen 
schwindet  meist  früher,  wohl  weil  die  Hornhaut  sich  bald  trübt  oder 
die  Circnlation  des  Bluts  nach  der  Netzhaut  nachlässt  Manche  klagen 
deshalb  über  Nebel  oder  Dunkelheit  vor  den  Augen  und  das  bekannte 
Wort  Goethes:  „Mehr  Licht!"  wird  wohl  mit  mehr  Recht  so  inter- 
pretirt,  als  wenn  die  Literarhistoriker  dies  Wort  auf  den  Wunsch  nach 
geistigem  Lichte  bezieben.  So  ruft  auch  in  Balzac's  Meisterwerk: 
„Eugenie  Grandet",  der  sterbende  Vater  seine  Tochter  herbei,  die  er 
nicht  mehr  sieht,  obgleich  sie  vor  ihm  kniet 

Uns  interessirt  aber  vor  Allem  der  Zustand  der  Psyche  in  der 
Todesstunde.  Nur  zwei  Fälle  sind  denkbar:  Klarheit  des  Geistes  bis 
zum  letzten  Athemzuge  oder  mehr  minder  starke  Trübung  des  Be- 
wusstseins  kürzere  oder  längere  Zeit  vor  dem  Tode.  Ersteres  soll 
bisweilen  stattfinden.  Wie  der  Göttinger  Kliniker  Eich  hörst  be- 
richtet ')>  wird  bei  Cholera  das  Bewusstsein  gewöhnlich  bis  zum 
letzten  Augenblicke  erhalten.  Dies  dürfte  sonst  nur  ganz  ausnah  ms- 
geschehen*).  Ich  selbst  sah  es  nie  und  auch  Bernd t3)  zweifelt 
sehr  an  dieser  Möglichkeit  Bisweilen  dagegen  tritt  Klarheit  des 
Geistes  nach  starker  Trübung  momentan  wieder  aut  Häufiger  sind 
spontane  positive  und  negative  Bewusstseinsschwankungen  bei  leich- 
terer ümflorung  zu  finden.  Die  Trübung  selbst  tritt  wohl  nie  plötz- 
lich auf,  sondern  mehr  oder  minder  langsam  und  in  verschiedener 
Tiefe. 

Es  lassen  sich  dann,  wie  ich  glaube,  2  Typen  der  Bewusstseins- 
trübung  unterscheiden.  Entweder  der  Sterbende  verfällt  in  eine  Art 
von  Traumzustand.  Das  sind  wohl  die  Fälle,  die  Burdach  ohne 
weiteres  mit  „Schlaf"  identifizirt.  Der  Sterbende  liegt  ganz  ruhig 
da  und  nur  einzelne  abgerissene  Worte,  Sätze  oder  Gesten  —  soweit 
letztere  nicht  blos  unbewusste  Schmerzreactionen  sind  —  weisen  auf 
einen  Traumin  halt  hin.  Leider  wissen  wir  über  letzteren  fast  nichts. 
Bisweilen  nur  in  einem  klaren  Augenblicke,  sagt  der  Moribunde,  er 
habe  Süsses  geträumt,  vom  Paradiese,  aus  seiner  Jugendzeit,  von  den 
Eltern.   Namentlich  wäre  es  interessant  zu  erfahren,  ob  das  geistige 

1)  Eichhorn,  Artikel  Cholera  in  Eulenburg's  Realencyklopädie  der  ge- 
Hainmten  Heilkunde.  1SS0. 

2)  Ein  schöne«  Beispiel  hierfür  bietet  der  berühmte  französische  Irrenarzt 
Bai  II  arger  dar.  (Siehe:  Magnan,  eloge  de  Baillarger.  Annales  nu'dieo- 
psychologique»  etc.,  1903.)  Seine  Tochter  las  ihm  vor:  „La  lectnre  achevee  il 
fit  avec  une  luciditß  parfaite  quelques  räflexions  sur  ce  qn'il  venait  d'entendre, 
il  se  retourna  sur  l'oreiller  et  s'6teignit  doacement,  sana  agonie.  . 

3)  Berndt,  Krankheit  oder  Verbrechen?  Wiest,  Leipzig  (1902?).  1.  Bd. 


292 


XXI.  Näcke 


Auge  mehr  vor-  oder  rückwärts  schweift.  Streng  von  diesem  ersten 
Typus  muss  man  eine  sehr  ähnliche  Form  trennen,  wo  nur  Pseudo- 
Bewusstlosigkeit  herrscht  Hier  liegt  Patient  zwar  auch  mit  ge- 
schlossenen Augen  da,  ist  aber  dabei  klar,  kann  nur  vor  Schwäche 
nicht  sprechen  und  sich  rühren,  giebt  jedoch  auf  Anrufen  jederzeit 
zu  erkennen,  dass  er  alles  hört  und  versteht 

Beim  zweiten  Typus  —  wie  mir  scheinen  will,  der  seltenere  — 
delirirt  der  Sterbende,  träumt  laut  scheinbar  ünzusammenbängendes, 
in  unbewuBstem  oder  halbbewusstem  Zustande.  Toulouse1)  beschreibt 
diesen  Typus  ziemlich  gut  Er  glaubt,  dass  die  Ursache  davon  Cir- 
culationsstörung  und  Selbstvergiftung  der  Asphyxie  seu  Vielleicht, 
meine  ich,  spielt  auch  die  Inanition  eine  Bolle.  Das  Delirium  ist 
meist  ein  monotones  und  Hallucinationen  und  Illusionen  treten  hier- 
bei auf.  Es  entspricht  also  ziemlich  gut  den  Erschöpfungs-  oder 
Fieberdelirien  *).  Ob  der  Inhalt  sich  mehr  auf  die  Vergangenheit  oder 
Gegenwart  bezieht,  weiss  ich  nicht.  Es  ist  wohl  möglich,  ja  wahr- 
scheinlich, dass,  wie  alle  Empfindungen,  Sinne  und  Organe  vom 
Complicirten  immer  mehr  zum  Einfachen  absterben,  so  auch  hier  die 
jüngsten  Gedächtnisschichten,  d.  h.  also  die  Gegenwart,  schwindet  und 
die  alten,  vielleicht  schon  seit  Jahrzehnten  ruhenden  Jugenderinne- 
rungen wieder  auftauchen3).  Dem  entspricht  es,  dass  die  Muttersprache, 
die  in  fremdem  Lande  vielleicht  Decennien  hat  schweigen  müssen, 
so  dass  man  glaubte,  sie  müsste  ganz  vergessen  worden  sein,  wieder 

1)  Toulouse,  Les  cause«  de  la  folie  etc.   Paris  1S96. 

2)  Ein  ziemlich  gutes  Beispiel  hierfür  bietet  das  laute  Delirium  des  „Hannele*. 
Nur  scheint  mir  der  ganze  Monolog  zu  lang  und  zu  logisch  und  zusammenhangend 
zu  sein,  um  als  wahr  zu  imponiren.  Wie  anders  und  classisch  erscheint  dagegen 
Shakespeare!  Frau  Hurtig  erzählt  in  König  Heinrich  V.  (Act  II,  Sc.  4)  den  Tod 
Falstaff's.  Sie  sagt  da  unter  anderem:  rund  als  ich  ihn  auf  der  Bettdecke  her- 
umtasten sah  und  mit  Blumen  spielen  und  seine  Fingerspitzen  anlächeln  .  .  . 
und  er  schwatzte  von  grünen  Feldern  ...  da  rief  er  Gott,  Gott,  Gott,  drei  oder 
vier  Mal  .  .  .u  Man  sieht  wie  der  Geist  abwesend  ist,  Gcsichtshallucinationen 
auftreten,  Patient  herumtastet,  kurz  wie  ein  Ficberdelirant  sich  verhält  Ich  führe 
obige  Worte  nach  der  ausgezeichneten,  anonymen  Shakespcare-Uebersetzuug: 
^Deutsche  Volksausgabe,  neu  durchgesehen  u.  s.  w.  von  Max  Moltke*,  Berlin  1593, 
Neufeld.  Sie  steht  weit  über  der  Schlegel-Tiek'schen  Uebersetzung  und  ist  un- 
endlich viel  genauer,  meist  ganz  wortlich,  wie  ich  mich  wiederholt  am  Urtexte 
überzeugen  konnte.  Ausserdem  enthalt  sie  noch  die  Sonnctte  und  die  übrigen 
Shakespeare  zugeschriebenen  Dramen  und  Dichtungen.  Wenn  ich  den  Dichter 
citire,  so  geschieht  es  nach  obiger  Ausgabe. 

8)  Der  gewöhnliche  Traum  beschäftigt  sich  schon  gern  mit  der  früheren 
Lebenszeit,  wie  schon  Maury  (cfr.  Revue  de  psychiatrie  etc.  1903,  p.  ISS),  be- 
merkte. Ein  Gleiches  könnte  wohl  auch  in  jenem  delirantem  Zustande  eintreten, 
ohne,  dass  man  zu  jener  oben  geäusserten  Hypothese  greifen  müsste. 


Diojtized  by  Google 


Zur  Physio-Psychologie  der  Totlesstunde. 


293 


erwacht  und  damit  die  eng  associirten  Jugenderinnerungen.  Gerade 
solche  Vorgänge  legen  die  Frage  nahe,  ob  denn  wirklich  ein  Erleb- 
lebniss,  das  in  das  Unterbewusstscin  einging,  ganz  verloren  gehen 
kann?  Ich  glaube  es  nicht!  Jahrelang  kann  es  versteckt  liegen,  und 
nicht,  trotz  aller  Mühe,  zurückgerufen  werden  —  und  siehe  da,  eines 
Tages,  z.  B.  auch  in  der  Todesstunde,  ersteht  es  in  alter  Kraft!  Diesem 
Problem  haben  die  Psychologen  leider  bis  jetzt  zu  wenig  nachgeforscht. 

Was  aber  ausser  den  Jugenderinnerungen  noch  am  tiefsten  haftet, 
das  sind  die  Leidenschaften,  gute  und  böse,  besonders  letztere.  Die 
Mutterliebe  bleibt  fast  bis  zuletzt  erhalten,  aber  auch  Geiz,  Habsucht, 
Hass,  Neid  u.  s.  w.  Der  alte  Geizhals  Grandet  in  Balzac's  gleich- 
namigem Roman  macht  eine  übermenschliche  Anstrengung,  um  das 
ihm  vom  Geistlichen  zum  Küssen  dargebotene  emaillirte  Kruzifix  in 
seiner  Goldgier  zu  ergreifen,  eine  widrige,  aber  wahre  Scene! 

Hier  ist  vielleicht  am  besten  der  Ort,  um  die  Frage  zu  ventiliren, 
ob  der  meist  bewusstlose  Zustand  vor  dem  Tode  Bewusstlosigkeit 
oder  echter  Schlaf  ist  Es  ist  sehr  schwer,  hier  physiologische  oder 
psychologische  Unterschiede  anzuführen,  da  es  in  beiden  Zuständen  % 
verschiedene  Gradstufen  giebt,  die  sich  ausserordentlich  ähneln.  Schlaf 
ist  freilich  ein  physiologischer,  Bewusstlosigkeit  ein  pathologischer 
Vorgang.  Der  natürliche  Schlaf  entsteht  durch  Ermüdungsproducte 
im  Körper,  wenigstens  sehr  wahrscheinlich.  Diese  sind  nun  von  den 
pathologischen  Stoffwechselproducten,  wie  sie  bei  verschiedenen  Krank- 
heiten und  gewiss  auch  vor  dem  Tode  entstehen,  ferner  von  ein- 
geführten Drogen  und  Giften,  nur  quantitativ  verschieden.  Jene  sind 
auch  Gifte,  wenngleich  normale  und  milde.  Nehmen  wir  einen  Schlafenden 
oder  bewusstlos  mit  geschlossenen  Augen  Daliegenden  her,  so  lässt  Bich 
physiologisch  kein  scharfer  Unterschied  nachweisen,  da  auch  im  Schlafe 
einerseits  Unregelmässigkeiten  der  Athmung,  des  Pulses  u.  s.  w.  ein- 
treten können,  wie  in  der  Bewusstlosigkeit  so  oft,  in  letzterer  anderer* 
seits  auch  ruhige  Athmung  u.  s.  w.  beobachtet  wird.  Auch  psycho- 
logisch besteht  kein  Unterschied.  Wahrscheinlich  besteht  in  der  Bewusst- 
losigkeit sogar  auch  Traum,  doch  wissen  wir  hierüber  nichts.  Wie  es  alle 
Grade  des  Schlafes  giebt,  so  auch  solche  der  Bewusstlosigkeit.  Auch  der 
Schlafende  kann  unter  Umständen  —  freilich  pathologischer  Art  —  mit 
geschlossenen  oder  offenen  Augen  herumlaufen  und  anscheinend  äusser- 
lich  wie  ein  Wachender  sich  geberden :  in  der  Somnambulie.  Dies  thut 
andererseits  auch  der  Halbbewusste  in  den  verschiedenen  Dämmerungs- 
zuständen,  die  meist  völlige  Amnesie  zurücklassen.  Bei  plötzlichem 
Eintreten  redet  man  allerdings  gewöhnlich  von  Bewusstlosigkeit,  z.  B. 
nach  Kopfsturz  oder  nach  Gehirnschlag,  während  der  gewöhnliche 


Google 


294  XXL  Näcke 

Schlaf  sich  mehr  „einschleicht".  Kurz,  man  sieht,  wie  schwierig  diese 
Begriffe  festzulegen  sind  und  insofern  könnte  man  den  Zustand  vor 
dem  Tode,  auch  den  delirirenden,  Schlaf  nennen.  Schliesslich  kommt 
auf  den  Namen  wenig  an!  Gewöhnlich  wird  man  allerdings  den 
delirirenden  Zustand  nicht  Schlaf  nennen,  obgleich  manche  Schlafende 
ebenso  laut  und  unzusammenhängend  sprechen.  Eher  könnte  man 
noch  anführen,  dass  der  bewusstlose  Zustand,  wenn  er  nicht  zu  tief 
ist,  leicht  unterbrochen  wird,  der  Schlaf,  wenn  er  nicht  ganz  ober- 
flächlich sich  zeigt,  aber  nicht  Es  giebt  also  klinisch  und  psychologisch 
keinen  principiellen  Unterschied  zwischen  Beiden,  wohl  aber  bezüglich 
der  Genese  und  der  Prognose.  Sicher  ist  aber,  dass  auch  der  Sterbende 
vor  Ermüdung  einnicken  kann.  Unser  erster  Typus  steht  dem  Schlafe 
jedenfalls  sehr  nahe,  ist  damit  sogar  vielleicht  identisch.  Einen  Tod  im 
wirklichen  Schlafe  sehe  ich  dagegen  ganz  unzweideutig  in  denjenigen 
Fällen,  wo  mitten  im  Schlafe  eine  Gehirnblutung,  Gefässverstopfung 
des  Hirns,  eine  heftige  Lungen-  oder  Magendarmblutung  u.  s.  w.  dem 
Leben  plötzlich  ein  Ende  macht,  Fälle,  die  freilich  sehr  selten  sind. 

Bei  leichtem  Umflortsein  des  Geistes  gelangt  der  Sterbende  wohl 
öfters  auf  sehr  kurze  Zeit  zur  vollen  Klarheit  und  man  hört  dann 
oft  Reden,  die  die  Anwesenden  in  Erstaunen  setzen  ')  und  die  Ster- 
benden bisweilen  geradezu  in  den  Geruch  der  Prophetie  gebracht 
haben.  Sogar  eine  Steigerung  der  Erinnerungsfähigkeit  und  der 
Geisteskraft  wird  ihnen  angedichtet  und  Burdach  spricht  von  einer 
zuweilen  zu  beobachtenden  „eigenen  Erhebung  des  Geistes11.  Das 
erklärt  sich  aber  wiederum  sehr  einfach.  Wenn  der  Kranke  sich 
klar  geworden  ist,  dass  er  dahinscheiden  soll,  wenn  er  die  kleinlichen 
Sorgen  des  Lebens  abgeschüttelt  hat,  wenn  die  Schmerzen  nach- 
gelassen haben,  gewinnt  er  leicht  einen  freieren  Blick  über  die  Lebens- 
verhältnisse und  kommt  dann  wohl  auch  einmal  zu  Schlüssen,  die 
den  Andern  wunderbar  erscheinen,  es  aber  im  Grunde  nicht  sind, 
weil  eben  viel  hemmende  Momente,  die  gute  Gedankencombinarionen 
erschweren,  wegfallen.  Dasselbe  sieht  man  vielleicht  noch  besser  in 
Träumen,  wo  man  bisweilen  über  seine  eigenen,  fast  genialen  Ideen 
staunt;  auch  hier  sind  alle  hemmenden  Vorstellungen  entfernt  und 
zweckentsprechende  und  seltene  Association  möglich  geworden.  Bei 

1)  Ein  elastisches  Beispiel  hierfür  ist  der  Tod  Attinghauscn's  im  Wilhelm 
Teil.  Es  ist  aber  physiologisch  fast  unmöglich,  dass  ein  Greis  von  85  Jahren 
unmittelbar  vor  Beinern  Tode  noch  eine  relativ  so  lange  Rede  hält  und  psychologisch 
schwer  glaubhaft,  dass  er  einen  so  weiten  Scharfblick  in  zukünftige  Ereignisse 
hat.  Schiller  überhaupt  hat  oft  genug  gegen  psychologische  Gesetze  gefehlt, 
Shakespeare  dagegen  kaum  je! 


Diojtized  by  Google 


Zur  Physio-Psychologie  der  Todesstunde. 


295 


leichter  Trübung  des  Bewusstseins  vor  dem  Sterben  wird  dies  viel- 
leicht sogar  noch  eher  eintreten,  als  bei  voller  Klarheit,  ähnlich  wie 
im  Traum,  weil  dann  eben  die  ganzen  letzten  Ereignisse  mit  der  sie 
bewegenden  Gedanken-  und  Sorgenwelt  verwischt  wurden  und  ein- 
fachere, natürliche,  hier  nur  halbbewusste  Gedanken -Verknüpfungen 
entstehen,  die  die  Umwelt  in  Erstaunen  setzen  und  zwar  noch  mehr 
als  bei  bestehender  völliger  Klarheit  Auch  könnte  einmal  nach  starker 
Uebermüdung  ein  kurzer  Schlaf  eintreten,  aus  dem  Patient  gestärkt 
aufwacht  und  die  Dinge  dann  klarer  sieht 

Es  wäre  freilich  nicht  ganz  undenkbar,  dass  durch  abnormen 
Stoffwechsel  vor  dem  Tode  reizende  Stoffe  im  Blute  kreisen,  die  längst 
schlummernde  Erinnerungen  aufzuwecken  im  Stande  wären,  vielleicht 
auch  wirklich  einmal  den  schwindenden  Geisteskräften  einen  kurzen 
Elan  verleihen  können1).  Näher  liegt  aber  immer  noch  die  Er- 
klärung, dass  die  Anwesenden  in  ihrem  Affectzustande  den  Werth  der 
letzten  Aeusserungen  eines  Sterbenden  zu  hoch  einschätzen.  Es  muss 
aber  entschieden  betont  werden,  dass  alle  genannten  Fälle  ausser- 
ordentlich selten  sind.  Meist  wird  vom  Sterbenden  nur  Un- 
bedeutendes und  Gleichgültiges  gesprochen,  was  die  Be- 
deutung der  so  fälschlich  in  den  Himmel  gehobenen  „letzten  Worte" 
der  Moribunden  zu  Schanden  werden  lässt.  Auch  hier  sehen  wir 
wieder,  dass  starker  Affect  unser  Gedächtnis  fälscht.  Eine  einzige 
Scene  sogenannter  Prophetie  prägt  Bich  tief  ein,  besonders  beim  Un- 
gebildeten, und  lässt  aus  dem  Gedächtnisse  die  unendlich  zahlreicheren 
Fälle  verschwinden,  wo  nichts  Aehnliches  geschah.  Der  eine  Fall  wird 
dann  zu  leicht  verallgemeinert  Dazu  kommt,  dass  die  meisten  über- 
haupt wenig  Leute  sterben  sehen,  also  keinen  rechten  Vergleich  haben. 

Das  anscheinend  so  überaus  seltene  Bekapituliren  der  ganzen 
Jugendzeit  oder  einzelner  Abschnitte  daraus  in  der  Todesstunde  wird 
auch  öfters  von  Erhängten,  Ertränkten  und  Abgestürzten  berichtet,  die 
noch  mit  dem  Leben  wegkamen.  Es  ist  hier  wohl  ähnlich  zu  erklären 
wie  dort,  nur  dass  bei  Erhängten  und  Ertränkten  sicher  schon  Be- 
wußtseinstrübung herrschte,  beim  Abgestürzten  dagegen  nicht,  wie 
allgemein  berichtet  wird.  In  letzterem  Falle  dürfte  aber  doch  wohl 
eine  Art  Schwindel  den  Menschen  erfassen,  wie  beim  Schaukeln, 
schnellen  Fabren  u.  s.  f.,  der  einer  leichten  Geistesumnebelung  sehr 
nahe  kommt,  und  von  den  meisten  angenehm  empfunden  wird.  Darauf 

1)  Nach  Före"  (siehe  Gicsslcr  I.e.)  soll  die«  durch  den  Zustand  der  moto- 
rischen Ucberreizung,  der  kurz  vor  dem  Tode  in  den  Nerven  und  Muskeln  ein- 
tritt und  dem  psychische  Erregung  entspricht,  zu  erklären  sein.  Sicher  ist  dies 
aber  nur  die  Ausnahme  und  nicht  die  Regel! 


Digitized  by 


beruht  wahrscheinlich  auch  das  angenehme  Gefühl  des  „Angeheitert- 
seins'4. Auch  der  halbbewusste  Zustand  im  Anfange  des  Erhängens 
soll  sehr  angenehm,  namentlich  mit  erotischen  Vorstellungen  verknüpft 
sein,  weshalb  im  Anfange  des  vorigen  Jahrhunderts  in  London  ein 
„Club  der  Erhängten"  existirt  haben  soll,  aus  alten  und  jungen  Roul's 
bestehend,  die  schliesslich  noch  auf  diese  Art  sexuelle  Kitzel  im  Hängen 
„auf  Zeit"  suchten  und  angeblich  auch  fanden!  Gerade  mit  Abge- 
stürzten haben  sich  verschiedene  Autoren  näher  beschäftigt,  so  z.  B. 
Heim,  Sollier,  Egger  (siehe  Giessler).  Prof.  Heim  hat  auf 
Grund  von  Umfragen  bei  Abgestürzten  festgestellt,  dass  bei  ihnen 
1.  das  Gefühl  der  Glückseligkeit  besteht,  2.  der  Empfindungslosigkeit 
des  Tast-  und  Schmerzsinnes,  3.  ausserordentliche  Schnelligkeit  der 
Gedanken  und  der  Einbildung  und  4.  oft  ein  Erscheinen  ihres  früheren 
Lebens  als  einer  Art  von  Panorama.  Nr.  1  glaube  ich  erklärt  zu 
haben,  durch  eintretendes  leichtes  Schwindelgefühl.  Dies  scheint  mir 
besser  zu  sein,  als  andere  Erklärungen  durch  Sollier,  Egger  u.  s.  w. 
Nr.  2  die  Tast-  und  Schmerzunempfindlichkeit ,  die  sich  ja  nur  auf 
das  Auffallen  auf  Stein,  Schnee  und  Eis  oder  in  eine  Spalte  beziehen 
kann,  scheint  mir  mehr  als  problematisch  zu  sein.  Ich  wilsste 
sie  nicht  befriedigend  zu  erklären !  Auch  Nr.  3,  die  ausserordentliche 
Schnelligkeit  in  Gedanken  und  Phantasie  scheint  mir  sehr  fraglich 
und  blos  eine  Selbsttäuschung  zu  sein.  Nur  bei  den  so  seltenen 
„Visuellen11  wäre  es  allenfalls  möglich.  Nr.  4  wäre  endlich  nicht  be- 
sonders auffallend.  Geschieht  ja  Rekapituliren  einzelner  Lebens- 
ereignisse aus  früherer  Zeit  oft  genug  bei  Jedem  in  besonderen, 
namentlich  ernsten  Zeiten,  schlaflosen  Stunden  u.  s.  w.  Auch  beim 
Kinde  tritt  dies  sicher,  wenn  auch  seltener  und  rudimentärer  ein,  wie 
ich  es  beobachtete.  Wahrscheinlich  auch  beim  Wilden.  Je  älter  man 
wird,  um  so  öfter  und  umfassender,  eindringlicher  tritt  spontane  Rüek- 
erinnerung  auf.  Beim  Abstürzen  dürfte  dies  aber  wohl  nur  selten 
stattfinden,  da  das  Abstürzen  zu  schnell  vor  sich  geht,  ja  so  schnell, 
dass  gewiss  oft  nicht  einmal  Schreck  oder  Furcht,  sondern  eher  ein 
angenehmes  Scbwindelgefühl  entsteht  Beim  Ertrinken  u.  s.  w.  dauert 
die  Sache  länger.  Ich  erinnere  mich,  dass,  als  ich  vor  Jahren  beim 
Schwimmen  in  der  Seine  dem  Ertrinken  nahe  war  und  ein  ander 
Mal  über  dem  Rhonegletscher  in  der  Dunkelheit  mich  auf  der  Moräne 
verstiegen  hatte,  ich  mir  über  die  Todesgefahr  sofort  klar  wurde, 
trotzdem  aber  merkwürdig  ruhig,  resignirt  war,  gesammelt  Ob 
dabei  Erinnerungen  an  mein  früheres  Leben  oder  an  meine  Familie 
auftraten,  weiss  ich  nicht  mehr.  Dieses  Gefühl  der  Ruhe,  Resignation 
wird  man  aber  nicht  Glückseligkeit  nennen. 


Digitized  by  Google 


Zur  Physio-Psychologie  der  Todesstande. 


297 


In  einem  Referat  über  eine  Arbeit  von  Fere*1)  heisst  es  wört- 
lich „il  est  presque  de  regle  dans  la  submersion  qae  les  noyes  aient 
avant  de  mourir  nne  sorte  de  vision  retrospective  des  prineipaux 
6v€nements  de  leur  vie  anterieure".  Dieser  Satz  ist  widersinnig  ge- 
geben nnd  kann  natürlich  nur  so  gedentet  werden,  dass  die  vom  Er- 
trinkungstode Erretteten  solches  erzählten.  Die  Fälle,  wo  sie  kurz 
darauf  starben,  dürften  sehr  selten  sein.  F6re*  bemerkt  aber  weiter, 
dass  eine  Art  von  „aura  psychique44  vor  dem  epileptischen  Anfalle 
darin  besteht,  dass  die  Kranken,  wie  es  im  Referate  heisst:  „(. .  un 
certain  nombre  d'e*pileptiques) . .  ont  une  sorte  de  räminiscence  de  leur 
vie  passeeu.  Ich  selbst  habe  solches  nie  gesehen,  ebenso  wenig  ein 
Kollege,  der  jahrelang  mit  vielen  Epileptikern  zu  thun  hatte.  Auch 
in  der  Literatur  dürfte  dieser  interessante  Vorgang,  wenn  überhaupt, 
nur  sehr  selten  vermerkt  sein,  so  dass  ich  ihn  für  ganz  abnorm  selten 
halten  muss.  Fere  glaubt,  dass  dies  auch  beim  Herannahen  des 
natürlichen  Todes  erfolge,  was  ich  aber  nur  als  Ausnahme  erachte. 
Er  sah  ferner  bei  einer  grösseren  Zahl  von  bewusstlosen  Sterbenden 
unter  dem  Eindruck  von  eingespritztem  Aether  momentan  das  Bewußt- 
sein zurückkehren,  so  dass  sehr  genaue  Auskunft  über  grössere,  weit 
zurückliegende  Ereignisse  ihres  Lebens  gegeben  wurde,  weshalb  dies 
Mittel  in  gewissen  Fällen  mit  viel  Nutzen  nach  dieser  Richtung  hin 
gebraucht  werden  könnte.  „Tout  donne  Heu  de  croire,"  heisst  es  in  dem 
betreffendem  Referate,  „que  Pinjection  d'ether  ne  fait  ici  qu'accentuer 
une  disposition  naturelle.*1  Der  Schluss  scheint  mir  ein  sehr  gewagter, 
wenn  er  vom  Referenten  richtig  wiedergegeben  wurde.  Ich  habe 
öfters  Sterbenden  Aetherspritzen  gegeben  oder  geben  lassen,  ohne 
jemals  ähnliches  zu  erleben. 

Bemerken  muss  ich  endlich,  dass  1.  die  meisten  Berichte  über 
das  blitzartige  Auftauchen  der  Jugenderinnerungen  bei  den  erwähnten 
Kategorien  von  Menschen  aus  früherer  Zeit  stammten,  wo  man  im 
Ganzen  leichtgläubiger  war  als  jetzt  und  2.  gewiss  ein  grosser  Theil 
der  vom  Erhängungs-  und  Ertrinkungstode  Erretteten  wenig  glaub- 
würdig erscheinen.  Um  so  werthvoller  sind  dagegen  die  Berichte 
Abgestürzter,  weil  sie  meist  der  neuesten  Zeit  angehören  und  gewöhn- 
lich Gebildete  betreffen.  Wer  aber  viel  mit  subjectiven  Angaben  zu  ar- 
beiten gezwungen  ist,  wie  der  Arzt,  speciell  der  Psychiater,  der  Psy- 
cholog, der  Richter,  weiss,  wie  vorsichtig  alles  erst  auf  Glaubwürdig* 
keit  hin  zu  untersuchen  ist   Auch  ohne  lügen  zu  wollen,  können 

1)  F£re,  De  l'ftat  mental  aus  approches  de  la  mort.  Soc.de  Biologie. 
16.  fevr.  18S9.  Nach  Ref.  im  Bulletin  de  la  Sociite"  de  MMecine  mentale  de  Bel- 
gique.  18S9.  p.  101. 


298 


XXI.  NXcke 


sieb  Erinnerun£stiiuschungen  und  -Fälschungen  einschleichen,  beson- 
dere wenn  längere  Zeit  seit  dem  Erlebniss  vergangen  ist;  darum 
grCsste  Vorsicht! 

Es  wird  auch  öfters  berichtet,  dass  das  Gesicht  Sterbender  zu- 
letzt sich  förmlich  verkläre,  was  gewöhnlich  auf  Gottseligkeit  bezogen 
wird.  Eine  andere  Erklärung  liegt  aber  näher.  Wenn  nach  schwerem 
Todeskampf  mit  etwa  vorhergehenden  physischen  oder  psychischen 
Schmerzen,  der  dem  Gesicht  den  Stempel  höchster  Angst  aufdrückt, 
ein  sanfter,  ja  verklärter  Ausdruck  auf  den  Gesichtszügen  lagert,  so 
wird  dies  durch  das  Nachlassen  des  Muskeltonus  erklärlich.  Dies 
wird  bei  solchen  mit  vorher  durchgeistigtem  Gesichte  noch  deutlicher; 
die  kurz  vorher  noch  verzerrten  Muskeln  kehren  in  ihre  alte  Lage 
zurück,  um  freilich  in  der  Todtenstarre  bald  wieder  sich  zu  verändern. 
Ob  ein  früher  wirklich  hässliches  Gesicht  durch  den  Tod  schön  wer- 
den kann,  ist  mir  sehr  unwahrscheinlich.  Wohl  kann,  wie  wir  sahen, 
vor  dem  Tode  der  geistige  Gesichtsausdruck  zurückkehren  und  so 
das  Gesicht  wieder  verschönern.  Vielleicht  kann  sogar,  wie  dies 
Balzac  in  Eugenie  Grandet  bemerkt,  der  Tod  einmal  gewisse  Ecken 
des  Gesichts  verstreichen  lassen,  mehr  abrunden.  Jeder  hat  natür- 
lich über  schön  und  hässlich  seine  eigenen  Ideen,  und  so  wird 
Mancher  das  Gesicht  eines  Sterbenden  oder  Toden  schön,  friedlich 
finden,  wenn  es  ein  Anderer  nicht  sieht  Hier  spielt  die  Affectla^ 
der  Trauernden  eine  grosse  Rolle.  Ich  habe  selten  ein  Todtengesicht 
gesehen,  das  einem  ruhig  und  friedlich  Schlafenden  geglichen  hätte, 
höchstens  nur  unmittelbar  nach  dem  Tode.  Durch  seine  marmorne 
Blässe,  Glätte  und  Ausdruckslosigkeit  wirkt  es  meist  wenig  ästhetisch, 
besonders  im  späteren  Alter.  Daher  machen  denn  auch  Photographieen 
von  Todten  fast  immer  einen  abstossenden  Eindruck.  Und  nicht  mit 
Unrecht  sagt  Shakespeare  (Maass  für  Maass):  „0,  der  Tod  ist  ein 
Meister  im  Entstellen". 

Bezüglich  der  Todesstunde  Geisteskranker  wissen  wir  gleichfalls 
wenig  Näheres.  Vergessen  wir  zunächst  nicht,  dass  die  meisten  unter 
ihnen,  ebenso  wie  die  Geistesgesunden,  an  intercurrenten  Krankheiten 
sterben,  nur  wenige  an  Altersschwäche  oder  allmählicher  Auflösung 
in  Folge  von  Herzschwäche.  Soweit  ich  nun  beobachtet  habe  —  und 
auch  hier  besitze  ich  ziemliche  Erfahrung  —  sind  die  physio- 
und  psychologischen  Erscheinungen  der  Sterbestunde  bei 
Geisteskranken  und  Geistesgesunden  sehr  ähnliche.  Ge- 
rade ganz  kürzlich  habe  ich  hierbezüglich  einen  recht  interessanten  Fall 
beobachtet.  Ein  Paranoiker  hatte  unter  lebhaften  Sinnestäuschungen 
einen  erneuten  Erregungszustand  bekommen  und  war  wieder  in  unsere 


Digitized  by  Google 


Zur  Pbysio-Psychologie  der  Todesstunde. 


299 


Anstalt  gebracht  worden.  Er  collabirte  bald  und  die  Agone  zog  Bich 
ziemlich  lange  hinaus.  Schon  kurz  vor  dem  Schwächezustande  war 
er  mit  Abklingen  der  Erregung  klarer  geworden  und  gab  passende 
Antworten.  Noch  3  Stunden  vor  dem  Tode  verstand  er  die  Um- 
stehenden und  auf  die  Frage,  ob  er  sie  kenne,  nickte  er.  Ich  sah 
ihn  ca.  ll/4  Stunde  vor  dem  Exitus.  Er  röchelte,  zeigte  die  typische 
Facies  hippocratica,  schien  absolut  bewusstlos  zu  sein,  sprach  nicht 
und  reagirte  auch  nicht  auf  lautes  Anrufen.  Die  Augen  waren  ge- 
schlossen, aber  die  Hornhaut,  wie  auch  die  Körperoberfläche  und  das 
Gesicht  auf  Berührung  noch  sehr  empfindlich  (er  litt  schon  vorher 
an  Ueberempfindlichkeit  der  Hautdecken).  Reichliches  Aufträufeln 
von  Chinatinctur  auf  den  Zungenrticken  blieb  ohne  jede  Reaction. 
Also  war  der  Geschmack  verschwunden.  Oeffnen  einer  Flasche  mit 
Schwefeläther  und  einer  anderen  mit  Kampferspiritus  unmittelbar  vor 
einem  oder  dem  anderen  Nasenloche  blieb  gleichfalls  wirkungslos, 
also  war  auch  der  Geruch  abhanden.  Hier  bestand  folglich  bis  zu- 
letzt nur  die  Sensibilität  der  Haut  und  Hornhaut 

Brown-Sequard  (siehe  die  Arbeit  von  Ferg)  berichtet,  dass 
Kranke  mit  organischer  Verletzung  des  Gehirns  im  Sterben  ihre 
völlige  Empfindlichkeit,  Motilität  und  ihren  Intellect  wieder  gewinnen 
können;  er  habe  solche  Fälle  schon  1874  veröffentlicht  Wahrschein- 
lich träte  dies  in  Folge  ziemlich  wichtiger  Veränderungen  in  der 
Blutzusammensetzung  und  in  der  Ernährung  der  Organe  ein.  Ja, 
der  alte  Burdach  (Lc)  sagt  sogar:  „. .  wie  denn  auch  Geisteskranke, 
selbst  wenn  organische  Fehler  des  Gehirns  die  mehrjährige  Krankheit 
verursacht  hatten,  in  den  letzten  Stunden  ihres  Lebens  meist  zum 
vollen  Gebrauche  ihrer  Verstandeskräfte  kommen."  Jedenfalls  dürfte 
dies  bloss  selten  eintreten  und  wohl  nur  bei  functionellen,  nicht  aber 
grob  organischen  Veränderungen. 

Hier  ist  dann  aber  noch  weiter  zu  unterscheiden  zwischen  einer 
rein  zufälligen  Aufhellung  des  Geistes  und  einer  durch  die  bevor- 
stehende Auflösung  selbst  bedingten.  Letzteres  könnte  man  mit 
einiger  Sicherheit  nur  bei  chronisch  ganz  Verworrenen  oder  anderer- 
seits tief  Blödsinnigen  —  in  diesem  Falle  würde  es  sich  aber  nur 
um  Pseudo-Demenz  handeln,  nicht  um  wirklich  organisch  bedingte  — 
annehmen,  da  alle  Psychosen  sonst  so  viel  grössere  oder  kleinere 
zeitliche  Schwankungen  im  Bewusstseinszustande  und  in  ihrem  sonstigen 
Verhalten  aufweisen,  dass  eine  etwa  eintretende  Aufhellung  des  Geistes, 
kurzes  Freibleiben  von  Wahnideen,  Sinnestäuschungen,  Stimmungs- 
anomalien u.  s.  w.  kurz  vor  dem  Tode  eben  nur  eine  solche  Schwan- 
kung bedeuten  könnten,  also  der  reine  Zufall  wären,  mithin  nichts 


Digitized  by  Google 


300 


XXI.  NXcke 


Auffälliges  darbieten.  So  geschab  dies  auch  sicher  in  dem  oben 
berichteten  Falle.  Nur  wenn  ein  solcher  Uebergang  in  scheinbare 
Vernunft  hier  ganz  plötzlich  erfolgte,  könnte  man  ihn  als  merkwürdig 
registriren,  obgleich  dies  auch  sonst  im  Laufe  einer  Psychose  bis- 
weilen beobachtet  wird.  Ein  College  erzählte  mir  neulich  einen 
merkwürdigen  Fall.  Eine  chronisch  geisteskranke  Frau  fällt  in  Schlaf, 
erwacht  daraus  gestärkt,  klar,  ruhig,  sprach  mit  dem  Arzte  über  ihr 
vergangenes  Leben,  wie  es  ihr  doch  im  Ganzen  wohl  gegangen  sei, 
wie  nur  das  Schicksal  ihrer  minderjährigen  Kinder  sie  etwas  bedrücke, 
doch  würden  sie  gewiss  gut  aufgehoben  sein.  Sie  werde  wieder  bald 
in  Schlaf  verfallen  und  aus  demselben  nicht  mehr  aufwachen.  Und 
so  geschah  es! 

Haben  aber,  so  wird  man  vielleicht  fragen,  alle  diese  und  ähn- 
liche Untersuchungen  an  Geistesgesunden  und  Geisteskranken  auch 
einen  gewissen  praktischen  Werth?  Ich  glaube  es  sicher,  besonders 
für  Juristen.  Civilrechtlich  handelt  es  sich  zunächst  um  Aufsetzen 
von  Testamenten,  was  freilich  meist  mehrere  Stunden  vor  Eintritt  des 
Todes  geschieht  Aber  auch  bei  Reactionslosigkeit,  wie  gewöhnlich 
in  der  eigentlichen  Todesstunde,  müssten  Arzt  und  Richter  untersuchen, 
ob  diese  eine  wirkliche  oder  nur  scheinbare  ist  und  ob  eine  tiefe 
oder  oberflächliche  Bewußtseinstrübung  vorliegt  In  letzterem  Falle 
könnte  man  noch  hoffen,  dass  momentan  das  Bewusstsein  wieder- 
kehrt und  der  Patient  durch  sinnentsprechende  Gesten  oder  Worte 
seine  Zustimmung  zu  gewissen  Testamentsbestimmungen  geben  kann  '). 
Es  wäre  wohl  hierzu  auch  nach  F£rä  die  Anwendung  einer  Aetber- 
spritze  empfehlenswert!),  obgleich,  wie  schon  gesagt,  ich  dem  nicht 
sehr  traue.  Es  handelt  sich  andererseits  vielleicht  auch  um  schnelle 
Eheschliessungen,  Anerkennung  von  unehelichen  Kindern  u.  s.  wn 
wozu  einige  klare  Momente  genügen  können.  Doch  ist,  wie  Bernd t 
richtig  bemerkt,  eine  Suggestionswirkung  gerade  hier  sehr  nahe  liegend, 

1)  Mir  nicht  recht  klar  ist  eine  hierher  gehörige  Entscheidung  des  O.L.G. 
zu  Stuttgart  vom  25.  März  1901,  die  ich  der  Schrift  von  Schultze  (Wichtige 
Entscheidungen  auf  dem  Gebiete  der  gerichtlichen  Psychiatrie  (Marhold,  Halle 
1902,  S.  2),  entnehme:  „Zugelassen  ist  nur  eine  Erklärung  durch  gesprochene 
Worte,  nicht  durch  Zeichen ,  so  dass  ein  Testament ,  bei  dem  der  Errichter  sein 
Einverständniss  lediglich  durch  Kopfnicken  zu  erkennen  gegeben  hat,  nichtig 
ist."  Psychologisch  ist  das  Kopfnickon  —  wenn  solches  erfahrungsgemias  recht- 
sinnig erfolgte  —  dem  Worte  gleichzustellen.  Auch  bei  Letzterem  ist  erst  zu 
untersuchen ,  ob  es  in  richtiger  Weise  gebraucht  wurde.  Der  Sterbende  ist  aber 
oft  zum  Worte  aus  Schwäche  nicht  mehr  zu  bringen  und  dann  sollte  man  sich 
durchaus  mit  blossem  Kopfnicken  begnügen.  Für  Wort  und  Nicken  gilt  übrigens 
4as  im  Texte  gleich  zu  Erwähnende  bezüglich  einer  möglichen  Suggestionswirkung. 


Digitized  by  Google 


Zur  Physio-Psychologie  der  Todesstunde. 


301 


besonders  wenn  nicht  völlige  Klarheit  besteht ;  und  so  ist  die  Dispositions- 
fähigkeit wohl  nie  ganz  klipp  und  klar.  Aber  auch  strafrechtlich 
wären  ein  paar  klare  Augenblicke  unter  Umständen  sehr  wichtig. 
Bei  einem  Morde  z.  B.  könnte  kurz  vor  dem  Tode  bei  erhaltenem 
Bewusstsein  —  wie  namentlich  oft  bei  Verblutungen  —  oder  bei 
Wiederkehr  desselben  vielleicht  der  Name  oder  die  Beschreibung  des 
Mörders  u.  s.  w.  erforscht  oder  irgendwelche  nützliche  Anhaltspunkte 
zu  weiterer  Nachforschung  gegeben  werden.  Einige  klare  Momente 
würden  endlich  auch  für  die  Familie  selbst  werthvoll  sein,  um  kurzen 
Aufschluss  über  den  Verbleib  gewisser  Papiere,  Schlüssel  u.  s.  w.  zu  er- 
langen. Endlich  vermöchte  auch  der  katholische  Priester  einen  Augen- 
blick des  Verständnisses  für  die  Beichte  und  die  letzte  Oelung  er- 
haschen. 

Ausser  den  vielen  schon  vorher  aufgeworfenen  Fragen  Hessen 
sich  aber  noch  manche  andere  anführen.  Worin  z.  B.  besteht  die 
Todesfurcht,  die  schon  Viele  bei  dem  blossen  Gedanken  ans  Sterben 
erfasst  und  die  sicher  auch  die  Schwere  des  Todeskampfes  oft  genug 
mit  bedingt?  Sie  scheint  vorwiegend  ein  Product  der  Cultur  zu  sein. 
Der  Wilde  kennt  sie  wahrscheinlich  nicht  oder  nur  wenig,  trotzdem 
Beobachtungen  über  die  Todesstunde  von  Wilden  kaum  vorliegen. 
Todesfurcht  wird  verschieden  verursacht  Bald  ist  es  Angst  vor  dem 
Sterben  •)  als  solchem ,  der  mächtige  Ausdruck  des  Selbsterhaltungs- 
triebes, bald  sind  es  Zweifel  über  die  Vorgänge  im  Jenseits,  besonders 
Furcht  vor  einer  künftigen  Wiedervergeltung  der  Sünden,  bald  ist  es 
Trauer,  die  Seinen  und  sein  Hab  und  Gut  verlassen  zu  müssen.  Bald 
sind  diese  Motive  nun  entweder  einzeln  vorbanden,  oder  zusammen, 
in  verschiedener  Stärke  und  Mischung,  von  vielen  Momenten  ab- 
hängig. Die  Hauptmotive  der  Todesfurcht  dürften  aber  obengenannte 
sein.  Man  wird  leicht  begreifen,  dass  ein  Wilder  davon  nur  wenig 
berührt  wird,  am  meisten  vielleicht  noch  von  der  Trauer,  die  Seinen 
und  sein  Gut  zu  verlassen,  weniger  schon  der  Furcht  halber  vor  dem 
Tode  selbst,  kaum  je  wegen  Zweifel  an  ein  Jenseits,  selbst  wenn  die 

1)  Sehr  schon  heisst  es  in  Shakespeare 's  „Maass  für  Maass*1: 

„Die  schwerste  Last  von  Lebensmüh  hienieden, 

Die  Älter,  Elend,  Schmerz,  Einkerkerung, 

Dem  Menschen  auferlegt,  ist  ein  Paradies 

Verglichen  mit  des  Todes  Schrecken." 
Und  Edgar  in  Konig  Lear  sagt:  „(denn  so  süss 

Ist's  Leben,  dass  wir  stündlich  Todesqual 

Eh'r  dulden,  als  mit  Einem  Male  sterben)."' 
Ebenso  sagt  Casar  (Julius  Casar):  „Oer  Feige  stirbt  schon  vielmal,  eh' 

er  stirbt- 


Digitized  by  Google 


302  XXI.  Näckjs 

Idee  an  ein  solches,  die  meist  nur  sehr  unbestimmt  ist,  besteht  Es 
wird  vielfach  berichtet,  dass  der  Neger  oder  chinesische  Verbrecher 
ruhig  seinen  Kopf  auf  den  Richtblock  legt,  und  ohne  Zucken  den 
Todesstreich  empfängt  Er  hat  ja  selten  hier  etwas  zu  verlieren! 
Hinzu  kommt,  dass  namentlich  Neger  und  Mongolen  physischen  und 
psychischen  Schmerzen  gegenüber  abgestumpfter  zu  sein  acheinen, 
als  die  Weissen.  Auch  der  Greis,  der  des  Alters,  der  Schwäche  halber 
von  den  Wilden  in  das  Gebüsch  zum  Verhungern  ausgestossen  wird, 
nimmt  diese  Todesart  ruhig  bin;  er  ist  mit  diesen  Sitten  ja  schon 
längst  vertraut  und  bat  es  mit  seinen  Eltern  auch  nicht  anders  ge- 
than1).  Der  Indianer  wieder  geht  ruhig  dem  Tode  entgegen  aus 
Trotz,  und  weil  es  seine  Würde  verlangt,  ihm  winken  ausserdem 
die  Jagdgrunde,  wie  dem  Moslem  die  Houris.  Der  altersschwache 
oder  todtkranke  Hindu  schleppt  sich  mühsam  zum  Ganges,  um  ruhig 
in  seine  heiligen  Fluten  zu  versinken,  aus  religiösem  Gefühle,  In 
den  letzten  Beispielen  spielen  aber  bereits  andere  Motive  mit,  wie 
man  sieht.  Wie  die  Wilden,  so  kennen  auch  die  Kinder  kaum  Todes- 
furcht.  Es  ist  mir  endlich  aufgefallen,  wie  gleichgültig  oft  Leute 
niederer  Schichten  dem  Tode  gegenüber,  z.  B.  in  den  Krankenhäusern, 
sich  verhalten,  ebenso  aber  auch  in  den  eigenen  Familien,  selbst 
wenn  der  Glaube  an  ein  Jenseits  wenig  vorbanden  ist  Der  Arme, 
Gedrückte,  empfindet  das  Verlassen  dieser  Erde  oft  als  Erlösung  und 
vergesse  man  auch  nicht,  dass  die  Empfindungen  und  Gefühle,  nament- 
lich höherer  Art,  bei  dem  niederen  Volke  weniger  ausgeprägt  zu  sein 
scheinen,  als  bei  den  oberen  Schichten. 


1)  Woltmann  (Politische  Anthropologie.  1908.  Thüringische  Verlagsanstalt 
Eisenach  und  Leipzig)  sagt:  „Der  Kannibalismus  ist  in  Wirklichkeit  nicht  so 
grausam,  wie  es  nnsertn  feinfühlenden  Bewusstsein  dünkt.  In  kannibalischen 
Stammen  wachsen  die  Menschen  gewohnheitsmässig  von  Kindheit  an  in  dem  Ge- 
danken auf,  dass  sio  dem  Tode  und  dem  Pest-  und  Opferschmaus  verfallen,  wenn 
sie  in  die  Hände  der  Feinde  geruthen.  Dieselbe  Empfindung  herrscht  bei  anderen 
Stämmen  auch  der  Versklavung  gegenüber.  Nur  so  sind  die  Berichte  der  Reisen- 
den zu  verstehen,  dass  Gefangene  willig  der  Sklaverei  sich  fügen  und  sogar, 
wenn  sie  zu  einer  Siegcsschmauserei  dienen  sollen,  sich  ruhig  mästen  lassen  und 
ergeben  der  Abschlachtung  entgegensehen.*1  Und  der  Aegyptolog  Wiedemann 
(die  Todten  und  ihre  Reiche  im  Glauben  der  alten  Aegypten  Hinrichs,  Leipzig 
1902.  Der  alte  Orient.  II.  2)  sagt:  „.  .  .  die  Gedanken  der  Aegypter  sich  viel 
und  gern  mit  dem  Tode  beschäftigten,  der  für  sie  ebensowenig  wie  für  den 
modernen  Orientalen  einen  grossen  Schrecken  besass".  Dasselbe  wissen  wir 
auch  im  Allgemeinen  von  Griechen ,  Römern  und  Germanen ,  daher  z.  Th.  auch 
der  Todesmuth  im  Kampfe.  Ganz  dem  Todesgedanken  gegenüber  abgestumpft 
erscheinen  aber  die  Gladiatoren,  wie  noch  heutigen  Tages  mehr  minder  die  Stier- 
kämpfer. 


Digitized  by  Go 


Zur  Phyaio-Psychologie  der  Todesstunde. 


303 


Mit  der  Cultur  wächst  zweifelsohne  der  Selbsterhaltungstrieb  und 
die  Liebe  zum  Leben,  weil  das  Leben  selbst  einen  reicheren  Inhalt 
gewinnt  und  somit  mehr  Werth  erhält  ')•  Es  ist  ein  schlechtes  Zeichen 
einer  Zeitperiode,  wenn  dieser  Trieb  sich  abschwächt  und  die 
Selbstmorde  sich  häufen.  Damit  hat  natürlich  die  stoische  Ruhe  des 
Helden,  des  Philosophen  nichts  zu  thun,  die  ruhig  dem  Todesengel 
in's  Angesicht  schauen.  Hier  hat  der  Wille  den  Trieb  zum  Leben 
aus  edlen  Motiven  oder  innerer  Ueberzeugung  der  Notwendigkeit 
unterdrückt.  Und  wenn  Gläubige  dasselbe  thun,  so  winkt  ihnen 
drüben  die  Verheissung  und  lässt  sie  das  hier  Zurückzulassende 
leichter  vermissen.  Wer  aber  an  ein  Jenseits  nicht  glauben  kann? 
Dem  freilich  wird  ein  starker  Trost  abgehen,  deshalb  darf  man  aber 
nicht  den  Trugschluss  begehen,  ein  Jenseits  aus  der 
Todesfurcht  ableiten  zu  wollen!  Es  giebt  genug  Atheisten 
und  Materialisten,  die  ruhig  sterben.  Für  die  moharaedanische  Frau 
gilt  das  Gleiche,  obgleich  ihr  kein  Jenseits  winkt  wie  dem  männlichen 
Moslem.  Man  sieht  daraus  jedenfalls  so  viel,  dass  der  Glaube  an 
ein  Jenseits  nicht  absolut  zum  ruhigen  Sterben  vonnöthen  ist,  eben- 
sowenig wie  zum  richtigen  Handeln  hienieden.  Wenn  endlich  der 
Kirche  jahrelang  Entfremdete  auf  ihrem  Todeslager  sich  bekehrten, 
so  ist  das  auch  nicht  ohne  Weiteres  für  die  Wahrheit  eines  Dogmas 
zu  verwerthen.  „Es  kann",  wie  Bernd t  (I.e.)  sehr  richtig  bemerkt, 
„wohl  auch  der  Schluss  gezogen  werden,  dass  vor  dem  Gefühl  des 
herannahenden  Todes  die  Klarheit  des  interesselosen  kühlen  Erkennens 
zurücktrat,  dass  die  elementaren,  in  der  Jugend  eingeimpften  reli- 
giösen Empfindungen  über  die  während  des  reiferen  Alters  mühsam 
errungenen  Denkresultate  die  Oberhand  gewannen.41  Auch  spricht 
starke  Todesfurcht  noch  nicht  ohne  Weiteres  etwa  für  schwere  Ge- 


ll Damit  stimmt  z.  Th.  wenigstens  auch,  dass  im  Allgemeinen  die  Germanen 
mehr  am  Leben  hängen,  als  die  weniger  gebildeten  Südromanen  oder  gar  die 
Slaven.  Doch  spielt  hier  die  Rasse  wahrscheinlich  die  grossere  Rolle.  Merk- 
würdig ist,  dass  die  Semiten  dem  Tode  meist  mit  Uleichmuth  entgegengehen, 
der  Jade  aber  nicht.  Sollte  bloss  die  Confession  daran  schuld  sein?  Wahr- 
scheinlich ist  hier  der  arische  Einschlag  von  (Amoritor  von  Luschan)  daran 
Schuld.  Bekannt  ist,  dass  eben  wegen  Angst  vor  dem  Tode  die  Juden  gern 
gesehene  Patienten  sind,  da  Bie  die  Aerzte  bei  jedem  unbedeutendem  Anlasse 
rufen  lassen,  prompt  und  gut  bezahlen.  Die  Zumischung  arabischen  Bluts  hat 
beim  Spanier  wahrscheinlich  mit  bewirkt,  dass  er  scheinbar  noch  mehr  dem  Tode 
gegenüber  abgestumpft  ist,  als  z.  B.  der  Italiener.  Doch  thut  auch  die  Gewohn- 
beit  an  Stierkampf,  Mord  noch  ein  Uebriges,  so  dass  in  Spanien  ein  Menschen- 
leben nicht  viel  werth  erscheint  Andere  hängen  wieder  so  zäh  am  Leben,  dass  sie 
auch  sogar  in  extremis  die  Hoffnung  noch  nicht  sinken  lassen,  z.  B.  der  grosse  Brahms. 
Archiv  für  KrimiMlanthropologie.  XII.  21 


Digitized  by  Google 


304 


XXI.  NICKE 


wissensbisse,  so  dass  die  Worte  Warwick's  in  Shakespeare 's  Hein- 
rich VI.  (IL  Tb.):  „Solch'  grauser  Tod  verräth  ein  grauses  Leben" 
durchaus  nicht  immer  zn  Recht  bestehen.  Furchtsame  werden  cet 
par.  schwerer  in  den  Tod  gehen,  als  Muthige,  ja  Furcht  kann  den 
Tod  beschleunigen,  sogar  einmal  erzeugen.  Richard  IL  (Shakespeare ) 
sagt  schon:  „Die  Furcht  giebt  Tod"  und  es  sind  wohl  hie  und  da 
Scblagfälle  und  Tod  in  der  äussersten  Todesangst  bekannt  geworden. 
Es  will  mir  endlich  auch  scheinen,  obgleich  ich  selbst  Protestant  bin, 
dass  die  Katholiken  dadurch,  dass  fast  Jeder  noch  bei  mehr  oder 
weniger  Bewussteein  die  letzte  Oelung  erhält,  dies  weiss,  alltäglich  fast 
sieht  und  sich  so  mit  dem  Tode  schon  seit  Langem  gewissermassen 
befreundet l),  oft  ruhiger  in  den  Tod  gehen,  als  die  Protestanten,  von 
denen  viele  durch  das  blosse  Nahen  des  Geistlichen  vor  ihrem  Tode 
tief  erregt  werden,  weshalb  denn  mit  Recht  in  allen  Krankenhäusern 
ärztlich  darauf  gesehen  wird,  dass  ohne  speciellen  persönlichen  Wunsch 
der  Geistliche  nicht  gerufen  werden  darf. 

Ist  aber  der  Tod  schmerzhaft  and  ist  er  deshalb  zu  fürchten? 
Wenn  auch  das  Leiden,  das  zum  Tode  führte,  es  war,  so  kann  man 
wohl  mit  absoluter  Sicherheit  sagen,  dass  bei  eingetretener  Bewußt- 
losigkeit nichts  mehr  gefühlt  wird,  der  eigentliche  Tod  also 
schmerzlos  sein  muss2).  Viele  Analogien  lassen  sich  dafür  bei- 
bringen, ebenso  Aussagen  von  Sterbenden,  die  wieder  einige  klare 
Augenblicke  gewannen.  Wir  sahen  schon,  dass  vor  dem  Tode,  ja 
oft  meist  schon  vor  Eintritt  der  Bewussüosigkeit,  die  Functionen  des 
Körpers  allmählich  nachlassen,  damit  auch  die  Schmerzempfindung, 
letztere  allerdings  oft  nur  erst  in  der  Bewußtlosigkeit  Ermüdung 
ist  hierbei  im  Spiele,  noch  mehr  aber  die  sich  anhäufende  Menge 
von  Kohlensäure,  worauf  die  so  häufige  Cyanose  der  Gesichter  deutet 
Freilich,  auch  dann  siebt  man  nicht  selten  noch  Schmerzäusserungen, 
ein  Gesichtszucken,  Stöhnen,  Schreien,  doch  dürften  dies  nur  Aeusse- 
rungen  rein  reflectorischer  Natur  sein,  die  also  die  Hirnrinde,  den 
Sitz  des  eigentlichen  Bewusstseins,  nicht  mehr  treffen.  Trotz  allen 
Raisonnements  heschleicht  aber  Viele  die  Todesfurcht  und  bei  Ein- 
zelnen kann  sich  im  späteren  lieben  geradezu  eine  Art  von  Thanato- 
phore ausbilden,  sobald  sie  nur  an  ihr  Ende  denken. 

Wie  steht  es  nun  mit  der  Todesstunde  bei  Thieren?  Wissen  wir 
schon  von  deren  Psychologie  überhaupt  noch  sehr  wenig,  so  haben 
wir  hier  ein  unbeschriebenes  Blatt  vor  uns.   Prof.  D ex  ler  (Prag) 

1)  In  Sicilieu  kann  der  Sterbende  eventuell  sogar  sein  eigenes  Sterbe- 
glockchen  läuten  hören: 

2)  Schon  Shakespeare  (xMaass  für  Maaaa)  sagt  sehr  richtig:  „Des  Tode* 

Schmerz  Hegt  in  der  Vorstellung.'1 


Digitized  by  Google 


Zar  Physio-Paychologio  der  Todesstunde. 


305 


sagte  mir,  dass  bez.  dieser  Frage  nur  die  Beobachtungen  an  frei  leben- 
den Thieren  Werth  hätten,  nicht  von  demestizirten,  deren  Psychologie 
eben  eine  andere  geartete  sei.  Wir  wissen  nur,  dass  anch  bei  ihnen 
ein  Todeskampf  eintreten  kann.  Nähere  physiologische  Daten  fehlen 
wohl  ganz.  Vielleicht  besteht  hie  und  da  eine  Art  Todesfurcht  Wir 
wissen  nämlich,  dass  Thiere,  die  zur  Schlachtbank  geführt  werden, 
sobald  sie  Blut  riechen  und  die  Kadaver  sehen,  am  ganzen  Leibe 
zittern  und  sich  dem  Eintritt  in  das  Schlachthaus  sehr  widersetzen; 
offenbar  wohl  aus  Todesfurcht  Merkwürdig  ist  die  Thatsache,  dass 
manche  Thiere,  z.  B.  Vögel,  sich,  wenn  sie  leidend  sind,  absondern, 
gerne  in  die  Büsche  u.s.w.  begeben  und  dort  verborgen  sterben. 
Daher  kommt  es  z.  B.,  dass  von  den  Millionen  unserer  Vogel  so 
selten  einmal  ein  Kadaver  gefunden  wird.  Sie  sind  eben  versteckt! 
Prof.  D ex ler  erzählte  mir  übrigens,  dass  auch  die  Australneger  sich 
zum  Sterben  in  die  Büsche  begeben.  Dies  sei  so  bekannt,  dass,  als 
er  einen  Weissen  darob  befrag,  dieser  ihm  sagte:  they  all  do  like 
tbe  crows!  Was  die  Tbiere  zu  dieser  sonderbaren  Absonderung,  die 
einem  Instinkte  fast  gleichkommt,  treibt,  wissen  wir  nicht,  ebenso 
wenig,  warum  die  meisten  Thiere  ihre  kranken,  noch  mehr  aber  ihre 
sterbenden  Kameraden  sohnöde  verlassen.  Ist  es  ästhetischer  Abscheu 
oder  sind  es  etwa  unangenehme  Gerüche  des  Sterbenden?  Wolt- 
raann  (1.  c)  berichtet,  dass  nach  6.  Jäger  kranke  Thiere  von  ihres- 
gleichen wegen  ihrer  üblen  Ausdünstung  in  der  Regel  instinetiv  ge- 
mieden, nicht  selten  sogar  mit  Gewalt  fortgetrieben  wurden,  z.  B.  bei 
Hühnern,  Rehen.  Die  Affen  sollen  kein  Mitleid  mit  kranken  und 
schwachen  Thieren  haben.  Ob  übler  Geruch  wirklich  dabei  eine 
Rolle  spielt,  ist  mir  sehr  fraglich.  Prof.  De x ler  sah  ein  wildes  Pferd 
in  Australien,  das  an  Strahlenpilz  des  Kiefers  litt  Die  übrigen  Pferde 
der  Heerde  schlugen  es  sehr  bald  todt  War  es  das  Aussehen  oder 
ein  gewisser  Geruch,  das  sie  dazu  veranlasste?  Ja,  der  Abscheu  kann 
sogar  soweit  gehen,  dass  selbst  die  Vogelmutter  ihr  krankes  Kleine 
aus  dem  Neste  wirft,  dasselbe  sogar  nicht  einmal  wieder  annehmen 
will,  sobald  dies  von  einem  Menschen  berührt  wurde,  oder,  aus  dem 
Neste  gefallen,  von  einer  mitleidigen  Hand  zurückgebracht  ward. 
Hier  haben  wir  kein  psychologisches  Verständniss  mehr!  Manche 
Thiere  beschnobern  auoh  ihre  todten  Kameraden,  z.  B.  Hunde  und 
wenden  sich  gewöhnlich  mit  Abscheu  ab.  Ganz  ähnlich,  wie  viele 
Thiere  Bich  kranken  und  sterbenden  Angehörigen  gegenüber  ver- 
halten, handeln  auch  manche  Wilde.  Schurtz  l)  z.  B.  sagt:  „. .  treiben 

1)  Beck,  Die  biologischen  Wurzeln  der  menschlichen  Gemeinschaft  Poli- 
tisch-anthropologische Revue.  1903.  IL  Jahrg.  Xr.  2. 

21* 


306 


XXI.  NiCKE 


die  Kaff  cm  Kranke,  an  deren  Aufkommen  sie  zweifeln,  in's  Dickicht, 
damit  sie  dort  elend  zu  Grunde  gehen.  Alles  was  nicht  normal  und 
deshalb  bedenklich  erscheint,  ist  in  Gefahr  durch  diese  innere  Reak- 
tion ausgeschieden  zu  werden:  Zwillinge,  Albinos,  Kinder,  die  un- 
regelmässig zahnen  . .  .u  Vielen  Völkern  gilt  überdies  der  Todte  als 
unrein  und  muss  daher  möglichst  schnell  beerdigt  werden,  so  z.  B. 
bei  Arabern  und  Juden.  Abscheu  vor  dem  entseelten  Körper,  Angst 
vor  der  Wiederkehr  der  entflohenen  Seele,  Furcht  vor  der  Verwesung 
und  andere  Motive  noch  mögen  hier  eine  Rolle  spielen. 

Es  ist  ferner  bekannt,  dass  der  Eintritt  in  das  Leben,  d.  i.  die 
Geburtsstunde,  bei  den  meisten  in  den  Nachtstunden  erfolgt.  Warum ? 
Das  wissen  wir  nicht  und  nur  ungenügende  Hypothesen  wurden 
hierüber  aufgestellt.  Wie  steht  es  nun  aber  mit  der  Todesstunde? 
Es  sind  hierüber  verschiedene  Statistiken  vorhanden.  Die  grösste 
(57  000  Fälle)  bearbeitete  Schneider  in  Berlin.  Er  fand  den  Tod  am  häu- 
figsten früh  zwischen  4 — 7  Uhr  eintreten  und  damit  stimmen  auch  die 
meisten  anderen  überein.  Auch  hierfür  ist  es  schwer  einen  triftigen  Grund 
anzugeben.  Sollte  vielleicht  die  während  der  Nacht  angesammelte 
schlechte  Luft  im  ungelüfteten  Zimmer  die  Todesstunde  beschleunigen? 

Und  so  Hessen  sich  noch  eine  ganze  Reihe  interessanter  Fragen 
aufwerfen. 

Bisher  betrachteten  wir  den  Sterbenden  selbst  Nicht  ohne  psy- 
chologisches Interesse  wäre  jedoch  auch  das  Studium  der  Anwesenden. 
Alle  Nuancen  von  der  Gleichgültigkeit  bis  zum  stillen  und  lauten 
Schmerze  würden  sich  vorfinden,  je  nach  der  Stellung  des  Menschen 
zum  Sterbenden  und  je  nach  seiner  Gemüthsbeschaffenheit  Oft  wird 
sich  die  wahre  Grösse  eines  Menschen  erst  hier  zeigen,  und  auch  der 
hinzugezogene  Arzt  wird  erbaut  oder  entsetzt  das  Verhalten  der 
Familie  beobachten.  Hier  will  es  mir  gleichfalls  scheinen,  als  ob  in 
den  unteren  Volksschichten  mehr  Gleichgültigkeit  zur  Schau  getragen 
würde  und  wahrscheinlich  auch  besteht,  als  in  den  oberen. 

Jedoch  noch  andere  Folgen  bei  den  Anwesenden  sind  öfters  vor- 
handen. Bekannt  ist,  dass  durch  den  physischen  Schmerz  der  Appetit 
bei  Vielen  kürzere  oder  längere  Zeit  darniederliegt,  doch  kommt  auch 
das  Entgegengesetzte  vor:  vermehrter,  mindestens  unverminderter 
Appetit,  wie  ich  es  z.  B.  an  mir  selbst  wiederholt  erfahren  habe.  Es 
könnte  aber  weiter  der  heftige  Affect  bei  Disponirten  eine  nervöse 
Krankheit,  vielleicht  allein  oder  im  Vereine  mit  andern  Momenten, 
sogar  eine  Psychose  erzeugen,  ja  selbst  einmal  Selbstmord  und  andere 
ünthaten.  So  lese  ich  in  den  Dresdner  Nachrichten  vom  13.  Mai  190:* 
folgende  Notiz,  die  wahrscheinlich  hierher  gehört: 


Digitized  by  Google 


Zur  Pbysio-Psychologie  der  Todesstunde. 


307 


„Magdeburg  (Priv.-TeL).  Die  Sdiuhmachersehefrau  Bartels  erdrosselte 
aus  Verzweiflung  über  den  bevorstehenden  Tod  ihres  Eliemannes  ihr  Töchter- 
ehen  und  ertränkte  ilir  Söhnchen  in  einem  Eimer;  darauf  erhängte  sie  sich 
selbst  an  einer  Thürklinke." 

Viele  schütteln  sich  noch  vor  Grausen,  wenn  sie  an  eine  mit- 
erlebte Todesstunde  aurückdenken.  Der  heftige  Eindruck  kann  bei 
Vielen  unruhige,  schwere  Träume  erzeugen,  aber  scheinbar  nur  sehr 
selten  einen  Traum  auslösen,  worin  der  Todte  als  solcher  erblickt 
wird.  Das  ist  psychologisch  hochinteressant!  Vor  mehreren  Jahren 
machte  H.EI  Iis1)  wohl  zuerst  darauf  aufmerksam,  dass  wir  von 
todten  Freunden  und  Verwandten  überhaupt  bloss  sehr 
selten  träumen  und  dann  fast  nur  als  lebend,  nicht  als 
todt.  Ich  kann  dies  aus  eigener  und  fremder  Beobachtung  nur  be- 
stätigen, und  zwar  scheint  ein  solcher  Traum  unmittelbar  nach  dem 
Tode  eines  Angehörigen  noch  seltener  einzutreten  als  später.  Warum? 
Schon  von  unseren  lebenden  Familiengliedern  träumen 
wirseltengenug,  was  zu  erklären  bereits  schwierig  ist2).  Sind  sie 
aber  todt,  so  erscheinen  sie  uns  als  lebend  oder  höchstens  —  und 
das  nur  gegen  die  normale  Zeit  des  Aufwachens  hin  —  sind  wir 
erstaunt  und  fragen  uns  wohl  im  Traume,  ob  denn  der  Betreffende 
wirklich  lebe,  nehmen  aber  schliesslich  das  Factum  des  Lebens  ohne 
weitere  Kritik  ruhig  hin.  Einmal  träumte  ich  von  meiner  verstorbenen 
Mutter  als  noch  lebend  und  freute  mich  unbändig  darüber,  ohne  aber 
irgend  eine  kritische  Frage  aufzuwerfen.  Hier  war  jedoch  die  durch 
die  Traum-Handlung  selbst  als  solche  ganz  unmotivirte  übermässige 
Freude  schon  eine  halbe,  unbewusste  Kritik  gewesen.  Da  nun,  wie 
wir  sagten,  das  Erscheinen  von  uns  nahe  stehenden  Verstorbenen  in 
Träumen  überhaupt  ein  sehr  seltenes  Ereigniss  ist,  so  glaube  ich,  im 
Gegensatze  zu  Spencer3),  dass  die  Idee  an  ein  anderes  Leben,  an 
Geister,  Seelen,  Gespenster,  die  sich  aus  solchen  Träumen  ableiten 
lassen  sollte,  schwerlich  eine  starke  Wurzel  in  dieser  Erscheinung 
gehabt  hat. 

1)  Havelock  Ellis,  On  dreaming  of  the  dead.  The  Psycbological  Re- 
view. 1S95.  No.  5. 

2)  Sehr  wahr  erzählt  daher  G.  Keller  im  „Grünen  Heinrich"  (IV.  Bd.): 
„Im  Verlaufe  der  Zeit  hatte  sie  (sc.  die  Mutter) . .  .  wiederholt,  aber  immer  nur 
nach  jahrelangen  Unterbrechungen  vom  Vater  geträumt,  vielleicht  2-  oder  3  mal, 
gleichsam  zum  Wahrzeichen,  wie  selten  solche  geheimnissvolle  Lichtblicke  tiefsten 
Glückes  vergönnt  sind."  Es  wird  dann  beschrieben,  wie  sie  ihn  lebend  als  Ab- 
schied winkenden  Wanderer  sieht,  was  sie  sehr  traurig  stimmte.  Hier  sehen  wir 
ein  leises,  aber  deutliches  Erinnern  an  den  Tod  sich  geltend  machen. 

3)  Coli  ins,  Epitome  der  Spencer'schen  Philosophie.  Uebersetzt  von 
V.  Carus.   Neumann,  Leipzig  1900. 


Digitized  by  Google 


308 


XXL  Nackb,  Zur  Phywo-Ptychologie  der  Todesstunde. 


Spencer  spricht  allerdings  nur  von  Erscheinen  der  „Verstor- 
benen in  Träumen14,  spricht  sich  also  über  deren  Verwandtachafts- 
beziebungen  nicht  ans,  während  Wnndt ')  nnr  von  todten  „Genossen" 
spricht,  also  sicher  auch  Kameraden,  Freunde  darunter  versteht  und 
darin  den  Ursprung  des  sogenannten  „Animismus"  sieht  Aber  auch 
nur  Freunde  oder  Bekannte,  die  gestorben  sind,  erscheinen  meiner 
Erfahrung  nach  selten  genug  im  Traume  und  zwar  fast  nur  lebend. 
Also  auch  sie  können  keine  sehr  grosse  Rolle  spielen.  Um  so  mehr 
träumen  wir  von  Übenden.  Nun  ist  allerdings  zweierlei  nicht  zu 
vergessen.  Erstens,  dass  wenn  ein  Wilder  einmal  von  einem  todten 
Verwandten  oder  Genossen  als  lebend  träumt,  dies  auf  ihn  einen  ent- 
schieden tieferen  Eindruck  machen  muss,  als  auf  uns,  wie  wir  dies 
ja  schon  bei  unseren  ungebildeten  Kreisen  sehen.  Zweitens  wird  viel- 
leicht cet.  par.  der  Wilde  relativ  häufiger  von  ihnen  träumen  als  wir, 
da  sein  ganzer  Vorstellungsinhalt  dem  unserigen  gegenüber  ja  recht 
armselig  ist,  die  Wahrscheinlichkeit,  dass  das  eine  oder  andere  Ele- 
ment daraus  im  Traume  wiederkehrt,  also  eine  grössere  ist,  als  bei 
uns.  Spencer  und  Wundt  haben  offenbar  die  oben  angezogenen 
Sätze  der  Traumpsychologie  nicht  gekannt  und  so  diese  Wurzel  des 
Animismus  gewiss  überschätzt 

Der  Leser  wird  sich  hoffentlich  davon  überzeugt  haben,  dass 
auch  unser  engeres  Thema  sehr  reich  an  physiologischen  und  psycho- 
logischen Thatsachen  ist,  noch  mehr  freilich  an  Problemen,  von  denen 
nur  einige  hier  gezeichnet  werden  konnten.  Er  wird  ferner  gemerkt 
haben,  dass  Verf.  eine  reiche,  eigene  Erfahrung  mitsprechen  Hess. 
Dies  sind  allerdings  aber  alles  nur  rohe  Bausteine!  Wir  müssen  noch 
viel  mehr  und  besser  auch  hier  beobachten  lernen,  alles  aufzeichnen 
um  statistische  Erhebungen  zu  gewinnen,  die  allein  über  die  Häufig- 
keit der  einzelnen  Symptome  Rechnung  ablegen  und  so  allein  uns 
ein  wahres  Bild  liefern  können.  Wo  es  möglich  ist,  haben  wir  zu 
messen,  zu  wägen,  Curven  zu  construiren,  Zahlen  beizubringen.  Dann 
erst  stehen  wir  auf  festem  Grund  und  Boden  und  sind  nicht  blosse 
Empiriker,  wie  jetzt  Freilich  wird  es  uns  sicher  nicht  gelingen,  mit 
obigen  Mitteln  an  alle  psychologischen  Fragen  heranzugehen,  ge- 
schweige denn  an  metaphysische,  aber  Vieles  werden  wir  doch  so 
verarbeiten  können.  Aus  blossen  „Anecdoten-Jägern",  „Eindrucks- 
Menschen*  werden  wir  dann  erst  zu  wirklich  wissenschaftlichen  For- 
schern werden. 

1)  Wundt,  Grundriftg  der  Psychologie.  3.  Aufl.  Engelmanii ,  Leipzig  IS9&. 


Digitized  by  Google 


XXII. 


Die  Verfolgung  flüchtiger  Verbrecher. 

Von 

Landrichter  Haus  an  er  in  Zwickau. 

Bei  den  ziemlich  oft  vorkommenden  Anzeigen,  in  denen  der  Be- 
schuldigte als  flüchtig  bezeichnet  wird,  lassen  die  Straf Verfolgungs- 
behörden  regelmässig  es  beim  Aasschreiben  des  Beschuldigten  bewenden 
ohne  erst  durch  Erörterungen  klarzustellen,  ob  die  Beschuldigung  in 
thatsächlicher  Beziehung  überhaupt  ausreichend  begründet  ist 

Da  fast  die  Hälfte  aller  Untersuchungen  erfahrungsgemäss  zur 
Einstellung  des  Verfahrens  führt,  hat  die  ohne  Nachprüfung  der  in 
der  Anzeige  berichteten  Thatsachen  erfolgte  Ausschreibung  des  Be- 
schuldigten in  einer  nicht  geringen  Anzahl  von  Fällen  zur  Folge, 
tlass  der  auf  Grund  des  Ausschreibens  festgenommene  und  zur  Haft 
gebrachte  Beschuldigte  in  ihr  bleibt,  bis  durch  die  dann  erst  in  An- 
griff genommenen  Erörterungen  seine  Unschuld  darbet  h an  worden 
ist  oder  es  sich  ergeben  hat,  dass  der  Schuldbeweis  wider  ihn  nicht 
geführt  werden  kann. 

Die  Verhaftung  und  damit  eine  längere  Dauer  der  Freiheits- 
entziehung kann  ja  nun  allerdings  nur  verfügt  werden  durch  den 
zuständigen  Richter.  Da  aber  in  einzelnen  Bundesstaaten  auf  Grund 
landesgesetzlicher  Vorschriften  auch  die  noch  im  Vorbereitungsdienste 
stehenden  Juristen  mit  der  Wahrnehmung  richterlicher  Geschäfte  be- 
auftragt werden  können  und  von  diesem  Rechte  von  den  Justizver- 
waltungsbehörden auch  in  weitem  Umfange  Gebrauch  gemacht  wird, 
so  ist  thatsächlich  die  Erschliessung  über  den  Erlass  von  Haft- 
befehlen in  sehr  vielen  Fällen  in  die  Hände  von  Beamten  gelegt,  die 
noch  nicht  durch  Ablegung  der  Richterprüfung  den  Nachweis  ihrer 
ausreichenden  Befähigung  zu  diesem  Amte  erbracht  haben.  Denn 
entweder  haben  jene  Beamten  wegen  ihrer  Jugend  noch  nicht  die 
durch  längeren  Dienst  erworbene  Erfahrung  oder  sie  gehören  zu  denen, 
die  zwar  schon  älter  sind,  aber  trotzdem  der  Richterprüfung  sich 
noch  nicht  mit  Erfolg  unterzogen  haben. 


Digitized  by  Google 


310 


XXII.  Haussier 


Die  durch  diese  Verwendung  von  Referendaren  ganz  unvermeid- 
lichen Missgriffe  bei  richterlichen  EntSchliessungen  werden  nun  zwar 
manchmal  dadurch  vermieden,  dass  ein  älterer  richterlicher  Beamter 
sich  den  Fall  vortragen  lässt  und  sich  die  Entschliessung  wegen  des 
Erlasses  von  Haftbefehl  vorbehält.  Wer  aber  kein  richtiges  Urtheil 
hat,  kann  auch  keinen  richtigen  Vortrag  halten,  denn  er  kann  eben 
nicht  beurtheilen,  was  wesentlich,  was  unwesentlich  ist.  Es  werden 
deshalb  auch  trotz  eines  Vortrags  an  einen  älteren  Richter  bei  solcher 
Verwendung  der  noch  im  Vorbereitungsdienste  stehenden  Juristen  arge 
Missgriffe  mit  unterlaufen  müssen. 

Ich  selbst  erinnere  mich  eines  Haftbefehls,  der  wegen  des  Ver- 
dachts des  Versuchs  der  widernatürlichen  Unzucht  von  einem  noch 
im  Vorbereitungsdienste  stehenden  richterlichen  Beamten  erlassen 
worden  war.  Unkenntniss  des  Gesetzes  kann  aber  dem  Beschuldig- 
ten, der  von  einem  noch  nicht  genügend  befähigten  Richter  vernommen 
wird,  auch  dadurch  gefährlich  werden,  dass  der  Richter  aus  Unkennt- 
niss des  Strafprozesses  von  der  sofortigen  Erhebung  der  die  Unschuld 
des  Beschuldigten  darthuenden  Beweise  absieht 

Die  grösste  Gefahr  liegt  jedoch  darin,  dass  ein  solcher  unfähiger 
Beamter  die  Wichtigkeit  der  vom  Beschuldigten  zu  seiner  Vertheidigung 
vorgebrachten  Thatsachen  nicht  ausreichend  erkennt  und  deshalb  nicht 
in  das  über  seine  Vernehmung  abzufassende  Protokoll  mit  aufnimmt 
Den  Uebelständen,  die  durch  Verwendung  von  noch  im  Vorbereitungs- 
dienste stehenden  Juristen  bei  einer  so  wichtigen  Untersuchungshand- 
lung wie  der  Vernehmung  und  Entschliessung  wegen  Verhaftung  des 
Beschuldigten  entstehen  müssen,  kann  nur  durch  die  Justizverwaltungs- 
behörden oder  aber  im  Wege  des  Gesetzes  abgeholfen  werden.  Beides 
steht  aber  wegen  der  Kosten,  die  durch  die  damit  nothwendig  wer- 
dende Vermehrung  von  Richtern  erwachsen  müssen,  in  absehbarer 
Zeit  nicht  zu  erwarten. 

Um  so  dringender  ergiebt  sich  aus  dem  bestehenden  Zustande 
für  die  Strafverfolgungsbehörden  die  Pflicht,  mögüchst  vor  dem  Er- 
lasse von  Ausschreiben  Erörterungen  darüber  anzustellen,  ob  der  in 
der  Anzeige  geäusserte  Verdacht  auch  wirklich  thatsächlich  begründet 
ist.  Selbst  wenn  durch  die  Erörterungen  solches  dargethan  worden 
ist,  ist  gleichwohl  in  zahlreichen  Fällen  noch  nicht  der  Fluchtverdacht 
begründet  und  ist  deshalb  auch  ein  Ausschreiben  des  Beschuldigten 
noch  nicht  gerechtfertigt,  denn  die  Thatsache  der  Abwesenheit  des 
Beschuldigten  braucht  durchaus  noch  nicht  als  Flucht  vor  drohender 
Strafverfolgung  ausgelegt  zu  werden. 

Es  kommen  zahlreiche  Fälle  vor,  wo  nicht  die  Flucht  zum  Zwecke 


Digitized  by  Google 


Die  Verf olgung  flüchtiger  Verbrecher.  311 

der  Vereitelang  der  Strafverfolgung,  sondern  ganz  andere  Umstände 
einen  Wechsel  des  Aufenthalts  des  Beschuldigten  veranlasst  haben. 
Es  erscheint  deshalb  durchaus  geboten,  dass  die  Strafverfolgungsbe- 
hörden, ehe  sie  das  Ausschreiben  des  Beschuldigten  verfügen,  zunächst 
alles  versuchen,  um  den  Aufenthalt  des  Beschuldigten  mit  anderen 
Mitteln  zu  erforschen.  Welche  Mittel  dazu  geeignet  sind,  soll  im 
Folgenden  dargelegt  werden: 

Wohl  jede  Anzeige  enthält  Angaben  über  die  Person,  den  Ge- 
burtsort und  den  Geburtstag  des  Beschuldigten.  Fehlen  sie  in  ihr, 
so  sind  sie  regelmässig  leicht  durch  Erkundigung  bei  der  Polizei- 
behörde des  letzten  Aufenthaltsorts  in  Erfahrung  zu  bringen.  Die 
Kenntniss  des  vollen  Namens,  des  Geburtstages  und  des  Geburtsorts 
des  Beschuldigten  giebt  nun  auch  Klarheit  darüber,  ob  der  Beschul- 
digte sich  im  militärpflichtigen  Alter  befindet.  Ist  das  der  Fall,  steht 
der  Beschuldigte  im  Alter  von  20  bis  zu  39  Jahren,  und  das  ist  die 
Mehrzahl  aller  männlichen  Beschuldigten,  so  muss  über  sein  Militär- 
verhältniss  entschieden  sein.  Es  empfiehlt  sich  deshalb  in  solchen 
Fällen  an  die  Polizeibehörde  des  letzten  Aufenthalts  die  Anfrage  zu 
richten,  was  dort  über  die  Militärverhältnisse  des  Beschuldigten  be- 
kannt ist  Sehr  oft  kennen  die  Polizeibehörden  die  Militärverhältnisse 
sehr  genau,  weil  der  Militärpass  viel  zur  Legitimation  bei  der  polizei- 
lichen Anmeldung  benutzt  wird  und  solches  in  den  polizeilichen  Unter- 
lagen über  die  erfolgte  Anmeldung  vermerkt  worden  ist  Kann  die 
Polizeibehörde  aber  die  erbetene  Auskunft  nicht  geben,  so  kann  sie 
doch  wenigstens  durch  Erörterungen  leicht  in  Erfahrung  bringen,  ob 
der  Beschuldigte  Soldat  war  oder  nicht  und  als  was  er  gedient  hat 
Ist  aber  so  über  das  Militärverhältniss  des  Beschuldigten  Genügendes 
in  Erfahrung  gebracht  worden,  so  braucht  bloss  das  für  den  letzten 
Aufenthaltsort  zuständige  Bezirkskommando  unter  Bezugnahme  auf 
die  über  die  Militärverhältnisse  des  Beschuldigten  ermittelten  That- 
sachen  um  Auskunft  über  den  Aufenthalt  des  Beschuldigten  ersucht 
werden  und  in  neunzig  von  hundert  Fällen  bringt  man  ihn  dadurch 
in  Erfahrung. 

Es  stellt  der  militärischen  Erziehung  ein  glänzendes  Zeugniss  aus, 
dass  mit  verschwindenden  Ausnahmen  die  Vorschriften  der  militärischen 
Controlle,  denen  die  Personen  des  Beurlaubtenstandes  unterworfen 
sind,  insbesondere  die  Meldung  des  Aufenthaltsortes,  von  ihnen  be- 
folgt werden. 

Kommt  aber  wider  Erwarten  vom  Bezirkscomraando  die  Auskunft 
zurück,  dass  der  Aufenthalt  des  Beschuldigten  dort  unbekannt  sei, 
oder  ergiebt  die  Antwort  der  Militärbehörde,  dass  sie  über  den  wahren 


Digitized  by  Google 


312 


XXII.  Hai 


Aufenthalt  des  Gesuchten  falsch  unterrichtet  sein  muss,  so  empfiehlt 
es  sich,  in  etwa  einem  Monate  und  dann  in  gewissen  Zwischenräumen 
wiederholt  Nachfrage  zu  halten.  Sind  auch  diese  Nachfragen  ergebniss- 
los, so  ist  es  rathsam,  in  der  Zeit  vor  den  im  April  oder  November 
alljährlich  abzuhaltenden  Controlversammlungen  der  Militärbehörde 
anzuzeigen,  dass  der  Beschuldigte  gesucht  werde.  Da  die  Militär- 
behörde diese  Controlversammlungen  auch  zur  Ermittelung  der  Per- 
sonen benutzt,  die  sich  ihrer  Controle  entziehen,  indem  sie  an  die  zur 
Controle  versammelten  Mannschaften  die  allgemeine  Frage  richtet,  ob 
der  Aufenthalt  dieses  oder  jenes  Reservisten  oder  Landwehrmannes 
etwa  bekannt  sei,  so  wird  nicht  selten  durch  frühere  Arbeitsgenossen 
oder  Kameraden  des  Gesuchten  dessen  Aufenthalt  bei  der  Gelegen- 
heit gemeldet. 

Ist  aber  mit  Hülfe  der  Militärbehörde  der  Aufenthalt  des  Beschul- 
digten nicht  in  Erfahrung  zu  bringen  oder  steht  er  überhaupt  in  keinem 
Militärverhältnisse,  so  ermöglicht  doch  die  Kennmiss  seines  Namens, 
seines  Geburtstags  und  seines  Geburtsorts  die  Herbeiziehung  der 
Strafliste.  Aus  ihr  ersieht  man,  ob  der  Beschuldigte  vorbestraft  ist 
oder  nicht  In  der  Mehrzahl  der  Fälle  liegen  Vorstrafen  vor.  Dann 
zieht  man  auf  Grund  der  in  der  Strafliste  angegebenen  Actenzeichen 
von  den  dort  benannten  Behörden  die  letzten  oder  nach  Befinden 
auch  mehr  gegen  den  Beschuldigten  ergangene  Acten  herbei.  Sie 
liefern  regelmässig  ein  klares  Bild  der  gesammten  persönlichen  Ver- 
hältnisse des  Beschuldigten.  Ergeben  sie,  dass  seine  Eltern  noch  leben, 
so  richtet  man  an  die  Polizeibehörde  des  Geburtsorts,  oder  aber,  da- 
fern  in  den  Acten  sogar  der  Aufenthalt  der  Eltern  bekannt  ist,  an 
dessen  Polizeibehörde  das  Ersuchen,  bei  den  Eltern  des  Beschuldigten 
nach  ihm  forschen  zu  lassen.  Sehr  oft  erfährt  man  dadurch,  wo  der 
Beschuldigte  weilt  oder  aber  doch,  ob  sein  Aufenthalt  den  Eltern 
nur  vorübergehend  oder  aber  seit  längerer  Zeit  unbekannt  ist  Falls 
der  Beschuldigte  nur  seit  kürzerer  Zeit  seinen  Eltern  über  sei  en  Ver- 
bleib keine  Auskunft  hat  zukommen  lassen,  empfiehlt  es  sich  in  einigen 
Wochen  und  besonders  zu  den  Zeiten  nachfragen  zu  lassen,  wo  an- 
nehmbar jeder  sich  des  Elternhauses  erinnert  Solche  Zeitpunkte  sind 
vor  allem  das  Weihnachtsfest,  Ostern  und  Neujahr.  Auf  gleichem 
Wege  kann,  dafern  die  Eltern  des  Beschuldigten  bereits  verstorben 
sein  sollten,  durch  Vermittelung  der  Polizeibehörde  der  Aufenthalt 
der  Geschwister  des  Beschuldigten  und  bei  denen  nach  ihm  selber 
geforscht  werden.  Ergeben  die  Voracten,  dass  der  Beschuldigte  einen 
Vormund  haben  muss,  so  kann  bei  ihm  oder  beim  Vormundschafts- 
gerichte sehr  oft  der  Aufenthalt  des  Beschuldigten  in  Erfahrung  ge- 


Digitized  by  Google 


Die  Verfolgung  flüchtiger  Verbrecher. 


313 


bracht  werden.  Erhellt  aus  der  Straf  liste,  dass  der  Beschuldigte  mehr- 
fach und  längere  Freiheitsstrafen  verbüsst  hat,  so  zieht  man  die  Acten 
der  Strafanstalten  herbei,  die  die  Freiheitsstrafen  vollstreckt  haben. 
Da  wohl  nur  äusserst  selten  ein  Gefangener  Monate  oder  Jahre  lang 
ohne  jede  Beziehung  zur  Ausaenwelt  bleibt  und  die  während  der 
Gefangenschaft  an  ihn  gekommenen  Briefe  bei  den  Anstaltsacten  ver- 
wahrt werden,  kann  man  aus  ihnen  entnehmen,  zu  wem  der  Beschul- 
digte Beziehungen  unterhält  Bei  diesen  Personen  lässt  man  durch 
die  Polizeibehörde  nach  seinem  Aufenthalte  forschen.  Aus  der  Straf- 
liste des  Beschuldigten  ersieht  man  weiter  aber  auch,  ob  er  Bettler 
oder  Landstreicher  ist  In  solchem  Falle  ist  von  den  bisher  empfohlenen 
Mitteln  kein  Erfolg  zu  erwarten.  Dann  muss  neben  der  Steckbriefs- 
nachricht auch  Ausschreiben  erlassen  werden.  Erstere  ist  in  solchem 
Falle  um  desswillen  sehr  sehätzenswerth,  weil  ein  Bettler  oder  Land- 
streicher in  der  Regel  und  oft  rückfällig  wird  und  seine  Strafliste 
wegen  der  wegen  des  Betteins  in  Frage  kommenden  Ueberweisung 
zumeist  von  der  diese  Uebertretung  verfolgenden  Behörde  herbeige- 
zogen wird,  wobei  dann  auch  die  Steckbrief snach  riebt  Erfolg  hat. 
Zeigt  die  Strafliste  aber,  dass  der  Beschuldigte  auch  wegen  Gebrauchs 
falscher  Papiere  verurtheilt  worden  ist,  so  ist  wenig  Aussicht  vorhanden, 
ihn  mit  den  bisher  mitgetheilten  Mitteln  zu  erlangen.  Immerhin  müssen 
sie  in  wichtigen  Fällen  versucht  werden  und  darf  besonders  Folgendes 
nicht  verabsäumt  werden: 

Erlass  der  Steckbriefsnachricht. 

Ausschreiben  mit  dem  Hinweise,  dass  der  Beschuldigte  auch 
falsche  Papiere  benutzt,  und  Durchsicht  sämmtlicher  gegen  ihn  er- 
gangener Acten  der  Gerichts-  und  Polizeibehörden.  Letztere  findet 
man  theils  aus  der  Strafliste,  theils  aus  den  Gerichts-,  theils  ans  An- 
staltsacten. Sie  verrathen  regelmässig,  mit  welcher  Art  gefälschter  Pa- 
piere der  Beschuldigte  sich  auszurüsten  pflegt  und  ob  er  bestimmte 
falsche  Namen  zu  wählen  pflegt,  was  merkwürdiger  Weise  recht  oft 
der  Fall  ist.  Oft  aber  macht  man  in  den  Polizeiacten  Entdeckungen, 
die  ohne  Weiteres  zur  Ermittelung  des  Beschuldigten  führen.  So 
habe  ich  z.  B.  aus  ihnen  den  Namen  der  Concubine  des  Beschul- 
digten und  durch  sie  dessen  Aufenthalt,  oder  durch  den  Beschuldigten 
betreffende  Anfragen  oder  Ersuchen  auswärtiger  Behörden  seinen 
Aufenthalt  in  Erfahrung  gebracht  Wenn  der  Beschuldigte  z.  B.  auf 
der  Wanderschaft  erkrankt  und  der  Öffentlichen  Fürsorge  zur  Last 
fällt,  entwickelt  Bich  regelmässig  wegen  des  Kostenpunktes  ein  von 
den  Polizeibehörden  des  Aufenthaltsorts  des  Beschuldigten  ausgehender, 
die  Ermittelung  des  Unterstützungswohnsitzes  bezweckender  Schriften- 


Digitized  by  Google 


314 


XXII.  Haussxkr 


wecbsel.  Gerichts-,  Polizei-  und  Anstaltsacten  geben  aber  auch  oft 
Auskunft  über  aus  der  vorliegenden  Anzeige  nicht  zu  entnehmende 
körperliche  Mängel  oder  besondere  Erkennungszeichen  des  Beschul- 
digten, die,  wenn  schliesslich  sein  Ausschreiben  doch  nicht  umgangen 
werden  kann,  doch  wenigstens  geeignet  sind,  seine  Ergreifung  zu 
erleichtern,  indem  man  im  Ausschreiben  ihrer  Erwähnung  thut.  Öfters 
findet  man  in  den  Voracten  auch  Bilder  des  Beschuldigten,  die  man 
einem  schliesslich  zu  erlassenden  Steckbriefe  beifügen  kann.  Bedarf 
man  eines  Bildes,  so  kann  man  zunächst  versuchen,  es  von  den  An- 
gehörigen zu  erlangen.  Gelingt  das  nicht  und  ist  oder  war  der 
Beschuldigte  verheirathet,  so  kann  man  nach  Ermittelung  der  Eltern 
der  Frau  und  des  Orts  der  Trauung  durch  sie  in  sehr  vielen  Fällen 
am  Orte  der  Trauung  ein  Bild  des  Gesuchten  durch  die  Polizei- 
behörde von  dem  Photograpben  herbeiziehen  lassen,  bei  dem  die 
Neuvermählten  seiner  Zeit  sich  haben  aufnehmen  lassen.  Bilder  solcher 
Personen,  die  noch  nicht  lange  vom  Militär  entlassen  sind,  erlangt 
man  mit  Hülfe  ihres  früheren  Feldwebels,  der  leicht  zu  ermitteln  ist, 
sobald  man  die  Militärverbältnisse  des  Beschuldigten  in  Erfahrung 
gebracht  hat.  Regelmässig  lassen  sich  nämlich  die  aus  dem  activen 
Militärverhältnisse  Ausscheidenden  vorher  gemeinsam  photographiren 
und  aus  solchem  Gruppenbilde  lässt  sich  leicht  eine  Figur  vergrößern. 

Wer  nach  Ausweis  über  ihn  ergangener  Voracten  Empfänger 
regelmässiger  Leistungen  ist,  kann  bei  ihrer  Erhebung  erlangt 
werden.  — 

Bei  Weibern,  die  gesucht  werden,  geben  nicht  selten  die  Voracten 
Auskunft,  dass  sie  geboren  haben  und  wo  ihr  Kind  weilt  oder  wo 
über  dessen  Aufenthalt  etwas  zu  erfahren  ist  Ist  er  bekannt,  dann 
ist  damit  sehr  oft  auch  die  Mutter  ermittelt  Diese  letzterwähnten 
Hülfsmittel  werden  sich  allerdings  nur  dann  empfehlen,  wenn  die 
Wichtigkeit  der  Sache  das  erheischt 

Anfrage  bei  der  Militärbehörde,  Herbeiziehung  der  Straf  liste  und 
Prüfung  etwaiger  Voracten  dürften  aber  in  keinem  Falle,  wo  der 
Aufenthalt  eines  Beschuldigten  unbekannt  ist,  unterbleiben.  Die  da- 
durch verursachte  Mühe  ist  gering.  Viel  grösser  wird  die  Mühe,  die 
erwächst  durch  Feststellung  des  objectiven  Thatbestandes  und  die 
weitere  Strafverfolgung  nach  Ermittelung  des  Aufenthalts  des  Be- 
schuldigten. Sie  darf  aber  nicht  gescheut  werden,  denn  das  an  vielen 
Stellen  geübte  Verfahren  der  alsbaldigen  Beilegung  der  Anzeige  „wegen 
Abwesenheit  des  Beschuldigten"  nach  Ausschreibung  des  Beschuldigten 
erschwert  zum  Mindesten  die  Verfolgung  strafbarer  Handlungen,  weil 
nach  Ermittelung  des  Beschuldigten  also  oft  erst  nach  längerer  Zeit 


Digitized  by  Google 


Die  Verfolgung  flüchtiger  Verbrecher. 


315 


angestellte  Erörterungen  naturlich  keine  so  zutreffenden  Ergebnisse 
Hefern  können,  wie  alsbald  vorgenommene. 

Es  hat  aber  auch  dieses  Verfahren  den  weiteren  ganz  ausser- 
ordentlichen Nachtheil,  dass  es  die  Fahndungsblätter  mit  Ausschreiben 
überlastet  und  damit  in  den  Fällen,  wo  das  Ausschreiben  als  letztes 
Hülfsmittel  gewählt  werden  muss,  den  Fabndungsbehörden  ihre  Auf- 
gabe erschwert.  Denn  wenn  ihre  Aufmerksamkeit  auf  100  oder  200 
Personen  gelenkt  wird  statt  auf  50,  müssen  sie  ihren  Eifer  und  ihre 
Zeit  zersplittern,  statt  ihn  besser  u^d  deshalb  annehmbar  auch  mit 
grösserem  Erfolge  den  gesuchten  50  Personen  widmen  zu  können. 
Endlich  aber,  und  das  ist  der  allerwichtigste  Grund,  der  allein  schon 
die  Bekämpfung  jenes  Verfahrens  rechtfertigt,  wird  die  Gefahr  er- 
heblich verringert,  dass  grundlos  Beschuldigte  eine  Untersuchungs- 
haft erleiden,  nur  um  deswillen,  weil  die  Strafverfolgungsbehörde 
das  Ausschreiben  des  Beschuldigten  verfügt  hat,  ohne  klarzustellen, 
ob  die  in  der  Anzeige  behaupteten  Thatsachen  auch  zutreffend  sind 
und  ob  überhaupt  die  Thatsache  der  Abwesenheit  des  Beschuldigten 
den  Verdacht  seiner  Flucht  rechtfertigt  Würde  zum  Mindesten  in 
jedem  Falle,  wo  der  Beschuldigte  in  der  Anzeige  als  abwesend  ge- 
meldet wird,  wenigstens  Beine  Strafliste  herbeigezogen,  so  könnte  es 
auch  nicht  vorkommen,  dass,  was  nicht  allzu  selten  geschieht,  der 
Amtsanwalt  irrthümlich  sich  für  zuständig  hält  und  die  endgültige 
Beilegung  der  Anzeige  wegen  Verjährung  verfügt,  obschon  die  Vor- 
aussetzungen des  Rückfalls  gegeben  sind  und  Verjährung  deshalb 
noch  gar  nicht  in  Frage  kommt. 


Digitized  by  Google 


XXIII 


Zur  Statistik  der 

Ton 

Medicinalrath  Dr.  Matthaes  in  Hnbertusburg. 

Während  meiner  früheren  Tbätigkeit  als  Arzt  an  der  grossen  Straf- 
anstalt (Männerzuchtbaus)  in  Waldheim  habe  ich  es  versucht,  die 
wegen  Sittlichkeitsverbrechen  Verurtheilten  einer  eingehenden  Unter- 
suchung zu  unterwerfen.  Leider  sind  mir  von  den  damals  ge- 
sammelten Notizen  viele  verloren  gegangen ,  und  wenn  ich  mich 
dennoch  entschlossen  habe,  die  noch  vorhandene  Tabelle  zu  be- 
arbeiten und  zu  veröffentlichen,  so  geschieht  dies  auf  Rath  von  be- 
rufener, befreundeter  Seite,  welche  der  Meinung  ist,  dass  auch  ein 
Torso  im  Stande  ist,  Bausteine  zum  Gebäude  der  Kriminalpsycho- 
logie und  -Anthropologie  zu  liefern,  eine  Ansicht,  welcher  ich  mich 
nicht  verschliessen  konnte.  Es  ist  nicht  versucht  worden,  irgendwelche 
Schlüsse  aus  dem  vorhandenen  Material  zu  ziehen,  da  dasselbe  keinen 
Anspruch  auf  Vollständigkeit  machen  kann  und  die  Fragen,  welche 
bei  einer  derartigen  Untersuchung  sich  aufdrängen,  nicht  erschöpfend 
behandelt  werden  konnten. 

Die  Tabelle  umfasst  53  Verurtheilte  männlichen  Geschlechtes,  von 
diesen  waren 

im  Alter  bis  mit  20  Jahren  2 

„      „  von  21-30     „   14 

„      „     „  31-40     „   14 

n       n     n  41-50      „   14 

„      „     „51—60     „   8 

nun  61—70      „   1 

Am  häufigsten  waren  also  nach  meinen  Zahlen  die  Verbrecher  im 
Alter  vom  21—50.  Lebensjahre,  nämlich  mit  je  26,4  Proc 

Dem  Civilstande  nach  waren  ledig  25  «=  47,1  Proz.,  verheirathet 
20  =  37,7  Proc,  verwittwet  3  —  5,7  Proc,  geschieden  4  —  7,5  Proc, 
unbekannt  waren  die  Familienverhältnisse  bei  1  =  2,0  Proc 

Von  den  Verheiratheten,  Verwittweten  und  Geschiedenen  hatten 


Digitized  by  Google 


I 


Zur  Statistik  der  Sittlichkeitßverbrechen.  317 

i 

16  Kinder,  von  den  Ledigen  einer  1  Kind,  die  Uebrigen  waren 
kinderlos.  Ihrem  Berufe  nach  stammten  aus  dem  Lehrerstand  1, 
Handarbeiter,  Tagelöhner,  Tagearbeiter,  Dienstknecht  waren  13, 
Schreiber,  Agent  je  1,  Strumpfwirker  7,  Seiler  1,  Restaurateur,  Kellner 
je  1,  Bäckermeister  2,  Nachtwächter  1,  Schuhmacher  3,  Webermeister 
2,  Barbier  1,  Käsereibesitzer  1,  Markthelfer  1,  Eisenhobler  1,  Holz- 
pantoffelmacher 1,  Drahtzieher,  Hadernsammler  je  1,  Schneider, 
Tischler,  Posamentirer  je  1,  Maurer  1,  Musiker,  Marionettenspieler 
je  1,  Glasmaler,  Handelsmann  je  1,  Weichensteller  1,  Armenhäusler, 
Privatier  je  1,  Beruf  unbekannt  bei  1.  Von  diesen  allen  können  wir 
annehmen,  dass  ihre  Bildung,  mit  Ausnahme  der  des  Lehrers,  keine 
höhere  war  und  dass  nur  der  Privatier  und  vielleicht  die  beiden 
Bäckermeister  sich  in  besseren  Verhältnissen  befanden.  Leider  ist 
darüber  nichts  Näheres  angegeben. 

Vielleicht  war  es  auch  richtig,  mit  der  Möglichkeit  zu  rechnen, 
dass  sich  der  oder  jener  von  den  Verheiratheten  zu  dem  Sittlichkeits- 
verbrechen hinreissen  liess,  weil  der  Gesundheitszustand  seiner  Ehefrau 
ihm  die  normale  Befriedigung  des  Geschlechtstriebes  nicht  gestattete, 
so  zwar,  dass  das  Versagen  der  normalen  sexuellen  Tbätigkeit  ge- 
wis8ermaassen  zu  einer  explosiven  Entladung  in  den  unzüchtigen 
Handlungen  mit  Anderen  führte.  In  Erwägung  dieses  wurde,  so  weit 
es  geschehen  konnte,  nach  dem  Gesundheitszustande  der  Ehefrau  ge- 
forscht, aber  es  fand  sich  nur  ein  Mal  in  den  20  Fällen  verheiratheter 
Verurtheilter  eine  Erkrankung  der  Ehefrau  angegeben  und  zwar  Vor- 
fall der  Gebärmutter.  Der  Betreffende  war  wegen  Unzucht  mit  Mäd- 
chen unter  1 4  Jahren  im  Zuchthause,  auch  bereits  wegen  unzüchtiger 
Handlungen  mit  der  eigenen  Pflegetochter  mit  Gefängnis«  vorbestraft 
Von  Wichtigkeit  wäre  es  auch  gewesen,  zu  erfahren,  ob  in  einzelnen 
Fällen  die  Ehefrau  älter  war  als  der  Mann,  da  man  dann  a  priori 
hätte  annehmen  können,  dass  sich  der  Betreffende  im  bejahenden 
Falle  leichter  zu  dem  Excesse  resp.  Verbrechen  verleiten  Hess.  Be- 
dauerlicher Weise  finden  sich  darüber  keine  Angaben  in  der  Tabelle. 

Die  Art  des  Verbrechens  war  folgende: 
versuchte  Nothzucht  allein  4  Mal 

versuchte  Nothzucht  und  Unzucht  mit  Mädchen  unter  14  Jahren  1  Mal 

Mord,  Nothzucht  und  Unzucht  1  Mal 

Blutschande  3  Mal 

vollendete  Nothzucht  allein  4  Mal 

vollendete  Nothzucht  und  Unzucht  mit  Mädchen  unter  14  Jahren  3  Mal 

Unzucht  mit  Knaben  1  Mal 

Unzucht  mit  Mädchen  unter  14  Jahren  36  Mal. 


Digitized  by  Google 


318 


XXIII.  Matthaes 


Was  das  Vorleben  der  Bestraften  anbelangt,  so  war  in  der 
Tabelle,  wie  folgt,  notirt:  nicht  vorbestraft  waren  15  — ■  28,3  Proc. 
die  übrigen  38  —  71,7  Proc  meiner  Fälle,  hatten  bereits  Bekannt- 
schaft mit  dem  Strafgesetz  gemacht,  und  zwar  waren  bestraft  wegen 
Diebstahls  19,  wegen  Diebstahls  und  Unzucht  3,  wegen  Diebstahls  und 
ünzuchtsversuchs  1 ,  wegen  Unzucht  5,  wegen  Unzucht  und  Uebertretung  1 , 
wegen  Uebertretung  und  Ruhestörung  1,  wegen  Betteins  und  Vagirens  2, 
wegen  Körperverletzung  1,  wegen  Concubinat  1,  wegen  Unterschlagung 
2,  wegen  Beleidigung  1,  wegen  unbefugten  Branntweinschankes  1. 
Hervorgehoben  ist,  dass  11  =28,9  Proc.  bereits  wegen  Sittlichkeits- 
verbrechen vorbestraft  waren. 

Ueber  Art  der  Verbrechen  und  Alter  der  Verbrecher  giebt  nach- 
stehende Tabelle  Aufschluss: 


Im  Alter 

Im  AlU 

t  von 

Jahren 

unter 

Summa 

20j. 

21— sn 

31-40 

41-50 

51-6061—70 

Versuchte  Nothzucht  .    .-  . 

2 

1 

1 

4 

Versuchte  Nothzucht  u.  Un- 

zucht m.  Mädchen  unt.UJ. 

1 

1 

Mord,  Unzucht  und  Nothzucht 

1 

l 

Blutschande  

1 

Vollendete  Nothzucht .   .  . 

2 

2 

= 

! 

Vollendete  Nothzucht  u.  Un 

-  3 

zncht  m.  Mädchen  unt.  14  J. 



l 

1 

1 

Unzucht  mit  Knaben  .   .  . 

■ 

~~ 

1 

-  1 

Unzucht  mit  Mädchen  unter 

1 

11 

9 

10 

5 

36 

Sa,:  |       2     |    14    |  '  14    |    14    |     8    |     1    I  53 


In  der  Stadt  lebten  30  —  56,6  Proc,  auf  dem  Lande  22  =  41,5, 
unbekannt  war  die  Herkunft  bei  1  Verurtheilten. 

Uebermässiger,  gewohnheitsgemässer  Schnapsgenuss  wurde  nur 
in  2  Fällen  zugegeben,  und  zur  Zeit  der  That  wollte  nur  einer  be- 
trunken gewesen  sein,  mässigem  Schnapsgenuss  waren  5  ergeben, 
und  man  wird  sicher  nicht  fehl  gehen,  wenn  man  auch  bei  den 
Uebrigen  gewohnheitsmässigen  Alkoholgenuss  annimmt,  jedenfalls  ist 
von  einer  Abstinenz  nichts  bemerkt  worden." 

Die  psychische  Beschaffenheit  der  Untersuchten  war  in  den 
meisten  Fällen  eine  normale,  als  „schwachsinnig",  auf  „niedrigem 
geistigen  Niveau  stehend",  „sehr  beschränkt"  finde  ich  im  Ganzen 
nur  3  angegeben,  von  einem  über  61  Jahre  alten  Verurtheilten  wird 
direct  gesagt,  dass  er  an  senilem  Blödsinn  leide,  einer  wird  als 
Quaerulant  bezeichnet,  einer  als  äusserst  sinnlicher  Mensch.  Viel  an 
Kopfschmerzen  gelitten  hatten  2.   Psychologisch  interessant  ist  auch 


Digitized  by  Google 


Zur  Statisük  der  Sitülchkeitsvcrforechen. 


319 


die  Bemerkung,  dass  einer  die  eigene  Ehefrau  zur  Anzeige  veranlasste 
mit  der  Begründung,  er  hätte  sonst  keine  Ruhe  mehr  und  müsse  es 
dann  selbst  thun. 

Abweichungen  auf  körperlichem  Gebiete  fanden  sich  folgende 
vor:  Asymmetrie  der  Gesichtshälften  in  5  Fällen,  progrenäer  Schädel 
in  1  Fall,  Kurzsichtigkeit  in  5  Fällen,  Fernsichtigkeit  in  3  Fällen, 
Schwerhörigkeit  in  3  Fällen,  Lungenemphysem  in  2  Fällen,  Herz- 
erweiterung in  2  Fällen,  Herzfehler  (ohne  nähere  Angahe)  in  1  Falle, 
Leistenbrüche  in  4  Fällen,  Varicocele  in  1  Falle,  Harnbeschwerden  in 
1  Falle,  Phimosis  in  1  Falle  und  Unterschenkelgeschwüre  in  1  Fall. 
8  Mal  waren  also  krankhafte  Veränderungen  in  der  Nähe  der  Genital- 
sphäre re8p.  an  dieser  selbst  vorhanden,  welche  vielleicht  reizend  auf 
die  Geschlechtsteile  in  einzelnen  Fällen  eingewirkt  haben  könnten. 

Soweit  reichen  meine  Aufzeichnungen,  sie  sind  lückenhaft,  dienen 
aber  vielleicht  dazu,  zu  weiteren  und  erschöpfenderen  Untersuchungen 
anzuregen. 


Archiv  für  Kriminalantbropologi«.  XII. 


I 


I 

I 

XXIV. 

Ein  abscheulicher  Fall. 

Der  Wasenraeister  Ignaz  Bauer1)  in  Neudorf »)  zeigte  im  Ver- 
kehre mit  seinen  Mitbürgern  ein  süssliches  Wesen,  er  stand  aber  im 
Rufe,  gegen  seine  gutinüthige,  etwas  geistesbescbränkte  Ehefrau  Marie 
die  äusserste  Rohheit  an  den  Tag  zu  legen.  Im  Sommer  des 
Jahres  1902  verbreitete  sich  in  Neudorf  das  Gerücht,  dass  Ignaz 
Bauer  gegen  seine  Ehefrau  Handlungen  vorgenommen  habe,  die  von 
einer  kaum  auszudenkenden  sittlichen  Verwilderung  zeugen;  das  Ge- 
rücht fand  Glauben  und  veranlasste  die  Einschreitung  eines  Straf- 
verfahrens gegen  Ignaz  Bauer.  In  diesem  Verfahren  wurden  folgende 
Thatsachen  für  erwiesen  erachtet : 

„Ignaz  Bauer  legte  an  einem  nicht  mehr  näher  festzustellenden 
Tage  des  Jahres  1901  in  seiner  Wohnstube  seine  Ehefrau  zu  Boden, 
hob  ihre  Röcke  und  ihr  Hemd  hinauf  und  suchte  den  in  der  Stube 
anwesenden,  einem  Nachbarn  gehörigen  Hühnerhund  männlichen 
Geschlechts  so  auf  die  Frau  hinzurichten,  dass  der  Hund  die  Frau 
geschlechtlich  gebrauchen  könne.  Da  es  dem  Hunde  nicht  gelang, 
an  die  liegende  Frau  heranzukommen,  führte  Ignaz  Bauer  die  Frau 
in  das  an  die  Wohnstube  anstossende  Schlafzimmer,  lehnte  sie  an 
ein  Bett,  entblösste  ihren  Unterleib  und  legte  wieder  den  Hund  an 
sie  hin.  Die  Frau  weinte  und  bat,  ihr  eine  solche  Schmach  nicht 
anzuthun,  versuchte  auch  sich  zu  wehren,  aber  Ignaz  Bauer  drohte 
ihr  mit  Schlägen  und  hielt  sie  fest,  so  dass  sie  sich  fügte.  Der  Hund 
merkte  anfänglich  nicht,  was  Ignaz  Bauer  mit  ihm  wolle.  Dieser 
ergriff  daher  das  männliche  Glied  des  Thieres  und  führte  es  in  die 
Scheide  der  Frau  ein.  Nun  erfasste  das  Thier,  worum  es  sich  handle, 
und  begann  an  der  Frau  den  Geschlechtstrieb  zu  befriedigen,  es 
machte  sich  an  der  Frau  mehrere  Minuten  lang  zu  schaffen.  Ignaz 
Bauer  stand  während  dieses  Vorgangs  dabei,  hielt  seine  Ehefrau  fest 

1)  Die  Namen  sind  fixiert. 


Digitized  by  Google 


Ein  abscheulicher  Fall. 


321 


und  sah  der  Sache  zu.  In  der  Folgezeit  Hess  Ignaz  Bauer  noch  etwa 
fünf  bis  sechs  Mal  den  Hund  die  gleichen  Handlungen  an  seiner  Ehe- 
frau vornehmen.  Diese  suchte  jedes  Mal  sich  zu  wehren,  gab  sich  aber 
schliesslich  auf  die  Drohungen  ihres  Mannes,  er  schlage  sie,  wenn 
sie  sich  nicht  still  verhalte,  zu  den  Unzuchtshandlungen  her,  weil  sie 
glaubte,  dass  ihr  ein  weiterer  Widerstand  doch  nichts  nütze  .  .  .  .  . 
Der  Hühnerhund  nahm  —  nach  Wahrnehmung  von  Leuten,  die  ihn 
beobachteten,  —  um  die  Zeit,  in  die  die  Handlungen  des  Bauer  gegen 
seine  Ehefrau  fielen,  —  die  Gewohnheit  an,  dass  er  sich  mit  anderen 
Hunden  nicht  abgab,  auch  nicht  mit  den  vier  Hunden  Bauers,  unter 
denen  eine  Hündin  war.u 

Es  ist  mit  Sicherheit  nicht  festzustellen,  ob  Ignaz  Bauer  aus  un- 
säglicher Rohheit  und  Bosheit  oder  zum  Zwecke  der  Befriedigung 
seiner  Sinnenlust  handelte.  Das  aburtheilende  Gericht  neigte  zu  der 
Anschauung,  dass  das  letztere  der  Fall  ist.  Die  Frage  kann  uner- 
örtert  bleiben,  ob  der  Paragraph  des  Strafgesetzbuchs,  auf  Grund 
dessen  das  Gericht  eine  Strafe  gegen  Bauer  aussprach,  auf  den  für 
erwiesen  erachteten  Sachverhalt  richtig  angewendet  wurde.  Diese 
Frage  ist  eine  juristisch -technische;  sie  entbehrt  des  allgemeineren 
Interesses,  weil  wohl  gehofft  werden  darf,  dass  ein  ähnlicher  Straf- 
fall nicht  so  bald  wieder  ein  Gericht  beschäftigen  wird.  Der  Einsender 
glaubte  aber  den  Lesern  des  Archivs  den  abgeurteilten  Fall  deshalb 
nicht  vorenthalten  zu  sollen,  weil  er  ein  neuer  Beweis  dafür  zu  sein 
scheint,  dass  sich  auf  dem  Gebiete  der  menschlichen  Verirrungen 
Dinge  ereignen  können,  die  man  fast  für  undenkbar  halten  möchte1). 
—  Der  Umstand,  dass  das  Geschlechtsleben  des  fraglichen  Hundes 
eine  Ablenkung  in  der  Zeit  erfahren  zu  haben  scheint,  in  der  er 
„heterosexuell44  verkehrte,  wurde  von  Leuten  beobachtet,  die  vermöge 
ihres  ländlichen  Berufes  schärfere  Augen  für  das  Geschlechtsleben 
der  Hausthiere  haben. 

1)  Die  berichtete  Strafsache  scheint  gegen  die  Richtigkeit  des  Satzes  „nil 
novi  sub  boIc"  zu  sprechen.  Dass  dieser  Satz  aber  doch  auch  wieder  seine 
Richtigkeit  behält,  dafür  sei  gestattet,  darauf  hinzuweisen,  dass  sich  für  den 
Kriminalfall  der  Therese  Humbert  und  Genossen,  den  man  auch  für  eiu  novum 
sub  sole  halten  möchte,  ein  Vorgänger  findet,  über  den  in  der  Zeitschrift  für  die 
gesamrate  Strafrechtswissenschaft,  Bd.  1  (1SS1)  S.  597,  berichtet  ist. 


Digitized  by  Google 


XXV. 

Genie,  Dandysm  und  Verbrecherthum. 

Einige  psychologische  Anregungen. 


Als  ich  Dostojewskys  „Memoiren  aus  einem  Todtenhausen 
gelesen  hatte,  machte  ich  mir  darüber  unter  anderen  die  folgenden 
Notizen: 

Dostojewsky  ist  ein  socialer  Charakter  und  also  ein  Optimist 
( —  ich  glaube ,  dies  „und  also"  wird  kaum  unberechtigt  sein  — ) ; 
das  fällt  am  stärksten  auf,  das  ganze  Buch  hindurch.  Er  bemangelt 
an  anderen  Adeligen,  die  mit  ihm  im  selben  „Ostrog"  waren:  „Sie 
sahen  in  den  Ostrogsträflingen  nur  das  Thierische  und  konnten 
und  wollten  nicht  einen  einzigen  guten  Zug,  nichts  Menschliches 
in  ihnen  entdecken/  —  Er  selbst  sucht  stark  das  Menschliche4* 
und  „Gute",  und  sucht  es  mit  der  vorgefassten  Ueberzeu^ung>,  dass 
er  es  finden  werde.  Wo  er  es  findet ,  schildert  er  es  eingehend ; 
wo  er  es  nicht  findet,  ist  er  ziemlich  wortkarg.  Er  giebt  also 
schliesslich,  streng  betrachtet,  keine  Psychologie  des  eigentlichen 
Verbrechers,  unter  dem  ich  im  rigorosen  Sinne  den  Nihilistenmenschen 
verstehe,  sondern  viel  mehr  eine  Schilderung  des  Lehens  unter 
Gelegenheitverbrechcrn.  Denn  dies  ist  durchaus  zu  unterscheiden 
(und  es  ist  das  richtige  Gefühl,  das  Lombroso's  unrichtige  Bücher 
entstehen  Hess):  Jeder  Mensch  kann  wohl  durch  Gelegenheit  zum 
Verbrecher  werden  —  besser  gesagt:  er  kann  bei  Gelegenheit  wider 
das  Gesetz  fehlen;  aber  nur  bestimmte  Charaktere  sind  a  priori 
„verbrecherisch".  —  Auch  solche  waren  natürlich  mit  Dosto- 
jewsky im  Ostrog;  aber  er  sagt  von  ihnen  nicht  viel,  kann  es 
übrigens  auch  gar  nicht:  denn  sie  sagen  über  sich  selber  nichts 
aus,  nehmen  an  nichts  theil,  schliessen  sich  Niemandem  an.  Dies 
Eine  aber  —  ihre  stolze  Zurückgezogenheit  —  hebt  Dostojewsky 
allerdings  genugsam  hervor  —  und  diese  Stellen  waren  mir  fast 


Digitized  by  Google 


Genie,  Dandysm  und  Vcrbrechertlium. 


die  interessantesten  und  anregendsten  des  ganzen  Buches:  Sie  offen- 
baren den  Dandy  im  Verbrecher!  Baudelaire  meint,  jedem 
genialen  Menschen  sei  ein  gewisser  Hang  zum  Dandysm  natürlich 

—  und  nun  sehe  ich  klar,  dass  er  es  auch  jedem  Verbrecher  ist. 
Es  weist  dies  auf  den  gemeinsamen  Entstehensgrund  des  Dandysm : 
Antisozialität  aus  stolzer  Verachtung  der  „Geringeren",  die  die 
grosse  Masse  bilden;  denn  sie  sind  that.sächlich  in  jedem  Falle  ge- 
ringer —  einmal  an  Intelligenz,  einmal  an  Thatkraft  —  und  beide 
Male  hinzutretend  und  im  tiefsten  Grunde  an  Idealität,  an  Be- 
geisterungfähigkeit — :  an  eingeborenem  Hang  zum  Grenzenlosen, 
an  Durste  nach  Aufgehen  im  Unendlichen,  im  Uferlosen,  im  völlig 
Unbegrenzten  und  Unbeschränkten.  Hierin  stehen  Genie  und  Ver- 
brecher nebeneinander  gegen  die  Masse,  gegen  die  „Gesellschaft14. 

—  Dostojewsky  „begreift  diese  Menschen  nicht,  wie  er  selbst 
des  Oefteren  sagt;  nur  einer,  der  Raubmörder  Orloff,  läset  sich  mit 
ihm  ein  —  Dostojewsky  ist  der  Neugierige,  der  jenem  mit 
scheuen  Fragen  kommt,  Orloff  der  Stolze,  „Erhabene",  der  sich 
nicht  ohne  Verachtung  zum  Antworten  herablässt  — :  da  aber  ge- 
steht Dostojewsky  nicht  ohne  innerlichstes  Erschauern,  das  sei 
ein  ganz  aussergewöhnlicher  Mensch  gewesen.  Was  Dosto- 
jewsky aber  stets  begreift  an  diesen  Dandys,  diesen  erzverbreche- 
rischen Charakteren,  das  ist  ihre  ihm  unheimliche  Antisocialität . . 

Ich  halte  nicht  für  ausgeschlossen,  dass  der  Ton  dieser  Tage- 
buchnotiz von  Kriminalisten  sonderbar  gefunden  werden  könnte,  und 
wirklich  liegen  ja  auch  wohl  „Werthungenu  darin  angedeutet,  die 
objectiv  stark  anfechtbar  sein  werden.  Das  lasse  man  dem  Tage- 
buebe  hingehen;  nicht  die  etwa  angedeutete  .Werthung",  nicht  die 
dem  Tbatsäch liehen  gegenüber  empfundene  Sympathie  oder  Antipathie 
wolle  man  hier  beachten,  sondern  einzig  das  Thatsächliche  selber. 
Und  da  man  meinen  Wortgebrauch,  ich  meine  den  Sinn,  in  dem  ich 
gewisse  Worte  gebrauche,  nicht  raiss verstehen  wird,  so  nehme  man 
auch  ihn  —  und  sei  er  ungewohnt  —  eben  um  dieses  Sinnes  willen 
hin.  Kriminalisten,  denen  die  Psychologie  des  Autors  der  „  Blumen 
des  Bö8enu,  Charles  Baudelaire' s ,  nicht  fremd  ist,  werden 
auch  meine  Auffassung  des  „ Dandysm"  nicht  befremdlich  finden. 

Wir  wollen  das  Wort  stehen  lassen  —  denn  dient  es  der  Ver- 
ständigung, so  genügt  es  seinem  Zwecke  —  und  wollen  etwa  den 
Sinn  damit  verbinden :  unantastbar  starrer  Formalismus  des  äusseren 
Wesens  gewisser  seltener  Charaktere,  die  im  tiefsten  Grunde  antisocial 
sind  und  sich  in  jenen  Formalismus  aus  stolzer  Verachtung  einkapseln. 
—  Diese  Thatsache  besteht;  bezeichnen  wir  sie  als  „Dandysm*, 


Digitized  by  Google 


324 


XXV.  Bbuws 


so  fassen  wir  dieses  Wort,  wie  ich  schon  andeutete,  in  Baude- 
laire's  Sinne  (vielleicht  noch  etwas  prägnanter,  als  er  es  tbat,  was 
seiner  Verständlichkeit  gewiss  nicht  Abbruch  thut),  und  das  ist  viel- 
leicht gerecht:  Von  allen  neueren  Literaten,  die  zugleich  Psychologen 
waren,  hat  kein  Anderer  sich  so  intim  mit  den  Nachtseiten  des  mensch- 
lichen Lebens  (speciell  des  Grossstadtlebens),  mit  dem  Laster  und  — 
mit  dem  Dandysm  beschäftigt,  wie  Baudelaire  (1821  — 1867\ 
der  über  diesen  letzteren  ein  eingehendes  Werk  zu  schreiben  plante, 
zu  dem  noch  viele  Notizen  sich  in  seinem  Nachlass  fanden  —  unter 
anderen  zum  Beispiel  diese: 

„Der  Dandy  muss  ohn'  ünterlass  dem  erhabenen  Wesen  sich 
anzunähern  streben.  Er  muss  leben  und  schlafen  vor  einem  Spiegel/ 
Möchte  der  Nachsatz  den  Gedanken  an  blosse  weibische  Eitelkeit 
nahelegen,  so  steht  dem  eine  andere  Maxime  starr  entgegen  —  diese: 
„Das  Weib  ist  das  Gegentheil  vom  Dandy."  .  . .  „Das  Weib 
ist  natürlich',  das  heisst  abscheulich.   Also  ist  es  immer  vulgär, 
das  heisst  das  Gegentheil  vom  Dandy/ 
Weiterhin  heisst  es: 
„Ich  habe  keine  Ueberzeugungen/  ...  „In  mir  ist  keinerlei 
Basis  für  eine  Ueberzeugung/  .  .  .    „Allein  die  Briganten  sind 
überzeugt,  —  wovon?   Dass  es  ihnen  gelingen  muss.   Und  also 
gelingt  es  ihnen/ 
Diesen  Dandysm  findet  man  übrigens  in  den  Schriften  Oscar 
Wilde 's  noch  weiter  ausgebildet,  systematisch  durchgebildet  muss 
man  wohl  sagen,  und  zwar  in  ganz  unverkennbarer  Anlehnung  an 
Baudelaire.   Vollkommen  überein  stimmen  sie  namentlich  in  dem 
bezeichnenden  Ausspruche  aus  Baudelaire's  Tagebuche: 

„Ein  nützlicher  Mensch  ist  mir  immer  als  etwas  recht  Häss- 
liches  und  Garstiges  erschienen  ;u 
für  welche  Maxime  man  bei  W  i  1  d  e  eine  Unmenge  von  Pendants  findet 
Noch  deutlicher  tritt  der  ausgesprochen  antisociale  Charakter  in 
einer  Stelle  der  Baudelaire 'sehen  Aufzeichnungen  zu  Tage,  wo 
er  über  Geister  spricht, 

„die  gemacht  sind  für  die  Disciplin,  das  heisst  für  die  Gleich- 
förmigkeit, geborene  Domestikenseelen,  die  nur  in  Gesellschaft 
denken  können." 
Und  dem  entspricht  noch  dies  hier: 
„Die  Welt  setzt  sich  aus  Leuten  zusammen,  die  nur  in  Ge- 
meinheit, nur  in  Horden  denken  können.  So  giebt  es  auch  Leute, 
die  nur  im  Trupp  sich  amüsiren  können.  Der  wahre  Held  ergötzt 
sich  ganz  allein/ 


Digitized  by  Google 


Genie,  Dandywn  und  Verbrecherthum. 


325 


Wer  Edgar  Poe,  den  Meister  Baudelaire's,  gelesen  hat,  wird 
sich  bei  diesen  letzten  Worten  der  Ausführungen  Poe's  über  den 
Schwindler  erinnern,  in  denen  es  heisst: 

„Der  echte  Schwindler  vollführt  alles  mit  einem  Grinsen.  Dies 
sieht  jedoch  Niemand  als  er  selbst.  Er  grinst,  wenn  er  sein  Tage- 
werk vollbracht  —  wenn  er  die  geplanten  Thaten  ausgeführt  hat 

—  Abends,  in  seinem  Schlafzimmer,  zu  seiner  eigenen  Privatunter- 
haltung. —  Er  geht  nach  Haus.  Er  schliesst  die  Thür  hinter  sich. 
Er  entledigt  sich  seiner  Kleider.  Er  löscht  die  Kerze.  Er  begiebt 
sich  zu  Bett    Er  senkt  seinen  Kopf  auf  das  Kissen.  Er  grinst. 

—  Das  ist  keine  Hypothese.  Es  liegt  in  der  Natur  der  Sache. 
Ich  schliesse  a  priori,  und  ein  Schwindel  ohne  Grinsen  wäre  kein 
Schwindel." 

Hier  überall  also  das  bewusste  Anderssein  als  die  Menge  —  das 
Ueberlegenheitgeftihl  über  die  Menge  —  die  Verachtung  der  Menge, 
die  Antisocialität,  bewusst  und  gepflegt  —  und  dann  also  das  einsame 
Vergnügen  :  einmal  das  künstlerische  Schaffen,  bei  dem  der  Antisociale 
die  Menge  vergisst  —  einmal  das  Verbrechen,  bei  dem  der  Antisocialc 
an  der  Menge  „sich  rächt".  Die  Unterschiede  liegen  in  Bildung  und 
Intellect  —  und  in  der  Fälligkeit  und  Stärke  der  Phantasie  und  dem 
Scbaffensvermögen ;  das  Gemeinsame  in  der  Gesinnung  —  ich  wieder- 
hole es  — :  in  der  antisocialen  Charakteranlage,  erwachsen  aus  dem 
Durst  nach  Schrankenlosigkeit.    Ich  wenigstens  stimme  Baude- 
laire—um ihn  nun  nochmal  zu  citiren  —  darin  bei,  wenn  er  sagt: 
„Ja  wahrhaftig!  Die  Laster  des  Menschen,  so  grauenvoll  man 
sie  auch  finden  mag,  enthalten  die  Gewähr  —  und  sei  es  nur  in 
ihrer  grenzenlosen  Expansion!  —  für  seinen  Hang  zum  Unend- 
lichen, zum  Unbegrenzten;  es  ist  das  freilich  ein  Hang,  der  oft- 
mals auf  Irrwege  geräth." 
Ich  wüsste  nicht,  warum  man  dieser  „metaphysischen"  Idee  sich 
verschlies8en  sollte,  obwohl  ich  häufig  den  Eindruck  gewann,  dass 
Kriminalisten  der  Metaphysik  gern  entrathen.   Man  lasse  sich  nicht 
durch  Schlagworte  mit  Blindheit  schlagen:  Ich  glaube,  keine  noch 
so  materialistische  Theorie  ist  eng  genug,  dass  diese  B  a  u  d  e  1  a  i  r  e  'sehe 
These  darin  unmöglich  wäre. 

Noch  einen  Beitrag  zu  der  in  Rede  stehenden  Antisocialität  möchte 
ich  hier  geben,  eine  Stelle  aus  Przybyszewski,  der  über  die 
Psychologie  des  Genies  mancherorts  geschrieben  hat;  er  gebraucht 
freilich  lieber  die  Bezeichnung  „das  Individuum",  fasst  sie  aber, 
wie  er  ausdrücklich  angiebt,  „im  socialen  Sinne,  etwa  gleichbedeutend 
mit  dem  vagen  und  abgegriffenen  Worte  Genie".   Er  spricht  von 


Digitized  by  Google 


XXV.  Bruns 


der  Maasslosigkeit  im  Empfindungleben  des  Individuums:  „Maasslos 
im  Schmerz  und  maasslos  in  der  Freude"  —  und  fährt  dann  fort: 
„Diese  intense  Empfindungweise  ist  es,  welche  das  Individuum 
darauf  anweist,  allein  und  einsam  zu  sein.  Nicht  das  Individuuni 
sondert  sich  ab,  sondern  es  ist  schon  von  vornherein  abgesondert 
Es  empfindet  andere  als  alle  Menschen,  es  empfindet  dort,  wo  andere 
Menschen  nichts  empfinden,  und  weil  die  Gehirne  seiner  Mitmenschen 
selbst  nicht  einmal  dort  in  Mitschwingungen  gerathen,  wo  das  In- 
dividuum sich  in  heftigster  Vibration  befindet,  so  ist  es  eben  einsam 
und  allein. 

Das  Tieftragische  im  Individuum  ist  das  Missverhältniss,  in 
welchem  es  zu  seinen  Mitmenschen  steht  Aus  diesem  Missverhält- 
niss erklärt  sich  dann  sein  Menschenekel  und  Menschenhass,  sein 
Missbehagen  und  seine  Sehnsucht,  seine  Selbstflucht  und  seine  Krank- 
heit, und  an  diesem  Missverhältniss  geht  das  Individuum  zu  Grunde" '). 
Dieses  Przybyszewski'sche  „Individuum"  ist  thatsächlich  ein 
Mittelcharakter  zwischen  Genie  und  Verbrecher,  oder  wenigstens,  es 
zeigt  das  beiden  gemeinsame  Charakteristikum:  die  Antisocialität 

Diese  Antisocialität  macht  nun  also  das  Genie  zum  Dandy:  es 
unterstreicht  bedeutsam  sein  Anderssein,  es  vernachlässigt  nichts,  was 
die  Kluft  zwischen  Gesellschaft  und  Einzelpersönlichkeit  noch  ver- 
stärken könnte,  es  pflegt  —  wiederum  ein  Baudelaire 'scher  Aus- 
druck —  „das  aristokratische  Vergnügen,  zu  missfallen";  denn  nichts 
wäre  ihm  grässlicher,  als  der  Beifall  der  Menge,  der  doch  stets  die 
„nützlichen"  Männer  ehrt  und  nach  dem  einzig  das  Talent  geizt: 
denn  dieses  gehört  selber  der  Menge  an,  es  besitzt  die  Eigenschaften 
der  Menge  in  mehr  oder  minder  starker  Fotenzirung,  es  denkt  und 
wirkt  also  innerhalb  der  Menge  und  ihrer  Gesetze  —  und  kann,  ja 
muss  ihr  daher  „nützen",  was,  wie  wir  sahen,  das  Genie  für  gemein, 
ordinär,  hässlich  hält 

Ich  habe  das  Bedürfniss,  hier  nochmals  die  Bitte  auszusprechen, 
man  wolle  meinen  Worten  in  dem  Sinne  folgen,  in  dem  sie  —  wie 
ich  hoffe  verständlich  —  gebraucht  sind.  Man  fasst  das  Genie  ja 
oftmals  anders  auf  (wie  auch  den  Dandysm),  man  könnte  —  ich  gebe 
das  hier  zu,  obschon  ich  es  für  unbewiesen  und  zweifelhaft  halte  — 
man  könnte  sogar  einwenden,  dann  gäbe  es  ja  Genies  erst  in  der 
neueren  Kunstgeschichte;  es  giebt  solcher  Persönlichkeiten  aller- 
dings in  neuerer  Zeit  mehr,  als  es  sie  früher  gegeben  zu  haben 


1)  Bei  diesem  Punkte  würde  ich  einsetzen,  wenn  ich  über  die  Beziehungen 
von  Genialitat  und  Verbrech orth um  zum  Irrsinn  reden  sollte. 


Digitized  by  Google 


Genie,  Dandyam  und  Verbrecherthum. 


327 


scheint  Und  Eins  bat  mein  Wortgebrauch  entschieden  für  sich  — 
Näcke  sagte  kürzlich  in  einer  Besprechung  von  Löwenfeld's 
Werke  „Ueber  die  geniale  Geistesthäti^keit":  „Mit  Recht  erklärt  er 
das  Genie  dem  Talent  gegenüber  nicht  als  ein  absolut  Neues"  — 
fährt  dann  allerdings  fort:  „verlangt  aber  für  Ersteres  das  Hervor- 
bringen eines  Neuen,  Originellen,  für  die  Menschheit  Nützlichen." 
Dieser  Nachsatz  erscheint  mir  anfechtbar  in  folgender  Art: 

1.  Wenn  das  Genie  dem  Talent  gegenüber  an  sich  nichts  „Neues'* 
ist,  so  wird  es  auch  schwerlich  ein  „Neues"  hervorbringen  können 
dem  Talent  gegenüber  —  es  sei  denn  eben  das  hier  mit  „Genie"  Be- 
zeichnete ein  sehr  starkes  Talent  mit  in  hoher  Potenz  gesteigerten 
Talentfähigkeiten. 

2.  Ist  „originell"  ein  fest  umrissener  Begriff?  Hat  er  selber 
keine  feste  Definition,  so  kann  er  auch  einen  anderen  Begriff  nicht 
definiren  helfen. 

3.  Ist  Michelangelo's  David,  ist  Cbopin's  Fis-moll-Polonaise 
„ein  für  die  Menschheit  Nützliches"?  —  Man  wird  schwerlich  mit 
Ja  antworten  mögen. 

Es  scheint  mir  nicht  rathsam,  bei  nur  quantitativen  Unter- 
scheidungen ein  neues  Wort  in  Anwendung  zu  bringen,  wenn  man 
sich  dabei  eines  Ausdruckes  für  qualitative  Unterscheidungen  be- 
raubt Warum  ein  sehr  starkes  Talent  plötzlich  als  Genie  bezeichnen, 
wenn  dann  für  ausgesprochen  antisociale,  in  ihrem  Wirken  scheinbar 
unnütze  Künstler  —  wie  etwa  Leopardi,  Swift,  Poe,  Baude- 
laire, Flaubert,  d'Aurevilly,  Huysmans,  Przybyszewaki, 
Wilde  —  jegliche  Bezeichnung  fehlt?  Dass  die  mit  dem  Worte 
„Genie"  bisher  so  häufig  verbundene  „Werthung"  nun  eine  starke  Ver- 
änderung erfahren  müsste,  kann  für  uns  hier  kein  Grund  gegen  die 
Annahme  des  von  mir  gemeinten  Wortsinnes  sein;  denn  wir  wollen 
hier  nicht  werthen,  wir  wollen  objectiv  constatiren.  Für  den  Künstler 
mag  der  Verbrecher  eine  Bewunderung  heischende,  für  den  Socio- 
logen  eine  verabscheuenswerthe  Erscheinung  sein  —  für  den  Psycho- 
logen ist  er  einfach  eine  interessante  Thatsache.  Und  so  auch  das 
Genie.  —  Unterscheiden  wir  aber  um  der  Psychologie  des  antisocialen 
Individuums  willen  Genie  und  Talent,  so  müssen  wir  natürlich  auch 
um  eben  dieser  Psychologie  willen  so  rigoros  wie  irgend  möglich 
unterscheiden:  es  zeugt  von  erbärmlichstem  Charlatanismus,  wenn 
Lombroso  ein  Werk  über  das  Genie  schreibt  und  selber  eingestehen 
muss,  dass  er  zur  Stütze  für  seine  bezüglichen  Thesen  oftmals  das 
Talent  herangezogen  habe;  man  könnte  ebensogut  ein  Werk  über 
die  Physiologie  des  Affen  schreiben  und  dabei  in  sein  Beweismaterial 


Digitized  by  Google 


I 


328  XXV.  Bruns 

Daten  ans  der  Anatomie  der  Schildkröte  aufnehmen:  Daa  wäre 
schliesslich  genau  dasselbe.  Ist  das  Genie  ein  Mal  als  Degeneration- 
erscheinung genommen,  so  hat  man  eben  damit  zwei  Lager  ge- 
schaffen und  sich  selber  gezwungen,  auf  die  robusten  Arbeiter  am 
Werke  der  Civilisation  Verzicht  zu  leisten,  wenn  es  gilt,  für  das 
Gegentheil  vom  robust  arbeitenden  Manne,  eben  für  den  Degenerirten, 
Beispiele  zu  bringen. 

Ich  führte  an,  dass  das  Genie  stets  einen  gewissen  Hang  zum 
Dandy8m  in  sich  tragen  solle,  und  dafür  wäre  manches  Beweisende 
mitzutheilen,  doch  gentigt  mir's  hier,  den  Grund  für  diesen  Hang  ein 
wenig  beleuchtet,  ihn  also  glaubhaft  constatirt  zu  haben,  üeber  den 
Dandysm  des  Verbrechers  —  des  Nihilistenmenschen,  wie  ich  oben 
sagte  —  möchte  ich  aber  eingehender  sprechen,  oder  vielmehr  ich 
möchte  den  darüber  sprechen  lassen,  der  diesen  Dandysm,  ohne 
ihn  freilich  zu  „begreifen",  so  offensichtlich  aufgedeckt  bat.  Wenn 
auch  das  Werk  Dostojewsky's  in  jedes  Kriminalisten  Händen  ist, 
so  wird  es  vielleicht  doch  nicht  für  uninteressant  gehalten  werden, 
unter  diesem  besonderen  Gesichtswinkel  noch  ein  Mal  jene  Stellen  — 
oder  auch  nur  eine  beschränkte  Auswahl  der  markantesten  —  Revue 
passiren  zu  lassen,  die  den  Dandy  im  Verbrecher  charakterisiren,  das 
will  also  sagen:  die  uns  ein  im  tiefsten  Grunde  antisociales  Wesen 
zeigen,  das  eine  aufmerksame  Beobachtung  und  peinliche  Pflege  ge- 
wisser Formen  des  Benehmens  erkennen  lässt,  mittelst  deren  es  eine 
—  als  imponirend  beabsichtigte  —  Isolation,  ein  merkliches  Abstechen 
von  der  grossen  Menge,  von  der  „Gesellschaft",  zu  erreichen  trachtet 
Folgen  wir  der  Recl  am 'sehen  deutschen  Ausgabe.  Schon  im  ein- 
leitenden Capitel  (1.  Das  Todtenhaus)  finden  wir  (S.  18)  eine  höchst 
charakteristische  Stelle: 

„Die  Fähigkeit,  sich  über  Nichts  zu  wundern,  galt  hier  als  die 
höchste  Tugend.  Alle  waren  nur  darauf  versessen,  wie  sie  sich  be- 
nehmen wollten;  indessen  änderte  sich  auch  die  aufgeblasenste 
Aussenseite  nicht  selten  mit  der  Schnelligkeit  des  Blitzes  zur 
allerkletnmüthigsten." 
Dieser  Nachsatz  bezieht  sich  offenbar  auf  die  „nicht  seltenen" 
Gelegenheitsünder.   Der  folgende  Satz  aber  unterscheidet  von  diesen 
die  von  mir  gemeinten  wahren  Verbrechernaturen  mit  ihrer  Ver- 
einigung von  nihilistischer  Antisocialität  und  Dandysm: 

„Es  gab  in  der  That  einige  in  Wahrheit  starke  Naturen  bei 
uns,  diese  aber  waren  einfach  und  beugten  sich  nicht  Seltsam  war 
jedoch  das  Eine,  dass  selbst  von  diesen  standhaften,  starken 
Menschen  einige  bis  zum  äussersten  Grade,  fast  bis  zur  Krank- 


Digitized  by  Google 


Genie,  Pandyun  und  Verbrecherthum.  329 

haftigkeit  der  Grosssprecherei  huldigten;  die  Prahlerei  und  das 
Aeussere  galten  ihnen  vor  Allem.'4 
Nehmen  wir,  wie  aus  allem  Folgenden,  die  objectiven  Con- 
statirungen  heraus,  und  lassen  wir  die  sich  eindrängenden  subjectiven 
Werthungen  Dostojewsky's  bei  Seite  —  zumal  sie  objectiv  als  um 
so  werth loser  erscheinen  müssen,  da  der  Autor  selber  gesteht,  er 
habe  jene  Charaktere  „nicht  begreifen"  können.  —  Bald  darauf  spricht 
er  von  dem  „besonderen,  eigenthümlichen  Selbstgefühl"  fast  aller 
Sträflinge:  „Der  Sträfling  stellte  gewissermaassen  einen  gesellschaft- 
lichen Rang  dar  und  besass  Geltung."  Dies  aber  bezieht  sich  offenbar 
so  ziemlich  auf  Alle,  die  zur  Classe  der  „Gauner44  gehören,  mögen 
sie  es  durch  „Gelegenheit44,  mögen  sie  es  aus  „Beruf44  sein.  Der  wahr- 
haft Antisociale  sticht  auch  noch  im  Ostrog  ab! 

Von  einem  Menschen,  der  nach  einem  ausschweifenden  Leben 
aus  Habgier  seinen  Vater  ermordet  hatte,  heisst  es  (S.  24): 

„Die  anderen  Sträflinge  verachteten  ihn,  nicht  wegen  seines 
Verbrechens,  von  dem  keine  Rede  war,  sondern  weil  er  sich  nicht 
zu  benehmen  verstand." 
Dem  entspricht  jene  spätere  Stelle,  wo  der  gemeinsame  Auszug 
zur  Arbeit  geschildert  wird: 

„Ein  Einzelner  war  über  irgend  etwas  ausserordentlich  froh 
und  aufgeräumt;  er  sang  und  hätte  beinahe  auf  dem  Wege  getanzt, 
bei  jedem  seiner  Sprünge  mit  den  Ketten  klirrend  .  .  .  Seine  un- 
gewöhnlich heitere  Stimmung  erweckte  natürlich  sogleich  bei 
einigen  Anderen  im  Trupp  Unwillen;  ja  man  fühlte  sich  sogar 
fast  beleidigt  davon.  ,Genug  gebrüllt !'  meinte  einer  der  Arrestanten 
den  die  Sache  übrigens  durchaus  nichts  anging44  u.  s.  w. 
Hier  ist  deutlich  zu  bemerken,  wie  diese  „einigen  Anderen44  auch 
unter  dem  Trupp  der  Gauner  sich  nicht  wohl  fühlen  und  sie  ver- 
achten als  eine  niedere  Gesellschaft.    „Der  wahre  Held  vergnügt 
sich  ganz  allein." 

„Ich  begriff  entschieden  nicht"  —  S.  121  —  „warum  man  sich 
über  Skutaroff  ereiferte,  und  überhaupt  nicht,  warum  alle  Lustigen 
sich  gleichsam  in  einer  gewissen  Verachtung  befanden."  .  .  .  „Ihr 
Zorn  rührte  daher,  dass  Skutaroff  keinen  strengen,  hochmütbigen 
Ausdruck  eigener  Würde  zur  Schau  trug,  von  welcher  der  ganze 
Ostrog  bis  zur  Pedanterie  angesteckt  war." 
Dies  „angesteckt"  scheint  mir  sehr  bezeichnend.  Halten  wir  uns 
die  Unterscheidung  zwischen  den  zahlreichen  blossen  Maulhelden  und 
den  wenigen  „in  Wahrheit  starken  Naturen"  gegenwärtig,  so  werden 
wir  zu  dem  Schlüsse  geführt,  dass  bei  diesen  letzteren  der  Dandysm 


Digitized  by  Google 


330 


XXV.  Bau  KS 


ihrer  Naturanlage  entspringt,  indess  die  grosse  Horde  der  Gauner 
dieses  ihnen  imponirende  Ceremoniell  nur  nachäfft  —  um  es  gerade 
in  kritischen  Augenblicken  fahren  zu  lassen.  Auch  ist  diese  „grosse 
Horde"  nicht  so  starr  in  dem  uns  interessirenden  Formalismus.  So 
meldet  Dostojewsky  von  einem  Sträflinge  (S.  308): 

„Er  war  stets  lustig  und  guter  Dinge^aber  gleich  wohl  achtete 
,man'  ihn  in  Folge  einer  gewissen  praktischen  Kenntnissroutine 
Dies  „man"  ist  wohl  kaum  identisch  mit  „ausnahmelos  Alle"  — 
und  dann  bliebe  auch  noch  die  Frage:  Achtete  „man"  ihn  in  Folge 
seiner  Routine  —  oder  achtete  man  an  ihm  die  Routine? 

Sehr  charakteristisch  ist  die  Stelle,  wo  von  der  bevorstehenden 
Ostrogrevision  erzählt  wird,  also  einer  Angelegenheit,  die  in  dem  trostlos 
einförmigen  Sträflingleben  —  wie  vermuthet  werden  sollte  —  all- 
gemeines Interesse  erregen  musste  und  denn  auch  ziemlich  all- 
gemeines Interesse  erregte.   Aber  dann  heisst  es  doch: 

„Die  Nachricht  von  dem  Revisor  verbreitete  sich  in  einem 
Augenblicke  durch  den  Ostrog.    Auf  dem  Hofe  liefen  die  Leute 
umher  und  theilten  sich  gegenseitig  die  Nachricht  mit.  Andere 
schwiegen  absichtlich,  ihre  Gleichgültigkeit  bewahrend,  im  Versuch, 
sich  damit  offenbar  eine  höhere  Würde  zu  geben  —  oder  ver- 
harrten der  Sache  gegenüber  völlig  indifferent." 
Diese  Situation  scheidet  also  mit  einem  Schlage  die  socialen 
Charaktere  von  den  antisocialen.   Jene  „denken  im  Trupp"  —  diese 
verharren  indifferent,  in  stolzer  Würde:  Nil  admirari!  Alles  Mensch- 
liche ist  ihnen  fremd.   Sie  denken  und  träumen  einsam. 

Sie  denken  und  träumen  einsam  —  wie  die  Genies.  Eben  die 
Art  ihres  Denkens  und  Träumens  ist  es,  die  sie  vereinsamt  —  und 
diese  „Einsamkeit",  die  ihnen  als  identisch  gilt  mit  Erhabenheit,  halten 
sie  starr  fest 

„Hier  waren  eben  alle  Denker"  —  S.  336  —  „und  dies  sprang 
in's  Auge.  Man  empfand  es  schmerzhaft"  —  dies  „manu  bedeutet 
also  eigentlich  wohl:  ich  —  „hauptsächlich  deshalb,  weil  dieses 
Denken  der  Mehrzahl  der  Leute  im  Ostrog  einen  mürrischen  und 
düsteren  Ausdruck  verlieh,  ein  ungesundes  Aussehen.   Die  un- 
geheure Mehrzahl  war  schweigsam,  bösartig  bis  zum  Hass"  — 
man  wird  sich  erinnern,  dass  die  Sträflinge  gegen  Dostojewsky 
speciell  diese  Eigenschaften  hervorkehrten,  weil  er  „ein  Adliger*4  war; 
diese  Aeusserung  hier  muss  also  als  stark  subjectiv  gefärbt  auf- 
genommen werden  — 

„und  liebte  es  nicht,  ihre  Hoffnung  zur  Schau  zu  tragen.  Einfach- 
heit und  Aufrichtigkeit  waren  verächtlich. tt 


Digitized  by  Google 


Genie,  Dandysm  und  Verbrecherthum. 


331 


^Einfachheit"  heisst  hier  natürlich:  Naivetät,  Treuherzigkeit,  Un- 
oomplicirtheit  „Einfach"  nannte  der  Autor  auch  jene  „wenigen  in 
Wahrheit  starken  Naturen";  da  aber  soll  das  Wort  wohl  bezeichnen, 
dass  bei  ihnen  das  Versessensein  auf  „Benehmen"  nicht  als  Aefferei, 
sondern  mehr  als  natürlich  wirkt  Ueber  einen  Sträfling  äussert 
Dostojewsky  die  bezeichnende  Vermuthung  (S.  348): 

„Ich  glaube,  er  würde  selbst  zu  seiner  Hinrichtung  mit  einem 
gewissen  Chic,  einer  Art  von  Cocetterie  gegangen  sein." 

Wir  hatten  hier  die  Steigerung  des  Dandysm  zur  Paradoxie, 
zur  Verbindung  von  Cynisraus  und  eleganter  Form.  Man 
findet  sie,  wie  ich  nebenher  bemerken  möchte,  in  starker  Ausprägung 
bei  Oscar  Wilde,  mehr  noch  als  in  seinen  Werken  in  seiner  Per- 
sönlichkeit:  in  seinem  Auftreten  vor  Gericht  zum  Beispiel  (vgl.  „Der 
Fall  Wilde",  Leipzig,  Spohr).  Ob  die  Vermuthung  Dostojewsky's 
sich  bestätigt  hätte,  ist  ja  fraglich,  aber  dass  er  sie  anstellt,  dass  sie 
ihm  kam,  ist  doch  nicht  unbedeutsam.  Mir  ist  allerdings  wenig  wahr- 
scheinlich, dass  der  verstockte  Antisociale  an  der  Pflege  dieser  Form 
des  Dandysm  viel  Interesse  haben  sollte.  Vielleicht  steckt  zuviel 
blosse  Eitelkeit  in  ihr  —  und  Eitelkeit  nimmt  von  der  Gesellschaft 
mehr  Notiz,  als  der  Antisociale  es  thut:  Dem  Eitlen  ist  am  Beifall 
der  Menge  gelegen.  Ich  glaube,  diese  —  Wilde'sche  —  Form  des 
Dandysm,  die  Paradoxie,  wie  ich  sie  oben  charakterisirte  (als  „Ver- 
bindung von  Cynismus  und  eleganter  Form")  wird  mehr  in  anderen, 
gewissermaassen  balbsocialen  Kreisen  gepflegt,  etwa  unter  „Künst- 
lern" und  namentlich  unter  Circusleuten.  Der  Antisociale  nimmt  sich  zu 
ernst,  ist  auch  wohl  viel  zu  ernsthaft  für  diese  Paradoxien.  Ihm  liegt 
nichts  an  Eleganz  —  nur  an  Würde,  an  einer  Würde  vor  sich  selber. 

Aus  einer  späteren  Stelle  sei  schliessliph  noch  Folgendes  hierher- 
gesetzt (S.  386 ff.): 

„. . .  Gelächter  ertönte ;  einige  stellten  sich ,  als  wollten  sie 

nichts  von  dem  ganzen  Gespräche  hören  Das  Lachen  wurde 

stärker.  Die  Ernstgestimmten  schauten  mit  noch  grösserem  Unwillen 

drein   Man  begann  zu  lachen;  zuerst  lachten  nur  Wenige, 

schliesslich  fast  Alle,  mit  Ausnahme  einiger  Ernster  und  Cha- 
rakterfester, die  unabhängig  dachten  und  ihre  Meinung  nicht 
durch  Spott  beeinflussen  Hessen.   Diese  blickten  mit  Verachtung 
auf  die  leichtsinnigen  Massen  und  schwiegen  still." 
Interessant  ist,  was  Dostojewsky  über  seinen  Abschied  aus 
dem  Ostrog  schreibt,  wo  man  ihn  zunächst  mit  so  starkem  Miss- 
trauen, ja  mit  Gehässigkeit  aufgenommen  und  wo  er  im  Laufe  der 
Jahre  so  manche  mehr  oder  minder  starke  Sympathie  sich  errungen 


Digitized  by  Google 


332 


XXV.  Brüns 


hatte  —  seitens  derer,  die  „Dicht  allein  denken  können"  und  also  social 
sind,  mögen  sie  auch  gegen  die  Gesetze  der  Societät  gefehlt  haben. 
„Viele  von  ihnen  waren  mir  ergeben  und  liebten  mich  auf- 
richtig. . .    Doch  es  gab  auch  mürrische  und  unfreundliche  Personen 
bis  zum  letzten  Augenblick,  denen  es  wohl  offenbar  schwer  wurde, 
mir  ein  freundliches  Wort  zu  sagen  —  Gott  weiss,  weshalb.44 
Schon  dieser  naive  Stossseufzer  zeigt,  wie  unbegreiflich  diese 
Menschen  dem  Autor  waren  —  und  zeigt  auch  zugleich,  dass  sie  auf 
keine  andere  Weise  begriffen  werden  können  als  durch  die  Annahme 
einer  angeborenen  Antisocialität. 

Und  nun  der  Abschied  selber:  „Am  anderen  Morgen  früh 
durchschritt  ich  alle  Kasernen,  um  von  allen  Sträflingen  Abschied 
zu  nehmen.  Viele  schwielige,  starke  Hände  streckten  sich  mir 
freundlich  entgegen;  manche  drückten  mich  freundschaft- 
lich, doch  waren  ihrer  nicht  Viele.  Andere  wussten  recht  wohl, 
dass  ich  im  Begriff  stand,  wieder  ein  ganz  anderer  Mensch  zu 
werden  als  sie;  sie  wussten,  dass  ich  von  hier  sogleich  zu  den 
„Herren44  ging  und  neben  diesen  als  ein  Gleichberechtigter  Platz 
nehmen  würde.  Sie  wussten  es  und  verabschiedeten  sich  von  mir 
wohl  höflich,  selbst  freundlich,  aber  bei  Weitem  nicht  als  Kame- 
raden, sondern  wie  von  einem  Herrn.  Manche  wandten  sich 
mürrisch  ab  von  mir  und  antworteten  nichts  auf  meinen 
Gruss;  mehrere  blickten  mich  sogar  mit  einem  gewissen 
Hasse  an.u 

Mir  ist  es  zweifellos,  dass  alle  jene  im  Grunde  so  oft  gutmüthigen 
Gauner,  bei  denen  gelegentlich  so  viele  „menschliche*4  Züge  hervor- 
brechen, sehr  gut  in  der  Gesellschaft  möglich  sind,  vielleicht  in  einer 
etwas  anders  gearteten  Gesellschaft.  Auch  Dostojewsky  hat  sich 
dieses  Gedankens  ja  nie  erwehren  können,  so  lange  er  unter  den 
Sträflingen  lebte.  Es  sind  schliesslich  „Menschen  wie  wir*4,  und  ich 
wüsste  nicht,  wie  man  es  anstellen  möchte,  ihre  besondere  „Psycho- 
logie"4 zu  schreiben,  die  von  der  Psychologie  der  breiten  Masse  oder 
von  der  „Psychologie"  bestimmter  Berufe,  Erwerbsarten  und  Lebens- 
führungen wesentlich  verschieden  sein  sollte1).    Es  würde  so 

1)  Darum  wohl  ist  es  auch  Gross  gar  nicht  eingefallen,  in  seiner  -Kriminal 
Psychologie"  z.  B.  eine  Psychologie  des  Verbrechers  zu  schreiben ;  er  gicbt,  wie 
auch  im  „Handbuch1*,  höchstens  Beiträge  zur  Psychologie  des  Zigeuners,  des 
Pferdediebes,  des  berufsmässigen  Einbrechers,  des  Landsti eichers ,  des  „patho- 
formen"  Lügners,  im  Wesentlichen  aber  eine  Psychologie  der  Kriminalität 
der  menschlichen  Seele;  und  einzig  darum,' scheint  mir,  sind  keine  Werke  so 
werth voll  und  —  so  umfassend  dabei.  Der  „Verbrecher",  vom  Gauner  und  vom 
Gelegenheitsünder  psychologisch  gesondert,  bietet  nur  ein  enges  Feld.  Weil 
Lombroso  umfassend  sich  geben  wollte,  darum  gab  er  —  Oberflächliches  und 
Werthloses. 


Digitized  by  Google 


Genie,  Dandysm  und  Verbrecherthum. 


333 


schwer  halten,  wie  etwa  eine  „Psychologie  des  Talents"  zu  schreiben. 
Auch  hier  könnte  man  der  breiten  Masse  gegenüber  nur  graduelle 
Unterschiede  verzeichnen,  die  in  dieser  ihrer  Gradualität  ewig 
fliessend  sind. 

Anders  —  und  das  ist  natürlich  —  liegt's  mit  den  Antisocialen: 
dem  Nihilistenmenschen  (als  welcher  er  den  Socialen  erscheinen 
muss)  und  dem  Genie.  Wollen  wir  in  Jenem,  und  nur  in  Jenem, 
den  r geborenen  Verbrecher"  sehen,  so  Hesse  seine  Psychologie  sich 
sehr  wohl  schreiben  —  wie,  streng  in  diesem  Sinne  gefasst,  auch 
die  Psychologie  des  Genies  zu  schreiben  wäre.  Man  Hesse  dann  aber 
wohl  die  Fragen,  hier  nach  den  Beziehungen  zum  „Irrsinn44,  dort 
nach  jenen  zur  Prostitution,  zunächst  am  besten  aus  dem  Spiele.  Statt 
derer  ergeben  sich  von  selber  Beziehungen  zwischen  „Genialität14  und 
„ Verbrecherthum u.  Man  hat  oft  die  künstlerische  Zeugung  in  Be- 
ziehung gebracht  zur  physischen,  man  hat  gefragt,  wie  weit  ein 
Kunstwerk  wohl  einem  unterdrückten  Geschlechtsact  seine  Entstehung 
verdanken  könnte;  psychologisch  interessanter  und  bedeutsamer  er- 
scheint mir  die  Frage,  ob  nicht  oft  die  künstlerische  Zeugung  —  die 
physische  Zerstörung,  das  Verbrechen  also,  paralysirt.  Und  hier- 
für müsste  die  Psychologie  des  Genies  Material  erbringen  —  und  sie 
erbrächte  es.  Ich  glaube  nicht,  dass  Johannes  Brahms  ein  sonder- 
lich feiner  Psychologe  war;  und  doch  vermochte  er  den  charakteristi- 
schen Ausspruch  Uber  Beethoven  zu  thun:  „Beethoven  wäre 
besser  ein  grosser  Verbrecher  geworden!"  —  zu  welchen  Worten  ein 
Musikhistoriker  (Max  Graf)  bemerkt:  „und  gewiss  stand  Brahms 
dem  Kerne  der  Beethoven'schen  Kunst  näher  als  irgendeiner. .  .u 
—  Man  müsste  Poe  und  Baudelaire,  man  müsste  Przybyszewski 
und  Huysmans,  müsste  Beethoven  und  Michelangelo,  müsste 
Jonathan  Swift  und  Scheerbart,  müsste  Flaubert  und  D'Aure- 
villy  studiren,  um  jene  Beziehungen  aufzudecken  und  überall  zu 
verfolgen.  Und  in  Thomas  Griffith's  Wainewright  würde  man 
dann  die  Synthese  von  Genialität  und  Verbrecherthum  finden,  in 
jenem  eleganten  Dandy,  der  zugleich  der  feinfühligste  Kunstliebhaber 
und  Sammler,  der  sensibelste  Stilist  in  der  Kunst  und  der  empfindung- 
loseste Giftmischer  innerhalb  seiner  Familie  war.  (Oscar  Wilde 
hat  in  seinen  „Fingerzeigen"  ihm  einen  Essay  gewidmet,  betitelt: 
Stift-,  Gift-  und  Schriftthum).  Und  auf  dem  Grunde  all  dieser  Cha- 
raktere würde  man  den  vereinsamenden  unbezwinglichen  Hang  zur 
Grenzenlosigkeit  gewahren  —  und  die  Moralisten  würden  ihn  viel- 
leicht brandmarken  als  gemeinen  Egoismus. 


Digitized  by  Google 


XXVI. 


Zur  Frage  vom  psychopathischen  Aberglauben. 


Mein  verehrter  College,  der  Psychiater  Gabriel  Anton  in  Graz, 
macht  mich  auf  einen  Fall  der  älteren  Literatur  aufmerksam,  welcher 
zu  den  von  mir  in  der  Abhandlung  „Psychopathischer  Aberglaube" 
(Band  IX  pag.  253 ff.  dieses  Archivs)  besprochenen  Fällen  zu  passen 
scheint,  obwohl  bei  demselben  das  Mitwirken  von  Aberglauben  aus- 
drücklich nicht  erwähnt  ist  — 

Die  Anamnese  wurde  von  Gau  st  er  im  Handbuch  der  gericht- 
lichen M  ediein  von  Maschka  „Die  gerichtliche  Psychopathologie* 
bearbeitet  von  Schlager,  Emminghaus,  Kühn,  Gauster  und 
K rafft- Ebing,  Tübingen  1882  (pag.  489)  sehr  gut  dargestellt;  die 
Krankengeschichte  (von  der  Zeit  an,  als  der  Betreffende  im  Prager 
Irrenhause  untergebracht  war),  hat  mir  gütigst  Prof essor  A  n  t  o  n  ver- 
schafft  Ich  entnehme  diesen  beiden  Quellen  den  Thatbestand.  — 

Anton  Tirsch  wurde  etwa  1810  geboren,  im  Armenbause  aufge- 
zogen, besuchte  etwas  die  Schule,  ward  Hirtenjunge  und  1831  assen- 
tirt  Wegen  Diebstahl  und  Disciplinarvergehen  wurde  er  wiederholt 
bestraft,  darunter  4  Mal  Gassenlaufen  durch  300  Mann  (=  1200  Hieben), 
einmal  60,  einmal  80  Stockstreiche.  1839  sah  er  ein  lOjähriges  Mädchen, 
beschloss  sie  zu  nothzüchtigen  und  der  Kleider  zu  berauben.  Er  warf 
sie  zu  Boden,  stiess  den  Finger  in  die  Scheide,  notzüchtigte  sie  aber 
nicht,  dann  stemmte  er  das  Knie  auf  den  Hals  des  Kindes  und 
schnitt  ihr  mit  dem  Messer  den  Zopf  ab,  um  sich 
daraus  eine  Bürste  zu  machen.  Er  wurde  erwischt,  zum 
Tode  verurtheilt  und  zu  20  Jahren  Schanzarbeit  begnadigt.  — 

Während  seiner  Strafzeit  war  er  sehr  heftig  und  roh,  jähzornig 
bis  zum  Wahnsinn  und  wurde  wegen  Insultirung  seiner  Vorgesetzten 
und  lebensgefährlicher  Bedrohung  des  Profosscn  bestraft 


Digitized  by  Google 


Zur  Frage  vom  psychopathischen  Aberglauben. 


335 


Im  Militärdienste  hatte  er  einen  starken  Hufschlag  gegen  den 
Kopf  bekommen  and  überstand  eine  „mit  Fieber  verbundene  Kopf* 
krankheit*.  Von  da  blieben  ihm  Schwerhörigkeit,  Ohrenfluss  und 
grenzenlose  Wuthanfälle,  namentlich,  wenn  Jemand  in  seiner  Gegen- 
wart pfiff.  Aus  Wuth  zerstörte  er  einmal  ein  Gärtchen,  einmal  rannte 
er  mit  dem  Kopfe  gegen  die  Wand,  einmal  riss  er  alle  Kleider 
vom  Leibe. 

Nach  abgebüsster  Strafe  kam  er  in  ein  Siechenbaus  und  ver- 
richtete Handlangerarbeiten,  benahm  sich  roh,  finster  und  schamlos, 
war  aber  ein  fleissiger,  guter  Arbeiter.  War  er  im  Zorn,  so  prügelte 
er  Weiber,  verfluchte  die  Mutter  Gottes,  spie  ein  Kruzifix  an.  Später 
wollte  er  heirathen  und  da  er  abgewiesen  wurde,  gerieth  er  in  solchen 
Zorn,  dass  er  versprach,  „schlechte  Wege  zu  betreten  und  das  Kind 
im  Mutterleibe  nicht  zu  schonen." 

Am  S.  September  1864  verliess  er  seine  Wohnung,  mit  der  Ab- 
sicht „irgend  Jemanden,  der  ihm  in  den  Weg  kommt,  zu  tödten."  Er 
begegnete  einem  16jährigen  Mädchen,  tbat  ihr  aber  nichts,  da,  wie 
er  später  sagte  „damals  noch  nicht  der  Blitz  in  ihn  gefahren  wartt. 
Dann  begegnete  ihm  eine  ältere  Frau.  Er  verlangte  von  ihr  Gestat- 
tung des  Beischlafes,  da  sie  dies  aber  ablehnte,  zog  er  sie  in  den 
Wald,  warf  sie  zu  Boden  und  da  sie  sich  wehrte,  gerieth  er  in  Wuth 
und  drückte  ihr  mit  beiden  Händen  die  Kehle  zu,  bis  sie  todt  war. 
Dann  schnitt  er  ihr  die  Brüste  und  Geschlechtstheile  ab,  packte  dies 
und  die  Kleider  zusammen  und  brachte  alles  nach  Hause.  Die  Kleider 
verbarg  er  in  seiner  Truhe,  Brüste  und  Geschlechtstheile  briet  er  und 
ass  davon  mit  saurer  Brühe  3  Tage  lang,  angeblich  ohne  Ekel  zu 
verspüren.  Das  Geld,  das  er  bei  der  Frau  gefunden  hatte,  verbrauchte 
er,  die  nächsten  Tage  trieb  er  sich  in  der  Stadt  herum,  arbeitete,  be- 
suchte die  Kirche  und  sprach  gleichgültig  von  dem  mittlerweile  be- 
kannt gewordenen  Mord. 

Mittlerweile  wurde  er  verdächtig,  man  verhaftete  ihn  und  er  ge- 
stand sofort  die  That  mit  allen  Einzelheiten.  Er  habe  die  alte  Frau 
aus  Zorn  und  Rache  gegen  die  Menschen  getödtet,  er  „habe  einen 
Pick  gegen  die  Frauenzimmer44  —  warum  er  Körpertheile  der  Frau 
abgeschnitten  und  gegessen  habe,  wisse  er  nicht,  „es  war  eine  inner- 
liche Gier.u  Er  verlange  sonst  nichts  als  den  Tod,  er  sei  immer  ein 
Verstossener  gewesen,  ihn  freue  nichts,  er  wolle  sterben. 

Die  Gerichtsärzte  erklärten  den  Mann  für  geistesgesund  und  zu- 
rechnungsfähig, wegen  Wichtigkeit  des  Falles  wurde  aber  ein  Fakul- 
tätsgutachten eingeholt,  welches  Masch  ka  erstattet  hat  In  demselben 
wird  festgestellt,  dass  Anton  Tirsch  ein  in  der  Erziehung  vernach- 

Architr  für  KrimioalinthropoloKie.  XII.  23 


XXVI.  Gross 


lässigtes,  leidenschaftliches,  rohes,  mehrfach  bestraftes  Individuum  sei, 
das  sich  für  von  der  Gesellschaft  Verstössen  ansehe,  mürrisch  und 
lebensüberdrüssig  sei.  Seine  Verstimmung  erreiche  oft  den  Grad  von 
Wuth,  die  sich  dann  in  heftigen  Ausbrüchen  Luft  verschaffe;  es  sei 
zweifellos  periodische  Tobsucht  vorhanden,  die  sich  auf  der  Basis 
eines  melancholischen  ZuStandes  entwickle  und  aus  demselben  her- 
vorginge; die  letzte  That  war  gewissermaassen  auf  einer  Stufenleiter 
anderer  Thaten  begangen  worden,  Tirsch  sei  bei  der  That  unzurech- 
nungsfähig gewesen,  aber  in  hohem  Grade  gemeingefährlich. 

Gauster  schliesst  sich  diesem  Gutachten  nicht  völlig  an,  und 
findet,  dass  jman  [es  auch  mit  einer  Schwachsinnsform  und  Art  mo- 
ralischen Irrsinns  zu  thun  habe;  es  liege  grosse  Reizbarkeit,  starker 
Egoismus,  instinktive  Handlung  unmittelbar  neben  schwachsinnigem 
Gebahren,  moralische  Verkehrtheit,  Hyperästhesie  gegen  gewisse  Sinnes- 
eindrücke (Pfeifen  u.  s.  w.)  vor  —  hiermit  sei  allerdings  nicht  die 
Diagnose  angeborenen  oder  erworbenen  Schwachsinns  in  Form  mora- 
lischen Irrsinns  ganz  unanfechtbar  gesichert,  jedenfalls  lägen  aber 
viele  Symptome  vor,  die  auf  das  Vorhandensein  einer  Entartung  deuten, 
einer  Entartung,  die  durch  die  Periodizität  u.  s.  w.  angedeutet  wird. 

Die  Krankengeschichte  der  Irrenanstalt  in  Prag  beginnt  mit  dem 
auch  in  der  Darstellung  des  Falles  durch  Gauster  genannten  Darum 
des  12.  März  1865  und  endet  mit  der  Notiz  über  den  nach  11  Jahren 
(28.  December  1874)  erfolgten  Tod  an  doppelseitiger  Lungenentzündung, 
Herzhypertrophie  und  chronischer  Meningitis.  Der  letztgenannte  Be- 
fund dürfte  wohl  Maschka's  Diagnose  als  richtig  hinstellen.  — 

Nach  dieser  Krankengeschichte  klagte  Tirsch  über  Schmerzen 
und  Sausen  im  Kopf,  ist  schwach  und  hinfallig;  er  erklärt  besonders 
an  periodischen  Kopfschmerzen  zu  leiden ,  dann  sei  er  schwerhörig 
und  das  Pfeifen  anderer  Leute  bringe  ihn  in  Wuth,  weil  er  es  nicht 
vertragen  könne.  Es  wird  erzählt,  dass  er  sich  meistens  ruhig  ver- 
halte und  offen  die  von  ihm  begangenen  Greuelthaten  erzähle,  ohne 
sie  zu  beschönigen:  „Er  habe  sich  nicht  anders  helfen  können."' 
Durch  Pfeifen  eines  anderen  Menschen  werde  bei  dem  Patienten  ein 
Wuthausbruch  veranlasst,  der  so  arg  sei,  „dass  hierseits"  (also  in 
dem  grossen  Prager  Irrenhause)  „ein  grösserer  Wutausbruch  kaum 
bei  irgend  einem  Kranken  verzeichnet  vorkomme44.  Er  muss  rin 
Jacke  gelegt  und  gegurtet  werden".  Er  verwünscht  die  Richter,  weil 
sie  ihn  nicht  gehenkt  haben  und  verlangt  den  Tod.  Wiederholt  wird 
verzeichnet,  dass  er  Kranke  misshandelt  habe  und  dass  er  gegurtet 
werden  musste,  da  das  Pfeifen  eines  Kranken  u.  s.  w.  einen  Wuth- 


Digitized  by  Google 


■ 


Zur  Frage  vom  psythopathiachen  Aberglauben.  337 

anfall  ausgelöst  habe.  Sonst  wird  vermerkt,  dass  er  häusliche  Arbeiten, 
besonders  im  Garten  fleissig  verrichtet,  gegen  Aerzte  ist  er  bereitwillig 
und  höflich,  vergreift  sich  aber  gegen  Wärter  und  Kranke,  die  seine 
Werkzeuge  berühren  oder  eine  Blume  pflücken;  dem  Director  droht 
er  mit  einer  Gewaltthat,  „weil  er  ihn  anblicke,  wie  einen  Hund".  — 
Im  Uebrigen  werden  nur  Symptome  seines  Lungen-  und  Herz- 
leidens und  sein  rasches  Verfallen  notirt. 


Sehen  wir  uns  nun  die  verbrecherischen  Thaten  des  Anton  Tirsch, 
soweit  sie  uns  interessiren ,  näher  an,  so  können  wir  wahrnehmen, 
dass  er  in  beiden  Fällen  etwas  von  seinem  Opfer  mitgenommen  hat 

Im  ersten  Falle  (mit  dem  10jährigen  Mädchen)  hat  er  das  Kind 
nicht  getödtet,  es  ist  aber  kaum  anzunehmen,  dass  er  dies  nicht 
thun  wollte.  Wenn  ein  Soldat,  also  ein  kräftiger  Mann,  ein  Kind  zu 
Boden  wirft  und  sein  rechtes  Knie  so  lange  auf  den  Hals  des- 
selben stemmt,  bis  er  ihm  alle  Kleider  vom  Leibe  gezogen  und 
mit  einem,  offenbar  erst  zu  suchenden  und  zu  öffnenden  Messer  den 
Zopf  abgeschnitten  hat,  so  ist  es  befremdlich,  dass  das  Kind  mittler- 
weile nicht  erstickt  ist  —  T.  musste  also  auch  annehmen,  dass  seine 
Handlungsweise  den  Tod  des  Kindes  bewirken  werde.  Es  scheint 
auch,  dass  das  Kind  nur  deshalb  mit  dem  Leben  davon  kam,  weil 
Leute  herannahten,  sodass  Tirsch  fliehen  musste. 

Stellen  wir  diese  einzelnen  Thathandlungen  bei  dem  ersten 
Factum  zusammen,  so  können  wir  sagen,  dass  doch  nur  ein  Theil 
desselben  mit  „Wuth"  zu  erklären  ist.  Dass  er  das  Kind  zu  Boden 
warf,  mit  dem  Finger  in  die  Scheide  fuhr,  auf  dessen  Hals  kniete 
und  die  Kleider  herabriss  —  das  Alles  kann  mit  einem  Wuthanfall 
erklärt  werden.  Dass  er  aber  den  Zopf  des  Kindes  abschnitt,  um 
sich  daraus  eine  Bürste  zu  machen,  dass  ist  mit  einem  Wuth- 
anfall doch  nicht  zu  erklären.  Man  hat  den  Eindruck,  als  ob  Tiersch 
zugeben  musste,  dass  er  sich  des  Zopfes  des  Kindes  bemächtigen 
wollte,  dass  er  es  aber  nicht  gestehen  wollte,  wozu  er  denselben  be- 
nöthigte,  und  so  gab  er,  da  man  ihn  offenbar  zur  Angabe  eines 
Grundes  gedrängt  hat,  als  Motiv  seines  Handelns  an,  er  wollte  sich 
eine  Bürste  machen.  Das  klingt  fast  lächerlich,  sicher  unglaubwürdig. 

Wir  kommen  also  bei  dem  ersten  Falle  zu  dem  Schlüsse:  Tirsch 
wollte  sich  eines  Theiles  seines  Opfers  bemächtigen  und 
diesen  mit  sich  nehmen,  wir  haben  aber  von  ihm  ein 
glaubhaftes  Motiv  für  diese  Handlung  nicht  mitgetheilt  er- 
halten. 

Kommen  wir  zum  zweiten  Fall,  so  sehen  wir,  dass  Tirsch  der 

23* 


Digitized  by  Google 


338 


XXVI.  Gross 


ermordeten  Frau  alle  Kleider  weggenommen  nnd  heimgetragen  hat, 
obwohl  er  diese  weder  verwerthen  noch  verkaufen  konnte  (allerdings 
hat  er  auch  das  gefundene  Geld  genommen  und  verbraucht),  und 
ausserdem  bat  er  ihr  Brüste  und  Geschlechtstheile  abgeschnitten  und 
mitgenommen.  Wenn  Tirsch  sagte,  er  habe  die  That  aus  Zorn, 
Bache  und  „innerlicher  Gier"  begangen,  so  mag  dies  angenommen 
werden  für  das  Factum  des  Mordes  selbst  und  des  Abschneidens  der 
betreffenden  Theile.  Aber  wenn  Tirech  zugiebt,  dass  er  diese  Fleisch- 
theile  heimgebracht,  umständlich  zubereitet  und  im  Laufe  von  drei 
Tagen  verzehrt  habe,  dann  langte  das  angegebene  Motiv  nicht,  ein  Wuth- 
anfall und  sei  er  auch  noch  so  lange,  dauert  nicht  3  Tage;  ausserdem 
weiss  man,  dass  Tiersch  in  dieser  Zeit  in  der  Stadt  herumgegangen  ist, 
mit  Leuten  verkehrt  hat  u.  s.  w.  —  alles  das  schliesst  Wuthanfall  aus. 

Wir  können  also  auch  für  den  zweiten  Fall  sagen:  Tirsch  hat 
sich  eines  Theiles  seines  Opfers  und  seiner  Kleider  be- 
mächtigt und  mit  sich  genommen,  wir  haben  aber  ein 
glaubhaftes  Motiv  für  diese  Handlung  nicht  erfahren. 
Dass  ein  Wutbanfall  und  die  von  ihm  behauptete  „innerliche  Gier"' 
drei  Tage  andauern  und  damit  enden  sollte,  dass  er  die  Körpert heile 
sorgfältig  zubereitet  und  im  Verlaufe  von  drei  Tagen  verzehrt,  dass 
wird  niemand,  wie  schon  erwähnt,  glauben  wollen.  —  Legen  wir  nun 
beide  Thaten  des  Tiersch  zusammen,  so  finden  wir  das  Gemeinsame, 
dass  er  Frauenspersonen  überfällt,  sie  tödtet  oder  zu  tödten  versucht, 
sich  ihrer  Kleider  bemächtigt  und  Theile  ihres  Körpers  mit  sich 
nimmt.  Wenn  wir  nun  lediglich  sagen  wollten :  „Für  diese  seltsamen 
Vergehen  haben  wir  kein  glaubhaftes  Motiv  zu  hören  bekommen, 
folglich  ist  es  aus  Aberglauben  geschehen"  —  so  wäre  dies  viel  zu 
weit  gegangen,  denn  es  können  auch  andere,  uns  unbekannte  Motive 
vorgelegen  sein.   Aber  es  giebt  doch  gewisse  Vorgänge  bei  mensch, 
liehen  Handlungen,  welche  schon  nach  ihrem  äusseren  Ansehen  zwar 
nicht  unbedingt  In  eine  grosse  Kategorie  von  Kausierungen  gehören 
müssen,  bei  welchen  aber  per  exclusionem  die  Annahme  erlaubt  ist, 
dass  sie  nur  von  einem  ganz  bestimmten  Beweggrunde  aus  veranlasst 
worden  sein  müssen.   Seine  Geisteskrankheit  an  sich  erklärt  die  Vor- 
gänge nicht.  —  Sehen  wir  uns  die  Vorgänge  in  unserem  Falle  an: 
Aneignung  des  Zopfes,  um  sich  eine  Bürste  zu  machen  und 
Aneignung  von  Fleischtheilen,  weil  eine  innere  Gier  dazu  an- 
trieb, so  müssen  wir  sagen:  „Die  angegebenen  Gründe  sind  offen- 
sichtlich nicht  richtig,  der  Vorgang  ist  sonst  so  zwecklos  und  so  auf- 
fallend ähnlich  mit  bekannten  Vorgängen  des  sog.  Blutglaubens,  dass 
wenigstens  vermuthet  werden  darf,  es  sei  hier  Aberglauben  im  Spiele. 


Digitized  by  Google 


Zur  Frage  vom  p&ychopathischen  Aberglauben. 


339 


leb  wiederhole,  zum  Theile  schon  in  der  Eingangs  genannten 
Abhandlung  Gesagtes: 

Aberglauben  ist  überaus  und  mehr  verbreitet,  als  in  der  Regel 
angenommen  wird;  es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  dass  zum  Aus- 
fuhren abergläubischer  Manipulationen  Dinge  verwendet  werden  müssen, 
welche  nicht  allzu  leicht  zu  haben  sind,  weil  sonst  die  Unrichtigkeit 
der  abergläubischen  Vorschrift  zu  rasch  erwiesen  wird.  Deshalb 
werden  so  häufig  Körpertheile  seltsamer  und  nicht  leicht  zu  erlan- 
gender Thiere  verlangt:  vollkommen  schwarzer  Hund,  vollkommen 
schwarzer  Hahn,  Fledermaus,  Maulwurf,  Schlangen  u.  s.  w.  oder 
Theile  von  Menschen. 

Wenn  nun  ein  Mensch  sich  durch  eine  abergläubische  Handlung 
einen  Vortheil  zuwenden  will,  so  wird  es  sich  stets  darum  handeln, 
ob  in  ihm  die  ethischen  Hemmungsvorstellungen  stark  genug  sind, 
um  ihn  von  dem  betreffenden  Thun  abzuhalten.  Befindet  sich  der 
Betreffende  in  gewöhnlichem  Zustande  und  ist  er  normal  veranlagt, 
so  wird  der  Reiz,  sich  den  fraglichen  Vortheil  zuzuwenden,  dann  die 
Oberhand  gewinnen,  wenn  die  ethischen  Hemmungen  keinen  grossen 
Widerstand  zu  überwinden  hatten.  Wenn  also  Einer  glaubt,  dass  er 
im  Spiele  gewinnt,  wenn  er  das  Herz  einer  Fledermaus  unter  der 
Achsel  trägt,  so  wird  auch  ein  genügend  einfältiger,  aber  geistig 
normaler  Mensch  sich  das  Herz  einer  Fledermaus  verschaffen,  weil 
seine  ethischen  Hemmungen  diesfalls  nicht  viel  zu  überwinden  haben. 

Wenn  er  aber  glaubt,  dass  er  fliegen  kann,  oder  unsichtbar  wird, 
wenn  er  das  Herz  eines  unschuldigen  Kindes  gegessen  hat,  so  wird 
er  sich  ein  solches  im  Wege  eines  Mordes  nur  dann  verschaffen, 
wenn  entweder  äussere,  sehr  gewaltige  Momente,  etwa  alleräußerste 
Noth,  oder  innere  Momente,  psychopathische  Zustände  die  ethischen 
Hemmungsvorstellungen  überwinden.  Ich  meine:  auch  der  normale 
abergläubische  Mensch  glaubt,  dass  er  fliegen  kann,  wenn  er  ein 
Kinderherz  isst,  er  glaubt  daran  nicht  besser  und  nicht  schlechter 
als  ein  geistig  abnormaler,  er  würde  es  auch  gerne  thun,  um  einen 
solchen  Vortheil  zu  erlangen,  aber  seine  gesunde  Psyche  verbietet 
ihm  ein  scheussliches  Verbrechen  wegen  eines  irdischen  Vortheiles 
zu  begehen;  der  psychopatisch  Veranlagte  unterliegt  aber  dem  Drange 
und  begeht  das  Verbrechen. 

Wenn  wir  also  zu  dem  Schlüsse  kommen :  Der  absolut  zweifellos 
geisteskranke  und  unzurechnungsfähige  Anton  Tirsch  hat  vielleicht 
seine  beiden  Verbrechen  lediglich  begangen  um  zu  abergläubischen 
Zwecken  Theile  menschlicher  Körperzu  erlangen  —  so  haben  wir  praktisch 
allerdings  nicht  viel  erreicht,  aber  erkenntnisstheoretisch  könnte  dies 


Digitized  by  Google 


340      XXVI.  GBoee,  Zur  Frage  vom  psvchopathischen  Aberglauben 

nicht  ganz  gleichgültig  sein.  Vor  allem:  wo  ist  die  Grenze  zwischen 
geistig  normal  und  geistig  abnormal  —  dann:  wo  ist  die  Grenze 
dessen,  was  die  ethischen  Hemmungen  des  normalen  Menschen  noch 
hindern?  Wenn  wir  bei  dem  Vorkommen  derartig  grausiger  Ver- 
brechen einfach  sagen  dürften :  „Das  hat  ein  Narr  gethan,  den  Narren 
straft  man  nicht,  sondern  giebt  ih  n  in  ein  Irrenhaus4*  —  wenn  es 
damit  sein  Genügen  hätte  und  haben  dürfte,  dann  hätten  wir  nicht 
weiter  zu  forschen.  Aber  es  giebt  gerade  der  unausgesprochenen 
Fälle  am  meisten,  Fälle,  die  von  Halbnarren  begangen  wurden,  von 
vermindert  Zurechnungsfähigen,  von  zweifelhaft  Zurechnungsfähigen 
und  in  diesen  Fällen  muss  vor  Allem  die  Triebfeder  zu  entdecken 
gesucht  werden.  Wir  werden  die  Leute  nicht  strenger  und  nicht 
milder  strafen,  wenn  wir  wissen,  dass  Aberglauben  sie  getrieben  und 
ein  schwaches  oder  ganz  fehlendes  Ethos  nicht  abgehalten  hat,  aber 
wissen  wollen  wir,  ob  es  wirklich  Aberglauben  war,  von  dem  aus- 
gegangen wurde. 

Schliesslich  ist  aber  auch  das  praktische  Moment  nicht  ganz 
gleichgültig,  weil  schon  aus  dem  objectiven  Thatbestand  zwar  kein 
Schluss  gezogen,  aber  eine  Annahme  gemacht  werden  darf.  Liegt 
nämlich  ein  Hergang  vor,  bei  welchem  anlässlich  eines  Mordes  Theile 
vom  Körper  des  Getödteten  oder  dessen  mehr  oder  weniger  werth- 
losen Kleider  beseitigt  oder  herumgelegt  wurden,  so  darf  vermuthet 
werden,  dass  es  sich  um  eine  That  aus  Aberglauben  handelt  —  leider 
haben  wir  nicht  einmal  eben  Anhaltspunkt  dafür,  welcher  Art  dieser 
Aberglauben  ist1). 

Als  zweites  zu  berücksichtigendes  Motiv  ist  der  Umstand  anzusehen, 
ob  zur  That  eine  aussergewöhnliche  Ueberwindung  dagegen  stehender 
ethischer  Hemmungsvorstellungen  nothwendig  war  (über  grosse  Grau- 
samkeit, Ekelbaftigkeit  u.  s.  w.)  —  ist  das  der  Fall,  so  darf  entweder 
besonders  grosser  äusserer  Druck  (grösste  Noth,  Verzweiflung)  oder 
innerer  psychischer  Druck,  also  Geistesstörung  vorausgesetzt  werden. 

Ueberblicken  wir  nun  die  seiner  Zeit  (Band  IX,  S.  253)  und 
die  heute  besprochenen,  zusammengehörigen  Fälle,  so  fällt  es  Wel- 
leicht auf,  dass  es  sich  in  diesen  acht  Fällen  (und  wenn  man  die 
weiteren  Thaten  des  Johann  Hof  er  (Band  IX,  S.  260)  dazu  nimmt, 
sogar  10  Fällen),  um  ein  einziges  männliches  Opfer  handelt:  es 
liegt  die  Vermuthung  nahe,  dass  in  diesem  einzigen  Falle  neben  Aber- 
glauben und  Geisteskrankheit  auf  Seite  des  Thäters  auch  sexuell 
perverse  Triebe  mitgewirkt  haben  könnten. 

1)  Vgl.  A.  Nemnnitsch,  -Ein  Kannibale"  in  diesem  Archiv. 7. Bd.  S.SOOff. 


Digitized  by  Google 


XXVII. 


Nachtrag  zu  Bd.  XII  8.  175 ff. 


Zu  meiner  Abhandlung:  „Die  Technik  des  Stein pelfälschers* 
u.  s.  w.  in  Band  12  S.  175ff.  dieses  Archivs  möchte  ich  Folgendes 
nachträglich  bemerken: 

Auf  Ersuchen  um  Rückgabe  der  Acten  und  um  kurzen  Bescheid 
am  8.  Juni  ist  mir  nach  Schluss  des  Druckes  (28.  Juni  d.  J.)  ein 
eingehender  Bericht  von  der  vorgesetzten  Behörde  des  S.  187  ff. 
a.  a.  0.  bezielten  Arbeitshauses  übermittelt. 

Danach  hat  auf  meinen  Vortrag  vom  28.  Dezember  1902  vom 
3. — 5.  Februar  1903  eine  genaue  Prüfung  der  fraglichen  Anstalt  durch 
einen  Strafanstaltsdirector  stattgefunden.  Dieser  hat  den  Fälschungs- 
betrieb bestätigt,  ist  jedoch  —  allerdings  in  Widerspruch  mit  der 
Auskunft  des  Polizeiamts  zu  Plön  und  den  Angaben  der  Kunden  — 
zu  der  Ansicht  gelangt,  dass  er  sich  auf  die  Zeit  von  1899 — 1901 
beschränke.  Die  übrigen  Angaben  haben  sich  theilweise  bestätigt, 
theils  nicht  mehr  nachprüfen  lassen,  manches  ist  als  zu  weitgehend 
oder  unrichtig  widerlegt.  Dauernde  Beseitigung  des  Schadens  ist, 
wie  der  Bericht  selbst  hervorhebt,  auch  jetzt  nicht  gesichert,  das  dort 
vorgeschlagene  Aufgeben  des  Bedruckens  von  Briefbogen  allein  kann 
nicht  helfen,  wie  die  Thatsachen  bewiesen  haben,  nur  gänzliche  Auf- 
hebung der  Druckereien  und  womöglich  Umwandlung  der  Anstalten 
nach  Bodelschwinghs  Vorschlägen  kann  wirklichen  Nutzen  schaffen. 
Wenn  die  Aufsicht  in  der  Anstalt  bisher  im  Gegensatz  zu  den  mir 
gemachten  Schilderungen  thatsächlich  zum  mindesten  nicht  schlecht 
gewesen  ist,  so  spricht  das  um  so  lauter  und  beweisender  gegen  die 
Duldung  der  Druckereien,  da  deren  Missbrauch  nachgewiesenermaassen 
ein  ganz  erheblicher  gewesen  ist  Endlich  dürften  diese  Vorfälle  als 
neuer  Beweis  für  die  Schädlichkeit  der  Gemeinschaftshaft  gelten  können. 
Nebenbei  ist  bei  dieser  Gelegenheit  auch  wieder  hervorgetreten,  wie 
berechtigt  die  Warnung  Krohne's—  Lehrbuch  der  Gefängnisskunde, 
Stuttgart  1889  S.  528 f.  —  ist,  keine  Häuslinge  oder  Sträflinge  als 
Schreiber  oder,  wie  hier  geschehen,  gar  als  Kassenschreiber  zu 
beschäftigen. 

Rostock,  28.  Juni  1903.  Dr.  Schütze. 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheilungen. 


a)  Von  Medicinalrath  Dr.  P.  Nücke. 

1. 

Adnexe  für  irre  Verbrecher  an  Strafanstalten  oder  an 
Irrenhäusern V  In  dem  „Generalanzeiger  für  Leipzig  und  Umgebung" 
vom  27.  Juni  1903,  liest  man  unter  Berlin,  den  26.  Juni  1903,  dass  in 
der  Irrenanstalt  Herzbcrgc  bei  Berlin,  in  dem  Haus  8,  wo  81  geisteskranke 
Verbrecher  untergebracht  sind,  eine  schwere  Revolte  ausbrach,  wobei  Gl 
Kranke  gegen  18  Wärter  sich  wandten  und  6  der  letzteren  mit  Schlägen 
tüchtig  traktirt  wurden.  Einer  davon  wurde  sogar  ernstlich  verhauen. 
Solche  Auflehnungen  hat  Herzberge  in  seinem  Adnexe  schon  öfter  erlebt 
und  Moeli  in  seinem  Buche  über  irre  Verbrecher  bringt  noch  mancherlei 
Material  hierüber  bei.  Es  handelt  sich  hierbei  meist  um  Gewohnheits- 
verbrecher, „schwere  Jungen",  die  im  Laufe  ihrer  langen  Gefängnisscarriere 
vollends  verdorben  wurden  und  dies  geschieht  in  der  Grossstadt  schneller 
und  gründlicher  als  wo  anders  zumal  sehr  viele  dieser  Gesellen  Grossstadt- 
früchte sind.  In  Herzberge  hat  man  sich  gezwungen  gesehen,  immer 
schärfere  Massregeln  und  Sicherheitsvorrichtungen  zu  treffen,  freilich,  wie 
das  neueste  Ereigniss  zeigt,  nicht  immer  mit  Erfolg.  Gewöhnlich  gehen 
solche  Revolten  immer  nur  von  einzelnen,  besonders  Durchtriebenen  und 
Bösartigen  aus  und  die  Anderen  „machen  mit"  oder  werden  einfach  dazn 
verführt.  Es  fragt  sich  nun  unter  solchen  Umständen,  ob  nicht  Ad- 
nexe an  Strafanstalten  für  irre  Verbrecher  besser  sind  als 
an  Irrenanstalten.  Ich  glaube  es  sicher!  Man  behalte  dort  alle 
unbotmässigen,  bösartigen  Elemente  zurück,  bis  sie  harmlos  geworden  sind 
und  gebe  sie  dann  erst,  wie  auch  alle  die  übrigen  —  und  es  ist  die  Mehr- 
zahl !  — ,  die  es  am  Anfang  mehr  oder  weniger  waren,  an  die  Irrenhäuser 
ab,  wo  sie,  in  nicht  zu  grosser  Zahl  und  richtig  vertheilt,  keinen  oder  nur 
unbedeutenden  Schaden  anrichten  werden. 


2. 

Aenderung  des  Charakters.  Neulich  erst  habe  ich  diesen  Gegen- 
stand in  einer  kleinen  Mittheilung  in  dieser  Zeitschrift  gestreift  und  eine 
Erklärung  für  gewisse  Fälle  gegeben.  Heute  muss  ich  ein  gleiches  für 
andere  Fälle  thnn.  Kürzlich  waren  alle  englischen  Zeitungen  von  dem 
Ereigniss  erfüllt,  dass  der  tapfere  Generalmajor  Sir  Hector  Mac  Donald, 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheilungen.  343 

der  sich  nie  etwas  hatte  zu  Schulden  kommen  lassen,  wegen  unzüchtiger 
Handlungen  angeklagt,  sich  entleibt  hatte.  Wie  war  dies  möglich  bei  diesem 
Abgotte  seiner  Soldaten,  dem  tadellosen  Mensehen?  Manche  Zeitungen 
wiesen  aber  offenbar  auf  den  richtigen  Weg  hin.  30  Jahre  lang  hatte  er 
sich  in  den  Tropen  herumgeschlagen  und  das  dürfte  an  sich  schon  genügen, 
manchen  Gesunden  geistig  und  körperlich  niederzuwerfen.  Wer  weiss,  ob 
der  General  nicht  auch  Malaria  und  Ruhr  durchgemacht  hatte.  Die  meisten 
Engländer  leben  ausserdem  in  den  Tropen  nichts  weniger  als  abstinent 
—  ob  das  von  Mac  Donald  gilt,  weiss  ich  nicht  —  und  das  muss  die 
Nerven  noch  mehr  herunterbringen.  Was  am  ehesten  und  meisten  leidet, 
sind  die  letzten  Erwerbungen  auf  geistigem  Gebiete  d.  h.  die  ethischen 
Seiten.  Die  Moral  sinkt  und  die  stete  Berührung  mit  unterworfenen  und 
halbwilden  Völkern  muss  sie  noch  mehr  zum  Sinken  bringen.  Auch  der 
Kitzel  des  Herrschens  kommt  dazu.  Die  erste  Etappe  auf  dem  abschüssigen 
Wege  bietet  der  sogenannte  „Tropenkoller^  von  dem  ja  auch  unsere  jungen 
deutschen  Kolonieen  heimgesucht  wurden  und  werden.  Es  wandelt  eben 
niemand  ungestraft  unter  Palmen!  Dass  Personen,  die  schon  erblich  be- 
lastet, schneller  zusammenbrechen  werden,  ja  sogar  in  Geisteskrankheit 
verfallen,  ist  natürlich. 


3. 

Die  Kosten  einer  Grossstadt  für  ihre  Verbrecher.  Folgende 
interessante  Notizen  entnehme  ich  dem  Journal  of  Mental  Pathology, 
vol.  IV.,  N.  1 — 3,  1903,  pag.  82.  New- York  mit  3l/a  Millionen  Einwohnern 
unterhält  ein  Heer  von  fast  35  000  Verbrechern.  Auf  den  Kopf  der  Ein- 
wolmer  kommt  durchschnittlich  10  Dollars  —  40  Mark  Unterhaltungs- 
kosten für  die  Verbrecher,  während  für  Erziehung,  Reinigung  der  Strassen, 
Feuerwehr,  Bibliothek,  Parkanlagen,  Sanitätsvorrichtungen  zusammen  viel 
weniger  verausgabt  wird.  Allein  die  Poüzei  kostet  der  Stadt  mehr  denn 
11  Millionen  Dollars  jährlich.  Hier  sind  7000  Personen  angestellt,  jährlich 
geschehen  fast  100000  Arrestationen  und  fast  10000  Verbrecher  werden 
in  Gefängnissen  unterhalten  (stimmt  nicht  mit  obigen  35000.  Näcke.). 
Jährlich  werden  ausserdem  5  Millionen  Dollars  an  Geld  oder  Geldesworth 
gestohlen  und  2  Millionen  an  Eigenthum  und  durch  Brandstiftung  zerstört 
Ausser  dem  Polizeipersonale  giebt  es  noch  2000  „watchmen"  und  Hunderte 
von  Privatdetectivs.  1  Million  Dollars  werden  für  Verbrechen  bekämpfende 
Gesellschaften  ausgegeben;  4  Millionen  für  Geldschränke  (safes);  3  Mil- 
lionen für  Advokatenkosten,  1  Million  für  Schlösser  und  mehrere  Millionen 
ausserdem  für  andere  Schutzmittel.  Und  trotzdem  wird  die  Stadt  in  ewiger 
Furcht  vor  Verbrechen  gehalten.  Das  sind  mächtig  sprechende  Zahlen, 
die  die  ganze  sociale  Gefahr  des  Verbrecherthuras  in  das  hellste  Licht  setzen. 
Gegenüber  diesen  ungeheuren  Kosten  und  dem  relativ  so  geringen  Erfolge 
wird  man  immer  mehr  an  die  Notwendigkeit  der  Reformen  im  Straf-  und 
Gefängnisssystem  erinnert  und  energisch  muss  man  sich  gegen  die  Gefühls- 
duselei wenden,  die  immer  mehr  das  Heim  der  Verbrecher  verschönen  und 
ihr  Dasein  daselbst  so  angenehm  als  möglich  gestalten  will,  mit  möglichst 
guter  Kost  u.  s.  w.,  während  Tausende  von  ehrlichen  lauten  drausseu  am 
Hungertuche  nagen.  _____ 


Diojtized  by  Google 


344 


Kleinere  Mittheilungen. 


4. 

Immer  frecheres  Gebaliren  auf  dem  sexuellen  Verkehrs- 
Markte.  Kürzlich  schickte  mir  ein  Freund  aus  Holland  folgende,  jedenfalls 
der  letzten  Zeit  angehörige  Briefkasten-Ausschnitte  aus  dem  „Kladderadatsch*4, 
die  ich  hier  selbst  zum  Abdrucke  bringen  lasse. 

1.  Spandau.  Z.:  Im  „Berliner  Local- Anzeiger"  (Nr.  29)  liest  man: 
„Cavalier,  23,  Mittelfigur,  theatralisches  Aussehen  wie  Goethe, 
wünscht  Bekanntschaft  behufs  Heirath  mit  nur  sehr  vermögender 
Dame." 

2.  Z.:  Im  „Berliner  Tageblatt4*  (Nr.  21)  wird  angezeigt:  „Junge  Dame, 
hier  fremd,  wünscht  Freundin.  ,Lesbos*  Morgenpost,  Hackescher 
Markt"  u.  s.  w. 

3.  In  der  „Vossischen  Zeitung*'  (Nr.  5)  wird  angezeigt:  „Junge  Wittwe, 
die  später  nach  Berlin  kommt,  mit  heiterem  Temperament,  guter 
Wirthschaft,  einem  Knaben  von  8  Jahren,  tadellosem  Ruf  und  einigen 
Tausend  Mark,  wünscht  die  Bekanntschaft  gut  skuierten,  aucli  älteren 
Herrn  mit  discretem  Fehler.  Nur  ernstgemeinte  Briefe  unter  E.  E. 
1000.  Altona.  Postamt  I,  Poststrasse." 

4.  Berlin.  L.:  Im  „General-Anzeiger  für  die  Berliner  Abonnenten  de» 
Berliner  Tageblatt  (sie!)  und  der  Berliner  Morgen-Zeitung"  (Nr.  112) 
liest  man:  „M an i eure,  nur  bessere  Herrschaften.  Fräulein  Maso- 
chisan  Krerason,  Unter  den  Linden  27,  III." 

Wenn  man  meine  früher  veröffentlichten  Sammlungen  von  homo- 
sexuellen Annoncen  mit  den  hier  gegebenen  vergleicht,  so  sind  letztere 
den  anderen  allerdings  „weit  über"  und  lassen  an  Deutlichkeit  kaum  etwas 
zu  wünschen  übrig.  Während  als  Chiffren  für  Homosexuelle  schüchtern 
hie  und  da  „Narcissus,  Sappho  u.  s.  w."  auftreten,  sehen  wir  hier  in  Nr.  2 
direct  den  Namen  „Lesbos"  und  in  4  wohl  das  erste  Mal  den  Namen 
Sacher  Masochismus  unter  dem  nur  wenig  veränderten  Namen  „Masochisan" 
auftreten.  Natürlich  handelt  es  sich  dabei  um  eine  Manicure,  und  der 
Kladderadatsch  fügt  obiger  Annonce  sehr  richtig  bei,  dass  Sacher  Masoch 
sich  zum  Schutzpatron  der  Manicuren  und  Masseusen  vortrefflich  eigne. 
Schon  früher  wies  ich  darauf  hin,  wie  sehr  gerade  dies  Gewerbe  der 
Kuppelei  aller  Art,  besonders  für  sexuell  Perverse  verdächtig  sei,  und  die 
Frauen  sind  hier  verdächtiger  vielleicht  noch  als  die  Männer.  Aehnlich, 
aber  wohl  nicht  so  schlimm,  treiben  es  manche  Barbiere  der  Grossstädte. 
Bedauerlich  ist  es  nur,  dasa  auch  solide  Blätter,  wie  die  „Vossische  Zeitung", 
solche  zweifelhafte  Annoncen  ruhig  aufnehmen.  Was  unsere  Nr.  I  mit  dem 
„theatralischen  Aussehen"  wie  Goethe  bezweckt,  ist  nicht  recht  klar.  Wenn 
nicht  ausdrücklich  eine  reiche  Heirath  gesucht  würde,  hätte  man  an  einen 
Homosexuellen  denken  können,  wie  solche  gerade  unter  den  Schauspielern 
nicht  so  selten  sich  vorfinden.  Wie  tief  inuss  aber  moralisch  der  Betreffende 
stehen,  wenn  er  sich  nicht  entblödet,  von  Goethe  als  Lockvogel  nur  das 
äussere  Bild  in  einem  gewissen  I^ebensalter  hinzustellen,  losgelöst  von  allem 
geistigen  Inhalte,  der  eine  ganze  Welt  bedeutete!  In  Nr.  3  intriguirt  un- 
willkürlich der  „discrete  Fehler".  Was  i»t  wohl  damit  gemeint?  Ich  denke 
an  Impotenz,  doch  kann  es  auch  andere  sein.  Jedenfalls  wird  dieser  Fehler 
durch  Geld  aufgewogen.    Non  olet! 


Digitized  by  Google 


Kleinere  Mittheihingen. 


845 


b)  Von  Hans  Gross. 
5. 

Verdächtige  Annoncen.  Mein  verehrter  Freund  und  Mitarbeiter 
Medicinalrath  Dr.  Näcke  bemüht  sich  schon  seit  längerer  Zeit,  auf  die 
Zeitungsannoncen  homosexuellen  Inhaltes  in  verdienstlichster  Weise  auf- 
merksam zu  machen.  Ich  folge  seinem  Beispiele  und  will  auf  die  jetzt 
überaus  verbreiteten  Ankündigungen  verweisen,  welche  andere  Zwecke  ver- 
folgen. 

Im  Inseratenteile  einer  sehr  grossen  Zeitung  (ich  will  dem  Staats- 
anwalt nicht  Arbeit  verursachen  und  nenne  sie  nicht)  erscheinen  Tag  für 
Tag  Annoncen,  in  welchen  Hebammen  ihre  Dienste  anempfehlen.  An 
einem  einzigen  Tage  fanden  sich  knapp  hintereinander  drei  Annoncen  von 
fast  wörtlich  gleichem  Inhalt,  so  ähnlich,  dass  man  sie  als  von  derselben  Person 
ausgehend  ansehen  würde,  wenn  nicht  andere  Adressen  angegeben  wären: 
sie  sind  unterschrieben:  «Frau  L.  M.  X-Strasse  15,  2.  Stock,  Thür  Nr.  15*  — 
.Frau  H.  0.  Y-Strasse  2»,  Mezzanin,  Thür  7"  —  „Frau  N.  L.  Z-Strasse  4, 
2.  Stock,  Thür  5U  — .    Der  Inhalt  lautet  mit  kleinen  Verschiedenheiten. 

„Damen  von  Distinction,  die  des  Beistandes  oder  der  freundlichen 
Information  in  allen  discreten  Angelegenheiten  bedürfen,  wollen 
sich  nur  ganz  vertrauensvoll  an  eine,  an  der  Universität  geprüfte 
Hebamme  von  strengster  Discretion  und  grösster  Praxis  wenden." 
Folgt  eine  der  obengenannten  Unterschriften. 

Der  „Beistand"  kann  ja  ganz  programmraässig  sein,  aber  die  «freund- 
liche Information  in  allen  discreten  Angelegenheiten,"  die  den  -ganz  ver- 
trauensvoll u  sich  an  die  Frau  „von  strengster  Discretion"  Wendenden  zu 
Theil  werden  soll  —  die  kann  sich  doch  einzig  und  allein  nur  auf  Ab- 
treibung beziehen.  Offenbar  haben  wir  da  wieder  etwas  aus  Amerika  be- 
zogen; es  ist  bekannt,  dass  man  jenseits  des  grossen  Häringsteiches  un- 
gescheut  und  noch  viel  unverblümter  „freundliche  Informationen"  anbietet; 
die  meisten  Zeitungen  bringen  derartige  Annoncen,  Niemand  scheut  sich, 
ganz  deutlich  zu  sagen,  was  man  meint,  es  bedarf  keiner  Auslegungen. 
Aber  bei  uns  ist  das  bislang  nicht  Sitte  gewesen,  und  wenn  man  auch 
hier  schon  seit  Langem  in  verschämter  Form  Derartiges  ankündigte,  so 
war  es  doch  nicht  so  deutlich,  wie  in  Amerika  und  auch  nicht  so,  wie 
jetzt  bei  uns.  Man  erzählte,  dass  in  einer  anderen  grossen  Stadt  vor 
einigen  Jahrzehnten  ein  Chirurg  sich  in  den  Blättern  zur  „Abtreibung  von 
Bandwürmern"  empfahl.  Aber  er  dachte  an  keinen  Bandwurm  und  — 
wurde  auch  verstanden. 

Ich  meine,  dass  die  Zeit  nicht  ferne  ist,  in  der  man  die  Abtreibung 
der  Leibesfrucht  nicht  mehr  bestrafen  wird,  und  wenn  man  wüsste,  wo  die 
Grenze  zu  stecken  sei.  d.  h.  bis  zu  welcher  Zeit  von  der  Empfängniss  an 
gerechnet,  die  Straflosigkeit  bewilligt  sein  sollte,  so  wäre  diese  Auffassung 
noch  viel  näher.  Aber  heute  existirt  das  Gesetz  noch  und  solange  dies 
der  Fall  ist,  sollten  Verspottungen  des  Gesetzes,  wie  es  solche  Annoncen 
sind,  nicht  geduldet  werden. 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


a)  Bücherbesprechungen  von  Näcke. 

1. 

Woltmann:  Politische  Anthropologie.  Eine  Untersuchung  über  den  Ein- 
fluss  der  Descendenzlehre  auf  die  Lehre  von  der  politischen  Entwick- 
lung der  Völker.  1903.  Thüringische  Verlagsanstalt  Eisenach  und 
Leipzig,  G  Mark,  326  Seiten. 

Woltmann,  Der  verdienstvolle  Herausgeber  der  „Politischen  anthro- 
pologischen Revueu  hat  soeben  oben  genanntes  Werk,  dessen  Grundzug 
schon  in  seinem  ersteren  Titel  gegeben  ist,  herausgegeben.  Es  ist  dies 
ein  sehr  wichtiges  Buch  für  jeden  Gebildeten,  da  es  die  gesummte 
Entwicklung  der  Menschheit  in  Kunst,  Wissenschaft  und  Geschichte  in  einem 
neuen,  modernen  Lichte  erscheinen  lässt.  In  19  Kapiteln  werden  die  Fak- 
toren der  organischen  Entwicklung,  die  physiologischen  Grundlagen  der 
Variation  und  Vererbung,  die  natürliche  Variation  und  Vererbung  beim 
Menschen,  die  Vervollkominung  und  Entartung  der  Hassen,  die  biologischen 
Grundgesetze  der  Kulturentwicklung,  die  Entwicklung  der  Familienrechte, 
die  sociale  Geschichte  der  Stände  und  Berufe,  die  politische  Entwicklung 
der  Völker,  die  anthropologischen  Grundlagen  der  politischen  Entwicklung 
und  endlich  die  politischen  Parteien  und  Theorieen  abgehandelt.  Alles  ge- 
schieht in  grosser  Klarheit,  möglichster  Objectivität  und  auf  Grund  einer 
grossen  Belesenheit  und  mancher  eigenen  Beobachtungen.  Es  ist  dies  Werk 
aber  nicht  bloss  eine  einfache  Compilation,  sondern  ein  reiflich  über-  und 
durchdachtes  Opus. 

Als  rother  Faden  ziehen  sich  durch  das  ganze  Buch  zwei  Theorien: 
I.  Die  Anwendung  der  Descendenzlehre  auch  auf  alle  sozialen,  politischen 
und  rechtlichen  Gebilde  und  2.  der  Fundamentalsatz  der  Ungleichartigkeit 
der  Rassen.  Als  die  einzig  civili9atorische  wird  die  indogermanische  —  und 
hier  wiederum  die  germanische  Rasse  hingestellt  —  die  im  Norden  Europas 
entstand.  Aufblühen  und  Vergehen  der  Völker  und  ihre  Kultur  hängt 
vorwiegend  mit  Zu-  und  Abnahme  der  germanischen  Elemente  zusammen. 
Der  reinen  oder  modifizirten  Darwinschen  Theorie  in  ihrer  Anwendung 
auch  auf  sociale  Gebilde  u.  s.  w.  kann  man  gewiss,  meint  Referent,  als 
der  bestmöglichen  nur  zustimmen.  Auch  ihre  Anwendung  auf  das  Recht 
ist  nur  eine  Frage  der  Zeit.  Viel  weniger  gut  fundirt  dagegen  ist  der 
zweite  Hauptsatz  des  Verfassers.  Ziemlich  sicher  ist  wohl  eine  Ungleich- 
artigkeit der  Rassen,  dem  Werte  nach,  anzunehmen,  aber  bedenklich  ist 
es,  und  gewiss  noch  lange  nicht  über  allem  Zweifel  erhaben,  dass  die  Ger- 


Digitized  by  Google 


B  es  p  rechungen. 


347 


manen  die  aaserwählte  Hasse,  das  Ferment  der  Kultur  sind,  noch  mehr 
aber,  dass  alle  Indogermanen  aus  dem  Norden  Europas  und  den  Germanen 
entstammen.  Freilich  sind  die  dafür  sprechenden  Daten  immerhin  gewich- 
tiger, als  die  entgegenstehenden,  doch  von  Wahrscheinlichkeit  bis 
zur  Sicherheit,  wie  es  die  Theorie- Fanatiker  Wilser',  Ammon,  Penka, 
L  a  p  o  u  g  e  u.  s.  w.  proklamiren,  ist  es  noch  ein  weiterSchritt 
und  jedenfalls  ist  diese  Hypothese  lange  nicht  so  gut  bezeugt,  wie  die 
Darwinsche.  Gefährlich,  mindestens  zweifelhaft  ist  es  ferner,  gewisse 
Langköpfe,  blaue  Augen,  helle  Haut  u.  s.  w.  ohne  weiteres  als  vom  ger- 
manischen Typus  vererbt  zu  erachten,  da,  wie  Verfasser  einmal  richtig  be- 
merkt, das  eine  oder  andere  reine  Keimesvariation  sein  kann. 
Und  wie  soll  man  diese  von  echter  Vererbung  unterscheiden?  Das  ist  ja 
auch  die  Hauptachwierigkeit  in  der  Vererbungsfrage,  da  jedes  eben  auch  nur 
Keimesvariation  sein  kann!  Gar  nach  Büsten,  Bildern,  Manzen  u.  s.  w.  ent- 
scheiden zu  wollen,  ob  ganz  oder  theUweis  in  dem  einen  oder  anderen 
Helden,  Künstler,  Gelehrten  germanisches  Blut  rollt,  ist  mehr  als  gewagt. 
Von  Napoleon  z.  B.  existiren  ganz  verschiedene  Bilder  u.  s.  w.,  auch  von 
Goethe  und  Shakespeare.  Welches  ist  das  richtige  ?  Man  nehme  z.  B.  die 
Büste  Napoleons  von  der  grossherzoglichen  Bibliothek  zu  Weimar,  welches 
als  absolut  authentisch  gilt,  und  man  wird  Napoleon  nicht  mehr  wiederer-, 
kennen!  Wissenschaftlich  können  nur  genaue  Messungen 
oder  Gypsabdrücke  verwerthet  werden  und  auch  diese 
sind  beziehentlich  der  Rassenangehörigkeit  nicht 
absolut  eindeutig.  Dass  also  z.  B.  Napoleon,  Michelangelo,  Lio- 
nardo,  Dante  reine  Germanen  sein  oder  germanisches  Mischblut  haben  sollen, 
wie  Woltmann  meint,  scheint  mir  absolut  noch  unerwiesen;  nur  wenn 
Ahnentafeln  vorhanden  wären,  könnte  es  für  mich  ein  Beweis  sein.  Das 
Aeussere  trügt  eben  leicht! 

Bei  dem  ungeheuren  Material  e,  das  Verfasser  verarbeitet,  ist  es  natür- 
lich klar,  dass  man  ihm  nicht  in  Allem  Hecht  geben  wird,  was  aber  dem 
ganzen  sicherlich  nnr  wenig  schadet.  Ich  glaube,  es  wird  nützlich  sein, 
wenn  ich  hier  Einiges  davon  kurz  berühre.  Ob  der  Kampf  des  Männchens 
um  das  Weibchen  zur  Zeit  der  Brunst  so  allgemein  ist,  wie  Verfasser 
sagt,  ist  mir  sehr  fraglich,  ebenso  ob  durch  das  bunte  Federkleid,  Stimme 
u.  s.  w.  das  Weibchen  wirklich  gewonnen  werden  soll.  Vielmehr  scheint 
mir  hier  folgender  Causalnexus  näher  liegend.  Durch  die  Brunst,  durch 
die  Reifung  und  Anhäufung  des  Samens  wird  der  ganze  Stoffwechsel 
so  geändert,  dass  als  Ausfluss  derselben  auch  die  Veränderungen  an  den 
Federn,  der  Gesang  u.  s.  w.  auftreten.  Letzterer  ist  also  nur  rein  secundär 
und  wahrscheinlich  auch  weniger  wichtig,  als  die  E  n  e  r  g  i  e  bei  der  sexu- 
ellen Annäherung,  die  durch  die  Brunst  erzeugt  wird  und  dem  Weibchen 
eventuell  als  solche  imponirt. 

Auch  möchte  ich  mich  dagegen  aussprechen,  dass  Drillinge  ein  Rück- 
sclilagszeichen  sind.  Die  von  Verfasser  angeführten  „obstetriseben"  Ent- 
artungszeichen von  Larger  sind  zum  grossen  Theil  sieher  falsch,  wie  ich 
das  früher  schon  in  einer  Kritik  besprach.  Ob  die  Gründe,  warum  die  un- 
geschlechtliche in  die  geschlechtliche  Fortpflanzung  überging,  wirklich  die  von 
Verfasser  angeführten  sind,  möchte  ich  noch  in  dubio  stellen.  Das  letzte: 
warum?  ist  uns  sicher  unbekannt.    Weismann 's  Theorie  vom  ewigen 


Besprechungen. 


Keimplasma  ist  auch  mir  sehr  sympathisch,  dagegen  ist  seine  Erklärung 
<lurch  Determinanten,  Wen  u.s.w  eine  sehr  geschraubte  und  wird  wohl  nur 
von  wenigen  ohne  weiteres  angenommen.  Auch  ich  glaube  nicht,  dass  im 
allgemeinen  Verletzungen  vererblich  sind.  Aber  aus  Amerika  sind  so  massen- 
haft Fälle  von  Juden  ohne  Vorhaut  bei  der  Geburt  gemeldet,  dass  sicher 
kein  blosser  Zufall  vorliegt.    Man  kann  hier  aber  recht  wohl  annehmen, 
<lass  die  früh  vorgenommene  Operation  auch  die  so  nahegelegenen  Keim- 
zellen beeinflussen  konnte.   Ob  aus  den  Negern  wirklich  sicher  die  Mittel 
länder  und  Nordeuropäer  stufenraässig  hervorgingen,  wie  Verfasser  sagt, 
ob  die  „alpine  Hasse4  Mongoloide  sind,  ist  wohl  kaum  bewiesen  oder  zu 
beweisen.    Bei  allen  solchen  Fragen  —  und  dies  gilt  noch  viel  melir  von 
der  Herkunft  und  der  Verwandtschaft  der  ausgestorbenen  Menschenrassen 
—  ist  immer  nur  höchstens  von  einer  gewissen  Wahrscheinlichkeit  zu 
reden,  nie  von  einer  Sicherheit,  was  leider  nur  zu  oft  vergessen  wird. 
Auch  über  die  angebliche  Unveränderlichkeit  der  Indices  sind  die  Acten  noch 
lange  nicht  geschlossen  und  hier  möchte  ich  auf  eine  wichtige  Untersuchungs- 
methode hinweisen,  die  mir  gegenüber  der  verstorbene,  ausgezeichnete  An- 
thropolog  Mies  hervorhob.    Er  meinte,  um  der  obigen  Frage  näher  zu 
kommen,  wäre  es  sehr  wichtig,  die  Schädel  in  Erbgrüften  zu  untersuchen, 
wo  also  mehrere,  genau  bekannte  Generationen  zusammenliegen  und  hier 
die  Ascendenz  und  Descendcnz  auf  die  Indices  hin  zu  prüfen,  was  bisher 
leider  noch  nie  geschehen  wäre.  Beziehentlich  der  Inzucht  haben  Peipers 
und  Pe*not  -    Verfasser  erwähnt  sie  leider  nicht!  —  nachgewiesen,  dass 
die  Inzucht  bei  Menschen,  wenn  beide  Theile  gesund  sind,  unschädlich  ist, 
dass  ferner  viele  Tabellen,  welche  die  Gefährlichkeit  darstellten,  ganz  ein- 
seitig waren.    Ob  aber  auch  unter  obigen  Umständen  bei  Menschen  die 
Constitutionskraft  allmählich  uachlässt,  wie  Woltmann  es  sagt,  das  ist 
wohl  noch  nicht  bewiesen!    Auch  ist  die  Theorie  der  Promiskuität  noch 
lange  nicht  abgethan,  wie  Verfasser  meint;  ja  nach  P^not  und  Andern 
sogar  viel  wahrscheinlicher ,   als  die  ursprüngliche  Monogamie.  Schon 
die  in   jedem  normalen   Manne  mehr    minder  latent 
steckenden  polygamen  Neigungen  sprechen  sehr  für  eine 
ursprüngliche  Promiskuität.  Ob  nicht  wirklich  einmal  Gynäko 
kratie  geherrscht  hat,  ist  wohl  immer  noch  zu  fragen.    Ueber  den  Effect 
der  Rassenkreuzung  beim  Menschen  wissen  wir  zu  wenig  Sicheres,  da  sehr 
viele  Momente  hier  mit  einspielen.   Grösste  Vorsicht  ist  also  hier  zur  Zeit 
noch  geboten.    Leider  erwähnt  Verfasser  wieder  das  Märchen  vom  schäd- 
lichen Einflüsse  des  Zeugungsactes  im  Bausche.    Weder  er,  noch  irgend 
ein  Anderer  wird  mir  ein  absolut  sicheres  Beispiel  hierfür  bringen,  ob- 
gleich ich  die  Möglichkeit  nicht  bestreite.    Aus  der  Literatur  kenne  ich 
keinen  beweisenden  Fall!    Verfasser  findet  es  gerechtfertigt,  dass  man 
Keuschheit  mehr  von  der  Frau  als  vom  Manne  verlangt.    Ich  bestreite 
dies  und  möchte  eher  das  Gegentheil  behaupten,  da  die  Frau  der  schwächere 
und  gewöhnlich  der  verführte  Theil  ist.    Die  Germanen  zu  des  Tacitus 
Zeiten  waren  wahrscheinlich,  trotz  Woltmann,  schon  vermischt  und  den 
Angaben  von  Tacitus  ist  bekanntlich  nicht  immer  zu  trauen.  Woltmann 
nimmt  an,  dass  die  modernen  Staaten  in  allen  Kreisen  erblich  immer  mehr 
entarten.    Nun,  auch  darüber  liesse  sich  wohl  rechten,  ebenso  wie  über 
die  Behauptung,  dass  die  Leistungsfähigkeit  der  Beamten  und  Militärs  im 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


34  f* 


Rückgang  begriffen  ist.  Erst  recht  aber,  wenn  die  Juden  ursprünglich  als 
Ackerbauer,  Gärtner,  Krieger  hingestellt  werden  und  ihre  Instinkte  erst 
nach  der  Vertreibung  sich  verändert  hätten.  Die  Juden  treten  uns  im  all- 
gemeinen in  der  Bibel  nicht  als  besondere  Kriegshelden  entgegen  und  hatten 
schon  damals  den  nämlichen  Charakter  wie  jetzt.  Sie  schacherten  und  über- 
listeten sich  und  noch  mehr  die  Gojims,  und  ihr  Gott  Jahwe  zeigt  deutlich 
jüdischen  Charakter.  Wegen  ihrer  Art  waren  die  Juden  schon  damals  allen 
Umwohnern  verbatet,  auch  bei  ihren  Rasseverwandten.  Das  sollte  man  nicht 
vergessen ! 

Schon  aus  Obigem  ersieht  der  Leser,  was  für  hochinteressante  Themen 
in  Woltmaun's  Buche  abgehandelt  werden.  Hoffentlich  erfolgt  bald 
eine  zweite  Auflage,  am  liebsten  mit  Register,  das  jetzt  fehlt  und  vielleicht 
finden  einige  hier  erwähnte  kritische  Bemerkungen  Berücksichtigung. 


2. 

Braunschweig,    Das    dritte    Geschlecht    (gleichgeschlechtliche  Liebe). 
Marhold,  Halle  1903,  I  Mk.    2.  vennehrte  Auflage.    63  S. 

Obiges  Büchlein  habe  ich  schon  im  10.  Bd.  dieses  Archivs  S.  302  be- 
sprochen. I'nterdes8  ist  eine  2.,  etwas  vermehrte  Auflage  erschienen.  Leider 
hat  der  Verfasser  versäumt,  die  mancherlei  IrrthUmer,  die  ihm  die  Kritik 
entgegenhielt,  zu  beseitigen. 


3. 

Schultz e,  1.  Wichtige  Entscheidungen  auf  dem  Gebiete  der  gerichtlichen 
Psychiatrie.  Marhold,  Halle  1902,  46  S.,  1  Mk.  -  2.  Entlassungs- 
zwang und  Ablehnung  oder  Wiederaufhebung  der  Entmündigung. 
Marhold,  Halle  1903,  63  8.,  0,90  Mk. 

Verfasser  bespricht  in  der  1.  Broschüre  die  für  den  Psychiater  wich- 
tigsten Entscheidungen  aus  der  juristischen  Fachliteratur  des  Jahres  1901, 
und  zwar  das  Straf-,  Bürgerliche  Gesetzbuch,  die  Strafprocessordnung,  Civil- 
processordnung  und  das  Handelsgesetzbuch  betreffend.  Wenn  der  Jurist 
daraus  natürlich  kaum  Neues  lernen  wird,  so  thut  es  um  so  mehr  der 
Psychiater,  und  eine  Reihe  von  Entscheidungelf  sind  für  ihn  geradezu 
frappant.  Man  sieht  daraus  wieder,  wie  nöthig  es  ist,  dass  Juristen  und 
Psychiater  gewisse  Fragen  gemeinsam  erörtern  und  sich  so  gegenseitig 
fördern  und  besser  verstehen  lernen. 

In  der  2.  Arbeit  wird  eine  schwierige,  auch  von  den  Gerichten  ver- 
schieden behandelte  Frage  an  der  Hand  zahlreicher  eigener  oder  fremder 
Beispiele  und  auf  Grund  einer  Enquete  besprochen.  Verfasser  zeigt,  dass 
nicht  jeder  Staatsanwalt  glaubt,  dass  Ablehnung  der  Entmündigung  das 
Fehlen  der  Anstaltsbedürftigkeit  bedeutet,  ebenso,  dass  es  juristisch  noch 
nicht  sichergestellt  ist,  ob  ein  Pfleger  die  Entlassung  seines  noch  kranken 
Pflegebefohlenen  verlangen  kanu.  Zwang  der  Anstaltsbchandlung  ist  nach 
Verfasser  dann  berechtigt,  wenn  d;is  Interesse  des  Erkrankten,  oder  dritter 
Personen  zum  mindesten  überwiegen.  Die  beste  Formulirung  der  Frage 
lautet  nach  ihm:  „Ist  die  Geistesstörung  des  dort  untergebrachten  X.  vor- 
aussichtlich unheilbar?   Wenn  ja,  hindert  sie  ihn,  seine  Angelegenheiten  zu 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


besorgen  ?"  Mit  Heclit  verlangt  er,  dass  nur  iiltere,  erfahrenere  Juristen  die 
Entmündigung  vornehmen.  Dem  Verein,  worin  Verfasser  den  Vortrag  hielt, 
empfahl  er  folgende  Resolution  zur  Annahme:  „Der  Verein  der  Irrenärzte 
der  Rheinprovinz  hält  die  Bestimmung,  nach  der  Kranke  nicht  mehr  gegen 
ihren  Willen  in  der  Anstalt  zurückbehalten  werden  dürfen,  wenn  ihre  Ent- 
mündigung abgelehnt  oder  wieder  aufgehoben  ist,  für  principiell  und  prak- 
tisch höchst  bedenklich." 


4. 

Möbius,  Geschlecht  und  Kopfgrösse.  Beiträge  zur  Lehre  von  den  Ge- 
schlechts-Unterschieden, Heft  5,  Marhold,  Halle  1903,  47  S.,  1  Mk. 
Verfasser  stellt  zunächst  den  nicht  neuen  Satz  voraus,  dass  der  Um- 
fang des  annähernd  normal  geformten  Kopfes  im  Allgemeinen  mit  den 
geistigen  Kräften  wächst.  Unangenehm  berührt  in  dieser  reinen  Dilettanten- 
arbeit dabei  der  Ton,  den  er  den  berufenen  Anthropologen  gegenüber  an- 
schlägt. Jedenfalls  sind  die  Gründe  z.  B.  dafür,  dass  Wald ey er  und 
Krause  den  Schädel  von  Leibnitz  gefunden  zu  haben  glauben,  sehr  viel 
besser  gegründete,  als  die  einfach  absprechende  Kritik  von  M.  Wenn  der 
grosse  Mensch  einen  etwas  grösseren  Kopf  hat  als  der  kleine,  so  hat  er 
dafür  meist  einen  relativ  kleineren.  Natürlich  kann  Verfasser  nicht  unter- 
lassen, auf  seine  phrenologischen  Ansichten  zu  sprechen  zu  kommen  und 
den  kleineren  Kopf  der  Frau  verwertet  er  implicite  für  ihren  „physiologischen 
Schwachsinn."  Dabei  hat  aber  die  Frau  zur  Körpergrosse  gewiss  kaum 
ein  geringeres  Gehirn  als  der  Mann,  und  allein  auf  die  Gehirngrösse  kommt 
es  nicht  an,  meine  ich.  Unerfindlich  ist  mir,  wie  der  Wille  mehr  ein  grosses 
Gehirn  verlangt  als  der  Intellekt  Umgekehrt  finden  wir  oft  kleine  I^eute 
mit  sicher  absolut  kleinerem  Gehirn  als  grösserere  recht  oft  mit  grosser 
Energie  begabt.  Zur  Kopfgrösse  genügt  der  Kopfumfang  mit  Bandmaass 
oder  dem  Conformateur  nicht.  Verf.  giebt  die  Resultate  der  Maasse  von  600 
mehr  oder  minder  bedeutenden  Männern,  die  ihm  ein  bekannter  Hutmacher 
geliefert  hat.  Die  meisten  waren  Kurzköpfe.  In  Mitteldeutschland  ist  die 
grosse  Mehrzahl  der  Hüte  56 — 57,5  gross.  Als  Durchschnitt  bei  den  sog. 
besseren  Ständen  fand  Verfasser  mit  dem  Bandmaass  57 — 58,  bei  50  „Damen" 
53,15.  Es  ist  also  hier  ein  deutlicher  Unterschied  zwischen  Mann  und  Frau. 
Stets  ist  die  Körpergrösse  von  der  Körperlänge  ziemlich  unabhängig,  noch 
mehr  von  der  Masse.  Also  auch  diesen  Möbius  kann  man  nicht  ganz  ohne 
Widerrede  lesen,  und  ohne  Hiebe  rechts  oder  links  geht  es  bei  ihm  nicht 
ab,  was  ihm  schwerlich  mehr  Freunde  erwerben  wird. 


5. 

Mendes-Martins,  Justa  defösa  acerca  da  „Sociologia  criminal".  Lisboa, 
Tavaies  Cardoso  &  Irinäo  1903,  79  S. 

Referent  hat  kürzlich  über  das  hübsche  Werkchen  von  Verfasser  über 
kriminelle  Sociologie  berichtet.  Vorliegende  Schrift  ist  mehr  eine  Streitschrift, 
die  aber  trotzdem  auch  den  ferner  Stehenden  interessirt.  Prof.  Borabarda 
vertheidigt  schon  lange  den  Satz,  dass  es  eine  speeifische  Gefängniss- 
psychose giebt  und  solche  allgemein  angenommen  würde.  Im  I.  Teile  dieser 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


351 


Schrift  führt  nun  der  erste  I'sychiater  Portugals:  de  Mattos,  Bombarda 
ad  absurdum,  ihm  zeigend,  dass  heute  wohl  von  Niemandem  mehr  eine 
specifische  GefängnisBpsycbose  behauptet  wird.  Mendes-Martins  setzt 
sich  dann  gleichfalls  mit  Bombarda  darüber  auseinander,  indem  er  zu- 
gleich das  Resultat  der  Umfragen,  die  die  Nicht-Specifizität  bestätigen,  mit- 
theilt Sodann  wehrt  er  sich  wieder  und  oft  sehr  scharf  gegen  Bom- 
barda's  Angriffe  auf  sein  Buch  über  kriminelle  Sociologic,  Man  kann  ihm 
im  Allgemeinen  überall  nur  Recht  geben.  Referent  bedauert  nur,  dass 
Verfasser  auch  jetzt  noch  alle  irren  Verbrecher  einer  Central-Anstalt  für 
solche  übergeben  möchte,  ferner  die  moral  insanity  noch  annimmt,  dagegen 
die  verminderte  Zurechnungsfähigkeit  ablehnt. 


6. 

II  och  e,  Ueber  die  leichteren  Formen  des  periodischen  Irreseins.  Halle  a.  S, 
1897,  Marhold,  39  S. 

Wenn  obiges,  schon  vor  längerer  Zeit  erschienenes  Schriftchen  des 
Verfassers  jetzt  noch  angezeigt  wird,  so  liegt  das  daran,  dass  es  gerade 
für  den  Richter  wichtig  ist,  zumal  es  überaus  klar  und  überzeugend  ge- 
schrieben ist,  und  auch  jetzt  noch  durchaus  dem  Standpunkt  der  Wissen- 
schaft entspricht.  Gerade  die  leichteren  Formen  des  periodischen  Irreseins, 
von  denen  die  reinen  melancholischen  die  seltensten,  die  circulären  die 
häufigsten  sind,  werden  in  praxi  so  oft  übersehen,  kommen  meist  nicht  in 
Anstalten  und  können  trotzdem  den  Richter  beschäftigen.  Die  erbliche 
Belastung  spielt  überall  eine  sehr  wichtige  Rolle  und  schon  die  Kindheit 
kann  die  kommenden  Dinge  anzeigen,  wenngleich  hier  periodische  Psy- 
chosen sehr  selten  sind.  Sie  beginnen  erst  in  der  Pubertät,  bis  zum 
25.  Jahre.  Verf.  bespricht  dann  kurz  und  prägnant  die  einzelnen  Ver- 
laufsweisen und  ihre  Variationen,  ihre  Diagnose,  Prognose  und  Therapie. 
Sehr  wichtig  ist  der  neue  (Kräpelin'sche)  Standpunkt,  dass  die  meisten 
Fälle  von  erstmaliger  Melancholie  und  Manie  der  Anfang  von  periodischer 
Geistesstörung  sind.  Für  den  praktischen  Arzt  sind  gerade  die  leichteren 
Fälle  deshalb  wichtig,  weil  er  bei  richtiger  Erkenntniss  viel  für  Patienten 
machen  und  sein  ganzes  Leben  entsprechend  regeln  kann.  Bei  kurzem  oder 
fehlendem  Intervalle  der  circulären  Form  ist  dauernde  Entmündigung  am 
Platze.  Bei  freien  Intervallen  aber  nicht,  eventuell  macht  sich  ein  wieder- 
holtes Verfahren  nöthig.  Nach  längerem  Bestehen  der  Krankheit  kann 
intellectuelle  Abschwächung  eintreten. 


7. 

R  a  ec  k  e ,  Die transitorischen  Bewusstseinsstörungen  der  Epileptiker.  Halle  a.  S. 
1903,  Marhold,  178  S.,  3  Mk. 

Es  ist  sehr  verdienstlich  vom  Verfasser,  dass  er  150  Fälle  von  epilep- 
tischen transitorischen  Bewusstseinsstörungen  bei  Epileptikern  der  Tübinger 
und  Kieler  Klinik  einer  sehr  genauen  Prüfung  unterzieht  Das  ist  auch 
der  beste  Weg,  um  solchen  ufer-  und  bodenlosen  Behauptungen  bezüglich, 
der  Epilepsie,  wie  sie  besonders  Lombroso  vertritt,  entgegenzuarbeiten. 
Von  solchen  acuten  Störungen  betrachtet  Verf.  den  classischen,  den  rudi- 

Archlr  für  Krimituüaothropolojrie.  XII.  24 


_  Google 


352 


mentaren  und  den  atypischen  Anfall,  die  Verwirrtheit  in  ihren  Formen, 
die  paranoiden  Zustände,  die  Dämmerzustände  mit  Zwangsimpulsen  und 
die  traurige,  resp.  heitere  Verstimmung.  Jedes  dieser  Krankheitsbilder  wird 
genau  beschrieben.  Allen  acuten  epileptischen  Psychosen  gemeinsam  ist 
ein  veränderter  Bewusstseinszustand,  von  der  verschiedensten  Intensität. 
Bei  der  epileptischen  Verwirrtheit  zeigt  sich  besonders  die  Merkfähigkeit 
vermindert  und  der  Gedankengang  springt  immer  ab,  wird  incohfirent. 
Der  Affect  ist  weniger  betheiligt,  als  die  AssociatkmsthätigkeiL  Doch 
zeigen  sich  bisweilen  Angst  oder  Wuth.  Bei  den  paranoiden  Formen  tritt 
die  Associationsstörung  geordneter  in  Form  von  Wahnideen  auf.  Bei 
traumhaften  Dämmerzuständen  sind  Halluoination  und  Wahnideen  selten; 
Zwangsimpulse  dagegen  vorhanden.  Die  Erinnerung  ist  nach  einer  epilep- 
tischen Störung  meist  abgebrochen,  doch  giebt  es  hier  viele  Varietäten,  die 
forensisch  wichtig  sind.  Die  Dauer  der  epileptischen  Psychose  kann  von 
Minuten  bis  zu  Tagen  und  Wochen  sich  erstrecken,  selten  länger.  Bis- 
weilen  entsteht  eine  postepileptische  chronische  Paranoia.  Bezüglich  der 
Diagnose  gilt  noch  heute  das  Wort  Siemerling's:  Ohne  epilep- 
tische resp.  epileptoide  Antecedentien  giebt  es  keine  epilep- 
tische Psychose."  Als  sicherstes  Symptom  bat  ein  Krampf- 
anfall zu  dienen.  Diese  wichtige  Schrift  des  Verfassers  sollte  jeder 
Richter  und  Gerichtsarzt  lesen  und  beherzigen.  Auch  würde  Lombroso 
daraus  viel  lernen  können,  wenn  er  sich  nicht  über  solche  Velleitäten  er- 
liaben  fühlte! 


8. 

Anatole,  Unter  der  Herrschaft  der  Ruthe.  Hamburg  1902,  Nissen.  (Auf 
dem  äusseren  Umschlage  steht:  1903,  2.  Aufl.),  117  S. 

Es  ist  ein  Zeichen  der  Zeit,  dass  jetzt  allerhand  sexuelle  picante  Bücher 
für  das  grosse  Publicum  veröffentlicht  werden,  die  meisten  sicherlich  über- 
flüssiger Weise.  Von  obigem  Büchlein  möchte  ich  dies  aber  nicht  ganz 
behaupten.  Verfasser  (Pseudonym?)  versichert  in  der  Vorrede,  dass  es  in 
Deutsduand  Hunderttausende J  von  Masochisten  und  Sadisten  giebt,  was 
Referent  füglich  doch  sehr  bezweifeln  möchte.  Zuerst  wird  ein  ziemlich 
eingehendes  Tagebuch  eines  ausgesprochenen  Masochisten  in  seinem  für 
uns  so  fremden  Geschlechtsempfinden  veröffentlicht.  Ein  junger  Mann  tritt 
in  ein  Geschäft  ein,  woselbst  er  sich  von  der  Inhaberin  bei  jedem  kleinsten 
Versehen  und  zwar  mit  eigener  Billigung,  peitschen  lässt,  was  ihm  grosse 
Befriedigung  gewährt,  obwohl  er  nicht  sagt,  dass  es  ihm  sexuelle  Be- 
friedigung verschafft  habe.  Hier  empfindet  aber  wohl  auch  die  Peitscherin 
selbst  solche.  Angefügt  sind  endlich  zwei  kleine,  künstlerisch  und  litera- 
risch unbedeutende  Novellen  Sacher-Masoeh  's:  1.  Amor  mit  dem 
Corporalstock  und  2.  Verkauft.  Beide  sind  Repräsentanten  des  Sadismus, 
die  zweite  wohl  aber  nur  schwach.  Cntturgeschicbtlieh  sind  sie  nicht  ohne 
Interesse.  Es  ist  fraglieh,  ob  man  den  Zug  des  Grausamen,  der  so  oft 
namentlich  im  Weihe  ruht,  direct  als  Sadismus  bezeichnen  soll  oder  nicht 
Man  mttsste  dann  auch  oft  die  „Waschlappigkeit"  mancher  Männer,  die 
durchaus  zum  geordneten  Loben  einer  energischen  Frau  bedürfen,  schon 
Miisoehisraus  nennen,  was  wohl  zu  weit  gegangen  erscheint.  Bemerken 


Digitized  by  Google 


353 


will  ich  endlich,  das»  sicher  ein  Theil  Masochisten  und  Sadisten  so  ab  ovo 
geartet  sind,  wie  auch  die  echte  Homosexualität,  dass  aber  bei  den 
Meisten  wohl  Masochismus  nnd  Sadismus  nnr  Ausartungen  einer  abgelebten 
Seele  sind,  wenn  man  hier  nicht  etwa  tardrre  Formen  annehmen  will,  wie 
bei  den  Homosexuellen. 


b)  Bucherbesprechungen  von  Oberarzt  Dr.  Kellner. 

9. 

Burgl,  Die  Exhibitionisten  vor  dem  Straf  rieh  ter.  Allgem.  Zeitsclu*.  f. 
Psych,  und  psych^geriehtl.  Mediein.  1903.  Bd.  60.  S.  119. 
Eine  Verurtheilung  von  Exhibitionisten  erfolgt  leichter  als  die  anderer 
Beklagter,  weil  die  sittliche  Entrüstung  meist  grosser,  eine  gewisse  Zweck- 
mässigkeit der  Handlung  nicht  zu  verkennen,  sinnlose  Betrunkenheit,  welche 
für  manche  heterogene  Vergehen  als  Entschuldigung  gilt,  nicht  nachzuweisen 
ist.  Mehr  erfahrene  Richter,  welche  neben  praktischer  Erfahrung  auch 
psychiatrische  Kenntnisse  besitzen ,  sehen  in  den  Beklagten  dagegen  anor- 
male Menschen  und  ordnen  eine  Expertise  an.  Verf.  hat  sich  bei  den  für 
eine  solche  in  Betracht  kommenden  Gesichtspunkten,  die  er  in  erschöpfender 
Weise  behandelt,  die  Frage  vorgelegt,  ob  die  Exhibition  als  schwachsinnige, 
als  impulsive  oder  Triebhandlung,  als  Zwangshandlung,  als  zufällige  und 
fahrlässige  oder  als  „freigowollte  eines  geistig  gesunden  Menschen"  anzu- 
sehen ist. 

Ab  Folge  des  Schwachsinns  kommt  Exhibition  vor  bei  den  verschie- 
denen Graden  der  Imbecillität  sowie  bei  der  senilen,  paralytischen  und 
alkoholischen  Demenz  und  zwar  in  Folge  von  Abschwäch ung  der  hemmenden 
sittlichen  Gegenvorstellungen  bei  sexuellen  Erregungen,  besonders  da  viel- 
fach in  solchen  Fällen  die  normale  sexuelle  Befriedigung  fehlt  Leicht  ist 
die  Begutachtung  bei  höheren  Sehwachsinnsformen,  schwieriger  in  den  Fällen 
von  Debilität,  wenn  die  intellectuellen  Defecte  gegenüber  jenen  auf  ethi- 
schem und  ästhetischein  Gebiet  zurücktreten,  wie  z.  B.  bei  den  erblich 
degenerativen  Psychopathien  und  dem  alkoholistischen  Schwachsinn. 

Unter  impulsiven  Handlungen  versteht  man  solche,  bei  denen  plötzlich 
auftretende  Handlungen  sieh  mit  abnormer  Energie  in  Handlungen  um- 
setzen ohne  überhaupt  Gegenvorstellungen  aufkommen  zu  lassen.  Zuweilen 
ist  die  Exhibition  mit  ausgesprochener  mit  der  Ausführung  weichender 
Angst,  zuweilen  auch  mit  directer  Befriedigung  verbunden.  Diese  impul- 
siven Handlungen  kommen  vor  bei  krankliaften  Bewußtseinsstörungen  bei 
den  verschiedenartigen  (epileptischen,  alkoholischen,  traumatischen)  Dämmer- 
zuständen, bei  abnormer  Stimmungslage,  bei  gleichzeitiger  intellektueller 
Schwäche,  bei  l'Sychosen  und  bei  Entarteten.  Sind  die  Charaktere  der 
Dämmerzustände  —  brüskes  Einsetzen,  Orientirungsstörungen ,  Hallucina- 
tionen,  eventuell  Angst,  Amnesie  —  vorhanden,  so  gewährt  die  Begut- 
achtung keine  Schwierigkeiten,  eher  dagegen,  wenn  einzelne,  scheinbar  be- 
absichtigte, zweckmässige  Handlungen  beobachtet  wurden  (Anrufen  der 
weiblichen  Person,  Flucht  vor  dem  Schutzmann),  oder  wenn  gar  die 
Amnesie  zu  fehlen  scheint.  Es  muss  aber  daran  erinnert  werden,  dass  die 
„besonnenen'4  Handlungen  im  Dämmerzustand  oft  nur  die  Folge  einer 

24* 


Digitized  by  Google 


354 


Besprechungen. 


einseitig  concentrirten  Gedankenrichtung  sind  (flberwerthige  Ideen),  und 
dass  in  solcliera  zuweilen  weit  complicirtere  Handlungen  unternommen 
werden.  Ob  man  den  Richter  vom  Zutreffen  des  §  51  überzeugen  kann, 
wird  unter  Umständen  zum  Theil  davon  abhängen,  ob  die  Handlung  des 
Beklagten  besonders  heterogen  von  seinem  übrigen  Leben  ist  und  ob  er 
glaubwürdig  erscheint,  besonders  bei  nur  partieller  Amnesie.  Wichtig  aber 
ist,  dass  das  Eingeständnis«  des  Beklagten  noch  nichts  beweist,  dass  eine 
summarische  Erinnerung  vorhanden,  eine  anfängliche,  gleich  nach  der  That 
vorhandene  später  schwinden  kann,  oder  dass  eine  Amnesie  auch  durch 
retrospective  Associationen  ergänzt  zu  werden  vermag.  Deshalb  ist  es 
durchaus  nothwendig,  die  Aussagen  des  Beklagten  ebenso  wie  die  an  ihn 
gerichteten  Fragen  möglichst  wörtlich  im  Protokoll  wiederzugeben  und  man 
hüte  sich,  etwas  in  den  Beklagten  hineinzuexaminiren. 

Wichtig  sind  die  Dämmerzustände  bei  Personen,  welche  durch  Kopf- 
verletzungen eine  traumatisch-psychopathische  Constitution,  eine  Intoleranz 
gegen  Hitze,  Affecte  und  besonders  Alkohol  erworben  haben,  und  welche 
schon  durch  kleine  Mengen  Alkohols  in  rausebartige  Zustände  gerathen  mit 
Hallucinationen ,  Angstzuständen  und  schweren  Affectstörungen  mit  der 
Neigung  zu  triebartigen  Handlungen.  Andererseits  vermag  schon  eine  ge- 
ringe Alkoholaufnahme  bei  chronischem  Alkoholismus  sowohl  traumartig 
veränderte  Bewusstseinszustände  ohne  gröbere  Störung  der  Gemüthslage 
sowie  habituell  auftretende  Dämmerzustände  hervorzubringen,  die  weder 
durch  Symptome  hochgradiger  Trunkenheit  noch  durch  auffallendes  Be- 
nehmen charakterisirt  sind,  sondern  sich  nur  durch  eine  genaue  Anamnese 
nachweisen  lassen. 

Unter  Umständen  kann  ein  Anfall  periodischer  Manie  bei  hochgradig 
gesteigertem  Sexualtrieb  sich  in  exhibitionistischen  Handlungen  äussern. 
Immerhin  wird  es  hier  wichtig  sein,  die  Entartung  nachzuweisen. 

Als  Zwangshandlung  in  Folge  von  Zwangsvorstellungen  tritt  die  Ex- 
hibition  auf,  besonders  bei  sexuell  geschwächten  (Onanie)  Neurasthenikern. 
Das  exculpirende  Moment  ist  vorhanden,  wenn  zur  Vorstellung  Unlust-  und 
Angstgefühle  hinzutreten,  welche  zur  Entladung  zwingen.  Die  Zwangsan- 
triebe sind  stets  Zeichen  einer  schweren  Degeneration  oder  kommen  vor 
im  Verlaufe  von  Psychosen. 

Als  zufällige  oder  fahrlässige  Handlung  ist  die  Exhibition  nur  ge- 
legentlich Gegenstand  ärztlicher  Expertise. 

Burgl  unterscheidet  zwischen  Exhibition,  der  einmaligen,  bei  Gesunden 
und  Kranken  vorkommenden  Handlung  und  dem  gewohnheitsmäßigen  Ent- 
blössen  der  Genitalien,  dem  Exhibitionismus,  der  vorwiegend  bei  anormalen 
Personen  vorkommt.  Sowohl  der  Ort  wie  die  Gleichartigkeit  des  Vorgangs 
lassen  gewisse  Schlüsse  auf  den  Geisteszustand  des  Thäters  zu.  Ein  ge- 
wohnheitsmässiger  Exhibitionist  aus  krankhaften  Ursachen  ist  als  gemein- 
gefährlicher Mensch  zu  erachten  und  —  sofern  die  Handlung  nicht  zu  selten 
vorkommt,  —  zu  intemiren. 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


10. 

Heil  bronner,  Ueber  Fugue  und  Fugueszustände.  Jahrb.  f.  Psych.  Bd.  23. 
Heft  1  und  2.  1903. 

Unter  Fugues  versteht  man  Zustände,  in  welchen  Leute  plötzlich  ihr 
Domicil,  ihre  Thätigkeit,  ihre  Stellung  verlassen,  um  sich  längere  oder 
kürzere  Zeit  umherzutreiben.  Dieselben  sind  auch  als  Fälle  krankhaften 
Wandertriebes  beschrieben  und,  da  häufig  für  die  betreffende  Zeit  Er- 
innerungsstörungen bestehen,  meist  den  epileptischen  Aequivalenten  zu- 
gezählt worden.  Heilbronner  hat  nun  in  einer  grösseren,  wegen  ihrer 
eingehenden  psychologischen  und  differentialdiagnostischen  Beleuchtung  be- 
achtenswerthen  Arbeit  57  (51  Männer,  6  Frauen)  zum  Theil  aus  der  Lite- 
ratur zusammengestellte,  zum  Theil  selbst  beobachtete  Fälle  untersucht 
unter  besonderer  Würdigung  einiger  Symptome,  welche  auch  forensisch 
von  lebhaftem  Interesse  sind.  Einen  grossen  Theil  dieser  Fälle  hat  man 
bisher,  wie  gesagt,  dem  Symptomencomplex  der  Epilepsie  zugezählt,  auch 
wenn  weitere  Zeichen  epileptischer  Störung  fehlten;  eine  solche  Auffassung 
hält  Heilbronner  aber  nicht  für  begründet,  auch  wenn  deutliche  Be- 
wußtseinsstörungen und  Amnesie  vorhanden  sind,  während  andere  epilep- 
tische Kennzeichen  fehlen.  Nach  Ausschluss  jener  Fälle,  in  denen  aus- 
gesprochene psychische  Störungen  von  längerer  Dauer  die  Fugueszustände 
verursachten,  konnte  nur  in  */&  der  übrigen  Fälle  ein  epileptisches 
Grundleiden  mit  einiger  Sicherheit  angenommen  werden;  allerdings  boten 
auch  diese  nur  geringe  Unterschiede  gegenüber  jenen  nicht  epileptischer 
Natur.  Grösser  war  dagegen  die  Zahl  derer,  welche  hysterische  Sym- 
ptome, eine  gesteigerte  Suggestibilität  u.  A.  darboten.  Die  grosse  Mehrzahl 
kam  bei  Personen  vor,  welche  eine  krankhafte  Reactions weise  auf 
irgendwelche  gemüthliche  Verstimmungen  aufwiesen,  sei  es 
dass  diese  autochthon  entstanden  oder,  dass  sie  ihre  Ursache  in  irgend- 
welchen zuweilen  nebensächlichen  äusseren  Momenten  (Verweigerung  eines 
Wunsches,  Heimweh,  Furcht  vor  Strafe,  Geldsorgen  u.  dergl.)  hatten,  unter 
Umständen  auch  spontan  auftreten,  veranlasst  durch  irgendwelche  traum- 
haften Missdeutungen.  Bei  weiterer  Untersuchung  ergab  sich  ferner,  dass 
die  meisten  dieser  Individuen  auch  in  den  Zwischenzeiten 
zwischen  den  Fugues  nicht  als  ganz  vollwerthige  anzusehen 
waren,  dass  viele  überhaupt  die  Symptome  einer  minderwerthigen  An- 
lage boten.  Ferner  konnte  nicht  selten  nachgewiesen  werden,  dass  dem 
Eintritt  der  Fugues  Zustände  von  Verstimmung,  verschlossenem  aber  reiz- 
barem Wesen  voraufgingen,  Symptome,  welche  in  zweifelhaften  Fällen  von 
diagnostischem  Werthe  sein  könnten.  Unter  Umständen  können  diese  Ver- 
stimmungen einen  epileptischen  Charakter  tragen,  aus  ihnen  aber  allein  auf 
ein  epileptisches  Grundleiden  zu  schliessen,  ist  falsch.  Von  anderer  Seite 
ist  die  Verwandtschaft  dieser  zeitweisen  Vorstimmungen  mit  dipsomanischen 
Zuständen  schon  betont  worden.  —  Nicht  selten  entwickelt  sich  aus  einem 
einmaligen  Fugueszustand  die  Tendenz  zum  Entweichen,  welche  dann  habi- 
tuell wird. 

Bei  der  Beurtheilung  der  Fälle  ist  es  noth wendig,  nicht  von  der  Sym- 
ptomatologie des  einzelnen  Anfalles  auszugehen,  sondern  die  gesammte  Per- 
sönlichkeit nach  ihrer  atavistischen  und  individuellen  Veranlagung  undEntwick- 


Digitized  by  Google 


35G 


lung  ine  Auge  zu  fassen;  es  wird  sich  dabei  zeigen,  daas  sich  häufig  eine 
eigenartige  gemfithliche  Keaction  auch  in  anderer  Weise  findet,  die  auf 
eine  degenerative  Anlage  hinweist  Die  Anknöpfung  der  Anfälle  an 
äussere  Momente  ist  von  forensischer  Wichtigkeit  deshalb,  weil  das  Vor- 
handensein äusserer  Ursachen,  die  scheinbare  Zweckmässigkeit  einer  Hand- 
lung (Flucht  vor  Strafe,  Desertion)  so  leicht  gegen  da»  Bestellen  geistiger 
Störung  einnimmt  Erinnerungsdefeete  für  die  Zeit  des  Fugueszustande* 
besteben  zwar  häufig,  sind  aber  nicht  unbedingtes  Erfordernias  für  die 
positive  Begutachtung.  Auch  ist  es  falsch,  zu  schliessen,  dass  wo  Amnesie 
herrscht,  Bewußtseinsstörung  während  des  Anfalles  bestanden  habe.  Anderer- 
seits braneht  eine  behauptete  retrograde  Amnesie  durchaus  nicht  auf 
Simulation  hinzuweisen.  Unterschiede  in  der  Erinnerungsstörung  bei  epilep- 
tischen und  hysterischen  Fugueszuständen  Hessen  sich  nicht  nachweisen  und 
sind  deshalb  nicht  differential-diagnostisch  verwerthbar. 


1 1. 

Boite,  Ueber  einige  Fälle  von  Simulation.  Allgem.  Zeitschr.  f.  Psychiatrie 
und  psyclL-gerichtl.  Median.    Bd.  60.  S.  47.  1903. 

Fülle  von  Simulation  geistiger  Störung  sind  im  Allgemeinen  bei  uns 
nicht  sehr  häufig,  besonders  wenn  die  Simulation  längere  Zeit  mit  Erfolg 
durchgeführt  wurde  oder  gar  zur  angestrebten  Exculpirung  wegen  Geistes- 
störung führte.  Von  den  durch  Bolte  hier  mitgetheilten  6  Fällen  war  es 
drei  Personen  gelungen,  mit  Erfolg  schon  früher  Geistesstörung  zu  siiuu- 
liren.  Bolte  betont  mit  Recht,  dass  die  klinischen  Erscheinungen  besonders 
bei  der  scheinbar  sich  widersprechenden  und  oftmals  bizarren  Sympto- 
matologie der  hebephrenischen  Formen  nicht  selten  auf  die  Diagnose  der 
Simulation  hinweisen  müssen,  zumal  wenn  eine  eingeheude  Anamnese  fehlt, 
deren  Fehlen  andererseits  aber  wiederum  für  die  Beleuchtung  wirklicher 
Simulanten  als  Psychopathen  werthvoll  ist  Von  den  6  Simulanten  Bolte's 
sind  4  sicher  Gewohnheitsverbrecher,  2  von  diesen  sind  ausgesprochene 
Psychopathen,  von  denen  der  eine  ohne  genügenden  Grand  einen  Selbstmord 
versuchte;  nur  bei  2  von  ihnen  fehlen  deutliche  Zeichen  der  Degeneration; 
bei  1  unter  6  ist  mitgetheilt,  dass  er  einen  epileptischen  Bruder  besitze. 
Nicht  ohne  Interesse  ist,  dass  dieser  seine  Taschendiebstälile  mit  dem  un- 
widerstehlichen Trieb,  Damen  an  die  Genitalien  zu  greifen,  entschuldigte. 
Wenn  auch  ausgesprochene  Psychosen  bei  diesen  6  Fällen  nicht  nach- 
zuweisen waren,  so  geht  doch  aus  dem  kurz  mitgetheilten  Lebenslauf  hervor, 
dass  ein  Theil  von  ihnen  zwar  raffinirte  aber  moralisch  defecte  Menschen 
waren.  Die  auch  hier  beobachtete  Thatsache,  dass  unter  den  Simulanten 
viele  psychisch  nicht  intacte  Personen  sind,  legt  beim  Verdacht  der  Simu- 
lation die  Nöthigung  auf,  auf  die  Ergründung  der  Anamnese  d.  h.  der 
anthropologischen  wie  individuellen  Entwicklung  besonderes  Gewicht  zn 
legen ;  es  werden  sich  dann  fälschliche  Begutachtungen,  sei  es  im  positiven 
oder  negativen  Sinne,  eher  vermeiden  lassen.  Es  ist  bedauerlich,  dass  wir 
über  das  Verhalten  des  Körpergewichts,  das  nicht  selten  einen  Fingerzeig 
zu  geben  vermag,  hier  nichts  erfahren. 


Digitized  by  Google 


357 


c)  Bücherbesprechn  n  gen  von  Dr.  Matthaes,  H  nbertusburg. 

12. 

Diebstahl  im  Dämmerzustand.  Von  Dr.  Eduard  Kund t  in  Deden- 
dorf (Friedreieh  s  Blätter  für  gerichtliche  Medicin  nnd  Sanitätspolizei, 
53.  Jahrgang,  Heft  3,  4). 

Eine  36  Jahre  alte  Soldnersehefrau  war  mehrfach  wegen  Dietetahls 
zu  Gefängnisstrafen  verartheilt  und  als  raffinirte  Gewohnheitsverbrecherin 
bezeichnet  worden,  bis  ihr  Vertheidiger  bei  dem  letzten  Male  die  ärztliche 
Untersuchung  vorschlug,  da  sie  an  Epilepsie  leide  und  bei  einem  Anfalle 
in  seinem  Bureau  die  Taschen  der  herumhängenden  Kleider  untersuchte. 
Es  wurde  Beobachtung  in  der  Irrenanstalt  angeordnet  und  hier  constatirt, 
da»  die  betreffende  Frau  an  Epilepsie  litt:  in  den  Anfällen  wurden  com- 
plicirte  Handlungen,  wie  das  Forttragen  von  Gegenständen,  ausgeführt, 
unter  anderem  hatte  sie  am  Verhantllungstage  zwei  Anfälle  von  Bewußt- 
seinsstörung ohne  deutliche  Krampferscheinungen ,  in  deren  einem  sie  dem 
Arzte  die  Uhr  aus  der  Tasche  zog  und  sie  unter  starkem  Zerren  an  der 
Kette  an  sich  zu  nehmen  suchte.  Das  Gutachten  hielt  die  Voraussetzungen 
des  §  51  des  Strafgesetzbuches  für  gegeben  und  es  wurde  die  Angeklagte 
freigesprochen.  Das  Interessante  an  dem  beschriebenen  Falle,  welcher 
wiederum  schlagend  die  grosse  forense  Bedeutung  der  epileptischen  Znstande 
beweist,  ist  das,  dass  eine  an  Epilepsie  leidende  Person  wegen  der  in  ihren 
Dämmerzuständen  begangenen  Entwendungen  für  eine  raffinirte  Gewohn- 
heitsdiebin gehalten  wurde. 


d)  Büeherbesprechungen  von  Ernst  Lohsing. 

13. 

1.  Die  Antiduellbewegung.    Kritisch  beleuchtet  mit  einem  Blick  auf 

Mörchingen,  Insterburg,  Jena  und  Springe.  Von  A.  von  Bogus- 
lawski,  Generallieutenant  z.  D.  Berlin,  Verlagsbuchhandlung  Alfred 
Schall,  Königl.  preussischer  und  Herzog),  bayrischer  Hofbuchhändler 
(1902,  ohne  Jahreszahl,  59  Seiten). 

2.  Für  den  Zweikampf.    Eine  Studie  von  Kurt  Graeser.  Berlin 

SW.  19.  Hermann  Walther,  Verlagsbuchhandlung,  G.  m.  b.  H.  1902 
(72  Seiten). 

3.  Die  Verbesserung  des  Ehrenschutzes.    Berichte,  erstattet  der 

constituirenden  Generalversammlung  der  allgemeinen  Anti-Duell-Liga 
für  Oesterreich  von  Dr.  Franz  Klein,  Sectionschef  im  K.  K.  Justiz- 
ministerium, und  Dr.  Heinrich  Lammasch,  o.  ö.  Universitäts- 
professor. Mit  einem  Anhange :  Bericht  über  die  constituirende  General- 
versammlung und  Statut  für  den  Ehrenrath.  Wien  1903.  Manz'sche 
K.  u.  K.  Hof- Verlags-  und  Universitätsbuchhandlung  1 1 1 0  Seiten). 

4.  Der  Minotaur  der  „Ehre".    Studie  zur  Antiduellbewegung  und 

Duelllüge.  Von  Heinrich  Graf  Coudenhove,  Dr.  jur.  et.  phil. 
Berlin,  S.  Calvary  &  Co.  1902  (69  Seiten). 


Digitized  by  Google 


358 


Besprechungen. 


Eine  Schrift  aus  der  Feder  von  Boguslawski's,  die  zur  Duellfrage 
und  Antiduellbewegung  Stellung  nimmt,  bleibt  immerhin,  wie  man  auch 
über  das  Duell  als  solches  denken  mag,  ein  interessanter  Beitrag  zur  Zeit- 
geschichte. General  Heu  tenant  von  Boguslawski  hat  in  dieser  Frage  be- 
reits zu  wiederholten  Malen  das  Wort  ergriffen»  Trotzdem  es  bei  ihm 
vermöge  seines  Standes  von  vornherein  klar  ist,  zu  welcher  Ansicht  er 
sich  bekennt,  kann  ihm  doch  das  Zeugniss  nicht  versagt  werden,  dass  er 
in  militärischen  Dingen  ein  sachlicher  Beobachter  ist,  der  nicht  nur  das 
Pro,  sondern  euch  das  Contra  seines  Standpunktes  reiflich  erwägt.  Von 
einem  seiner  heftigsten  Gegner  ist  er  „ein  sehr  hervorragender,  vielleicht 
der  hervorragendste  Militärschriftsteller  unserer  Tage*  genannt  worden  (vgl. 
Bleib  treu,  Kriegstheorie  und  Praxis,  S.  39).  Was  die  vorliegende  Schrift 
betrifft,  enthält  sie  lediglich  eine  Auseinandersetzung  mit  seinen  Gegnern. 
Abgesehen  von  einer  Kritik  der  vier  im  Titel  genannten  Elirenangele<ren 
heiten  bringt  sie  nicht  viel  neues  Material;  sie  ist  vielmehr  ein  Supplement 
zu  desselben  Verfassers  Schrift  „Die  Ehre  und  das  Duell'*,  auf  welche  auch 
vielfach  Bezug  genommen  wird.  Dennoch  seien  im  Einzelnen  einige  Be- 
merkungen gestattet.  Auf  Seite  4  wird  bestritten,  dass  Männer  gegen  ihre 
Ueberzeugung  zur  Duellwaffe  greifen;  demgegenüber  sei  festgestellt,  dass 
diesfalls  von  Boguslawski  sich  in  Irrthum  befindet;  es  sei  nur  auf  den 
durch  eine  Antiduellschrift  bekannten  Wiener  Advokaten  Dr.  Ritter  von 
Ofen  heim  verwiesen,  der  trotzdem  auf  einige  Ehrenaffairen  zurückblicken 
kann.  Referent  könnte  auf  Wunsch  noch  andere  Fälle  mittheilen.  Wenn 
von  Boguslawski  den  Zusammenhang  zwischen  gerichtlichem  Zweikampf 
und  heutigem  Duell  in  der  Weise  darzuthun  sucht,  dass  er  in  der  Beschul- 
digung der  widerrechtlichen  Besitznahme  eines  Gutes  auch  eine  Beschimpfung 
des  guten  Rufes  erblickt  (S.  7),  so  scheint  er  daran  ganz  zu  vergessen,  dass 
hier  gerade  ein  Kampf  mit  einem  nach  heutigen  Begriffen  Satisfaktionsun- 
fähigen vorliegt,  welcher  daher  nicht  zur  Begründang  des  angeblich  ger- 
manischen Ursprungs  des  Duells  herangezogen  werden  kann.  Schliesslich 
vermissen  wir  jegliche  Consequenz,  wenn  auf  S.  1 3  das  Duell  als  geeignetes 
Mittel  in  Ehebruchsangelegenheiten  bezeichnet,  strenge  Kritik  an  dem  Frei- 
spruche eines  Ehemannes,  der  den  in  flagranti  ertappten  Nebenbuhler  er- 
sclüesst,  geübt,  auf  S.  22  mit  den  in  Frankreich  erfolgenden  Freisprüchen 
von  Duellanten  sympathisirt  und  schliesslich  auf  S.  48  ein  das  Duell  perhor- 
rescirender  und  dagegen  die  Obrigkeit  anrufender  Pastor  auf  das  Strafgesetz 
verwiesen  wird,  welches  das  Duell  verbietet. 

Einen  im  Wesentlichen  gleichen  Standpunkt  wie  von  Boguslawski 
nimmt  Graes  er  ein;  nur  ist  er  mehr  Idealist  als  Forscher.  Seine  Abhand- 
lung ist  mit  flammender  Begeisterung  geschrieben  und  in  jungen  Herzen 
dürfte  sie  auch  zünden.  Seine  Ansichten  über  den  Begriff  des  Zweikampfes, 
der  Ehre,  des  Ehrenschutzes  u.  s.  w.  decken  sich  mit  denen  der  anderen 
Duellvcrfechter;  nur  dass  bei  ihm  stets  ein  gutes  Stück  Idealismus  mit  im 
Spiele  ist.  Am  meisten  äussert  sich  dieser  darin,  wenn  Graeser  das 
Argument  der  Duellgegner,  der  Zweikampf  sei  ein  Privileg  bevorzugter 
Stände  und  passe  schon  aus  diesem  Grunde  nicht  in  die  Struktur  unserer 
Zeit,  damit  zu  widerlegen  sucht,  dass  man  dadurch,  dass  man  sich  bereit 
erklärt,  Jedem,  insofern  uur  seine  Ehre  unbefleckt  ist,  „Genugüiuung  zn 
geben'1,  „dem  albernen  Geschwätz  von  einem  »Zweikampfprivileg  der  be- 


I 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


359 


vorrechteten  Klassen«"  jeden  Boden  entzieht.  Graeser  vergisst  eben, 
dass  die  Dinge  in  Wirklichkeit  anders  liegen.  Auch  seine  Präsumption, 
jeden  solange  für  einen  Duellfreund  zu  halten,  für  ein  Mitglied  der  .still- 
schweigenden (!)  Genossenschaft  der  Duellfreunde  k  anzusehen,  so  lange 
nicht  eine  gegenteilige  Aeusserung  vorliegt,  dürfte  aus  dem  bereits  oben 
erwähnten  Grunde  unzutreffend  sein.  Wenngleich  auch  diese  Schrift  nichts 
wesentlich  Neues  bringt,  so  hat  sie  doch  vor  anderen  den  Vorzug,  dass 
die  in  ihr  zum  Ausdrucke  gebrachte  Ansicht  in  Guss  und  Form  dargeboten 
wird;  leider  muss  hier  eine  Einschränkung  gemacht  werden.  Graeser 
beruft  sich  auf  „Ficht e  s  bekanntes  Wort:  Nichtswürdig  ist  die  Nation, 
die  nicht  ihr  Alles  einsetzt  für  ihre  Ehre*.  Nun  denn,  wer  so  für  den 
Gedanken  des  Deutschthums  begeistert  ist,  wie  Graeser,  sollte  doch  wissen, 
dass  die  Worte  „Nichtswürdig  ist  die  Nation,  die  nicht  ihr  Alles  freudig 
setzt  an  ihre  Ehre"  von  Schiller  (Jungfrau,  I,  5)  herrühren.  Nicht  un- 
erwähnt soll  das  Verdienst  der  Verlagsbuchhandlung  bleiben,  die  die 
Graeser 'sehe  Schrift  mit  einer  prachtvollen  Umschlagszeichnung  er- 
scheinen liess. 

Eine  ganz  besondere  Stellung  unter  allen  bisher  erschienenen  Schriften, 
welche  sich  mit  der  Duellfrage  befassen,  nimmt  „Die  Verbesserung  des 
Ehrenschutzes"  ein.  Alles  Historische  ist  so  ziemlich  bei  Seite  geblieben 
und  auf  die  künftige  Gestaltung  der  Dinge  haben  Lammasch  und  Klein 
hauptsächlich  ihr  Augenmerk  gelenkt.  In  der  That  ist  niemand  mehr  be- 
rufen, in  Oesterreich  ein  Wort  de  lege  ferenda  zu  sprechen  als  Lam- 
masch, der  Mitarbeiter  am  künftigen  österreichischen  Strafgesetzbuch,  und 
Klein,  der  Leiter  der  legislativen  Section  des  österreichischen  Justiz- 
ministeriums. Lammasch  formulirt  seine  Forderungen  zur  Verbesserung 
des  Elirenschutzes  in  11  Thesen,  welche  er  in  ungemein  sachlicher  Weise 
begründet  In  Vielem  wird  ihm  denn  auch  rückhaltlos  zugestimmt  werden, 
so  z.  B.  in  der  Forderung  nach  strengerer  Strafdrohung  insbesondere  in  den 
Fällen  vorsätzlicher  Beleidigung,  in  der  Forderung,  die  derzeit  nur  polizei- 
lich strafbaren  nicht  öffentlich  oder  nicht  vor  mehreren  Leuten  erfolgten 
Beschimpfungen  und  Misshandlungen  in  den  Zuständigkeitsbereich  der  Ge- 
richte zu  ziehen,  in  der  Forderung  nach  Strafdrohung  des  Vorwurfs  der 
Zweikampfsunterlassung,  bez.  Zweikampfsverweigerung  undOfficialverfolgung 
dieses  Delikts.  Allein  LammaBch  stellt  auch  Poatulate  auf,  gegen  welche 
gewichtige  Bedenken  zu  sprechen  scheinen.  Hierher  gehört  wohl  zunächst 
sein  Vorschlag,  Ehrenbeleidigungen  im  engern  Sinne  des  österreichischen 
Strafgesetzbuches  auf  Wunsch  (auch  nur)  einer  Partei  höher  qualiflcirten 
Einzelrichtern  —  als  solche  hat  er  die  Bezirksrichter  am  Sitze  des  Gerichts- 
hofs im  Auge  —  zuzuweisen.  Es  ist  sehr  fraglich,  ob  die  gesetzliche  De- 
clarirung  der  Minderwerthigkeit  der  Strafrechts-  gegenüber  der  Privatrechts- 
pflege am  Platze  war  (,Adjuncten  kann  das  Stimmrecht  in  Civilsachen 
nicht  übertragen  werden",  §  30  Ger.-Org.-Ges.);  aber  es  wäre  unseres 
Erachtens  der  ärgste  Missgriff,  wenn  man  die  Bezirksrichter  in  Gerichts- 
hofsorten höher  stellen  wollte  als  ihre  Collegen  ausserhalb  solcher  Orte, 
indem  man  letzteren  gewisse  Beleidigungssachen  entzieht  Es  könnte  zu 
einer  grossen  Erschütterung  der  Hechtssicherheit  führen,  wenn  das  Volk 
sagen  sollte:  Solch  ein  Richter  ist  doch  weniger  als  einer  in  der  Kreis- 
gerichtsstadt. Und  darum  scheint  es  uns  nur  wünschenswert!!,  dass  jegliche 


Digitized  by  Google 


360 


Differenarong  zwischen  Stadt  und  Land  im  Richterstand  vermieden  werde. 
Aber  auch  ein  anderer  Vorschlag  von  Lammasch  hat  seine  Schattenseiten. 
Er  schlägt  nämlich  vor,  bei  Ebrenbeleidigung  L  e.  S.  die  Anrufung  des 
eben  erwähnten  höher  quaJificirten  Erazelrichtere  in  das  Belieben  des  An- 
klägers oder  des  Angeklagten  zu  stellen ,  bei  Schmähungen  (§  496  österr. 
St-G.)  die  Devolvirung  der  Sache  vom  Einzelrichter  an  ein  (mit  Zuziehung 
des  Laienelementes  zu  bildendes)  Collegialgericht  lediglich  vom  Ankläger 
abhängig  zu  machen.  Darin  scheinen  mehrere  Gefahren  zu  liegen;  ist  an 
sich  die  Judicatur  in  Uebertretungsfällen  bei  weitem  nicht  so  einheitlich 
wie  die  in  andern  Strafsachen  —  dies  aus  dem  Grunde,  weil  es  an  einer 
einheitlichen  höchsten  Instanz  fehlt  — ,  so  wäre  es  geradezu  eine  Reformatio 
in  pejus,  wenn  die  Wahl  der  ersten  Instanz  mehr  minder  in  das  Ermessen 
der  Parteien  gestellt  würde.  Dadurch  würde  einer  Decentralisirung  der 
Strafrechtspflege  Vorschub  geleistet,  es  würde  dadurch  aber  auch  dem  Straf- 
verfahren in  gewissem  Sinne  der  Charakter  des  Jus  cogens  benommen, 
was  bei  einem  Jus  publicum  ausgesprochener  Natur  nicht  rathsam  scheint. 
Was  gar  das  lediglich  dem  Ankläger  zustehende  Recht  der  Devolution 
an  ein  Collegialgericht  anlangt,  läge  hier  eine  Verletzung  der  als  eine  der 
höchsten  Errungenschaft  des  reformirten  Strafprozesses  gepriesenen  Parteien  - 
gleichstellung  vor;  ob  sich  ein  derartiger  Schritt  empfiehlt,  scheint  uns 
zweifelhaft  zu  sein.  —  Klein  befasst  sich  in  geistreicher  Weise  mit  der 
Idee  der  Ehrengerichte.  Seine  Ausführungen  sind  unstreitig  das  Beste, 
was  über  diesen  Gegenstand  bis  jetzt  in  deutscher  Sprache  geschrieben 
wurde,  ganz  abgesehen  davon,  dass  sie  sich  nicht  in  allgemeinen  Rede- 
wendungen halten,  sondern  positive  Vorschläge  in  Gestalt  eines  legislativ 
geradezu  meisterhaft  durchdachten  Ehrenrathstatuts  bringen,  in  welchem 
sich  an  mehr  als  einer  Stelle  der  geniale  Schöpfer  der  neuen  österreichischen 
Civilprocessreform  verräth;  letzteres  gilt  insbesondere  von  der  Tendenz,  stets 
Vergleichsversuche  zu  unternehmen  und  so  den  Richterspruch  als  die  ultima 
ratio  erscheinen  zu  lassen.  De  lege  lata  wäre  nnr  zu  bedenken,  ob  eine 
von  vornherein  gegebene  VerzichterklHrung,  die  Ehrenrathsmitglieder  aus 
ihrem  Spruche  nicht  strafrechtlich  zur  Verantwortung  zu  ziehen,  für  die 
Parteien  verpflichtend  und  für  den  staatlichen  Richter  maassgebend  ist. 
Nach  der  St-P.-O.  ist  lediglich  der  (faktische  oder  durch  die  praesumptio 
juris  ac  de  jure  des  $  46  fingirte)  Rücktritt  von  der  Privatanklage  für  den 
Richter  bindend;  ein  Rücktritt  von  der  Anklage  liegt  auch  dann  vor,  wenn 
es  zu  einem  Vergleiche  kommt  Nicht  berechtigt  zur  Anklage  ist  der  Be- 
leidigte nach  §  530  St.-G.  abgesehen  von  den  Fällen  der  Präklusion  und 
der  Verjährung  dann,  „wenn  er  die  ihm  bekannt  gewordene  strafbare 
Handlung  ausdrücklich  verzeiht".  Aber  eine  Erklärung,  eine  etwa  erst 
erfolgende  Beleidigung  strafgerichtlich  nicht  zu  verfolgen,  mag  wohl  mora- 
lisch verpflichten,  juristisch  ist  sie  jedoch  argumento  e  contrario  des 
$  530  St. -G.  irrelevant.  —  Ist  auch  in  der  Schrift  von  Klein  nnd 
Laramasch  direct  vom  Wesen  des  Zweikampfes  nicht  die  Rede,  so  sind 
doch  hier  mit  der  Duellfrage  verwandte  Angelegenheiten  behandelt  und  die 
Mittel  angegeben,  mit  denen  das  Duell  bekämpft  werden  soll.  Die  militä- 
rischen Verhältnisse  sind  leider  nur  wenig  berücksichtigt  worden.  Mag 
auch  hie  und  da  noch  darüber  gestritten  werden,  ob  innerhalb  oder  ausser 
halb  der  bewaffneten  Macht  mit  der  Antiduellbewegung  der  Anfang  zu 


Digitized  by  Google 


361 


machen  ist,  so  kann  diese  Frage  doch  nicht  im  Mindesten  zweifelhaft  sein 
in  Anbetracht  der  Erwägung,  dass  für  die  Civilperson  eine  ablehnende 
Haltung  in  Duellan Gelegenheiten  von  socialen  Folgen  begleitet  sein  kann,  für 
die  Militärperson  jedoch  nicht  nnr  von  socialen,  sondern  von  (wenn  auch 
in  merito  bestreitbaren,  so  doch  in  fonnali  wirklich  vorhandenen)  rechtlichen 
Conseq  Uenzen  begleitet  ist;  denn  dass  ein  officiersehren  rät  hü  eher  Sprach 
formalisirtes  Recht  auch  dann  schafft,  wenn  er  in  meritorischer  Hinsicht 
vielleicht  mit  den  Bestimmungen  des  MiHtarstrafgesetzes  nicht  in  Einklang 
zu  bringen  ist,  lägst  sich  bei  der  gegenwärtigen  Lage  der  Dinge  schlechter- 
dings nicht  in  Abrede  stellen.  Aber  immerhin  bedeutet  die  Gründung  der 
Antiduellliga  für  Oesterreich  einen  moralischen  Erfolg:  denn  sie  ist  eine 
Vereinigung  von  Männern,  welchen  man  auch  für  den  Fall,  dass  sie  eine 
Forderung  zum  Zweikampfe  ablehnen  sollten,  Ehre  nicht  absprechen  kann. 
In  dieser  Hinsicht  ist  zweifelsohne  ein  grosses  Stück  positiver  Arbeit  ge- 
leistet; verba  movent,  exempla  trahunt 

Während  die  Schrift  von  Klein  nnd  Lammaseh  die  Duellfrage 
mehr  vom  prophylaktischen  Standpunkte  behandelt,  geht  Graf  Couden- 
hove  mit  seinen  Ausführungen  auf  das  Wesen  des  Zweikampfes  und 
seine  Beziehungen  zum  Ehrbegriffe  ein.  Zum  Unterschiede  von  anderen 
Duellgegnern  steht  bei  ihm  die  psychologische  Seite  der  Duellfrage 
im  Vordergrund  der  mitunter  recht  lebhaften,  stets  aber  im  Grossen  und 
Ganzen  treffenden  Discussion;  historische  Momente  haben  in  lediglich 
subsidiärer  Weise  Beachtung  gefunden.  Was  wir  von  vornherein  —  um 
ganz  aufrichtig  zu  sein  —  an  dem  Boche  auszusetzen  hatten,  war  der 
Titel,  der  sich  scheinbar  etwas  pompös  ausnimmt;  aber  nur  scheinbar. 
Die  Sachlage  hätte  Graf  Condenhove  nicht  besser  charakterisiren 
können  als  mit  der  Bezeichnung  „Der  Minotaur  der  •Ehre»".  In  Oester- 
reich, besonders  in  Böhmen,  hat  diese  Schrift  auch  vermöge  der  Per- 
sönlichkeit ihres  Verfassers  lebhaftes  Interesse  gefunden.  Dr.  jur.  et  phil. 
Graf  Coudenhove  ist  ein  Vetter  des  Statthalters  von  Böhmen,  Esc. 
Karl  Graf  Coudenhove,  der  vermöge  Geburt  und  Rang  zu  den  maass- 
gebendsten  Persönlichkeiten  Oesterreichs  zählt  und  es  trotz  mitunter  recht 
schwierigen  Verbältnissen  durch  seine  objective  Gesinnung  verstanden  hat, 
das  grösste  Verwaltungsgebiet  Europas  im  Sinne  verwaltungstechnischen 
Fortschrittes  mit  den  besten  Erfolgen  zu  leiten.  Da  erregte  es  begreif- 
licher Weise  grosses  Interesse,  als  vor  3  Jahren  sein  Vetter,  nachdem  er 
dem  diplomatischen  Dienste  entsagt  hatte,  zum  ersten  Mal  öffentlich  an 
die  Kritik  von  Zeitfragen  herantrat  und  eine  Schrift  über  die  österreichische 
Nationalitätenfrage  erscheinen  Hess,  der  im  nächsten  Jahre  ein  Buch  über  die 
Judenfrage  folgte.  So  verschieden  diese  beiden  Schriften  beurtheilt  wurden, 
darin  war  die  Kritik  einmütlüg,  dass  Dr.  Graf  Coudenhove  ein  Mann 
ist,  der  seine  eigenen  Wege  wandelt,  selbstständige  Gedanken  zu  fassen, 
zu  formuliren  und  zu  begründen  versteht.  Auch  mit  vorliegender  Schrift 
hat  er  sich  einem  vielfach  erörterten  Thema  zugewandt,  aber  er  hat  es 
ganz  unabhängig  von  seinen  Vorläufern  zu  behandeln  gewusst  und  daher 
eine  alte  Frage  in  ein  ganz  neues  Licht  gerückt.  Ausgehend  von  einer 
psychologisch  fein  durchgeführten  Unterscheidung  zwischen  bürgerlicher  und 
sog.  ritterlicher  Ehre  kommt  der  Verfasser  zu  dem  Ergebnisse,  dass  erstere 
verdient,  letztere  ertrotzt  sein  will.    In  beredter  Weise  wird  das  Missver- 


Digitized  by  Google 


362 


Besprechungen. 


hältniss  dargethan,  welclies  so  oft  zwischen  Beleidigung  und  Duellansgang 
obwaltet,  wird  nachgewiesen,  dass  Muth  noch  nicht  den  Ehrenmann  ans- 
macht  und  der  Kummer  und  der  Jammer  geschildert,  den  das  Duell  hervor- 
ruft. Sodann  wird  aber  auf  die  Vorurtheile  unserer  Zeit  hingewiesen  und 
nicht  mit  Unrecht  eine  Duellablehnung  als  .der  grösste  Beweis  von 
Heroismus,  den  es  überhaupt  geben  kann/  bezeichnet.  Was  speciell  die 
militärischen  Verhältnisse  betrifft,  wird  der  Widerspruch  des  Duells  zu 
Gesetz  und  Dienstreglement  juristisch  begründet.  Sodann  geht  Graf 
Coudenhove  zu  einer  eingehenden  Schilderung  anderer  Auswüchse  des 
Ehrgefühls  über,  nämlich  des  Harakiri  oder  Seppuku  in  Japan  und  der 
indischen  Wittwenverbrennung  (Satti),  deren  Aehnlichkeiten  mit  dem  Duell 
ausgeführt  werden.  Und  da  ist  es  interessant,  zu  sehen,  wie  fest  ein- 
gewurzelt diese  heute  bereits  der  Vergangenheit  an gehörigen  Institutionen 
vor  noch  nicht  allzu  langer  Zeit  im  Volke  waren.  Insbesondere  was  das 
Harakiri  betrifft,  werden  Stellen  aus  einer  parlamentarischen  Debatte  von 
1869  citirt,  aus  denen  hervorgeht,  welche  Opposition  noch  vor  ca.  30  Jahren 
gegen  dessen  Abschaffung  bestand.  Daraus  wird  die  Folgerung  gezogen, 
dass  das  Alter  einer  Institution  der  Erkenntniss  ihrer  Verwerflichkeit  nicht 
hinderlich  sein  soll.  So  soll  es  auch  mit  dem  Duell  sein.  Die  Grün- 
dung der  österreichischen  Antiduellliga  begrüsst  der  Autor  mit  Freuden. 
Von  ihrem  Ehrenrathe  spricht  er  nicht,  tritt  vielmehr  für  die  Anrufung 
der  staatlichen  Gerichte  ein.  Nicht  in  letzter  Linie  bekämpft  er  das  Duell 
aus  religiösen  Gründen.  Graf  Coudenhove  steht  auf  katholischer 
Grundlage,  jedoch  nicht  ausschliesslich  auf  ihr;  sein  Katholicismus  ist  voll- 
kommen im  Einklang  mit  den  Aufgaben  unserer  Zeit  und  tolerant  in  der 
Beurtheilung  der  Gefühle  Andersgläubiger.  Graf  Coudenhove's  Haupt- 
waffen gegen  das  Duell  sind  die  Argumente  des  gesunden  Menschen- 
verstandes, womit  er  sich  entschieden  auf  dem  richtigen  Wege  befindet 

Denn  was  der  Mensch  erdacht,  erfand, 

Als  Höchstes  wird  er  finden: 

Gesund  natürlichen  Verstand 

Und  richtiges  Empfinden.  (Grillparzcr.) 
Nie  ward  besser  als  durch  die  Graf  Condenhove'sche  Schrift  ge- 
zeigt, dass  es  eine  Ehre  nicht  nur  ohne,  sondern  auch  gegen  den  Duell- 
codex giebt. 


14. 

Wie  beurtheile  ich  meine  Handschrift?  Populäres  Lehrbuch  der 
Graphologie  von  Hans  H.  Busse.  Verlag  von  W.  Vobach  &  Co., 
Berlin  und  Leipzig.  Preis  1  Mark.  (1903;  ohne  Jahreszahl.)  — 
92  Seiten. 

In  dieser  elegant  ausgestatteten  und  mit  zahlreichen  Schriftproben 
versehenen  Broschüre  resumirt  Busse  die  bisherigen  Ergebnisse  der  Gra- 
phologie in  historischer,  apologetischer,  —  wenn  das  Wort  erlaubt  ist  — 
dogmatischer  und  praktischer  Hinsicht  In  letzterer  Beziehung  kann  das 
dein  Buche  beigegebene  Verzeichniss  der  in  ihm  behandelten  und  durch 
Schriftproben  bdegteu  Eigenschaften  mit  weit  über  400  Schlagworten  als 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


363 


werthvoller  Behelf  bezeichnet  werden.  Im  Uebrigen  sei  auf  unsere  früheren 
Besprechungen  verwiesen.  Die  Graphologie  kann  Ergebnisse  anderweitiger 
Untersuchungshandlungen  bekräftigen  und  hat  in  dieser  Eigenschaft  ein 
grosses  Bethätigungsgebiet.  Sie  als  einziges  oder  auch  nur  hauptsächliches 
Beweismittel  heranzuziehen,  scheint  uns  Angesichts  der  traurigen  Erfah- 
rungen eine  immerhin  gewagte  Sache.  Das  soll  jedoch  kein  Vorwurf 
gegen  vorliegendes  Buch  sein,  welchem  wir  —  im  Oegentheil  —  die 
weiteste  Verbreitung  wünschen. 


e)  Bücherbesprechungen  von  Hans  Gross. 

15. 

Ueber  Wahnideen  im  Völkerleben  von  M.  Friedmann,  Nerven- 
arzt in  Mannheim.  (Aus  Grenzfragen  des  Nerven-  und  Seelenlebens 
VI/VII.)  Wiesbaden,  J.E.Bergmann,  1901. 
Das  vortrefflich  geschriebene  Buch  bringt  wirklich  einmal  neue  Ideen, 
die  an  zwar  bekannte,  aber  mit  ausgebreiteter  Belesenheit  und  grosser 
Präsenz  des  Wissens  zusammengetragene  Thatsachen  angeknüpft  werden. 
Das  Buch  muss  gelesen  werden,  da  sein  Wert  in  der  Beweisführung  liegt, 
über  die  nicht  leicht  referirt  werden  kann.  Ueber  das  Thun  der  grossen 
Masse  ist  ja  schon  viel  geschrieben  worden  und  die  Arbeiten  von  Levis, 
Ferri,  Despine,  Martin,  Pugliese,  Hobbes,  Bordier,  du  Camp, 
Sergi,  Tocqueville,  Lacratelle,  Sterne,  Hol tzendorff ,  Tarde, 
Sighele  u.  s.  w.  haben  sich  namentlich  mit  der  Seele  des  Schopen- 
hauer sehen  Makroanthropos  befasst;  im  vorliegenden  Buche  wird  aber 
zumeist  gezeigt,  wie  durch  das  Erregen  starker  Vorstellungen  das  Denken 
der  Menschen  beherrscht  und  ihm  ein  bestimmter  Inhalt  aufgedrängt  wird ; 
so  erscheine  die  Vorstellung  (nicht  der  Begriff)  als  selbstständige  geistige 
Macht  von  bedeutender  Art,  sie  dränge,  ohne  dass  irgend  eine  Reflexion 
betheiligt  zu  sein  braucht,  nicht  bloss  zu  überzeugenden  Associationen  und 
Ideen,  sondern  auch  zu  impulsiven  Handlungen.  Starke  Ideen  wirken  un- 
mittelbar und  ohne  Motivirung  und  liegt  zufällig  grosse  Suggestibilität  vor, 
so  wirken  beide  Factoren,  zusammen  allerdings  in  scheinbar  unerklärlicher 
Machtwirkung. 

Ich  glaube,  dass  sich  die  Friedmann'schen  Ideen  auch  im  Kleinen 
durchführen  Hessen:  Verführung,  Ueberredung,  Beispiel,  Anstiftung,  Ver- 
leitung, —  alles  zu  zweien  oder  in  Bandenbildung,  Complottform ;  das  ist 
Alles,  weil  häufiger,  vielleicht  wichtiger,  wenigstens  für  den  Kriminalisten, 
als  die  doch  seltener  und  mehr  social  imponirenden  grossen  Narrheiten. 
Die  grossen  Sätze,  die  Fried  mann  entwickelt  hat,  lassen  sich  auf  unsere 
alltäglichen  und  desshalb  so  wichtigen  Erscheinungen  klärend  und  sichernd 
anwenden. 


Digitized  by  Googl 


364 


Besprechungen. 


16. 

Ueber  Geistesstörungen  in  der  Armee  zur  Friedenszeit,  von 
Stabsarzt  d.  R.  Dr.  Georg  Elberg.  Zum  Gebrauch  für  Offleiere, 
Militärärzte,  Milit&rgeistliche,  Auditeure  und  Aerzte.  Halle  a./S.  1903, 
C.  Marhold. 

Zweck  der  Schrift  ist,  auf  das  häufige  und  oft  unerkannte  Vorkommen 
von  Geisteskrankheiten  beim  Militär  aufmerksam  zu  machen  und  zu  ver- 
hindern, dass  geisteskranke  Soldaten  einerseits  schädigend  auf  den  ganzen 
Zweck  des  Heeres  einwirken,  und  andererseits  gequält,  misshandelt  und  un- 
verdient gestraft  werden.  Aber  die  sehr  lobenswerthe  Absicht  des  Ver- 
fassers konnte  auch  auf  unsere  Zwecke  ausgedehnt  werden,  da  verhältniss- 
in  aasig  nicht  weniger  unserer  Beschuldigten  unverdient  gestraft  werden, 
wie  dies  beim  Militär  der  Fall  ist. 

Verfasser  schreibt,  wie  der  Titel  sagt,  auch  für  Offlciere,  Militärgeist- 
liche  und  Auditeure,  also  für  medicinische  Laien,  er  bediente  sich  daher 
eines  leicht  fasslichen  und  einfachen  Stiles  und  behandelt  namentlich  die 
für  uns  allerwichtigsten  Psychosen:  Dementia  präcox,  Epilepsie  und  Paralyse 
so  klar  und  deutlich,  dass  ich  das  kleine  Werk  auch  Kriminalisten  warm 
empfehle. 


17. 

Das  dritte  Geschlecht.    Gleichgeschlechtliche  Liebe.  Beiträge 
zum  homosexuellen  Problem  von  M.  Braunschweig.  Zweite  ver- 
mehrte Auflage.    Verlag  von  Carl  Marhold,  Halle  a/S.  1903. 
Ich  beziehe  mich  auf  die  Besprechung  dieser  Schrift  im  Band  10, 
S.  345.   Dass  die  Arbeit  schon  in  2.  Auflage  erscheint,  ist  sicher  bezeich- 
nend genug. 


18. 

Homosexuelle  Probleme.  Im  Lichte  neuester  Erwerbung  allgemein- 
verständlich dargestellt  von  Dr.  Ludwig  E.  West  Berlin  W.  35. 
C.  Wester  &  Co. 

Wozu  es  noth wendig  ist,  „die  Kenntnis«  über  gewisse  Thatsachen, 
die  Eingeweihten  schon  lange  bekannt  waren,  in  die  breite  Masse  des  Volkes 
zu  tragen"  —  wie  Verfasser  zu  Beginn  der  Einleitung  sagt,  das  weiss  ich 
nicht.  Aber  die  unzähligen  Behandlungen  immer  wieder  des  alten  Stoffes 
machen  stark  den  Eindruck,  als  ob  die  Päderasten  (Verfasser  versichert 
zwar,  er  sei  ein  „Normaler")  alles  aufbieten  wollten,  um  sich  nicht  bloss 
populär,  sondern  auch,  sagen  wir,  im  Volke  mehr  sympathisch  zu  machen. 
Das  wird,  die  Herren  mögen  es  glauben,  nie  gelingen:  vielleicht  wird  es 
möglich  sein,  den  $  175  D.  R-St.-G.  abzuschaffen,  trotzdem  die  Pub- 
licationen  immer  widerlicher  werden,  aber  das  ist  Alles,  denn  im  Allge- 
meinen ist  der  Sinn  des  Volkes  doch  so  gesund,  dass  ihm  das  Degenerirte, 
Unnatürliche  und  Naturzweckwidrige  der  ganzen  Homosexualität  stets  ekel- 
haft bleiben  wird. 

Das  Buch  bringt  nichts  Neues,  sondern  bloss  Zusammengetragenes. 
Dass  man  uns  zahlreiche  Autobiographieen  Homosexueller,  die  Briefe  des 


Digitized  by  Google 


365 


unglücklichen  Bayernkönigs,  die  Mittheilungen  des  Dr.  Ulrichs  und  die 
ewigen  Geschichtchen  von  Michelangelo,  Platen,  Winkelmann,  Shakespeare, 
Andersen  schon  gedruckt  gebracht  hat,  war  ja  ganz  gut  und  wir  haben 
sie  auch  pflichtgetreu  hinuntergewürgt  —  wozu  man  dieselben  aber  stets 
von  Neuem  abdruckt,  ist  mir  nicht  begreiflich. 


19. 

Die  Prostitution  bei  allen  Völkern  vom  Alterthnm  bis  zur 
Neuzeit  von  Dr.  Ludwig  E.  West  Berlin  W.  35.  Carl 
Wesser  &  Co.    Ohne  Jahreszahl. 

Das  Buch  bringt  über  das,  uns  allerdings  wichtige  Thema,  zwar  nichts 
Neues,  aber  bekannte  Daten  (Pierre,  Dufour,  Hickson,  Dühren, 
Archenholtz,  Parent,  Duchatelet,  Laurent,  Nagour,  Pall-Mull- 
Gazette  1885,  Lombroso,  Tarn^owska,  Bebel,  Hirsch,  Ströhm- 
berff  u.b.w.)  in  übersichtlicher  Zusammenstellung. 

mm-  *  mm)  w     Wf       w *   w  m         m  mm         mm\  mr  mr  m  m-m  m  mrmmmw  m  mmm  mmmwmm^mm*mm*m>  m^mmmw  m  mf mm  mm  m  m  mm  t 


20. 

Der  moderne  Mädchenhandel  von  Dr.  Ludwig    E.  West. 
Carl  Wesser  &  Co.    Berlin  W.  35.  1903. 

Dies  Heft  bringt  zumeist  Tb  eile  des  vorgenannten,  eine  Beschreibung 
eines  Londoner  Bordells  und  Mittheilungen  darüber,  wie  Mädchen  für  un- 
sittlichen Lebenswandel  geworben  werden. 


21. 

Die  Rechts-  und  Straf fähigkeit  der  Personen veVbände,  von 
Dr.  jur.  Ernst  Hafter,  Privatdocent  an  der  Universität  Zürich. 
Berlin,  JuL  Springer,  1903. 

Diese,  namentlich  durch  Gierkes  berühmte  Arbeiten  neuerdings 
wieder  activ  gewordene,  wichtige  Frage  hat  durch  Verfasser  eine  ausser- 
ordentlich gründliche,  alle  bestehende  Literatur  berührende  Behandlung  er- 
fahren; hierdurch  ist  für  eine  legislatorische  Verwerthung  der  Sache  in 
kriminalpolitischer  Richtung  alles  vorbereitet,  was  diesfalls  in  Betracht  kommen 
kann.  Verfasser  sagt,  seine  Aufgabe  gehe  dahin,  aus  dem  modernen  Rechts- 
bewusstsfiin  und  der  Bewegung  des  modernen,  socialen  Lebens  die  Frage 
zu  entscheiden,  ob  neben  dem  Einzelindividuum  auch  Personenverbände 
als  Delicts-  und  straffähige  Subjecte  betrachtet  werden  müssen  und  ob  sie 
als  reale,  selbstständige  Wesen  oder  als  künstliche  Fiktionen  bestehen. 
Das  Ergebniss  der  schönen  Arbeit  geht  auf  Bejahung  der  Delicts-  und 
Straffähigkeit  und  auf  die  Bejahung  der  Möglichkeit,  dass  das  Verbands- 
delict  in  moderne  Strafgesetze  eingefügt  werden  könne.  Am  meisten  ent- 
spreche hier  das  System  dei  New- York  Penal-Code  vom  1.  December  18S2. 

Die  vorliegende  Schrift  ist  eine  hochmoderne,  echte  Problemarbeit. 


Digitized  by  Google 


3UG 


Besprechungen. 


22. 

Laurent  Montanus,  Die  Prostitution  in  Indien.    Freiberg  i.  Br.  und 
Leipzig.    Fr.  P.  Ix>renz.    Ohne  Jahreszahl. 

Alles,  was  Prostitution  betrifft,  ist  kriminalanthropologisch  wichtig,  und 
so  wird  man  die  kleine,  flüchtige  Skizze  mit  Interesse  lesen  können. 


23. 

Derselbe,  Prostitution  und  Entartung.    Ibidem.  1903. 

Verfasser  geht  davon  aus,  dass  man  nicht  in  jeder  Frau,  die  Gewerbs- 
unzucht treibt,  eine  geborene,  prädestinirte  Prostituirte  erblicken  dürfe. 
Manche  von  ihnen,  die  in  der  Ascendenz  Trunksucht,  Epilepsie,  Syphilis, 
Geisteskrankheiten  u.  s.  w.  aufweise,  zeigen  aber  intellectueüe  und  ethische 
Defecte.  Dies  wird  durch  eine  Anzahl  von  Lebensgeschichten  verschiedener 
Prostituirten  zu  zeigen  getrachtet  Mit  einfachen  Worten  heisst  also  das  zu 
beweisen  Gesuchte:  „Ein  Theil  der  I*rostituirten  ist  degenerirt,  aber  bei 
allen  lässt  sich  das  nicht  beweisen."  Wollte  man  aber  statt  des  heiklen 
Wortes  „Degenerirte"  sagen:  „übel  veranlagte,  schlecht  erzogene,  faule 
Weiber,  die  diesen  Eigenschaften  nicht  zu  widerstehen  vermögen,  zumal 
wenn  sie  geil  oder  in  Noth  sind"  —  so  würde  die  Sache  Einiges  an 
klingendem  Ton  verlieren,  aber  sie  entspreche  dann  den  Thatsachen.  In 
gewissen  Richtungen,  namentlich  der  hier  fraglichen  des  Prostitutionswesens, 
hat  das  Wort  „degenerirt"  manches  Unheil  gestiftet  —  man  warf  ein 
tönendes  Wort  unter  die  I^eute,  Wenige  verstanden  es,  und  Viele  hielt  es 
von  weiterem  Nachdenken  ab,  man  glaubte  durch  das  „erlösende"  Wort 
bereits  die  Erklärung  gefunden  zu  haben.  Nehmen  wir  die  Frage  einmal 
einfacher  vor. 

Dass  es  bequemer  ist,  nicht  zu  arbeiten,  statt  sich  zu  plagen;  an- 
genehmer, schöne  Kleider  zu  tragen  und  Vergnügungen  zu  besuchen,  als 
armselig  angezogen  zu  Hause  zu  sitzen;  unterhaltender,  seinen  Trieben 
nngescheut  nachzugeben,  als  sich  in  immerwahrender  Tugend  der  Keuschheit 
zu  üben  —  das  Alles  weiss  und  empfindet  Jeder,  Degenerirter  oder  Nicht- 
degenerirter.  Ebenso  weiss  Jeder,  dass  es  ehrenhafter,  für  die  Zukunft 
sicherer  und  das  Gewissen  beruhigender  ist,  allen  den  genannten  Lockungen 
zu  widerstehen,  als  ihnen  nachzugehen,  d.h.:  wer  in  sich  genug  Gegen- 
triebe besitzt,  um  die  Triebe  zum  bequemen  und  angenehmen  Leben  zu 
unterdrücken,  der  wird  tugendhaft,  der  Andere  lasterhaft  werden.  Aber 
Tugend  und  Laster  sind  unmoderne  Begriffe,  zum  Mindesten  verlassen  wir 
uns  auf  sio  nicht,  wohl  aber  auf  die  Lebensklugheit  der  Menschen  und 
ich  wiederhole  eine  von  mir  oft  aufgestellte  Definition:  Klug  sein  heisst: 
einen  kleinen  augenblicklichen  Vortheil  für  einen  grösseren 
späten  aufgeben  können. 

Das  kluge  Mädchen  verzichtet  auf  das  momentane  Müssigsein  zu 
Gunsten  späteren  sorgenfreien  Alters,  sie  verzichtet  auf  das  kleine  momentane 
Vergnügen,  geputzt  einherzugehen,  zu  Gunsten  des  grösseren  späteren  Vor- 
theiles:  geachtet  und  dadurch  durch  Heirath  versorgt  zu  werden  u.  s.  w.  — 
Kurz  wir  kommen  zu  der  sehr  nüchternen ,  aber  sicheren  Wahrheit:  von 


Digitized  by  Google 


Besprechungen 


367 


zwei  Mädchen,  welche  Gelegenheit  hatten,  sich  der  Prostitution  zu  ergeben, 
und  von  denen  Eine  widerstanden  hat,  während  die  Andere  gefallen  ist  — 
war  eben  die  Erste  lebensklug,  die  Andere  aber  nicht. 

Man  wird  sagen,  manche  Prostituirte  sei  doch  sehr  gescheidt  —  ja, 
gescheidt,  gebildet,  fein,  unterrichtet,  alles  kann  sie  sein,  aber  lebensklug 
ist  sie  nicht  Wenn  man  dann  Findet,  dass  die  Prostituirten  viele  Degene- 
rationszeichen haben,  so  wäre  nur  bewiesen,  dass  Letztere  den  Unklugen 
anhaften,  ebenso  wie  ja  die  Cretins  die  allermeisten  Degenerationszeichen 
besitzen. 

Aber  mit  dem  Beweise  dafür,  dass  die  Prostituirten  so  viele  Degene- 
rationszeichen aufweisen,  steht  es  noch  schlimm.  Das  hiermit  angezeigte 
Buch  schlieest  mit  einer  Tabelle,  welche  nach  den  Untersuchungen  ver- 
schiedener Forscher  die  Anomalien  Prostituirter  darstellen  sollen  (nach 
Lombroso  „neue  Fortschritte*;.  Wie  da  beobachtet  wurde,  weiss  ich 
nicht,  aber  das  „ Beweismaterial tt  sieht  seltsam  aus.  Untersucht  haben: 
Grimaldi,  de  Albertis,  Andronico,  Tarnowsky  und  Lombroso- 
Ottolenghi.    Es  fanden  dieselben  bei  Prostituirten  z.  B.: 

Schädelasymmetrie:  G.  23,  T.  40,9  —  die  Anderen  gar  keine; 

Oxycephalie:  G.  26,9,  alle  Anderen  gar  keine; 

Vorspringer  Orbitalwinkel;  G.  68,8,  alle  Anderen  gar  keine; 

Vorspringende  Backenknochen:  L.-0.  40,17,  alle  Anderen  keine, 

Starke  Protuberanz  des  Hinterhauptes:  L.-0.  40,92,  alle  Anderen  keine; 

Prognathismu8  und  Asymmetrie:  L.-0.  41,21,  alle  Anderen  keine  u.  s.  w. 

Das  stimmt  misstrauisch ,  denn  solche  Fluctuationen  können  nicht 
richtig  sein,  oder  nichts  beweisen ;  dazu  kommt  noch,  dass  wichtige  Degene- 
rationszeichen sehr  selten  gefunden  wurden;  so  verzeichnet  Gesichtsasym- 
metrie bloss  A.  1,74  (unter  zusammen  549  untersuchten  Prostituirten); 
Submikrocephalie  bloss  L.-O.  3,22;  eretinische  und  mongolische  Physiognomie, 
Anomalie  von  Nase  und  Lippen  kommt  gar  nicht  vor  —  kurz,  mit  dieser 
Tabelle  ist  gar  nichts  bewiesen,  als  dass  die  I^eute  (überhaupt)  in  den 
verschiedenen  italienischen  Städten,  in  welchen  die  genannten  Forscher 
untersucht  haben  —  recht  verschieden  sind. 


24. 

Medicinische  Wissenschaft  und  Kurpfuscherei.  Zur  Aufklärung 
des  Publicum8  gemeinverständlich  dargestellt  von  Dr.  C.  Reissig, 
Arzt  in  Hamburg.  2.  veränderte  und  vermehrte  Auflage.  Leipzig. 
C.F.W.  Vogel.  1901. 

Wie  das  Titelblatt  sagt,  hat  Verfasser  nur  den  Zweck  im  Auge,  das 
Publicum  aufzuklären.  In  der  That  hat  er  aber  auch  einem  wichtigen 
zweiten,  kriminalpolitischen  Zweck  gedient,  indem  er  auf  die  unbedingte 
Notwendigkeit  eines  Paragraphen  gegen  die  Kurpfuscherei  hingewiesen 
hat,  den  das  StGB,  für  das  Deutsche  Reich  unbegreiflicher  Weise  noch 
immer  nicht  besitzt. 

Die  Schrift  giebt  zuerst  eine  sehr  lesenswerthe,  ganz  kurze  Geschichte 
der  Medicin  und  bespricht  dann  fast  alle  in  letzter  Zeit  und  noch  heute 
existirenden   Kurpfuscherniethoden.   Wer  die  gut  und   überzeugend  zu- 

ArcWv  fQr  Kriminalanthropologie.  XII.  25 


Digitized  by  Google 


368 


Besproch  uügcn. 


8aininengestelltcn  entsetzlichen  Erfolge,  die  den  verschiedenen  Kurpfuschern 
zugeschrieben  werden  können,  durchsieht,  dem  muss  es  unbegreiflich  er- 
scheinen ,  dass  Deutschland  nicht  einen  ähnlichen  Kurpfuscherparagraphen 
besitzt,  wie  ihn  Oesterreich  seit  Langem  besessen  hat  Kein  Land  der 
Welt  hat  bessere  und  gewissenhaftere  Aerzte  als  Deutschland  —  ihnen 
kann  die  Behandlung  der  kranken  Menschheit  mit  Beruhigung  überlassen 
werden,  mit  Ausschluss  aller  Wuuderärzte,  Kurpfuscher  und  Naturkünstler, 
aber  auch  mit  Ausschluss  all  des  unbeschreiblichen  Unheils,  das  diese  kennt 
niss-  und  meist  auch  gewissenlosen  Leute  angerichtet  haben. 


25. 

Dr.  Max  Thal,  Mutterrecht.  Frauenfrage  und  Weltanschauung.  Breslau. 
Scblesische  Verlagsliandlung  von  II.  Schotthausen.  1903. 

Von  den  Arbeiten  Wilutzkys  und  Bachofens  ausgehend,  kommt 
Verfasser  zur  Annahme,  dass  in  den  Ursachen,  welche  die  unterechiedliche  . 
Stellung  von  Mann  und  Frau  in  der  heutigen  Welt  bewirken,  die  ökono- 
mischen Verhältnisse  den  ersten  Rang  einnehmen.  Diese  sind  für  Mann 
und  Frau  nicht  die  gleichen,  sie  ändern  sich  langsam  und  hauptsächlich 
durch  Einwirkung  der  sittlichen  Zeitanschauung. 


26. 

Das  Verbrechen  und  seine  Bekämpfung.   Kriminalpsychologie  für 
Mediciner,  Juristen  und  Sociologen,  zugleich  ein  Beitrag  zur  Reform 
der  Strafgesetzgebung  von  Dr.  G.  Aschaffenburg,  a.  o.  Professor 
der  Universität  Halle  a.  S.  gr.  S".  geheftet  6  Mk.,  fein  Leinwandband 
7  Mk.    (Carl  Winters  Universitätsbuchhandlung  in  Heidelberg.) 
Es  ist  charakteristisch  für  die  Arbeitsmethode  der  modernen  Zeit,  das» 
eigentlich  Jene  zu  vorderet  am  Platz  sind,  welche  entweder  ganz  eng  um- 
schriebene Specialgebiete  bearbeiten,  oder  aber  Jene,  die  sich  Grenzgebiete 
ausgesucht  haben  und  daher  Kenntnisse  in  den  beiden  aneinanderstossenden 
Disciplinen  besitzen  müssen.  Das  Letztere  zeigt  sich  besonders  in  unserem 
Fach,  da  dasselbe  ausser  an  Historie,  Philosophie  und  Medicin  an  so  viele 
andere  Gebiete  grenzt  und  in  sie  tibergreift,  dass  auch  in  diesen  Kennt- 
nisse verlangt  werden.    So  kommt  es,  dass  heute  —  ein  noch  vor  Kurzem 
ganz  undenkbares  Vorkommniss  —  sich  auch  Aerzte  mit  mehr  oder  minder 
juristischen  Fragen  befassen  und  uns  in  denselben  Klärung  schaffen,  die 
wir  selber  Mangels  der  betreffenden  Vorkenntnisse  niemals  hätten  finden 
können. 

In  dieser  Richtung  entwickelt  u.A.  der  Hallenser  Psychiater  Aschaffen- 
burg  eine  wichtige  und  nützliche  Thätigkeit,  und  das  neue,  hiermit  an- 
gezeigte Buch  ist  auf  unserem  Gebiete  eine  werthvolle  und  bedeutende 
Erscheinung.  A  ach  äff  on  bürg  hat  hierbei  die  Strafgesetzreform  im  Auge 
und  sucht  darzuthun,  dass  nicht  nur  die  Grundlagen  der  dassischen  Schule 
hierfür  unbrauchbar  wären,  sondern,  dass  auch  ein  Compromiss  derselben 
mit  den  Modernen  nicht  gedacht  werden  kann,  es  sei  überhaupt  moderne 


Digitized  by  Google 


Besprechungen. 


360 


Auffassung  mit  den  Grundlagen  unserer  bestehenden  GesetEgebung  unver- 
einbar. Seine  Auffassung  von  der  Frage  hänge  vom  Ergebniss  seiner  Arbeit 
ab,  und  diese  theilt  er  wieder  in  die  socialen,  die  individuellen  Ursachen 
des  Verbrechens  und  den  Kampf  gegen  das  Verbrechen.  Das  Haupter- 
gebni88  der  Arbeit  ist  das  Eintreten  für  die  Abschaffung  des  Strafaus- 
maasses. 

So  sehr  ich  mich  mit  der  naturwissenschaftlichen  Methode  Aschaffen- 
burg's  einverstanden  erkläre,  so  möchte  ich  mich  doch  bei  der  unabseh- 
baren Wichtigkeit  der  Sache  und  der  hohen  Bedeutung  der  vorliegenden 
Arbeit  in  einzelnen  Punkten  mit  dem  Verfasser  auseinandersetzen.  Es  sind 
dies  nur  nebensächliche  Momente,  da  aber  Aschaffenburg  selbst  sagt, 
dass  er  zumeist  von  statistischen  Daten  ausgeht,  so  sind  auch  einzelne 
Ausgangspunkte  namentlich  deshalb  so  wichtig,  weil  sowohl  Materiale  als 
Verwendungsart  statistischer  Zahlen  noch  so  unsicher  sind,  dass  aus  den- 
selben Daten  widersprechende  Schlüsse  gezogen  werden 
können.  Die  Statistik  als  junge  Wissenschaft  macht  eben  denselben  Ent- 
wicklungsgang durch,  wie  jede  aufringende  Disciplin.  Zuerst  begegnet  sie 
energischer  Ablehnung  —  dann  kommt  übertriebene  Werthschätzung  — 
dann  Zweifel  über  das  Gefundene  —  und  endlich,  nach  wiederholtem  Auf- 
und  Niederschwanken,  richtige  Werthschätzung.  Das  erste  Stadium,  das 
der  Ablehnung,  ist  längst  überwunden;  das  zweite  Stadium,  das  der  über- 
triebenen Werthschätzung,  drückt  sich  aus  im  Herrschen  des  Axioms: 
Zahlen  beweisen*  —  das  dritte  in  der  Ausdehnung  dieses  Satzes  auf: 
„Zahlen  beweisen,  wie  man  sie  stellt".  Dass  wir  bereits  im  letzten  Sta- 
dium, dem  der  richtigen  Werthschätzung,  angelangt  seien,  hat  Niemand, 
auch  kein  Statistiker  vom  Fach  behauptet,  und  so  dürften  wir  recht  thun, 
wenn  wir  annehmen,  wir  stünden  dermalen  zwischen  dem  zweiten  und 
dritten  Stadium:  es  giebt  noch  Viele,  die  fix  erklären:  „Zahlen  beweisen* 
und  die  dann  der  Entstehungsart,  Bedeutung,  Zusammenstellung  und  Ver- 
werthung  der  Zahlen  kein  Gewicht  mehr  beilegen.  Die  Mehrzahl  steht 
heute  im  dritten  Stadium,  sie  sagt:  .Zahlen  beweisen  so,  wie  man  sie 
stellt",  und  es  ist  daher  die  eigentliche  Forschung  dahin  aus,  festzustellen, 
wie  man  die  Zahlen  stellen  darf  und  wann  es  sich  nicht  um  Seheinbeweise, 
sondern  um  wirkliche  Wahrheit  handelt.  Dass  wir  das  noch  nicht  wissen, 
dass  wir  aus  Zahlen  allein  sehr  oft  abstruse  Dinge  beweisen  würden,  wenn 
wir  das  Wie  und  Warum  nicht  untersuchen,  wird  kaum  bezweifelt,  und 
in  100  Fällen  nehmen  wir  wahr,  dass  die  Zahlen  nur  nebeneinander 
stehen,  dass  sie  aber  voneinander  gar  nicht  abhängen  und  keine  gegen- 
seitige Beziehung  haben. 

Bemerken  möchte  ich  nun,  der  Seitenzahl  folgend: 

Auf  Seite  2,  erster  Absatz,  ist  vor  allem  ein  Druckfehler  zu  berich- 
tigen (Mutter  statt  Schwester),  da  nach  Osten*.  StG.  Blutschande  bloss 
in  auf-  und  absteigender  Linie  begangen  werden  kann  (mit  der  leiblichen 
Schwester  ist  es  bloss  Uebertretung  des  §  501). 

Auf  S.  15  finden  wir  eine  bedenkliche  Verbindung  zwischen  Jahres- 
zeit und  geschlechtlichen  Delikten  dahin,  dass  vom  Verfasser  aus  den 
statistischen  Daten  über  Sittlichkeitsdelikte  (und  uneheliche  Geburten)  auf 
eine  sexuelle  Erregbarkeit  zu  gewissen  Jahreszeiten  geschlossen  wird.  Dass 
ein  solcher  Zusammenhang  besteht,  mag  ja  richtig  sein,  obwohl  man  dann 

25* 


Digitized  by  Google 


370 


Besprechungen. 


viel  gewaltigere  Zahlen  und  lebhaftere  Verschiedenheiten  voraussetzen  rodete. 
Aber  jedenfalls  wird  der  genannte  Zusammenhang  durch  die  statistischen 
Zahlen  nicht  erbracht.  Wenn  die  Zahlen  für  Sittlichkeitsdelikte  (und  un- 
eheliche Geburten)  für  Mai  und  Juni  grösser  sind,  als  für  November» 
December,  so  liegt  es  wühl  am  nächsten  hierfür,  die  von  Verfasser  später, 
bei  Körperverletzung  u.  s.  w.  (S.  20)  erwähnten  vergrösserten,  socialen 
Reibungsflächen  heranzuziehen.  Ich  halte  es  für  gefährlich,  wenn  man 
zur  Erklärung  von  etwas  auffälligen  (Steigen  der  Kriminalität  im  Sommer) 
wieder  etwas  noch  nicht  Bewiesenes  (Steigerung  der  sexuellen  Erregbarkeit) 
herbeizieht,  denn  dann  rechnet  man  mit  zwei  Unbekannten  und  verliert 
den  festen  Boden  völlig  unter  den  (Uesen.  Eis  ist  daher  sicher  viel  ein- 
facher und  naheliegender,  wenn  man  zur  Erklärung  für  die  Steigerung  der 
sexuellen  Delicto  im  Sommer  lediglich  die  durch  die  Jahreszeit  gegebenen 
äusseren  Verhältnisse  in  Rechnung  zieht  Im  Sommer  sind  die  Leute  viel 
mehr  im  Freien,  die  Personen  sind  da  viel  mehr  vereinzelt  als  zur  Winters- 
zeit in  den  Häusern,  also  viel  weniger  unter  gegenseitiger  Aufsicht;  die 
Feldarbeit,  die  Spaziergänge,  anderweitige  Thätigkeit  in  Feld  und  Flur  er- 
leichtert das  Zusammensein  zu  Zweien,  üeberraschungen  sind  viel  weniger 
zu  fürchten,  Hilferufe  (Nothzucht,  Schändung)  sind  im  Freien  viel  weniger 
wirksam  als  im  Hause,  kurz,  es  ist  so  natürlich  und  ungezwungen,  ledig- 
lich die  Aufenthaltsweise  im  Winter  nnd  Sommer  zur  Erklärung  zu  ver- 
wenden, dass  wir  hiermit  reichlich  unser  Auslangen  finden  und  nicht  auf 
Unbekanntes  greifen  müssen.  Dies  stimmt  auch  vollkommen  mit  den  vom 
Verfasser  gebrachten  Zahlen:  Januar  64,  Februar  66,  März  78,  April  103, 
Mai  I2S,  Juni  144,  Juli  149,  August  130,  September  108,  October  90, 
November  68,  December  69  —  und  endlich  auch  mit  der  Erfahrung: 
jeder  lYaktiker  vermag  es  zu  bestätigen,  dass  die  ungleich  grösste  Zahl 
von  sexuellen  Delicten  im  Freien  und  nicht  im  Hause  geschieht  —  Hier- 
mit entfällt  auch,  was  Verfasser  S.  1 9  über  Kindesmord  sagt :  Die  meisten 
Kindesmorde  fallen  auf  Februar,  März,  April  —  Gonceptionszeit :  Mai,  Juni, 
Juli;  Kindesmord  entspricht  aber  verborgener  Liebe  und  dieser  kann  wohl 
bei  der  leichten  Bewegung  im  Freien  um  diese  Zeit  am  leichtesten  nach- 
gekommen werden.  Man  muas  die  Verhältnisse  eben  nehmen,  wie  sie  sind : 
Der  Coitus  mag  vielleicht  oft  im  Hause  vorgenommen  werden,  aber  die 
vorausgegangene  Verführung  erfolgt  im  Freien.  Wir  wissen,  dass  die  meisten 
unehelichen  Geburten  im  Gebirge  vorkommen,  ebenso  wissen  wir,  welchen 
Einfluss  hierbei  das  bekannte  „ Fensterin tt  hat  —  im  December,  Januar 
geschieht  das  aber  selten,  häufig  aber  im  Frühjahr  und  im  Sommer.  Aber 
nicht  wegen  der  „erhöhten  Sexualität",  sondern  weil  man  in  der  Kälte 
nicht  gerne  am  offenen  Fenster  steht. 

Auf  S.  38  findet  es  Verfasser  „recht  schwierig"  die  geographische 
Vertheilung  des  Betruges  zu  erklären;  die  zweifellos  auffallende  Erschei- 
nung findet  ihre  Losung  darin,  dass  man  unter  dem  Begriff  „Betrug"  einer- 
seits eine  Menge  verschiedenartigster  Dclicte  zusammenfasst,  andererseits  aber 
wieder  manche  Delicte  davon  ausscheidet,  die  ihrem  Wesen  nach  nichts 
anderes  sind  als  Betrug.  Ich  habe  einmal ')  darzuthun  versucht,  dass  eine 
unabsehbare  Menge  von  Schwierigkeiten  dadurch  erzeugt  wurden,  dass  man 


1)  Jt-mtätcnbetrug."   Berlin  1901.  S.  157. 


Digitized  by  Google 


He*prechungi'n. 


aus  dem  „Betrug"  im  Strafgesetz  einen  Paragraphen,  statt  eines 
Kapitels  gebildet  hat;  auch  hier  wäre  eine  Untersuchung  der  Frage, 
warum  z.  B.  Mannheim  und  Oberbayern  durch  Betrug  so  arg  belastet  ist, 
•erst  gestattet ,  wenn  die  Betrugsfälle  in  ihre  einzelnen,  von  einander  so 
wesentlich  verschiedenen  Factoren  zerlegt  wären,  und  es  ist  einstweilen 
noch  nicht  zulässig,  von  einem  besonderen  „Charakterzuga  der  betreffenden 
Bevölkerung  zu  reden  (S.  40).  Es  sei  auch  hier  bemerkt,  dass  stati- 
stische Daten  Aber  Verbrechen  erst  dann  wissenschaftlichen  Werth  haben 
werden,  wenn  die  Delicto  nach  anthropologischen  und  kriminalpsycholo- 
gischen Zügen  geschieden  und  zusammengelegt  werden,  nicht  nach  sogenannten 
juristischen. 

Bezüglich  der  S.  41  ff.  vorgenommenen  Untersuchungen  über  den 
Einfluss  der  Religion  anf  die  Kriminalität  ist  es  entschieden  verfehlt,  die 
Juden  als  Religionsgenossenschaft  aufzufassen;  die  Juden  bilden  eine 
Rasse,  oder  wenn  man  lieber  will,  eine  Nation,  nnd  sind  nach  diesem  Ge- 
sichtspunkte einzuteilen,  sonst  begeht  man  Fehler  auf  Fehler,  und  auch 
in  der  Frage  der  Confession  werden  nur  Verwirrungen  angerichtet. 

Uebrigens  sind  die  Erhebungen  über  „Confession  und  Kriminalität  *> 
(namentlich  S.  46  ff.),  wie  wir  sie  heute  vorzunehmen  vermögen,  überhaupt 
nahezu  werthlos,  weil  nicht  die  Art  des  Bekenntnisses  von  Einfluss  sein 
kann,  sondern  die  Tiefe,  mit  der  sich  einer  demselben  anschliesst  Es  wird 
doch  Niemand  behaupten,  dass  es  bei  einem  total  Ungläubigen,  der  Mehr- 
zahl der  heutigen  Menschen,  einen  Unterschied  macht,  ob  er  zum  Unglauben 
via  Protestantismus  oder  Katholicismus  gelangt  ist  —  Unglaube  ist  etwas 
Negatives,  und  was  früher  an  seiner  Stelle  an  Positivem  vorhanden  war, 
ist  gleichgültig,  und  ebenso  auch,  ob  der  Ungläubige  ein  ungebildeter  Ar- 
beiter oder  ein  Weltweiser  ist.  Selbstverständlich  ist  es  für  die  Kriminalität 
von  grösster  Wichtigkeit,  ob  einer  ein  wirklich  Religiöser,  ein  überzeugt 
Gläubiger  ist:  aber  der  begeht  überhaupt  nur  ausnahmsweise  eine  Missethat, 
und  es  ist  beim  Vorliegen  wahrhafter  Frömmigkeit  völlig  gleichgültig,  ob 
einer  protestantisch  fromm  oder  katholisch  fromm  ist  So  kommen  wir 
lediglich  zu  dem  nicht  sehr  merkwürdigen  Schlüsse:  Der  wahrhaft  religiöse 
Mensch  begeht  überhaupt  kein  Verbrechen,  weil  es  ihm  seine  Religion  ver- 
bietet, —  ob  diese  aber  katholisch  oder  protestantisch  oder  jüdisch  ist,  ist 
gleichgültig  und  kriminalpolitisch  indifferent  Beim  schwach  Religiösen 
oder  ganz  Ungläubigen  ist  die  Religion,  unter  der  er  geboren  und  verzeichnet 
wird,  aber  desshalb  gleichgültig,  weil  es  sich  dermalen  bei  ihm  eben  um 
keine  Religion  handelt,  was  er  früher  für  eine  hatte,  kann  uns  aber  der- 
malen nicht  von  Wichtigkeit  sein.  Natürlich:  hätten  wir  statistische  Auf- 
zeichnungen über  wahrhaft  Religiöse,  Halbreligiöse  und  totale  Freigeister 
—  dann  könnte  uns  die  Kriminalität  derselben  interessiren ,  solche  Ver- 
zeichnisse kann  es  aber  niemals  geben,  und  die  Aufzeichnungen  über  die 
Geburtsreligion  ist  ganz  werthlos,  wir  untersuchen  und  verwerthen  etwas, 
von  dem  wir  nicht  wissen,  ob  und  in  welchem  Grade,  in  welcher  Fonn 
es  noch  vorhanden  ist 

Bezüglich  der  Alkoholfrage,  welcher  Verfasser  (besonders  S.  55  ff.)  ein- 
gehende und  höchst  interessante  Erörterungen  widmet,  scheint  mir  nur,  dass 
noch  eine  Frage  einer  eingehenden  Berücksichtigung  werth  gewesen  wäre. 
Man  sagt:  Jene  Fälle,  in  welchen  der  Alkoholgenuss  direct  ein  Verbrechen 


372 


Besprechungen. 


veranlaget  hat,  interessiren  ans  nicht ;  dass  Betrunkene  zu  Streit  und  Scldägerei 
kommen,  dass  der  Trunkene  im  Rausch  sein  Weib  misshandelt  oder  tödtet, 
dass  er  sich  zu  Spiel  und  Geldverlust  verleiten  lässt,  das  ist  Alles  von 
unserem  Standpunkte  aus  nicht  wichtig  und  ist  natürliche  Folge.  Aber' 
uns  interessirt  der  allmähliche  Verfall  des  Trinkers,  seine  progressive  Wider- 
standsunfähigkeit gegen  sittliche  Hemmungen,  die  zunehmende  Leichtigkeit, 
mit  der  er  Verbrechen  begeht  und  endlich  die  entsetzliche  Sicherheit,  dass 
der  Säufer  untaugliche,  dem  Verbrechen  leicht  verfallende  Kinder  zeugt. 
Das  alles  sind  höchst  wichtige  Dinge  und  der  Schluss  gebt  dahin :  Alkohol 
erzeugt  Verbrechen  und  Verbrecher.  Ob  das  wobl  richtig  ist?  Ob  eines 
die  Folge  des  anderen  ist?  Ob  nicht  beides,  Alkoholsucht  und  verbreche- 
risches Wesen,  das  Ergebniss  eines,  uns  noch  unbekannten,  noch  gar  nicht 
Bekannten  ist?  Wenn  wir  dies  beiden  gemeinschaftliche  Dritte  etwa 
„mangelhafte  Widerstandsfähigkeit",  „fehlende  ethische  Hemmungen"  oder 
ähnlich  nennen,  so  mttssten  wir  fragen  —  mehr  behaupte  ich  nicht  — , 
ob  nicht  diese  mangelhafte  Widerstandskraft  einerseits  veranlasst,  dass 
sich  der  Betreffende  der  Anziehungskraft  des  Alkohols  nicht  widersetzen 
kann  und  dass  er  andererseits  auch  fällt,  wenn  die  Anlockung  zu  einem 
Verbrechen  ihm  in  den  Weg  läuft.  Wenn  dann  seine  Kinder  wieder  Trinker 
oder  verbrecherische  Naturen  werden,  so  geschieht  dies  nicht,  weil  der 
Vater  Potator,  sondern  ein  Mann  war,  der  seine  mangelhafte  Widerstands- 
kraft als  solche  seinen  Kindern  vererben  musste. 

Ob  diese  Frage  jemals  wird  beantwortet  werden  können,  und  ob  wir 
irgendeine  Erleichterung  finden,  wenn  wir  Trunkenheit  und  Kriminalität 
nicht  untereinander  stellen  und  von  einander  ableiten,  Bondern,  wenn 
wir  ein  Nebeneinander  und  Abhängigkeit  beider  von  einem  Dritten 
annehmen  —  das  ist  allerdings  heute  noch  nicht  zu  beantworten. 

ad  S.  81  glaube  ich,  dass  Verfasser  die  Bedeutung  von  Spiel  und 
Aberglaube  in  gewissem  Sinne  zu  gering  veranschlagt.  Dass  das  Spiel  in 
Deutschland  „nur  eine  geringe  kriminalistische  Bedeutung1*  hat,  ist  gewiss 
nicht  richtig.  Welche  Summen  der  geroeine  Mann  im  „Kümmelblättchen'*, 
„Meine  Tante,  deine  Tante",  „Riemenstechen-  u.  s.  w.,  und  die  „goldene 
Jugend"  im  Macao  und  Pharao  alljährlich  verliert  —  das  darf  umsoweniger 
unterschätzt  werden,  als  hierbei  manches  im  Wege  des  Betruges  verloren, 
und  durch  eine  Unterschlagung  u.  s.  w.  wieder  wert  gemacht  wird.  Dass 
die  Kriminalität  durch  Spiel  in  Oesterreich  durch  das  Bestehen  des  „kleinen 
Lotto"  wesentlich  vermehrt  werde,  dürfte  vom  kriminalpsychologischen 
Standpunkte  aus  nicht  sicher  sein.  Ich  bin  der  Letzte,  der  es  vertheidigt, 
wenn  der  österreichische  Finanzminister  aus  den  Kreuzern  des  armen  Mannes 
Einnahmen  macht  —  aber  die  Sucht  des  Menschen,  auf  leichte  Art  Geld 
zu  bekommen,  ist  in  seinem  Wesen  so  tief  eingewurzelt,  dass  es  in  irgend- 
einer Weise  zu  Tage  treten  muss.  Und  hat  der  gemeine  Mann  kein 
„kleines  Lotto",  so  werden  KUmmelblättchen  und  ähnliche,  noch  viel  ge- 
fährlichere Spiele  seinem  Bedürfnisse  nach  Nervenreiz  und  Geldhoffnung 
abzuhelfen  versuchen. 

Ebenso  unrichtig  ist  es,  dass  „der  Aberglaube  seine  Rolle  für  das 
Zustandekommen  von  Verbrechen  überall  da  ausgespielt  hat,  wo  das  Bil- 
dungsniveau des  Volkes  eine  grosse  Höhe  erreicht  hat*;  ich  glaube,  dass 
die  in  meinem   „Handbuch  für  Untersuchungsrichter'*  und  wiederholt  in 


Digitized  by  Google 


373 


diesem  „Archiv"  gebrachten  Belege  deutlich  genug  zeigen,  welch'  unglaub- 
lich grosse  Rolle  der  Aberglaube  auch  heute  noch  in  recht  gebildeten 
Kreisen  auf  dem  Gebiete  des  Strafrechts  spielt. 

Auel»  der  Abstammung  (S.  101  ff.)  wird  insoferne  zu  viel  Wichtig- 
keit beigelegt,  als  der  alte  Juristensatz  „pater  semper  incertus"  nirgends 
mehr  Geltung  bat,  als  in  den  Kreisen  echter  Verbrecher;  dort  ist  das 
Ausfüllen  der  Rubrik  „Name  des  Vaters"  im  Taufschein  doch  bloss  Form- 
sache, und  für  unsere  Zwecke  nichts  Verwerthbares. 

Sehr  gut  sagt  Verfasser  (S.  118),  es  bestünden  gewisse  Beziehungen 
zwischen  Epilepsie,  Brandstiftung,  Mysticismus  und  sexueller  Erregung  — 
es  fehlt  nur  das  hierher  gehörige  Moment  der  Grausamkeit. 

Ebenso  richtig  sagt  Verfasser  (S.  138):  „Wir  haben  keinen  Kanon 
des  Normalmenschen"  —  ich  gehe  aber  noch  weiter  und  wiederhole,  schon 
einmal  irgendwo  Ausgeführtes:  „Wir  haben  uns  noch  nicht  darüber  ge- 
einigt, was  heisst  normal  V*  Wir  verstehen  entschieden  zwei  völlig  ver- 
schiedene Begriffe  darunter,  und  bevor  hierüber  nicht  Verständigung  er- 
folgt ist,  können  wir  nicht  weiter  reden.  Die  Einen  nennen  das  „normal* , 
was  vollkommen  richtig  ist  (normaler  Pulsschlag,  normale  Verdauung); 
die  Anderen,  das  die  Regel  bildet,  also  am  häufigsten  vorkommt;  wenn 
man  von  einem  „normalen  Menschen u  spricht,  so  meinte  man  keinen ,  ab- 
solut fehlerlosen  Körper,  denn  das  giebt  es  nicht,  sondern  einen  Menschen 
von  gewöhnlicher  gesunder  Beschaffenheit.  Das  sind  aber  zwei  ganz  ver- 
schiedene Bedeutungen,  und  wenn  wir  uns  nicht  auf  Eine  derselben  einigen, 
müssen  Confusionen  entstehen. 

Bei  der  Besprechung  der  körperlichen  Eigenschaften  der  Verbrecher 
und  namentlich  bei  der  Behandlung  von  Lombroso  (S.  L 42 ff.)  legt  Verf. 
m.  E.  zu  wenig  Werth  darauf,  wie  Lombroso  seine  Zahlen  bekommen 
hat  Er  stellt  Verbrecher  gegenüber  Nichtverbrechern,  in  Wahrheit 
aber  die  im  Kerker  Befindlichen  den  Freiherumgehenden.  Unter  den 
Ersteren  sind  aber  auch  alle  unschuldig  Bestraften  und  alle  jene  mit- 
gerechnet, die  durch  unglücklichen  Zufall,  Irrthum,  äusaersten  Zwang  zu 
einer  strafbaren  Handlung  gelangt  sind,  ohne  das  zu  sein,  was  wir  Ver- 
brecher nennen.  Ebenso  befinden  sich  unter  den  Freiherumgehenden  alle, 
die  schon  bestraft  sind,  alle,  die  im  Innern  schon  Verbrecher  sind,  aber 
durch  Zufall  noch  nicht  dazu  gelangt  sind,  ein  Verbrechen  zu  begehen, 
oder  die  durch  Lebensstellung  u.  s.  w.  überhaupt  nicht  dazu  kommen 
werden;  kriminalanthropologisch  sind  sie  aber  Verbrecher  und  wenn  Lom- 
broso und  seine  Leute  ihre  Zahlen,  Messungen,  Vergleiche  und  Schlüsse 
bloss  an  momentan  Eingesperrten  und  Nichteingesperrten  machen  und, 
wohl  auch  nur  machen  können,  so  hat  das  wissenschaftlich  nicht  bloss 
keinen  Werth,  sondern  es  können  diese  nicht  bloss  gewagten,  sondern  von 
Haus  aus  falschen  Schlüsse  zu  gefährlichen  Irrthümern  führen. 

Befremdlich  ist  es ,  wenn  Verfasser  (S.  149)  behauptet,  „die  Zeiten 
sind  vorüber,  in  denen  sich  das  Studium  der  Abarten  der  Gaunersprache 
lohnte*.  Wir  fangen  ja  damit  erst  an,  die  Sache  wissenschaftlich  zu  be- 
treiben, und  erat  auf  Grund  der  neuesten  Arbeiten  von  Kluge,  Stumme, 
Roscher,  Schütze,  dann  aller  der  vielen,  die  Argot,  Slang  und  die 
slavischen  Geheimsprachen  behandeln,  wird  es  möglich  sein,  einmal  die 
hochwichtige  „Psychologie  der  Gaunersprache"  zu  schreiben.    Die  prak- 


Digitized  by  Google 


374 


Besprechungen. 


tische  Bedeutung  derselben  ist  verschwindend,  die  wissenschaftliche  aber 
nicht  leicht  zu  hoch  zu  veranschlagen. 

Was  nun  die  Schlüsse  anlangt,  zu  denen  der  Verfasser  dieses  bedeut- 
samen Werkes  gelangt,  so  erfordert  es  auch  hier  einer  Auseinandersetzung. 
Verfasser  gelangt  zur  Notwendigkeit  der  Abschaffung  des  Strafausmaßes 
auf  Grund  eines  nicht  richtigen  Beispieles.  „Wenn  ein  Chirurg  eine  Ope- 
ration vornehmen  soll,  so  würde  er  weit  fehlen,  wenn  er  die  verlangte 
Operation  vornehme,  ohne  sich  von  der  Notwendigkeit  zu  Überzeugen/' 
Dasselbe  muthe  man  dem  Strafvollzugsbeamten  zu.  Der  Vergleich  stimmt 
nicht,  und  wollte  man  bei  ihm  verbleiben,  so  müsste  man  sagen:  Die 
Operation  war  die  Verurtheilung,  nicht  die  Durchführung  der  Strafe,  und 
von  der  Notwendigkeit  der  Verurtheilung  hat  sich  der  Richter  im  Laufe 
des  Vorverfahrens  und  Hauptverfahrens  allerdings  überzeugt  Nach  der 
Verurtheilung  handelt  es  sich  nur  etwa  um  ruhige  Lagerung  des  operirten 
Körpers  und  dafür  hat  der  Krankenwärter  zu  sorgen,  dieser  wäre 
also  in  Verfassers  Beispiel  dem  Strafvollzugsbeamten  zu  vergleichen.  Aber 
der  Vergleich  Btimmt  überhaupt  nicht,  denn  die  moderne  Auffassung  von 
der  Strafe  geht  in  den  wenigsten  Fällen  auf  Heilung  und  Besserung  — 
daran  glauben  wir  nicht  mehr. 

Verfasser  findet  den  heutigen  Zustand  recht  bedenklich,  er  zeuge  von 
weitgehender  Hechtsansicherheit,  gegen  die  energisch  eingeschritten  werden 
müsse,  namentlich  im  Wege  einer  socialen  Hygiene,  die  gegen  den  Alkohol 
und  für  die  Sorge  für  Arme,  Kranke  und  Kinder  einzutreten  habe.  Wenn 
wir  diesfalls  und  bei  den  weiteren  Vorschlägen  dem  Verfasser  vollkommen 
recht  geben,  so  dürfen  wir  doch  sagen,  dass  wir  eine  Wendung  zum 
Besseren  wahrnehmen  können,  die  allerdings  von  ganz  anderer  Seite  an- 
gebahnt wird.  Wir  haben  durch  Jahrtausende  das  Recht  lediglich  vom 
rein  juristischen,  logischen,  metaphysischen  Standpunkte  aus  betrieben, 
Paragraphen  gemacht  und  ausgelegt,  das  Object  des  Strafrechts,  den  Men- 
schen selbst  hat  Niemand  studirt  —  heute  sind  wir  am  Anfange  einer 
neuen  Methode,  und  von  dieser  erwarten  wir  mit  Recht  neues  Heil,  mit 
Recht,  weil  wir  die,  bisher  völlig  vernachlässigte  Grundlage  unserer  Arbeit 
anzugehen  bestrebt  sind  —  Kriminalanthropologie,  Kriminalsociologie, 
Krimmalpsychologie ,  Kriminalistik,  Kriminalstatistik  —  das  sind  die  Ge- 
biete, von  denen  aus  wir  den  Kampf  gegen  das  Verbrechen  aufnehmen 
wollen  —  aber  bevor  es  zur  eigentlichen  Arbeit  geht,  müssen  diese  Gebiete 
erst  bebaut  werden  und  das  wird  viel  Mühe  und  viel  Kopfzerbrechen  geben. 


Druck  ron  J.  B.  Hirsch  fei d  in  Leipzig. 


Digitized  by  Google 


v  • 


■ 


VC1-/'  a  c.    .'^iff    >         :.y.'.   ;  •  •  •, 


1 

- 


>/-•*.    »,    iv    'Mij  •  f  1  f,  J     /    *  '  •••  >    /         .Vi  i/.  4i  '      r    '   ,r  •*. 

■ 

••'*    -•    -V  '...^  l.FV-  jV'     >-  ->..i r-r  \*.  -■  •        \  ?  ,  ,    •  . 


•       m  •  .  %'  -    ¥4M  - 

.v.\.;..  :       >v    '  •*    •  ^  -'.^  •.  •  *  ■  "•  ■ 

•  .  •  •  •  • 


* 


''*«  i   I*    '       IIA      -         j»,.  :  ,     ':•  >''  •   "  .  iftT  " 


■     ■  i* 

;  l 


•     .  '  -  F 

•  | 

*    '  .  '..'.'*.  '•  Digiti2ed by-Gejogh 


3  blD5  Ob  0A7  OAM  2 

      •  - 


:  * 


1 1 


Stanford  University  Library 

Stanford,  California 


In  order  that  others  may  use  this  book, 
please  return  it  as  soon  as  possible,  but 
not  later  than  the  date  due.